Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

IFRS Nachrichten - Dezember 2006

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

bullet 2007Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2006Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2005 – Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

30. Dezember 2006: IFAC schlägt Verschärfung ethischer Grundsätze hinsichtlich Prüferunabhängigkeit vor

 

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem eine Aktualisierung und Verschärfung der im IFAC-Moralkodex für Wirtschaftsprüfer (Code of Ethics for Professional Accountants) enthaltenen Vorschriften zur Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern vorgeschlagen wird. Nachfolgend die wesentlichen Vorschläge zur Kodex-Änderung:

 

bullet

Ausweitung der Vorschriften zur Partnerrotation aller Prüfungspartner in Schlüsselpositionen bei der Prüfung eines Unternehmens von wesentlichem öffentlichen Interesse;

bullet

Erneuerung der Vorschriften bezüglich der Bereitstellung von nicht-prüfungsnahen Dienstleistungen, einschließlich der Anordnung zusätzlicher Leitlinien bei der Bereitstellung von Dienstleistungen bezüglich Steuern bei Prüfungsmandanten;

bullet

Bereitstellung von Leitlinien für Schlüsselpositionen des Prüfungsteams hinsichtlich der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses mit Prüfungsmandanten, die Unternehmen von wesentlichem öffentlichen Interesse darstellen; und

bullet

Ausweitung der Unabhängigkeitsvorschriften bei Prüfungen auf eine größere Auswahl von Unternehmen von wesentlichem öffentlichen Interesse.

 

Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2007. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet

Entwurf (407 KB)

bullet

Pressemitteilung

 

 

29. Dezember 2006: Verfügbarkeit und Zugriffsgeschwindigkeit auf IAS Plus.com weiterhin nicht normal

 

Die Regierung von Hongkong berichtet, dass es mindestens fünf bis sieben Tage dauern wird, die sechs unterseeischen Glasfaserkabel vor der Küste von Taiwan zu reparieren, die durch eine Serie von Erdbeben am 26. Dezember 2006 beschädigt wurden (siehe unseren Bericht unten). Auf die Kabel entfallen etwa 90% der Gesamtkapazität und betreffen vor allem Verbindungen nach Japan, Taiwan, Korea, die USA und Kanada. Die Betreiber haben Notfallpläne in Kraft gesetzt und den Datenverkehr auf andere Kabel umgeleitet, die weiter in Betrieb sind. Zurzeit sind Gesprächsdienste einschließlich internationaler Direktverbindungen und Weiterleitungen in die meisten Länder/Regionen mit Ausnahme von Taiwan weitgehend wieder normal. Allerdings ist der Internetzugriff auf Websites in Übersee weiterhin gestört. IAS Plus.com hatte bislang weniger als ein Drittel der erwarteten Besucherzahlen für die die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung der Regierung von Hongkong (27 KB).

 

 

29. Dezember 2006: Aktualisierter Übernahmestatusbericht von EFRAG

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht aktualisiert, in welchem der Status der Übernahme aller IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) nach der IAS-Verordnung der EU wiedergegeben ist. Klicken Sie hier, um den Übernahmestatusbericht zum 20. Dezember 2006 herunterzuladen (34 KB). Gegenwärtig sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht für eine Anwendung in Europa übernommen worden:

 

bullet

IFRS 8  Geschäftssegmente

bullet

IFRIC 12  Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

bullet

IFRIC 11  Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

bullet

IFRIC 10  Zwischenberichterstattung und Wertminderung

 

Der aktualisierte Übernahmestatusbericht spiegelt EFRAGs jüngste Entscheidung wider, IFRIC 10 für die Anwendung in Europa zu empfehlen (in englischer Sprache, 44 KB).

 

 

29. Dezember 2006: SEC ändert Angaben zur Vorstandsvergütung

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften zur Angabe der Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten geändert, um diese stärker an die Berichterstattung über Aktien- und Optionsvergütungen nach FASB Standard 123 (überarbeitet 2004) Aktienbasierte Vergütung anzugleichen. FAS 123(R) ist mit IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen vergleichbar. Mit der Änderung werden Vorschriften modifiziert, die im Juli 2006 erlassen wurden. Die Regelung vom Juli verlangte von einem Unternehmen, den Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionsvergütungen in der zusammenfassenden Vergütungstabelle und der Vergütungstabelle der leitenden Angestellten der SEC für die Periode anzugeben, in der die Optionen gewährt wurden. Nach der überarbeiteten Regelung wird der beizulegende Zeitwert in diesen Vergütungstabellen über dieselben Perioden verteilt, über die das Unternehmen den Optionsaufwand gem. FAS 123(R) in seinem Abschluss erfasst. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung der SEC.

 

 

28. Dezember 2006: Erdbeben stört Zugang und Geschwindigkeit von IAS Plus.com

 

Starke Erbeben vor der Küste von Taiwan haben Verfügbarkeit und Zugriffsgeschwindigkeit auf unsere englischsprachige Hauptseite IAS Plus.com gestört. Die Beben ereigneten sind am 26. Dezember 2006 gegen 13:26 Uhr MEZ. Der Server für IAS Plus.com steht in Hongkong. Die Erdbeben und damit verbundene Nachbeben beschädigten unterseeische Datenkabel in der Straße von Luzon zwischen Hongkong und Taiwan und unterbrachen Internetverbindungen zwischen Hongkong und dem Großteil der Welt am Mittwoch. IAS Plus.com ist üblicherweise durchgehend am Netz und hat Zugriffszeiten von unter 0,8 Sekunden (das ist die Zeit, die wir benötigen, um mit der Datenübertragung zu beginnen, nachdem Sie die Seite aufgerufen haben). Die Schlagzeile der heutigen Ausgabe der South China Morning Post lautet:

 

Chaos im Cyperspace lässt Region taumeln

Netzbenutzer kommen nur schwerlich ohne ihre Lebensader klar - Provider warnen, dass die Reparatur der durch das Beben beschädigten Kabel Wochen dauern könnte.

 

Nachtrag 28. Dezember, 08:48 MEZ: Den Nachrichten zufolge sind sechs der sieben Hauptglasfaserkabel, mit denen Hongkong versorgt wird, schwer beschädigt, und das siebte arbeitet mit begrenzter Kapazität. Mindestens acht Boote - drei aus Taiwan und fünf aus Hongkong - wurden entsendet, um den Schaden zu ermitteln und Reparaturen auszuführen. Diese können den Berichten zufolge bis zu drei Wochen andauern. Möglicherweise kann ein Teil des Datenverkehrs umgeleitet werden, bis die Reparaturarbeiten abgeschlossen sind.

 

 

26. Dezember 2006: Sechs Entwürfe vom IAASB

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den Vorschlag für eine Überarbeitung des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 580 Schriftliche Darstellungen (überarbeitet und umformuliert) sowie fünf Entwürfe für eine Überabreitung von Standards in Übereinstimmung mit der neuen Übereinkunft des IAASB zur klareren Abfassung genehmigt. Schriftliche Darstellungen sind Bestätigungen, die Prüfer von der Geschäftsleitung, jenen, die mit der Unternehmensführung betraut sind, und anderen Parteien im Rahmen des Prüfungsprozesses anfordern. Die Bestätigungen beziehen sich auf den Abschluss einschließlich der internen Kontrollen, die Vollständigkeit der Informationen, die dem Prüfer zugänglich gemacht wurden, sowie bestimmte Aussagen im Abschluss. Bei den fünf "klareren" Entwürfen handelt es sich um:

 

bullet

ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers

bullet

ISA 540 (überarbeitet und umformuliert) Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben

bullet

ISA 560 (umformuliert) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

bullet

ISA 610 (umformuliert) Interne Revision und Abschlussprüfung

bullet

ISA 720 (umformuliert) Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden

 

Der vorgeschlagene ISA 540 ist eine Kombination aus ISA 540 (überarbeitet) Die Prüfung von Schätzungen bei der Bilanzierung und zugehöriger Angaben (bis auf jene, die sich auf die Fair Value-Bewertung und -Angaben beziehen) und ISA 545 Die Prüfung von Fair Value-Bewertungen und -Angaben. Stellungnahmen zu den Entwürfen der vorgeschlagenen ISA 540 und 580 (beide überarbeitet und umformuliert) werden bis zum 30. April 2007 erbeten. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung.

 

 

23. Dezember 2006: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum Jahresende 2006

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel „Jahresende 2006“ veröffentlicht (Closing Out 2006, in englischer Sprache, 135 KB). Im Newsletter werden alle neuen und geänderten Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 enden, in Kraft treten. Nachfolgend finden Sie eine Liste dieser Verlautbarungen:

 

 

Inkrafttreten für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2006 enden
Neuer Standard IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen Januar 2005
Änderungen an Standards IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
Änderungen an IAS 19 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Gruppenpläne und Angabepflichten ---
Änderungen an IAS 21 Netto-Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ---
Änderungen an IAS 39 Cash Flow Hedge Accounting für geplante konzerninterne Transaktionen ---
Änderungen an IAS 39 Die Fair Value Option Juli 2005
Änderungen an IAS 39 & IFRS 4 Finanzielle Garantieverträge Dezember 2005
Neue Interpretationen IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält Dezember 2004
IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung Dezember 2004
IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte (gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2005 beginnen) September 2005

 

 

Mögliche vorzeitige Anwendung für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2006 enden*
Neuer Standard gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem ... beginnen IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben 1. Januar 2007 Oktober 2005
IFRS 8 Operative Segmente 1. Januar 2009 Dezember 2006
Änderungen an Standards gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem ... beginnen IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
Änderungen an IAS 1 Angaben zum Kapital 1. Januar 2007 Oktober 2005
Überarbeitete Hinweise zur Umsetzung von IFRS 4 1. Januar 2007 ---
Neue Interpretationen gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem ... beginnen IAS Plus-Newsletter veröffentlicht
IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern 1. März 2006 Dezember 2005
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 1. Mai 2006 Januar 2006
IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate 1. Juni 2006 März 2006
IFRIC 10* Zwischenberichtserstattung und Wertminderung 1. November 2006 August 2006
IFRIC 11* Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 1. März 2007 Dezember 2006
IFRIC 12* Dienstleistungskonzessionsvereinbrarungen 1. Januar 2009 Dezember 2006

 

Hier finden Sie alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters. Für einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich hier eintragen.

