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31. August 2006: Berücksichtigung von zukunftsbezogenen
Schätzungen in den Jahresabschlüssen von heute
Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Bank for
International Settlements, BIS) hat auf ihrer Website das
BIS-Arbeitspapier Nr. 208 mit dem Titel "Including estimates of the
future in today's financial statements" (Berücksichtigung von
zukunftsbezogenen Schätzungen in den Jahresabschlüssen von heute)
vom IASB-Boardmitglied Mary Barth veröffentlicht. Das Papier wurde
bei dem BIS-Arbeitstreffen zu Bilanzierung, Risikomanagement und
sinnvoller Regulierung bzw. Aufsicht im letzten November
vorgestellt. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Papiers. Sie
können die vollständige Fassung des englischsprachigen Papiers von
der BIS-Website
herunterladen (137 KB).
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In diesem Papier wird erläutert, warum es um
das "wie", und nicht um das "ob" in Bezug auf die Frage der
Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen in den
Jahresabschlüssen von heute geht. Die Berücksichtigung
solcher Schätzgrößen ist nicht neu; jedoch steigt ihr
Gebrauch an. Diese Steigerung rührt vor allem daher, dass
die Standardsetter der Ansicht sind, dass Wertmaßstäbe für
Vermögenswerte und Schulden, die die gegenwärtigen
wirtschaftlichen Gegebenheiten und aktuelle
Zukunftserwartungen widerspiegeln, zu
entscheidungsnützlicheren Informationen führen. Darin
besteht die Zielsetzung der Finanzberichterstattung. Daher
scheinen sich die Standardsetter auf die Fair
Value-Bilanzierung zu konzentrieren. Wie zukunftsbezogene
Schätzungen in Abschlüssen berücksichtigt werden, hängt vom
Bewertungsmaßstab für Vermögenswerte und Schulden und der
Definition von Vermögenswerten und Schulden in der
Finanzberichterstattung ab. Die gegenwärtigen Definitionen
beruhen auf der Identifizierung von vergangenen
Transaktionen oder Ereignissen, aus denen sich erwartete
Zuflüsse oder Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen, und in
Bezug auf Zuflüsse, Verfügungsmacht (Control) über den
wirtschaftlichen Nutzen ergeben. Daher werden nicht alle
erwarteten Zuflüsse oder Abflüsse von wirtschaftlichem
Nutzen bilanziell erfasst. Anhangangaben können den
Adressaten beim Nachvollziehen angesetzter Schätzgrößen
behilflich sein und Informationen über nicht angesetzte
Schätzgrößen zur Verfügung stellen. Die Berücksichtigung von
mehr zukunftsbezogenen Schätzungen würde zu einer
Erfolgsgröße führen, die sich vom heutigen Gewinn
unterscheidet, aber wohl dennoch bessere Informationen zur
Tätigung von wirtschaftlichen Entscheidungen beinhaltet. |
30. August 2006: IFAC-Informationspapiere zu nachhaltiger
Geschäftsführung und Berichterstattung
Das
Professional Accountants in Business Committee (PAIB) der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) hat die zwei nachfolgenden neuen
Informationspapiere zu dieser Thematik veröffentlicht, die aktiven,
professionellen Rechnungslegern beim besseren Verständnis dabei
helfen sollen, wie sie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
vorantreiben, sie beurteilen bzw. messen und über diese berichten
können:
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das Papier mit dem Titel
Why Sustainability Counts for Professional Accountants in
Business (Warum Nachhaltigkeit für aktive
professionelle Rechnungsleger von Bedeutung ist) gibt
einen Überblick über Nachhaltigkeit bei Unternehmen und
umreißt ein Geschäftsszenario zur Behandlung der Risiken und
Chancen nachhaltiger Entwicklung auf der Unternehmensebene.
Außerdem wird die Art und Weise erörtert, in der aktive
professionelle Rechnungsleger und dabei insbesondere jene,
die für Organisationen mit wesentlichen Auswirkungen auf
Umwelt oder Wirtschaft tätig sind, bei der Beurteilung bzw.
der Messung, der Aufzeichnung und der Interpretation von
Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit einbezogen sein
werden; |
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das Papier mit dem Titel
Professional Accountants in Business - At the Heart of
Sustainability? (Aktive professionelle
Rechnungsleger - im Zentrum von Nachhaltigkeit?) enthält
Kommentare aus erster Hand von elf Führungskräften, die in
verschiedensten Unternehmen weltweit tätig sind. Die
Kommentare beziehen sich auf die Rolle des PAIB und die
Herausforderungen, denen sich die Führungskräfte bei der
Förderung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen
Entwicklung gegenübersehen. |
Klicken Sie
hier für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung. Die
Pressemitteilung enthält Links zum Download der Papiere von der
IFAC-Website. Der Download ist kostenfrei möglich, jedoch ist eine
Registrierung erforderlich.
29. August 2006: Stiller Umbruch beim AASB?
Unsere
australischen Kollegen von Deloitte haben Accounting Alert 2006/09
A Quiet Revolution at the AASB? (Ein stillre Umbruch beim AASB?) veröffentlicht (im Internet einzusehen; nicht als PDF
erhältlich). In diesem Alert wird die künftige Rolle des
Australischen Accounting Standards Board (AASB) diskutiert. "Die
Rolle des AASB kann in der Zukunft völlig anders aussehen, und die
möglichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung in Australien
sind zahlreich." Zu den diskutierten Sachverhalte zählen:
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Auf dem Weg zu wirklicher
Konvergenz mit den IFRS. Der AASB entwickelt einen
Entwurf, der darauf abzielt, die australischen
Äquivalenz-Standards (A-IFRS) sehr viel stärker an die IFRS
anzunähern - Wiedereinführung von Wahlrechten, Abschaffung
vieler zusätzlicher Angaben und Abschaffung der
australischen Leitlinien. Es wird aber dennoch weiterhin
zumindest kurzfristig Gebiete mit Unterschieden geben.
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Das "fehlende Bindeglied"
in den A-IFRS. Der AASB hat sich mit dem IASB darauf
geeinigt, das "IASB-Begleitmaterial", d.h. die Grundlagen
für Schlussfolgerungen, die Leitlinien zur Umsetzung, die
erläuternden Beispiele usw., den australischen Unternehmen
frei zugänglich zu machen. |
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Wie viele
Rechnungslegungssysteme benötigt Australien? Ist eines
tatsächlich passend für alles? Aufgrund jüngster
Entwicklungen kommt die Frage auf, ob ein einziger, auf den
IFRS basierender Satz von Standards eine längerfristige
Antwort darstellt. Wird es für gemeinnützige und kleinere
Unternehmen eigene Standards geben? |
28. August 2006: Australischer Accounting Alert zu IASB-Vorschlägen zu
Eigen- bzw. Fremdkapital
Unsere
australischen Deloitte-Kollegen haben Accounting Alert 2006/08
Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising
on Liquidation - Proposed Amendments to AASB 132 (Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der
Tilgung entstehende Verpflichtungen - Vorgeschlagene Änderungen an
AASB 132) veröffentlicht. Der Alert 2006/08 untersucht die
IASB-Vorschläge zur Änderung der Abgrenzung in IAS 32 zwischen
Fremd- und Eigenkapital in Bezug auf kündbare Instrumente und bei
der Tilgung entstehende Verpflichtungen.
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Unserer Ansicht nach ist der Geltungsbereich der
Vorschläge nicht ausreichend, um den Verwirrungen bei
Kleinanlegern unter australischen Verhältnissen in Bezug auf
Investmentgesellschaften, Genossenschaften und vergleichbare
Unternehmen zu begegnen. Viele dieser Unternehmen müssen
ihr "Eigenkapital" auch nach Verabschiedung der Vorschläge
als Fremdkapital klassifizieren. |
Betroffene Unternehmen haben bis zum 22. September 2006
Gelegenheit für Eingaben an den Australischen Accounting Standards
Boards. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:
28. August 2006: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften 2006
Am 20. August 2006 haben wir die neue englischsprachige
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften von Deloitte
für am 31. Dezember 2006 endende Geschäftsjahre als PDF-Fassung
eingestellt (1,13 MB). Aufgrund von Anfragen stellen wir die
Checkliste nun auch als im
ZIP-Format
gepackte Word-Fassung ein (409 KB). Sie finden unseren
deutschsprachigen IFRS-Musterkonzernabschluss und die
IFRS-Anhangcheckliste hier. Den
englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu
Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von
Deloitte finden Sie bei den Kollegen von
IAS Plus.com.
28. August 2006: FASB-Standard zu Fair Value Measurement vor
Vollendung
Auf
seiner Sitzung vom 16. August 2006 beauftragte der US-amerikanische
Financial Accounting Standards Board (FASB) seinen Stab mit der
Erstellung eines endgültigen Entwurfs eines FASB-Standards zu Fair
Value Measurements, über den dann schriftlich abgestimmt werden
soll. Der FASB plant die Herausgabe eines FASB-Standards für
September 2006. Der Standard wird als Basis für die nächste Phase
des IASB-Projekts hinsichtlich der Entwicklung von Leitlinien zur
Fair Value-Ermittlung dienen. Der IASB plant für das vierte
Quartal 2006 die Herausgabe eines Diskussionspapiers, das:
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die vorläufigen Ansichten des
IASB zu den Vorschriften des FASB-Standards zu Fair Value
Measurements aufzeigen würde; und |
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die Unterschiede zwischen dem
FASB-Standard und den Leitlinien zur Fair Value-Ermittlung
innerhalb der bestehenden IFRS identifizieren würde. |
Der IASB wird die Stellungnehmenden zur Kommentierung der
Vorschriften des FASB-Standards zu Fair Value Measurements und der
vorläufigen Ansichten des IASB im Hinblick auf den FASB-Standard
auffordern. Diese Kommentare werden in Zusammenhang mit der
Entwicklung eines IASB-Entwurfs zu Fair Value Measurements
berücksichtigt.
