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IFRS Nachrichten - Juni 2006

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30. Juni 2006: EITF Roundup Ausgabe vom Juni 2006

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die EITF Roundup Ausgabe vom Juni 2006 eingestellt (in englischer Sprache, 609 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 15. Juni 2006 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe Juni 2006 beinhalten:

 

bullet Sachverhalt Nr. 05-1 Bilanzierung der Wandlung eines Instrumentes, das wandelbar wird, wenn der Emittent eine Kaufoption ausübt*;
bullet Sachverhalt Nr. 06-1 Bilanzierung für die von einem Dienstleistungsanbieter an einen Hersteller oder Wiederverkäufer gewährten Gegenleistungen, die für einen Endkunden zum Beziehen von Leistungen vom Dienstleistungsanbieter unerlässlich sind;
bullet Sachverhalt Nr. 06-2 Bilanzierung von Langzeiturlaub und anderen ähnlichen Leistungen gemäß dem FASB Statement Nr. 43 Bilanzierung von bezahlter Abwesenheit*;
bullet Sachverhalt Nr. 06-3 Berichterstattungsvorschriften für von staatlichen Behörden festgelegte Steuern auf ertragserzeugende Transaktionen*;
bullet Sachverhalt Nr. 06-4 Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und leistungsorientierten Bestandteilen von Lebensversicherungsvereinbarungen mit Split-Dollar-Klauseln;
bullet Sachverhalt Nr. 06-5 Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen – Bestimmung des Betrages, der in Übereinstimmung mit dem FASB-Technical Bulletin Nr. 85-4 Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen realisiert werden könnte; und
bullet Sachverhalt Nr. 06-6 Anwendung des Sachverhaltes Nr. 05-7 "Bilanzierung von Änderungen von in Fremdkapitalinstrumenten eingebetteten Wandeloptionen und vergleichbaren Sachverhalten".
* Sachverhalt endgültig geklärt

 

 

29. Juni 2006: Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den 29. Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammen. Ein Teil der Sitzung am Mittwoch Nachmittag war für Beobachter zugänglich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften des öffentlichen Sitzungsteils von Deloitte-Beobachtern: 

 

Öffentlicher Teil der Sitzung der IASC-Stiftung, 28. Juni 2006

 

Der Vorsitzende des IASB brachte die Treuhänder auf den neuesten Stand. Er wies darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Boards die drei von ihm verfolgten Ziele widerspiegeln würde. Zu diesen zählen:

bullet Konvergenz mit den US-GAAP;
bullet eine größere Anzahl von Staaten zur Anwendung der IFRS zu bewegen; und
bullet das Projekt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

Konvergenz mit den US-GAAP

 

Der Vorsitzende sagte, dass die beiden Boards von einer gemeinsamen Grundlage aus damit beginnen würden, sich mit den Sachverhalten zu beschäftigen. Dennoch haben in der Vergangenheit eines oder beide Board Entscheidungen gefällt, die im Widerspruch zu ihren gegenwärtigen Rahmenkonzepten stehen. Es wurde die Notwendigkeit anerkannt, die konzeptionellen Fundamente zu aktualisieren, was nach gemeinsamer Überzeugung der Boards in Phasen angegangen werden soll. Die Schritte des Abstimmungsprozesses würden auf der Grundlage einzelner Kapitel anstelle für das gesamte Rahmenkonzept stattfinden. Zu jedem Kapitel würde der Board zuerst ein Diskussionspapier veröffentlichen, dann einen Standardentwurf und letztlich die endgültige Fassung des Kapitels. Von den acht vom Board vorgesehenen Kapiteln scheint das zur Bewertung dasjenige zu sein, dass seitens der Adressaten die meisten Bedenken hervorbringt. Um sich mit diesen zu befassen, plant der Board öffentliche Diskussionsrunden zu Beginn des Jahres 2007 abzuhalten.

 

Die Konvergenzprojekte werden als kurzfristig (zu lösen bis Ende 2007) und mittel- bis langfristig (nach 2007) klassifiziert. Der IASB hat bereits zwei Standardentwürfe aus kurzfristigen Projekten herausgegeben - zu Segmentberichterstattung und Fremdkapitalkosten. Mit drei weiteren Standardentwürfen zu Ertragsteuern, Joint Ventures und Wertminderungen könnte bis Ende des Jahres gerechnet werden.

 

Auf Grundlage des Memorandum of Understanding (MoU), auf das sich der IASB und der FASB im Februar geeinigt hatte, waren beide Boards davon ausgegangen, für die längerfristigen Projekte bis zum Jahre 2008 Fortschritte erzielt zu haben. Für einige Projekte hätte dies schlicht zur Folge, dass sie auf die Agenda genommen würden, während für andere einige Abstimmungsprozess-Papiere (Due Process Document) oder ein beträchtlicher Fortschritt erwartet werden könne. Der Vorsitzende beschrieb kurz jedes der Projekte und teilte mit, dass nur von zwei von diesen davon ausgegangen werden kann, dass sie bis Ende 2007 abgeschlossen sein würden, nämlich die Projekte zu Unternehmenszusammenschlüsse und zu Fair Value Measurements. In Bezug auf das letztgenannte entschied der Board, den bevorstehenden FASB-Standard zu Fair Value Measurement nicht als Standardentwurf herauszugeben, sondern als Diskussionspapier. Die zu erhaltenden Stellungnahmen würden in einer späteren Phase in einen Standardentwurf eingefügt.

 

Andere Konvergenzaktivitäten

 

Neben der angestrebten Konvergenz mit den US-GAAP, teilte der Vorsitzende mit, dass der Board ebenfalls Konvergenzprojekte mit seinen chinesischen, kanadischen und japanischen Pendants begonnen hat. Er bemerkte, dass er eine weitere Anfrage zur Initiierung eines Konvergenzprojektes mit dem IASB aus Indien erhalten habe.

 

Änderungen an den IFRS

 

Der Vorsitzende sagte, dass er auf seiner Juni-Sitzung zwei wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Frequenz der Herausgabe von Standards oder Änderungen getroffen habe. Erstens würde jede zu veröffentlichende Verlautbarung mindestens eine einjährige Frist zur Umsetzung vorsehen. Dies würde bedeuten, dass sogar ein Standard, der vor Ende des Jahres 2007 vollendet würde, nicht vor dem 1. Januar 2009 in Kraft treten würde. Wenn zum Zweiten der Board in seinen Verlautbarungen einen Fehler aufdeckt, würde dieser in eine Liste von Änderungen aufgenommen, die als ein „Umfassender Änderungsentwurf“ („Omnibus Amendments Draft“) alljährlich veröffentlicht würden. Der Board hat diese beiden Entscheidungen in der Hoffnung getroffen, die von den Erstellern erhaltenen Bedenken auf angemessene Art und Weise adressiert zu haben.

 

Anwendung der IFRS

 

In Bezug auf die zweite Zielsetzung wies der Board darauf hin, dass IFRS in ungefähr 100 Ländern bereits angewendet wird. Es wurde die Hoffnung geäußert, dass diese Zahl in den nächsten Jahren um weitere 50 wachsen wird.

 

IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

 

Im Hinblick auf das KMU-Projekt teilte der Vorsitzende mit, dass sich die Arbeiten hin zu einem Standardentwurf in ihrer letzten Phase befinden und annahmegemäß im September abgeschlossen sein werden. Er gab die wichtigsten vom Board in letzter Zeit getroffenen Entscheidungen wieder, nämlich:

 

bullet der Standard sollte alle Geschäftsvorfälle abdecken, von denen angenommen werden kann, dass sie in Bezug auf KMU normalerweise statt finden;
bullet das KMU-Buch sollte in sich geschlossen sein;
bullet wenn ein Geschäftsvorfall statt findet, der im KMU-Buch nicht behandelt wird, sollte eine Bilanzierung unter Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze im KMU-Buch entwickelt werden. Nur dann, wenn ein KMU auf diesem Wege keine Bilanzierung ableiten kann, würde es auf die vollständigen IFRS zurückgreifen;
bullet der Board wird erläutern, für welchen Unternehmenstyp der Standard zur Anwendung gedacht war. Dennoch bliebe es dem jeweiligen Rechtskreis überlassen, zu entscheiden, welche Unternehmen den KMU-Standard anwenden könnten bzw. sollten; und
bullet alle Kapitel bis auf drei des KMU-Standards sind abgeschlossen, wobei es sich bei den dreien, bei denen noch weitere Arbeiten vonnöten sind, um Finanzinstrumente, Ertragsteuern und Pensionen handelt. Als Antwort auf eine Frage der Treuhänder sagte der Vorsitzende, dass ein Bestätigungsvermerk auf eindeutige Art und Weise auf die jeweils angewandten Bilanzierungsgrundsätze Bezug nehmen würde, also vollständige IFRS oder IFRS für KMU.

 

Prinzipienbasierte Standards

 

Der Vorsitzende brachte erneut die volle Unterstützung des Boards für prinzipienbasierte Standards zum Ausdruck. Er sagte, dass der FASB und der IASB sich darauf geeinigt hatten, die Formulierung von „Overriding Principles“ zu versuchen, die Ausnahmen ausschließen würden. Von diesen aus würden die jeweiligen Bilanzierungsgrundsätze abgeleitet. Wenn sich – aus welchen Gründen auch immer – der FASB zum Hinzufügen von Leitlinien auf seiner Seite der gemeinsam beschlossenen Verlautbarungen entschließt, müsste eine Vorgehensweise eingerichtet werden, um deren Ausstrahlung auf die IFRS zu verhindern.

 

Der Vorsitzende der Treuhänder dankte dem IASB-Vorsitzenden für seinen Bericht und bat die Treuhänder um Stellungnahmen. Die Treuhänder diskutierten die vorgestellten Sachverhalte und hatten gegenüber dem Vorsitzenden verschiedene damit zusammenhängende Fragen. Es gab Übereinstimmung zu dem, was der Vorsitzende vorgetragen hatte. Als Antwort auf eine Frage, ob er irgendwelche Probleme oder Hindernisse auf dem Weg der Befolgung der vorgestellten Agenda ausmachen könne, wies der IASB-Vorsitzende die Treuhänder darauf hin, dass von den elf großen Projekten nur zwei bis Ende 2007 abgeschlossen sein müssten. Er gestand ein, dass diese Agenda ambitioniert aber durchführbar sei und die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht überlasten würde. Seine einzige Sorge galt der Frage, wer der nächste Chief-Accountant der SEC sein würde, da dies jemand sein könnte, der sich nicht an die mit dem früheren Chief-Accountant abgeschlossenen Vereinbarungen halten könne. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats

 

Der Vorsitzende des Standardbeirats (Standards Advisory Council - SAC) berichtete über die wichtigsten Ergebnisse der am Montag und Dienstag statt gefundenen SAC-Sitzung. Zu den angemerkten Punkten zählen:

bullet die SAC-Mitglieder brachten ihre volle Unterstützung für ein KMU-Projekt zum Ausdruck;
bullet sie hatten ihre Zustimmung zur Aufnahme der Projekte zu Leasingverhältnissen und Pensionen auf die Agenda gegeben
bullet sie schienen der Aufnahme eines Projektes zu nahe stehenden Unternehmen und Personen auf die Agenda weniger wohlwollend gegenüber zu stehen (siehe unten);
bullet die SAC-Mitglieder brachten ein gewisses Maß an Enttäuschung über den langen Zeitraum zum Ausdruck, der für die Lösung der großen Fragen vorgesehen war, obwohl die SAC-Mitglieder zugestanden, dass sich dies zum Teil auf die begrenzte Anzahl an verfügbaren Mitarbeitern zurückführen ließe;
bullet der SAC diskutierte über die Marke IFRS, die Strategie und die Interpretation der IFRS sowie über finanzielle bzw. personelle Fragen in geschlossener Sitzung. Im Hinblick auf die Strategie würde eine kleine Arbeitsgruppe eingerichtet, die „Effektivität“ definieren würde (hinsichtlich der Vorgehensweise des Boards zum Absolvieren seiner Agenda) und Vorschläge hervorbringen würde, wie diese gemessen werden könne.

