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IFRS Nachrichten - November 2006

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30. November 2006: Diskussionspapier des IASB zur Fair Value-Bewertung

 

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung (Fair Value Measurements) herausgegeben, zu dem öffentliche Stellungnahmen entgegengenommen werden. Das Diskussionspapier enthält die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Fair Value-Bewertung, falls Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert durch die bereits vorhandenen IFRS vorgeschrieben werden. Es werden keine Erweiterungen der Fair Value-Verwendung vorgeschlagen. Das Diskussionspapier orientiert sich an dem vom FASB herausgegebenen SFAS 157 Fair Value Measurements. Durch SFAS 157 wird eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts zusammen mit dem Rahmenkonzept zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit US GAAP festgelegt. Inhalte des Diskussionspapiers des IASB:

 

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Es werden die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Bestimmungen von SFAS 157 aufgezeigt;

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Es werden Unterschiede zwischen SFAS 157 und den Leitlinien zur Fair Value-Bewertung der bestehenden IFRS aufgezeigt; und

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Stellungnahmen zu den Bestimmungen von SFAS 157 und den vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Bestimmungen sind erwünscht.

 

Einige Hinweise zu SFAS 157

 

bullet Der Fair Value ist der Preis, den man durch eine ordnungsmäßige Transaktion zwischen Markteilnehmern durch den Verkauf eines Vermögenswertes erhält oder durch das Begleichen einer Schuld an einem Markt zahlt, an dem das berichterstattende Unternehmen agiert.
bullet Fair Value sollte auf den Annahmen von Marktteilnehmern basieren, die diese zur Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden.
bullet Durch SFAS 157 wird eine Fair Value-Hierarchie festgelegt, durch die Prioritäten bezüglich der verwendeten Informationen gesetzt werden, um diese Annahmen zu entwickeln. Die höchste Prioritätsstufe der Fair Value-Hierarchie stellen Börsennotierungen eines aktiven Marktes dar. Der untersten Prioritätsstufe zugeordnet sind nichtbeobachtbare Werte, wie etwa die unternehmenseigenen Werte.
bullet Fair Value-Bewertungen werden getrennt unter Nennung der Ebene (Level) der Fair Value-Hierarchie angegeben.
bullet SFAS 157 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 beginnen, anzuwenden, sowie für Interimsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
bullet Es besteht die Möglichkeit SFAS 157 von der Website des FASB ohne Gebühr herunterzuladen.

 

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB). Es besteht die Möglichkeit das Diskussionspapier ohne Gebühr von der Website des IASB ab dem 11. Dezember 2006 herunterzuladen. Die Kommentierungsfrist läuft am 2. April 2007 ab. Der IASB plant die Herausgabe eines Entwurfes (Exposure Draft) 2008.

 

 

30. November 2006: IASB veröffentlicht Konvergenzstandard zur Segmentberichterstattung

 

Der IASB hat den International Financial Reporting Standard 8 Operative Segmente (Operating Segments) herausgegeben, der Teil des gemeinsamen Projektes mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Verringerung der Unterschiede zwischen IFRS und US GAAP ist. IFRS 8 ersetzt IAS 14 Segmentberichterstattung (Segment Reporting) und passt die Standards des IASB an die Vorschriften des SFAS 131 an. IFRS 8 erfordert von Unternehmen die Berichterstattung von finanziellen und beschreibenden Informationen bezüglich seinen berichtspflichtigen Segmenten. Berichtspflichtige Segmente stellen operative Segmente oder Zusammenfassungen von operativen Segmenten dar, die bestimmten Kriterien entsprechen. Operative Segmente stellen Komponenten eines Unternehmens dar, zu welchen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind, die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen verteilt und Leistungen beurteilt werden. Im Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der internen Steuerung berichtet werden, durch die die Leistung der operativen Segmente beurteilt wird und entschieden wird wie die Ressourcen hinsichtlich der operativen Segmente verteilt werden.

 

IFRS 8 Operative Segmente:

 

bullet ist nur von börsennotierten Unternehmen anzuwenden.
bullet schreibt die Identifizierung von operativen Segmenten basierend auf der internen Steuerung vor, die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft wird, um Ressourcen den Segmenten zuzuteilen und deren Leistungen zu beurteilen.
bullet beinhaltet eine Komponente eines Unternehmen in der Definition eines operativen Segments, die vorrangig oder ausschließlich andere operative Segmente des Unternehmens versorgt, falls das Unternehmen in dieser Weise geführt wird.
bullet erfordert die Berichterstattung desjenigen Betrags jedes operativen Segmentes, der an die oberste Führungskraft des operativen Bereiches berichtet wurde, um Ressourcen zu den Segmenten zu zuteilen und die Leistungen zu beurteilen.
bullet erfordert eine Überleitungsrechnung der gesamten berichtspflichtigen Segment-Erträge, des Gesamtgewinns oder -verlusts, der gesamten Vermögenswerte und Schulden, sowie andere Beträge, korrespondierend zu den entsprechenden Beträgen des Jahresabschlusses des Unternehmens.
bullet erfordert eine Darlegung darüber, wie der Gewinn oder Verlust aus den Segmenten und Vermögenswerte und Schulden der Segmente für jedes berichtspflichtiges Segment bewertet werden.
bullet erfordert die Berichterstattung eines Unternehmens hinsichtlich der Erträge, die durch dessen Produkte und Dienstleistungen erzielt wurden (oder Gruppen von ähnlichen Produkten und Dienstleistungen), der Länder, in denen Erträge erzielt werden und in welchen die Vermögenswerte gehalten werden sowie der wesentlichen Kunden, ungeachtet dessen, ob diese Informationen von der Unternehmensführung zur operativen Entscheidungsfindung herangezogen werden.
bullet erfordert die Angabe von erklärenden Informationen über die Bestimmung der operativen Segmente, die von den Segmenten bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, die Unterschiede zwischen den bei der Segmentberichterstattung verwendeten Bewertungen sowie die Bewertungen, die im Jahresabschluss des Unternehmens verwendet wurden und Änderungen der Bewertungen von Beträgen der Segmente von Periode zu Periode.
bullet ist anzuwenden für Berichtsperioden von Jahresabschlüssen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Vorzeitige Anwendung ist erlaubt.

 

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (67 KB).

 

 

30. November 2006: Japan und EU erörtern den Fortschritt in der Rechnungslegung

 

Vertreter der japanischen Agentur für Finanzdienstleistungen (Japanese Financial Services Agency, JFSA) und der Europäischen Kommission trafen sich am 27. November 2006 in Tokio, um den japanischen Fortschritt hinsichtlich der Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards zu erörtern. Die Teilnehmer erörterten auch die Einheitlichkeit in der Interpretation und Anwendung beider Standards. Japan ersucht die Anerkennung seiner japanischen GAAP als Äquivalent zu den IFRS, um eine Börsennotierung japanischer Unternehmen in der Europäischen Union zu erreichen. Die EU erklärte ihre Absicht, die Beurteilung der Äquivalenz bis 2009 zu verschieben und  betonte die Bedeutsamkeit, weiterhin an der Beschleunigung der Konvergenz und Sicherung der konsistenten Anwendung der Rechnungslegungsstandards zu arbeiten. JFSA nannte Einzelheiten zum Zeitrahmen des Konvergenz-Programms des japanischen Accounting Standards Board. Beide Parteien beschlossen sich zweimal im Jahr zu treffen. Das nächste Treffen ist für das erste Halbjahr 2007 geplant. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

 

30. November 2006: Deloitte-Partner übernimmt Präsidentschaft der IFAC

 

Fermin del Valle, Partner bei unseren argentinischen Kollegen von Deloitte seit 1980, ist für eine zweijährige, im November 2008 endende Amtszeit Präsident der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) geworden. Fermin del Valle war IFAC-Vizepräsident von November 2004 bis November 2006 und Mitglied des IFAC-Vorstands von Oktober 1997 an. Er war außerordentlicher Professor an der „School of Economic Sciences“ der Universität von Buenos Aires und Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Universität von San Andres. Fermin del Valle ist außerdem Mitglied der IFAC-Regulatory Liaison Group und war zuletzt Vorsitzender des Planungs- und Finanzierungskomitees von IFAC, wo er die Organisation bei der Entwicklung ihres operativen und strategischen Plans für den Zeitraum 2006 bis 2008 anführte. Zusätzlich ist er ein früheres Mitglied des Compliance-Komitees, des Prüfungskomitees und der Aufbau- und Organisationsgruppe von IFAC.

 

 

30. November 2006: EFRAG unterstützt IFRIC D20 nicht

 

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) brachte gegenüber dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) seine Vorbehalte hinsichtlich der im Interpretationsentwurf D20 Kundentreueprogramme genannten Vorschläge zum Ausdruck. Nachfolgend ein Auszug aus dem Brief von EFRAG an IFRIC (35 KB):

 

Wir unterstützen den vorgeschlagenen Konsensbeschluss des Interpretationsentwurfes nicht. Insbesondere unterstützen wir nicht den Ansatz der abgegrenzten Umsätze. Stattdessen favorisieren wir die Anwendung des so genannten Kosten/Rückstellungs-Ansatzes (Cost/Provision Approach) in D20, da wir der Auffassung sind, dass dieser Ansatz in den meisten Fällen zur angemessensten bilanziellen Behandlung führt. Wir sind der Auffassung, dass das Fehlen von klaren Leitlinien hinsichtlich der Segmentierung von Umsatzgeschäften zu Inkonsistenzen in der Rechnungslegungspraxis führen wird, wenn das vorgeschlagene Modell Anwendung findet. Grundsätzlich bezweifeln wir, ob man einen konsistenten und vergleichbaren Ansatz erreicht, wenn das vorgeschlagene Bewertungsmodel übernommen wird. Aus diesen Gründen (und bis weitere Untersuchungen vorgenommen werden) sind wir der Meinung, dass der Kosten/Rückstellungs-Ansatz die bestmöglichsten Informationen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen liefern wird.

 

 

29. November 2006: IPSASB gibt Entwurf zu "Angabevorschriften von Unterstützungsleistungen" heraus

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat den Standardentwurf ED 32 (Exposure Draft) zu "Finanzberichterstattung hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenrechnung - Angabevorschriften von Empfängern externen Unterstützungleistungen" (Financial Reporting Under the Cash Basis of Accounting - Disclosure Requirements for Recipients of External Assistance, in englischer Sprache, 303 KB) herausgegeben. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Jahresabschlüsse von Behörden, die externe Unterstützung erhalten, den gesamten Betrag der erhaltenen, verbrauchten und während der Berichtsperiode zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen angeben müssen. ED 32 schreibt auch eine Reihe zusätzlicher Angabevorschriften vor, die die Verwendbarkeit der Jahresabschlüsse bei der Ermittlung der Finanzlage der Bilanzierenden und deren Inanspruchnahme von externer Unterstützung darstellen. ED 32 wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die IPSASB zu einem früheren Entwurf, ED 24, erhalten hatte, entwickelt. ED 24 trug den gleichen Titel und wurde im Februar 2005 herausgegeben. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 ab. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

 

28. November 2006: Europäisches Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung

 

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der spanische Standardsetter (Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas, ICAC) haben gemeinsam ein Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung mit dem Titel Was ist (wenn überhaupt) falsch an der guten alten Gewinn- und Verlustrechnung? veröffentlicht. Es ist das zweite Papier, das unter der Schirmherrschaft der Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE) herausgegeben wurde. Das Papier identifiziert und analysiert Argumente, die für eine grundlegende Änderung des derzeitigen Models zur Erfolgsberichterstattung sprechen, liefert allerdings auch Erklärungen von Befürwortern, die der Ansicht sind, dass keine Änderungen vorgenommen werden müssen. In dem Papier werden keine Schlussfolgerungen getroffen, es schafft allerdings die Voraussetzungen für ein nachfolgendes Papier, das die zugrundeliegenden Sachverhalte in größerem Detail begutachten wird. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 aus. Klicken Sie hier zum Download des englischsprachigen Diskussionspapiers (876 KB).

 

 

24. November 2006: Stellungnahme des EU-Kommissars zu Sachverhalten der Rechnungslegung

 

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, nahm bei seinem Vortrag mit dem Titel "Auszeichnung für exzellente Lesbarkeit von Abschlüssen: Annahme der IFRS-Herausforderungen" (Rewarding Excellence in Legibility of Accounts: Meeting the IFRS Challenge, in englischer Sprache, 72 KB) zu einer Reihe von Sachverhalten Stellung, die im Zusammenhang mit IFRS stehen:

 

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Lesbarkeit. "IFRS zielen darauf ab, die Transparenz der Abschlüsse zu erhöhen. Dies darf allerdings nicht auf Kosten der Lesbarkeit geschehen. Bilanzersteller haben sich mit den Neuheiten der IFRS auseinandergesetzt. Unternehmen wie auch Investoren benötigen etwas Zeit diese aufzunehmen und zu verarbeiten. Deshalb habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass wir eine Zeitspanne der Stabilität brauchen, um die neuen Standards setzen zu lassen."

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Informationsüberflutung. "Die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben kürzlich ihre Kräfte zusammengeführt, um zu einer gründlichen Überprüfung der Berichterstattung von Unternehmen aufzurufen. Insbesondere gab es eine Aufforderung zu zwei Änderungen. Die erste Änderung bezieht sich auf eine internetbasierte Rechnungslegung in Echtzeit, anstelle von Quartalsberichten. Die zweite Änderung bezieht sich darauf, dass mehr nicht-finanzielle Informationen bereitgestellt werden sollen, um ein ganzheitlicheres Bild der Leistungsfähigkeit des Unternehmens darzustellen. Es ist richtig, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine Debatte anregen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Flut an Informationen die richtige Antwort darauf ist. Natürlich müssen wir neue Technologien nutzen. Bislang bestand das wirkliche Problem des digitalen Zeitalters darin, die vorhandenen Informationsmengen zu sichten. Wie soll man die Nadel im Heuhaufen finden? Liegen zuviele Informationen vor, könnte das dazu führen, dass Investoren verstärkt auf professionelle Analysten vertrauen müssten. In der Tat muss ich ihnen sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir Quartalsberichterstattung nicht in Europa eingeführt haben."