 

* Eine vorzeitige Anwendung neuer Standards und Interpretationen in der Europäischen Union setzt die Übernahme und Veröffentlichung der jeweiligen Verlautbarung im Amtsblatt der EU voraus. Bis auf IFRS 8 und IFRIC 10 bis 12 können danach alle vorstehenden Verlautbarungen angewendet werden.

 

 

22. Dezember 2006: Heads Up-Newsletter zur AICPA SEC/PCAOB Jahrestagung

 

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hält seine Jahrestagung mit Vorträgen und Frage-Antwort-Sitzungen von Vertretern der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), des Public Company Oversight Board (PCAOB) und anderen Standardsettern ab. Im Newsbeitrag vom 12. Dezember 2006 wurden schon einige Links zu verschiedenen Vorträgen der Jahrestagung eingestellt. Unsere amerikanischen Kollegen (National Office Accounting Standards and Communications Group, Deloitte & Touche LLP) haben nun eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 560 KB), der Auszüge zu den wesentlichen Erkenntnissen der dreitägigen Konferenz wiedergibt, die von mehr als 2000 Wirtschaftsprüfern besucht wurde.

 

 

22. Dezember 2006: Stellungnahme des DSR zum Entwurf des KMU-IFRS

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat einen Brief an den IASB verfasst, in dem er Stellung zum im November 2006 veröffentlichten Entwurf des KMU-IFRS nimmt. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung des KMU-IFRS bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen hohe Kosten verursachen wird und es noch immer unklar sei, wer die Adressaten des KMU-IFRS sein werden. Des Weiteren wird die Akzeptanz des KMU-IFRS in Deutschland zu einem großen Teil von der Frage der Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital abhängen. Zur Ansicht der Stellungnahme klicken Sie bitte hier (340 KB).

 

 

22. Dezember 2006: Ergebnisse der 21. RIC-Sitzung

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 12. Dezember 2006 seine 21. Sitzung in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Die im Ergebnisbericht angesprochenen Themen beinhalten die überarbeitete Fassung des Interpretationsentwurfs E-RIC 4 Einordnung von Direktversicherungen als leistungsorientierte oder beitragsorientierte Pläne und geplante RIC-Initiativen hinsichtlich des sukzessiven Anteilserwerbs von Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie der Saldierungsbereich von Drohverlustrückstellungen. Des Weiteren werden die wesentlichen Beschlüsse hinsichtlich der Stellungnahmen an IFRIC, Diskussionsergebnisse zu Einzelfragen der IFRS-Rechnungslegung und RIC-Sitzungen im Jahr 2007 aufgezeigt. Zur Ansicht des Ergebnisberichts der 21. RIC-Sitzung klicken Sie bitte hier (23 KB).

 

 

22. Dezember 2006: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRS 8

 

Auf IAS Plus.com wurde eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRS 8 Geschäftssegmente eingestellt (in englischer Sprache, 111 KB). IFRS 8, der IAS 14 Segmentberichterstattung ersetzt, wurde am 30. November 2006 vom IASB veröffentlicht. Im Newsletter werden die Regelungen von IFRS 8 und die Unterschiede zu IAS 14 erklärt. IFRS 8 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Nach Inkrafttreten von IFRS 8 wird die Segmentberichterstattung nach IFRS und US-GAAP (SFAS 131) bis auf kleinere Unterschiede übereinstimmen. Durch IFRS 8 werden die Vorschriften zur Segmentberichterstattung bei Zwischenberichtszeitpunkten wesentlich erweitert.

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).

 

 

21. Dezember 2006: Bericht der Europäischen Zentralbank zu IFRS

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Bericht mit dem Titel "Untersuchung der Rechnungslegungsstandards aus der Perspektive finanzieller Stabilität" (Assessment of Accounting Standards from a Financial Stability Perspective) veröffentlicht. Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für die Bankenaufsicht des Europäischen Systems der Zentralbanken (European Systems of Central Banks Banking Supervion Comittee) erstellt. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden der Europäischen Union sowie der EZB.

 

Beurteilungskriterien. Zuerst nennt der Bericht 10 Kriterien, die aus der Perspektive finanzieller Stabilität wichtig erscheinen und mit denen Rechnungslegungsstandards im Einklang stehen sollten. Zu den ausgewählten Kriterien zählen:

 
bullet

Vertrauen auf prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards;

bullet

Verwendung von verlässlichen und relevanten Werten;

bullet

Erfassung der Risikoverteilung und -größenordnung;

bullet

Bereitstellung von vergleichbaren Abschlüssen;

bullet

Bereitstellung von klaren und verständlichen Abschlüssen;

bullet

Darstellung der Finanzlage von Banken (Bonität, Profitabilität, Liquidität);

bullet

Angleichung von Rechnungslegungsvorschriften und sachgerechten Risikomanagementmethoden;

bullet

Förderung einer zukunftsgerichteten Risikoerfassung;

bullet

Vermeidung von negativen und Förderung von positiven externen Effekten, insbesondere in Bezug auf das Verhalten von Banken; und

bullet

Ausbau des Marktvertrauens und der Corporate Governance.

 

Positive Ergebnisse. Der Bericht untersucht die IFRS auf der Grundlage dieser Kriterien. Zu den im Bericht aus der Perspektive finanzieller Stabilität identifizierten positiven Merkmalen der IFRS zählen:

 
bullet

die allgemeine Steigerung der Vergleichbarkeit und der Transparenz, die die gemeinsame Grundlage zwischen Finanzinstitutionen erweitert und die Marktdisziplin stärkt;

bullet

die Bereitstellung von Frühwarnsignalen zur Risikopositionen, die sowohl für die Risikomanagementaufgaben von Finanzinstitutionen als auch für eine wirksame Marktdisziplin relevant sind; und

bullet

die Verwendung eines prinzipienbasierten Rahmenkonzeptes, das für einen angemessenen Grad an Flexibilität bei der Umsetzung sorgt.

 

Bedenken. Danach geht der Bericht auf Bedenken ein, die aus der Perspektive finanzieller Stabilität entstehen könnten. Zu diesen zählen:

 
bullet

die Verlässlichkeit von beizulegenden Zeitwerten: Beizulegende Zeitwerte sollten präzise hergeleitet und sachgerecht dokumentiert werden, um eine unangemessene frühzeitige Erfassung von Gewinnen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die sich auf Rechnungslegungsgrößen und nicht auf die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Faktoren gründen;

bullet

die wirtschaftliche Grundlage für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: das Rechnungslegungsrahmenkonzept sollte die zugrunde liegende wirtschaftliche Situation widerspiegeln und auf angemessene Art und Weise streng dokumentierte Risikomanagementmethoden berücksichtigen, da dies ein besseres Risikomanagement weiter fördern würde;

bullet

Rückstellungen: Die Vorgehensweise für Rückstellungen sollte nicht zu einer Prozyklität beitragen, jedoch die Verwendung von Methoden fördern, die auf die Identifizierung von Kreditausfällen ausgerichtet sind, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem bestimmten Kreditportfolio bereits inhärent sind.

 

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet

EZB-Bericht (833 KB); und

bullet

EZB-Pressemitteilung.

 

 

20. Dezember 2006: Vorgeschlagene Änderungen am Prüfungsstandard zu internen Kontrollen

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat Überarbeitungen an seinem Prüfungsstandard Nr. 2 Die Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, die im Rahmen mit einer Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting Performed in Conjunction With an Audit of Financial Statements) vorgestellt. Die Überarbeitung spiegelt die Erfahrungen des PCAOB der ersten beiden Jahre der prüferischen Umsetzung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Acts zu internen Kontrollen wider. Der überarbeitete Standard zielt darauf ab, den Prüfer auf die wichtigsten Punkte aufmerksam zu machen, um so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass zentrale Schwächen aufgedeckt werden, bevor diese zu wesentlichen falschen Inhalten von Jahresabschlüssen führen. Gleichzeitig wurden durch die Überarbeitung des vorgestellten Standards solche Prüfungsvorschriften gestrichen, die das PCOAB als nicht notwendig zur Erreichung der angestrebten Ziele eingeordnet hat. Darüber hinaus würde der vorgestellte Standard Hilfestellung bieten, wie die Prüfung bei kleineren und weniger komplexen Unternehmen anzupassen ist. Die Kommentierungsfrist endet am 26. Februar 2007. Jeder endgültig angenommene Standard muss der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zur Bestätigung vorgelegt werden.

 

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet

Vorgeschlagener überarbeiteter Prüfungsstandard Nr. 2 (377 KB)

bullet

Pressemitteilung des PCOAB

 

 

19. Dezember 2006: Neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Oktober-November 2006 des Deloitte Global Offerings Services Newsletter ins Netz gestellt (in englischer Sprache 113 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält aktualisierte Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts- und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

19. Dezember 2006: SEC verschiebt SOX 404 für kleine Unternehmen

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Termin, ab dem kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen die Vorschriften zur Berichterstattung über interne Kontrollen gemäß Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 befolgen müssen, weiter verschoben. Zuvor mussten Unternehmen, die nicht an dem beschleunigten Verfahren teilnehmen (Unternehmen, die entweder nicht der Definition des Exchange Act eines Unternehmen entsprechen, das am beschleunigten Verfahren teilnimmt, oder als große Unternehmen, die an diesem nicht teilnehmen) sowohl die Beurteilung durch die Unternehmensführung als auch die Bestätigung des Prüfers hinsichtlich der Beurteilung der Unternehmensführung zur Effektivität der internen Rechnungslegungskontrollen, im Jahresabschluss des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2007 endet.

 

bullet

Der verschobene Termin zur Bereitstellung einer Beurteilung der internen Kontrollen durch die Unternehmensführung betrifft Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 15. Dezember 2007 enden.

bullet

Der neue Termin zur Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Bestätigung des Prüfers gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.