 

Es wurden nur wenige Fragen gestellt und keine Entscheidungen getroffen.

 

IASB-Agendavorschläge

 

Der Vorsitzende des IASB erläuterte, dass drei Themen zur Betrachtung vorbereitet würden, und zwar eine Änderung an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen; die Überarbeitungen von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und die Überarbeitungen von IAS 17 Leasingverhältnisse.

 

Das erste der drei Themen wurde von China und Japan an den Board herangetragen. Die grundlegende vorgebrachte Frage war, wie IAS 24 in einem Rechtskreis Anwendung findet, der hauptsächlich durch viele staatliche Unternehmen, die in Geschäftsvorfälle verwickelt werden, gekennzeichnet ist. Wenn diese Transaktionen angegeben werden müssten, so wie im derzeitigen IAS 24 vorgeschrieben, müsste eine große im Anhang des Jahresabschlusses anzugebende Fülle von Informationen eingefügt werden, und es wäre hierbei fraglich, wem diese Informationen nützen sollten. Die Projekte zu Pensionen und Leasingverhältnissen waren bereits im Memorandum of Understanding (MoU) mit eingearbeitet und würde eine Entscheidung zur Agenda benötigen. Der Vorsitzende wies auf die Notwendigkeit der Beachtung beider Sachverhalte hin, da es Unternehmen durch die gegenwärtigen Verlautbarungen erlaubt wird, einen großen Teil ihrer Schulden aus der Bilanz herauszuhalten. 

 

Die Treuhänder erörterten diesen Sachverhalt eine ganze Weile. Eine große Mehrheit befürwortete, dass Pensionen und Leasingverhältnisse auf die aktive Agenda gesetzt werden. Allerdings sahen nicht alle Treuhänder die dringende Notwendigkeit, eine Entscheidung schon heute zu treffen. Bezüglich des Sachverhalts zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen gab es eine Äußerung eines Treuhänders, dass die Beschäftigung mit dem Sachverhalt auch den Board beim Erreichen seines zweiten bedeutenden Zieles unterstützen würde (nämlich die Zunahme der Länder, die IFRS anwenden).

 

Anschließend forderte der Vorsitzende der Treuhänder den stellvertretenden Vorsitzenden des IASB auf, einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand des Projektes von IFRIC zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu geben. Der stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass er trotz beachtlichem Fortschritt einiges an Störungen erwartet, so wie die endgültige Interpretation veröffentlicht wird. Ein Treuhänder behauptete, dass sogar die überarbeitete Interpretation für seinen Rechtskreis nicht akzeptabel sei, da 30% bis 40% aller börsennotierten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit aufgeben müssten, wenn dieses Dokument unverändert herausgegeben wird.

 

Bericht des IFRIC-Vorsitzenden

 

Der letzte Punkt auf der Agenda der öffentlichen Sitzung war ein Bericht des Vorsitzenden von IFRIC. Er hob hervor, dass die meisten Interpretationsanfragen zu den Themen Finanzinstrumente, Leasingverhältnisse, Ertragsrealisierung und anteilsbasierte Vergütung erhalten wurden. Er sagte des Weiteren, dass IFRIC die meiste Zeit für Sachverhalte verwenden würde, die nicht auf die Agenda genommen wurden, da die Antragsteller Leitlinien zur Anwendung und keine Interpretationen anforderten. Der IFRIC-Vorsitzende kündigte gegenüber den Treuhändern an, dass IFRIC nach der Verbesserung seiner Prozesse auf vielfältige Art und Weise streben würde:

bullet Erstens werden alle zukünftigen IFRIC-Sitzungen für das Internet aufgezeichnet und auf die Website des IASB eingestellt, beginnend mit der Sitzung im Juli 2006.
bullet Zweitens plant IFRIC, die Adressaten darüber auf dem neuesten Stand zu halten, in welchem Stadium des Abstimmungsprozesses sich die Eingabe zu jedem Sachverhalt befindet. Der Vorsitzende von IFRIC wies darauf hin, dass alle Entscheidungen von IFRIC in Bezug auf die Nichtaufnahme von Sachverhalten auf die Agenda bereits auf der Website des IASB, nach betroffenen IAS/IFRS sortiert, verfügbar sind. Die Verweise würden aber nicht auf dem neuesten Stand gehalten.

 

Auch wenn die meisten Treuhänder der Vorgehensweise von IFRIC beim Umgang mit den Sachverhalten zustimmten, gab es Bedenken hinsichtlich der Anzahl der herausgegeben Nicht-Interpretationen, da andere Interpretationsgremien diese Lücke füllen könnten und nach deren Meinung für richtig erachtete Leitlinien herausgeben könnten. Der Vorsitzende gab zu, dass dies ein bekannter Sachverhalt sei.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der IASC-Stiftungs-Treuhänder gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

29. Juni 2006: Ergebnisse der 18. RIC-Sitzung

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 23. Juni 2006 seine 18. Sitzung in München abgehalten. Das RIC nahm die im Rahmen der 17. RIC-Sitzung behandelten möglichen Eingaben an IFRIC wieder auf und beschloss, folgende Sachverhalte an IFRIC weiterzuleiten und auch in Kürze zu veröffentlichen:

 

bullet Bilanzierung von kündbaren Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss des Investors als Eigen- oder Fremdkapitalinstrument;
bullet Folgebewertung von Minderheitenanteilen an Personengesellschaften im Rahmen der Konsolidierung; und
bullet Bildung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit im filialisierenden Einzelhandel.

 

Darüber hinaus diskutierte das RIC vor allem die Interpretationsrelevanz der folgenden Themenbereiche auf nationaler bzw. internationaler Ebene, wobei im Rahmen der nächsten Sitzung entschieden werden soll, ob und inwiefern sich das RIC dazu äußern wird:

 

bullet Einordnung von Direktversicherungen als leistungs- oder beitragsorientierte Pläne;
bullet Neubewertung von Pensionsverpflichtungen in Halbjahres- und Quartalsabschlüssen;
bullet Sukzessiver Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen; und
bullet Saldierungsbereich von belastenden Verträgen.

 

Außerdem befasste sich das RIC mit seiner RIC-Stellungnahme zum Entwurf eines Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC (Draft Due Process Handbook for the IFRIC). Die Überarbeitung der IFRIC-Interpretationsentwürfe IFRIC D12 - 14 wird intensiv verfolgt, und es wurde beschlossen, die Entwicklung weiter zu beobachten.

 

Die nächste Sitzung des RIC wird am 29. August 2006 statt finden. Sie können den Ergebnisbericht hier herunterladen (94 KB).

 

 

27. Juni 2006: Britische Wertpapieraufsichtsbehörde berichtet freiwillig unter Anwendung der IFRS

 

Die britische Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services Authority, FSA) hat sich dazu entschlossen, freiwillig auf Basis der International Financial Reporting Standards von Beginn des Wirtschaftsjahres an zu berichten, das am 31. März 2005 geendet hat. Ein Bericht der FSA zeigt auf, dass sich IFRS am stärksten auf den Gebieten Leasingverhältnisse, Leistungen an Arbeitnehmer und immaterielle Vermögenswerte auswirkt. Klicken Sie hier für den englischsprachigen FSA-Bericht (185 KB).

 

 

26. Juni 2006: Ergebnisse der 98. und 99. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat den zusammengefassten Ergebnisbericht seiner 98. Sitzung vom 15. und 16. Mai 2006 in Frankfurt am Main und der 99. Sitzung vom 12. Juni 2006 in Berlin veröffentlicht. Der vollständige Ergebnisbericht steht ihnen auf der DRSC-Website zur Verfügung (108 KB). Die Themen dieser Sitzungen waren unter anderem:

 

bullet Verabschiedung der DSR-Stellungnahme zu dem vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier des kanadischen Standardsetters zur Bewertung beim erstmaligen Ansatz (in englischer Sprache, 208 KB) sowie zu dem IASB-Standardentwurf ED 8 Operating Segments (in englischer Sprache, 206 KB).
bullet Erläuterung des neuesten Stands der IASB-Beratungen zum Projekt Unternehmenszusammenschlüsse Phase II. Der DSR sprach sich erneut gegen die Full-Goodwill-Methode aus, verzichtet jedoch aufgrund des frühen Stadiums der Debatte an einer aktiven Teilnahme an der Debatte.
bullet Information des DSR über den geplanten Standardentwurf des IASB zu Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können sowie zu den geplanten Änderungen des IAS 12 Ertragsteuern.
bullet Diskussion über den Entwurf Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten.
bullet Diskussion über die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf Änderungen an IFRS 2 Ausübungsbediungungen und Kündigungen. Zum Download der DSR-Stellungnahme an den IASB klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 164 KB).
bullet Diskussion des Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Eine überarbeitete Darstellung (Verabschiedung geplant für den 30. Juni 2006).
bullet Fortsetzung der Diskussion zur Erlöserfassung anhand von Beispielen und Lösungsansätzen.

Diskussion der Interpretationskompetenz für die IFRS. Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) entwickelt nur dann eine Interpretation, wenn es sich um eine Fragestellung mit ausschließlich nationalem Bezug handelt; ansonsten wird eine IFRIC-Eingabe erarbeitet.

bullet Beschluss der Vorgehensweise bei der Veröffentlichung von Kapiteln des neuen gemeinsamen Rahmenkonzepts von IASB und FASB.
bullet Diskussion der aktuellen Beschlusslage des IASB hinsichtlich IFRS für KMU.

 

 

26. Juni 2006: Stellungnahme der Versicherungsaufsichtsbehörden zu Bewertungsplänen des IASB

 

Die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) hat eine zweite Stellungnahme mit Beobachtungen hinsichtlich der sich aus dem Versicherungsprojekt des IASB (Phase II) ergebenden Probleme veröffentlicht (in englischer Sprache, 164 KB). Die IAIS "ist der Ansicht, dass es am wünschenswertesten wäre, wenn die Methoden zur Berechnung von Posten in allgemeinen Abschlüssen zur Berechnung von Posten in zu aufsichtsrechtlichen Zwecken aufgestellten Abschlüssen genutzt werden könnten, oder mit den dort angewendeten Methoden weitestgehend in Einklang stünden, mit so wenigen Anpassungen wie notwendig zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Berichtsvorschriften." In dem dem IASB zur Beurteilung vorgelegten Themenpapier wird zu Bewertungsthemen Stellung genommen, die sowohl in allgemeinen Abschlüssen, als auch solchen zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erstellten oft auftreten.

