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IFRS Nachrichten – Februar 2006

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27. Februar 2006: Aktualisierte IASB-FASB Konvergenzvereinbarung

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) veröffentlicht, welche abermals das gemeinsame Ziel der Boards, allgemeingültige Bilanzierungsstandards höchster Qualität für die weltweiten Kapitalmärkte zu entwickeln, bestätigte. Die Vereinbarung beinhaltet weitergehende Ausführungen hinsichtlich der Ziele und Prinzipien die erstmalig in einer im Oktober 2002 veröffentlichten Vereinbarung beschrieben worden sind. Während das neue Dokument keine Änderung im Konvergenzvorgehen der Boards darstellt, reflektiert es den Zusammenhang zur „Roadmap“ der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC) zur Beseitigung der Uberleitungsrechnungsanforderungen für nicht US-amerikanische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und in den Vereinigten Staaten registriert sind. Es spiegelt ferner auch die Arbeit des Ausschusses der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) wieder, Verbesserungspotentiale der Bilanzierungsstandards zu identifizieren.

 

Sowohl der FASB als auch der IASB merkten an, dass eine Beseitigung der derzeitigen Überleitungsrechnungsanforderungen weiteren Fortschritt beim Konvergenzvorgehen der Boards verlangt. Dem folgend, setzt die Vereinbarung Meilensteine fest, von denen der FASB und der IASB glauben, dass sie erreichbar sein [...].

 

Die Boards stimmten überein, dass der Versuch Unterschiede zwischen den Standards, die beidseitig verbesserungsbedürftig sind, zu beseitigen, kein optimales Vorgehen ist. Vielmehr sollten neue gemeinsame Standards entwickelt werden. Im Einklang mit diesem Prinzip, wird die Arbeit zur Konvergenz zweigleisig weiter vorangetrieben:

 

bullet Erstens werden die Boards festlegen, ob größere Differenzen in bestimmten Bereichen durch eines oder mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollen und wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.
bullet Zweitens werden der FASB und der IASB versuchen in anderen, von beiden Boards zu identifizierenden Bereichen, in denen Bilanzierungsmethoden gemäß US-GAAP und IFRS möglicherweise verbessert werden sollen, weiteren Fortschritt zu erzielen.

 

Das Ziel bis 2008 ist es, zu dem Schluss zu gelangen, ob größere Differenzen in den folgenden herausgehobenen Bereichen durch ein oder mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollten und wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.

 

Themen der kurzfristigen Konvergenz sind unter anderem:

 

Durch den FASB zu untersuchen Durch den IASB zu untersuchen
Fair Value Option* Fremdkapitalkosten
Wertminderung (zusammen mit dem IASB) Wertminderung (zusammen mit dem FASB)
Ertragsteuern (zusammen mit dem IASB) Ertragsteuern (zusammen mit dem FASB)
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien** Zuwendungen der öffentlichen Hand
Entwicklungskosten Joint Ventures
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Segmentberichterstattung
Anmerkung des FASB:

* Bereits auf der derzeitigen FASB Agenda

** Vom FASB im Rahmen des Fair Value Option Projekts bereits mit berücksichtigt

Anmerkung des IASB Die Themen sind mit Ausnahme von Wertminderung bereits Teil des derzeitigen IASB Projekts zur kurzfristigen Konvergenz. Das Thema Wertminderung wird in das Projekt aufgenommen.

 

Die beiden Boards werden sich am 27. und 28. April 2006 in London treffen, um Themen der Vereinbarung zu diskutieren. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 44 KB)
bullet den Volltext der Vereinbarung (in englischer Sprache, 68 KB)

 

 

26. Februar 2006: Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

24. Februar 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

24. Februar 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 2./3. März 2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. März 2006, zu seiner nächsten Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

 

 

Donnerstag, 2. März 2006

 

bullet Einleitung – Eröffnungsrede; Verwaltungsthemen, Protokoll der Januar-Sitzung 2006
bullet Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet Bestimmung des Bilanzierungsmodells – Abgrenzung zwischen dem "Finanzielle-Vermögenswerte-Modell" (D13) und dem "Immaterielle-Vermögenswerte-Modell" (D14)
bullet Zusammenspiel von D12-14 und IFRIC 4 Bestimmung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält
bullet Analyse der verbleibenden Stellungnahmen zu den Interpretationsentwürfen D12-14
bullet IAS 18 Erlöserfassung – Immobilienverkäufe
bullet IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze ("Asset Ceiling")
bullet IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und Angaben – Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens

 

Freitag, 3. März 2006

 

bullet Das Verhältnis von IFRIC mit nationalen Standardsetzern und Interpretationsgremien
bullet Kundenbindungsprogramme
bullet Überprüfung der im IFRIC Update vom Dezember 2005 veröffentlichten, vorläufigen Agenda-Entscheidungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Frage, ob ein neues Unternehmen, dass in bar bezahlt, als Erwerber anzusehen ist
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Vorübergehende gemeinsame Führung
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse – Grundstücksleasingverträge, bei denen der Rechtsanspruch nicht auf den Leasingnehmer übergeht
bullet IAS 12 Ertragsteuern – Anwendungsbereich
bullet IAS 18 Erlöse – Anschaffungskosten von Abonnenten in der Telekommunikationsbranche
bullet Überprüfung der im IFRIC Update vom Januar 2006 veröffentlichten, vorläufigen Agenda-Entscheidungen
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss
bullet Empfehlungen des Agendaausschusses bezüglich Anträgen zur Aufnahme von Sachverhalten auf die IFRIC-Agenda
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Aktienpläne mit im Ermessen des Unternehmens stehender, alternativer Barleistung
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Aktienpläne mit alternativer Barleistung (Gewährungszeitpunkt und Erdienungszeitraum)
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Fair-Value-Bewertung von Transferbeschränkung nach Ablauf des Erdienungszeitraums
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Ausbuchungsaspekte im Rahmen von Verbriefungstransaktionen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung des Inflationsrisikos - Stellt das Inflationsrisiko eine trenn- und separat absicherbare Risikokomponente dar?

 

 

24. Februar 2006: Neues zur Konvergenz bei eingebetteten Derivaten

Wie in unserem Newsbeitrag vom 21. Februar 2006 berichtet, hat der FASB den Standard SFAS No. 155 Bilanzierung von bestimmten hybriden Instrumenten verabschiedet, der für bestimmte Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten eine erfolgswirksame Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwerten im Ganzen ermöglicht. Dieses Wahlrecht schafft die bisherige Pflicht zur Trennung von Derivat und Trägervertrag ab. Im Rahmen der Änderungen der Fair Value Option war IAS 39 um ein ähnliches Bilanzierungswahlrecht ergänzt worden. Unsere amerikanische Deloitte-Kollegen hat in diesem Zusammenhang eine Sonderausgabe des Heads Up Newsletter (In englischer Sprache) veröffentlicht, um die grundlegenden Konzepte von SFAS 155 zu erläutern. Zusätzliche Informationen in Form einer Liste von Fragen und Antworten findet sich im Anhang des Newsletters.

