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30. November 2006: Diskussionspapier des IASB zur
Fair Value-Bewertung
Der
IASB hat ein Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung (Fair
Value Measurements) herausgegeben, zu dem öffentliche Stellungnahmen
entgegengenommen werden. Das Diskussionspapier enthält die vorläufigen
Ansichten des IASB bezüglich der Fair Value-Bewertung, falls Bewertungen
zum beizulegenden Zeitwert durch die bereits vorhandenen IFRS
vorgeschrieben werden. Es werden keine Erweiterungen der Fair
Value-Verwendung vorgeschlagen. Das Diskussionspapier orientiert sich an
dem vom FASB herausgegebenen SFAS 157 Fair Value Measurements.
Durch SFAS 157 wird eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts
zusammen mit dem Rahmenkonzept zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts
für Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit US GAAP festgelegt. Inhalte
des Diskussionspapiers des IASB:
 |
Es
werden die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der
Bestimmungen von SFAS 157 aufgezeigt; |
 |
Es
werden Unterschiede zwischen SFAS 157 und den Leitlinien
zur Fair Value-Bewertung der bestehenden IFRS
aufgezeigt; und |
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Stellungnahmen zu den Bestimmungen von SFAS 157 und den
vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Bestimmungen
sind erwünscht. |
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB). Es
besteht die Möglichkeit das Diskussionspapier ohne Gebühr von der
Website des IASB ab dem 11. Dezember 2006 herunterzuladen. Die
Kommentierungsfrist läuft am 2. April 2007 ab. Der IASB plant die
Herausgabe eines Entwurfes (Exposure Draft) 2008.
30. November 2006: IASB veröffentlicht
Konvergenzstandard zur Segmentberichterstattung
Der
IASB hat den International Financial Reporting Standard 8 Operative
Segmente (Operating Segments) herausgegeben, der Teil des
gemeinsamen Projektes mit dem US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board (FASB) zur Verringerung der Unterschiede zwischen IFRS
und US GAAP ist. IFRS 8 ersetzt IAS 14 Segmentberichterstattung
(Segment Reporting) und passt die Standards des IASB an die Vorschriften
des SFAS 131 an. IFRS 8 erfordert von Unternehmen die Berichterstattung
von finanziellen und beschreibenden Informationen bezüglich seinen
berichtspflichtigen Segmenten. Berichtspflichtige Segmente stellen
operative Segmente oder Zusammenfassungen von operativen Segmenten dar,
die bestimmten Kriterien entsprechen. Operative Segmente stellen
Komponenten eines Unternehmens dar, zu welchen getrennte
Finanzinformationen verfügbar sind, die regelmäßig durch die oberste
Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu
entscheiden, wie Ressourcen verteilt und Leistungen beurteilt werden. Im
Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der internen Steuerung
berichtet werden, durch die die Leistung der operativen Segmente
beurteilt wird und entschieden wird wie die Ressourcen hinsichtlich der
operativen Segmente verteilt werden.
|
IFRS 8 Operative Segmente:
 |
ist nur von börsennotierten
Unternehmen anzuwenden. |
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schreibt die Identifizierung von
operativen Segmenten basierend auf der internen Steuerung vor,
die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen
Bereiches überprüft wird, um Ressourcen den Segmenten zuzuteilen
und deren Leistungen zu beurteilen. |
 |
beinhaltet eine Komponente eines
Unternehmen
in der Definition eines operativen Segments, die
vorrangig oder ausschließlich andere operative Segmente des
Unternehmens versorgt, falls das Unternehmen in dieser Weise
geführt wird. |
 |
erfordert die Berichterstattung
desjenigen Betrags jedes operativen Segmentes, der an die
oberste Führungskraft des operativen Bereiches berichtet wurde,
um Ressourcen zu den Segmenten zu zuteilen und die Leistungen zu
beurteilen. |
 |
erfordert eine
Überleitungsrechnung der gesamten berichtspflichtigen
Segment-Erträge, des Gesamtgewinns oder -verlusts, der gesamten
Vermögenswerte und Schulden, sowie andere Beträge,
korrespondierend zu den entsprechenden Beträgen des
Jahresabschlusses des Unternehmens. |
 |
erfordert eine Darlegung darüber,
wie der Gewinn oder Verlust aus den Segmenten und Vermögenswerte
und Schulden der Segmente für jedes berichtspflichtiges Segment
bewertet werden. |
 |
erfordert die Berichterstattung
eines Unternehmens hinsichtlich der Erträge, die durch dessen
Produkte und Dienstleistungen erzielt wurden (oder Gruppen von
ähnlichen Produkten und Dienstleistungen), der Länder, in denen
Erträge erzielt werden und in welchen die Vermögenswerte
gehalten werden sowie der wesentlichen Kunden, ungeachtet
dessen, ob diese Informationen von der Unternehmensführung zur
operativen Entscheidungsfindung herangezogen werden. |
 |
erfordert die Angabe von
erklärenden Informationen über die Bestimmung der operativen
Segmente, die von den Segmenten bereitgestellten Produkte und
Dienstleistungen, die Unterschiede zwischen den bei der
Segmentberichterstattung verwendeten Bewertungen sowie die
Bewertungen, die im Jahresabschluss des Unternehmens verwendet
wurden und Änderungen der Bewertungen von Beträgen der Segmente
von Periode zu Periode. |
 |
ist anzuwenden für
Berichtsperioden von Jahresabschlüssen, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Vorzeitige Anwendung ist erlaubt. |
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen
Pressemitteilung (67 KB). |
30. November 2006: Japan und EU erörtern den
Fortschritt in der Rechnungslegung
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Vertreter der japanischen Agentur für
Finanzdienstleistungen (Japanese Financial Services
Agency, JFSA) und der Europäischen Kommission trafen
sich am 27. November 2006 in Tokio, um den japanischen
Fortschritt hinsichtlich der Konvergenz mit den
International Financial Reporting Standards zu erörtern.
Die Teilnehmer erörterten auch die Einheitlichkeit in
der Interpretation und Anwendung beider Standards. Japan
ersucht die Anerkennung seiner japanischen GAAP als
Äquivalent zu den IFRS, um eine Börsennotierung
japanischer Unternehmen in der Europäischen Union zu
erreichen. Die EU erklärte ihre Absicht, die Beurteilung
der Äquivalenz bis 2009 zu verschieben und betonte
die Bedeutsamkeit, weiterhin an der Beschleunigung der
Konvergenz und Sicherung der konsistenten Anwendung der
Rechnungslegungsstandards zu arbeiten. JFSA nannte
Einzelheiten zum Zeitrahmen des Konvergenz-Programms des
japanischen Accounting Standards Board. Beide Parteien
beschlossen sich zweimal im Jahr zu treffen. Das nächste
Treffen ist für das erste Halbjahr 2007 geplant. Klicken
Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen
Pressemitteilung. | |
30. November 2006: Deloitte-Partner übernimmt
Präsidentschaft der IFAC
Fermin
del Valle, Partner bei unseren argentinischen Kollegen von Deloitte
seit 1980, ist für eine zweijährige, im November 2008 endende
Amtszeit Präsident der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC)
geworden. Fermin del Valle war IFAC-Vizepräsident von November 2004
bis November 2006 und Mitglied des IFAC-Vorstands von Oktober 1997
an. Er war außerordentlicher Professor an der „School of Economic
Sciences“ der Universität von Buenos Aires und Professor für
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Universität von San
Andres. Fermin del Valle ist außerdem Mitglied der IFAC-Regulatory
Liaison Group und war zuletzt Vorsitzender des Planungs- und
Finanzierungskomitees von IFAC, wo er die Organisation bei der
Entwicklung ihres operativen und strategischen Plans für den
Zeitraum 2006 bis 2008 anführte. Zusätzlich ist er ein früheres
Mitglied des Compliance-Komitees, des Prüfungskomitees und der
Aufbau- und Organisationsgruppe von IFAC.
30. November 2006: EFRAG unterstützt
IFRIC D20 nicht
Die
europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) brachte gegenüber dem International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) seine Vorbehalte
hinsichtlich der im Interpretationsentwurf D20 Kundentreueprogramme
genannten Vorschläge zum Ausdruck. Nachfolgend ein Auszug aus dem
Brief
von EFRAG
an IFRIC (35 KB):
|
Wir unterstützen den
vorgeschlagenen Konsensbeschluss des Interpretationsentwurfes nicht.
Insbesondere unterstützen wir nicht den Ansatz der abgegrenzten Umsätze.
Stattdessen favorisieren wir die Anwendung des so genannten
Kosten/Rückstellungs-Ansatzes (Cost/Provision Approach) in D20, da wir der
Auffassung sind, dass dieser Ansatz in den meisten Fällen zur angemessensten
bilanziellen Behandlung führt. Wir sind der Auffassung, dass das Fehlen von
klaren Leitlinien hinsichtlich der Segmentierung von Umsatzgeschäften zu
Inkonsistenzen in der Rechnungslegungspraxis führen wird, wenn das
vorgeschlagene Modell Anwendung findet. Grundsätzlich bezweifeln wir, ob man
einen konsistenten und vergleichbaren Ansatz erreicht, wenn das
vorgeschlagene Bewertungsmodel übernommen wird. Aus diesen Gründen (und bis
weitere Untersuchungen vorgenommen werden) sind wir der Meinung, dass der
Kosten/Rückstellungs-Ansatz
die
bestmöglichsten Informationen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von
Jahresabschlüssen liefern wird. |
29. November 2006: IPSASB gibt Entwurf zu "Angabevorschriften
von Unterstützungsleistungen" heraus
Der
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
hat den Standardentwurf ED 32 (Exposure Draft) zu
"Finanzberichterstattung hinsichtlich der Einnahmen- und
Ausgabenrechnung - Angabevorschriften von Empfängern externen
Unterstützungleistungen" (Financial
Reporting Under the Cash Basis of Accounting - Disclosure
Requirements for Recipients of External Assistance, in
englischer Sprache, 303 KB) herausgegeben. In dem Entwurf wird
vorgeschlagen, dass die Jahresabschlüsse von Behörden, die externe
Unterstützung erhalten, den gesamten Betrag der erhaltenen,
verbrauchten und während der Berichtsperiode zur Verfügung stehenden
Unterstützungsleistungen angeben müssen. ED 32 schreibt auch eine
Reihe zusätzlicher Angabevorschriften vor, die die Verwendbarkeit
der Jahresabschlüsse bei der Ermittlung der Finanzlage der
Bilanzierenden und deren Inanspruchnahme von externer Unterstützung
darstellen. ED 32 wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen,
die IPSASB zu einem früheren Entwurf, ED 24, erhalten hatte,
entwickelt. ED 24 trug den gleichen Titel und wurde im Februar 2005
herausgegeben. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 ab.
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
28. November 2006: Europäisches Diskussionspapier
zur Erfolgsberichterstattung
Die
europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) und der spanische Standardsetter (Instituto
de Contabilidad y Auditoria de Cuentas, ICAC) haben gemeinsam ein Diskussionspapier
zur Erfolgsberichterstattung mit dem Titel Was ist (wenn überhaupt)
falsch an der guten alten Gewinn- und Verlustrechnung? veröffentlicht.
Es ist das zweite Papier, das unter der Schirmherrschaft der Initiative
"Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting
Activities in Europe", PAAinE) herausgegeben wurde. Das Papier
identifiziert und analysiert Argumente, die für eine grundlegende Änderung
des derzeitigen Models zur Erfolgsberichterstattung sprechen, liefert
allerdings auch Erklärungen von Befürwortern, die der Ansicht sind, dass
keine Änderungen vorgenommen werden müssen. In dem Papier werden keine
Schlussfolgerungen getroffen, es schafft allerdings die Voraussetzungen für
ein nachfolgendes Papier, das die zugrundeliegenden Sachverhalte in größerem
Detail begutachten wird. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 aus.
Klicken Sie
hier zum Download des englischsprachigen Diskussionspapiers (876 KB).
24. November 2006: Stellungnahme des
EU-Kommissars zu Sachverhalten der Rechnungslegung
Der
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy,
nahm bei seinem Vortrag mit dem Titel "Auszeichnung für exzellente
Lesbarkeit von Abschlüssen: Annahme der IFRS-Herausforderungen" (Rewarding
Excellence in Legibility of Accounts: Meeting the IFRS Challenge, in
englischer Sprache, 72 KB) zu einer Reihe von Sachverhalten
Stellung, die im Zusammenhang mit IFRS stehen:
 |
Lesbarkeit. "IFRS zielen darauf ab, die Transparenz der
Abschlüsse zu erhöhen. Dies darf allerdings nicht auf Kosten
der Lesbarkeit geschehen. Bilanzersteller haben sich mit den
Neuheiten der IFRS auseinandergesetzt. Unternehmen wie auch
Investoren benötigen etwas Zeit diese aufzunehmen und zu
verarbeiten. Deshalb habe ich mehrmals darauf hingewiesen,
dass wir eine Zeitspanne der Stabilität brauchen, um die
neuen Standards setzen zu lassen." |
 |
Informationsüberflutung. "Die weltweit größten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben kürzlich ihre Kräfte
zusammengeführt, um zu einer gründlichen Überprüfung der
Berichterstattung von Unternehmen aufzurufen. Insbesondere
gab es eine Aufforderung zu zwei Änderungen. Die erste
Änderung bezieht sich auf eine internetbasierte
Rechnungslegung in Echtzeit, anstelle von Quartalsberichten.
Die zweite Änderung bezieht sich darauf, dass mehr
nicht-finanzielle Informationen bereitgestellt werden
sollen, um ein ganzheitlicheres Bild der Leistungsfähigkeit
des Unternehmens darzustellen. Es ist richtig, dass die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine Debatte anregen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Flut an
Informationen die richtige Antwort darauf ist. Natürlich
müssen wir neue Technologien nutzen. Bislang bestand das
wirkliche Problem des digitalen Zeitalters darin, die
vorhandenen Informationsmengen zu sichten. Wie soll man die
Nadel im Heuhaufen finden? Liegen zuviele Informationen vor,
könnte das dazu führen, dass Investoren verstärkt auf
professionelle Analysten vertrauen müssten. In der Tat muss
ich ihnen sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir
Quartalsberichterstattung nicht in Europa eingeführt haben." |
 |
KMU-IFRS. "Die Kommission arbeitet daran, die Gebiete
der EU-Rechnungslegung und des Gesellschaftsrechts
herauszufinden, die für kleine und mittelgroße Unternehmen
(KMU) vereinfacht werden können. Bedeutende Arbeit
hinsichtlich der Rechnungslegung für KMU wird auch vom
International Accounting Standards Board (IASB) vorgenommen.
