IFRS Nachrichten - August 2006

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31. August 2006: Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen in den Jahresabschlüssen von heute

 

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS) hat auf ihrer Website das BIS-Arbeitspapier Nr. 208 mit dem Titel "Including estimates of the future in today's financial statements" (Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen in den Jahresabschlüssen von heute) vom IASB-Boardmitglied Mary Barth veröffentlicht. Das Papier wurde bei dem BIS-Arbeitstreffen zu Bilanzierung, Risikomanagement und sinnvoller Regulierung bzw. Aufsicht im letzten November vorgestellt. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Papiers. Sie können die vollständige Fassung des englischsprachigen Papiers von der BIS-Website herunterladen (137 KB).

 

In diesem Papier wird erläutert, warum es um das "wie", und nicht um das "ob" in Bezug auf die Frage der Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen in den Jahresabschlüssen von heute geht. Die Berücksichtigung solcher Schätzgrößen ist nicht neu; jedoch steigt ihr Gebrauch an. Diese Steigerung rührt vor allem daher, dass die Standardsetter der Ansicht sind, dass Wertmaßstäbe für Vermögenswerte und Schulden, die die gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten und aktuelle Zukunftserwartungen widerspiegeln, zu entscheidungsnützlicheren Informationen führen. Darin besteht die Zielsetzung der Finanzberichterstattung. Daher scheinen sich die Standardsetter auf die Fair Value-Bilanzierung zu konzentrieren. Wie zukunftsbezogene Schätzungen in Abschlüssen berücksichtigt werden, hängt vom Bewertungsmaßstab für Vermögenswerte und Schulden und der Definition von Vermögenswerten und Schulden in der Finanzberichterstattung ab. Die gegenwärtigen Definitionen beruhen auf der Identifizierung von vergangenen Transaktionen oder Ereignissen, aus denen sich erwartete Zuflüsse oder Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen, und in Bezug auf Zuflüsse, Verfügungsmacht (Control) über den wirtschaftlichen Nutzen ergeben. Daher werden nicht alle erwarteten Zuflüsse oder Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen bilanziell erfasst. Anhangangaben können den Adressaten beim Nachvollziehen angesetzter Schätzgrößen behilflich sein und Informationen über nicht angesetzte Schätzgrößen zur Verfügung stellen. Die Berücksichtigung von mehr zukunftsbezogenen Schätzungen würde zu einer Erfolgsgröße führen, die sich vom heutigen Gewinn unterscheidet, aber wohl dennoch bessere Informationen zur Tätigung von wirtschaftlichen Entscheidungen beinhaltet.

 

 

30. August 2006: IFAC-Informationspapiere zu nachhaltiger Geschäftsführung und Berichterstattung

 

Das Professional Accountants in Business Committee (PAIB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat die zwei nachfolgenden neuen Informationspapiere zu dieser Thematik veröffentlicht, die aktiven, professionellen Rechnungslegern beim besseren Verständnis dabei helfen sollen, wie sie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben, sie beurteilen bzw. messen und über diese berichten können:

 

bullet das Papier mit dem Titel Why Sustainability Counts for Professional Accountants in Business (Warum Nachhaltigkeit für aktive professionelle Rechnungsleger von Bedeutung ist) gibt einen Überblick über Nachhaltigkeit bei Unternehmen und umreißt ein Geschäftsszenario zur Behandlung der Risiken und Chancen nachhaltiger Entwicklung auf der Unternehmensebene. Außerdem wird die Art und Weise erörtert, in der aktive professionelle Rechnungsleger und dabei insbesondere jene, die für Organisationen mit wesentlichen Auswirkungen auf Umwelt oder Wirtschaft tätig sind, bei der Beurteilung bzw. der Messung, der Aufzeichnung und der Interpretation von Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit einbezogen sein werden;
bullet das Papier mit dem Titel Professional Accountants in Business - At the Heart of Sustainability? (Aktive professionelle Rechnungsleger - im Zentrum von Nachhaltigkeit?) enthält Kommentare aus erster Hand von elf Führungskräften, die in verschiedensten Unternehmen weltweit tätig sind. Die Kommentare beziehen sich auf die Rolle des PAIB und die Herausforderungen, denen sich die Führungskräfte bei der Förderung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung gegenübersehen.

 

Klicken Sie hier für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung. Die Pressemitteilung enthält Links zum Download der Papiere von der IFAC-Website. Der Download ist kostenfrei möglich, jedoch ist eine Registrierung erforderlich.

 

 

29. August 2006: Stiller Umbruch beim AASB?

 

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben Accounting Alert 2006/09 A Quiet Revolution at the AASB? (Ein stillre Umbruch beim AASB?) veröffentlicht (im Internet einzusehen; nicht als PDF erhältlich). In diesem Alert wird die künftige Rolle des Australischen Accounting Standards Board (AASB) diskutiert. "Die Rolle des AASB kann in der Zukunft völlig anders aussehen, und die möglichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung in Australien sind zahlreich." Zu den diskutierten Sachverhalte zählen:

 

bullet Auf dem Weg zu wirklicher Konvergenz mit den IFRS. Der AASB entwickelt einen Entwurf, der darauf abzielt, die australischen Äquivalenz-Standards (A-IFRS) sehr viel stärker an die IFRS anzunähern - Wiedereinführung von Wahlrechten, Abschaffung vieler zusätzlicher Angaben und Abschaffung der australischen Leitlinien. Es wird aber dennoch weiterhin zumindest kurzfristig Gebiete mit Unterschieden geben.
bullet Das "fehlende Bindeglied" in den A-IFRS. Der AASB hat sich mit dem IASB darauf geeinigt, das "IASB-Begleitmaterial", d.h. die Grundlagen für Schlussfolgerungen, die Leitlinien zur Umsetzung, die erläuternden Beispiele usw., den australischen Unternehmen frei zugänglich zu machen.
bullet Wie viele Rechnungslegungssysteme benötigt Australien? Ist eines tatsächlich passend für alles? Aufgrund jüngster Entwicklungen kommt die Frage auf, ob ein einziger, auf den IFRS basierender Satz von Standards eine längerfristige Antwort darstellt. Wird es für gemeinnützige und kleinere Unternehmen eigene Standards geben?

 

 

28. August 2006: Australischer Accounting Alert zu IASB-Vorschlägen zu Eigen- bzw. Fremdkapital

 

Unsere australischen Deloitte-Kollegen haben Accounting Alert 2006/08 Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation - Proposed Amendments to AASB 132 (Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen - Vorgeschlagene Änderungen an AASB 132) veröffentlicht. Der Alert 2006/08 untersucht die IASB-Vorschläge zur Änderung der Abgrenzung in IAS 32 zwischen Fremd- und Eigenkapital in Bezug auf kündbare Instrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen.

 

Unserer Ansicht nach ist der Geltungsbereich der Vorschläge nicht ausreichend, um den Verwirrungen bei Kleinanlegern unter australischen Verhältnissen in Bezug auf Investmentgesellschaften, Genossenschaften und vergleichbare Unternehmen zu begegnen. Viele dieser Unternehmen müssen ihr "Eigenkapital" auch nach Verabschiedung der Vorschläge als Fremdkapital klassifizieren.

 

Betroffene Unternehmen haben bis zum 22. September 2006 Gelegenheit für Eingaben an den Australischen Accounting Standards Boards. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:

 

bullet Alert 2006/08 (51 KB);
bullet Spezieller IAS Plus Newsletter zu den IASB-Vorschlägen zu Eigen- bzw. Fremdkapital (67 KB); und
bullet Links zu allen früheren australischen Acounting Alerts.

 

 

28. August 2006: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2006

 

Am 20. August 2006 haben wir die neue englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften von Deloitte für am 31. Dezember 2006 endende Geschäftsjahre als PDF-Fassung eingestellt (1,13 MB). Aufgrund von Anfragen stellen wir die Checkliste nun auch als im ZIP-Format gepackte Word-Fassung ein (409 KB). Sie finden unseren deutschsprachigen IFRS-Musterkonzernabschluss und die IFRS-Anhangcheckliste hier. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von Deloitte finden Sie bei den Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

28. August 2006: FASB-Standard zu Fair Value Measurement vor Vollendung

 

Auf seiner Sitzung vom 16. August 2006 beauftragte der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) seinen Stab mit der Erstellung eines endgültigen Entwurfs eines FASB-Standards zu Fair Value Measurements, über den dann schriftlich abgestimmt werden soll. Der FASB plant die Herausgabe eines FASB-Standards für September 2006. Der Standard wird als Basis für die nächste Phase des IASB-Projekts hinsichtlich der Entwicklung von Leitlinien zur Fair Value-Ermittlung dienen. Der IASB plant für das vierte Quartal 2006 die Herausgabe eines Diskussionspapiers, das:

 

bullet die vorläufigen Ansichten des IASB zu den Vorschriften des FASB-Standards zu Fair Value Measurements aufzeigen würde; und
bullet die Unterschiede zwischen dem FASB-Standard und den Leitlinien zur Fair Value-Ermittlung innerhalb der bestehenden IFRS identifizieren würde.

