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27. Februar 2006: Aktualisierte IASB-FASB Konvergenzvereinbarung
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der
International Accounting Standards Board (IASB) haben eine Vereinbarung
(Memorandum of Understanding, MoU) veröffentlicht, welche abermals das
gemeinsame Ziel der Boards, allgemeingültige Bilanzierungsstandards höchster
Qualität für die weltweiten Kapitalmärkte zu entwickeln, bestätigte. Die
Vereinbarung beinhaltet weitergehende Ausführungen hinsichtlich der Ziele
und Prinzipien die erstmalig in einer im Oktober 2002 veröffentlichten
Vereinbarung beschrieben worden sind. Während das neue Dokument keine
Änderung im Konvergenzvorgehen der Boards darstellt, reflektiert es den
Zusammenhang zur „Roadmap“ der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities
Exchange Commission, SEC) zur Beseitigung der Uberleitungsrechnungsanforderungen für nicht US-amerikanische Unternehmen,
die nach IFRS bilanzieren und in den Vereinigten Staaten registriert sind.
Es spiegelt ferner auch die Arbeit des Ausschusses der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
wieder, Verbesserungspotentiale der Bilanzierungsstandards zu
identifizieren.
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Sowohl der FASB als auch der IASB merkten an, dass eine Beseitigung der
derzeitigen Überleitungsrechnungsanforderungen weiteren Fortschritt beim
Konvergenzvorgehen der Boards verlangt. Dem folgend, setzt die Vereinbarung
Meilensteine fest, von denen der FASB und der IASB glauben, dass sie
erreichbar sein [...].
Die Boards stimmten überein, dass der Versuch Unterschiede zwischen den
Standards, die beidseitig verbesserungsbedürftig sind, zu beseitigen, kein
optimales Vorgehen ist. Vielmehr sollten neue gemeinsame Standards
entwickelt werden. Im Einklang mit diesem Prinzip, wird die Arbeit zur
Konvergenz zweigleisig weiter vorangetrieben:
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Erstens werden die Boards festlegen, ob
größere Differenzen in bestimmten Bereichen durch eines oder mehrere
kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollen und wenn
ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden
oder zumindest im Wesentlichen zu beenden. |
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Zweitens werden der FASB und der IASB
versuchen in anderen, von beiden Boards zu identifizierenden Bereichen,
in denen Bilanzierungsmethoden gemäß US-GAAP und IFRS möglicherweise
verbessert werden sollen, weiteren Fortschritt zu erzielen. |
Das Ziel bis 2008 ist es, zu dem Schluss zu gelangen, ob größere
Differenzen in den folgenden herausgehobenen Bereichen durch ein oder
mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollten und
wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden
oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.
Themen der kurzfristigen Konvergenz sind unter anderem:
| Durch den FASB zu untersuchen |
Durch den IASB zu untersuchen |
| Fair Value Option* |
Fremdkapitalkosten |
| Wertminderung (zusammen mit dem IASB) |
Wertminderung (zusammen mit dem FASB) |
| Ertragsteuern (zusammen mit dem IASB) |
Ertragsteuern (zusammen mit dem FASB) |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien** |
Zuwendungen der öffentlichen Hand |
| Entwicklungskosten |
Joint Ventures |
| Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
Segmentberichterstattung |
| Anmerkung des FASB:
* Bereits auf der derzeitigen FASB Agenda
** Vom FASB im Rahmen des Fair Value Option Projekts bereits mit berücksichtigt |
Anmerkung des IASB Die Themen sind mit Ausnahme von
Wertminderung bereits Teil des derzeitigen IASB Projekts zur kurzfristigen Konvergenz.
Das Thema Wertminderung wird in das Projekt aufgenommen. |
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Die beiden Boards werden sich am 27. und 28. April 2006 in London treffen, um Themen der Vereinbarung
zu diskutieren. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:
26. Februar 2006: Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
24. Februar 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
24. Februar 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 2./3. März 2006
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am
Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. März 2006, zu seiner nächsten
Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend
finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:
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Donnerstag, 2. März 2006
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Einleitung Eröffnungsrede; Verwaltungsthemen, Protokoll der Januar-Sitzung 2006 |
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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
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Bestimmung des Bilanzierungsmodells Abgrenzung zwischen
dem "Finanzielle-Vermögenswerte-Modell" (D13) und dem
"Immaterielle-Vermögenswerte-Modell" (D14) |
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Zusammenspiel von D12-14 und IFRIC 4 Bestimmung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält |
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Analyse der verbleibenden Stellungnahmen zu den Interpretationsentwürfen D12-14 |
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IAS 18 Erlöserfassung Immobilienverkäufe |
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IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze
("Asset Ceiling") |
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IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und Angaben
Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS Anschaffungskosten
eines Tochterunternehmens im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens |
Freitag, 3. März 2006
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Das Verhältnis von IFRIC mit nationalen Standardsetzern und Interpretationsgremien |
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Kundenbindungsprogramme |
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Überprüfung der im IFRIC Update vom Dezember 2005 veröffentlichten, vorläufigen Agenda-Entscheidungen
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Frage, ob ein neues Unternehmen, dass in bar bezahlt, als Erwerber anzusehen ist |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Vorübergehende gemeinsame Führung |
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IAS 17 Leasingverhältnisse Grundstücksleasingverträge, bei denen der Rechtsanspruch nicht auf den Leasingnehmer übergeht |
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IAS 12 Ertragsteuern Anwendungsbereich |
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IAS 18 Erlöse Anschaffungskosten von Abonnenten in der Telekommunikationsbranche |
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Überprüfung der im IFRIC Update vom Januar 2006 veröffentlichten, vorläufigen Agenda-Entscheidungen
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss |
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Empfehlungen des Agendaausschusses bezüglich Anträgen zur Aufnahme von Sachverhalten auf die IFRIC-Agenda
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Aktienpläne mit im Ermessen des Unternehmens stehender, alternativer Barleistung |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Aktienpläne mit alternativer Barleistung (Gewährungszeitpunkt und Erdienungszeitraum) |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Fair-Value-Bewertung von Transferbeschränkung nach Ablauf des Erdienungszeitraums |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Ausbuchungsaspekte im Rahmen von Verbriefungstransaktionen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Absicherung des Inflationsrisikos - Stellt das Inflationsrisiko eine trenn- und separat absicherbare Risikokomponente dar? |
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24. Februar 2006: Neues zur Konvergenz bei eingebetteten Derivaten
Wie
in unserem Newsbeitrag vom 21. Februar 2006 berichtet, hat der FASB den
Standard SFAS No. 155 Bilanzierung von bestimmten hybriden Instrumenten
verabschiedet, der für bestimmte Finanzinstrumente mit eingebetteten
Derivaten eine erfolgswirksame Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwerten im
Ganzen ermöglicht. Dieses Wahlrecht schafft die bisherige Pflicht zur
Trennung von Derivat und Trägervertrag ab. Im Rahmen der Änderungen der Fair
Value Option war IAS 39 um ein ähnliches Bilanzierungswahlrecht ergänzt
worden. Unsere amerikanische Deloitte-Kollegen hat in diesem Zusammenhang
eine Sonderausgabe des Heads Up Newsletter (In englischer Sprache)
veröffentlicht, um die grundlegenden Konzepte von SFAS 155 zu erläutern.
