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30. Juni 2006: EITF Roundup Ausgabe vom Juni 2006
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die
EITF
Roundup Ausgabe vom Juni 2006 eingestellt (in englischer Sprache, 609 KB),
in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB
am 15. Juni 2006 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie
besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben
können Sie hier
beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe Juni 2006 beinhalten:
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Sachverhalt Nr. 05-1 Bilanzierung der Wandlung eines Instrumentes,
das
wandelbar wird, wenn der Emittent eine Kaufoption ausübt*; |
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Sachverhalt Nr. 06-1 Bilanzierung für
die von einem Dienstleistungsanbieter an einen Hersteller oder
Wiederverkäufer gewährten Gegenleistungen, die für einen Endkunden
zum Beziehen von Leistungen vom Dienstleistungsanbieter unerlässlich
sind; |
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Sachverhalt Nr. 06-2 Bilanzierung von
Langzeiturlaub und anderen ähnlichen Leistungen gemäß dem FASB
Statement Nr. 43 Bilanzierung von bezahlter Abwesenheit*; |
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Sachverhalt Nr. 06-3
Berichterstattungsvorschriften für von staatlichen Behörden
festgelegte Steuern auf ertragserzeugende Transaktionen*; |
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Sachverhalt Nr. 06-4 Bilanzierung von
aufgeschobenen vergütungs- und leistungsorientierten Bestandteilen
von Lebensversicherungsvereinbarungen mit Split-Dollar-Klauseln; |
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Sachverhalt Nr. 06-5 Bilanzierung des
Kaufs von Lebensversicherungen – Bestimmung des Betrages, der in
Übereinstimmung mit dem FASB-Technical Bulletin Nr. 85-4
Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen realisiert werden
könnte; und |
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Sachverhalt Nr. 06-6 Anwendung des
Sachverhaltes Nr. 05-7 "Bilanzierung von Änderungen von in
Fremdkapitalinstrumenten eingebetteten Wandeloptionen und
vergleichbaren Sachverhalten". * Sachverhalt endgültig geklärt |
29. Juni 2006: Notizen von der Sitzung der Treuhänder der
IASC-Stiftung
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den
29. Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammen. Ein Teil der Sitzung
am Mittwoch Nachmittag war für Beobachter zugänglich. Nachfolgend finden Sie
die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften des
öffentlichen Sitzungsteils von Deloitte-Beobachtern:
Öffentlicher Teil der Sitzung der IASC-Stiftung, 28.
Juni 2006
Der Vorsitzende des IASB brachte die Treuhänder auf den neuesten
Stand. Er wies darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Boards die
drei von ihm verfolgten Ziele widerspiegeln würde. Zu diesen zählen:
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Konvergenz mit den US-GAAP;
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eine größere Anzahl von
Staaten zur Anwendung der IFRS zu bewegen; und
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das Projekt für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU). |
Konvergenz mit den US-GAAP
Der Vorsitzende sagte, dass die beiden Boards von einer
gemeinsamen Grundlage aus damit beginnen würden, sich mit den
Sachverhalten zu beschäftigen. Dennoch haben in der Vergangenheit
eines oder beide Board Entscheidungen gefällt, die im Widerspruch zu
ihren gegenwärtigen Rahmenkonzepten stehen. Es wurde die
Notwendigkeit anerkannt, die konzeptionellen Fundamente zu
aktualisieren, was nach gemeinsamer Überzeugung der Boards in Phasen
angegangen werden soll. Die Schritte des Abstimmungsprozesses würden
auf der Grundlage einzelner Kapitel anstelle für das gesamte
Rahmenkonzept stattfinden. Zu jedem Kapitel würde der Board zuerst
ein Diskussionspapier veröffentlichen, dann einen Standardentwurf
und letztlich die endgültige Fassung des Kapitels. Von den acht vom
Board vorgesehenen Kapiteln scheint das zur Bewertung dasjenige zu
sein, dass seitens der Adressaten die meisten Bedenken hervorbringt.
Um sich mit diesen zu befassen, plant der Board öffentliche
Diskussionsrunden zu Beginn des Jahres 2007 abzuhalten.
Die Konvergenzprojekte werden als kurzfristig (zu lösen bis Ende
2007) und mittel- bis langfristig (nach 2007) klassifiziert. Der
IASB hat bereits zwei Standardentwürfe aus kurzfristigen Projekten
herausgegeben - zu Segmentberichterstattung und Fremdkapitalkosten.
Mit drei weiteren Standardentwürfen zu Ertragsteuern, Joint Ventures
und Wertminderungen könnte bis Ende des Jahres gerechnet werden.
Auf Grundlage des Memorandum of Understanding (MoU),
auf das sich der IASB und der FASB im Februar geeinigt hatte, waren
beide Boards davon ausgegangen, für die längerfristigen Projekte bis
zum Jahre 2008 Fortschritte erzielt zu haben. Für einige Projekte
hätte dies schlicht zur Folge, dass sie auf die Agenda genommen
würden, während für andere einige Abstimmungsprozess-Papiere (Due
Process Document) oder ein beträchtlicher Fortschritt erwartet
werden könne. Der Vorsitzende beschrieb kurz jedes der Projekte und
teilte mit, dass nur von zwei von diesen davon ausgegangen werden
kann, dass sie bis Ende 2007 abgeschlossen sein würden, nämlich die
Projekte zu Unternehmenszusammenschlüsse und zu Fair Value
Measurements. In Bezug auf das letztgenannte entschied der Board,
den bevorstehenden FASB-Standard zu Fair Value Measurement nicht als
Standardentwurf herauszugeben, sondern als Diskussionspapier. Die zu
erhaltenden Stellungnahmen würden in einer späteren Phase in einen
Standardentwurf eingefügt.
Andere Konvergenzaktivitäten
Neben der angestrebten Konvergenz mit den US-GAAP, teilte der
Vorsitzende mit, dass der Board ebenfalls Konvergenzprojekte mit
seinen chinesischen, kanadischen und japanischen Pendants begonnen
hat. Er bemerkte, dass er eine weitere Anfrage zur Initiierung eines
Konvergenzprojektes mit dem IASB aus Indien erhalten habe.
Änderungen an den IFRS
Der Vorsitzende sagte, dass er auf seiner Juni-Sitzung zwei
wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Frequenz der Herausgabe von
Standards oder Änderungen getroffen habe. Erstens würde jede zu
veröffentlichende Verlautbarung mindestens eine einjährige Frist zur
Umsetzung vorsehen. Dies würde bedeuten, dass sogar ein Standard,
der vor Ende des Jahres 2007 vollendet würde, nicht vor dem 1.
Januar 2009 in Kraft treten würde. Wenn zum Zweiten der Board in
seinen Verlautbarungen einen Fehler aufdeckt, würde dieser in eine
Liste von Änderungen aufgenommen, die als ein „Umfassender
Änderungsentwurf“ („Omnibus Amendments Draft“) alljährlich
veröffentlicht würden. Der Board hat diese beiden Entscheidungen in
der Hoffnung getroffen, die von den Erstellern erhaltenen Bedenken
auf angemessene Art und Weise adressiert zu haben.
Anwendung der IFRS
In Bezug auf die zweite Zielsetzung wies der Board darauf hin,
dass IFRS in ungefähr 100 Ländern bereits angewendet wird. Es wurde
die Hoffnung geäußert, dass diese Zahl in den nächsten Jahren um
weitere 50 wachsen wird.
IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Im Hinblick auf das KMU-Projekt teilte der Vorsitzende mit, dass
sich die Arbeiten hin zu einem Standardentwurf in ihrer letzten
Phase befinden und annahmegemäß im September abgeschlossen sein
werden. Er gab die wichtigsten vom Board in letzter Zeit getroffenen
Entscheidungen wieder, nämlich:
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der Standard sollte alle
Geschäftsvorfälle abdecken, von denen angenommen werden
kann, dass sie in Bezug auf KMU normalerweise statt finden; |
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das KMU-Buch sollte in sich
geschlossen sein; |
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wenn ein Geschäftsvorfall
statt findet, der im KMU-Buch nicht behandelt wird, sollte
eine Bilanzierung unter Anwendung der
Bilanzierungsgrundsätze im KMU-Buch entwickelt werden. Nur
dann, wenn ein KMU auf diesem Wege keine Bilanzierung
ableiten kann, würde es auf die vollständigen IFRS
zurückgreifen; |
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der Board wird erläutern, für
welchen Unternehmenstyp der Standard zur Anwendung gedacht
war. Dennoch bliebe es dem jeweiligen Rechtskreis
überlassen, zu entscheiden, welche Unternehmen den
KMU-Standard anwenden könnten bzw. sollten; und
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alle Kapitel bis auf drei des
KMU-Standards sind abgeschlossen, wobei es sich bei den
dreien, bei denen noch weitere Arbeiten vonnöten sind, um
Finanzinstrumente, Ertragsteuern und Pensionen handelt. Als
Antwort auf eine Frage der Treuhänder sagte der Vorsitzende,
dass ein Bestätigungsvermerk auf eindeutige Art und Weise
auf die jeweils angewandten Bilanzierungsgrundsätze Bezug
nehmen würde, also vollständige IFRS oder IFRS für KMU. |
Prinzipienbasierte Standards
Der Vorsitzende brachte erneut die volle Unterstützung des Boards
für prinzipienbasierte Standards zum Ausdruck. Er sagte, dass der
FASB und der IASB sich darauf geeinigt hatten, die Formulierung von
„Overriding Principles“ zu versuchen, die Ausnahmen ausschließen
würden. Von diesen aus würden die jeweiligen Bilanzierungsgrundsätze
abgeleitet. Wenn sich – aus welchen Gründen auch immer – der FASB
zum Hinzufügen von Leitlinien auf seiner Seite der gemeinsam
beschlossenen Verlautbarungen entschließt, müsste eine
Vorgehensweise eingerichtet werden, um deren Ausstrahlung auf die
IFRS zu verhindern.
Der Vorsitzende der Treuhänder dankte dem IASB-Vorsitzenden für
seinen Bericht und bat die Treuhänder um Stellungnahmen. Die
Treuhänder diskutierten die vorgestellten Sachverhalte und hatten
gegenüber dem Vorsitzenden verschiedene damit zusammenhängende
Fragen. Es gab Übereinstimmung zu dem, was der
Vorsitzende vorgetragen hatte. Als Antwort auf eine Frage, ob er
irgendwelche Probleme oder Hindernisse auf dem Weg der Befolgung der
vorgestellten Agenda ausmachen könne, wies der IASB-Vorsitzende die
Treuhänder darauf hin, dass von den elf großen Projekten nur zwei
bis Ende 2007 abgeschlossen sein müssten. Er gestand ein, dass diese
Agenda ambitioniert aber durchführbar sei und die zur Verfügung
stehenden Ressourcen nicht überlasten würde. Seine einzige Sorge
galt der Frage, wer der nächste Chief-Accountant der SEC sein würde,
da dies jemand sein könnte, der sich nicht an die mit dem früheren
Chief-Accountant abgeschlossenen Vereinbarungen halten könne. Es
wurden keine Entscheidungen getroffen.
Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats
Der Vorsitzende des Standardbeirats (Standards Advisory Council -
SAC) berichtete über die wichtigsten Ergebnisse der am Montag und
Dienstag statt gefundenen SAC-Sitzung. Zu den angemerkten Punkten
zählen:
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die SAC-Mitglieder brachten
ihre volle Unterstützung für ein KMU-Projekt zum Ausdruck; |
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sie hatten ihre Zustimmung zur
Aufnahme der Projekte zu Leasingverhältnissen und Pensionen
auf die Agenda gegeben |
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sie schienen der Aufnahme
eines Projektes zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
auf die Agenda weniger wohlwollend gegenüber zu stehen
(siehe unten); |
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die SAC-Mitglieder brachten
ein gewisses Maß an Enttäuschung über den langen Zeitraum
zum Ausdruck, der für die Lösung der großen Fragen
vorgesehen war, obwohl die SAC-Mitglieder zugestanden, dass
sich dies zum Teil auf die begrenzte Anzahl an verfügbaren
Mitarbeitern zurückführen ließe; |
 |
der SAC diskutierte über die
Marke IFRS, die Strategie und die Interpretation der IFRS
sowie über finanzielle bzw. personelle Fragen in
geschlossener Sitzung. Im Hinblick auf die Strategie würde
eine kleine Arbeitsgruppe eingerichtet, die „Effektivität“
definieren würde (hinsichtlich der Vorgehensweise des Boards
zum Absolvieren seiner Agenda) und Vorschläge hervorbringen
würde, wie diese gemessen werden könne. |
Es wurden nur wenige Fragen gestellt und keine Entscheidungen
getroffen.
IASB-Agendavorschläge
Der Vorsitzende des IASB erläuterte, dass drei Themen zur
Betrachtung vorbereitet würden, und zwar eine Änderung an IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen;
die Überarbeitungen von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und
die Überarbeitungen von IAS 17 Leasingverhältnisse.
Das erste der drei Themen wurde von China und Japan an den Board
herangetragen. Die grundlegende vorgebrachte Frage war, wie IAS 24
in einem Rechtskreis Anwendung findet, der hauptsächlich durch viele
staatliche Unternehmen, die in Geschäftsvorfälle verwickelt werden,
gekennzeichnet ist. Wenn diese Transaktionen angegeben werden
müssten, so wie im derzeitigen IAS 24 vorgeschrieben, müsste eine
große im Anhang des Jahresabschlusses anzugebende Fülle von
Informationen eingefügt werden, und es wäre hierbei fraglich, wem
diese Informationen nützen sollten. Die Projekte zu Pensionen und
Leasingverhältnissen waren bereits im Memorandum of Understanding (MoU)
mit eingearbeitet und würde eine Entscheidung zur Agenda benötigen.
Der Vorsitzende wies auf die Notwendigkeit der Beachtung beider
Sachverhalte hin, da es Unternehmen durch die gegenwärtigen
Verlautbarungen erlaubt wird, einen großen Teil ihrer Schulden aus
der Bilanz herauszuhalten.
Die Treuhänder erörterten diesen Sachverhalt eine ganze Weile.
Eine große Mehrheit befürwortete, dass Pensionen und
Leasingverhältnisse auf die aktive Agenda gesetzt werden. Allerdings
sahen nicht alle Treuhänder die dringende Notwendigkeit, eine
Entscheidung schon heute zu treffen. Bezüglich des Sachverhalts zu
Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen gab es eine
Äußerung eines Treuhänders, dass die Beschäftigung mit dem
Sachverhalt auch den Board beim Erreichen seines zweiten bedeutenden
Zieles unterstützen würde (nämlich die Zunahme der Länder, die IFRS
anwenden).
Anschließend forderte der Vorsitzende der Treuhänder den
stellvertretenden Vorsitzenden des IASB auf, einen kurzen Überblick
über den derzeitigen Stand des Projektes von IFRIC zu
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu geben. Der
stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass er trotz
beachtlichem Fortschritt einiges an Störungen erwartet, so wie die
endgültige Interpretation veröffentlicht wird. Ein Treuhänder
behauptete, dass sogar die überarbeitete Interpretation für seinen
Rechtskreis nicht akzeptabel sei, da 30% bis 40% aller
börsennotierten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit aufgeben
müssten, wenn dieses Dokument unverändert herausgegeben wird.
Bericht des IFRIC-Vorsitzenden
Der letzte Punkt auf der Agenda der öffentlichen Sitzung war ein
Bericht des Vorsitzenden von IFRIC. Er hob hervor, dass die meisten
Interpretationsanfragen zu den Themen Finanzinstrumente,
Leasingverhältnisse, Ertragsrealisierung und anteilsbasierte
Vergütung erhalten wurden. Er sagte des Weiteren, dass IFRIC die
meiste Zeit für Sachverhalte verwenden würde, die nicht auf die
Agenda genommen wurden, da die Antragsteller Leitlinien zur
Anwendung und keine Interpretationen anforderten. Der
IFRIC-Vorsitzende kündigte gegenüber den Treuhändern an, dass IFRIC
nach der Verbesserung seiner Prozesse auf vielfältige Art und Weise
streben würde:
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Erstens werden alle
zukünftigen IFRIC-Sitzungen für das Internet aufgezeichnet
und auf die Website des IASB eingestellt, beginnend mit der
Sitzung im Juli 2006. |
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Zweitens plant IFRIC, die
Adressaten darüber auf dem neuesten Stand zu halten, in
welchem Stadium des Abstimmungsprozesses sich die Eingabe zu
jedem Sachverhalt befindet. Der Vorsitzende von IFRIC wies
darauf hin, dass alle Entscheidungen von IFRIC in Bezug auf
die Nichtaufnahme von Sachverhalten auf die Agenda bereits
auf der Website des IASB, nach betroffenen IAS/IFRS
sortiert, verfügbar sind. Die Verweise würden aber nicht auf
dem neuesten Stand gehalten. |
Auch wenn die meisten Treuhänder der Vorgehensweise von IFRIC
beim Umgang mit den Sachverhalten zustimmten, gab es Bedenken
hinsichtlich der Anzahl der herausgegeben Nicht-Interpretationen, da
andere Interpretationsgremien diese Lücke füllen könnten und nach
deren Meinung für richtig erachtete Leitlinien herausgeben könnten.
Der Vorsitzende gab zu, dass dies ein bekannter Sachverhalt sei.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von
Beobachtern bei der Sitzung der IASC-Stiftungs-Treuhänder gemacht
wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen. |
29. Juni 2006: Ergebnisse der 18. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am
23. Juni 2006 seine 18. Sitzung in München abgehalten.
Das RIC nahm die im Rahmen der 17. RIC-Sitzung behandelten
möglichen Eingaben an IFRIC wieder auf und beschloss, folgende
Sachverhalte an IFRIC weiterzuleiten und auch in Kürze zu
veröffentlichen:
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Bilanzierung von kündbaren
Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss des Investors
als Eigen- oder Fremdkapitalinstrument; |
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Folgebewertung von
Minderheitenanteilen an Personengesellschaften im Rahmen
der Konsolidierung; und |
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Bildung einer
Zahlungsmittel generierenden Einheit im filialisierenden
Einzelhandel. |
Darüber hinaus diskutierte das RIC vor allem die
Interpretationsrelevanz der folgenden Themenbereiche auf
nationaler bzw. internationaler Ebene, wobei im Rahmen der
nächsten Sitzung entschieden werden soll, ob und inwiefern sich
das RIC dazu äußern wird:
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Einordnung von
Direktversicherungen als leistungs- oder
beitragsorientierte Pläne; |
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Neubewertung von
Pensionsverpflichtungen in Halbjahres- und
Quartalsabschlüssen; |
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Sukzessiver Erwerb von
Anteilen an assoziierten Unternehmen; und |
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Saldierungsbereich von
belastenden Verträgen. |
Außerdem befasste sich das RIC mit seiner RIC-Stellungnahme
zum Entwurf eines Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC (Draft
Due Process Handbook for the IFRIC). Die Überarbeitung der
IFRIC-Interpretationsentwürfe IFRIC D12 - 14 wird intensiv
verfolgt, und es wurde beschlossen, die Entwicklung weiter zu
beobachten.
Die nächste Sitzung des RIC wird am 29. August 2006 statt
finden. Sie können den Ergebnisbericht
hier herunterladen (94 KB). |
27. Juni 2006: Britische
Wertpapieraufsichtsbehörde berichtet freiwillig unter Anwendung
der IFRS
Die
britische Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial
Services Authority, FSA) hat sich dazu entschlossen, freiwillig
auf Basis der International Financial Reporting Standards von
Beginn des Wirtschaftsjahres an zu berichten, das am
31. März 2005 geendet hat. Ein Bericht der FSA zeigt auf, dass
sich IFRS am stärksten auf den Gebieten Leasingverhältnisse,
Leistungen an Arbeitnehmer und immaterielle Vermögenswerte
auswirkt. Klicken Sie
hier
für den englischsprachigen FSA-Bericht (185 KB).
26. Juni 2006: Ergebnisse der 98. und 99. Sitzung des
Deutschen Standardisierungsrates
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Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat den zusammengefassten
Ergebnisbericht seiner 98. Sitzung vom 15. und 16. Mai 2006 in
Frankfurt am Main und der 99. Sitzung vom 12. Juni 2006 in
Berlin veröffentlicht. Der vollständige Ergebnisbericht steht
ihnen auf der
DRSC-Website zur Verfügung (108 KB). Die Themen dieser
Sitzungen waren unter anderem: |
26. Juni 2006: Stellungnahme der
Versicherungsaufsichtsbehörden zu Bewertungsplänen des IASB
Die
internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden
(International Association of Insurance Supervisors,
IAIS) hat eine zweite
Stellungnahme mit Beobachtungen hinsichtlich der sich aus dem
Versicherungsprojekt des IASB (Phase II) ergebenden Probleme
veröffentlicht (in englischer Sprache, 164 KB). Die IAIS "ist
der Ansicht, dass es am wünschenswertesten wäre, wenn die
Methoden zur Berechnung von Posten in allgemeinen Abschlüssen
zur Berechnung von Posten in zu aufsichtsrechtlichen Zwecken
aufgestellten Abschlüssen genutzt werden könnten, oder mit den
dort angewendeten Methoden weitestgehend in Einklang stünden,
mit so wenigen Anpassungen wie notwendig zur Erfüllung der
aufsichtsrechtlichen Berichtsvorschriften." In dem dem IASB zur
Beurteilung vorgelegten Themenpapier wird zu Bewertungsthemen
Stellung genommen, die sowohl in allgemeinen Abschlüssen, als
auch solchen zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erstellten oft
auftreten.
25. Juni 2006: Aufsichtsrechtliche Bedeutung
grenzüberschreitender Börsenfusionen
In
einer Rede an der Harvard Business School mit dem Titel
"Cross-border
Exchange Mergers in the Context of Global Trade"
("Grenzüberschreitende Börsenfusionen vor dem Hintergrund des
weltweiten Handels", in englischer Sprache, 66 KB) erörterte der
Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, Christopher Cox die
gestiegene Bedeutung einheitlicher Wertpapiervorschriften sowie
globaler Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards. Nachfolgend
ein Auszug aus dieser Rede:
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Nationale Vorschriften werden weiterhin von Bedeutung sein.
