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31. Januar 2006: Auftritt des IASB-Vorsitzenden vor EU-Parlamentsausschuss
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Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf zur Erörterung der Arbeit des
IASB und der Einführung der IFRS in der Europäischen Union mit dem Ausschuss
für Währungs- und Wirtschaftsfragen des Europäischen Parlaments zusammen.
Unter anderem behandelte Sir David den Fortschritt bei der Konvergenz
zwischen den IASB-Standards und denen des US-Standardsetters, des FASB, den
Stand in Sachen IAS 39, und das Ergebnis der Satzungsüberprüfung der IASC
Foundation. Zum Download von Sir Davids Erklärung klicken Sie bitte
hier
(in englischer Sprache, 52 KB). |
30. Januar 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und
Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken
sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den Stand des
Übernahmeprozesses per 27. Januar 2006 (in englischer Sprache, 32 KB).
Die folgenden Verlautbarungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur
Anwendung in Europa freigegeben.
27. Januar 2006: Europäische Kommission billigt jüngste IFRS
Die
Europäische Kommission hat die Verordnung Nr. 108/2006 vom 11. Januar 2006,
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend
die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf IFRS 1, 4, 6 und 7, IAS 1, 14, 17,
32, 33 und 39 sowie IFRIC 6 verabschiedet. Zum Download des Amtsblattes der
EU klicken Sie bitte hier
(418 KB - enthält die deutsche Fassung der verabschiedeten Standards).
27. Januar 2006: Sonderausgabe des IAS Plus Newsletter zu IFRIC 8
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee hat in diesem
Monat die Interpretation 8 Anwendungsbereich von IFRS 2
herausgegeben. IFRIC 8 stellt klar, dass auf Vertragsverhältnisse, bei
denen ein Unternehmen anteilsbasierte Vergütungen offensichtlich umsonst
oder gegen unzureichende Gegenleistung herausgibt, IFRS 2 Anteilsbasierte
Vergütung anzuwenden ist. IFRIC 8 ist für am oder nach dem 1. Mai 2006
beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, eine frühere Anwendung ist
empfohlen. Auf IAS Plus.com haben wir eine Sonderausgabe
des IAS Plus Newsletters (in englischer Sprache, 53 KB)
eingestellt, in der IFRIC 8 erläutert wird. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden
Sie hier. |
27. Januar 2006: Tagung der KMU-Arbeitsgruppe des IASB kommende Woche
Die Arbeitsgruppe "Kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) wird
am 30. und 31. Januar 2006 im Crowne Plaza London - St. James's Hotel
zusammentreten. Der Board wird mit der Inhaltsanalyse eines im Wesentlichen
vollständigen, vorläufigen Stabsentwurfs eines International Financial
Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beginnen. Die
Tagesordnung steht auf der IASB-Website
zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache, 43 KB). Die Sitzung
ist öffentlich.
26. Januar 2006: Zweiter Tag der IASB-Sitzung Januar 2006
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Januar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
25. Januar 2006: IFRS-Anwendung für ausländische börsennotierte
Unternehmen in Korea möglich
Die
südkoreanische Börsenaufsichtskommission hat von der koreanischen Börse
vorgeschlagene Vorschriftsänderungen gebilligt, nach denen in Korea
börsennotierte, ausländische Unternehmen die Anwendung von IFRS und
US-GAAP anstelle der koreanischen Rechnungslegungsstandards gestattet ist.
Die World Federation of Exchanges berichtet, dass zum 31. Dezember 2005
1.619 koreanische und 0 ausländische Unternehmen an der koreanischen Börse
gelistet waren. Zum Download der Presseerklärung klicken Sie bitte hier
(in englischer Sprache, 145 KB)
25. Januar 2006: FASB veröffentlicht "Fair-Value-Option"-Entwurf
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen
Entwurf veröffentlicht, der es Unternehmen ermöglichen würde,
ausgewählte finanzielle Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden
Zeitwert ("Fair Value") zu bilanzieren. Bei Nutzung dieses
Wahlrechts wären sämtliche Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes
erfolgswirksam zu erfassen. Die vom FASB vorgeschlagene "Fair-Value-Option"
ähnelt der in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
enthaltenen. Ziel einer derartigen Option ist die Verringerung der durch so
genannte "Accounting Mismatches" entstehenden
Ergebnisvolatilität, wenn miteinander in Beziehung stehende
Finanzinstrumente unterschiedlichen Bewertungsansätzen unterliegen. Der
Entwurf steht auf der FASB-Website zum
Download zur Verfügung. Die Kommentierungsfrist endet am 10. April 2006.
Für die Presseerklärung des FASB klicken Sie bitte hier
(in englischer Sprache, 12 KB).