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KMU-IFRS. "Die Kommission arbeitet daran, die Gebiete der EU-Rechnungslegung und des Gesellschaftsrechts herauszufinden, die für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) vereinfacht werden können. Bedeutende Arbeit hinsichtlich der Rechnungslegung für KMU wird auch vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgenommen. Ich habe dem Board bereits verständlich gemacht, dass die Resultate dieser Arbeit nur nützlich sind, wenn diese einfach gehalten werden. Das ist der einfache Test, den ich anwenden werde, um herauszustellen, ob es erstrebenswert ist, die Ergebnisse der Arbeit des IASB auf EU-Ebene anzuwenden."

 

 

22. November 2006: Stellungnahme des Finanzministers zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

 

Der US-amerikanische Finanzminister Henry M. Paulson sprach in seiner Rede vor dem New York Economic Club über die  Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte (Competitiveness of Capital Markets). Er betonte besonders Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Anmerkungen von Henry M. Paulson (150 KB). Nachfolgend finden Sie einen Auszug zu den Stellungnahmen bezüglich der Rechnungslegung:

 

Die Unternehmensskandale waren zum größten Teil Rechnungslegungsskandale. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die kürzliche Reform stark auf die Rechnungslegungsindustrie fokussiert war. Unser Rechnungslegungssystem ist die Lebensader der Kapitalmärkte. Und in der Vergangenheit zeigte dies einen sehr hohen Standard. Allerdings wurde es bei Unternehmensskandale durch Manipulation und Einkommensglättung missbraucht.

Kapitalmärkte verlassen sich auf Vertrauen, welches auf Finanzinformationen basiert, vorausgesetzt diese sind genau und spiegeln die wirtschaftliche Realität wider. Die höchste Verantwortung für genaue und transparente Jahresabschlüsse hat die Unternehmensführung. Die Rolle des Abschlussprüfers besteht in der Untersuchung des Jahresabschlusses, um mit hinreichender  - nicht absoluter - Sicherheit zu bestätigen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Abschlussprüfer nehmen dies durch das Überprüfen der Einhaltung der US GAAP vor...

Ein grundsätzlicher Gedanke meiner heutigen Anmerkungen ist die Erwünschtheit, wo möglich, einer prinzipienbasierten Rechnungslegung. Nirgendwo ist dieser Sachverhalt relevanter als bei einem Rechnungslegungssystem. Hinzugefügte Komplexität und mehr Vorschriften sind nicht die Antwort auf ein Systems, dass genaue und zeitnahe Informationen für Investoren bereitstellen muss. Vor allem in einer Welt, wo die stärksten Unternehmen ständig ihr Geschäftsmodell ändern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

 

21. November 2006: Leitlinien zur Anwendung von auf IFRS basierenden Standards in China

 

Das chinesische Finanzministerium hat eine begrenzte Anwendungsleitlinie zu 32 der 38 Accounting Standards for Business Enterprises (ASBE) veröffentlicht, die im Februar 2006 übernommen wurden und 2007 für börsennotierte Unternehmen in China in Kraft treten. Die nachfolgende Auflistung zeigt die vollständige Liste der neuen ASBE. In der Leitlinie werden die ASBE 1-14, 16-24, 27, 28, 30, 31, 33, 34, 35, 37 und 38 aufgezeigt. Die Leitlinien des Finanzministeriums sind zurzeit nur in chinesischer Sprache erhältlich. Klicken Sie hier zum Download des Dokumentes im Zip-Format (4.009 KB). Alternativ können alle ASBE und Leitlinien in chinesischer Sprache von der offiziellen Website des China Accounting Standards Committee heruntergeladen werden:

www.casc.gov.cn/kjfg/200607/t20060703_337130.htm.

 

Accounting Standards for Business Enterprises in China
  Grundlegender Standard (Basic Standard)
1 Vorräte (Inventories)
2 Langfristige Eigenkapitalinstrumente (Long-term equity investments)
3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment properties)
4 Sachanlagen (Fixed assets)
5 Biologische Vermögenswerte (Biological assets)
6 Immaterielle Vermögenswerte (Intangible assets)
7 Tausch nicht-monetärer Vermögenswerte (Exchange of non-monetary assets)
8 Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment of assets)
9 Leistungen an Arbeitnehmer (Employee compensation)
10 Rentenfonds (Enterprise annuity fund)
11 Anteilsbasierte Vergütung (Share-based payment)
12 Umstrukturierungen von Verbindlichkeiten (Debt restructurings)
13 Eventualverbindlichkeiten (Contingencies)
14 Erträge (Revenue)
15 Fertigungsaufträge (Construction contracts)
16 Zuwendungen der öffentlichen Hand (Government grants)
17 Fremdkapitalkosten (Borrowing costs)
18 Ertragssteuern (Income taxes)
19 Fremdwährungsumrechnung (Foreign currency translation)
20 Unternehmenszusammenschlüsse (Business combinations)
21 Leasingverhältnisse (Leases)
22 Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (Recognition and measurement of financial instruments)
23 Abtretung von finanziellen Vermögenswerten (Transfer of financial assets)
24 Sicherungsgeschäfte (Hedging)
25 Direkte Versicherungsverträge (Direct insurance contracts)
26 Rückversicherungsverträge (Re-insurance contracts)
27 Extraktion von Petroleum und natürlichem Gas (Extraction of petroleum and natural gas)
28 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern (Changes in accounting policies and estimates and correction of errors)
29 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Events occurring after the balance sheet date)
30 Darstellung des Abschlusses (Presentation of financial statements)
31 Kapitalflussrechnung (Cash flow statements)
32 Zwischenberichterstattung (Interim financial reporting)
33 Konzerabschlüsse (Consolidated financial statements)
34 Ergebnis je Aktie (Earnings per share)
35 Segementberichterstattung (Segment reporting)
36 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (Related party disclosure)
37 Darstellung von Finanzinstrumenten (Presentation of financial instruments)
38 Erstmalige Anwendung der ASBE (First time adoption of Accounting Standards for Business Enterprises)

 

 

21. November 2006: Ansichten von Deloitte zum Rahmenkonzept

 

Deloitte hat seine Stellungnahme „Unsere Stellungnahmen zum Diskussionspapier: Rahmenkonzept – Ziele und Qualitative Merkmale“ (Our Comments on the Discussion Paper (DP): Conceptual Framework – Objective and Qualitative Characteristics, in englischer Sprache, 80 KB). Obwohl wir mit vielen Vorschriften des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes übereinstimmen, haben wir gegenüber einige Bedenken, einschließlich der Folgenden:

 

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Ungenügende Betonung von Rechenschaftspflichten als ein Ziel der Finanzberichterstattung. Ein Auszug:

 

Zusätzlich zur Verantwortung der Verteilung von Vermögenswerten, die zum Nutzen der Anteilseigner anvertraut wurden, hat die Unternehmensführung auch eine Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern, die Verwendung dieser Vermögenswerte aufzuzeigen. Dies sollte eine glaubwürdige und vollständige Darstellung der Vergangenheit bezüglich Vermögenswerten und Schulden des Unternehmens sein, sowohl zu Anfang und zu Ende der Berichtsperiode, verbunden mit Erklärungen der Unternehmensführung, wie diese Salden sich während der Periode verändert haben. Das Anerkennen dieser weiteren Fassung des Begriffes „Rechenschaftspflicht“ als eines der Hauptziele der Finanzberichterstattung unterstützt sowohl die qualitativen Merkmale der Finanzberichterstattungsinformation (wie im Diskussionspapier vorgeschlagen), als auch das Verhalten der Unternehmensführung mit den Interessen aller am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) in Einklang zu bringen. Ein solches Ziel der Rechenschaftspflicht wird die Rolle der Finanzberichterstattung als Dialog zwischen der Unternehmensführung und den Anteilseignern stärken.

 

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Während  Informationen über Zahlungsströme (Cashflows) von gegenwärtigen und zukünftigen Investoren und Fremdkapitalgebern als unerlässlich für ihren Entscheidungsprozess angesehen werden, schätzen sie auch andere Informationen, die nicht mit Cashflows verknüpft sind. Viele bargeldlose Transaktionen, wie beispielsweise Abschreibungen von Vermögenswerten und anteilsbasierte Vergütungen geben Auskunft über die Rechenschaftspflicht der Unternehmensführung und die Auswirkungen gegenwärtiger wirtschaftlicher Faktoren auf die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens. Andere Informationen wie etwa Sensitivitäts- und Trendanalysen könnten in ähnlicher Weise nützlich sein;

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Unterschiedliche Informationsbedürfnisse verschiedener Adressatenkreise von Finanzberichten sollten hierarchisch aufgezeigt werden;

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Das Diskussionspapier konzentriert sich eher auf Finanzberichterstattung als auf Jahresabschlüsse. Allerdings liegt keine Definition von Finanzberichterstattung vor;

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Verlässlichkeit sollte als grundlegendes Merkmal von Finanzinformationen und als eine zusätzliche und getrennte Komponente gesehen werden, die nicht unter die Merkmale glaubwürdige Darstellung und Überprüfbarkeit zusammengefasst werden.

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Wirtschaftliche Betrachtungsweise sollte als eine Komponente der glaubwürdigen Darstellung identifiziert werden.

 

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente unserer internationalen Kollegen:

 

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Sonderausgabe des IASPlus-Newsletters, der das Diskussionspapier zusammenfasst (55 KB)

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Sämtliche Stellungnahmen von Deloitte an den IASB und das IASC seit 1995 finden Sie hier.

 

 

21. November 2006: Vorgeschlagene Überarbeitungen der Bewertungsleitlinien zum Kostenansatz (Cost Approach)

 

Das International Valuation Standards Committee hat die „Vorgeschlagenen Überarbeitungen der internationalen Bewertungsleitlinien Note 8 – Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung (Proposed Revisions to International Valuation Guidance Note 8 - The Cost Approach for Financial Reporting, in englischer Sprache, 189 KB) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Überarbeitungen sind das Ergebnis von Anfragen zur Klarstellung und Vorschlägen zu kleineren Änderungen der Version vom Jahre 2005 der GN 8. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. Dezember 2006 aus. Das IVSC hat auch einen Update seines Arbeitsprogramms herausgegeben:

 

IVSC Arbeitsprogramm
8. Ausgabe der International Valuation Standards Noch zu veröffentlichen im zweiten Quartal 2007
Revidierter IVS 2 - Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007
Revidierter IVA 2 - Bewertung im Rahmen von Ausleihungen Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007
Neuer IVA 3 - Bewertung im Rahmen der Finanzberichterstattung von Vermögenswerten des öffentlichen Beriches Veröffentlichung auf der Website im zweiten Quartal 2007
Neue Bewertungsleitlinie  - Bewertung historischer Immobilien Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007
Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 8 - Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung Beratungsentwurf im November 2006 veröffentlicht
Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 9 - Discounted Cash Flow Analyse Veröffentlichung des Beratungsentwurfes im ersten Quartal 2007
Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zum Zwecke der IFRS-Berichterstattung Veröffentlichung des Entwurfs (Exposure Draft) im zweiten Quartal 2007

 

 

20. November 2006: SEC Jahresbericht 2006 mit Bezug auf IFRS

 

Der Performance und Accountability Report (2,25 MB) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) für die am 30. September 2006 endende Berichtsperiode enthält eine Reihe von Verweisen auf die IFRS, einschließlich dem nachfolgenden Fortschrittsbericht mit dem Titel: „Verbesserung von Anhangangaben für Investoren“ (Improving Disclosure for Investors):

 

Globale Rechnungslegungsstandards. Im letzten Jahr hatte der Mitarbeiterstab einen Fahrplan veröffentlicht, der die notwendigen Meilensteine aufzeigt, um es ausländischen privaten Emittenten zu erlauben, nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Jahresabschlüsse einzureichen, ohne eine Überleitungsrechnung zu den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) vorzunehmen. Unter anderem enthält der Fahrplan eine detaillierte Analyse zur Glaubwürdigkeit und Einheitlichkeit der Anwendung, Interpretation und Durchsetzung der IFRS in Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen und Rechnungslegungskreise, und den weiteren Fortschritt der vom International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) zurzeit vorgenommenen Konvergenzarbeit. Der Mitarbeiterstab der SEC arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden, einschließlich der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zusammen, um einige dieser Meilensteine zu erreichen. Zum Beispiel haben der Mitarbeiterstab der SEC und CESR in 2006 einen Arbeitsplan zur gemeinsamen Nutzung von Informationen zur IFRS-Implementierung ausgearbeitet.

 

 

20. November 2006: Neue EU-Verfahrensweise zur Übernahme der IFRS

 

In Bezug auf den Prozess zur Übernahme der IFRS (einschließlich der Interpretationen) zur Anwendung in der europäischen Union wurde eine neue Stufe hinzugefügt. Die Europäische Kommission wird dazu verpflichtet, ihre Übernahmevorschläge an einen Ausschuss des europäischen Parlaments zu übermitteln. Dieses Vorgehen wird als regulatorisches Verfahren mit dem Prüfungsausschuss bezeichnet. Der Ausschuss wird der Kommission seine Ansichten zur Übernahme innerhalb eines von Fall zu Fall festgelegten Zeitrahmens mitteilen. Stimmt der Ausschuss der Kommissionsempfehlung zu, wird diese Empfehlung an das europäische Parlament und den Rat zur Billigung weitergeleitet, so wie dies bereits heute geschieht. Wenn der Ausschuss der Kommissionsempfehlung nicht zustimmt, wird der Sachverhalt direkt an den Rat weitergeleitet. Wenn der Rat die Kommissionsempfehlung unterstützt, wird der Sachverhalt an das Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Unterstützt der Rat die Kommissionsempfehlung nicht, wird die Kommission zum Überdenken der Angelegenheit und zur Übermittlung einer neuen Empfehlung aufgefordert. Klicken Sie auf die folgenden Links für:

 

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EU-Ratsentscheidung (in englischer Sprache, 112 KB)

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EU-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 95 KB)

 

 

20. November 2006: IAASB gibt drei Entwürfe heraus

 

Der International Auditing and Assurance Board (IAASB), ein unabhängiger standardsetzender Board unter der Federführung der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC), hat drei Entwurfsvorschläge für internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, die sich an den neuen, klaren Vorgaben für Entwürfe orientieren. Zu den Schlüsselelementen dieser Entwurfsvorgaben zählen: Die Standards sollen auf Zielsetzungen beruhen und nicht auf der Berücksichtigung von Verfahrensweisen; die Verwendung des Wortes „soll“ (shall) zur Identifizierung von Vorschriften, deren Beachtung vom Abschluissprüfer in der überwiegenden Mehrheit der Aufträge erwartet wird; Streichung von Ausdrücken im Präsens, mit denen Handlungen eines Wirtschaftsprüfers beschrieben werden; und strukturelle Verbesserungen zur Erhöhung der allgemeinen Lesbarkeit und Verständlichkeit der Standards. Die drei neuen Entwürfe sind:

 

bullet ISA 320 (Überarbeitet und neuentworfen), Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;
bullet ISA 450 (Neuentworfen), Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen; und
bullet ISA 260 (Überarbeitet und neuentworfen), Kommunikation mit Unternehmensorganen.

