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IFRS Nachrichten – Januar 2006

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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31. Januar 2006: Auftritt des IASB-Vorsitzenden vor EU-Parlamentsausschuss

  Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf zur Erörterung der Arbeit des IASB und der Einführung der IFRS in der Europäischen Union mit dem Ausschuss für Währungs- und Wirtschaftsfragen des Europäischen Parlaments zusammen. Unter anderem behandelte Sir David den Fortschritt bei der Konvergenz zwischen den IASB-Standards und denen des US-Standardsetters, des FASB, den Stand in Sachen IAS 39, und das Ergebnis der Satzungsüberprüfung der IASC Foundation. Zum Download von Sir Davids Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

30. Januar 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den Stand des Übernahmeprozesses per 27. Januar 2006 (in englischer Sprache, 32 KB). Die folgenden Verlautbarungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Anwendung in Europa freigegeben.

 

bullet IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
bullet IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2
bullet Änderungen an IAS 21

 

 

27. Januar 2006: Europäische Kommission billigt jüngste IFRS

Die Europäische Kommission hat die Verordnung Nr. 108/2006 vom 11. Januar 2006, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf IFRS 1, 4, 6 und 7, IAS 1, 14, 17, 32, 33 und 39 sowie IFRIC 6 verabschiedet. Zum Download des Amtsblattes der EU klicken Sie bitte hier (418 KB - enthält die deutsche Fassung der verabschiedeten Standards).

 

 

27. Januar 2006: Sonderausgabe des IAS Plus Newsletter zu IFRIC 8

Das International Financial Reporting Interpretations Committee hat in diesem Monat die Interpretation 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 herausgegeben. IFRIC 8 stellt klar, dass auf Vertragsverhältnisse, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte Vergütungen offensichtlich umsonst oder gegen unzureichende Gegenleistung herausgibt, IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung anzuwenden ist. IFRIC 8 ist für am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, eine frühere Anwendung ist empfohlen. Auf IAS Plus.com haben wir eine Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters (in englischer Sprache, 53 KB) eingestellt, in der IFRIC 8 erläutert wird. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

27. Januar 2006: Tagung der KMU-Arbeitsgruppe des IASB kommende Woche

Die Arbeitsgruppe "Kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) wird am 30. und 31. Januar 2006 im Crowne Plaza London - St. James's Hotel zusammentreten. Der Board wird mit der Inhaltsanalyse eines im Wesentlichen vollständigen, vorläufigen Stabsentwurfs eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beginnen. Die Tagesordnung steht auf der IASB-Website zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache, 43 KB). Die Sitzung ist öffentlich.

 

 

26. Januar 2006: Zweiter Tag der IASB-Sitzung Januar 2006

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Januar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

25. Januar 2006: IFRS-Anwendung für ausländische börsennotierte Unternehmen in Korea möglich

Die südkoreanische Börsenaufsichtskommission hat von der koreanischen Börse vorgeschlagene Vorschriftsänderungen gebilligt, nach denen in Korea börsennotierte, ausländische Unternehmen die Anwendung von IFRS und US-GAAP anstelle der koreanischen Rechnungslegungsstandards gestattet ist. Die World Federation of Exchanges berichtet, dass zum 31. Dezember 2005 1.619 koreanische und 0 ausländische Unternehmen an der koreanischen Börse gelistet waren. Zum Download der Presseerklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 145 KB)

 

 

25. Januar 2006: FASB veröffentlicht "Fair-Value-Option"-Entwurf

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, der es Unternehmen ermöglichen würde, ausgewählte finanzielle Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") zu bilanzieren. Bei Nutzung dieses Wahlrechts wären sämtliche Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam zu erfassen. Die vom FASB vorgeschlagene "Fair-Value-Option" ähnelt der in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung enthaltenen. Ziel einer derartigen Option ist die Verringerung der durch so genannte "Accounting Mismatches" entstehenden Ergebnisvolatilität, wenn miteinander in Beziehung stehende Finanzinstrumente unterschiedlichen Bewertungsansätzen unterliegen. Der Entwurf steht auf der FASB-Website zum Download zur Verfügung. Die Kommentierungsfrist endet am 10. April 2006. Für die Presseerklärung des FASB klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 12 KB).

 

 

25. Januar 2006: IFAC-Entwurf eines Verhaltenskodexes für Unternehmen

Die Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants - IFAC) hat einen Entwurf mit dem Titel Guidance for the Development of a Code of Corporate Conduct (Leitlinien zur Entwicklung eines Verhaltenskodexes für Unternehmen) zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Die darin vorgeschlagenen Leitlinien sollen Wirtschaftsprüfer und andere bei Aufbau und Umsetzung von Verhaltenskodizes für ihre weltweiten Organisationen unterstützen. Der Entwurf ist darauf ausgerichtet, Wirtschaftsprüfer in privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und Regierungsorganisationen beim Umgang mit Themen der Entwicklung, Überwachung, Durchsetzung und Berichterstattung im Rahmen eines Verhaltenskodexes zu helfen. Die Kommentierungsfrist endet am 15. April 2006. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für

 

bullet den Entwurf (in englischer Sprache, 284 KB)
bullet die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 40 KB)

 

 

25. Januar 2006: Erster Tag der IASB Sitzung Januar 2006

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Januar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

25. Januar 2006: Verbleibende Unterschiede zwischen Singapur FRS und IFRS

Wir haben unsere Zusammenfassung der verbleibenden Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards von Singapur und den International Financial Reporting Standards auf unserer Länderseite für Singapur aktualisiert, um die Änderungen widerzuspiegeln, die durch den Rat für Unternehmensangaben und -verfassung von Singapur (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) im Januar 2006 bewirkt worden sind.