Sie werden sogar wichtiger denn je sein, um Anleger vor
neuen Betrugsmöglichkeiten, unethischen Handelspraktiken und
Marktmanipulationen zu schützen, die wahrhaft internationale
Märkte hervorbringen können zu schützen. Von gleicher
Wichtigkeit wird allerdings die Zusammenarbeit zwischen
nationalen Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden sein. Wenn
nationale Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden nicht mit
einander kooperieren und ihre eigenen Vorschriften und
Verfahrensweisen auf dem neuesten Stand halten, könnten
Fusionen globaler Börsen für Skrupellose als starkes Mittel
zur Umgehung von Gesetzen und Vorschriften dienen, sowie zur
Verschleierung illegaler Aktivitäten vor der Aufsicht ...
Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen wesentliche
Unterschiede zwischen unseren Standards und denen anderer
Länder bestehen. Zum Beispiel gibt es unterschiedliche
Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, sowie - dies ist
wichtig - unterschiedliche Haftungsstandards. Aber der
Schlüssel zum Erfolg in der Zukunft liegt darin, zu
begreifen, dass der Schaden für Anleger minimiert werden
wird, wenn wir uns darauf verständigen, qualitativ
hochwertige Börsenaufsichtsvorschriften einzuhalten und wenn
es eine starke Zusammenarbeit und Koordination zwischen
Aufsichtsbehörden gibt.
|
24. Juni 2006: Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom
Juni 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den
20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung
in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
vierten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf
einer einzelnen
Seite für Sie zusammengefasst.
24. Juni 2006: Interpretationsplan des australischen
Standardsetters AASB
Der
Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein
Interpretationsmodell verabschiedet, dass mit dem des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
insoweit zusammenspielt, als es den australischen
IFRS-Adressaten Leitlinien zur formalen Übernahme der
International Financial Reporting Standards gibt und
gleichzeitig in der Lage ist, Sachverhalte zu behandeln, die
sich lediglich auf rein australische Normen beziehen. Das neue
Modell wird ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten. Im Rahmen des
neuen Modells wird der AASB direkt für die Interpretation von
Standards verantwortlich sein, die bisher bestehende Urgent
Issues Group wird somit ersetzt. Das neue Modell sieht folgendes
vor:
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Ein
Interpretationsagenda-Ausschuss (Interpretation Agenda
Committee, IAC) wird Themenvorschläge beurteilen und
Empfehlungen an den AASB geben, entweder nicht tätig zu
werden oder den Sachverhalt an IFRIC weiterzuleiten.
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Bei allen von IFRIC
behandelten Sachverhalten wird der AASB entscheiden, ob
die entsprechende IFRIC-Interpretation lokal umgesetzt
wird oder nicht. |
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Wenn der AASB einen
Sachverhalt an IFRIC weiterleitet und IFRIC den
Sachverhalt nicht auf die eigene Agenda nimmt, wird der
AASB entscheiden ob der Sachverhalt in das
Arbeitsprogramm des AASB aufzunehmen ist oder nicht.
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Für jeden vom AASB
übernommenen Sachverhalt wird der AASB ein
Beratungsgremium (Advisory Panel) einrichten. Das
Gremium wird Alternativen und, wenn notwendig,
Empfehlungen zur Beurteilung durch den AASB erarbeiten. |
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Die Veröffentlichung der
Empfehlungen eines solchen Gremiums auf der AASB-Website
wird Teil des AASB-Arbeitsprozesses. Daran anschließen
wird sich die Veröffentlichung eines
AASB-Interpretationsvorschlages zur öffentlichen
Kommentierung, bevor der AASB über dessen Annahme
formell entscheidet. |
Zum Download des AASB-Interpretationsmodells (in englischer
Sprache, 34 KB) klicken Sie bitte
hier.
23. Juni 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom
Juni 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den
20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung
in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
dritten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf
einer einzelnen
Seite für Sie zusammengefasst.
23 Juni 2006: Mark W. Olson wird Vorsitzender des PCAOB
Der
Gouverneur der US-Notenbank (US-Federal Reserve Board), Mark W.
Olson, ist bis 2010 neuer Vorsitzender des fünf Mitglieder
umfassenden US-amerikanischen Public Company Accounting
Oversight Board (PCAOB). Mark W. Olson, 63, trat der Notenbank
(Federal Reserve) am 7. Dezember 2001 bei. Zusätzlich zu seinen
politischen Aufgaben bei der Notenbank war er seit 2002 als
administrativer Gouverneur (Administrative Governor) für das
Management der US-Notenbank verantwortlich. Vor seiner Karriere
bei der US-Notenbank arbeitete Mark W. Olson 35 Jahre im
Bankenbereich und war Präsident der American Banks Association.
Klicken Sie die nachfolgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente und Informationen:
22. Juni 2006: Öffentliche Diskussion des Deutschen
Standardisierungsrates am 30. Juni 2006 - Änderung der
Tagesordnung und Veranstaltungszeit
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden
Standardentwürfe. Eine Anmeldung ist noch möglich bis zum 26.
Juni 2006 unter
bahrmann@drsc.de.
22. Juni 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom
Juni 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den
20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung
in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf
einer einzelnen
Seite für Sie zusammengefasst.
22. Juni 2006: IASB-Entwurf zu kündbaren Anteilen
Der
International Accounting Standards Board hat Vorschläge zur
Änderung des Standards IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
“Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations
Arising on Liquidation“ veröffentlicht. Folgeänderungen
ergeben sich auch für IAS 1 Darstellung des Abschlusses.
IAS 32 regelt die Abgrenzung zwischen Eigen- und
Fremdkapital. Bislang werden nach IAS 32 alle Finanzinstrumente,
die durch den Inhaber gekündigt werden können, als Fremdkapital
klassifiziert, sofern das bilanzierende Unternehmen bei Ausübung
des Kündigungsrechts möglicherweise Zahlungen leisten muss.
Betroffen ist davon eine Reihe von deutschen Rechtsformen,
insbesondere Personengesellschaften und Genossenschaften, deren
Gesellschaftern bzw. Mitgliedern sämtlich ein Kündigungsrecht
gesetzlich zusteht. Der IASB schlägt vor, kündbare Anteile unter
bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital zu klassifizieren –
unabhängig und zusätzlich zur bisherigen Abgrenzung nach IAS 32.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:
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Die Anteile müssen zum
beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden sein und gegen
Zahlung des beizulegenden Zeitwertes kündbar sein.
|
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Die Anteile müssen die
nachrangigste Kapitalklasse darstellen.
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Die Vorschläge des IASB hätten damit hohe Bedeutung für eine
Vielzahl deutscher Unternehmen. Betroffen wären
Personengesellschaften und Genossenschaften, die nach IFRS
bilanzieren, aber auch alle kapitalmarktorientierten Unternehmen
mit einem Konzernunternehmen in einer der zuvor genannten
Rechtsformen. Die Kommentierungsfrist endet am 23. Oktober 2006.
Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download der
IASB-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 67 KB)
22. Juni 2006: IVSC-Entwurf zu anderen
Bewertungsgrundlagen als Marktwerten
Die
International Valuation Standards Commission hat einen Entwurf
zur Änderung des International Valuation Standard Nr. 2 Bases
other than Market Value (Andere Bewertungsgrundlagen als
Marktwerte) zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben. Die
IVSC schlägt vor, IVS 2 "vor dem Hintergrund der Debatten über
die Nutzung von Werten im Jahresabschluss und der
Weiterentwicklung anderer Teile der International Valuation
Standards" zu aktualisieren. Der Entwurf ist auf der
IVSC-Website erhältlich. Die
Kommentierungsfrist endet am 31. August 2006. Klicken sie hier
für den
IVSC-News Alert (in englischer Sprache, 271 KB)
22. Juni 2006: Konvergenz weltweit gültiger
Bewertungsstandards
Das
International Valuation Standards Committee (IVSC) und die ‘The
Appraisal Foundation of the United States (TAF)’ haben eine
Vereinbarung (Memorandum of Understanding) herausgegeben, wonach
sich beide Institutionen zum höchsten Ziel gesetzt haben,
verständliche und durchsetzbare Bewertungsstandards zu
entwickeln, die weltweit gültig sind. Einen ersten Schritt in
Richtung dieses Zieles ist der Versuch beider Vereinigungen,
eine bessere Konvergenz des Uniform Standards of Professional
Appraisal Practice (USPAP) und der International Valuation
Standards (IVS) vorzubereiten. Des Weiteren wurden kleine
Arbeitsgruppen zur Identifizierung von zurzeit bestehenden
Unterschieden zwischen den beiden Standardssätzen gebildet. Die
Arbeitsgruppen werden bis September 2006 einen Bericht
erstellen. Beide Vereinigungen wollen größtmögliche
Anstrengungen zur Eliminierung der identifizierten Unterschiede
im Rahmen ihres jeweiligen Abstimmungsprozesses unternehmen.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
21. Juni 2006: UK iGAAP Alert zu vorgeschlagenen Änderungen
an IAS 23
Unsere
Kollegen von Deloitte Großbritannien haben einen neuen
iGAAP
Alert zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23
Fremdkapitalkosten (in englischer Sprache, 51 KB)
veröffentlicht. Diesen und ältere Ausgaben des iGAAP Alerts,
sowie Newsletters in englischer Sprache finden Sie
hier.
21. Juni 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom
Juni 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den
20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung
in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf
einer einzelnen
Seite für Sie zusammengefasst.
20. Juni 2006: PCAOB-Frage- und Antwortpapier zu
Anpassungen früherer Perioden
Der
Stab des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight
Boards (PCAOB) hat ein Papier mit Fragen und Antworten (Q&A)
herausgegeben, das sich mit Anpassungen früherer Perioden
beschäftigt, die durch eine vorherige
Wirtschaftprüfungsgesellschaft geprüft wurden. Unter anderem
werden folgende Sachverhalte behandelt:
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Vorherige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Anpassungen
der Jahresabschlüsse früherer Perioden |
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Nachfolgende
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Anpassungen
der Jahresabschlüsse früherer Perioden |
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Berichterstattung der
Veränderungen bei nicht vollständiger Prüfung durch die
nachfolgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Klicken Sie den folgenden Link zum Download des
englischsprachigen
Q&A-Papiers (60KB).
19. Juni 2006: Informationen zum SEC Office of International
Affairs auf IAS Plus.com
Die
Kollegen von IAS Plus.com haben ihre
Seite über
die US-Börsenaufsicht SEC um Hintergrundinformationen
bezüglich des Büros für Internationale Angelegenheiten (Office
of International Affairs- OIA) ergänzt. Zu den Aufgaben des OIA
zählt die Förderung des Anlegerschutzes für am globalen
Kapitalmarkt tätige Investoren, indem Sie internationale
aufsichtsrechtliche Bestimmungen und die Zusammenarbeit
bei deren Durchsetzung vorantreibt, weltweit hochqualitative
Standards fördert und technische Assistenzprogramme unterstützt,
um die aufsichtsbehördliche Infrastruktur aufstrebender Märkte
zu stärken. Das Büro versucht auch grenzüberschreitende
Wertpapiertransaktionen zu erleichtern, arbeitet jedoch daran,
das Ausmaß der Nutzung von internationalen Grenzen, welche zur
Vermeidung von aufsichtsrechtlichen Regeln oder dem Umgehen der
Erfassung und strafrechtlichen Verfolgung von betrügerischen
Wertpapieraktivitäten verwendet werden, zu minimieren. Durch das
spezialisierte Wissen seines Mitarbeiterstabes über
internationale Märkte, Gesetzgebung und Regulierungen in fremden
Ländern bietet das OIA der Kommission und deren Stab Beratung
und Hilfestellung bei der Durchsetzung internationaler, sowie
aufsichtbehördlicher Angelegenheiten. Auf der
Website des
OIA finden sich Informationen zu den verschiedenen
internationalen Aktivitäten der SEC, einschließlich Gebiete der
Gesetzgebung der SEC, der mulilateralen Verfahrensinitiativen,
der internationalen Kooperation zur Durchsetzung und der
technischen Unterstützung. Außerdem finden Sie dort
Informationen zu den Kooperations-Abkommen der SEC mit
ausländischen Gesetzgebern.