 

Der IASB wird die Stellungnehmenden zur Kommentierung der Vorschriften des FASB-Standards zu Fair Value Measurements und der vorläufigen Ansichten des IASB im Hinblick auf den FASB-Standard auffordern. Diese Kommentare werden in Zusammenhang mit der Entwicklung eines IASB-Entwurfs zu Fair Value Measurements berücksichtigt.

 

 

26. August 2006: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 7. und 8. September 2006

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. September 2006 zu seiner nächsten Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

 


7. - 8. September 2006, London


Donnerstag, 7. September 2006 (10.00 - 18.00 Uhr)

 

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Einleitung - Eröffnungsrede und Verwaltungsthemen

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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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IAS 18 Erträge - Immobilienverkäufe

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IFRIC D17: Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Treuhandvermögen für Leistungen an Arbeitnehmer im Einzel- bzw. separaten Abschluss des Gebers

 

 

Freitag, 8. September 2006 (9.00 - 12.30 Uhr)

 

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IAS 18 Erträge - Ertragserfassung im Voraus durch einen Fondsmanager

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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Update zur Bilanzierung von Katalogen und anderen Marketingaufwendungen

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Empfehlungen des Agendaausschusses bezüglich Anträgen zur Aufnahme von Sachverhalten auf die IFRIC-Agenda
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Test der Hedge-Effektivität auf kumulierter Grundlage

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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben - Darstellung der "Netto-Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung

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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Klassifizierung von SIM-Karten

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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Anwendung von IAS 38 (rev. 2004)

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IAS 11 Fertigungsaufträge - Aufteilung von Gewinnen bei nicht-segmentierten Verträgen

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Update des Agendaausschusses

 

 

26. August 2006: Nahezu 700.000 e-Learning Downloads von IAS Plus

 

Bis zum 23. August 2006 haben wir 693.777 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von Menschen aus über 150 Ländern registriert. Das e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar, womit im Grunde genommen alle IFRS abgedeckt sind. Aufgrund der Komplexität der Rechnungslegung für Finanzinstrumente existieren drei Module zu IAS 32 und IAS 39 (eine allgemeine Einführung und spezielle Module zu Hedge Accounting und Ausbuchung).

 

 

25. August 2006: IFRIC-Interpretationsentwurf zur Pensionsbilanzierung

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf D19 IAS 19 - The Asset Ceiling: Availability of Economic Benefits and Minimum Funding Requirements (Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen) veröffentlicht. IFRIC D19 regelt die Wechselwirkung zwischen gesetzlichen bzw. vertraglichen Mindestfinanzierungsgrenzen und den Vorschriften von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Mit dem Entwurf wird klargestellt, wie die Höchstgrenze bei einem, im Abschluss eines Arbeitsgebers anzusetzenden Vermögenswert aus einem Pensionsplan zu ermitteln ist und inwiefern der Vermögenswert oder die Schuld aus einem Pensionsplan betroffen ist, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsgrenze vorhanden ist. Sie können den englischsprachigen Interpretationsentwurf D19 von der IASB-Website herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2006. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (63 KB).

 

 

24. August 2006: EFRAG richtet neues Beratungsgremium für Abschlussadressaten ein

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sucht nach Kandidaten als Mitglieder eines neuen, von EFRAG einzurichtenden Adressatengremiums. Das Gremium soll Beiträge von der Gruppe der Abschlussadressaten zu Entwürfen von EFRAG-Stellungnahmen, zu Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission und zu anderen EFRAG-Aktivitäten zur Verfügung stellen. Das Adressatengremium wird sich alle drei Monate für jeweils einen Tag in Brüssel treffen. Die Kandidaten für das Adressatengremium sollten aktuell als Nutzer von Abschlüssen tätig sein, wie etwa Finanzanalysten und Investoren bei der Vornahme von Investitionsentscheidungen. Bewerbungen sollten bis spätestens 20. September 2006 an EFRAG über info@efrag.org gesendet werden. Klicken Sie hier für die englischsprachige Beschreibung des Aufgabenbereichs des Adressatengremiums (26 KB).

 

 

23. August 2006: Neues IFAC-Papier zu internen Kontrollen

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Papier mit dem Titel Internal Controls - A Review of Current Developments (Interne Kontrollen - ein Überblick über gegenwärtige Entwicklungen) veröffentlicht. Das Papier wurde vom Professional Accountants in Business (PAIB) Committee entwickelt und fasst die wichtigsten internen Kontrollsysteme zusammen, hebt jüngste Gesetzes- und andere Initiativen hervor und erörtert die Rolle der internen Kontrollen bei der Verbesserung der Corporate Governance.

 

"In dem Papier wird festgestellt, dass die herrschende Meinung einen prinzipien- und marktbasierten Ansatz befürwortet, bei dem sich Organisationen zur Entwicklung von internen Kontrollsystemen verpflichten, die jeweils auf ihre eigenen speziellen internen und externen Umgebungen abgestimmt sind. Außerdem wird die Bedeutung des Tonfalls an der Spitze und die Kultur und das ethische Rahmenkonzept innerhalb einer Organisation für eine erfolgreiche Umsetzung eines internen Kontrollsystems aufgezeigt."

 

Dieses Papier kann kostenfrei (Registrierung erforderlich) von der IFAC-Website heruntergeladen werden. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

 

 

22. August 2006: Zwei Veröffentlichungen vom Education Board der IFAC

 

Der International Accounting Education Standards Board der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (IFAC) hat zwei Dokumente veröffentlicht:

bullet Vorgeschlagene neue Leitlinien, die das notwendige fachliche Wissen und die Fähigkeiten skizzieren, um professionelle Rechnungsleger darauf vorzubereiten, auf fachkundige Art und Weise mit Informationstechnologie verbundene Positionen auszuüben. Zu solchen Positionen könnten beispielsweise zählen:
bullet Kontrollsystemanbieter und -revisor, wie etwa ein interner Finanz- oder Geschäftsprüfer oder Revisor für Informationssysteme;
bullet Informationssystemmanager, wie etwa ein Manager im Bereich Wissensmanagement oder im Datenzentrum; und
bullet Designer von Unternehmenssystemen, selbständig oder als Bestandteil eines Teams, wie etwa ein Wissensingenieur oder externer Berater.

 

Der Vorschlag hat die Form eines Entwurfs mit dem Titel Information Technology for Professional Accountants (Informationstechnologie für professionelle Rechnungsleger). Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

bullet Ein Informationsblatt mit dem Titel Approaches to the Development and Maintenance of Professional Values, Ethics and Attitudes in Accounting Education Programs (Vorgehensweisen in Bezug auf die Entwicklung und Aufrechterhaltung berufsständischer Werte, Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen bei Ausbildungsprogrammen in der Rechnungslegung). Dieses Papier wird die Grundlage für die Entwicklung eines International Education Practice Statement zu dieser Thematik darstellen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

 

Jede der beiden vorgenannten Pressemitteilungen enthält Hyperlinks, um das dazugehörige Dokument von der IFAC zu erhalten.

 

 

20. August 2006: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2006

 

Wir haben die neue englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften von Deloitte für am 31. Dezember 2006 endende Geschäftsjahre eingestellt (1,13 MB). Diese Checkliste bezieht sich auf die Darstellungs- und Angabevorschriften der per 30. Juni 2006 herausgegebenen IFRS. Die IFRS-Vorschriften in Bezug auf Ansatz und Bewertung werden darin nicht behandelt. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass sie die Aufzeichnung der Durchsicht eines Jahresabschlusses mit Hilfe einer Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für jede Ausweis- und Angabevorschrift erlaubt. Sie finden unseren deutschsprachigen IFRS-Musterkonzernabschluss und die IFRS-Anhangcheckliste hier. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von Deloitte finden Sie bei den Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

20. August 2006: EU ändert 4. und 7. Richtlinie

 

Am 16. August 2006 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt der EU die neue Richtlinie 2006/46/EG zum Jahres- und Konzernabschluss bestimmter Unternehmen, wie etwa Banken, Versicherungsunternehmen und anderen Finanzinstitutionen. Die neue Richtlinie ändert die 4. und 7. Unternehmensrechts-Richtlinien ("Bilanzierungs-Richtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) und außerdem die Bilanzierungs-Richtlinen für Banken (86/635/EWG) und Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, erweitert die Transparenz im Hinblick auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw. Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur Corporate Governance ein. Darüber hinaus wurden die Größenkriterien zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von besonderen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Klicken Sie hier für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache, 66 KB).

 

 

19. August 2006: IFRIC-Sitzung am 7. und 8. September 2006

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. September 2006 in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Tagesordnung wird in Kürze bekannt gegeben.

 

 

18. August 2006: Update bezüglich Rechnungslegungsstandards in Marokko

 

Nach Konsultationen mit der Bank- und Finanzbranche entwickelt die marokkanische Zentralbank (Bank Al Maghrib) eine Verordnung, von der erwartet wird, dass dadurch marokkanische Banken und andere Finanzinstitutionen zur Aufstellung ihrer Konzernabschlüsse 2008 unter Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet werden. Gegenwärtig verlangt das marokkanische Börsengesetz von allen an der Börse von Casablanca notierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitutionen, dass sie sich entweder zur Anwendung der IFRS oder marokkanischer Rechnungslegungsstandards entscheiden. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihre englischsprachige Marokko-Länderseite entsprechend angepasst.

