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29. April 2006: Notizen vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
Der
International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board hielten eine gemeinsame Sitzung im Crowne
Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den
28. April 2006 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und
nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Tages
der gemeinsamen Sitzung auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
29. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Sri Lanka
Der
Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of
Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom
18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Vertreter des Instituts der
Wirtschaftsprüfer von Sri Lanka (Institute of Chartered Accountants of
Sri Lanka - ICASL) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Sri
Lanka. Sri Lanka hat viele IAS bzw. IFRS übernommen und die meisten auf dem
aktuellen Stand gehalten, einschließlich der Verbesserungen durch das IASB.
Auf der englischsprachigen
Sri Lanka-Länderseite bei unseren Kollegen von IAS Plus.com finden Sie eine Übersicht zur Übernahme jedes IAS und IFRS
in Sri Lanka.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede:
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Sri Lanka hat bis heute IAS 29, IAS 32, IAS 39 und IAS 41 nicht
übernommen. |
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Sri Lanka hat IFRS 1, IFRS 2, IFRS 4, IFRS 6 und IFRS 7 nicht übernommen. |
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Die von Sri Lanka übernommenen
Ausführungen von IAS 1, IAS 19 und IAS 38 spiegeln nicht die
neuesten IASB-Ausführungen wider. |
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Sri Lanka hat seine Ausführung von IAS 25
Bilanzierung von Finanzinvestitionen beibehalten, welcher durch IAS 39
ersetzt wurde. |
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Sri Lanka hat Standards für Plantagen
sowie zur Ertragserfassung und den Angaben in den Jahresabschlüssen
von Finanzunternehmen herausgegeben, zu denen kein IFRS-Pendant
existiert. |
Sri Lanka verfügt über einen eigenständigen Rechnungslegungsstandard für
kleinere Unternehmen (Sri Lankan Accounting Standard for Smaller Enterprises
- SLASSE).
28. April 2006: Notizen vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von
IASB und FASB
Der
International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board halten eine gemeinsame Sitzung im Crowne
Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den
28. April 2006 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht
offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Tages der
gemeinsamen Sitzung auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am zweiten Tag
der Sitzung werden die Boards einen Agenda-Vorschlag für ein gemeinsames
Leasing-Projekt sowie die Definitionen des Rahmenkonzeptes von
Vermögenswerten und Schulden diskutieren.
28. April 2006: Zwei PCAOB-Publikationen erschienen
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Standards Board (PCAOB)
hat die folgenden zwei Publikationen herausgegeben:
27. April 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung April 2006
Der
International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von
Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht
offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Crowne
Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den
28. April 2006 treffen.
27. April 2006: ARC empfiehlt Verschiebung der Entscheidung zur
Konvergenz
Im
Rahmen seiner Sitzung am 24. April 2006 empfahl der Regelungsausschuss für
Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee - ARC) der Europäischen
Kommission dieser, eine Entscheidung darüber zu verschieben, ob kanadische,
japanische oder US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) zum
Zwecke der Jahresabschlusserstellung von an organisierten Kapitalmärkten
innerhalb der EU notierten Nicht-EU Unternehmen gleichwertig mit den IFRS
sind. Dies würde bedeuten, dass Nicht-EU Emittenten, die
Rechnungslegungsstandards aus einem dieser drei Länder verwenden, diese auch
weiterhin ohne Überleitung auf die IFRS in Emissionsprospekten bis zum
31. Dezember 2008 anwenden können. Dennoch sind Nicht-EU Emittenten, die
nationale Rechnungslegungsstandards anstelle von kanadischen, japanischen
oder US-amerikanischen Standards anwenden, vom 1. Januar 2007 an
verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse auf IFRS überzuleiten, es sei denn, dass
ihre nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS gleichwertig sind.
Nationale Rechnungslegungsstandards aus einem Land außer den drei genannten
werden nur dann als gleichwertig angesehen, wenn der im Einklang mit
nationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Anhang eine ausdrückliche und
uneingeschränkte Erklärung darüber enthält, dass diese den International
Financial Reporting Standards entsprechen. Die vorgenannten Empfehlungen
müssen von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Klicken Sie auf
die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:
27. April 2006: EFRAG erbittet Nominierung für den
Fachexpertenausschuss
Der
Beirat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) erbittet Nominierungen
für seinen Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG). Durch die
Bestellung würde ein Mitglied ersetzt, dessen Amtszeit am 14. Juli 2006
ausläuft. Die Nominierungsfrist endet am 1. Juni 2006. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Mitteilung (29 KB).
27. April 2006: Einsendefrist von Papieren für Weltkongress der
Rechnungslegungslehrkräfte
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Die Einsendefrist von Papieren für den 10. Weltkongress der
Rechnungslegungslehrkräfte (World Congress of Accounting
Educators, WCAE) läuft bis zum 30. April 2006. Der WCAE 2006
wird im "Istanbul Convention and Exhibition Center" vom 9. bis
zum 11. November 2006 abgehalten, unmittelbar vor dem
Weltkongress der Rechnungsleger (World
Congress of Accountants), welcher vom 13. bis
zum 16. November 2006 in Istanbul stattfindet. Klicken Sie
hier (in
englischer Sprache), um auf die Website des Weltkongresses der
Rechnungslegungslehrkräfte zu gelangen. |
27. April 2006: Neue Wirtschaftsprüfungsrichtlinie in der EU
verabschiedet
Am
25. April 2006 hat der Rat der Europäischen Union eine neue Richtlinie
hinsichtlich der Prüfung von Unternehmensabschlüssen verabschiedet. Die
Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der existierenden EU-Gesetzgebung
(Richtlinie 84/253/EEC) durch die Präzisierung der Aufgaben der gesetzlichen
Abschlussprüfer, ihrer Unabhängigkeit und Ethikgrundsätze und legt
Anforderungen für die externe Qualitätssicherung und die öffentliche
Aufsicht über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fest. Das neue Gesetz
ändert auch die Richtlinien 78/660/EEC und 83/349/EEC zur Bilanzierung ab.
Die wichtigsten Vorschriften der Richtlinie sind nachfolgend wiedergegeben.
Klicken Sie
hier für die Presseerklärung des Rates (in englischer Sprache, 123 KB).
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Gesetzlicher Abschlussprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Eindeutigere
Definition von "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft". Viele
der neuen Vorschriften befassen sich im speziell mit
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
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Öffentliche
Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem
Interesse prüfen, müssen einen detaillierten
öffentlichen Bericht erstellen, der einen Einblick in
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das zugehörige
Netzwerk ermöglicht, einschließlich Informationen über
Qualitätssicherungsprüfungen, Fortbildungsmethoden und
einer Aufstellung der Honorare.
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Unabhängige Prüfungsausschüsse: Vorgeschrieben.
Diese haben die Rechnungslegungsprozess und die
gesetzliche Abschlussprüfung zu überwachen.
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Registrierung der Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Die
Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass jeder
gesetzliche Abschlussprüfer und jede
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem elektronischen
öffentlichen Register aufgeführt ist, und dass die
Registrierungsinformationen auf dem aktuellen Stand
sind. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss der
Registereintrag die Größe der Gesellschaft, die
Eigentümer und Mitglieder des Geschäftsführung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhalten.
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Unabhängigkeit: Eindeutig definiert.
Wirtschaftsprüfer/Prüfungsgesellschaft darf nicht in
irgendeiner Art und Weise an den Entscheidungsprozessen
in dem zu prüfenden Unternehmen beteiligt sein.
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Qualitätssicherung und Prüfungsstandards: Alle
gesetzlichen Abschlussprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich einem
System der Qualitätssicherung unterziehen und
unterliegen der öffentlichen Aufsicht. |
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Prüfungsstandards: Gesetzliche Prüfungen müssen im
Einklang mit internationalen Prüfungsstandards
durchgeführt werden. |
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Kontrollen und Sanktionen: Mitgliedsstaaten müssen
ein effektives System von Kontrollen und Sanktionen
einrichten, welches sowohl zivilrechtlich,
verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich sein kann.
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Kompetente Behörden: Mitgliedsstaaten müssen
fachkundige Behörden benennen, die für die Zulassung,
Registrierung, Qualitätssicherung, Kontrolle und
Einhaltung der von der Richtlinie verfolgten Zielsetzung
verantwortlich sind. Diese müssen miteinander
zusammenarbeiten. |
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Öffentliche Aufsicht: Die Mitgliedstaaten müssen
diese mit Integrität und Unabhängigkeit versehen.