 

Die Kommentierungsfrist endet am 15. Februar 2007. Die Entwürfe können auf www.ifac.org/EDs angesehen werden. Die Entwürfe bleiben öffentlich zugänglich, bis die endgültigen ISA herausgegeben sind.

 

 

18. November 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. November 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. November 2006: Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

 

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 95 KB), der die Sitzung vom 16. November 2006 der Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB zusammenfasst. Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung der wichtigen Themengebiete und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Ein verwandter Newsletter, nämlich EITF-Roundup, wird unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden frühere Ausgaben beider Newsletter hier.

 

 

17. November 2006: Letzte Notizen vom Weltkongress der Rechnungsleger

 

Beim Weltkongress der Rechnungsleger in Istanbul (Türkei) wurde die letzte Sitzung am 16. November 2006 abgehalten. Mehr als 5.000 Vertreter aus 120 Ländern nahmen an der viertägigen Sitzung teil. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des dritten und letzten Kongress-Tages.

 

Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

Istanbul, Türkei, 16. November 2006

 

Seminar: Entstehen des Berufstandes der Rechnungsleger in der CIS

 

Ndung'u Gathinji (CEO, ECSAFA in Kenia) hatte den Vorsitz einer Sitzung zur Untersuchung, wie Rechnungsleger in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (Commonwealth of Independent States, CIS) den Übergang von einer gesteuerten Nachfragewirtschaft zur Marktwirtschaft bewältigen.

 

Frederic Gielen (Financial Reporting Council in Großbritannien, ausgeliehen von der Weltbank) merkte an, dass eine umfassende Reform des Finanzsystems in der CIS vonnöten war, als sich die Region in den neunziger Jahren der Marktwirtschaft gegenüber sah. Er sagte, dass die Weltbank (World Bank) einen Zusammenhang zwischen einer soliden Finanzberichterstattung und der Verringerung der Armut sieht und ein Verfechter von verbesserten Standards und Übereinstimmung ist. Grundlegend hierfür war der "Report in Systems and Codes (ROSC)" der Bank. Gemäß der Vorgehensweise des ROSC stellt der Berufsstand der Rechnungsleger eine Hauptstütze einer stabilen Finanzarchitektur dar. Die ROSC-Beurteilung wurde in fünf Ländern der CIS abgeschlossen. Er merkte an, dass der Fortschritt sehr ermutigend ist, allerdings gäbe es noch Gebiete, die verbessert werden können -  etwa die Vergütung von Akademikern im Bereich Rechnungslegung.

 

Igor Kozyrev (Stellvertretender Chief Accountant, Lukoil in Russland) sprach über die Art und Weise der Veränderung und Entwicklung des Berufstandes der Rechnungsleger in Russland, insbesondere seine Nachfrage beim Übergang von einer gesteuerten zu einer Marktwirtschaft. Er merkte an, dass Rechnungsleger im System der Sowjetunion einen Teil eines Übereinstimmungsystemes darstellten und oft mit forensischen Untersuchungen beschäftigt waren. Der Übergang zur Marktwirtschaft war schwer, da die notwendige Erfahrung im Umgang mit Ermessensentscheidungen (im Gegensatz zur Befolgung von staatlich vorgegebenen Vorschriften) nicht vorhanden war - sowohl technisch als auch psychologisch. Er stellte fest, dass die Rechnungslegungsreform in Russland die Qualität der Finanzberichterstattung als auch die Qualität der Unternehmensführung und die Verwendung der Ressourcen verbessert hat.

 

Professor Adolf Enthoven (Universität Texas, USA) gab einen Überblick zur Entwicklung des Berufstands der Rechnungsleger in Russland und merkte an, dass dieser vor 1917 den Entwicklungen des europäischen Berufstandes gefolgt sei. Die Revolution im Jahre 1917 hatte zur Folge, dass der Zweck der Rechnungslegung und ausgetauschten Rechnungslegern darin bestand, der staatlichen Zentralplanung zu dienen, was gut durchgeführt wurde. Er stellte fest, dass der Berufstand einige Herausforderungen zu bewältigen hat - nicht zuletzt durch das Fehlen einer mit einem offiziellen Status versehenen IFRS-basierten Finanzberichterstattung sowie durch einer formalen Vorgehensweise durch Aufsichtsbehörden. Er beobachtete jedoch, dass sich Änderungen abzeichnen und bis 2010 die Durchführung von wesentlichen Reformen erwartet wird.

 

Rick Gurley (US AID, Ukraine) gab einen Bericht zur Beteiligung von US AID an der Entwicklung eines anerkannten Curriculums der Rechnungslegung und Qualifikation in der CIS. Auf Grundlage von IFRS und ISA, dem Moralkodex (Code of Ethics) der IFAC und ähnlichen weltweit anerkannten Vereinigungen sowie der Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer in Kanada (Certified General Accountants) wurde die "Certified International Professional Accountant, CIPA" Qualifizierung entwickelt. Das CIPA-Examen wird von einem unabhängigen Träger unter der Schirmherrschaft von IFAC, US AID und dem Eurasia Council of Certified Auditors and Accountants (ECCAA), einer regionalen Abteilung anerkannt durch IFAC, veranstaltet. Das CIPA-Examen war sehr erfolgreich in dieser Region und es besteht die Hoffung, dass es auch in anderen Regionen zur Anwendung kommt.

 

3. Plenarsitzung

 

Diese Sitzung hatte die Wertschaffung durch in der Wirtschaft tätige Rechnungsleger zum Thema.

 

Graham Ward (scheidender Präsident der IFAC, Großbritannien) eröffnete die Sitzung mit der Anmerkung, dass IFAC in den letzten Jahren wesentliche Ressourcen dafür verwendet hat, die Rolle der in der Wirtschaft tätigen Wirtschaftsprüfer hervorzuheben. In der Wirtschaft tätige Wirtschaftsprüfer bringen (aufgrund ihrer Ausbildung) die notwendigen Fähigkeiten für Unternehmen mit und verwenden diese zur Wertschaffung.

 

Barbara Judge (Stellvertretende Vorsitzende des Financial Reporting Council, Großbritannien) ist keine Rechnungslegerin, sondern gelernte Juristin und ehemalige Beauftragte der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC). Sie sprach über ihre persönlichen Erfahrungen als Direktorin eines Unternehmens und ihre Wertschätzungen, einen professionellen Rechnungsleger, der Mitglied einer durch die "Codes of Conduct and Ethics" des IFAC regulierten Einrichtung war, im Board eines öffentlich rechnungslegenden Unternehmens zu haben.

Sie stellte fest, dass die Welt heutzutage von Zahlen und Echtzeit-Berichterstattung bestimmt wird. Der professionelle Rechnungsleger kann Fehler "fühlen und sehen" und somit schnell die richtigen Fragen stellen, um Probleme schnell zu erkennen. Unternehmensorgane (Board of Directors) benötigen solche Fachkenntnisse, speziell im Vorsitz des Prüfungskomitees, wo ihrer Meinung nach, immer ein professioneller Rechnungsleger vertreten sein sollte. Der Vorstand ist auch verantwortlich für Governance und Ethik - welche professionelle Wirtschaftsprüfer als Mitglieder von IFAC-Mitgliedsgesellschaften mit sich bringen. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Strategie des Unternehmens; Wirtschaftsprüfer können ihre Geschäftsführungskollegen bei der Konzentration auf Strategie und strategische Risikobeurteilungen únterstützen.

Zum Schluss merkte sie an, dass sich die Anwesenden bewusst machen sollten, dass der Vorstand auch für interne Kontrollen verantwortlich ist, und dass Wirtschaftsprüfer ihre Kollegen bei Verständnisfragen unterstützen können. Die Fachkenntnisse der Wirtschaftsprüfer halfen ihr, als Vorstandsvorsitzende und Direktor anderer Unternehmen, nachts trotz eines "Sarbanes-Oxley Umfeldes" schlafen zu können.

 

David Hastings (Shell, Kanada) betrachtete, wie in der Wirtschaft tätige Wirtschaftsprüfer Werte für ihre Unternehmen erzeugen: Identifizierung wo, wie und warum Werte geschaffen werden.

Der Wirtschaftsprüfer ist von zentraler Bedeutung, um Wertetreiber (Value Driver) in der heutigen Wirtschaft zu erkennen: Innovation, Kundenzufriedenheit, Talentsuche, technologische Auswirkungen und Investition in Marken. Sie betrachten das Unternehmen als Ganzes, richten ihr Hauptaugenmerk auf die Kunden während sie versuchen, alle Dimensionen der wirtschaftlichen Umgebung des Unternehmens zu verstehen und Risiko in einer effektiven Weise zu begegnen. Wie etwa die Fähigkeit sowohl mit finanziellen als auch nicht-finanziellen Informationen umzugehen, die im wirtschaftlichen Umfeld gebraucht werden. Werte werden durch die Fähigkeiten von Wirtschaftsprüfern dadurch erzeugt, dass sie Risiken identifizieren und diese bewältigen; globales Denken und Handeln sowie das Erkennen von Schwierigkeiten und Möglichkeiten in einer globalen Wirtschaft.

 

Mary Keegan (HM Treasury, Großbritannien) sprach über die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Wertschaffung hinsichtlich Angehörigen eines Staates. Bezüglich Zentralregierungen kann es nichts Besseres geben. Es obliegt der Regierung, die Bereitstellungsleistung gegenüber seinen Bürgern und die Finanzwirtschaft bezüglich öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Sie merkte an, dass die Regierung in Großbritannien ein "Value for Money" Model verwendet - mit Hauptaugenmerk auf Wirtschaft, Effizienz und Effektivität. Hierbei werden zukünftige Wertetreiber genauso beobachtet wie Vergangenheitsdaten.

Für diese Strategie ist es von zentraler Bedeutung, die richtigen Systeme zur zeitnahen Bereitstellung der angemessenen Daten zu haben; Verwendung dieser Daten zur Verbesserung der Leistung; Durchsetzung einer funktionierenden Governance und angemessene Managementstrukturen überall in der Wertschöpfungskette. Mary Keegan merkte an, dass Anforderungen in Großbritannien durchgesetzt wurden, dass alle Ministerien ein aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern bestehendes Prüfungskomitee haben, und dass alle behördlichen Gremien einen professionellen Wirtschaftsprüfer (der Mitglied einer IFAC-Mitgliedsgesellschaft ist) in der Position des Finanzdirektors besitzen.

Sie merkte an, dass Regierungen Zahlen und nicht Instinkt zur Steuerung verwenden sollten. Somit sind Wirtschaftsprüfer an der zentralen Stelle der Politikformulierung und Bereitstellung der Dienstleistungen angemessen platziert. Sie schloss ihre Bemerkungen ab, indem sie darauf verwies, dass Regierungen die Verantwortung haben, Werte für ihre Bürger zu schaffen. Die Rolle des professionellen Wirtschaftsprüfers ist hierbei unabdingbar. Somit müssen Wirtschaftsprüfer am Tisch sitzen, an dem politische Entscheidungen getroffen werden.

 

 

17. November 2006: Veröffentlichung des E-DRS 21

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe e.V. (DRSC) hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung auf der Website des DRSC veröffentlicht. Der Standardentwurf konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Regierungsentwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das im Rahmen der Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes und der Kapitalmarkteffizienz in Europa beitragen soll. Dieses Ziel soll durch eine Harmonisierung der gesetzlichen Publikationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen erreicht werden: So müssen Aktien- und Schuldtitelemittenten, die einen organisierten Markt in Europa in Anspruch nehmen, ab Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2006 beginnen, Halbjahresfinanzberichte und Aktienemittenten auch Zwischenmitteilungen zum Quartal erstellen.

 

Zu beachten ist hierbei, dass der Standardentwurf auch für jene Unternehmen einschlägig ist, die durch die Regelungen des TUG zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses nach IFRS verpflichtet werden. Von diesen Unternehmen sind nur die Regelungen des E-DRS 21 in Bezug auf den Zwischenabschluss nicht zu beachten, den sie gemäß IAS 34 zu erstellen haben.

 

Klicken Sie auf die folgenden Links zu Ansicht der Dokumente:

 

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Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung (126 KB)

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Pressemitteilung (21 KB)

 

 

17. November 2006: Europäisches Diskussionspapier zum Rahmenkonzept

 

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der französische Standardsetter (Conseil National de la Comptabilite, CNC) haben gemeinsam ihr erstes Diskussionspapier unter der Schirmherrschaft der Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE) veröffentlicht. Der Titel des Diskussionspapiers lautet Das Rahmenkonzept: Ist dies der richtige Ausgangspunkt? (The Conceptual Framework: Starting from the Right Place?). Er geht auf nachfolgende Themen ein:

 

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Zielsetzung des Rahmenkonzeptes;

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Nutzer der Finanzberichterstattung;

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Unternehmen, die sich im Anwendungsbereich des Rahmenkonzeptes befinden; und

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Anwendungsbereich der Finanzberichterstattung.

 

Stellungnahmen werden durch EFRAG und CNC erwünscht. Die Kommentierungsfrist läuft am 18. März 2007 aus. Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen Diskussionspapiers (854 KB).

 

 

16. November 2006: Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

 

Mehr als 5.000 Vertreter aus 120 Ländern nehmen am 17. Weltkongress der Rechnungsleger in Istanbul (Türkei) teil, der vom 13. bis 16. November 2006 stattfindet. Es finden ca. 50 Plenar- und Fachsitzungen statt. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des dritten Kongress-Tages.

