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IFRS Nachrichten - April 2006

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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29. April 2006: Notizen vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

 

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hielten eine gemeinsame Sitzung im Crowne Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Tages der gemeinsamen Sitzung auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

29. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Sri Lanka

 

Der Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom 18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Vertreter des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Sri Lanka (Institute of Chartered Accountants of Sri Lanka - ICASL) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Sri Lanka. Sri Lanka hat viele IAS bzw. IFRS übernommen und die meisten auf dem aktuellen Stand gehalten, einschließlich der Verbesserungen durch das IASB. Auf der englischsprachigen Sri Lanka-Länderseite bei unseren Kollegen von IAS Plus.com finden Sie eine Übersicht zur Übernahme jedes IAS und IFRS in Sri Lanka. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede:

 

bullet Sri Lanka hat bis heute IAS 29, IAS 32, IAS 39 und IAS 41 nicht übernommen.
bullet Sri Lanka hat IFRS 1, IFRS 2, IFRS 4, IFRS 6 und IFRS 7 nicht übernommen.
bullet Die von Sri Lanka übernommenen Ausführungen von IAS 1, IAS 19 und IAS 38 spiegeln nicht die neuesten IASB-Ausführungen wider.
bullet Sri Lanka hat seine Ausführung von IAS 25 Bilanzierung von Finanzinvestitionen beibehalten, welcher durch IAS 39 ersetzt wurde.
bullet Sri Lanka hat Standards für Plantagen sowie zur Ertragserfassung und den Angaben in den Jahresabschlüssen von Finanzunternehmen herausgegeben, zu denen kein IFRS-Pendant existiert.

 

Sri Lanka verfügt über einen eigenständigen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Sri Lankan Accounting Standard for Smaller Enterprises - SLASSE).

 

 

28. April 2006: Notizen vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

 

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board halten eine gemeinsame Sitzung im Crowne Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Tages der gemeinsamen Sitzung auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am zweiten Tag der Sitzung werden die Boards einen Agenda-Vorschlag für ein gemeinsames Leasing-Projekt sowie die Definitionen des Rahmenkonzeptes von Vermögenswerten und Schulden diskutieren.

 

 

28. April 2006: Zwei PCAOB-Publikationen erschienen

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Standards Board (PCAOB) hat die folgenden zwei Publikationen herausgegeben:

 

bullet Übersicht über Prüfungsstandard Nr. 4 Berichterstattung darüber, ob eine wesentliche, bereits früher berichtete Schwäche (des Internen Kontrollsystems) weiterhin besteht (Reporting on Whether a Previously Reported Material Weakness Continues to Exist) (in englischer Sprache, 39 KB). Diese Übersicht stellt Leitlinien zur Anwendung von PS Nr. 4 zur Verfügung. Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Act von 2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen zur jährlichen Berichterstattung über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems eines Unternehmens. Der unabhängige Wirtschaftsprüfer eines Unternehmens muss über diese Beurteilung berichten. PS Nr. 4 beschreibt die von Wirtschaftsprüfern zu unternehmenden Schritte, wenn Unternehmen sie auf freiwilliger Basis zur Berichterstattung darüber engagieren, ob eine früher im Rahmen des jährlichen Berichts gemäß Abschnitt 404 identifizierte wesentliche Schwäche nicht mehr länger vorhanden ist.
bullet Aktualisierte "Häufig gestellte Fragen" (Frequently Asked Questions - FAQ) zur Rechnungslegungsunterstützungsgebühr und dem Finanzierungsverfahren (in englischer Sprache, 62 KB). Dieses Dokument stellt die Ansichten des PCAOB-Stabs zu Sachverhalten zusammen, die mit der Umsetzung der PCAOB-Finanzierungsregeln in Zusammenhang stehen. Es handelt sich um 232 Fragen und Antworten.

 

 

27. April 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung April 2006

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Crowne Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 treffen.

 

 

27. April 2006: ARC empfiehlt Verschiebung der Entscheidung zur Konvergenz

 

Im Rahmen seiner Sitzung am 24. April 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee - ARC) der Europäischen Kommission dieser, eine Entscheidung darüber zu verschieben, ob kanadische, japanische oder US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) zum Zwecke der Jahresabschlusserstellung von an organisierten Kapitalmärkten innerhalb der EU notierten Nicht-EU Unternehmen gleichwertig mit den IFRS sind. Dies würde bedeuten, dass Nicht-EU Emittenten, die Rechnungslegungsstandards aus einem dieser drei Länder verwenden, diese auch weiterhin ohne Überleitung auf die IFRS in Emissionsprospekten bis zum 31. Dezember 2008 anwenden können. Dennoch sind Nicht-EU Emittenten, die nationale Rechnungslegungsstandards anstelle von kanadischen, japanischen oder US-amerikanischen Standards anwenden, vom 1. Januar 2007 an verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse auf IFRS überzuleiten, es sei denn, dass ihre nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS gleichwertig sind. Nationale Rechnungslegungsstandards aus einem Land außer den drei genannten werden nur dann als gleichwertig angesehen, wenn der im Einklang mit nationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Anhang eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung darüber enthält, dass diese den International Financial Reporting Standards entsprechen. Die vorgenannten Empfehlungen müssen von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Entwurf der Kommissionsentscheidung zu nicht-IFRS Rechnungslegungsstandards (20 KB).
bullet Entwurf der Änderung der Prospektverordnung (24 KB).

 

 

27. April 2006: EFRAG erbittet Nominierung für den Fachexpertenausschuss

 

Der Beirat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erbittet Nominierungen für seinen Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG). Durch die Bestellung würde ein Mitglied ersetzt, dessen Amtszeit am 14. Juli 2006 ausläuft. Die Nominierungsfrist endet am 1. Juni 2006. Klicken Sie hier für die englischsprachige Mitteilung (29 KB).

 

 

27. April 2006: Einsendefrist von Papieren für Weltkongress der Rechnungslegungslehrkräfte

 

Die Einsendefrist von Papieren für den 10. Weltkongress der Rechnungslegungslehrkräfte (World Congress of Accounting Educators, WCAE) läuft bis zum 30. April 2006. Der WCAE 2006 wird im "Istanbul Convention and Exhibition Center" vom 9. bis zum 11. November 2006 abgehalten, unmittelbar vor dem Weltkongress der Rechnungsleger (World Congress of Accountants), welcher vom 13. bis zum 16. November 2006 in Istanbul stattfindet. Klicken Sie hier (in englischer Sprache), um auf die Website des Weltkongresses der Rechnungslegungslehrkräfte zu gelangen.

 

 

27. April 2006: Neue Wirtschaftsprüfungsrichtlinie in der EU verabschiedet

 

Am 25. April 2006 hat der Rat der Europäischen Union eine neue Richtlinie hinsichtlich der Prüfung von Unternehmensabschlüssen verabschiedet. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der existierenden EU-Gesetzgebung (Richtlinie 84/253/EEC) durch die Präzisierung der Aufgaben der gesetzlichen Abschlussprüfer, ihrer Unabhängigkeit und Ethikgrundsätze und legt Anforderungen für die externe Qualitätssicherung und die öffentliche Aufsicht über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fest. Das neue Gesetz ändert auch die Richtlinien 78/660/EEC und 83/349/EEC zur Bilanzierung ab. Die wichtigsten Vorschriften der Richtlinie sind nachfolgend wiedergegeben. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des Rates (in englischer Sprache, 123 KB).

 