 

 

24. Januar 2006: Konferenz der IASC-Stiftung zum Thema Konvergenz am 6./7. April 2006 in Frankfurt am Main

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASC Foundation), die Dachorganisation des IASB, wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7. April 2006, eine Konferenz zum Thema "International Financial Reporting Standards - Implications of Convergence" für erfahrene Finanzvorstände und sonstige interessierte Parteien in Frankfurt am Main ausrichten. Die Konferenz dient dem Austausch von Erfahrungen und Informationen zwischen Standardsettern, Aufsichtsbehörden, Analysten und Anwendern über die Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs-Konvergenz, im Rahmen von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Arbeitsgruppen. Als Hauptredner sind vorgesehen:

 

bullet John Tiner, Geschäftsführer der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (UK Financial Services Authority) und Vorsitzender der Finanz-Arbeitsgruppe des Komitees der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und
bullet Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen.

 

An den Podiumsdiskussionen (unter anderem zu den Themen Rahmenkonzept, Unternehmenszusammenschlüsse, Erlöserfassung und Finanzinstrumente) werden zahlreiche Mitglieder des IASB und des US-Standardsetters FASB teilnehmen, einschließlich der beiden Vorsitzenden, Sir David Tweedie und Robert Herz. Zum Download des englischsprachigen Veranstaltungsprospekts klicken Sie bitte hier (367 KB). Weitere Informationen finden Sie auf der IASB-Website.

 

 

23. Januar 2006: DRSC-Interpretation zur Bilanzierung von Elektroschrott

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat RIC 2 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Interpretation ist mit dem Tag ihrer Veröffentlichung anwendbar. Eine Anwendung bereits zum 31. Dezember 2005 wird empfohlen. RIC 2 behandelt von IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht abgedeckte Sachverhalte. In der Interpretation geht es im weitesten Sinne um die Definition des zum Ansatz einer Rückstellung gemäß IAS 37.17 verpflichtenden Ereignisses für:

 

bullet Historische Altgeräte von privaten Haushalten
bullet Historische Altgeräte von kommerziellen Nutzern
bullet Neue Altgeräte von privaten Haushalten
bullet Neue Altgeräte von kommerziellen Nutzern

 

Auch wenn die Interpretation vor dem Hintergrund des deutschen Rechtsrahmens verfasst wurde, so sind einige der dort angegebenen Hinweise eventuell auch für andere europäische Rechtsräume relevant. Die Interpretation ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee. Die Einstellung sowohl der deutschen Fassung (RIC 2) (63 KB), als auch der englischsprachigen Version (AIC 2) (64 KB) auf IAS Plus erfolgt mit freundlicher Genehmigung des DRSC.

 

 

23. Januar 2006: Reibungsloser Übergang auf IFRS in Australien

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat eine Zusammenfassung ihrer jüngsten Untersuchung der kürzlich eingeführten australischen IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) veröffentlicht. Die ASIC überprüfte die Angaben in den Geschäftsberichten von 1.250 börsennotierten Unternehmen mit Bilanzstichtag zwischen dem 30. Juni und 31. Juli 2005. Als Ergebnis hielt die ASIC fest dass "alle überprüften Unternehmen die vorgeschriebenen Angaben über die Auswirkungen der A-IFRS erfolgreich vorgelegt haben, durch Erklärung der wichtigsten von ihnen unter A-IFRS erwarteten bilanziellen Unterschiede".

 

bullet Lediglich 19 der überprüften Unternehmen kamen zu dem Schluss, dass die Einführung der neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen haben würde.
bullet Etwa 700 Unternehmen machten quantitative Angaben zu allen wesentlichen Unterschieden.
bullet Weitere 480 Unternehmen quantifizierten einige der wesentlichen Unterschiede.

 

A-IFRS sind für am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnende Berichtsperioden anzuwenden. Zum Download der Presseerklärung der ASIC klicken Sie bitte hier.

 

 

21. Januar 2006: CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden. CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:

 

bullet Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.
bullet Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten, Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).
bullet Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären, insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.
bullet Abschließend kommt es aufgrund des EU Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS gestattet ist.

 

Zum Download der vollständigen Erklärung des CESR (in englischer Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

21. Januar 2006: SEC-Vorstoß für erweiterte Angabepflichten

Die US-Börsenaufsicht SEC hat beschlossen, Vorschläge zur Erweiterung der Angabepflichten zur öffentlichen Kommentierung herauszugeben. Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Angabepflichten bezüglich der nachfolgenden Sachverhalte ergänzen:

 

bullet Vergütung für Vorstände und leitende Angestellte,
bullet Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen,
bullet Unabhängigkeit des Vorstands und sonstige Corporate-Governance-Themen und
bullet Aktienbesitz von Vorständen und leitenden Angestellten.

 

Die vorgeschlagenen Vorschriften wären auf die Angaben in Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten anzuwenden. Die meisten dieser Angaben sind in allgemein verständlicher Sprache ("plain English") gefordert. Ebenfalls geändert werden sollen die Vorschriften zu Vergütungsvereinbarungen des Formblatts 8-K. Zum Download der SEC-Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 80 KB).