 

 

25. Juni 2006: Aufsichtsrechtliche Bedeutung grenzüberschreitender Börsenfusionen

 

In einer Rede an der Harvard Business School mit dem Titel "Cross-border Exchange Mergers in the Context of Global Trade" ("Grenzüberschreitende Börsenfusionen vor dem Hintergrund des weltweiten Handels", in englischer Sprache, 66 KB) erörterte der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, Christopher Cox die gestiegene Bedeutung einheitlicher Wertpapiervorschriften sowie globaler Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Rede:

 

Nationale Vorschriften werden weiterhin von Bedeutung sein. Sie werden sogar wichtiger denn je sein, um Anleger vor neuen Betrugsmöglichkeiten, unethischen Handelspraktiken und Marktmanipulationen zu schützen, die wahrhaft internationale Märkte hervorbringen können zu schützen. Von gleicher Wichtigkeit wird allerdings die Zusammenarbeit zwischen nationalen Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden sein. Wenn nationale Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden nicht mit einander kooperieren und ihre eigenen Vorschriften und Verfahrensweisen auf dem neuesten Stand halten, könnten Fusionen globaler Börsen für Skrupellose als starkes Mittel zur Umgehung von Gesetzen und Vorschriften dienen, sowie zur Verschleierung illegaler Aktivitäten vor der Aufsicht ...

 

Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen wesentliche Unterschiede zwischen unseren Standards und denen anderer Länder bestehen. Zum Beispiel gibt es unterschiedliche Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, sowie - dies ist wichtig - unterschiedliche Haftungsstandards. Aber der Schlüssel zum Erfolg in der Zukunft liegt darin, zu begreifen, dass der Schaden für Anleger minimiert werden wird, wenn wir uns darauf verständigen, qualitativ hochwertige Börsenaufsichtsvorschriften einzuhalten und wenn es eine starke Zusammenarbeit und Koordination zwischen Aufsichtsbehörden gibt.

 

 

24. Juni 2006: Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den 20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des vierten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

24. Juni 2006: Interpretationsplan des australischen Standardsetters AASB

 

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein Interpretationsmodell verabschiedet, dass mit dem des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) insoweit zusammenspielt, als es den australischen IFRS-Adressaten Leitlinien zur formalen Übernahme der International Financial Reporting Standards gibt und gleichzeitig in der Lage ist, Sachverhalte zu behandeln, die sich lediglich auf rein australische Normen beziehen. Das neue Modell wird ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten. Im Rahmen des neuen Modells wird der AASB direkt für die Interpretation von Standards verantwortlich sein, die bisher bestehende Urgent Issues Group wird somit ersetzt. Das neue Modell sieht folgendes vor:

 

bullet Ein Interpretationsagenda-Ausschuss (Interpretation Agenda Committee, IAC) wird Themenvorschläge beurteilen und Empfehlungen an den AASB geben, entweder nicht tätig zu werden oder den Sachverhalt an IFRIC weiterzuleiten.
bullet Bei allen von IFRIC behandelten Sachverhalten wird der AASB entscheiden, ob die entsprechende IFRIC-Interpretation lokal umgesetzt wird oder nicht.
bullet Wenn der AASB einen Sachverhalt an IFRIC weiterleitet und IFRIC den Sachverhalt nicht auf die eigene Agenda nimmt, wird der AASB entscheiden ob der Sachverhalt in das Arbeitsprogramm des AASB aufzunehmen ist oder nicht.
bullet Für jeden vom AASB übernommenen Sachverhalt wird der AASB ein Beratungsgremium (Advisory Panel) einrichten. Das Gremium wird Alternativen und, wenn notwendig, Empfehlungen zur Beurteilung durch den AASB erarbeiten.
bullet Die Veröffentlichung der Empfehlungen eines solchen Gremiums auf der AASB-Website wird Teil des AASB-Arbeitsprozesses. Daran anschließen wird sich die Veröffentlichung eines AASB-Interpretationsvorschlages zur öffentlichen Kommentierung, bevor der AASB über dessen Annahme formell entscheidet.

 

Zum Download des AASB-Interpretationsmodells (in englischer Sprache, 34 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

23. Juni 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den 20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des dritten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

23 Juni 2006: Mark W. Olson wird Vorsitzender des PCAOB

 

Der Gouverneur der US-Notenbank (US-Federal Reserve Board), Mark W. Olson, ist bis 2010 neuer Vorsitzender des fünf Mitglieder umfassenden US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB). Mark W. Olson, 63, trat der Notenbank (Federal Reserve) am 7. Dezember 2001 bei. Zusätzlich zu seinen politischen Aufgaben bei der Notenbank war er seit 2002 als administrativer Gouverneur (Administrative Governor) für das Management der US-Notenbank verantwortlich. Vor seiner Karriere bei der US-Notenbank arbeitete Mark W. Olson 35 Jahre im Bankenbereich und war Präsident der American Banks Association. Klicken Sie die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente und Informationen:

 

bullet PCAOB-Pressemitteilung (34 KB).
bullet Weitere Informationen über das PCAOB auf IAS Plus.com

 

 

22. Juni 2006: Öffentliche Diskussion des Deutschen Standardisierungsrates am 30. Juni 2006 - Änderung der Tagesordnung und Veranstaltungszeit

 

Die Öffentliche Diskussion des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 30. Juni 2006 beginnt jetzt um 10.00 Uhr (vorauss. nur noch bis ca. 14.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum 20. Aufgrund der aktuellen Entwicklung stehen jetzt auch nur noch folgende Dokumente auf der Tagesordnung:

 

bullet Der IASB-Entwurf Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können und Verpflichtungen im Falle der Liquidation
bullet Der IASB-Entwurf Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Überarbeitete Darstellung
bullet Der IASB Entwurf Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet Entwurf des IFRIC-Handbuches.

 

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Standardentwürfe. Eine Anmeldung ist noch möglich bis zum 26. Juni 2006 unter bahrmann@drsc.de.

 

 

22. Juni 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den 20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

22. Juni 2006: IASB-Entwurf zu kündbaren Anteilen

 

Der International Accounting Standards Board hat Vorschläge zur Änderung des Standards IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung “Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation“ veröffentlicht. Folgeänderungen ergeben sich auch für IAS 1 Darstellung des Abschlusses.

IAS 32 regelt die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bislang werden nach IAS 32 alle Finanzinstrumente, die durch den Inhaber gekündigt werden können, als Fremdkapital klassifiziert, sofern das bilanzierende Unternehmen bei Ausübung des Kündigungsrechts möglicherweise Zahlungen leisten muss. Betroffen ist davon eine Reihe von deutschen Rechtsformen, insbesondere Personengesellschaften und Genossenschaften, deren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern sämtlich ein Kündigungsrecht gesetzlich zusteht. Der IASB schlägt vor, kündbare Anteile unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital zu klassifizieren – unabhängig und zusätzlich zur bisherigen Abgrenzung nach IAS 32. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem: 

 

bullet Die Anteile müssen zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden sein und gegen Zahlung des beizulegenden Zeitwertes kündbar sein.
bullet Die Anteile müssen die nachrangigste Kapitalklasse darstellen.

 

Die Vorschläge des IASB hätten damit hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Betroffen wären Personengesellschaften und Genossenschaften, die nach IFRS bilanzieren, aber auch alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit einem Konzernunternehmen in einer der zuvor genannten Rechtsformen. Die Kommentierungsfrist endet am 23. Oktober 2006. Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download der IASB-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 67 KB)

 

 

22. Juni 2006: IVSC-Entwurf zu anderen Bewertungsgrundlagen als Marktwerten

 

Die International Valuation Standards Commission hat einen Entwurf zur Änderung des International Valuation Standard Nr. 2 Bases other than Market Value (Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte) zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben. Die IVSC schlägt vor, IVS 2 "vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Werten im Jahresabschluss und der Weiterentwicklung anderer Teile der International Valuation Standards" zu aktualisieren. Der Entwurf ist auf der IVSC-Website erhältlich. Die Kommentierungsfrist endet am 31. August 2006. Klicken sie hier für den IVSC-News Alert (in englischer Sprache, 271 KB)

 

 

22. Juni 2006: Konvergenz weltweit gültiger Bewertungsstandards

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) und die ‘The Appraisal Foundation of the United States (TAF)’ haben eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) herausgegeben, wonach sich beide Institutionen zum höchsten Ziel gesetzt haben, verständliche und durchsetzbare Bewertungsstandards zu entwickeln, die weltweit gültig sind. Einen ersten Schritt in Richtung dieses Zieles ist der Versuch beider Vereinigungen, eine bessere Konvergenz des Uniform Standards of Professional Appraisal Practice (USPAP) und der International Valuation Standards (IVS) vorzubereiten. Des Weiteren wurden kleine Arbeitsgruppen zur Identifizierung von zurzeit bestehenden Unterschieden zwischen den beiden Standardssätzen gebildet. Die Arbeitsgruppen werden bis September 2006 einen Bericht erstellen. Beide Vereinigungen wollen größtmögliche Anstrengungen zur Eliminierung der identifizierten Unterschiede im Rahmen ihres jeweiligen Abstimmungsprozesses unternehmen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet News Alert (72 KB)
bullet IVSC-TAF Memorandum of Understanding (49 KB)

 

 

21. Juni 2006: UK iGAAP Alert zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23

 

Unsere Kollegen von Deloitte Großbritannien haben einen neuen iGAAP Alert zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten (in englischer Sprache, 51 KB) veröffentlicht. Diesen und ältere Ausgaben des iGAAP Alerts, sowie Newsletters in englischer Sprache finden Sie hier.

 

 

21. Juni 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2006

 

Der International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den 20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

20. Juni 2006: PCAOB-Frage- und Antwortpapier zu Anpassungen früherer Perioden

 

Der Stab des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Boards (PCAOB) hat ein Papier mit Fragen und Antworten (Q&A) herausgegeben, das sich mit Anpassungen früherer Perioden beschäftigt, die durch eine vorherige Wirtschaftprüfungsgesellschaft geprüft wurden. Unter anderem werden folgende Sachverhalte behandelt:

 

bullet Vorherige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Anpassungen der Jahresabschlüsse früherer Perioden
bullet Nachfolgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Anpassungen der Jahresabschlüsse früherer Perioden
bullet Berichterstattung der Veränderungen bei nicht vollständiger Prüfung durch die nachfolgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Klicken Sie den folgenden Link zum Download des englischsprachigen Q&A-Papiers (60KB).

