30. Dezember 2006: IFAC schlägt
Verschärfung ethischer Grundsätze hinsichtlich Prüferunabhängigkeit
vor
Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA)
der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer
(International Federation of Accountants, IFAC) hat einen
Entwurf veröffentlicht, in dem eine Aktualisierung und Verschärfung der
im IFAC-Moralkodex für Wirtschaftsprüfer (Code of Ethics for
Professional Accountants) enthaltenen Vorschriften zur
Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern vorgeschlagen wird.
Nachfolgend die wesentlichen Vorschläge zur Kodex-Änderung:
 |
Ausweitung der Vorschriften zur Partnerrotation aller
Prüfungspartner in Schlüsselpositionen bei der Prüfung eines
Unternehmens von wesentlichem öffentlichen Interesse;
|
 |
Erneuerung der Vorschriften bezüglich der Bereitstellung von
nicht-prüfungsnahen Dienstleistungen, einschließlich der
Anordnung zusätzlicher Leitlinien bei der Bereitstellung von
Dienstleistungen bezüglich Steuern bei Prüfungsmandanten;
|
 |
Bereitstellung von Leitlinien für Schlüsselpositionen des
Prüfungsteams hinsichtlich der Annahme eines
Beschäftigungsverhältnisses mit Prüfungsmandanten, die
Unternehmen von wesentlichem öffentlichen Interesse
darstellen; und |
 |
Ausweitung der Unabhängigkeitsvorschriften bei Prüfungen auf
eine größere Auswahl von Unternehmen von wesentlichem
öffentlichen Interesse. |
Die Kommentierungsfrist endet am
30. April 2007. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht
der englischsprachigen Dokumente:
29. Dezember 2006: Verfügbarkeit und
Zugriffsgeschwindigkeit auf IAS Plus.com weiterhin nicht normal
Die
Regierung von Hongkong berichtet, dass es mindestens fünf bis
sieben Tage dauern wird, die sechs unterseeischen Glasfaserkabel
vor der Küste von Taiwan zu reparieren, die durch eine Serie von
Erdbeben am 26. Dezember 2006 beschädigt wurden (siehe unseren
Bericht unten). Auf die Kabel
entfallen etwa 90% der Gesamtkapazität und betreffen vor allem
Verbindungen nach Japan, Taiwan, Korea, die USA und Kanada. Die
Betreiber haben Notfallpläne in Kraft gesetzt und den
Datenverkehr auf andere Kabel umgeleitet, die weiter in Betrieb
sind. Zurzeit sind Gesprächsdienste einschließlich
internationaler Direktverbindungen und Weiterleitungen in die
meisten Länder/Regionen mit Ausnahme von Taiwan weitgehend
wieder normal. Allerdings ist der Internetzugriff auf Websites
in Übersee weiterhin gestört. IAS Plus.com hatte bislang weniger
als ein Drittel der erwarteten Besucherzahlen für die die Woche
zwischen Weihnachten und Neujahr. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Presseerklärung der Regierung von
Hongkong (27 KB).
29. Dezember 2006: Aktualisierter
Übernahmestatusbericht von EFRAG
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht
aktualisiert, in welchem der Status der Übernahme aller IFRS
(Standards, Interpretationen und Änderungen) nach der
IAS-Verordnung der EU wiedergegeben ist. Klicken Sie
hier, um den Übernahmestatusbericht zum 20. Dezember 2006
herunterzuladen (34 KB). Gegenwärtig sind die folgenden
Verlautbarungen des IASB noch nicht für eine Anwendung in Europa
übernommen worden:
 |
IFRS
8 Geschäftssegmente |
 |
IFRIC
12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
|
 |
IFRIC
11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen
Anteilen nach IFRS 2 |
 |
IFRIC
10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
|
Der aktualisierte Übernahmestatusbericht
spiegelt EFRAGs jüngste Entscheidung wider,
IFRIC 10 für die Anwendung in Europa zu empfehlen (in
englischer Sprache, 44 KB).
29. Dezember 2006: SEC ändert Angaben zur
Vorstandsvergütung
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften zur Angabe der
Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten geändert, um
diese stärker an die Berichterstattung über Aktien- und
Optionsvergütungen nach FASB Standard 123 (überarbeitet 2004)
Aktienbasierte Vergütung anzugleichen. FAS 123(R) ist mit
IFRS 2 Aktienbasierte
Vergütungen vergleichbar. Mit der Änderung werden
Vorschriften modifiziert, die im Juli 2006 erlassen wurden. Die
Regelung vom Juli verlangte von einem Unternehmen, den
Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der
Aktienoptionsvergütungen in der zusammenfassenden
Vergütungstabelle und der Vergütungstabelle der leitenden
Angestellten der SEC für die Periode anzugeben, in der die
Optionen gewährt wurden. Nach der überarbeiteten Regelung wird
der beizulegende Zeitwert in diesen Vergütungstabellen über
dieselben Perioden verteilt, über die das Unternehmen den
Optionsaufwand gem. FAS 123(R) in seinem Abschluss erfasst.
Klicken Sie hier für die englischsprachige
Presseerklärung der SEC.
28. Dezember 2006: Erdbeben stört Zugang
und Geschwindigkeit von IAS Plus.com
Starke
Erbeben vor der Küste von Taiwan haben Verfügbarkeit und
Zugriffsgeschwindigkeit auf unsere englischsprachige Hauptseite
IAS Plus.com gestört. Die Beben ereigneten sind am
26. Dezember 2006 gegen 13:26 Uhr MEZ. Der Server für IAS
Plus.com steht in Hongkong. Die Erdbeben und damit verbundene
Nachbeben beschädigten unterseeische Datenkabel in der Straße
von Luzon zwischen Hongkong und Taiwan und unterbrachen
Internetverbindungen zwischen Hongkong und dem Großteil der Welt
am Mittwoch. IAS Plus.com ist üblicherweise durchgehend am Netz
und hat Zugriffszeiten von unter 0,8 Sekunden (das ist die Zeit,
die wir benötigen, um mit der Datenübertragung zu beginnen,
nachdem Sie die Seite aufgerufen haben). Die Schlagzeile der
heutigen Ausgabe der South China Morning Post lautet:
|
Chaos im Cyperspace lässt Region taumeln
Netzbenutzer kommen nur schwerlich ohne
ihre Lebensader klar - Provider warnen, dass die Reparatur der
durch das Beben beschädigten Kabel Wochen dauern könnte.
|
Nachtrag 28. Dezember, 08:48 MEZ: Den Nachrichten zufolge
sind sechs der sieben Hauptglasfaserkabel, mit denen Hongkong
versorgt wird, schwer beschädigt, und das siebte arbeitet mit
begrenzter Kapazität. Mindestens acht Boote - drei aus Taiwan
und fünf aus Hongkong - wurden entsendet, um den Schaden zu
ermitteln und Reparaturen auszuführen. Diese können den
Berichten zufolge bis zu drei Wochen andauern. Möglicherweise
kann ein Teil des Datenverkehrs umgeleitet werden, bis die
Reparaturarbeiten abgeschlossen sind.
26. Dezember 2006: Sechs Entwürfe vom
IAASB
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
hat den Vorschlag für eine Überarbeitung des internationalen
Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 580
Schriftliche Darstellungen (überarbeitet und
umformuliert) sowie fünf Entwürfe für eine Überabreitung von
Standards in Übereinstimmung mit der neuen Übereinkunft des
IAASB zur klareren Abfassung genehmigt. Schriftliche
Darstellungen sind Bestätigungen, die Prüfer von der
Geschäftsleitung, jenen, die mit der Unternehmensführung betraut
sind, und anderen Parteien im Rahmen des Prüfungsprozesses
anfordern. Die Bestätigungen beziehen sich auf den Abschluss
einschließlich der internen Kontrollen, die Vollständigkeit der
Informationen, die dem Prüfer zugänglich gemacht wurden, sowie
bestimmte Aussagen im Abschluss. Bei den fünf "klareren"
Entwürfen handelt es sich um:
 |
ISA 230 (umformuliert)
Arbeitspapiere des Abschlussprüfers
|
 |
ISA 540 (überarbeitet und umformuliert)
Die Prüfung von geschätzten Werten in der
Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des
beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben
|
 |
ISA 560 (umformuliert) Ereignisse
nach dem Abschlussstichtag |
 |
ISA 610 (umformuliert) Interne
Revision und Abschlussprüfung |
 |
ISA 720 (umformuliert) Die
Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von
Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht
werden |
Der vorgeschlagene ISA 540 ist eine
Kombination aus ISA 540 (überarbeitet) Die Prüfung von
Schätzungen bei der Bilanzierung und zugehöriger Angaben (bis
auf jene, die sich auf die Fair Value-Bewertung und -Angaben
beziehen) und ISA 545 Die Prüfung von Fair
Value-Bewertungen und -Angaben. Stellungnahmen zu den
Entwürfen der vorgeschlagenen ISA 540 und 580 (beide
überarbeitet und umformuliert) werden
bis zum 30. April 2007 erbeten. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Presseerklärung.