26. August 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 7. und
8. September 2006
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Das International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 7.
und Freitag, den 8. September 2006 zu seiner nächsten
Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen.
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:
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7. - 8. September 2006, London
Donnerstag,
7. September 2006 (10.00 - 18.00 Uhr)
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Einleitung - Eröffnungsrede und
Verwaltungsthemen |
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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IAS 18
Erträge - Immobilienverkäufe |
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IFRIC D17:
Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen nach
IFRS 2 |
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IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung - Treuhandvermögen für
Leistungen an Arbeitnehmer im Einzel- bzw. separaten
Abschluss des Gebers |
Freitag, 8. September 2006
(9.00 - 12.30 Uhr)
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IAS 18
Erträge - Ertragserfassung im Voraus durch einen
Fondsmanager |
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
- Update zur Bilanzierung von Katalogen und anderen
Marketingaufwendungen |
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Empfehlungen des Agendaausschusses
bezüglich Anträgen zur Aufnahme von Sachverhalten
auf die IFRIC-Agenda
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IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- Test der Hedge-Effektivität auf
kumulierter Grundlage |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben -
Darstellung der
"Netto-Finanzierungsaufwendungen" in der
Gewinn- und Verlustrechnung |
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte -
Klassifizierung von SIM-Karten |
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte -
Anwendung von IAS 38 (rev. 2004) |
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IAS 11 Fertigungsaufträge -
Aufteilung von Gewinnen bei
nicht-segmentierten Verträgen |
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Update des Agendaausschusses |
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26. August 2006: Nahezu 700.000 e-Learning Downloads von IAS
Plus
Bis
zum 23. August 2006 haben wir 693.777 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von Menschen aus über 150 Ländern registriert. Das
e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen
berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne
Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich
wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline
abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit
kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer
englischsprachigen Seite www.iasplus.com
auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar, womit
im Grunde genommen alle IFRS abgedeckt sind. Aufgrund der
Komplexität der Rechnungslegung für Finanzinstrumente existieren
drei Module zu IAS 32 und IAS 39 (eine allgemeine Einführung und
spezielle Module zu Hedge Accounting und Ausbuchung).
25. August 2006: IFRIC-Interpretationsentwurf zur
Pensionsbilanzierung
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat den Interpretationsentwurf D19 IAS 19 - The Asset Ceiling:
Availability of Economic Benefits and Minimum Funding Requirements
(Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des
wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen)
veröffentlicht. IFRIC D19 regelt die Wechselwirkung zwischen
gesetzlichen bzw. vertraglichen Mindestfinanzierungsgrenzen und den
Vorschriften von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Mit dem
Entwurf wird klargestellt, wie die Höchstgrenze bei einem, im
Abschluss eines Arbeitsgebers anzusetzenden Vermögenswert aus einem
Pensionsplan zu ermitteln ist und inwiefern der Vermögenswert oder
die Schuld aus einem Pensionsplan betroffen ist, wenn eine
gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsgrenze vorhanden
ist. Sie können den englischsprachigen Interpretationsentwurf D19
von der IASB-Website
herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2006.
Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung (63 KB).
24. August 2006: EFRAG richtet neues Beratungsgremium
für Abschlussadressaten ein
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) sucht nach Kandidaten als
Mitglieder eines neuen, von EFRAG einzurichtenden
Adressatengremiums. Das Gremium soll Beiträge von der Gruppe der
Abschlussadressaten zu Entwürfen von EFRAG-Stellungnahmen, zu
Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission und zu anderen
EFRAG-Aktivitäten zur Verfügung stellen. Das Adressatengremium wird
sich alle drei Monate für jeweils einen Tag in Brüssel treffen. Die
Kandidaten für das Adressatengremium sollten aktuell als Nutzer von
Abschlüssen tätig sein, wie etwa Finanzanalysten und Investoren bei
der Vornahme von Investitionsentscheidungen. Bewerbungen sollten bis
spätestens 20. September 2006 an EFRAG über info@efrag.org gesendet
werden. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Beschreibung des Aufgabenbereichs des
Adressatengremiums (26 KB).
23. August 2006: Neues IFAC-Papier zu internen Kontrollen
Die
internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) hat ein Papier mit dem Titel
Internal Controls - A Review of Current Developments (Interne
Kontrollen - ein Überblick über gegenwärtige Entwicklungen)
veröffentlicht. Das Papier wurde vom Professional Accountants in
Business (PAIB) Committee entwickelt und fasst die wichtigsten
internen Kontrollsysteme zusammen, hebt jüngste Gesetzes- und andere
Initiativen hervor und erörtert die Rolle der internen Kontrollen
bei der Verbesserung der Corporate Governance.
|
"In dem
Papier wird festgestellt, dass die herrschende Meinung einen
prinzipien- und marktbasierten Ansatz befürwortet, bei dem
sich Organisationen zur Entwicklung von internen
Kontrollsystemen verpflichten, die jeweils auf ihre eigenen
speziellen internen und externen Umgebungen abgestimmt sind.
Außerdem wird die Bedeutung des Tonfalls an der Spitze und
die Kultur und das ethische Rahmenkonzept innerhalb einer
Organisation für eine erfolgreiche Umsetzung eines internen
Kontrollsystems aufgezeigt." |
Dieses Papier kann kostenfrei (Registrierung erforderlich) von
der IFAC-Website
heruntergeladen werden. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung.
22. August 2006: Zwei Veröffentlichungen vom Education Board der
IFAC
|
 |
Der International Accounting Education
Standards Board der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (IFAC) hat zwei Dokumente veröffentlicht: |
 |
Vorgeschlagene neue
Leitlinien, die das notwendige fachliche Wissen und
die Fähigkeiten skizzieren, um professionelle
Rechnungsleger darauf vorzubereiten, auf fachkundige
Art und Weise mit Informationstechnologie verbundene
Positionen auszuüben. Zu solchen Positionen könnten
beispielsweise zählen: |
 |
Kontrollsystemanbieter und -revisor, wie etwa
ein interner Finanz- oder Geschäftsprüfer oder
Revisor für Informationssysteme; |
 |
Informationssystemmanager, wie etwa ein Manager
im Bereich Wissensmanagement oder im
Datenzentrum; und |
 |
Designer von
Unternehmenssystemen, selbständig oder als
Bestandteil eines Teams, wie etwa ein
Wissensingenieur oder externer Berater. |
Der Vorschlag hat die Form eines Entwurfs mit dem
Titel Information Technology for Professional
Accountants (Informationstechnologie für
professionelle Rechnungsleger). Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung.
 |
Ein Informationsblatt
mit dem Titel Approaches to the Development and
Maintenance of Professional Values, Ethics and
Attitudes in Accounting Education Programs
(Vorgehensweisen in Bezug auf die Entwicklung und
Aufrechterhaltung berufsständischer Werte,
Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen bei
Ausbildungsprogrammen in der Rechnungslegung).
Dieses Papier wird die Grundlage für die Entwicklung
eines International Education Practice Statement zu
dieser Thematik darstellen. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung. |
Jede der beiden vorgenannten Pressemitteilungen enthält
Hyperlinks, um das dazugehörige Dokument von der IFAC zu
erhalten. |
20. August 2006: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften 2006
Wir haben die neue englischsprachige
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften von Deloitte
für am 31. Dezember 2006 endende Geschäftsjahre eingestellt (1,13
MB). Diese Checkliste bezieht sich auf die Darstellungs- und
Angabevorschriften der per 30. Juni 2006 herausgegebenen IFRS. Die
IFRS-Vorschriften in Bezug auf Ansatz und Bewertung werden darin
nicht behandelt. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass sie die
Aufzeichnung der Durchsicht eines Jahresabschlusses mit Hilfe einer
Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für jede
Ausweis- und Angabevorschrift erlaubt. Sie finden unseren
deutschsprachigen IFRS-Musterkonzernabschluss und die
IFRS-Anhangcheckliste
hier. Den
englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu
Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von
Deloitte finden Sie bei den Kollegen von
IAS Plus.com.
20. August 2006: EU ändert 4. und 7. Richtlinie
Am
16. August 2006 veröffentlichte die Europäische Union im
Amtsblatt der EU die neue Richtlinie 2006/46/EG zum Jahres- und
Konzernabschluss bestimmter Unternehmen, wie etwa Banken,
Versicherungsunternehmen und anderen Finanzinstitutionen. Die neue
Richtlinie ändert die 4. und 7. Unternehmensrechts-Richtlinien
("Bilanzierungs-Richtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) und außerdem
die Bilanzierungs-Richtlinen für Banken (86/635/EWG) und
Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine
gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die
Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, erweitert die Transparenz im
Hinblick auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw.
Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt
für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur
Corporate Governance ein. Darüber hinaus wurden die Größenkriterien
zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von besonderen
Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue
Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der
EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei
Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Klicken Sie
hier
für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache, 66 KB).
19. August 2006: IFRIC-Sitzung am 7. und 8. September 2006
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. September 2006 in den
Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen. Die
Tagesordnung wird in Kürze bekannt gegeben.