 

 

19. Juni 2006: Informationen zum SEC Office of International Affairs auf IAS Plus.com 

 

Die Kollegen von IAS Plus.com haben ihre Seite über die US-Börsenaufsicht SEC um Hintergrundinformationen bezüglich des Büros für Internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs- OIA) ergänzt. Zu den Aufgaben des OIA zählt die Förderung des Anlegerschutzes für am globalen Kapitalmarkt tätige Investoren, indem Sie internationale aufsichtsrechtliche Bestimmungen  und die Zusammenarbeit bei deren Durchsetzung vorantreibt, weltweit hochqualitative Standards fördert und technische Assistenzprogramme unterstützt, um die aufsichtsbehördliche Infrastruktur aufstrebender Märkte zu stärken. Das Büro versucht auch grenzüberschreitende Wertpapiertransaktionen zu erleichtern, arbeitet jedoch daran, das Ausmaß der Nutzung von internationalen Grenzen, welche zur Vermeidung von aufsichtsrechtlichen Regeln oder dem Umgehen der Erfassung und strafrechtlichen Verfolgung von betrügerischen Wertpapieraktivitäten verwendet werden, zu minimieren. Durch das spezialisierte Wissen seines Mitarbeiterstabes über internationale Märkte, Gesetzgebung und Regulierungen in fremden Ländern bietet das OIA der Kommission und deren Stab Beratung und Hilfestellung bei der Durchsetzung internationaler, sowie aufsichtbehördlicher Angelegenheiten. Auf der Website des OIA finden sich Informationen zu den verschiedenen internationalen Aktivitäten der SEC, einschließlich Gebiete der Gesetzgebung der SEC, der mulilateralen Verfahrensinitiativen, der internationalen Kooperation zur Durchsetzung und der technischen Unterstützung. Außerdem finden Sie dort Informationen zu den Kooperations-Abkommen der SEC mit ausländischen Gesetzgebern.

 

 

18. Juni 2006: Neue Ausgabe des EITF Snapshot Newsletter eingestellt

 

Die Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB tagte am 15. Juni 2006. Es wurden Konsensbeschlüsse zu drei Themen gefasst. Ebenso kam man bei verschiedenen anderen Sachverhalten zu vorläufigen Schlussfolgerungen, die zum Zwecke der öffentlichen Kommentierung veröffentlicht werden. Die US-amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen EITF Snapshot Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB, früher unter dem Titel EITF Flash bekannt), der die Diskussionen dieses Treffens zusammenfasst. Hinsichtlich folgender Sachverhalte wurden Konsensbeschlüsse gefasst:

 

bullet Bilanzierung der Wandlung von Instrumenten, die aufgrund der Ausübung einer Call-Option des Emittenten wandelbar werden
bullet Bilanzierung von Langzeiturlaub (Sabbatical Leave)
bullet Darstellung von vom Kunden vereinnahmten und an die Finanzbehörden weitergeleiteten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung (Brutto- vs. Netto-Darstellung)

 

Ältere Ausgaben des EITF Snapshot finden Sie hier.

 

 

18. Juni 2006: Arbeitsgruppe "Versicherungen" tritt am 29. und 30. Juni zusammen

 

Die Arbeitsgruppe "Versicherungen" des IASB wird am Donnerstag und Freitag, den 29. und 30. Juni 2006 im Crown Plaza London City Hotel in London tagen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung wieder (Weitere Details finden Sie auf der IASB-Website):

 

 

Donnerstag, 29. Juni

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Projektplanung

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Die vorläufigen Schlussfolgerungen des Board bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt

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Vortrag des European CFO Forum, der Group of North American Insurance Enterprises und vier japanischen Lebensversicherern

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International Association of Insurance Supervisors

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Schätzung der Cash-Flows

 

Freitag, 30. Juni

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Policeninhaberverlängerungs- und kündigungsoptionen

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Margen - Risikomargen und Gewinnmargen

bullet

Verträge mit Überschussbeteiligungen

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Fondsgebundene Zahlungen

bullet

Erfolgsberichterstattung, einschl. Darstellung von Prämien

 

 

17. Juni 2006: Australische Börse bleibt bei Zweimonatsfrist zur Berichtsabgabe

 

Die australische Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX) wird ihre zweimonatige Abgabefrist für Jahresabschlüsse und Zwischenberichte für kapitalmarktorientierte Unternehmen beibehalten. Konsultationen der ASX zufolge gibt es hierfür breite Zustimmung seitens des Marktes. Eine solche zeitnahe Erstellung der Abschlüsse ist aus Gründen der Anteilseignersicherheit wünschenswert und vor dem Hintergrund internationaler Trends und Praktiken angemessen. Das heißt, dass:

 

bullet kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Berichtsperiode am 31. Dezember endet, ihre Halbjahresresultate vom 30. Juni 2006 am 31. August 2006, und ihre Jahresabschlüsse am 28. Februar 2006 veröffentlichen müssen. Dies ist für ungefähr 200 kapitalmarktorientierte Unternehmen maßgeblich.
bullet ungefähr 1400 kapitalmarktorientierten Unternehmen, deren Berichtsperiode am 30. Juni endet, ihre Halbjahresberichte vom 31. Dezember 2006 bis zum 28. Februar 2007 und ihre Jahresabschlüsse bis zum 31. August 2007 veröffentlichen müssen.

 

Klicken Sie den folgenden Link zur Ansicht des englischsprachigen Pressemitteilung der ASX (73KB).

 

 

16. Juni 2006: Europäische Kommission veranstaltet Diskussionsrunden zur einheitlichen Anwendung der IFRS

 

Die Europäische Kommission einigte sich anfangs dieses Jahres zur Bildung von Diskussionsrunden (Roundtables) zur einheitlichen Anwendung der IFRS. Zweck dieser Diskussionsrunden ist es, Sachverhalte zu identifizieren, bei denen die IFRS-Bilanzierung in Europa so unterschiedlich, wesentlich und weit verbreitet ist, um "allgemeine Besorgnis" bei den verschiedenen Marktteilnehmern auszulösen (Ersteller, Wirtschaftsprüfer, nationale Standardsetter und gesetzgebende Behörden). Nach Identifizierung solcher Sachverhalte werden diese von der Diskussionsrunde an IFRIC weitergeleitet. Unter Umständen kann es Sachverhalte geben, die direkt an den IASB weitergeleitet werden sollten. Die Diskussionsrunden selbst werden nicht interpretativ tätig werden. Die Kollegen von IAS Plus.com haben eine Seite bezüglich dieser Diskussionsrunden (in englischer Sprache) erstellt, auf denen Ihnen Informationen zum Hintergrund und Zusammenfassungen der Treffen der Diskussionsrunden zur Verfügung gestellt werden. Die erste Diskussionsrunde fand im Mai 2006 statt, dabei wurden 11 Themenschwerpunkte betrachtet. Die Mitglieder der Diskussionsrunden kamen zu dem Entschluss, dass drei Themen von „allgemeinem Interesse“ seien, von denen eines (faktische Beherrschung) bei der nächsten Diskussionsrunde näher erörtert werden soll. Die anderen beiden Themen sind bereits auf der Agenda von IFRIC; die Kommission wird mit IFRIC zusammenarbeiten und diese Themen überwachen.

 

 

16. Juni 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. und 7. Juli 2006

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag und Freitag, den 6. bis 7. Juli 2006, in den Räumen des IASB in London treffen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung, die Abfolge ist jedoch noch unklar:

 

 

6. bis 7. Juli 2006, London

 

Zur Veröffentlichung noch zustimmungsbedürftige Interpretationsentwürfe:

 

bullet IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze (Asset Ceiling) - Besprechung des Textes des Interpretationsentwurfes.
bullet Kundenbindungsprogramme: Besprechung des Textes zum Interpretationsentwurf

 

Diskussion von zuvor veröffentlichten Entwürfen:

 

bullet IFRIC D12-D14: Konzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC D17 – IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen

 

Themenpapiere:

 

bullet Treuhandvermögen für Leistungen an Arbeitnehmer (Erörterung verschiedener in der Praxis auftretender Probleme im separaten oder Einzelabschluss von Unternehmen, die Treuhandfonds für Leistungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen, welche in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, eingerichtet haben);
bullet Vorschriften zur Identifizierung von Dienstleister-Beziehungen (agency arrangements) (Vorschlag für einen neuen Agendapunkt zur Erörterung (u.a.) möglicher Kriterien zur Unterscheidung von Dienstleistungs- und anderen Vereinbarungen);
bullet Finanzinstrumente: Zulässigkeit der Designation von 'Teilrisiken' für Zwecke des Hedge Accounting.

 

IFRIC-Agenda-Entscheidung

 

bullet IAS 17 Leasingverhältnisse – Ansatz von bedingten Mietzahlungen (Kommentierungsfrist endet am 26. Juni 2006)

 

Vorläufige IFRIC-Agenda-Entscheidungen

 

bullet Verschiedene Sachverhalte, einschließlich solcher die beim Treffen vom Mai zurückgestellt wurden und anderer, die anschließend vom Agenda Komitee überarbeitet wurden.

 

 

15. Juni 2006: IASB-Vorsitzender spricht bei US-Senatsausschuss-Anhörung

 

Gestern sprach der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie während einer Anhörung vor dem Ausschuss für Banken-, Wohnungs-, und städtischen Angelegenheiten des US-Senats (US Senate Committee on Banking, Housing and Urban Affairs) zum Thema „des vom FASB vorgeschlagenen Standards zur Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“. Der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz äußerte sich ebenfalls. Sir David Tweedie brachte das Komitee auf den neuesten Stand über die Arbeit des IASB im Allgemeinen, die weltweite Anwendung der IFRS, die Konvergenzvereinbarung vom zwischen IASB und FASB vom Februar 2006 (Memorandum of Understanding), die „Roadmap“ der SEC und die Fortschritte in Richtung Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP. Er nahm auch Stellung zur Rechnungslegung für Pensionen. Hierzu folgenden Auszug:

 

Rechnungslegungs-Standardsetter bekommen oft zu hören, dass die Rechnungslegung nicht zu Verhaltensänderungen führen solle. Ich befürchte allerdings, dass schlechte Rechnungslegung bereits zu einer Vernachlässigung oder schlechtem Management von Pensionsressourcen geführt hat. Die Zahlen sind erschütternd und das Auftreten großer Pensionsdefizite ist nicht allein auf die USA beschränkt. Das gesamte Defizit der europäischen Unternehmen im Dow Jones STOXX 50 betrug zum 31. Dezember 2006 116 Milliarden Euro, das der im FTSE 100 gelisteten Unternehmen im Juli 2005 37 Milliarden Britische Pfund. Der Mitarbeiterstab des SEC schätzte das Gesamtdefizit der aktiv börsennotierten Unternehmen in den USA im Juni 2005 auf 201 Milliarden US-Dollar  [Namensnennungen nicht veröffentlicht].