bullet Gesetzlicher Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Eindeutigere Definition von "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft". Viele der neuen Vorschriften befassen sich im speziell mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
bullet Öffentliche Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, müssen einen detaillierten öffentlichen Bericht erstellen, der einen Einblick in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das zugehörige Netzwerk ermöglicht, einschließlich Informationen über Qualitätssicherungsprüfungen, Fortbildungsmethoden und einer Aufstellung der Honorare.
bullet Unabhängige Prüfungsausschüsse: Vorgeschrieben. Diese haben die Rechnungslegungsprozess und die gesetzliche Abschlussprüfung zu überwachen.
bullet Registrierung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Die Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass jeder gesetzliche Abschlussprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem elektronischen öffentlichen Register aufgeführt ist, und dass die Registrierungsinformationen auf dem aktuellen Stand sind. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss der Registereintrag die Größe der Gesellschaft, die Eigentümer und Mitglieder des Geschäftsführung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhalten.
bullet Unabhängigkeit: Eindeutig definiert. Wirtschaftsprüfer/Prüfungsgesellschaft darf nicht in irgendeiner Art und Weise an den Entscheidungsprozessen in dem zu prüfenden Unternehmen beteiligt sein.
bullet Qualitätssicherung und Prüfungsstandards: Alle gesetzlichen Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich einem System der Qualitätssicherung unterziehen und unterliegen der öffentlichen Aufsicht.
bullet Prüfungsstandards: Gesetzliche Prüfungen müssen im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards durchgeführt werden.
bullet Kontrollen und Sanktionen: Mitgliedsstaaten müssen ein effektives System von Kontrollen und Sanktionen einrichten, welches sowohl zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich sein kann.
bullet Kompetente Behörden: Mitgliedsstaaten müssen fachkundige Behörden benennen, die für die Zulassung, Registrierung, Qualitätssicherung, Kontrolle und Einhaltung der von der Richtlinie verfolgten Zielsetzung verantwortlich sind. Diese müssen miteinander zusammenarbeiten.
bullet Öffentliche Aufsicht: Die Mitgliedstaaten müssen diese mit Integrität und Unabhängigkeit versehen.
bullet Bestellung, Abberufung und Kommunikation: Es wurden verschiedene Grundsätze eingeführt, einschließlich einem Grundsatz, wonach der gesetzliche Abschlussprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur abberufen werden kann, wenn es einen wesentlichen Grund dafür gibt, warum der Abschlussprüfer die Prüfung nicht beenden kann. Die Gründe für Abberufung und Rücktritt müssen offen gelegt werden.
bullet Registrierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern: Wirtschaftsprüfer und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern, die Bestätigungsvermerke in Bezug auf in der EU gehandelte Wertpapiere herausgeben, müssen in der EU registriert sein und einem System der Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung eines Mitgliedsstaates unterliegen. Nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die Qualitätskriterien der Richtlinie erfüllen, können sich registrieren lassen. Die Richtlinie erlaubt nur dann Ausnahmen von der Registrierung, Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung, wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern gleichwertigen Systemen der Registrierung und der Aufsicht unterliegen.
bullet Honorare: Geprüfte Unternehmen müssen das Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeben, untergliedert nach Honoraren für die Prüfungstätigkeit, sonstigen prüfungsnahen Dienstleistungen, Steuerberatungsleistungen und anderen Nicht-Prüfungsleistungen.
bullet Lokale Umsetzung: Die Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung der Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten verpflichtet, um der neuen Richtlinie nachzukommen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

 

 

27. April 2006: EU-Kommission wirft Luxemburg Nichtbeachtung der IAS-Verordnung vor

 

Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten beschlossen, die eine Reihe von Binnenmarktrichtlinien noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Als eines dieser Verfahren hat die Kommission beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Luxemburg einzureichen, weil das Land "die Richtlinie 2003/51/EG über Rechnungslegungsvorschriften nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt hat". In der Mitteilung der Kommission (108 KB) hieß es:

 

Diese Richtlinie ändert die Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 91/674/EWG des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen, in denen festgelegt ist, welche Arten von Unternehmen Abschlüsse vorlegen müssen, in welcher Form die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz zu präsentieren und welche Bewertungsgrundsätze anzuwenden sind. Außerdem regeln diese Richtlinien die Offenlegungspflichten.

 

Nach der im Juni 2002 erlassenen IAS-Verordnung müssen alle EU-Unternehmen, die an einem geregelten Markt notiert sind oder börsennotierte Schuldtitel ausgeben, ab 2005 die IAS (International Accounting Standards) verwenden, wobei die Mitgliedstaaten diese Pflicht auch auf alle anderen Unternehmen ausweiten können. In den Fällen, in denen die IAS nicht angewandt werden, bilden die Vierte und die Siebente Gesellschaftsrechtsrichtlinie (78/660/EWG und 83/349/EWG) – die so genannten Rechnungslegungsrichtlinien – weiterhin die gemeinschaftsrechtliche Grundlage für die Rechnungslegung von bis zu 5 Mio. Unternehmen in der EU, die jedoch modernisiert werden muss.

 

Mit der Richtlinie 2003/51/EG wurden die EU-Rechnungslegungsvorschriften der modernen Rechnungslegungstheorie und -praxis angepasst, so dass die Mitgliedstaaten, in denen die IAS nicht für alle Unternehmen gelten, ähnliche Vorschriften für eine qualitativ hochwertige Rechnungslegung erlassen können. Damit wurden sämtliche Widersprüche zu den IAS beseitigt.

 

 

26. April 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung April 2006

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Crowne Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 treffen.

 

 

26. April 2006: ARC empfiehlt Übernahme von IFRIC 8 und IFRIC 9

 

Im Rahmen seiner Sitzung am 24. April 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee - ARC) der Europäischen Kommission dieser die Freigabe von IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate zur Anwendung in Europa. Die Kommission wird sich erwartungsgemäß im Laufe des Sommers 2006 mit diesen beiden Interpretationen befassen. Die beiden anderen Verlautbarungen, bei denen eine Entscheidung der Kommission noch aussteht, sind IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern und die Änderungen an IAS 21 vom Dezember 2005. Es wird damit gerechnet, dass die Kommission dazu im Mai oder Juni tätig werden wird. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses in Europa aktualisiert, um die vorgenannten Entwicklungen zu berücksichtigen. Sie können den englischsprachigen EFRAG-Bericht hier herunterladen (68 KB).

 

 

26. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Bangladesch

 

Der Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom 18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Vertreter des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants of Bangladesh - ICAB) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Bangladesch. Der "Companies Act" von 1994 enthält grundlegende Vorgaben für die Rechnungslegung aller Unternehmen in Bangladesch. Er bezieht sich jedoch nicht darauf, welche Rechnungslegungsstandards genau angewendet werden sollten. Die Rechnungslegungsstandards von Bangladesch (Bangladesh Accounting Standards, BAS) werden von ICAB entwickelt und fußen auf älteren IAS - im Allgemeinen jene, die in den 1980er und 1990er Jahren vom IASC entwickelt wurden und nicht die verbesserten, vom IASB entwickelten IAS und neuen IFRS. Das ICAB hat bis jetzt weder IAS 29, 32, 39 oder 41 noch die IFRS 1 bis 7 übernommen. Übernommene BAS sind für börsennotierte Unternehmen nach den Regeln der SEC rechtlich durchsetzbar. Sie sind nach den Statuten des ICAB weder vorgeschrieben noch durchsetzbar. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und die Grundlagen der Darstellung beziehen sich auf die Übereinstimmung mit den in Bangladesch anwendbaren IAS. Es existieren keine separaten Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie finden weitere englischsprachige Informationen zum Stand der Übernahme jedes IAS und IFRS in Bangladesch auf der Bangladesch-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. 

 

 

25. April 2006: IFAC-Handbuch 2006 erschienen

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat sein Handbuch der internationalen Vorschriften zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen 2006 (Handbook of International Auditing, Assurance, and Ethics Pronouncements) als Druckausgabe und in zwei elektronischen Fassungen herausgegeben. Das Handbuch enthält alle Verlautbarungen, die vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) sowie vom Ethics Standards Board for Accountants bis zum 31. Dezember 2005 herausgegeben worden sind. Eine der elektronischen Fassungen ist eine kostenfreie PDF-Version, die von der IFAC-Website heruntergeladen werden kann (in englischer Sprache, 5,3 MB). Bei der anderen elektronischen Fassung handelt es sich um eine eComPress-Version, die sowohl online als auch offline genutzt werden kann und Merkmale aufweist, die den Zugang zu den Verlautbarungen anwenderfreundlicher gestalten.

 

 

25. April 2006: Keine Ausdehnung des IAS 39-Pendants auf nicht-börsennotierte Unternehmen in Großbritannien

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat beschlossen, seinen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des britischen Financial Reporting Standard (FRS) 26 Finanzinstrumente: Bewertung auf alle Unternehmen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden, nicht weiter zu verfolgen. FRS 26 entspricht im Wesentlichen IAS 39. Gegenwärtig ist FRS 26 von allen börsennotierten Unternehmen, die nach wie vor britische Standards befolgen und einer kleinen Gruppe nicht börsennotierter Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresabschlüsse nach den Fair Value-Vorschriften aufstellen. Im April 2005 hatte der ASB vorgeschlagen, die Anwendung von FRS 26 auszuweiten. Bitte klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

 

 

25. April 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung April 2006

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Crowne Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 treffen.

 

 

25. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Pakistan

 

Der Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom 18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Unter den Rednern waren drei Repräsentanten des IASB – der Vorsitzende des IASB Sir David Tweedie, das Board-Mitglied Warren McGregor und der Verantwortliche für die Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen, Paul Pacter. Vertreter des pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan - ICAP) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Pakistan. Sie merkten an, dass das ICAP die Unternehmen in drei Säulen mit verschiedenen, auf sie anwendbaren Standards unterscheidet:

 

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Säule 1: Öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und anderer Finanzinstitutionen, müssen die IFRS, wie sie von Pakistan übernommen wurden, anwenden.

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Säule 2: Mittelgroße Unternehmen wenden einen separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch in der Entwicklung, ungefähr 60 Seiten).