 

Die verschobene Umsetzung der Vorschrift zur Bestätigung durch den Prüfer gibt den kleinen kapitalmarktorientierten Unternehmen und deren Prüfern zusätzlich Zeit, um auf die erwarteten Änderungen am Prüfungsstandards Nr.2 (Auditing Standard No.2) und auf jegliche Anwendungsleitlinien, die der PCAOB für Prüfer von kleinen Unternehmen zu veröffentlichen plant, vorbereitet zu sein. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

 

 

18. Dezember 2006: DRSC und Deloitte laden zu Informationsveranstaltungen "Internationale Rechnungslegung für den Mittelstand" ein

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Deloitte laden zu Informationsveranstaltungen „Internationale Rechnungslegung für den Mittelstand“ ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht der Entwurf des KMU-IFRS. Paul Pacter, zuständiger IASB-Leiter des KMU-IFRS, wird den Standardentwurf des IASB für kleine und mittelgroße Unternehmen vorstellen. Darüber hinaus soll der Entwurf aus Sicht des nationalen und des europäischen Gesetzgebers diskutiert werden, um einen Eindruck über die mögliche Bedeutung des Standards in Deutschland zu gewinnen. Zudem werden Unternehmens-, Banken- und Wirtschaftsvertreter zu Wort kommen.

 

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der Dokumente:

 

bullet Termine und weitere Informationen (170 KB)
bullet Faxantwort für die Anmeldung (54 KB)

 

 

16. Dezember 2006: Neue Verfahrensweisen für Finanzinstitutionen bei Kreditausfällen

 

Fünf für die Regulierung von Bankinstituten zuständige US-Behörden haben ihre Erklärung zu Wertberichtigungen von Kredit- und Leasingausfällen (Allowance for Loan and Lease Losses, ALLL) aus dem Jahr 1993 überarbeitet, um eine Übereinstimmung der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) mit den neueren aufsichtsrechtlichen Leitlinien sicherzustellen. In der Erklärung werden sowohl die Erwartungen an Geschäftsführer und Unternehmensleitung von Banken und Sparkassen als auch Bankrevisoren  hinsichtlich der Entwicklung und Beurteilung der ALLL-Beurteilung dargestellt. Diese Überarbeitung erweitert den Anwendungsbereich der grundsätzlichen Verfahrensweisen um Verbandsbanken (Credit Unions). Zusätzlich haben die Behörden auch Antworten auf eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQ) veröffentlicht, um Institutionen bei der Übereinstimmung mit den US-GAAP und den ALLL-Aufsichtsleitlinien zu unterstützen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Grundsätzliche Verfahrensweisen (1,47 MB)
bullet Fragen und Antworten (828 KB)

 

 

16. Dezember 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2006

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des dritten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

15. Dezember 2006: Neues zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

 

Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 30. November 2006 in Bezug auf das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) zugestimmt. Damit kann das TUG nach erfolgter Unterschrift des Bundespräsidenten planmäßig am 20. Januar 2007 in Kraft treten. Darüber hinaus fand am 13. Dezember 2006 eine öffentliche Diskussionsrunde zum E-DRS 21 Zwischenberichterstattung in Berlin statt. Dieser Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards erläutert und legt die gesetzlichen Vorschriften zur Zwischenberichterstattung aus.

 

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der Dokumente:

 

bullet Gesetzesbeschluss zum TUG (3,63 MB);
bullet Präsentation zur öffentlichen Diskussion (93 KB); und
bullet Protokoll zur öffentlichen Diskussion (25 KB).

 

 

15. Dezember 2006: Diskussionsrunden zum Entwurf der KMU-IFRS

 

Das Projekt des IASB zur Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (Englisch: Small and Medium-sized Entities, SMEs) findet sowohl in Deutschland und Europa aber auch weltweit große Beachtung und wird derzeit vielfach diskutiert. Den Interessenten an diesem Projekt soll nunmehr Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu diesem Entwurf der KMU-IFRS im direkten Gespräch mit Paul Pacter, zuständiger Leiter der KMU-IFRS beim IASB, zu diskutieren. Das DRSC lädt dazu interessierte Unternehmensvertreter sowie Adressaten und Prüfer der Jahresabschlüsse mittelständischer Unternehmen zu Diskussionsrunden ein. Die ca. zweistündigen Diskussionsrunden finden jeweils um 10 und 15 Uhr am:
bullet 18. Januar 2007 in Düsseldorf,
bullet 19. Januar 2007 in Frankfurt,
bullet 19. Februar 2007 in Hamburg und
bullet 20. Februar 2007 in München statt.

 

15. Dezember 2006: CEBS-Leitfaden zur Rechnungslegung

 

Das Komitee der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat eine neue Fassung des Leitfadens für die Umsetzung des Rahmenkonzepts für die konsolidierte Finanzberichterstattung (FINREP) veröffentlicht (in englischer Sprache, 344 KB). Dieser Leitfaden ist für die Verwendung durch Kreditinstitute bestimmt, die ihre aufsichtsrechtlichen Berichte auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission übernommenen IAS/IFRS erstellen und an irgendeine der Bankaufsichtsbehörde in der Europäischen Union senden.

 

 

15. Dezember 2006: IPSASB gibt zwei neue Standards heraus

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat zwei neue International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) veröffentlicht:

 

bullet IPSAS 22 Ausweis von Finanzinformationen über den allgemeinen Regierungssektor, in englischer Sprache (IPSAS 22 Disclosure of Financial Information about the General Government Sector). IPSAS 22 enthält Vorschriften für staatliche Behörden, die sich dazu entschließen, Informationen über den allgemeinen Regierungssektor anzugeben und ihre Jahresabschlüsse auf Basis der einer periodengerechten Rechnungslegung zu erstellen. IPSAS 22 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
bullet IPSAS 23 Erlöse, denen kein Austauschvorgang zugrunde liegt (Behandlung von Steuern und Transferzahlungen) in englischer Sprache (Revenue from Non-Exchange Transactions, Taxes and Transfers). IPSAS 23 behandelt:
bullet die Erfassung und Bemessung von Erträgen aus Steuern;
bullet die Ertragserfassung aus Transferzahlungen, welche Zuwendungen von anderen Regierungsbehörden und internationalen Organisationen, Geschenke und Spenden einschließen; und
bullet die Frage, wie sich Bedingungen und Beschränkungen aus der Verwendung der übertragenen Ressourcen im Jahresabschluss widerspiegeln sollen.

 

IPSAS 23 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2008 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

14. Dezember 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2006

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

14. Dezember 2006: IFRS do kapsy - IFRS in your pocket in tschechischer Sprache

 

Unsere tschechischen Kollegen haben IFRS do kapsy, die tschechischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006 herausgegeben (603 KB). Diese Ausgabe enthält eine besondere Einleitung von Michal Petrman (Office Managing Partner von Deloitte, Tschechische Republik) zusätzlich zu allen Informationen der englischsprachigen Ausgabe. Exemplare dieser und aller anderen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS können über die Publikationen-Seite von IAS Plus.com abgerufen werden. Sie finden Links zu unseren deutschsprachigen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS auf der Startseite von IAS Plus.de sowie auf unserer Publikationen-Seite.

 

 

14. Dezember 2006: SEC erleichtert Vorschriften zu SOX 404 und zur Aufhebung der Börsennotierung

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) schlägt Vorschriften zur Vereinfachung der Befolgung der US-amerikanischen Wertpapiergesetze vor, ohne den Schutz der Investoren zu verringern. Die Vorschriften beziehen sich (a) auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 zur Beurteilung von internen Kontrollen und (b) auf die Aufhebung der Börsennotierung durch ausländische Emittenten.

 

Befolgung des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002

 

Die SEC hat Hinweise zur Befolgung der Vorschriften nach Abschnitt 404 mit der Bitte um Stellungnahme vorgeschlagen. Abschnitt 404 erfordert eine Beurteilung der Unternehmensleitung und einen Bericht bezüglich der internen Kontrollen sowie einen sich darauf beziehenden Prüfungsbericht hinsichtlich der Befolgung der internen Kontrollen. Die Aufsichtsbehörde übernahm im Jahr 2003 Anwendungsvorschriften zu Abschnitt 404 bezüglich der Beurteilung durch die Unternehmensleitung. Diese Vorschriften beinhalteten allerdings keine vorgeschriebene Methode oder Vorgehensweise, nach der die Unternehmensleitung diese Beurteilung durchführen sollte. Der auf dem Tisch liegende Vorschlag würde die Vorschriften von 2003 dahingehend ändern, dass der Unternehmensleitung erlaubt wird, ihre Beurteilung der internen Kontrollen auf die Gebiete zu richten, die das größte Risiko hinsichtlich einer verlässlichen Berichterstattung darstellen. Die Aufsichtsbehörde hat ferner Änderungen an der Verordnung S-X vorgeschlagen, um die Berichterstattungspflichten des Prüfers in Übereinstimmung mit Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley Acts zu bringen. Zu den Vorschlägen kann in den nächsten 60 Tagen Stellung genommen werden. Ein mit den Vorschlägen einhergehender Prüfungsstandard wird nächste Woche vom Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) vorgeschlagen.

 

bullet Pressemitteilung zu den Vorschlägen bezüglich Abschnitt 404 (in englischer Sprache)

 

Aufhebung der Börsennotierung durch einen ausländischen Emittenten

 

Die Aufsichtbehörde schlug neue Vorschriften vor, die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 deregistrieren und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Die vorgeschlagenen Größenkriterien zur Aufhebung der Börsennotierung basiert ausschließlich auf dem Handelsvolumen und nicht auf dem prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber. Für Stellungnahmen besteht eine 30-tägige Kommentierungsfrist. Die Aufsichtsbehörde erwartet die Übernahme der endgültigen Vorschriften im ersten Quartal 2007.