23. Dezember 2006: Sonderausgabe des
IAS
Plus-Newsletters zum Jahresende 2006
Unsere
internationalen Kollegen haben
eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel „Jahresende 2006“
veröffentlicht (Closing
Out 2006, in englischer Sprache, 135 KB). Im Newsletter werden alle neuen und geänderten
Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 enden, in Kraft treten. Nachfolgend finden Sie eine
Liste dieser Verlautbarungen:
| Inkrafttreten für
Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2006 enden |
| Neuer Standard |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| IFRS 6 |
Exploration und Evaluierung von mineralischen
Ressourcen |
Januar 2005 |
| Änderungen an Standards |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| Änderungen an IAS 19 |
Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste, Gruppenpläne und Angabepflichten |
--- |
| Änderungen an IAS 21 |
Netto-Investition in einen
ausländischen Geschäftsbetrieb |
--- |
| Änderungen an IAS 39 |
Cash Flow Hedge Accounting für
geplante konzerninterne Transaktionen |
--- |
| Änderungen an IAS 39 |
Die Fair Value Option |
Juli 2005 |
| Änderungen an IAS 39 & IFRS 4 |
Finanzielle Garantieverträge |
Dezember 2005 |
| Neue Interpretationen |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| IFRIC 4 |
Beurteilung, ob eine
Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält |
Dezember 2004 |
| IFRIC 5 |
Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung,
Wiederherstellung und Umweltsanierung |
Dezember 2004 |
| IFRIC 6 |
Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an
bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(gültig für
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2005
beginnen) |
September 2005 |
| Mögliche vorzeitige
Anwendung für
Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2006 enden* |
| Neuer Standard |
gültig für Berichtsperioden, die am
oder nach dem ... beginnen |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| IFRS 7 |
Finanzinstrumente: Angaben |
1. Januar 2007 |
Oktober 2005 |
| IFRS 8 |
Operative Segmente |
1. Januar 2009 |
Dezember 2006 |
| Änderungen an Standards |
gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem
... beginnen |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| Änderungen an IAS 1 |
Angaben zum Kapital |
1. Januar 2007 |
Oktober 2005 |
| Überarbeitete Hinweise zur Umsetzung
von IFRS 4 |
1. Januar 2007 |
--- |
| Neue Interpretationen |
gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem
... beginnen |
IAS Plus-Newsletter veröffentlicht |
| IFRIC 7 |
Anwendung des
Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern |
1.
März 2006 |
Dezember 2005 |
| IFRIC 8 |
Anwendungsbereich von IFRS 2 |
1.
Mai 2006 |
Januar 2006 |
| IFRIC 9 |
Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate |
1.
Juni 2006 |
März
2006 |
| IFRIC 10* |
Zwischenberichtserstattung und Wertminderung |
1.
November 2006 |
August 2006 |
| IFRIC 11* |
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen
Anteilen nach IFRS 2 |
1.
März 2007 |
Dezember 2006 |
| IFRIC 12* |
Dienstleistungskonzessionsvereinbrarungen |
1.
Januar 2009 |
Dezember 2006 |
Hier finden Sie alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters.
Für einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich
hier
eintragen.
* Eine vorzeitige Anwendung neuer
Standards und Interpretationen in der Europäischen Union setzt
die Übernahme und Veröffentlichung der jeweiligen Verlautbarung
im Amtsblatt der EU voraus. Bis auf
IFRS 8 und IFRIC 10 bis 12 können danach alle
vorstehenden Verlautbarungen angewendet werden.
22. Dezember 2006: Heads Up-Newsletter
zur AICPA SEC/PCAOB Jahrestagung
Das
US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American
Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hält seine
Jahrestagung mit Vorträgen und Frage-Antwort-Sitzungen von
Vertretern der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities
and Exchange Commission, SEC), des Public Company Oversight
Board (PCAOB) und anderen Standardsettern ab. Im
Newsbeitrag vom 12. Dezember 2006 wurden
schon einige Links zu verschiedenen Vorträgen der Jahrestagung
eingestellt. Unsere amerikanischen Kollegen (National Office Accounting Standards and Communications Group, Deloitte & Touche LLP)
haben nun eine
Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht (in englischer
Sprache, 560 KB), der Auszüge zu den
wesentlichen Erkenntnissen der dreitägigen Konferenz
wiedergibt, die von mehr als 2000 Wirtschaftsprüfern besucht
wurde.
22. Dezember 2006: Stellungnahme des DSR
zum Entwurf des KMU-IFRS
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat einen Brief an den IASB
verfasst, in dem er Stellung zum im November 2006 veröffentlichten
Entwurf des KMU-IFRS nimmt. In der
Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung des
KMU-IFRS bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen hohe Kosten
verursachen wird und es noch immer unklar sei, wer die Adressaten
des KMU-IFRS sein werden. Des Weiteren wird die Akzeptanz des
KMU-IFRS in Deutschland zu einem großen Teil von der Frage der
Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital abhängen. Zur Ansicht
der Stellungnahme klicken Sie bitte
hier (340 KB).
22. Dezember 2006: Ergebnisse der 21. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
hat am 12. Dezember 2006
seine 21. Sitzung in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Die im
Ergebnisbericht angesprochenen Themen beinhalten die überarbeitete
Fassung des Interpretationsentwurfs E-RIC 4 Einordnung von
Direktversicherungen als leistungsorientierte oder
beitragsorientierte Pläne und geplante RIC-Initiativen
hinsichtlich des sukzessiven Anteilserwerbs von Anteilen an
assoziierten Unternehmen sowie der Saldierungsbereich von
Drohverlustrückstellungen. Des Weiteren werden die wesentlichen
Beschlüsse hinsichtlich der Stellungnahmen an IFRIC,
Diskussionsergebnisse zu Einzelfragen der IFRS-Rechnungslegung und
RIC-Sitzungen im Jahr 2007 aufgezeigt. Zur Ansicht des
Ergebnisberichts der 21. RIC-Sitzung klicken Sie bitte
hier (23 KB).
22. Dezember
2006: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
zu IFRS 8
Auf
IAS Plus.com wurde eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu
IFRS 8
Geschäftssegmente
eingestellt (in englischer Sprache, 111 KB). IFRS 8, der IAS 14
Segmentberichterstattung ersetzt, wurde am 30. November 2006 vom
IASB veröffentlicht. Im Newsletter werden die Regelungen von IFRS 8
und die Unterschiede zu IAS 14 erklärt. IFRS 8 ist für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen,
anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Nach
Inkrafttreten von IFRS 8 wird die Segmentberichterstattung nach IFRS
und US-GAAP (SFAS 131) bis auf kleinere Unterschiede übereinstimmen.
Durch IFRS 8 werden die Vorschriften zur Segmentberichterstattung
bei Zwischenberichtszeitpunkten wesentlich erweitert.
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie
hier. Sie können
sich hier für ein
kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).
21. Dezember
2006: Bericht der Europäischen Zentralbank zu IFRS
Die
Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Bericht mit dem Titel
"Untersuchung der Rechnungslegungsstandards aus der Perspektive
finanzieller Stabilität" (Assessment of Accounting Standards from
a Financial Stability Perspective) veröffentlicht.
Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für die Bankenaufsicht des
Europäischen Systems der Zentralbanken (European Systems of Central Banks
Banking Supervion Comittee) erstellt.
Der Ausschuss besteht
aus Vertretern der nationalen Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden
der Europäischen Union sowie der EZB.
|
Beurteilungskriterien. Zuerst nennt der Bericht 10 Kriterien, die aus
der Perspektive finanzieller Stabilität wichtig erscheinen und mit denen
Rechnungslegungsstandards im Einklang stehen sollten. Zu den ausgewählten
Kriterien zählen:
 |
Vertrauen auf
prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards; |
 |
Verwendung von
verlässlichen und relevanten Werten; |
 |
Erfassung der
Risikoverteilung und -größenordnung; |
 |
Bereitstellung
von vergleichbaren Abschlüssen; |
 |
Bereitstellung
von klaren und verständlichen Abschlüssen; |
 |
Darstellung der
Finanzlage von Banken (Bonität, Profitabilität, Liquidität); |
 |
Angleichung von
Rechnungslegungsvorschriften und sachgerechten
Risikomanagementmethoden; |
 |
Förderung einer
zukunftsgerichteten Risikoerfassung; |
 |
Vermeidung von
negativen und Förderung von positiven externen Effekten,
insbesondere in Bezug auf das Verhalten von Banken; und |
 |
Ausbau des
Marktvertrauens und der Corporate Governance. |
Positive
Ergebnisse. Der Bericht untersucht die IFRS auf der Grundlage dieser
Kriterien. Zu den im Bericht aus der Perspektive finanzieller Stabilität
identifizierten positiven Merkmalen der IFRS zählen:
 |
die allgemeine
Steigerung der Vergleichbarkeit und der Transparenz, die die
gemeinsame Grundlage zwischen Finanzinstitutionen erweitert und die
Marktdisziplin stärkt; |
 |
die
Bereitstellung von Frühwarnsignalen zur Risikopositionen, die sowohl
für die Risikomanagementaufgaben von Finanzinstitutionen als auch
für eine wirksame Marktdisziplin relevant sind; und |
 |
die Verwendung
eines prinzipienbasierten Rahmenkonzeptes, das für einen
angemessenen Grad an Flexibilität bei der Umsetzung sorgt. |
Bedenken.
Danach geht der Bericht auf Bedenken ein, die aus der Perspektive
finanzieller Stabilität entstehen könnten. Zu diesen zählen:
 |
die
Verlässlichkeit von beizulegenden Zeitwerten: Beizulegende Zeitwerte
sollten präzise hergeleitet und sachgerecht dokumentiert werden, um
eine unangemessene frühzeitige Erfassung von Gewinnen und
Verhaltensweisen zu vermeiden, die sich auf Rechnungslegungsgrößen
und nicht auf die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Faktoren
gründen; |
 |
die
wirtschaftliche Grundlage für die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen: das Rechnungslegungsrahmenkonzept sollte die
zugrunde liegende wirtschaftliche Situation widerspiegeln und auf
angemessene Art und Weise streng dokumentierte
Risikomanagementmethoden berücksichtigen, da dies ein besseres
Risikomanagement weiter fördern würde; |
 |
Rückstellungen:
Die Vorgehensweise für Rückstellungen sollte nicht zu einer
Prozyklität beitragen, jedoch die Verwendung von Methoden fördern,
die auf die Identifizierung von Kreditausfällen ausgerichtet sind,
die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem bestimmten Kreditportfolio
bereits inhärent sind. |
|
Klicken Sie auf
die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:
20. Dezember 2006: Vorgeschlagene Änderungen
am Prüfungsstandard zu internen Kontrollen
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
hat Überarbeitungen an seinem Prüfungsstandard Nr. 2 Die Prüfung
der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, die im Rahmen
mit einer Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird (An Audit of
Internal Control Over Financial Reporting Performed in Conjunction
With an Audit of Financial Statements) vorgestellt. Die
Überarbeitung spiegelt die Erfahrungen des PCAOB der ersten beiden
Jahre der prüferischen Umsetzung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley
Acts zu internen Kontrollen wider. Der überarbeitete Standard zielt
darauf ab, den Prüfer auf die wichtigsten Punkte aufmerksam zu
machen, um so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass zentrale
Schwächen aufgedeckt werden, bevor diese zu wesentlichen falschen
Inhalten von Jahresabschlüssen führen. Gleichzeitig wurden durch die
Überarbeitung des vorgestellten Standards solche
Prüfungsvorschriften gestrichen, die das PCOAB als nicht notwendig
zur Erreichung der angestrebten Ziele eingeordnet hat. Darüber
hinaus würde der vorgestellte Standard Hilfestellung bieten, wie
die Prüfung bei kleineren und weniger komplexen Unternehmen
anzupassen ist. Die Kommentierungsfrist endet am 26. Februar 2007.