Ich habe dem Board bereits verständlich gemacht, dass die
Resultate dieser Arbeit nur nützlich sind, wenn diese
einfach gehalten werden. Das ist der einfache Test, den ich
anwenden werde, um herauszustellen, ob es erstrebenswert
ist, die Ergebnisse der Arbeit des IASB auf EU-Ebene
anzuwenden." |
22. November
2006: Stellungnahme des Finanzministers zur Rechnungslegung und
Wirtschaftsprüfung
Der
US-amerikanische Finanzminister Henry M. Paulson sprach in seiner
Rede vor dem New York Economic Club über die
Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte (Competitiveness of Capital
Markets). Er betonte besonders Rechnungslegungs- und
Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Klicken Sie hier zur Ansicht der
englischsprachigen
Anmerkungen von Henry M. Paulson (150 KB). Nachfolgend finden
Sie einen Auszug zu den Stellungnahmen bezüglich der
Rechnungslegung:
|
Die Unternehmensskandale waren zum größten Teil
Rechnungslegungsskandale. Deshalb ist es nicht
verwunderlich, dass die kürzliche Reform stark auf die
Rechnungslegungsindustrie fokussiert war. Unser
Rechnungslegungssystem ist die Lebensader der Kapitalmärkte.
Und in der Vergangenheit zeigte dies einen sehr hohen
Standard. Allerdings wurde es bei Unternehmensskandale durch
Manipulation und Einkommensglättung missbraucht.
Kapitalmärkte verlassen sich auf Vertrauen, welches auf
Finanzinformationen basiert, vorausgesetzt diese sind genau
und spiegeln die wirtschaftliche Realität wider. Die höchste
Verantwortung für genaue und transparente Jahresabschlüsse
hat die Unternehmensführung. Die Rolle des Abschlussprüfers
besteht in der Untersuchung des Jahresabschlusses, um mit
hinreichender - nicht absoluter - Sicherheit zu
bestätigen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Abschlussprüfer
nehmen dies durch das Überprüfen der Einhaltung der US GAAP
vor...
Ein grundsätzlicher Gedanke meiner heutigen Anmerkungen ist
die Erwünschtheit, wo möglich, einer prinzipienbasierten
Rechnungslegung. Nirgendwo ist dieser Sachverhalt relevanter
als bei einem Rechnungslegungssystem. Hinzugefügte
Komplexität und mehr Vorschriften sind nicht die Antwort auf
ein Systems, dass genaue und zeitnahe Informationen für
Investoren bereitstellen muss. Vor allem in einer Welt, wo
die stärksten Unternehmen ständig ihr Geschäftsmodell
ändern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
|
21. November
2006: Leitlinien zur Anwendung von auf IFRS basierenden Standards in
China
Das
chinesische Finanzministerium hat eine begrenzte Anwendungsleitlinie
zu 32 der 38 Accounting Standards for Business Enterprises (ASBE)
veröffentlicht, die im Februar 2006 übernommen wurden und 2007 für
börsennotierte Unternehmen in China in Kraft treten. Die
nachfolgende Auflistung zeigt die vollständige Liste der neuen ASBE.
In der Leitlinie werden die ASBE 1-14, 16-24, 27, 28, 30, 31, 33,
34, 35, 37 und 38 aufgezeigt. Die Leitlinien des Finanzministeriums
sind zurzeit nur in chinesischer Sprache erhältlich. Klicken Sie
hier zum Download des
Dokumentes im Zip-Format (4.009 KB). Alternativ können alle ASBE
und Leitlinien in chinesischer Sprache von der offiziellen Website
des China Accounting Standards Committee heruntergeladen werden:
www.casc.gov.cn/kjfg/200607/t20060703_337130.htm.
| Accounting Standards for
Business Enterprises in China |
| |
Grundlegender Standard (Basic Standard) |
| 1 |
Vorräte (Inventories) |
| 2 |
Langfristige Eigenkapitalinstrumente (Long-term equity investments) |
| 3 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment properties) |
| 4 |
Sachanlagen (Fixed assets) |
| 5 |
Biologische Vermögenswerte (Biological assets) |
| 6 |
Immaterielle Vermögenswerte (Intangible assets) |
| 7 |
Tausch nicht-monetärer Vermögenswerte (Exchange of non-monetary assets) |
| 8 |
Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment of assets) |
| 9 |
Leistungen an Arbeitnehmer (Employee compensation) |
| 10 |
Rentenfonds (Enterprise annuity fund) |
| 11 |
Anteilsbasierte Vergütung (Share-based payment) |
| 12 |
Umstrukturierungen von Verbindlichkeiten (Debt restructurings) |
| 13 |
Eventualverbindlichkeiten (Contingencies) |
| 14 |
Erträge (Revenue) |
| 15 |
Fertigungsaufträge (Construction contracts) |
| 16 |
Zuwendungen der öffentlichen Hand (Government grants) |
| 17 |
Fremdkapitalkosten (Borrowing costs) |
| 18 |
Ertragssteuern (Income taxes) |
| 19 |
Fremdwährungsumrechnung (Foreign currency translation) |
| 20 |
Unternehmenszusammenschlüsse (Business combinations) |
| 21 |
Leasingverhältnisse (Leases) |
| 22 |
Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (Recognition and measurement of financial instruments) |
| 23 |
Abtretung von finanziellen Vermögenswerten (Transfer of financial assets) |
| 24 |
Sicherungsgeschäfte (Hedging) |
| 25 |
Direkte Versicherungsverträge (Direct insurance contracts) |
| 26 |
Rückversicherungsverträge (Re-insurance contracts) |
| 27 |
Extraktion von Petroleum und natürlichem Gas (Extraction of petroleum and natural gas) |
| 28 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von
Schätzungen und Fehlern (Changes in accounting policies and estimates and
correction of errors) |
| 29 |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Events occurring after the balance sheet date) |
| 30 |
Darstellung des Abschlusses (Presentation of financial statements) |
| 31 |
Kapitalflussrechnung (Cash flow statements) |
| 32 |
Zwischenberichterstattung (Interim financial reporting) |
| 33 |
Konzerabschlüsse (Consolidated financial statements) |
| 34 |
Ergebnis je Aktie (Earnings per share) |
| 35 |
Segementberichterstattung (Segment reporting) |
| 36 |
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und
Unternehmen (Related party disclosure) |
| 37 |
Darstellung von Finanzinstrumenten (Presentation of financial instruments) |
| 38 |
Erstmalige Anwendung der ASBE (First time adoption of Accounting Standards for Business
Enterprises) |
21. November
2006: Ansichten von Deloitte zum Rahmenkonzept
Deloitte
hat seine Stellungnahme „Unsere Stellungnahmen zum Diskussionspapier:
Rahmenkonzept – Ziele und Qualitative Merkmale“ (Our
Comments on the Discussion Paper (DP): Conceptual Framework – Objective and
Qualitative Characteristics, in englischer Sprache, 80 KB). Obwohl wir
mit vielen Vorschriften des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes übereinstimmen,
haben wir gegenüber einige Bedenken, einschließlich der Folgenden:
 |
Ungenügende Betonung von Rechenschaftspflichten als ein Ziel
der Finanzberichterstattung. Ein Auszug: |
|
Zusätzlich zur Verantwortung der Verteilung von
Vermögenswerten, die zum Nutzen der Anteilseigner anvertraut
wurden, hat die Unternehmensführung auch eine Verpflichtung
gegenüber den Anteilseignern, die Verwendung dieser
Vermögenswerte aufzuzeigen. Dies sollte eine glaubwürdige
und vollständige Darstellung der Vergangenheit bezüglich
Vermögenswerten und Schulden des Unternehmens sein, sowohl
zu Anfang und zu Ende der Berichtsperiode, verbunden mit
Erklärungen der Unternehmensführung, wie diese Salden sich
während der Periode verändert haben. Das Anerkennen dieser
weiteren Fassung des Begriffes „Rechenschaftspflicht“ als
eines der Hauptziele der Finanzberichterstattung unterstützt
sowohl die qualitativen Merkmale der
Finanzberichterstattungsinformation (wie im
Diskussionspapier vorgeschlagen), als auch das Verhalten der
Unternehmensführung mit den Interessen aller am Unternehmen
Interessierten (Stakeholders) in Einklang zu bringen. Ein
solches Ziel der Rechenschaftspflicht wird die Rolle der
Finanzberichterstattung als Dialog zwischen der
Unternehmensführung und den Anteilseignern stärken. |
 |
Während Informationen über Zahlungsströme (Cashflows)
von gegenwärtigen und zukünftigen Investoren und
Fremdkapitalgebern als unerlässlich für ihren
Entscheidungsprozess angesehen werden, schätzen sie auch
andere Informationen, die nicht mit Cashflows verknüpft
sind. Viele bargeldlose Transaktionen, wie beispielsweise
Abschreibungen von Vermögenswerten und anteilsbasierte
Vergütungen geben Auskunft über die Rechenschaftspflicht der
Unternehmensführung und die Auswirkungen gegenwärtiger
wirtschaftlicher Faktoren auf die Vermögenswerte und
Schulden des Unternehmens. Andere Informationen wie etwa
Sensitivitäts- und Trendanalysen könnten in ähnlicher Weise
nützlich sein; |
 |
Unterschiedliche Informationsbedürfnisse verschiedener
Adressatenkreise von Finanzberichten sollten hierarchisch
aufgezeigt werden; |
 |
Das
Diskussionspapier konzentriert sich eher auf
Finanzberichterstattung als auf Jahresabschlüsse. Allerdings
liegt keine Definition von Finanzberichterstattung vor; |
 |
Verlässlichkeit sollte als grundlegendes Merkmal von
Finanzinformationen und als eine zusätzliche und getrennte
Komponente gesehen werden, die nicht unter die Merkmale
glaubwürdige Darstellung und Überprüfbarkeit zusammengefasst
werden. |
 |
Wirtschaftliche Betrachtungsweise sollte als eine Komponente
der glaubwürdigen Darstellung identifiziert werden. |
Klicken Sie auf die
folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente unserer
internationalen Kollegen:
21. November 2006: Vorgeschlagene
Überarbeitungen der Bewertungsleitlinien zum Kostenansatz (Cost
Approach)
Das
International Valuation Standards Committee hat die „Vorgeschlagenen
Überarbeitungen der internationalen Bewertungsleitlinien Note 8 –
Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung (Proposed
Revisions to International Valuation Guidance Note 8 - The Cost
Approach for Financial Reporting, in englischer Sprache, 189 KB)
veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Überarbeitungen sind das
Ergebnis von Anfragen zur Klarstellung und Vorschlägen zu kleineren
Änderungen der Version vom Jahre 2005 der GN 8. Die
Kommentierungsfrist läuft am 31. Dezember 2006 aus. Das
IVSC hat auch einen Update seines
Arbeitsprogramms herausgegeben:
| IVSC Arbeitsprogramm |
| 8. Ausgabe der International Valuation Standards |
Noch zu veröffentlichen im zweiten Quartal 2007 |
| Revidierter IVS 2 - Andere Bewertungsgrundlagen als
Marktwerte |
Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007 |
| Revidierter IVA 2 - Bewertung im Rahmen von Ausleihungen |
Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007
|
| Neuer IVA 3 - Bewertung im Rahmen der
Finanzberichterstattung von Vermögenswerten des öffentlichen
Beriches |
Veröffentlichung auf der Website im zweiten Quartal 2007 |
| Neue Bewertungsleitlinie - Bewertung historischer
Immobilien |
Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007
|
| Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 8 -
Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung |
Beratungsentwurf im November 2006 veröffentlicht |
|
Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 9
- Discounted Cash Flow Analyse
|
Veröffentlichung des Beratungsentwurfes im ersten
Quartal 2007 |
| Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zum Zwecke
der IFRS-Berichterstattung |
Veröffentlichung des Entwurfs (Exposure Draft) im zweiten
Quartal 2007 |
20. November 2006: SEC Jahresbericht 2006
mit Bezug auf IFRS
Der
Performance und
Accountability Report (2,25 MB) der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) für die am
30. September 2006 endende Berichtsperiode enthält eine Reihe von Verweisen
auf die IFRS, einschließlich dem nachfolgenden Fortschrittsbericht mit dem
Titel: „Verbesserung von Anhangangaben für Investoren“ (Improving Disclosure
for Investors):
|
Globale Rechnungslegungsstandards. Im
letzten Jahr hatte der Mitarbeiterstab einen Fahrplan veröffentlicht,
der die notwendigen Meilensteine aufzeigt, um es ausländischen privaten
Emittenten zu erlauben, nach International Financial Reporting Standards
(IFRS) aufgestellte Jahresabschlüsse einzureichen, ohne eine
Überleitungsrechnung zu den US-amerikanischen Generally Accepted
Accounting Principles (US GAAP) vorzunehmen. Unter anderem enthält der
Fahrplan eine detaillierte Analyse zur Glaubwürdigkeit und
Einheitlichkeit der Anwendung, Interpretation und Durchsetzung der IFRS
in Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen und
Rechnungslegungskreise, und den weiteren Fortschritt der vom
International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting
Standards Board (FASB) zurzeit vorgenommenen Konvergenzarbeit. Der
Mitarbeiterstab der SEC arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden,
einschließlich der internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities
Commissions, IOSCO) und dem Ausschuss der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) zusammen, um einige dieser Meilensteine zu erreichen.
Zum Beispiel haben der Mitarbeiterstab der SEC und CESR in 2006 einen
Arbeitsplan zur gemeinsamen Nutzung von Informationen zur
IFRS-Implementierung ausgearbeitet. |
20. November 2006: Neue EU-Verfahrensweise zur Übernahme der
IFRS
In
Bezug auf den Prozess zur Übernahme der IFRS (einschließlich der
Interpretationen) zur Anwendung in der europäischen Union wurde eine
neue Stufe hinzugefügt. Die Europäische Kommission wird dazu
verpflichtet, ihre Übernahmevorschläge an einen Ausschuss des
europäischen Parlaments zu übermitteln. Dieses Vorgehen wird als
regulatorisches Verfahren mit dem Prüfungsausschuss bezeichnet. Der
Ausschuss wird der Kommission seine Ansichten zur Übernahme
innerhalb eines von Fall zu Fall festgelegten Zeitrahmens mitteilen.