 

bullet Pressemitteilung zu den Vorschlägen zur Aufhebung der Börsennotierung (in englischer Sprache)

 

 

14. Dezember 2006: SEC wird Verteilung von Aktionärsinformationen mittels Internet zulassen

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften bezüglich Aktionärsinformationen geändert, um Unternehmen zu ermöglichen, Aktionärsinformationsmaterialien für Anteilseigner durch ein "Notice and Access"-Modell unter Verwendung des Internets anzubieten. Unternehmen, die dieses Modell anwenden, müssen ihre Aktionärsinformationen auf einer Website einstellen und dies den Anteilseignern durch eine "Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von Aktionärsinformationen im Internet" (Notice of Internet Availability of Proxy Materials) zumindest 40 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übermitteln. Die Bekanntmachung erfolgt ohne Aktionärsinformations-Karte. Jedoch können Unternehmen eine Aktionärsinformations-Karte in Papierform zusammen mit einer weiteren Kopie der Bekanntmachung 10 oder mehr Tage nach der erstmaligen Bekanntmachung schicken. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

 

 

13. Dezember 2006: Stellungnahme des RIC zur IFRIC Tentative Agenda Decision vom November 2006

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hatte im Juli 2006 eine RIC-Initiative an IFRIC adressiert, in der dem IFRIC angetragen wurde, die Fragestellung „Classification of capital instruments as equity or debt instruments in the accounts of the investor“ in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Im November 2006 hat IFRIC im IFRIC-Update unter dem Titel „Financial instruments puttable at an amount other than fair value“ seine vorläufige Entscheidung veröffentlicht, keine Interpretation zum vom RIC eingebrachten Thema zu entwickeln. Da der Begründung für die Ablehnung partiell der Bezug zur vom RIC formulierten Fragestellung fehlt, hat RIC in einer Stellungnahme erneut die wesentlichen Punkte dargestellt, die nach Ansicht des RIC einer Interpretation durch das IFRIC bedürfen. IFRIC wird sich mit der Fragestellung voraussichtlich im Januar 2007 wieder befassen. Klicken Sie hier zur Ansicht der Stellungnahme des RIC.

 

 

13. Dezember2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2006

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

13. Dezember 2006: IFAC-Informationspapier zu Standards für Kleinstunternehmen

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Informationspapier zur Untersuchung der Bedürfnisse der Adressaten und Ersteller von Finanzberichten von Kleinstunternehmen („micro entities“) veröffentlicht. Das Papier mit dem Titel „Micro-Entity Financial Reporting: Perspectives of Preparers and Users“ wurde von zwei Dozenten im Bereich der Rechnungslegung aus Großbritannien verfasst. In dem Papier werden Kleinstunternehmen als solche mit weniger als 10 Beschäftigten definiert. Das Papier enthält eine Übersicht zu den existierenden Untersuchungen zu diesem Thema, eine Studie zum rechtlichen Status von Kleinstunternehmen in verschiedenen Ländern und die zahlreichen, in verschiedenen Rechtskreisen existierenden Definitionen. „Die Untersuchung wurde aufgrund der Bedenken angeregt, dass die IFRS für KMU des International Accounting Standards Board (IASB) für Kleinstunternehmen nicht geeignet sein könnten.“ Der IASB plant die Veröffentlichung eines Entwurfs der KMU-IFRS im Januar 2007. Die Grundlage für Schlussfolgerungen dieses Entwurfs wird die Ansicht des IASB erläutern, wonach die KMU-IFRS für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen geeignet seien, einschließlich Kleinstunternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke für externe Adressaten erstellen. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links zur Ansicht der folgenden Dokumente:

 

bullet

IFAC-Informationspapier; und

bullet

Pressemitteilung.

 

 

12. Dezember 2006: Vorträge auf der Jahrestagung des AICPA hinsichtlich SEC und PCAOB Entwicklungen

 

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hält seine nationale Konferenz 2006 hinsichtlich derzeitiger Entwicklungen bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) und dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) vom 11. bis 13. Dezember 2006, die in einer Simultansendung in vier andere Städte übertragen wird. Verschiedene Vertreter der SEC und des PCAOB, einschließlich des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox und des PCAOB-Vorsitzenden Mark W. Olson, werden Vorträge abhalten. Bei der SEC registrierte Unternehmen sowie deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist die Konferenz ziemlich beliebt, da die Vertreter der SEC und des PCAOB Einblicke zu wichtigen Sachverhalten aufzeigen, die relevant für die Berichterstattung am Jahresende sind. Nachfolgend finden Sie Links zu einigen Präsentationen des ersten Tages der Konferenz. Die Liste wird erweitert, sobald weitere Präsentationen (in englischer Sprache) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

bullet

Vorsitzender des PCAOB, Mark W. Olson. Vortrag zu den Prioritäten des PCAOB, zur Prüferaufsicht sowie internationalen Perspektiven (einschließlich internationaler Koordination und globale Kapitalmärkte).

bullet

Cathy J. Cole, Associate Chief Accountant. Vortrag zur Zwei-Klassen Methode zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie.

bullet

Joseph B. Ucuzoglu, Professional Accounting Fellow . Vortrag zur "Purchase Price Allocation", Optionszusagen mit administrativer Verzögerung, spezielle Wertpapierklassen, die Mitarbeitern gewährt werden und Änderungen an leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

bullet

Zoe-Vonna, stellvertretende Chief Accountant. Vortrag zur Verbesserung der Prüfungseffektivität.

 

 

11. Dezember 2006: IFRS Musterkonzernabschlüsse für 2006

 

Unsere internationalen Kollegen haben den IFRS Musterkonzernabschluss für 2006 veröffentlicht (vorläufige Version, in englischer Sprache, 453 KB). Einige Änderungen (welche erwartungsgemäß relativ geringfügig sein werden) könnten noch vorgenommen werden, bevor die endgültige Version im Januar 2007 veröffentlicht wird. Die Herausgabe dieser vorläufigen Version soll eine Hilfe für Unternehmen darstellen, die gerade ihre Jahresabschlüsse für 2006 aufstellen, bevor die endgültige Version veröffentlicht wird. Sie finden einen Link auf der Seite zu den Musterkonzernabschlüssen (in englischer Sprache) unserer internationalen Kollegen. Sie finden dort ebenfalls Links zur IFRS Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften und zum Fragebogen zur Befolgung der IFRS für das am 31. Dezember 2006 zu Ende gehende Geschäftsjahr. Musterkonzernabschlüsse, Checklisten und Fragebogen zur Befolgung der IFRS hinsichtlich vergangener Jahre finden Sie auch auf dieser Website.

 

 

11. Dezember 2006: XBRL kann IFRS-US GAAP Umwandlung gestatten

 

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, sprach in seiner Rede bei der 14. Internationalen XBRL Konferenz am 5. Dezember 2006 in Philadelphia (USA) über "Die Versprechungen der interaktiven Daten" (The Promise of Interactive Data, in englischer Sprache). Auch der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, hielt eine Rede bei der Konferenz. Christopher Cox merkte an, dass einer der Nutzen sein könnte, die Umwandlung zwischen US GAAP und IFRS zu gestalten:

 

Zusätzlich zur vielfältigen Verwendung der interaktiven Daten durch Unternehmen, Investoren und Analysten fällt es nicht schwer, sich weitere leistungsstarke neue Fähigkeiten vorzustellen. Sir David und ich verfolgen den von unseren Behörden vorgelegten Fahrplan bis 2009, der hoffentlich die Vorschriften eliminiert, eine Überleitung von nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Jahresabschluss auf US GAAP vornehmen zu müssen. Man kann sich bereits XBRL-Taxonomien vorstellen, die unverzüglich jede gegebenen Finanzdaten von einem Rechnungslegungssystem in ein anderes umwandeln können (ohne irgendwelche Rechnungslegungsregeln zu bevorzugen). Auch wenn es nie eine einheitliche globale Rechnungslegungsnorm geben wird, könnten wir trotzdem die gleiche Sprache sprechen.

 

 

11. Dezember 2006: SEC wird erneut Vorschriften zur Aufhebung der Börsennotierung von ausländischen Emittenten vorschlagen

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) wird bei ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 eine Empfehlung ihres Mitarbeiterstabes hinsichtlich der abermals vorgeschlagenen neuen Vorschriften prüfen, die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere im Register gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 löschen und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Der Stab beabsichtigt vorzuschlagen, dass die Regeln zur Aufhebung der Börsennotierung ausschließlich auf dem Handelsvolumen als Größenkriterium basieren. Beim ursprünglichen Vorschlag (Dezember 2005) wurden Größenkriterien verwendet, die auf dem prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber als auch auf dem Handelsvolumen basierten. Aufgrund erhaltener Stellungnahmen war die Behörde der Auffassung, dass die auf dem Handelsvolumen basierenden Größenkriterien einfacher anzuwenden seien. Der Mitarbeiterstab sieht eine 30-tägige Kommentierungsfrist hinsichtlich der erneut vorgeschlagenen Vorschriften vor und erwartet die Empfehlung endgültiger Vorschriften im ersten Quartal 2007. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

 

 

10. Dezember 2006: Stellungnahme von Deloitte an IFRIC zu Ausbuchungen

 

Deloitte hat dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) seine Stellungnahme als Antwort auf dessen vorläufige Ablehnungsformulierung zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten vom November 2006 übermittelt. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme (117 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Im Allgemeinen stimmen wir mit der Ansicht von IFRIC, dass eine vollständige Interpretation nicht vonnöten sei, nicht überein [...]. Wir sind der Auffassung, dass selbst unter Heranziehung der ablehnenden Formulierung Unklarheit darüber besteht, wie die Ausbuchungsleitlinien anzuwenden sind. Es bestehen Inkonsistenzen zwischen der Formulierung im IASB Update vom September und im IFRIC Update vom November. Folglich rechnen wir mit weiteren Fragen, die man IFRIC bezüglich dieses Sachverhalts in Zukunft stellen wird.