Jeder endgültig angenommene Standard muss der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zur Bestätigung vorgelegt werden.
Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
19. Dezember 2006: Neue Ausgabe des Global Offerings Services
Newsletters
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die
Ausgabe Oktober-November 2006 des Deloitte Global Offerings Services Newsletter
ins Netz gestellt (in
englischer Sprache 113 KB). Global Offerings
Services ist ein weltweites Team von Deloitte Praxisexperten,
die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen
Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS)
und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich
sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält aktualisierte
Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-
und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben
des GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in englischer
Sprache).
19. Dezember 2006: SEC verschiebt SOX 404 für kleine
Unternehmen
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities
and Exchange Commission, SEC) hat den Termin, ab dem kleinere
kapitalmarktorientierte Unternehmen die Vorschriften zur
Berichterstattung über interne Kontrollen gemäß Abschnitt 404 des
Sarbanes-Oxley Act von 2002 befolgen müssen, weiter verschoben.
Zuvor mussten Unternehmen, die nicht an dem beschleunigten Verfahren
teilnehmen (Unternehmen, die entweder nicht der Definition des Exchange Act
eines Unternehmen entsprechen, das am beschleunigten
Verfahren teilnimmt, oder als große Unternehmen, die an diesem
nicht teilnehmen) sowohl die Beurteilung durch die
Unternehmensführung als auch die Bestätigung des Prüfers
hinsichtlich der Beurteilung der Unternehmensführung zur
Effektivität der internen Rechnungslegungskontrollen,
im Jahresabschluss
des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2007
endet.
 |
Der verschobene
Termin zur Bereitstellung einer Beurteilung der internen
Kontrollen durch die Unternehmensführung betrifft
Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 15. Dezember 2007
enden. |
 |
Der neue Termin zur
Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Bestätigung des
Prüfers gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
15. Dezember 2008 enden.
|
Die verschobene Umsetzung der Vorschrift zur Bestätigung durch den
Prüfer gibt den kleinen kapitalmarktorientierten Unternehmen und
deren Prüfern zusätzlich Zeit, um auf die
erwarteten Änderungen am Prüfungsstandards Nr.2 (Auditing
Standard No.2) und auf jegliche Anwendungsleitlinien, die der PCAOB
für Prüfer von kleinen Unternehmen zu veröffentlichen plant,
vorbereitet zu sein. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.
18. Dezember 2006: DRSC und
Deloitte laden zu Informationsveranstaltungen "Internationale
Rechnungslegung für den Mittelstand" ein
Das
Deutsche
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Deloitte
laden zu Informationsveranstaltungen „Internationale Rechnungslegung
für den Mittelstand“ ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht
der Entwurf des KMU-IFRS. Paul Pacter, zuständiger IASB-Leiter des
KMU-IFRS, wird den Standardentwurf des IASB für kleine und
mittelgroße Unternehmen vorstellen. Darüber hinaus soll der Entwurf
aus Sicht des nationalen und des europäischen Gesetzgebers
diskutiert werden, um einen Eindruck über die mögliche Bedeutung des
Standards in Deutschland zu gewinnen. Zudem werden Unternehmens-,
Banken- und Wirtschaftsvertreter zu Wort kommen.
Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links
zum Download der Dokumente:
|
|
16. Dezember 2006: Neue
Verfahrensweisen für Finanzinstitutionen bei Kreditausfällen
Fünf
für die Regulierung von Bankinstituten zuständige US-Behörden haben
ihre Erklärung zu Wertberichtigungen von Kredit- und
Leasingausfällen (Allowance for Loan and Lease Losses, ALLL) aus dem
Jahr 1993 überarbeitet, um eine Übereinstimmung der
US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) mit den neueren
aufsichtsrechtlichen Leitlinien sicherzustellen. In der Erklärung werden sowohl die Erwartungen an
Geschäftsführer und Unternehmensleitung von Banken und
Sparkassen als auch Bankrevisoren hinsichtlich der Entwicklung
und Beurteilung der ALLL-Beurteilung dargestellt. Diese
Überarbeitung erweitert den Anwendungsbereich der grundsätzlichen
Verfahrensweisen um Verbandsbanken (Credit Unions). Zusätzlich haben
die Behörden auch Antworten auf eine Reihe häufig gestellter Fragen
(FAQ) veröffentlicht, um Institutionen bei der Übereinstimmung mit
den US-GAAP und den ALLL-Aufsichtsleitlinien zu unterstützen.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
16. Dezember 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom Dezember 2006
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen
des dritten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
15. Dezember
2006: Neues zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Der
Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetzesbeschluss des Deutschen
Bundestages vom 30. November 2006 in Bezug auf das
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) zugestimmt. Damit kann
das TUG nach erfolgter Unterschrift des Bundespräsidenten planmäßig
am 20. Januar 2007 in Kraft treten.
Darüber hinaus fand am 13. Dezember 2006 eine öffentliche
Diskussionsrunde zum E-DRS 21 Zwischenberichterstattung in Berlin
statt. Dieser Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards
erläutert und legt die gesetzlichen Vorschriften zur
Zwischenberichterstattung aus.
Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links
zum Download der Dokumente:
15. Dezember 2006:
Diskussionsrunden zum Entwurf der KMU-IFRS
Das
Projekt des IASB zur Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards für
kleine und mittelgroße Unternehmen (Englisch: Small and Medium-sized
Entities, SMEs) findet sowohl in Deutschland und Europa
aber auch weltweit große Beachtung und wird derzeit vielfach
diskutiert. Den Interessenten an diesem Projekt soll nunmehr
Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu diesem Entwurf der KMU-IFRS im
direkten Gespräch mit Paul Pacter, zuständiger Leiter der KMU-IFRS
beim IASB, zu diskutieren. Das DRSC lädt dazu interessierte
Unternehmensvertreter sowie Adressaten und Prüfer der
Jahresabschlüsse mittelständischer Unternehmen zu Diskussionsrunden
ein. Die ca. zweistündigen Diskussionsrunden finden jeweils um 10
und 15 Uhr am:
 |
18. Januar 2007 in
Düsseldorf, |
 |
19. Januar 2007 in
Frankfurt, |
 |
19. Februar 2007 in
Hamburg und |
 |
20. Februar 2007 in
München statt. |
15. Dezember 2006: CEBS-Leitfaden zur Rechnungslegung
Das
Komitee der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors, CEBS)
hat eine neue Fassung des
Leitfadens für die Umsetzung des Rahmenkonzepts für die
konsolidierte Finanzberichterstattung (FINREP) veröffentlicht
(in englischer Sprache, 344 KB). Dieser Leitfaden ist für die
Verwendung durch Kreditinstitute bestimmt, die ihre
aufsichtsrechtlichen Berichte auf der Grundlage der von der
Europäischen Kommission übernommenen IAS/IFRS erstellen und an
irgendeine der Bankaufsichtsbehörde in der Europäischen Union
senden.
15. Dezember 2006: IPSASB gibt zwei neue Standards heraus
Der
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
hat zwei neue International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)
veröffentlicht:
 |
die Erfassung und Bemessung
von Erträgen aus Steuern; |
 |
die Ertragserfassung aus
Transferzahlungen, welche Zuwendungen von anderen
Regierungsbehörden und internationalen Organisationen,
Geschenke und Spenden einschließen; und |
 |
die Frage, wie sich
Bedingungen und Beschränkungen aus der Verwendung der
übertragenen Ressourcen im Jahresabschluss
widerspiegeln sollen. |
IPSAS 23
ist für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 30. Juni 2008 beginnen, anzuwenden. Eine frühere
Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
14. Dezember 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Dezember 2006
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen
des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
14. Dezember 2006: IFRS do kapsy - IFRS in your pocket in tschechischer Sprache
Unsere
tschechischen Kollegen haben IFRS do kapsy, die
tschechischsprachige Fassung von
IFRS in your Pocket 2006 herausgegeben
(603 KB). Diese Ausgabe enthält eine besondere Einleitung von Michal Petrman
(Office Managing Partner von Deloitte, Tschechische Republik) zusätzlich zu
allen Informationen der englischsprachigen Ausgabe. Exemplare dieser und aller
anderen Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS können über die
Publikationen-Seite von
IAS Plus.com abgerufen werden. Sie finden Links zu unseren deutschsprachigen
Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS auf der Startseite von IAS Plus.de sowie
auf unserer Publikationen-Seite.
14. Dezember 2006: SEC erleichtert Vorschriften zu SOX 404
und zur Aufhebung der Börsennotierung
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) schlägt Vorschriften zur Vereinfachung der
Befolgung der US-amerikanischen Wertpapiergesetze vor, ohne den
Schutz der Investoren zu verringern. Die Vorschriften beziehen sich
(a) auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 zur Beurteilung
von internen Kontrollen und (b) auf die Aufhebung der Börsennotierung
durch ausländische Emittenten.
|
Befolgung des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Acts von
2002
Die SEC hat Hinweise zur Befolgung der
Vorschriften nach Abschnitt 404 mit der Bitte um Stellungnahme vorgeschlagen.