 

 

23. Februar 2006: Zweite Hälfte der Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

23. Februar 2006: EFRAG mahnt umfassende Diskussion zur Bewertung an

Der Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) empfahl dem IASB in einem Schreiben an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, eine umfassende, weltweite Erörterung des Themas Bewertung durchzuführen. Nachfolgend ein Auszug des Briefs:

 

Bewertungsfragen gehören zum Kern vieler langfristiger Projekte, mit denen sich der IASB zur Zeit beschäftigt (dies umfasst etwa die Projekte zur Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 37 und das Projekt zur Fair-Value-Bewertung). Viele dieser Projekte werden die Richtung vorgeben, in welche sich die Rechnungslegung entwickeln wird. Unserer Meinung nach wäre es unangebracht, wenn der IASB neue weitreichende Vorschläge oder Standards zur Bewertung veröffentlicht, bevor es zu einer umfassenden Diskussion zur Bewertung gekommen ist. Obwohl wir bereits in der Vergangenheit der Meinung waren, dass der IASB zuerst Fragen zum Rahmenkonzept klären sollte bevor er neue Vorschläge für Standards macht, die wiederum Annahmen über die Lösung dieser offenen Fragen treffen, verstehen wir die ablehnende Haltung des IASB zu unserer Ansicht. Dennoch sind im Hinblick auf die Bewertung die jeweiligen Fragen so grundlegend und die Bedenken, Missverständnisse etc. so bedeutend, dass wir nicht davon ausgehen, dass der IASB für irgendwelche Vorschläge dieser Art Unterstützung erhalten würde, bevor die grundlegenden Fragen geklärt wurden.

 

Bitte folgen Sie dem Link zum Download des EFRAG-Briefes (in englischer Sprache, 94 KB).

 

 

23. Februar 2006: Donaldson und Levitt uneins über Konvergenz

Während einer Diskussionsrunde am 22. Februar 2006 äußerten zwei frühere Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) abweichende Meinungen zu den Vorteilen und der Wahrscheinlichkeit internationaler Konvergenz von Rechnungslegungsstandards. Zwei andere frühere SEC-Vorsitzende, Harvey Pitt und Richard Breeden, nahmen ebenfalls an dieser Diskussionsrunde teil, welche im Rat für Auswärtige Beziehungen (Council for Foreign Relations) in New York statt fand und von McKinsey & Co. organisiert wurde. Klicken Sie hier für einen Bericht der Diskussionsrunde (in englischer Sprache).

 

 

23. Februar 2006: Erste Hälfte der Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

22. Februar 2006: IFRIC-Sitzung kommende Woche

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tritt am Donnerstag, den 2. März 2006 (10-17:30 Ortszeit) und am Freitag, den 3. März 2006 (9-15 Uhr Ortszeit) in den Büroräumen des IASB zusammen. Die Tagesordnung dieser Sitzung wird in Kürze bekannt gegeben.

 

 

22. Februar 2006: IFAC veranstaltet Vorstandstreffen der Rechnungslegungsgremien

Vom 20.-21. Februar 2006 fand unter der Schirmherrschaft der internationalen Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants, IFAC) eine Konferenz statt, an der Vorstände von Rechnungslegungsgremien aus allen Teilen der Welt teilnahmen. Zum Download der Presseerklärung mit den Ergebnissen der dort geführten Diskussionen über die zukünftigen strategischen Prioritäten des Berufsstands (in englischer Sprache, 82 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

22. Februar 2006: ARC unterstützt IFRIC 7 und Änderungen an IAS 21

Auf seiner Sitzung am 17. Februar 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) dieser die Freigabe der folgenden Verlautbarung zur Anwendung in Europa:

 

bullet IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern, veröffentlicht am 24. November 2005
bullet Änderungen an IAS 21 bezüglich der Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb, veröffentlicht am 15. Dezember

 

Es wird erwartet, dass sich die Kommission im April oder Mai mit der Freigabe dieser Verlautbarungen befasst. Lediglich für IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2, veröffentlicht am 12. Januar 2006, steht eine Empfehlung des ARC noch aus. Es wird erwartet, dass das ARC im Mai über dieses Thema abstimmen wird und sich die Kommission im Sommer damit befasst. EFRAG hat seinen Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses entsprechend aktualisiert.

 

 

22. Februar 2006: Erster Tag der IASB-Sitzung Februar 2006

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. Februar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

21. Februar 2006: FASB Konvergenz bei eingebetteten Derivaten

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat SFAS 155 Bilanzierung von bestimmten hybriden Instrumenten verabschiedet, der es ermöglicht, Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten im Ganzen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht schafft die bisherige Pflicht zur Trennung von Derivat und Trägervertrag. Im Rahmen der Änderungen der Fair Value Option war IAS 39 um ein ähnliches Bilanzierungswahlrecht ergänzt worden. Gegenwärtig befasst sich der FASB in einem separaten Projekt mit den anderen Aspekten die sich aus der Änderung von IAS 39 (Fair Value Option) ergeben haben. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die englischsprachige

 

bullet Presseerklärung des FASB zu SFAS 155
bullet Zusammenfassung oder den Volltext von SFAS 155
bullet FASB-Presseerklärung zum Fair-Value-Options-Projekt

 

 

21. Februar 2006: IFRS Bound Volume 2006 erscheint in Kürze

Das Bound Volume 2006 der International Financial Reporting Standards befindet sich in der Druckphase und der IASB rechnet mit seinem Erscheinen bis Mitte März. Das Bound Volume wird sämtliche IFRS/IAS enthalten, die bis zum 1. Januar 2006 verabschiedet waren. Vorbestellungen sind per Fax oder Post möglich. Bitte benutzen Sie hierfür das IASB-Publikationsbestellformular (in englischer Sprache, 139 KB). Der Preis beträgt 60 Britische Pfund (inkl. Versandgebühren, Mengenrabatte sind möglich).

 

 

21. Februar 2006: UNCTAD Bericht zur Implementierung der IFRS

Die Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat eine Untersuchung von IFRS-Umsetzungsfragen in der Praxis veröffentlicht (in englischer Sprache, 619 KB). Das Dokument liefert einen Überblick über neue Trends im IFRS-Konvergenzprozess und beleuchtet wesentliche praktische Fragestellungen, die sich im Rahmen des Umstellungsprozesses ergeben haben, wie institutionelle Herausforderungen, Enforcement-Mechanismen und technische Probleme. UNCTAD merkte an:

 

Im Jahre 2005 hat eine beispielslose Anzahl an Unternehmen und Ländern auf der ganzen Welt die IFRS als Basis ihrer Rechnungslegung übernommen. Dies wird als Mittel zur Verbesserung der Informationsqualität über den Unternehmenserfolg, zur Reduzierung der Kapitalkosten und zur Erhöhung des Kapitalmarktvertrauens angesehen und erleichtert Investitionsflüsse und ökonomische Entwicklung. In diesem Zusammenhang versuchen die Mitgliedsstaaten Einheitlichkeit zwischen den derzeitigen globalen Entwicklungen und ihren nationalen Strategien und Methoden auf dem Gebiet der Unternehmenstransparenz zu schaffen, um die gesamten Früchte eines Übergangs auf harmonisierte Rechnungslegungsvorschriften zu ernten. Jedoch, sollte trotz der Vorteile eines einheitlichen Kanons weltweiter Rechnungslegungsstandards, nicht vergessen werden, dass es auf dem Weg zu einem verbesserten, harmonisierten Rechnungslegungssystem eine Vielzahl ernster, nationaler wie internationaler  Umsetzungsprobleme gibt.