18. August 2006: Update bezüglich Rechnungslegungsstandards in
Marokko
Nach
Konsultationen mit der Bank- und Finanzbranche entwickelt die
marokkanische Zentralbank (Bank Al Maghrib) eine Verordnung, von der
erwartet wird, dass dadurch marokkanische Banken und andere
Finanzinstitutionen zur Aufstellung ihrer Konzernabschlüsse 2008
unter Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
verpflichtet werden. Gegenwärtig verlangt das marokkanische
Börsengesetz von allen an der Börse von Casablanca notierten
Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitutionen, dass
sie sich entweder zur Anwendung der IFRS oder marokkanischer
Rechnungslegungsstandards entscheiden. Unsere Kollegen von IAS Plus.com
haben ihre englischsprachige
Marokko-Länderseite entsprechend angepasst.
15. August 2006: Update bezüglich Rechnungslegungsstandards in
Vietnam
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben
ihre englischsprachige
Vietnam-Länderseite unter Berücksichtigung der neuesten
Informationen zu vietnamesischen Rechnungslegungsstandards
(Vietnamese Accounting Standards - VAS) einschließlich einer Liste
der gegenwärtig geltenden VAS aktualisiert. Die VAS wurden vom
Finanzministerium auf Basis der vor 2003 herausgegebenen IFRS
entwickelt. Das Finanzministerium erwägt gegenwärtig einen Vorschlag
zur Gewährung von Rechten an die vietnamesische Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (Vietnam Association of Certified Public
Accountants - VACPA) zur Ausarbeitung und Aktualisierung von
vietnamesischen Rechnungslegungsstandards. Links auf alle Länder-
und Regionenseiten von IAS Plus.com finden Sie
hier. Links
auf alle Länder- und Regionenseiten von IAS Plus.com finden Sie
hier.
15. August 2006: Innovationen in Schwellenländern
In jüngster Zeit wurden weltweit operierende
Hersteller von den gewaltigen Geschäftsmöglichkeiten der
Schwellenländer angezogen. Was ist jedoch erforderlich, um auf
diesen Märkten erfolgreich zu bestehen, deren Kultur,
Kundenbedürfnisse, Arbeitspraktiken und Aufsichtsregimes sich
deutlich von denen in entwickelten Ländern unterscheiden? Auf welche
Art und Weise passen Unternehmen ihr Produktangebot, ihre
Personalstrategien und ihre Logistikketten an? Eine neue
Deloitte-Publikation mit dem Titel "Innovation in Emerging
Markets: Strategies for Achieving Commercial Success"
(Innovationen in Schwellenländern: Strategien für geschäftlichen
Erfolg) zeigt fünf Herausforderungen auf, die Unternehmen auf
einfallsreiche Art und Weise bewältigen müssen, um in
Schwellenländern Erfolg zu haben:
 |
Aufbau neuer wertschaffender
Strukturen zwecks Lieferung verschiedener Produktangebote,
die die einzigartigen Bedürfnisse von Kunden in
Schwellenländern erfüllen. Vielfach geschieht dies zu
deutlich niedrigeren Preisen als auf entwickelten Märkten. |
 |
Globalisierung von Forschung
und Entwicklung, in dem man die Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen in Schwellenländer verlagert und
dabei tiefer gehende Kundenkenntnis erwirbt und
maßgeschneiderte Produkte vermarktet und vertreibt. |
 |
Ausrichtung der
Talentmanagementstrategien auf die einmaligen Bedürfnisse
der Beschäftigten in Schwellenländern; Neuüberlegungen, wie
man auf effektive Art und Weise Menschen anwirbt,
entwickelt, einsetzt und miteinander verbindet. |
 |
Bewältigung der
Schwierigkeiten weltweiter Wertschöpfungsketten, indem man
Unabhängigkeit auf der lokalen Ebene schafft und
gleichzeitig von den Vorteilen von Hauptquartieren wie etwa
Unternehmenskontrolle und dem Wissen der Führungskräfte
profitiert. |
 |
Aufbau von
Risikomanagementkapazitäten, um auf effiziente Art und Weise
das besondere Profil der bei Schwellenländern vorliegenden
Risiken aufzuspüren, zu berichtigen und zu steuern, wie etwa
der Schutz von geistigem Eigentum. |
Der Untersuchungsbericht basiert auf einer weltweiten Befragung
von mehr als 400 Führungskräften sowie auf eingehenden Interviews
mit leitenden Angestellten bei verschiedenen weltweit operierenden
Herstellern. Klicken
Sie
hier zum Download der englischsprachigen Publikation (647 KB).
14. August 2006: Gegenüberstellung zwischen kanadischen
Rechnungslegungsstandards und IFRS
Der
Stab des kanadischen Accounting Standards Board (AcSB) hat eine
Gegenüberstellung der gegenwärtigen kanadischen
Rechnungslegungsstandards mit den IFRS auf einer grundsätzlichen
Ebene veröffentlicht. Zweck ist die Bereitstellung von Informationen
über das Ausmaß der Übereinstimmungen zwischen kanadischen
Rechnungslegungsstandards und den IFRS. Die Gegenüberstellung
basiert auf den Standards des AcSB und des IASB per 31. März 2006.
Die Gegenüberstellung deckt nur die wesentlichen Unterschiede ab und
enthält nicht alle Unterschiede, die aufgrund von besonderen
Umständen bei einem Unternehmen entstehen können. Sie ist nicht zur
Anwendung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen gedacht. Der Stab
des AcSB pflegt außerdem eine detailliertere Gegenüberstellung für
jene, die an einem Vergleich auf einer fachlichen Ebene interessiert
sind. Diese englischsprachige Gegenüberstellung ist auf der
AcSB-Website erhältlich.
Klicken Sie
hier
zum Download der Gegenüberstellung von IFRS und kanadischen
Rechnungslegungsstandards per 31. März 2006 (286 KB). Es existiert
ein permanenter Link auf der englischsprachigen
Kanada-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Deloitte
bedankt sich beim AcSB für die Erlaubnis zum Einstellen dieser
Gegenüberstellung. Sie finden andere Gegenüberstellungen bei den
Kollegen von IAS Plus.com
hier.
13. August 2006: Zusammenschluss zweier schwedischer
Wirtschaftsprüfergremien
Zwei wichtige schwedische
berufsständische Wirtschaftsprüferorganisationen haben per
1. September 2006 einen Zusammenschluss vereinbart. Die beiden
Vereinigungen sind das Schwedische
Institut der Wirtschaftsprüfer (Foreningen for Auktoriserade
Revirsorer, FAR) und die
Schwedische
Wirtschaftsprüfervereinigung (Svenska Revisoramfundet, SRS).
Die zusammengeschlossene Organisation wird etwa 4.000 Mitglieder
umfassen und dabei aus Wirtschaftsprüfern und einer Reihe von
Spezialisten bestehen. Der Name des neuen Gremiums wird am
21. August 2006 bekannt gegeben werden.
12. August 2006: Forschungsarbeiten von AICPA, AAA und IAASB zum
Bestätigungsvermerk
Das American Institute of
Certified Public Accountants (AICPA), die American Accounting
Association (AAA) und der International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB) haben eine Forschungsinitiative gestartet,
mit dem Ziel, das Verständnis über die Ansichten der Nutzer von
Jahresabschlüssen über die Abschlussprüfung und den
Bestätigungsvermerk zu verbessern. In einer gemeinsamen Erklärung
rufen die drei Organisationen zur Durchführung akademischer
Forschungsarbeiten auf, um derartige Ansichten zu identifizieren und
Informationen darüber zu gewinnen. Stichtag zur Einreichung von
Forschungsvorschlägen ist der 2. Oktober 2006. Das AICPA und der
IAASB werden jedes Projekt mit 10.000 bis 20.000 US-Dollar
finanziell unterstützen. Bis zum 1. Oktober 2007 ist von den
Forschern eine Zusammenfassung ihrer Ergebnisse einzureichen, ein
umfassender Bericht wird bis zum 7. Januar 2008 erwartet. Klicken
sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen
Originaldokumente:
11. August 2006: Nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommene
Sachverhalte
Ab
heute bieten wir Ihnen eine umfassende, nach einzelnen IFRS
gegliederte sowie deutschsprachige Aufstellung der Sachverhalte,
die im Rahmen des IFRIC-"Due Process" nicht auf die Tagesordnung von
IFRIC aufgenommen wurden, einschließlich der von IFRIC gegebenen
Begründung. Der Agendaausschuss von IFRIC erörtert potenzielle
Agendaprojekte und spricht Empfehlungen an IFRIC aus. Die übliche
Verfahrensweise ist wie folgt:
 |
Der Agendaausschuss empfiehlt,
einen Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung von IFRIC
aufzunehmen und empfiehlt den Wortlaut der öffentlichen
Erklärung dieser Entscheidung durch IFRIC. |
 |
Die Empfehlungen des
Agendaausschusses werden von IFRIC diskutiert. Stimmt IFRIC
den Empfehlungen zu, wird die vorgeschlagene Erklärung im
IFRIC Update veröffentlicht. In diesem Newsletter werden
Parteien, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden
sind, zur Kommentierung via Email gebeten. |
 |
Auf einem nachfolgenden
Treffen beschließt IFRIC, den Sachverhalt nicht auf die
Agenda aufzunehmen, ebenso wie endgültige Formulierung der
Erklärung. Die endgültige IFRIC-Entscheidung, sowie deren
Erklärung werden im IFRIC Update veröffentlicht.
|
Die Aufstellung wird laufend aktualisiert. Um zu der Aufstellung
zu gelangen, klicken Sie bitte
hier.
10. August 2006: Erleichterungen von "Abschnitt 404" für
kleine Unternehmen und für ausländische, nicht-börsennotierte
Emittenten
|
 |
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde
(US Securities an Exchange Commission - SEC) gewährt
kleineren börsennotierten Unternehmen und zahlreichen
ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten (Foreign
Private Issuers - FPI) weitere Erleichterungen von der
Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002.