Abschnitt 404 erfordert
eine Beurteilung der Unternehmensleitung und einen Bericht
bezüglich der internen Kontrollen sowie einen sich darauf beziehenden
Prüfungsbericht hinsichtlich der Befolgung der internen Kontrollen. Die
Aufsichtsbehörde übernahm im Jahr 2003 Anwendungsvorschriften zu
Abschnitt 404 bezüglich der Beurteilung
durch die Unternehmensleitung. Diese Vorschriften beinhalteten
allerdings keine vorgeschriebene Methode oder Vorgehensweise, nach der die
Unternehmensleitung diese Beurteilung durchführen sollte. Der auf dem
Tisch liegende
Vorschlag würde die Vorschriften von 2003 dahingehend ändern, dass der
Unternehmensleitung erlaubt wird, ihre Beurteilung der internen
Kontrollen auf die Gebiete zu richten, die das größte Risiko
hinsichtlich einer verlässlichen Berichterstattung darstellen. Die
Aufsichtsbehörde hat ferner Änderungen an der Verordnung S-X vorgeschlagen, um die
Berichterstattungspflichten des Prüfers in Übereinstimmung mit
Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley Acts zu bringen. Zu den Vorschlägen
kann in den nächsten 60 Tagen Stellung genommen werden. Ein mit den
Vorschlägen einhergehender
Prüfungsstandard wird nächste Woche vom Public Company Accounting
Oversight Board (PCAOB) vorgeschlagen.
Aufhebung der Börsennotierung durch
einen ausländischen Emittenten
Die Aufsichtbehörde schlug neue
Vorschriften vor,
die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine
Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 deregistrieren
und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Die
vorgeschlagenen Größenkriterien zur Aufhebung der Börsennotierung
basiert ausschließlich auf dem Handelsvolumen und nicht auf dem
prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber. Für Stellungnahmen
besteht eine 30-tägige Kommentierungsfrist. Die Aufsichtsbehörde
erwartet die Übernahme der endgültigen Vorschriften im ersten Quartal
2007.
|
14. Dezember 2006: SEC wird Verteilung von
Aktionärsinformationen mittels Internet zulassen
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) hat ihre Vorschriften bezüglich
Aktionärsinformationen geändert, um Unternehmen zu ermöglichen,
Aktionärsinformationsmaterialien für Anteilseigner durch ein "Notice
and Access"-Modell unter Verwendung des Internets anzubieten.
Unternehmen, die dieses Modell anwenden, müssen ihre
Aktionärsinformationen auf einer Website einstellen und dies den
Anteilseignern durch
eine "Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von
Aktionärsinformationen im Internet" (Notice of Internet Availability
of Proxy Materials) zumindest 40 Tage vor dem Tag
der Hauptversammlung übermitteln. Die Bekanntmachung erfolgt ohne
Aktionärsinformations-Karte. Jedoch können Unternehmen eine
Aktionärsinformations-Karte in Papierform zusammen mit einer
weiteren Kopie der Bekanntmachung 10 oder mehr Tage nach der
erstmaligen Bekanntmachung schicken. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.
13. Dezember 2006:
Stellungnahme des RIC zur IFRIC Tentative Agenda Decision vom
November 2006
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hatte
im Juli 2006 eine RIC-Initiative an IFRIC adressiert, in der
dem IFRIC angetragen wurde, die Fragestellung „Classification of
capital instruments as equity or debt instruments in the accounts of
the investor“ in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Im November 2006
hat IFRIC im IFRIC-Update unter dem Titel „Financial
instruments puttable at an amount other than fair value“ seine
vorläufige Entscheidung veröffentlicht, keine Interpretation zum vom
RIC eingebrachten Thema zu entwickeln. Da der Begründung für die
Ablehnung partiell der Bezug zur vom RIC formulierten Fragestellung
fehlt, hat RIC in einer Stellungnahme erneut die wesentlichen Punkte
dargestellt, die nach Ansicht des RIC einer Interpretation durch das
IFRIC bedürfen. IFRIC wird sich mit der Fragestellung
voraussichtlich im Januar 2007 wieder befassen. Klicken Sie
hier zur Ansicht der Stellungnahme des RIC.
13. Dezember2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Dezember 2006
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
12. Dezember, bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen
des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
13. Dezember 2006: IFAC-Informationspapier
zu Standards für Kleinstunternehmen
Die
internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) hat ein Informationspapier zur
Untersuchung der Bedürfnisse der Adressaten und Ersteller von
Finanzberichten von Kleinstunternehmen („micro entities“)
veröffentlicht. Das Papier mit dem Titel „Micro-Entity Financial
Reporting: Perspectives of Preparers and Users“ wurde von zwei
Dozenten im Bereich der Rechnungslegung aus Großbritannien verfasst. In dem Papier
werden Kleinstunternehmen als solche mit weniger als 10
Beschäftigten definiert. Das Papier enthält eine Übersicht zu den
existierenden Untersuchungen zu diesem Thema, eine Studie zum
rechtlichen Status von Kleinstunternehmen in verschiedenen Ländern
und die zahlreichen, in verschiedenen Rechtskreisen existierenden
Definitionen. „Die Untersuchung wurde aufgrund der Bedenken
angeregt, dass die IFRS für KMU des International Accounting
Standards Board (IASB) für Kleinstunternehmen nicht geeignet sein
könnten.“ Der IASB plant die Veröffentlichung eines Entwurfs der
KMU-IFRS im Januar 2007. Die Grundlage für Schlussfolgerungen
dieses Entwurfs wird die Ansicht des IASB erläutern, wonach die KMU-IFRS für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen geeignet seien,
einschließlich Kleinstunternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke für externe Adressaten erstellen. Klicken Sie auf die
folgenden englischsprachigen Links zur Ansicht der folgenden
Dokumente:
12. Dezember
2006: Vorträge auf der Jahrestagung des AICPA hinsichtlich SEC und
PCAOB Entwicklungen
Das US-amerikanische Institut der
Wirtschaftprüfer (American Institute of Certified Public Accountants,
AICPA) hält seine nationale Konferenz 2006 hinsichtlich derzeitiger
Entwicklungen bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC)
und dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board
(PCAOB) vom 11. bis 13. Dezember 2006, die in einer Simultansendung
in vier andere Städte übertragen wird. Verschiedene Vertreter der
SEC und des PCAOB, einschließlich des SEC-Vorsitzenden Christopher
Cox und des PCAOB-Vorsitzenden Mark W. Olson, werden Vorträge
abhalten. Bei der SEC registrierte Unternehmen sowie deren
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist die Konferenz ziemlich
beliebt, da die Vertreter der SEC und des PCAOB Einblicke zu
wichtigen Sachverhalten aufzeigen, die relevant für die
Berichterstattung am Jahresende sind. Nachfolgend finden Sie Links
zu einigen Präsentationen des ersten Tages der Konferenz. Die Liste
wird erweitert, sobald weitere Präsentationen (in englischer
Sprache) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
11. Dezember
2006: IFRS Musterkonzernabschlüsse für 2006
Unsere
internationalen Kollegen haben den
IFRS
Musterkonzernabschluss für 2006 veröffentlicht (vorläufige
Version, in englischer Sprache, 453 KB). Einige Änderungen (welche
erwartungsgemäß relativ geringfügig sein werden) könnten noch
vorgenommen werden, bevor die endgültige Version im Januar 2007
veröffentlicht wird. Die Herausgabe dieser vorläufigen Version soll
eine Hilfe für Unternehmen darstellen, die gerade ihre
Jahresabschlüsse für 2006 aufstellen, bevor die endgültige Version
veröffentlicht wird. Sie finden einen Link auf der
Seite zu den
Musterkonzernabschlüssen (in englischer Sprache) unserer
internationalen Kollegen. Sie finden dort ebenfalls Links zur IFRS
Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften und zum Fragebogen zur
Befolgung der IFRS für das am 31. Dezember 2006 zu Ende gehende
Geschäftsjahr. Musterkonzernabschlüsse, Checklisten und Fragebogen
zur Befolgung der IFRS hinsichtlich vergangener Jahre finden Sie
auch auf dieser Website.
11. Dezember 2006: XBRL kann IFRS-US GAAP Umwandlung gestatten
Der
Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, sprach in seiner
Rede bei der 14. Internationalen XBRL Konferenz am 5. Dezember 2006
in Philadelphia (USA) über "Die Versprechungen der interaktiven
Daten" (The
Promise of Interactive Data, in englischer Sprache). Auch der
Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, hielt eine Rede bei der
Konferenz. Christopher Cox merkte an, dass einer der Nutzen sein
könnte, die Umwandlung zwischen US GAAP und IFRS zu gestalten:
|
Zusätzlich zur vielfältigen Verwendung der interaktiven Daten durch
Unternehmen, Investoren und Analysten fällt es nicht schwer, sich
weitere leistungsstarke neue Fähigkeiten vorzustellen. Sir David und ich
verfolgen den von unseren Behörden vorgelegten Fahrplan bis 2009, der
hoffentlich die Vorschriften eliminiert, eine Überleitung von nach
International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten
Jahresabschluss auf US GAAP vornehmen zu müssen. Man kann sich bereits
XBRL-Taxonomien vorstellen, die unverzüglich jede gegebenen Finanzdaten
von einem Rechnungslegungssystem in ein anderes umwandeln können (ohne
irgendwelche Rechnungslegungsregeln zu bevorzugen). Auch wenn es nie
eine einheitliche globale Rechnungslegungsnorm geben wird, könnten wir
trotzdem die gleiche Sprache sprechen. |
11. Dezember 2006: SEC wird erneut Vorschriften zur Aufhebung der
Börsennotierung von ausländischen Emittenten vorschlagen
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) wird bei ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 eine
Empfehlung ihres Mitarbeiterstabes hinsichtlich der abermals
vorgeschlagenen neuen Vorschriften prüfen, die festlegen, wann ein
privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere im Register gemäß
dem Securities Exchange Act von 1934 löschen und seine
Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Der Stab
beabsichtigt vorzuschlagen, dass die Regeln zur Aufhebung der
Börsennotierung ausschließlich auf dem Handelsvolumen als
Größenkriterium basieren. Beim ursprünglichen Vorschlag
(Dezember 2005) wurden Größenkriterien verwendet, die auf dem
prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber als auch auf dem
Handelsvolumen basierten. Aufgrund erhaltener Stellungnahmen war die
Behörde der Auffassung, dass die auf dem Handelsvolumen basierenden
Größenkriterien einfacher anzuwenden seien. Der Mitarbeiterstab
sieht eine 30-tägige Kommentierungsfrist hinsichtlich der erneut
vorgeschlagenen Vorschriften vor und erwartet die Empfehlung
endgültiger Vorschriften im ersten Quartal 2007. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.