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Bestellung, Abberufung und Kommunikation: Es wurden
verschiedene Grundsätze eingeführt, einschließlich einem
Grundsatz, wonach der gesetzliche Abschlussprüfer oder
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur abberufen werden
kann, wenn es einen wesentlichen Grund dafür gibt, warum
der Abschlussprüfer die Prüfung nicht beenden kann. Die
Gründe für Abberufung und Rücktritt müssen offen gelegt
werden. |
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Registrierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus
Nicht-EU Ländern: Wirtschaftsprüfer und/oder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern,
die Bestätigungsvermerke in Bezug auf in der EU
gehandelte Wertpapiere herausgeben, müssen in der EU
registriert sein und einem System der Aufsicht,
Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung eines
Mitgliedsstaates unterliegen. Nur Wirtschaftsprüfer oder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die
Qualitätskriterien der Richtlinie erfüllen, können sich
registrieren lassen. Die Richtlinie erlaubt nur dann
Ausnahmen von der Registrierung, Aufsicht,
Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung, wenn
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU
Ländern gleichwertigen Systemen der Registrierung und
der Aufsicht unterliegen. |
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Honorare: Geprüfte Unternehmen müssen das
Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers oder der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeben, untergliedert
nach Honoraren für die Prüfungstätigkeit, sonstigen
prüfungsnahen Dienstleistungen,
Steuerberatungsleistungen und anderen
Nicht-Prüfungsleistungen. |
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Lokale
Umsetzung: Die Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung
der Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach ihrem
Inkrafttreten verpflichtet, um der neuen Richtlinie
nachzukommen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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27. April 2006: EU-Kommission wirft Luxemburg Nichtbeachtung der
IAS-Verordnung vor
Die
Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 19
Mitgliedstaaten beschlossen, die eine Reihe von Binnenmarktrichtlinien noch
nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Als eines dieser Verfahren
hat die Kommission beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage
gegen Luxemburg einzureichen, weil das Land "die Richtlinie 2003/51/EG über
Rechnungslegungsvorschriften nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt hat".
In der
Mitteilung der Kommission (108 KB) hieß es:
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Diese Richtlinie ändert die Richtlinien
78/660/EWG, 83/349/EWG und 91/674/EWG des Rates über den
Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und
anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen,
in denen festgelegt ist, welche Arten von Unternehmen
Abschlüsse vorlegen müssen, in welcher Form die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Bilanz zu präsentieren und welche
Bewertungsgrundsätze anzuwenden sind. Außerdem regeln diese
Richtlinien die Offenlegungspflichten.
Nach der im Juni 2002 erlassenen
IAS-Verordnung müssen alle EU-Unternehmen, die an einem
geregelten Markt notiert sind oder börsennotierte
Schuldtitel ausgeben, ab 2005 die IAS (International
Accounting Standards) verwenden, wobei die Mitgliedstaaten
diese Pflicht auch auf alle anderen Unternehmen ausweiten
können. In den Fällen, in denen die IAS nicht angewandt
werden, bilden die Vierte und die Siebente
Gesellschaftsrechtsrichtlinie (78/660/EWG und 83/349/EWG) –
die so genannten Rechnungslegungsrichtlinien – weiterhin die
gemeinschaftsrechtliche Grundlage für die Rechnungslegung
von bis zu 5 Mio. Unternehmen in der EU, die jedoch
modernisiert werden muss.
Mit der Richtlinie 2003/51/EG wurden die
EU-Rechnungslegungsvorschriften der modernen
Rechnungslegungstheorie und -praxis angepasst, so dass die
Mitgliedstaaten, in denen die IAS nicht für alle Unternehmen
gelten, ähnliche Vorschriften für eine qualitativ
hochwertige Rechnungslegung erlassen können. Damit wurden
sämtliche Widersprüche zu den IAS beseitigt. |
26. April 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung April 2006
Der
International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von
Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht
offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Crowne
Plaza St. James Hotel in London am Donnerstag, den 27. und Freitag, den
28. April 2006 treffen.
26. April 2006: ARC empfiehlt Übernahme von IFRIC 8 und IFRIC 9
Im
Rahmen seiner Sitzung am 24. April 2006 empfahl der Regelungsausschuss für
Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee - ARC) der Europäischen
Kommission dieser die Freigabe von IFRIC 8
Anwendungsbereich von IFRS 2 und
IFRIC 9 Erneute
Beurteilung eingebetteter Derivate zur Anwendung in Europa. Die
Kommission wird sich erwartungsgemäß im Laufe des Sommers 2006 mit diesen
beiden Interpretationen befassen. Die beiden anderen Verlautbarungen,
bei denen eine Entscheidung der Kommission noch aussteht, sind
IFRIC 7
Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern und die
Änderungen an
IAS 21 vom Dezember 2005. Es wird damit gerechnet, dass die
Kommission dazu im Mai oder Juni tätig werden wird. Die Europäische
Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group - EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses in Europa
aktualisiert, um die vorgenannten Entwicklungen zu berücksichtigen. Sie
können den englischsprachigen EFRAG-Bericht
hier herunterladen (68 KB).
26. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Bangladesch
Der
Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of
Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom
18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Vertreter des Instituts der
Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants of
Bangladesh - ICAB) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in
Bangladesch. Der "Companies Act" von 1994 enthält grundlegende Vorgaben
für die Rechnungslegung aller Unternehmen in Bangladesch. Er bezieht sich
jedoch nicht darauf, welche Rechnungslegungsstandards genau angewendet
werden sollten. Die Rechnungslegungsstandards von Bangladesch (Bangladesh
Accounting Standards, BAS) werden von ICAB entwickelt und fußen auf älteren
IAS - im Allgemeinen jene, die in den 1980er und 1990er Jahren vom IASC
entwickelt wurden und nicht die verbesserten, vom IASB entwickelten IAS und
neuen IFRS. Das ICAB hat bis jetzt weder IAS 29, 32, 39 oder 41 noch die
IFRS 1 bis 7 übernommen. Übernommene BAS sind für börsennotierte Unternehmen
nach den Regeln der SEC rechtlich durchsetzbar. Sie sind nach den Statuten
des ICAB weder vorgeschrieben noch durchsetzbar. Der Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers und die Grundlagen der Darstellung beziehen sich auf die
Übereinstimmung mit den in Bangladesch anwendbaren IAS. Es existieren keine
separaten Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie finden
weitere englischsprachige Informationen zum Stand der Übernahme jedes IAS
und IFRS in Bangladesch auf der
Bangladesch-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com.
25. April 2006:
IFAC-Handbuch 2006 erschienen
Die
internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of
Accountants, IFAC) hat sein Handbuch der internationalen Vorschriften zu
Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen 2006 (Handbook of
International Auditing, Assurance, and Ethics Pronouncements) als
Druckausgabe und in zwei elektronischen Fassungen herausgegeben. Das
Handbuch enthält alle Verlautbarungen, die vom International Auditing and
Assurance Standards Board (IAASB) sowie vom Ethics Standards Board for
Accountants bis zum 31. Dezember 2005 herausgegeben worden sind. Eine der
elektronischen Fassungen ist eine kostenfreie PDF-Version, die von der
IFAC-Website heruntergeladen werden
kann (in englischer Sprache, 5,3 MB). Bei der anderen elektronischen Fassung
handelt es sich um eine eComPress-Version, die sowohl online als auch
offline genutzt werden kann und Merkmale aufweist, die den Zugang zu den
Verlautbarungen anwenderfreundlicher gestalten.
25. April 2006: Keine Ausdehnung des IAS 39-Pendants auf
nicht-börsennotierte Unternehmen in Großbritannien
Der
britische Accounting Standards Board (ASB) hat
beschlossen, seinen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des britischen
Financial Reporting Standard (FRS) 26 Finanzinstrumente: Bewertung
auf alle Unternehmen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial
Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden, nicht weiter zu
verfolgen. FRS 26 entspricht im Wesentlichen IAS 39. Gegenwärtig ist FRS
26 von allen börsennotierten Unternehmen, die nach wie vor britische
Standards befolgen und einer kleinen Gruppe nicht börsennotierter
Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresabschlüsse nach den Fair Value-Vorschriften aufstellen. Im April 2005 hatte der ASB vorgeschlagen,
die Anwendung von FRS 26 auszuweiten. Bitte klicken Sie
hier für die
englischsprachige Pressemitteilung.