 

Lange Zeit haben Unternehmen und Investoren die größer werdenden Probleme betriebswirtschaftlich ungesunder Pensionspläne nicht beachtet, hierbei trägt die Rechnungslegung auch eine Teilschuld. Der internationale Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und die US GAAP verzerren die Realität, indem sie es ermöglichen, Gewinne und Verluste zu glätten, was dazu führt, dass

 

bullet Erträge und Aufwendungen unter- oder überbewertet sein können;
bullet der bilanziell erfasste Vermögenswert oder die Schuld unter- oder überbewertet sein kann.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die beiden englischsprachigen Dokumente herunter zu laden:

 

bullet Rede von Sir David Tweedie (121KB)
bullet Rede von Robert H. Herz (137KB)

 

 

15. Juni 2006: EFRAG-Stellungnahme zum Standard-Entwurf "Operating Segments"

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Beratungen zum IASB-Standardentwurf ED 8 Operating Segments abgeschlossen und eine entsprechende Stellungnahme an den IASB übermittelt. Hierin heißt es:

 

bullet Wir unterstützen die vom IASB und dem FASB unternommene Arbeit zum Erreichen der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards auf der Welt, solange dieses Ziel nicht um jeden Preis verfolgt wird. Aus diesem Grund unterstützen wir die generelle Zielsetzung dieses Entwurfs, der Änderungen der IFRS vorschlägt, durch die die Unterschiede zwischen IAS 14 und SFAS 131 verringert werden.

 

bullet Wir unterstützen die Verwendung des "Management Approach" zur Bestimmung der Geschäftssegmente, glauben aber nicht, dass der "Management Approach" bei der Bewertung der Geschäftssegmente verpflichtend vorgeschrieben werden sollte. Stattdessen schlagen wir vor, dass es Unternehmen weiterhin erlaubt bleiben sollte, Bewertungen auf der Basis der IFRS vorzunehmen, wenn sie dies vorziehen.

 

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum Download der vollständigen EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 63 KB)

 

 

14. Juni 2006: Neues Mitglied der EFRAG-Fachexpertengruppe berufen

 

Der Beirat hat Dr. Carsten Zielke als 12. Mitglied der EFRAG Technical Expert Group (TEG) berufen. Ab August 2006 verstärkt er die Mannschaft der TEG. Dr. Zielke ist Leiter des Researchteams Versicherungen bei der WestLB. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der French Society of Financial Analysts - beide Organisationen sind in der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) vertreten. Dr. Zielke ist ebenfalls Mitglied der EFRAG-Arbeitsgruppe Versicherungen.

 

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die englischsprachige Erklärung von EFRAG

 

 

14. Juni 2006: CEBS-Abschlussbericht nennt Vorteile der IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors- CEBS) hat seinen Abschlussbericht für das Jahr 2005 veröffentlicht (in englischer Sprache, 1,4 MB). Der Bericht erörtert einige Implementierungs- und aufsichtsrechtliche Themen hinsichtlich der Erstanwendung der IFRS durch europäische Banken, einschließlich der folgenden:

 

bullet Die IFRS „bieten CEBS eine einmalige Gelegenheit eine bessere Übereinstimmung der Aufsichtsfunktion innerhalb der EU voranzubringen“.
bullet „Am 16. Dezember 2005 hat CEBS die endgültigen Vorschriften veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für Konzernrechnungslegung (Framework for Consolidated Financial Reporting - FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. Das für Banken entwickelte Rahmenkonzept ist vorgesehen für deren veröffentlichten Konzernabschlüsse und stellt ähnliche Informationen für deren regelmäßigen Berichte bereit…Die Einführung der IAS/IFRS wurde von den Aufsichtsbehörden mit Sorge verfolgt, da vermutet wurde, dass diese Standards die durch das aufsichtsrechtliche Eigenkapital zu erfüllenden Kriterien gefährden würden. Demzufolge führte das CEBS eine Analyse einer Auswahl von unternehmerischen Finanzdaten durch….Die Analyse der aggregierten Stichprobendaten bestätigte, dass die Vorschriften die negativen Auswirkungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital von Kreditinstituten neutralisieren, die durch die IAS/IFRS beim Übergang beobachtet wurden.“
bullet „CEBS hat die meisten Richtlinien bezüglich der Implementierung von CRD und IFRS gerade veröffentlicht. Nach Abschluss aller Richtlinien wird CEBS ein Kompendium oder einen Ratgeber erstellen, das die Richtlinien, Ratschläge oder Arbeiten des CEBS beinhaltet. Die Zielgruppen dieses Ratgebers sind Aufsichtspersonen oder Marktteilnehmer, wesentliches Ziel ist es, eine stetige Durchsetzung der EU-Gesetzgebung und eine Vereinheitlichung der Aufsichtpraktiken voranzutreiben.“

 

 

14. Juni 2006: FEE mahnt Prüfungsstandards bei Nachhaltigkeitsberichten an

 

Die Europäische Wirtschaftsprüfervereinigung (European Federation of Accountants, FEE) hat ein Diskussionspapier zu den wesentlichen Aspekten von Nachhaltigkeitsprüfungen veröffentlicht. Das Dokument analysiert schwedische, französische, niederländische und deutsche Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Die Analyse hebt nationale Ähnlichkeiten und Unterschiede hervor und kommentiert diese in konstruktiver Weise. Das Dokument der FEE kommt zu dem Schluss, dass das „allgemeine internationale Material zur Prüfung in Bezug auf das Berichten über Nachhaltigkeit nicht ausreicht, da sich die Thematik im Wesentlichen komplex darstellt." Demzufolge ermuntert die FEE den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zur Entwicklung eines eindeutigen Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welcher hoffentlich bis spätestens 2007 vorliegt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet den FEE-Bericht (in englischer Sprache, 551 KB)
bullet die FEE-Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB)

 

 

14. Juni 2006: Inkrafttreten der neuen EU Pflicht zur Abschlussprüfung

 

Die neue Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (2006/43/EG), (216 KB), veröffentlicht im Amtsblatt der europäischen Union am 9.Juni 2006, ist rechtskräftig. Die wichtigsten Vorschriften beinhalten:

 

bullet Gesetzlicher Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Eindeutigere Definition von „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“. Viele der neuen Vorschriften befassen sich im Speziellen mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
bullet Öffentliche Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, müssen einen detaillierten öffentlichen Bericht erstellen, der einen Einblick in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das zugehörige Netzwerk ermöglicht, einschließlich Informationen über Qualitätssicherungsprüfungen, Fortbildungsmethoden und einer Aufstellung der Honorare.
bullet Unabhängige Prüfungsausschüsse: Vorgeschrieben. Diese haben die Rechnungslegungsprozesse und die gesetzliche Abschlussprüfung zu überwachen.
bullet Registrierung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Die Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass jeder gesetzliche Abschlussprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem elektronischen öffentlichen Register aufgeführt ist, und dass die Registrierungsinformationen auf dem aktuellen Stand sind. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss der Registereintrag die Größe der Gesellschaft, die Eigentümer und Mitglieder der Geschäftsführung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhalten.
bullet Unabhängigkeit: Eindeutig definiert. Wirtschaftsprüfer/Prüfungsgesellschaft darf nicht in irgendeiner Art und Weise an den Entscheidungsprozessen in dem zu prüfenden Unternehmen beteiligt sein.
bullet Qualitätssicherung und Prüfungsstandards: Alle gesetzlichen Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich einem System der Qualitätssicherung unterziehen und unterliegen der öffentlichen Aufsicht.
bullet Prüfungsstandards: Gesetzliche Prüfungen müssen im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards durchgeführt werden.
bullet Kontrollen und Sanktionen: Mitgliedsstaaten müssen ein effektives System von Kontrollen und Sanktionen einrichten, welches sowohl zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich sein kann.
bullet Kompetente Behörden: Mitgliedsstaaten müssen fachkundige Behörden benennen, die für die Zulassung, Registrierung, Qualitätssicherung, Kontrolle und Einhaltung der von der Richtlinie verfolgten Zielsetzung verantwortlich sind. Diese müssen miteinander zusammenarbeiten.
bullet Öffentliche Aufsicht: Die Mitgliedstaaten müssen diese mit Integrität und Unabhängigkeit versehen.
bullet Bestellung, Abberufung und Kommunikation: Es wurden verschiedene Grundsätze eingeführt, einschließlich eines Grundsatzes, wonach der gesetzliche Abschlussprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur abberufen werden kann, wenn es einen wesentlichen Grund dafür gibt, warum der Abschlussprüfer die Prüfung nicht beenden kann. Die Gründe für Abberufung und Rücktritt müssen offen gelegt werden.
bullet Registrierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern: Wirtschaftsprüfer und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern, die Bestätigungsvermerke in Bezug auf in der EU gehandelte Wertpapiere herausgeben, müssen in der EU registriert sein und einem System der Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung eines Mitgliedsstaates unterliegen. Nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die Qualitätskriterien der Richtlinie erfüllen, können sich registrieren lassen. Die Richtlinie erlaubt nur dann Ausnahmen von der Registrierung, Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung, wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern gleichwertigen Systemen der Registrierung und der Aufsicht unterliegen.
bullet Honorare: Geprüfte Unternehmen müssen das Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeben, untergliedert nach Honoraren für die Prüfungstätigkeit, sonstigen prüfungsnahen Dienstleistungen, Steuerberatungsleistungen und anderen Nicht-Prüfungsleistungen.
bullet Lokale Umsetzung: Die Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung der Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten verpflichtet, um der neuen Richtlinie nachzukommen.

 

 

13. Juni 2006: Diskussion über IFRS beim jährlichen IOSCO-Treffen

 

 

Vom 5. bis 6. Juni 2006 hielt die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions- IOSCO) ihre 31. Jahreskonferenz in Hongkong ab. Einer der Redner im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Thema IFRS war der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, Das Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 55 KB) enthält folgende Zusammenfassung der Arbeitsgruppen-Ergebnisse:

 

International Financial Reporting Standards

 

Der Einzug der IFRS versprach eine neue Ära von hochqualitativen internationalen Standards, und eine bessere Möglichkeit für Investoren, ihre Investitionsentscheidungen zu überprüfen. Im Verlauf der Diskussion bestätigte die Arbeitsgruppe, dass sich binnen kurzer Zeit seit der Einführung der IFRS eine intensive Debatte über ihre Umsetzung entwickelt hat. Trotz hoher Erwartungshaltung gab es Übereinstimmung darüber, dass der Umgang mit diesen Erwartungen eine wichtige Rolle beim ultimativen Erfolg der IFRS spielt.

 

Paul Pacter, IASB Director der Rechnungslegung für KMU, unterrichtete das Komitee der Wachstumsmärkte (Emerging Markets Committee) über das Projekt des IASB zu KMU. Darüber hinaus wird im Abschlusskommuniqué über Fortschritte bei der Entwicklung einer Datenbank über die Durchsetzung der International Financial Reporting Standards berichtet.

 

International Financial Reporting Standards-Datenbank

 

Im Oktober 2005 verabschiedete IOSCO eine Grundsatzerklärung über die Entwicklung einer Datenbank, die durch die gemeinsame Nutzung durch Börsenaufsichtsbehörden die Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) erleichtern soll. Eine solche Informations-Datenbank wird für Aufsichtbehörden als nützliche Referenzquelle bezüglich IFRS fungieren und die Koordination und Konvergenz erleichtern.

IOSCO geht davon aus, dass die Datenbank während der zweiten Hälfte des Jahres 2006 voll funktionsfähig sein wird. IOSCO steht in Verbindung mit dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde, die eine ähnliche Datenbank zur Benutzung innerhalb der Europäischen Union entwickelt und eingeführt hat.