18. Juni 2006: Neue Ausgabe des EITF Snapshot Newsletter
eingestellt
Die
Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB
tagte am 15. Juni 2006. Es wurden Konsensbeschlüsse zu drei
Themen gefasst. Ebenso kam man bei verschiedenen anderen
Sachverhalten zu vorläufigen Schlussfolgerungen, die zum Zwecke
der öffentlichen Kommentierung veröffentlicht werden. Die
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen
EITF
Snapshot Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache,
161 KB, früher unter dem Titel EITF Flash bekannt), der die
Diskussionen dieses Treffens zusammenfasst. Hinsichtlich
folgender Sachverhalte wurden Konsensbeschlüsse gefasst:
 |
Bilanzierung der Wandlung
von Instrumenten, die aufgrund der Ausübung einer
Call-Option des Emittenten wandelbar werden |
 |
Bilanzierung von
Langzeiturlaub (Sabbatical Leave) |
 |
Darstellung von vom Kunden
vereinnahmten und an die Finanzbehörden weitergeleiteten
Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung (Brutto- vs.
Netto-Darstellung) |
Ältere Ausgaben des EITF Snapshot finden Sie
hier.
18. Juni 2006: Arbeitsgruppe "Versicherungen" tritt am 29.
und 30. Juni zusammen
Die Arbeitsgruppe "Versicherungen" des IASB wird am
Donnerstag und Freitag, den 29. und 30. Juni 2006 im Crown Plaza
London City Hotel in London tagen. Nachfolgend geben wir die
Tagesordnung wieder (Weitere Details finden Sie auf der
IASB-Website):
|

Donnerstag, 29. Juni
 |
Projektplanung |
 |
Die vorläufigen Schlussfolgerungen des
Board bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt |
 |
Vortrag des European CFO Forum, der
Group of North American Insurance Enterprises und vier
japanischen Lebensversicherern |
 |
International Association of Insurance
Supervisors |
 |
Schätzung der Cash-Flows |
Freitag, 30. Juni
 |
Policeninhaberverlängerungs- und
kündigungsoptionen |
 |
Margen - Risikomargen und Gewinnmargen |
 |
Verträge mit Überschussbeteiligungen |
 |
Fondsgebundene Zahlungen |
 |
Erfolgsberichterstattung, einschl.
Darstellung von Prämien |
|
17. Juni 2006: Australische Börse bleibt bei
Zweimonatsfrist zur Berichtsabgabe
Die
australische Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX)
wird ihre zweimonatige Abgabefrist für Jahresabschlüsse und
Zwischenberichte für kapitalmarktorientierte Unternehmen
beibehalten. Konsultationen der ASX zufolge gibt es hierfür
breite Zustimmung seitens des Marktes. Eine solche zeitnahe
Erstellung der Abschlüsse ist aus Gründen der
Anteilseignersicherheit wünschenswert und vor dem Hintergrund
internationaler Trends und Praktiken angemessen. Das heißt,
dass:
 |
kapitalmarktorientierte
Unternehmen, deren Berichtsperiode am 31. Dezember
endet, ihre Halbjahresresultate vom 30. Juni 2006 am 31.
August 2006, und ihre Jahresabschlüsse am 28. Februar
2006 veröffentlichen müssen. Dies ist für ungefähr 200
kapitalmarktorientierte Unternehmen maßgeblich.
|
 |
ungefähr 1400
kapitalmarktorientierten Unternehmen, deren
Berichtsperiode am 30. Juni endet, ihre
Halbjahresberichte vom 31. Dezember 2006 bis zum 28.
Februar 2007 und ihre Jahresabschlüsse bis zum 31.
August 2007 veröffentlichen müssen. |
Klicken Sie den folgenden Link zur Ansicht des
englischsprachigen
Pressemitteilung der ASX (73KB).
16. Juni 2006: Europäische Kommission veranstaltet
Diskussionsrunden zur einheitlichen Anwendung der IFRS
Die
Europäische Kommission einigte sich anfangs dieses Jahres zur
Bildung von Diskussionsrunden (Roundtables) zur einheitlichen
Anwendung der IFRS. Zweck dieser Diskussionsrunden ist es,
Sachverhalte zu identifizieren, bei denen die IFRS-Bilanzierung
in Europa so unterschiedlich, wesentlich und weit verbreitet
ist, um "allgemeine Besorgnis" bei den verschiedenen
Marktteilnehmern auszulösen (Ersteller, Wirtschaftsprüfer,
nationale Standardsetter und gesetzgebende Behörden). Nach
Identifizierung solcher Sachverhalte werden diese von der
Diskussionsrunde an IFRIC weitergeleitet. Unter Umständen kann
es Sachverhalte geben, die direkt an den IASB weitergeleitet
werden sollten. Die Diskussionsrunden selbst werden nicht
interpretativ tätig werden. Die Kollegen von IAS Plus.com haben
eine
Seite bezüglich dieser Diskussionsrunden (in englischer
Sprache) erstellt, auf denen Ihnen Informationen zum Hintergrund
und Zusammenfassungen der Treffen der Diskussionsrunden zur
Verfügung gestellt werden. Die erste Diskussionsrunde fand im
Mai 2006 statt, dabei wurden 11 Themenschwerpunkte betrachtet.
Die Mitglieder der Diskussionsrunden kamen zu dem Entschluss,
dass drei Themen von „allgemeinem Interesse“ seien, von denen
eines (faktische Beherrschung) bei der nächsten Diskussionsrunde
näher erörtert werden soll. Die anderen beiden Themen sind
bereits auf der Agenda von IFRIC; die Kommission wird mit IFRIC
zusammenarbeiten und diese Themen überwachen.
16. Juni 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. und
7. Juli 2006
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag und Freitag, den 6. bis 7. Juli 2006, in
den Räumen des IASB in London treffen. Nachfolgend finden Sie
die Tagesordnung für die Sitzung, die Abfolge ist jedoch noch
unklar:
|

6. bis 7. Juli 2006, London
Zur Veröffentlichung noch zustimmungsbedürftige
Interpretationsentwürfe:
 |
IAS 19 Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses: Auswirkungen von
Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze (Asset
Ceiling) - Besprechung des Textes des Interpretationsentwurfes.
|
 |
Kundenbindungsprogramme:
Besprechung des Textes zum Interpretationsentwurf |
Diskussion von zuvor veröffentlichten Entwürfen:
 |
IFRIC D12-D14:
Konzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC D17 – IFRS 2: Konzerninterne
Geschäfte mit eigenen Anteilen |
Themenpapiere:
 |
Treuhandvermögen für Leistungen an
Arbeitnehmer (Erörterung
verschiedener in der Praxis auftretender Probleme im separaten oder
Einzelabschluss von Unternehmen, die Treuhandfonds für Leistungen an
Arbeitnehmer im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen,
welche in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, eingerichtet
haben); |
 |
Vorschriften zur Identifizierung von
Dienstleister-Beziehungen (agency arrangements) (Vorschlag für einen
neuen Agendapunkt zur Erörterung (u.a.) möglicher Kriterien zur
Unterscheidung von Dienstleistungs- und anderen Vereinbarungen);
|
 |
Finanzinstrumente: Zulässigkeit der
Designation von 'Teilrisiken' für Zwecke des Hedge Accounting. |
IFRIC-Agenda-Entscheidung
 |
IAS 17 Leasingverhältnisse – Ansatz
von bedingten Mietzahlungen (Kommentierungsfrist endet am 26.
Juni 2006) |
Vorläufige IFRIC-Agenda-Entscheidungen
 |
Verschiedene Sachverhalte,
einschließlich solcher die beim Treffen vom Mai zurückgestellt
wurden und anderer, die anschließend vom Agenda Komitee überarbeitet
wurden. |
|
15. Juni 2006: IASB-Vorsitzender spricht bei
US-Senatsausschuss-Anhörung
Gestern
sprach der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie während einer
Anhörung vor dem Ausschuss für Banken-, Wohnungs-, und
städtischen Angelegenheiten des US-Senats (US Senate Committee
on Banking, Housing and Urban Affairs) zum Thema „des vom FASB
vorgeschlagenen Standards zur Rechnungslegung von Arbeitgebern
über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“. Der
Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz äußerte sich ebenfalls. Sir
David Tweedie brachte das Komitee auf den neuesten Stand über
die Arbeit des IASB im Allgemeinen, die weltweite Anwendung der
IFRS, die Konvergenzvereinbarung vom zwischen IASB und FASB vom
Februar 2006 (Memorandum of Understanding), die „Roadmap“ der
SEC und die Fortschritte in Richtung Konvergenz zwischen IFRS
und US-GAAP. Er nahm auch Stellung zur Rechnungslegung für
Pensionen. Hierzu folgenden Auszug:
|
Rechnungslegungs-Standardsetter bekommen oft zu hören, dass
die Rechnungslegung nicht zu Verhaltensänderungen führen
solle. Ich befürchte allerdings, dass schlechte
Rechnungslegung bereits zu einer Vernachlässigung oder
schlechtem Management von Pensionsressourcen geführt hat.
Die Zahlen sind erschütternd und das Auftreten großer
Pensionsdefizite ist nicht allein auf die USA beschränkt.
Das gesamte Defizit der europäischen Unternehmen im Dow
Jones STOXX 50 betrug zum 31. Dezember 2006 116 Milliarden
Euro, das der im FTSE 100 gelisteten Unternehmen im Juli
2005 37 Milliarden Britische Pfund. Der Mitarbeiterstab des
SEC schätzte das Gesamtdefizit der aktiv börsennotierten
Unternehmen in den USA im Juni 2005 auf 201 Milliarden
US-Dollar [Namensnennungen nicht
veröffentlicht].
Lange Zeit haben Unternehmen und Investoren die größer
werdenden Probleme betriebswirtschaftlich ungesunder
Pensionspläne nicht beachtet, hierbei trägt die
Rechnungslegung auch eine Teilschuld. Der internationale
Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und die US
GAAP verzerren die Realität, indem sie es ermöglichen,
Gewinne und Verluste zu glätten, was dazu führt, dass
 |
Erträge und Aufwendungen
unter- oder überbewertet sein können; |
 |
der bilanziell erfasste
Vermögenswert oder die Schuld unter- oder überbewertet
sein kann. |
|
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die beiden
englischsprachigen Dokumente herunter zu laden:
15. Juni 2006: EFRAG-Stellungnahme zum Standard-Entwurf "Operating
Segments"
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre
Beratungen zum IASB-Standardentwurf ED 8 Operating Segments
abgeschlossen und eine entsprechende Stellungnahme an den IASB
übermittelt. Hierin heißt es:
 |
Wir unterstützen die vom
IASB und dem FASB unternommene Arbeit zum Erreichen der
Konvergenz der Rechnungslegungsstandards auf der Welt,
solange dieses Ziel nicht um jeden Preis verfolgt wird.