25. April 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung April 2006
Der
International Accounting Standards Board hält seine monatliche Sitzung von
Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 in seinen
Londoner Büroräumen ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht
offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst. Der IASB wird sich auch mit dem US-amerikanischen Financial
Accounting Standards Board (FASB) im Crowne Plaza St. James Hotel in London
am Donnerstag, den 27. und Freitag, den 28. April 2006 treffen.
25. April 2006: Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Pakistan
Der
Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of
Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom
18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan). Unter den Rednern waren drei
Repräsentanten des IASB – der Vorsitzende des IASB Sir David Tweedie, das
Board-Mitglied Warren McGregor und der Verantwortliche für die Standards für
kleine und mittelgroße Unternehmen, Paul Pacter. Vertreter des
pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered
Accountants of Pakistan - ICAP) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Pakistan. Sie merkten an, dass das ICAP die Unternehmen in
drei Säulen mit verschiedenen, auf sie anwendbaren Standards unterscheidet:
 |
Säule 1: Öffentlich
rechnungslegungspflichtige Unternehmen, einschließlich
börsennotierter Unternehmen, Banken und anderer Finanzinstitutionen,
müssen die IFRS, wie sie von Pakistan übernommen wurden, anwenden.
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Säule 2: Mittelgroße Unternehmen wenden
einen separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch
in der Entwicklung, ungefähr 60 Seiten). |
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Säule 3: Kleine Unternehmen wenden einen
separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch in der
Entwicklung, ungefähr 6 Seiten). |
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der
Einführung der IFRS für Unternehmen der Säule 1:
|
Anwendung der in
Pakistan übernommenen IFRS Stand April 2006
 |
Das ICAP hat sämtliche IAS ohne
Änderungen mit Ausnahme von IAS 29 (Hyperinflation)
übernommen. Nachdem das ICAP IAS 41 übernommen hat,
erwartet es die Übernahme durch die pakistanische
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission of
Pakistan – SECP). |
 |
Die pakistanischen Börsen- und die
Bankenaufsichtsbehörden haben bisher die Anwendung
von IAS 39 (Finanzinstrumente) oder IAS 40 (Als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien) bei Banken und
ähnlichen Finanzinstitutionen nicht genehmigt. Einige der
Einschränkungen zur Anwendung bei Banken und ähnlichen
Finanzinstitutionen kommen auch in der
Steuergesetzgebung vor. Für alle anderen Arten von
Unternehmen sind IAS 39 und IAS 40 vorgeschrieben.
|
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Das ICAP hat Standardentwürfe zu IFRS 2
(Anteilsbasierte Vergütung), IFRS 3
(Unternehmenszusammenschlüsse), IFRS 5 (Zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche) und IFRS 6 (Exploration und
Evaluierung von mineralischen Ressourcen) veröffentlicht
und Stellungnahmen hierzu erhalten. Diese vier Standards
müssen jetzt vom ICAP Rat zur Übernahme verabschiedet
werden. Nachdem sie übernommen worden sind, werden sie
von der SECP im Hinblick auf die Übernahme überprüft.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben IAS 22 und IAS 35 in
Pakistan in Kraft. |
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Da die Übernahme von IFRS 4
(Versicherungsverträge) eine Änderung der pakistanischen
Versicherungsverordnung nötig machen würde, hat das ICAP
die Erörterungen hierzu verschoben, bis der IASB einen
endgültigen Standard im Rahmen der Phase II seines
Versicherungsprojektes verabschiedet hat.
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Das ICAP wird sich mit der Übernahme von
IFRS 1 beschäftigen, sobald die verbleibenden IAS und
IFRS (außer IFRS 4) in Pakistan übernommen sind.
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Für Unternehmen der Säule 1 bezieht sich
der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers auf
Konformität mit den IFRS wie sie zur Anwendung in
Pakistan übernommen worden sind. |
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24. April 2006: Einzelheiten der neuen chinesischen, auf IFRS
basierenden Rechnungslegungsstandards
Am
15. Februar 2006 gab das Finanzministerium der Volksrepublik China einen
umfassenden Satz von Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen (Accounting
Standards for Business Enterprises, ASBS) heraus, die nahezu alle
Themengebiete der gegenwärtigen IFRS abdecken. Die ASBS sind vom 1. Januar
2007 verpflichtend für alle börsennotierten chinesischen Unternehmen
anzuwenden, wobei die Anwendung für andere chinesische Unternehmen empfohlen
wird. Sie finden weitere Informationen zu den ASBS auf der
China-Länderseite
bei den Kollegen von IAS Plus.com (in englischer Sprache). Durch die ASBS
ändert sich das Grundfundament der Rechnungslegung auf dem chinesischen
Festland. Dabei handelt es sich nicht lediglich nur um eine Ausweitung der
Berichterstattungspflichten. Als Beispiel:
24. April 2006: US-amerikanische und japanische Lebensversicherer
schlagen Rechnungslegungsstandard vor
Eine Gruppe bestehend aus elf großen Lebensversicherungsunternehmen aus
den Vereinigten Staaten und den vier größten japanischen
Lebensversicherungsunternehmen hat einen internationalen
Rechnungslegungsstandard für Lebensversicherungen entwickelt und an den
International Accounting Standards Board zur Berücksichtigung übermittelt.
Der Vorschlag, welcher 16 Grundsätze und dazugehörige Leitlinien beinhaltet,
wird in Form eines Papiers mit dem Titel "An
International Accounting Standard for Life Insurance" (Ein
internationaler Rechnungslegungsstandard für Lebensversicherungen) (in
englischer Sprache, 92 KB) präsentiert, begleitet von einer
Pressemitteilung (in englischer Sprache, 54 KB). Das Papier konzentriert
sich auf die Bewertung von Lebensversicherungen, auf Annuitätenverträge, die
als Versicherung gelten, auf langfristige Pflegeversicherungen, auf
Berufsunfähigkeitsversicherungen und auf andere Arten von unkündbaren oder garantiert erneuerbaren, von einem Lebens- oder
Nicht-Lebensversicherungsunternehmen aufgelegten
Gesundheitsversicherungsverträgen. Die 16 vorgeschlagenen Grundsätze lauten
wie folgt:
24. April 2006: Stellungnahme des RIC zur Agenda-Entscheidung von IFRIC
über Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten
Das
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich gegenüber dem IFRIC zur
Entscheidung über die Nichtaufnahme der Thematik "Wertminderung eines
Eigenkapitalinstruments" in das Arbeitsprogramm von IFRIC geäußert. IFRIC
begründete seine Entscheidung vom Juni 2005 damit, dass sich
IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung bei der Untersuchung eines gehaltenen
Eigenkapitalinstruments auf Vorliegen einer Wertminderung auf den Vergleich
des gegenwärtigen beizulegenden Zeitwerts mit den ursprünglichen
Anschaffungskosten des Instruments bezieht und keine vorherigen
Wertminderungen berücksichtigt. Außerdem sei nach Ansicht von IFRIC bei der
Untersuchung der Frage der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung die
Periode zu betrachten, in welcher der Wert des Eigenkapitalinstruments unter
seinen ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das RIC ist der Ansicht,
dass die Sichtweise von IFRIC zur Vornahme von Wertminderungen bei
Eigenkapitalinstrumenten führt, welche nicht im Sinne von IAS 39 seien.
Diese Frage ist vor allem in Zeiten sinkender Aktienkurse von Bedeutung,
weshalb sich IFRIC dieser Problematik vor einem Kursrückgang am Aktienmarkt
annehmen sollte. Schließlich ergäbe sich im Zuge einer Neubetrachtung dieses
Sachverhalts die Möglichkeit zur Klärung der Frage, ob es wirklich der
Absicht des IASB entsprach, bei diesem Sachverhalt eine im Vergleich zu
US-GAAP unterschiedliche Vorgehensweise vorzuschreiben. Bitte klicken Sie
hier zum Download der RIC-Stellungnahme (in englischer Sprache, 25 KB).
24. April 2006: Ergebnisse der 96. und 97. Sitzung des Deutschen
Standardisierungsrats
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 20. März 2006
und 10. April 2006 in Berlin seine 96. und 97. Sitzung ab. Der DSR
diskutierte zwei Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen im
IASB-Standardentwurf Änderung von IFRS 2 im Hinblick auf
Ausübungsbedingungen und Annullierungen. Es wurden auch einige
Detailfragen zur Stellungnahme des DSR zum IASB-Standardentwurf ED 8 Geschäftssegmente
geklärt. Darüber hinaus besprach der DSR den geplanten IASB-Entwurf
Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten, erläuterte den neuesten Stand
der Beratungen des IASB zu "Unternehmenszusammenschlüsse II" und das
Arbeitsabkommen zwischen der EU-Kommission und EFRAG. Der DSR diskutierte
außerdem erneut Themen der möglichen Modernisierung des Bilanzrechts und
besprach den DSR-Stellungnahmeentwurf zu dem vom IASB veröffentlichten
Diskussionspapier des kanadischen Standardsetters zur Bewertung beim
erstmaligen Ansatz. Sie können den Bericht über die 96. und 97. Sitzung des
DSR
hier (19 KB) herunterladen.