 

 

13. Juni 2006: Einhaltung globaler Standards

 

Bei einer Konferenz gestern in Dublin sprach Charlie McCreevy, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungssektor, in seinen Anmerkungen zur Globalisierung und Finanzdienstleistungen über den Wettbewerbsvorteil, den die IFRS dem europäischen Kapitalmarkt bescheren:

 

Die Offenheit der EU wird beispielhaft deutlich durch unsere Entscheidung, uns qualitativ hochwertigen, globalen Standards zu verschreiben. Um nur zwei Beispiele aufzuzeigen, börsennotierte Unternehmen sind seit dem 01. Januar 2005 EU-weit verpflichtet ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS zu erstellen. Des Weiteren wird nächstes Jahr die Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive), welche die Basel II Ordnung durchsetzt, in Kraft treten. Ein frühzeitiger Anwender dieser hochgeschätzten internationalen Standards zu sein, kann genauso einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die wirtschaftliche Attraktivität darstellen, wie auch den Unternehmen in der EU helfen ins Ausland zu expandieren. Im Übrigen folgen die restlichen Länder der Welt unserem Beispiel und übernehmen IAS oder IAS ähnliche Standards.

Vor dem Hintergrund unserer Verpflichtung zur Einhaltung dieser strengen globalen Standards ist es nur recht, dass die EU (vertreten durch die Europäische Kommission) auch weiterhin eine führende Rolle innerhalb internationaler Gesetzgebungs- und Standardsetzungsgremien spielt, um sicher zu stellen, dass die besten Interessen der europäischen Unternehmen und Bürger, die sich an diese Regeln halten, rigoros verteidigt werden.

 

 

13. Juni 2006: Mehr als 1 Million SEC Reports auf dem WEB voll durchsuchbar

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) erklärte, dass jedes Dokument, das von börsennotierten Unternehmen und Kapitalanlageunternehmen (Investmentfonds) bei der SEC während der letzten zwei Jahre eingereicht wurde, komplett online durchsuchbar ist. Der Vorsitzende des SEC Christpher Cox sagte hierzu: „Dies ist ein riesiger Sprung für 90 Millionen amerikanische Investoren, das volle Potenzial des Internet zur Bereitstellung maßgefertigter Informationen zur finanziellen Lage von Unternehmen zu erschließen. Diese neue Volltext Suchmöglichkeit wird Investoren und Analysten einen sofortigen Zugang zu den speziellen Informationen bieten, die sie suchen.

 

Die neue Suchmaschine steht Ihnen unter www.sec.gov/edgar/searchedgar/webusers.htm zur Verfügung

 

Zum Download der englischsprachigen SEC-Mitteilung klicken Sie bitte hier.

 

 

13. Juni 2006: Neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Mai Ausgabe 2006 des Deloitte Global Offerings Services Newsletter (in englischer Sprache 110 KB) ins Netz gestellt. Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanische Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC- Berichtsanforderungen behilflich sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält aktualisierte Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts- und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

12. Juni 2006: Phillipe Danjou wird Nachfolger von Geoffrey Whittington im IASB

 

Phillipe Danjou, Direktor der Rechnungslegungs-Division der französischen Börsenaufsicht (Autorite des Marches Financiers, AMF) wird im Herbst Boardmitglied des IASB, und somit den ausscheidenen Geoffrey Whittington ersetzen. Herr Danjou ist Absolvent der HEC, zertifizierter Chartered Accountant und Registered Statutory Auditor und war Partner von Arthur Andersen & Co. (Paris). Von 1982 bis 1986 war er Vorsitzender des französischen Verbandes der Wirtschaftsprüfer (French Ordre des Experts Comptables, OEC). Philippe Danjou war Mitglied des International Auditing Practices Committee und fachlicher Berater des französischen Delegierten im früheren International Accounting Standards Committee (Vorgänger des IASB). Während seiner Zeit beim AMF war er Mitglied des Standards Advisory Committee des IASB, Beobachter beim Regelungsausschuss Abschlussprüfung der Europäischen Kommission (Committee on Auditing of the European Commission) sowie Mitglied, beim IOSCO Standing Committee 1 on Multinational Accounting and Disclosure sowie beim Financial Reporting Committee der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR-Fin). Philippe Danjous’ fünfjährige Amtszeit endet am 30. Juni 2011. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (60 KB):

 

 

12. Juni 2006: Wiederberufung von Bruns, McGregor und Yamada zum IASB

 

Hr. Bruns Hr. McGregor Hr. Yamada

 

Dem Vorschlag des Ernennungskomittes folgend haben die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), der Dachorganisation des IASB, drei Mitglieder des International Accounting Standards Board durch einstimmige Wahl für eine weitere fünfjährige Amtszeit, beginnend am 1.Juli 2006, endend am 30. Juni 2011, berufen. Die drei Board Mitglieder sind Hans-Georg Bruns, Warren McGregor und Tatsumi Yamada. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (PDF 60K). Die Treuhänder hatten zuvor angekündigt, dass der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, für weitere fünf Jahre, beginnend am 1. Juli 2006, im Amt bleibt.

 

 

11. Juni 2006: Agenda des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (ARC) der Europäischen Kommission

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung, dessen Aufgabe die Abgabe von Empfehlungen an die Europäische Kommission in Sachen Rechnungslegung ist, wird am 7. Juli 2006 in Brüssel zusammentreten. Die Tagesordnung (17 KB, in englischer Sprache) beinhaltet die folgenden Punkte, die sich auf die Arbeit des IASB beziehen:

 

bullet

Einheitliche Anwendung der IFRS

bullet

Arbeitsmechanismen und "Due Process" von IFRIC

bullet

Gleichwertigkeit von IFRS und Drittstaaten-Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere den US-GAAP - "Verschiebung der Entscheidung über die Gleichwertigkeit"
 
bullet

Entscheidung im Rahmen der Transparenzrichtlinie (28 KB, in englischer Sprache)

bullet

Änderung der Einführungsverordnung im Rahmen der Prospektrichtlinie (30 KB, in englischer Sprache)
 

bullet

Finanzierung des IASB

bullet

Konsolidierung und sprachliche Überarbeitung bereits freigegebener IFRS

bullet

Gründung der High-Level-Group

bullet

Dienstleistungskonzessionen

bullet

Segmentberichterstattung

 

 

10. Juni 2006: PCAOB-Frage-und-Antwortpapier zu Vorjahresanpassungen

 

Das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat eine Reihe von Fragen und Antworten des Stabes zu Änderungen eines von einem vorherigen Wirtschaftsprüfer testierten Vorjahresabschlusses veröffentlicht. Änderungen von Vorjahresabschlüssen können zum Beispiel bei aufgegebenen Geschäftsbereichen, der rückwirkenden Anwendung einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder bei Korrekturen von Vorjahresfehlern notwendig sein. Wenn die zu ändernden Vorjahresabschlüsse von einem vorherigen Prüfer geprüft wurden, stellt sich die Frage, ob diese Änderungen vom vorherigen Prüfer oder dessen Nachfolger zu prüfen sind. Zum Download des englischsprachigen PCAOB-Frage-und-Antwortpapiers klicken Sie bitte hier (60 KB).
 

 

10. Juni 2006: Treuhändertreffen der IASC-Stiftung am 28. und 29. Juni 2006

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung werden am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den 29. Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammenkommen. Ein Teil der Sitzung am Mittwoch Nachmittag wird öffentlich stattfinden.

 

Tagesordnung des öffentlichen Teils der IASC-Stiftungstreuhänder-Sitzung, 28. Juni 2006

bullet

14:30-15:00 Bericht des IASB-Vorsitzenden

bullet

Aktivitäten des IASB

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Fortschritte hinsichtlich des Memorandum of Understanding

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Initiativen zur Konvergenz

bullet

15:00-15:30 Bericht des Standardbeiratsvorsitzenden

bullet

15:30-16:45 Überprüfung des IASB-Arbeitsprogramms und Vorschläge für neue Agendapunkte

bullet

16:45-17:45 Effektivität des Interpretationsprozesses des IASB und von IFRIC

 

 

9. Juni 2006: Vorschlag zur stärkeren Berücksichtigung der Interessen nicht-börsennotierter Unternehmen durch den FASB

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board und das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahmen zu einem gemeinsamen Vorschlag mit dem Titel Enhancing the Financial Accounting and Reporting Standard-Setting Process for Private Companies (Verbesserung des Bilanzierungs- und Rechnungslegungs-Standardsettingprozesses für nicht-börsennotierte Unternehmen) herausgegeben. Nach diesem Vorschlag würde der FASB bestimmte Verbesserungen umsetzen, um die Transparenz seines Standardsettingprozesses für nicht-börsennotierte Unternehmen zu erhöhen und Eingaben von Vertretern der Adressaten nicht-börsennotierter Unternehmen zu berücksichtigen. In der Pressemitteilung wird angemerkt, dass in den Vereinigten Staaten 17.000 Unternehmen bei der SEC registriert und 20.000.000 Unternehmen nicht-börsennotiert (nicht-registriert) sind. Insbesondere:

 

bullet 1. Der FASB würde bestimmte Verbesserungen an seinen gegenwärtigen Prozessen vornehmen, um festzustellen, ob Abweichungen bei künftigen und bestehenden Bilanzierungsstandards für die Rechnungslegung nicht-börsennotierter Unternehmen vonnöten sind.
bullet 2. Der FASB und das AICPA würden gemeinsam einen Ausschuss zur Stärkung des Beitrags von Vertretern nicht-börsennotierter Unternehmen zum Standardsettingprozess einrichten und unterhalten. Zwecks Beurteilung der Abweichungen für nicht-börsennotierte Unternehmen bei Ansatz, Bewertung, Angaben und Darstellung wird der FASB die Bedürfnisse der Jahresabschlussadressaten sowie Kosten-Nutzen-Aspekte berücksichtigen.

 

Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung sowie hier zum Download der englischsprachigen Bitte um Stellungnahmen (68 KB) von einer neuen gemeinsamen Website, über die die Antworten zur Bitte um Stellungnahmen übermittelt werden können (bis zum 15. August 2006).