10. Dezember 2006:
Stellungnahme von Deloitte an IFRIC zu Ausbuchungen
Deloitte
hat dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
seine Stellungnahme
als Antwort auf dessen vorläufige
Ablehnungsformulierung
zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
vom November 2006 übermittelt. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme (117 KB). Nachfolgend ein
Auszug:
|
Im Allgemeinen stimmen wir mit der Ansicht
von IFRIC, dass eine vollständige Interpretation nicht
vonnöten sei, nicht überein [...]. Wir sind der Auffassung,
dass selbst unter Heranziehung der ablehnenden Formulierung
Unklarheit darüber besteht, wie die Ausbuchungsleitlinien
anzuwenden sind. Es bestehen Inkonsistenzen zwischen der
Formulierung im IASB
Update vom September und im IFRIC Update vom
November. Folglich rechnen wir mit weiteren Fragen, die man IFRIC bezüglich dieses Sachverhalts
in Zukunft stellen
wird. |
10. Dezember 2006:
Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu IFRIC 12
Unsere
internationalen Kollegen haben
eine Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters mit dem Titel „IFRIC
12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“ (IFRIC 12
Service Concession Arrangements, in englischer Sprache, 126 KB)
veröffentlicht. In IFRIC 12 wird die Bilanzierung von mit der
Regierung unter Vertrag stehenden Unternehmen des privaten Sektors
bei der Entwicklung, Finanzierung, dem Betreiben und der Erhaltung von
Vermögenswerten der Infrastruktur hinsichtlich öffentlicher
Dienstleistungen adressiert, die traditionell von der Regierung
bereitgestellt wurden. Beispiele solcher Vermögenswerte schließen
Straßen, Brücken, Tunnels, Gefängnisse, Krankenhäuser, Flughäfen,
Einrichtungen der Wasserverteilung, Energieversorgung sowie
Telekommunikationsnetzwerke mit ein. In IFRIC 12 wird die
Bilanzierung solcher Vereinbarungen auf Seiten der Regierung
(Konzessionsgeber) nicht behandelt. IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine
frühere Anwendung ist zulässig. Sie finden
alle früheren IAS Plus Newsletter
hier. Sie
können sich für ein
kostenfreies
Email-Abonnement eintragen.
9. Dezember 2006: Neue gemeinsame Arbeitsgruppe
des IASB und FASB zu Leasingverhältnissen
Der
International Accounting Standards Board (IASB) und der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben
die Zugehörigkeit einer neuen internationalen Arbeitsgruppe bekannt
gegeben, die die beiden Boards bei ihrem gemeinsamen Projekt
hinsichtlich der Bilanzierung von Leasingverhältnissen unterstützt.
Das gemeinsame Projekt umfasst eine umfangreiche Überarbeitung aller
Aspekte der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, und es wird
erwartet, dass es zu grundsätzlichen Änderungen bei der Bilanzierung
von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und Leasingnehmer kommen
wird. Die beiden Boards erwarten die Veröffentlichung eines
Diskussionspapiers für 2008, das ihre vorläufigen Ansichten
widerspiegelt. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung
klicken Sie bitte
hier.
| Mitglieder der internationalen
Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen |
| Name |
Titel |
Unternehmen |
Zuständigkeit |
| Ann Bordelon |
Vizepräsident der Real Estate Finance |
Wal-mart Stores, Inc. |
USA |
| John Bober |
Geschäftsführender Direktor |
GE Energy Financial Services |
USA |
| Bill Bosco |
Berater |
Leasing 101 |
USA |
| Neri Bukspan |
Geschäftsführender Direktor |
Standard & Poor’s Credit Market Services |
USA |
| Jan Buisman |
Fachlicher Senior Partner für IFRS |
PricewaterhouseCoopers |
Schweden |
| Kevin Davies |
Manager der Fachabteilung für Rechnungslegung |
Anglogold Ashanti Limited |
Südafrika |
| Thomas Gruber |
Direktor für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung |
Daimler Chrysler Finanzdienstleistungen AG |
Deutschland |
| Ho Soh Khim |
Vorstand zuständig für Rechnungslegung |
Singapore Aircraft Leasing Enterprise |
Singapur |
| Peter Kilgour |
Finanzvorstand |
Swire Properties Limited |
Hong Kong |
| David Maxwell |
Direktor |
Classic Technology Limited |
Großbritannien |
| Rich Jones |
Partner, National Office |
Ernst & Young |
USA |
| Richard Richards |
Verantwortlicher Manager für Konzernrechnungswesen und
-steuern |
Qantas Airways |
Australien |
| Iain Robertson |
Manager zuständig für Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren
und spezielle Projekt |
Canadian Pacific Railway |
Kanada |
| Thomas Schroer |
Vorsitzender des Rechnungslegungs- und Steuernkomitees |
Leaseurope |
Deutschland |
| David Trainer |
Präsident |
New Constructs, LLC |
USA |
| Mark Venus |
Finanzdirektor |
BNP Paribas Lease Group |
Frankreich |
| Jed Wrigley |
Direktor für internationale Rechnungslegung und Bewertung |
Fidelity |
Großbritannien |
| George Yungmann |
Stellvertretender Generaldirektor |
Financial Standards National Association of Real Estate
Investment Trusts |
USA |
| Thomas Schroer |
Vorsitzender des Rechnungslegungs- und Besteuerungskomitees |
Leaseurope |
Deutschland |
8. Dezember 2006: Regelung der Rechnungslegung in
der EU
Charlie
McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, hielt eine Rede zur "Rechnungslegung in der Europäischen
Union: Finden des richtigen aufsichtsrechtlichen Gleichgewichts" (Financial
Reporting in the EU: Striking the Right Regulatory Balance, in
englischer Sprache, 80 KB) auf einer vom europäischen
Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) organisierten
Konferenz in Brüssel. Im Folgenden einige Auszüge zu verschiedenen
Sachverhalten:
|
Rechnungslegung zum
beizulegenden Zeitwert. „Auf der heutigen Konferenz wird insbesondere
untersucht werden, ob eine prinzipienbasierte Rechnungslegung zum
beizulegenden Zeitwert einen Konflikt zwischen Transparenz und Stabilität
darstellt. Auf ihr wird außerdem untersucht werden, ob ein größerer Zugang
zu Informationen über das Internet eine Chance oder ein Risiko darstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun gut daran, eine Diskussion dazu
anzuregen. Ich persönlich bin skeptisch in Bezug auf die Vorteile, ich werde
jedoch sehr am Ergebnis ihrer Diskussionen interessiert sein.“
Einführung der IFRS.
„Ich denke, dass in der Praxis die Meinung vorherrscht,
dass die Vorteile die Anfangskosten überwiegen. Dennoch müssen wir dies im
Blickfeld behalten, so dass weitere Verbesserungen erreicht werden können.
Insbesondere muss mehr Konsistenz und mehr Kohärenz erarbeitet werden. Wir
können uns über den theoretischen Wert von Rechnungslegung zum beizulegenden
Zeitwert unendlich lange unterhalten. Wenn jedoch große Unterschiede
in der Umsetzung innerhalb der EU vorhanden sind, wird dies sicherlich nicht
zu finanzieller Stabilität und Transparenz beitragen.“
Jahresabschlussprüfung. „Die Kommission hat großen Spielraum,
Umsetzungsvorschriften im Rahmen der neuen Abschlussprüfungsrichtlinie
herauszugeben, ich werde jedoch meinem Motto des „weniger ist mehr“ treu
bleiben. Umsetzungsvorschriften werden nur dann verabschiedet, wenn sich
ihre Nützlichkeit voll und ganz zeigen lässt. Zwei Sachverhalte müssen
aufgrund der Dringlichkeit adressiert werden: Erstens, wie soll mit
Wirtschaftsprüfern in Drittstaaten umgegangen werden. Die Kommission wird
dazu Anfang nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben. Wir wollen
vor allem Dopplungen vermeiden. Der Ausgangspunkt für eine Zusammenarbeit
zwischen den Aufsichtsorganen sollte das Herkunftslandprinzip sein. Aus
diesem Grunde habe ich dem US-amerikanischen PCAOB vorgeschlagen, dass wir
einen Fahrplan hin zu einer künftigen Zusammenarbeit zwischen den
US-amerikanischen und europäischen Aufsichtsbehörden entwickeln. Dies wurde
im Bereich der Rechnungslegung gemacht und sollte für die Prüfung ebenfalls
erfolgen. Zweitens müssen wir untersuchen, was in Bezug auf die Anwendung
der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing)
des IAASB, den so genannten „ISAs“ getan werden sollte. Ich kann mir
vorstellen, dass wir auch dazu im Laufe des nächsten Jahres ein
Konsultationspapier herausgeben werden.“
IFRS für KMU. „Die Arbeiten gehen
auch innerhalb des IASB zur Rechnungslegung für KMU weiter. Noch einmal, um
es zu wiederholen: Was gebraucht wird, sind einfache, leicht anzuwendende
Standards, die den Unternehmen entgegen kommen. Von dem, was ich bis dato gesehen habe, habe ich Zweifel,
ob die IASB-Standards dies erreichen werden können. Und ich bin mir sicher,
dass viele in den Unternehmen diese Bedenken teilen.“ |
8.