 

Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

Istanbul, Türkei, 15. November 2006

 

2. Plenarsitzung

 

Das Thema der zweiten Plenarsitzung des Kongresses war die weltweite Kapitalmarkt-Stabilität und der Berufsstand der Rechnungsleger. Rene Ricol (früherer Präsident der IFAC, Frankreich) eröffnete die Sitzung mit der Wiederholung eines allgemein bekannten Themas: die Stabilität der Kapitalmärkte ist grundlegend für die Entwicklung. Um ihre Rolle in der Wertschöpfungskette des Kapitalmarktes zu erfüllen, müssen Rechnungsleger Integrität aufweisen und den Kampf gegen Korruption und Geldwäsche aufnehmen.

 

Taizo Nishimuro, Präsident und CEO der Wertpapierbörse in Tokio (Tokyo Stock Exchange, TSE) gab einen Überblick über die Tätigkeiten der TSE und erklärte, wie diese auf aufsichtsbehördliche als auch technologische Fortschritte reagiert. Zu den bislang unternommenen Schritten zur Sicherung der Integrität der Finanzberichterstattung der japanischen Wertpapiermärkte gehört die Anforderung der Aufstellung eines Unternehmensberichtes zu internen Kontrollen und eines unabhängigen Prüfungsberichts hierzu.

 

Sir David Tweedie (Vorsitzender des IASB) erklärte, warum weltweite Rechnungslegungsstandards, prinzipienbasiert und Förderung einer sachgerechten Ausübung beruflichen Ermessens, sehr wichtig sind, um effiziente globale Kapitalmärkte sicherzustellen. Er schlägt drei Tests vor, die ein hochqualitativer Rechnungslegungsstandard bestehen muss:

 
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Können wir den Standard in einer Minute erklären?

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Macht dieser intuitiv Sinn?

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Ist dieser in einfachem Englisch geschrieben?

 

Er betonte, dass der Berufsstand der Rechnungsleger eine "einmalige Gelegenheit" dazu habe, Standards von regelbasierten Systemen zurückzuziehen, dazu wird allerdings das Nachfolgende benötigt:

 
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Zurückhaltung seitens der Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer bei der Nachfrage nach Interpretationen und detaillierten Anwendungsleitlinien

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Akzeptanz durch Aufsichtsbehörden, dass Ermessensausübungen in einer prinzipienbasierten Umgebung dazu führen können, dass zwei Unternehmen bei ähnlichen Umständen zwei unterschiedliche Rechnungslegungsantworten erhalten.

 

Er beendete seine Rede mit einer Einladung des Berufsstandes der Rechnungsleger, die Herausforderungen der Implementierung der IFRS anzunehmen.

 

Samuel DiPiazza (Global CEO, PricewaterhouseCoopers) betonte, dass der Berufsstand der Rechnungsleger nur wachsen kann, wenn er relevant bleibt. Wir sollten jeden Tag hinterfragen, ob wir Vertrauen und Werte schaffen. Er merkte an, dass die derzeitigen am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) Finanzinformationen anfordern, die die wirtschaftliche Wirklichkeit widerspiegeln und empfahl dem IASB, in diese Richtung fortzufahren. Er schlug drei Ziele eines "nachhaltigen Berufsstandes der Rechnungsleger" vor:

 
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Prüfung mit Qualität vorzunehmen: Der Bestätigungsvermerk verleiht den Finanzinformationen Glaubwürdigkeit im Kapitalmarkt. Es ist die Pflicht von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer zu gewinnen und auszubilden, die qualifiziert und kritische Denker sind.

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Weltweite Konvergenz der Standards: Es gibt keine nationalen Finanzinformationen mehr. Sie sind zumindest regional, oft sogar global. Die IFRS sind das Mittel zur Erreichung von verlässlichen und konsistenten Finanzinformationen. Die Standards sollten nicht zu komplex sein und müssen auf einer angemessenen Ermessensausübung basieren. Das aufsichtsrechtliche und gesetzliche Umfeld muss diese Ermessensausübungen respektieren.

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Relevante Berichtserstattung: Die Investorengemeinschaft konzentriert sich auf die wirtschaftliche Realität, welche sowohl aus finanziellen als auch nicht-finanziellen Informationen besteht; und Informationen, die im gleichen Maße zukunftsgerichtet wie auch retrospektiv sind. Zur Sicherung der Relevanz und Verwendbarkeit muss der Berufsstand die Zeitnähe von Informationen und die zur Kommunikation vorhandene Technologie überdenken.

 

Er beendete seine Anmerkungen indem er klarstellte, dass alle Beteiligten der Wertschöpfungskette der Finanzberichterstattung in diese Bemühungen mit einbezogen werden müssen.

 

Zum Schluss sprach Professor Mustafa Aysan als Ersatz für den türkischen Staatsminister, Ali Babacan, der aufgrund kurzfristig bekannt gewordener staatlicher Angelegenheiten nicht teilnehmen konnte. Er gab einen Überblick über die Historie der IFRS in der Türkei und sprach sich für eine "Übernahme" im Gegensatz zu einer "Anpassung" der vom IASB erstellten Standards aus.

 

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)

 

Das Projekt des IASB zur Entwicklung von IFRS für KMU war Gegenstand eines Seminars an dem über 1.000 Vertreter teilnahmen. Den Vorsitz des Seminars hatte Sylvie Voghel, die Vorsitzende des Komitees für "Small and Medium Practices" (SMP) der IFAC ist.

 

Paul Pacter (Direktor des IASB zu KMU-Standards und Webmaster von www.iasplus.com) startete mit einem Überblick zur Geschichte des Projektes und den Status des Exposure Draft (ED) Entwurfes. Er merkte an, dass ein nahezu endgültiger Entwurf des ED, zusammen mit einer Einladung zur Kommentierung, erläuternden Jahresabschlüssen und einer Anhangangaben-Checkliste letzte Woche auf der Website des IASB www.iasb.org veröffentlicht wurde. Er sagte, dass der IASB den ED wahrscheinlich Ende Dezember oder Anfang Januar für Stellungnahmen freigeben wird. Er ging auf folgende Punkte ein:

 
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In den vollständigen IFRS enthaltenes Material, das im Entwurf des ED nicht beinhaltet ist, da es als nicht typisch für KMU erachtet wurde

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Wahlrechte der vollständigen IFRS, die im Entwurf des ED nicht beinhaltet sind (im Allgemeinen dort, wo IFRS Rechnungslegungswahlrechte zulässt, sehen die KMU-IFRS immer die einfachere Variante vor; eine Alternative für das KMU besteht allerdings durch Querverweise zu den vollständigen IFRS)

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Vom Board vorgenommene Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen

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Vorgeschlagene Vereinfachungen, die abgelehnt wurden.

 

Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Präsentation von Paul Pacter (222 KB).

 

Stellungnahmen zum Entwurf des ED wurde von folgenden Personen geäußert:

 
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Arnon Ratzkovsky, Vorsitzender des Accounting Standards and Financial Reporting Committee des israelischen Instituts der Wirtschaftsprüfer

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Mohamed Ali Elaouany Cherif, Partner von Mazars (Tunesien) und Mitglied des SMP-Komitees von IFAC

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Pierre Barnes, Präsident der Interamerican Accounting Association (IAA)

 

Pierre Barnes zeigte auf, dass seine Organisation der Auffassung ist, dass, zusätzlich zu den Standards für börsennotierte Unternehmen und KMU, eine dritte Ebene von Rechnungslegungsstandards vonnöten ist - eine für "Kleinstunternehmen" (Micro-Sized Entities) mit weniger als 10 Mitarbeitern. Er merkte an, dass die IAA ein Projekt zur Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für Kleinstunternehmen angestoßen hat.

 

 

15. November 2006: SEC ermöglicht eine Volltextsuche seiner Archivierung

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) gab bekannt, dass Investoren jetzt die Möglichkeiten haben, die Inhalte der bei der SEC zur Offenlegung eingereichten elektronischen Dokumente mittels einer neuen Volltextsuchmaschine (auf der Website der SEC, in englischer Sprache) zu durchsuchen. Die neuen, durchsuchbaren Informationen schließen Registrierungsmitteilungen, Quartals- und Jahresabschlüsse sowie andere von Unternehmen und Investmentfonds eingereichten Dokumente mit ein, die in den letzten vier Jahren in die EDGAR-Datenbank der SEC eingestellt wurden. Klicken Sie hier um zur englischsprachigen Hauptseite der Suchmaschine zu gelangen. Wenn Sie eine Suche nach dem Begriff IFRS starten, werden Sie über 8.000 Treffer erhalten. Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

 

15. November 2006: Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

 

Der Weltkongress der Rechnungsleger startete vorgestern in Istanbul (Türkei) und wird bis zum 16. November 2006 stattfinden. Es nehmen 5.000 Vertreter aus über 120 Ländern teil. Es finden ca. 50 Plenar- und Fachsitzungen statt. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des zweiten Kongress-Tages.

 

Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

Istanbul, Türkei, 14. November 2006

 

1. Plenarsitzung

 

Das Thema der ersten Plenarsitzung des Kongresses war die Generierung von wirtschaftlichem Wachstum und Stabilität durch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in den Entwicklungsländern. Den Vorsitz dieser Sitzung hatte der neue Vorsitzende der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC), Fermin del Valle (Deloitte Argentinien). Er sprach in seinen einführenden Anmerkungen über die Rolle der Rechnungsleger bei der Förderung von Entwicklung und deren Einfluss auf die Entwicklung auf allen Ebenen: als Controller, betriebliche Rechnungsprüfer, Vorstandsvorsitzende, Board-Mitglieder, interne Revisoren, Mitglieder von Prüfungskomitees und Abschlussprüfer.

 

Der stellvertretende Premierminister der Türkei, Abdullatif Sener, war ein weiterer hochrangiger politischer Sprecher dieser Konferenz. Er merkte an, dass der Berufsstand der Rechungsleger einen integralen Bestandteil beim Zugang auf sichere und verlässliche Finanzinformationen darstellt. Er bezog sich auf die verschiedenen von der Türkei durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des EU-Beitritts, einschließlich der Anwendung der IFRS und Basel II bis 2008. Er sagte weiterhin, dass die weltweite Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards sehr wichtig für Entwicklungsländer sei. Weltweite Standards werden den internationalen Handel fördern, eine verbesserte Kapitalaufnahme ermöglichen, eine rationale Ressourcen-Allokation sichern und Unternehmensführung dazu verpflichten, rational zu handeln. Deshalb wird es den Entwicklungsländern durch die IFRS ermöglicht, an den Vorteilen der Globalisierung teilzuhaben. Er merkte des Weiteren an, dass die Türkei gegenüber dem IMF zugesagt hat, die IFRS anzuwenden.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des indischen Oberhauses des Parlamentes (Upper House of Parliament) stellte fest, dass die nicht vorhandene Rechenschaftspflicht (sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor) ein grundlegendes Hindernis bei der wirtschaftliche Entwicklung in einigen Regionen der Welt darstellt. Er merkte an, dass der Berufsstand der Rechnungsleger eine sehr wichtige Rolle dabei spielt, dieser nicht vorhandenen Rechenschaftspflicht entgegenzustehen. Allerdings hat sich die Rolle der Rechnungsleger dahingehend erweitert, dass nicht nur Finanzinformationen bereit gestellt werden, sondern konstruktiver Einfluss der staatlichen Politik mit einbezogen werden sollte, speziell in den Gebieten der Corporate Governance, Rechenschaftspflicht, Korruptionsbekämpfung etc.

 

Wang Jun (Vizepräsident, Finanzministerium, China) nannte den Berufsstand eine "wirtschaftliche Brücke" auf der Reise von der Armut zum Wachstum. Er stellte Beispiele des enormen Wachstums des Berufstandes der Rechnungsleger in China vor, das eine zu folgende Benchmark für andere Nationen darstelle. Er merkte an, dass China drei Strategien hinsichtlich der Rechnungslegung anwende:

 
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hervorragende Entwicklung;

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Anwendung der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards. Diesbezüglich merkte er an, dass China im Februar 2006 39 neue Rechnungslegungsstandards basierend auf den IFRS und 48 neue Prüfungsstandards basierend auf ISA veröffentlicht hat, die alle im Jahr 2007 in Kraft treten; und

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Entwicklung von größeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaftprüfungsgesellschaften. Er vermerkte, dass zurzeit 140.000 Wirtschaftsprüfer und 5.700 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in China vorhanden sind.

 

Jabulani Moleketi (stellvertretender Finanzminister, Südafrika) erinnerte den Kongress daran, dass Entwicklung nicht wirtschaftliches Wachstum um des Wachstums willen sein sollte, sondern eher eine Möglichkeit, den Angehörigen eines Landes ein besseres Leben bereitzustellen. Wie bereits von anderen vorgetragen, nannte er die Rolle der Rechnungsleger bei der Korruptionsbekämpfung und forderte die Stärke des Berufstandes heraus: der den Rechnungslegern entgegengebrachte Widerstand hinsichtlich Korruption und zweifelhaften Praktiken, sollte uns nicht davon abhalten, unserer Arbeit nachzugehen. Er schlussfolgerte, dass ein starker Berufsstand der Rechnungsleger nicht die Lösung dazu ist, die Herausforderungen der Entwicklungsländer aufzunehmen. Allerdings ist ein starker, dynamischer und unabhängiger Berufsstand der Rechnungsleger ein Teil zur Lösung.

 

An jedem Tag des Kongresses finden einige, zeitlich zusammenfallende Seminare statt, die verschiedene Sachverhalte adressieren. Unsere internationalen Kollegen hatten die Möglichkeit, an drei Seminaren teilzunehmen.

 

Seminar: Verbesserung des öffentlichen Vertrauens bezüglich der Finanzberichterstattung

 

Sir Bryan Nicholson, ein Treuhänder der IASC-Stiftung, führte eine Podiumsdiskussion zur Reaktion des Berufstands der Rechnungsleger bezüglich der nach dem letzten Weltkongress im November 2002 aufgetretenen Finanzberichterstattungs- und Prüfungsfehler. In seinen einführenden Anmerkungen sprach er insbesondere die Einführung des Sarbanes-Oxley-Act in den USA und den Übergang zu den IFRS in Europa, Australien und den übrigen Ländern an. Zeichen einer aufsichtsbehördlichen Erschöpfung waren offensichtlich und wurden in der "Verlautbarung 2009" des IASB  bestätigt.