Stimmt der Ausschuss der Kommissionsempfehlung zu, wird diese
Empfehlung an das europäische Parlament und den Rat zur Billigung
weitergeleitet, so wie dies bereits heute geschieht. Wenn der
Ausschuss der Kommissionsempfehlung nicht zustimmt, wird der
Sachverhalt direkt an den Rat weitergeleitet. Wenn der Rat die
Kommissionsempfehlung unterstützt, wird der Sachverhalt an das
Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Unterstützt der Rat
die Kommissionsempfehlung nicht, wird die Kommission zum Überdenken
der Angelegenheit und zur Übermittlung einer neuen Empfehlung
aufgefordert. Klicken Sie auf die folgenden Links für:
20. November 2006: IAASB gibt drei Entwürfe heraus
Der
International Auditing and Assurance Board (IAASB), ein unabhängiger
standardsetzender Board unter der Federführung der internationalen
Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of
Accountants, IFAC), hat drei Entwurfsvorschläge für internationale
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
herausgegeben, die sich an den neuen, klaren Vorgaben für Entwürfe
orientieren. Zu den Schlüsselelementen dieser Entwurfsvorgaben
zählen: Die Standards sollen auf Zielsetzungen beruhen und nicht auf
der Berücksichtigung von Verfahrensweisen; die Verwendung des Wortes
„soll“ (shall) zur Identifizierung von Vorschriften, deren Beachtung
vom Abschluissprüfer in der überwiegenden Mehrheit der Aufträge
erwartet wird; Streichung von Ausdrücken im Präsens, mit denen
Handlungen eines Wirtschaftsprüfers beschrieben werden; und
strukturelle Verbesserungen zur Erhöhung der allgemeinen Lesbarkeit
und Verständlichkeit der Standards. Die drei neuen Entwürfe sind:
 |
ISA 320 (Überarbeitet und
neuentworfen), Wesentlichkeit bei der Planung und
Durchführung eines Prüfungsauftrages; |
 |
ISA 450 (Neuentworfen),
Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten
Fehlaussagen; und |
 |
ISA 260 (Überarbeitet und
neuentworfen), Kommunikation mit Unternehmensorganen. |
Die Kommentierungsfrist endet am 15. Februar 2007. Die Entwürfe
können auf www.ifac.org/EDs
angesehen werden. Die Entwürfe bleiben öffentlich zugänglich, bis
die endgültigen ISA herausgegeben sind.
18. November 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den
16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen
des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
18. November 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den
16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
18. November 2006: Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters
eingestellt
Wir
haben die neueste Ausgabe des
EITF
Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 95 KB),
der die Sitzung vom 16. November 2006 der Emerging Issues Task Force
(EITF) des US-Standardsetters FASB zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht
wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung der wichtigen
Themengebiete und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der
Sitzung. Ein verwandter Newsletter, nämlich EITF-Roundup, wird
unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB
mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten
Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält
detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden
frühere Ausgaben beider Newsletter
hier.
17. November 2006:
Letzte Notizen vom Weltkongress der Rechnungsleger
Beim
Weltkongress der Rechnungsleger in Istanbul (Türkei) wurde die letzte
Sitzung am 16. November 2006 abgehalten. Mehr als 5.000 Vertreter aus
120 Ländern nahmen an der viertägigen Sitzung teil. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer
internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des dritten und letzten Kongress-Tages.
Notizen vom 17. Weltkongress der
Rechnungsleger
Istanbul, Türkei, 16. November 2006
Seminar:
Entstehen des Berufstandes der Rechnungsleger in der CIS
Ndung'u Gathinji (CEO, ECSAFA in Kenia) hatte den Vorsitz
einer Sitzung zur Untersuchung, wie Rechnungsleger in der
Gemeinschaft unabhängiger Staaten (Commonwealth of
Independent States, CIS) den Übergang von einer gesteuerten
Nachfragewirtschaft zur Marktwirtschaft bewältigen.
Frederic Gielen (Financial Reporting Council in
Großbritannien, ausgeliehen von der Weltbank) merkte an, dass eine umfassende Reform des
Finanzsystems in der CIS vonnöten war, als sich die Region
in den neunziger Jahren
der Marktwirtschaft gegenüber sah. Er sagte, dass die
Weltbank (World Bank) einen Zusammenhang zwischen einer
soliden Finanzberichterstattung und der Verringerung der
Armut sieht und ein Verfechter von verbesserten Standards
und Übereinstimmung ist. Grundlegend hierfür war
der "Report in Systems and Codes (ROSC)" der
Bank. Gemäß der Vorgehensweise des ROSC stellt der
Berufsstand der Rechnungsleger eine Hauptstütze einer
stabilen Finanzarchitektur dar. Die ROSC-Beurteilung wurde
in fünf Ländern der CIS abgeschlossen. Er merkte an, dass
der Fortschritt sehr ermutigend ist, allerdings gäbe es noch
Gebiete, die verbessert werden können - etwa die Vergütung von Akademikern im Bereich Rechnungslegung.
Igor Kozyrev (Stellvertretender Chief
Accountant, Lukoil in Russland) sprach über die Art und
Weise der Veränderung und Entwicklung des Berufstandes der
Rechnungsleger in Russland, insbesondere seine Nachfrage
beim Übergang von einer gesteuerten zu einer
Marktwirtschaft. Er merkte an, dass Rechnungsleger im System der Sowjetunion einen Teil eines Übereinstimmungsystemes darstellten und oft mit forensischen
Untersuchungen beschäftigt waren. Der Übergang zur
Marktwirtschaft war schwer, da die notwendige Erfahrung im
Umgang mit Ermessensentscheidungen (im Gegensatz zur Befolgung von
staatlich vorgegebenen Vorschriften) nicht vorhanden war -
sowohl technisch als auch psychologisch. Er stellte fest,
dass die Rechnungslegungsreform in Russland die Qualität der
Finanzberichterstattung als auch die Qualität der
Unternehmensführung und die Verwendung der Ressourcen
verbessert hat.
Professor Adolf Enthoven (Universität Texas,
USA) gab einen Überblick zur Entwicklung des Berufstands der
Rechnungsleger in Russland und merkte an, dass dieser vor
1917 den Entwicklungen des europäischen Berufstandes gefolgt
sei. Die Revolution im Jahre 1917 hatte zur Folge, dass der
Zweck der Rechnungslegung und ausgetauschten Rechnungslegern
darin bestand, der staatlichen Zentralplanung zu dienen, was
gut durchgeführt wurde. Er stellte fest, dass der Berufstand
einige Herausforderungen zu bewältigen hat - nicht zuletzt
durch das Fehlen einer mit einem offiziellen Status
versehenen IFRS-basierten Finanzberichterstattung sowie
durch einer formalen Vorgehensweise durch Aufsichtsbehörden.
Er beobachtete jedoch, dass sich Änderungen abzeichnen und
bis 2010 die Durchführung von wesentlichen Reformen erwartet
wird.
Rick Gurley (US AID, Ukraine) gab einen Bericht
zur Beteiligung von US AID an der Entwicklung eines
anerkannten Curriculums der Rechnungslegung und
Qualifikation in der CIS. Auf Grundlage von IFRS und ISA,
dem Moralkodex (Code of Ethics) der IFAC und ähnlichen
weltweit anerkannten Vereinigungen sowie der Zusammenarbeit
mit der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer in Kanada (Certified
General Accountants) wurde die "Certified International
Professional Accountant, CIPA" Qualifizierung entwickelt.
Das CIPA-Examen wird von einem unabhängigen Träger unter der
Schirmherrschaft von IFAC, US AID und dem Eurasia Council of
Certified Auditors and Accountants (ECCAA), einer regionalen
Abteilung anerkannt durch IFAC, veranstaltet. Das
CIPA-Examen war sehr erfolgreich in dieser Region und es
besteht die Hoffung, dass es auch in anderen Regionen zur
Anwendung kommt.
3. Plenarsitzung
Diese Sitzung hatte die Wertschaffung durch in
der Wirtschaft tätige Rechnungsleger zum Thema.
Graham Ward (scheidender Präsident der IFAC,
Großbritannien) eröffnete die Sitzung mit der Anmerkung,
dass IFAC in den letzten Jahren wesentliche Ressourcen dafür
verwendet hat, die Rolle der in der Wirtschaft tätigen
Wirtschaftsprüfer hervorzuheben. In der Wirtschaft tätige
Wirtschaftsprüfer bringen (aufgrund ihrer Ausbildung) die
notwendigen Fähigkeiten für Unternehmen mit und verwenden
diese zur Wertschaffung.
Barbara Judge (Stellvertretende Vorsitzende des
Financial Reporting Council, Großbritannien) ist keine
Rechnungslegerin, sondern gelernte Juristin und ehemalige
Beauftragte der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde
(Securities and Exchange Commission, SEC). Sie sprach über
ihre persönlichen Erfahrungen als Direktorin eines
Unternehmens und ihre Wertschätzungen, einen professionellen
Rechnungsleger, der Mitglied einer durch die "Codes of
Conduct and Ethics" des IFAC regulierten Einrichtung war, im
Board eines öffentlich rechnungslegenden Unternehmens zu
haben.
Sie stellte fest, dass die Welt heutzutage von
Zahlen und Echtzeit-Berichterstattung bestimmt wird. Der
professionelle Rechnungsleger kann Fehler "fühlen und sehen"
und somit schnell die richtigen Fragen stellen, um Probleme
schnell zu erkennen. Unternehmensorgane (Board of Directors)
benötigen solche Fachkenntnisse, speziell im Vorsitz des
Prüfungskomitees, wo ihrer Meinung nach, immer ein
professioneller Rechnungsleger vertreten sein sollte. Der
Vorstand ist auch verantwortlich für Governance und Ethik -
welche professionelle Wirtschaftsprüfer als Mitglieder von
IFAC-Mitgliedsgesellschaften mit sich bringen. Die
Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Strategie
des Unternehmens; Wirtschaftsprüfer können ihre
Geschäftsführungskollegen bei der Konzentration auf
Strategie und strategische Risikobeurteilungen únterstützen.
Zum Schluss merkte sie an, dass sich die
Anwesenden bewusst machen sollten, dass der Vorstand auch
für interne Kontrollen verantwortlich ist, und dass
Wirtschaftsprüfer ihre Kollegen bei Verständnisfragen
unterstützen können. Die Fachkenntnisse der
Wirtschaftsprüfer halfen ihr, als Vorstandsvorsitzende und
Direktor anderer Unternehmen, nachts trotz eines "Sarbanes-Oxley
Umfeldes" schlafen zu können.
David Hastings (Shell, Kanada) betrachtete, wie
in der Wirtschaft tätige Wirtschaftsprüfer Werte für ihre
Unternehmen erzeugen: Identifizierung wo, wie und warum
Werte geschaffen werden.
Der Wirtschaftsprüfer ist von zentraler
Bedeutung, um Wertetreiber (Value Driver) in der heutigen
Wirtschaft zu erkennen: Innovation, Kundenzufriedenheit,
Talentsuche, technologische Auswirkungen und Investition in
Marken. Sie betrachten das Unternehmen als Ganzes, richten
ihr Hauptaugenmerk auf die Kunden während sie versuchen,
alle Dimensionen der wirtschaftlichen Umgebung des
Unternehmens zu verstehen und Risiko in einer effektiven
Weise zu begegnen. Wie etwa die Fähigkeit sowohl mit
finanziellen als auch nicht-finanziellen Informationen
umzugehen, die im wirtschaftlichen Umfeld gebraucht werden.
Werte werden durch die Fähigkeiten von Wirtschaftsprüfern
dadurch erzeugt, dass sie Risiken identifizieren und diese
bewältigen; globales Denken und Handeln sowie das Erkennen
von Schwierigkeiten und Möglichkeiten in einer globalen
Wirtschaft.
Mary Keegan (HM Treasury, Großbritannien)
sprach über die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der
Wertschaffung hinsichtlich Angehörigen eines Staates.
Bezüglich Zentralregierungen kann es nichts Besseres geben.
Es obliegt der Regierung, die Bereitstellungsleistung
gegenüber seinen Bürgern und die Finanzwirtschaft bezüglich
öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Sie merkte an,
dass die Regierung in Großbritannien ein "Value for Money"
Model verwendet - mit Hauptaugenmerk auf Wirtschaft,
Effizienz und Effektivität. Hierbei werden zukünftige
Wertetreiber genauso beobachtet wie Vergangenheitsdaten.
Für diese Strategie ist es von zentraler
Bedeutung, die richtigen Systeme zur zeitnahen
Bereitstellung der angemessenen Daten zu haben; Verwendung
dieser Daten zur Verbesserung der Leistung; Durchsetzung
einer funktionierenden Governance und angemessene
Managementstrukturen überall in der Wertschöpfungskette.
Mary Keegan merkte an, dass Anforderungen in Großbritannien
durchgesetzt
wurden, dass alle Ministerien ein aus
nicht-geschäftsführenden Mitgliedern bestehendes
Prüfungskomitee haben, und dass alle behördlichen Gremien
einen professionellen Wirtschaftsprüfer (der Mitglied einer
IFAC-Mitgliedsgesellschaft ist) in der Position des
Finanzdirektors besitzen.
Sie merkte an, dass Regierungen Zahlen und
nicht Instinkt zur Steuerung verwenden sollten. Somit sind
Wirtschaftsprüfer an der zentralen Stelle der
Politikformulierung und Bereitstellung der Dienstleistungen
angemessen platziert. Sie schloss ihre Bemerkungen ab, indem
sie darauf verwies, dass Regierungen die Verantwortung
haben, Werte für ihre Bürger zu schaffen. Die Rolle des
professionellen Wirtschaftsprüfers ist hierbei unabdingbar.
Somit müssen Wirtschaftsprüfer am Tisch sitzen, an dem
politische Entscheidungen getroffen werden. |
17. November 2006:
Veröffentlichung des E-DRS 21
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe e.V. (DRSC) hat den
Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21
Zwischenberichterstattung auf der Website des DRSC
veröffentlicht. Der Standardentwurf konkretisiert die
gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Regierungsentwurf des
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das im Rahmen der
Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie zur Erhöhung des
Anlegerschutzes und der Kapitalmarkteffizienz in Europa beitragen
soll. Dieses Ziel soll durch eine Harmonisierung der gesetzlichen
Publikationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen
erreicht werden: So müssen Aktien- und Schuldtitelemittenten, die
einen organisierten Markt in Europa in Anspruch nehmen, ab
Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2006 beginnen,
Halbjahresfinanzberichte und Aktienemittenten auch
Zwischenmitteilungen zum Quartal erstellen.