 

 

9. Juni 2006: Mai-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Mai 2006 eingestellt (325 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet Vorgeschlagene endgültige Äußerung des Stabes (FASB Staff Positions, FSP) zur Bilanzierung von größeren Instandhaltungsmaßnahmen
bullet Bitte um Stellungnahmen zur Zweiteilung von Versicherungsverträgen auf Versicherungsunternehmen und gewerbliche Versicherungsnehmer
bullet FASB gibt Berufung von neuem Mitglied des Boards bekannt

Entwicklungen beim AICPA

bullet Endgültiger SAS zur Berichterstattung über im Rahmen einer Prüfung identifizierte Probleme der internen Kontrollen
bullet Technical Practice Aids zur Bilanzierung von Pool-Darlehen gemäß SOP 03-3
bullet Überarbeiteter Entwurf eines "Statement of Position" (SOP) zum Anwendungsbereich des Prüfungs- und Rechnungslegungshandbuchs für Investmentgesellschaften (an den FASB zur endgültigen Bestätigung übermittelt)
bullet AICPA gibt Untersuchung von PCAOB-Überprüfungsberichten zu Wirtschaftsprüfungsgesellschaften heraus
bullet AICPA gibt Warnhinweis zur Rechnungslegung von Mitarbeiteraktienoptionen heraus

Entwicklungen bei der SEC

bullet SEC- und PCAOB-Diskussionsrunde zu Erfahrungen des zweiten Jahres mit den Vorgaben zu internen Kontrollen
bullet SEC und PCAOB geben Vorhaben zur besseren Umsetzung der Vorgaben zur Berichterstattung über interne Kontrollen bekannt
bullet Das Büro zur Aufsicht von Sparkassen (thrifts) der SEC und andere Bundesbehörden geben vorgeschlagene Stellungnahme zu komplex strukturierten Finanzierungsaktivitäten heraus

Entwicklungen beim PCAOB

bullet PCAOB gibt Stellungnahme zu Überprüfungen in 2006 heraus
bullet PCAOB schlägt Regelungen für periodische Berichterstattung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor
bullet PCAOB schlägt Regelungen hinsichtlich der Beibehaltung des Registrierungsstatus von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach einer Fusion oder einer Änderung der Rechtsform vor

Internationale Entwicklungen

bullet Vorgeschlagene Änderungen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten
bullet Entwurf des IFRIC-Handbuchs zum Abstimmungsprozess

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

9. Juni 2006: Unternehmenssteuerung in Zeiten schwankender Wechselkurse

 

Deloitte Research hat eine neue englischsprachige Studie mit dem Titel Managing in the Face of Exchange Rate Uncertainty: A Case for Operational Hedging (Unternehmenssteuerung in Zeiten schwankender Wechselkurse: Ein Fall für operatives Hedging) veröffentlicht (167 KB). In diesem Bericht werden die möglichen Auswirkungen großer und langfristiger Wertveränderungen von Währungen auf künftige Cashflows von Unternehmen untersucht, insbesondere Veränderungen des US-Dollars gegenüber asiatischen Währungen. Operatives Hedging wird in dem Bericht als ein Mittel für Unternehmen aufgetan, um für ihre Geschäftspläne Flexibilität zu erreichen. Im Gegensatz zu finanziellem Hedging gewährt Operatives Hedging den Unternehmen eine größere Palette an Alternativen zur Steuerung langfristiger Wechselkursrisiken und Absicherung künftiger Cashflows.

 

Operatives Hedging stellt eine Strategie zur Risikosteuerung mit Hilfe operativer Mittel dar. Es gewährt den Unternehmen Flexibilität hinsichtlich ihrer Lieferketten, ihrer finanziellen Lage, ihrer Vertriebsstrukturen und ihrer Marktaktivitäten, indem es an den Einkaufs-, Herstellungs- und Verkaufsstätten dynamische Anpassungen erlaubt. Wenn es umsichtig eingesetzt wird, kann diese Flexibilität dazu beitragen, die Auswirkungen großer und langfristiger Währungsschwankungen auf Kosten und Umsätze zu verringern.

 

 

9. Juni 2006: IASB veranstaltet Diskussionsrunden zu IAS 37

 

Im Rahmen seines Abstimmungsprozesses für die möglichen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen wird der IASB öffentliche Diskussionsrunden an drei verschiedenen Orten veranstalten. Im Juni 2005 veröffentlichte der IASB einen Standardentwurf mit Vorschlägen zu Änderungen an der konzeptionellen Vorgehensweise zum Ansatz von nicht-finanziellen Schulden. Alle Verpflichtungen, die die Definition einer Schuld im IASB-Rahmenkonzept erfüllen, würden angesetzt, es sei denn, dass sie nicht verlässlich zu bewerten sind. Unsicherheit hinsichtlich des Betrags oder des zeitlichen Anfalls der zur Tilgung der Schuld erforderlichen Aufwendungen würde sich im Wertansatz widerspiegeln, und nicht (so wie es gegenwärtig verlangt wird) beeinflussen, ob es zu einem Ansatz kommt. Daher werden einige Schulden, über die gegenwärtig nur im Anhang Bericht erstattet wird, in der Bilanz enthalten sein. Darüber hinaus würde dies den IASB-Ansatz an die US-GAAP angleichen. Um Stellungnahmen wurde bis zum 28. Oktober 2005 gebeten. An den Diskussionsrunden werden Vertreter der Adressaten und Mitglieder des IASB teilnehmen. Jede Diskussionsrunde wird für die Verfolgung durch die Presse und die Öffentlichkeit offen sein und auf der IASB-Website zur Verfügung gestellt werden.

 

Daten und Orte der Diskussionsrunden zu IAS 37
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Dienstag, 30. November 2006, Connecticut, USA

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Freitag, 8. Dezember 2006, London, Großbritannien

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Mittwoch, 20. Dezember 2006, Melbourne, Australien

 

 

8. Juni 2006: Tagesordnung für die Juni-Sitzung des IASB

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird von Dienstag, den 20. Juni 2006 bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird auch mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) am Montag, den 26. Juni und Dienstag, den 27. Juni 2006 zusammentreffen (Tagesordnung des SAC).

 


20. - 23. Juni 2006, London

 

Dienstag, 20. Juni 2006 (Nur Nachmittags)

 
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Finanzinstrumente

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Änderungen an IAS 37

 

Mittwoch, 21. Juni 2006

 
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Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen - Durchsicht eines überarbeiteten Entwurfs des Standardentwurfs

 

Donnerstag, 22. Juni 2006

 
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IFRIC-Update, einschließlich:

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D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

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IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Klassifizierung eines Finanzinstrumentes als Fremd- oder Eigenkapital

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Fair Value Measurement

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Rahmenkonzept

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Versicherungsverträge - Phase 2 [Unterrichtseinheit]

 

Freitag, 23. Juni 2006 (Nur Vormittags)

 
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Ergebnis je Aktie

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Projekt des ASB zur Pensionsbilanzierung [Unterrichtseinheit]

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Fachliche Planung

 

 

8. Juni 2006: Tagesordnung für die Juni-Sitzung des Standardbeirats

 

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Montag, den 26. Juni 2006 und Dienstag, den 27. Juni 2006 im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, London mit dem International Accounting Standards Board zusammentreffen. Die vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben.

 


26. - 27. Juni 2006, London

 

Montag, 26. Juni 2006

 
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Meinungen zur strategischen Ausrichtung der Rechnungslegung

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Sachverhalte zur Reflexion

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Rechnungslegung und finanzielle Stabilität

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Anregungen vom CFA-Institute

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Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen

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IASB-Arbeitsprogramm und Konvergenz

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Bericht von IASB-Vorsitzenden

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Arbeitsprogramm

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Konvergenz mit den US-GAAP

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Prioritäten

Dienstag, 27. Juni 2006 (Nur Vormittags)

 
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Vorschläge zur Agenda des IASB

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Die Vorgehensweise zur Festlegung der Agenda

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Vorschläge für Hinzufügungen zur Agenda

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Rahmenkonzept

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Allgemeines Update

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Vermögenswerte und Schulden

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Bewertung - Planung

 

 

8. Juni 2006: EU-Minister diskutieren über Finanzierung des IASB

 

Auf der Sitzung der Eurogruppe (Eurogroup) und der Wirtschafts- und Finanzminister vom 6. bis 7. Juni 2006 in Luxemburg werden die EU-Minister gemäß der Tagesordnung für die Sitzung (in englischer Sprache, 113 KB) über Möglichkeiten zur Finanzierung des IASB sowie über Sachverhalte in Bezug auf die Organisation des IASB diskutieren. Ein Auszug aus der EU-Meldung:

 

Schließlich wird der Rat auch Nachmittags eine erste Diskussion zu den gegenwärtigen Finanzierungsvereinbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) führen. Eine Fortführung des gegenwärtigen Finanzierungssystems über 2007 hinaus, das sich nur auf eine kleine Anzahl von Spenden stützt, wird vor dem Hintergrund zunehmend weltweiter Anwendung als nicht tragfähig angesehen. Dies würde dem internationalen Standardsetter nicht erlauben, unabhängig und ausreichend ausgestattet zu sein, um seine Arbeiten auf zeitnahe Art und Weise fertig zu stellen. Daher ist ein neues System mit ausgewogener Aufteilung zwischen den geografischen Regionen nötig. Kommissar McGreevy wird vermutlich kurz darstellen, dass ein klares politisches Signal an den IASB und die interessierte Öffentlichkeit, etwa anhand einer Erklärung auf der Ebene des Econfin-Rates, als die am besten geeignete Maßnahme erscheint, um kurzfristig zur Erreichung einer vernünftigen und durchführbaren Lösung beizutragen. In einer solchen Erklärung sollte eine eindringliche Botschaft zum langfristigen Ziel der Verbesserung der IASB-Organisation anhand der Weiterentwicklung seines Ansatzes zur Konsultation, Rückmeldung und zum Abstimmungsprozess enthalten sein.

 

 

8. Juni 2006: Erläuterung der vorgeschlagenen Überarbeitungen an IAS 23

 

Am 25. Mai 2006 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf zur Änderung von IAS 23 Fremdkapitalkosten herausgegeben. Auf IAS Plus.com haben wir eine Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 57 KB), der die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 erläutert. Die grundlegendste Änderung liegt in der Abschaffung des Wahlrechts in IAS 23 zur unmittelbaren Aufwandsverrechnung aller Fremdkapitalkosten. Für den Fall, dass Fremdkapitalkosten in einem Zusammenhang stehen mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, würde der überarbeitete Standard die Aktivierung als Teil der Anschaffungskosten dieses Vermögenswertes verlangen. Alle anderen Fremdkapitalkosten würden unmittelbar aufwandswirksam verrechnet. Diesen und alle beinahe 90 früheren Newsletter finden Sie hier.

 

 

8. Juni 2006: IFRS do kapsy - IFRS in your pocket in tschechischer Sprache

 

Unsere tschechischen Kollegen von Deloitte haben IFRS do kapsy, die tschechischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket für 2005 herausgegeben (536 KB). Diese Ausgabe enthält eine besondere Einleitung von Michal Petrman (Office Managing Partner von Deloitte, Tschechische Republik) zusätzlich zu allen Informationen der englischsprachigen Ausgabe. Exemplare dieser und aller anderen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS können über die Publikationen-Seite von IAS Plus.com abgerufen werden. Sie finden Links zu unseren deutschsprachigen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS auf der Startseite von IAS Plus.de sowie auf unserer Publikationen-Seite.