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Säule 3: Kleine Unternehmen wenden einen separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch in der Entwicklung, ungefähr 6 Seiten).

 

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Einführung der IFRS für Unternehmen der Säule 1:

 

Anwendung der in Pakistan übernommenen IFRS Stand April 2006

 

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Das ICAP hat sämtliche IAS ohne Änderungen mit Ausnahme von IAS 29 (Hyperinflation) übernommen. Nachdem das ICAP IAS 41 übernommen hat, erwartet es die Übernahme durch die pakistanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission of Pakistan – SECP).

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Die pakistanischen Börsen- und die Bankenaufsichtsbehörden haben bisher die Anwendung von IAS 39 (Finanzinstrumente) oder IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) bei Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen nicht genehmigt. Einige der Einschränkungen zur Anwendung bei Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen kommen auch in der Steuergesetzgebung vor. Für alle anderen Arten von Unternehmen sind IAS 39 und IAS 40 vorgeschrieben.

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Das ICAP hat Standardentwürfe zu IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung), IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse), IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) und IFRS 6 (Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen) veröffentlicht und Stellungnahmen hierzu erhalten. Diese vier Standards müssen jetzt vom ICAP Rat zur Übernahme verabschiedet werden. Nachdem sie übernommen worden sind, werden sie von der SECP im Hinblick auf die Übernahme überprüft. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben IAS 22 und IAS 35 in Pakistan in Kraft.

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Da die Übernahme von IFRS 4 (Versicherungsverträge) eine Änderung der pakistanischen Versicherungsverordnung nötig machen würde, hat das ICAP die Erörterungen hierzu verschoben, bis der IASB einen endgültigen Standard im Rahmen der Phase II seines Versicherungsprojektes verabschiedet hat.

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Das ICAP wird sich mit der Übernahme von IFRS 1 beschäftigen, sobald die verbleibenden IAS und IFRS (außer IFRS 4) in Pakistan übernommen sind.

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Für Unternehmen der Säule 1 bezieht sich der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers auf Konformität mit den IFRS wie sie zur Anwendung in Pakistan übernommen worden sind.

 

 

24. April 2006: Einzelheiten der neuen chinesischen, auf IFRS basierenden Rechnungslegungsstandards

 

Am 15. Februar 2006 gab das Finanzministerium der Volksrepublik China einen umfassenden Satz von Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen (Accounting Standards for Business Enterprises, ASBS) heraus, die nahezu alle Themengebiete der gegenwärtigen IFRS abdecken. Die ASBS sind vom 1. Januar 2007 verpflichtend für alle börsennotierten chinesischen Unternehmen anzuwenden, wobei die Anwendung für andere chinesische Unternehmen empfohlen wird. Sie finden weitere Informationen zu den ASBS auf der China-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com (in englischer Sprache). Durch die ASBS ändert sich das Grundfundament der Rechnungslegung auf dem chinesischen Festland. Dabei handelt es sich nicht lediglich nur um eine Ausweitung der Berichterstattungspflichten. Als Beispiel:

 

Wichtige Änderungen bei Chinas neuen Rechnungslegungsstandards

 

bullet Aktienbasierte Vergütungsmodelle für Mitarbeiterleistungen werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
bullet Ein Unternehmenszusammenschluss ohne Beteiligung von Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung wird unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Bei dieser Methode werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
bullet Ein Geschäfts- oder Firmenwert sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht länger planmäßig abgeschrieben, sondern sind zumindest einmal jährlich auf eine Wertminderung hin zu überprüfen.
bullet Ein Abschlag bei einem Unternehmenserwerb wird sofort als Ertrag verbucht.
bullet Minderheitenanteile werden innerhalb des Eigenkapitals dargestellt.
bullet Nicht-monetäre, mit einem Vermögenswerte verbundene Zuwendungen werden passiv abgegrenzt und gleichmäßig über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes als Ertrag realisiert.
bullet Entwicklungskosten werden aktiviert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.
bullet Die Wiederaufholung sämtlicher Wertminderungsaufwendungen ist verboten.
bullet Alle Derivate sind in der Bilanz anzusetzen und Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, es sei denn, dass sie effektive Sicherungsinstrumente darstellen und auch als solche "designiert" sind.
bullet Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien dürfen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Das Anschaffungskosten-Modell mit gegebenenfalls planmäßiger sowie außerplanmäßiger Abschreibung ist gleichfalls zulässig.
bullet Nicht-monetäre Geschäftsvorfälle werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der wirtschaftliche Gehalt feststellbar ist.
bullet Gewinne- und Verluste bei Umschuldungsvorgängen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren.
bullet Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind beim Leasingnehmer zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasinggegenstandes und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen anzusetzen.
bullet Der Steuereffekt aller temporären Differenzen zwischen Steuerbilanz und dem Buchwert von Vermögenswerten und Schulden wird angesetzt, im Gegensatz zu Differenzen aufgrund des erstmaligen Ansatzes.
bullet Bei der Ausgabe eines Instruments mit sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalbestandteilen (wie etwa eine Wandelanleihe) werden die Fremd- und die Eigenkapitalbestandteile getrennt bilanziert.

 

 

24. April 2006: US-amerikanische und japanische Lebensversicherer schlagen Rechnungslegungsstandard vor

 

Eine Gruppe bestehend aus elf großen Lebensversicherungsunternehmen aus den Vereinigten Staaten und den vier größten japanischen Lebensversicherungsunternehmen hat einen internationalen Rechnungslegungsstandard für Lebensversicherungen entwickelt und an den International Accounting Standards Board zur Berücksichtigung übermittelt. Der Vorschlag, welcher 16 Grundsätze und dazugehörige Leitlinien beinhaltet, wird in Form eines Papiers mit dem Titel "An International Accounting Standard for Life Insurance" (Ein internationaler Rechnungslegungsstandard für Lebensversicherungen) (in englischer Sprache, 92 KB) präsentiert, begleitet von einer Pressemitteilung (in englischer Sprache, 54 KB). Das Papier konzentriert sich auf die Bewertung von Lebensversicherungen, auf Annuitätenverträge, die als Versicherung gelten, auf langfristige Pflegeversicherungen, auf Berufsunfähigkeitsversicherungen und auf andere Arten von unkündbaren oder garantiert erneuerbaren, von einem Lebens- oder Nicht-Lebensversicherungsunternehmen aufgelegten Gesundheitsversicherungsverträgen. Die 16 vorgeschlagenen Grundsätze lauten wie folgt:

 

Vorgeschlagene Grundsätze von US-amerikanischen und japanischen Versicherern

 

bullet Grundsatz 1: Die Netto-Verbindlichkeit aus einem Versicherungsvertrag (oder: Schuld) sollte auf dem Gegenwartswert aller künftigen Cashflows aus dem Portfolio der zu bewertenden Versicherungsverträge basieren.
bullet Grundsatz 2: Die Netto-Verbindlichkeit aus einem Versicherungsvertrag muss in jedem Fall zur Bedienung aller erwarteten künftigen Zahlungsverpflichtungen ausreichen mit einer angemessenen Rücklage für Risiken und Unsicherheiten.
bullet Grundsatz 3: Gewinne sollten im Einklang mit der Freistellung vom Risiko realisiert werden.
bullet Grundsatz 4: Bei der erstmaligen Auflegung sollte kein bilanzieller Gewinn oder Verlust realisiert werden.
bullet Grundsatz 5: Ein immaterieller Versicherungsnehmer- (oder: Aufgeschobene Abschlusskosten-) Vermögenswert sollte angesetzt werden, wenn ein Versicherungsvertrag (oder ein Gruppe von Verträgen) aufgelegt wird und im Zeitverlauf im Einklang mit dem Risikoprofil des Unternehmens erfolgswirksam abgeschrieben werden.
bullet Grundsatz 6: Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen sollten das inhärente Risiko und die Unsicherheit der zukünftigen Cashflows widerspiegeln.
bullet Grundsatz 7: Die der Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und immateriellen Vermögenswerten zugrunde liegenden Annahmen sollten in jeder Periode überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
bullet Grundsatz 8: Schulden sollten den Wert aller finanziellen Optionen und Garantien widerspiegeln.
bullet Grundsatz 9: Die Bewertung sollte auf einer Bandbreite von Unterdeckungen beruhen.
bullet Grundsatz 10: Das Verhalten der Versicherungsnehmer sollte bei der Bewertung aller Schulden berücksichtigt werden.
bullet Grundsatz 11: Erneuerungswahlrechte oder -verpflichtungen, die den Versicherer zur weiteren Bereitstellung einer Abdeckung verpflichten, sollten angesetzt werden, sofern sie Teil des Vertrags sind oder durch Gesetze oder Vorschriften verlangt werden.
bullet Grundsatz 12: Die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens sollte bei der Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen nicht mitberücksichtigt werden.
bullet Grundsatz 13: Unternehmen sollten die Möglichkeit zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden auf einer widerspruchsfreien Grundlage haben, um die Art und Weise des Risikomanagements von Unternehmen widerspiegeln zu können.
bullet Grundsatz 14: Schulden, die von einem separaten Konto gedeckt werden wie ein Fonds oder ein vergleichweise zweckgebundenes Portfolio, sollten die erwarten Erträge aus diesem Portfolio widerspiegeln.
bullet Grundsatz 15: Schulden für Beteiligungsverträge müssen eine Rücklage für die erwartete Auszahlung von Dividenden für den Versicherungsnehmer, zusätzlichen Vorteilen oder jedes andere aus dem Beteiligungsmechanismus resultierende Ergebnis mit einschließen.
bullet Grundsatz 16: Versicherungsverträge mit variablen Prämien sollten nur in dem Fall aufgeteilt werden, in dem Abspaltung zu wesentlichen Unterschieden im Gesamtwert des Vertrags führen würde und einer der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
bullet a) Die Einlagen- und Versicherungskomponenten des Vertrags werden vom Versicherer getrennt bewertet und gesteuert; oder
bullet b) Eine getrennte Bewertung der Einlagenkomponente ist für die Erfassung der Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers notwendig.