23. April 2006: Kanadische Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger über
Kurs des IASB bei kleinen- und mittleren Unternehmen besorgt
Obwohl
sie einen weltweiten Satz von Rechnungslegungsstandards für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) ausdrücklich unterstützen, haben die kanadischen
Certified General Accountants (CGA - Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger in
führenden Positionen in Industrie, Handel, Finanzwesen, Regierung und
öffentlichem Auftrag) eine
Pressemitteilung (in englischer Sprache) herausgegeben, in der sie ihre
Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Entscheidungen des IASB bei
seinem Projekt zur Entwicklung von Standards für KMU für die Verwirklichung
des Ziels der Vereinfachung nicht weit genug gehen. Der Vorsitzende der
kanadischen CGA, Dany Girard (Mitglied der KMU-Arbeitsgruppe des IASB)
sagte:
|
Es gab in den vergangenen Jahren eine
weitgehende Übereinkunft darüber, dass ein Satz aufeinander
abgestimmter, auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
zugeschnittener Standards notwendig ist. Internationale
Standardsetter haben bei der Verwirklichung dieses Ziels
Fortschritte erzielt. Dennoch geriet der International Accounting
Standards Board (IASB) jüngst hinsichtlich seines Bekenntnisses zur
Berücksichtigung der Bedürfnisse des KMU-Sektors ins Wanken. Der
gegenwärtige Kurs des IASB ist für die Adressaten der
Jahresabschlüsse von KMU nicht akzeptabel. |
22. April 2006: Neue Vorschriften des PCAOB zur Berufsethik und
Unabhängigkeit
Am
19. April 2006 billigte die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities
and Exchange Commission, SEC) die Regeln zu den Themen Berufsethik für
Wirtschaftsprüfer, Unabhängigkeit und steuerliche Dienstleistungen, die vom
US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
verabschiedet worden waren. Diese Regeln begründen für alle
kapitalmarktorientierten, registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
sowie nahe stehenden Personen die generelle Pflicht zur Unabhängigkeit
gegenüber den geprüften Unternehmen während der Zeit der
Jahresabschlussprüfung und des fachlichen Engagements. In diesen Regeln
werden Sachverhalte aufgezeigt, bei denen steuerliche Dienstleistungen zu
einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit eines Wirtschaftsprüfers führen.
Zu diesen Dienstleistungen zählen auch solche mit Bezug zu Marketing und
Planung oder Beratung für eine steuerliche Behandlung etwa von
Geschäftsvorfällen, die auf einer weiten Auslegung der anwendbaren
Steuergesetze und -vorschriften beruhen. Klicken Sie auf die nachfolgenden
Links für:
21. April 2006: Aktuelles vom Public Sector Accounting Standards
Board
Unsere
Kollegen von IAS
Plus.com haben die Aprilausgabe 2006 des IPSASB Update eingestellt. In dem Newsletter
wird über Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
Ende März 2006 gefällt wurden. Der IPSASB entwickelt
Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung von
nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften.
Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS,
und gewinnorientierte Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar
anwenden. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zum Thema
"Konvergenz mit den durch den IASB herausgegebenen International Financial
Reporting Standards (IFRS)". Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:
20. April 2006: Neues Handbuch zur Arbeitsweise des IASB
Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Foundation haben ein neues Handbuch zur Arbeitsweise des IASB (Due
Process Handbook) herausgegeben. Das Handbuch beschreibt die
Konsultationsmechanismen des IASB. Danach müssen alle Entscheidungen in
öffentlichen Sitzungen gefällt und Vorschläge einer angemessenen
öffentlichen Überprüfung unterzogen werden. Das Due Process Handbook
stellt keine wesentliche Änderung der aktuellen Verfahrensweise des IASB dar und soll allen Interessierten und der allgemeinen
Öffentlichkeit zu einem besseren Verständnis der IASB-Tätigkeiten verhelfen.
Die Treuhänder hatten das Handbuch bei ihrer Sitzung im März 2006
abgeschlossen.
Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
18. April 2006: Ende der Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zur
Lageberichterstattung
 |
Wir machen darauf aufmerksam, dass die
Kommentierungsfrist für das am 27. Oktober 2005 vom IASB veröffentlichte
Diskussionspapier zur Lageberichterstattung („Management Commentary“) am
28. April 2006 abläuft. In dem Papier wird die mögliche Rolle des IASB
bei der Verbesserung der Qualität der den Jahresabschluss ergänzenden
Lageberichterstattung untersucht. Das Diskussionspapier wurde für den
IASB vom Stab seiner Partner-Standardsetter aus Kanada, Deutschland,
Neuseeland und Großbritannien angefertigt. Das Papier gibt einen
Überblick über die bestehenden nationalen Vorschriften oder Prinzipien
zur Lageberichterstattung und gibt Empfehlungen, wie der IASB eine
größere Anwendung der bestmöglichen Verfahrensweise im Interesse der
Anleger und anderer Adressaten der Geschäftsberichte fördern kann.
Obwohl der IASB das Papier diskutiert hat, hat er noch keine vorläufige
Meinung zu den Empfehlungen der Verfasser entwickelt. |
17. April 2006: Accounting Roundup Rückschau 1. Quartal 2006
Auf
IAS Plus.com wurde die
Rückschau auf das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters,
der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (382 KB). Im
ersten Quartal 2006 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetter
und Aufsichtsbehörden eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen
Verlautbarungen mit Auswirkungen auf Rechnungslegung, Berichterstattung und
Corporate Governance heraus, wie z.B. FASB-Interpretationen,
FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF),
SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB),
IFRS usw. Accounting Roundup: 1st
Quarter in Review-2006 gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen
sowie bestimmter anderer aufsichtsrechtlicher und berufsständischer
Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der
Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen in erster Linie
aus im ersten Quartal 2006 erschienenen Accounting Roundup-Newslettern, die gegebenenfalls aktualisiert worden sind. Ältere
Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
16. April 2006: IAS Plus-Newsletter für das erste Quartal 2006
eingestellt
 |
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters
eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB,
des IFRIC und der IASC-Stiftung während des ersten Quartals 2006 sowie über
weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International
Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über
die 30seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus acht Seiten mit den
neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im
asiatisch-pazifischen Raum.
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie
hier. Sie können
sich hier für ein
kostenfreies Email-Abonnement eintragen (in englischer Sprache).
|
13. April 2006: Tagesordnung für die gemeinsame IASB-FASB Sitzung
Der
International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board werden am Donnerstag, den 27. und
Freitag, den 28. April 2006 eine gemeinsame Sitzung in London abhalten. Die
öffentliche Sitzung wird im Crowne Plaza St. James Hotel stattfinden. Die
Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben.
|

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
27. bis 28. April 2006, London
Donnerstag, 27. April 2006 (ab 11.15 Uhr)
 |
Finanzinstrumente – Hedge
Accounting |
 |
Unternehmenszusammenschlüsse II –
drei Sachverhalte:
 |
Beizulegender Zeitwert
|
 |
Bilanzierung für mit einem Kauf
verbundene Kosten |
 |
Angaben für Anteile ohne beherrschenden
Einfluss in Zusammenhang mit einem
Unternehmenszusammenschluss |
|
 |
Erlöserfassung
|
Freitag, 28. April 2006 (nur vormittags)
 |
Leasingverhältnisse – Agendavorschlag für ein
gemeinsames Leasingprojekt |
 |
Rahmenkonzept – Definitionen von Vermögenswerten und
Schulden |
|
12. April 2006: Broschüre zum „World Congress of Accountants“ 2006
Das
Organisationskomitee des 17. “World Congress of Accountants” (WCOA)
hat eine Tagungsbroschüre mit ausführlichen Informationen zum Kongress und
zum fachlichen Programm herausgegeben. Der Kongress wird vom
13. bis 16. November 2006 in Istanbul (Türkei) stattfinden. Es wird mit
5.000 Teilnehmern gerechnet. Klicken Sie
hier zum Download der englischsprachigen Broschüre (11.510 KB*).