Aus diesem Grund unterstützen wir die generelle
Zielsetzung dieses Entwurfs, der Änderungen der IFRS
vorschlägt, durch die die Unterschiede zwischen IAS 14
und SFAS 131 verringert werden. |
 |
Wir unterstützen die
Verwendung des "Management Approach" zur Bestimmung der
Geschäftssegmente, glauben aber nicht, dass der
"Management Approach" bei der Bewertung der
Geschäftssegmente verpflichtend vorgeschrieben werden
sollte. Stattdessen schlagen wir vor, dass es
Unternehmen weiterhin erlaubt bleiben sollte,
Bewertungen auf der Basis der IFRS vorzunehmen, wenn sie
dies vorziehen. |
|
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum Download der
vollständigen
EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 63 KB)
14. Juni 2006: Neues Mitglied der EFRAG-Fachexpertengruppe
berufen
Der
Beirat hat Dr. Carsten Zielke als 12. Mitglied der EFRAG
Technical Expert Group (TEG) berufen. Ab August 2006 verstärkt
er die Mannschaft der TEG. Dr. Zielke ist Leiter des
Researchteams Versicherungen bei der WestLB. Er ist Mitglied der
Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
(DVFA) und der French Society of Financial Analysts - beide
Organisationen sind in der European Federation of Financial
Analysts Societies (EFFAS) vertreten. Dr. Zielke ist ebenfalls
Mitglied der EFRAG-Arbeitsgruppe Versicherungen.
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die
englischsprachige
Erklärung von EFRAG
14. Juni 2006: CEBS-Abschlussbericht nennt Vorteile der
IFRS
Das
Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors- CEBS) hat seinen
Abschlussbericht für das Jahr 2005 veröffentlicht (in
englischer Sprache, 1,4 MB). Der Bericht erörtert einige
Implementierungs- und aufsichtsrechtliche Themen hinsichtlich
der Erstanwendung der IFRS durch europäische Banken,
einschließlich der folgenden:
 |
Die IFRS „bieten CEBS eine
einmalige Gelegenheit eine bessere Übereinstimmung der
Aufsichtsfunktion innerhalb der EU voranzubringen“. |
 |
„Am 16. Dezember 2005 hat
CEBS die endgültigen Vorschriften veröffentlicht, mit
denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für
Konzernrechnungslegung (Framework for Consolidated
Financial Reporting - FINREP) für in der EU tätige
Kreditinstitute eingeführt wird. Das für Banken
entwickelte Rahmenkonzept ist vorgesehen für deren
veröffentlichten Konzernabschlüsse und stellt ähnliche
Informationen für deren regelmäßigen Berichte bereit…Die
Einführung der IAS/IFRS wurde von den Aufsichtsbehörden
mit Sorge verfolgt, da vermutet wurde, dass diese
Standards die durch das aufsichtsrechtliche Eigenkapital
zu erfüllenden Kriterien gefährden würden. Demzufolge
führte das CEBS eine Analyse einer Auswahl von
unternehmerischen Finanzdaten durch….Die Analyse der
aggregierten Stichprobendaten bestätigte, dass die
Vorschriften die negativen Auswirkungen auf das
aufsichtsrechtliche Kapital von Kreditinstituten
neutralisieren, die durch die IAS/IFRS beim Übergang
beobachtet wurden.“ |
 |
„CEBS hat die meisten
Richtlinien bezüglich der Implementierung von CRD und
IFRS gerade veröffentlicht. Nach Abschluss aller
Richtlinien wird CEBS ein Kompendium oder einen Ratgeber
erstellen, das die Richtlinien, Ratschläge oder Arbeiten
des CEBS beinhaltet. Die Zielgruppen dieses Ratgebers
sind Aufsichtspersonen oder Marktteilnehmer,
wesentliches Ziel ist es, eine stetige Durchsetzung der
EU-Gesetzgebung und eine Vereinheitlichung der
Aufsichtpraktiken voranzutreiben.“ |
14. Juni 2006: FEE mahnt Prüfungsstandards bei
Nachhaltigkeitsberichten an
Die
Europäische Wirtschaftsprüfervereinigung (European Federation of
Accountants, FEE) hat ein
Diskussionspapier zu den wesentlichen Aspekten von
Nachhaltigkeitsprüfungen veröffentlicht. Das Dokument analysiert
schwedische, französische, niederländische und deutsche
Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Die Analyse
hebt nationale Ähnlichkeiten und Unterschiede hervor und
kommentiert diese in konstruktiver Weise. Das Dokument der FEE
kommt zu dem Schluss, dass das „allgemeine internationale
Material zur Prüfung in Bezug auf das Berichten über
Nachhaltigkeit nicht ausreicht, da sich die Thematik im
Wesentlichen komplex darstellt." Demzufolge ermuntert die FEE
den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
zur Entwicklung eines eindeutigen Prüfungsstandards zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung, welcher hoffentlich bis
spätestens 2007 vorliegt. Klicken Sie auf die nachfolgenden
Links für:
14. Juni 2006: Inkrafttreten der neuen EU Pflicht zur
Abschlussprüfung
Die
neue
Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von
Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
(2006/43/EG), (216 KB), veröffentlicht im Amtsblatt der
europäischen Union am 9.Juni 2006, ist rechtskräftig. Die
wichtigsten Vorschriften beinhalten:
 |
Gesetzlicher Abschlussprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Eindeutigere Definition
von „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“. Viele der neuen
Vorschriften befassen sich im Speziellen mit
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. |
 |
Öffentliche Berichte von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Gesellschaften, die
Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, müssen einen
detaillierten öffentlichen Bericht erstellen, der einen Einblick
in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das zugehörige
Netzwerk ermöglicht, einschließlich Informationen über
Qualitätssicherungsprüfungen, Fortbildungsmethoden und einer
Aufstellung der Honorare. |
 |
Unabhängige Prüfungsausschüsse:
Vorgeschrieben. Diese haben die Rechnungslegungsprozesse und
die gesetzliche Abschlussprüfung zu überwachen.
|
 |
Registrierung der
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Die
Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass jeder gesetzliche
Abschlussprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
einem elektronischen öffentlichen Register aufgeführt ist, und
dass die Registrierungsinformationen auf dem aktuellen Stand
sind. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss der
Registereintrag die Größe der Gesellschaft, die Eigentümer und
Mitglieder der Geschäftsführung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhalten. |
 |
Unabhängigkeit: Eindeutig
definiert. Wirtschaftsprüfer/Prüfungsgesellschaft darf nicht in
irgendeiner Art und Weise an den Entscheidungsprozessen in dem
zu prüfenden Unternehmen beteiligt sein. |
 |
Qualitätssicherung und
Prüfungsstandards: Alle gesetzlichen Abschlussprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich einem System der
Qualitätssicherung unterziehen und unterliegen der öffentlichen
Aufsicht. |
 |
Prüfungsstandards:
Gesetzliche Prüfungen müssen im Einklang mit internationalen
Prüfungsstandards durchgeführt werden. |
 |
Kontrollen und Sanktionen:
Mitgliedsstaaten müssen ein effektives System von Kontrollen und
Sanktionen einrichten, welches sowohl zivilrechtlich,
verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich sein kann.
|
 |
Kompetente Behörden:
Mitgliedsstaaten müssen fachkundige Behörden benennen, die für
die Zulassung, Registrierung, Qualitätssicherung, Kontrolle und
Einhaltung der von der Richtlinie verfolgten Zielsetzung
verantwortlich sind. Diese müssen miteinander zusammenarbeiten.
|
 |
Öffentliche Aufsicht: Die
Mitgliedstaaten müssen diese mit Integrität und Unabhängigkeit
versehen. |
 |
Bestellung, Abberufung und
Kommunikation: Es wurden verschiedene Grundsätze eingeführt,
einschließlich eines Grundsatzes, wonach der gesetzliche
Abschlussprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur
abberufen werden kann, wenn es einen wesentlichen Grund dafür
gibt, warum der Abschlussprüfer die Prüfung nicht beenden kann.
Die Gründe für Abberufung und Rücktritt müssen offen gelegt
werden. |
 |
Registrierung von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern:
Wirtschaftsprüfer und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus
Nicht-EU Ländern, die Bestätigungsvermerke in Bezug auf in der
EU gehandelte Wertpapiere herausgeben, müssen in der EU
registriert sein und einem System der Aufsicht,
Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung eines
Mitgliedsstaates unterliegen. Nur Wirtschaftsprüfer oder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die Qualitätskriterien
der Richtlinie erfüllen, können sich registrieren lassen. Die
Richtlinie erlaubt nur dann Ausnahmen von der Registrierung,
Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung, wenn
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern
gleichwertigen Systemen der Registrierung und der Aufsicht
unterliegen. |
 |
Honorare: Geprüfte
Unternehmen müssen das Gesamthonorar des gesetzlichen
Abschlussprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
angeben, untergliedert nach Honoraren für die Prüfungstätigkeit,
sonstigen prüfungsnahen Dienstleistungen,
Steuerberatungsleistungen und anderen Nicht-Prüfungsleistungen.
|
 |
Lokale Umsetzung: Die
Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung der Vorschriften innerhalb
von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten verpflichtet, um der
neuen Richtlinie nachzukommen. |
|
13. Juni 2006: Diskussion über IFRS beim jährlichen IOSCO-Treffen
Vom 5. bis 6. Juni 2006 hielt die internationale Organisation
der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of
Securities Commissions- IOSCO) ihre 31. Jahreskonferenz in
Hongkong ab. Einer der Redner im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum
Thema IFRS war der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, Das
Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 55 KB)
enthält folgende Zusammenfassung der Arbeitsgruppen-Ergebnisse:
|
International
Financial Reporting Standards
Der Einzug der IFRS versprach eine neue Ära von
hochqualitativen internationalen Standards, und eine bessere
Möglichkeit für Investoren, ihre Investitionsentscheidungen zu
überprüfen. Im Verlauf der Diskussion bestätigte die
Arbeitsgruppe, dass sich binnen kurzer Zeit seit der Einführung
der IFRS eine intensive Debatte über ihre Umsetzung entwickelt
hat. Trotz hoher Erwartungshaltung gab es Übereinstimmung
darüber, dass der Umgang mit diesen Erwartungen eine wichtige
Rolle beim ultimativen Erfolg der IFRS spielt.
|
Paul Pacter, IASB Director der Rechnungslegung für KMU,
unterrichtete das Komitee der Wachstumsmärkte (Emerging Markets
Committee) über das Projekt des IASB zu KMU. Darüber hinaus wird
im Abschlusskommuniqué über Fortschritte bei der Entwicklung
einer Datenbank über die Durchsetzung der International
Financial Reporting Standards berichtet.
|
International Financial Reporting Standards-Datenbank
Im Oktober 2005 verabschiedete IOSCO eine Grundsatzerklärung
über die Entwicklung einer Datenbank, die durch die gemeinsame
Nutzung durch Börsenaufsichtsbehörden die Durchsetzung der
International Financial Reporting Standards (IFRS) erleichtern
soll. Eine solche Informations-Datenbank wird für
Aufsichtbehörden als nützliche Referenzquelle bezüglich IFRS
fungieren und die Koordination und Konvergenz erleichtern.