Gegenstand sind zwei Aspekte von Abschnitt 404:
 |
Abschnitt 404(a), der einen Bericht des Managements
zur Beurteilung der Wirksamkeit der internen
Rechnungslegungskontrollen des Unternehmens
verlangt; |
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Abschnitt 404(b), der ein Testat des
Wirtschaftsprüfers zu den internen Kontrollen
verlangt. |
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Die SEC würde auf drei Gebieten
Erleichterungen anbieten:
 |
Erleichterung von der Einhaltung
der Fristen für kleinere Unternehmen (ohne verkürzte
Abgabefristen) gemäß Abschnitt 404.
Die SEC schlägt vor:
 |
Verlängerung der Frist,
innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte
Abgabefristen zum ersten Mal den
Management-Bericht gemäß Abschnitt 404(a)
zur Verfügung stellen müssen, von
Geschäftsjahren, die am oder nach dem
15. Juli 2007 enden, auf Geschäftsjahre, die
am oder nach dem 15. Dezember 2007 enden;
und |
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Verlängerung der Frist, innerhalb der
Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum
ersten Mal das Testat des Wirtschaftsprüfers
bezüglich des ersten Jahresgeschäftsberichts
gemäß Abschnitt 404(b) zur Verfügung stellen
müssen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 15. Dezember 2008 enden. |
Von diesen Verlängerungen würden 44% der
inländischen Unternehmen und 38% der ausländischen,
nicht börsennotierten Emittenten profitieren, die
ihre Abschlüsse bei der SEC einreichen. |
 |
Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für
bestimmte ausländische, nicht börsennotierte
Emittenten gemäß Abschnitt 404(b). Die SEC hat
endgültige Regelungen verabschiedet, die
ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten mit
verkürzten Abgabefristen gestatteten, die jedoch
keine großen, sich registrierende Unternehmen
darstellen und die ihre Jahresgeschäftsberichte auf
Basis der Formblätter 20-F oder 40-F einreichen, das
Testat des Wirtschaftsprüfers gemäß Abschnitt 404(b)
bis auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder
nach dem 15. Juli 2007 enden. Diese Unternehmen
werden dazu verpflichtet, den Management-Bericht
gemäß Abschnitt 404(a) in ihre
Jahresgeschäftsberichte des ersten Geschäftsjahres
zu integrieren, das am oder nach dem 15. Juli 2006
endet. Diese Verlängerung würde auf ungefähr 23% der
ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten
anzuwenden sein (zusätzlich zu den vorher erwähnten
38%). |
 |
Erleichterte Übergangsvorschriften für neu an der
Börse notierte Unternehmen. Die SEC schlägt
vor, dass ein neu an der Börse notiertes
Unternehmen, einschließlich eines ausländischen,
bisher nicht börsennotierten Emittentens, der die
erstmalige Notierung an einer US-amerikanischen
Börse anstrebt, weder zur Bereitstellung eines
Berichts über die Management-Beurteilung gemäß
Abschnitt 404(a) noch eines mit Testat eines
Wirtschaftsprüfers versehenen Berichts gemäß
Abschnitt 404(b) verpflichtet wäre, wenn es nicht
vorhergehend einen Jahresgeschäftsbericht bei der
SEC eingereicht hatte. |
|
Bitte beachten Sie, dass keine Erleichterungen für ausländische,
nicht börsennotierte Emittenten gewährt werden, bei denen es sich um
große Unternehmen mit verkürzten Abgabefristen handelt. Solche
Unternehmen müssen nach wie vor sowohl die Vorschriften von
Abschnitt 404(a) als von Abschnitt 404(b) für ihre
Jahresgeschäftsberichte in Geschäftsjahren befolgen, die am oder
nach dem 15. Juli 2006 enden. Klicken Sie hier für die
englischsprachige
SEC-Pressemitteilung. Dort sind Links enthalten, die auf die
Volltext-Versionen der SEC-Regelungen verweisen.
10. August 2006: Interview zu den neuen IFRS-basierten
chinesischen Standards
Wir
haben ein Interview mit Stephen Taylor, dem Leiter des Deloitte IFRS
Centre of Excellence des asiatisch-pazifischen Raums, zu den
chinesischen Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen
eingestellt. Diese Rechnungslegungsstandards basieren auf den IFRS.
Das Interview mit dem Titel
Thinking
Globally, Setting Standards Locally (Globales Denken, lokales
Standardsetting - in englischer Sprache, 563 KB) war in der Ausgabe
3/2006 der Zeitschrift Australian CPA Network enthalten, die
von der Niederlassung der australischen Wirtschaftsprüfer in Hong
Kong herausgegeben wird. Stephen Taylor hebt einige der Unterschiede
zwischen den neuen chinesischen Standards und den IFRS hervor und
nimmt zu ihrer Wirkungskraft und zu den weitergehenden Auswirkungen
Stellung. Zahlreiche der Interview-Fragen beziehen sich auf
Konvergenz. Im Folgenden eine davon:
|
Frage: Warum haben wir nicht einen
Satz von IFRS-Standards, mit Ausnahmen für bestimmte
Umstände in jedem Land? Antwort von Stephen Taylor:
Idealerweise sollte das so sein, aber das Problem liegt
hauptsächlich in der fehlenden Souveränität begründet. In
China stellen die Standards Gesetze dar. Würden Sie daher
einem Gremium mit Leuten in London erlauben, Gesetze zu
diktieren? Weder Hong Kong wird dies tun, noch die
Europäische Union. Sogar in der Europäischen Union muss
dann, wenn der IASB einen IFRS-Standard herausgegeben hat,
dieser von der Europäischen Union "endorsed" werden, um ihn
in Europa anzuwenden. Dies liegt daran, dass es sich um
einen Gesetzessachverhalt handelt. Wir werden dafür im Fall
China wahrscheinlich öfters eine Pflicht zur Überleitung
erleben. In anderen Worten: Es wird in Ordnung sein, diesen
chinesischen Standard anzuwenden, leitet aber bitte dennoch
über und zeigt uns die möglichen Auswirkungen dieser
geringfügigen Unterschiede. |
9. August 2006: Aufruf zu Bewerbungen um Mitgliedschaft bei
SARG
Per
Entscheidung vom 14. Juli 2006 (46 KB) hat die Europäische
Kommission die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen
(Standards Advice Review Group, SARG) eingesetzt. Aufgabe
von SARG ist die Beratung der Kommission beim Endorsementprozess der
IFRS sowie der IFRIC-Interpretationen. SARG wird "die Objektivität
und Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen
Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting
Advisory Group, EFRAG)
sicherzustellen". Die Prüfgruppe wird aus höchstens sieben von der
Kommission bestellten Mitgliedern bestehen. Die Kommission hat
gerade einen
Aufruf zu Bewerbungen um die Mitgliedschaft bei SARG (23 KB)
veröffentlicht. Die Kommission beabsichtigt, folgende Kriterien bei
der Beurteilung der Bewerbungen heranzuziehen:
 |
ausgewiesene Fachkompetenz und
fachliche Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder
internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung
und insbesondere auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung; |
 |
Unabhängigkeit (d. h. eine
Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen,
einer privaten Organisation oder einem privaten Verband
beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das
IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie
prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Adressaten
und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten); und |
 |
die Notwendigkeit einer
ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen
Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der
Größe der betreffenden Unternehmen. |
Die ausgewählten Gruppenmitglieder werden ad personam ernannt und
sind verpflichtet, die Kommission unabhängig von allen äußeren
Einflüssen zu beraten. Die Mitglieder dürfen sich weder vor ihrer
Berufung in die Gruppe noch während ihrer Amtszeit an der Arbeit von
EFRAG beteiligen. Die Mitglieder werden für eine dreijährige,
erneuerbare Amtszeit ernannt. Bewerbungsschluss ist der
29. September 2006.
 |
Unsere Kollegen von IAS
Plus.com haben eine neue englischsprachige
SARG-Seite
eingestellt. |
9. August 2006: Juli-Ausgabe von Accounting Roundup
 |
Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des
englischsprachigen
Accounting
Roundup-Newsletters Juli 2006 eingestellt (458 KB), der von
den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese 30-seitige
Ausgabe beschäftigt sich mit: |
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
9. August 2006: Jährliche FASAC-Befragung zum Thema Konvergenz
Der
US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards
Advisory Council, FASAC) befindet sich inmitten seiner
jährlichen
Befragung zu den Ansichten der Mitglieder von FASB und FASAC (in
englischer Sprache, 160 KB) zu Sachverhalten, denen sich der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB)
gegenübersieht. Die Befragung 2006 konzentriert sich auf vier
Gebiete - dringliche Themen des FASB, künftige Sachverhalte,
Anstrengungen im Bildungsbereich und internationale Konvergenz. In
Bezug auf Konvergenz enthält der Fragebogen drei Fragen:
 |
Im Februar dieses Jahres
veröffentlichten der FASB und der IASB eine
Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU),
die das gemeinsame Ziel beider Boards zur
Entwicklung von hochqualitativen, gemeinsamen
Rechnungslegungsstandards zur Anwendung auf den
weltweiten Kapitalmärkten bekräftigt. Sowohl
der FASB als auch der IASB sind der Ansicht, dass
ein gemeinsamer Satz hochqualitativer
Rechnungslegungsstandards die Einheitlichkeit,
Vergleichbarkeit und die Wirksamkeit von
Jahresabschlüssen verbessert, um so die weltweiten
Kapitalmärkte in die Lage zu versetzen, effizienter
zu funktionieren. Unterstützen Sie die Absicht zu
internationaler Konvergenz bei
Rechnungslegungsstandards? Warum oder warum nicht? |
 |
Angenommen, der FASB und der IASB erreichen das Ziel
zur Angleichung von Standards zu einem bestimmten
zukünftigen Zeitpunkt. Was wäre die Rolle des FASB
in einer Welt von angeglichenen
Rechnungslegungsstandards? |
 |
Nehmen Sie folgendes an: Der FASB identifiziert ein
Gebiet der Finanzberichterstattung, in dem eine
grundlegende Verbesserung notwendig ist. Der FASB
schätzt, dass er einen nicht angeglichenen
endgültigen Standard in vier Jahren herausbringen
kann, der zu einer wesentlichen Verbesserung der
US-Finanzberichterstattung führen würde. Ein
international angeglichener Standard würde sieben
Jahre bis zur Fertigstellung benötigen. Wie viel
Gewicht sollte der FASB einer zeitnahe Verbesserung
von US-Standards gegenüber internationaler
Konvergenz bei der Festlegung der Prioritäten seiner
Standardsettingaktivitäten beilegen? Kann der
Verzicht auf oder die Verzögerung von Konvergenz
jemals angemessen sein, wenn im Inland ein
dringlicher Bedarf existiert? |
|
9. August 2006: Weltweite Trends bei Risikokapital -
Deloitte-Studie
|
 |
Deloitte
hat eine englischsprachige
Globale Risikokapitalstudie 2006 veröffentlicht (1.389
KB). Die Studie wurde gemeinsam mit
Risikokapitalvereinigungen aus Nord- und Südamerika,
dem asiatisch-pazifischen Raum, sowie Europa, dem mittleren
Osten und Afrika durchgeführt.