Zu beachten ist hierbei, dass der Standardentwurf auch für jene
Unternehmen einschlägig ist, die durch die Regelungen des TUG zur
Aufstellung eines Zwischenabschlusses nach IFRS verpflichtet werden.
Von diesen Unternehmen sind nur die Regelungen des E-DRS 21 in Bezug
auf den Zwischenabschluss nicht zu beachten, den sie gemäß IAS 34 zu
erstellen haben.
Klicken Sie auf die folgenden Links zu Ansicht der Dokumente:
17. November 2006: Europäisches Diskussionspapier
zum Rahmenkonzept
Die
europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) und der französische Standardsetter (Conseil
National de la Comptabilite, CNC) haben gemeinsam ihr erstes
Diskussionspapier unter der Schirmherrschaft der Initiative
"Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting
Activities in Europe", PAAinE) veröffentlicht. Der Titel des
Diskussionspapiers lautet Das Rahmenkonzept: Ist dies der richtige
Ausgangspunkt? (The Conceptual Framework: Starting from the Right
Place?). Er geht auf nachfolgende Themen ein:
 |
Zielsetzung des Rahmenkonzeptes; |
 |
Nutzer der Finanzberichterstattung; |
 |
Unternehmen, die sich im Anwendungsbereich des
Rahmenkonzeptes befinden; und |
 |
Anwendungsbereich der Finanzberichterstattung. |
Stellungnahmen werden durch EFRAG und CNC erwünscht.
Die Kommentierungsfrist läuft am 18. März 2007 aus. Klicken Sie
hier
zur Ansicht des englischsprachigen Diskussionspapiers (854 KB).
16. November 2006:
Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger
Mehr
als 5.000 Vertreter aus 120 Ländern nehmen am 17. Weltkongress der
Rechnungsleger in Istanbul (Türkei) teil, der vom
13. bis 16. November 2006 stattfindet. Es finden ca. 50 Plenar- und
Fachsitzungen statt. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer
internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des dritten Kongress-Tages.
Notizen vom 17. Weltkongress der
Rechnungsleger
Istanbul, Türkei, 15. November 2006
2. Plenarsitzung
Das Thema der zweiten Plenarsitzung des Kongresses war die
weltweite Kapitalmarkt-Stabilität und der Berufsstand der
Rechnungsleger. Rene Ricol (früherer Präsident der IFAC,
Frankreich) eröffnete die Sitzung mit der Wiederholung eines
allgemein bekannten Themas: die Stabilität der Kapitalmärkte
ist grundlegend für die Entwicklung. Um ihre Rolle in der
Wertschöpfungskette des Kapitalmarktes zu erfüllen, müssen
Rechnungsleger Integrität aufweisen und den Kampf gegen
Korruption und Geldwäsche aufnehmen.
Taizo Nishimuro, Präsident und CEO der Wertpapierbörse in
Tokio (Tokyo Stock Exchange, TSE) gab einen Überblick über
die Tätigkeiten der TSE und erklärte, wie diese auf
aufsichtsbehördliche als auch technologische Fortschritte
reagiert. Zu den bislang unternommenen Schritten zur
Sicherung der Integrität der Finanzberichterstattung der
japanischen Wertpapiermärkte gehört die Anforderung der
Aufstellung eines Unternehmensberichtes zu internen
Kontrollen und eines unabhängigen
Prüfungsberichts hierzu.
Sir David Tweedie (Vorsitzender des IASB) erklärte, warum
weltweite Rechnungslegungsstandards, prinzipienbasiert und
Förderung einer sachgerechten Ausübung beruflichen
Ermessens, sehr
wichtig sind, um effiziente globale Kapitalmärkte
sicherzustellen. Er schlägt drei Tests vor, die ein
hochqualitativer Rechnungslegungsstandard bestehen muss:
 |
Können wir den Standard in einer Minute
erklären? |
 |
Macht dieser intuitiv Sinn? |
 |
Ist dieser in einfachem Englisch geschrieben? |
Er betonte, dass der Berufsstand der Rechnungsleger eine
"einmalige Gelegenheit" dazu habe, Standards von
regelbasierten Systemen zurückzuziehen, dazu wird allerdings
das Nachfolgende benötigt:
 |
Zurückhaltung seitens der Bilanzersteller und
Wirtschaftsprüfer bei der Nachfrage nach
Interpretationen und detaillierten Anwendungsleitlinien |
 |
Akzeptanz durch Aufsichtsbehörden, dass
Ermessensausübungen in einer prinzipienbasierten
Umgebung dazu führen können, dass zwei
Unternehmen bei ähnlichen Umständen zwei
unterschiedliche Rechnungslegungsantworten
erhalten. |
Er beendete seine Rede mit einer Einladung des Berufsstandes
der Rechnungsleger, die Herausforderungen der
Implementierung der IFRS anzunehmen.
Samuel DiPiazza (Global CEO, PricewaterhouseCoopers)
betonte, dass der Berufsstand der Rechnungsleger nur wachsen
kann, wenn er relevant bleibt. Wir sollten jeden Tag
hinterfragen, ob wir Vertrauen und Werte schaffen.
Er merkte an, dass die derzeitigen am Unternehmen
Interessierten (Stakeholders)
Finanzinformationen anfordern, die die wirtschaftliche
Wirklichkeit widerspiegeln und empfahl dem IASB, in diese
Richtung fortzufahren. Er schlug drei Ziele eines
"nachhaltigen Berufsstandes der Rechnungsleger" vor:
 |
Prüfung mit Qualität vorzunehmen: Der
Bestätigungsvermerk verleiht den
Finanzinformationen Glaubwürdigkeit im
Kapitalmarkt. Es ist die Pflicht von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer zu gewinnen und auszubilden,
die qualifiziert und kritische Denker sind. |
 |
Weltweite Konvergenz der Standards: Es gibt
keine nationalen Finanzinformationen mehr.
Sie sind zumindest regional, oft
sogar global. Die IFRS sind das Mittel zur
Erreichung von verlässlichen und konsistenten
Finanzinformationen. Die Standards sollten nicht
zu komplex sein und müssen auf einer
angemessenen Ermessensausübung basieren. Das
aufsichtsrechtliche und gesetzliche Umfeld muss
diese Ermessensausübungen respektieren. |
 |
Relevante Berichtserstattung: Die
Investorengemeinschaft konzentriert sich auf die
wirtschaftliche Realität, welche sowohl aus
finanziellen als auch nicht-finanziellen
Informationen besteht; und Informationen, die im
gleichen Maße zukunftsgerichtet wie auch
retrospektiv sind. Zur Sicherung der Relevanz
und Verwendbarkeit muss der Berufsstand die
Zeitnähe von Informationen und die zur
Kommunikation vorhandene Technologie überdenken. |
Er beendete seine Anmerkungen indem er klarstellte, dass
alle Beteiligten der Wertschöpfungskette der
Finanzberichterstattung in diese Bemühungen mit einbezogen
werden müssen.
Zum Schluss sprach Professor Mustafa Aysan als Ersatz für
den türkischen Staatsminister, Ali Babacan, der aufgrund
kurzfristig bekannt gewordener staatlicher Angelegenheiten
nicht teilnehmen konnte. Er gab einen Überblick über die
Historie der IFRS in der Türkei und sprach sich für eine
"Übernahme" im Gegensatz zu einer "Anpassung" der vom IASB
erstellten Standards aus.
IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)
Das Projekt des IASB zur Entwicklung von IFRS für KMU war
Gegenstand eines Seminars an dem über 1.000 Vertreter
teilnahmen. Den Vorsitz des Seminars hatte Sylvie Voghel,
die Vorsitzende des Komitees für "Small and Medium Practices"
(SMP) der IFAC ist.
Paul Pacter (Direktor
des IASB zu KMU-Standards und Webmaster von www.iasplus.com)
startete mit einem Überblick zur Geschichte des Projektes
und den Status des Exposure Draft (ED) Entwurfes. Er merkte
an, dass ein nahezu endgültiger Entwurf des ED, zusammen mit
einer Einladung zur Kommentierung, erläuternden
Jahresabschlüssen und einer Anhangangaben-Checkliste letzte
Woche auf der Website des IASB
www.iasb.org veröffentlicht wurde. Er sagte, dass der
IASB den ED wahrscheinlich Ende Dezember oder Anfang Januar
für Stellungnahmen freigeben wird. Er ging auf folgende
Punkte ein:
 |
In den vollständigen IFRS enthaltenes Material,
das im Entwurf des ED nicht beinhaltet ist, da
es als nicht typisch für KMU erachtet wurde |
 |
Wahlrechte
der vollständigen IFRS, die im Entwurf des ED
nicht beinhaltet sind (im Allgemeinen dort, wo
IFRS Rechnungslegungswahlrechte zulässt, sehen
die KMU-IFRS immer die einfachere Variante vor;
eine Alternative für das KMU besteht allerdings
durch Querverweise zu den vollständigen IFRS) |
 |
Vom Board vorgenommene Ansatz- und
Bewertungsvereinfachungen |
 |
Vorgeschlagene Vereinfachungen, die abgelehnt
wurden. |
Klicken Sie auf
den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen
Präsentation von Paul Pacter (222 KB).
Stellungnahmen zum Entwurf des ED wurde von folgenden
Personen geäußert:
 |
Arnon Ratzkovsky, Vorsitzender des Accounting
Standards and Financial Reporting Committee des
israelischen Instituts der Wirtschaftsprüfer |
 |
Mohamed Ali Elaouany Cherif, Partner von Mazars
(Tunesien) und Mitglied des SMP-Komitees von
IFAC |
 |
Pierre Barnes, Präsident der Interamerican
Accounting Association (IAA) |
Pierre Barnes zeigte auf, dass seine Organisation der
Auffassung ist, dass, zusätzlich zu den Standards für
börsennotierte Unternehmen und KMU, eine dritte Ebene von
Rechnungslegungsstandards vonnöten ist - eine für
"Kleinstunternehmen" (Micro-Sized Entities) mit weniger als
10 Mitarbeitern. Er merkte an, dass die IAA ein Projekt zur
Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für
Kleinstunternehmen angestoßen hat. |
15. November 2006: SEC ermöglicht eine
Volltextsuche seiner Archivierung
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) gab bekannt, dass Investoren jetzt die Möglichkeiten
haben, die Inhalte der bei der SEC zur Offenlegung eingereichten
elektronischen Dokumente
mittels einer neuen Volltextsuchmaschine
(auf der Website der SEC, in
englischer Sprache) zu durchsuchen. Die neuen, durchsuchbaren
Informationen schließen Registrierungsmitteilungen, Quartals- und
Jahresabschlüsse sowie andere von Unternehmen und Investmentfonds
eingereichten Dokumente mit ein, die in den letzten vier Jahren in die
EDGAR-Datenbank der SEC eingestellt wurden. Klicken Sie
hier um zur englischsprachigen Hauptseite der Suchmaschine zu
gelangen. Wenn Sie eine Suche nach dem Begriff IFRS starten,
werden Sie über 8.000 Treffer erhalten. Klicken Sie auf den
nachfolgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen
Pressemitteilung.
15. November 2006:
Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger
Der
Weltkongress der Rechnungsleger startete vorgestern in Istanbul (Türkei)
und wird bis zum 16. November 2006 stattfinden. Es nehmen 5.000
Vertreter aus über 120 Ländern teil. Es finden ca. 50 Plenar- und
Fachsitzungen statt. Nachfolgend finden Sie die Notizen unserer
internationalen Kollegen zu einigen Sitzungen des zweiten
Kongress-Tages.
Notizen vom 17. Weltkongress der
Rechnungsleger
Istanbul, Türkei, 14. November 2006
1. Plenarsitzung
Das Thema der ersten Plenarsitzung des Kongresses war die
Generierung von wirtschaftlichem Wachstum und Stabilität
durch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in den
Entwicklungsländern. Den Vorsitz dieser Sitzung hatte der
neue Vorsitzende der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants,
IFAC), Fermin del Valle (Deloitte Argentinien). Er sprach in
seinen einführenden Anmerkungen über die Rolle der
Rechnungsleger bei der Förderung von Entwicklung und deren
Einfluss auf die Entwicklung auf allen Ebenen: als
Controller, betriebliche Rechnungsprüfer,
Vorstandsvorsitzende, Board-Mitglieder, interne Revisoren,
Mitglieder von Prüfungskomitees und Abschlussprüfer.
Der stellvertretende Premierminister der Türkei, Abdullatif
Sener, war ein weiterer hochrangiger politischer Sprecher
dieser Konferenz. Er merkte an, dass der Berufsstand der
Rechungsleger einen integralen Bestandteil beim Zugang auf
sichere und verlässliche Finanzinformationen darstellt. Er
bezog sich auf die verschiedenen von der Türkei
durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des EU-Beitritts,
einschließlich der Anwendung der IFRS und Basel II bis 2008.
Er sagte weiterhin, dass die weltweite Harmonisierung der
Rechnungslegungsstandards sehr wichtig für
Entwicklungsländer sei. Weltweite Standards werden den
internationalen Handel fördern, eine verbesserte
Kapitalaufnahme ermöglichen, eine rationale
Ressourcen-Allokation sichern und Unternehmensführung dazu
verpflichten, rational zu handeln. Deshalb wird es den
Entwicklungsländern durch die IFRS ermöglicht, an den
Vorteilen der Globalisierung teilzuhaben. Er merkte des
Weiteren an, dass die Türkei gegenüber dem IMF zugesagt hat,
die IFRS anzuwenden.
Der stellvertretende Vorsitzende des indischen Oberhauses
des Parlamentes (Upper House of Parliament) stellte fest,
dass die nicht vorhandene Rechenschaftspflicht (sowohl im
öffentlichen als auch im privaten Sektor) ein grundlegendes
Hindernis bei der wirtschaftliche Entwicklung in einigen
Regionen der Welt darstellt. Er merkte an, dass der
Berufsstand der Rechnungsleger eine sehr wichtige Rolle
dabei spielt, dieser nicht vorhandenen Rechenschaftspflicht
entgegenzustehen. Allerdings hat sich die Rolle der
Rechnungsleger dahingehend erweitert, dass nicht nur
Finanzinformationen bereit gestellt werden, sondern
konstruktiver Einfluss der staatlichen Politik
mit einbezogen werden sollte, speziell in den
Gebieten der Corporate Governance, Rechenschaftspflicht,
Korruptionsbekämpfung etc.