 

 

24. April 2006: Stellungnahme des RIC zur Agenda-Entscheidung von IFRIC über Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich gegenüber dem IFRIC zur Entscheidung über die Nichtaufnahme der Thematik "Wertminderung eines Eigenkapitalinstruments" in das Arbeitsprogramm von IFRIC geäußert. IFRIC begründete seine Entscheidung vom Juni 2005 damit, dass sich IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bei der Untersuchung eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments auf Vorliegen einer Wertminderung auf den Vergleich des gegenwärtigen beizulegenden Zeitwerts mit den ursprünglichen Anschaffungskosten des Instruments bezieht und keine vorherigen Wertminderungen berücksichtigt. Außerdem sei nach Ansicht von IFRIC bei der Untersuchung der Frage der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung die Periode zu betrachten, in welcher der Wert des Eigenkapitalinstruments unter seinen ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das RIC ist der Ansicht, dass die Sichtweise von IFRIC zur Vornahme von Wertminderungen bei Eigenkapitalinstrumenten führt, welche nicht im Sinne von IAS 39 seien. Diese Frage ist vor allem in Zeiten sinkender Aktienkurse von Bedeutung, weshalb sich IFRIC dieser Problematik vor einem Kursrückgang am Aktienmarkt annehmen sollte. Schließlich ergäbe sich im Zuge einer Neubetrachtung dieses Sachverhalts die Möglichkeit zur Klärung der Frage, ob es wirklich der Absicht des IASB entsprach, bei diesem Sachverhalt eine im Vergleich zu US-GAAP unterschiedliche Vorgehensweise vorzuschreiben. Bitte klicken Sie hier zum Download der RIC-Stellungnahme (in englischer Sprache, 25 KB).

 

 

24. April 2006: Ergebnisse der 96. und 97. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 20. März 2006 und 10. April 2006 in Berlin seine  96. und 97. Sitzung ab. Der DSR diskutierte zwei Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen im IASB-Standardentwurf Änderung von IFRS 2 im Hinblick auf Ausübungsbedingungen und Annullierungen. Es wurden auch einige Detailfragen zur Stellungnahme des DSR zum IASB-Standardentwurf ED 8 Geschäftssegmente geklärt. Darüber hinaus besprach der DSR den geplanten IASB-Entwurf Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten, erläuterte den neuesten Stand der Beratungen des IASB zu "Unternehmenszusammenschlüsse II" und das Arbeitsabkommen zwischen der EU-Kommission und EFRAG. Der DSR diskutierte außerdem erneut Themen der möglichen Modernisierung des Bilanzrechts und besprach den DSR-Stellungnahmeentwurf zu dem vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier des kanadischen Standardsetters zur Bewertung beim erstmaligen Ansatz. Sie können den Bericht über die 96. und 97. Sitzung des DSR hier (19 KB) herunterladen.

 

 

23. April 2006: Kanadische Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger über Kurs des IASB bei kleinen- und mittleren Unternehmen besorgt

 

Obwohl sie einen weltweiten Satz von Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausdrücklich unterstützen, haben die kanadischen Certified General Accountants (CGA - Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger in führenden Positionen in Industrie, Handel, Finanzwesen, Regierung und öffentlichem Auftrag) eine Pressemitteilung (in englischer Sprache) herausgegeben, in der sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Entscheidungen des IASB bei seinem Projekt zur Entwicklung von Standards für KMU für die Verwirklichung des Ziels der Vereinfachung nicht weit genug gehen. Der Vorsitzende der kanadischen CGA, Dany Girard (Mitglied der KMU-Arbeitsgruppe des IASB) sagte:

 

Es gab in den vergangenen Jahren eine weitgehende Übereinkunft darüber, dass ein Satz aufeinander abgestimmter, auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnittener Standards notwendig ist. Internationale Standardsetter haben bei der Verwirklichung dieses Ziels Fortschritte erzielt. Dennoch geriet der International Accounting Standards Board (IASB) jüngst hinsichtlich seines Bekenntnisses zur Berücksichtigung der Bedürfnisse des KMU-Sektors ins Wanken. Der gegenwärtige Kurs des IASB ist für die Adressaten der Jahresabschlüsse von KMU nicht akzeptabel.
 

 

22. April 2006: Neue Vorschriften des PCAOB zur Berufsethik und Unabhängigkeit

 

Am 19. April 2006 billigte die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) die Regeln zu den Themen Berufsethik für Wirtschaftsprüfer, Unabhängigkeit und steuerliche Dienstleistungen, die vom US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) verabschiedet worden waren. Diese Regeln begründen für alle kapitalmarktorientierten, registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie nahe stehenden Personen die generelle Pflicht zur Unabhängigkeit gegenüber den geprüften Unternehmen während der Zeit der Jahresabschlussprüfung und des fachlichen Engagements. In diesen Regeln werden Sachverhalte aufgezeigt, bei denen steuerliche Dienstleistungen zu einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit eines Wirtschaftsprüfers führen. Zu diesen Dienstleistungen zählen auch solche mit Bezug zu Marketing und Planung oder Beratung für eine steuerliche Behandlung etwa von Geschäftsvorfällen, die auf einer weiten Auslegung der anwendbaren Steuergesetze und -vorschriften beruhen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet den SEC-Erlass über die Billigung (in englischer Sprache, 81 KB),
bullet die PCAOB-Pressemitteilung (in englischer Sprache), und
bullet die PCAOB-Regeln (in englischer Sprache).

 

 

21. April 2006: Aktuelles vom Public Sector Accounting Standards Board

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Aprilausgabe 2006 des IPSASB Update eingestellt. In dem Newsletter wird über Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) Ende März 2006 gefällt wurden. Der IPSASB entwickelt Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS, und gewinnorientierte Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar anwenden. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zum Thema "Konvergenz mit den durch den IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS)". Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet die Aprilausgabe 2006 des IPSASB Update (in englischer Sprache, 236 KB);
bullet weitere Informationen zum IPSASB auf IAS Plus.com, einschließlich Links zum Download aller früheren Ausgaben des Newsletters (in englischer Sprache).

 

 

20. April 2006: Neues Handbuch zur Arbeitsweise des IASB

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation haben ein neues Handbuch zur Arbeitsweise des IASB (Due Process Handbook) herausgegeben. Das Handbuch beschreibt die Konsultationsmechanismen des IASB. Danach müssen alle Entscheidungen in öffentlichen Sitzungen gefällt und Vorschläge einer angemessenen öffentlichen Überprüfung unterzogen werden. Das Due Process Handbook stellt keine wesentliche Änderung der aktuellen Verfahrensweise des IASB dar und soll allen Interessierten und der allgemeinen Öffentlichkeit zu einem besseren Verständnis der IASB-Tätigkeiten verhelfen. Die Treuhänder hatten das Handbuch bei ihrer Sitzung im März 2006 abgeschlossen. Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Die Pressemitteilung (57 KB).
bullet Das Handbuch zur Arbeitsweise (463 KB).