*Wir bitten zu beachten, dass dieses Dokument einen
Datenumfang von 10,9 MB aufweist und deshalb ein Download über eine
Modem-Verbindung sehr zeitaufwendig ist. Einzelne Abschnitte der Broschüre
können nur auf der WCOA
Website eingesehen werden.
12. April 2006: Deloitte-Studie zu Pensionsannahmen 2005
Unsere
amerikanischen Kollegen von Deloitte-Consulting aus dem Bereich
„Humankapital“ haben eine Studie zu den Annahmen für Pensions- und
leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses in Jahresabschlüssen veröffentlicht. Die Studie gewährt
Einblicke in die von börsennotierten Unternehmen bzw. ihren Finanzvorständen
gewählten ökonomischen Annahmen zur Berechnung von Pensionsrückstellungen
gemäß Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) 87 und von
Rückstellungen für andere leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß SFAS 106 sowie in die
entsprechenden Angaben von 291 der Fortune 500-Unternehmen. Klicken Sie
hier
zum Download der englischsprachigen Studie (618 KB).
11. April 2006: Australien löst „Urgent Issues Group“ auf
Der
australische Accounting Standards Board (AASB) hat sich auf die Auflösung
der Urgent Issues Group (UIG) und auf die Umsetzung eines neuen Modells für
Interpretationen in Australien geeinigt. Bei diesem Modell zeichnet der AASB
unmittelbar selbst für Interpretationen verantwortlich, wobei
Beratungsgremien nur von Fall zu Fall gebildet werden. Aller Voraussicht
nach wird dieses neue Modell am 1. Juli 2006 in Kraft treten.
11. April 2006: FEI-Studie stellt Kostensenkung für „Sarbanes-Oxley“
um 16% fest
Bei einer von Financial Executives International (FEI) durchgeführten
Studie wurde für Unternehmen, die die Vorgaben von „Section 404“ des
US-amerikanischen „Sarbanes-Oxley Act“ aus dem Jahre 2002 im zweiten Jahr
befolgen, herausgefunden, dass die damit verbundenen Kosten gegenüber dem
ersten Jahr der Befolgung um 16% gesunken sind. Zu den wichtigsten
Erkenntnissen der Studie zählen:
 |
Bei den Prüfungsvorschriften des
Public Company Accounting Standards Board besteht nach wie vor ein
Bedarf zur Klarstellung. |
 |
Das Befolgen von „Section 404“ hat das
Vertrauen der Investoren gestärkt, dies jedoch nicht umsonst.
|
 |
Die Prüfungsgebühren für jene, die
ihre Abschlüsse schneller einreichen, sanken im Durchschnitt um 13%.
|
Klicken Sie
hier
zum Download der englischsprachigen FEI-Pressemitteilung (47 KB).
11. April 2006: Tagesordnung für die April-Sitzung des IASB
Der
IASB wird von Montag, den 24. April 2006 bis Mittwoch, den 26. April 2006 zu
seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird
außerdem am Donnerstag, den 27. April 2006 und Freitag, den 28. April 2006
in London mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
zusammentreffen.

24. bis 26. April 2006, London
Montag, 24. April 2006 (nur nachmittags)
 |
Konsolidierung,
einschließlich Zweckgesellschaften -
Unterrichtseinheit zum Thema FASB FIN46R
|
Dienstag, 25. April 2006 (nur nachmittags)
 |
Fremdkapital und
Eigenkapital - Unterrichtseinheit zum
gegenwärtigen Ansatz des FASB für die Bilanzierung
von Instrumenten mit Eigenschaften von Fremd- und
Eigenkapital („Ownership-Settlement Approach“)
|
 |
Finanzinstrumente |
 |
Erlöserfassung |
Mittwoch, 26. April 2006
 |
Finanzinstrumente, die zum beizulegenden
Zeitwert zurückgegeben werden können |
 |
Rahmenkonzept: Berichtendes
Unternehmen - Definition von
Beherrschung („Control“) über ein
anderes Unternehmen, einschließlich
der Frage, ob dies innerhalb des
Rahmenkonzepts definiert werden
sollte |
 |
Versicherungsverträge
 |
Universelle
Lebensversicherungen
|
 |
Fondsgebundene und
indexgebundene
Zahlungen
|
 |
Gewinnmargen
|
 |
Krediteigenschaften
von
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
|
 |
Bewertungseinheit
|
 |
Aufteilung
|
 |
Bewertungsmerkmale
|
|
 |
Rahmenkonzept:
Bestandteile
-
Unterrichtseinheit
zu den
Abschlussbestandteilen;
dabei
Konzentration
auf die
Definitionen
von
Vermögenswerten
und
Schulden
|
 |
Rahmenkonzept:
Bestandteile
-
Erste
Diskussionen
über
Unterschiede
zwischen
Fremd-
und
Eigenkapital
und
zwischen
verschiedenen
„Klassen“
von
Eigenkapital
|
Donnerstag, 27. April 2006 und Freitag, 28. April 2006
 |
Gemeinsames Treffen von IASB und FASB – die Tagesordnung wurde bis jetzt nicht bekannt gegeben |
|
11. April 2006: Deutscher Standardisierungs Rat verabschiedet
Stellungnahme zum "Management Commentary"
Der
Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hat eine Stellungnahme zum
IASB-Diskussionspapier "Management Commentary" (MC) herausgegeben. In
dem Papier stimmt der DSR der Ansicht zu, dass ein MC einen integralen
Bestandteil der Rechnungslegung darstellt. Weiterhin bestärkt der DSR den
IASB in der Entwicklung eines MC-Standards für börsennotierte Unternehmen
einschließlich nicht bindender Leitlinien zur Anwendung sowie von
Umsetzungsbeispielen. Im Allgemeinen zeigt sich der DSR zufrieden mit den
Ergebnissen des Diskussionspapiers, insbesondere dem Vorschlag für einen
Standard im Anhangsteil A sowie dem prinzipienbasierten Ansatz des
Diskussionspapiers. Sie können die DSR-Stellungnahme
hier herunterladen (in englischer Sprache, 71 KB).
11. April
2006:
IFRS-Musterkonzernabschluss
in dänischer Sprache
Unsere
dänischen Kollegen
haben die dänische
Übersetzung des
IFRS-Musterkonzernabschlusses
2005 auf den
neuesten Stand
gebracht, indem die
Angabepflichten von
Standards bzw.
Interpretationen
berücksichtigt
worden sind, die in
jüngster Zeit
veröffentlicht
wurden, jedoch noch
nicht verpflichtend
anwendbar sind. Sie
können den
IFRS-Musterkonzernabschluss
2005 in dänischer
Sprache
hier
herunterladen (539 KB).
10. April 2006: Ende der Kommentierungsfrist für den
Fair-Value-Fragebogen
Wir
machen darauf aufmerksam, dass die Frist zum Einsenden von Antworten zum
gemeinsamen IASB-FASB-Fragebogen über Informationen hinsichtlich der Veränderungen der
beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten am 14. April 2006 abläuft
(siehe unser Newsbeitrag vom 7. März 2006). Die beiden Boards hatten den Fragebogen
am 6. März 2006 veröffentlicht, um von den Jahresabschlussadressaten
Informationen über jene Informationskategorien beizulegender Zeitwerte von
Finanzinstrumenten sowie der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte zu
erhalten, die für Anlage- oder Kreditentscheidungen bzw. für diesbezügliche
Beratungszwecke herangezogen werden. Zu diesem Zweck werden unter dem
Begriff Finanzinstrumente nicht lediglich nur Fremd- und
Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate subsumiert, sondern auch Forderungen
und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie beinahe jede andere
Forderung oder Verbindlichkeit. Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden
Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:
10. April 2006: EFRAG empfiehlt Übernahme von IFRIC 9
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group – EFRAG) hat der Europäischen Union die Übernahme
von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate zur Anwendung
in Europa empfohlen. Zum Download der englischsprachigen Stellungnahme von
EFRAG klicken Sie bitte
hier (89 KB).