Wang Jun (Vizepräsident, Finanzministerium, China) nannte
den Berufsstand eine "wirtschaftliche Brücke" auf der Reise
von der Armut zum Wachstum. Er stellte Beispiele des enormen
Wachstums des Berufstandes der Rechnungsleger in China vor,
das eine zu folgende Benchmark für andere Nationen
darstelle. Er merkte an, dass China drei Strategien
hinsichtlich der Rechnungslegung anwende:
 |
hervorragende Entwicklung; |
 |
Anwendung der internationalen Rechnungslegungs-
und Prüfungsstandards. Diesbezüglich merkte er
an, dass China im Februar 2006 39 neue
Rechnungslegungsstandards basierend auf den IFRS
und 48 neue Prüfungsstandards basierend auf ISA
veröffentlicht hat, die alle im Jahr 2007 in
Kraft treten; und |
 |
Entwicklung von größeren und
wettbewerbsfähigeren
Wirtschaftprüfungsgesellschaften. Er vermerkte,
dass zurzeit 140.000 Wirtschaftsprüfer und 5.700
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in China
vorhanden sind. |
Jabulani Moleketi (stellvertretender Finanzminister,
Südafrika) erinnerte den Kongress daran, dass Entwicklung
nicht wirtschaftliches Wachstum um des Wachstums willen sein
sollte, sondern eher eine Möglichkeit, den Angehörigen eines
Landes ein besseres Leben bereitzustellen. Wie bereits von
anderen vorgetragen, nannte er die Rolle der Rechnungsleger
bei der Korruptionsbekämpfung und forderte die Stärke des
Berufstandes heraus: der den Rechnungslegern
entgegengebrachte Widerstand hinsichtlich Korruption und
zweifelhaften Praktiken, sollte uns nicht davon abhalten,
unserer Arbeit nachzugehen. Er schlussfolgerte, dass ein
starker Berufsstand der Rechnungsleger nicht die Lösung dazu
ist, die Herausforderungen der Entwicklungsländer
aufzunehmen. Allerdings ist ein starker, dynamischer und
unabhängiger Berufsstand der Rechnungsleger ein Teil zur
Lösung.
An jedem Tag des Kongresses finden einige, zeitlich
zusammenfallende Seminare statt, die verschiedene
Sachverhalte adressieren. Unsere internationalen Kollegen
hatten die Möglichkeit, an drei Seminaren teilzunehmen.
Seminar: Verbesserung des öffentlichen Vertrauens
bezüglich der Finanzberichterstattung
Sir Bryan Nicholson, ein Treuhänder der IASC-Stiftung,
führte eine Podiumsdiskussion zur Reaktion des Berufstands
der Rechnungsleger bezüglich der nach dem letzten
Weltkongress im November 2002 aufgetretenen
Finanzberichterstattungs- und Prüfungsfehler. In seinen
einführenden Anmerkungen sprach er insbesondere die
Einführung des Sarbanes-Oxley-Act in den USA und den
Übergang zu den IFRS in Europa, Australien und den übrigen
Ländern an. Zeichen einer aufsichtsbehördlichen Erschöpfung
waren offensichtlich und wurden in der "Verlautbarung 2009"
des IASB bestätigt.
Robert Bunting (stellvertretender Präsident, IFAC) stellte
die Reaktion des weltweiten Berufstandes der Rechnungsleger
in einem Überblick dar. Er merkte an, dass IFAC die
Auffassung bekräftigte, dass Ethik und Integrität von
Rechnungslegern sehr wichtig ist, um das Vertrauen in den
Berufsstand wieder aufzubauen. Er nannte die von IFAC und
seinen Mitgliedsorganisationen durchgesetzten, verschiedenen
Schritte um sicherzustellen, dass das Vertrauen auf solidem
Fundament aufgebaut wird. Insbesondere merkte er an, dass
sich IFAC und seine Mitgliedorganisationen verpflichtet
fühlen, die weltweite Konvergenz der Standards
voranzutreiben - nicht nur Rechnungslegungsstandards sondern
auch Prüfungsstandards, Ethik- und Weiterbildungsstandards
sowie Standards für in der Wirtschaft tätige Rechnungsleger.
Er beendete seine Rede mit der Betonung der vier Eckpfeiler
des Finanzberichterstattungssystems:
 |
starkes ethisches Fundament; |
 |
hoch-qualitative internationale Standards; |
 |
weltweite Konvergenz dieser Standards; |
 |
Verbesserung und Stärkung der Rolle von
Rechnungslegern in der Wirtschaft. |
Patrick de Cambourg (Mazards, Frankreich) richtete seine
Aufmerksamkeit auf IFRS. Er merkte an, dass IFRS in der
Theorie weit bekannt ist, recht wenig allerdings in der
Praxis und (wie die Implementierung der IFRS in Europa
zeigte) viel Platz lässt für "nationale Interpretationen".
Er nannte fünf Bedenken hinsichtlich IFRS, von denen einige
gemeinsame Grundlagen haben:
 |
Governance des IASB, insbesondere wie
Agendaentscheidungen zu machen sind; |
 |
Stellt die Konvergenz mit FASB die Übernahme der
US GAAP als IFRS dar? |
 |
Klarstellung des Standes der IFRS in den USA -
wird die SEC ein Ausleger der IFRS ; |
 |
Stabilität ("Ruhepause für die Anwender"); |
 |
Führen die Überarbeitungen des
IASB-Rahmenkonzeptes, eine Darstellung der
gesamten angesetzten Erträge und Aufwendungen
und eine gesteigerte Anwendung der Fair Values
zu einer "neuen schönen Welt" in der
Rechnungslegung? Er merkte an, dass eine gewisse
Rechenschaftspflicht notwendig ist, obwohl es
sehr wichtig ist, dass der IASB und FASB frei
und unabhängig ihre Standards entwickeln,
insbesondere wenn neue Standards das Modell der
Rechnungslegung durchgreifend ändern. |
Letztendlich wurde festgestellt, dass die
Rechnungslegungsstandards Teil einer größeren, koordinierten
Reform der europäischen Kapitalmärkte waren, neben anderen
Entwicklungen wie etwa die der EU-Transparenz- und
Prospektrichtlinien (Transparency and Prospectus Directives)
sowie der Reform der Abschlussprüferrichtlinie (Auditing
Directive), die die Anwendung der ISA erlaubt.
Nick Fraser (Deloitte, Frankreich) sprach über die Rolle
einer unabhängigen Prüfung bezüglich der
"Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen". Er merkte
an, dass öffentliches Vertrauen gegenüber dem Berufsstand
der Rechnungsleger nur durch Anstrengungen aller Teilnehmer
erreicht werden kann: von der Unternehmensführung bis hin
zum Prüfer. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat
in einer positiven Art und Weise auf die anfangs dieses
Jahrzehnts entstandenen Prüfungsfehlleistungen reagiert. Das
Unternehmensforum (Forum of Firms) bringt die wichtigsten
Netzwerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen und
stellt das Mittel dar, durch das die IFAC-Standards zur
Prüfung, Ethik, internen Kontrolle und Weiterbildung in den
internationalen Prüfungsnetzwerken durchgesetzt werden. Er
sagte weiterhin, dass das Unternehmensforum, dessen
Mitglieder über 90% der börsennotierten Unternehmen weltweit
prüfen, eine Studie zur einheitlichen und
länderübergreifenden Anwendung der IFRS begonnen hat. Er
merkte an, dass der Berufsstand die Erwartungen bezüglich
der Verantwortungen und Einschränkungen der Prüfung besser
bewältigen muss als in der Vergangenheit. Wirtschaftsprüfer
müssen mit allen Beteiligten des Wertschöpfungsprozesses
zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass die
Glaubwürdigkeit der Prüfung aufrechterhalten und verbessert
werden kann.
Marc Pickeur (Bankensektor-, Finanz- und
Versicherungskommission, Belgien) betonte, dass die
Marktdisziplin nur effektiv sein kann, wenn die Beteiligten
Zugang zu hochqualitativen Finanzinformationen haben. Dies
benötigt eine solide Corporate Governance und Engagement zur
Durchsetzung von besten, ausgeübten Praktiken innerhalb von
Unternehmen und eine gute Abschlussprüfung (welche einen
Bericht über die internen Kontrollen des Prüfungskomitees
mit einschließt). Er war der Auffassung, dass
Aufsichtsbehörden die Implementierung von IFRS und ISA in
ihrem eigenen Rechnungslegungskreis als auch weltweit
verfolgen und überprüfen werden.
Seminar: IFRS 2005: Sind die Vorteile sichtbar?
Gilbert Gelard (IASB-Mitglied) saß der Sitzung vor, in der
untersucht wurde, ob die Vorteile der Übernahme einer
gemeinsamen Rechnungslegungssprache bereits sichtbar
geworden sind.
Michael Birch (PricewaterhouseCoopers, Ungarn) merkte an,
dass die wirklichen Vorteile von IFRS erst dann
augenscheinlich würden, wenn IFRS in den
Rechnungslegungssystemen der Unternehmen verankert wären.
Die Arbeiten bis zum Jahr 2005 waren kostspielig und
schmerzhaft und die Vorteile würden erst später realisiert
werden können. Dennoch konnten einige Vorteile bereits
festgestellt werden: bessere, transparentere und leichter
verfügbare Informationen und ein Hinweis darauf, dass die
Kapitalkosten sich für qualitativ hochwertige
IFRS-Unternehmen verringert haben. Ein grundlegender Einwand
lag darin, dass die Märkte nervös auf nachträgliche
Korrekturen unter IFRS reagieren würden, da die IFRS eine
geringere Schwelle zur nachträglichen Korrektur von Fehlern
aufweisen. Auf diese Weise würde Vertrauen eher verloren als
aufgebaut.
Aziz Dieye (Kabinett Aziz Dieye, Westafrika) sprach aus der
Perspektive eines Entwicklungslandes und betonte das
Erfordernis, dass der IASB jegliches „herunterbrechen“
seiner Standards vermeidet.
Bulent Ustunel (Vorsitzender des türkischen Accounting
Standards Board) informierte (im Rahmen der Sitzung) die
Sitzungsteilnehmer über die IFRS-Einführung in der Türkei.
Er merkte an, dass eine der Konsequenzen der Einführung von
IAS 29 darin bestand, zu zeigen, dass die nach türkischem
Steuerrecht herausgegebenen „Inflationsanpassungs“-Anteile
in der Tat eine Kapitalausschüttung darstellt und keine
Aktivierung der Inflationsanpassung.
Lee White (Oberster rechnungsleger der australischen
Wertpapieraufsichtsbehörde – Australian Securities and
Exchange Commission, ASIC) sprach über die australischen
Erfahrungen der Übernahme der australischen Äquivalente der
IFRS (A-IFRS). Auf einigen Gebieten, zu nennen wären etwa
Finanzinstrumente und Anteilsbasierte Vergütungen, gab es
keinen äquivalenten australischen Standard, und die
Einführung der IFRS hatte wesentliche Auswirkungen auf die
Dividendenpolitik, Steuer, Darlehensvereinbarungen und
Kreditbedingungen. Dennoch schien es so, dass die Vorteile
bereits die Kosten überwogen haben: es gibt einen
verbesserten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten
und IAS 32/39 und IFRS 2 haben die Finanzberichterstattung
in diesem Land verbessert. Die Einführung ging relativ glatt
von statten und es gab keine „Warnhinweise“ von den Börsen.
Er wiederholte dadurch Mike Birch, in dem er sagte, dass die
Einführung nicht vorbei sei. Er merkte außerdem an, dass die
größte Herausforderung für ASIC als Aufsichtsbehörde darin
bestand, sich an den prinzipienbasierten Ansatz bei ihren
regulatorischen Maßnahmen zu halten.
Seminar: Einführung internationaler Standards – die
Herausforderungen und Lösungen
Peter Wong (Consultant, Deloitte, Hong Kong SAR) begann
diese Sitzung, indem er die Ergebnisse des Wong-Berichts zur
Einführung weltweiter Standards (über
www.ifac.org verfügbar) einer Überprüfung unterzog. Er
stellte fest, dass eine der größten Herausforderungen darin
besteht, dass „Konvergenz“ verschiedene Dinge meinen kann,
je nachdem wer davon spricht.
Gerard Tremoliere (Deloitte, Frankreich) gab den Fortschritt
in der Europäischen Union hinsichtlich der Übernahme der ISA
wider, einschließlich der Anwendung der 8. Richtlinie zu
Unternehmensabschlüssen. Er skizzierte den vorgeschlagenen
Übernahmeprozess (Endorsement-Prozess), der sicherstellen
soll, dass Prüfungsstandards in Europa zu einer hohen
Glaubwürdigkeit und Qualität von Unternehmensberichten
beitragen werden.
Sandy Chlant (ALCOA, Australien und USA) berichtete über
ihre Erfahrungen und die Herausforderungen der Einführung
der IFRS bei der australischen Tochter einer in den USA
notierten, nach US-GAAP bilanzierenden Muttergesellschaft.
Sie erstattete einen klaren und präzisen Bericht der
praktischen Herausforderung der Einführung der IFRS; dem
Umgehen mit Unterschieden zwischen IFRS und A-IFRS (zu
australischen Rechnungslegungszwecken) und den IFRS/US-GAAP
Unterschieden (zu Berichtszwecken des Mutterunternehmens).
Da es sich bei ALCOA um ein bei der SEC registriertes
Unternehmen handelt, musste es Rechnungsleger für den
Übergang auf IFRS engagieren, da seine Wirtschaftsprüfer
unter dem Sarbanes-Oxley-Act von Beratung ausgeschlossen
waren. Frau Chant merkte an, dass Unterschiede in Bezug auf
die Meinungen und die Interpretation zu IFRS zwischen den
Prüfungsverbunden den Berufsstand einiges an Glaubwürdigkeit
gekostet hat, stellte jedoch fest, dass jeder „on the job“
lernt. Ihr Rat an jene, die noch einem Übergang bevorstehen:
Früh anfangen, Investition der notwendigen Ressourcen und
kein Unterschätzen des benötigten Zeitrahmens. Sie merkte
außerdem an, dass Australien bei der Übernahme der IFRS
ursprünglich einige Wahlrechte aus den IFRS gestrichen hatte
und neue Erfordernisse hinzugefügt hatte. Dennoch waren ihr
Unternehmen und andere australische Unternehmen der Ansicht,
dass „die Abänderung der IFRS unnötigerweise zu mehr
Komplexität“ führt. Australien hat sich nun dazu
entschlossen, die Wahlrechte wiedereinzuführen und die
hinzugefügten Erfordernisse zu streichen.