 

 

15. August 2006: Update bezüglich Rechnungslegungsstandards in Vietnam

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihre englischsprachige Vietnam-Länderseite unter Berücksichtigung der neuesten Informationen zu vietnamesischen Rechnungslegungsstandards (Vietnamese Accounting Standards - VAS) einschließlich einer Liste der gegenwärtig geltenden VAS aktualisiert. Die VAS wurden vom Finanzministerium auf Basis der vor 2003 herausgegebenen IFRS entwickelt. Das Finanzministerium erwägt gegenwärtig einen Vorschlag zur Gewährung von Rechten an die vietnamesische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Vietnam Association of Certified Public Accountants - VACPA) zur Ausarbeitung und Aktualisierung von vietnamesischen Rechnungslegungsstandards. Links auf alle Länder- und Regionenseiten von IAS Plus.com finden Sie hier. Links auf alle Länder- und Regionenseiten von IAS Plus.com finden Sie hier.

 

 

15. August 2006: Innovationen in Schwellenländern

 

In jüngster Zeit wurden weltweit operierende Hersteller von den gewaltigen Geschäftsmöglichkeiten der Schwellenländer angezogen. Was ist jedoch erforderlich, um auf diesen Märkten erfolgreich zu bestehen, deren Kultur, Kundenbedürfnisse, Arbeitspraktiken und Aufsichtsregimes sich deutlich von denen in entwickelten Ländern unterscheiden? Auf welche Art und Weise passen Unternehmen ihr Produktangebot, ihre Personalstrategien und ihre Logistikketten an? Eine neue Deloitte-Publikation mit dem Titel "Innovation in Emerging Markets: Strategies for Achieving Commercial Success" (Innovationen in Schwellenländern: Strategien für geschäftlichen Erfolg) zeigt fünf Herausforderungen auf, die Unternehmen auf einfallsreiche Art und Weise bewältigen müssen, um in Schwellenländern Erfolg zu haben:

 

bullet Aufbau neuer wertschaffender Strukturen zwecks Lieferung verschiedener Produktangebote, die die einzigartigen Bedürfnisse von Kunden in Schwellenländern erfüllen. Vielfach geschieht dies zu deutlich niedrigeren Preisen als auf entwickelten Märkten.
bullet Globalisierung von Forschung und Entwicklung, in dem man die Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Schwellenländer verlagert und dabei tiefer gehende Kundenkenntnis erwirbt und maßgeschneiderte Produkte vermarktet und vertreibt.
bullet Ausrichtung der Talentmanagementstrategien auf die einmaligen Bedürfnisse der Beschäftigten in Schwellenländern; Neuüberlegungen, wie man auf effektive Art und Weise Menschen anwirbt, entwickelt, einsetzt und miteinander verbindet.
bullet Bewältigung der Schwierigkeiten weltweiter Wertschöpfungsketten, indem man Unabhängigkeit auf der lokalen Ebene schafft und gleichzeitig von den Vorteilen von Hauptquartieren wie etwa Unternehmenskontrolle und dem Wissen der Führungskräfte profitiert.
bullet Aufbau von Risikomanagementkapazitäten, um auf effiziente Art und Weise das besondere Profil der bei Schwellenländern vorliegenden Risiken aufzuspüren, zu berichtigen und zu steuern, wie etwa der Schutz von geistigem Eigentum.

 

Der Untersuchungsbericht basiert auf einer weltweiten Befragung von mehr als 400 Führungskräften sowie auf eingehenden Interviews mit leitenden Angestellten bei verschiedenen weltweit operierenden Herstellern. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Publikation (647 KB).

 

 

14. August 2006: Gegenüberstellung zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

 

Der Stab des kanadischen Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Gegenüberstellung der gegenwärtigen kanadischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS auf einer grundsätzlichen Ebene veröffentlicht. Zweck ist die Bereitstellung von Informationen über das Ausmaß der Übereinstimmungen zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und den IFRS. Die Gegenüberstellung basiert auf den Standards des AcSB und des IASB per 31. März 2006. Die Gegenüberstellung deckt nur die wesentlichen Unterschiede ab und enthält nicht alle Unterschiede, die aufgrund von besonderen Umständen bei einem Unternehmen entstehen können. Sie ist nicht zur Anwendung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen gedacht. Der Stab des AcSB pflegt außerdem eine detailliertere Gegenüberstellung für jene, die an einem Vergleich auf einer fachlichen Ebene interessiert sind. Diese englischsprachige Gegenüberstellung ist auf der AcSB-Website erhältlich. Klicken Sie hier zum Download der Gegenüberstellung von IFRS und kanadischen Rechnungslegungsstandards per 31. März 2006 (286 KB). Es existiert ein permanenter Link auf der englischsprachigen Kanada-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Deloitte bedankt sich beim AcSB für die Erlaubnis zum Einstellen dieser Gegenüberstellung. Sie finden andere Gegenüberstellungen bei den Kollegen von IAS Plus.com hier.

 

 

13. August 2006: Zusammenschluss zweier schwedischer Wirtschaftsprüfergremien

 

Zwei wichtige schwedische berufsständische Wirtschaftsprüferorganisationen haben per 1. September 2006 einen Zusammenschluss vereinbart. Die beiden Vereinigungen sind das Schwedische Institut der Wirtschaftsprüfer (Foreningen for Auktoriserade Revirsorer, FAR) und die Schwedische Wirtschaftsprüfervereinigung (Svenska Revisoramfundet, SRS). Die zusammengeschlossene Organisation wird etwa 4.000 Mitglieder umfassen und dabei aus Wirtschaftsprüfern und einer Reihe von Spezialisten bestehen. Der Name des neuen Gremiums wird am 21. August 2006 bekannt gegeben werden.

 

 

12. August 2006: Forschungsarbeiten von AICPA, AAA und IAASB zum Bestätigungsvermerk

 

Das American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), die American Accounting Association (AAA) und der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) haben eine Forschungsinitiative gestartet, mit dem Ziel, das Verständnis über die Ansichten der Nutzer von Jahresabschlüssen über die Abschlussprüfung und den Bestätigungsvermerk zu verbessern. In einer gemeinsamen Erklärung rufen die drei Organisationen zur Durchführung akademischer Forschungsarbeiten auf, um derartige Ansichten zu identifizieren und Informationen darüber zu gewinnen. Stichtag zur Einreichung von Forschungsvorschlägen ist der 2. Oktober 2006. Das AICPA und der IAASB werden jedes Projekt mit 10.000 bis 20.000 US-Dollar finanziell unterstützen. Bis zum 1. Oktober 2007 ist von den Forschern eine Zusammenfassung ihrer Ergebnisse einzureichen, ein umfassender Bericht wird bis zum 7. Januar 2008 erwartet. Klicken sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Originaldokumente:

 

bullet das Forschungsgesuch (53 KB); und
bullet die Presseerklärung des IAASB.

 

 

11. August 2006: Nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommene Sachverhalte

 

Ab heute bieten wir Ihnen eine umfassende, nach einzelnen IFRS gegliederte sowie deutschsprachige Aufstellung der Sachverhalte, die im Rahmen des IFRIC-"Due Process" nicht auf die Tagesordnung von IFRIC aufgenommen wurden, einschließlich der von IFRIC gegebenen Begründung. Der Agendaausschuss von IFRIC erörtert potenzielle Agendaprojekte und spricht Empfehlungen an IFRIC aus. Die übliche Verfahrensweise ist wie folgt:

 

bullet Der Agendaausschuss empfiehlt, einen Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung von IFRIC aufzunehmen und empfiehlt den Wortlaut der öffentlichen Erklärung dieser Entscheidung durch IFRIC.
bullet Die Empfehlungen des Agendaausschusses werden von IFRIC diskutiert. Stimmt IFRIC den Empfehlungen zu, wird die vorgeschlagene Erklärung im IFRIC Update veröffentlicht. In diesem Newsletter werden Parteien, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, zur Kommentierung via Email gebeten.
bullet Auf einem nachfolgenden Treffen beschließt IFRIC, den Sachverhalt nicht auf die Agenda aufzunehmen, ebenso wie endgültige Formulierung der Erklärung. Die endgültige IFRIC-Entscheidung, sowie deren Erklärung werden im IFRIC Update veröffentlicht.

 

Die Aufstellung wird laufend aktualisiert. Um zu der Aufstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

 

 

10. August 2006: Erleichterungen von "Abschnitt 404" für kleine Unternehmen und für ausländische, nicht-börsennotierte Emittenten

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities an Exchange Commission - SEC) gewährt kleineren börsennotierten Unternehmen und zahlreichen ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten (Foreign Private Issuers - FPI) weitere Erleichterungen von der Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Gegenstand sind zwei Aspekte von Abschnitt 404:

 

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Abschnitt 404(a), der einen Bericht des Managements zur Beurteilung der Wirksamkeit der internen Rechnungslegungskontrollen des Unternehmens verlangt;

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Abschnitt 404(b), der ein Testat des Wirtschaftsprüfers zu den internen Kontrollen verlangt.