8. April 2006: EU-Kommissar McGreevy nimmt Stellung zu Konvergenz
Charlie
McGreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, äußerte
sich bei der von der IASC-Stiftung veranstalteten Konvergenz-Konferenz in
Frankfurt Ende letzter Woche zum Thema: "Weltweite Konvergenz von
Rechnungslegungsstandards: Die Sichtweise der EU" (Global Convergence of
Accounting Standards: The EU Perspective). Bitte klicken Sie
hier
zum Download der englischsprachigen Rede (77 KB). Seine Aussagen
konzentrierten sich auf drei Punkte:
 |
Anwendung der gegenwärtigen IFRS in
der EU. |
 |
Welche Bedeutung hat „Konvergenz“?
|
 |
Über Konvergenz hinaus.
|
Kommissar McGreevy kam zu folgendem allgemeinen Fazit:
| Rechnungslegung von hoher Qualität
ist für einen integrierten sowie effektiv, effizient und
reibungslos funktionierenden Kapitalmarkt von wesentlicher
Bedeutung. Europa hat mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS
einen visionären Schritt gemacht: Nun müssen wir dafür Sorge
tragen, dass sie auf einheitliche Art und Weise angewendet und
interpretiert werden, so dass Unternehmen daraus den
größtmöglichen Nutzen ziehen können. Ich glaube fest an wirklich
globale Rechnungslegungsstandards, die effizienten
Kapitalmärkten rund um den Erdball zur Verfügung stehen. Und wir
haben gegenwärtig die günstige Gelegenheit, sicherzustellen,
dass die dynamische Entwicklung bei der Konvergenz beibehalten
wird, so dass diese Vorteile nicht nur für Unternehmen in der
EU, sondern für Unternehmen weltweit spürbar werden. |
7. April 2006: IFAC mahnt Konzentration auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer
Unternehmen an
Die
Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation
of Accountants, IFAC) hat eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie
ihre Unterstützung zum Ausdruck bringt für: „adäquate, vereinfachte
Regelungen, die für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt werden… und
... die Erkenntnis, dass internationale Standards für große, börsennotierte
Unternehmen richtig sind, jedoch für ein kleines Unternehmen eine Belastung
darstellen. Daher mahnt die IFAC zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden zur
Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) durch Standardsetter und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung ihrer
Regelungen und Rechtsvorschriften.“ Für die IFAC-Presseerklärung klicken Sie
bitte hier
(in englischer Sprache).
7. April 2006: SEC drängt auf Vergütungsberichterstattung
Im Januar 2006 veröffentlichte die US-amerikanische
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) einen
Vorschlag für eine Regelung zur Führungskräftevergütung und zu Angaben zu
nahe stehenden Unternehmen und Personen ("Proposed Rule on Executive
Compensation and Related Party Disclosure"). Im Mittelpunkt des Vorschlags
steht ein neuer Berichtsabschnitt, der als Vergütungsbericht („Compensation
Discussion and Analysis“, CD&A) bezeichnet wird. Dieser würde narrative
Angaben über die Programme und Beschlüsse eines Unternehmens zur Vergütung
seiner namentlich genannten Führungskräfte beinhalten. Zu den Pflichtangaben
zählen: Die Gesamtvergütung, die Verfahren zur Festsetzung der Vergütung,
die Rolle des Vorstands bzw. der Geschäftsführer bei der Festsetzung der
Vergütung und die Rolle und Nennung von Beratern für Vergütung. Die
Kommentierungsfrist läuft am 10. April ab. Bei einer zu Beginn dieser Woche
stattfindenden Konferenz zum Thema Führungskräftevergütung hielt John W.
White, der neue Leiter der SEC-Abteilung Corporation Finance einen Vortrag
zu den vorgeschlagenen Regelungen mit dem Titel „The Need to Know“. John
White äußert sich darin außerdem ganz allgemein zu den Kontrollen und
Vorgehensweisen bezüglich der Angabepflichten. Bitte klicken Sie auf die
nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:
7. April: März-Ausgabe von Accounting Roundup
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting Roundup-Newsletters März 2006
eingestellt (325 KB), die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird.
Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:
 |
Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer
endgültigen Stellungnahme zur Rechnungslegung für
Zinszahlungen auf finanzielle Vermögenswerte, einer
vorgeschlagenen Stellungnahme zur Rechnungslegung von
Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere
Pläne für Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, eine endgültige Äußerung des Stabes (FASB
Staff Positions, FSP) zur Rechnungslegung für bestimmte
Lebensversicherungsverträge und eine gemeinsame Bitte um
Informationen von FASB und IASB zur Finanzanalyse von
Unternehmen, die für ihre Finanzinstrumente beizulegende
Zeitwerte ausweisen. |
 |
Entwicklungen bei der EITF - einschließlich der
März-Sitzung der EITF. |
 |
Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines
endgültigen „Statement of Opinion“ (SOP) zu
Prüfungsaufträgen bei Investmentmanagementunternehmen, einem
vorgeschlagenen SAS hinsichtlich der Kommunikation des
Abschlussprüfers mit den zur Unternehmenskontrolle
beauftragten Personen, Hinweisen zu Prüfungsberichten für
nicht börsennotierte Unternehmen, die eine
Tochtergesellschaft, einen Geschäftsbereich oder ein Segment
eines SEC-gelisteten Unternehmens darstellen und eines
Hinweises zum Thema Prüfungsrisiken.
|
 |
Entwicklungen bei der SEC - einschließlich der
Ausstrahlungskraft der vorgeschlagenen Regelungen des PCAOB
in Bezug auf Unabhängigkeit, Steuerberatungsleistungen und
erfolgsabhängige Gebühren auf SEC-gelistete Unternehmen, dem
Entwurf des Berichtes des SEC-Beratungskomitees für kleinere
börsennotierte Unternehmen und einer Anfrage hinsichtlich
interaktiver Informationen. |
 |
Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich
Verlautbarungen zur Begegnung von Kritikpunkten bei der
Qualitätskontrolle im Rahmen von Prüfungsberichten.
|
 |
Internationale Entwicklungen - einschließlich einer
endgültigen Interpretation zur erneuten Beurteilung
eingebetteter Derivate und vorgeschlagener Änderungen zur
Darstellung von Jahresabschlüssen. |
|
Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
7. April 2006: Stellungnahme des IASB zur Zusammenarbeit mit den
Standardsettern
Der IASB hat eine
Stellungnahme zur Best Practice: Arbeitsverhältnis zwischen dem IASB und
anderen Standardsettern veröffentlicht (in englischer Sprache, 166 KB).
Die Stellungnahme beleuchtet eine Reihe von Aktivitäten, die nach Ansicht
des IASB und regionaler sowie nationaler Standardsetter zur Förderung der
Übernahme bzw. Konvergenz mit den vom IASB herausgegebenen IFRS durchgeführt
werden sollten. Hierzu zählen:
 |
Kommunikation, sowohl zwischen den
Standardsettern und ihren Adressaten als auch zwischen den
Standardsettern selbst. |
 |
Projektentwicklung, einschließlich der
Möglichkeiten zur Unterstützung des IASB bei der Weiterentwicklung
bestimmter Projekte. |
 |
Beiträge zu den
Konsultationsdokumenten des IASB. |
 |
Die Prozesse und Vorgehensweisen, die
andere Rechnungslegungs-Standardsetter bei der Übernahme der oder
Konvergenz mit den IFRS anwenden könnten. |
 |
Zusammenarbeit bei der Entwicklung von
Interpretationen zu den IFRS. |
Der IASB hatte bezüglich eines früheren Entwurfs dieser Stellungnahme (zu
diesem Zeitpunkt als Memorandum of Understanding (MoU) bezeichnet)
öffentlich um Stellungnahmen gebeten und diese mit den nationalen
Standardsettern bei Treffen im September 2004 und erneut im September 2005
erörtert. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
6. April 2006: Über 170.000 Seitenzugriffe auf IAS Plus.de
Seit
Bestehen dieser Website im Februar 2005 konnten wir über 170.000
Seitenzugriffe auf IAS Plus.de verzeichnen, in jüngster Zeit bis zu
1.000 Aufrufe pro Tag. Diese Website hat sich zwischenzeitlich zu dem
universellen Medium für Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung
im deutschsprachigen Raum entwickelt. Unsere Besucher kommen gleichermaßen
aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen jeder Größenordnung,
akademischen Einrichtungen und der gesamten interessierten Öffentlichkeit.
Wir bedanken uns bei allen regelmäßigen Nutzern für Ihr Vertrauen in IAS
Plus.de. Auch in der Zukunft werden wir Ihnen Nachrichten aus der
internationalen Rechnungslegung auf gewohnt zuverlässige Art und Weise in
DEUTSCHER SPRACHE tagesaktuell zur Verfügung stellen.