 

 

20. Januar 2006: EFRAG empfiehlt die Billigung von IFRIC 7

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Group - EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, IFRIC 7 Anwendung des „Restatement“-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern zur Anwendung in Europa freizugeben. Zum Download des Empfehlungsschreibens (in englischer Sprache, 66 KB) klicken Sie bitte hier. EFRAG hat auf seiner Website ebenfalls folgende Dokumente eingestellt:

 

bullet Einen Entwurf eines Empfehlungsschreibens zur Billigung einer Änderung an IAS 21 - Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Netto-Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (die Kommentierungsfrist läuft bis zum 3. Februar 2006).
bullet Vorläufige Ansichten zum IASB-Diskussionspapier zur Lageberichterstattung (die Kommentierungsfrist läuft bis zum 24. März 2006)

 

 

20. Januar 2006: IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache

Unsere dänischen Kollegen haben einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2005 in dänischer Sprache herausgegeben (IFRS Modelregnskab 2005, 537 KB).

 

 

19. Januar 2006: IASB veröffentlicht Entwurf zur Segmentberichterstattung

Der IASB hat den Entwurf eines International Financial Reporting Standards (IFRS) ED 8 Geschäftssegmente veröffentlicht. Die darin enthaltenen Vorschläge sind Teil des IASB-Projekts zur Konvergenz mit US-GAAP. ED 8 ist das Ergebnis des vom IASB durchgeführten Vergleichs von IAS 14 Segmentberichterstattung und des US-Standards SFAS 131 Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information (Angaben über Segmente eines Unternehmens und damit zusammenhängende Informationen). Der vorgeschlagene IFRS würde IAS 14 ablösen und die Segmentberichterstattung mit den Vorschriften von SFAS 131 in Einklang bringen. ED 8 würde Unternehmen bei der Berichterstattung über die finanzielle Leistung ihrer operativen Segmente die Anwendung des "Management Approach" vorschreiben. Die nach außen berichteten Informationen entsprächen so im Wesentlichen den vom Management zur Beurteilung der Segmentleistung und zur Ressourcenallokation auf die operativen Segmente genutzten. Solche Informationen unterscheiden sich möglicherweise von den zur Aufbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz verwendeten. Aus diesem Grund enthält der Vorschlag Vorschriften zur Erläuterung der Erstellungsgrundlage der Segmentinformationen und zur Überleitung zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz ausgewiesenen Beträgen. Der vorgeschlagene IFRS wäre für Abschlüsse am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnender Geschäftsjahre anzuwenden. Für die Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte hier.

 

 

17. Januar 2006: Bericht von der Januar-Sitzung des IFRIC

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. Januar 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die von uns übersetzten, vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften durch Beobachter von Deloitte.

 

 

16. Januar 2006: Treuhänder bitten um Bewerbungen für Board-Mitgliedschaften

Die International Accounting Standards Committee Foundation bittet um Bewerbungen für vier IASB-Vollzeitmitgliedschaften ab dem 1. Juli 2006. Die Amtszeiten der folgenden vier IASB-Mitglieder laufen am 30. Juni 2006 aus - Hans-Georg Bruns, Warren McGregor, Geoffrey Whittington und Tatsumi Yamada. Alle genannten sind berechtigt, sich für eine weitere Amtszeit zu bewerben, Professor Whittington verzichtet jedoch auf eine Wiederernennung. Die von den Board-Mitgliedern zu erfüllenden Qualifikationen finden sich im Anhang zur IASCF-Satzung. Erfolgreiche Bewerber werden für eine fünfjährige Amtszeit ernannt, es wird erwartet, dass Sie Ihren Wohnsitz nach London verlegen, dem Amtssitz des IASB. Interessierte Kandidaten werden gebeten, bis zum 28. Februar 2006 ein Anschreiben und einen Lebenslauf an folgende Adresse zu senden: Philip Laskawy, Chairman of the Nomination Committee, IASC Foundation, 30 Cannon Street, London EC4M 6XH, United Kingdom; alternativ per Email an Tom Seidenstein, Director of Operations unter tseidenstein@iasb.org.  Für die Erklärung der IASCF (in englischer Sprache, 92 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

16. Januar 2006: Tagesordnung für die Januar-Sitzung des IASB (zwei Tage)

Der IASB wird am Dienstag, den 24. und Mittwoch, den 25. Januar 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Räumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird an diesen Tagen nur nachmittags tagen. Am Donnerstag, den 26. und Freitag, den 27. Januar findet keine Sitzung statt.

 

24. und 25. Januar 2006, London

 

Dienstag, 24. Januar 2006 (nur nachmittags)

 

bullet Rahmenkonzept - Schwerpunkt: Abgrenzung des Begriffs Schuld
bullet Unternehmenszusammenschlüsse II - Analyse der Stellungnahmen zum Standardentwurf

 

Mittwoch, 25. Januar 2006 (nur nachmittags)

 

bullet Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten - Übergang
bullet Rahmenkonzept - Zielsetzung und qualitative Merkmale
bullet Erfolgsberichterstattung - Segment A "Restanten"
bullet Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen – Stabspräsentation eines vorläufigen Entwurfs wesentlicher Abschnitte des geplanten Standardentwurfes
bullet Ergebnis je Aktie - Treasury-Stock-Methode
bullet IFRIC: Stand der Arbeiten

 

 

13. Januar 2006: Musterkonzernabschluss 2005 für Singapur

Die Kollegen von Deloitte & Touche Singapur haben einen Musterkonzernabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2005 gemäß den Singapore Financial Reporting Standards herausgegeben. Klicken Sie auf die folgenden Links zum Download der englischsprachigen Publikationen:

 

bullet Musterkonzernabschluss 2005 (1.034 KB, 74 Seiten)
bullet Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2005 (1.023 KB, 137 Seiten)
bullet Kombinierter Musterkonzernabschluss und Checkliste 2005 (867 KB, 207 Seiten)

 

 

12. Januar 2006: IFRIC-Interpretation zum Anwendungsbereich von IFRS 2

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine endgültige Interpretation - IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 - herausgegeben. IFRIC 8 stellt klar, dass IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf Verhältnisse anzuwenden ist, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte offensichtlich ohne oder für eine ungenügende Gegenleistung gewährt. IFRIC 8 erläutert, dass wenn die identifizierbare Gegenleistung augenscheinlich unter dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der eingegangenen Schulden liegt, dieser Sachverhalt darauf hindeutet, dass andere Gegenleistung entweder empfangen wurde oder noch empfangen werden wird. Deshalb ist IFRS 2 anzuwenden. IFRIC 8 tritt für am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 59 KB).

 

 

12. Januar 2006: IFRIC-Entwurf zu Zwischenberichterstattung und Wertminderungen

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation D 18 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen zur Kommentierung freigegeben. Die vorgeschlagene Interpretation dient der Klarstellung des Zusammenspiels zwischen IAS 34 Zwischenberichterstattung und zwei anderen Standards, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ebenso wie der Auswirkungen dieses Zusammenspiels auf die Bilanzierung in nachfolgenden Zwischenberichten und Jahresabschlüssen. Die vorgeschlagene Interpretation stellt klar, dass ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand, den es in einem vorherigen Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert, eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bilanziert wird, erfasst hat, nicht rückgängig machen darf. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 53 KB).

 

 

12. Januar 2006: EU Bankenaufsichten entwickeln Rahmenkonzept für IFRS-Berichterstattung

Der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat Richtlinien veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für Konzernrechnungslegung (Framework for Consolididated Financial Reporting – FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. FINREP richtet sich an Kreditinstitute, die ihre veröffentlichten Abschlüsse nach IFRS erstellen und die vergleichbare Informationen auch in den von ihnen verpflichtend zu erstellenden, regelmäßigen Berichten an die jeweiligen Aufsichtsbehörden liefern müssen. "Die Einführung der International Accounting und International Financial Reporting Standards bietet eine Chance die aufsichtsrechtliche Berichterstattung in Europa anzunähern und schließlich zu harmonisieren." Es ist nicht beabsichtigt, mit dem Rahmenkonzept alle Aspekte der IFRS abzudecken, sondern man konzentriert sich auf die Informationen die aus aufsichtsrechtlicher Sicht wichtig oder relevant sind. FINREP beabsichtigt, Kreditinstituten die Anwendung der selben standardisierten Datenformate und Datendefinitionen in allen Ländern, in denen das Rahmenkonzept genutzt werden wird, zu ermöglichen. Das CEBS berät die Europäische Kommission in Fragen der Bankenpolitik, es fördert die Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Verfahrensweisen innerhalb der EU und unterstützt die einheitliche Anwendung der bankenrelevanten EU-Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Publikationen:

 

bullet FINREP-Rahmenkonzept (649 KB)
bullet Einführungshinweise (352 KB)
bullet Einführung in das Rahmenkonzept (123 KB)
bullet Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse (368 KB)
bullet CEBS-Pressemitteilung (133 KB)

 

 

12. Januar 2006: Änderungen des Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur

Im Jahr 2002 hat die Regierung von Singapur den Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) als Rechnungslegungs-Standardsetter für alle in Singapur eingetragenen Unternehmen. Seitdem hat Deloitte & Touche Singapur jedes Jahr eine Broschüre über die aktuellsten Änderungen des Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur veröffentlicht. Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe 2005 dieser Broschüre eingestellt.

 

bullet Die Ausgabe 2004 dieser Broschüre (in englischer Sprache, 267 KB) behandelte eine Reihe in 2004 eingeführter verbesserter und neuer Financial Reporting Standards (FRS), die mehrheitlich in 2005 in Kraft treten. Für die meisten Unternehmen in Singapur stellt das Geschäftsjahr 2005 die erste Rechnungslegungsperiode dar, ab der die Vorschriften dieser neuen und überarbeiteten Standards anzuwenden sind. Die Unternehmen sollten diese Änderungen mittlerweile umgesetzt haben oder im Umsetzungsprozess begriffen sein.
bullet Die Ausgabe 2005 (in englischer Sprache, 207 KB) wurde dem Hintergrund weniger hektischer Veränderungen im Bereich der FRS veröffentlicht. Allerdings kam es infolge des Inkrafttretens des Companies (Amendment) Act 2005 zu einigen Veränderungen, die alle Unternehmen in Singapur betreffen. Die Vorschriften zur Prüfung und zur Corporate Governance sind ebenfalls stark im Wandel. Aus diesem Grund beleuchtet die Ausgabe 2005 einige wichtige Veränderungen im Bereich der Prüfungsstandards (Singapore Standards on Auditing - SSA) und deren Auswirkungen auf Unternehmen in Singapur. Ebenfalls behandelt werden für in Singapur börsennotierte Unternehmen relevante Veränderungen des Corporate Governance Kodex und einige vorgeschlagene Änderungen der Börsenzulassungsvorschriften. Wie die vorangegangenen Ausgaben enthält auch diese eine Liste der FRS und INT FRS, ebenso wie eine Aufstellung der neuen / überarbeiteten Prüfungsstandards.