 

 

21. Februar 2006: Anhang zum australischen Musterkonzernabschluss

Unsere australischen Kollegen haben einen Anhang zum australischen Musterkonzernabschluss (in englischer Sprache, 295 KB) veröffentlicht, als erläuterndes Beispiel der infolge der jüngsten Änderungen von AASB 124 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen vorgeschriebenen Anhangangaben zur Vergütung von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen. Dieser Anhang ersetzt die Textziffern 4, 5 und 56 des Jahresabschlusses im Musterkonzernabschluss. Der Musterkonzernabschluss ist auf der Australienseite von IAS Plus.com erhältlich.

 

 

20. Februar 2006: Presserklärung zu neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

In unserem Beitrag vom 16. Februar 2006 berichteten wir, dass das Finanzministerium der Volksrepublik China die Verabschiedung eines neuen, grundlegenden Standards und 38 neuer chinesischer Rechnungslegungsstandards bekannt gab, die im Wesentlichen mit den IFRS übereinstimmen. Ebenso hat das Finanzministerium neue, weitestgehend mit den International Standards on Auditing (ISA) übereinstimmende Prüfungsstandards verabschiedet. In einer Presseerklärung des Finanzministeriums (in englischer Sprache, 17 KB) werden diese neuen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards erläutert. Bereits im Dezember 2005 verabschiedeten der Chinese Auditing Standards Board (CASB) und der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine gemeinsame Erklärung, in der der CASB erläuterte, dass das Grundprinzip bei der Formulierung chinesischer Prüfungsstandards die Verbesserung des chinesischen Prüfungsstandardsystems und die Beschleunigung der Konvergenz mit den vom IAASB herausgegebenen ISA. Zum Download der gemeinsamen Erklärung von CASB und IAASB, über die wir bereits in unserem Beitrag vom 23. Dezember 2005 berichteten, klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 988 KB).

 

 

20. Februar 2006: IFAC bittet um Bewerbungen für Berufsstands-Ethik-Board

Die Internationale Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (International Federation of Accountants, IFAC) bittet um Bewerbungen für einen Posten im International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und einen Posten im International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB). Beide Boards sind unabhängige Standardsetzungsgremien unter dem Dach der IFAC. Einzelpersonen, Organisationen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IFAC-Mitgliedsorganisationen sowie regionale Rechnungslegungsgremien sind aufgefordert, Nominierungen bis zum 15. April 2006 einzureichen.

 

bullet Der International Ethics Standards Board für Accountants (IESBA) entwickelt Standards zur Berufsethik und sonstige Verlautbarungen für Wirtschaftsprüfer weltweit. Der IFAC Berufsethikkodex für Wirtschaftsprüfer und entsprechende Interpretationen gelten für alle Wirtschaftsprüfer, ob in Einzelpraxis oder angestellt, auch in den Bereichen Bildung und im öffentlichen Sektor.
bullet Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) entwickelt Rechnungslegungsstandards für Regierungen und andere Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Sektors weltweit bezüglich der Erstellung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke.

 

 

19. Februar 2006: Eine globale Aufsichtsrechtsagenda

In einer Rede vor dem Council of Foreign Relations in Washington mit dem Titel A Framework for the 21st century - The New Global Regulatory Agenda in Financial Services (Ein Rahmenkonzept für das 21. Jahrhundert - die neue globale Aufsichtsrechtsagenda für Finanzdienstleistungen - in englischer Sprache, 79 KB) gab EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy einen Überblick über die, wie er es nannte, vier A-B-C-D-Themen im Bereich der transatlantischen Kapitalmärkte: Rechnungslegung, Basel II, Sicherheiten und Delisting. Zur Rechnungslegung führte Kommissar McCreevy aus: "Meiner Ansicht nach kann die vollständige Konvergenz der Standards nicht die Voraussetzung für die Abschaffung der Überleitungspflicht sein. Wir sollten stattdessen sicherstellen, dass unsere Standards für Investoren beiderseits des Atlantiks verständlich sind." Generell betonte er, es sei notwendig, dass die EU und die USA weltweit eine Vorreiterrolle, auch im Bereich Standardsetting, einnähmen:

 

Gemeinsam haben wir die zeitlich begrenzte Gelegenheit, die reibungslose Integration Chinas, Indiens, Brasiliens und anderer auf der weltwirtschaftlichen Bühne zu erleichtern. Die EU und die USA sollten mit gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie offene und wettbewerbsfähige Märkte mit soliden Anleger- und Verbraucherschutzstandards für florierende transatlantische Finanzmärkte sorgen können. In den Bereichen Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Wertpapier- und anderen Märkten können die EU und die USA einen speziellen Beitrag zum entstehenden globalen Aufsichtssystem machen. Wenn wir unsere Differenzen nicht überwinden können, was für ein Beispiel geben wir dann für andere ab. Dies ist eine Frage gemeinsamen Interesses und von Führungsstärke.

 

 

18. Februar 2006: SEC und PCAOB überprüfen Berichterstattung über interne Kontrollen

Am 10. Mai 2006 findet in Washington eine öffentliche Debatte der US-Börsenaufsicht (SEC) und des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) über Erfahrungen mit den Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley Act (2002) bezüglich interner Rechnungslegungskontrollen von Unternehmen (Abschnitt 404) im zweiten Jahr ihrer Gültigkeit statt. Ebenso bitten die SEC und das PCAOB um schriftliche Stellungnahmen von gelisteten Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Investoren und anderen Parteien bezüglich ihrer Erfahrungen bei der Erfüllung von Abschnitt 404. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular der SEC. Zur Ansicht der englischsprachigen Presseerklärung klicken Sie bitte hier.

 

 

17. Februar 2006: Änderungen in der Agenda der IASB-Sitzung im Februar

Der IASB hat zwei Änderungen in der Agenda für seine Sitzung nächste Woche vorgenommen. Wir berichteten am 3. Februar 2006. Die dort wiedergegebene Agenda haben wir bereits angepasst. Der Punkt Fair Value-Bewertung wurde auf Donnerstag Nachmittag verlegt sowie der Themenbereich Zuwendungen der öffentlichen Hand für Donnerstag Nachmittag zusätzlich aufgenommen.

 

Das Projekt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurde im Rahmen des Projektes zur kurzfristigen Konvergenz mit dem FASB initiiert. Es hat sich mittlerweile jedoch zu einem eigenständigen (und vom Konvergenzprojekt unabhängigen) Projekt entwickelt, dass die Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Ziel hat. Das angekündigte Ziel des Projekts ist die Abänderung von IAS 20 hin zu einer Bilanzierung gemäß dem Bilanzierungsmodell für Zuwendungen der öffentlichen Hand, das in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse enthalten ist, für alle derartigen Zuwendungen. Das Modell in IAS 41 schreibt die nachstehenden Grundsätze für die Erfassung von Zuwendungen in Zusammenhang mit Vermögenswerten vor, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden:

 

bullet Wenn es sich um eine unbedingte Zuwendung handelt, ist ein Ertrag zu erfassen, sobald die Zuwendung einforderbar ist.
bullet Wenn die Zuwendung bedingt ist, ist ein Ertrag zu erfassen, wenn die dazugehörigen Bedingungen erfüllt sind.