Manuel Sanchez-y-Madrid (Mexiko) sprach von den
Herausforderungen bei der Übernahme weltweiter Standards in
Latein- und Südamerika. Er merkte an, dass obwohl es aktive
Kapitalmärkte in der Region gibt, die börsennotierten
Unternehmen im Allgemeinen klein sind und IFRS eine große
Herausforderung für sowohl die Ersteller als auch die
professionellen Rechnungsleger darstellt. Im Allgemeinen
herrscht ein Mangel an Ressourcen und Kapazitäten vor,
sowohl auf der der operativen als auch auf der finanziellen
Ebene. Er schlug vor, dass der effizienteste Weg zur
Einführung weltweiter Standards in der Region in einer
gemeinsamen Anstrengung unter Beteiligung aller Stakeholder
bestehen würde: IFAC und die lokalen
Rechnungslegungsgremien, Regierungen, Spenderagenturen und
Universitäten, etc.
Dr. Nordin Zain (Geschäftsführer, Malaysischer Accounting
Standards Board) stellte ähnliche Bedenken für Südostasien
fest. Er merkte an, dass die Herausforderung strategischer
und nicht fachlicher Natur sei. Er sagte, dass den sich
entwickelnden Volkswirtschaften in der Region nur eine
geringe oder gar keine Alternative zur Übernahme weltweiter
Standards bieten würde, wenn sie sich für eine regionale
Entwicklungsfinanzierung, ausländische
Direktinvestitionsprogramme und Mitgliedschaften in
regionalen und weltweiten Handelsorganisationen
qualifizieren wollten. |
14. November 2006:
Notizen vom 17. Weltkongress der Rechnungsleger
Der
Weltkongress der Rechnungsleger startete gestern in Istanbul (Türkei)
und wird bis zum 16. November 2006 stattfinden. Es nehmen 5.000
Vertreter aus über 120 Ländern teil. Es finden ca. 50 Plenar- und
Fachsitzungen statt. Unsere internationalen Kollegen (IAS Plus)
berichten täglich über ausgewählte Sachverhalte des Kongresses -
hauptsächlich über Sitzungen zur Finanzberichterstattung im Rahmen der
International Financial Reporting Standards.
Falls Sie an dem Kongress teilnehmen, würden sich
unsere internationalen Kollegen sehr über Ihren Besuch am Deloitte-Stand
im Ausstellungsbereich freuen.
Notizen vom 17. Weltkongress der
Rechnungsleger
Istanbul, Türkei, 13. November
2006
Eröffnungsveranstaltung
Der 17. Weltkongress der Rechnungsleger wurde heute
Nachmittag mit einer speziellen Plenarsitzung im "Istanbul
Convention and Exhibition Center" feierlich eröffnet. Die
Eröffnungsreden wurden vom Vorsitzenden des Kongresses,
Prof. Dr. Recep Pekdemir, dem Präsidenten der türkischen
Union der Wirtschaftsprüferkammer (Union of Chambers of
Certified Public Accountants, TURMOB), Mehmer Timur und dem
Präsidenten der türkischen Expertenvereinigung der
Rechnungsleger (Expert Accountants' Association), Dr. Masum
Turker gehalten. Der aus seinem
Amt scheidende Präsident der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants,
IFAC), Graham Ward, gab einen Überblick über seine Amtszeit
und merkte an, dass der Berufsstand der Rechnungsleger die
Möglichkeiten der genauen Überprüfung aufgrund der
Finanzskandale von Enron und Parmalat zur Selbstüberprüfung
genutzt hat. Es wurden grundlegende Reformen vorgenommen,
die den weltweiten Berufsstand wieder gefestigt haben, um so
die Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens in die
Finanzmärkte zu unterstützen. Er merkte an, dass dort, wo
ein solider, dynamischer und unabhängiger
Rechnungslegungsberufstand vorhanden ist, mit großer
Sicherheit ein "vertrauensvolles Investitionsklima"
vorherrscht. Er rundete seine Bemerkungen ab, indem er einen
Überblick über die verschiedenen von IFAC durchgesetzten
Maßnahmen gab, die sicherstellen sollen, dass die
veröffentlichten Standards (einschließlich der
internationalen Prüfungsstandards, Ethik-Standards bei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
Weiterbildungsstandards) in einer soweit wie möglichen,
transparenten Art und Weise entwickelt werden.
Der Kongress wurde mit der Anwesenheit zweier hochrangiger
Mitglieder der türkischen Regierung beehrt: Der
Finanzminister und der Premierminister, Recep Tayyip Erdogan.
Der Premierminister stellte fest, dass die Verbesserung des
türkischen Finanzsystems und die Stärkung seiner
Finanzinfrastruktur (zu der auch die Rechnungslegung zählt)
eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen des Landes zur
Aufnahme in die Europäische Union spielt.
Die Arbeitssitzungen des Kongresses beginnen am 14. November
mit einer Plenarsitzung zur Rolle des Berufsstandes der
Rechnungsleger zur Generierung von Wachstum in
Entwicklungsländern und drei Reihen von themenbezogenen
Seminaren. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie wird bei
einem Seminar zur Verbesserung des öffentlichen Vertrauens
in die Finanzberichterstattung sprechen. |
13. November 2006: IAS Plus-Newsletter für
Oktober 2006
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters
eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB,
des IFRIC und der IASC-Stiftung während des dritten Quartals 2006 sowie über
weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International
Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die
28seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus acht Seiten mit den neuesten
Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie
hier.
11. November 2006:
Stellungnahmen des EU-Kommisars Charlie McCreevy zu den IFRS
Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hielt
kürzlich eine Rede zum Thema Vorbereitung eines
wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Finanzdienstleistungen
(Setting the Stage for Competitve EU Financial Services Markets) vor der
Association of Corporate Treasurers in Großbritannien. EU-Kommissar Charlie
McCreevy sprach, unter anderem, über IFRS, die von der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) geforderten
Überleitungsrechnungen sowie die weitere Anwendung
der Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten durch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die EU-Wertpapiermärkte in Anspruch
nehmen. Klicken Sie
hier (79 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Anmerkungen von EU-Kommissar
McCreevy. Nachfolgend ein Auszug seiner Rede:
|
Im Bereich der Rechnungslegung wurden wesentlich
Schritte nach vorne unternommen. Die Mitarbeiter der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hatten im April 2005 einen Fahrplan zur
Eliminierung der Aufstellung einer US GAAP-Überleitungsrechnung durch
europäische Unternehmen bis 2009 vorgeschlagen. Dieser Fahrplan, zusammen
mit einem vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörde (Committee
of European Securities Regulators, CESR) und SEC veröffentlichten
gemeinsamen Arbeitsplan zur einheitlichen Anwendung der
Rechnungslegungsstandards, tragen viel dazu bei, dass die Vorschriften der
US GAAP-Überleitungsrechnung für europäische Emittenten in den USA beseitigt
werden. Auf dieser Seite des
Atlantiks haben das Europäische Parlament und der europäische
Wertpapierausschuss (European Securities Committe, ESC) kürzlich dem
Vorschlag der Kommission zugestimmt, die US GAAP, japanischen GAAP,
kanadischen GAAP und anderen Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten, die
in Richtung IFRS konvergieren, für zwei weitere Jahre in der EU anzuwenden.
Somit wird diese Frist auf 2009 verschoben, was zu einer Zusammenführung der
europäischen und US-amerikanischen Fahrpläne bezüglich dieses Sachverhaltes
führt. Somit werden auch die Bemühungen anderer Länder bezüglich
IFRS-Annäherung anerkannt. Wodurch die weltweite Anwendung der
internationalen Standards unterstützt wird.
Beide Seiten waren sich, aus einer etwas längerfristigen Betrachtung heraus,
darüber einig, dass es einem weiteren Fortschritt
hinsichtlich der fachlichen Konvergenz von IFRS und US GAAP bedarf. Wenn wir
es schaffen, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen, werden wir die
Kosten transatlantisch-gelisteter Unternehmen stark reduzieren und einen offeneren
transatlantischen Kapitalmarkt herbeiführen. Der Erfolg des
Konvergenzprojektes zur Rechnungslegung stellt einen Härtetest der Beziehung
zwischen Europa und den USA hinsichtlich Finanzdienstleistungen dar, da es
ein grundlegender Test dazu ist, ob wir unsere aufsichtsbehördlichen Systeme
zusammenführen können oder nicht. |
11. November 2006: Studie des
ICAEW zur Bewertung in Jahresabschlüssen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England
und Wales (Institute of Chartered Accountants in England & Wales,
ICAEW) hat eine
Studie zur
Bewertung in Jahresabschlüssen (in englischer
Sprache, 280 KB) veröffentlicht. Der Bericht zeigt die Untersuchung
von verschiedenen
Bewertungsgrundlagen in der gegenwärtigen Finanzberichterstattung
auf und gelangt zu den Schlussfolgerungen, dass es nicht eine
Bewertungsgrundlage als beste Grundlage zur Bewertung
aller Posten in allen Umständen gibt. Ein Auszug der Studie
ist nachfolgend dargestellt:
|
"Wenn man Änderungen für notwendig hält", trägt man die
Verpflichtung aufzuzeigen, dass ein zu lösendes Problem
vorhanden ist. Hinsichtlich der Bewertung bei der
Finanzberichterstattung ist dies bei nachfolgenden
Sachverhalten der Fall:
 |
Menschen werden mit einem Bewertungsproblem
konfrontiert und wissen nicht, wie sie mit diesem
umgehen sollen. |
 |
Wertvolle Informationen, die bereit gestellt
werden könnten, werden nicht bereit gestellt. |
 |
Bereitgestellte Informationen sind nicht
wertvoll oder haben sogar negative Auswirkungen
- da diese beispielsweise irreführend sind. |
Es sollte nicht angenommen werden, dass jeder einzelne
Fall einer Bewertungsinkonsistenz ein Problem darstellt,
das behoben werden muss. Durch diese
Studie
werden folgende Arbeitshypothesen vorgeschlagen, welche
hilfreich bei der Auswahl der Bewertungserfordernisse
sein können:
 |
Anwendung eines gemischten Modells zur Bewertung
unterschiedlicher Posten eines Kontos; und |
 |
Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von
Unternehmen hinsichtlich ihrer
Industriezugehörigkeit, Eigentümerschaft und
Governance-Struktur sowie Größe. |
Die "Bewertung von Optionen" sollte auch die Möglichkeit
mit einschließen, nichts zu unternehmen. Sind die
Kosten einer möglichen Änderung erstmal berücksichtigt
sowie ihr möglicher Nutzen betrachtet, kann sich
herausstellen, dass das Belassen der Dinge in ihrem
momentanen Zustand die vernünftigste Vorgehensweise ist. |
10. November 2006:
Veröffentlichung der neuesten Version des KMU-Entwurfes durch den
IASB
Der
International Accounting Standards Board (IASB) hat die neueste
Version des Entwurfes zur Berichterstattung von
kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU - Small
and Medium-sized Entities, SMEs) veröffentlicht. Der Entwurf ist auf
der Website des IASB in Form von zwei Dokumenten hinterlegt:
 |
IFRS-Entwurf und Einladung zur Kommentierung
des Entwurfes |
 |
Entwurf der Leitlinien zur Anwendung in Form
eines erläuternden Jahresabschlusses und einer
Anhang-Checkliste |
Der Board hat seine Überlegungen zu dem Text noch nicht
abgeschlossen. Bevor
der Board den Entwurf gegen Ende dieses Jahres veröffentlicht und
zur Kommentierung freigibt, werden weitere Änderungen
hinsichtlich dieses Entwurfs vorgenommen. Der Entwurf ist
öffentlicht zugänglich gemacht wurden worden, um interessierte
Parteien über den Stand des Projektes auf dem Laufenden zu halten.
Der IASB erbittet keine Kommentierungen zu diesem Entwurf und der
Mitarbeiterstab wird nicht in der Lage sein, auf diese
Kommentierungen zu antworten oder diese zu berücksichtigen. Sie
können die neueste Version des Entwurfes für KMU auf der
englischsprachigen
Website des IASB herunterladen.
10. November 2006: ASBJ und
FASB treffen sich zu Konvergenzdiskussionen
Der
japanische Accounting Standards Board (Accounting Standards Board of
Japan, ASBJ) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards
Board (FASB) hielten ihre zweite Sitzung bezüglich der globalen
Konvergenz von Standards ab. "Beide Boards sind der Auffassung, dass
durch diese Diskussionen das gegenseitige Verständnis gefördert wird
und somit anschließend die Beratungen des jeweiligen Board sowie die
betreffenden Konvergenzprojekte mit dem IASB
unterstützt werden". Sie finden eine Liste der diskutierten
Sachverhalte in der englischsprachigen
Pressemitteilung des ASBJ (55 KB).
10. November 2006:
Vorgeschlagene Leitlinien der IFAC zum Verhaltenskodex von
Unternehmen
Das
Professional Accountants in Business Committee (PAIB) der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf zu Leitlinien
herausgegeben, der Unternehmen und deren professionellen
Rechnungslegern bei der Entwicklung und Anwendung eines
Verhaltenskodex unterstützt. Die vorgeschlagen, neuen Leitlinien zur
guten Praxis "Bestimmung und Entwicklung eines effektiven
Verhaltenskodex" (Defining
and Developing an Effective Code of Conduct, in englischer
Sprache, 136 KB) heben die unterschiedlichen Rollen von in
Unternehmen tätigen professionellen Rechnungslegern hinsichtlich des
Voranbringens und Unterstützens der organisatorischen Ethik und der
Durchführung von Ethik-Programme hervor. Es werden auch praktische
Leitlinien zur Gestaltung und Entwicklung solcher Kodizes
dargestellt. Die Kommentierungsfrist läuft am 16. Februar 2007 ab.
Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung klicken Sie
bitte
hier.