Dezember 2006: November-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des
englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters
November 2006 eingestellt (243 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen
Kollegen erstellt. Diese Ausgabe
befasst sich mit:
|
Entwicklungen
beim FASB
 |
FASB veröffentlicht FSP FIN 46(R)-d
|
 |
Vorläufige Leitlinien zu SFAS 133 Implementation
Issue |
Entwicklungen
bei der EITF
 |
EITF-Sitzung am 16. November 2006
|
Entwicklungen beim GASB
 |
GASB veröffentlicht umfangreiche Leitlinien zur
Implementierung |
Entwicklungen beim AICPA
 |
Prüfungsrisiko-Alert: Verstehen von SAS 112
|
 |
ASB Sachverhalte SAS 113, Omnibus - 2006
|
 |
ASB Sachverhalte SSAE 14, SSAE Hierarchy
|
 |
Prüfungsrichtlinien: Beurteilung und Antwort
bezüglich Prüfungsrisiko
|
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Praktische Leitlinien: Interpretation 48
|
Entwicklungen beim PCAOB
 |
PCAOB erweitert Anwendungszeitpunkt von Rule 3523
|
Internationale Entwicklungen
 |
IASB veröffentlicht Standard zu operativen Segmenten
|
 |
IFRIC Interpretation Konzerninterne Geschäfte und
Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 |
 |
IFRIC Interpretation bezüglich
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
|
 |
Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung
|
|
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
7. Dezember 2006:
Nicht-EU-Emittenten können nationale Rechnungslegung zwei weitere
Jahre nutzen
Nachdem
die europäische Kommission zustimmende Stellungnahmen vom
europäischen Wertpapierkomitee (European Securities Committee) und
dem europäischen Parlament erhalten hat, hat sie nun Regelungen
verabschiedet, nach denen die ausländischen Unternehmen
vorübergehend gewährte Ausnahme zur Erstellung von Abschlüssen nach
nationalen Rechnungslegungsvorschriften zwecks Wertpapierausgabe an
den EU-Kapitalmärkten um zwei Jahre verlängert wird. Nach diesen
Regelungen fallen Emittenten aus Drittstaaten („Nicht-EU“-Emittenten)
nicht unter die Umstellungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2008,
wenn:
 |
Die Finanzinformationen eine
klare und uneingeschränkte Aussage enthalten, dass sie im
Einklang mit den IFRS stehen; oder |
 |
Die
Finanzinformationen im Einklang mit kanadischen, japanischen
oder US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards erstellt
sind; oder |
 |
Die
Finanzinformationen unter Verwendung eines
Rechnungslegungssystems eines Dritt-Staates erstellt sind,
bei dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind: |
 |
Die
zuständige, für diese Rechnungslegungsstandards
verantwortliche Stelle hat sich öffentlich zur
Konvergenz mit den IFRS bekannt; und |
 |
Diese Stelle hat ein Arbeitsprogramm begonnen, das den
Fortschritt hin zu einer Konvergenz vor dem 31. Dezember
2008 veranschaulicht; und |
 |
Der
Emittent stellt der entsprechenden zuständigen Stelle
ausreichende Nachweise zur Verfügung, um zu
demonstrieren, dass die Bedingungen der zwei
vorhergehenden Punkte erfüllt wurden. |
Eine
Entscheidung zur Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards aus
Drittstaaten mit den IFRS wird voraussichtlich vor Ende 2009
getroffen werden. Die Regelungen verpflichten die Dienststellen der
Kommission zur Verabschiedung einer Definition der Gleichwertigkeit
und eines Gleichwertigkeitsmechanismus vor dem 1. Januar 2008.
Klicken Sie auf die folgenden Links für:
7. Dezember 2006:
Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu IFRIC 11
Unser
weltweit für IFRS zuständiges Büro (Deloitte IFRS Global Office) hat
eine Sonderausgabe unseres IAS Plus Newsletters mit dem Titel „IFRIC
11 klärt Rechnungslegung nach IFRS 2“ (IFRIC 11
Clarifies Accounting under IFRS 2, in englischer Sprache, 85 KB)
veröffentlicht. In IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und
Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 wird die Anwendung
von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf bestimmte
anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen unter Verwendung der
eigenen Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens und auf
Vereinbarungen unter Verwendung der Eigenkapitalinstrumente des
Mutterunternehmens behandelt. IFRIC 11 ist für Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Sie finden
alle früheren IAS Plus Newsletter
hier. Sie
können sich hier für ein
kostenfreies
Email-Abonnement eintragen.
7. Dezember 2006:
Wesentliche Prüfungsprobleme bei den jüngsten IASB-Vorschlägen
Deloitte
Touche Tohmatsu hat eine Antwort auf die Anfrage vom International
Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zur Identifizierung
wesentlicher Prüfungsprobleme in den jüngsten Vorschlägen des
International Accounting Standards Board (IASB) übermittelt. Ein
Auszug hieraus:
|
Wir haben Bedenken hinsichtlich der
Bewertung einiger Posten im Abschluss mit dem
beizulegenden Zeitwert. Dazu gehört etwa die Frage, ob
es möglich ist, angemessene Rechnungslegungs- und
Prüfungsleitlinien zu entwickeln, um den beizulegenden
Zeitwert verlässlich zu ermitteln. Im Anhang dieser
Stellungnahme haben wir auf die wesentlichen
Prüfungsprobleme verwiesen, die in den jüngsten
Stellungnahmen an den IASB enthalten waren, sowie auf
die praktische Bedeutung dieses Sachverhaltes. In
vorhergehenden Jahren haben wir ebenfalls auf
Prüfungsprobleme und Bedenken in Zusammenhang mit dem
beizulegenden Zeitwert im Allgemeinen hingewiesen und
insbesondere bzgl. Finanzinstrumente und anteilsbasierte
Vergütungen. |
Klicken Sie auf
die folgenden englischsprachigen Links:
7. Dezember 2006:
Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur
Unsere
Deloitte-Kollegen aus Singapur haben die Ausgabe 2006 der
Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur
veröffentlicht. Diese Broschüre fasst den Übernahmestatus durch den
Council on Corporate Disclosure and Governance (CCDG,
Rechnungslegungs-Standardsetter von Singapur) der International
Financial Reporting Standards (einschließlich Interpretationen) bis
einschließlich November 2006 zusammen. Die Broschüre enthält daneben
einen detaillierten Vergleich der Singapur-Rechnungslegungsstandards
mit den IFRS. Klicken Sie hier zum
Download der englischsprachigen Broschüre (201 KB). Sie finden
weitere Informationen zu den Rechnungslegungsstandards in Singapur
auf der
Singapur-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Dort
finden Sie auch Links zum Download der Ausgaben früherer Jahre der
Broschüre zu den Änderungen.
6. Dezember 2006: PCAOB wird sich mit überarbeitetem Standard
zur Prüfung interner Kontrollen befassen
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
wird sich am 19. Dezember 2006
treffen, um sich mit dem Vorschlag zur öffentlichen Kommentierung
eines neuen Prüfungsstandards zu befassen, der den existierenden
Prüfungsstandard Nr. 2 (Auditing
Standard No. 2) zu internen Rechnungslegungskontrollen und
weiteren verwandten Vorschlägen ersetzen soll. Die Überarbeitungen
würden „für eine sehr viel effizientere, risikoorientiertere und
besser anzupassende Umsetzung“ der Prüfungsvorschriften der internen
Kontrollen sorgen. In der
Bekanntmachung des PCAOB (in englischer Sprache)heißt es:
|
Der Board hat die
Absicht, einen überarbeiteten Prüfungsstandard vorzuschlagen, der
kürzer, leichter verständlich, und besser anzupassen wäre auf Prüfungen
von Unternehmen jeder Größenordnung und Schwierigkeit. Zu den
Veränderungen, denen sich der Board widmen will, zählen:
 |
Verringerung der groben Ausdrucksweise. |
 |
Neudefinition von Schlüsselbegriffen. |
 |
Klarstellung, dass die Wesentlichkeitsbeurteilung für Zwecke
einer Prüfung der internen Kontrollen auf den gleichen lange
bestehenden Grundsätzen beruht, die auch auf die Prüfung von
Abschlüssen anzuwenden ist. |
 |
Verdichtung
der PCAOB-Standards zur Verwendung der Arbeiten Dritter bei
Prüfungen interner Kontrollen und bei Abschlussprüfungen in
einen neuen Standard, um damit die Zusammenführung der beiden
Prüfungen zu erleichtern. |
|
6. Dezember 2006: Heads Up-Alert zu den aktuellen Ansichten des
SEC-Mitarbeiterstabes
Am
26. September 2006 hat das SEC-Aufsichtskomitee des US-amerikanischen
Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified
Public Accountants) das dritte Treffen dieses Jahres mit dem
Mitarbeiterstab der Börsenaufsichtsbehörde SEC abgehalten. Das
Komitee hält regelmäßige Treffen mit dem Mitarbeiterstab der SEC ab,
einerseits zur Diskussion aktueller fachlicher Themen der
Bilanzierung und Rechnungslegung im Zusammenhang mit den Regeln und
Vorschriften der SEC, andererseits zur Behandlung laufender Projekte
des SEC-Stabes und endgültig verabschiedeter Regeln. Im Oktober 2006
wurde auf unserer Website ein Heads Up-Newsletter, der von
unseren amerikanischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, USA)
herausgegeben wurde, eingestellt, der eine vorläufige
Zusammenfassung des Treffens beinhaltete. Seit der ersten Herausgabe
des Heads Up-Newsletters wurden einige endgültige
Diskussionsunterlagen bezüglich der Sitzung vom 26. September 2006
auf der Website des AICPA veröffentlicht. Diese Unterlagen
beinhalten die endgültigen Ansichten des SEC-Mitarbeiterstabs zu
Sachverhalten, die während dieser Sitzung erörtert wurden. In
einigen Fällen unterscheiden sich die Inhalte der endgültigen
Diskussionsunterlagen substanziell von der Erstausgabe des Heads
Up-Newsletters. Aus diesem Grund wurde der Heads
Up-Newsletter aktualisiert. Die abgeänderten Sachverhalte des
englischsprachigen Dokumentes sind mit (revised)
gekennzeichnet, mit einer kurzen Zusammenfassung der
Abänderungsgründe aus Sicht der SEC.