Zusätzliche Informationen in Form einer Liste von Fragen und Antworten
findet sich im Anhang des Newsletters.
23. Februar 2006: Zweite Hälfte der Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
23. Februar 2006: EFRAG mahnt umfassende Diskussion zur Bewertung an
Der
Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) empfahl dem IASB in einem
Schreiben an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, eine umfassende,
weltweite Erörterung des Themas Bewertung durchzuführen. Nachfolgend ein
Auszug des Briefs:
| Bewertungsfragen gehören zum Kern vieler langfristiger Projekte, mit denen
sich der IASB zur Zeit beschäftigt (dies umfasst etwa die Projekte zur
Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 37 und das Projekt zur Fair-Value-Bewertung).
Viele dieser Projekte werden die Richtung vorgeben, in welche sich die
Rechnungslegung entwickeln wird. Unserer Meinung nach wäre es unangebracht,
wenn der IASB neue weitreichende Vorschläge oder Standards zur Bewertung
veröffentlicht, bevor es zu einer umfassenden Diskussion zur Bewertung
gekommen ist. Obwohl wir bereits in der Vergangenheit der Meinung waren,
dass der IASB zuerst Fragen zum Rahmenkonzept klären sollte bevor er neue
Vorschläge für Standards macht, die wiederum Annahmen über die Lösung dieser
offenen Fragen treffen, verstehen wir die ablehnende Haltung des IASB zu
unserer Ansicht. Dennoch sind im Hinblick auf die Bewertung die jeweiligen
Fragen so grundlegend und die Bedenken, Missverständnisse etc. so bedeutend,
dass wir nicht davon ausgehen, dass der IASB für irgendwelche Vorschläge
dieser Art Unterstützung erhalten würde, bevor die grundlegenden Fragen
geklärt wurden. |
Bitte folgen Sie dem Link zum
Download des EFRAG-Briefes (in englischer Sprache, 94 KB).
23. Februar 2006: Donaldson und Levitt uneins über Konvergenz
Während einer Diskussionsrunde am 22. Februar 2006 äußerten zwei frühere
Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and
Exchange Commission, SEC) abweichende Meinungen zu den Vorteilen und der
Wahrscheinlichkeit internationaler Konvergenz von Rechnungslegungsstandards.
Zwei andere frühere SEC-Vorsitzende, Harvey Pitt und Richard Breeden, nahmen
ebenfalls an dieser Diskussionsrunde teil, welche im Rat für Auswärtige
Beziehungen (Council for Foreign Relations) in New York statt fand und von
McKinsey & Co. organisiert wurde. Klicken Sie hier für einen
Bericht der
Diskussionsrunde (in englischer Sprache).
23. Februar 2006: Erste Hälfte der Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
22. Februar 2006: IFRIC-Sitzung kommende Woche
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tritt am
Donnerstag, den 2. März 2006 (10-17:30 Ortszeit) und am Freitag, den 3.
März 2006 (9-15 Uhr Ortszeit) in den Büroräumen des IASB zusammen. Die
Tagesordnung dieser Sitzung wird in Kürze bekannt gegeben.
22. Februar 2006: IFAC veranstaltet Vorstandstreffen der Rechnungslegungsgremien
Vom
20.-21. Februar 2006 fand unter der Schirmherrschaft der internationalen
Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants, IFAC)
eine Konferenz statt, an der Vorstände von Rechnungslegungsgremien aus allen
Teilen der Welt teilnahmen. Zum Download der Presseerklärung mit den
Ergebnissen der dort geführten Diskussionen über die zukünftigen
strategischen Prioritäten des Berufsstands (in englischer Sprache, 82 KB)
klicken Sie bitte hier.
22. Februar 2006: ARC unterstützt IFRIC 7 und Änderungen
an IAS 21
Auf
seiner Sitzung am 17. Februar 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) dieser die Freigabe der folgenden Verlautbarung zur Anwendung in
Europa:
Es wird erwartet, dass sich die Kommission im April oder Mai mit der
Freigabe dieser Verlautbarungen befasst. Lediglich für
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2,
veröffentlicht am 12. Januar 2006, steht eine Empfehlung des ARC noch aus. Es wird
erwartet, dass das ARC im Mai über dieses Thema abstimmen wird und sich die Kommission
im Sommer damit befasst. EFRAG hat seinen
Bericht zum Stand des
Endorsement-Prozesses entsprechend aktualisiert.
22. Februar 2006: Erster Tag der IASB-Sitzung Februar 2006
Der
International Accounting Standards Board hielt seine monatliche
Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.
21. Februar 2006: FASB Konvergenz bei eingebetteten Derivaten
Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat SFAS 155
Bilanzierung von bestimmten hybriden Instrumenten verabschiedet, der es
ermöglicht, Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten im Ganzen
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht
schafft die bisherige Pflicht zur Trennung von Derivat und Trägervertrag. Im
Rahmen der Änderungen der Fair Value Option war IAS 39 um ein
ähnliches Bilanzierungswahlrecht ergänzt worden. Gegenwärtig befasst sich
der FASB in einem separaten Projekt mit den anderen Aspekten die sich aus
der Änderung von IAS 39 (Fair Value Option) ergeben haben. Klicken Sie auf
die nachfolgenden Links für die englischsprachige
21. Februar 2006: IFRS Bound Volume 2006 erscheint in Kürze
Das Bound Volume 2006 der International Financial Reporting Standards
befindet sich in der Druckphase und der IASB rechnet mit seinem Erscheinen
bis Mitte März. Das Bound Volume wird sämtliche IFRS/IAS enthalten, die bis
zum 1. Januar 2006 verabschiedet waren. Vorbestellungen sind per Fax oder
Post möglich. Bitte benutzen Sie hierfür das
IASB-Publikationsbestellformular (in englischer Sprache, 139 KB). Der Preis
beträgt 60 Britische Pfund (inkl. Versandgebühren, Mengenrabatte sind möglich).
21. Februar 2006: UNCTAD Bericht zur Implementierung der IFRS
Die
Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations
Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat eine Untersuchung
von IFRS-Umsetzungsfragen in der Praxis veröffentlicht (in englischer Sprache, 619 KB). Das
Dokument liefert einen Überblick über neue Trends im IFRS-Konvergenzprozess
und beleuchtet wesentliche praktische Fragestellungen, die sich im Rahmen des
Umstellungsprozesses ergeben haben, wie institutionelle
Herausforderungen, Enforcement-Mechanismen und technische Probleme.