IOSCO geht davon aus, dass die Datenbank während der zweiten
Hälfte des Jahres 2006 voll funktionsfähig sein wird. IOSCO
steht in Verbindung mit dem Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörde, die eine ähnliche Datenbank zur
Benutzung innerhalb der Europäischen Union entwickelt und
eingeführt hat.
|
13. Juni 2006: Einhaltung globaler Standards
Bei einer Konferenz gestern in Dublin sprach Charlie McCreevy,
EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungssektor, in
seinen Anmerkungen zur Globalisierung und Finanzdienstleistungen
über den Wettbewerbsvorteil, den die IFRS dem europäischen
Kapitalmarkt bescheren:
|
Die Offenheit der EU wird beispielhaft deutlich durch unsere
Entscheidung, uns qualitativ hochwertigen, globalen Standards zu
verschreiben. Um nur zwei Beispiele aufzuzeigen, börsennotierte
Unternehmen sind seit dem 01. Januar 2005 EU-weit verpflichtet
ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS zu
erstellen. Des Weiteren wird nächstes Jahr die Umsetzung der
Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive), welche
die Basel II Ordnung durchsetzt, in Kraft treten. Ein
frühzeitiger Anwender dieser hochgeschätzten internationalen
Standards zu sein, kann genauso einen entscheidenden
Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die wirtschaftliche
Attraktivität darstellen, wie auch den Unternehmen in der EU
helfen ins Ausland zu expandieren. Im Übrigen folgen die
restlichen Länder der Welt unserem Beispiel und übernehmen IAS
oder IAS ähnliche Standards.
Vor dem Hintergrund unserer Verpflichtung zur Einhaltung
dieser strengen globalen Standards ist es nur recht, dass die EU
(vertreten durch die Europäische Kommission) auch weiterhin eine
führende Rolle innerhalb internationaler Gesetzgebungs- und
Standardsetzungsgremien spielt, um sicher zu stellen, dass die
besten Interessen der europäischen Unternehmen und Bürger, die
sich an diese Regeln halten, rigoros verteidigt werden. |
13. Juni 2006: Mehr als 1 Million SEC Reports auf dem WEB
voll durchsuchbar
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities
and Exchange Commission, SEC) erklärte, dass jedes Dokument, das von börsennotierten
Unternehmen und Kapitalanlageunternehmen (Investmentfonds) bei
der SEC während der letzten zwei Jahre eingereicht wurde,
komplett online durchsuchbar ist. Der Vorsitzende des SEC Christpher Cox sagte hierzu: „Dies ist ein riesiger Sprung für
90 Millionen amerikanische Investoren, das volle Potenzial des
Internet zur Bereitstellung maßgefertigter Informationen zur
finanziellen Lage von Unternehmen zu erschließen. Diese neue
Volltext Suchmöglichkeit wird Investoren und Analysten einen
sofortigen Zugang zu den speziellen Informationen bieten, die
sie suchen.
Zum Download der englischsprachigen SEC-Mitteilung klicken Sie bitte
hier.
13. Juni 2006: Neue Ausgabe des Global Offerings Services
Newsletters
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die
Mai Ausgabe 2006 des Deloitte Global Offerings Services Newsletter (in
englischer Sprache 110 KB) ins Netz gestellt. Global Offerings
Services ist ein weltweites Team von Deloitte Praxisexperten,
die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanische
Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS)
und bei der Befolgung der SEC- Berichtsanforderungen behilflich
sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält aktualisierte
Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-
und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben
des GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in englischer
Sprache).
12. Juni 2006: Phillipe Danjou wird Nachfolger von
Geoffrey Whittington im IASB
Phillipe Danjou, Direktor der Rechnungslegungs-Division der
französischen Börsenaufsicht (Autorite des Marches Financiers, AMF) wird im Herbst Boardmitglied des IASB, und somit den
ausscheidenen Geoffrey Whittington ersetzen. Herr Danjou ist
Absolvent der HEC, zertifizierter Chartered Accountant und
Registered Statutory Auditor und war Partner von Arthur Andersen
& Co. (Paris). Von 1982 bis 1986 war er Vorsitzender des
französischen Verbandes der Wirtschaftsprüfer (French Ordre des
Experts Comptables, OEC). Philippe Danjou war Mitglied des
International Auditing Practices Committee und fachlicher
Berater des französischen Delegierten im früheren International
Accounting Standards Committee (Vorgänger des IASB). Während
seiner Zeit beim AMF war er Mitglied des Standards Advisory
Committee des IASB, Beobachter beim Regelungsausschuss
Abschlussprüfung der Europäischen Kommission (Committee on
Auditing of the European Commission) sowie Mitglied, beim IOSCO
Standing Committee 1 on Multinational Accounting and Disclosure
sowie beim Financial Reporting Committee der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR-Fin). Philippe Danjous’ fünfjährige Amtszeit
endet am 30. Juni 2011. Klicken Sie
hier für die
englischsprachige Pressemitteilung (60 KB):
12. Juni 2006: Wiederberufung von Bruns, McGregor und
Yamada zum IASB
Dem Vorschlag des Ernennungskomittes folgend haben die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Foundation (IASCF), der Dachorganisation des IASB, drei Mitglieder
des International Accounting Standards Board durch einstimmige
Wahl für eine weitere
fünfjährige Amtszeit, beginnend am 1.Juli 2006, endend am 30.
Juni 2011, berufen. Die drei Board
Mitglieder sind Hans-Georg Bruns, Warren McGregor und Tatsumi Yamada. Klicken Sie
hier für die englischsprachige
Pressemitteilung (PDF 60K). Die Treuhänder hatten zuvor
angekündigt, dass der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie,
für weitere fünf Jahre, beginnend am 1. Juli 2006, im Amt
bleibt.
11. Juni 2006: Agenda des Regelungsausschusses für
Rechnungslegung (ARC) der Europäischen Kommission
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung, dessen Aufgabe die
Abgabe von Empfehlungen an die Europäische Kommission in Sachen
Rechnungslegung ist, wird am 7. Juli 2006 in Brüssel
zusammentreten. Die
Tagesordnung (17 KB, in englischer Sprache) beinhaltet die
folgenden Punkte, die sich auf die Arbeit des IASB beziehen:
 |
Einheitliche Anwendung der IFRS
|
 |
Arbeitsmechanismen und "Due Process" von IFRIC |
 |
Gleichwertigkeit von IFRS und
Drittstaaten-Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere den
US-GAAP - "Verschiebung der Entscheidung über die
Gleichwertigkeit"
|
 |
Finanzierung
des IASB |
 |
Konsolidierung und sprachliche Überarbeitung bereits
freigegebener IFRS |
 |
Gründung der
High-Level-Group |
 |
Dienstleistungskonzessionen |
 |
Segmentberichterstattung |
|
10. Juni 2006: PCAOB-Frage-und-Antwortpapier zu Vorjahresanpassungen
Das
Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat eine Reihe
von Fragen und Antworten des Stabes zu Änderungen eines von
einem vorherigen Wirtschaftsprüfer testierten
Vorjahresabschlusses veröffentlicht. Änderungen von
Vorjahresabschlüssen können zum Beispiel bei aufgegebenen
Geschäftsbereichen, der rückwirkenden Anwendung einer Änderung
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder bei Korrekturen
von Vorjahresfehlern notwendig sein. Wenn die zu ändernden
Vorjahresabschlüsse von einem vorherigen Prüfer geprüft wurden,
stellt sich die Frage, ob diese Änderungen vom vorherigen Prüfer
oder dessen Nachfolger zu prüfen sind. Zum Download des
englischsprachigen PCAOB-Frage-und-Antwortpapiers klicken Sie
bitte
hier (60 KB).
10. Juni 2006: Treuhändertreffen der IASC-Stiftung am 28.
und 29. Juni 2006
Die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Stiftung werden am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den 29.
Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammenkommen. Ein
Teil der Sitzung am Mittwoch Nachmittag wird öffentlich
stattfinden.
|
Tagesordnung des öffentlichen Teils der
IASC-Stiftungstreuhänder-Sitzung, 28. Juni 2006
 |
14:30-15:00 Bericht des IASB-Vorsitzenden
 |
Aktivitäten des IASB |
 |
Fortschritte hinsichtlich des Memorandum of Understanding
|
 |
Initiativen zur Konvergenz |
|
 |
15:00-15:30 Bericht des Standardbeiratsvorsitzenden
|
 |
15:30-16:45 Überprüfung des IASB-Arbeitsprogramms und Vorschläge für
neue Agendapunkte |
 |
16:45-17:45 Effektivität des Interpretationsprozesses des IASB und
von IFRIC |
|
9. Juni 2006: Vorschlag zur stärkeren Berücksichtigung der Interessen
nicht-börsennotierter Unternehmen durch den FASB
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board und das amerikanische
Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public
Accountants, AICPA) haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahmen zu einem
gemeinsamen Vorschlag mit dem Titel Enhancing the Financial Accounting and
Reporting Standard-Setting Process for Private Companies (Verbesserung des
Bilanzierungs- und Rechnungslegungs-Standardsettingprozesses für
nicht-börsennotierte Unternehmen) herausgegeben. Nach diesem Vorschlag würde der
FASB bestimmte Verbesserungen umsetzen, um die Transparenz seines
Standardsettingprozesses für nicht-börsennotierte Unternehmen zu erhöhen und
Eingaben von Vertretern der Adressaten nicht-börsennotierter Unternehmen zu
berücksichtigen. In der Pressemitteilung wird angemerkt, dass in den Vereinigten
Staaten 17.000 Unternehmen bei der SEC registriert und 20.000.000 Unternehmen
nicht-börsennotiert (nicht-registriert) sind. Insbesondere:
 |
1. Der FASB würde bestimmte Verbesserungen
an seinen gegenwärtigen Prozessen vornehmen, um festzustellen, ob
Abweichungen bei künftigen und bestehenden Bilanzierungsstandards für
die Rechnungslegung nicht-börsennotierter Unternehmen vonnöten sind. |
 |
2. Der FASB und das AICPA würden gemeinsam
einen Ausschuss zur Stärkung des Beitrags von Vertretern
nicht-börsennotierter Unternehmen zum Standardsettingprozess einrichten
und unterhalten. Zwecks Beurteilung der Abweichungen für
nicht-börsennotierte Unternehmen bei Ansatz, Bewertung, Angaben und
Darstellung wird der FASB die Bedürfnisse der Jahresabschlussadressaten
sowie Kosten-Nutzen-Aspekte berücksichtigen. |
Klicken Sie hier für
die englischsprachige Pressemitteilung sowie
hier zum Download der englischsprachigen Bitte um Stellungnahmen (68 KB) von
einer neuen
gemeinsamen Website, über die die Antworten zur Bitte um Stellungnahmen
übermittelt werden können (bis zum 15. August 2006).