 

Robert Bunting (stellvertretender Präsident, IFAC) stellte die Reaktion des weltweiten Berufstandes der Rechnungsleger in einem Überblick dar. Er merkte an, dass IFAC die Auffassung bekräftigte, dass Ethik und Integrität von Rechnungslegern sehr wichtig ist, um das Vertrauen in den Berufsstand wieder aufzubauen. Er nannte die von IFAC und seinen Mitgliedsorganisationen durchgesetzten, verschiedenen Schritte um sicherzustellen, dass das Vertrauen auf solidem Fundament aufgebaut wird. Insbesondere merkte er an, dass sich IFAC und seine Mitgliedorganisationen verpflichtet fühlen, die weltweite Konvergenz der Standards voranzutreiben - nicht nur Rechnungslegungsstandards sondern auch Prüfungsstandards, Ethik- und Weiterbildungsstandards sowie Standards für in der Wirtschaft tätige Rechnungsleger. Er beendete seine Rede mit der Betonung der vier Eckpfeiler des Finanzberichterstattungssystems:

 
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starkes ethisches Fundament;

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hoch-qualitative internationale Standards;

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weltweite Konvergenz dieser Standards;

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Verbesserung und Stärkung der Rolle von Rechnungslegern in der Wirtschaft.

 

Patrick de Cambourg (Mazards, Frankreich) richtete seine Aufmerksamkeit auf IFRS. Er merkte an, dass IFRS in der Theorie weit bekannt ist, recht wenig allerdings in der Praxis und (wie die Implementierung der IFRS in Europa zeigte) viel Platz lässt für "nationale Interpretationen". Er nannte fünf Bedenken hinsichtlich IFRS, von denen einige gemeinsame Grundlagen haben:

 
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Governance des IASB, insbesondere wie Agendaentscheidungen zu machen sind;

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Stellt die Konvergenz mit FASB die Übernahme der US GAAP als IFRS dar?

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Klarstellung des Standes der IFRS in den USA - wird die SEC ein Ausleger der IFRS ;

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Stabilität ("Ruhepause für die Anwender");

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Führen die Überarbeitungen des IASB-Rahmenkonzeptes, eine Darstellung der gesamten angesetzten Erträge und Aufwendungen und eine gesteigerte Anwendung der Fair Values zu einer "neuen schönen Welt" in der Rechnungslegung? Er merkte an, dass eine gewisse Rechenschaftspflicht notwendig ist, obwohl es sehr wichtig ist, dass der IASB und FASB frei und unabhängig ihre Standards entwickeln, insbesondere wenn neue Standards das Modell der Rechnungslegung durchgreifend ändern.

 

Letztendlich wurde festgestellt, dass die Rechnungslegungsstandards Teil einer größeren, koordinierten Reform der europäischen Kapitalmärkte waren, neben anderen Entwicklungen wie etwa die der EU-Transparenz- und Prospektrichtlinien (Transparency and Prospectus Directives) sowie der Reform der Abschlussprüferrichtlinie (Auditing Directive), die die Anwendung der ISA erlaubt.

 

Nick Fraser (Deloitte, Frankreich) sprach über die Rolle einer unabhängigen Prüfung bezüglich der "Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen". Er merkte an, dass öffentliches Vertrauen gegenüber dem Berufsstand der Rechnungsleger nur durch Anstrengungen aller Teilnehmer erreicht werden kann: von der Unternehmensführung bis hin zum Prüfer.  Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat in einer positiven Art und Weise auf die anfangs dieses Jahrzehnts entstandenen Prüfungsfehlleistungen reagiert. Das Unternehmensforum (Forum of Firms) bringt die wichtigsten Netzwerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen und stellt das Mittel dar, durch das die IFAC-Standards zur Prüfung, Ethik, internen Kontrolle und Weiterbildung in den internationalen Prüfungsnetzwerken durchgesetzt werden. Er sagte weiterhin, dass das Unternehmensforum, dessen Mitglieder über 90% der börsennotierten Unternehmen weltweit prüfen, eine Studie zur einheitlichen und länderübergreifenden Anwendung der IFRS begonnen hat. Er merkte an, dass der Berufsstand die Erwartungen bezüglich der Verantwortungen und Einschränkungen der Prüfung besser bewältigen muss als in der Vergangenheit. Wirtschaftsprüfer müssen mit allen Beteiligten des Wertschöpfungsprozesses zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass die Glaubwürdigkeit der Prüfung aufrechterhalten und verbessert werden kann.

 

Marc Pickeur (Bankensektor-, Finanz- und Versicherungskommission, Belgien) betonte, dass die Marktdisziplin nur effektiv sein kann, wenn die Beteiligten Zugang zu hochqualitativen Finanzinformationen haben. Dies benötigt eine solide Corporate Governance und Engagement zur Durchsetzung von besten, ausgeübten Praktiken innerhalb von Unternehmen und eine gute Abschlussprüfung (welche einen Bericht über die internen Kontrollen des Prüfungskomitees mit einschließt). Er war der Auffassung, dass Aufsichtsbehörden die Implementierung von IFRS und ISA in ihrem eigenen Rechnungslegungskreis als auch weltweit verfolgen und überprüfen werden.

 

 

Seminar: IFRS 2005: Sind die Vorteile sichtbar?

 

Gilbert Gelard (IASB-Mitglied) saß der Sitzung vor, in der untersucht wurde, ob die Vorteile der Übernahme einer gemeinsamen Rechnungslegungssprache bereits sichtbar geworden sind.

 

Michael Birch (PricewaterhouseCoopers, Ungarn) merkte an, dass die wirklichen Vorteile von IFRS erst dann augenscheinlich würden, wenn IFRS in den Rechnungslegungssystemen der Unternehmen verankert wären. Die Arbeiten bis zum Jahr 2005 waren kostspielig und schmerzhaft und die Vorteile würden erst später realisiert werden können. Dennoch konnten einige Vorteile bereits festgestellt werden: bessere, transparentere und leichter verfügbare Informationen und ein Hinweis darauf, dass die Kapitalkosten sich für qualitativ hochwertige IFRS-Unternehmen verringert haben. Ein grundlegender Einwand lag darin, dass die Märkte nervös auf nachträgliche Korrekturen unter IFRS reagieren würden, da die IFRS eine geringere Schwelle zur nachträglichen Korrektur von Fehlern aufweisen. Auf diese Weise würde Vertrauen eher verloren als aufgebaut.

 

Aziz Dieye (Kabinett Aziz Dieye, Westafrika) sprach aus der Perspektive eines Entwicklungslandes und betonte das Erfordernis, dass der IASB jegliches „herunterbrechen“ seiner Standards vermeidet.

 

Bulent Ustunel (Vorsitzender des türkischen Accounting Standards Board) informierte (im Rahmen der Sitzung) die Sitzungsteilnehmer über die IFRS-Einführung in der Türkei. Er merkte an, dass eine der Konsequenzen der Einführung von IAS 29 darin bestand, zu zeigen, dass die nach türkischem Steuerrecht herausgegebenen „Inflationsanpassungs“-Anteile in der Tat eine Kapitalausschüttung darstellt und keine Aktivierung der Inflationsanpassung.

 

Lee White (Oberster rechnungsleger der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde – Australian Securities and Exchange Commission, ASIC) sprach über die australischen Erfahrungen der Übernahme der australischen Äquivalente der IFRS (A-IFRS). Auf einigen Gebieten, zu nennen wären etwa Finanzinstrumente und Anteilsbasierte Vergütungen, gab es keinen äquivalenten australischen Standard, und die Einführung der IFRS hatte wesentliche Auswirkungen auf die Dividendenpolitik, Steuer, Darlehensvereinbarungen und Kreditbedingungen. Dennoch schien es so, dass die Vorteile bereits die Kosten überwogen haben: es gibt einen verbesserten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten und IAS 32/39 und IFRS 2 haben die Finanzberichterstattung in diesem Land verbessert. Die Einführung ging relativ glatt von statten und es gab keine „Warnhinweise“ von den Börsen. Er wiederholte dadurch Mike Birch, in dem er sagte, dass die Einführung nicht vorbei sei. Er merkte außerdem an, dass die größte Herausforderung für ASIC als Aufsichtsbehörde darin bestand, sich an den prinzipienbasierten Ansatz bei ihren regulatorischen Maßnahmen zu halten.

 

Seminar: Einführung internationaler Standards – die Herausforderungen und Lösungen

 

Peter Wong (Consultant, Deloitte, Hong Kong SAR) begann diese Sitzung, indem er die Ergebnisse des Wong-Berichts zur Einführung weltweiter Standards (über www.ifac.org verfügbar) einer Überprüfung unterzog. Er stellte fest, dass eine der größten Herausforderungen darin besteht, dass „Konvergenz“ verschiedene Dinge meinen kann, je nachdem wer davon spricht.

 

Gerard Tremoliere (Deloitte, Frankreich) gab den Fortschritt in der Europäischen Union hinsichtlich der Übernahme der ISA wider, einschließlich der Anwendung der 8. Richtlinie zu Unternehmensabschlüssen. Er skizzierte den vorgeschlagenen Übernahmeprozess (Endorsement-Prozess), der sicherstellen soll, dass Prüfungsstandards in Europa zu einer hohen Glaubwürdigkeit und Qualität von Unternehmensberichten beitragen werden.

 

Sandy Chlant (ALCOA, Australien und USA) berichtete über ihre Erfahrungen und die Herausforderungen der Einführung der IFRS bei der australischen Tochter einer in den USA notierten, nach US-GAAP bilanzierenden Muttergesellschaft. Sie erstattete einen klaren und präzisen Bericht der praktischen Herausforderung der Einführung der IFRS; dem Umgehen mit Unterschieden zwischen IFRS und A-IFRS (zu australischen Rechnungslegungszwecken) und den IFRS/US-GAAP Unterschieden (zu Berichtszwecken des Mutterunternehmens). Da es sich bei ALCOA um ein bei der SEC registriertes Unternehmen handelt, musste es Rechnungsleger für den Übergang auf IFRS engagieren, da seine Wirtschaftsprüfer unter dem Sarbanes-Oxley-Act von Beratung ausgeschlossen waren. Frau Chant merkte an, dass Unterschiede in Bezug auf die Meinungen und die Interpretation zu IFRS zwischen den Prüfungsverbunden den Berufsstand einiges an Glaubwürdigkeit gekostet hat, stellte jedoch fest, dass jeder „on the job“ lernt. Ihr Rat an jene, die noch einem Übergang bevorstehen: Früh anfangen, Investition der notwendigen Ressourcen und kein Unterschätzen des benötigten Zeitrahmens. Sie merkte außerdem an, dass Australien bei der Übernahme der IFRS ursprünglich einige Wahlrechte aus den IFRS gestrichen hatte und neue Erfordernisse hinzugefügt hatte. Dennoch waren ihr Unternehmen und andere australische Unternehmen der Ansicht, dass „die Abänderung der IFRS unnötigerweise zu mehr Komplexität“ führt. Australien hat sich nun dazu entschlossen, die Wahlrechte wiedereinzuführen und die hinzugefügten Erfordernisse zu streichen.

 

Manuel Sanchez-y-Madrid (Mexiko) sprach von den Herausforderungen bei der Übernahme weltweiter Standards in Latein- und Südamerika. Er merkte an, dass obwohl es aktive Kapitalmärkte in der Region gibt, die börsennotierten Unternehmen im Allgemeinen klein sind und IFRS eine große Herausforderung für sowohl die Ersteller als auch die professionellen Rechnungsleger darstellt. Im Allgemeinen herrscht ein Mangel an Ressourcen und Kapazitäten vor, sowohl auf der der operativen als auch auf der finanziellen Ebene. Er schlug vor, dass der effizienteste Weg zur Einführung weltweiter Standards in der Region in einer gemeinsamen Anstrengung unter Beteiligung aller Stakeholder bestehen würde: IFAC und die lokalen Rechnungslegungsgremien, Regierungen, Spenderagenturen und Universitäten, etc.

 

Dr. Nordin Zain (Geschäftsführer, Malaysischer Accounting Standards Board) stellte ähnliche Bedenken für Südostasien fest. Er merkte an, dass die Herausforderung strategischer und nicht fachlicher Natur sei. Er sagte, dass den sich entwickelnden Volkswirtschaften in der Region nur eine geringe oder gar keine Alternative zur Übernahme weltweiter Standards bieten würde, wenn sie sich für eine regionale Entwicklungsfinanzierung, ausländische Direktinvestitionsprogramme und Mitgliedschaften in regionalen und weltweiten Handelsorganisationen qualifizieren wollten.

 

 

14. November 2006: Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

 

Der Weltkongress der Rechnungsleger startete gestern in Istanbul (Türkei) und wird bis zum 16. November 2006 stattfinden. Es nehmen 5.000 Vertreter aus über 120 Ländern teil. Es finden ca. 50 Plenar- und Fachsitzungen statt. Unsere internationalen Kollegen (IAS Plus) berichten täglich über ausgewählte Sachverhalte des Kongresses - hauptsächlich über Sitzungen zur Finanzberichterstattung im Rahmen der International Financial Reporting Standards.

Falls Sie an dem Kongress teilnehmen, würden sich unsere internationalen Kollegen sehr über Ihren Besuch am Deloitte-Stand im Ausstellungsbereich freuen.

 

Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger

Istanbul, Türkei, 13. November 2006

 

Eröffnungsveranstaltung

 

Der 17. Weltkongress der Rechnungsleger wurde heute Nachmittag mit einer speziellen Plenarsitzung im "Istanbul Convention and Exhibition Center" feierlich eröffnet. Die Eröffnungsreden wurden vom Vorsitzenden des Kongresses, Prof. Dr. Recep Pekdemir, dem Präsidenten der türkischen Union der Wirtschaftsprüferkammer (Union of Chambers of Certified Public Accountants, TURMOB), Mehmer Timur und dem Präsidenten der türkischen Expertenvereinigung der Rechnungsleger (Expert Accountants' Association), Dr. Masum Turker gehalten.