 

Die SEC würde auf drei Gebieten Erleichterungen anbieten:

 

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Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für kleinere Unternehmen (ohne verkürzte Abgabefristen) gemäß Abschnitt 404. Die SEC schlägt vor:
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Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal den Management-Bericht gemäß Abschnitt 404(a) zur Verfügung stellen müssen, von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2007 enden; und

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Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal das Testat des Wirtschaftsprüfers bezüglich des ersten Jahresgeschäftsberichts gemäß Abschnitt 404(b) zur Verfügung stellen müssen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.

Von diesen Verlängerungen würden 44% der inländischen Unternehmen und 38% der ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten profitieren, die ihre Abschlüsse bei der SEC einreichen.

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Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für bestimmte ausländische, nicht börsennotierte Emittenten gemäß Abschnitt 404(b). Die SEC hat endgültige Regelungen verabschiedet, die ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten mit verkürzten Abgabefristen gestatteten, die jedoch keine großen, sich registrierende Unternehmen darstellen und die ihre Jahresgeschäftsberichte auf Basis der Formblätter 20-F oder 40-F einreichen, das Testat des Wirtschaftsprüfers gemäß Abschnitt 404(b) bis auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden. Diese Unternehmen werden dazu verpflichtet, den Management-Bericht gemäß Abschnitt 404(a) in ihre Jahresgeschäftsberichte des ersten Geschäftsjahres zu integrieren, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet. Diese Verlängerung würde auf ungefähr 23% der ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten anzuwenden sein (zusätzlich zu den vorher erwähnten 38%).

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Erleichterte Übergangsvorschriften für neu an der Börse notierte Unternehmen. Die SEC schlägt vor, dass ein neu an der Börse notiertes Unternehmen, einschließlich eines ausländischen, bisher nicht börsennotierten Emittentens, der die erstmalige Notierung an einer US-amerikanischen Börse anstrebt, weder zur Bereitstellung eines Berichts über die Management-Beurteilung gemäß Abschnitt 404(a) noch eines mit Testat eines Wirtschaftsprüfers versehenen Berichts gemäß Abschnitt 404(b) verpflichtet wäre, wenn es nicht vorhergehend einen Jahresgeschäftsbericht bei der SEC eingereicht hatte.

 

Bitte beachten Sie, dass keine Erleichterungen für ausländische, nicht börsennotierte Emittenten gewährt werden, bei denen es sich um große Unternehmen mit verkürzten Abgabefristen handelt. Solche Unternehmen müssen nach wie vor sowohl die Vorschriften von Abschnitt 404(a) als von Abschnitt 404(b) für ihre Jahresgeschäftsberichte in Geschäftsjahren befolgen, die am oder nach dem 15. Juli 2006 enden. Klicken Sie hier für die englischsprachige SEC-Pressemitteilung. Dort sind Links enthalten, die auf die Volltext-Versionen der SEC-Regelungen verweisen.

 

 

10. August 2006: Interview zu den neuen IFRS-basierten chinesischen Standards

 

Wir haben ein Interview mit Stephen Taylor, dem Leiter des Deloitte IFRS Centre of Excellence des asiatisch-pazifischen Raums, zu den chinesischen Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen eingestellt. Diese Rechnungslegungsstandards basieren auf den IFRS. Das Interview mit dem Titel Thinking Globally, Setting Standards Locally (Globales Denken, lokales Standardsetting - in englischer Sprache, 563 KB) war in der Ausgabe 3/2006 der Zeitschrift Australian CPA Network enthalten, die von der Niederlassung der australischen Wirtschaftsprüfer in Hong Kong herausgegeben wird. Stephen Taylor hebt einige der Unterschiede zwischen den neuen chinesischen Standards und den IFRS hervor und nimmt zu ihrer Wirkungskraft und zu den weitergehenden Auswirkungen Stellung. Zahlreiche der Interview-Fragen beziehen sich auf Konvergenz. Im Folgenden eine davon:

 

Frage: Warum haben wir nicht einen Satz von IFRS-Standards, mit Ausnahmen für bestimmte Umstände in jedem Land?

Antwort von Stephen Taylor: Idealerweise sollte das so sein, aber das Problem liegt hauptsächlich in der fehlenden Souveränität begründet. In China stellen die Standards Gesetze dar. Würden Sie daher einem Gremium mit Leuten in London erlauben, Gesetze zu diktieren? Weder Hong Kong wird dies tun, noch die Europäische Union. Sogar in der Europäischen Union muss dann, wenn der IASB einen IFRS-Standard herausgegeben hat, dieser von der Europäischen Union "endorsed" werden, um ihn in Europa anzuwenden. Dies liegt daran, dass es sich um einen Gesetzessachverhalt handelt. Wir werden dafür im Fall China wahrscheinlich öfters eine Pflicht zur Überleitung erleben. In anderen Worten: Es wird in Ordnung sein, diesen chinesischen Standard anzuwenden, leitet aber bitte dennoch über und zeigt uns die möglichen Auswirkungen dieser geringfügigen Unterschiede.

 

 

9. August 2006: Aufruf zu Bewerbungen um Mitgliedschaft bei SARG

 

Per Entscheidung vom 14. Juli 2006 (46 KB) hat die Europäische Kommission die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) eingesetzt. Aufgabe von SARG ist die Beratung der Kommission beim Endorsementprozess der IFRS sowie der IFRIC-Interpretationen. SARG wird "die Objektivität und Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sicherzustellen". Die Prüfgruppe wird aus höchstens sieben von der Kommission bestellten Mitgliedern bestehen. Die Kommission hat gerade einen Aufruf zu Bewerbungen um die Mitgliedschaft bei SARG (23 KB) veröffentlicht. Die Kommission beabsichtigt, folgende Kriterien bei der Beurteilung der Bewerbungen heranzuziehen:

 

bullet ausgewiesene Fachkompetenz und fachliche Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung;
bullet Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Adressaten und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten); und
bullet die Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen.

 

Die ausgewählten Gruppenmitglieder werden ad personam ernannt und sind verpflichtet, die Kommission unabhängig von allen äußeren Einflüssen zu beraten. Die Mitglieder dürfen sich weder vor ihrer Berufung in die Gruppe noch während ihrer Amtszeit an der Arbeit von EFRAG beteiligen. Die Mitglieder werden für eine dreijährige, erneuerbare Amtszeit ernannt. Bewerbungsschluss ist der 29. September 2006.

 

bullet Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue englischsprachige SARG-Seite eingestellt.

 

 

9. August 2006: Juli-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Juli 2006 eingestellt (458 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese 30-seitige Ausgabe beschäftigt sich mit:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet Endgültige Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern.
bullet Endgültige Äußerung des Stabes (FSP) zur Bilanzierung einer Änderung der aus einer fremdfinanzierten Leasingtransaktion resultierenden Ertragsteuer-Cashflows.
bullet Vorläufige Ansichten des FASB zum gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept mit dem IASB.
bullet Vorgeschlagene endgültige Äußerung des Stabes zu fachlichen Korrekturen an SFAS 123(R).
bullet Änderungen am "Grünbuch": Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen.
bullet Projekt zu Leasingverhältnissen auf Agenda des FASB genommen.

Entwicklungen beim GASB

bullet Neue "Fragen und Antworten" (Q&A) zu Qualifizierendem OPEB-Planvermögen und treuhänderischen Verantwortlichkeiten.

Entwicklungen beim AICPA

bullet AICPA-Entwurf zur SSAE-Hierarchie für Wirtschaftprüfer von Nicht-Emittenten.
bullet AICPA-Omnibusentwurf 2006 für Wirtschaftsprüfer von Nicht-Emittenten.
bullet AICPA-Entwurf zu Qualitätskontrollstandards für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
bullet Praktischer Hinweis (Practice Aid) zur Prüfung alternativer Beteiligungen.

Entwicklungen bei der SEC

bullet SEC übernimmt Änderungen an den Berichterstattungspflichten zur Führungskräftevergütung.
bullet Konzeptionspapier zu den Verbesserungen zu Abschnitt 404.
bullet Wichtigste Punkte der gemeinsamen Sitzung von AICPA/SEC-Aufsichtskomitee und SEC-Stab vom 20. Juni 2006.
bullet SEC-Interpretationspapier zur Verwendung von Kundenprovisionen für Makler- und Recherchedienstleistungen.

Entwicklungen beim PCAOB

bullet PCAOB-Praxiswarnhinweis zur Gewährung von Aktienoptionen.

Internationale Entwicklungen

bullet IFRIC-Interpretation zu Zwischenberichterstattung und Wertminderung.
bullet Keine verpflichtende Anwendung von neuen IFRS vor 2009.