9. Juni 2006: Mai-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting Roundup-Newsletters Mai 2006
eingestellt (325 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese
Ausgabe beschäftigt sich mit:
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
9. Juni 2006: Unternehmenssteuerung in Zeiten schwankender Wechselkurse
Deloitte
Research hat eine neue englischsprachige Studie mit dem Titel
Managing in
the Face of Exchange Rate Uncertainty: A Case for Operational Hedging
(Unternehmenssteuerung in Zeiten schwankender Wechselkurse: Ein Fall für
operatives Hedging) veröffentlicht (167 KB). In diesem Bericht werden die
möglichen Auswirkungen großer und langfristiger Wertveränderungen von Währungen
auf künftige Cashflows von Unternehmen untersucht, insbesondere Veränderungen
des US-Dollars gegenüber asiatischen Währungen. Operatives Hedging wird in dem
Bericht als ein Mittel für Unternehmen aufgetan, um für ihre Geschäftspläne
Flexibilität zu erreichen. Im Gegensatz zu finanziellem Hedging gewährt
Operatives Hedging den Unternehmen eine größere Palette an Alternativen zur
Steuerung langfristiger Wechselkursrisiken und Absicherung künftiger Cashflows.
|
Operatives Hedging stellt eine Strategie zur Risikosteuerung mit Hilfe
operativer Mittel dar. Es gewährt den Unternehmen Flexibilität
hinsichtlich ihrer Lieferketten, ihrer finanziellen Lage, ihrer
Vertriebsstrukturen und ihrer Marktaktivitäten, indem es an den
Einkaufs-, Herstellungs- und Verkaufsstätten dynamische Anpassungen
erlaubt. Wenn es umsichtig eingesetzt wird, kann diese Flexibilität dazu
beitragen, die Auswirkungen großer und langfristiger
Währungsschwankungen auf Kosten und Umsätze zu verringern. |
9. Juni 2006: IASB veranstaltet Diskussionsrunden zu IAS 37
Im Rahmen seines Abstimmungsprozesses für die möglichen Änderungen an
IAS 37
Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen wird der IASB
öffentliche Diskussionsrunden an drei verschiedenen Orten veranstalten. Im
Juni 2005 veröffentlichte der IASB einen Standardentwurf mit Vorschlägen zu
Änderungen an der konzeptionellen Vorgehensweise zum Ansatz von
nicht-finanziellen Schulden. Alle Verpflichtungen, die die Definition einer
Schuld im IASB-Rahmenkonzept erfüllen, würden angesetzt, es sei denn, dass sie
nicht verlässlich zu bewerten sind. Unsicherheit hinsichtlich des Betrags oder
des zeitlichen Anfalls der zur Tilgung der Schuld erforderlichen Aufwendungen
würde sich im Wertansatz widerspiegeln, und nicht (so wie es gegenwärtig
verlangt wird) beeinflussen, ob es zu einem Ansatz kommt. Daher werden einige
Schulden, über die gegenwärtig nur im Anhang Bericht erstattet wird, in der
Bilanz enthalten sein. Darüber hinaus würde dies den IASB-Ansatz an die US-GAAP
angleichen. Um Stellungnahmen wurde bis zum 28. Oktober 2005 gebeten. An den
Diskussionsrunden werden Vertreter der Adressaten und Mitglieder des IASB
teilnehmen. Jede Diskussionsrunde wird für die Verfolgung durch die Presse und
die Öffentlichkeit offen sein und auf der IASB-Website zur Verfügung gestellt
werden.
| Daten und Orte der
Diskussionsrunden zu IAS 37 |
 |
Dienstag, 30. November 2006, Connecticut,
USA |
 |
Freitag, 8. Dezember 2006, London, Großbritannien |
 |
Mittwoch, 20. Dezember 2006, Melbourne, Australien |
|
8. Juni 2006: Tagesordnung für die Juni-Sitzung des IASB
Der
International Accounting Standards Board (IASB) wird von Dienstag, den
20. Juni 2006 bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die vorläufige Tagesordnung für diese
Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird auch mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) am Montag, den 26. Juni und Dienstag,
den 27. Juni 2006 zusammentreffen (Tagesordnung des SAC).
|

20. - 23. Juni 2006, London
Dienstag, 20. Juni 2006 (Nur
Nachmittags)
 |
Finanzinstrumente |
 |
Änderungen an IAS 37 |
Mittwoch, 21. Juni
2006
 |
Rechnungslegungsstandards für kleine und
mittlere Unternehmen - Durchsicht eines überarbeiteten
Entwurfs des Standardentwurfs |
Donnerstag, 22.
Juni 2006
 |
IFRIC-Update, einschließlich: |
 |
D18 Zwischenberichterstattung
und Wertminderung |
 |
IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung - Klassifizierung eines
Finanzinstrumentes als Fremd- oder Eigenkapital |
 |
Fair Value Measurement |
 |
Rahmenkonzept |
 |
Versicherungsverträge - Phase 2
[Unterrichtseinheit] |
Freitag, 23. Juni
2006 (Nur Vormittags)
 |
Ergebnis je Aktie |
 |
Projekt des ASB zur Pensionsbilanzierung
[Unterrichtseinheit] |
 |
Fachliche Planung |
|
8. Juni 2006: Tagesordnung für die Juni-Sitzung des
Standardbeirats
Der
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Montag, den
26. Juni 2006 und Dienstag, den 27. Juni 2006 im Renaissance Chancery Court
Hotel, 252 High Holborn, London mit dem International Accounting Standards Board
zusammentreffen. Die vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten
wiedergegeben.
|

26. - 27. Juni 2006, London
Montag, 26. Juni 2006
 |
Meinungen zur strategischen Ausrichtung
der Rechnungslegung |
 |
Sachverhalte zur Reflexion |
 |
Rechnungslegung und finanzielle
Stabilität |
 |
Anregungen vom CFA-Institute |
 |
Rechnungslegungsstandards für kleine und
mittlere Unternehmen |
 |
IASB-Arbeitsprogramm und Konvergenz |
 |
Bericht von
IASB-Vorsitzenden |
 |
Arbeitsprogramm |
 |
Konvergenz mit den US-GAAP |
 |
Prioritäten |
Dienstag, 27. Juni 2006 (Nur
Vormittags)
 |
Vorschläge zur Agenda des IASB |
 |
Die Vorgehensweise zur
Festlegung der Agenda |
 |
Vorschläge für Hinzufügungen zur
Agenda |
 |
Rahmenkonzept |
 |
Allgemeines Update |
 |
Vermögenswerte und Schulden |
 |
Bewertung - Planung |
|
8. Juni 2006: EU-Minister diskutieren über Finanzierung des IASB
Auf
der Sitzung der Eurogruppe (Eurogroup) und der Wirtschafts- und Finanzminister
vom 6. bis 7. Juni 2006 in Luxemburg werden die EU-Minister gemäß der
Tagesordnung für die Sitzung (in englischer Sprache, 113 KB) über
Möglichkeiten zur Finanzierung des IASB sowie über Sachverhalte in Bezug auf die
Organisation des IASB diskutieren. Ein Auszug aus der EU-Meldung:
|
Schließlich wird der Rat auch Nachmittags eine erste Diskussion zu den
gegenwärtigen Finanzierungsvereinbarungen des International Accounting
Standards Board (IASB) führen. Eine Fortführung des gegenwärtigen
Finanzierungssystems über 2007 hinaus, das sich nur auf eine kleine
Anzahl von Spenden stützt, wird vor dem Hintergrund zunehmend weltweiter
Anwendung als nicht tragfähig angesehen. Dies würde dem internationalen
Standardsetter nicht erlauben, unabhängig und ausreichend ausgestattet
zu sein, um seine Arbeiten auf zeitnahe Art und Weise fertig zu stellen.
Daher ist ein neues System mit ausgewogener Aufteilung zwischen den
geografischen Regionen nötig. Kommissar McGreevy wird vermutlich kurz
darstellen, dass ein klares politisches Signal an den IASB und die
interessierte Öffentlichkeit, etwa anhand einer Erklärung auf der Ebene
des Econfin-Rates, als die am besten geeignete Maßnahme erscheint, um
kurzfristig zur Erreichung einer vernünftigen und durchführbaren Lösung
beizutragen. In einer solchen Erklärung sollte eine eindringliche
Botschaft zum langfristigen Ziel der Verbesserung der IASB-Organisation
anhand der Weiterentwicklung seines Ansatzes zur Konsultation,
Rückmeldung und zum Abstimmungsprozess enthalten sein. |
8. Juni 2006: Erläuterung der vorgeschlagenen Überarbeitungen an IAS 23
Am
25. Mai 2006 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen
Entwurf zur Änderung von
IAS 23 Fremdkapitalkosten herausgegeben. Auf IAS Plus.com haben wir
eine Sonderausgabe des
IAS Plus Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 57 KB), der die
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 erläutert. Die grundlegendste Änderung
liegt in der Abschaffung des Wahlrechts in IAS 23 zur unmittelbaren
Aufwandsverrechnung aller Fremdkapitalkosten. Für den Fall, dass
Fremdkapitalkosten in einem Zusammenhang stehen mit dem Erwerb, dem Bau oder der
Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten, würde der überarbeitete Standard die Aktivierung als Teil
der Anschaffungskosten dieses Vermögenswertes verlangen. Alle anderen
Fremdkapitalkosten würden unmittelbar aufwandswirksam verrechnet. Diesen und
alle beinahe 90 früheren Newsletter finden Sie
hier.
8. Juni 2006: IFRS do kapsy - IFRS in your pocket in tschechischer Sprache
Unsere
tschechischen Kollegen von Deloitte haben IFRS do kapsy, die
tschechischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket für 2005 herausgegeben
(536 KB). Diese Ausgabe enthält eine besondere Einleitung von Michal Petrman
(Office Managing Partner von Deloitte, Tschechische Republik) zusätzlich zu
allen Informationen der englischsprachigen Ausgabe. Exemplare dieser und aller
anderen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS können über die
Publikationen-Seite von
IAS Plus.com abgerufen werden. Sie finden Links zu unseren deutschsprachigen
Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS auf der Startseite von IAS Plus.de sowie
auf unserer Publikationen-Seite.