 |
Mehr als die Hälfte der Antwortenden stammen von
außerhalb der Vereinigten Staaten, was durchaus auf
die wachsende Anzahl weltweiter
Risikokapitalgesellschaften schließen lässt. |
 |
Mehr als die Hälfte der Antwortenden - 52% der aus
den Vereinigten Staaten und 58% der von außerhalb
der Vereinigten Staaten - sind auf weltweite
Expansion im kommenden Jahr eingestellt. |
 |
Risikokapitalgesellschaften sehen strategische
Allianzen und internationale Wechselbeziehungen in
zunehmendem Maße als den besten Weg im Rahmen der
Globalisierung an. 75% der nicht-US-amerikanischen
und 71% der US-amerikanischen Antwortenden sahen
dies als den Schlüssel zum Erfolg an. |
Die Untersuchung basiert auf 505 Antworten
von Teilhabern von Risikokapitalunternehmen mit verwalteten
Vermögenswerten von weniger als 100 Millionen US-Dollar bis
zu mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Von den insgesamt 505
Antwortenden stammten 279 aus Nord- und Südamerika, 140 aus
Europa, dem mittleren Osten und Afrika sowie 86 aus dem
asiatisch-pazifischen Raum. |
8. August 2006: Umsetzung des CESR-Standards zur
Finanzberichterstattung
Im
März 2003 veröffentlichte der Ausschuss der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) seinen
Standard Nr. 1
Financial Information (Finanzberichterstattung) (in
englischer Sprache, 151 KB). Der CESR-Standard 1 zielt auf die
Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Ansatzes bei der
Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
innerhalb der EU ab. Er legt 21 Grundsätze auf höchster Ebene dar,
die Durchsetzung definieren und die Grundsätze beschreiben, die
EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der IFRS anwenden sollten,
einschließlich des Aufbaus ihrer Durchsetzungsbehörden, der Auswahl
der zu Durchsetzungszwecken zu überprüfenden
Finanzberichterstattung, der den Durchsetzungsstellen zur Verfügung
stehenden Maßnahmen (einschließlich im Besonderen die Aufforderung
zur öffentlichen Korrektur), die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die Berichterstattung seitens der Enforcement-Behörden. Das
Rezensionsgremium von CESR hat nun seine erste
Überprüfung der Umsetzung von CESR-Standard 1 innerhalb der
CESR-Rechtskreise abgeschlossen und veröffentlicht (in englischer
Sprache, 2.630 KB). Das Gremium kommt zu folgenden
Schlussfolgerungen:
 |
Belgien, Dänemark, Frankreich,
Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte
Königreich haben den CESR-Standard Nr. 1 vollständig
umgesetzt; |
 |
eine partielle, jedoch
grundlegende Umsetzung fand in Zypern, Irland, Malta,
Spanien und Finnland statt; |
 |
es kam in der Tschechischen
Republik, Estland, Deutschland, Luxemburg, Polen, Slowenien
und der Slowakei zu einer partiellen Umsetzung, wobei jedoch
eine bedeutende Mehrheit der Grundsätze nicht vollständig
umgesetzt wurde; |
 |
der Standard Nr. 1 wurde nicht
umgesetzt in Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Schweden
und Österreich; |
 |
Litauen und Island haben keine
Antwort auf die CESR-Anfrage übermittelt. |
Das Rezensionsgremium identifizierte eine bestimmte Anzahl an
besonderen Problemen bei Umsetzung, die im Bericht aufgezählt
werden.
7. August 2006: Veränderung der Struktur von CESR; Neuer
Vorsitzender von CESR-Fin
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) hat Änderungen an seiner
Satzung
(in englischer Sprache, 82 KB) vorgenommen. Diese ermöglichen eine
"Verschiebung seiner Prioritäten zugunsten von eher operativen
Aufgaben, um eine wirksame Konvergenz im Hinblick auf die Aufsicht
innerhalb der EU zu erwirken". Es gab u.a. folgende Änderungen:
 |
einen einfacheren
Entscheidungsfindungsprozess, einschließlich der Möglichkeit
zu Abstimmungen; |
 |
einen Vermittlungsmechanismus
zwischen den Mitgliedern, um raschere Ergebnisse zu
erzielen; |
 |
das Einfügen eines Passus in
die Satzung über ein Rezensionsgremium, welches eine
stärkere gegenseitige Überprüfung der Art und Weise zulässt,
in der das neue rechtliche Rahmenwerk von den Mitgliedern
angewendet wird; |
 |
eine Verpflichtung zur
Einhaltung von Datenschutzregeln beim Aufbau von
Datenbanken; |
 |
größere Rechtssicherheit
hinsichtlich Vertraulichkeit, um dem Sekretariat die volle
Unterstützung seiner Mitglieder bei operativen Sachverhalten
zu ermöglichen. |
CESR hat auch den
Aufgabenbereich von CESR-Fin (in englischer Sprache, 103 KB)
aktualisiert. CESR-Fin ist das Gremium innerhalb von CESR, welches
die operativen Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten bei der
Durchsetzung der Einhaltung der IFRS koordiniert. Außerdem gab ihr
Vorsitzender, John Tiner, Vorsitzender der britischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services
Authority - FSA) den Vorsitz von CESR-Fin ab. Neuer Vorsitzender ist
Paul Koster, Mitglied des Vorstands der niederländischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Netherlands Authority for the Financial
Markets). Klicken Sie hier für die englischsprachige
CESR-Pressemitteilung (82 KB).
7. August 2006: Neue Studie des US-amerikanischen
Rechnungshofes zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen
Der
US-amerikanische Rechnungshof (United States General Accountability
Office, GAO) hat seine in 2002 durchgeführte Studie zur
rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen in den USA
aktualisiert. Im Jahre 2002 berichtete GAO, dass die Anzahl der
Ankündigungen über rückwirkende Anpassungen aufgrund von
Rechnungslegungsbetrug und/oder Rechnungslegungsfehlern zwischen
Januar 1997 und Juni 2002 wesentlich angestiegen war. Dies führte zu
negativen Auswirkungen auf die Marktkapitalisierung (in Milliarden
Dollar Höhe) der rückwirkend anpassenden Unternehmen. Der
US-amerikanische Kongress forderte den GAO vor kurzem auf, die
Hauptbestandteile des Berichtes von 2002 auf den neuesten Stand zu
bringen. Der Bericht von 2006 erörtert (a) die Anzahl der, die
Gründe für und die anderen Entwicklungen bei rückwirkenden
Anpassungen sowie (b) die Auswirkungen der Ankündigungen von
rückwirkenden Anpassungen auf die Aktienkurse solcher Unternehmen
und auf das Vertrauen der Investoren in den US-amerikanischen
Kapitalmarkt. Des Weiteren erörtert der Bericht auch (c) die
Maßnahmen zur aufsichtsrechtlichen Durchsetzung hinsichtlich
Rechnungslegungs- und Prüfungssachverhalten. Zum Herunterladen der
englischsprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden
Links:
|
Ausgewählte Ergebnisse der GAO-Studie 2006 zu rückwirkenden
Anpassungen |
 |
Die Anzahl jährlicher Mitteilungen über rückwirkende
Anpassungen stieg im allgemeinen, nämlich von 314 im
Jahre 2002 (3,7% aller an NYSE, NASDAQ und Amex
notierten Unternehmen) auf 523 im Jahre 2005 bis
einschließlich September (6,8% aller börsennotierten
Unternehmen). Dies stellt eine beinahe fünffache
Steigerung von 92 im Jahre 1997 auf 523 im Jahre
2005 dar. |
 |
Von Juli 2002 bis September 2005 gaben insgesamt
1.121 börsennotierte Unternehmen 1.390 Mitteilungen
über rückwirkende Anpassungen heraus.