 

Daneben hat der Board im Juni 2005 IFRIC Interpretation 3 Emissionsrechte zurückgezogen. Damals hatte der Board angekündigt, Emissionsrechte in einem eigenen Entwurf Anfang 2006 zu behandeln. Im folgenden gelangte der Board zu der Auffassung, dass es sich bei Emissionsrechten um eine Form von öffentlichen Zuwendungen handelt und sie somit im Projekt zur Überarbeitung von IAS 20 zu behandeln sind.

 

 

17. Februar 2006: Antwort des FASB an die SEC zu außerbilanziellen Positionen

Der US-amerikanische Financial Accounting Standard Board hat seine Antwort auf den SEC Staff Report on Off-Balance Sheet Arrangement, Special Purpose Entities, and Related Issues (Bericht des SEC Stabs zu außerbilanziellen Vereinbarungen, Zweckgesellschaften und damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte) abgegeben, der von der US Wertpapieraufsicht im Juni 2005 veröffentlicht wurde. Der SEC-Bericht wurde gemäß den Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act 2002 verfasst und an den Präsidenten und diverse Ausschüsse des Kongresses übergeben. Der SEC-Stabsbericht enthält sowohl eine Analyse der übermittelten Berichte von Emittenten als auch eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) und der Angabepflichten der SEC. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen im Hinblick auf möglicherweise grundlegende Änderungen im Vergleich zu heutigen Bilanzierungs- und Berichtsvorschriften in den Bereichen Pensionsverpflichtungen, Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten und Konsolidierung:

 

bullet Pensionsverpflichtungen: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der Bilanzierungsleitlinien für leistungsorientierte Pläne und andere Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt. Die Treuhandvermögen, die diese Pläne verwalten sind momentan von der Konsolidierung durch deren Treugeber ausgenommen. Das Ergebnis ist eine Saldierung von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz. Zusätzlich haben die Emittenten das Wahlrecht, die Erfassung bestimmter Gewinne und Verluste in Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und den zur Finanzierung der Verpflichtungen genutzten Vermögenswerten zu verzögern.
bullet Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der Bilanzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse. Die momentane Bilanzierung von Leasingverhältnissen sieht eine "Alles oder nichts"-Ansatz bei der bilanziellen Erfassung von Leasingverhältnissen vor. Dies führt zu einer Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen dahin gehend, dass die Grenzen aus den Bilanzierungsregeln hinsichtlich der Erfassung einer Schuld tangiert, aber nicht überschritten werden. Dies hat zur Folge, dass Leasingvereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichem Gehalt völlig unterschiedlich bilanziell abgebildet werden.
bullet Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt weitere Untersuchungen über die Möglichkeit einer durchgängigen Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum Fair Value.
bullet Konsolidierung: Der Stab empfiehlt dem Financial Accounting Standards Board, seine Arbeit an den Bilanzierungsleitlinien fortzusetzen, die es den Emittenten erlauben, eine Beurteilung vorzunehmen, ob sie andere Unternehmen, einschließlich Zweckgesellschaften, an denen sie eine Eigentümerstellung oder andere Anteile halten, konsolidieren müssen.
bullet Angaben: Der Stab ist der allgemeinen Überzeugung, dass bestimmte Angaben in den Berichten der Emittenten besser geordnet und integriert werden könnten.

 

Die Antwort des FASB adressiert eine Vielzahl von "fundamentalen strukturellen, institutionellen, kulturellen und behavioristischen Zwängen", von denen er glaubt, dass sie Komplexität verursachen und die Transparenz der Rechnungslegung behindern. Der FASB liefert daneben ein Update zu seinen Aktivitäten und Projekten, die zum Ziel haben, veraltete und übermäßig komplexe Standards zu behandeln und zu verbessern. Die Themengebiete umfassen Leasingverhältnisse, die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und anderer Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt, Konsolidierungsrichtlinien, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und das Rahmenkonzept sowie den Rahmen für die Angaben. Der FASB hat daneben auch einige andere Aktivitäten identifiziert, die eine Verbesserung der Verständlichkeit, Konsistenz und allgemeinen Anwendbarkeit der bestehenden Rechnungslegungs-Literaturquellen zum Ziel haben. Dies soll zum einem durch eine Beschränkung der Entstehung neuer Veröffentlichungen aus diversen Quellen erfolgen, zum anderen durch die Entwicklung neuer Standards unter dem Primat eines "prinzipien- oder zielorientierten" Ansatzes. Die englischsprachigen Pressemitteilungen können nachstehend heruntergeladen werden:

 

bullet Februar 2006: Antwort des FASB an die SEC (48 KB)
bullet Februar 2006: FASB Pressemitteilung (78 KB)
bullet Juni 2005: Vollständiger Text des Berichts des SEC Stabes (1.241 KB)
bullet Juni 2005: Pressemitteilung der SEC (40 KB)
bullet Juni 2005: FASB Pressemitteilung (14 KB)

 

 

16. Februar 2006: CESR untersucht öffentlichen Zugang zu IFRS-Berichten

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) ist auf der Suche nach adäquaten Methoden, die Finanzberichte börsennotierter europäischer Unternehmen EU-weit verfügbar zu machen. Hierbei würde es sich sowohl um Jahres-, Halbjahres- und andere Zwischenberichte (einschließlich der entsprechenden IFRS-Abschlüsse) handeln, als auch um Berichte über wesentlichen Anteilsbesitz und Insiderinformationen. Die Einführung eines solchen europaweiten Speicher- und Abrufmechanismus geschieht im Rahmen der Umsetzung der "Transparenzrichtlinie". CESR wird eine Empfehlung an die Europäische Kommission abgeben, die die Etablierung eines vorläufigen Systems bis Januar 2007 zum Ziel hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen CESR-Publikationen:

 

bullet Konsultationsdokument (681 KB)
bullet Pressemitteilung (64 KB)

 

Die Kommentierungsfrist für das Konsultationsdokument endet am 31. März 2006. Stellungnahmen können auf der CESR-Website online abgegeben werden. Am 2 März 2006 wird eine öffentliche Anhörung zu diesen Themen in den Büroräumen von CESR in Paris stattfinden.

 

 

16. Februar 2006: China verabschiedet 38 neue Rechnungslegungsstandards

Das Finanzministerium der Volksrepublik China hat angekündigt, man habe einen neuen, grundlegenden Standard und 38 chinesische Rechnungslegungsstandards verabschiedet, die im Wesentlichen mit internationalen Standards übereinstimmen, wenngleich auf einige, wenige Ausnahmen hingewiesen wurde. Der grundlegenden Standard entspricht in etwa einem Rahmenkonzept, die 38 Standards behandeln nahezu alle durch die IFRS abgebildeten Sachverhalte. Das Finanzministerium hat ebenfalls 48 neue chinesische Prüfungsstandards verabschiedet, die mit den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Auditing (ISA) vergleichbar sind. Zum Download einer Aufstellung der neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (in englischer und chinesischer Sprache, 123KB) klicken Sie bitte hier. Die neuen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards treten für börsennotierte Unternehmen vom 1. Januar 2007 an in Kraft. Anderen Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Deloitte Touche Tohmatsu China unterstützt das chinesische Finanzministerium bei der Entwicklung chinesischer Rechnungslegungsstandards seit 1993. Das Finanzministerium gab die Verabschiedung der neuen Standards während einer Feier in der Großen Halle des Volkes in Peking bekannt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, der an dieser Feier teilnahm, sagte, er erwarte, dass Chinas rasche Bewegung in Richtung internationaler Standards wahrscheinlich einige anderen Länder des asiatisch-pazifischen Raumes dazu anspornen wird, das selbe zu tun.