25. Januar 2006: IFAC-Entwurf eines Verhaltenskodexes für Unternehmen
Die
Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation
of Accountants - IFAC) hat einen Entwurf
mit dem Titel Guidance for the Development of a Code of Corporate Conduct
(Leitlinien zur Entwicklung eines Verhaltenskodexes für Unternehmen) zur
öffentlichen Kommentierung freigegeben. Die darin vorgeschlagenen
Leitlinien sollen Wirtschaftsprüfer und andere bei Aufbau und Umsetzung von
Verhaltenskodizes für ihre weltweiten Organisationen unterstützen. Der
Entwurf ist darauf ausgerichtet, Wirtschaftsprüfer in
privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und Regierungsorganisationen beim
Umgang mit Themen der Entwicklung, Überwachung, Durchsetzung und
Berichterstattung im Rahmen eines Verhaltenskodexes zu helfen. Die
Kommentierungsfrist endet am 15. April 2006. Klicken Sie auf die
nachfolgenden Links für
25. Januar 2006: Erster Tag der IASB Sitzung Januar 2006
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Januar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
25. Januar 2006: Verbleibende Unterschiede zwischen Singapur FRS und IFRS
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Wir haben unsere Zusammenfassung der verbleibenden
Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards von
Singapur und den International Financial Reporting Standards
auf unserer Länderseite für
Singapur aktualisiert,
um die Änderungen widerzuspiegeln, die durch den Rat für
Unternehmensangaben und -verfassung von Singapur (Council on
Corporate Disclosure and Governance, CCDG) im Januar 2006
bewirkt worden sind. |
24. Januar 2006: Konferenz der IASC-Stiftung zum Thema Konvergenz am 6./7.
April 2006 in Frankfurt am Main
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Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASC Foundation),
die Dachorganisation des IASB, wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7.
April 2006, eine Konferenz zum Thema
"International Financial Reporting
Standards - Implications of Convergence" für erfahrene Finanzvorstände
und sonstige interessierte Parteien in Frankfurt am Main ausrichten. Die
Konferenz dient dem Austausch von Erfahrungen und Informationen zwischen
Standardsettern, Aufsichtsbehörden, Analysten und Anwendern über die
Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs-Konvergenz, im Rahmen von
Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Arbeitsgruppen. Als Hauptredner sind
vorgesehen:
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John Tiner, Geschäftsführer der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde
(UK Financial Services Authority) und Vorsitzender der Finanz-Arbeitsgruppe des
Komitees der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) und |
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Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. |
An den Podiumsdiskussionen (unter anderem zu den Themen Rahmenkonzept,
Unternehmenszusammenschlüsse, Erlöserfassung und Finanzinstrumente) werden
zahlreiche Mitglieder des IASB und des US-Standardsetters FASB teilnehmen,
einschließlich der beiden Vorsitzenden, Sir David Tweedie und Robert Herz.
Zum Download des englischsprachigen Veranstaltungsprospekts klicken Sie
bitte
hier (367 KB). Weitere Informationen finden Sie auf der
IASB-Website.
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23. Januar 2006: DRSC-Interpretation zur Bilanzierung von Elektroschrott
23. Januar 2006: Reibungsloser Übergang auf IFRS in Australien
Die
australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and
Investments Commission, ASIC)
hat eine Zusammenfassung ihrer jüngsten Untersuchung der kürzlich
eingeführten australischen IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) veröffentlicht.
Die ASIC überprüfte die Angaben in den Geschäftsberichten von 1.250
börsennotierten Unternehmen mit Bilanzstichtag zwischen dem 30. Juni und
31. Juli 2005. Als Ergebnis hielt die ASIC fest dass "alle überprüften
Unternehmen die vorgeschriebenen Angaben über die Auswirkungen der A-IFRS
erfolgreich vorgelegt haben, durch Erklärung der wichtigsten von ihnen unter
A-IFRS erwarteten bilanziellen Unterschiede".
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Lediglich 19 der überprüften Unternehmen kamen zu dem Schluss, dass die
Einführung der neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen haben würde. |
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Etwa 700 Unternehmen machten quantitative Angaben zu allen wesentlichen Unterschieden. |
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Weitere 480 Unternehmen quantifizierten einige der wesentlichen Unterschiede. |
A-IFRS sind für am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnende
Berichtsperioden anzuwenden. Zum Download der Presseerklärung der ASIC
klicken Sie bitte hier.
21. Januar 2006: CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden unter IFRS
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR)
veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf
die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen
genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über
ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden. CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der
Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für
Abschlüsse in 2005 sind:
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Erstens enthalten die (von der
EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst
verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen
Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und
Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu
erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von
Wahlrechten. |
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Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch
nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von
Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten,
Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur
Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den
Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen
(siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff). |
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Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden
IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft
gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von
Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen
sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht
zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out"
von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich
für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden
werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard
anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen
unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser
Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen
angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären,
insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen. |
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Abschließend kommt es aufgrund des EU
Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der
Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren
verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den
Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen
zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der
Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen),
wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden
IFRS gestattet ist. |
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Zum Download der vollständigen Erklärung des CESR (in englischer
Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte
hier.
21. Januar 2006: SEC-Vorstoß für erweiterte Angabepflichten
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Die US-Börsenaufsicht SEC hat beschlossen, Vorschläge zur Erweiterung der
Angabepflichten zur öffentlichen Kommentierung herauszugeben. Die
vorgeschlagenen Änderungen würden die Angabepflichten bezüglich der
nachfolgenden Sachverhalte ergänzen: |
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Vergütung für Vorstände und leitende Angestellte, |
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Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, |
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Unabhängigkeit des Vorstands und sonstige Corporate-Governance-Themen und |
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Aktienbesitz von Vorständen und leitenden Angestellten. |
Die vorgeschlagenen Vorschriften wären auf die Angaben in
Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten anzuwenden.