Branchenbeobachter stellten fest, dass die
vermehrten Anpassungen ein zu erwartendes
Nebenprodukt der Tatsache darstellen, dass von
Seiten der Unternehmensführung, der
Prüfungsausschüsse und der externen Wirtschaftprüfer
und Aufsichtsbehörden mehr Wert auf die Qualität der
Rechnungslegung gelegt wird. |
 |
Kosten- oder aufwendungsbedingte Gründe
(einschließlich Leasing- und
Steuerbilanzierungssachverhalte) machten 35% der
rückwirkenden Anpassungen aus, in Sachen Häufigkeit
von Ertragserfassungssachverhalten gefolgt. |
 |
Die meisten rückwirkenden Anpassungen (58%) wurden
von internen Stellen wie etwa der
Unternehmensführung oder der internen Revision
veranlasst. |
 |
In Folge der gestiegenen rückwirkenden Anpassungen
vereinheitlichte die SEC ihre
Berichterstattungspflichten, indem sie von
Unternehmen die Einreichung eines speziellen
Berichts im Rahmen der Formblätter 8-K verlangt,
wenn man sich auf die vorhergehend berichteten
Zahlen nicht mehr länger verlassen kann. Dennoch
machten 17% der von der GAO als rückwirkend
anpassend identifizierte Unternehmen nicht den
Eindruck, dass diese die richtigen Berichte
einreichten, als sie ihre Absicht zur rückwirkenden
Anpassung bekannt gaben. Diese Unternehmen gaben
weiterhin ihre Absichten zur rückwirkenden Anpassung
ihrer vorherigen Jahresabschlüsse in einer Vielzahl
von anderen Formaten bekannt. |
 |
Die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die
zwischen Juli 2002 und September 2005 rückwirkende
Anpassungen bekannt gaben, verringerte sich in den
Tagen rund um die erstmalige Bekanntgabe bereinigt
um Markteinflüsse um 63 Milliarden US-Dollar
(unbereinigt 43 Milliarden US-Dollar). Dies stellte
0,4% der Marktkapitalisierung der größten Börsen
dar, die sich auf 17 Billionen US-Dollar im Jahre
2005 belief. |
|
6. August 2006: IASB stellt aktuelle Fassung des Entwurfs für
KMU ein
Der IASB hat auf seiner Website die jüngste, vom Stab erstellte
Arbeitsversion eines Entwurfs eines International Financial
Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
eingestellt. Dieses Projekt läuft nach wie vor, und der eingestellte
Entwurf stellt eine Arbeitsversion, keine endgültige Fassung dar.
Weitere Veränderungen, von denen einige wesentlich sein könnten,
werden an dieser Fassung noch vorgenommen werden, bevor der IASB den
Entwurf zur öffentlichen Kommentierung freigibt. Der IASB hat bei
öffentlichen Sitzungen bereits frühere Fassungen dieses Entwurfs
diskutiert. Diese Fassung reflektiert die gesamten vorläufigen, auf
der Juli-Sitzung des IASB gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Über
diese vorläufigen Entscheidungen wurde im englischsprachigen
IASB Update berichtet (227 KB). Der IASB hat
diesen Entwurf noch nicht endgültig verabschiedet. Diese
Entwurfsfassung ist allein zu Informationszwecken veröffentlicht
worden, um die interessierte Öffentlichkeit über den aktuellen Stand
des Projekts zu informieren. Weder bittet der IASB um Stellungnahmen
zu dieser Entwurfsfassung, noch wird der Stab in der Lage sein,
Stellungnahmen zu berücksichtigen bzw. darauf zu antworten.
Der IASB wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres einen Entwurf im
Sinne eines Exposure Drafts veröffentlichen. Klicken Sie
hier zum Download der englischsprachigen Arbeitsversion eines
Entwurfs für kleine und mittlere Unternehmen (3,2 MB).
6. August 2006: Zwei Sonderausgaben des IAS
Plus-Newsletters
|
 |
Unsere Deloitte-Kollegen vom "Global Office"
haben zwei Sonderausgaben unseres IAS Plus-Newsletters
veröffentlicht:
 |
Sonderausgabe - IFRIC 10 (in englischer Sprache,
49 KB). Am 20. Juli 2006 veröffentlichte IFRIC die
Interpretation IFRIC 10 Interim Financial
Reporting and Impairment
(Zwischenberichterstattung und Wertminderung). In
IFRIC 10 wird die Wechselwirkung zwischen den
Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung
und der Erfassung und Wiederaufholung von
Wertminderungen nach IAS 36 Wertminderung von
Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung behandelt. In dem
Newsletter wird diese Interpretation
zusammengefasst. |
 |
Sonderausgabe - IASB-Diskussionspapier zum
Rahmenkonzept (in englischer Sprache, 56 KB). Am
6. Juli 2006 veröffentlichten der FASB und der IASB
als ersten Schritt ihres gemeinsamen Projektes zum
Rahmenkonzept für die Rechnungslegung jeweils ein
Diskussionspapier. In diesem werden deren vorläufige
Ansichten zur Zielsetzung der Rechnungslegung und
der qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher
Finanzberichterstattung dargelegt. In dem Newsletter
werden die im Diskussionspapier beschriebenen
Ansichten zusammengefasst. |
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie
hier. Sie können sich
hier für
ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer
Sprache). |
6. August 2006: ICAS drängt auf nur zwei Reihen von Standards
in Großbritannien
Das
schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered
Accountants of Scotland, ICAS) des schottischen Accounting
Standards Committee empfiehlt, dass das Vereinigte Königreich sich
so schnell wie möglich in Richtung der Anwendung eines einzigen
Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards für alle
Unternehmen außer den kleinsten bewegt. Das ICAS unterstützt die
Entwicklung eines vereinfachten internationalen Standards für kleine
Unternehmen (ein Projekt, das gegenwärtig vom IASB verfolgt wird),
stellt sich jedoch "gegen eine Art dritten Satz von
Rechnungslegungsstandards, die auf alle mittelgroßen und
nicht-börsennotierten Unternehmen anzuwenden sind. Diese Unternehmen
sollten die vollständigen IFRS anwenden, auch wenn verringerte
Angabepflichten für diese Unternehmen sowie für ihre
Tochterunternehmen angemessen sein könnten." Das ICAS drängt den ASB
dazu, dass dieser den International Accounting Standards Board (IASB)
in der Behandlung dieses Sachverhalts auf einer internationalen
Ebene bestärkt. Klicken Sie
hier für die englischsprachige ICAS-Stellungnahme.
5. August 2006: US-Repräsentantenhaus verabschiedet Gesetz zur
Transparenz in der Rechnungslegung
|
 |
Am 25. Juli 2006 verabschiedete das
US-Repräsentantenhaus das Gesetz zur Förderung der
Transparenz in der Rechnungslegung von 2006 (Promoting
Transparency in Financial Reporting Act of 2006 - HR 5024).
Mit diesem Gesetz würde die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC,
der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) und
der Financial Accounting Standards Board (FASB) von 2007 an
zur Abgabe einer jährlichen Erklärung verpflichtet. Mit
dieser Erklärung soll der Ausschuss für
Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses über die
Anstrengungen der vorgenannten Institutionen in Bezug auf
folgendes auf dem neusten Stand gehalten werden: |
 |
die Überprüfung von
schwierigen und veralteten Rechnungslegungsstandards; |
 |
die Verbesserung der
Verständlichkeit, Konsistenz und grundsätzlichen
Anwendbarkeit des bestehenden Schrifttums zu Bilanzierung-
und Prüfung; |
 |
die Entwicklung von
prinzipienbasierten Standards; |
 |
die Förderung der Verwendung
und Akzeptanz von interaktiven Daten; und |
 |
die Förderung von, in
allgemein verständlicher Sprache verfassten Anhangangaben. |
Der republikanische Abgeordnete Michael Oxley, Vorsitzender des
Ausschusses für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses,
sagte:
|
Durch dieses Gesetz würden die
Aufsichtsbehörden unserer Nation darin unterstützt, die
Wirksamkeit ihrer Regelungen zur Rechnungslegung zu
überprüfen. Die SEC, der FASB und der PCAOB haben alle eine
große Verantwortung bei der Verbesserung der Nützlichkeit
der Finanzberichterstattung für Investoren. Mit diesem
Gesetz würde eine wichtige Möglichkeit für eine Aufsicht des
Kongresses zwecks Beurteilung der Anstrengungen von SEC,
FASB und PCAOB geschaffen. |
Der Gesetzentwurf wurde nun zwecks Berücksichtigung an den Senat
verwiesen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
4. August 2006: Über 150.000 Zugriffe auf IAS
Plus.de in 2006
Im
Jahr 2006 wurde bisher über 150.000 Mal auf IAS Plus.de zugegriffen.
Damit hat sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum
unsere Besucherzahl mehr als verdoppelt. Seit ihrem Bestehen hat sich
diese Website zu dem universellen Medium für
Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung im
deutschsprachigen Raum entwickelt. Wir möchten uns auf diesem Wege
bei unseren Besuchern, die gleichermaßen aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen
jeder Größenordnung, akademischen Einrichtungen und der gesamten
interessierten Öffentlichkeit in Deutschland, Österreich und der
Schweiz stammen, für ihr bisher gezeigtes Vertrauen in IAS Plus.de
bedanken.
4. August 2006: Europäische Kommission richtet Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen ein
Die
Europäische Kommission hat eine Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG)
im Bereich Bilanzierung eingerichtet, um "die Objektivität und
angemessene Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen
Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sicherzustellen". Die Gruppe wird aus
unabhängigen Sachverständigen und hochrangigen Vertretern nationaler
Standardsetter zusammengesetzt sein, deren Erfahrung und
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung weithin anerkannt
sind. Die Aufgabe der Gruppe wird darin bestehen, zu bewerten, ob
die von der EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen ausgewogen und
objektiv sind. Die Gruppe wird ihre Stellungnahme in der Regel
innerhalb von drei Wochen abgeben. Der Abschlussbericht wird auf der
Website der Kommission veröffentlicht. Der EU-Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McGreevy sagte:
|
Die Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen wird ein wichtiger Baustein in
der Struktur der Rechnungslegungsstandards in der EU sein.