Klicken Sie auf den folgenden Link zur
Ansicht der englischsprachigen
Aktualisierung des Heads Up-Newsletters (109 KB).
6. Dezember 2006:
Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB
Das
weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu hat seit Jahren
Stellungnahmen zu allen, zu kommentierenden Papieren von IASB; IFRIC,
IASCF, IASC und SIC übermittelt, einschließlich Diskussionspapieren,
Entwürfen und Interpretationsentwürfen. Unsere Kollegen von IAS
Plus.com verfügen über eine englischsprachige Seite, auf der sich
die Links zu
allen Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC seit
1995 befinden. Außerdem wird jede neue Stellungnahme im Rahmen einer
kurzen Nachricht auf der Startseite (von IAS Plus.com und .de)
bekannt gegeben. Das weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu
übermittelt außerdem weltweite Stellungnahmen an den International
Auditing and Assurance Board (IAASB). Unsere Kollegen von IAS
Plus.com haben eine neue Seite mit
Links
zu allen unseren Stellungnahmen an den IAASB eingerichtet, und
es ist vorgesehen, jede neue Stellungnahme auf der Startseite
bekannt zu geben. Der dauerhafte Link auf die „Deloitte
Stellungnahmen“ (Deloitte Comment Letters) auf der linken Seite von
IAS Plus.com (unter „Publications“) bringt Sie zu unseren
Stellungnahmen an IASB/IFRIC und auch zu unseren Stellungnahmen an
den IAASB. Es existiert außerdem ein Link auf der entsprechenden
IAASB-Seite bei
den Kollegen von IAS Plus.com.
6. Dezember 2006:
Neues zum KMU-Projekt des IASB
Die
Vereinigung der Chartered Certified Accountants (Association of
Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine Sonderausgabe ihres
Magazins Accounting & Business zum Weltkongress der
Rechnungsleger im November 2006 herausgebracht. Diese Ausgabe
enthielt einen Artikel mit der Überschrift
"Standards und KMU: Wer, Was, Wann
und Warum?" (Standards
and SMEs: Who, What, When and Why?, in englischer Sprache, 70
KB). Der Artikel stammt von Paul Pacter, welcher beim IASB Direktor
für die Standards für KMU sowie außerdem Webmaster von
www.iasplus.com ist. Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben den Artikel mit freundlicher
Erlaubnis der ACCA 2006 eingestellt, die für diesen Artikel das
Urheberrecht besitzt.
5. Dezember 2006: Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen
hinsichtlich Ansätzen zur Messung der beruflichen Fortbildung von
Rechnungslegern
Der
International Accounting Education Standards Board (IAESB)
erwünscht Forschungsvorschläge bezüglich Ansätzen zur Messung der
beruflichen Fortbildung (Continuing Professional Development, CPD),
die von weiten Kreisen des Berufsstands übernommen wurden. Es wird
erwartet, dass diese Untersuchung zu einem internationalen
Fortbildungspapier (International Education Paper, IEP) in 2008
führen wird, in dem Empfehlungen bezüglich der guten, ausgeübten
Praxis für eine mögliche Übernahme von IFAC-Mitgliedsorganisationen
enthalten sind. Die Frist zur Einreichung der Vorschläge läuft am
12. Januar 2007 ab. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht
der englischsprachigen Dokumente:
4. Dezember 2006: Bericht zur Anwendung der IFRS in Großbritannien
Der
britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK
Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat einen Bericht über seine
vorläufigen Feststellungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS in
den Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen in
Großbritannien herausgegeben. Der Ausschuss stellte fest, dass es
ein "gutes Niveau von Übereinstimmungen mit den IFRS gäbe",
identifizierte allerdings auch eine Reihe wiederkehrender
Sachverhalte, auf die im Bericht hingewiesen wird, einschließlich
den Folgenden:
 |
Es liegt eine "Tendenz zur
Verwendung von Textbaustein-Beschreibungen in den Angaben zu
Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren vor, unabhängig
davon, ob diese im Jahresabschluss zur Anwendung kommen.
IFRS Jahresabschlüssen wird nachgesagt, dass sie zu lang und
zu kompliziert sind. Gezieltere und überdachtere
Vorgehensweisen in diesen Bereichen könnten die Länge der
Berichte reduzieren und die Verständlichkeit der
Sachverhalte verbessern, was bei hochentwickelten
betrieblichen Prozessen notwendig ist". |
 |
Angaben zu IAS 1 hinsichtlich
von subjektiven und komplexen Ermessensausübungen der
Unternehmensführung waren manchmal weich formuliert und nicht
informativ. |
 |
Nicht alle Unternehmen
wendeten die Vorschriften zur Angabe der möglichen
Auswirkungen auf ihre Jahresabschlüsse von an ihrem
Bilanzstichtag noch nicht in Kraft getretenen Standards und
Interpretationen an. |
 |
Anhangangaben hinsichtlich
immaterieller Vermögenswerte und durch
Unternehmenszusammenschlüsse entstandenen Firmenwerten
zeigten in einigen Fällen Raum für Verbesserungen. |
 |
In ähnlicher Weise waren
Anhangangaben bezüglich Wertminderungstests von
Unternehmens- oder Firmenwerten und immateriellen
Vermögenswerten mit unbegrenzter Lebensdauer unzureichend. |
 |
Durch den Bericht werden
Unternehmen daran erinnert, dass sämtliche Personen in
Schlüsselpositionen des Unternehmens nahestehende Personen
gemäß IAS 24 darstellen (auch wenn diese nicht dem Vorstand
zugehörig sind) und gemäß IAS 24 Angaben über deren
Vergütung vorgeschrieben sind. |
Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
4. Dezember 2006: CESR-Bericht zur Wirtschaftsprüferaufsicht
in der EU
Der
Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht mit dem Titel "Bericht über die
Rolle der Wertpapieraufsichtsbehörden bei der
Wirtschaftsprüferaufsicht in der Europäischen Union" (Report
on the Role of Securities Regulators in Auditor Oversight in the
European Union, in englischer Sprache, 117 KB) herausgegeben. Im
Bericht wird die Beziehung der Wertpapieraufsichtsbehörden,
Wirtschaftsprüfer und deren Aufsichtssystem untersucht.
Der Bericht spiegelt die Wirtschaftsprüferaufsichtsstruktur der
EU/EEA Mitgliedsstaaten, bis auf zwei Ausnahmen, mit Stand vom
1. Oktober 2005 wider. In den Niederlanden übernahm die
niederländische Wertpapieraufsichtsbehörde am 1. Oktober 2006 die
Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer und vergrößerte ihre Macht auf
diesem Gebiet. Im Dezember 2005 wurde auch in Italien ein neues
Gesetz erlassen, das die Befugnisse der italienischen
Aufsichtsbehörde (CONSOB) hinsichtlich der Wirtschaftsprüferaufsicht
stärkte. Im Bericht wird vermerkt, dass mit der Neufassung der
Abschlussprüferrichtlinie (8th Directive on Statutory Audit), welche
bis Mitte 2008 von den Mitgliedsstaaten zu transformieren ist, jeder
Mitgliedsstaat ein Aufsichtsorgan über Wirtschaftsprüfer einrichten
muss. Einige Mitgliedsstaaten sind bereits dabei, einen solches
Organ einzuführen. Somit wird sich die durch den Bericht aufgezeigte
Situation in den nächsten zwei Jahren wahrscheinlich ändern.
4. Dezember 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des
Übernahmeprozesses
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und
Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken
sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den
Stand des
Übernahmeprozesses per 30. November 2006 (in englischer
Sprache, 26 KB). Die nachfolgenden Verlautbarungen sind zurzeit noch
nicht von der Europäischen Union übernommen worden:
2. Dezember 2006: Tagesordnung für die Dezember Sitzung des
IASB
Der
IASB wird von Dienstag, den 12. Dezember 2006 bis Donnerstag, den
14. Dezember 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner
Büroräumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist
unten wiedergegeben.

12. bis 14. Dezember 2006, London
Dienstag, 12. Dezember 2006
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IFRIC: Entwurf des IFRIC Handbuchs zur
Arbeitsweise |
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Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses –
Diskussionspapier
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1. Anwendungsbereich |
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2. Wahlrechte zur Unterscheidung von
leistungsorientierten und
beitragsorientierten Plänen. |
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Konsolidierung
– Anwendung des Beherrschungsansatzes auf
Fondsmanagement- und Investmentgesellschaften |
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Kurzfristige
Konvergenz: Fremdkapitalkosten – Untersuchung
der erhaltenen Stellungnahmen |
 |
Rahmenkonzept –
Phase des berichterstattenden Unternehmens
|
Mittwoch, 13. Dezember 2006
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Finanzinstrumente – Zinsmargenhedging
[Unterrichtseinheit]
 |
Vertreter des Europäischen
Bankenverbandes werden für den Board
eine Unterrichtseinheit abhalten, auf
der sie einen Alternativvorschlag für
ein Hedge Accounting-Modell vorstellen
werden |
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Finanzinstrumente – Absicherung von Teilen von
Cashflow- oder Fair Value-Risiken |
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Finanzinstrumente – Arbeitspapier: Ansatz und
Bewertung
|
Donnerstag, 14. Dezember 2006
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2. Dezember 2006: Australien macht Änderungen an IFRS
rückgängig
Der
australische Accounting Standards Board (Australian Accounting
Standards Board, AASB) hat am 30. November 2006 den Entwurf (Exposure
Draft) ED 151 Australische Zusätze und Streichungen von IFRS
(Australian Additions to, and Deletions from, IFRSs) zur
Kommentierung freigegeben. Es besteht die Möglichkeit ED 151 von der
Website des AASB
herunterzuladen. ED 151 spiegelt die kürzlich vom AASB getroffene
Entscheidung wider, eine Übereinstimmung der australischen
Rechnungslegungsvorschriften mit den IFRS hinsichtlich
gewinnorientierten Organisationen zu erreichen. Aus diesem Grund
wird im Entwurf vorgeschlagen, verschiedene Bilanzierungswahlrechte
wiederherzustellen, die zuvor gestrichen wurden, um die derzeitigen
Vorschriften an A-IFRS anzugleichen und einige für Australien
spezifische Angabevorschriften zu entfernen.