 

 

15. Februar 2006: Großbritannien – Überprüfung der Zwischenberichterstattung

Der britische Prüfungsausschuss für Rechnungslegung (Financial Reporting Review Panel) hat die 2005er Zwischenabschlüsse von 70 börsennotierten britischen Unternehmen überprüft (einschließlich 35 im FTSE 350 notierter Unternehmen). "Der Ausschuss ist mit dem Niveau der Angaben und der Einhaltung (der Standards) in den ersten nach IFRS erstellten Abschlüssen zufrieden." Der Ausschuss merkte im Bericht an:

 

In den untersuchten Zwischenberichten traten die meisten Probleme bei Sachverhalten auf, bei denen es als Ergebnis der IFRS-Einführung zu Änderungen gekommen war. Diese bestanden größtenteils in der Darstellung von Posten in den primären Abschlussbestandteilen und den Beschreibungen neuer oder geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download:

 

bullet des Untersuchungsberichts (in englischer Sprache, 22 KB)
bullet der Presseerklärung (in englischer Sprache, 78 KB)

 

 

15. Februar 2006: EU-Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen geplant

In einer Rede zum Transatlantischen Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen Aufsichtsrechtthemen. Außerdem beschrieb er die von der EU im Bereich Kapitalmarktreform erreichten Fortschritte. Er deutete an, dass die EU in Kürze Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen, die in der EU Abschlussprüfungen durchführen, beschließen wird. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus Kommissar McCreevys Rede:

 

Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie) den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten. Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation.

 

 

14. Februar 2006: PCAOB-Prüfungsstandard zu internen Kontrollen

Prüfungsstandard Nr. 4 des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) Berichterstattung darüber, ob eine wesentliche, bereits früher berichtete Schwäche (des Internen Kontrollsystems) weiterhin besteht (Reporting on Whether a Prevsiously Reported Material Weakness Continues to Exist) ist von der US-Börsenaufsicht SEC freigegeben worden und tritt damit in Kraft. PS Nr. 4, vom PCAOB am 26. Juli 2005 verabschiedet (siehe hierzu den Beitrag auf IAS Plus vom 27. Juli 2005), begründet einen eigenständigen Prüfungsauftrag, der nur auf Anfrage des Unternehmens durchzuführen ist, nach dem das Unternehmen gemäß Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Act eine wesentliche Schwäche des Internen Kontrollsystems offen gelegt hat.

 

bullet Pressemitteilung (in englischer Sprache)
bullet PCAOB-Website – Standards (in englischer Sprache)

 

 

14. Februar 2006: EFRAG empfiehlt Übernahme der Änderungen an IAS 21

EFRAG empfiehlt der Europäischen Kommission die Freigabe der jüngsten Änderungen an IAS 21 Auswirkungen der Änderungen von Wechselkursen - Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zur Anwendung in Europa. Zum Download der englischsprachigen EFRAG-Stellungnahme klicken Sie bitte hier (18 KB).

 

 

14. Februar 2006: EFRAG-Stellungnahme an den IASB zum KMU-Projekt

In einem Brief an den stellvertretenden IASB-Vorsitzenden und Vorsitzenden der KMU-Arbeitsgruppe beim IASB Tom Jones legte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) dem IASB eine Änderung ihres bisher bei der Entwicklung eines IFRS-Entwurfs für kleine und mittlere Unternehmen verfolgten Ansatzes nahe. Nachfolgend geben wir einen Auszug des EFRAG-Briefes (Original in englischer Sprache, 47 KB) wieder:

 

EFRAG möchte seine volle Unterstützung für Ihre während Ihrer Einleitung der Diskussion beim IASB gemachten Anmerkungen ausdrücken, in denen Sie andeuteten, dass:

 

bullet (a) die momentane, unter Anleitung von Board-Mitgliedern verfolgte Stoßrichtung des Projekts zu einem übermäßig langen und komplexen Standard führen wird; und
bullet (b) dass mehr Vereinfachungen als die bisher beschlossenen notwendig sein werden, um den Erwartungen der Adressaten gerecht zu werden.

 

Wir stimmen dieser Ansicht zu. Wir meinen, es ist wichtig, dass die IFRS für KMU leicht verständlich und für sich genommen umfassend sind.

 

 

12. Februar 2006: Europäische Aufsichtsbehörden planen Untersuchung der Berichterstattungsvorschriften

Die drei wesentlichen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union – der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) – haben ein gemeinsames branchenübergreifendes Arbeitsprogramm für 2006 veröffentlicht. Hauptziel dieser Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ist die Verbesserung Einheitlichkeit bei der Einführung von EU-Recht in der gesamten Finanzbranche. Das Arbeitsprogramm umfasst unter anderem eine Prüfung der Berichterstattungsvorschriften, einschließlich der IFRS:

 

Die Ausschüsse werden die entsprechenden Marktteilnehmer für eine Bestandsaufnahme möglicher, aus von beaufsichtigten Unternehmen und Marktteilnehmern angewendeten, branchenbezogenen EU-Richtlinien herrührenden Widersprüche um Input bitten, unter Beachtung der IFRS. Die Komitees beabsichtigen ein erstes Ergebnis dieser Untersuchung innerhalb des zweiten Halbjahres 2006 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme können sich weitere, zukünftige Arbeitsempfehlungen ergeben.

 

Für das Arbeitsprogramm 2006 (in englischer Sprache, 33 KB) klicken Sie bitte hier. Die zugehörige gemeinsame Pressemitteilung (in englischer Sprache, 108 KB) finden Sie hier. CESR, CEBS und CAIOPS werden auch manchmal als die „3 Level 3“ Aufsichtsbehörden oder „3L3“ bezeichnet.

 

 

11. Februar 2006: EFRAG äußert Bedenken gegen IASB-Bewertungspapier

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Antwort auf das Diskussionspapier des IASB Measurement Bases for Financial Accounting – Measurement on Initial Recognition (Ansatzgrundlagen in der Rechnungslegung - Bewertung beim Erstansatz). In ihrer vorläufigen Antwort äußert EFRAG eine „Reihe grundlegender Bedenken gegen die in dem Papier verfolgte Argumentation und getroffenen Schlussfolgerungen“, einschließlich der folgenden:

 

bullet Der ausschließliche Fokus auf die erstmalige Bewertung ohne Beachtung der Folgebewertung.
bullet Die „grundsätzliche Annahmee, dass vollkommene Märkte (oder zumindest aktive und liquide Märkte, mit nur geringen Transaktionakosten) für jeden Vermögenswert und jede Schuld existieren“. Nach Ansicht von EFRAG ist dies nur eine Ausnahme und nicht die Regel.
bullet Die Notwendigkeit eine Entscheidung hinsichtlich der Bilanzkonzeptionen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu treffen, bevor man sich mit Bewertungsfragen auseinander setzt.
bullet Das Fehlen von Beweisen der Überlegenheit der Marktbewertung über die unternehmensspezifische Bewertung. „Wenn die Argumente des Papiers die einzigen Argument dafür sind, und in dem Papier auf die bestmögliche Art und Weise zum Ausdruck kommen, verstehen wir nicht, wie das Papier zu den getroffenen Schlussfolgerungen kommen konnte.“

 

Zum Download der vorläufigen EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 100 KB) klicken Sie bitte hier. Die Kommentierungsfrist endet am 1 Mai 2006.