 

Der aus seinem Amt scheidende Präsident der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC), Graham Ward, gab einen Überblick über seine Amtszeit und merkte an, dass der Berufsstand der Rechnungsleger die Möglichkeiten der genauen Überprüfung aufgrund der Finanzskandale von Enron und Parmalat zur Selbstüberprüfung genutzt hat. Es wurden grundlegende Reformen vorgenommen, die den weltweiten Berufsstand wieder gefestigt haben, um so die Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens in die Finanzmärkte zu unterstützen. Er merkte an, dass dort, wo ein solider, dynamischer und unabhängiger Rechnungslegungsberufstand vorhanden ist, mit großer Sicherheit ein "vertrauensvolles Investitionsklima" vorherrscht. Er rundete seine Bemerkungen ab, indem er einen Überblick über die verschiedenen von IFAC durchgesetzten Maßnahmen gab, die sicherstellen sollen, dass die veröffentlichten Standards (einschließlich der internationalen Prüfungsstandards, Ethik-Standards bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Weiterbildungsstandards) in einer soweit wie möglichen, transparenten Art und Weise entwickelt werden.

 

Der Kongress wurde mit der Anwesenheit zweier hochrangiger Mitglieder der türkischen Regierung beehrt: Der Finanzminister und der Premierminister, Recep Tayyip Erdogan. Der Premierminister stellte fest, dass die Verbesserung des türkischen Finanzsystems und die Stärkung seiner Finanzinfrastruktur (zu der auch die Rechnungslegung zählt) eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen des Landes zur Aufnahme in die Europäische Union spielt.

 

Die Arbeitssitzungen des Kongresses beginnen am 14. November mit einer Plenarsitzung zur Rolle des Berufsstandes der Rechnungsleger zur Generierung von Wachstum in Entwicklungsländern und drei Reihen von themenbezogenen Seminaren. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie wird bei einem Seminar zur Verbesserung des öffentlichen Vertrauens in die Finanzberichterstattung sprechen.

 

 

13. November 2006: IAS Plus-Newsletter für Oktober 2006

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des dritten Quartals 2006 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 28seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus acht Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

 

Oktober 2006 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 282 KB)
Oktober 2006 Global Edition (in englischer Sprache, 232 KB)

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

 

 

11. November 2006: Stellungnahmen des EU-Kommisars Charlie McCreevy zu den IFRS

 

Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hielt kürzlich eine Rede zum Thema Vorbereitung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Finanzdienstleistungen (Setting the Stage for Competitve EU Financial Services Markets) vor der Association of Corporate Treasurers in Großbritannien. EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach, unter anderem, über IFRS, die von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) geforderten Überleitungsrechnungen sowie die weitere Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten durch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die EU-Wertpapiermärkte in Anspruch nehmen. Klicken Sie hier (79 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Anmerkungen von EU-Kommissar McCreevy. Nachfolgend ein Auszug seiner Rede:

 

Im Bereich der Rechnungslegung wurden wesentlich Schritte nach vorne unternommen. Die Mitarbeiter der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hatten im April 2005 einen Fahrplan zur Eliminierung der Aufstellung einer US GAAP-Überleitungsrechnung durch europäische Unternehmen bis 2009 vorgeschlagen. Dieser Fahrplan, zusammen mit einem vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörde (Committee of European Securities Regulators, CESR) und SEC veröffentlichten gemeinsamen Arbeitsplan zur einheitlichen Anwendung der Rechnungslegungsstandards, tragen viel dazu bei, dass die Vorschriften der US GAAP-Überleitungsrechnung für europäische Emittenten in den USA beseitigt werden.

 

Auf dieser Seite des Atlantiks haben das Europäische Parlament und der europäische Wertpapierausschuss (European Securities Committe, ESC) kürzlich dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die US GAAP, japanischen GAAP, kanadischen GAAP und anderen Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten, die in Richtung IFRS konvergieren, für zwei weitere Jahre in der EU anzuwenden. Somit wird diese Frist auf 2009 verschoben, was zu einer Zusammenführung der europäischen und US-amerikanischen Fahrpläne bezüglich dieses Sachverhaltes führt. Somit werden auch die Bemühungen anderer Länder bezüglich IFRS-Annäherung anerkannt. Wodurch die weltweite Anwendung der internationalen Standards unterstützt wird.

 

Beide Seiten waren sich, aus einer etwas längerfristigen Betrachtung heraus, darüber einig, dass es einem weiteren Fortschritt hinsichtlich der fachlichen Konvergenz von IFRS und US GAAP bedarf. Wenn wir es schaffen, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen, werden wir die Kosten transatlantisch-gelisteter Unternehmen stark reduzieren und einen offeneren transatlantischen Kapitalmarkt herbeiführen. Der Erfolg des Konvergenzprojektes zur Rechnungslegung stellt einen Härtetest der Beziehung zwischen Europa und den USA hinsichtlich Finanzdienstleistungen dar, da es ein grundlegender Test dazu ist, ob wir unsere aufsichtsbehördlichen Systeme zusammenführen können oder nicht.

 

 

11. November 2006: Studie des ICAEW zur Bewertung in Jahresabschlüssen

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England & Wales, ICAEW) hat eine Studie zur Bewertung in Jahresabschlüssen (in englischer Sprache, 280 KB) veröffentlicht. Der Bericht zeigt die Untersuchung von verschiedenen Bewertungsgrundlagen in der gegenwärtigen Finanzberichterstattung auf und gelangt zu den Schlussfolgerungen, dass es nicht eine Bewertungsgrundlage als beste Grundlage zur Bewertung aller Posten in allen Umständen gibt. Ein Auszug der Studie ist nachfolgend dargestellt:

 

"Wenn man Änderungen für notwendig hält", trägt man die Verpflichtung aufzuzeigen, dass ein zu lösendes Problem vorhanden ist. Hinsichtlich der Bewertung bei der Finanzberichterstattung ist dies bei nachfolgenden Sachverhalten der Fall:

 

bullet

Menschen werden mit einem Bewertungsproblem konfrontiert und wissen nicht, wie sie mit diesem umgehen sollen.

bullet

Wertvolle Informationen, die bereit gestellt werden könnten, werden nicht bereit gestellt.

bullet

Bereitgestellte Informationen sind nicht wertvoll oder haben sogar negative Auswirkungen - da diese beispielsweise irreführend sind.

 

Es sollte nicht angenommen werden, dass jeder einzelne Fall einer Bewertungsinkonsistenz ein Problem darstellt, das behoben werden muss. Durch diese Studie werden folgende Arbeitshypothesen vorgeschlagen, welche hilfreich bei der Auswahl der Bewertungserfordernisse sein können:

 

bullet

Anwendung eines gemischten Modells zur Bewertung unterschiedlicher Posten eines Kontos; und

bullet

Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Unternehmen hinsichtlich ihrer Industriezugehörigkeit, Eigentümerschaft und Governance-Struktur sowie Größe.

 

Die "Bewertung von Optionen" sollte auch die Möglichkeit mit einschließen, nichts zu unternehmen. Sind die Kosten einer möglichen Änderung erstmal berücksichtigt sowie ihr möglicher Nutzen betrachtet, kann sich herausstellen, dass das Belassen der Dinge in ihrem momentanen Zustand die vernünftigste Vorgehensweise ist.

 

 

10. November 2006: Veröffentlichung der neuesten Version des KMU-Entwurfes durch den IASB

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die neueste Version des Entwurfes zur Berichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU - Small and Medium-sized Entities, SMEs) veröffentlicht. Der Entwurf ist auf der Website des IASB in Form von zwei Dokumenten hinterlegt:

 

bullet

IFRS-Entwurf und Einladung zur Kommentierung des Entwurfes

bullet

Entwurf der Leitlinien zur Anwendung in Form eines erläuternden Jahresabschlusses und einer Anhang-Checkliste

 

Der Board hat seine Überlegungen zu dem Text noch nicht abgeschlossen. Bevor der Board den Entwurf gegen Ende dieses Jahres veröffentlicht und zur Kommentierung freigibt, werden weitere Änderungen hinsichtlich dieses Entwurfs vorgenommen. Der Entwurf ist öffentlicht zugänglich gemacht wurden worden, um interessierte Parteien über den Stand des Projektes auf dem Laufenden zu halten. Der IASB erbittet keine Kommentierungen zu diesem Entwurf und der Mitarbeiterstab wird nicht in der Lage sein, auf diese Kommentierungen zu antworten oder diese zu berücksichtigen. Sie können die neueste Version des Entwurfes für KMU auf der englischsprachigen Website des IASB herunterladen.

 

 

10. November 2006: ASBJ und FASB treffen sich zu Konvergenzdiskussionen

 

Der japanische Accounting Standards Board (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hielten ihre zweite Sitzung bezüglich der globalen Konvergenz von Standards ab. "Beide Boards sind der Auffassung, dass durch diese Diskussionen das gegenseitige Verständnis gefördert wird und somit anschließend die Beratungen des jeweiligen Board sowie die betreffenden Konvergenzprojekte mit dem IASB unterstützt werden". Sie finden eine Liste der diskutierten Sachverhalte in der englischsprachigen Pressemitteilung des ASBJ (55 KB).

 

 

10. November 2006: Vorgeschlagene Leitlinien der IFAC zum Verhaltenskodex von Unternehmen

 

Das Professional Accountants in Business Committee (PAIB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf zu Leitlinien herausgegeben, der Unternehmen und deren professionellen Rechnungslegern bei der Entwicklung und Anwendung eines Verhaltenskodex unterstützt. Die vorgeschlagen, neuen Leitlinien zur guten Praxis "Bestimmung und Entwicklung eines effektiven Verhaltenskodex" (Defining and Developing an Effective Code of Conduct, in englischer Sprache, 136 KB) heben die unterschiedlichen Rollen von in Unternehmen tätigen professionellen Rechnungslegern hinsichtlich des Voranbringens und Unterstützens der organisatorischen Ethik und der Durchführung von Ethik-Programme hervor. Es werden auch praktische Leitlinien zur Gestaltung und Entwicklung solcher Kodizes dargestellt. Die Kommentierungsfrist läuft am 16. Februar 2007 ab. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

 

 

9. November 2006: Vision der Geschäftsführer der sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Stärkung der Finanzberichterstattung

 

Die Vorstandsvorsitzenden der sechs größten weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, einschließlich Deloitte, veröffentlichten gemeinsam eine "Visionsverlautbarung" mit dem Titel "Globale Kapitalmärkte und die globale Wirtschaft" (Global Capital Markets and the Global Economy, 1,87 MB) mit dem Ziel des "Beginns eines von uns erhofften robusten Dialoges darüber, wie die globale Finanzberichterstattung und Prüfungsmethoden bei kapitalmarktorientierten Unternehmen angepasst werden müssen, um den weltweiten Kapitalmärkten zu entsprechen." In der Vision wird die Entwicklung eines "neuen Modells für die Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen, das zeitnah relevante und verlässliche Informationen liefert". Spezielle Vorschläge hinsichtlich der Finanzberichterstattung und Prüfung beinhalten:

 

Stärkung der Finanzberichterstattung und der Prüfungsfunktion:

 

Kurzfristige Maßnahmen: Kurzfristig müssen die folgenden Konvergenz-Prozesse abgeschlossen werden, um den globalen Finanzmärkten und deren Interessenten zu nützen:

 

bullet Abschluss der Bemühungen des International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Harmonisierung der Unterschiede zwischen den internationalen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards, wie zurzeit vorgesehen. Komplexen Vorschriften muss sich widersetzt werden; solche sind aufzuheben. Die heutigen Vorschriften können Abschlüsse erzeugen, die praktisch niemand versteht. Standards müssen auf Prinzipien beruhen.
bullet Start und Vervollständigung eines ähnlichen Prozesses zur Konvergenz nationaler Prüfungsstandards unter Einhaltung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), die bereits durch den Public Interest Oversight Board (PIOB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants) entwickelt wurden.
bullet In ähnlicher Weise sollen nationale Unterschiede in der Prüferaufsicht und der Durchsetzung der relevanten Prüfungsstandards verringert werden, einschließlich der Vorschriften zur Art und Weise der von Prüfern durchgeführten Tätigkeiten. Das kürzlich eingerichtete Internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) wäre das angemessene Gremium zur Erreichung dieses Zieles. Den kürzlich geäußerten Verlautbarungen der US-amerikanischen Prüfungsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board ,PCAOB) nach, beabsichtigt dieser an IFIAR teilzunehmen und aktiv zu unterstützen.

 

Die Konsistenz von Standards zur Berichterstattung, zur Prüfung und Durchsetzung von Prüfungsstandards ist notwendig, um die globale Wirtschaft mit den geringsten Kapitalkosten zu unterstützen. Die Ausrichtung  von Rechnungslegern und Aufsichtsbehörden auf gemeinsame Ziele sowie die Anwendung prinzipien-basierter Standards wird den Unternehmen eine konsistente globale Berichterstattung ermöglichen. Ein sensibles, globales aufsichtsrechtliches Rahmenkonzept  wird des Weiteren Eintritts- und Wachstumsbarriern von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Netzwerken verringern, und somit eine größere Auswahl an Prüfungsdienstleistungen bereitstellen.

 

Längerfristige Maßnahmen: Längerfristig gesehen stimmen Experten überein, dass sich die derzeitigen Systeme zur Unternehmensberichterstattung und -prüfung ändern müssen - hin zur Veröffentlichung von zunehmend mehr nicht-finanziellen Informationen (die zum Teil oder fast ganz industriespezifisch sind), die auf die Anwender zugeschnitten sind und wesentlich häufiger genutzt werden, als derzeitig. Deshalb ist es für alle am globalen Kapitalmarkt Interessierten Zeit, sich am Prozess zur Entwicklung eines neuen Modells zur Unternehmensberichterstattung zu beteiligen, mit einer klaren Festlegung der Bedeutung einer unabhängigen Prüfung und den Anforderungen hieran.

 

Unsere Unternehmen versprechen, mit den Herausgebern, Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten, um dieses neue Modell zu entwickeln, einschließlich Wege zu finden, weite Datengruppen von Unternehmensinformationen den Adressaten in einer dem Internetzeitalter angepassten Art und Weise (gegenüber der traditionellen Quartals- und Jahresabschlüssen) zugänglich zu machen.