UNCTAD merkte an:
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Im Jahre 2005 hat eine beispielslose Anzahl an Unternehmen und Ländern
auf der ganzen Welt die IFRS als Basis ihrer Rechnungslegung
übernommen. Dies wird als Mittel zur Verbesserung der Informationsqualität
über den Unternehmenserfolg, zur Reduzierung der Kapitalkosten und zur
Erhöhung des Kapitalmarktvertrauens angesehen und erleichtert
Investitionsflüsse und ökonomische Entwicklung. In diesem Zusammenhang
versuchen die Mitgliedsstaaten Einheitlichkeit zwischen den derzeitigen
globalen Entwicklungen und ihren nationalen Strategien und Methoden auf dem
Gebiet der Unternehmenstransparenz zu schaffen, um die gesamten Früchte
eines Übergangs auf harmonisierte Rechnungslegungsvorschriften zu ernten. Jedoch, sollte trotz der
Vorteile eines einheitlichen Kanons weltweiter Rechnungslegungsstandards, nicht vergessen werden, dass es
auf dem Weg zu einem verbesserten, harmonisierten Rechnungslegungssystem eine
Vielzahl ernster, nationaler wie internationaler Umsetzungsprobleme
gibt. |
21. Februar 2006: Anhang zum australischen Musterkonzernabschluss
Unsere australischen Kollegen haben einen
Anhang zum
australischen Musterkonzernabschluss (in englischer Sprache, 295 KB)
veröffentlicht, als erläuterndes Beispiel der infolge der jüngsten
Änderungen von AASB 124 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen vorgeschriebenen Anhangangaben zur Vergütung
von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen.
Dieser Anhang ersetzt die Textziffern 4, 5 und 56 des Jahresabschlusses im
Musterkonzernabschluss. Der Musterkonzernabschluss ist auf der Australienseite
von IAS Plus.com erhältlich.
20. Februar 2006: Presserklärung zu neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards
In
unserem Beitrag vom 16. Februar 2006 berichteten wir,
dass das Finanzministerium der Volksrepublik China die Verabschiedung eines
neuen, grundlegenden Standards und 38 neuer chinesischer
Rechnungslegungsstandards bekannt gab, die im Wesentlichen mit den IFRS
übereinstimmen. Ebenso hat das Finanzministerium neue, weitestgehend mit den
International Standards on Auditing (ISA) übereinstimmende Prüfungsstandards
verabschiedet. In einer
Presseerklärung des Finanzministeriums (in englischer Sprache, 17 KB)
werden diese neuen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards erläutert.
Bereits im Dezember 2005 verabschiedeten der Chinese Auditing Standards
Board (CASB) und der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
eine gemeinsame Erklärung, in der der CASB erläuterte, dass das Grundprinzip
bei der Formulierung chinesischer Prüfungsstandards die Verbesserung des
chinesischen Prüfungsstandardsystems und die Beschleunigung der Konvergenz
mit den vom IAASB herausgegebenen ISA. Zum Download der gemeinsamen
Erklärung von CASB und IAASB, über die wir bereits in unserem
Beitrag vom 23. Dezember 2005
berichteten, klicken Sie bitte
hier (in
englischer Sprache, 988 KB).
20. Februar 2006: IFAC bittet um Bewerbungen für Berufsstands-Ethik-Board
Die
Internationale Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (International Federation of
Accountants, IFAC) bittet um Bewerbungen für einen Posten im International
Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und einen Posten im
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB). Beide
Boards sind unabhängige Standardsetzungsgremien unter dem Dach der IFAC.
Einzelpersonen, Organisationen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
IFAC-Mitgliedsorganisationen sowie regionale Rechnungslegungsgremien sind
aufgefordert, Nominierungen bis zum 15. April 2006 einzureichen.
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Der International Ethics Standards
Board für Accountants (IESBA)
entwickelt Standards zur Berufsethik und sonstige Verlautbarungen für
Wirtschaftsprüfer weltweit. Der IFAC Berufsethikkodex für
Wirtschaftsprüfer und entsprechende Interpretationen gelten für alle
Wirtschaftsprüfer, ob in Einzelpraxis oder angestellt, auch in den
Bereichen Bildung und im öffentlichen Sektor. |
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Der International Public Sector
Accounting Standards Board (IPSASB)
entwickelt Rechnungslegungsstandards für Regierungen und andere
Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Sektors weltweit
bezüglich der Erstellung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke. |
19. Februar 2006: Eine globale Aufsichtsrechtsagenda
In
einer Rede vor dem Council of Foreign Relations in Washington mit dem Titel
A Framework for
the 21st century - The New Global Regulatory Agenda in Financial Services
(Ein Rahmenkonzept für das 21. Jahrhundert - die neue globale
Aufsichtsrechtsagenda für Finanzdienstleistungen - in englischer Sprache,
79 KB) gab EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy einen Überblick über
die, wie er es nannte, vier A-B-C-D-Themen im Bereich der transatlantischen
Kapitalmärkte: Rechnungslegung, Basel II, Sicherheiten und Delisting. Zur
Rechnungslegung führte Kommissar McCreevy aus: "Meiner Ansicht nach kann die
vollständige Konvergenz der Standards nicht die Voraussetzung für die
Abschaffung der Überleitungspflicht sein. Wir sollten stattdessen
sicherstellen, dass unsere Standards für Investoren beiderseits des
Atlantiks verständlich sind." Generell betonte er, es sei notwendig,
dass die EU und die USA weltweit eine Vorreiterrolle, auch im Bereich
Standardsetting, einnähmen:
| Gemeinsam haben wir die zeitlich begrenzte Gelegenheit, die reibungslose
Integration Chinas, Indiens, Brasiliens und anderer auf der
weltwirtschaftlichen Bühne zu erleichtern. Die EU und die USA sollten mit
gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie offene und wettbewerbsfähige
Märkte mit soliden Anleger- und Verbraucherschutzstandards für florierende
transatlantische Finanzmärkte sorgen können. In den Bereichen
Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Wertpapier- und anderen Märkten können
die EU und die USA einen speziellen Beitrag zum entstehenden globalen
Aufsichtssystem machen. Wenn wir unsere Differenzen nicht überwinden können,
was für ein Beispiel geben wir dann für andere ab. Dies ist eine Frage
gemeinsamen Interesses und von Führungsstärke. |
18. Februar 2006: SEC und PCAOB überprüfen Berichterstattung über interne Kontrollen
Am 10. Mai 2006 findet in Washington eine öffentliche Debatte der
US-Börsenaufsicht (SEC) und des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
über Erfahrungen mit den Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften des
Sarbanes-Oxley Act (2002) bezüglich interner Rechnungslegungskontrollen von
Unternehmen (Abschnitt 404) im zweiten Jahr ihrer Gültigkeit statt. Ebenso
bitten die SEC und das PCAOB um schriftliche Stellungnahmen von gelisteten
Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Investoren und anderen Parteien bezüglich
ihrer Erfahrungen bei der Erfüllung von Abschnitt 404. Bitte nutzen Sie
hierfür das
Online-Formular der SEC. Zur Ansicht der englischsprachigen
Presseerklärung klicken Sie bitte
hier.