 

 

11. Februar 2006: IFAC-Papier zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Der International Public Sector Accounting Standards Board von IFAC hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem die Prüfungsaspekte der von der Global Reporting Initiative (GRI) vorgeschlagenen neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung (G3) untersucht werden. Die GRI, die weltweite Berichterstattungsrichtlinien zur wirtschaftlichen, ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit von Organisationen entwickelt, hat Leitlinien-Entwürfe veröffentlicht, mit Hilfe derer die Vergleichbarkeit, Klarheit, Nutzung und Prüfbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten vereinfacht werden sollen. Das IFAC-Konsultationspapier Assurance Aspects of G3 – The Global Reporting Initiative’s 2006 Draft Sustainability Reporting Guidlines, untersucht die prüfungsrelevanten Aspekte der vorgeschlagenen G3 Richtlinie. Das Papier richtet sich primär an Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeitsprüfung. IFAC bittet um Stellungnahmen bis zum 31.März 2006.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download des:

 

bullet Entwurfs der G3-Richtlinie (in englischer Sprache, 730 KB) (Die GRI bittet um Stellungsnahmen bis zum 31. März 2006 online auf ihrer Website www.grigf3.org).
bullet IFAC-Konsultationspapiers (in englischer Sprache, 610 KB).

 

 

10. Februar 2006: Abschaffung der IFRS-Überleitung in den USA

Der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy und der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC Christopher Cox trafen am 8. Februar 2006 in Washington zusammen. Themen ihrer Unterredung waren unter anderem die Fortschritte auf dem Weg zur Abschaffung der Überleitungspflicht von IFRS auf US-GAAP für bei der SEC gelistete, nicht-amerikanische IFRS-Bilanzierer. Die Europäische Kommission und die SEC stimmten überein, dass eine Grundvoraussetzung der Abschaffung der Überleitungspflicht die Etablierung gesetzlicher Mechanismen in den Heimatländern von bei der SEC gelisteten, nicht-amerikanischen Unternehmen sei, welche die wahrheitsgetreue und stetige Anwendung und Interpretation der IFRS gewährleisteten. In der EU wurde bereits mit der Umsetzung derartiger Mechanismen begonnen. Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links für die

 

bullet Erklärung der EU (in deutscher Sprache, 87 KB)
bullet Erklärung der SEC (in englischer Sprache)

 

 

10. Februar 2006: Interview mit Paul Pacter zu diversen IFRS- und KMU-Themen

Das Magazin The Accountant aus Malta veröffentlichte in seiner Winter-Ausgabe 2005 ein Interview mit Paul Pacter (in englischer Sprache, 399 KB), Director bei Deloitte und Webmaster von IAS Plus.com. Gegenstand dieses Interviews waren die IASB-Standards für kleine und mittlere Unternehmen sowie andere IFRS-Themen, unter anderem die "Bilanzausrichtung" der Standards, die Bedürfnisse der Abschlussadressaten, der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit, die "Stable Platform" und die Veränderungsperspektiven im Laufe der kommenden zehn Jahre. Ebenfalls kürzlich erschien ein Artikel Accounting Standards in 2015 (in englischer Sprache, 267 KB) in A Plus, dem Magazin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Hongkong.

 

 

10. Februar 2006: Neuer Global Offerings Services Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar 2006 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 228 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

10. Februar 2006: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Geschäftssegmenten

Am 19. Januar 2006 hat der IASB den Standardentwurf ED 8 Operating Segments (Geschäftssegmente) herausgebracht. ED 8 würde IAS 14 ersetzen und die Vorschriften zur Segmentberichterstattung mit denen unter US-GAAP (SFAS 131 Angaben zu den Segmenten eines Unternehmens und damit verbundene Informationen) in Einklang bringen. Auf IAS Plus.com haben wir eine Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters (in englischer Sprache, 69 KB) eingestellt, in der ED 8 erläutert wird. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

9. Februar 2006: Tagesordnung der Sitzung des Standardbeirats

Der Standardbeirat wird am Montag und Dienstag, den 27. und 28. Februar 2006, im Renaissance Chancery Court Hotel in London tagen. Die Tagesordnung dieser Sitzung ist unten wiedergegeben.

 

27.-28. Februar 2006

 

Montag, 27. Februar 2006

 

bullet Einführung durch den neuen Vorsitzenden der Treuhänder
bullet Bericht der Treuhänder
bullet Debatte über die Arbeitsweise und Konsultationsverfahren
bullet Der Agendaprozess, einschließlich Prioritätensetzung und Kosten/Nutzen-Analyse
bullet Beratung mit Adressaten, einschließlich des Standardbeirats, nationalen Standardsettern, Analysten, Erstellern etc.
bullet Umsetzung und Interpretationen
bullet Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB und der Rechnungslegungs-Konvergenz
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Arbeitsprogramm
bullet Konvergenz mit US-GAAP
bullet Unternehmenszusammenschlüsse

 

Dienstag, 28. Februar 2006 (nur vormittags)

 

bullet Rahmenkonzept

 

 

7. Februar 2006: Ausgabe Januar 2006 von Accounting Roundup

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Januar 2006 eingestellt (309 KB). Dieser Newsletter wird von den amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

 

bullet Entwicklungen beim FASB, einschließlich eines vorgeschlagenen Standards zur Fair-Value-Option für Finanzinstrumente und vorgeschlagene FSP zur Klassifizierung von Mitarbeiter-Aktienoptionen.
bullet Entwicklungen bei der EITF, einschließlich der Bilanzierung von Demontagekosten in der Bergbauindustrie.
bullet Entwicklungen beim GASB, einschließlich eines vorgeschlagenen Standards zu Umwelt-Sanierungsverpflichtungen.
bullet Entwicklungen bei der AICPA, einschließlich "Technical Practice Aids" zu nicht eingetragenen Investment Partnerships und pSSAE zur Berichterstattung über interne Kontrollen.
bullet Entwicklungen bei der SEC, einschließlich vorgeschlagener Änderungen der Angabevorschriften für Vorstandsbezüge sowie Anreize der SEC zur Einreichung von Finanzdaten in XBRL.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

7. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zum Entwurf bzgl. Geschäftssegmenten

Unsere australischen Kollegen haben Australian Accounting Alert 2006/03 zur Veröffentlichung des Operating-Segments-Entwurfs (in englischer Sprache, 27 KB) herausgegeben. Dieser Accounting Alert stellt einige der wichtigsten Vorschläge und ihre Auswirkungen aus australischer Perspektive dar. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

 

 

5. Februar 2006: Nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte

Wir haben unsere Liste der nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalte um die auf der Januar-Sitzung 2006 getroffene Entscheidung aktualisiert, einen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich von IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen, nicht auf die Agenda aufzunehmen.