Die meisten dieser Angaben sind in allgemein verständlicher Sprache ("plain
English") gefordert. Ebenfalls geändert werden sollen die Vorschriften zu
Vergütungsvereinbarungen des Formblatts 8-K. Zum Download der SEC-Erklärung
klicken Sie bitte hier
(in englischer Sprache, 80 KB).
20. Januar 2006: EFRAG empfiehlt die Billigung von IFRIC 7
Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial
Reporting Group - EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, IFRIC 7
Anwendung des „Restatement“-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern zur Anwendung in Europa freizugeben. Zum Download
des Empfehlungsschreibens (in englischer Sprache, 66 KB) klicken Sie bitte
hier. EFRAG hat auf seiner Website
ebenfalls folgende Dokumente eingestellt:
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Einen Entwurf eines Empfehlungsschreibens
zur Billigung einer Änderung an IAS 21 - Auswirkungen von Änderungen
der Wechselkurse - Netto-Investition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb (die Kommentierungsfrist läuft bis zum 3. Februar
2006). |
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Vorläufige Ansichten zum
IASB-Diskussionspapier zur Lageberichterstattung (die
Kommentierungsfrist läuft bis zum 24. März 2006) |
20. Januar 2006: IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache
19. Januar 2006: IASB veröffentlicht Entwurf zur
Segmentberichterstattung
Der IASB hat den Entwurf eines International Financial Reporting
Standards (IFRS) ED 8 Geschäftssegmente veröffentlicht. Die darin
enthaltenen Vorschläge sind Teil des IASB-Projekts zur Konvergenz mit
US-GAAP. ED 8 ist das Ergebnis des vom IASB durchgeführten Vergleichs von
IAS 14 Segmentberichterstattung und des US-Standards SFAS 131
Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information
(Angaben über Segmente eines Unternehmens und damit zusammenhängende
Informationen). Der vorgeschlagene IFRS würde IAS 14 ablösen und die
Segmentberichterstattung mit den Vorschriften von SFAS 131 in Einklang
bringen. ED 8 würde Unternehmen bei der Berichterstattung über die
finanzielle Leistung ihrer operativen Segmente die Anwendung des "Management
Approach" vorschreiben. Die nach außen berichteten Informationen entsprächen
so im Wesentlichen den vom Management zur Beurteilung der Segmentleistung
und zur Ressourcenallokation auf die operativen Segmente genutzten. Solche
Informationen unterscheiden sich möglicherweise von den zur Aufbereitung der
Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz verwendeten. Aus diesem Grund
enthält der Vorschlag Vorschriften zur Erläuterung der Erstellungsgrundlage
der Segmentinformationen und zur Überleitung zu den in der Gewinn- und
Verlustrechnung und der Bilanz ausgewiesenen Beträgen. Der vorgeschlagene
IFRS wäre für Abschlüsse am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnender
Geschäftsjahre anzuwenden. Für die Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte
hier.
17. Januar 2006: Bericht von der Januar-Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am
Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. Januar 2006 in den Räumen des IASB
in London zusammen. Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die
von uns übersetzten,
vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften durch Beobachter von Deloitte.
16. Januar 2006: Treuhänder bitten um Bewerbungen für
Board-Mitgliedschaften
Die International Accounting Standards Committee Foundation bittet um
Bewerbungen für vier IASB-Vollzeitmitgliedschaften ab dem 1. Juli 2006. Die
Amtszeiten der folgenden vier IASB-Mitglieder laufen am 30. Juni 2006 aus -
Hans-Georg Bruns, Warren McGregor, Geoffrey Whittington und Tatsumi Yamada.
Alle genannten sind berechtigt, sich für eine weitere Amtszeit zu bewerben,
Professor Whittington verzichtet jedoch auf eine Wiederernennung. Die von
den Board-Mitgliedern zu erfüllenden Qualifikationen finden sich im Anhang
zur
IASCF-Satzung. Erfolgreiche Bewerber werden für eine fünfjährige
Amtszeit ernannt, es wird erwartet, dass Sie Ihren Wohnsitz nach London
verlegen, dem Amtssitz des IASB. Interessierte Kandidaten werden gebeten,
bis zum 28. Februar 2006 ein Anschreiben und einen Lebenslauf an folgende
Adresse zu senden: Philip Laskawy, Chairman of the Nomination Committee,
IASC Foundation, 30 Cannon Street, London EC4M 6XH, United Kingdom;
alternativ per Email an Tom Seidenstein, Director of Operations unter
tseidenstein@iasb.org. Für die Erklärung der IASCF (in englischer
Sprache, 92 KB) klicken Sie bitte
hier.
16. Januar 2006: Tagesordnung für die Januar-Sitzung des IASB (zwei Tage)
Der IASB wird am Dienstag, den 24. und Mittwoch, den 25. Januar 2006 zu
seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Räumen zusammenkommen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird an
diesen Tagen nur nachmittags tagen. Am Donnerstag, den 26. und Freitag, den
27. Januar findet keine Sitzung statt.

24. und 25. Januar 2006, London
Dienstag, 24. Januar 2006 (nur nachmittags)
Mittwoch, 25. Januar 2006 (nur nachmittags)
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13. Januar 2006: Musterkonzernabschluss 2005 für Singapur
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Die Kollegen von Deloitte & Touche Singapur haben
einen Musterkonzernabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften für 2005 gemäß den Singapore Financial
Reporting Standards herausgegeben. Klicken Sie auf die folgenden
Links zum Download der englischsprachigen Publikationen:
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12. Januar 2006: IFRIC-Interpretation zum Anwendungsbereich von IFRS 2
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine
endgültige Interpretation - IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 -
herausgegeben. IFRIC 8 stellt klar, dass IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
auf Verhältnisse anzuwenden ist, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte
offensichtlich ohne oder für eine ungenügende Gegenleistung gewährt. IFRIC 8
erläutert, dass wenn die identifizierbare Gegenleistung augenscheinlich unter
dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der
eingegangenen Schulden liegt, dieser Sachverhalt darauf hindeutet, dass
andere Gegenleistung entweder empfangen wurde oder noch empfangen werden
wird. Deshalb ist IFRS 2 anzuwenden. IFRIC 8 tritt für am oder nach dem 1.
Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird
empfohlen. Klicken Sie
hier für die
Pressemitteilung (in englischer Sprache, 59 KB).
12. Januar 2006: IFRIC-Entwurf zu Zwischenberichterstattung und
Wertminderungen
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer
Interpretation D 18 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen zur
Kommentierung freigegeben. Die vorgeschlagene Interpretation dient der
Klarstellung des Zusammenspiels zwischen IAS 34 Zwischenberichterstattung
und zwei anderen Standards, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ebenso wie
der Auswirkungen dieses Zusammenspiels auf die Bilanzierung in nachfolgenden
Zwischenberichten und Jahresabschlüssen. Die vorgeschlagene Interpretation
stellt klar, dass ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand, den es in
einem vorherigen Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert,
eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein finanziellen
Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bilanziert wird, erfasst hat, nicht
rückgängig machen darf. Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 53 KB).
12. Januar 2006: EU Bankenaufsichten entwickeln Rahmenkonzept
für IFRS-Berichterstattung
Der
Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) hat
Richtlinien veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für
Konzernrechnungslegung (Framework for Consolididated Financial Reporting
FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. FINREP richtet
sich an Kreditinstitute, die ihre veröffentlichten Abschlüsse nach IFRS
erstellen und die vergleichbare Informationen auch in den von ihnen
verpflichtend zu erstellenden, regelmäßigen Berichten an die jeweiligen
Aufsichtsbehörden liefern müssen. "Die Einführung der International
Accounting und International Financial Reporting Standards bietet eine
Chance die aufsichtsrechtliche Berichterstattung in Europa anzunähern und
schließlich zu harmonisieren." Es ist nicht beabsichtigt, mit dem
Rahmenkonzept alle Aspekte der IFRS abzudecken, sondern man konzentriert
sich auf die Informationen die aus aufsichtsrechtlicher Sicht wichtig oder
relevant sind. FINREP beabsichtigt, Kreditinstituten die Anwendung der
selben standardisierten Datenformate und Datendefinitionen in allen Ländern,
in denen das Rahmenkonzept genutzt werden wird, zu ermöglichen. Das CEBS
berät die Europäische Kommission in Fragen der Bankenpolitik, es fördert die
Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Verfahrensweisen innerhalb der EU und
unterstützt die einheitliche Anwendung der bankenrelevanten EU-Gesetzgebung.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen
Publikationen:
12. Januar 2006: Änderungen des Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur
Im Jahr 2002 hat die Regierung von Singapur den Rat für
Unternehmensangaben und -führung (Council
on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) als
Rechnungslegungs-Standardsetter für alle in Singapur eingetragenen
Unternehmen. Seitdem hat Deloitte & Touche Singapur jedes Jahr eine
Broschüre über die aktuellsten Änderungen des
Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur veröffentlicht. Auf IAS
Plus.com haben wir die Ausgabe 2005 dieser Broschüre eingestellt.
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Die Ausgabe
2004 dieser Broschüre (in englischer Sprache, 267 KB) behandelte
eine Reihe in 2004 eingeführter verbesserter und neuer Financial
Reporting Standards (FRS), die mehrheitlich in 2005 in Kraft treten. Für
die meisten Unternehmen in Singapur stellt das Geschäftsjahr 2005 die
erste Rechnungslegungsperiode dar, ab der die Vorschriften dieser neuen
und überarbeiteten Standards anzuwenden sind. Die Unternehmen sollten
diese Änderungen mittlerweile umgesetzt haben oder im Umsetzungsprozess
begriffen sein. |
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Die Ausgabe
2005 (in englischer Sprache, 207 KB) wurde dem Hintergrund weniger
hektischer Veränderungen im Bereich der FRS veröffentlicht. Allerdings
kam es infolge des Inkrafttretens des Companies (Amendment) Act 2005 zu
einigen Veränderungen, die alle Unternehmen in Singapur betreffen. Die
Vorschriften zur Prüfung und zur Corporate Governance sind ebenfalls
stark im Wandel. Aus diesem Grund beleuchtet die Ausgabe 2005 einige
wichtige Veränderungen im Bereich der Prüfungsstandards (Singapore
Standards on Auditing - SSA) und deren Auswirkungen auf Unternehmen in
Singapur. Ebenfalls behandelt werden für in Singapur börsennotierte
Unternehmen relevante Veränderungen des Corporate Governance Kodex und
einige vorgeschlagene Änderungen der Börsenzulassungsvorschriften. Wie
die vorangegangenen Ausgaben enthält auch diese eine Liste der FRS und
INT FRS, ebenso wie eine Aufstellung der neuen / überarbeiteten
Prüfungsstandards. |
Der CCDG hat mittlerweile einen mit den IFRS nahezu übereinstimmenden
Rechnungslegungsstandard-Kanon verabschiedet, auch wenn einige Unterschiede
fortbestehen. Eine Aufstellung dieser Unterschiede finden Sie auf der
Singapur-Seite auf
IAS Plus.com.