7. Juni 2006: PIOB gibt ersten Jahresbericht heraus
Der
Public Interest Oversight Board (PIOB) hat
seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Der PIOB ist eine in 2005
gegründete, unabhängige Organisation, der eine umfassende Aufsicht über alle
Tätigkeiten der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) ausüben soll, die das öffentliche Interesse
betreffen. Insbesondere sind davon die Verabschiedung von Prüfungs-, Ethik- und
Ausbildungsstandards für Wirtschaftsprüfer und die Befolgung der IFAC-Regelungen
durch die IFAC-Mitgliedsorganisationen betroffen. Bei Vorstellung des Berichts
sagte der PIOB-Vorsitzende Stavros B. Thomadakis:
|
Ich
glaube fest daran, dass hochqualitative Standards auf den Gebieten
Prüfung, Ethik und Ausbildung bei der Wiederherstellung des Vertrauens
in den Prüfungsprozess und der Förderung von intakten Unternehmen und
Märkten hilfreich sein können. Ich glaube außerdem, dass hochqualitative
Standards, die angewandt und dabei auf gleiche Weise angewandt werden,
ein internationales 'öffentliches Gut' entstehen lassen, welches einen
sehr wichtigen Teil der Regierungsvereinbarungen zu unserem
Weltfinanzsystem darstellt. Da diese Standards außerdem im Sinne des
allgemeinen öffentlichen Interesses formuliert werden, stellt dies eine
weitere Schutzmaßnahme dar, damit diese Vereinbarungen Stabilität und
Entwicklung auf der ganzen Welt fördern. |
Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Links für:
7. Juni 2006: IFAC wird Leitlinien für Prüfung von KMU entwickeln
Auf
seiner Sitzung letzte Woche in Peking verabschiedete der Board der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of
Accountants, IFAC) einen Plan zur Entwicklung von Leitlinien für die Anwendung
der International Standards of Auditing (ISA) bei Prüfungsmandaten für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU). Die Leitlinien basieren auf den per 31. Dezember
2006 geltenden ISA und sollen nach derzeitiger Planung zu Beginn des Jahres 2007
veröffentlicht werden. Darüber hinaus hat der IFAC-Board Kuala Lumpur als
Veranstaltungsort für den 2010 World Congress of Accountants benannt. Klicken
Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung.
6. Juni 2006: SEC-Vorsitzender hält Rede über Vorzüge der
XBRL-Berichterstattung
Der
Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and
Exchange Commission, SEC) Christopher Cox hielt kürzlich eine englischsprachige
Rede zum Thema „Die
interaktive Datenrevolution: Verbesserte Ausweisvorschriften helfen Investoren,
weniger kostenintensive Berichterstattung hilft Unternehmen“. „Interaktive
Daten“ sind Finanz- oder andere Informationen, die unter Verwendung der
XBRL-Programmiersprache markiert worden sind. Zu den vom Vorsitzenden Cox
hervorgehobenen Vorzügen von XBRL zählen neben dem einfacheren und
kurzfristigeren Zugang zu Informationen genauere und verlässlichere
Informationen sowie grundlegend neue Analysemöglichkeiten. Bezug nehmend auf die
Richtigkeit finanzieller Daten merkte der Vorsitzende Cox an:
|
Und die Zahlen, die die Investoren durch die Verwendung
interaktiver Daten zu Gesicht bekommen, werden erheblich präziser sein,
als sie es bis zum heutigen Tage waren. Die meisten Menschen glauben,
dass die Zahlen, die Analysten und Berufstätige in der Investmentbranche
verwenden, direkt aus den Meldungen der SEC stammen. Sogar einige
Vorstandsvorsitzende gehen davon aus. Aber es stimmt nicht. Eine ganzer
Industriezweig hat sich entwickelt, um Informationen aus den
Jahresabschlüssen, die die Unternehmen uns melden, herauszufiltern. Die
Fehlerquote in diesem Prozess erreicht eine nicht akzeptable
Größenordnung. Laut einer Studie gelingt es etwa Computern, die auf die
Daten der SEC-Website zugreifen, nur in 72% aller Fälle, die Zahlen
korrekt zu erfassen. Im Anschluss muss jeder einzelne dieser hunderte
von Posten von Menschenhand mit den Jahresabschlüssen jedes Unternehmens
abgeglichen werden, um die 28% herauszufiltern, die nicht richtig
erfasst worden sind. Dies ist zeitintensiv und da Menschen beteiligt
sind, fehleranfällig. Sogar nach der manuellen Filterung kann die
Fehlerquote zwischen 5% und 20% betragen. Nach all den Fortschritten,
die wir bis heute gemacht haben, und nach dem wir soviel Geld ausgegeben
haben, um sicherzustellen, dass Unternehmen exakte Zahlen liefern, warum
lassen wir dieses unterentwickelte Vorgehen weiterhin unvermindert zu?
Edgar Online, ein Unternehmen aus Connecticut, das
sich mit der Herausfilterung solcher Informationen aus unseren
SEC-Meldungen beschäftigt und diese an nachgelagerte Adressaten
weiterveräußert, hat uns einen Eindruck davon vermittelt, wie die
Zukunft aussehen könnte. Sie haben interaktive Daten bereitwillig
angenommen und mittlerweile mehr als 10.000 aktuelle und
Unternehmensabschlüsse vergangener Jahre markiert, einschließlich
sämtlicher 10K und 10Q-Meldungen. Nach eigener Aussage hat Edgar Online
dank XBRL einen Genauigkeitsgrad von mehr als 99% erreicht.
Stellen Sie sich vor, dass jeder Kleinanleger Zugang
zu besseren Zahlen hat, als sich Analysten dies jemals vorgestellt
haben, und stellen Sie sich die Verknüpfung dieser Genauigkeit mit der
Möglichkeit zur Neu-Anordnung und zum Abgleich sowie zum Vergleich und
der Analyse solcher Zahlen vor. |
5. Juni 2006: IFAC auf der Suche nach öffentlichem Mitglied des IAESB
Die
internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of
Accountants, IFAC) bittet um Nominierungen für ein öffentliches Mitglied des
unabhängigen International Accounting Education Standards Board (IAESB).
Einzelpersonen, Organisationen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IFAC-Mitglieds- sowie regionale Rechnungslegungsorganisationen sind zu
Nominierungsvorschlägen für den öffentlichen Mitgliedsposten bis zum
23. Juni 2006 aufgerufen. Der IAESB entwickelt Standards und Leitlinien zur
Examensvorbereitung, Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung
für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes.
Klicken Sie
hier für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung.
5. Juni 2006: CESR-Bericht mit "Bedenken" in Bezug auf IFRS
Der
Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) hat seinen Bericht zum "Großhandels-Tag" von CESR
veröffentlicht, der am 20. Februar 2006 in den Räumen von CESR in Paris statt
fand. Eine große Auswahl von Vertretern des Wertpapierbereichs traf sich mit
CESR zwecks Identifizierung und Diskussion der gegenwärtigen Hauptentwicklungen
auf den europäischen Großhandelsmärkten sowie um zu beurteilen, ob daraus
irgendwelche regulatorischen oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen folgten.
Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Diskussion der Marktteilnehmer
bezog sich auf die IFRS:
|
Es
gibt Bedenken hinsichtlich der International Financial Reporting
Standards (IFRS), die dazu zu führen scheinen, dass EU-Emittenten
Notierungen auf Nicht-EU-Börsen oder auf nicht regulierten Märkten der
EU anstreben, um die Anwendung der IFRS zu vermeiden. Das gleiche gilt
für Nicht-EU-Emittenten, für die Ungewissheit dahingehend besteht, ob,
und wenn ja wann die Europäische Kommission US-amerikanische, kanadische
und japanische Rechnungslegungsstandards als gleichwertig im Sinne der
Transparenzrichtlinie ansehen wird. |
Sie können den englischsprachigen Bericht
hier
herunterladen.
4. Juni 2006: Neue IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue englischsprachige
IFRS-Checkliste zu
Ausweis- und Angabevorschriften 2005 (1,06 MB) eingestellt, die mit Hilfe
einer Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für jede
Ausweis- und Angabevorschrift die Aufzeichnung der Durchsicht eines
Jahresabschlusses erlaubt. Diese Checkliste spiegelt die
Berichterstattungspflichten für 2005 wider. Wir gehen davon aus, dass wir unsere
englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Anhangvorschriften für 2006 im
dritten Quartal 2006 veröffentlichen werden.
2. Juni 2006: Bitte um Nominierungen für neuen IASC-Stiftungsvorsitzenden
Die
IASC-Stiftung hat mit der Suche nach einem neuen Vorsitzenden der Treuhänder
begonnen, um Tommaso Padoa-Schioppa zu ersetzen, der zum italienischen
Finanzminister ernannt worden ist. Vor Tommaso Padoa-Schioppa bekleidete Paul
Volcker, der frühere Vorsitzende der US-Notenbank (US-Federal Reserve Board),
das Amt des Vorsitzenden. Die Benennung bezieht sich auf eine am
31. Dezember 2008 endende Amtszeit. Eine erneute Berufung für weitere drei Jahre
ist möglich. Nominierungen sind bis zum 7. Juli 2006 erbeten. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Pressemitteilung der IASC-Stiftung (69 KB).
2. Juni 2006: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen
an IFRS 2
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum vorgeschlagenen
IASB-Entwurf Änderung von IFRS 2 im Hinblick auf
Ausübungsbedingungen und Annullierungen verabschiedet. Darin stimmt der DSR
zwar grundsätzlich den IASB-Vorschlägen hinsichtlich der Ausübungsbedingungen
zu, äußert sich jedoch kritisch zur Schlussfolgerung des IASB, wonach
Annullierungen durch Mitarbeiter auf die gleiche Art und Weise wie
Annullierungen durch Unternehmen bilanziert werden sollten. Sie können die
englischsprachige DSR-Stellungnahme an den IASB
hier herunterladen (164 KB).
1. Juni 2006: Muster-Halbjahreskonzernabschluss gemäß australischen
IFRS-Äquivalenzstandards
Unsere
australischen Kollegen von Deloitte haben den englischsprachigen
Muster-Halbjahreskonzernabschluss 2006 (645 KB) veröffentlicht, der die
Anforderungen an einen Zwischenbericht gemäß den australischen
IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) für Perioden, die am oder nach dem
30. Juni 2006 enden, veranschaulicht. Der Musterabschluss stellt einen
Halbjahreszwischenbericht dar, der in Übereinstimmung steht mit:
 |
dem australischen Corporations Act (2001);
|
 |
dem Bilanzierungsstandard AASB 134
Zwischenberichterstattung, so wie durch AASB 2004-2 und AASB 2005-7
"Änderungen an den australischen Bilanzierungsstandards" geändert; und |
 |
anderen zum Zeitpunkt der Herausgabe
geltenden Vorschriften und Richtlinien, einschließlich der
Zulassungsvorschriften der Australischen Wertpapierbörse (Australian
Stock Exchange, ASX) sowie Wertpapierklassifizierungsvorschriften,
Anwendungshinweisen, Verfahrensregeln und Medienveröffentlichungen der
australischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and
Investments Commission, ASIC). |
Dieser Musterabschluss dient dazu, die Bedürfnisse der überwiegenden Mehrheit der
Unternehmen bei der Erfüllung der Halbjahresberichtsvorschriften des
Corporations Act (2001) erfüllen. Die besonderen
Berichterstattungsvorschriften für Wirtschaftszweige wie etwa
Lebensversicherungen und Genossenschaftsbanken werden nicht dargestellt. Darüber hinaus kann dieser
Musterabschluss selbstverständlich nicht sämtliche Sachverhalte abbilden, die in
der Praxis auftreten können und ist kein Ersatz für Kenntnisse der sich aus dem
Corporations Act (2001) ergebenden Berichterstattungspflichten, der
Bilanzierungsstandards und der Interpretationen, die die Voraussetzung für die
Aufstellung eines Abschlusses darstellen. Sie finden Links zu diesem und anderen
A-IFRS Musterabschlüssen auf der englischsprachigen
Australien-Länderseite
bei den Kollegen von IAS Plus.com.
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