 

 

4. Februar 2006: Rechnungslegung für Kulturgüter

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat ein Diskussionspapier mit Vorschlägen zur Verbesserung der Stetigkeit und Transparenz bei der Rechnungslegung für Kulturgüter mit dem Titel Heritage Assets: Can Accounting Do Better? veröffentlicht. Die Vorschläge werden zum Beispiel für Museen maßgeblich sein, die Kunstsammlungen, Antiquitäten und Bücher besitzen, ebenfalls für juristische Personen, die Landschaften oder Gebäude aufgrund ihrer ökologischen oder historischen Bedeutung besitzen und verwalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der beste Rechnungslegungsansatz für Kulturgüter eine Bilanzierung als Vermögenswerte sei, bewertet zum gegenwärtigen Wert. Das Papier enthält Erleichterungsvorschläge zur Umsetzung dieses Ansatzes, ebenso wie einen alternativen Ansatz für Unternehmen, die echte Schwierigkeiten bei der Bewertung ihrer Kulturgüter haben. Darüber hinaus sind beispielhafte Angaben enthalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download

 

bullet des ASB-Diskussionspapiers (in englischer Sprache, 365 KB)
bullet der Pressemitteilung (in englischer Sprache, 19 KB)

 

Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006.

 

 

4. Februar 2006: Mängel bei Geschäftsberichten kleiner Unternehmen

Die kanadischen Börsenaufsichtsbehörden (Canadian Securities Administrators, CSA) haben vor kurzem eine Zusammenfassung der am häufigsten auftretenden Mängel in den Geschäftsberichten kleinerer börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Auch wenn sich die Untersuchung auf Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter fünf Millionen Dollar konzentriert, ist die CSA der Ansicht, dass die Hinweise ihres Berichts auch für größere Unternehmen nützlich sind. Die häufigsten Mängel treten in den folgenden vier Bereichen auf:

 

1. Jahresabschlüsse

bullet Unternehmen in der Gründungsphase
bullet Erlöserfassung
bullet Zwischenabschlüsse
bullet Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Kapitalflussrechnungen
bullet Neue Standardvorschriften

2. Lageberichterstattung (MD&A)

bullet Häufig enthalten die Lageberichte kleinerer gelisteter Unternehmen lediglich oberflächliche Analysen, in denen nur die in den entsprechenden Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen wiederholt werden, insbesondere bei folgenden Themen:
bullet Analyse der Geschäftslage
bullet Liquidität und Kapitalausstattung
bullet In der Entwicklung befindliche Projekte
bullet Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

3. Ressourcenabbauende Industrien (Bergbau, Öl und Gas)

bullet Mängel bei nicht fachbezogenen Angaben

4. Sonstige Angabesachverhalte

bullet Angabevorschriften zum Unternehmen und zu Insidern
bullet Zeitnahe Berichterstattung: Die Notwendigkeit der permanenten Kapitalmarktkommunikation
bullet Prüfungsausschüsse: Die gesetzliche Rolle von Prüfungsausschüssen und deren Einbindung in die Unternehmensberichterstattung
bullet Beurkundung: Beeidung der Jahres- und Zwischenabschlüsse durch den Vorstandsvorsitzenden und Finanzvorstand

 

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum Download des vollständigen Berichts (in englischer Sprache, 325 KB).

 

 

4. Februar 2006: Die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Förderung wirtschaftlichen Wachstums

Der Vorsitzende der indischen Zentralbank, Dr. Y.V. Reddy sprach auf der vom indischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) ausgerichteten internationalen Konferenz zur Rolle des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer bei der Sicherung wirtschaftlichen Wachstums am 19. Januar 2006 in Mumbai über die Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Förderung wirtschaftlichen Wachstums. Er drückte seine feste Unterstützung für die jüngsten Bestrebungen des ICAI aus, sich bei der Entwicklung indischer Rechnungslegungsstandards an den IFRS zu orientieren. Zum Download der englischsprachigen Rede von Dr. Reddy (28 KB) klicken Sie bitte hier. Nachfolgend ein Auszug:

 

Diesbezüglich ist es ermutigend zu beobachten, dass sich die Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in Indien zunehmend an internationalen Standards ausrichten. Außerdem freut es mich, anmerken zu können, dass das ICAI sich nachhaltig bemüht, die indischen Rechnungslegungsstandards an die internationalen anzugleichen. Eine Überprüfung von Empfehlungen der Zentralbank-Beratungsgruppe vom Dezember 2004 zeigt, dass sich die Lücke zwischen den International Accounting Standards und den indischen Rechnungslegungsstandards Schritt für Schritt schließt, was die Zukunftsorientierung des Berufsstands und das Verständnis für die Bedeutung internationaler Vergleichbarkeit widerspiegelt.

 

 

3. Februar 2006: Tagesordnung für die Februar-Sitzung des IASB

Der IASB wird vom Dienstag bis Freitag, den 21. bis 24. Februar 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Räumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird am Montag und Dienstag, den 27. und 28. Februar 2006 in London mit dem Standardbeirat zusammentreffen. Die Tagesordnung dieses Treffens ist noch nicht veröffentlicht worden.

 

21.bis 24. Februar 2006, London

 

Dienstag, 21. Februar 2006 (nur nachmittags)

 

bullet Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern
bullet Übergangsvorschriften
bullet Kosten-Nutzen-Analyse
bullet Update zur FASB-Interpretation bezüglich unsicherer Steuerposten
bullet Unternehmenszusammenschlüsse II
bullet Anwendungsbereich – Joint Ventures
bullet Beherrschung
bullet Begriffsabgrenzung Unternehmenszusammenschluss
bullet Günstige Erwerbe und Überzahlungen
bullet Zuwendungen der öffentlichen Hand – Zukünftige Ausrichtung des Projekts

 

 

Mittwoch, 22. Februar 2006

 

bullet Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können
bullet Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32
bullet Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen
bullet Erste Durchsicht eines vorläufigen Stabsentwurfes
bullet Erlöserfassung
bullet Schwebende Verträge
bullet Bedeutung des Begriffs "Leistung"
bullet Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
bullet Analyse der Stellungnahmen zum Standardentwurf
bullet Analyse der Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19

 

 

Donnerstag, 23. Februar 2006 (nur nachmittags)

 

bullet Rahmenkonzept – Bestimmung der Abschlussbestandteile
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Erörterung des FASB-Entwurf eines Fair-Value-Bewertungsstandards

 

 

Freitag, 24. Februar 2006 (nur vormittags)

 

bullet Versicherungsverträge Phase II
bullet Verlängerung, Beendigung und Optionen auf Verlängerung
bullet Verträge mit Überschussbeteiligungen
bullet Anschaffungskosten
bullet Gewinn oder Verlust beim Erstansatz/Ansatz von Schulden

 

 

2. Februar 2006: IAS Plus-Newsletter für das vierte Quartal 2005 eingestellt

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des vierten Quartals 2005 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 24seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus elf Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

