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IFRS Nachrichten - September 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. September 2005: Stand der IFRS in Pakistan

 

Auf einem am 27. September 2005 vom IASB in London veranstalteten Treffen von Standardsettern aus über 50 Nationen präsentierte der Deloitte-Partner Asad Ali Shah (Karatschi, Pakistan) den gegenwärtigen Stand und Entwicklungsplan zur Einhaltung der IFRS in Pakistan (in englischer Sprache, 222 KB). Shah, der Vorsitzender des Professional Standards and Technical Advisory Committee pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer ist, berichtete über die Einführung der IFRS in Pakistan und ging unter anderem auf Einhaltungs- und Durchsetzungsherausforderungen sowie die Sichtweisen von Regulatoren ein. Er zählte mehrere Vorteile der Einführung der IFRS in Pakistan auf, unter anderem:

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geringere Kapitalkosten

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grenzüberschreitende Zusammenschlüsse, Globalisierung, ausländische Direktinvestitionen

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ein einziger Kanon an verlässlichen, hochqualitativen, von einer unabhängigen Institution (IASB) entwickelten Standards

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Nationen wie Pakistan haben nicht die Ressourcen, eigene Standards zu entwickeln

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Warum das Rad neu erfinden, wenn es der IASB tut?

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Konzentration auf die Durchsetzung und nicht die Entwicklung

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gefordert durch IFACs Aussage zu den Mitgliedschaftspflichten

 

 

30. September 2005: Deloitte kommentiert vorgeschlagene Grundsätze für fachliche Korrekturen

 

Deloitte hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Vorgehensweise bei fachlichen Korrekturen an den Standards abgegeben (in englischer Sprache, 12 KB). Grundsätzlich begrüßen wir ein "beschleunigtes" Vorgehen bei der Behandlung von Sachverhalten, bei denen die Formulierung des Standards die Absicht des IASB nicht richtig wiedergeben. Wir empfehlen, zusätzliche Hinweise zu geben, so dass schwerwiegendere Sachverhalte, die mehr Zeit und Überlegungen erfordern, nicht als „fachliche Korrekturen“ behandelt werden. Wir sind ferner über die voraussichtlich benötigte Zeit zur Erörterung von Korrekturen sowie über die sachgerechte Bilanzierung in der Zwischenzeit besorgt. Sie finden die Vorschläge des IASB zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei fachlichen Korrekturen von Standards (in englischer Sprache, 39 KB) hier.

 

 

30. September 2005: Sonderausgabe des iGAAP-Newsletters bezüglich von neuen Regulierungen in Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen aus dem IFRS Centre of Excellence in London haben eine Sonderausgabe des iGAAP-Newsletters mit dem Titel Neue Verordnungen in Großbritannien - Änderungen in der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung veröffentlicht (in englischer Sprache, 76 KB). Die neuen Verordnungen entstanden infolge der Einführung der IFRS in Großbritannien und beziehen sich unter anderem auf die Zusammenfassung von Abschlüssen, den Lagebericht, Anpassungen entsprechender Beträge und Ausschüttungsvorschriften für Investmentgesellschaften. Sie finden sämtliche früheren UK iGAAP Newsletter und Alerts (Fachnachrichten) hier.

 

 

30. September 2005: Neue FASB Investor Task Force

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Investor Task Force (ITF) gebildet (Dokument in englischer Sprache). Diese Beratungsgruppe wird den FASB mit branchenspezifischem Einblick und Expertise seitens professioneller Anleger zu relevanten Bilanzierungsfragen unterstützen. Der IASB hat ein ähnliches Gremium, die Analyst Representative Group (ARG). Die ARG trifft sich dreimal im Jahr mit fünf Mitgliedern des IASB, um die Sichtweise der Anleger zu einzelnen Aspekten der Finanzberichterstattung darzulegen. Das Grußwort des Vorsitzenden in der Ausgabe Juli 2005 von Insight, dem quartalsweise erscheinenden Newsletter (zugänglich für Abonnenten auf der Website des IASB), beinhaltet eine umfassende Beschreibung des ARG und eine Auflistung seiner 15 Mitglieder.