 

 

10. Dezember 2006: Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu IFRIC 12

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters mit dem Titel „IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“ (IFRIC 12 Service Concession Arrangements, in englischer Sprache, 126 KB) veröffentlicht. In IFRIC 12 wird die Bilanzierung von mit der Regierung unter Vertrag stehenden Unternehmen des privaten Sektors bei der Entwicklung, Finanzierung, dem Betreiben und der Erhaltung von Vermögenswerten der Infrastruktur hinsichtlich öffentlicher Dienstleistungen adressiert, die traditionell von der Regierung bereitgestellt wurden. Beispiele solcher Vermögenswerte schließen Straßen, Brücken, Tunnels, Gefängnisse, Krankenhäuser, Flughäfen, Einrichtungen der Wasserverteilung, Energieversorgung sowie Telekommunikationsnetzwerke mit ein. In IFRIC 12 wird die Bilanzierung solcher Vereinbarungen auf Seiten der Regierung (Konzessionsgeber) nicht behandelt. IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter hier. Sie können sich für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.

 

 

9. Dezember 2006: Neue gemeinsame Arbeitsgruppe des IASB und FASB zu Leasingverhältnissen

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben die Zugehörigkeit einer neuen internationalen Arbeitsgruppe bekannt gegeben, die die beiden Boards bei ihrem gemeinsamen Projekt hinsichtlich der Bilanzierung von Leasingverhältnissen unterstützt. Das gemeinsame Projekt umfasst eine umfangreiche Überarbeitung aller Aspekte der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, und es wird erwartet, dass es zu grundsätzlichen Änderungen bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und Leasingnehmer kommen wird. Die beiden Boards erwarten die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers für 2008, das ihre vorläufigen Ansichten widerspiegelt. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

 

Mitglieder der internationalen Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen
Name Titel Unternehmen Zuständigkeit
Ann Bordelon Vizepräsident der Real Estate Finance Wal-mart Stores, Inc. USA
John Bober Geschäftsführender Direktor GE Energy Financial Services USA
Bill Bosco Berater Leasing 101 USA
Neri Bukspan Geschäftsführender Direktor Standard & Poor’s Credit Market Services USA
Jan Buisman Fachlicher Senior Partner für IFRS PricewaterhouseCoopers Schweden
Kevin Davies Manager der Fachabteilung für Rechnungslegung Anglogold Ashanti Limited Südafrika
Thomas Gruber Direktor für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung Daimler Chrysler Finanzdienstleistungen AG Deutschland
Ho Soh Khim Vorstand zuständig für Rechnungslegung Singapore Aircraft Leasing Enterprise Singapur
Peter Kilgour Finanzvorstand Swire Properties Limited Hong Kong
David Maxwell Direktor Classic Technology Limited Großbritannien
Rich Jones Partner, National Office Ernst & Young USA
Richard Richards Verantwortlicher Manager für Konzernrechnungswesen und -steuern Qantas Airways Australien
Iain Robertson Manager zuständig für Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren und spezielle Projekt Canadian Pacific Railway Kanada
Thomas Schroer Vorsitzender des Rechnungslegungs- und Steuernkomitees Leaseurope Deutschland
David Trainer Präsident New Constructs, LLC USA
Mark Venus Finanzdirektor BNP Paribas Lease Group Frankreich
Jed Wrigley Direktor für internationale Rechnungslegung und Bewertung Fidelity Großbritannien
George Yungmann Stellvertretender Generaldirektor Financial Standards National Association of Real Estate Investment Trusts USA
Thomas Schroer Vorsitzender des Rechnungslegungs- und Besteuerungskomitees Leaseurope Deutschland

 

 

8. Dezember 2006: Regelung der Rechnungslegung in der EU

 

Charlie McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hielt eine Rede zur "Rechnungslegung in der Europäischen Union: Finden des richtigen aufsichtsrechtlichen Gleichgewichts" (Financial Reporting in the EU: Striking the Right Regulatory Balance, in englischer Sprache, 80 KB) auf einer vom europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) organisierten Konferenz in Brüssel. Im Folgenden einige Auszüge zu verschiedenen Sachverhalten:

 

Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert. „Auf der heutigen Konferenz wird insbesondere untersucht werden, ob eine prinzipienbasierte Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert einen Konflikt zwischen Transparenz und Stabilität darstellt. Auf ihr wird außerdem untersucht werden, ob ein größerer Zugang zu Informationen über das Internet eine Chance oder ein Risiko darstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun gut daran, eine Diskussion dazu anzuregen. Ich persönlich bin skeptisch in Bezug auf die Vorteile, ich werde jedoch sehr am Ergebnis ihrer Diskussionen interessiert sein.“

 

Einführung der IFRS. „Ich denke, dass in der Praxis die Meinung vorherrscht, dass die Vorteile die Anfangskosten überwiegen. Dennoch müssen wir dies im Blickfeld behalten, so dass weitere Verbesserungen erreicht werden können. Insbesondere muss mehr Konsistenz und mehr Kohärenz erarbeitet werden. Wir können uns über den theoretischen Wert von Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unendlich lange unterhalten. Wenn jedoch große Unterschiede in der Umsetzung innerhalb der EU vorhanden sind, wird dies sicherlich nicht zu finanzieller Stabilität und Transparenz beitragen.“

 

Jahresabschlussprüfung. „Die Kommission hat großen Spielraum, Umsetzungsvorschriften im Rahmen der neuen Abschlussprüfungsrichtlinie herauszugeben, ich werde jedoch meinem Motto des „weniger ist mehr“ treu bleiben. Umsetzungsvorschriften werden nur dann verabschiedet, wenn sich ihre Nützlichkeit voll und ganz zeigen lässt. Zwei Sachverhalte müssen aufgrund der Dringlichkeit adressiert werden: Erstens, wie soll mit Wirtschaftsprüfern in Drittstaaten umgegangen werden. Die Kommission wird dazu Anfang nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben. Wir wollen vor allem Dopplungen vermeiden. Der Ausgangspunkt für eine Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen sollte das Herkunftslandprinzip sein. Aus diesem Grunde habe ich dem US-amerikanischen PCAOB vorgeschlagen, dass wir einen Fahrplan hin zu einer künftigen Zusammenarbeit zwischen den US-amerikanischen und europäischen Aufsichtsbehörden entwickeln. Dies wurde im Bereich der Rechnungslegung gemacht und sollte für die Prüfung ebenfalls erfolgen. Zweitens müssen wir untersuchen, was in Bezug auf die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) des IAASB, den so genannten „ISAs“ getan werden sollte. Ich kann mir vorstellen, dass wir auch dazu im Laufe des nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben werden.“

 

IFRS für KMU. „Die Arbeiten gehen auch innerhalb des IASB zur Rechnungslegung für KMU weiter. Noch einmal, um es zu wiederholen: Was gebraucht wird, sind einfache, leicht anzuwendende Standards, die den Unternehmen entgegen kommen. Von dem, was ich bis dato gesehen habe, habe ich Zweifel, ob die IASB-Standards dies erreichen werden können. Und ich bin mir sicher, dass viele in den Unternehmen diese Bedenken teilen.“

 

 

8. Dezember 2006: November-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters November 2006 eingestellt (243 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt. Diese Ausgabe befasst sich mit:

 

Entwicklungen beim FASB

bullet

FASB veröffentlicht FSP FIN 46(R)-d

bullet

Vorläufige Leitlinien zu SFAS 133 Implementation Issue

Entwicklungen bei der EITF

bullet

EITF-Sitzung am 16. November 2006

Entwicklungen beim GASB

bullet

GASB veröffentlicht umfangreiche Leitlinien zur Implementierung

Entwicklungen beim AICPA

bullet

Prüfungsrisiko-Alert: Verstehen von SAS 112

bullet

ASB Sachverhalte SAS 113, Omnibus - 2006

bullet

ASB Sachverhalte SSAE 14, SSAE Hierarchy

bullet

Prüfungsrichtlinien: Beurteilung und Antwort bezüglich Prüfungsrisiko

bullet

Praktische Leitlinien: Interpretation 48

Entwicklungen beim PCAOB

bullet

PCAOB erweitert Anwendungszeitpunkt von Rule 3523

Internationale Entwicklungen

bullet

IASB veröffentlicht Standard zu operativen Segmenten

bullet

IFRIC Interpretation Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

bullet

IFRIC Interpretation bezüglich Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

bullet

Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

7. Dezember 2006: Nicht-EU-Emittenten können nationale Rechnungslegung zwei weitere Jahre nutzen

 

Nachdem die europäische Kommission zustimmende Stellungnahmen vom europäischen Wertpapierkomitee (European Securities Committee) und dem europäischen Parlament erhalten hat, hat sie nun Regelungen verabschiedet, nach denen die ausländischen Unternehmen vorübergehend gewährte Ausnahme zur Erstellung von Abschlüssen nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zwecks Wertpapierausgabe an den EU-Kapitalmärkten um zwei Jahre verlängert wird. Nach diesen Regelungen fallen Emittenten aus Drittstaaten („Nicht-EU“-Emittenten) nicht unter die Umstellungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2008, wenn:

 

bullet Die Finanzinformationen eine klare und uneingeschränkte Aussage enthalten, dass sie im Einklang mit den IFRS stehen; oder
bullet

Die Finanzinformationen im Einklang mit kanadischen, japanischen oder US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards erstellt sind; oder

bullet

Die Finanzinformationen unter Verwendung eines Rechnungslegungssystems eines Dritt-Staates erstellt sind, bei dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

bullet

Die zuständige, für diese Rechnungslegungsstandards verantwortliche Stelle hat sich öffentlich zur Konvergenz mit den IFRS bekannt; und

bullet

Diese Stelle hat ein Arbeitsprogramm begonnen, das den Fortschritt hin zu einer Konvergenz vor dem 31. Dezember 2008 veranschaulicht; und

bullet

Der Emittent stellt der entsprechenden zuständigen Stelle ausreichende Nachweise zur Verfügung, um zu demonstrieren, dass die Bedingungen der zwei vorhergehenden Punkte erfüllt wurden.