12. Januar 2006: Einhaltung der IFRS in Australien und Neuseeland
  |
Australien und Neuseeland haben IFRS-"Äquivalenzstandards" als nationales
Rechnungslegungs-Rahmenkonzept eingeführt. Während in Prüfungsberichten und
Bestätigungsvermerken von australischen oder neuseeländischen
IFRS-Äquivalenzstandards die Rede sein wird, ist doch beabsichtigt, dass
diese Standards zur Erstellung vollständig IFRS-konformer Abschlüsse führen
sollen. Beide Länder haben IAS 1.14 umgesetzt, wo es heißt:
|
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Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese
Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang
anzugeben. Ein Abschluss darf nicht als mit den IFRS übereinstimmend
bezeichnet werden, solange er nicht sämtliche Anforderungen der IFRS erfüllt. |
Die Konzernabschlüsse australischer und neuseeländischer Unternehmen, die
die IFRS-Äquivalenzstandards anwenden, werden eine derartige ausdrückliche
und uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung mit IFRS im Anhang angeben.
Deshalb sind Australien und Neuseeland auf der auf IAS Plus.com befindlichen
Übersicht über die
Nutzung der IFRS unter der Rubrik "IFRS für alle einheimischen
börsennotierten Unternehmen verpflichtend" aufgeführt.
11. Januar 2006: Kanada verabschiedet Plan zur Konvergenz mit IFRS
Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat einen "Strategischen
Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards" verabschiedet (in
englischer Sprache, 139 KB), der wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige
Rechnungslegung in Kanada haben wird. Der AcSB will hierbei unterschiedliche
Strategien für drei hauptsächliche Kategorien berichtender Unternehmen
verfolgen: Börsennotierte Unternehmen, Privatunternehmen und gemeinnützige
Organisationen.
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Für börsennotierte Unternehmen
beabsichtigt der AcSB, sich einem einzigen Satz weltweit
akzeptierter, hochwertiger Standards zuzuwenden. Der AcSB hat
beschlossen, dass dieses Ziel am besten durch die Herstellung von
Konvergenz kanadischer Rechnungslegungsstandards mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) über eine
Übergangsperiode hinweg erreicht werden kann. Australien und die
Europäische Union haben die IFRS bereits eingeführt und auch in
anderen Ländern laufen Konvergenzprogramme. Der AcSB wird einen
detaillierten Umsetzungsplan zur Herstellung der Konvergenz später
im laufenden Jahr entwickeln und veröffentlichen. Der AcSB erwartet,
dass die Übergangszeit rund fünf Jahre betragen wird, allerdings
hängt der genaue Zeitrahmen von vielen Faktoren ab und wird aus
diesem Grund dauernd überwacht werden. Am Ende dieses Zeitraums wird
es keine für börsennotierte Unternehmen geltenden, eigenständigen
kanadischen Rechnungslegungs-Vorschriften mehr geben. |
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Für nicht börsennotierte Unternehmen hat der AcSB aus
Gründen der Dringlichkeit mit einer umfassenden Untersuchung der
rechnungslegungsbezogenen Bedürfnisse begonnen und wird das
angemessenste Modell zur Befriedigung dieser Bedürfnisse bestimmen. |
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Für gemeinnützige Organisationen wird der AcSB weiterhin
jene Bestandteile der von gewinnorientierten Unternehmen anzuwendenden,
allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) anwenden, die
auf ihre Gegebenheiten zugeschnitten sind und andere Standards entwickeln,
die sich mit den speziellen Gegebenheiten des gemeinnützigen Sektors
befassen. |
Der AcSB erkennt an, dass einige börsennotierte kanadische
Unternehmen, die eine wesentliche Präsenz in den USA haben,
eventuell eine Bilanzierung nach US-GAAP bevorzugen. Die kanadischen
Börsenaufsichtsbehörden erlauben börsennotierten kanadischen
Unternehmen, die auch bei der US SEC gelistet sind, bereits heute
die Anwendung von US GAAP anstelle der kanadischen
Rechnungslegungs-Vorschriften.
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Der AcSB rechnet mit der Veröffentlichung der
endgültigen Fassung des strategischen Plans bis zum 31. März.
11. Januar 2006: Dezember-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des
englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters
Dezember 2005 eingestellt (277 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen
Kollegen erstellt. Diese Ausgabe befasst sich mit
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Entwicklungen beim FASB, einschließlich
endgültiger FSP zu (a) vollständig leistungsabhängigen
Investmentverträgen und (b) Konzentrationen von Bonitätsrisiken bei
Kreditprodukten sowie einem FSP-Vorschlag zur Abschreibung und
Wertminderung erworbener erneuerbarer immaterieller Vermögenswerte |
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Entwicklungen beim GASB, einschließlich
eines Umsetzungsratgebers zum GASB Statement 44 zum
Statistikbereich. |
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Entwicklungen beim AICPA, einschließlich "Technical
Practice Aids" zur Anwendung von SOP 03-3 auf erworbene
Kredite und Schuldtitel; SAS 102 und SSAE 13 zur
Festlegung berufsständischer Vorschriften; SAS 103 zur
Prüfungsdokumentation; und zur Jahrestagung 2005 der AICPA zu
Entwicklungen bei SEC und PCAOB. |
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Entwicklungen bei der SEC, einschließlich Änderungen der
Definition des "accelerated filer" und
der Abgabefristen; ein Update zum SEC-Dokument über "Aktuelle
Rechnungslegungs- und Angabethemen"; Vorschlägen für eine Vorschrift
zur Abrufbarkeit von Vollmachtsinformationen im Internet; Vorschläge
zur Änderung der "Tender-Offer-Best-Price"-Regelung; Vorschlag zur
Erleichterung des Delistings ausländischer nicht-institutioneller
Emittenten; und eine Bitte um Stellungnahmen zum PCAOB Standard Nr.