 

 

30. September 2005: IFRS Musterkonzernabschluss auf Chinesisch

 

Unsere Kollegen von IAS Plus haben die chinesische Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt (632 KB). Dieser Musterkonzernabschluss wurde entwickelt, um typische Abschlussdarstellungen und -angaben zu veranschaulichen, die nach IFRS im Jahr 2005 von Unternehmen mit Tochter- und assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss verlangt werden (nicht für IFRS-Erstanwender, für die die besonderen Vorschriften von IFRS 1 gelten). Die Version in englischer Sprache finden Sie hier, die deutsche Ausgabe ist hier erhältlich.

 

 

29. September 2005: EU-Parlament übernimmt ISA

 

Am 28. September hat das Europäische Parlament mehrere Änderungen der Achten Gesellschaftsrechtsrichtlinie („der Wirtschaftsprüfungsrichtlinie“) genehmigt. Die Änderungen werden:

 

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ein System öffentlicher Kontrolle über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowie der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten einrichten;

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die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA) im europäischen Rechtsraum verlangen. ISA werden vom International Auditing and Assurance Standards Board der IFAC herausgegeben. Nach der Presseerklärung der EU, in der die parlamentarische Abstimmung bekannt gegeben wurde, "steht die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind;

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ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) schaffen, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll;

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den Wechsel des gesetzlichen Abschlussprüfers bzw. des zuständigen Prüfungspartners im siebenjährigen Turnus verlangen. Jedoch wurde ein verpflichtender Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt;

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eine Grundlage für eine wirksame und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den Regulatoren der EU und jenen aus Drittstaaten wie dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) schaffen;

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die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer verbessern, weil börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen.

 

Das Parlament hat die Kommission ferner gebeten, eine Studie bezüglich der Auswirkungen auf die derzeit bestehenden nationalen Regeln zur Haftung der Wirtschaftsprüfer und eine Analyse möglicher Haftungsbeschränkungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Zustimmung des ECOFIN wird noch benötigt, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Nach erfolgter Zustimmung haben die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der EU (in englischer Sprache, 22 KB).

 

 

29. September 2005: Vergleich der australischen Standards mit den IFRS

 

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben eine Publikation mit dem Titel A-IFRS vs IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 244 KB). Die Publikation zeigt bestehende Unterschiede zwischen den australischen Pendants der International Financial Reporting Standards (A-IFRS) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Als der Australian Accounting Standards Board die Einführung der IFRS in Betracht zog, wurden mehrere Änderungen an den endgültigen A-IFRS vorgenommen, inklusive der Abschaffung einiger gemäß IFRS erlaubter Wahlrechte, die Einbeziehung weiterer Anwendungshinweise sowie geringfügige Formulierungsänderungen. Als Ausfluss dieser Änderungen werden die zur Verfügung stehenden Wahlrechte und einige der Einführungsproblemstellungen australischer Unternehmen von denen international vergleichbarer Unternehmen abweichen, obwohl australische Unternehmen, die die A-IFRS anwenden, generell in der Lage sein werden, eine uneingeschränkte Aussage zur Übereinstimmung mit den IFRS tätigen können.

 

 

29. September 2005: iGAAP Quartals-Newsletter bezüglich der IFRS in Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen vom IFRS Centre of Excellence in London haben den August 2005 iGAAP Quartals-Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 138 KB). Der Newsletter beinhaltet neben ausgewählten Problemstellungen bei der Einführung der IFRS in Großbritannien Informationen über neueste Entwicklungen beim IASB. Sie finden sämtliche früheren UK iGAAP Newsletter und Alerts (Fachnachrichten) hier.