 

 

18. April 2006: Ende der Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zur Lageberichterstattung

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kommentierungsfrist für das am 27. Oktober 2005 vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier zur Lageberichterstattung („Management Commentary“) am 28. April 2006 abläuft. In dem Papier wird die mögliche Rolle des IASB bei der Verbesserung der Qualität der den Jahresabschluss ergänzenden Lageberichterstattung untersucht. Das Diskussionspapier wurde für den IASB vom Stab seiner Partner-Standardsetter aus Kanada, Deutschland, Neuseeland und Großbritannien angefertigt. Das Papier gibt einen Überblick über die bestehenden nationalen Vorschriften oder Prinzipien zur Lageberichterstattung und gibt Empfehlungen, wie der IASB eine größere Anwendung der bestmöglichen Verfahrensweise im Interesse der Anleger und anderer Adressaten der Geschäftsberichte fördern kann. Obwohl der IASB das Papier diskutiert hat, hat er noch keine vorläufige Meinung zu den Empfehlungen der Verfasser entwickelt.

 

 

17. April 2006: Accounting Roundup Rückschau 1. Quartal 2006

 

Auf IAS Plus.com wurde die Rückschau auf das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (382 KB). Im ersten Quartal 2006 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetter und Aufsichtsbehörden eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen Verlautbarungen mit Auswirkungen auf Rechnungslegung, Berichterstattung und Corporate Governance heraus, wie z.B. FASB-Interpretationen, FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF), SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), IFRS usw. Accounting Roundup: 1st Quarter in Review-2006 gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichtsrechtlicher und berufsständischer Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen in erster Linie aus im ersten Quartal 2006 erschienenen Accounting Roundup-Newslettern, die gegebenenfalls aktualisiert worden sind. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

16. April 2006: IAS Plus-Newsletter für das erste Quartal 2006 eingestellt

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des ersten Quartals 2006 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 30seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus acht Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

 

bullet April 2006 Global Edition (in englischer Sprache, 240 KB)
bullet April 2006 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 294 KB)

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).

 

 

13. April 2006: Tagesordnung für die gemeinsame IASB-FASB Sitzung

 

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 eine gemeinsame Sitzung in London abhalten. Die öffentliche Sitzung wird im Crowne Plaza St. James Hotel stattfinden. Die Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben.

 

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB

27. bis 28. April 2006, London

 

Donnerstag, 27. April 2006 (ab 11.15 Uhr)

 

bullet

Finanzinstrumente – Hedge Accounting

bullet

Unternehmenszusammenschlüsse II – drei Sachverhalte:
bullet

Beizulegender Zeitwert

bullet

Bilanzierung für mit einem Kauf verbundene Kosten

bullet

Angaben für Anteile ohne beherrschenden Einfluss in Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss

bullet

Erlöserfassung

 

 

Freitag, 28. April 2006 (nur vormittags)

 

bullet

Leasingverhältnisse – Agendavorschlag für ein gemeinsames Leasingprojekt

bullet

Rahmenkonzept – Definitionen von Vermögenswerten und Schulden

 

 

12. April 2006: Broschüre zum „World Congress of Accountants“ 2006

 

Das Organisationskomitee des 17. “World Congress of Accountants” (WCOA) hat eine Tagungsbroschüre mit ausführlichen Informationen zum Kongress und zum fachlichen Programm herausgegeben. Der Kongress wird vom 13. bis 16. November 2006 in Istanbul (Türkei) stattfinden. Es wird mit 5.000 Teilnehmern gerechnet. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Broschüre (11.510 KB*).

 

*Wir bitten zu beachten, dass dieses Dokument einen Datenumfang von 10,9 MB aufweist und deshalb ein Download über eine Modem-Verbindung sehr zeitaufwendig ist. Einzelne Abschnitte der Broschüre können nur auf der WCOA Website eingesehen werden.

 

 

12. April 2006: Deloitte-Studie zu Pensionsannahmen 2005

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte-Consulting aus dem Bereich „Humankapital“ haben eine Studie zu den Annahmen für Pensions- und leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Jahresabschlüssen veröffentlicht. Die Studie gewährt Einblicke in die von börsennotierten Unternehmen bzw. ihren Finanzvorständen gewählten ökonomischen Annahmen zur Berechnung von Pensionsrückstellungen gemäß Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) 87 und von Rückstellungen für andere leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß SFAS 106 sowie in die entsprechenden Angaben von 291 der Fortune 500-Unternehmen. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Studie (618 KB).

 

 

11. April 2006: Australien löst „Urgent Issues Group“ auf

 

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat sich auf die Auflösung der Urgent Issues Group (UIG) und auf die Umsetzung eines neuen Modells für Interpretationen in Australien geeinigt. Bei diesem Modell zeichnet der AASB unmittelbar selbst für Interpretationen verantwortlich, wobei Beratungsgremien nur von Fall zu Fall gebildet werden. Aller Voraussicht nach wird dieses neue Modell am 1. Juli 2006 in Kraft treten.

 

 

11. April 2006: FEI-Studie stellt Kostensenkung für „Sarbanes-Oxley“ um 16% fest

 

Bei einer von Financial Executives International (FEI) durchgeführten Studie wurde für Unternehmen, die die Vorgaben von „Section 404“ des US-amerikanischen „Sarbanes-Oxley Act“ aus dem Jahre 2002 im zweiten Jahr befolgen, herausgefunden, dass die damit verbundenen Kosten gegenüber dem ersten Jahr der Befolgung um 16% gesunken sind. Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Studie zählen:

 

bullet Bei den Prüfungsvorschriften des Public Company Accounting Standards Board besteht nach wie vor ein Bedarf zur Klarstellung.
bullet Das Befolgen von „Section 404“ hat das Vertrauen der Investoren gestärkt, dies jedoch nicht umsonst.
bullet Die Prüfungsgebühren für jene, die ihre Abschlüsse schneller einreichen, sanken im Durchschnitt um 13%.

 

Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen FEI-Pressemitteilung (47 KB).

 

 

11. April 2006: Tagesordnung für die April-Sitzung des IASB

 

Der IASB wird von Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird außerdem am Donnerstag, den 27. April 2006 und Freitag, den 28. April 2006 in London mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammentreffen.

 


24. bis 26. April 2006, London

Montag, 24. April 2006 (nur nachmittags)

 
bullet Konsolidierung, einschließlich Zweckgesellschaften - Unterrichtseinheit zum Thema FASB FIN46R

 

 

Dienstag, 25. April 2006 (nur nachmittags)

 
bullet Fremdkapital und Eigenkapital - Unterrichtseinheit zum gegenwärtigen Ansatz des FASB für die Bilanzierung von Instrumenten mit Eigenschaften von Fremd- und Eigenkapital („Ownership-Settlement Approach“)
bullet Finanzinstrumente
bullet Erlöserfassung

 

 

Mittwoch, 26. April 2006

 
bullet Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können
bullet Rahmenkonzept: Berichtendes Unternehmen - Definition von Beherrschung („Control“) über ein anderes Unternehmen, einschließlich der Frage, ob dies innerhalb des Rahmenkonzepts definiert werden sollte
bullet Versicherungsverträge
bullet Universelle Lebensversicherungen
bullet Fondsgebundene und indexgebundene Zahlungen
bullet Gewinnmargen
bullet Krediteigenschaften von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
bullet Bewertungseinheit
bullet Aufteilung
bullet Bewertungsmerkmale
bullet Rahmenkonzept: Bestandteile - Unterrichtseinheit zu den Abschlussbestandteilen; dabei Konzentration auf die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden
bullet Rahmenkonzept: Bestandteile - Erste Diskussionen über Unterschiede zwischen Fremd- und Eigenkapital und zwischen verschiedenen „Klassen“ von Eigenkapital

 

 

Donnerstag, 27. April 2006 und Freitag, 28. April 2006

 
bullet Gemeinsames Treffen von IASB und FASB – die Tagesordnung wurde bis jetzt nicht bekannt gegeben

 

 

11. April 2006: Deutscher Standardisierungs Rat verabschiedet Stellungnahme zum "Management Commentary"

 

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hat eine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier "Management Commentary" (MC) herausgegeben. In dem Papier stimmt der DSR der Ansicht zu, dass ein MC einen integralen Bestandteil der Rechnungslegung darstellt. Weiterhin bestärkt der DSR den IASB in der Entwicklung eines MC-Standards für börsennotierte Unternehmen einschließlich nicht bindender Leitlinien zur Anwendung sowie von Umsetzungsbeispielen. Im Allgemeinen zeigt sich der DSR zufrieden mit den Ergebnissen des Diskussionspapiers, insbesondere dem Vorschlag für einen Standard im Anhangsteil A sowie dem prinzipienbasierten Ansatz des Diskussionspapiers. Sie können die DSR-Stellungnahme hier herunterladen (in englischer Sprache, 71 KB).

 

 

11. April 2006: IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache

 

Unsere dänischen Kollegen haben die dänische Übersetzung des IFRS-Musterkonzernabschlusses 2005 auf den neuesten Stand gebracht, indem die Angabepflichten von Standards bzw. Interpretationen berücksichtigt worden sind, die in jüngster Zeit veröffentlicht wurden, jedoch noch nicht verpflichtend anwendbar sind. Sie können den IFRS-Musterkonzernabschluss 2005 in dänischer Sprache hier herunterladen (539 KB).