 

bullet Januar 2006 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 431 KB)
bullet Januar 2006 Global Edition (in englischer Sprache, 307 KB)

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

 

 

2. Februar 2006: IASB schlägt Änderungen bei anteilsbasierter Vergütung vor

Der International Accounting Standards Board hat einen Entwurf veröffentlicht, der Änderungen an zwei Teilaspekten bei IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung, nämlich bei der Frage der Ausübungsbedingungen und bei Annullierungen, vorschlägt:

 

bullet Ausübungsbedingungen sind solche Bedingungen, die eine Person oder eine Organisation erfüllen müssen, um im Rahmen eines Programms zur anteilsbasierten Vergütung Anteile eines Unternehmens zu erhalten. Gemäß der aktuellen Fassung von IFRS 2 umfassen die Ausübungsbedingungen Dienst- und Leistungsbedingungen. Der Standard äußert sich nicht zu der Frage, ob auch andere Merkmale anteilsbasierter Vergütungen unter die Ausübungsbedingungen fallen. Der Entwurf schlägt vor die Ausübungsbedingungen auf Dienst- und Leistungsbedingungen zu beschränken. Gemäß IFRS 2 sind Merkmale anteilsbasierter Vergütung, bei denen es sich nicht um Ausübungsbedingungen handelt, in die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung einzubeziehen (der beizulegende Zeitwert reflektiert somit auch marktbezogene Ausübungsbedingungen).
bullet Gemäß IFRS 2 stellt die Nichterfüllung einer Bedingung, ausgenommen einer Ausübungsbedingung eine Annullierung dar. IFRS 2 schreibt die Bilanzierungsmethode für Annullierungen durch das Unternehmen vor, äußert sich aber nicht zur Behandlung von Annullierungen durch andere Parteien. Die Änderungen sehen vor, Annullierungen durch andere Parteien als das Unternehmen genauso abzubilden sind wie Annullierungen seitens des Unternehmens.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wären für am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnende Geschäftsjahre anwendbar. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Zum Download der Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

2. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zum Jahresende 2005

Unsere australischen Kollegen haben Australian Accounting Alert 2006/02 mit dem Titel Rechnungslegungs-Update Dezember 2005 herausgebracht (in englischer Sprache, 147 KB). Behandelt werden unter anderem folgende Themen:

 

bullet Änderungen der Australian Accounting Standard AASB 121, 1023, 139 und 124 sowie AAS 25
bullet Einführung des Australian Accounting Standard AASB 7
bullet IFRIC-Interpretationen
bullet UIG-Interpretationen 4,5,6 und 1052 sowie entsprechende UIG Hinweise
bullet ASIC-Verlautbarungen und Änderungen seit dem 30. Juni 2005

 

 

2. Februar 2006: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alert zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Unsere australischen Kollegen haben Australian Accounting Alert 2006/01 mit dem Titel Der überarbeitete AASB 124 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen herausgegeben. Die überarbeitete Fassung von AASB 124 umfasst die Vorschriften des nunmehr ersetzten Standards AASB 1046 Director and Executive Disclosures by Disclosing Entities (Angaben zu Direktoren und Vorständen durch berichtende Unternehmen) und eine Reihe zusätzlicher Angaben gemäß den Vorschriften von Abschnitt 300A des Corporations Act 2001. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

 

 

2. Februar 2006: Erklärung des ASBJ zum Fortschritt der Konvergenz

Das japanische Accounting Standards Board (ASBJ) hat eine Erklärung zum Fortschritt Japans auf dem Weg zur Konvergenz zwischen den japanischen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS herausgegeben. Hierin beschreibt der ASBJ seine jüngsten Fortschritte im Hinblick auf Konvergenz bei Verpflichtungen im Zusammenhang mit Anlagenabgängen, Fertigungsaufträgen und Angaben bezüglich zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Finanzinstrumente. Darüber hinaus erläutert der ASBJ seine Pläne zur Behandlung der vom Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) im Rahmen seines fachlichen Rats zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften dritter Staaten (mit IFRS) vom Juli 2005 benannten Themen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Erklärung des ASBJ zum Fortschritt der Konvergenz (160 KB)
bullet Presseerklärung des ASBJ zur Konvergenz (52 KB)
bullet Fachlicher Rat des CESR an die Europäische Kommission (1.063 KB)

 

 

2. Januar 2006: Entwurf des IPSASB zu Erlösen ohne Austausch von Waren oder Dienstleistungen einschließlich Steuern

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat einen neuen Rechnungslegungsstandard für Erlöse, denen kein Austauschvorgang zugrunde liegt, einschließlich der Behandlung von Steuern und Transferzahlungen. Der Entwurf mit dem Titel Revenue from Non-Exchange Transactions (Including Taxes and Transfers) behandelt die Erfassung und Bewertung verschiedener Steuerarten. Ebenso geht der Entwurf auf die Bilanzierung sonstiger wesentlicher Erlöse öffentlicher Körperschaften ein, denen kein Austauschvorgang zugrunde liegt, zum Beispiel auf Transferleistungen anderer Regierungen und internationaler Organisationen, Geschenke und Zuwendungen. Darüber hinaus gibt der Entwurf Hinweise zur Darstellung von Nutzungsbedingungen und -beschränkungen übertragener Ressourcen im Abschluss. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2006. Der englischsprachige Entwurf ist auf der IPSASB-Website zum Download verfügbar (366 KB).

 

 

2. Februar 2006: EFRAG empfiehlt Änderung von IAS 34

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) ruft zur Kommentierung ihres Entwurfs einer Stellungnahme (in englischer Sprache, 45 KB) bezüglich IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung auf. Obwohl EFRAG ebenfalls der Ansicht ist, dass ein Widerspruch zwischen IAS 34 Zwischenberichterstattung auf der einen und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten / IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung auf der anderen Seite besteht, ist man doch der Ansicht, dass der IASB diesen Widerspruch durch eine Änderung von IAS 34 beheben sollte. Eine IFRIC-Interpretation ist nicht sachgerecht.

 

 

2. Februar 2006: SEC und Japans FSA diskutieren Rechnungslegungsthemen

Die US-Börsenaufsicht SEC und die japanische Agentur für Finanzdienstleistungen (Japan Financial Services Agency - JFSA) haben Bedingungen für eine verstärkte Kooperation bekannt gegeben. Eines von vielen im Rahmen des für 2006 geplanten Dialogs zwischen der SEC und der JFSA zu behandelnden Themen werden die Rechnungslegungsstandards sein. Für die englischsprachige SEC-Presseerklärung klicken Sie bitte hier (35 KB).

 

 

1. Februar 2006: David Shedlarz zum Treuhänder der IASC-Stiftung ernannt

David L. Shedlarz ist für eine bis zum 31. Dezember 2008 dauernde Amtszeit zum Treuhänder der IASC-Stiftung berufen worden. Shedlarz ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Pfizer Inc., verantwortlich für das Auslandsgeschäft, einschließlich der Bereiche Finanzierung, strategische Planung, globale Ressourcensteuerung, Personalwesen und IT. Von 2001 bis 2005 war er für den Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) tätig. Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download der:

 

bullet Pressemitteilung (in englischer Sprache, 62 KB)
bullet Vollständige Treuhänderliste (in englischer Sprache)

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