 

 

29. September: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters bezüglich IFRIC 6

 

Das Global IFRS Leadership Team von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters bezüglich der Anforderungen von IFRIC 6  Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte herausgegeben (in englischer Sprache, 61 KB). IFRIC 6 befasst sich mit dem sachgerechten Auslöser für den Ansatz einer Verpflichtung aus der Übernahme von Abfallentsorgungskosten basierend auf dem Marktanteil des Unternehmens in einem Betrachtungszeitraum. Die Interpretation ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Dezember 2005 beginnen, anzuwenden. Frühere Ausgaben des IFRS-Newsletters können Sie hier beziehen.

 

 

29. September 2005: September 2005 Ausgabe von EITF Roundup

 

Unsere Kollegen von IAS Plus haben die Ausgabe September 2005 von EITF Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 107 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung des Emerging Issues Task Force des FASB am 15. September 2005 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe September 2005 beinhalten:

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Sachverhalt Nr. 04-13  Bilanzierung von Käufen und Verkäufen von Vorräten mit derselben Gegenpartei*;

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Sachverhalt Nr. 05-1  Bilanzierung der Wandlung eines Instruments, das nur wandelbar wird, wenn der Emittent eine Kaufoption ausübt;

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Sachverhalt Nr. 05-7  Bilanzierung von Änderungen von in Schuldpapieren eingebetteten Wandeloptionen*;

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Sachverhalt Nr. 05-8  Ertragsteuerliche Konsequenzen der Herausgabe von Wandelanleihen mit einem vorteilhaften Umwandlungsmerkmal*;

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Verkauf von bis zu Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumenten und andere „Hurrikan Katrina“ zuordenbare Bilanzierungshinweise

*Sachverhalt endgültig geklärt

 

 

28. September 2005: IPSASB schlägt vor, elf Standards mit den IFRS zu vereinheitlichen

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat einen Entwurf ED 26 Verbesserungen der International Public Sector Accounting Standards herausgegeben. ED 26 schlägt Aktualisierungen von elf IPSAS mit dem Ziel einer Vereinheitlichung mit den entsprechenden IFRS, die vom IASB im Rahmen des „Improvement Projects“ im Dezember 2003 verabschiedet wurden, vor. ED 26 ist Teil des IPSASB-Programms zur Vereinheitlichung der IPSAS, welche die Anforderungen an die Finanzberichterstattung von Regierungen und anderen öffentlichen Unternehmen festlegen, mit den IFRS, welche die Anforderungen an die Finanzberichterstattung des privaten Sektors regeln. Die folgenden elf Standards sind im ED 26 enthalten:

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IPSAS 1  Darstellung des Abschlusses

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IPSAS 3  Nettoüberschuss oder -defizit der Periode, fundamentale Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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IPSAS 4  Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

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IPSAS 6  Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Tochterunternehmen

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IPSAS 7  Bilanzierung von Anteilen in assoziierten Unternehmen

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IPSAS 8  Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures

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IPSAS 12  Vorräte

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IPSAS 13  Leasing

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IPSAS 14  Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

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IPSAS 16  Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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IPSAS 17  Sachanlagen

 

ED 26 steht Ihnen hier in einem Dokument als Download zur Verfügung (in englischer Sprache, 3.552 KB). Klicken Sie hier, um zur Webpage des IPSASB zu gelangen, auf der jeder der elf in ED 26 enthaltenen Standards einzeln zum Download verfügbar ist. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Januar 2006.

 

 

28. September 2005 PCAOB Vorsitzender McDonough erklärt seinen Rücktritt

 

William J. McDonough, der erste Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), hat seinen Rücktritt für spätestens 30. November 2005 angekündigt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 16 KB).

 

 

 

 

 

27. September 2005: Neue Ausgabe des Global Offerings Services-Newsletters erschienen

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe August-September 2005 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 194 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache). Unter den in der neuen Ausgabe behandelten Sachverhalten sind:

 

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mehrere neue Stellungnahmen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions);

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ein Interpretationsentwurf zu FAS 109 bezüglich ungewisser Steuerpositionen;

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Änderungen der Regelungen zur Beendigung der Notierung und Registrierung bei der SEC;

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Verwendung der Formblätter S-8, 8-K und 20-F durch Mantelfirmen;

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Wertpapierangebotsreform;

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verzögerte SOX 404 Entsprechung für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen;

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ein neuer PCAOB-Prüfungsstandard zur Beseitigung wesentlicher Schwächen;

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neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln des PCAOB

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Deloitte-Publikationen und relevante Netzsendungen für ausländische, bei der SEC registrierte Unternehmen.