 

 

10. April 2006: Ende der Kommentierungsfrist für den Fair-Value-Fragebogen

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Frist zum Einsenden von Antworten zum gemeinsamen IASB-FASB-Fragebogen über Informationen hinsichtlich der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten am 14. April 2006 abläuft (siehe unser Newsbeitrag vom 7. März 2006). Die beiden Boards hatten den Fragebogen am 6. März 2006 veröffentlicht, um von den Jahresabschlussadressaten Informationen über jene Informationskategorien beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten sowie der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte zu erhalten, die für Anlage- oder Kreditentscheidungen bzw. für diesbezügliche Beratungszwecke herangezogen werden. Zu diesem Zweck werden unter dem Begriff Finanzinstrumente nicht lediglich nur Fremd- und Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate subsumiert, sondern auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie beinahe jede andere Forderung oder Verbindlichkeit. Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Der Fragebogen (39 KB).
bullet Das Hintergrunddokument (38 KB).
bullet Die Pressemitteilung (28 KB).

 

 

10. April 2006: EFRAG empfiehlt Übernahme von IFRIC 9

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) hat der Europäischen Union die Übernahme von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate zur Anwendung in Europa empfohlen. Zum Download der englischsprachigen Stellungnahme von EFRAG klicken Sie bitte hier (89 KB).

 

 

8. April 2006: EU-Kommissar McGreevy nimmt Stellung zu Konvergenz

 

Charlie McGreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, äußerte sich bei der von der IASC-Stiftung veranstalteten Konvergenz-Konferenz in Frankfurt Ende letzter Woche zum Thema: "Weltweite Konvergenz von Rechnungslegungsstandards: Die Sichtweise der EU" (Global Convergence of Accounting Standards: The EU Perspective). Bitte klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Rede (77 KB). Seine Aussagen konzentrierten sich auf drei Punkte:

 

bullet Anwendung der gegenwärtigen IFRS in der EU.
bullet Welche Bedeutung hat „Konvergenz“?
bullet Über Konvergenz hinaus.

 

Kommissar McGreevy kam zu folgendem allgemeinen Fazit:

 

Rechnungslegung von hoher Qualität ist für einen integrierten sowie effektiv, effizient und reibungslos funktionierenden Kapitalmarkt von wesentlicher Bedeutung. Europa hat mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS einen visionären Schritt gemacht: Nun müssen wir dafür Sorge tragen, dass sie auf einheitliche Art und Weise angewendet und interpretiert werden, so dass Unternehmen daraus den größtmöglichen Nutzen ziehen können. Ich glaube fest an wirklich globale Rechnungslegungsstandards, die effizienten Kapitalmärkten rund um den Erdball zur Verfügung stehen. Und wir haben gegenwärtig die günstige Gelegenheit, sicherzustellen, dass die dynamische Entwicklung bei der Konvergenz beibehalten wird, so dass diese Vorteile nicht nur für Unternehmen in der EU, sondern für Unternehmen weltweit spürbar werden.

 

 

7. April 2006: IFAC mahnt Konzentration auf die Bedürfnisse kleiner  und mittlerer Unternehmen an

 

Die Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie ihre Unterstützung zum Ausdruck bringt für: „adäquate, vereinfachte Regelungen, die für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt werden… und ... die Erkenntnis, dass internationale Standards für große, börsennotierte Unternehmen richtig sind, jedoch für ein kleines Unternehmen eine Belastung darstellen. Daher mahnt die IFAC zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden zur Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Standardsetter und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung ihrer Regelungen und Rechtsvorschriften.“ Für die IFAC-Presseerklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache).

 

 

7. April 2006: SEC drängt auf Vergütungsberichterstattung

 

Im Januar 2006 veröffentlichte die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Vorschlag für eine Regelung zur Führungskräftevergütung und zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ("Proposed Rule on Executive Compensation and Related Party Disclosure"). Im Mittelpunkt des Vorschlags steht ein neuer Berichtsabschnitt, der als Vergütungsbericht („Compensation Discussion and Analysis“, CD&A) bezeichnet wird. Dieser würde narrative Angaben über die Programme und Beschlüsse eines Unternehmens zur Vergütung seiner namentlich genannten Führungskräfte beinhalten. Zu den Pflichtangaben zählen: Die Gesamtvergütung, die Verfahren zur Festsetzung der Vergütung, die Rolle des Vorstands bzw. der Geschäftsführer bei der Festsetzung der Vergütung und die Rolle und Nennung von Beratern für Vergütung. Die Kommentierungsfrist läuft am 10. April ab. Bei einer zu Beginn dieser Woche stattfindenden Konferenz zum Thema Führungskräftevergütung hielt John W. White, der neue Leiter der SEC-Abteilung Corporation Finance einen Vortrag zu den vorgeschlagenen Regelungen mit dem Titel „The Need to Know“. John White äußert sich darin außerdem ganz allgemein zu den Kontrollen und Vorgehensweisen bezüglich der Angabepflichten. Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Vorschlag für eine Regelung zur Führungskräftevergütung und zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (550 KB).
bullet Vortrag von John White: „The Need to Know“ (68 KB).

 

 

7. April: März-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters März 2006 eingestellt (325 KB), die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

 

bullet Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer endgültigen Stellungnahme zur Rechnungslegung für Zinszahlungen auf finanzielle Vermögenswerte, einer vorgeschlagenen Stellungnahme zur Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine endgültige Äußerung des Stabes (FASB Staff Positions, FSP) zur Rechnungslegung für bestimmte Lebensversicherungsverträge und eine gemeinsame Bitte um Informationen von FASB und IASB zur Finanzanalyse von Unternehmen, die für ihre Finanzinstrumente beizulegende Zeitwerte ausweisen.
bullet Entwicklungen bei der EITF - einschließlich der März-Sitzung der EITF.
bullet Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines endgültigen „Statement of Opinion“ (SOP) zu Prüfungsaufträgen bei Investmentmanagementunternehmen, einem vorgeschlagenen SAS hinsichtlich der Kommunikation des Abschlussprüfers mit den zur Unternehmenskontrolle beauftragten Personen, Hinweisen zu Prüfungsberichten für nicht börsennotierte Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft, einen Geschäftsbereich oder ein Segment eines SEC-gelisteten Unternehmens darstellen und eines Hinweises zum Thema Prüfungsrisiken.
bullet Entwicklungen bei der SEC - einschließlich der Ausstrahlungskraft der vorgeschlagenen Regelungen des PCAOB in Bezug auf Unabhängigkeit, Steuerberatungsleistungen und erfolgsabhängige Gebühren auf SEC-gelistete Unternehmen, dem Entwurf des Berichtes des SEC-Beratungskomitees für kleinere börsennotierte Unternehmen und einer Anfrage hinsichtlich interaktiver Informationen.
bullet Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Verlautbarungen zur Begegnung von Kritikpunkten bei der Qualitätskontrolle im Rahmen von Prüfungsberichten.
bullet Internationale Entwicklungen - einschließlich einer endgültigen Interpretation zur erneuten Beurteilung eingebetteter Derivate und vorgeschlagener Änderungen zur Darstellung von Jahresabschlüssen.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

7. April 2006: Stellungnahme des IASB zur Zusammenarbeit mit den Standardsettern

 

Der IASB hat eine Stellungnahme zur Best Practice: Arbeitsverhältnis zwischen dem IASB und anderen Standardsettern veröffentlicht (in englischer Sprache, 166 KB). Die Stellungnahme beleuchtet eine Reihe von Aktivitäten, die nach Ansicht des IASB und regionaler sowie nationaler Standardsetter zur Förderung der Übernahme bzw. Konvergenz mit den vom IASB herausgegebenen IFRS durchgeführt werden sollten. Hierzu zählen:

 

bullet Kommunikation, sowohl zwischen den Standardsettern und ihren Adressaten als auch zwischen den Standardsettern selbst.
bullet Projektentwicklung, einschließlich der Möglichkeiten zur Unterstützung des IASB bei der Weiterentwicklung bestimmter Projekte.
bullet Beiträge zu den Konsultationsdokumenten des IASB.
bullet Die Prozesse und Vorgehensweisen, die andere Rechnungslegungs-Standardsetter bei der Übernahme der oder Konvergenz mit den IFRS anwenden könnten.
bullet Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Interpretationen zu den IFRS.

 

Der IASB hatte bezüglich eines früheren Entwurfs dieser Stellungnahme (zu diesem Zeitpunkt als Memorandum of Understanding (MoU) bezeichnet) öffentlich um Stellungnahmen gebeten und diese mit den nationalen Standardsettern bei Treffen im September 2004 und erneut im September 2005 erörtert. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Einladung zur Abgabe von Stellungnahmen (8 KB).
bullet Früherer Entwurf der Stellungnahme (43 KB).
bullet Deloitte-Stellungnahme zum Memorandum of Understanding (30 KB).