6. April 2006: Neue Abonnement-Seite für IAS Plus Alerts
|
Auf IAS Plus.com wurde eine neue
Abonnement-Seite eingestellt, auf der Sie sich auf einer Liste für
kostenfreie IAS Plus.com
Email-Alerts eintragen können. Ein permanenter Link auf diese Seite
befindet dort ebenfalls (linke Spalte, Subscribe to Alerts). Unsere
Kollegen von IAS Plus.com informieren Sie über neue Ausgaben des IAS Plus
Newsletters mit einem Link zum Download (in englischer Sprache) sowie über
wichtige IFRS-Nachrichten wie etwa IASB-Entwürfe, Standards sowie IFRIC-Interpretationsentwürfe und endgültige Interpretationen. |
6. April 2006: Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschlägen zu Pensionen
In
der letzten Woche veröffentlichte der US-amerikanische Financial Accounting
Standards Board (FASB) seinen Entwurf Employers’ Accounting for Defined
Benefit Pension and Other Postretirement Plans (Rechnungslegung von
Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Im Rahmen dieses Entwurfs werden
Änderungen der FASB Statements 87, 88, 106 und 132(R) vorgeschlagen.
Diese Änderungen haben u.a. zur Folge, dass Unternehmen, die
leistungsorientierte Versorgungspläne für die Zeit nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses anbieten, in der gesamten Höhe einer gegenwärtig
bestehenden Über- bzw. Unterdeckung ihres leistungsorientierten Plans einen
Vermögenswert bzw. eine Schuld ansetzen müssen. Der Vorschlag ist dafür
vorgesehen, bestimmte bedeutende Mängel in der heutigen Rechnungslegung für
Pensionen teilweise zu beheben, die der FASB aufgetan hat:
 |
Veränderungen des Vermögens und der
leistungsorientierten Verpflichtung eines Plans werden nicht zu dem
Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie auftreten. |
 |
Wichtige Informationen über
leistungsorientierte Pläne für die Zeit nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses werden eher in den Anhang verbannt, anstatt
diese in der Bilanz zu zeigen. |
Die wichtigsten Konzepte dieses Entwurfs werden in einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters zusammengefasst, der von unseren amerikanischen
Deloitte-Kollegen herausgegeben wird. Sie können den Newsletter
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 128 KB).
5. April 2006: Erneute IFRIC-Berufung für Ken Wild
Die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation
haben Ken Wild für eine weitere, dreijährige Periode als Mitglied des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
berufen. Ken Wild ist nationaler Leiter im Bereich Rechnungslegung und
Wirtschaftsprüfung bei Deloitte & Touche LLP in Großbritannien und zugleich
Global IFRS Leader von Deloitte Touche Tohmatsu. Die Treuhänder haben zudem
mit der Suche nach einem Ersatz für drei ausscheidende Mitglieder von IFRIC
begonnen, nämlich für Shunichi Toyoda, Leo van der Tas und Patricia Walters.
Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen läuft bis zum 9. Mai 2006. Die
Pressemitteilung finden Sie
hier (in englischer Sprache, 48 KB).
4. April 2006: IFRS-Übungsbuch und Praxisratgeber
Abbas
Ali Mirza und Magnus Orrell von Deloitte haben zusammen mit Prof. Graham
Holt als Co-Autoren an dem Buch International Financial Reporting
Standards Workbook and Guide (in englischer Sprache) mitgewirkt, das
von John Wiley & Sons verlegt wird. Dieses Buch soll als schnelles
Nachschlagewerk zu den IFRS dienen, und enthält u.a. Zusammenfassungen der
Standards, Fallstudien mit Lösungen, Abbildungen und Multiple-Choice Fragen
mit Lösungen. Das Buch kann über die
Website von John Wiley & Sons bestellt werden.
4. April 2006: Studie über Unterschiede zwischen kanadischen
Rechnungslegungsstandards und US-GAAP
Der
kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Studie zu
Unterschieden in den Jahresabschlüssen zwischen kanadischen
Rechnungslegungsstandards und den US-GAAP herausgegeben, die auf einer
Untersuchung von 150 börsennotierten kanadischen Unternehmen für in 2004
endende Geschäftsjahre beruht. Diese Unternehmen sind zugleich entweder an
größeren US-Börsen zugelassen oder haben in den Vereinigten Staaten
Fremdkapitalinstrumente ausgegeben. Im Zuge der Veröffentlichung der
Untersuchung teilte der AcSB mit:
|
Der AcSB hat kürzlich einen neuen
strategischen Plan verabschiedet, der die Übernahme der vom
International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen
Standards für öffentlich berichterstattungspflichtige Unternehmen (publicly
accountable enterprises) vorsieht. Daraus wird sich eine gewisse
Neuausrichtung der Standardsetting-Aktivitäten des AcSB ergeben. Der
AcSB wird an der Abschaffung der letzten verbleibenden, wesentlichen
Unterschiede zu den US-GAAP arbeiten, wenn deren Abschaffung mit den
Konvergenz-Vorgaben des IASB im Einklang steht. Der AcSB
beabsichtigt, während der Übergangszeit die Entstehung neuer
Unterschiede zu den US-GAAP nach Möglichkeit zu vermeiden. Dennoch
könnten einige neue Unterschiede zu US-GAAP als Ergebnis der neuen
Strategie des AcSB unvermeidbar sein. Solche Unterschiede sollten
jedoch grundsätzlich nur von vorübergehender Natur sein, da der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der
IASB gemeinsam auf eine Konvergenz ihrer Standards hinarbeiten. |
Der Anhang des Berichts enthält eine nach Themen gegliederte Zusammenfassung der Untersuchung
der Unterschiede zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und US-GAAP.
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben den Bericht mit freundlicher
Genehmigung des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Canadian
Institute of Chartered Accountants, CICA) zum Download eingestellt. Zum
Download des Berichts klicken Sie bitte
hier
(in englischer Sprache, 191 KB).
4. April 2006: ICAS-Bericht zum Thema „prinzipien- oder
einzelfallbasierte Standards“
Das Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) hat einen Bericht
mit dem Titel "Principles not Rules: A Question of Judgement" (Prinzipien
oder Einzelfallregelungen: Eine Ermessensfrage)
veröffentlicht. In dem Bericht werden die Ergebnisse eines ICAS-Arbeitsgruppen-Projekts zusammengefasst,
das hinsichtlich der „Principles versus Rules“-Debatte im internationalen
Rechnungslegungs-Standardsetting zu einer Lösung beitragen möchte. Der
Bericht kommt zu folgendem Fazit:
|
Ein prinzipienbasierter Ansatz beim
Standardsetting ist nicht nur erstrebenswert, sondern
absolut notwendig, um den Bedürfnissen von Unternehmen und dem öffentlichen
Interesse gerecht zu werden. Zudem kann
weltweite Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards nicht mit Hilfe
eines detaillierten, einzelfallbasierten Ansatzes erreicht werden.
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe benötigt man für ein
prinzipienbasiertes Standardsetting folgendes: Eine weltweite
Veränderung im Berufsstand, indem die Abschlussersteller und die
Wirtschaftsprüfer in stärkerem Maße für ihre Ermessensentscheidungen Verantwortung
übernehmen; die Offenlegung der wichtigsten
Ermessensentscheidungen im Abschluss; und die Anerkennung
einer Bandbreite von mit Ermessen behafteten Beträgen durch die
Aufsichtsbehörden. Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass
einzelfallbasierte Rechnungslegung auf unnötige Art und Weise
verkompliziert, die Tendenz zur Strukturierung von Geschäften
verstärkt und nicht notwendigerweise zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes vom Unternehmen („True and fair
view“ oder „Fair Presentation“) führt. |
Wir haben den Bericht und zwei zugehörige Dokumente zum Download
eingestellt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download dieser
englischsprachigen Dokumente:
3. April 2006: Neue Publikation von Deloitte zur
Zwischenberichterstattung
IAS 34 Zwischenberichterstattung
enthält Mindestvorschriften zum Inhalt sowie Grundsätze für Ansatz und Bewertung in Abschlüssen für
Rechnungslegungsperioden, die kein volles Geschäftsjahr
umfassen. Unser neuer Praxisratgeber Interim Financial
Reporting: A Guide to IAS 34 enthält einen Überblick über die Regelungen des
Standards; Darüber hinaus sind Beispiele und Leitlinien zur
Anwendung, ein Musterzwischenabschluss und eine IAS 34 Compliance-Checkliste
enthalten. Sie können die
Publikation zu IAS 34
hier herunterladen (in englischer Sprache, 484 KB).
Diese und andere Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der
Publikations-Seite von IAS Plus.com.
IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden
Sie hier.