| Bilanzierungs- und Angabewahlrecht
Durch ED 151 haben Unternehmen folgende Wahlrechte:
 |
Aufstellung einer
Kapitalflussrechnung nach der "indirekten"
Methode. Welche Methode auch Anwendung findet,
die Überleitungsrechnung zwischen Gewinn und
operativen Zahlungsströmen wird nicht mehr
benötigt; |
 |
Quotenkonsolidierung bei der Bilanzierung
gemeinschaftlich geführter Unternehmen; |
 |
Bilanzierung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand als
abgegrenzte Erträge oder durch Abzug von dem
betreffenden Vermögenswert. Die Wahl beeinflusst
die zeitliche Erfassung der Zuwendungen als
Ertrag. |
 |
Bilanzierung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand bei Übergang
eines nicht-monetären Vermögenswertes beim
Empfänger zum beizulegenden Zeitwert oder zum
nominalen Betrag; |
 |
Angabe von
Zuwendungen der öffentlichen Hand hinsichtlich
Erträge als Kredit in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder als Abzug des betreffenden
Aufwands; |
 |
Angabe einer
Überleitung zwischen dem durchschnittlichen
effektiven Steuersatz und dem anzuwendenden
Steuersatz anstatt einer Überleitung zwischen
Steueraufwand und Bilanzgewinn multipliziert mit
dem Steuersatz. In dem Entwurf wird auch
vorgeschlagen, die zusätzlichen Angaben in Bezug
auf die Behandlung von Umrechnungsdifferenzen
bei latenten Steuern zu eliminieren. |
Reduzierung des Ausmaßes von zusätzlichen Angaben
Durch ED 151 wird auch vorgeschlagen, dass
Unternehmen keine spezifischen australischen Angaben
bezüglich der nachfolgende Punkte mehr vornehmen müssen:
 |
Leistungsorientierte Pläne, einschließlich des
nach AAS 25 Superannuation Plans
bestimmten Überschusses oder Defizits sowie
Einzelheiten über Finanzierung; |
 |
Assoziierte
Unternehmen und Joint Ventures; |
 |
Berechnungen des
Ergebnisses je Aktie, einschließlich der Angabe
von zusätzlichen EPS-Zahlen im Falle einer
wesentlichen Kapitalrestrukturierung; |
 |
Begründung und
Rechtfertigung, warum die australische Währung
nicht die Darstellungswährung darstellt; |
 |
Finanzieller
Effekt aus Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsverfahren in der zweiten Hälfte des
Berichtsjahres gegenüber den zuvor berichteten
Halbjahresergebnissen; |
 |
Zwischenberichterstattung - einschließlich der
finanziellen Auswirkungen von nachträglichen
Ereignissen, Einzelheiten über die möglichen
oder bereits festgelegten Dividendenzahlungen
und die Benennung des Zwischenberichtes; |
 |
Biologische
Vermögenswerte, deren Art und Weise, Schätzung
der physikalischen Menge sowie Einzelheiten zu
deren Nutzungsbegrenzungen bezüglich des
Verkaufs; |
 |
Angaben zu
Bereitschaftskreditvereinbarungen und
Zusammenfassung von genutzten und ungenutzten
Kreditmöglichkeiten gemäß AASB 132 Financial
Instruments: Disclosure and Presentation; |
 |
Für
Finanzinstitute Angaben, einschließlich
Zinsertragsanalyse, vertragliche Laufzeiten,
Wertminderungsverluste sowie treuhänderische
Pflichten. |
|
2. Dezember 2006: IAESB ersucht Stellungnahmen bezüglich des
Entwurfes zum strategischen Plan
Der
International Accounting Education Standards Board (IAESB)
erwünscht Stellungnahmen bezüglich seines strategischen und
operativen Plans für die Berichtsjahre von 2007 bis 2009 (Strategic
and Operational Plan for the Period 2007-2009, in englischer Sprache,
96 KB). Der IAESB schlägt drei Aktivitäten mit höchster Priorität
vor, die Anfang 2007 unternommen werden:
 |
Durchführung einer
grundlegenden Überprüfung des Rahmenkonzeptes der
International Education Statements (ISE); ganzheitliche
Überlegungen zu den Entwicklungen der
Rechnungslegungsausbildung sowie des Berufsstandes der
Wirtschaftsprüfer, seit der ersten schriftlichen
Aufzeichnung; |
 |
Entwicklung einer
Leistungsvergleichsmethode, um es IFAC-Mitgliedern und
anderen zu ermöglichen, die Anwendung der IES zu bewerten; |
 |
Überprüfung bereits
bestehender IES, um Gebiete herauszufinden, bei denen die
Verständlichkeit der Standards verbessert werden könnte
und/oder Entwicklung von zusätzlichen, am besten
anzuwendenden Leitlinien. |
Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht.
Klicken Sie hier zur Ansicht der
englischsprachigen Pressemitteilung.
2. Dezember 2006: EITF Roundup Ausgabe vom November 2006
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die
EITF Roundup
Ausgabe vom November 2006 eingestellt (in englischer Sprache,
132 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging
Issues Task Force des FASB am 16. November 2006 erörterten
Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen
Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben können Sie
hier
beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe November 2006
beinhalten:
 |
Sachverhalt Nr. 06-6
Bilanzierung einer Änderung (oder einer Wandlung) von
wandelbaren Fremdkapitalinstrumenten beim Schuldner; |
 |
Sachverhalt Nr. 06-7
Bilanzierung einer vormalig aufgespaltenen Wandlungsoption
bei einem wandelbaren Fremdkapitalinstrument, wenn die
Wandlungsoption nicht länger die Aufspaltungskriterien im
FASB-Standard SFAS 133 Bilanzierung von derivativen
Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen erfüllt; |
 |
Sachverhalt Nr. 06-8
Anwendungsfragen zur Beurteilung einer fortlaufenden
Beteiligung eines Käufers gemäß dem FASB-Standard SFAS 66
Verkäufe von Immobilien im Hinblick auf Verkäufe von
Eigentumswohnungen; |
 |
Sachverhalt Nr. 06-9
Berichterstattung über eine Änderung (oder des Abbaus) eines
vorher existierenden Unterschieds zwischen dem
Geschäftsjahresende eines Mutterunternehmens und dem eines
nach der Equity-Methode bilanzierten
Beteiligungsunternehmens eines konsolidierten
Tochterunternehmens; |
 |
Sachverhalt Nr. 06-10
Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und
leistungsorientierten Bestandteilen von
Lebensversicherungsvereinbarungen bei zusätzlichen
Abtretungen mit Split-Dollar-Klauseln; |
 |
Sachverhalt Nr. 6-11
Bilanzierung von Ertragssteuervorteilen aus Dividenden bei
anteilsbasierten Vergütungsprämien |
 |
Sachverhalt Nr. 06-12
Anwendung von Prüfungs- und Rechnungslegungsleitlinien des
AICPA, Makler (Broker) und Händler von Wertpapieren, für
Unternehmen, die am Warenterminhandel und ähnlichen
Aktivitäten teilnehmen. |
1. Dezember 2006:
Bundestag beschließt TUG
Das
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wurde vom Bundestag beschlossen.
Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 28. Juni 2006 haben sich folgende,
wesentliche Änderungen ergeben:
 |
Der so genannte „Bilanzeid“
ist unter Wissensvorbehalt, d.h. „nach bestem
Wissen“ abzugeben; |
 |
Für die
prüferische Durchsicht der
Halbjahresfinanzberichte ist ein
Unternehmenswahlrecht vorgesehen, allerdings
soll die Anwendung von § 323 HGB erhalten
bleiben; |
 |
Eine materielle
Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
wird nicht stichprobenartig, sondern nur
anlassbezogen und auf Verlangen der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) durchgeführt; |
 |
Quartalsberichte
müssen keinen „Bilanzeid“ enthalten; |
 |
Der Zeitraum der
Erstellung einer Zwischenmitteilung der
Geschäftsführung kann flexibel gewählt werden;
und |
 |
Angaben zu nahe
stehenden Personen müssen nur von
Aktienemittenten und nicht auch von
Schuldemittenten gemacht werden, wobei diese
Angaben stattdessen auch im Anhang des
Halbjahresfinanzberichts gemacht werden können. |
|
Das Gesetz wird zum 20.
Januar 2007 in Kraft treten. Bitte beachten Sie auch unsere
Nachricht vom 17. November 2006 zu E-DRS 21
Zwischenberichterstattung, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) konkretisiert.
1. Dezember 2006: Nahezu 900.000 e-Learning Downloads von IAS
Plus
Bis
zum 30. November 2007 haben wir
878.254 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von 228.600
Besuchern aus 156 Ländern registriert. Das
e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen
berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne
Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich
wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline
abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit
kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer
englischsprachigen Seite www.iasplus.com
auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar, womit
im Grunde genommen alle IFRS abgedeckt sind. Aufgrund der
Komplexität der Rechnungslegung für Finanzinstrumente existieren
drei Module zu IAS 32 und IAS 39 (eine allgemeine Einführung und
spezielle Module zu Hedge Accounting und Ausbuchung). Deloitte ist
bemüht die Qualität der Lehrmaterialien zu erhalten und aktualisiert
das IFRS e-Learning-Programm regelmäßig, um Änderungen und
Aktualisierungen der zugrunde gelegten Standards widerzuspiegeln. Um
zu überprüfen, ob Sie die aktuellste Version des
e-Learning-Programms besitzen, besuchen Sie bitte die IFRS
e-Learning-Website zu der Versionhistorie.
1. Dezember 2006: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