4 Berichterstattung über die Eliminierung einer wesentlichen
Schwäche (des internen Kontrollsystems). |
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Internationale Entwicklungen, einschließlich der Änderung von
IAS 21 bezüglich Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe;
aktualisierte Hinweise des IASB zur Umsetzung von IFRS 4
Versicherungsverträge und einer Zusammenfassung der jüngsten IASB- und IFRIC-Sitzungen. |
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Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.
10. Januar 2006: Zusätzlicher Tagesordnungspunkt für die IFRIC-Sitzung
am 12. und 13. Januar 2006
Ein
zusätzlicher Punkt wurde auf Empfehlung des Agenda-Ausschusses auf die
Tagesordnung der IFRIC-Sitzung am 12. und 13. Januar 2006 genommen (wir
berichteten am 6. Januar 2006): Der Punkt
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten gehaltene
Put-Optionen wird am 13. Januar diskutiert werden. Wir haben den
ursprünglichen Bericht entsprechend angepasst.
10. Januar 2006: Die FEI Top-10 Rechnungslegungsthemen in 2006
Financial Executives International (FEI) hat eine Liste der
Top-10
Rechnungslegungs-Herausforderungen 2006 zusammengestellt. Obwohl diese
Liste primär auf den Rechnungslegungsbereich in den USA ausgerichtet ist,
sind nahezu alle aufgeführten Herausforderungen auch für den IASB relevant,
so dass dieser von der FEI in der Beschreibung mehrerer Themen explizit
erwähnt wird.
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Aktienoptionen SFAS 123 und IFRS 2 |
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Ungewisse Steuerpositionen Der FASB schlug vor, dass eine in der Steuererklärung
angesetzte Position wahrscheinlich einer Prüfung standhalten
müsse, bevor sie im Abschluss angesetzt werden dürfe und
dass das Unternehmen annehmen muss, dass diese Position von
den Steuerbehörden geprüft wird.
IASB-FASB
Ertragsteuer-Konvergenzprojekt. |
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Unternehmenszusammenschlüsse gemeinsames
Projekt von IASB und FASB |
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Im Januar 2006 wird der FASB bestimmte, von externen
Kommentatoren im Rahmen der Prüfung des Arbeitsentwurfs
eines endgültigen Statements zur Fair Value-Bewertung
erörtern, ebenso wie den Zeitplan zur Veröffentlichung des
endgültigen Statements. Es wird erwartet, dass der IASB zur
Kommentierung des endgültigen Standards aufruft. |
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Wesentlichkeit Die
Veröffentlichung eines SEC Staff Accounting Bulletin wird
erwartet, in dem Hinweise zur Quantifizierung von
Falschdarstellungen und zur Beurteilung der Wesentlichkeit,
sowohl bilanz- als auch GuV-bezogen, gegeben werden. |
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XBRL Eine
IFRS-Taxonomie wurde entwickelt |
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Ergebnis je Aktie Internationales Konvergenzprojekt des FASB. |
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Rahmenkonzept gemeinsames
Projekt von IASB und FASB. |
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Komplexität "Besorgnis und wachsende Frustration über die Komplexität
des gegenwärtigen Standardsetzungsprozesses" |
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Pensionsbilanzierung -
FASB-Projekt als Antwort auf eine Off-Balance-Sheet-Studie
der SEC |
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10. Januar 2006: Die SEC erwägt Änderungen der Angabevorschriften
Auf ihrer am 17. Januar 2006 stattfindenden Sitzung wird die
US-Börsenaufsicht SEC darüber beraten, ob sie Änderungen der
Angabevorschriften bezüglich folgender Themen vorschlagen wird:
Geschäftsführungs- und Vorstandsgehälter, Geschäftsvorfälle mit nahe
stehenden Personen und Unternehmen, Unabhängigkeit von Vorständen und
sonstige Corporate-Governance-Themen, sowie zum Aktienbesitz leitender
Angestellter und Vorstände. Die Kommission wird darüber hinaus erörtern, ob
sie die meisten Angaben auf Vollmachts- und Informationserklärungen in
leicht verständlicher Sprache verlangen wird. Zum Download der SEC-Erklärung
klicken Sie bitte
hier (in
englischer Sprache). Diese Sitzung wird als
Webcast im Internet
übertragen.
10. Januar 2006: Arbeitsgruppe Versicherungen tagt diese Woche
Die Arbeitsgruppe Versicherungen wird diese Woche, am Donnerstag, den 12.
und Freitag, den 13. Januar 2006 in London tagen. Die Tagesordnung ist auf der
IASB-Website erhältlich (in englischer Sprache, 42 KB). Die Sitzung ist
öffentlich.