9. November 2006: Vision der
Geschäftsführer der sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
zur Stärkung der Finanzberichterstattung
Die
Vorstandsvorsitzenden der sechs größten weltweit tätigen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, einschließlich Deloitte,
veröffentlichten gemeinsam eine "Visionsverlautbarung" mit dem Titel
"Globale Kapitalmärkte und die globale Wirtschaft" (Global
Capital Markets and the Global Economy, 1,87 MB) mit dem Ziel
des "Beginns eines von uns erhofften robusten Dialoges darüber, wie
die globale Finanzberichterstattung und Prüfungsmethoden bei
kapitalmarktorientierten Unternehmen angepasst werden müssen, um den
weltweiten Kapitalmärkten zu entsprechen." In der Vision wird die
Entwicklung eines "neuen Modells für die
Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen, das zeitnah relevante
und verlässliche Informationen liefert". Spezielle Vorschläge
hinsichtlich der Finanzberichterstattung und Prüfung beinhalten:
|
Stärkung der
Finanzberichterstattung und der Prüfungsfunktion:
Kurzfristige Maßnahmen: Kurzfristig müssen die folgenden
Konvergenz-Prozesse abgeschlossen werden, um den globalen
Finanzmärkten und deren Interessenten zu nützen:
 |
Abschluss
der Bemühungen des International Accounting Standards Board
(IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB)
zur Harmonisierung der Unterschiede zwischen den
internationalen und US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards, wie zurzeit vorgesehen. Komplexen
Vorschriften muss sich widersetzt werden; solche sind
aufzuheben. Die heutigen Vorschriften können Abschlüsse
erzeugen, die praktisch niemand versteht. Standards müssen
auf Prinzipien beruhen. |
 |
Start und
Vervollständigung eines ähnlichen Prozesses zur Konvergenz
nationaler Prüfungsstandards unter Einhaltung der
internationalen Prüfungsstandards (International Standards
on Auditing, ISA), die bereits durch den Public Interest
Oversight Board (PIOB) der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants)
entwickelt wurden. |
 |
In
ähnlicher Weise sollen nationale Unterschiede in der
Prüferaufsicht und der Durchsetzung der relevanten
Prüfungsstandards verringert werden, einschließlich der
Vorschriften zur Art und Weise der von Prüfern
durchgeführten Tätigkeiten. Das kürzlich eingerichtete
Internationale Forum unabhängiger
Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of
Independent Audit Regulators, IFIAR) wäre das angemessene
Gremium zur Erreichung dieses Zieles. Den kürzlich
geäußerten Verlautbarungen der US-amerikanischen
Prüfungsaufsichtsbehörde
(Public
Company Accounting Oversight Board ,PCAOB)
nach,
beabsichtigt dieser an IFIAR teilzunehmen und aktiv zu
unterstützen. |
Die Konsistenz von Standards zur
Berichterstattung, zur Prüfung und Durchsetzung von
Prüfungsstandards ist notwendig, um die globale Wirtschaft mit den
geringsten Kapitalkosten zu unterstützen. Die Ausrichtung von
Rechnungslegern und Aufsichtsbehörden auf gemeinsame Ziele sowie die
Anwendung prinzipien-basierter Standards wird den Unternehmen eine
konsistente globale Berichterstattung ermöglichen. Ein sensibles,
globales aufsichtsrechtliches Rahmenkonzept wird des Weiteren
Eintritts- und Wachstumsbarriern von anderen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Netzwerken verringern, und
somit eine größere Auswahl an Prüfungsdienstleistungen
bereitstellen.
Längerfristige Maßnahmen:
Längerfristig gesehen stimmen Experten überein, dass sich die
derzeitigen Systeme zur Unternehmensberichterstattung und -prüfung
ändern müssen - hin zur Veröffentlichung von zunehmend mehr
nicht-finanziellen Informationen (die zum Teil oder fast ganz
industriespezifisch sind), die auf die Anwender zugeschnitten sind
und wesentlich häufiger genutzt werden, als derzeitig. Deshalb ist
es für alle am globalen Kapitalmarkt Interessierten Zeit, sich am
Prozess zur Entwicklung eines neuen Modells zur
Unternehmensberichterstattung
zu beteiligen, mit einer klaren Festlegung der
Bedeutung einer unabhängigen Prüfung und den Anforderungen hieran.
Unsere Unternehmen versprechen, mit den
Herausgebern, Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen
Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten, um dieses neue Modell zu
entwickeln, einschließlich Wege zu finden, weite Datengruppen von
Unternehmensinformationen den Adressaten in einer dem
Internetzeitalter angepassten Art und Weise (gegenüber der
traditionellen Quartals- und Jahresabschlüssen) zugänglich zu
machen. |
8. November 2006:
Stellungnahmen des RIC zu IFRIC D19 und zu IFRIC X Service
Concession Arrangements
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die
Stellungnahmen zu IFRIC D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach
IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und
Mindestfinanzierungsgrenzen (The Asset Ceiling: Availability of
Economic Benefits and Minimum Funding Requirements) und IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
(Service Concession Arrangements) auf der
Website
des DRSC zum Download bereitgestellt.
8. November 2006: Ergebnisse der 20. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am
30. Oktober 2006 seine 20. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Das RIC
diskutierte auf seiner Sitzung die IFRIC-Interpretationsentwürfe
D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit
des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen
und D20 Kundenbonusprogramme. Des Weiteren beschäftigte
sich RIC mit der vorläufigen Endfassung der Interpretation zum
Thema Dienstleistungskonzessionen und der Abgrenzung zwischen
leistungs- und beitragsbasierten Pensionsplänen.
Sie können den Ergebnisbericht der 20. Sitzung des RIC
hier herunterladen (17 KB). |
8. November 2006: Tagesordnung für die
November-Sitzung des IASB
Der
IASB wird am Donnerstag, den 16. November 2006 und Freitag, den
17. November 2006 zu
seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die
vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der IASB wird am
Donnerstag, den 9. November 2006 und am Freitag, den 10. November 2006
zusätzlich zu einer Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory
Council, SAC) zusammenkommen. Die Tagesordnung der
SAC-Sitzung wurde zuvor schon wiedergegeben.

16. bis 17. November 2006, London
Donnerstag, 16. November 2006
 |
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Umfangreiches Projekt |
 |
Rahmenkonzept -
Posten und Ansatz |
 |
Fair-Value Bewertungen
- Ansatz und Darstellung |
Freitag, 17. November 2006
 |
Kurzfristige Konvergenz: Joint Ventures |
 |
Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten -
Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23
Fremdkapitalkosten |
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -
Ansatz und Darstellung |
|
8. November 2006: Leitlinien der UNCTAD zu Corporate
Governance Angaben
Die
UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade
and Development, UNCTAD) hat Leitlinien zur guten, ausgeübten Praxis von
Corporate Governance Angaben (Guidance
on Good Practices in Corporate Governance Disclosure, 256 KB)
herausgegeben. Diese 52 Seiten umfassende Veröffentlichung ist eine
Aktualisierung des im Jahre 2002 erschienen Berichtes der UNCTAD
Transparenz und Angabevorschriften für Corporate Governance (Transparency
and Disclosure Requirements for Corporate Governance). Ziel der Entwicklung
dieser Angaben-Leitlinien durch UNCTAD ist das Erreichen einer besseren
Unternehmenstransparenz und Rechenschaftspflicht, um Investitionsströme zu
erleichtern und finanzielle Ressourcen zur wirtschaftlichen Entwicklung in
den UN-Mitgliedsstaaten zu mobilisieren. Speziell Aufsichtsbehörden und
Unternehmen in Entwicklungsländern und Schwellenländern sind durch die
Leitlinien angesprochen. Die vorgeschlagenen Angaben sind in finanzielle und
nicht-finanzielle Angaben unterteilt. Bezüglich finanzieller Angaben wird in
den Leitlinien folgendes angemerkt: "Die vom International Accounting
Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting
Standards (IFRS) sind diesbezüglich eine sehr anerkannte Richtgröße". Der
Ratgeber zeigt eine Reihe von nicht-finanziellen Angaben in den nachfolgende
aufgelisteten Gebieten auf:
Wir sind dem UNCTAD sehr dankbar für die Erlaubnis zur Veröffentlichung
dieses Ratgebers.
7. November 2006:
Ernennung von zwei Board-Mitgliedern durch Treuhänder

Dr. Zhang |
 Mr. Smith |
|
|
Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB
arbeitet, haben Dr. Zhang Wei Guo, oberster
Rechnungsleger und Generaldirektor der Abteilung für
internationale Angelegenheiten der chinesischen
Börsenaufsichtskommission (Chief Accountant and Director General
of the Department of International Affairs of the China
Securities Regulatory Commission), für eine verlängerbare
Amtszeit von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 zum
Board-Mitglied ernannt. Zudem wurde John Smith, zurzeit
teilzeitbeschäftigtes Mitglied des Board, von den Treuhändern in
seinem Amt bestätigt. Für seine zweite am 1. Juli 2007
beginnende Amtszeit (fünf Jahre) wird John Smith allerdings als
hauptberufliches Mitglied tätig sein. Die Treuhänder setzen ihre
Suche zur Besetzung der am 1. Juli 2007 frei werdenden Stelle im
IASB fort. Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung,
die auch eine biografische Zusammenfassung von Dr. Zhang Wei Guo
und John Smith beinhaltet. Die Pressemitteilung enthält auch
eine Diskussion zur verbesserten Bewertung der
Treuhänder-Aufsicht sowie zur langfristigen Finanzierung des
IASB. |
7. November 2006: Unsere
Sichtweise zu IFRIC D20 Kundenbonusprogramme
Deloitte
hat seine
Stellungnahme zum IFRIC-Interpretationsentwurf D20 Kundenbonusprogramme
(in englischer Sprache, 51 KB) beim IASB eingereicht. Insgesamt sind wir der
Auffassung, dass der Interpretationsentwurf einen Sachverhalt adressiert für
den nach unserer Meinung eine Interpretation notwendig ist. Ein Auszug aus
unserer Kommentierung ist nachfolgend dargestellt:
|
Wir unterstützen die im Interpretationsentwurf genannten
Übereinstimmungen insofern, dass diese anzuwenden sind auf
Kundebonusprogramme die Mehrfachverkäufe darstellen. Wir
sind der Meinung, dass die verwendete Logik zur Bestimmung
und Bewertung von getrennt identifizierbaren Komponenten
unwiderlegbar ist. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC die
Unterscheidung zwischen IAS 18.13 und IAS 18.19 angemessen
interpretiert hat. IAS 18.13 ist anzuwenden auf einzelne
Verträge, bei denen zwei oder mehr getrennte Güter oder
Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten geliefert bzw.
erbracht werden. Demgegenüber ist IAS 18.19 anzuwenden, wenn
einem Unternehmen weitere Kosten hinsichtlich
Prämiengutschriften durch den bereits gelieferten Gegenstand
entstanden sind. Normalerweise entstehen einem Unternehmen
keine Kosten durch Prämiengutschriften zum Zeitpunkt der
erstmaligen Transaktion, da das Unternehmen die Güter bzw.
Dienstleistungen dem Kunden gegenüber noch nicht geliefert
bzw. erbracht hat. Solche Kosten entstehen vielmehr erst
dann, wenn der Kunde die Prämiengutschriften einlöst.
Prämiengutschriften, die Teil einer Transaktion sind,
sollten somit den Bilanzierungsvorschriften von IAS 18.13
folgen. Erträge sollten realisiert werden, wenn der Kunde
die Güter bzw. Dienstleistungen, als Resultat der
Prämiengutschriften, vom Unternehmen erhalten hat.
Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir Bedenken
bezüglich des Anwendungsbereichs des
Interpretationsentwurfes haben. Wir sind der Auffassung,
dass IFRIC weiterhin die Unterscheidung zwischen
Kundenbonusprogrammen und Marketingaufwendungen klarstellen
sollte, da die Richtlinien des Interpretationsentwurfes
nicht ausreichend sind. |
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
6. November 2006:
14. Mitgliederversammlung des DRSC in Berlin
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
trifft sich am Montag, den 27. November 2006, zu seiner
14. Mitgliederversammlung in Berlin. Die Sitzung findet um 10.00 Uhr
in den Räumen der DaimlerChrysler Financial Services AG statt. Auf
der Tagesordnung stehen u.a. die Verabschiedung des Budgets für 2007
sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, des Präsidenten des
Deutschen Standardisierungsrates und der Generalsekretärin des DRSC
über die im Jahr 2006 geleistete Arbeit.
6. November 2006: Muster-Halbjahreskonzernabschluss
gemäß
australischen IFRS-Äquivalenzstandards
Unsere
australischen Kollegen (Deloitte Touche Tohmatsu Australia) haben einen gemäß den
gleichwertigen
australischen IFRS (A-IFRS) aufgestellten
Muster-Halbjahreskonzernabschluss 2006 (616 KB) zur Darstellung
eines Zwischenberichts für
Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 enden, veröffentlicht.
Sie finden einen permanenten Link zu diesem und anderen nach
australischen Äquivalenzstandards aufgestellten
Musterkonzernabschlüssen auf der englischsprachigen
Länderseite
Australiens unserer internationalen Kollegen.
5. November 2006: IFRIC 11 enthält Interpretation zu IFRS 2
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die
IFRIC-Interpretation 11 IFRS 2: Geschäfte mit eigenen
Aktien und Aktien von Konzernunternehmen (Group and Treasury Share Transactions)
veröffentlicht. Die Interpretation beantwortet die Frage, wie IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung (Share-based Payments) anzuwenden ist auf
Vereinbarungen über aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene
Eigenkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente eines anderen
Unternehmens innerhalb desselben Konzerns (wie etwa
Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens) beinhalten. In IFRIC 11
sind enthalten:
 |
Aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene
Eigenkapitalinstrumente enthalten, bei denen das Unternehmen
entweder den Kauf eigener Anteile wählt oder zu deren Kauf
verpflichtet ist, um der Verpflichtung zur Begleichung
aktienbasierter Vergütungen nachzukommen: Diese
sollten immer als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende,
aktienbasierte Vergütungen gemäß IFRS 2 behandelt werden. |
 |
Ein Mutterunternehmen
gewährt Rechte an seinen Eigenkapitalinstrumenten an die
Mitarbeiter eines Tochterunternehmens: Unter der Annahme,
dass diese
als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Transaktionen im Konzernabschluss behandelt werden, muss das
Tochterunternehmen die erhaltenen Dienstleistungen nach den
Vorschriften für
in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen
des IFRS 2 berücksichtigen. Die damit einhergehende Erhöhung
des Eigenkapitals muss als Beitrag des Mutterunternehmens
angesetzt werden. |
 |
Ein Tochterunternehmen
gewährt Rechte an Eigenkapitalinstrumenten des
Mutterunternehmens an seine Mitarbeiter: Das
Tochterunternehmen behandelt diese Transaktion als eine
aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich. |
|
IFRIC 11 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. März 2007 beginnen. Frühzeitige Anwendung ist erlaubt.