 

 

7. Juni 2006: PIOB gibt ersten Jahresbericht heraus

 

Der Public Interest Oversight Board (PIOB) hat seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Der PIOB ist eine in 2005 gegründete, unabhängige Organisation, der eine umfassende Aufsicht über alle Tätigkeiten der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) ausüben soll, die das öffentliche Interesse betreffen. Insbesondere sind davon die Verabschiedung von Prüfungs-, Ethik- und Ausbildungsstandards für Wirtschaftsprüfer und die Befolgung der IFAC-Regelungen durch die IFAC-Mitgliedsorganisationen betroffen. Bei Vorstellung des Berichts sagte der PIOB-Vorsitzende Stavros B. Thomadakis:

 

Ich glaube fest daran, dass hochqualitative Standards auf den Gebieten Prüfung, Ethik und Ausbildung bei der Wiederherstellung des Vertrauens in den Prüfungsprozess und der Förderung von intakten Unternehmen und Märkten hilfreich sein können. Ich glaube außerdem, dass hochqualitative Standards, die angewandt und dabei auf gleiche Weise angewandt werden, ein internationales 'öffentliches Gut' entstehen lassen, welches einen sehr wichtigen Teil der Regierungsvereinbarungen zu unserem Weltfinanzsystem darstellt. Da diese Standards außerdem im Sinne des allgemeinen öffentlichen Interesses formuliert werden, stellt dies eine weitere Schutzmaßnahme dar, damit diese Vereinbarungen Stabilität und Entwicklung auf der ganzen Welt fördern.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Links für:

bullet Die PIOB-Pressemitteilung (120 KB).
bullet Den PIOB-Jahresbericht 2005 (195 KB).

 

 

7. Juni 2006: IFAC wird Leitlinien für Prüfung von KMU entwickeln

 

Auf seiner Sitzung letzte Woche in Peking verabschiedete der Board der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) einen Plan zur Entwicklung von Leitlinien für die Anwendung der International Standards of Auditing (ISA) bei Prüfungsmandaten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Leitlinien basieren auf den per 31. Dezember 2006 geltenden ISA und sollen nach derzeitiger Planung zu Beginn des Jahres 2007 veröffentlicht werden. Darüber hinaus hat der IFAC-Board Kuala Lumpur als Veranstaltungsort für den 2010 World Congress of Accountants benannt. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

 

 

6. Juni 2006: SEC-Vorsitzender hält Rede über Vorzüge der XBRL-Berichterstattung

 

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) Christopher Cox hielt kürzlich eine englischsprachige Rede zum Thema „Die interaktive Datenrevolution: Verbesserte Ausweisvorschriften helfen Investoren, weniger kostenintensive Berichterstattung hilft Unternehmen“. „Interaktive Daten“ sind Finanz- oder andere Informationen, die unter Verwendung der XBRL-Programmiersprache markiert worden sind. Zu den vom Vorsitzenden Cox hervorgehobenen Vorzügen von XBRL zählen neben dem einfacheren und kurzfristigeren Zugang zu Informationen genauere und verlässlichere Informationen sowie grundlegend neue Analysemöglichkeiten. Bezug nehmend auf die Richtigkeit finanzieller Daten merkte der Vorsitzende Cox an:

 
Und die Zahlen, die die Investoren durch die Verwendung interaktiver Daten zu Gesicht bekommen, werden erheblich präziser sein, als sie es bis zum heutigen Tage waren. Die meisten Menschen glauben, dass die Zahlen, die Analysten und Berufstätige in der Investmentbranche verwenden, direkt aus den Meldungen der SEC stammen. Sogar einige Vorstandsvorsitzende gehen davon aus. Aber es stimmt nicht. Eine ganzer Industriezweig hat sich entwickelt, um Informationen aus den Jahresabschlüssen, die die Unternehmen uns melden, herauszufiltern. Die Fehlerquote in diesem Prozess erreicht eine nicht akzeptable Größenordnung. Laut einer Studie gelingt es etwa Computern, die auf die Daten der SEC-Website zugreifen, nur in 72% aller Fälle, die Zahlen korrekt zu erfassen. Im Anschluss muss jeder einzelne dieser hunderte von Posten von Menschenhand mit den Jahresabschlüssen jedes Unternehmens abgeglichen werden, um die 28% herauszufiltern, die nicht richtig erfasst worden sind. Dies ist zeitintensiv und da Menschen beteiligt sind, fehleranfällig. Sogar nach der manuellen Filterung kann die Fehlerquote zwischen 5% und 20% betragen. Nach all den Fortschritten, die wir bis heute gemacht haben, und nach dem wir soviel Geld ausgegeben haben, um sicherzustellen, dass Unternehmen exakte Zahlen liefern, warum lassen wir dieses unterentwickelte Vorgehen weiterhin unvermindert zu?

 

Edgar Online, ein Unternehmen aus Connecticut, das sich mit der Herausfilterung solcher Informationen aus unseren SEC-Meldungen beschäftigt und diese an nachgelagerte Adressaten weiterveräußert, hat uns einen Eindruck davon vermittelt, wie die Zukunft aussehen könnte. Sie haben interaktive Daten bereitwillig angenommen und mittlerweile mehr als 10.000 aktuelle und Unternehmensabschlüsse vergangener Jahre markiert, einschließlich sämtlicher 10K und 10Q-Meldungen. Nach eigener Aussage hat Edgar Online dank XBRL einen Genauigkeitsgrad von mehr als 99% erreicht.

 

Stellen Sie sich vor, dass jeder Kleinanleger Zugang zu besseren Zahlen hat, als sich Analysten dies jemals vorgestellt haben, und stellen Sie sich die Verknüpfung dieser Genauigkeit mit der Möglichkeit zur Neu-Anordnung und zum Abgleich sowie zum Vergleich und der Analyse solcher Zahlen vor.

 

 

5. Juni 2006: IFAC auf der Suche nach öffentlichem Mitglied des IAESB

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) bittet um Nominierungen für ein öffentliches Mitglied des unabhängigen International Accounting Education Standards Board (IAESB). Einzelpersonen, Organisationen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IFAC-Mitglieds- sowie regionale Rechnungslegungsorganisationen sind zu Nominierungsvorschlägen für den öffentlichen Mitgliedsposten bis zum 23. Juni 2006 aufgerufen. Der IAESB entwickelt Standards und Leitlinien zur Examensvorbereitung, Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes. Klicken Sie hier für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung.

 

 

5. Juni 2006: CESR-Bericht mit "Bedenken" in Bezug auf IFRS

 

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen Bericht zum "Großhandels-Tag" von CESR veröffentlicht, der am 20. Februar 2006 in den Räumen von CESR in Paris statt fand. Eine große Auswahl von Vertretern des Wertpapierbereichs traf sich mit CESR zwecks Identifizierung und Diskussion der gegenwärtigen Hauptentwicklungen auf den europäischen Großhandelsmärkten sowie um zu beurteilen, ob daraus irgendwelche regulatorischen oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen folgten. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Diskussion der Marktteilnehmer bezog sich auf die IFRS:

 

Es gibt Bedenken hinsichtlich der International Financial Reporting Standards (IFRS), die dazu zu führen scheinen, dass EU-Emittenten Notierungen auf Nicht-EU-Börsen oder auf nicht regulierten Märkten der EU anstreben, um die Anwendung der IFRS zu vermeiden. Das gleiche gilt für Nicht-EU-Emittenten, für die Ungewissheit dahingehend besteht, ob, und wenn ja wann die Europäische Kommission US-amerikanische, kanadische und japanische Rechnungslegungsstandards als gleichwertig im Sinne der Transparenzrichtlinie ansehen wird.

 

Sie können den englischsprachigen Bericht hier herunterladen.

 

 

4. Juni 2006: Neue IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2005 (1,06 MB) eingestellt, die mit Hilfe einer Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für jede Ausweis- und Angabevorschrift die Aufzeichnung der Durchsicht eines Jahresabschlusses erlaubt. Diese Checkliste spiegelt die Berichterstattungspflichten für 2005 wider. Wir gehen davon aus, dass wir unsere englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Anhangvorschriften für 2006 im dritten Quartal 2006 veröffentlichen werden.

 

 

2. Juni 2006: Bitte um Nominierungen für neuen IASC-Stiftungsvorsitzenden

 

Die IASC-Stiftung hat mit der Suche nach einem neuen Vorsitzenden der Treuhänder begonnen, um Tommaso Padoa-Schioppa zu ersetzen, der zum italienischen Finanzminister ernannt worden ist. Vor Tommaso Padoa-Schioppa bekleidete Paul Volcker, der frühere Vorsitzende der US-Notenbank (US-Federal Reserve Board), das Amt des Vorsitzenden. Die Benennung bezieht sich auf eine am 31. Dezember 2008 endende Amtszeit. Eine erneute Berufung für weitere drei Jahre ist möglich. Nominierungen sind bis zum 7. Juli 2006 erbeten. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der IASC-Stiftung (69 KB).

 

 

2. Juni 2006: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum vorgeschlagenen IASB-Entwurf Änderung von IFRS 2 im Hinblick auf Ausübungsbedingungen und Annullierungen verabschiedet. Darin stimmt der DSR zwar grundsätzlich den IASB-Vorschlägen hinsichtlich der Ausübungsbedingungen zu, äußert sich jedoch kritisch zur Schlussfolgerung des IASB, wonach Annullierungen durch Mitarbeiter auf die gleiche Art und Weise wie Annullierungen durch Unternehmen bilanziert werden sollten. Sie können die englischsprachige DSR-Stellungnahme an den IASB hier herunterladen (164 KB).

 

 

1. Juni 2006: Muster-Halbjahreskonzernabschluss gemäß australischen IFRS-Äquivalenzstandards

 

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben den englischsprachigen Muster-Halbjahreskonzernabschluss 2006 (645 KB) veröffentlicht, der die Anforderungen an einen Zwischenbericht gemäß den australischen IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) für Perioden, die am oder nach dem 30. Juni 2006 enden,  veranschaulicht. Der Musterabschluss stellt einen Halbjahreszwischenbericht dar, der in Übereinstimmung steht mit:

 

bullet dem australischen Corporations Act (2001);
bullet dem Bilanzierungsstandard AASB 134 Zwischenberichterstattung, so wie durch AASB 2004-2 und AASB 2005-7 "Änderungen an den australischen Bilanzierungsstandards" geändert; und
bullet anderen zum Zeitpunkt der Herausgabe geltenden Vorschriften und Richtlinien, einschließlich der Zulassungsvorschriften der Australischen Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX) sowie Wertpapierklassifizierungsvorschriften, Anwendungshinweisen, Verfahrensregeln und Medienveröffentlichungen der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC).

 

Dieser Musterabschluss dient dazu, die Bedürfnisse der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen bei der Erfüllung der Halbjahresberichtsvorschriften des Corporations Act (2001) erfüllen. Die besonderen Berichterstattungsvorschriften für Wirtschaftszweige wie etwa Lebensversicherungen und Genossenschaftsbanken werden nicht dargestellt. Darüber hinaus kann dieser Musterabschluss selbstverständlich nicht sämtliche Sachverhalte abbilden, die in der Praxis auftreten können und ist kein Ersatz für Kenntnisse der sich aus dem Corporations Act (2001) ergebenden Berichterstattungspflichten, der Bilanzierungsstandards und der Interpretationen, die die Voraussetzung für die Aufstellung eines Abschlusses darstellen. Sie finden Links zu diesem und anderen A-IFRS Musterabschlüssen auf der englischsprachigen Australien-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com.

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