17. Februar 2006: Änderungen in der Agenda der IASB-Sitzung im Februar
Der IASB hat zwei Änderungen in der Agenda für seine Sitzung nächste Woche
vorgenommen. Wir berichteten am 3. Februar 2006.
Die dort wiedergegebene Agenda haben wir bereits angepasst. Der Punkt Fair Value-Bewertung wurde
auf Donnerstag Nachmittag verlegt sowie der Themenbereich Zuwendungen der
öffentlichen Hand für Donnerstag Nachmittag zusätzlich aufgenommen.
| Das Projekt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurde im Rahmen des
Projektes zur kurzfristigen Konvergenz mit dem FASB initiiert. Es hat sich
mittlerweile jedoch zu einem eigenständigen (und vom Konvergenzprojekt
unabhängigen) Projekt entwickelt, dass die Überarbeitung von IAS 20
Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zum
Ziel hat. Das angekündigte Ziel des Projekts ist die Abänderung von IAS 20
hin zu einer Bilanzierung gemäß dem Bilanzierungsmodell für Zuwendungen der
öffentlichen Hand, das in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse
enthalten ist, für alle derartigen Zuwendungen. Das Modell in IAS 41
schreibt die nachstehenden Grundsätze für die Erfassung von Zuwendungen in
Zusammenhang mit Vermögenswerten vor, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bilanziert werden:
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Wenn es sich um eine unbedingte Zuwendung handelt, ist ein Ertrag zu erfassen, sobald die Zuwendung einforderbar ist. |
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Wenn die Zuwendung bedingt ist, ist ein Ertrag zu erfassen, wenn die dazugehörigen Bedingungen erfüllt sind. |
Daneben hat der Board im Juni 2005 IFRIC Interpretation 3
Emissionsrechte zurückgezogen. Damals hatte der
Board angekündigt, Emissionsrechte in einem eigenen Entwurf Anfang 2006 zu
behandeln. Im folgenden gelangte der Board zu der Auffassung, dass es sich
bei Emissionsrechten um eine Form von öffentlichen Zuwendungen handelt und
sie somit im Projekt zur Überarbeitung von IAS 20 zu behandeln sind. |
17. Februar 2006: Antwort des FASB an die SEC zu außerbilanziellen Positionen
Der US-amerikanische Financial Accounting Standard Board hat seine
Antwort auf den SEC Staff Report on Off-Balance Sheet Arrangement, Special
Purpose Entities, and Related Issues (Bericht des SEC Stabs zu
außerbilanziellen Vereinbarungen, Zweckgesellschaften und damit in
Zusammenhang stehenden Sachverhalte) abgegeben, der von der US
Wertpapieraufsicht im Juni 2005 veröffentlicht wurde. Der SEC-Bericht wurde
gemäß den Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act 2002 verfasst und an den
Präsidenten und diverse Ausschüsse des Kongresses übergeben. Der
SEC-Stabsbericht enthält sowohl eine Analyse der übermittelten Berichte von
Emittenten als auch eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) und der Angabepflichten der SEC. Der Bericht
enthält zahlreiche Empfehlungen im Hinblick auf möglicherweise grundlegende Änderungen im Vergleich zu heutigen
Bilanzierungs- und Berichtsvorschriften in den Bereichen
Pensionsverpflichtungen, Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten und
Konsolidierung:
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Pensionsverpflichtungen: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung
der Bilanzierungsleitlinien für leistungsorientierte Pläne und andere
Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt. Die Treuhandvermögen, die
diese Pläne verwalten sind momentan von der Konsolidierung durch deren
Treugeber ausgenommen. Das Ergebnis ist eine Saldierung von
Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz. Zusätzlich haben die
Emittenten das Wahlrecht, die Erfassung bestimmter Gewinne und Verluste in
Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und den zur Finanzierung der
Verpflichtungen genutzten Vermögenswerten zu verzögern. |
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Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der
Bilanzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse. Die momentane
Bilanzierung von Leasingverhältnissen sieht eine "Alles oder
nichts"-Ansatz bei der bilanziellen Erfassung von Leasingverhältnissen
vor. Dies führt zu einer Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen dahin
gehend, dass die Grenzen aus den Bilanzierungsregeln hinsichtlich der
Erfassung einer Schuld tangiert, aber nicht überschritten werden. Dies hat
zur Folge, dass Leasingvereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichem
Gehalt völlig unterschiedlich bilanziell abgebildet werden. |
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Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt weitere Untersuchungen
über die Möglichkeit einer durchgängigen Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zum Fair Value. |
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Konsolidierung: Der Stab empfiehlt dem Financial Accounting Standards
Board, seine Arbeit an den Bilanzierungsleitlinien fortzusetzen, die es
den Emittenten erlauben, eine Beurteilung vorzunehmen, ob sie andere
Unternehmen, einschließlich Zweckgesellschaften, an denen sie eine
Eigentümerstellung oder andere Anteile halten, konsolidieren müssen. |
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Angaben: Der Stab ist der allgemeinen Überzeugung, dass bestimmte
Angaben in den Berichten der Emittenten besser geordnet und integriert
werden könnten. |
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Die Antwort des FASB adressiert eine Vielzahl von "fundamentalen
strukturellen, institutionellen, kulturellen und behavioristischen Zwängen",
von denen er glaubt, dass sie Komplexität verursachen und die Transparenz der
Rechnungslegung behindern. Der FASB liefert daneben ein
Update zu seinen Aktivitäten und Projekten, die zum Ziel haben, veraltete
und übermäßig komplexe Standards zu behandeln und zu verbessern. Die
Themengebiete umfassen Leasingverhältnisse, die Bilanzierung von
Pensionsverpflichtungen und anderer Versorgungspläne nach dem
Verrentungszeitpunkt, Konsolidierungsrichtlinien, die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und
das Rahmenkonzept sowie den Rahmen für die Angaben. Der FASB hat daneben
auch einige andere Aktivitäten identifiziert, die eine Verbesserung der
Verständlichkeit, Konsistenz und allgemeinen Anwendbarkeit der bestehenden
Rechnungslegungs-Literaturquellen zum Ziel haben. Dies soll zum einem durch
eine Beschränkung der Entstehung neuer Veröffentlichungen aus diversen
Quellen erfolgen, zum anderen durch die Entwicklung neuer Standards unter
dem Primat eines "prinzipien- oder zielorientierten" Ansatzes. Die
englischsprachigen Pressemitteilungen können nachstehend heruntergeladen werden:
16. Februar 2006: CESR untersucht öffentlichen Zugang zu IFRS-Berichten
Der
Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) ist auf der Suche nach adäquaten Methoden, die
Finanzberichte börsennotierter europäischer Unternehmen EU-weit verfügbar zu
machen. Hierbei würde es sich sowohl um Jahres-, Halbjahres- und andere
Zwischenberichte (einschließlich der entsprechenden IFRS-Abschlüsse)
handeln, als auch um Berichte über wesentlichen Anteilsbesitz und
Insiderinformationen. Die Einführung eines solchen europaweiten Speicher-
und Abrufmechanismus geschieht im Rahmen der Umsetzung der
"Transparenzrichtlinie". CESR wird eine Empfehlung an die Europäische
Kommission abgeben, die die Etablierung eines vorläufigen Systems bis Januar
2007 zum Ziel hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen CESR-Publikationen:
Die Kommentierungsfrist für das Konsultationsdokument endet am 31. März
2006. Stellungnahmen können auf der
CESR-Website online abgegeben werden. Am 2 März 2006 wird eine
öffentliche Anhörung zu diesen Themen in den Büroräumen von CESR in Paris
stattfinden.