Andere Entwicklungen

bullet Bitte um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an den Rechnungslegungsstandards des "Gelbbuchs".
bullet COSO-Leitlinien zu den internen Rechnungslegungskontrollen für kleine börsennotierte Unternehmen.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

9. August 2006: Jährliche FASAC-Befragung zum Thema Konvergenz

 

Der US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) befindet sich inmitten seiner jährlichen Befragung zu den Ansichten der Mitglieder von FASB und FASAC (in englischer Sprache, 160 KB) zu Sachverhalten, denen sich der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) gegenübersieht. Die Befragung 2006 konzentriert sich auf vier Gebiete - dringliche Themen des FASB, künftige Sachverhalte, Anstrengungen im Bildungsbereich und internationale Konvergenz. In Bezug auf Konvergenz enthält der Fragebogen drei Fragen:

 

bullet

Im Februar dieses Jahres veröffentlichten der FASB und der IASB eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU), die das gemeinsame Ziel beider Boards zur Entwicklung von hochqualitativen, gemeinsamen Rechnungslegungsstandards zur Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten bekräftigt.  Sowohl der FASB als auch der IASB sind der Ansicht, dass ein gemeinsamer Satz hochqualitativer Rechnungslegungsstandards die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und die Wirksamkeit von Jahresabschlüssen verbessert, um so die weltweiten Kapitalmärkte in die Lage zu versetzen, effizienter zu funktionieren. Unterstützen Sie die Absicht zu internationaler Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards? Warum oder warum nicht?

bullet

Angenommen, der FASB und der IASB erreichen das Ziel zur Angleichung von Standards zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt. Was wäre die Rolle des FASB in einer Welt von angeglichenen Rechnungslegungsstandards?

bullet

Nehmen Sie folgendes an: Der FASB identifiziert ein Gebiet der Finanzberichterstattung, in dem eine grundlegende Verbesserung notwendig ist. Der FASB schätzt, dass er einen nicht angeglichenen endgültigen Standard in vier Jahren herausbringen kann, der zu einer wesentlichen Verbesserung der US-Finanzberichterstattung führen würde. Ein international angeglichener Standard würde sieben Jahre bis zur Fertigstellung benötigen. Wie viel Gewicht sollte der FASB einer zeitnahe Verbesserung von US-Standards gegenüber internationaler Konvergenz bei der Festlegung der Prioritäten seiner Standardsettingaktivitäten beilegen? Kann der Verzicht auf oder die Verzögerung von Konvergenz jemals angemessen sein, wenn im Inland ein dringlicher Bedarf existiert?

 

 

9. August 2006: Weltweite Trends bei Risikokapital - Deloitte-Studie

 

Deloitte hat eine englischsprachige Globale Risikokapitalstudie 2006 veröffentlicht (1.389 KB). Die Studie wurde gemeinsam mit Risikokapitalvereinigungen aus Nord- und Südamerika,  dem asiatisch-pazifischen Raum, sowie Europa, dem mittleren Osten und Afrika durchgeführt.

 

bullet

Mehr als die Hälfte der Antwortenden stammen von außerhalb der Vereinigten Staaten, was durchaus auf die wachsende Anzahl weltweiter Risikokapitalgesellschaften schließen lässt.

bullet

Mehr als die Hälfte der Antwortenden - 52% der aus den Vereinigten Staaten und 58% der von außerhalb der Vereinigten Staaten - sind auf weltweite Expansion im kommenden Jahr eingestellt.

bullet

Risikokapitalgesellschaften sehen strategische Allianzen und internationale Wechselbeziehungen in zunehmendem Maße als den besten Weg im Rahmen der Globalisierung an. 75% der nicht-US-amerikanischen und 71% der US-amerikanischen Antwortenden sahen dies als den Schlüssel zum Erfolg an.

 

Die Untersuchung basiert auf 505 Antworten von Teilhabern von Risikokapitalunternehmen mit verwalteten Vermögenswerten von weniger als 100 Millionen US-Dollar bis zu mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Von den insgesamt 505 Antwortenden stammten 279 aus Nord- und Südamerika, 140 aus Europa, dem mittleren Osten und Afrika sowie 86 aus dem asiatisch-pazifischen Raum.

 

 

8. August 2006: Umsetzung des CESR-Standards zur Finanzberichterstattung

 

Im März 2003 veröffentlichte der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) seinen Standard Nr. 1 Financial Information (Finanzberichterstattung) (in englischer Sprache, 151 KB). Der CESR-Standard 1 zielt auf die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) innerhalb der EU ab. Er legt 21 Grundsätze auf höchster Ebene dar, die Durchsetzung definieren und die Grundsätze beschreiben, die EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der IFRS anwenden sollten, einschließlich des Aufbaus ihrer Durchsetzungsbehörden, der Auswahl der zu Durchsetzungszwecken zu überprüfenden Finanzberichterstattung, der den Durchsetzungsstellen zur Verfügung stehenden Maßnahmen (einschließlich im Besonderen die Aufforderung zur öffentlichen Korrektur), die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Berichterstattung seitens der Enforcement-Behörden. Das Rezensionsgremium von CESR hat nun seine erste Überprüfung der Umsetzung von CESR-Standard 1 innerhalb der CESR-Rechtskreise abgeschlossen und veröffentlicht (in englischer Sprache, 2.630 KB). Das Gremium kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

 

bullet Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich haben den CESR-Standard Nr. 1 vollständig umgesetzt;
bullet eine partielle, jedoch grundlegende Umsetzung fand in Zypern, Irland, Malta, Spanien und Finnland statt;
bullet es kam in der Tschechischen Republik, Estland, Deutschland, Luxemburg, Polen, Slowenien und der Slowakei zu einer partiellen Umsetzung, wobei jedoch eine bedeutende Mehrheit der Grundsätze nicht vollständig umgesetzt wurde;
bullet der Standard Nr. 1 wurde nicht umgesetzt in Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Schweden und Österreich;
bullet Litauen und Island haben keine Antwort auf die CESR-Anfrage übermittelt.

 

Das Rezensionsgremium identifizierte eine bestimmte Anzahl an besonderen Problemen bei Umsetzung, die im Bericht aufgezählt werden.

 

 

7. August 2006: Veränderung der Struktur von CESR; Neuer Vorsitzender von CESR-Fin

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Änderungen an seiner Satzung (in englischer Sprache, 82 KB) vorgenommen. Diese ermöglichen eine "Verschiebung seiner Prioritäten zugunsten von eher operativen Aufgaben, um eine wirksame Konvergenz im Hinblick auf die Aufsicht innerhalb der EU zu erwirken". Es gab u.a. folgende Änderungen:

 

bullet einen einfacheren Entscheidungsfindungsprozess, einschließlich der Möglichkeit zu Abstimmungen;
bullet einen Vermittlungsmechanismus zwischen den Mitgliedern, um raschere Ergebnisse zu erzielen;
bullet das Einfügen eines Passus in die Satzung über ein Rezensionsgremium, welches eine stärkere gegenseitige Überprüfung der Art und Weise zulässt, in der das neue rechtliche Rahmenwerk von den Mitgliedern angewendet wird;
bullet eine Verpflichtung zur Einhaltung von Datenschutzregeln beim Aufbau von Datenbanken;
bullet größere Rechtssicherheit hinsichtlich Vertraulichkeit, um dem Sekretariat die volle Unterstützung seiner Mitglieder bei operativen Sachverhalten zu ermöglichen.

 

CESR hat auch den Aufgabenbereich von CESR-Fin (in englischer Sprache, 103 KB) aktualisiert. CESR-Fin ist das Gremium innerhalb von CESR, welches die operativen Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der Einhaltung der IFRS koordiniert. Außerdem gab ihr Vorsitzender, John Tiner, Vorsitzender der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services Authority - FSA) den Vorsitz von CESR-Fin ab. Neuer Vorsitzender ist Paul Koster, Mitglied des Vorstands der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Netherlands Authority for the Financial Markets). Klicken Sie hier für die englischsprachige CESR-Pressemitteilung (82 KB).

 

 

7. August 2006: Neue Studie des US-amerikanischen Rechnungshofes zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen

 

Der US-amerikanische Rechnungshof (United States General Accountability Office, GAO) hat seine in 2002 durchgeführte Studie zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen in den USA aktualisiert. Im Jahre 2002 berichtete GAO, dass die Anzahl der Ankündigungen über rückwirkende Anpassungen aufgrund von Rechnungslegungsbetrug und/oder Rechnungslegungsfehlern zwischen Januar 1997 und Juni 2002 wesentlich angestiegen war. Dies führte zu negativen Auswirkungen auf die Marktkapitalisierung (in Milliarden Dollar Höhe) der rückwirkend anpassenden Unternehmen. Der US-amerikanische Kongress forderte den GAO vor kurzem auf, die Hauptbestandteile des Berichtes von 2002 auf den neuesten Stand zu bringen. Der Bericht von 2006 erörtert (a) die Anzahl der, die Gründe für und die anderen Entwicklungen bei rückwirkenden Anpassungen sowie (b) die Auswirkungen der Ankündigungen von rückwirkenden Anpassungen auf die Aktienkurse solcher Unternehmen und auf das Vertrauen der Investoren in den US-amerikanischen Kapitalmarkt. Des Weiteren erörtert der Bericht auch (c) die Maßnahmen zur aufsichtsrechtlichen Durchsetzung hinsichtlich Rechnungslegungs- und Prüfungssachverhalten. Zum Herunterladen der englischsprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

 

bullet GAO-Studie von 2006 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2006 Restatement Study, 1.838 KB);
bullet GAO-Papier von 2006 mit den wichtigsten Punkten (GAO 2006 Highlights Sheet, 64 KB);
bullet GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2002 Restatement Study, 5.270 KB);
bullet GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (Zip-Datei zum schnelleren Herunterladen, 3.008 KB)