Eine Entscheidung zur Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards aus Drittstaaten mit den IFRS wird voraussichtlich vor Ende 2009 getroffen werden. Die Regelungen verpflichten die Dienststellen der Kommission zur Verabschiedung einer Definition der Gleichwertigkeit und eines Gleichwertigkeitsmechanismus vor dem 1. Januar 2008. Klicken Sie auf die folgenden Links für:

 

bullet

Die Verordnung der Kommission (37 KB)

bullet

Die Pressemitteleilung der Kommission (95 KB)

 

 

7. Dezember 2006: Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu IFRIC 11

 

Unser weltweit für IFRS zuständiges Büro (Deloitte IFRS Global Office) hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus Newsletters mit dem Titel „IFRIC 11 klärt Rechnungslegung nach IFRS 2“ (IFRIC 11 Clarifies Accounting under IFRS 2, in englischer Sprache, 85 KB) veröffentlicht. In IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 wird die Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen unter Verwendung der eigenen Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens und auf Vereinbarungen unter Verwendung der Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens behandelt. IFRIC 11 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.

 

 

7. Dezember 2006: Wesentliche Prüfungsprobleme bei den jüngsten IASB-Vorschlägen

 

Deloitte Touche Tohmatsu hat eine Antwort auf die Anfrage vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zur Identifizierung wesentlicher Prüfungsprobleme in den jüngsten Vorschlägen des International Accounting Standards Board (IASB) übermittelt. Ein Auszug hieraus:

 

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Bewertung einiger Posten im Abschluss mit dem beizulegenden Zeitwert. Dazu gehört etwa die Frage, ob es möglich ist, angemessene Rechnungslegungs- und Prüfungsleitlinien zu entwickeln, um den beizulegenden Zeitwert verlässlich zu ermitteln. Im Anhang dieser Stellungnahme haben wir auf die wesentlichen Prüfungsprobleme verwiesen, die in den jüngsten Stellungnahmen an den IASB enthalten waren, sowie auf die praktische Bedeutung dieses Sachverhaltes. In vorhergehenden Jahren haben wir ebenfalls auf Prüfungsprobleme und Bedenken in Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert im Allgemeinen hingewiesen und insbesondere bzgl. Finanzinstrumente und anteilsbasierte Vergütungen.

 

Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links:

 

bullet Unsere Stellungnahme zu wesentlichen Prüfungsproblemen  (31 KB).
bullet Link zu früheren Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB.

 

 

7. Dezember 2006: Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur

 

Unsere Deloitte-Kollegen aus Singapur haben die Ausgabe 2006 der Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur veröffentlicht. Diese Broschüre fasst den Übernahmestatus durch den Council on Corporate Disclosure and Governance (CCDG, Rechnungslegungs-Standardsetter von Singapur) der International Financial Reporting Standards (einschließlich Interpretationen) bis einschließlich November 2006 zusammen. Die Broschüre enthält daneben einen detaillierten Vergleich der Singapur-Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Broschüre (201 KB). Sie finden weitere Informationen zu den Rechnungslegungsstandards in Singapur auf der Singapur-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Dort finden Sie auch Links zum Download der Ausgaben früherer Jahre der Broschüre zu den Änderungen.

 

 

6. Dezember 2006: PCAOB wird sich mit überarbeitetem Standard zur Prüfung interner Kontrollen befassen

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) wird sich am 19. Dezember 2006 treffen, um sich mit dem Vorschlag zur öffentlichen Kommentierung eines neuen Prüfungsstandards zu befassen, der den existierenden Prüfungsstandard Nr. 2 (Auditing Standard No. 2) zu internen Rechnungslegungskontrollen und weiteren verwandten Vorschlägen ersetzen soll. Die Überarbeitungen würden „für eine sehr viel effizientere, risikoorientiertere und besser anzupassende Umsetzung“ der Prüfungsvorschriften der internen Kontrollen sorgen. In der Bekanntmachung des PCAOB (in englischer Sprache)heißt es:

 

Der Board hat die Absicht, einen überarbeiteten Prüfungsstandard vorzuschlagen, der kürzer, leichter verständlich, und besser anzupassen wäre auf Prüfungen von Unternehmen jeder Größenordnung und Schwierigkeit. Zu den Veränderungen, denen sich der Board widmen will, zählen:

 

bullet

Verringerung der groben Ausdrucksweise.

bullet

Neudefinition von Schlüsselbegriffen.

bullet

Klarstellung, dass die Wesentlichkeitsbeurteilung für Zwecke einer Prüfung der internen Kontrollen auf den gleichen lange bestehenden Grundsätzen beruht, die auch auf die Prüfung von Abschlüssen anzuwenden ist.

bullet

Verdichtung der PCAOB-Standards zur Verwendung der Arbeiten Dritter bei Prüfungen interner Kontrollen und bei Abschlussprüfungen in einen neuen Standard, um damit die Zusammenführung der beiden Prüfungen zu erleichtern.

 

 

6. Dezember 2006: Heads Up-Alert zu den aktuellen Ansichten des SEC-Mitarbeiterstabes

 

Am 26. September 2006 hat das SEC-Aufsichtskomitee des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants) das dritte Treffen dieses Jahres mit dem Mitarbeiterstab der Börsenaufsichtsbehörde SEC abgehalten. Das Komitee hält regelmäßige Treffen mit dem Mitarbeiterstab der SEC ab, einerseits zur Diskussion aktueller fachlicher Themen der Bilanzierung und Rechnungslegung im Zusammenhang mit den Regeln und Vorschriften der SEC, andererseits zur Behandlung laufender Projekte des SEC-Stabes und endgültig verabschiedeter Regeln. Im Oktober 2006 wurde auf unserer Website ein Heads Up-Newsletter, der von unseren amerikanischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, USA) herausgegeben wurde, eingestellt, der eine vorläufige Zusammenfassung des Treffens beinhaltete. Seit der ersten Herausgabe des Heads Up-Newsletters wurden einige endgültige Diskussionsunterlagen bezüglich der Sitzung vom 26. September 2006 auf der Website des AICPA veröffentlicht. Diese Unterlagen beinhalten die endgültigen Ansichten des SEC-Mitarbeiterstabs zu Sachverhalten, die während dieser Sitzung erörtert wurden. In einigen Fällen unterscheiden sich die Inhalte der endgültigen Diskussionsunterlagen substanziell von der Erstausgabe des Heads Up-Newsletters. Aus diesem Grund wurde der Heads Up-Newsletter aktualisiert. Die abgeänderten Sachverhalte des englischsprachigen Dokumentes sind mit (revised) gekennzeichnet, mit einer kurzen Zusammenfassung der Abänderungsgründe aus Sicht der SEC.

 

Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Aktualisierung des Heads Up-Newsletters (109 KB).

 

 

6. Dezember 2006: Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB

 

Das weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu hat seit Jahren Stellungnahmen zu allen, zu kommentierenden Papieren von IASB; IFRIC, IASCF, IASC und SIC übermittelt, einschließlich Diskussionspapieren, Entwürfen und Interpretationsentwürfen. Unsere Kollegen von IAS Plus.com verfügen über eine englischsprachige Seite, auf der sich die Links zu allen Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC seit 1995 befinden. Außerdem wird jede neue Stellungnahme im Rahmen einer kurzen Nachricht auf der Startseite (von IAS Plus.com und .de) bekannt gegeben. Das weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu übermittelt außerdem weltweite Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Board (IAASB). Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue Seite mit Links zu allen unseren Stellungnahmen an den IAASB eingerichtet, und es ist vorgesehen, jede neue Stellungnahme auf der Startseite bekannt zu geben. Der dauerhafte Link auf die „Deloitte Stellungnahmen“ (Deloitte Comment Letters) auf der linken Seite von IAS Plus.com (unter „Publications“) bringt Sie zu unseren Stellungnahmen an IASB/IFRIC und auch zu unseren Stellungnahmen an den IAASB. Es existiert außerdem ein Link auf der entsprechenden IAASB-Seite bei den Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

6. Dezember 2006: Neues zum KMU-Projekt des IASB

 

Die Vereinigung der Chartered Certified Accountants (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine Sonderausgabe ihres Magazins Accounting & Business zum Weltkongress der Rechnungsleger im November 2006 herausgebracht. Diese Ausgabe enthielt einen Artikel mit der Überschrift "Standards und KMU: Wer, Was, Wann und Warum?" (Standards and SMEs: Who, What, When and Why?, in englischer Sprache, 70 KB). Der Artikel stammt von Paul Pacter, welcher beim IASB Direktor für die Standards für KMU sowie außerdem Webmaster von www.iasplus.com ist. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben den Artikel mit freundlicher Erlaubnis der ACCA 2006 eingestellt, die für diesen Artikel das Urheberrecht besitzt.

 

 

5. Dezember 2006: Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen hinsichtlich Ansätzen zur Messung der beruflichen Fortbildung von Rechnungslegern

 

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) erwünscht Forschungsvorschläge bezüglich Ansätzen zur Messung der beruflichen Fortbildung (Continuing Professional Development, CPD), die von weiten Kreisen des Berufsstands übernommen wurden. Es wird erwartet, dass diese Untersuchung zu einem internationalen Fortbildungspapier (International Education Paper, IEP) in 2008 führen wird, in dem Empfehlungen bezüglich der guten, ausgeübten Praxis für eine mögliche Übernahme von IFAC-Mitgliedsorganisationen enthalten sind. Die Frist zur Einreichung der Vorschläge läuft am 12. Januar 2007 ab. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen: Ansätze zur CPD-Ermittlung (132 KB)
bullet Pressemitteilung

 

 

4. Dezember 2006: Bericht zur Anwendung der IFRS in Großbritannien

 

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat einen Bericht über seine vorläufigen Feststellungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS in den Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen in Großbritannien herausgegeben. Der Ausschuss stellte fest, dass es ein "gutes Niveau von Übereinstimmungen mit den IFRS gäbe", identifizierte allerdings auch eine Reihe wiederkehrender Sachverhalte, auf die im Bericht hingewiesen wird, einschließlich den Folgenden:

 

bullet Es liegt eine "Tendenz zur Verwendung von Textbaustein-Beschreibungen in den Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren vor, unabhängig davon, ob diese im Jahresabschluss zur Anwendung kommen. IFRS Jahresabschlüssen wird nachgesagt, dass sie zu lang und zu kompliziert sind. Gezieltere und überdachtere Vorgehensweisen in diesen Bereichen könnten die Länge der Berichte reduzieren und die Verständlichkeit der Sachverhalte verbessern, was bei hochentwickelten betrieblichen Prozessen notwendig ist".
bullet Angaben zu IAS 1 hinsichtlich von subjektiven und komplexen Ermessensausübungen der Unternehmensführung waren manchmal weich formuliert und nicht informativ.
bullet Nicht alle Unternehmen wendeten die Vorschriften zur Angabe der möglichen Auswirkungen auf ihre Jahresabschlüsse von an ihrem Bilanzstichtag noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen an.
bullet Anhangangaben hinsichtlich immaterieller Vermögenswerte und durch Unternehmenszusammenschlüsse entstandenen Firmenwerten zeigten in einigen Fällen Raum für Verbesserungen.
bullet In ähnlicher Weise waren Anhangangaben bezüglich Wertminderungstests von Unternehmens- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Lebensdauer unzureichend.
bullet Durch den Bericht werden Unternehmen daran erinnert, dass sämtliche Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens nahestehende Personen gemäß IAS 24 darstellen (auch wenn diese nicht dem Vorstand zugehörig sind) und gemäß IAS 24 Angaben über deren Vergütung vorgeschrieben sind.