 

 

24. September 2005: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Unternehmenszusammenschlüssen

 

Das Global IFRS Leadership Team von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters ausgearbeitet, in welchem die Vorschläge zu Phase 2 des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse des IASB, die am 30. Juni 2005 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden, detailliert darzustellen (in englischer Sprache, 81 KB). Die Vorschläge des IASB würden nicht nur IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, sondern auch IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer abändern. In dem Newsletter werden die wichtigsten Vorschläge en Detail dargestellt. Einige bedingen ziemlich weitgehende Änderungen. Insgesamt betrachtet würden die Entwürfe die Art und Weise ändern, in der Unternehmen Unternehmenszusammenschlüsse und Anteile an Minderheiten abbilden. Sie würden auch zum Ansatz bestimmter Eventualforderungen und -verbindlichkeiten führen, für die gegenwärtig nur eine Angabe verlangt wird. Sofern die vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet würden, träten sie zum 1. Januar 2007 in Kraft. Der IASB hat Stellungnahmen zu allen Entwürfen bis zum 28. Oktober 2005 erbeten. Sie finden zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter hier.

 

 

24. September 2005: Ende der Kommentierungsfrist zu "fachlichen Korrekturen"

 

Wir erlauben uns höflich daran zu erinnern, dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Verfahrensweise des IASB bei fachlichen Korrekturen am 30. September 2005 abläuft. Der IASB hat ein 'beschleunigtes Verfahren' vorgeschlagen, um Sachverhalte zu regeln, bei den offensichtlich ist, dass die Formulierung in einem Standard die Absicht des IASB nicht angemessen zum Ausdruck bringt, selbst wenn man die Grundlage für Schlussfolgerungen und alle anderen Hinweise berückscihtigt.

 

 

23. September 2005: Britischer FRC wird Board für versicherungsmathematische Standards aufsetzen

 

Der britische Financial Reporting Council FRC, unter dem der britische Accounting Standards Board arbeitet, ist dabei, ein neues Regime zu installieren, um versicherungsmathematische Standards zu setzen und die Regulierung des Berufsstands der Versicherungsmathematiker zu überwachen. Der FRC plant, das neue Regime im April 2006 einsatzbereit zu haben. Der FRC wird

 

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einen Board für versicherungsmathematische Standards unter dem FRC gründen;

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den Aufgabenbereich des FRC-Boards zur Überwachung privatwirtschaftlicher Rechnungsleger auszudehnen, um den Berufsstand der Versicherungsmathematiker abzudecken;

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den Aufgabenbereich des des FRC-Boards zur Untersuchung und Disziplinierung privatwirtschaftlicher Rechnungsleger auszudehnen, um Fälle von öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker verwickelt sind, abzudecken.

 

Die Kosten des neuen Regimes (die auf zwei Millionen Pfund pro Jahr geschätzt werden) sollen durch Beiträge des Berufsstands der Versicherungsmathematiker, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgebracht werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen (in englischer Sprache, 20 KB).

 

 

23. September 2005: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

22. September 2005: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

22. September 2005: SOX 404 für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, verschoben

 

Die US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat entschieden, den erstmaligen Zeitpunkt der Befolgung zur Einreichung von Berichten bezüglich der Wirksamkeit interner Kontrollen gemäß Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts (2002) durch Unternehmen (inklusive ausländischer Emittenten), die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden, zu verschieben. Ausländische Emittenten, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen und Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, müssen mit einer Berichterstattung gemäß Abschnitt 404 in dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet. Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind bei der SEC registrierte Unternehmen, die mindestens 75 Millionen US-Dollar im freien Handel haben. Die SEC hat daneben vorgeschlagen, eine Kategorie „Große Unternehmen, die das beschleunigte Verfahren anwenden “ (Registrierte Unternehmen mit börsengehandelten Aktien von mindestens 700 Millionen US-Dollar) zu schaffen. Große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung des Jahresabschlusses im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung der Quartalsabschlüsse im Format 10-Q mit Wirkung ab 2006 haben. Alle anderen Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden weiterhin eine Frist von 75 Tagen zur Einreichung ihrer Jahresabschlüsse im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung ihrer Quartalsabschlüsse im Format 10-Q haben. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