 

Ausgewählte Ergebnisse der GAO-Studie 2006 zu rückwirkenden Anpassungen

bullet

Die Anzahl jährlicher Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen stieg im allgemeinen, nämlich von 314 im Jahre 2002 (3,7% aller an NYSE, NASDAQ und Amex notierten Unternehmen) auf 523 im Jahre 2005 bis einschließlich September (6,8% aller börsennotierten Unternehmen). Dies stellt eine beinahe fünffache Steigerung von 92 im Jahre 1997 auf 523 im Jahre 2005 dar.

bullet

Von Juli 2002 bis September 2005 gaben insgesamt 1.121 börsennotierte Unternehmen 1.390 Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen heraus. Branchenbeobachter stellten fest, dass die vermehrten Anpassungen ein zu erwartendes Nebenprodukt der Tatsache darstellen, dass von Seiten der Unternehmensführung, der Prüfungsausschüsse und der externen Wirtschaftprüfer und Aufsichtsbehörden mehr Wert auf die Qualität der Rechnungslegung gelegt wird.

bullet

Kosten- oder aufwendungsbedingte Gründe (einschließlich Leasing- und Steuerbilanzierungssachverhalte) machten 35% der rückwirkenden Anpassungen aus, in Sachen Häufigkeit von Ertragserfassungssachverhalten gefolgt.

bullet

Die meisten rückwirkenden Anpassungen (58%) wurden von internen Stellen wie etwa der Unternehmensführung oder der internen Revision veranlasst.

bullet

In Folge der gestiegenen rückwirkenden Anpassungen vereinheitlichte die SEC ihre Berichterstattungspflichten, indem sie von Unternehmen die Einreichung eines speziellen Berichts im Rahmen der Formblätter 8-K verlangt, wenn man sich auf die vorhergehend berichteten Zahlen nicht mehr länger verlassen kann. Dennoch machten 17% der von der GAO als rückwirkend anpassend identifizierte Unternehmen nicht den Eindruck, dass diese die richtigen Berichte einreichten, als sie ihre Absicht zur rückwirkenden Anpassung bekannt gaben. Diese Unternehmen gaben weiterhin ihre Absichten zur rückwirkenden Anpassung ihrer vorherigen Jahresabschlüsse in einer Vielzahl von anderen Formaten bekannt.

bullet

Die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die zwischen Juli 2002 und September 2005 rückwirkende Anpassungen bekannt gaben, verringerte sich in den Tagen rund um die erstmalige Bekanntgabe bereinigt um Markteinflüsse um 63 Milliarden US-Dollar (unbereinigt 43 Milliarden US-Dollar). Dies stellte 0,4% der Marktkapitalisierung der größten Börsen dar, die sich auf 17 Billionen US-Dollar im Jahre 2005 belief.

 

 

6. August 2006: IASB stellt aktuelle Fassung des Entwurfs für KMU ein

 

Der IASB hat auf seiner Website die jüngste, vom Stab erstellte Arbeitsversion eines Entwurfs eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestellt. Dieses Projekt läuft nach wie vor, und der eingestellte Entwurf stellt eine Arbeitsversion, keine endgültige Fassung dar. Weitere Veränderungen, von denen einige wesentlich sein könnten, werden an dieser Fassung noch vorgenommen werden, bevor der IASB den Entwurf zur öffentlichen Kommentierung freigibt. Der IASB hat bei öffentlichen Sitzungen bereits frühere Fassungen dieses Entwurfs diskutiert. Diese Fassung reflektiert die gesamten vorläufigen, auf der Juli-Sitzung des IASB gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Über diese vorläufigen Entscheidungen wurde im englischsprachigen IASB Update berichtet (227 KB). Der IASB hat diesen Entwurf noch nicht endgültig verabschiedet. Diese Entwurfsfassung ist allein zu Informationszwecken veröffentlicht worden, um die interessierte Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren. Weder bittet der IASB um Stellungnahmen zu dieser Entwurfsfassung, noch wird der Stab in der Lage sein, Stellungnahmen zu berücksichtigen bzw. darauf zu antworten. Der IASB wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres einen Entwurf im Sinne eines Exposure Drafts veröffentlichen. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Arbeitsversion eines Entwurfs für kleine und mittlere Unternehmen (3,2 MB).

 

 

6. August 2006: Zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters

 

Unsere Deloitte-Kollegen vom "Global Office" haben zwei Sonderausgaben unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht:

 

bullet Sonderausgabe - IFRIC 10 (in englischer Sprache, 49 KB). Am 20. Juli 2006 veröffentlichte IFRIC die Interpretation IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung). In IFRIC 10 wird die Wechselwirkung zwischen den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und der Erfassung und Wiederaufholung von Wertminderungen nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung behandelt. In dem Newsletter wird diese Interpretation zusammengefasst.
bullet Sonderausgabe - IASB-Diskussionspapier zum Rahmenkonzept (in englischer Sprache, 56 KB). Am 6. Juli 2006 veröffentlichten der FASB und der IASB als ersten Schritt ihres gemeinsamen Projektes zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung jeweils ein Diskussionspapier. In diesem werden deren vorläufige Ansichten zur Zielsetzung der Rechnungslegung und der qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzberichterstattung dargelegt. In dem Newsletter werden die im Diskussionspapier beschriebenen Ansichten zusammengefasst.

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).

 

 

6. August 2006: ICAS drängt auf nur zwei Reihen von Standards in Großbritannien

 

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) des schottischen Accounting Standards Committee empfiehlt, dass das Vereinigte Königreich sich so schnell wie möglich in Richtung der Anwendung eines einzigen Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards für alle Unternehmen außer den kleinsten bewegt. Das ICAS unterstützt die Entwicklung eines vereinfachten internationalen Standards für kleine Unternehmen (ein Projekt, das gegenwärtig vom IASB verfolgt wird), stellt sich jedoch "gegen eine Art dritten Satz von Rechnungslegungsstandards, die auf alle mittelgroßen und nicht-börsennotierten Unternehmen anzuwenden sind. Diese Unternehmen sollten die vollständigen IFRS anwenden, auch wenn verringerte Angabepflichten für diese Unternehmen sowie für ihre Tochterunternehmen angemessen sein könnten." Das ICAS drängt den ASB dazu, dass dieser den International Accounting Standards Board (IASB) in der Behandlung dieses Sachverhalts auf einer internationalen Ebene bestärkt. Klicken Sie hier für die englischsprachige ICAS-Stellungnahme.

 

 

5. August 2006: US-Repräsentantenhaus verabschiedet Gesetz zur Transparenz in der Rechnungslegung

 

Am 25. Juli 2006 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus das Gesetz zur Förderung der Transparenz in der Rechnungslegung von 2006 (Promoting Transparency in Financial Reporting Act of 2006 - HR 5024). Mit diesem Gesetz würde die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) von 2007 an zur Abgabe einer jährlichen Erklärung verpflichtet. Mit dieser Erklärung soll der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses über die Anstrengungen der vorgenannten Institutionen in Bezug auf folgendes auf dem neusten Stand gehalten werden:

 

bullet die Überprüfung von schwierigen und veralteten Rechnungslegungsstandards;
bullet die Verbesserung der Verständlichkeit, Konsistenz und grundsätzlichen Anwendbarkeit des bestehenden Schrifttums zu Bilanzierung- und Prüfung;
bullet die Entwicklung von prinzipienbasierten Standards;
bullet die Förderung der Verwendung und Akzeptanz von interaktiven Daten; und
bullet die Förderung von, in allgemein verständlicher Sprache verfassten Anhangangaben.

 

Der republikanische Abgeordnete Michael Oxley, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses, sagte:

 

Durch dieses Gesetz würden die Aufsichtsbehörden unserer Nation darin unterstützt, die Wirksamkeit ihrer Regelungen zur Rechnungslegung zu überprüfen. Die SEC, der FASB und der PCAOB haben alle eine große Verantwortung bei der Verbesserung der Nützlichkeit der Finanzberichterstattung für Investoren. Mit diesem Gesetz würde eine wichtige Möglichkeit für eine Aufsicht des Kongresses zwecks Beurteilung der Anstrengungen von SEC, FASB und PCAOB geschaffen.

 

Der Gesetzentwurf wurde nun zwecks Berücksichtigung an den Senat verwiesen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet den vollständigen Text des an den Senat verwiesenen Gesetzentwurfes (38 KB); und
bullet die Pressemitteilung des Ausschusses des Repräsentantenhauses.

 

 

4. August 2006: Über 150.000 Zugriffe auf IAS Plus.de in 2006

 

Im Jahr 2006 wurde bisher über 150.000 Mal auf IAS Plus.de zugegriffen. Damit hat sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum unsere Besucherzahl mehr als verdoppelt. Seit ihrem Bestehen hat sich diese Website zu dem universellen Medium für Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung im deutschsprachigen Raum entwickelt. Wir möchten uns auf diesem Wege bei unseren Besuchern, die gleichermaßen aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen jeder Größenordnung, akademischen Einrichtungen und der gesamten interessierten Öffentlichkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen, für ihr bisher gezeigtes Vertrauen in IAS Plus.de bedanken.