16. Februar 2006: China verabschiedet 38 neue Rechnungslegungsstandards
Das
Finanzministerium der Volksrepublik China hat angekündigt, man habe einen
neuen, grundlegenden Standard und 38 chinesische Rechnungslegungsstandards
verabschiedet, die im Wesentlichen mit internationalen Standards
übereinstimmen, wenngleich auf einige, wenige Ausnahmen hingewiesen wurde.
Der grundlegenden Standard entspricht in etwa einem Rahmenkonzept, die 38
Standards behandeln nahezu alle durch die IFRS abgebildeten Sachverhalte.
Das Finanzministerium hat ebenfalls 48 neue chinesische Prüfungsstandards
verabschiedet, die mit den vom International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Auditing
(ISA) vergleichbar sind. Zum Download einer Aufstellung der neuen
chinesischen Rechnungslegungsstandards (in englischer und chinesischer
Sprache, 123KB) klicken Sie bitte
hier. Die
neuen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards treten für börsennotierte
Unternehmen vom 1. Januar 2007 an in Kraft. Anderen Unternehmen wird die
Anwendung empfohlen. Deloitte Touche Tohmatsu China unterstützt das
chinesische Finanzministerium bei der Entwicklung chinesischer
Rechnungslegungsstandards seit 1993. Das Finanzministerium gab die
Verabschiedung der neuen Standards während einer Feier in der Großen Halle
des Volkes in Peking bekannt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, der an
dieser Feier teilnahm, sagte, er erwarte, dass Chinas rasche Bewegung in
Richtung internationaler Standards wahrscheinlich einige anderen Länder des
asiatisch-pazifischen Raumes dazu anspornen wird, das selbe zu tun.
15. Februar 2006: Großbritannien Überprüfung der Zwischenberichterstattung
Der
britische Prüfungsausschuss für Rechnungslegung (Financial Reporting Review
Panel) hat die 2005er Zwischenabschlüsse von 70 börsennotierten britischen
Unternehmen überprüft (einschließlich 35 im FTSE 350 notierter Unternehmen).
"Der Ausschuss ist mit dem Niveau der Angaben und der Einhaltung (der
Standards) in den ersten nach IFRS erstellten Abschlüssen zufrieden." Der
Ausschuss merkte im Bericht an:
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In den untersuchten Zwischenberichten traten die meisten Probleme bei
Sachverhalten auf, bei denen es als Ergebnis der IFRS-Einführung zu
Änderungen gekommen war. Diese bestanden größtenteils in der Darstellung von
Posten in den primären Abschlussbestandteilen und den Beschreibungen neuer
oder geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. |
Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download:
15. Februar 2006: EU-Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen geplant
In einer Rede zum Transatlantischen
Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der
US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die
Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP
durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen
Aufsichtsrechtthemen. Außerdem beschrieb er die von der EU im Bereich
Kapitalmarktreform erreichten Fortschritte. Er deutete an, dass die EU in
Kürze Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung ausländischer
Prüfungsfirmen, die in der EU Abschlussprüfungen durchführen, beschließen
wird. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus Kommissar McCreevys Rede:
| Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade
erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie)
den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei
ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer
Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus
Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU
börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den
Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die
Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden
können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC
gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen
durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie
enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht
in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und
die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung
zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige
Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten.
Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der
Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation. |
14. Februar 2006: PCAOB-Prüfungsstandard zu internen Kontrollen
Prüfungsstandard Nr. 4 des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
Berichterstattung darüber, ob eine wesentliche, bereits früher berichtete
Schwäche (des Internen Kontrollsystems) weiterhin besteht (Reporting on
Whether a Prevsiously Reported Material Weakness Continues to Exist) ist von
der US-Börsenaufsicht SEC freigegeben worden und tritt damit in Kraft. PS
Nr. 4, vom PCAOB am 26. Juli 2005 verabschiedet (siehe hierzu den Beitrag
auf IAS Plus vom 27. Juli 2005), begründet
einen eigenständigen Prüfungsauftrag, der nur auf Anfrage des Unternehmens
durchzuführen ist, nach dem das Unternehmen gemäß Abschnitt 404 des
Sarbanes-Oxley-Act eine wesentliche Schwäche des Internen Kontrollsystems
offen gelegt hat.
14. Februar 2006: EFRAG empfiehlt Übernahme der Änderungen an IAS 21
EFRAG
empfiehlt der Europäischen Kommission die Freigabe der jüngsten Änderungen
an IAS 21 Auswirkungen der Änderungen von Wechselkursen -
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zur Anwendung
in Europa. Zum Download der englischsprachigen EFRAG-Stellungnahme klicken
Sie bitte
hier (18 KB).
14. Februar 2006: EFRAG-Stellungnahme an den IASB zum KMU-Projekt
In
einem Brief an den stellvertretenden IASB-Vorsitzenden und Vorsitzenden der
KMU-Arbeitsgruppe beim IASB Tom Jones legte die Europäische Beratungsgruppe
zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG)
dem IASB eine Änderung ihres bisher bei der Entwicklung eines IFRS-Entwurfs
für kleine und mittlere Unternehmen verfolgten Ansatzes nahe. Nachfolgend
geben wir einen Auszug des
EFRAG-Briefes (Original in englischer Sprache, 47 KB) wieder:
| EFRAG möchte seine volle Unterstützung für Ihre während Ihrer Einleitung der
Diskussion beim IASB gemachten Anmerkungen ausdrücken, in denen Sie
andeuteten, dass:
 |
(a) die momentane, unter Anleitung von Board-Mitgliedern verfolgte Stoßrichtung
des Projekts zu einem übermäßig langen und komplexen Standard führen wird; und |
 |
(b) dass mehr Vereinfachungen als die bisher beschlossenen notwendig sein werden,
um den Erwartungen der Adressaten gerecht zu werden. |
Wir stimmen dieser Ansicht zu. Wir meinen, es ist wichtig, dass die IFRS
für KMU leicht verständlich und für sich genommen umfassend sind.
|
12. Februar 2006: Europäische Aufsichtsbehörden planen Untersuchung der Berichterstattungsvorschriften Die
drei wesentlichen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union der Ausschuss der
Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR), der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee
of European Banking Supervisors, CEBS) und der Ausschuss der Europäischen
Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance
and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben ein gemeinsames
branchenübergreifendes Arbeitsprogramm für 2006 veröffentlicht. Hauptziel
dieser Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ist die Verbesserung
Einheitlichkeit bei der Einführung von EU-Recht in der gesamten
Finanzbranche. Das Arbeitsprogramm umfasst unter anderem eine Prüfung der
Berichterstattungsvorschriften, einschließlich der IFRS:
| Die Ausschüsse werden die entsprechenden Marktteilnehmer für eine
Bestandsaufnahme möglicher, aus von beaufsichtigten Unternehmen und
Marktteilnehmern angewendeten, branchenbezogenen EU-Richtlinien herrührenden
Widersprüche um Input bitten, unter Beachtung der IFRS. Die Komitees
beabsichtigen ein erstes Ergebnis dieser Untersuchung innerhalb des zweiten
Halbjahres 2006 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme können
sich weitere, zukünftige Arbeitsempfehlungen ergeben. |
Für das Arbeitsprogramm 2006 (in englischer Sprache, 33 KB) klicken Sie bitte
hier.