 

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Bericht zur IFRS-Anwendung (111 KB)
bullet Pressemitteilung

 

 

4. Dezember 2006: CESR-Bericht zur Wirtschaftsprüferaufsicht in der EU

 

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht mit dem Titel "Bericht über die Rolle der Wertpapieraufsichtsbehörden bei der Wirtschaftsprüferaufsicht in der Europäischen Union" (Report on the Role of Securities Regulators in Auditor Oversight in the European Union, in englischer Sprache, 117 KB) herausgegeben. Im Bericht wird die Beziehung der Wertpapieraufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer und deren Aufsichtssystem untersucht. Der Bericht spiegelt die Wirtschaftsprüferaufsichtsstruktur der EU/EEA Mitgliedsstaaten, bis auf zwei Ausnahmen, mit Stand vom 1. Oktober 2005 wider. In den Niederlanden übernahm die niederländische Wertpapieraufsichtsbehörde am 1. Oktober 2006 die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer und vergrößerte ihre Macht auf diesem Gebiet. Im Dezember 2005 wurde auch in Italien ein neues Gesetz erlassen, das die Befugnisse der italienischen Aufsichtsbehörde (CONSOB) hinsichtlich der Wirtschaftsprüferaufsicht stärkte. Im Bericht wird vermerkt, dass mit der Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie (8th Directive on Statutory Audit), welche bis Mitte 2008 von den Mitgliedsstaaten zu transformieren ist, jeder Mitgliedsstaat ein Aufsichtsorgan über Wirtschaftsprüfer einrichten muss. Einige Mitgliedsstaaten sind bereits dabei, einen solches Organ einzuführen. Somit wird sich die durch den Bericht aufgezeigte Situation in den nächsten zwei Jahren wahrscheinlich ändern.

 

 

4. Dezember 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den Stand des Übernahmeprozesses per 30. November 2006 (in englischer Sprache, 26 KB). Die nachfolgenden Verlautbarungen sind zurzeit noch nicht von der Europäischen Union übernommen worden:

 

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
bullet IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

 

 

2. Dezember 2006: Tagesordnung für die Dezember Sitzung des IASB

 

Der IASB wird von Dienstag, den 12. Dezember 2006 bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben.

 


12. bis 14. Dezember 2006, London

 

Dienstag, 12. Dezember 2006

 
bullet IFRIC: Entwurf des IFRIC Handbuchs zur Arbeitsweise
bullet

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Diskussionspapier

 
bullet 1. Anwendungsbereich
bullet 2. Wahlrechte zur Unterscheidung von leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen.
 

bullet

Konsolidierung – Anwendung des Beherrschungsansatzes auf Fondsmanagement- und Investmentgesellschaften

bullet

Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten – Untersuchung der erhaltenen Stellungnahmen

bullet

Rahmenkonzept – Phase des berichterstattenden Unternehmens

 

 

Mittwoch, 13. Dezember 2006

 
bullet

Finanzinstrumente – Zinsmargenhedging [Unterrichtseinheit]

 
bullet Vertreter des Europäischen Bankenverbandes werden für den Board eine Unterrichtseinheit abhalten, auf der sie einen Alternativvorschlag für ein Hedge Accounting-Modell vorstellen werden

 

 
bullet

Jährliche Verbesserungen – 2006 [Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung auf den Dienstag, den 12. Dezember 2006 verlegt werden kann, falls andere Sitzungen an diesem Tag weniger Zeit als vorhergesehen benötigen]

 
bullet 1. Sollte IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden, um Leitlinien für solche Situationen bereit zu stellen, in denen der Abschluss eines Unternehmens zwar IFRS basiert ist, jedoch nicht in vollem Einklang mit diesen steht?
bullet 2. Sollte der Ausdruck „Verkaufskosten“ („Point-of-Sale Costs“) in IAS 41 Landwirtschaft durch „Veräußerungskosten“ („Costs to sell“) ersetzt werden, um die Konsistenz mit anderen IFRS zu verbessern?
bullet 3. Sollte IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte für Abschreibungszwecke die Verwendung der Unit-of-Production Methode gestatten, wenn diese zu einem geringeren Betrag der aufgelaufenen Abschreibungen führt als die lineare Methode?

 
bullet

Finanzinstrumente – Absicherung von Teilen von Cashflow- oder Fair Value-Risiken

bullet

Finanzinstrumente – Arbeitspapier: Ansatz und Bewertung

 

 

Donnerstag, 14. Dezember 2006

 
bullet Fachliche Planung
bullet

Darstellung des Abschlusses Phase A – Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Analyse der erhaltenen Stellungnahmen.

bullet

Darstellung des Abschlusses Phase B:

 
bullet 1. Sachverhalte in Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung (insbesondere ob die direkte oder die indirekte Methode verwendet werden sollte)
bullet 2. Alternative Formate zur Darstellung von Posten der sonstigen erfassten Aufwendungen und Erträge in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen
bullet 3. Wie das gegenwärtig entwickelte Arbeitsformat von Finanzinstituten angewendet werden könnte und welche Änderungen, wenn überhaupt, notwendig sind, um deren Bedürfnisse an einen Abschluss zu adressieren

 

bullet

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II – Beratungen des vorgeschlagenen überarbeiteten IFRS 3:

 
bullet 1. Bewertung von nicht-beherrschenden Anteilen und Goodwill
bullet 2. Bilanzierung von Eventualposten, Kreditsicherheiten und Versicherungsverträgen bei einem Unternehmenszusammenschluss
bullet 3. Ob die Anwendung der Erwerbsmethode für Zusammenschlüsse zwischen Genossenschaften (Mutual Entities) und Zusammenschlüsse allein per Vertrag verpflichtend sein sollte
bullet 4. Sachverhalte in Bezug auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

 

 

2. Dezember 2006: Australien macht Änderungen an IFRS rückgängig

 

Der australische Accounting Standards Board (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat am 30. November 2006 den Entwurf (Exposure Draft) ED 151 Australische Zusätze und Streichungen von IFRS (Australian Additions to, and Deletions from, IFRSs) zur Kommentierung freigegeben. Es besteht die Möglichkeit ED 151 von der Website des AASB herunterzuladen. ED 151 spiegelt die kürzlich vom AASB getroffene Entscheidung wider, eine Übereinstimmung der australischen Rechnungslegungsvorschriften mit den IFRS hinsichtlich gewinnorientierten Organisationen zu erreichen. Aus diesem Grund wird im Entwurf vorgeschlagen, verschiedene Bilanzierungswahlrechte wiederherzustellen, die zuvor gestrichen wurden, um die derzeitigen Vorschriften an A-IFRS anzugleichen und einige für Australien spezifische Angabevorschriften zu entfernen. 

 

Bilanzierungs- und Angabewahlrecht

 

Durch ED 151 haben Unternehmen folgende Wahlrechte:

 

bullet Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nach der "indirekten" Methode. Welche Methode auch Anwendung findet, die Überleitungsrechnung zwischen Gewinn und operativen Zahlungsströmen wird nicht mehr benötigt;
bullet Quotenkonsolidierung bei der Bilanzierung gemeinschaftlich geführter Unternehmen;
bullet Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand als abgegrenzte Erträge oder durch Abzug von dem betreffenden Vermögenswert. Die Wahl beeinflusst die zeitliche Erfassung der Zuwendungen als Ertrag.
bullet Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand bei Übergang eines nicht-monetären Vermögenswertes beim Empfänger zum beizulegenden Zeitwert oder zum nominalen Betrag;
bullet Angabe von Zuwendungen der öffentlichen Hand hinsichtlich Erträge als Kredit in der Gewinn- und Verlustrechnung oder als Abzug des betreffenden Aufwands;
bullet Angabe einer Überleitung zwischen dem durchschnittlichen effektiven Steuersatz und dem anzuwendenden Steuersatz anstatt einer Überleitung zwischen Steueraufwand und Bilanzgewinn multipliziert mit dem Steuersatz. In dem Entwurf wird auch vorgeschlagen, die zusätzlichen Angaben in Bezug auf die Behandlung von Umrechnungsdifferenzen bei latenten Steuern zu eliminieren.