 

Der CCDG hat mittlerweile einen mit den IFRS nahezu übereinstimmenden Rechnungslegungsstandard-Kanon verabschiedet, auch wenn einige Unterschiede fortbestehen. Eine Aufstellung dieser Unterschiede finden Sie auf der Singapur-Seite auf IAS Plus.com.

 

 

12. Januar 2006: Einhaltung der IFRS in Australien und Neuseeland

Australien und Neuseeland haben IFRS-"Äquivalenzstandards" als nationales Rechnungslegungs-Rahmenkonzept eingeführt. Während in Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken von australischen oder neuseeländischen IFRS-Äquivalenzstandards die Rede sein wird, ist doch beabsichtigt, dass diese Standards zur Erstellung vollständig IFRS-konformer Abschlüsse führen sollen. Beide Länder haben IAS 1.14 umgesetzt, wo es heißt:

 

Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben. Ein Abschluss darf nicht als mit den IFRS übereinstimmend bezeichnet werden, solange er nicht sämtliche Anforderungen der IFRS erfüllt.

 

Die Konzernabschlüsse australischer und neuseeländischer Unternehmen, die die IFRS-Äquivalenzstandards anwenden, werden eine derartige ausdrückliche und uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung mit IFRS im Anhang angeben. Deshalb sind Australien und Neuseeland auf der auf IAS Plus.com befindlichen Übersicht über die Nutzung der IFRS unter der Rubrik "IFRS für alle einheimischen börsennotierten Unternehmen verpflichtend" aufgeführt.

 

 

11. Januar 2006: Kanada verabschiedet Plan zur Konvergenz mit IFRS

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat einen "Strategischen Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards" verabschiedet (in englischer Sprache, 139 KB), der wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Rechnungslegung in Kanada haben wird. Der AcSB will hierbei unterschiedliche Strategien für drei hauptsächliche Kategorien berichtender Unternehmen verfolgen: Börsennotierte Unternehmen, Privatunternehmen und gemeinnützige Organisationen.

 

bullet Für börsennotierte Unternehmen beabsichtigt der AcSB, sich einem einzigen Satz weltweit akzeptierter, hochwertiger Standards zuzuwenden. Der AcSB hat beschlossen, dass dieses Ziel am besten durch die Herstellung von Konvergenz kanadischer Rechnungslegungsstandards mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) über eine Übergangsperiode hinweg erreicht werden kann. Australien und die Europäische Union haben die IFRS bereits eingeführt und auch in anderen Ländern laufen Konvergenzprogramme. Der AcSB wird einen detaillierten Umsetzungsplan zur Herstellung der Konvergenz später im laufenden Jahr entwickeln und veröffentlichen. Der AcSB erwartet, dass die Übergangszeit rund fünf Jahre betragen wird, allerdings hängt der genaue Zeitrahmen von vielen Faktoren ab und wird aus diesem Grund dauernd überwacht werden. Am Ende dieses Zeitraums wird es keine für börsennotierte Unternehmen geltenden, eigenständigen kanadischen Rechnungslegungs-Vorschriften mehr geben.
bullet Für nicht börsennotierte Unternehmen hat der AcSB aus Gründen der Dringlichkeit mit einer umfassenden Untersuchung der rechnungslegungsbezogenen Bedürfnisse begonnen und wird das angemessenste Modell zur Befriedigung dieser Bedürfnisse bestimmen.
bullet Für gemeinnützige Organisationen wird der AcSB weiterhin jene Bestandteile der von gewinnorientierten Unternehmen anzuwendenden, allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) anwenden, die auf ihre Gegebenheiten zugeschnitten sind und andere Standards entwickeln, die sich mit den speziellen Gegebenheiten des gemeinnützigen Sektors befassen.

 

Der AcSB erkennt an, dass einige börsennotierte kanadische Unternehmen, die eine wesentliche Präsenz in den USA haben, eventuell eine Bilanzierung nach US-GAAP bevorzugen. Die kanadischen Börsenaufsichtsbehörden erlauben börsennotierten kanadischen Unternehmen, die auch bei der US SEC gelistet sind, bereits heute die Anwendung von US GAAP anstelle der kanadischen Rechnungslegungs-Vorschriften.

 

Der AcSB rechnet mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des strategischen Plans bis zum 31. März.

 

 

11. Januar 2006: Dezember-Ausgabe von Accounting Roundup

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Dezember 2005 eingestellt (277 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt. Diese Ausgabe befasst sich mit

 