Die zugehörige gemeinsame Pressemitteilung (in englischer Sprache, 108 KB)
finden Sie hier.
CESR, CEBS und CAIOPS werden auch manchmal als die „3 Level 3“
Aufsichtsbehörden oder „3L3“ bezeichnet.
11. Februar 2006: EFRAG äußert Bedenken gegen IASB-Bewertungspapier
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet
um Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Antwort auf das Diskussionspapier des
IASB Measurement Bases for Financial Accounting – Measurement on Initial
Recognition (Ansatzgrundlagen in der Rechnungslegung - Bewertung beim
Erstansatz). In ihrer vorläufigen Antwort äußert EFRAG eine
„Reihe grundlegender Bedenken gegen die in dem Papier verfolgte
Argumentation und getroffenen Schlussfolgerungen“, einschließlich der
folgenden:
 |
Der ausschließliche Fokus auf die erstmalige Bewertung ohne Beachtung der Folgebewertung. |
 |
Die „grundsätzliche Annahmee, dass vollkommene Märkte (oder zumindest aktive und liquide Märkte, mit nur
geringen Transaktionakosten) für jeden Vermögenswert und jede Schuld
existieren“. Nach Ansicht von EFRAG ist dies nur eine Ausnahme und nicht
die Regel. |
 |
Die Notwendigkeit eine Entscheidung hinsichtlich der Bilanzkonzeptionen
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu treffen, bevor man sich mit
Bewertungsfragen auseinander setzt. |
 |
Das Fehlen von Beweisen der Überlegenheit der Marktbewertung über die
unternehmensspezifische Bewertung. „Wenn die Argumente des Papiers die einzigen
Argument dafür sind, und in dem Papier auf die bestmögliche Art und Weise zum
Ausdruck kommen, verstehen wir nicht, wie das Papier zu den getroffenen
Schlussfolgerungen kommen konnte.“ |
Zum Download der vorläufigen EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 100 KB) klicken Sie bitte
hier. Die Kommentierungsfrist endet am 1 Mai 2006.
11. Februar 2006: IFAC-Papier zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Der International Public Sector Accounting Standards Board von IFAC hat ein
Konsultationspapier veröffentlicht, in dem die Prüfungsaspekte der von der
Global Reporting Initiative (GRI) vorgeschlagenen neuen Richtlinie zur
Nachhaltigkeits-Berichterstattung (G3) untersucht werden. Die GRI, die
weltweite Berichterstattungsrichtlinien zur wirtschaftlichen, ökonomischen
und sozialen Leistungsfähigkeit von Organisationen entwickelt, hat
Leitlinien-Entwürfe veröffentlicht, mit Hilfe derer die Vergleichbarkeit,
Klarheit, Nutzung und Prüfbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten vereinfacht
werden sollen. Das IFAC-Konsultationspapier Assurance
Aspects of G3 The Global Reporting Initiative’s 2006 Draft Sustainability
Reporting Guidlines, untersucht die prüfungsrelevanten Aspekte der
vorgeschlagenen G3 Richtlinie. Das Papier richtet sich primär an Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung
im Bereich der Nachhaltigkeitsprüfung. IFAC bittet um Stellungnahmen bis zum
31.März 2006.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download des:
10. Februar 2006: Abschaffung der IFRS-Überleitung in den USA
Der
europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy und der Vorsitzende der
US-Börsenaufsicht SEC Christopher Cox trafen am 8. Februar 2006 in
Washington zusammen. Themen ihrer Unterredung waren unter anderem die
Fortschritte auf dem Weg zur Abschaffung der Überleitungspflicht von IFRS
auf US-GAAP für bei der SEC gelistete, nicht-amerikanische IFRS-Bilanzierer.
Die Europäische Kommission und die SEC stimmten überein, dass eine
Grundvoraussetzung der Abschaffung der Überleitungspflicht die Etablierung
gesetzlicher Mechanismen in den Heimatländern von bei der SEC gelisteten,
nicht-amerikanischen Unternehmen sei, welche die wahrheitsgetreue und
stetige Anwendung und Interpretation der IFRS gewährleisteten. In der EU
wurde bereits mit der Umsetzung derartiger Mechanismen begonnen. Klicken Sie
auf einen der nachfolgenden Links für die
10. Februar 2006: Interview mit Paul Pacter zu diversen IFRS- und KMU-Themen
Das Magazin The Accountant aus Malta veröffentlichte in seiner Winter-Ausgabe 2005 ein
Interview mit
Paul Pacter (in englischer Sprache, 399 KB), Director bei Deloitte und
Webmaster von IAS Plus.com. Gegenstand dieses Interviews waren die
IASB-Standards für kleine und mittlere Unternehmen sowie andere IFRS-Themen,
unter anderem die "Bilanzausrichtung" der Standards, die Bedürfnisse der
Abschlussadressaten, der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit,
die "Stable Platform" und die Veränderungsperspektiven im Laufe der
kommenden zehn Jahre. Ebenfalls kürzlich erschien ein Artikel
Accounting
Standards in 2015 (in englischer Sprache, 267 KB) in A Plus, dem
Magazin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Hongkong.
10. Februar 2006: Neuer Global Offerings Services Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe Januar 2006 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in
englischer Sprache, 228 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites
Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei
der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere
Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in
englischer Sprache). |
10. Februar 2006: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Geschäftssegmenten
 |
Am 19. Januar 2006 hat der IASB den Standardentwurf ED 8 Operating Segments
(Geschäftssegmente) herausgebracht. ED 8 würde
IAS 14 ersetzen und die
Vorschriften zur Segmentberichterstattung mit denen unter US-GAAP (SFAS 131
Angaben zu den Segmenten eines Unternehmens und damit verbundene
Informationen) in Einklang bringen. Auf IAS Plus.com haben wir eine
Sonderausgabe
des IAS Plus Newsletters (in englischer Sprache, 69 KB) eingestellt, in
der ED 8 erläutert wird. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden
Sie hier. |
9. Februar 2006: Tagesordnung der Sitzung des Standardbeirats
Der Standardbeirat wird am Montag und Dienstag, den 27. und 28. Februar 2006,
im Renaissance Chancery Court Hotel in London tagen. Die Tagesordnung
dieser Sitzung ist unten wiedergegeben.