 

 

4. August 2006: Europäische Kommission richtet Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen ein

 

Die Europäische Kommission hat eine Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) im Bereich Bilanzierung eingerichtet, um "die Objektivität und angemessene Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sicherzustellen". Die Gruppe wird aus unabhängigen Sachverständigen und hochrangigen Vertretern nationaler Standardsetter zusammengesetzt sein, deren Erfahrung und Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung weithin anerkannt sind. Die Aufgabe der Gruppe wird darin bestehen, zu bewerten, ob die von der EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen ausgewogen und objektiv sind. Die Gruppe wird ihre Stellungnahme in der Regel innerhalb von drei Wochen abgeben. Der Abschlussbericht wird auf der Website der Kommission veröffentlicht. Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McGreevy sagte:

 

Die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen wird ein wichtiger Baustein in der Struktur der Rechnungslegungsstandards in der EU sein. Indem sie unabhängige Stellungnahmen zu den EFRAG-Empfehlungen abgeben wird, wird sie gewährleisten, dass die Rechnungslegungsstandards in der EU von höchster Qualität sein werden.

 

Klicken Sie hier für die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (92 KB).

 

 

3. August 2006: SEC und CESR beginnen Arbeitsprogramm zur Rechnungslegung

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Rechnungslegung verabschiedet. Das Hauptaugenmerk dieses Vorhabens liegt in der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in den Vereinigten Staaten bzw. der Europäischen Union durch international operierende Unternehmen. Das Vorhaben sieht die Zusammenarbeit der Stäbe von SEC und CESR im Hinblick auf die Modernisierung der Rechnungslegung, die Informationstechnologie bei der Berichterstattung und aufsichtsrechtliche Maßnahmen beim Risikomanagement vor. Das erklärte Ziel der Zusammenarbeit der Stäbe liegt in der Förderung:

 

bullet der Entwicklung hochqualitativer Bilanzierungsstandards;
bullet der hohen Qualität und einheitlichen Anwendung der IFRS weltweit;
bullet der vollständigen Berücksichtigung der internationalen Gegenpositionen hinsichtlich Anwendung und Durchsetzung; und
bullet der Vermeidung von sich widersprechenden aufsichtsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS und US-GAAP.

 

Bezüglich der Anwendung der IFRS und US-GAAP durch international operierende börsennotierte Unternehmen sieht der Plan von SEC und CESR unter anderem vertrauliche Protokolle zur zeitnahen gegenseitigen Alarmierung und einen Austausch von Informationen zwischen den Stabsabteilungen der SEC und CESR-Fin vor. Im Einzelnen umfasst der Plan folgende Punkte:

 

bullet

Der Stab der SEC und CESR-Fin werden ihre Meinungen zur künftigen Entwicklung der IFRS und der US-GAAP einschließlich Dringlichkeiten, Zeitplänen und Entwicklungen in Bezug auf Konvergenz austauschen. Darüber hinaus werden sie die Perspektiven und Anstrengungen zur Unterstützung einer einheitlichen Interpretation und Anwendung der IFRS für verschiedene Rechtskreise diskutieren.

bullet

Der Stab der SEC wird CESR-Fin über Entwicklungen bei den Richtlinien im Hinblick auf die Streichung des Erfordernisses zur Überleitung von IFRS-Jahresabschlüssen auf die US-GAAP bis spätestens 2009 für nicht-börsennotierte Emittenten, die sich in den Vereinigten Staaten registrieren lassen, benachrichtigen.

bullet

CESR-Fin wird den Stab der SEC über Entwicklungen bei den Richtlinien in Bezug auf die Anerkennung US-amerikanischer und der anderen nationalen Rechnungslegungsstandards auf den europäischen Kapitalmärkten nach den EU-Transparenz- und Prospektrichtlinien unterrichten.

bullet

Der Stab der SEC und CESR-Fin (oder das betroffenes Mitglied) werden Informationen in Bezug auf die Themengebiete innerhalb der IFRS und US-GAAP austauschen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen und der Überprüfung der Emittenten als am mühevollsten hinsichtlich hoher Qualität und einheitlicher Interpretation und Anwendung erwiesen haben. Diese Angelegenheiten könnten für einen Verweis zu IFRIC in Frage kommen.

bullet

Bei Bedarf kann CESR-Fin Sachverhalte zur Diskussion mit dem Stab der SEC vorbringen, die in den US-GAAP-Jahresabschlüssen von nicht-US-amerikanischen, in der EU mit ihren Wertpapieren notierten Emittenten aufkommen.

 

Klicken Sie hier für die englischsprachige Bekanntmachung und das vollständige Arbeitsprogramm.

 

 

3. August 2006: Untersuchung zu Pensionsangaben nach IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards

 

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Studie zu Angaben hinsichtlich leistungsorientierter Pensionspläne nach IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) veröffentlicht. Bei der Untersuchung wurden die Pensionsangaben des Jahres 2005 von zwanzig börsennotierten Konzernen, die IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewendet haben und von zehn großen nicht-börsennotierten Unternehmen, die den britischen Rechnungslegungsstandard FRS 17 Retirement Benefits (Leistungen im Ruhestand) angewendet haben, in Augenschein genommen. Der FRRP stellte einen "hohen Grad an Übereinstimmung mit den detaillierten Angabepflichten in IAS 19 fest, obwohl es zu ein paar Auslassungen kam", die in dem Bericht beschrieben werden. Der FRRP kommt zu dem Schluss, dass die Qualität der IFRS-Berichterstattung über Pensionen auf folgende Art und Weise verbessert werden könnte:

 

bullet bessere Angaben zu den Unsicherheiten in Zusammenhang mit bilanziellen Schätzungen;
bullet konsistentere Interpretation dessen, was mit wichtigsten Annahmen gemeint ist;
bullet einem Schwerpunkt auf eingängigeren, weniger formalen Erklärungen;
bullet mehr Informationen über nicht-gängige Arten von gehaltenen Vermögenswerten; und
bullet Vermeidung detaillierter Angaben zu nicht-wesentlichen Beträgen.

 

In gleicher Weise war die Übereinstimmung in Bezug auf die Einhaltung von FRS 17 hoch, obwohl wiederum eine Anzahl von Auslassungen festgestellt wurde. Klicken Sie hier zum Download des englischsprachigen FRRP-Berichts zu Pensionsangaben (239 KB).

 

 

2. August 2006: Heads Up-Alert zur Zurückdatierung von Aktienoptionen

 

Am 29. Juli 2006 hatten wir eine Nachricht zu einem Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit Practice Alert), herausgegeben vom US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), zum Thema "Sachverhalte in Bezug auf den Zeitverlauf und die Bilanzierung der Ausgabe von Optionen" eingestellt. Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen englischsprachigen Heads Up-Alert veröffentlicht, der einen Überblick über die neuen Leitlinien des PCAOB gibt (113 KB). Der Heads Up erläutert, um was es sich bei der Zurückdatierung von Optionen (Backdating) und dem so genannten "Spring-Loading" (d.h., die Terminierung von Optionen unmittelbar vor einem positiven Ereignis bzw. günstigen Unternehmensnachrichten, die mit großer Wahrscheinlichkeit einen Kursanstieg auslösen) handelt und umreißt die Erwägungen für die Prüfung.

 

 

2. August 2006: Plan zur Einbeziehung der IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsstandards

 

Im Januar 2006 verabschiedete der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) seinen Strategischen Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 139 KB). Der Plan umfasst die Entscheidung, sich bei der Rechnungslegung für kanadische, öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen in Richtung eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter, hochwertiger Standards zu bewegen, nämlich den International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Der AcSB hat nun einen detaillierteren Umsetzungsplan zur Einbeziehung der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (in englischer Sprache, 373 KB). In dem Umsetzungsplan werden Schlüsselentscheidungen benannt, die der AcSB im Zuge der Umsetzung des strategischen Plans für öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen zu treffen hat. Obwohl der Umsetzungsplan in Abhängigkeit von den Umständen überarbeitet und aktualisiert werden kann, sieht er gegenwärtig das Jahr 2010 als das letzte Jahr vor, in dem öffentlich-rechnungslegungspflichtige Unternehmen nach den gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards Bericht erstatten, und 2011 als das erste Jahr einer Berichterstattung gemäß einem vollständigen Satz IFRS-basierter kanadischer Standards. Da einige kanadische Standards bereits auf den IFRS basieren und andere vor dem Jahre 2011 auf den IFRS basieren werden, wird sich die Umstellung auf die IFRS-basierten, kanadischen Standards für die meisten Unternehmen wahrscheinlich eher schrittweise als plötzlich vollziehen.