 

 

8. November 2006: Stellungnahmen des RIC zu IFRIC D19 und zu IFRIC X Service Concession Arrangements

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Stellungnahmen zu IFRIC D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen (The Asset Ceiling: Availability of Economic Benefits and Minimum Funding Requirements) und IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Concession Arrangements) auf der Website des DRSC zum Download bereitgestellt.

 

 

8. November 2006: Ergebnisse der 20. RIC-Sitzung

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 30. Oktober 2006 seine 20. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Das RIC diskutierte auf seiner Sitzung die IFRIC-Interpretationsentwürfe D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen und D20 Kundenbonusprogramme. Des Weiteren beschäftigte sich RIC mit der vorläufigen Endfassung der Interpretation zum Thema Dienstleistungskonzessionen und der Abgrenzung zwischen leistungs- und beitragsbasierten Pensionsplänen.

 

Sie können den Ergebnisbericht der 20. Sitzung des RIC hier herunterladen (17 KB).

 

 

8. November 2006: Tagesordnung für die November-Sitzung des IASB

 

Der IASB wird am Donnerstag, den 16. November 2006 und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der IASB wird am Donnerstag, den 9. November 2006 und am Freitag, den 10. November 2006 zusätzlich zu einer Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. Die Tagesordnung der SAC-Sitzung wurde zuvor schon wiedergegeben.

 


16. bis 17. November 2006, London

 

Donnerstag, 16. November 2006

 
bullet IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen - Abstimmung zur Verabschiedung der Interpretation
bullet Prozess der jährlichen Verbesserungen der IFRS - das folgende Jahresprojekt zu Verbesserungen wird dem Board empfohlen sowie von diesem erörtert:

 
bullet Sollte IAS 1 Darstellung des Abschlusses ergänzt werden, um Leitlinien für Situationen bereitzustellen, in denen Abschlüsse eines Unternehmens auf IFRS basieren, mit diesen allerdings nicht vollständig übereinstimmen?
bullet Wie sollte der Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben bezüglich der Darstellung von Finanzierungskosten gelöst werden?
bullet Sollte die Schuldkomponente eines wandelbaren Instrumentes, dass eine Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag vorsieht als kurzfristig oder langfristig klassifiziert werden?

bullet Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Umfangreiches Projekt
bullet Rahmenkonzept - Posten und Ansatz
bullet Fair-Value Bewertungen - Ansatz und Darstellung

 

 

Freitag, 17. November 2006

 
bullet Kurzfristige Konvergenz: Joint Ventures
bullet Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten - Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ansatz und Darstellung

 

 

 

8. November 2006: Leitlinien der UNCTAD zu Corporate Governance Angaben

 

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat Leitlinien zur guten, ausgeübten Praxis von Corporate Governance Angaben (Guidance on Good Practices in Corporate Governance Disclosure, 256 KB) herausgegeben. Diese 52 Seiten umfassende Veröffentlichung ist eine Aktualisierung des im Jahre 2002 erschienen Berichtes der UNCTAD Transparenz und Angabevorschriften für Corporate Governance (Transparency and Disclosure Requirements for Corporate Governance). Ziel der Entwicklung dieser Angaben-Leitlinien durch UNCTAD ist das Erreichen einer besseren Unternehmenstransparenz und Rechenschaftspflicht, um Investitionsströme zu erleichtern und finanzielle Ressourcen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den UN-Mitgliedsstaaten zu mobilisieren. Speziell Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Entwicklungsländern und Schwellenländern sind durch die Leitlinien angesprochen. Die vorgeschlagenen Angaben sind in finanzielle und nicht-finanzielle Angaben unterteilt. Bezüglich finanzieller Angaben wird in den Leitlinien folgendes angemerkt: "Die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sind diesbezüglich eine sehr anerkannte Richtgröße". Der Ratgeber zeigt eine Reihe von nicht-finanziellen Angaben in den nachfolgende aufgelisteten Gebieten auf:

 

Nicht-finanzielle Corporate Governance Angaben:

 

bullet Zielsetzung von Unternehmen
bullet Eigentumsrechte und Rechte von Anteilseignern
bullet Änderungen hinsichtlich der Beherrschung und Transaktionen von wesentlichen Vermögenswerten
bullet Leitungs- und Entscheidungsstrukturen
bullet Mitglieder des Vorstandes und hauptverantwortlicher Führungskräfte
bullet Wesentliche Sachverhalte, die am Unternehmen Interessierte betreffen, sowie soziale und die Umwelt betreffende Rechenschaftspflichten
bullet Wesentliche vorhersehbare Risikofaktoren
bullet Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
bullet Funktionen der internen Revision

 

Wir sind dem UNCTAD sehr dankbar für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Ratgebers.

 

 

7. November 2006: Ernennung von zwei Board-Mitgliedern durch Treuhänder

 

 
Dr. Zhang
 
Mr. Smith
  Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben Dr. Zhang Wei Guo, oberster Rechnungsleger und Generaldirektor der Abteilung für internationale Angelegenheiten der chinesischen Börsenaufsichtskommission (Chief Accountant and Director General of the Department of International Affairs of the China Securities Regulatory Commission), für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 zum Board-Mitglied ernannt. Zudem wurde John Smith, zurzeit teilzeitbeschäftigtes Mitglied des Board, von den Treuhändern in seinem Amt bestätigt. Für seine zweite am 1. Juli 2007 beginnende Amtszeit (fünf Jahre) wird John Smith allerdings als hauptberufliches Mitglied tätig sein. Die Treuhänder setzen ihre Suche zur Besetzung der am 1. Juli 2007 frei werdenden Stelle im IASB fort. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung, die auch eine biografische Zusammenfassung von Dr. Zhang Wei Guo und John Smith beinhaltet. Die Pressemitteilung enthält auch eine Diskussion zur verbesserten Bewertung der Treuhänder-Aufsicht sowie zur langfristigen Finanzierung des IASB.

 

 

7. November 2006: Unsere Sichtweise zu IFRIC D20 Kundenbonusprogramme

 

Deloitte hat seine Stellungnahme zum IFRIC-Interpretationsentwurf D20 Kundenbonusprogramme (in englischer Sprache, 51 KB) beim IASB eingereicht. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass der Interpretationsentwurf einen Sachverhalt adressiert für den nach unserer Meinung eine Interpretation notwendig ist. Ein Auszug aus unserer Kommentierung ist nachfolgend dargestellt:

 

Wir unterstützen die im Interpretationsentwurf genannten Übereinstimmungen insofern, dass diese anzuwenden sind auf Kundebonusprogramme die Mehrfachverkäufe darstellen. Wir sind der Meinung, dass die verwendete Logik zur Bestimmung und Bewertung von getrennt identifizierbaren Komponenten unwiderlegbar ist. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC die Unterscheidung zwischen IAS 18.13 und IAS 18.19 angemessen interpretiert hat. IAS 18.13 ist anzuwenden auf einzelne Verträge, bei denen zwei oder mehr getrennte Güter oder Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten geliefert bzw. erbracht werden. Demgegenüber ist IAS 18.19 anzuwenden, wenn einem Unternehmen weitere Kosten hinsichtlich Prämiengutschriften durch den bereits gelieferten Gegenstand entstanden sind. Normalerweise entstehen einem Unternehmen keine Kosten durch Prämiengutschriften zum Zeitpunkt der erstmaligen Transaktion, da das Unternehmen die Güter bzw. Dienstleistungen dem Kunden gegenüber noch nicht geliefert bzw. erbracht hat. Solche Kosten entstehen vielmehr erst dann, wenn der Kunde die Prämiengutschriften einlöst. Prämiengutschriften, die Teil einer Transaktion sind, sollten somit den Bilanzierungsvorschriften von IAS 18.13 folgen. Erträge sollten realisiert werden, wenn der Kunde die Güter bzw. Dienstleistungen, als Resultat der Prämiengutschriften, vom Unternehmen erhalten hat.

 

Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir Bedenken bezüglich des Anwendungsbereichs des Interpretationsentwurfes haben. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC weiterhin die Unterscheidung zwischen Kundenbonusprogrammen und Marketingaufwendungen klarstellen sollte, da die Richtlinien des Interpretationsentwurfes nicht ausreichend sind.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet

Unsere Zusammenfassung von IFRIC D20

bullet

Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB seit 1995.

 

 

6. November 2006: 14. Mitgliederversammlung des DRSC in Berlin

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) trifft sich am Montag, den 27. November 2006, zu seiner 14. Mitgliederversammlung in Berlin. Die Sitzung findet um 10.00 Uhr in den Räumen der DaimlerChrysler Financial Services AG statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Verabschiedung des Budgets für 2007 sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, des Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrates und der Generalsekretärin des DRSC über die im Jahr 2006 geleistete Arbeit.

 

 

6. November 2006: Muster-Halbjahreskonzernabschluss gemäß australischen IFRS-Äquivalenzstandards

 

Unsere australischen Kollegen (Deloitte Touche Tohmatsu Australia) haben einen gemäß den gleichwertigen australischen IFRS (A-IFRS) aufgestellten Muster-Halbjahreskonzernabschluss 2006 (616 KB) zur Darstellung eines Zwischenberichts für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 enden, veröffentlicht. Sie finden einen permanenten Link zu diesem und anderen nach australischen Äquivalenzstandards aufgestellten Musterkonzernabschlüssen auf der englischsprachigen Länderseite Australiens unserer internationalen Kollegen.

 

 

5. November 2006: IFRIC 11 enthält Interpretation zu IFRS 2

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 11 IFRS 2: Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen (Group and Treasury Share Transactions) veröffentlicht. Die Interpretation beantwortet die Frage, wie IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung (Share-based Payments) anzuwenden ist auf Vereinbarungen über aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene Eigenkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens innerhalb desselben Konzerns (wie etwa Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens) beinhalten. In IFRIC 11 sind enthalten:

 

bullet Aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene Eigenkapitalinstrumente enthalten, bei denen das Unternehmen entweder den Kauf eigener Anteile wählt oder zu deren Kauf verpflichtet ist, um der Verpflichtung zur Begleichung aktienbasierter Vergütungen nachzukommen: Diese sollten immer als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende, aktienbasierte Vergütungen gemäß IFRS 2 behandelt werden.
bullet Ein Mutterunternehmen gewährt Rechte an seinen Eigenkapitalinstrumenten an die Mitarbeiter eines Tochterunternehmens: Unter der Annahme, dass diese als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen im Konzernabschluss behandelt werden, muss das Tochterunternehmen die erhaltenen Dienstleistungen nach den Vorschriften für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen des IFRS 2 berücksichtigen. Die damit einhergehende Erhöhung des Eigenkapitals muss als Beitrag des Mutterunternehmens angesetzt werden.
bullet Ein Tochterunternehmen gewährt Rechte an Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens an seine Mitarbeiter: Das Tochterunternehmen behandelt diese Transaktion als eine aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich.

 

IFRIC 11 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Frühzeitige Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie hier (62 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

 

5. November 2006: Oktober-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Oktober 2006 eingestellt (301 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet Zwei Entwürfe (Exposure Drafts) bezüglich gemeinnütziger Organisationen
bullet Verabschiedung von vier vorgeschlagenen Stellungnahmen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP)
bullet Vorläufige Richtlinien zu Umsetzungssachverhalten des SFAS 133

Entwicklungen bei der EITF

bullet EITF-Sitzung vom 7. September 2006

Entwicklungen beim GASB

bullet GASB-Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Fondsausgleich-Berichterstattung (Fund Balance Reporting) und zu Definitionen von Arten staatlicher Mittel
bullet Gesetzesvorlage zu den Unterschieden zwischen öffentlichen Rechnungslegungsstandards und Finanzberichtserstattung

Entwicklungen beim AICPA

bullet Zweiter Entwurf (Exposure Draft) zum vorgeschlagenen Valuation Standard Act (für CPAs)

Entwicklungen bei der SEC

bullet Ergänzung der "Tender-Offer-Best-Price"-Regelung
bullet Vorgeschlagene Vorschriften betreffen als Terminkontrakt-Händler tätige registrierte Kursmakler (Broker)

Entwicklungen beim PCAOB

bullet PCAOB gibt "Fragen und Antworten" zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte von an Mitarbeitern gewährte Aktienoptionen heraus
bullet Höhepunkte der PCAOB-Sitzung der Standing Advisory Group vom Oktober 2006

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

5. November 2006: Notizen vom dritten Tag der Sitzung des IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

5. November 2006: Notizen vom zweiten Tag der Sitzung des IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

5. November 2006: Notizen vom ersten Tag der Sitzung des IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

5. November 2006: Oktober-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Oktober 2006 eingestellt (301 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet Zwei Entwürfe (Exposure Drafts) bezüglich gemeinnütziger Organisationen
bullet Verabschiedung von vier vorgeschlagenen Stellungnahmen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP)
bullet Vorläufige Richtlinien zu Umsetzungssachverhalten des SFAS 133

Entwicklungen bei der EITF

bullet EITF-Sitzung vom 7. September 2006

Entwicklungen beim GASB

bullet GASB-Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Fondsausgleich-Berichterstattung (Fund Balance Reporting) und zu Definitionen von Arten staatlicher Mittel
bullet Gesetzesvorlage zu den Unterschieden zwischen öffentlichen Rechnungslegungsstandards und Finanzberichtserstattung

Entwicklungen beim AICPA

bullet Zweiter Entwurf (Exposure Draft) zum vorgeschlagenen Valuation Standard Act für Wirtschaftsprüfer

Entwicklungen bei der SEC

bullet Veränderung an der "Tender-Offer-Best-Price"-Regelung
bullet Vorgeschlagene Vorschriften betreffen als Terminkontrakt-Händler tätige registrierte Kursmakler (Broker)

Entwicklungen beim PCAOB

bullet PCAOB gibt "Fragen und Antworten" zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte von an Mitarbeitern gewährte Aktienoptionen heraus
bullet Höhepunkte der PCAOB-Sitzung der Standing Advisory Group vom Oktober 2006

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

3. November 2006: DRSC stellt Jahresbericht 2005 zum Download bereit

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den Jahresbericht 2005 (1,45 MB) auf seiner Website zum Download bereitgestellt. Es ist vom DRSC beabsichtigt, zukünftig jährlich einen Bericht zu veröffentlichen. Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung war die im Bericht integrierte Darstellung des Tätigkeitsfeldes des DRSC, welches sich durch die Umsetzung der IAS-Verordnung der EU zur verpflichtenden Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen erheblich verändert hat.