 

 

6. April 2006: Über 170.000 Seitenzugriffe auf IAS Plus.de

 

Seit Bestehen dieser Website im Februar 2005 konnten wir über 170.000 Seitenzugriffe auf IAS Plus.de verzeichnen, in jüngster Zeit bis zu 1.000 Aufrufe pro Tag. Diese Website hat sich zwischenzeitlich zu dem universellen Medium für Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung im deutschsprachigen Raum entwickelt. Unsere Besucher kommen gleichermaßen aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen jeder Größenordnung, akademischen Einrichtungen und der gesamten interessierten Öffentlichkeit. Wir bedanken uns bei allen regelmäßigen Nutzern für Ihr Vertrauen in IAS Plus.de. Auch in der Zukunft werden wir Ihnen Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung auf gewohnt zuverlässige Art und Weise in DEUTSCHER SPRACHE tagesaktuell zur Verfügung stellen.

 

 

6. April 2006: Neue Abonnement-Seite für IAS Plus Alerts

 

Auf IAS Plus.com wurde eine neue Abonnement-Seite eingestellt, auf der Sie sich auf einer Liste für kostenfreie IAS Plus.com Email-Alerts eintragen können. Ein permanenter Link auf diese Seite befindet dort ebenfalls (linke Spalte, Subscribe to Alerts). Unsere Kollegen von IAS Plus.com informieren Sie über neue Ausgaben des IAS Plus Newsletters mit einem Link zum Download (in englischer Sprache) sowie über wichtige IFRS-Nachrichten wie etwa IASB-Entwürfe, Standards sowie IFRIC-Interpretationsentwürfe und endgültige Interpretationen.

 

 

6. April 2006: Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschlägen zu Pensionen

 

In der letzten Woche veröffentlichte der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) seinen Entwurf Employers’ Accounting for Defined Benefit Pension and Other Postretirement Plans (Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Im Rahmen dieses Entwurfs werden Änderungen der FASB Statements 87, 88, 106 und 132(R) vorgeschlagen. Diese Änderungen haben u.a. zur Folge, dass Unternehmen, die leistungsorientierte Versorgungspläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbieten, in der gesamten Höhe einer gegenwärtig bestehenden Über- bzw. Unterdeckung ihres leistungsorientierten Plans einen Vermögenswert bzw. eine Schuld ansetzen müssen. Der Vorschlag ist dafür vorgesehen, bestimmte bedeutende Mängel in der heutigen Rechnungslegung für Pensionen teilweise zu beheben, die der FASB aufgetan hat:

 

bullet Veränderungen des Vermögens und der leistungsorientierten Verpflichtung eines Plans werden nicht zu dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie auftreten.
bullet Wichtige Informationen über leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden eher in den Anhang verbannt, anstatt diese in der Bilanz zu zeigen.

 

Die wichtigsten Konzepte dieses Entwurfs werden in einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters zusammengefasst, der von unseren amerikanischen Deloitte-Kollegen herausgegeben wird. Sie können den Newsletter hier herunterladen (in englischer Sprache, 128 KB).

 

 

5. April 2006: Erneute IFRIC-Berufung für Ken Wild

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation haben Ken Wild für eine weitere, dreijährige Periode als Mitglied des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) berufen. Ken Wild ist nationaler Leiter im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung bei Deloitte & Touche LLP in Großbritannien und zugleich Global IFRS Leader von Deloitte Touche Tohmatsu. Die Treuhänder haben zudem mit der Suche nach einem Ersatz für drei ausscheidende Mitglieder von IFRIC begonnen, nämlich für Shunichi Toyoda, Leo van der Tas und Patricia Walters. Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen läuft bis zum 9. Mai 2006. Die Pressemitteilung finden Sie hier (in englischer Sprache, 48 KB).

 

 

4. April 2006: IFRS-Übungsbuch und Praxisratgeber

 

Abbas Ali Mirza und Magnus Orrell von Deloitte haben zusammen mit Prof. Graham Holt als Co-Autoren an dem Buch International Financial Reporting Standards Workbook and Guide (in englischer Sprache) mitgewirkt, das von John Wiley & Sons verlegt wird. Dieses Buch soll als schnelles Nachschlagewerk zu den IFRS dienen, und enthält u.a. Zusammenfassungen der Standards, Fallstudien mit Lösungen, Abbildungen und Multiple-Choice Fragen mit Lösungen. Das Buch kann über die Website von John Wiley & Sons bestellt werden.

 

 

4. April 2006: Studie über Unterschiede zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und US-GAAP

 

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Studie zu Unterschieden in den Jahresabschlüssen zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und den US-GAAP herausgegeben, die auf einer Untersuchung von 150 börsennotierten kanadischen Unternehmen für in 2004 endende Geschäftsjahre beruht. Diese Unternehmen sind zugleich entweder an größeren US-Börsen zugelassen oder haben in den Vereinigten Staaten Fremdkapitalinstrumente ausgegeben. Im Zuge der Veröffentlichung der Untersuchung teilte der AcSB mit:

 

Der AcSB hat kürzlich einen neuen strategischen Plan verabschiedet, der die Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Standards für öffentlich berichterstattungspflichtige Unternehmen (publicly accountable enterprises) vorsieht. Daraus wird sich eine gewisse Neuausrichtung der Standardsetting-Aktivitäten des AcSB ergeben. Der AcSB wird an der Abschaffung der letzten verbleibenden, wesentlichen Unterschiede zu den US-GAAP arbeiten, wenn deren Abschaffung mit den Konvergenz-Vorgaben des IASB im Einklang steht. Der AcSB beabsichtigt, während der Übergangszeit die Entstehung neuer Unterschiede zu den US-GAAP nach Möglichkeit zu vermeiden. Dennoch könnten einige neue Unterschiede zu US-GAAP als Ergebnis der neuen Strategie des AcSB unvermeidbar sein. Solche Unterschiede sollten jedoch grundsätzlich nur von vorübergehender Natur sein, da der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB gemeinsam auf eine Konvergenz ihrer Standards hinarbeiten.

 

Der Anhang des Berichts enthält eine nach Themen gegliederte Zusammenfassung der Untersuchung der Unterschiede zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und US-GAAP. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben den Bericht mit freundlicher Genehmigung des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) zum Download eingestellt. Zum Download des Berichts klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 191 KB).

 

 

4. April 2006: ICAS-Bericht zum Thema „prinzipien- oder einzelfallbasierte Standards“

 

Das Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) hat einen Bericht mit dem Titel "Principles not Rules: A Question of Judgement" (Prinzipien oder Einzelfallregelungen: Eine Ermessensfrage) veröffentlicht. In dem Bericht werden die Ergebnisse eines ICAS-Arbeitsgruppen-Projekts zusammengefasst, das hinsichtlich der „Principles versus Rules“-Debatte im internationalen Rechnungslegungs-Standardsetting zu einer Lösung beitragen möchte. Der Bericht kommt zu folgendem Fazit:

 

Ein prinzipienbasierter Ansatz beim Standardsetting ist nicht nur erstrebenswert, sondern absolut notwendig, um den Bedürfnissen von Unternehmen und dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Zudem kann weltweite Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards nicht mit Hilfe eines detaillierten, einzelfallbasierten Ansatzes erreicht werden. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe benötigt man für ein prinzipienbasiertes Standardsetting folgendes: Eine weltweite Veränderung im Berufsstand, indem die Abschlussersteller und die Wirtschaftsprüfer in stärkerem Maße für ihre Ermessensentscheidungen Verantwortung übernehmen; die Offenlegung der wichtigsten Ermessensentscheidungen im Abschluss; und die Anerkennung einer Bandbreite von mit Ermessen behafteten Beträgen durch die Aufsichtsbehörden. Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass einzelfallbasierte Rechnungslegung auf unnötige Art und Weise verkompliziert, die Tendenz zur Strukturierung von Geschäften verstärkt und nicht notwendigerweise zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes vom Unternehmen („True and fair view“ oder „Fair Presentation“) führt.

 

Wir haben den Bericht und zwei zugehörige Dokumente zum Download eingestellt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download dieser englischsprachigen Dokumente:

 

bullet ICAS-Bericht: "Principles Not Rules: A Question of Judgement" (386 KB).
bullet Überblick über die berufsständische, akademische und aufsichtsrechtliche Literatur (1.301 KB).
bullet Sitzungsberichte von zugehörigen Arbeitstreffen zu Finanzinstrumenten (360 KB).
 