Indem sie unabhängige Stellungnahmen zu den
EFRAG-Empfehlungen abgeben wird, wird sie gewährleisten,
dass die Rechnungslegungsstandards in der EU von höchster
Qualität sein werden. |
Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung der Europäischen Kommission
(92 KB).
3. August 2006: SEC und CESR beginnen
Arbeitsprogramm zur Rechnungslegung
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission, SEC) und der Ausschuss der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur
Rechnungslegung verabschiedet. Das Hauptaugenmerk dieses Vorhabens
liegt in der Anwendung der International Financial Reporting
Standards (IFRS) und US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
in den Vereinigten Staaten bzw. der Europäischen Union durch
international operierende Unternehmen. Das Vorhaben sieht die
Zusammenarbeit der Stäbe von SEC und CESR im Hinblick auf die
Modernisierung der Rechnungslegung, die Informationstechnologie bei
der Berichterstattung und aufsichtsrechtliche Maßnahmen beim
Risikomanagement vor. Das erklärte Ziel der Zusammenarbeit der Stäbe
liegt in der Förderung:
 |
der Entwicklung
hochqualitativer Bilanzierungsstandards; |
 |
der hohen Qualität und
einheitlichen Anwendung der IFRS weltweit; |
 |
der vollständigen
Berücksichtigung der internationalen Gegenpositionen
hinsichtlich Anwendung und Durchsetzung; und |
 |
der Vermeidung von sich
widersprechenden aufsichtsrechtlichen Entscheidungen
hinsichtlich der Anwendung der IFRS und US-GAAP. |
|
Bezüglich der Anwendung der IFRS und US-GAAP
durch international operierende börsennotierte Unternehmen
sieht der Plan von SEC und CESR unter anderem vertrauliche
Protokolle zur zeitnahen gegenseitigen Alarmierung und einen
Austausch von Informationen zwischen den Stabsabteilungen
der SEC und CESR-Fin vor. Im Einzelnen umfasst der Plan
folgende Punkte:
 |
Der Stab der SEC und CESR-Fin werden ihre Meinungen
zur künftigen Entwicklung der IFRS und der US-GAAP
einschließlich Dringlichkeiten, Zeitplänen und
Entwicklungen in Bezug auf Konvergenz austauschen.
Darüber hinaus werden sie die Perspektiven und
Anstrengungen zur Unterstützung einer einheitlichen
Interpretation und Anwendung der IFRS für
verschiedene Rechtskreise diskutieren. |
 |
Der Stab der SEC wird CESR-Fin über Entwicklungen
bei den Richtlinien im Hinblick auf die Streichung
des Erfordernisses zur Überleitung von
IFRS-Jahresabschlüssen auf die US-GAAP bis
spätestens 2009 für nicht-börsennotierte Emittenten,
die sich in den Vereinigten Staaten registrieren
lassen, benachrichtigen. |
 |
CESR-Fin wird den Stab der SEC über Entwicklungen
bei den Richtlinien in Bezug auf die Anerkennung
US-amerikanischer und der anderen nationalen
Rechnungslegungsstandards auf den europäischen
Kapitalmärkten nach den EU-Transparenz- und
Prospektrichtlinien unterrichten. |
 |
Der Stab der SEC und CESR-Fin (oder das betroffenes
Mitglied) werden Informationen in Bezug auf die
Themengebiete innerhalb der IFRS und US-GAAP
austauschen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen und
der Überprüfung der Emittenten als am mühevollsten
hinsichtlich hoher Qualität und einheitlicher
Interpretation und Anwendung erwiesen haben. Diese
Angelegenheiten könnten für einen Verweis zu IFRIC
in Frage kommen. |
 |
Bei Bedarf kann CESR-Fin Sachverhalte zur Diskussion
mit dem Stab der SEC vorbringen, die in den
US-GAAP-Jahresabschlüssen von
nicht-US-amerikanischen, in der EU mit ihren
Wertpapieren notierten Emittenten aufkommen. |
|
Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Bekanntmachung und das vollständige
Arbeitsprogramm.
3. August 2006: Untersuchung zu Pensionsangaben nach
IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards
Der
britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK
Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Studie zu Angaben
hinsichtlich leistungsorientierter Pensionspläne nach IFRS und
britischen Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) veröffentlicht. Bei
der Untersuchung wurden die Pensionsangaben des Jahres 2005 von
zwanzig börsennotierten Konzernen, die IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmer angewendet haben und von zehn großen
nicht-börsennotierten Unternehmen, die den britischen
Rechnungslegungsstandard FRS 17 Retirement Benefits
(Leistungen im Ruhestand) angewendet haben, in Augenschein genommen.
Der FRRP stellte einen "hohen Grad an Übereinstimmung mit den
detaillierten Angabepflichten in IAS 19 fest, obwohl es zu ein paar
Auslassungen kam", die in dem Bericht beschrieben werden. Der FRRP
kommt zu dem Schluss, dass die Qualität der IFRS-Berichterstattung
über Pensionen auf folgende Art und Weise verbessert werden könnte:
 |
bessere Angaben zu den
Unsicherheiten in Zusammenhang mit bilanziellen Schätzungen; |
 |
konsistentere Interpretation
dessen, was mit wichtigsten Annahmen gemeint ist; |
 |
einem Schwerpunkt auf
eingängigeren, weniger formalen Erklärungen; |
 |
mehr Informationen über
nicht-gängige Arten von gehaltenen Vermögenswerten; und |
 |
Vermeidung detaillierter
Angaben zu nicht-wesentlichen Beträgen. |
In gleicher Weise war die Übereinstimmung in Bezug auf die
Einhaltung von FRS 17 hoch, obwohl wiederum eine Anzahl von
Auslassungen festgestellt wurde. Klicken Sie
hier zum Download des englischsprachigen FRRP-Berichts zu
Pensionsangaben (239 KB).
2. August 2006: Heads Up-Alert zur Zurückdatierung von
Aktienoptionen
Am
29. Juli 2006 hatten wir eine
Nachricht zu einem Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit
Practice Alert), herausgegeben vom US-amerikanischen Public Company
Accounting Oversight Board (PCAOB), zum Thema "Sachverhalte in Bezug
auf den Zeitverlauf und die Bilanzierung der Ausgabe von Optionen"
eingestellt. Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen
englischsprachigen
Heads
Up-Alert veröffentlicht, der einen Überblick über die neuen
Leitlinien des PCAOB gibt (113 KB). Der Heads Up erläutert,
um was es sich bei der Zurückdatierung von Optionen (Backdating) und
dem so genannten "Spring-Loading" (d.h., die Terminierung von
Optionen unmittelbar vor einem positiven Ereignis bzw. günstigen
Unternehmensnachrichten, die mit großer Wahrscheinlichkeit einen
Kursanstieg auslösen) handelt und umreißt die Erwägungen für die
Prüfung.
2. August 2006: Plan zur Einbeziehung der IFRS in die
kanadischen Rechnungslegungsstandards
Im
Januar 2006 verabschiedete der kanadische Accounting Standards Board
(AcSB) seinen
Strategischen
Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards (in englischer
Sprache, 139 KB). Der Plan umfasst die Entscheidung, sich bei der
Rechnungslegung für kanadische,
öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen in Richtung
eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter, hochwertiger Standards
zu bewegen, nämlich den International Financial Reporting Standards
(IFRS), so wie vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegeben. Der AcSB hat nun einen detaillierteren
Umsetzungsplan zur Einbeziehung der International Financial
Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsstandards
veröffentlicht (in englischer Sprache, 373 KB). In dem
Umsetzungsplan werden Schlüsselentscheidungen benannt, die der AcSB
im Zuge der Umsetzung des strategischen Plans für
öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen zu treffen hat.
Obwohl der Umsetzungsplan in Abhängigkeit von den Umständen
überarbeitet und aktualisiert werden kann, sieht er gegenwärtig das
Jahr 2010 als das letzte Jahr vor, in dem
öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen nach den
gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards Bericht erstatten, und 2011
als das erste Jahr einer Berichterstattung gemäß einem vollständigen
Satz IFRS-basierter kanadischer Standards. Da einige kanadische
Standards bereits auf den IFRS basieren und andere vor dem Jahre
2011 auf den IFRS basieren werden, wird sich die Umstellung auf die
IFRS-basierten, kanadischen Standards für die meisten Unternehmen
wahrscheinlich eher schrittweise als plötzlich vollziehen.
2. August 2006: Treffen der Rechnungslegungs-Standardsetter
der Welt
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Der International Accounting Standards Board
(IASB) wird am Montag und Dienstag, den
25. und 26. September 2006 im Renaissance Chancery Court
Hotel in London ein Treffen von
Rechnungslegungsstandardsettinggremien aus der ganzen Welt
veranstalten. Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen sein.