9. Januar 2006: Vorübergehend KMU-Standards auf den Philippinen
Die
Philippinen haben die IFRS mit Beginn des Jahres 2005 vollständig als ihre
nationalen Standards übernommen. Gleichwohl hat die philippinische
Börsenaufsichtsbehörde am 22. Dezember 2005 den Standard PAS 101 mit dem
Titel Finanzberichtsstandards für nicht öffentlich
rechnungslegungspflichtige Unternehmen (Financial Reporting Standards
For Non-Publicly Accountable Entities (NPAEs)) herausgegeben, so wie
er durch den Bilanzierungsstandardrat verabschiedet wurde, um bestimmten
kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine zeitlich befristete Erleichterung
von der Anwendung der neuen Bilanzierungsstandards zu verschaffen.
Unternehmen, die dafür in Frage kommen, können sich stattdessen auch dafür
entscheiden, die früheren philippinischen Bilanzierungsstandards zu
verwenden, die im Dezember 2004 in Kraft waren. Dieses Wahlrecht wird von
2005 bis 2007 verfügbar sein, soweit es nicht vorher zurückgezogen wird. Die
Börsenaufsicht deutete an, dass man diese Maßnahme im Licht des KMU-Projekts
des IASB ergreife. Die Börsenaufsicht hatte die vom IASB im Entwurf
genannten Kriterien für die Unterscheidung öffentlich
rechnungslegungspflichtiger von nicht öffentlich rechnungslegungspflichtigen
Unternehmen übernommen: Danach gelten Unternehmen als öffentlich
rechnungslegungspflichtig, wenn sie (a) börsennotiert sind, (b) Vermögen
treuhänderisch halten, (c) Versorgungsunternehmen oder (d)
volkswirtschaftlich bedeutsam sind. Auf philippinische Verhältnisse
angewendet sind mit "volkswirtschaftlich bedeutsam" Unternehmen gemeint,
deren Bilanzsumme 250 Millionen philippinische Pesos (etwa fünf Millionen
US-Dollar) oder gesamte Schulden 150 Millionen philippinische Pesos im
Jahr 2004 überschritten haben. Klicken Sie
hier für die
Verlautbarung der philippinischen Börsenaufsicht (in englischer Sprache,
151 KB).
8. Januar 2006: Neuseeland wird internationale Prüfungsstandards
übernehmen
Der
Professional Practices Board (PPB) des neuseeländischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA)
hat entschieden, die internationalen Prüfungsstandards (International
Standards on Auditing, ISA) sowie die anderen Verlautbarungen des
International Auditing and Assurance Board (IAASB) für die Anwendung in
Neuseeland zu übernehmen. Die Standards werden unter der Bezeichnung
"Neuseeländische Gegenstücke zu den internationalen Standards" geführt
werden. Der PPB stellt fest, dass er die internationalen Standards
möglicherweise "um Ergänzungen, Streichungen oder anderweitige Änderungen in
dem Maße" abändert, "wir es nach den Hinweisen des IAASB zur Erreichung
internationaler Konvergenz mit den internationalen Standards [...]" zulässig
ist. Alle Änderungen werden klar und deutlich hervorgehoben und unterliegen
dem Standardsetzungsverfahren des PPB. Der PPB wird in den Jahren 2006 und
2007 Entwürfe herausgeben, in denen er um Stellungnahme zu den
IAASB-Standards bittet. Die endgültigen Standards werden 2007 an den Rat des
NZICA zur Genehmigung übergeben und sollen den 1. Januar 2008 als
einheitliches Datum des Inkrafttretens tragen. Klicken Sie
hier für die
Ankündigung des PPB (in englischer Sprache, 128 KB).
7. Januar 2006: Neue IASCF-Treuhänderliste eingestellt
Zum
1. Januar 2006 haben ein neuer Vorsitzender und sieben neue Treuhänder der
IASC-Stiftung ihre Arbeit aufgenommen. Unsere Kollegen haben auf IAS
Plus.com eine
aktualisierte Liste der IASCF-Treuhänder eingestellt. Ein Platz bleibt
vorerst frei. Weitere Informationen zur IASCF finden Sie
hier (in englischer
Sprache).
7. Januar 2006: Regulatorische und IFRS-Berichterstattung durch
australische Versicherungsunternehmen
Die
australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority,
APRA) hat ihre aufsichtlichen Berichtsvorschriften für
Lebensversicherungsunternehmen geändert, um der Übernahme der IFRS in
Australien Rechnung zu tragen. Die Änderungen führen die regulatorische
Berichterstattung mit jener nach IFRS zusammen, wo sachgerecht. Gleichzeitig
stellen die neuen Vorschriften sicher, dass die APRA weiter konsistente und
standardisierte Informationen erhält, um die Vorsorgekraft in Folge der
Einführung der IFRS zu beobachten. Die neuen Regeln sind am
31. Dezember 2005 in Kraft getreten. Die APRA hat Unternehmen bei der
Einreichung ihrer ersten Berichte nach den neuen Regeln einen sechswöchigen
Aufschub gewährt. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung der APRA (in englischer Sprache, 67 KB). In einer früheren
Nachricht vom 1. Dezember 2005
hatten wir anderweitige Vorschläge der APRA vorgestellt, die sich auf die
Übernahme der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsunternehmen in
Australien bezogen. Diese Vorschläge behandelten Sachverhalte wie die Fair-Value-Bewertung, Überschüsse oder Unterdeckungen
arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie die
Kreditrisikovorsorge. Stellungnahmen zu diesem Bündel werden bis zum
16. Januar 2006 erbeten. Hier geht es
zur Website der APRA.