bullet Entwicklungen beim FASB, einschließlich endgültiger FSP zu (a) vollständig leistungsabhängigen Investmentverträgen und (b) Konzentrationen von Bonitätsrisiken bei Kreditprodukten sowie einem FSP-Vorschlag zur Abschreibung und Wertminderung erworbener erneuerbarer immaterieller Vermögenswerte
bullet Entwicklungen beim GASB, einschließlich eines Umsetzungsratgebers zum GASB Statement 44 zum Statistikbereich.
bullet Entwicklungen beim AICPA, einschließlich "Technical Practice Aids" zur Anwendung von SOP 03-3 auf erworbene Kredite und Schuldtitel; SAS 102 und SSAE 13 zur Festlegung berufsständischer Vorschriften; SAS 103 zur Prüfungsdokumentation; und zur Jahrestagung 2005 der AICPA zu Entwicklungen bei SEC und PCAOB.
bullet Entwicklungen bei der SEC, einschließlich Änderungen der Definition des "accelerated filer" und der Abgabefristen; ein Update zum SEC-Dokument über "Aktuelle Rechnungslegungs- und Angabethemen"; Vorschlägen für eine Vorschrift zur Abrufbarkeit von Vollmachtsinformationen im Internet; Vorschläge zur Änderung der "Tender-Offer-Best-Price"-Regelung; Vorschlag zur Erleichterung des Delistings ausländischer nicht-institutioneller Emittenten; und eine Bitte um Stellungnahmen zum PCAOB Standard Nr. 4 Berichterstattung über die Eliminierung einer wesentlichen Schwäche (des internen Kontrollsystems).
bullet Internationale Entwicklungen, einschließlich der Änderung von IAS 21 bezüglich Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe; aktualisierte Hinweise des IASB zur Umsetzung von IFRS 4 Versicherungsverträge und einer Zusammenfassung der jüngsten IASB- und IFRIC-Sitzungen.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

10. Januar 2006: Zusätzlicher Tagesordnungspunkt für die IFRIC-Sitzung am 12. und 13. Januar 2006

Ein zusätzlicher Punkt wurde auf Empfehlung des Agenda-Ausschusses auf die Tagesordnung der IFRIC-Sitzung am 12. und 13. Januar 2006 genommen (wir berichteten am 6. Januar 2006): Der Punkt IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen wird am 13. Januar diskutiert werden. Wir haben den ursprünglichen Bericht entsprechend angepasst.

 

 

10. Januar 2006: Die FEI Top-10 Rechnungslegungsthemen in 2006

Financial Executives International (FEI) hat eine Liste der Top-10 Rechnungslegungs-Herausforderungen 2006 zusammengestellt. Obwohl diese Liste primär auf den Rechnungslegungsbereich in den USA ausgerichtet ist, sind nahezu alle aufgeführten Herausforderungen auch für den IASB relevant, so dass dieser von der FEI in der Beschreibung mehrerer Themen explizit erwähnt wird.

 

bullet Aktienoptionen – SFAS 123 und IFRS 2
bullet Ungewisse Steuerpositionen – Der FASB schlug vor, dass eine in der Steuererklärung angesetzte Position wahrscheinlich einer Prüfung standhalten müsse, bevor sie im Abschluss angesetzt werden dürfe und dass das Unternehmen annehmen muss, dass diese Position von den Steuerbehörden geprüft wird. IASB-FASB Ertragsteuer-Konvergenzprojekt.
bullet Unternehmenszusammenschlüsse – gemeinsames Projekt von IASB und FASB
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Im Januar 2006 wird der FASB bestimmte, von externen Kommentatoren im Rahmen der Prüfung des Arbeitsentwurfs eines endgültigen Statements zur Fair Value-Bewertung erörtern, ebenso wie den Zeitplan zur Veröffentlichung des endgültigen Statements. Es wird erwartet, dass der IASB zur Kommentierung des endgültigen Standards aufruft.
bullet Wesentlichkeit – Die Veröffentlichung eines SEC Staff Accounting Bulletin wird erwartet, in dem Hinweise zur Quantifizierung von Falschdarstellungen und zur Beurteilung der Wesentlichkeit, sowohl bilanz- als auch GuV-bezogen, gegeben werden.
bullet XBRL – Eine IFRS-Taxonomie wurde entwickelt
bullet Ergebnis je Aktie – Internationales Konvergenzprojekt des FASB.
bullet Rahmenkonzept – gemeinsames Projekt von IASB und FASB.
bullet Komplexität – "Besorgnis und wachsende Frustration über die Komplexität des gegenwärtigen Standardsetzungsprozesses"
bullet Pensionsbilanzierung - FASB-Projekt als Antwort auf eine Off-Balance-Sheet-Studie der SEC

 

 

10. Januar 2006: Die SEC erwägt Änderungen der Angabevorschriften

Auf ihrer am 17. Januar 2006 stattfindenden Sitzung wird die US-Börsenaufsicht SEC darüber beraten, ob sie Änderungen der Angabevorschriften bezüglich folgender Themen vorschlagen wird: Geschäftsführungs- und Vorstandsgehälter, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, Unabhängigkeit von Vorständen und sonstige Corporate-Governance-Themen, sowie zum Aktienbesitz leitender Angestellter und Vorstände. Die Kommission wird darüber hinaus erörtern, ob sie die meisten Angaben auf Vollmachts- und Informationserklärungen in leicht verständlicher Sprache verlangen wird. Zum Download der SEC-Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache). Diese Sitzung wird als Webcast im Internet übertragen.

 

 

10. Januar 2006: Arbeitsgruppe Versicherungen tagt diese Woche

Die Arbeitsgruppe Versicherungen wird diese Woche, am Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. Januar 2006 in London tagen. Die Tagesordnung ist auf der IASB-Website erhältlich (in englischer Sprache, 42 KB). Die Sitzung ist öffentlich.