7. Februar 2006: Ausgabe Januar 2006 von Accounting Roundup
Auf
unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des
englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters
Januar 2006 eingestellt (309 KB). Dieser Newsletter wird von den amerikanischen
Kollegen erstellt, fasst die jüngsten
Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung
zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe
befasst sich mit
 |
Entwicklungen beim FASB, einschließlich
eines vorgeschlagenen Standards zur Fair-Value-Option für
Finanzinstrumente und vorgeschlagene FSP zur Klassifizierung von
Mitarbeiter-Aktienoptionen. |
 |
Entwicklungen bei der EITF, einschließlich
der Bilanzierung von Demontagekosten in der Bergbauindustrie. |
 |
Entwicklungen beim GASB, einschließlich eines vorgeschlagenen Standards zu
Umwelt-Sanierungsverpflichtungen. |
 |
Entwicklungen bei der AICPA, einschließlich
"Technical Practice Aids" zu nicht eingetragenen
Investment Partnerships und pSSAE zur Berichterstattung über interne
Kontrollen. |
 |
Entwicklungen bei der SEC, einschließlich vorgeschlagener
Änderungen der Angabevorschriften für Vorstandsbezüge sowie Anreize der
SEC zur Einreichung von Finanzdaten in XBRL. |
|
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
7. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zum Entwurf bzgl. Geschäftssegmenten
Unsere
australischen Kollegen haben Australian Accounting
Alert 2006/03 zur Veröffentlichung des Operating-Segments-Entwurfs (in
englischer Sprache, 27 KB) herausgegeben. Dieser Accounting Alert stellt
einige der wichtigsten Vorschläge und ihre Auswirkungen aus australischer
Perspektive dar. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie
hier.
5. Februar 2006: Nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte
Wir haben unsere Liste der nicht auf die
IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalte um die auf der Januar-Sitzung 2006
getroffene Entscheidung aktualisiert, einen Sachverhalt im Zusammenhang mit
dem Anwendungsbereich von IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen
Ressourcen, nicht auf die Agenda aufzunehmen.
4. Februar 2006: Rechnungslegung für Kulturgüter
Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat ein Diskussionspapier mit
Vorschlägen zur Verbesserung der Stetigkeit und Transparenz bei der
Rechnungslegung für Kulturgüter mit dem Titel Heritage Assets: Can
Accounting Do Better? veröffentlicht. Die Vorschläge werden zum Beispiel
für Museen maßgeblich sein, die Kunstsammlungen, Antiquitäten und Bücher
besitzen, ebenfalls für juristische Personen, die Landschaften oder Gebäude
aufgrund ihrer ökologischen oder historischen Bedeutung besitzen und
verwalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der beste
Rechnungslegungsansatz für Kulturgüter eine Bilanzierung als Vermögenswerte
sei, bewertet zum gegenwärtigen Wert. Das Papier enthält
Erleichterungsvorschläge zur Umsetzung dieses Ansatzes, ebenso wie einen
alternativen Ansatz für Unternehmen, die echte Schwierigkeiten bei der
Bewertung ihrer Kulturgüter haben. Darüber hinaus sind beispielhafte Angaben
enthalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download
Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006.
4. Februar 2006: Mängel bei Geschäftsberichten kleiner Unternehmen
Die kanadischen Börsenaufsichtsbehörden (Canadian Securities Administrators,
CSA) haben vor kurzem eine Zusammenfassung der am häufigsten auftretenden
Mängel in den Geschäftsberichten kleinerer börsennotierter Unternehmen
veröffentlicht. Auch wenn sich die Untersuchung auf Unternehmen mit einer
Bilanzsumme von unter fünf Millionen Dollar konzentriert, ist die CSA der
Ansicht, dass die Hinweise ihres Berichts auch für größere Unternehmen
nützlich sind. Die häufigsten Mängel treten in den folgenden vier Bereichen
auf:
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum
Download des vollständigen Berichts (in englischer Sprache, 325 KB).
4. Februar 2006: Die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Förderung wirtschaftlichen Wachstums
Der Vorsitzende der indischen Zentralbank, Dr. Y.V. Reddy
sprach auf der vom indischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute
of Chartered Accountants of India, ICAI) ausgerichteten internationalen
Konferenz zur Rolle des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer bei der
Sicherung wirtschaftlichen Wachstums am 19. Januar 2006 in Mumbai
über die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Förderung wirtschaftlichen
Wachstums. Er drückte seine feste Unterstützung für die jüngsten Bestrebungen des ICAI aus,
sich bei der Entwicklung indischer Rechnungslegungsstandards an den IFRS zu
orientieren. Zum Download der englischsprachigen Rede von Dr. Reddy (28 KB)
klicken Sie bitte hier. Nachfolgend ein Auszug:
| Diesbezüglich ist es ermutigend zu beobachten, dass sich die
Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in Indien zunehmend an
internationalen Standards ausrichten. Außerdem freut es mich, anmerken
zu können, dass das ICAI sich nachhaltig bemüht, die indischen
Rechnungslegungsstandards an die internationalen anzugleichen. Eine
Überprüfung von Empfehlungen der Zentralbank-Beratungsgruppe vom
Dezember 2004 zeigt, dass sich die Lücke zwischen den International
Accounting Standards und den indischen Rechnungslegungsstandards Schritt
für Schritt schließt, was die Zukunftsorientierung des Berufsstands und
das Verständnis für die Bedeutung internationaler Vergleichbarkeit
widerspiegelt. |
3. Februar 2006: Tagesordnung für die Februar-Sitzung des IASB
Der IASB wird vom Dienstag bis Freitag, den 21. bis 24. Februar 2006 zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Räumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese
Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird am Montag und Dienstag, den
27. und 28. Februar 2006 in London mit dem Standardbeirat zusammentreffen.
Die Tagesordnung dieses Treffens ist noch nicht veröffentlicht worden.

21.bis 24. Februar 2006, London
Dienstag, 21. Februar 2006 (nur nachmittags)
Mittwoch, 22. Februar 2006
Donnerstag, 23. Februar 2006 (nur nachmittags)
Freitag, 24. Februar 2006 (nur vormittags)
 |
Versicherungsverträge Phase II
 |
Verlängerung, Beendigung und Optionen auf Verlängerung |
 |
Verträge mit Überschussbeteiligungen |
 |
Anschaffungskosten |
 |
Gewinn oder Verlust beim Erstansatz/Ansatz von Schulden |
|
|
2. Februar 2006: IAS Plus-Newsletter für das vierte Quartal 2005 eingestellt
 |
Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters
eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB,
des IFRIC und der IASC-Stiftung während des vierten Quartals 2005 sowie über
weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International
Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die
24seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus elf Seiten mit den neuesten
Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.
|
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.