6. Januar 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am
12./13. Januar 2006
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am
Donnerstag und Freitag, den 12. und 13. Januar 2006, zu seiner nächsten
Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend
finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:
6. Januar 2006: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente tagt nächste Woche
Die IASB-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente wird am Montag und Dienstag, den
9. und 10. Januar 2006 in London tagen. Die Erörterungen am Montag, den
9. Januar, stehen im Zeichen des Themas 'Ausbuchung'. Am Dienstag, den
10. Januar, wird der Fokus auf den Themen 'Fair Value-Bewertung' und
'Erfolgserfassung am Tag 1' liegen. Die Tagesordnung kann auf der
Website
des IASB eingesehen werden (in englischer Sprache, 14 KB). Die Sitzung ist
öffentlich.
5. Januar 2006: Vorschlag für internationalen Prüfungsstandard zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat eine
vorgeschlagene Änderung am Internationalen Prüfungsstandard (International
Standard on Auditing, ISA) Nr. 550 Nahe stehende Unternehmen und
Personen mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben. Der gegenwärtige
Standard erfordert vom Prüfer die Durchführung bestimmter Handlungsweisen.
Der vorgeschlagene Standard würde die gegenwärtige Verfahrensweise
ausweiten, indem der Prüfer verpflichtet würde, sich ein Bild von der Art
und dem wirtschaftlichen Kalkül der Beziehungen zu und der Geschäfte mit
nahe stehenden Unternehmen und Personen zu machen, die ein Unternehmen
unterhält bzw. tätigt, um die Risiken wesentlicher Fehldarstellungen aus
ihnen zu bestimmen und zu bewerten und ihnen entgegenzutreten. Auch würde
die schwierige Aufgabe des Prüfers, zu versuchen, Beziehungen zu und
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen herauszufinden, die
von der Geschäftsleitung nicht benannt oder angegeben wurden, stärker
betont. Die Überarbeitung verleiht ferner der Beurteilung der Auswirkungen
von Beziehungen zu und Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen auf den Abschluss mehr Gewicht, und zwar selbst in solchen
Umständen, in denen das Finanzberichtsregime keine spezifischen
Bilanzierungs- oder Angabeerfordernisse zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen bereithält. Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum
30. April 2006 erbeten. Klicken Sie auf die nachstehenden Links zum Download
5. Januar 2006: FEE: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa
Der
Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts
Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich
aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU
verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der
Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu
verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen. FEE stellt fest, dass die
Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir
berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder
"in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner
darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:
 |
Man solle deutlich dazu ermuntern,
eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS
abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse
von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen. |
 |
Man solle dazu auffordern, dass
Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in
Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe,
nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).* |
 |
Man solle deutlich dazu ermuntern,
eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit
"International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU
angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und
vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen
bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen
unterschiedlich sind. |
* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1 Darstellung
des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung:
"Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese
Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang
anzugeben." Klicken Sie
hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).
5. Januar 2006: "Konvergenzkonferenz" der IASCF für April fixiert
Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) wird
am 6. und 7. April 2006 in Frankfurt eine zweitägige Konferenz unter dem
Titel International Financial Reporting Standards Auswirkungen auf die
Konvergenz abhalten. Die Konferenz wurde als Teil der
Ausbildungsbemühungen der IASCF maßgeschneidert, um Erstellern, Prüfern,
Analysten und Kapitalgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweisen zum
Konvergenzprogramm von IASB und FASB mit Standardsettern und Regulatoren
auszutauschen und zu diskutieren. Die Konferenz wird ferner ein Forum zur
Erörterung von Umsetzungssachverhalten bieten. Klicken Sie auf die
nachfolgenden Links für
3. Januar 2006: Accounting Roundup das Jahr 2005 im Rückblick
Auf
unserer internationalen Seite wurde
Accounting Roundup
- das Jahr 2005 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache,
693 KB), ein Newsletter unserer amerikanischen Kollegen. Diese 38seitige
Ausgabe fasst die endgültigen Verlautbarungen zusammen, die von den
Standardsettern bis November 2005 herausgegeben wurden und enthält Links zu
jenen Verlautbarungen, die im Dezember fertig gestellt wurden. Viele der
Sachverhalte sind bereits in Kraft oder werden in Kürze in Kraft treten.
Jeder Sachverhalt ist in dem PDF-File mit einem Hyperlink versehen, unter
welchem weiterführende Informationen erhältlich sind. Mit Blick auf
International Financial Reporting Standards sind die folgenden Sachverhalte
enthalten:
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SEC-Rule Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und Änderungen an IAS 1 Darstellung von Abschlüssen: Kapitalangaben |
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IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern |
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IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte |
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Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Die Fair Value Option |
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Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten konzerninternen Geschäften |
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Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4 Versicherungsverträge |
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Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen |
 |
Rücknahme von IFRIC 3 Emissionsrechte |
Sie finden alle zurückliegenden Ausgaben von Accounting Roundup
hier.
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