 

 

2. August 2006: Treffen der Rechnungslegungs-Standardsetter der Welt

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am Montag und Dienstag, den 25. und 26. September 2006 im Renaissance Chancery Court Hotel in London ein Treffen von Rechnungslegungsstandardsettinggremien aus der ganzen Welt veranstalten. Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen sein. Die Themen der Tagesordnung für die Sitzung sind wie folgt:

Tagesordnung: World Accounting Standard Setters Meeting
25. - 26. September 2006, London

 

Montag, 25. September 2006

  • IFRS - die Sichtweise der Treuhänder der IASC-Stiftung*

  • Rahmenkonzept**

  • IFRS - Die Sichtweise einer "Big 4"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft*

  • Diskussion der fachlichen Vorhaben des IASB*

  • IFRIC*

  • Lehraktivitäten der IASC-Stiftung und Zugang zu den Publikationen des IASB*

 

Dienstag, 26. September 2006

  • Fair Value Measurement**

  • IFRS - Die Sichtweise eines Analysten*

  • Fortschritte bei der Übernahme/Konvergenz/Umsetzung der IFRS**

  • International Financial Reporting Standard für KMU**

*Diese Abschnitte beinhalten eine einführende Präsentation des Vortragenden und eine Diskussion im Anschluss
**Diese Abschnitte beinhalten eine einführende Präsentation, separate Gruppendiskussionen und Stellungnahmen zur Rückmeldung

 

 

2. August 2006: Aktuelles vom Public Sector Accounting Standards Board

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Juliausgabe 2006 des IPSASB-Update eingestellt. In dem Newsletter wird über Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) vom 3. - 6. Juli 2006 gefällt wurden. Der IPSASB entwickelt Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS, und gewinnorientierte Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar anwenden. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zur Konvergenz mit den IFRS und Projekte zu verschiedenen Sachverhalten, mit denen sich der IASB auch beschäftigt, wie etwa zum Rahmenkonzept, Dienstleistungskonzessionen und Leistungen an Arbeitnehmer. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet die Juliausgabe 2006 des IPSASB-Update Newsletters (in englischer Sprache, 137 KB); und
bullet Informationen zum IPSASB auf IAS Plus.com, einschließlich Links zum Download aller früheren Ausgaben des Newsletters (in englischer Sprache).

 

 

2. August 2006: IFRS-Konvergenz in Japan

 

Der Rat für Unternehmensbilanzierung (Business Accounting Council) - ein Expertengremium zur Beratung der japanischen Agentur für Finanzdienstleistungen (Financial Services Agency - FSA) - hat eine englischsprachige Stellungnahme mit dem Titel "Toward the International Convergence of Accounting Standards" (Hin zur internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards (31 KB)) herausgegeben. Bei der FSA handelt es sich um Japans Wertpapieraufsichtsbehörde. In der Stellungnahme werden fortlaufende Verbesserungen an den japanischen Rechnungslegungsstandards unterstützt, so dass diese Standards von der Europäischen Kommission als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden. Eine positive Entscheidung zur Gleichwertigkeit würde japanischen Unternehmen gestatten, zwecks Kapitalaufnahme an den geregelten europäischen Kapitalmärkten weiterhin Jahresabschlüsse unter Anwendung japanischer Rechnungslegungsstandards zu erstellen.

 

 

1. August 2006: Überarbeitete Definition von "Netzwerk-Prüfungsgesellschaft" in den IFAC-Ethikgrundsätzen

 

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat seine Ethikgrundsätze für professionelle Wirtschaftsprüfer durch die Aktualisierung der Definition einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft (Network Firm) überarbeitet. Netzwerk-Prüfungsgesellschaften müssen unabhängig gegenüber dem Prüfungsmandanten einer anderen Prüfungsgesellschaft innerhalb des Netzwerkes sein. Gemäß der überarbeiteten Definition handelt es sich bei einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft um eine Gesellschaft oder andere Rechtsform als Teil eines Netzwerkes. Eine Prüfungsgesellschaft kann ein Einzelunternehmer, eine Partnergesellschaft oder eine Aktiengesellschaft professioneller Wirtschaftsprüfer oder ein Unternehmen darstellen, das solche Personen bzw. Unternehmen beherrscht oder von solchen beherrscht wird. Ein Netzwerk stellt eine größere Struktur dar:

 

bullet die auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet ist; und
bullet die eindeutig auf die Gewinnerzielung, auf das gemeinsame Tragen der Kosten oder auf gemeinsamen Anteilsbesitz, Beherrschung oder auf Geschäftsführung, gemeinsame Regeln und Vorgehensweisen bei den Qualitätskontrollen, gemeinsame Geschäftsstrategien, die Verwendung eines gemeinsamen Markennamens oder auf die gemeinsame Verwendung eines wesentlichen Teils der Prüfungsressourcen ausgerichtet ist.

 

Die überarbeitete Definition tritt für am oder nach dem 31. Dezember 2008 datierte Prüfungsberichte in Kraft. Für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung klicken Sie bitte hier. Die Mitteilung beinhaltet auch einen Link zum Herunterladen der Überarbeitungen.

 

 

1. August 2006: Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom 7. Juli 2006

 

Die Europäische Kommission eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung vom 7. Juli 2006 ihres Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) veröffentlicht (39 KB). Zu den diskutierten Themen zählten:

 

bullet Diskussionsrunde zur konsistenten Anwendung der IFRS;
bullet IFRIC-Arbeitsweise bzw. -Abstimmungsprozess (siehe unsere Nachricht vom 7. Mai 2006);
bullet Gleichwertigkeit zwischen IFRS und Rechnungslegungsstandards von bestimmten Drittländern, insbesondere US-GAAP;
bullet Finanzierung des IASB;
bullet Update zum Kommissionsprojekt zur Zusammenführung der zahlreichen Verordnungen, aufgrund derer die IFRS bisher übernommen wurden in eine einzelne Verordnung, die alle übernommenen IFRS enthält;
bullet Einrichtung einer "Rezensionsgruppe für Standardvorschläge" ("Standards Advice Review Group"). In der ARC-Zusammenfassung wird ausgesagt:

"Die Einrichtung dieser Gruppe war aufgrund der zu Beginn dieses Jahres unterzeichneten Arbeitsvereinbarung zwischen Kommission und EFRAG absehbar. Es war nicht möglich gewesen, EFRAG auf formale Art und Weise als Fachausschuss der Kommission einzusetzen, und diese Arbeitsvereinbarung stellte den alternativen, angemessenen Kompromiss dar."

bullet Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen; und
bullet Segmentberichterstattung.

 

Die nächste ARC-Sitzung ist für den 26. September 2006 vorgesehen.

 

 

1. August 2006: Ergebnisse der 100. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 13. und 14. Juli 2006 seine 100. Sitzung in Berlin ab. Klicken Sie hier für eine Zusammenfassung der Sitzung (91 KB). Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des RIC hier herunterladen (66 KB).
bullet

Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem vom IASB veröffentlichten Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses.

bullet

Der DSR führte die Diskussion von Beispielen und möglichen Lösungsansätzen zur Ertragserfassung fort und informierte sich über den Stand des Fair Value Measurement-Projektes des IASB.

bullet

Im Zentrum der Diskussion stand der Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit dem Titel "Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation" (Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen) sowie insbesondere die Umsetzung der Vorschläge auf in Deutschland häufig vorkommende gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen. Es wurde dabei ein Klärungsbedarf in Bezug auf einige Vorschläge ausgemacht, der in Kürze an den IASB weitergeleitet wird.

bullet

Der DSR befasste sich mit der Zielsetzung seiner Arbeit in den nächsten Jahren und mit dem Arbeitsprogramm des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).

 

 

1. August 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses bezüglich jedes einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken Sie hier für den Stand des Endorsement-Prozesses per 25. Juli 2006 (in englischer Sprache, 69 KB). Gegenwärtig sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht zur Anwendung in Europa freigegeben:

 

bullet IFRIC 8 Scope of IFRS 2 (Anwendungsbereich von IFRS 2);
bullet IFRIC 9 Reassessment of Embedded Derivatives (Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate); und
bullet IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung).

 

 

1. August 2006: US-amerikanische SEC erweitert Angabepflichten zur Führungskräftevergütung

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat Änderungen der Regeln bezüglicher der Pflichtangaben zur Vergütung für Vorstände und leitende Angestellte, zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, zur Unabhängigkeit des Vorstands und zu sonstigen Corporate Governance-Themen sowie zum Aktienbesitz von Vorständen und leitenden Angestellten beschlossen. Die Veränderungen wirken sich auf die Angaben in Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten aus, aber auch auf die gegenwärtige Berichterstattung über Vergütungsvereinbarungen. Die Regeln würden verlangen, dass die meisten dieser Angaben in allgemein verständlicher Sprache ("Plain English") bereit gestellt würden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen SEC-Mitteilung. Bei der Bekanntgabe der neuen Angabeanforderungen sagte Christopher Cox, der Vorsitzende der SEC:

 

Aufgrund der bisher über 20.000 Stellungnahmen ist es nun amtlich, dass kein Thema in der 72 Jahre währenden Geschichte der SEC ein solches Interesse geweckt hat. Durch die neuen Regeln werden sowohl Anteilseigner als auch Vorstände mit besseren Informationen versorgt, um so bessere Entscheidungen zu den angemessenen, an die mit der Führung ihrer Unternehmen betrauten Frauen und Männer zu zahlenden Beträgen zu treffen. Anteilseigner benötigen verständliche Angaben, die von einem nicht fachkundigen Leser ohne besondere Erfahrung oder dem Erfordernis eines fortgeschrittenen Abschlusses verstanden werden können. Unsere Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass sie diese bekommen.

 

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