2. Februar 2006: IASB schlägt Änderungen bei anteilsbasierter Vergütung vor
Der International Accounting Standards Board hat einen Entwurf
veröffentlicht, der Änderungen an zwei Teilaspekten bei
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung, nämlich bei der Frage der
Ausübungsbedingungen und bei Annullierungen, vorschlägt:
 |
Ausübungsbedingungen sind solche
Bedingungen, die eine Person oder eine Organisation erfüllen müssen, um
im Rahmen eines Programms zur anteilsbasierten Vergütung Anteile eines
Unternehmens zu erhalten. Gemäß der aktuellen Fassung von IFRS 2
umfassen die Ausübungsbedingungen Dienst- und Leistungsbedingungen. Der
Standard äußert sich nicht zu der Frage, ob auch andere Merkmale
anteilsbasierter Vergütungen unter die Ausübungsbedingungen fallen. Der
Entwurf schlägt vor die Ausübungsbedingungen auf Dienst- und
Leistungsbedingungen zu beschränken. Gemäß IFRS 2 sind Merkmale
anteilsbasierter Vergütung, bei denen es sich nicht um
Ausübungsbedingungen handelt, in die Berechnung des beizulegenden
Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung
einzubeziehen (der beizulegende Zeitwert reflektiert somit auch
marktbezogene Ausübungsbedingungen). |
 |
Gemäß IFRS 2 stellt die Nichterfüllung
einer Bedingung, ausgenommen einer Ausübungsbedingung eine Annullierung
dar. IFRS 2 schreibt die Bilanzierungsmethode für Annullierungen durch
das Unternehmen vor, äußert sich aber nicht zur Behandlung von
Annullierungen durch andere Parteien. Die Änderungen sehen vor,
Annullierungen durch andere Parteien als das Unternehmen genauso
abzubilden sind wie Annullierungen seitens des Unternehmens. |
|
Die vorgeschlagenen Änderungen wären für am oder nach dem 1. Januar 2007
beginnende Geschäftsjahre anwendbar. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Zum Download der Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte
hier (in englischer Sprache, 52 KB).
2. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zum Jahresende 2005
Unsere
australischen Kollegen haben
Australian Accounting Alert 2006/02 mit dem Titel
Rechnungslegungs-Update Dezember 2005 herausgebracht (in englischer
Sprache, 147 KB). Behandelt werden unter anderem folgende Themen:
 |
Änderungen der Australian Accounting Standard AASB 121, 1023, 139 und 124 sowie AAS 25 |
 |
Einführung des Australian Accounting Standard AASB 7 |
 |
IFRIC-Interpretationen |
 |
UIG-Interpretationen 4,5,6 und 1052 sowie entsprechende UIG Hinweise |
 |
ASIC-Verlautbarungen und Änderungen seit dem 30. Juni 2005 |
2. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Unsere
australischen Kollegen haben
Australian Accounting Alert 2006/01 mit dem Titel Der überarbeitete
AASB 124 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
herausgegeben. Die überarbeitete Fassung von AASB 124 umfasst die
Vorschriften des nunmehr ersetzten Standards AASB 1046 Director and
Executive Disclosures by Disclosing Entities (Angaben zu Direktoren und
Vorständen durch berichtende Unternehmen) und eine Reihe zusätzlicher
Angaben gemäß den Vorschriften von Abschnitt 300A des Corporations Act 2001.
Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie
hier.
2. Februar 2006: Erklärung des ASBJ zum Fortschritt der Konvergenz
Das
japanische Accounting Standards Board (ASBJ)
hat eine Erklärung zum Fortschritt Japans auf dem Weg zur Konvergenz
zwischen den japanischen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
herausgegeben. Hierin beschreibt der ASBJ seine jüngsten Fortschritte im
Hinblick auf Konvergenz bei Verpflichtungen im Zusammenhang mit
Anlagenabgängen, Fertigungsaufträgen und Angaben bezüglich zum beizulegenden
Zeitwert bewerteter Finanzinstrumente. Darüber hinaus erläutert der ASBJ
seine Pläne zur Behandlung der vom Komitee der europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) im Rahmen seines fachlichen Rats zur Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsvorschriften dritter Staaten (mit IFRS) vom Juli 2005
benannten Themen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
2. Januar 2006: Entwurf des IPSASB zu Erlösen ohne Austausch von Waren
oder Dienstleistungen einschließlich Steuern
Der
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
hat einen neuen Rechnungslegungsstandard für Erlöse, denen kein
Austauschvorgang zugrunde liegt, einschließlich der Behandlung von Steuern
und Transferzahlungen. Der Entwurf mit dem Titel Revenue from
Non-Exchange Transactions (Including Taxes and Transfers) behandelt die
Erfassung und Bewertung verschiedener Steuerarten. Ebenso geht der Entwurf
auf die Bilanzierung sonstiger wesentlicher Erlöse öffentlicher
Körperschaften ein, denen kein Austauschvorgang zugrunde liegt, zum Beispiel
auf Transferleistungen anderer Regierungen und internationaler
Organisationen, Geschenke und Zuwendungen. Darüber hinaus gibt der Entwurf
Hinweise zur Darstellung von Nutzungsbedingungen und -beschränkungen
übertragener Ressourcen im Abschluss. Die Kommentierungsfrist endet am 30.
Juni 2006. Der englischsprachige Entwurf ist auf der IPSASB-Website zum
Download
verfügbar (366 KB).
2. Februar 2006: EFRAG empfiehlt Änderung von IAS 34
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) ruft zur
Kommentierung ihres
Entwurfs einer Stellungnahme (in englischer Sprache, 45 KB) bezüglich
IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung auf. Obwohl
EFRAG ebenfalls der Ansicht ist, dass ein Widerspruch zwischen IAS 34
Zwischenberichterstattung auf der einen und IAS 36 Wertminderung von
Vermögenswerten / IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
auf der anderen Seite besteht, ist man doch der Ansicht, dass der IASB
diesen Widerspruch durch eine Änderung von IAS 34 beheben sollte. Eine
IFRIC-Interpretation ist nicht sachgerecht.
2. Februar 2006: SEC und Japans FSA diskutieren Rechnungslegungsthemen
Die
US-Börsenaufsicht SEC und die japanische Agentur für Finanzdienstleistungen
(Japan Financial Services Agency - JFSA) haben Bedingungen für eine
verstärkte Kooperation bekannt gegeben. Eines von vielen im Rahmen des für
2006 geplanten Dialogs zwischen der SEC und der JFSA zu behandelnden Themen
werden die Rechnungslegungsstandards sein. Für die englischsprachige
SEC-Presseerklärung klicken Sie bitte
hier (35 KB).
1. Februar 2006: David Shedlarz zum Treuhänder der IASC-Stiftung ernannt
David L. Shedlarz ist für eine bis zum 31. Dezember 2008 dauernde
Amtszeit zum Treuhänder der IASC-Stiftung berufen worden. Shedlarz ist
stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Pfizer Inc., verantwortlich für
das Auslandsgeschäft, einschließlich der Bereiche Finanzierung, strategische
Planung, globale Ressourcensteuerung, Personalwesen und IT. Von 2001 bis
2005 war er für den Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) tätig.
Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download der:
|