 

 

9. Januar 2006: Vorübergehend KMU-Standards auf den Philippinen

Die Philippinen haben die IFRS mit Beginn des Jahres 2005 vollständig als ihre nationalen Standards übernommen. Gleichwohl hat die philippinische Börsenaufsichtsbehörde am 22. Dezember 2005 den Standard PAS 101 mit dem Titel Finanzberichtsstandards für nicht öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen (Financial Reporting Standards For Non-Publicly Accountable Entities (NPAEs)) herausgegeben, so wie er durch den Bilanzierungsstandardrat verabschiedet wurde, um bestimmten kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine zeitlich befristete Erleichterung von der Anwendung der neuen Bilanzierungsstandards zu verschaffen. Unternehmen, die dafür in Frage kommen, können sich stattdessen auch dafür entscheiden, die früheren philippinischen Bilanzierungsstandards zu verwenden, die im Dezember 2004 in Kraft waren. Dieses Wahlrecht wird von 2005 bis 2007 verfügbar sein, soweit es nicht vorher zurückgezogen wird. Die Börsenaufsicht deutete an, dass man diese Maßnahme im Licht des KMU-Projekts des IASB ergreife. Die Börsenaufsicht hatte die vom IASB im Entwurf genannten Kriterien für die Unterscheidung öffentlich rechnungslegungspflichtiger von nicht öffentlich rechnungslegungspflichtigen Unternehmen übernommen: Danach gelten Unternehmen als öffentlich rechnungslegungspflichtig, wenn sie (a) börsennotiert sind, (b) Vermögen treuhänderisch halten, (c) Versorgungsunternehmen oder (d) volkswirtschaftlich bedeutsam sind. Auf philippinische Verhältnisse angewendet sind mit "volkswirtschaftlich bedeutsam" Unternehmen gemeint, deren Bilanzsumme 250 Millionen philippinische Pesos (etwa fünf Millionen US-Dollar) oder gesamte Schulden 150 Millionen philippinische Pesos im Jahr 2004 überschritten haben. Klicken Sie hier für die Verlautbarung der philippinischen Börsenaufsicht (in englischer Sprache, 151 KB).

 

 

8. Januar 2006: Neuseeland wird internationale Prüfungsstandards übernehmen

Der Professional Practices Board (PPB) des neuseeländischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) hat entschieden, die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie die anderen Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Board (IAASB) für die Anwendung in Neuseeland zu übernehmen. Die Standards werden unter der Bezeichnung "Neuseeländische Gegenstücke zu den internationalen Standards" geführt werden. Der PPB stellt fest, dass er die internationalen Standards möglicherweise "um Ergänzungen, Streichungen oder anderweitige Änderungen in dem Maße" abändert, "wir es nach den Hinweisen des IAASB zur Erreichung internationaler Konvergenz mit den internationalen Standards [...]" zulässig ist. Alle Änderungen werden klar und deutlich hervorgehoben und unterliegen dem Standardsetzungsverfahren des PPB. Der PPB wird in den Jahren 2006 und 2007 Entwürfe herausgeben, in denen er um Stellungnahme zu den IAASB-Standards bittet. Die endgültigen Standards werden 2007 an den Rat des NZICA zur Genehmigung übergeben und sollen den 1. Januar 2008 als einheitliches Datum des Inkrafttretens tragen. Klicken Sie hier für die Ankündigung des PPB (in englischer Sprache, 128 KB).

 

 

7. Januar 2006: Neue IASCF-Treuhänderliste eingestellt

Zum 1. Januar 2006 haben ein neuer Vorsitzender und sieben neue Treuhänder der IASC-Stiftung ihre Arbeit aufgenommen. Unsere Kollegen haben auf IAS Plus.com eine aktualisierte Liste der IASCF-Treuhänder eingestellt. Ein Platz bleibt vorerst frei. Weitere Informationen zur IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

7. Januar 2006: Regulatorische und IFRS-Berichterstattung durch australische Versicherungsunternehmen

Die australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat ihre aufsichtlichen Berichtsvorschriften für Lebensversicherungsunternehmen geändert, um der Übernahme der IFRS in Australien Rechnung zu tragen. Die Änderungen führen die regulatorische Berichterstattung mit jener nach IFRS zusammen, wo sachgerecht. Gleichzeitig stellen die neuen Vorschriften sicher, dass die APRA weiter konsistente und standardisierte Informationen erhält, um die Vorsorgekraft in Folge der Einführung der IFRS zu beobachten. Die neuen Regeln sind am 31. Dezember 2005 in Kraft getreten. Die APRA hat Unternehmen bei der Einreichung ihrer ersten Berichte nach den neuen Regeln einen sechswöchigen Aufschub gewährt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der APRA (in englischer Sprache, 67 KB). In einer früheren Nachricht vom 1. Dezember 2005 hatten wir anderweitige Vorschläge der APRA vorgestellt, die sich auf die Übernahme der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsunternehmen in Australien bezogen. Diese Vorschläge behandelten Sachverhalte wie die Fair-Value-Bewertung, Überschüsse oder Unterdeckungen arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie die Kreditrisikovorsorge. Stellungnahmen zu diesem Bündel werden bis zum 16. Januar 2006 erbeten. Hier geht es zur Website der APRA.