 

3. April 2006: Neue Publikation von Deloitte zur Zwischenberichterstattung

 

IAS 34 Zwischenberichterstattung enthält Mindestvorschriften zum Inhalt sowie Grundsätze für Ansatz und Bewertung in Abschlüssen für Rechnungslegungsperioden, die kein volles Geschäftsjahr umfassen. Unser neuer Praxisratgeber Interim Financial Reporting: A Guide to IAS 34 enthält einen Überblick über die Regelungen des Standards; Darüber hinaus sind Beispiele und Leitlinien zur Anwendung, ein Musterzwischenabschluss und eine IAS 34 Compliance-Checkliste enthalten. Sie können die Publikation zu IAS 34 hier herunterladen (in englischer Sprache, 484 KB). Diese und andere Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der Publikations-Seite von IAS Plus.com. IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

 

3. April 2006: Der Weg zur doppelten Buchführung bei US-Behörden

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat eine Informationsschrift zu den Erfahrungen von Behörden in den Vereinigten Staaten bei deren Umstellung auf das System der Doppik herausgegeben. In dem Papier mit dem Titel The Road to Accrual Accounting in the United States of America wird die Entwicklung administrativer Standardsettingprozesse über einen Zeitraum von 70 Jahren dargestellt. Dabei wird sowohl die kommunale Ebene, die der Bundesstaaten und die Ebene der Bundesregierung in den Vereinigten Staaten in die Betrachtung miteinbezogen. In dem Papier werden die Schlüsselfaktoren für die Herausbildung von Strukturen zur Entwicklung von Standards herausgearbeitet. Daneben wird ein detaillierter Überblick über die Umstellung von kommunalen und bundesstaatlichen Verwaltungen auf das System der Doppik gegeben (es existieren nahezu 88.000 Verwaltungseinheiten in den USA). Die vom Governmental Accounting Standards Board (GASB) herausgegebenen Standards werden daraufhin analysiert, ob sie die Umstellung beeinflusst bzw. unterstützt haben und es werden die wichtigsten Meilensteine im Umstellungsprozess herausgearbeitet. Die Kapitel behandeln im Einzelnen:

 

bullet Das Umfeld (einschließlich einer Chronologie öffentlicher Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten).
bullet Der Weg zu Standards zur doppelten Buchführung für bundesstaatliche und kommunale Behörden.
bullet Anwendungsfragen in Zusammenhang mit der Übernahme des Systems der Doppik bei bundesstaatlichen und kommunalen Behörden.
bullet US-amerikanische Standards zur doppelten Buchführung im internationalen Vergleich.
bullet Die Auswirkungen des neuen Berichtsmodells.

 

Das Papier wurde von David Bean (Director of Research and Technical Activities beim GASB) sowie den Mitarbeitern des GASB erstellt. Sie können dieses kostenfrei von der IFAC-Website herunterladen (in englischer Sprache). Die Pressemitteilung finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

3. April 2006: Treffen von IVSC und FASB

 

Mitglieder des International Valuation Standards Committee (IVSC) sowie Vertreter der Appraisal Foundation und des Toronto Valuation Accord trafen sich mit Mitgliedern und dem Stab des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) am Freitag, den 10. März 2006. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Rolle des IVSC und die immer häufiger anzutreffende Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in der Rechnungslegung auf der ganzen Welt. Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie in den IVSC e-News April 2006 (in englischer Sprache, 130 KB). Hier ein Auszug:

 

Sowohl das IVSC und der FASB stimmen darin überein, dass im Zuge der zunehmenden Verwendung beizulegender Zeitwerte in den Jahresabschlüssen Bewertungsgutachten unter Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (Generally Accepted Valuation Practices), angefertigt von qualifizierten Bewertungsfachleuten, vermehrt gefragt sein werden. Bilanzierung und Bewertung sind zwei unterschiedliche, jedoch sich ergänzende Fachgebiete. Bilanzierungs- und Bewertungsfachleute müssen sich über ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Klaren sein, um vermehrt Synergieeffekte zwischen den beiden Aufgabenbereichen zu erzielen.

 

Auf der Sitzung am 10. März stellte der FASB seine vorläufigen Planungen für eine formelle Bitte um Stellungnahmen vor, um von allen interessierten Stellen den Bedarf für einen einzigen Satz von Bewertungsstandards zu erfragen. Das Augenmerk wurde insbesondere der Frage zugewandt, wer die Bewertungsstandards und die damit verbundenen Leitlinien zur Anwendung entwickeln solle. In der Zwischenzeit solle der IVSC auf Geheiß des FASB auch in Zukunft fachliche Eingaben bezüglich der Möglichkeiten zur angemessenen Behandlung von Bewertungsfragen machen, unter Berücksichtigung der teilweise abweichenden nationalen Ansätze, die gegenwärtig angewandt werden.

 

Der IVSC-Vorsitzende Joseph Vella nahm nach Ende der Sitzung Stellung: „Das IVSC weiß um die Notwendigkeit zur Überarbeitung seiner internen Struktur, um die Anwendung der am besten geeigneten Prozesse zur Erarbeitung weltweit gültiger Bewertungsstandards sicherzustellen. In der Zwischenzeit ist von Seiten des IVSC geplant, ein Projekt zur Weiterentwicklung der gegenwärtigen internationalen Bewertungsstandards zur sachgerechten Behandlung der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten für Rechnungslegungszwecke zu beginnen.“

 

 

2. April 2006: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D18

 

Auf IASPlus.com haben wir die Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung (in englischer Sprache, 99 KB) eingestellt. Der Interpretationsentwurf behandelt den Konflikt zwischen IAS 34 und den Wertaufholungsvorschriften in IAS 36 und IAS 39. Obwohl Deloitte den Interpretationsentwurf als eine Übergangslösung grundsätzlich begrüßt, sind wir der Ansicht, dass es keine „langfristig und nachhaltig ideale Lösung“ darstellt, da einige Teilbereiche von IAS 34 auf grundlegendere Weise mit den Anforderungen des IASB Rahmenkonzepts zur Vergleichbarkeit im Konflikt stehen. Unserer Meinung nach sollte der IASB den Sachverhalt auf grundlegendere Art und Weise angehen. Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie hier.

 

 

2. April 2006: FASB gibt Standardentwurf zu Pensionen heraus

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorgeschlagen, dass Arbeitgeber Über- oder Unterdeckungen für leistungsorientierte Versorgungspläne wie etwa Pensionspläne in der Bilanz ansetzen. Der so genannte Korridor-Ansatz, welcher eine zeitliche Streckung eines Großteils der versicherungsmathematischen Gewinne- und Verluste ermöglicht, würde abgeschafft. IAS 19 erlaubt gegenwärtig ebenfalls noch den Korridor-Ansatz. Der Vorschlag hätte zur Folge, dass Arbeitgeber Planvermögen und Verpflichtungen zum Jahresabschlussstichtag bewerten müssten. Der FASB-Standardentwurf ist Teil der ersten Phase eines umfangreichen Projekts zur Überarbeitung der US-GAAP Standards SFAS 87 Employers’ Accounting for Pensions sowie SFAS 106 Employers’ Accounting for Postretirement Benefits Other Than Pensions. In einer zweiten, umfassenderen Phase werden alle noch verbleibenden Fragen angegangen. Der FASB brachte seine Erwartung zum Ausdruck, in dieser Phase mit dem IASB zusammenzuarbeiten, obwohl der IASB dieses Projekt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht auf seine Agenda gesetzt hat. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006. Die Presseerklärung des FASB finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

1. April 2006: Neuer IAS Plus Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

 

Auf IASPlus.com haben wir eine neue Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu den Vorschlägen zur Änderung der Darstellung des Abschlusses eingestellt (in englischer Sprache, 74 KB). Am 16. März 2006 hat der IASB einen Entwurf mit vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. In diesem Newsletter werden Einzelheiten des Entwurfs dargestellt. Der Entwurf stellt das Resultat der ersten Phase (bekannt unter der Bezeichnung „Segment A“) des IASB-Projekts zur Leistungsberichterstattung dar. Im Falle einer Umsetzung würde IAS 1 hinsichtlich der dort behandelten Sachverhalte größtenteils an den entsprechenden US-GAAP Standard angeglichen. Nach den Vorschlägen des Entwurfs müsste ein Unternehmen sämtliche Aufwendungen und Erträge getrennt von den Eigenkapitalveränderungen aus Geschäftsvorfällen mit Eigenkapitalgebern darstellen. Den Unternehmen würde ein Wahlrecht eingeräumt, Aufwendungen und Erträge in einer oder zwei getrennten Darstellungen abzubilden. Ein Unternehmen hätte außerdem die Pflicht, im Jahresabschluss eine Darstellung der Finanz- und Vermögenslage (Bilanz) zum Beginn der Vergleichsperiode aufzuführen. Der IASB bittet um Stellungnahmen zum Entwurf bis spätestens zum 17. Juli 2006. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

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