Klicken Sie
hier (62 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
5. November 2006: Oktober-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting Roundup-Newsletters Oktober 2006
eingestellt (301 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese
Ausgabe beschäftigt sich mit:
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
5. November 2006: Notizen vom dritten Tag der Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von
Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB
in London zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
5. November 2006: Notizen vom zweiten Tag der Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von
Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB
in London zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
5. November 2006: Notizen vom ersten Tag der Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trat von
Mittwoch, den 1. November bis Freitag, den 3. November 2006 in den Räumen des IASB
in London zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
5. November 2006: Oktober-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting Roundup-Newsletters Oktober 2006
eingestellt (301 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese
Ausgabe beschäftigt sich mit:
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
3. November 2006:
DRSC stellt Jahresbericht 2005 zum Download bereit
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den
Jahresbericht 2005 (1,45 MB) auf seiner Website zum Download
bereitgestellt. Es ist vom DRSC beabsichtigt, zukünftig jährlich
einen Bericht zu veröffentlichen. Grund der diesjährigen erstmaligen
Veröffentlichung war die im Bericht integrierte Darstellung des
Tätigkeitsfeldes des DRSC, welches sich durch die Umsetzung der
IAS-Verordnung der EU zur verpflichtenden Anwendung der
IFRS-Rechnungslegungsstandards im Konzernabschluss
kapitalmarktorientierter Unternehmen erheblich verändert hat.
3. November 2006: Stellungnahme zur Rechnungslegung RS HFA 19
vom IDW veröffentlicht
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat
seine Stellungnahme zur Rechnungslegung
RS HFA 19 Einzelfragen zur
erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting
Standards nach IFRS 1
in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung"
(21/2006) veröffentlicht.
Folgende Einzelfragen werden vom IDW adressiert:
 |
Begriff des Erstanwenders (IFRS 1.2 ff.)
|
 |
Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.15)
|
 |
Nachträgliche Wertanpassungen bei
Unternehmenszusammenschlüssen |
 |
Sukzessive
Unternehmenszusammenschlüsse |
 |
Behandlung
negativer Unterschiedsbeträge aus
Unternehmenszusammenschlüssen |
 |
Behandlung der "deemed cost" i.S.v IFRS 1.16 f.
|
 |
Anwendungsbereich von IFRS 1.25 und
Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Abschluss des Mutterunternehmens |
 |
Vorrang des IFRS 1.25 gegenüber den
Befreiungswahlrechten von IFRS 1 |
 |
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen nach
IFRS 1.25B f. |
3. November 2006: Diskussionsrunden von IASB und FASB zum
Thema Bewertung
IASB und FASB werden
zwischen Januar und Februar 2007 Diskussionsrunden zum Thema Bewertung
hinsichtlich ihres Rahmenkonzept-Projektes an drei Orten abhalten. Die Zielsetzung dieser
Diskussionsrunden sind:
 |
eine Anhörung zur Sichtweise der
Adressaten bezüglich Bewertungsfragen in einer frühen Phase
des Abschnitts Bewertung innerhalb des Rahmenkonzept-Projektes; |
 |
eine Diskussion darüber, ob die Liste der im
Plan zum Abschnitt Bewertung des Rahmenkonzept-Projektes
festgestellten Sachverhalte sachgerecht und im Großen und Ganzen
vollständig ist; |
 |
eine Diskussion darüber, ob der
anfängliche Bestand möglicher Bewertungsmaßstäbe, die
von den Mitarbeitern des Projektes erarbeitet wurden, sowie
die mit dem Bestand zusammenhängende Terminologie im
Großen und Ganzen vollständig und verständlich ist. |
Im Unterschied zu anderen Diskussionsrunden werden jene zur
Bewertung nicht auf Grundlage des zur Kommentierung stehenden
Dokumentes im Rahmen des Standardsetzungsprozesses
abgehalten, zu dem bereits zur öffentlichen Stellungnahmen
aufgerufen wurde. Die Teilnehmer werden unter denen, die IASB und FASB
gegenüber ihr Interesse bekunden, so ausgewählt, dass eine umfassende
Repräsentierung verschiedener Adressatengruppen gewährleistet ist. Es werden keine Hintergrundinformationen in Bezug auf
das erste der oben genannten Zielsetzungen an die Teilnehmer verteilt.
In begrenztem Umfang werden Hintergrundmaterialien sowie eine kleinere
Anzahl von Diskussionsfragen zur Unterstützung des zweiten
und dritten Ziels vorbereitet. Diese Materialien werden bis Ende
November an die Teilnehmer verteilt sowie auf den Webseiten von IASB
und FASB zugänglich gemacht.
Diskussionsrunden von IASB und FASB zur
Bewertung:
- Hong Kong, China:
Dienstag, den 16. Januar
2007:
1. Sitzung: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Mittwoch, den 17.
Januar 2007: 2. Sitzung: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Im Institut der Wirtschaftsprüfer in Hong Kong (Hong Kong
Institute of CPAs), 37. Stock, Wu Chung House, 213 Queen's
Road East, Wanchai, Hong Kong
- London, Großbritannien:
Montag, den 29. Januar
2007: 1. Sitzung:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr – 16.30 Uhr.
City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge
Street, London EC4V 6DB
-
Norwalk, Connecticut (USA):
Donnerstag, den 1.
Februar 2007:
1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr -
16.30 Uhr In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7,
Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der
Website des IASB. |
3. November 2006: Diskussionsrunden zu den Änderungen an IAS 37
Der IASB wird öffentliche Diskussionsrunden mit Adressaten zu den
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten. Der Zweck
dieser Diskussionen ist die Untersuchung der Sachverhalte, die von
den Adressaten in deren Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen
Änderungen geäußert wurden. Dies ermöglicht es dem IASB, die den
vorgeschlagenen Änderungen zugrunde liegenden Prinzipien
klarzustellen und zu erläutern.
Diskussionsrunden zu IAS 37:
- Norwalk, Connecticut (USA):
Donnerstag, den
30. November 2006:
14.30 Uhr – 17.30 Uhr In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7,
Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
- London, Großbritannien:
Freitag, den 8.
Dezember 2006: 1. Sitzung:
8.00 Uhr – 10.30 Uhr, 2. Sitzung: 11.00 Uhr – 13.30 Uhr, 3.
Sitzung: 14.00 Uhr –
16.30 Uhr City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge
Street, London EC4V 6DB
- Melbourne, Victoria (Australien):
Mittwoch,
den 20. Dezember 2006: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Im
australischen Institut der Wirtschaftsprüfer der
Landesgruppe
Victoria (Institute of
Chartered Accountants in Australia, Victoria Division),
3. Stock, Bourke Place, 600 Bourke Street, Melbourne, VIC
3000 Australia Weitere Informationen
in englischer Sprache erhalten Sie auf der
Website des IASB. |
2. November 2006: Fragebogen zur Befolgung der IFRS (2006) von
Deloitte
Deloitte
hat beschlossen, den Fragebogen zur Befolgung der IFRS für 2006
(IFRS Compliance Questionnaire for 2006) allgemein zugänglich zu
machen. Der 265 Seiten umfassende Fragebogen fasst die Ansatz- und
Bewertungsvorschriften der bis zum 30. Juni 2006 verabschiedenden
Standards (einschließlich Interpretationen) zusammen. Darstellungs-
und Angabepflichten werden nicht adressiert. Die Elemente des
Fragebogens sind auf die anzuwendenden Abschnitte der IFRS bezogen.
Klicken Sie auf die unten stehenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Fragebögen im MS Word-Format oder PDF-Format.
2. November 2006: Einzelheiten zur öffentlichen Sitzung zu
Dienstleistungskonzessionen
Der
IASB hat Zeitpunkt und Ort einer öffentlichen Sitzung bekannt
gegeben, die er zu seinem nahezu endgültigen Entwurf IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen abhalten wird. Auf seiner
Oktobersitzung befasste sich der
Board mit der Bitte von IFRIC, IFRIC X für die Herausgabe
freizugeben. Während der Board insoweit damit zufrieden war, dass
die vorgeschlagene Interpretation die für
Dienstleistungskonzessionen einschlägigen IFRS auf korrekte Art und
Weise anwendet und erläutert, merkte er aber auch die Größenordnung
und die Komplexität des IFRIC-Projektes an. Bevor er seine
endgültige Zustimmung abgibt, entschied der Board, jene einzuladen,
die die IFRIC-Arbeiten mitverfolgt haben. Die Eingeladenen sollten
ihre Ansichten zu der vorgeschlagenen Interpretation auf einer
öffentlichen Sitzung vorbringen. Die Eckdaten dieser Sitzung sind
wie folgt:
 |
Datum:
Montag, 13. November 2006 um 13.30 Uhr |
 |
Ort: Regency Suite, Le
Meridien Piccadilly, 21 Piccadilly, London W1J 0BH |
Sie können den nahezu endgültigen Entwurf von IFRIC 11
hier herunterladen (in englischer Sprache, 494 KB). Der Board
plant, sich mit der endgültigen Billigung der Interpretation auf
seiner Sitzung am Ende jener Woche zu befassen.
1. November 2006: Tagesordnung der Sitzung des Standardbeirats
im November 2006
Der
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Donnerstag und
Freitag, den 9. und 10. November 2006,
im Renaissance Chancery Court Hotel in London tagen. Die vorläufige Tagesordnung
dieser Sitzung ist unten wiedergegeben.
1. November 2006: Neuer Global Offerings Services Newsletter
erschienen
Unsere
internationalen Kollegen haben auf
IAS Plus.com die
Septemberausgabe 2006 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in
englischer Sprache, 98 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites
Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei
der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. GOS-Newsletter
beinhalten eine Aktualisierung von relevanten GAAP, aufsichtsrechtlichen
sowie anderen Angelegenheiten, Webcasts und Publikationen. Frühere
Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in
englischer Sprache).
1. November 2006:
EFRAG-Sichtweise zu den Konvergenzaktivitäten von IASB und FASB
In
den Notizen zur Board-Sitzung vom 17. Oktober 2006
hatten unsere internationalen Kollegen die Erörterungen zwischen dem IASB und
Vertretern der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich der
Konvergenzaktivitäten des IASB und FASB zusammengefasst. EFRAG hat nun eine eigene
Zusammenfassung auf seiner Website
veröffentlicht, die eine Erweiterung unserer Ausführungen darstellt. Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der
englischsprachigen
Zusammenfassung von EFRAG. Nachfolgend ein Auszug:
|
EFRAG informierte den IASB über seine allgemeine
Unterstützung der Konvergenzaktivitäten zwischen IASB
und FASB. EFRAG äußerte allerdings seine Bedenken zu einigen
Projekten und zur Vorgehensweise im Allgemeinen. Die
wesentlichen europäischen Ansichten zu verschiedenen
Themen sind nachfolgend zusammengefasst:
 |
Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital: Es ist
eine weit verbreitete Meinung, dass die derzeitigen
Vorschriften zur Klassifizierung von Fremd- und
Eigenkapital nicht zufriedenstellend sind. Diese
Probleme stellen ein Hindernis der weiteren Verbreitung
der IFRS in einigen europäischen Ländern dar. EFRAG
fordert den IASB auf sicherzustellen, dass das
Projekt zum Rahmenkonzept und das Projekt zur
Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital zeitgleich
voran getrieben werden. |
 |
Darstellung des
Abschlusses: Europa wurde bislang noch nicht von der
Notwendigkeit grundsätzlicher, den Vorstellungen des IASB
entsprechender Änderungen überzeugt. Aus diesem Grunde
ist es von höchster Wichtigkeit, dass dieses Thema
sehr gründlich im vorgeschlagenen Diskussionspapier des IASB erörtert wird. Europa ist
bezüglich bestimmter vom IASB vorgeschriebener
Arbeitsgrundsätze
etwas besorgt, zum Teil deshalb, da diese - ungeachtet
ihrer Bedeutung
-
zuvor nicht umfassend erörtert wurden. |
 |
Unternehmenszusammenschlüsse: Aus europäischer Sicht
ist es nicht angemessen, eine grundlegende Änderung des
bestehenden Bewertungsmodells vorzuschlagen oder zu
umzusetzen, solange keine Erörterungen bezüglich der
Bewertung durchgeführt wurden. EFRAG äußerte auch
Bedenken gegenüber der "Full-Goodwill" Methode,
insbesondere bei Minderheitenanteilen. Schließlich
erkundigte sich Europa über die Ansichten des IASB zum
Standardsetzungsverfahren (Due Process) bei diesem
Projekt, insbesondere mit Blick darauf, dass der IASB
gegenwärtig nicht vielen Änderungen, die vermutlich
die wesentlichen aufgekommenen Bedenken adressieren, zugestimmt hat,
obwohl die Vorschläge breiter Kritik seitens derjenigen ausgesetzt waren,
die Stellung bezogen haben. |
 |
Rahmenkonzept:
Aus europäischer Sicht gab es Bedenken hinsichtlich des
Gewichts einiger Behauptungen, die im ersten Abschnitt des
Diskussionspapiers angesprochen wurden, ohne diese
jedoch zu rechtfertigen. EFRAG zeigte auch die
europäische Sichtweise zur im Rahmenkonzept
vorgeschlagenen Behandlung von Rechenschaftspflicht und
Verantwortlichkeit auf, welche als ein Unterziel der
entscheidungsnützlichen Ressourcenverteilung gesehen
wird. Schließlich war EFRAG der Meinung, dass es zurzeit
nicht angemessen sei, die Formulierung der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form)
als Untermerkmal guter Finanzberichterstattung zu
eliminieren. |
 |
Ertragsrealisierung:
Der deutsche Standardsetter and EFRAG arbeiten im Rahmen
der europäischen PAAinE-Inititiative gemeinsam an einem
Papier zur Ertragsrealisierung. Die Fertigstellung des
Papiers steht kurz bevor, und die Veröffentlichung wird
Anfang Dezember erwartet. |
 |
Fremdkapitalkosten:
EFRAG traf die Entscheidung, die Vorschläge des kürzlich
erschienenen Entwurfs hinsichtlich dieses kurzfristigen
Konvergenzsachverhalts nicht zu unterstützen. Diese
Angelegenheit wurde diskutiert und EFRAG hinterfragte,
ob das durch diese Vorschläge zu erreichende Maß an
Konvergenz ausreicht, um die Unterbrechung zu
rechtfertigen, die die Anwendung der vorgeschlagenen
Änderungen nach sich zieht. |
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1. November 2006:
Deloitte nimmt Stellung zu IFRIC D19
Deloitte
hat eine Stellungnahme zum
IFRIC-Interpretationsentwurf D19: Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19:
Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen
(49 KB) beim IASB eingereicht. Insgesamt sind wir der Meinung, dass der
Interpretationsentwurf nützliche Klarstellungen enthält und befürworten ihre
Herausgabe. Dennoch haben wir in unserem Schreiben einige substanzielle
Anmerkungen getätigt. Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen (in englischer Sprache) an das IASC und den IASB
finden Sie hier.
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