3. April 2006: Der Weg zur doppelten Buchführung bei US-Behörden
Der
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat eine
Informationsschrift zu den Erfahrungen von Behörden in den Vereinigten
Staaten bei deren Umstellung auf das System der Doppik herausgegeben. In dem
Papier mit dem Titel The Road to Accrual Accounting in the United States
of America wird die Entwicklung administrativer Standardsettingprozesse über einen Zeitraum von 70
Jahren dargestellt. Dabei wird sowohl die kommunale Ebene, die der
Bundesstaaten und die Ebene der Bundesregierung in den Vereinigten Staaten in die
Betrachtung miteinbezogen. In dem Papier werden die Schlüsselfaktoren für
die Herausbildung von Strukturen zur Entwicklung von Standards
herausgearbeitet. Daneben wird ein detaillierter Überblick über die Umstellung
von kommunalen und bundesstaatlichen Verwaltungen auf das System der Doppik
gegeben (es existieren nahezu 88.000 Verwaltungseinheiten in den USA). Die
vom Governmental Accounting Standards Board (GASB) herausgegebenen Standards
werden daraufhin analysiert, ob sie die Umstellung beeinflusst bzw.
unterstützt haben und es werden die wichtigsten Meilensteine im
Umstellungsprozess herausgearbeitet. Die Kapitel behandeln im Einzelnen:
 |
Das Umfeld (einschließlich einer
Chronologie öffentlicher Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten
Staaten). |
 |
Der Weg zu Standards zur doppelten
Buchführung für bundesstaatliche und kommunale Behörden.
|
 |
Anwendungsfragen in Zusammenhang mit
der Übernahme des Systems der Doppik bei bundesstaatlichen und
kommunalen Behörden. |
 |
US-amerikanische Standards zur
doppelten Buchführung im internationalen Vergleich.
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Die Auswirkungen des neuen
Berichtsmodells. |
Das Papier wurde von David Bean (Director of Research and Technical
Activities beim GASB) sowie den Mitarbeitern des GASB erstellt. Sie können
dieses kostenfrei von der IFAC-Website
herunterladen (in englischer Sprache). Die Pressemitteilung finden Sie
hier (in
englischer Sprache).
3. April 2006: Treffen von IVSC und FASB
Mitglieder
des International Valuation Standards Committee (IVSC) sowie Vertreter der
Appraisal Foundation und des Toronto Valuation Accord trafen sich mit
Mitgliedern und dem Stab des US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board (FASB) am Freitag, den 10. März 2006. Die Diskussion
konzentrierte sich auf die Rolle des IVSC und die immer häufiger
anzutreffende Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in der Rechnungslegung
auf der ganzen Welt. Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie in den
IVSC e-News
April 2006 (in englischer Sprache, 130 KB). Hier ein Auszug:
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Sowohl das IVSC und der FASB stimmen
darin überein, dass im Zuge der zunehmenden Verwendung beizulegender
Zeitwerte in den Jahresabschlüssen Bewertungsgutachten unter
Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (Generally
Accepted Valuation Practices), angefertigt von qualifizierten
Bewertungsfachleuten, vermehrt gefragt sein werden. Bilanzierung und
Bewertung sind zwei unterschiedliche, jedoch sich ergänzende
Fachgebiete. Bilanzierungs- und Bewertungsfachleute müssen sich über
ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Klaren sein, um
vermehrt Synergieeffekte zwischen den beiden Aufgabenbereichen zu
erzielen.
Auf der Sitzung am 10. März stellte
der FASB seine vorläufigen Planungen für eine formelle Bitte um
Stellungnahmen vor, um von allen interessierten Stellen den Bedarf
für einen einzigen Satz von Bewertungsstandards zu erfragen. Das
Augenmerk wurde insbesondere der Frage zugewandt, wer die
Bewertungsstandards und die damit verbundenen Leitlinien zur
Anwendung entwickeln solle. In der Zwischenzeit solle der IVSC auf
Geheiß des FASB auch in Zukunft fachliche Eingaben bezüglich der
Möglichkeiten zur angemessenen Behandlung von Bewertungsfragen
machen, unter Berücksichtigung der teilweise abweichenden nationalen
Ansätze, die gegenwärtig angewandt werden. |
Der IVSC-Vorsitzende Joseph Vella nahm nach Ende der Sitzung Stellung:
„Das IVSC weiß um die Notwendigkeit zur Überarbeitung seiner internen
Struktur, um die Anwendung der am besten geeigneten Prozesse zur Erarbeitung
weltweit gültiger Bewertungsstandards sicherzustellen. In der Zwischenzeit
ist von Seiten des IVSC geplant, ein Projekt zur Weiterentwicklung der
gegenwärtigen
internationalen Bewertungsstandards zur sachgerechten
Behandlung der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten für
Rechnungslegungszwecke zu beginnen.“
2. April 2006: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D18
Auf
IASPlus.com haben wir die
Stellungnahme von
Deloitte zu IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
(in englischer Sprache, 99 KB) eingestellt. Der Interpretationsentwurf
behandelt den Konflikt zwischen IAS 34 und den Wertaufholungsvorschriften in
IAS 36 und IAS 39. Obwohl Deloitte den Interpretationsentwurf als eine
Übergangslösung grundsätzlich begrüßt, sind wir der Ansicht, dass es keine
„langfristig und nachhaltig ideale Lösung“
darstellt, da einige Teilbereiche von IAS 34 auf grundlegendere Weise mit
den Anforderungen des IASB Rahmenkonzepts zur Vergleichbarkeit im Konflikt
stehen. Unserer Meinung nach sollte der IASB den Sachverhalt auf
grundlegendere Art und Weise angehen. Sämtliche früheren
Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie
hier.
2. April 2006: FASB gibt Standardentwurf zu Pensionen heraus
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat
vorgeschlagen, dass Arbeitgeber Über- oder Unterdeckungen für
leistungsorientierte Versorgungspläne wie etwa Pensionspläne in der Bilanz
ansetzen. Der so genannte Korridor-Ansatz, welcher eine zeitliche Streckung
eines Großteils der versicherungsmathematischen Gewinne- und Verluste
ermöglicht, würde abgeschafft. IAS 19 erlaubt gegenwärtig ebenfalls noch den
Korridor-Ansatz. Der Vorschlag hätte zur Folge, dass Arbeitgeber
Planvermögen und Verpflichtungen zum Jahresabschlussstichtag bewerten
müssten. Der FASB-Standardentwurf ist Teil der ersten Phase eines
umfangreichen Projekts zur Überarbeitung der US-GAAP Standards SFAS 87
Employers’ Accounting for Pensions sowie SFAS 106 Employers’
Accounting for Postretirement Benefits Other Than Pensions. In einer
zweiten, umfassenderen Phase werden alle noch verbleibenden Fragen
angegangen. Der FASB brachte seine Erwartung zum Ausdruck, in dieser Phase
mit dem IASB zusammenzuarbeiten, obwohl der IASB dieses Projekt bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht auf seine Agenda gesetzt hat. Die
Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006. Die
Presseerklärung des FASB finden Sie
hier (in englischer Sprache).
1. April 2006: Neuer IAS Plus Newsletter zu den vorgeschlagenen
Änderungen an IAS 1
Auf
IASPlus.com haben wir eine neue Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu
den
Vorschlägen zur Änderung der Darstellung des Abschlusses
eingestellt (in englischer Sprache, 74 KB). Am 16. März 2006 hat der IASB
einen Entwurf mit vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 1
Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. In diesem Newsletter werden
Einzelheiten des Entwurfs dargestellt. Der Entwurf stellt das Resultat der
ersten Phase (bekannt unter der Bezeichnung „Segment A“) des IASB-Projekts
zur Leistungsberichterstattung dar. Im Falle einer Umsetzung würde IAS 1
hinsichtlich der dort behandelten Sachverhalte größtenteils an den
entsprechenden US-GAAP Standard angeglichen. Nach den Vorschlägen
des Entwurfs müsste ein Unternehmen sämtliche Aufwendungen und Erträge
getrennt von den Eigenkapitalveränderungen aus Geschäftsvorfällen mit
Eigenkapitalgebern darstellen. Den Unternehmen würde ein Wahlrecht
eingeräumt, Aufwendungen und Erträge in einer oder zwei getrennten
Darstellungen abzubilden. Ein
Unternehmen hätte außerdem die Pflicht, im Jahresabschluss eine Darstellung
der Finanz- und Vermögenslage
(Bilanz) zum Beginn der Vergleichsperiode aufzuführen. Der IASB bittet um
Stellungnahmen zum Entwurf bis spätestens zum 17. Juli 2006. Sämtliche
früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
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