 

Reduzierung des Ausmaßes von zusätzlichen Angaben

 

Durch ED 151 wird auch vorgeschlagen, dass Unternehmen keine spezifischen australischen Angaben bezüglich der nachfolgende Punkte mehr vornehmen müssen:

 

bullet Leistungsorientierte Pläne, einschließlich des nach AAS 25 Superannuation Plans bestimmten Überschusses oder Defizits sowie Einzelheiten über Finanzierung;
bullet Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures;
bullet Berechnungen des Ergebnisses je Aktie, einschließlich der Angabe von zusätzlichen EPS-Zahlen im Falle einer wesentlichen Kapitalrestrukturierung;
bullet Begründung und Rechtfertigung, warum die australische Währung nicht die Darstellungswährung darstellt;
bullet Finanzieller Effekt aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres gegenüber den zuvor berichteten Halbjahresergebnissen;
bullet Zwischenberichterstattung - einschließlich der finanziellen Auswirkungen von nachträglichen Ereignissen, Einzelheiten über die möglichen oder bereits festgelegten Dividendenzahlungen und die Benennung des Zwischenberichtes;
bullet Biologische Vermögenswerte, deren Art und Weise, Schätzung der physikalischen Menge sowie Einzelheiten zu deren Nutzungsbegrenzungen bezüglich des Verkaufs;
bullet Angaben zu Bereitschaftskreditvereinbarungen und Zusammenfassung von genutzten und ungenutzten Kreditmöglichkeiten gemäß AASB 132 Financial Instruments: Disclosure and Presentation;
bullet Für Finanzinstitute Angaben, einschließlich Zinsertragsanalyse, vertragliche Laufzeiten, Wertminderungsverluste sowie treuhänderische Pflichten.

 

 

2. Dezember 2006: IAESB ersucht Stellungnahmen bezüglich des Entwurfes zum strategischen Plan

 

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) erwünscht Stellungnahmen bezüglich seines strategischen und operativen Plans für die Berichtsjahre von 2007 bis 2009 (Strategic and Operational Plan for the Period 2007-2009, in englischer Sprache, 96 KB). Der IAESB schlägt drei Aktivitäten mit höchster Priorität vor, die Anfang 2007 unternommen werden:

 

bullet Durchführung einer grundlegenden Überprüfung des Rahmenkonzeptes der International Education Statements (ISE); ganzheitliche Überlegungen zu den Entwicklungen der Rechnungslegungsausbildung sowie des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer, seit der ersten schriftlichen Aufzeichnung;
bullet Entwicklung einer Leistungsvergleichsmethode, um es IFAC-Mitgliedern und anderen zu ermöglichen, die Anwendung der IES zu bewerten;
bullet Überprüfung bereits bestehender IES, um Gebiete herauszufinden, bei denen die Verständlichkeit der Standards verbessert werden könnte und/oder Entwicklung von zusätzlichen, am besten anzuwendenden Leitlinien.  

 

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

 

 

2. Dezember 2006: EITF Roundup Ausgabe vom November 2006

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die EITF Roundup Ausgabe vom November 2006 eingestellt (in englischer Sprache, 132 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 16. November 2006 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe November 2006 beinhalten:

 

bullet Sachverhalt Nr. 06-6 Bilanzierung einer Änderung (oder einer Wandlung) von wandelbaren Fremdkapitalinstrumenten beim Schuldner;
bullet Sachverhalt Nr. 06-7 Bilanzierung einer vormalig aufgespaltenen Wandlungsoption bei einem wandelbaren Fremdkapitalinstrument, wenn die Wandlungsoption nicht länger die Aufspaltungskriterien im FASB-Standard SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen erfüllt;
bullet Sachverhalt Nr. 06-8 Anwendungsfragen zur Beurteilung einer fortlaufenden Beteiligung eines Käufers gemäß dem FASB-Standard SFAS 66 Verkäufe von Immobilien im Hinblick auf Verkäufe von Eigentumswohnungen;
bullet Sachverhalt Nr. 06-9 Berichterstattung über eine Änderung (oder des Abbaus) eines vorher existierenden Unterschieds zwischen dem Geschäftsjahresende eines Mutterunternehmens und dem eines nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmens eines konsolidierten Tochterunternehmens;
bullet Sachverhalt Nr. 06-10 Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und leistungsorientierten Bestandteilen von Lebensversicherungsvereinbarungen bei zusätzlichen Abtretungen mit Split-Dollar-Klauseln;
bullet Sachverhalt Nr. 6-11 Bilanzierung von Ertragssteuervorteilen aus Dividenden bei anteilsbasierten Vergütungsprämien
bullet Sachverhalt Nr. 06-12 Anwendung von Prüfungs- und Rechnungslegungsleitlinien des AICPA, Makler (Broker) und Händler von Wertpapieren, für Unternehmen, die am Warenterminhandel und ähnlichen Aktivitäten teilnehmen.

 

 

1. Dezember 2006: Bundestag beschließt TUG

 

Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wurde vom Bundestag beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 28. Juni 2006 haben sich folgende, wesentliche Änderungen ergeben:

 

bullet Der so genannte „Bilanzeid“ ist unter Wissensvorbehalt, d.h. „nach bestem Wissen“ abzugeben;
bullet Für die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist ein Unternehmenswahlrecht vorgesehen, allerdings soll die Anwendung von § 323 HGB erhalten bleiben;
bullet Eine materielle Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wird nicht stichprobenartig, sondern nur anlassbezogen und auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt;
bullet Quartalsberichte müssen keinen „Bilanzeid“ enthalten;
bullet Der Zeitraum der Erstellung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung kann flexibel gewählt werden; und
bullet Angaben zu nahe stehenden Personen müssen nur von Aktienemittenten und nicht auch von Schuldemittenten gemacht werden, wobei diese Angaben stattdessen auch im Anhang des Halbjahresfinanzberichts gemacht werden können.

 

Das Gesetz wird zum 20. Januar 2007 in Kraft treten. Bitte beachten Sie auch unsere Nachricht vom 17. November 2006 zu E-DRS 21 Zwischenberichterstattung, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) konkretisiert.

 

 

1. Dezember 2006: Nahezu 900.000 e-Learning Downloads von IAS Plus

 

Bis zum 30. November 2007 haben wir 878.254 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von 228.600 Besuchern aus 156 Ländern registriert. Das e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar, womit im Grunde genommen alle IFRS abgedeckt sind. Aufgrund der Komplexität der Rechnungslegung für Finanzinstrumente existieren drei Module zu IAS 32 und IAS 39 (eine allgemeine Einführung und spezielle Module zu Hedge Accounting und Ausbuchung). Deloitte ist bemüht die Qualität der Lehrmaterialien zu erhalten und aktualisiert das IFRS e-Learning-Programm regelmäßig, um Änderungen und Aktualisierungen der zugrunde gelegten Standards widerzuspiegeln. Um zu überprüfen, ob Sie die aktuellste Version des e-Learning-Programms besitzen, besuchen Sie bitte die IFRS e-Learning-Website zu der Versionhistorie.

 

 

1. Dezember 2006: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Concession Arrangements) herausgegeben. Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Regierung oder eine andere Institution des öffentlichen Sektors Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Flughäfen, Gefängnisse, Energieversorgung, Wasserbereitstellung und Verteilungseinrichtungen. Die Beherrschung über die Vermögenswerte verbleibt in den Händen der öffentlichen Hand, der private Betreiber ist allerdings sowohl verantwortlich für die Errichtungsaktivitäten als auch das Betreiben und Instandhalten der Infrastruktur des öffentlichen Bereiches. IFRIC 12 adressiert die Anwendung der bestehenden IFRS durch den Betreiber der Dienstleistungskonzession bezüglich der übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (55 KB). IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden.

 

In IFRIC 12 enthält eine Trennung in zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen:

 

bullet Der Betreiber erhält einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein unbedingtes vertragliches Recht auf Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten, von der Regierung als Gegenleistung für die Errichtung oder Erneuerung von Vermögenswerten der öffentlichen Sektors.

 
bullet Der Betreiber setzt den finanziellen Vermögenswert in der Höhe an, in der er ein unbedingtes vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von dem Konzessionsgeber, oder auf dessen Anweisung, erhält.
bullet Der Betreiber bewertet den finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

 

bullet Der Betreiber erhält einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht zur Erhebung von Gebühren bei der Benutzung der Vermögenswerte des öffentlichen Sektors, die er errichtet oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, da die Beträge der Höhe nach davon abhängen, in welchem Maße die Öffentlichkeit diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

 
bullet Der Betreiber setzt den immateriellen Vermögenswert in dem Ausmaß an, in dem er ein Recht (eine Lizenz) zur Erhebung von Gebühren von Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen erhält.
bullet Der Betreiber bewertet den immateriellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

 

In beiden Fällen erfasst und bewertet der Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung die Erträge für die von ihm erbrachten Dienstleistungen gemäß IAS 11 und IAS 18.

1. Dezember 2006: PCAOB plant ein 136 Millionen US-Dollar Budget für 2007

 

Die US-amerikanische Prüfungsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat ein Budget in Höhe von 136,4 Millionen US-Dollar für das Kalenderjahr 2007 verabschiedet, verglichen mit 130,9 Millionen US-Dollar für 2006. Die Mehrheit der Ausgaben der Behörde wird auf Personal und auf mit der Durchführung von Kontrollen verbundene Aufwendungen von kapitalmarktorientierten, registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften entfallen. Bis heute sind mehr als 1.700 kapitalmarktorientierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 750 Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der USA haben. Gesellschaften mit mehr als 100 kapitalmarktorientierten Prüfungsmandanten müssen sich jährlich einer Kontrolle unterziehen; Gesellschaften mit weniger als 100 kapitalmarktorientierten Prüfungsmandanten müssen wenigstens einmal in drei Jahren einer Kontrolle unterzogen werden. Der PCAOB erwartet bis Ende 2007 einen Anstieg der Angestelltenanzahl auf 519 Mitarbeiter, einschließlich ungefähr 250 Mitarbeitern, die für die Kontrolle zuständig sind; verglichen mit geschätzten 480 Mitarbeitern einschließlich 230 Mitarbeitern für die Kontrolle Ende 2006. Das Budget unterliegt der Verabschiedung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commision, SEC). Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Zusammenfassung des PCAOB-Budgets (32 KB)
bullet Pressemitteilung des PCAOB

Seitenanfang

 

   

Über IASPlus.de  |  § 6 Teledienstegesetz  |  Rechtliche Hinweise  |  Datenschutz  |  IASPlus.com

 

© Deloitte Touche Tohmatsu 2006