Die Themen der Tagesordnung für die Sitzung sind wie folgt: |
Tagesordnung: World Accounting Standard
Setters Meeting
25. - 26. September 2006, London
Montag, 25. September 2006
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IFRS
- die Sichtweise der Treuhänder der IASC-Stiftung*
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Rahmenkonzept**
-
IFRS
- Die Sichtweise einer "Big
4"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft*
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Diskussion der fachlichen Vorhaben des IASB*
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IFRIC*
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Lehraktivitäten der IASC-Stiftung und Zugang zu den
Publikationen des IASB*
Dienstag,
26. September 2006
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Fair
Value Measurement**
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IFRS
- Die Sichtweise eines Analysten*
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Fortschritte bei der Übernahme/Konvergenz/Umsetzung der
IFRS**
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International Financial Reporting Standard für KMU**
*Diese Abschnitte beinhalten eine einführende
Präsentation des Vortragenden und eine Diskussion im
Anschluss
**Diese Abschnitte beinhalten eine einführende Präsentation,
separate Gruppendiskussionen und Stellungnahmen zur
Rückmeldung |
2. August 2006: Aktuelles vom Public Sector Accounting
Standards Board
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die Juliausgabe 2006 des
IPSASB-Update eingestellt. In dem Newsletter wird über
Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung des International
Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) vom 3. -
6. Juli 2006 gefällt wurden. Der IPSASB entwickelt Standards für die
Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung von nationalen,
regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese
Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS, und gewinnorientierte
Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar anwenden. Das aktuelle
Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zur
Konvergenz mit den IFRS und Projekte zu verschiedenen Sachverhalten,
mit denen sich der IASB auch beschäftigt, wie etwa zum
Rahmenkonzept, Dienstleistungskonzessionen und Leistungen an
Arbeitnehmer. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:
2. August 2006: IFRS-Konvergenz in Japan
Der
Rat für Unternehmensbilanzierung (Business Accounting Council) - ein
Expertengremium zur Beratung der japanischen Agentur für
Finanzdienstleistungen (Financial Services Agency - FSA) - hat eine
englischsprachige Stellungnahme mit dem Titel "Toward
the International Convergence of Accounting Standards" (Hin zur
internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards (31 KB))
herausgegeben. Bei der FSA handelt es sich um Japans
Wertpapieraufsichtsbehörde. In der Stellungnahme werden fortlaufende
Verbesserungen an den japanischen Rechnungslegungsstandards
unterstützt, so dass diese Standards von der Europäischen Kommission
als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden. Eine positive
Entscheidung zur Gleichwertigkeit würde japanischen Unternehmen
gestatten, zwecks Kapitalaufnahme an den geregelten europäischen
Kapitalmärkten weiterhin Jahresabschlüsse unter Anwendung
japanischer Rechnungslegungsstandards zu erstellen.
1. August 2006: Überarbeitete Definition von
"Netzwerk-Prüfungsgesellschaft" in den IFAC-Ethikgrundsätzen
Der
International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC)
hat seine Ethikgrundsätze für professionelle Wirtschaftsprüfer durch
die Aktualisierung der Definition einer
Netzwerk-Prüfungsgesellschaft (Network Firm) überarbeitet.
Netzwerk-Prüfungsgesellschaften müssen unabhängig gegenüber dem
Prüfungsmandanten einer anderen Prüfungsgesellschaft innerhalb des
Netzwerkes sein. Gemäß der überarbeiteten Definition handelt es sich
bei einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft um eine Gesellschaft
oder andere Rechtsform als Teil eines Netzwerkes. Eine
Prüfungsgesellschaft kann ein Einzelunternehmer, eine
Partnergesellschaft oder eine Aktiengesellschaft professioneller
Wirtschaftsprüfer oder ein Unternehmen darstellen, das solche
Personen bzw. Unternehmen beherrscht oder von solchen beherrscht
wird. Ein Netzwerk stellt eine größere Struktur dar:
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die auf eine Zusammenarbeit
ausgerichtet ist; und |
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die eindeutig auf die
Gewinnerzielung, auf das gemeinsame Tragen der Kosten oder
auf gemeinsamen Anteilsbesitz, Beherrschung oder auf
Geschäftsführung, gemeinsame Regeln und Vorgehensweisen bei
den Qualitätskontrollen, gemeinsame Geschäftsstrategien, die
Verwendung eines gemeinsamen Markennamens oder auf die
gemeinsame Verwendung eines wesentlichen Teils der
Prüfungsressourcen ausgerichtet ist. |
Die überarbeitete Definition tritt für am oder nach dem 31.
Dezember 2008 datierte Prüfungsberichte in Kraft. Für die
englischsprachige IFAC-Pressemitteilung klicken Sie bitte
hier. Die Mitteilung beinhaltet auch einen Link zum
Herunterladen der Überarbeitungen.
1. August 2006: Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom
7. Juli 2006
Die
Europäische Kommission eine englischsprachige
Zusammenfassung der Sitzung vom 7. Juli 2006 ihres
Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC)
veröffentlicht (39 KB). Zu den diskutierten Themen zählten:
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Diskussionsrunde zur
konsistenten Anwendung der IFRS; |
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IFRIC-Arbeitsweise bzw.
-Abstimmungsprozess (siehe unsere
Nachricht vom 7. Mai 2006); |
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Gleichwertigkeit zwischen IFRS
und Rechnungslegungsstandards von bestimmten Drittländern,
insbesondere US-GAAP; |
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Finanzierung des IASB; |
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Update zum Kommissionsprojekt
zur Zusammenführung der zahlreichen Verordnungen, aufgrund
derer die IFRS bisher übernommen wurden in eine einzelne
Verordnung, die alle übernommenen IFRS enthält; |
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Einrichtung einer
"Rezensionsgruppe für Standardvorschläge" ("Standards Advice
Review Group"). In der ARC-Zusammenfassung wird ausgesagt:
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"Die Einrichtung dieser Gruppe war
aufgrund der zu Beginn dieses Jahres unterzeichneten
Arbeitsvereinbarung zwischen Kommission und EFRAG
absehbar. Es war nicht möglich gewesen, EFRAG auf
formale Art und Weise als Fachausschuss der Kommission
einzusetzen, und diese Arbeitsvereinbarung stellte den
alternativen, angemessenen Kompromiss dar." |
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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen; und |
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Segmentberichterstattung. |
Die nächste ARC-Sitzung ist für den 26. September 2006
vorgesehen.
1. August 2006: Ergebnisse der 100. Sitzung des DSR
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am
13. und 14. Juli 2006 seine 100. Sitzung in Berlin ab. Klicken
Sie
hier für eine Zusammenfassung der Sitzung (91 KB). Die
wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des RIC
hier herunterladen (66 KB). |
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Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu
dem vom IASB veröffentlichten Entwurf der
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses. |
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Der DSR führte die Diskussion von Beispielen und
möglichen Lösungsansätzen zur Ertragserfassung
fort und informierte sich über den Stand des
Fair Value Measurement-Projektes des IASB. |
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Im Zentrum der Diskussion stand der Entwurf der
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1
Darstellung des Abschlusses mit dem Titel
"Financial Instruments Puttable at Fair Value
and Obligations Arising on Liquidation" (Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare
Finanzinstrumente und bei der Tilgung
entstehende Verpflichtungen) sowie insbesondere
die Umsetzung der Vorschläge auf in Deutschland
häufig vorkommende gesellschaftsrechtliche
Gestaltungsformen. Es wurde dabei ein
Klärungsbedarf in Bezug auf einige Vorschläge
ausgemacht, der in Kürze an den IASB
weitergeleitet wird. |
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Der DSR befasste sich mit der Zielsetzung seiner
Arbeit in den nächsten Jahren und mit dem
Arbeitsprogramm des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC). |
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1. August 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum
Stand des Endorsement-Prozesses
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting
Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses
bezüglich jedes einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen)
gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken Sie
hier für den Stand des Endorsement-Prozesses per 25. Juli 2006 (in
englischer Sprache, 69 KB). Gegenwärtig sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht zur
Anwendung in Europa freigegeben:
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IFRIC 8
Scope of IFRS 2 (Anwendungsbereich von IFRS 2); |
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IFRIC 9
Reassessment of Embedded Derivatives (Erneute Beurteilung
eingebetteter Derivate); und |
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IFRIC 10
Interim Financial Reporting and Impairment
(Zwischenberichterstattung und Wertminderung). |
1. August 2006: US-amerikanische SEC erweitert
Angabepflichten zur Führungskräftevergütung
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission,
SEC) hat Änderungen der Regeln bezüglicher der Pflichtangaben zur Vergütung für
Vorstände und leitende Angestellte, zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden
Personen und Unternehmen, zur Unabhängigkeit des Vorstands und zu sonstigen
Corporate Governance-Themen sowie zum Aktienbesitz von Vorständen und leitenden
Angestellten beschlossen. Die Veränderungen wirken sich auf die Angaben in
Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten aus, aber auch
auf die gegenwärtige Berichterstattung über Vergütungsvereinbarungen. Die Regeln
würden verlangen, dass die meisten dieser Angaben in allgemein verständlicher
Sprache ("Plain English") bereit gestellt würden. Klicken Sie
hier zur Ansicht
der englischsprachigen SEC-Mitteilung. Bei der Bekanntgabe der neuen
Angabeanforderungen sagte Christopher Cox, der Vorsitzende der SEC:
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Aufgrund der bisher über 20.000 Stellungnahmen ist es nun amtlich, dass
kein Thema in der 72 Jahre währenden Geschichte der SEC ein solches
Interesse geweckt hat. Durch die neuen Regeln werden sowohl
Anteilseigner als auch Vorstände mit besseren Informationen versorgt, um
so bessere Entscheidungen zu den angemessenen, an die mit der Führung
ihrer Unternehmen betrauten Frauen und Männer zu zahlenden Beträgen zu
treffen. Anteilseigner benötigen verständliche Angaben, die von einem
nicht fachkundigen Leser ohne besondere Erfahrung oder dem Erfordernis
eines fortgeschrittenen Abschlusses verstanden werden können. Unsere
Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass sie diese bekommen. |
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