 

 

6. Januar 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 12./13. Januar 2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 12. und 13. Januar 2006, zu seiner nächsten Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

 

 

Donnerstag, 12. Januar 2006

 

bullet Einleitung – Begrüßung durch den Vorsitzenden; Verwaltungsangelegenheiten; Protokoll von der Sitzung im Dezember 2005
bullet Absicherung des Inflationsrisikos – Präsentation
bullet IFRIC D15  Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate – Vorschlag des Stabs für eine endgültige Interpretation
bullet Rückschau auf vorläufige Agendaentscheidung
bullet IFRS 6  Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen – Anwendung der "Vollkostenmethode"
bullet Empfehlungen des Agendakomitees zu Anfragen bezüglich IFRIC-Agendathemen:
bullet Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss
bullet Klassifizierung als Eigen-/Fremdkapital
bullet Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Projektplan; doppelte Erfassung von Umsatz

 

Freitag, 13. Januar 2006 (nur vormittags)

bullet IFRIC-Handbuch – Vorschläge des Stabs zum Entwurf eines Handbuchs
bullet Kundenbindungsprogramme – Vorschlag des Stabs für einen Interpretationsentwurf
bullet Empfehlungen des Agendakomitees zu Anfragen bezüglich IFRIC-Agendathemen (Fortsetzung vom Donnerstag)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen

 

 

6. Januar 2006: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente tagt nächste Woche

Die IASB-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente wird am Montag und Dienstag, den 9. und 10. Januar 2006 in London tagen. Die Erörterungen am Montag, den 9. Januar, stehen im Zeichen des Themas 'Ausbuchung'. Am Dienstag, den 10. Januar, wird der Fokus auf den Themen 'Fair Value-Bewertung' und 'Erfolgserfassung am Tag 1' liegen. Die Tagesordnung kann auf der Website des IASB eingesehen werden (in englischer Sprache, 14 KB). Die Sitzung ist öffentlich.

 

 

5. Januar 2006: Vorschlag für internationalen Prüfungsstandard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat eine vorgeschlagene Änderung am Internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) Nr. 550  Nahe stehende Unternehmen und Personen mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben. Der gegenwärtige Standard erfordert vom Prüfer die Durchführung bestimmter Handlungsweisen. Der vorgeschlagene Standard würde die gegenwärtige Verfahrensweise ausweiten, indem der Prüfer verpflichtet würde, sich ein Bild von der Art und dem wirtschaftlichen Kalkül der Beziehungen zu und der Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu machen, die ein Unternehmen unterhält bzw. tätigt, um die Risiken wesentlicher Fehldarstellungen aus ihnen zu bestimmen und zu bewerten und ihnen entgegenzutreten. Auch würde die schwierige Aufgabe des Prüfers, zu versuchen, Beziehungen zu und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen herauszufinden, die von der Geschäftsleitung nicht benannt oder angegeben wurden, stärker betont. Die Überarbeitung verleiht ferner der Beurteilung der Auswirkungen von Beziehungen zu und Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen auf den Abschluss mehr Gewicht, und zwar selbst in solchen Umständen, in denen das Finanzberichtsregime keine spezifischen Bilanzierungs- oder Angabeerfordernisse zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bereithält. Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 30. April 2006 erbeten. Klicken Sie auf die nachstehenden Links zum Download

 

bullet der Pressemitteilung des IAASB (in englischer Sprache, 83 KB)
bullet des Entwurfs (in englischer Sprache, 214 KB).

 

 

5. Januar 2006: FEE: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen. FEE stellt fest, dass die Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:

 

bullet Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen.
bullet Man solle dazu auffordern, dass Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe, nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).*
bullet Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit "International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen unterschiedlich sind.

 

* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1  Darstellung des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung: "Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben." Klicken Sie hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).

 

 

5. Januar 2006: "Konvergenzkonferenz" der IASCF für April fixiert

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) wird am 6. und 7. April 2006 in Frankfurt eine zweitägige Konferenz unter dem Titel International Financial Reporting Standards – Auswirkungen auf die Konvergenz abhalten. Die Konferenz wurde als Teil der Ausbildungsbemühungen der IASCF maßgeschneidert, um Erstellern, Prüfern, Analysten und Kapitalgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweisen zum Konvergenzprogramm von IASB und FASB mit Standardsettern und Regulatoren auszutauschen und zu diskutieren. Die Konferenz wird ferner ein Forum zur Erörterung von Umsetzungssachverhalten bieten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für

 

bullet die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 65 KB)
bullet das Programm (in englischer Sprache, 367 KB)

 

 

3. Januar 2006: Accounting Roundup – das Jahr 2005 im Rückblick

Auf unserer internationalen Seite wurde Accounting Roundup - das Jahr 2005 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 693 KB), ein Newsletter unserer amerikanischen Kollegen. Diese 38seitige Ausgabe fasst die endgültigen Verlautbarungen zusammen, die von den Standardsettern bis November 2005 herausgegeben wurden und enthält Links zu jenen Verlautbarungen, die im Dezember fertig gestellt wurden. Viele der Sachverhalte sind bereits in Kraft oder werden in Kürze in Kraft treten. Jeder Sachverhalt ist in dem PDF-File mit einem Hyperlink versehen, unter welchem weiterführende Informationen erhältlich sind. Mit Blick auf International Financial Reporting Standards sind die folgenden Sachverhalte enthalten:

 

bullet SEC-Rule  Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
bullet IFRS 7  Finanzinstrumente: Angaben und Änderungen an IAS 1 Darstellung von Abschlüssen: Kapitalangaben
bullet IFRIC 7  Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
bullet IFRIC 6  Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
bullet Änderung an IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Die Fair Value Option
bullet Änderung an IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten konzerninternen Geschäften
bullet Änderung an IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4  Versicherungsverträge
bullet Änderungen an IFRS 1  Erstmalige Anwendung der IFRS und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
bullet Rücknahme von IFRIC 3  Emissionsrechte

 

Sie finden alle zurückliegenden Ausgaben von Accounting Roundup hier.

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