 

 

3. November 2006: Stellungnahme zur Rechnungslegung RS HFA 19 vom IDW veröffentlicht

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat seine Stellungnahme zur Rechnungslegung RS HFA 19 Einzelfragen zur erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards nach IFRS 1 in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" (21/2006) veröffentlicht. Folgende Einzelfragen werden vom IDW adressiert:

 

bullet

Begriff des Erstanwenders (IFRS 1.2 ff.)

bullet

Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.15)

bullet Nachträgliche Wertanpassungen bei Unternehmenszusammenschlüssen
bullet Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Behandlung negativer Unterschiedsbeträge aus Unternehmenszusammenschlüssen
bullet

Behandlung der "deemed cost" i.S.v IFRS 1.16 f.

bullet

Anwendungsbereich von IFRS 1.25 und Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss des Mutterunternehmens

bullet

Vorrang des IFRS 1.25 gegenüber den Befreiungswahlrechten von IFRS 1

bullet

Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen nach IFRS 1.25B f.

 

 

3. November 2006: Diskussionsrunden von IASB und FASB zum Thema Bewertung

 

IASB und FASB werden zwischen Januar und Februar 2007 Diskussionsrunden zum Thema Bewertung hinsichtlich ihres Rahmenkonzept-Projektes an drei Orten abhalten. Die Zielsetzung dieser Diskussionsrunden sind:

 

bullet eine Anhörung zur Sichtweise der Adressaten bezüglich Bewertungsfragen in einer frühen Phase des Abschnitts Bewertung innerhalb des Rahmenkonzept-Projektes;
bullet eine Diskussion darüber, ob die Liste der im Plan zum Abschnitt Bewertung des Rahmenkonzept-Projektes festgestellten Sachverhalte sachgerecht und im Großen und Ganzen vollständig ist;
bullet eine Diskussion darüber, ob der anfängliche Bestand möglicher Bewertungsmaßstäbe, die von den Mitarbeitern des Projektes erarbeitet wurden, sowie die mit dem Bestand zusammenhängende Terminologie im Großen und Ganzen vollständig und verständlich ist.

 

Im Unterschied zu anderen Diskussionsrunden werden jene zur Bewertung nicht auf Grundlage des zur Kommentierung stehenden Dokumentes im Rahmen des Standardsetzungsprozesses abgehalten, zu dem bereits zur öffentlichen Stellungnahmen aufgerufen wurde. Die Teilnehmer werden unter denen, die IASB und FASB gegenüber ihr Interesse bekunden, so ausgewählt, dass eine umfassende Repräsentierung verschiedener Adressatengruppen gewährleistet ist. Es werden keine Hintergrundinformationen in Bezug auf das erste der oben genannten Zielsetzungen an die Teilnehmer verteilt. In begrenztem Umfang werden Hintergrundmaterialien sowie eine kleinere Anzahl von Diskussionsfragen zur Unterstützung des zweiten und dritten Ziels vorbereitet. Diese Materialien werden bis Ende November an die Teilnehmer verteilt sowie auf den Webseiten von IASB und FASB zugänglich gemacht.

 

Diskussionsrunden von IASB und FASB zur Bewertung:
  • Hong Kong, China:
    Dienstag, den 16. Januar 2007: 1. Sitzung: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Mittwoch, den 17. Januar 2007: 2. Sitzung: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Im Institut der Wirtschaftsprüfer in Hong Kong (Hong Kong Institute of CPAs), 37. Stock, Wu Chung House, 213 Queen's Road East, Wanchai, Hong Kong
  • London, Großbritannien:
    Montag, den 29. Januar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr – 16.30 Uhr.
    City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
  • Norwalk, Connecticut (USA):
    Donnerstag, den 1. Februar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
    In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
 

Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der Website des IASB.

 

 

3. November 2006: Diskussionsrunden zu den Änderungen an IAS 37

 

Der IASB wird öffentliche Diskussionsrunden mit Adressaten zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten. Der Zweck dieser Diskussionen ist die Untersuchung der Sachverhalte, die von den Adressaten in deren Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen geäußert wurden. Dies ermöglicht es dem IASB, die den vorgeschlagenen Änderungen zugrunde liegenden Prinzipien klarzustellen und zu erläutern.

 

Diskussionsrunden zu IAS 37:
  • Norwalk, Connecticut (USA):
    Donnerstag, den 30. November 2006: 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
    In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
  • London, Großbritannien:
    Freitag, den 8. Dezember 2006: 1. Sitzung: 8.00 Uhr – 10.30 Uhr, 2. Sitzung: 11.00 Uhr – 13.30 Uhr, 3. Sitzung: 14.00 Uhr – 16.30 Uhr
    City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
  • Melbourne, Victoria (Australien):
    Mittwoch, den 20. Dezember 2006: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Im australischen Institut der Wirtschaftsprüfer der Landesgruppe Victoria (Institute of Chartered Accountants in Australia, Victoria Division), 3. Stock, Bourke Place, 600 Bourke Street, Melbourne, VIC 3000 Australia
 

Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der Website des IASB.

 

 

2. November 2006: Fragebogen zur Befolgung der IFRS (2006) von Deloitte

 

Deloitte hat beschlossen, den Fragebogen zur Befolgung der IFRS für 2006 (IFRS Compliance Questionnaire for 2006) allgemein zugänglich zu machen. Der 265 Seiten umfassende Fragebogen fasst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der bis zum 30. Juni 2006 verabschiedenden Standards (einschließlich Interpretationen) zusammen. Darstellungs- und Angabepflichten werden nicht adressiert. Die Elemente des Fragebogens sind auf die anzuwendenden Abschnitte der IFRS bezogen. Klicken Sie auf die unten stehenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Fragebögen im MS Word-Format oder PDF-Format.

 

bullet Fragebogen zur Befolgung der IFRS (2006) im MS Word-Format (ZIP, 683 KB)
bullet Fragebogen zur Befolgung der IFRS (2006) im PDF-Format (1,74 MB)

 

 

2. November 2006: Einzelheiten zur öffentlichen Sitzung zu Dienstleistungskonzessionen

 

Der IASB hat Zeitpunkt und Ort einer öffentlichen Sitzung bekannt gegeben, die er zu seinem nahezu endgültigen Entwurf IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen abhalten wird. Auf seiner Oktobersitzung befasste sich der Board mit der Bitte von IFRIC, IFRIC X für die Herausgabe freizugeben. Während der Board insoweit damit zufrieden war, dass die vorgeschlagene Interpretation die für Dienstleistungskonzessionen einschlägigen IFRS auf korrekte Art und Weise anwendet und erläutert, merkte er aber auch die Größenordnung und die Komplexität des IFRIC-Projektes an. Bevor er seine endgültige Zustimmung abgibt, entschied der Board, jene einzuladen, die die IFRIC-Arbeiten mitverfolgt haben. Die Eingeladenen sollten ihre Ansichten zu der vorgeschlagenen Interpretation auf einer öffentlichen Sitzung vorbringen. Die Eckdaten dieser Sitzung sind wie folgt:

 

bullet

Datum: Montag, 13. November 2006 um 13.30 Uhr

bullet Ort: Regency Suite, Le Meridien Piccadilly, 21 Piccadilly, London W1J 0BH

 

Sie können den nahezu endgültigen Entwurf von IFRIC 11 hier herunterladen (in englischer Sprache, 494 KB). Der Board plant, sich mit der endgültigen Billigung der Interpretation auf seiner Sitzung am Ende jener Woche zu befassen.

 

 

1. November 2006: Tagesordnung der Sitzung des Standardbeirats im November 2006

 

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Donnerstag und Freitag, den 9. und 10. November 2006, im Renaissance Chancery Court Hotel in London tagen. Die vorläufige Tagesordnung dieser Sitzung ist unten wiedergegeben.

 

9.-10. November 2006, London

 

Donnerstag, 9. November 2006

 

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Einführungsanmerkungen

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Bericht der Treuhänder

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Diskussion über Initiativen der IASC-Stiftung

bullet Übersetzung
bullet Publikationen
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Ansichten zur strategischen Ausrichtung der Finanzberichterstattung

bullet Kurze Wiederholung der Diskussionensergebnisse der letzten Sitzung
bullet Ideen des CFA-Instituts (Fortsetzung der letzten Sitzung)
bullet Stellungnahmen (anschließend Plenardiskussion unter Moderation der Vortragenden)
bullet

Erörterung des IASB-Arbeitsprogramms

bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Arbeitsprogramm und Mitarbeiterressourcen
bullet Konvergenz mit den US GAAP
bullet Stand des KMU-Projekts

Freitag, 10. November 2006

 

bullet

Fremd- und Eigenkapital

bullet Darstellung
bullet Plenardiskussion
bullet

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Umsetzung / Interpretation / nationale Standardsetzungsgremien

bullet Kurze Wiederholung der Diskussionsergebnisse vom Juni
bullet Plenardiskussion, geleitet von einer Gruppe SAC-Mitglieder

 

 

1. November 2006: Neuer Global Offerings Services Newsletter erschienen

 

Unsere internationalen Kollegen haben auf IAS Plus.com die Septemberausgabe  2006 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 98 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. GOS-Newsletter beinhalten eine Aktualisierung von relevanten GAAP, aufsichtsrechtlichen sowie anderen Angelegenheiten, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

1. November 2006: EFRAG-Sichtweise zu den Konvergenzaktivitäten von IASB und FASB

 

In den Notizen zur Board-Sitzung vom 17. Oktober 2006 hatten unsere internationalen Kollegen die Erörterungen zwischen dem IASB und Vertretern der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich der Konvergenzaktivitäten des IASB und FASB zusammengefasst. EFRAG hat nun eine eigene Zusammenfassung auf seiner Website veröffentlicht, die eine Erweiterung unserer Ausführungen darstellt. Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Zusammenfassung von EFRAG. Nachfolgend ein Auszug:

 

EFRAG informierte den IASB über seine allgemeine Unterstützung der Konvergenzaktivitäten zwischen IASB und FASB. EFRAG äußerte allerdings seine Bedenken zu einigen Projekten und zur Vorgehensweise im Allgemeinen. Die wesentlichen europäischen Ansichten zu verschiedenen Themen sind nachfolgend zusammengefasst:

 

bullet Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital: Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass die derzeitigen Vorschriften zur Klassifizierung von Fremd- und Eigenkapital nicht zufriedenstellend sind. Diese Probleme stellen ein Hindernis der weiteren Verbreitung der IFRS in einigen europäischen Ländern dar. EFRAG fordert den IASB auf sicherzustellen, dass das Projekt zum Rahmenkonzept und das Projekt zur Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital zeitgleich voran getrieben werden.
bullet Darstellung des Abschlusses: Europa wurde bislang noch nicht von der Notwendigkeit grundsätzlicher, den Vorstellungen des IASB entsprechender Änderungen überzeugt. Aus diesem Grunde ist es von höchster Wichtigkeit, dass dieses Thema sehr gründlich im vorgeschlagenen Diskussionspapier des IASB erörtert wird. Europa ist bezüglich bestimmter vom IASB vorgeschriebener Arbeitsgrundsätze etwas besorgt, zum Teil deshalb, da diese - ungeachtet ihrer Bedeutung - zuvor nicht umfassend erörtert wurden.
bullet Unternehmenszusammenschlüsse: Aus europäischer Sicht ist es nicht angemessen, eine grundlegende Änderung des bestehenden Bewertungsmodells vorzuschlagen oder zu umzusetzen, solange keine Erörterungen bezüglich der Bewertung durchgeführt wurden. EFRAG äußerte auch Bedenken gegenüber der "Full-Goodwill" Methode, insbesondere bei Minderheitenanteilen. Schließlich erkundigte sich Europa über die Ansichten des IASB zum Standardsetzungsverfahren (Due Process) bei diesem Projekt, insbesondere mit Blick darauf, dass der IASB gegenwärtig nicht vielen Änderungen, die vermutlich die wesentlichen aufgekommenen Bedenken adressieren, zugestimmt hat, obwohl die Vorschläge breiter Kritik seitens derjenigen ausgesetzt waren, die Stellung bezogen haben.
bullet Rahmenkonzept: Aus europäischer Sicht gab es Bedenken hinsichtlich des Gewichts einiger Behauptungen, die im ersten Abschnitt des Diskussionspapiers angesprochen wurden, ohne diese jedoch zu rechtfertigen. EFRAG zeigte auch die europäische Sichtweise zur im Rahmenkonzept vorgeschlagenen Behandlung von Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit auf, welche als ein Unterziel der entscheidungsnützlichen Ressourcenverteilung gesehen wird. Schließlich war EFRAG der Meinung, dass es zurzeit nicht angemessen sei, die Formulierung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form) als Untermerkmal guter Finanzberichterstattung zu eliminieren.
bullet Ertragsrealisierung: Der deutsche Standardsetter and EFRAG arbeiten im Rahmen der europäischen PAAinE-Inititiative gemeinsam an einem Papier zur Ertragsrealisierung. Die Fertigstellung des Papiers steht kurz bevor, und die Veröffentlichung wird Anfang Dezember erwartet.
bullet Fremdkapitalkosten: EFRAG traf die Entscheidung, die Vorschläge des kürzlich erschienenen Entwurfs hinsichtlich dieses kurzfristigen Konvergenzsachverhalts nicht zu unterstützen. Diese Angelegenheit wurde diskutiert und EFRAG hinterfragte, ob das durch diese Vorschläge zu erreichende Maß an Konvergenz ausreicht, um die Unterbrechung zu rechtfertigen, die die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen nach sich zieht.

 

 

1. November 2006: Deloitte nimmt Stellung zu IFRIC D19

 

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IFRIC-Interpretationsentwurf D19: Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen (49 KB) beim IASB eingereicht. Insgesamt sind wir der Meinung, dass der Interpretationsentwurf nützliche Klarstellungen enthält und befürworten ihre Herausgabe. Dennoch haben wir in unserem Schreiben einige substanzielle Anmerkungen getätigt. Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen (in englischer Sprache) an das IASC und den IASB finden Sie hier.

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