21. September 2005: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

20. September 2005: Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen

 

Die IASB-Arbeitsgruppe Versicherungen wird sich am Mittwoch und Donnerstag, den 28. und 29. September 2005 im Crowne Plaza London City Hotel in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie auf der Website des IASB. Eine Zusammenfassung der Tagesordnung finden Sie nachfolgend:

 

Tagesordnung der Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen

 

Mittwoch, 28. September 2005, 10.00-17.30

 

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Fondsgebundene Verträge

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Universal Life Type-Verträge

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Eingebettete Derivate (inklusive eingebetteter Optionen und Garantien)

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European Embedded Value

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Lebensversicherungen

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Überblick über mögliche Bilanzierungsansätze

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Bilanzierungsansätze: Zusammenfassung

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Beispiele von Bilanzierungsansätzen

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Erklärung der Beispiele

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Annahmen

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Abschlusskosten

Donnerstag, 29. September 2005, 09.00-16.00

 

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Lebensversicherungen (Fortsetzung)

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Risikomargen

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Zerlegung

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Rückversicherungen

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übernommene Rückversicherungen

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abgegebene Rückversicherungen

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Ansatz der Prämien

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Neueste Informationen bezüglich anderer relevanter Projekte

 

 

20. September 2005: SEC gewährt möglicherweise erneut Aufschub bei SOX 404

 

Die Tagesordnung für die Sitzung der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) am Mittwoch, den 21. September 2005, beinhaltet einen Vorschlag, kleineren börsennotierten Unternehmen ein zusätzliches Jahr bis zur Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts (2002) einzuräumen. Abschnitt 404 fordert von Unternehmen und ihren Wirtschaftsprüfern, Berichte bezüglich der Wirksamkeit ihrer internen Kontrollen bei der Finanzberichterstattung einzureichen. Der neue Zeitpunkt der Befolgung würde das erste am oder nach dem 15. Juli 2007 endende Berichtsjahr des Unternehmens sein. Im März dieses Jahres hat die SEC ausländischen Emittenten und Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, einen Aufschub bis zum 15. Juli 2006 (siehe unsere Nachricht vom 3. März 2005) gewährt. Die SEC wies damals darauf hin, dass ein Grund des Aufschubes sei, dass „viele ausländische Unternehmen neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.“

 

 

20. September 2005: Treuhänder verlängern Treuhänder-Bewerbungsfrist

 

Im Juli erbat die IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, Bewerbungen und Nominierungen von Kandidaten für neun IASCF-Treuhänderpositionen für eine dreijährige Amtszeit von 2006-2008. Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen wurde bis zum 10. Oktober 2005 verlängert, um zusätzliche Zeit für Beratungen und Vorschläge zu gewinnen. Klicken Sie hier für die ursprüngliche Presseerklärung (in englischer Sprache, 29 KB).

 

 

19. September 2005: Ausgabe September 2005 von EITF Flash

 

Die September 2005-Ausgabe von EITF Flash, eines neuen, englischsprachigen Periodikums, ist jetzt zum Download verfügbar (76 KB). Die Erstausgabe des EITF Flash berichtet innerhalb eines Tages über die Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB am 15. September 2005, um Leser in die Lage zu versetzen, die maßgeblichen Sachverhalte zu erkennen und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Die Publikation EITF Roundup unserer amerikanischen Kollegen, die innerhalb einer Woche nach der EITF-Sitzung veröffentlicht wird, beinhaltet detailliertere Informationen zu jedem der behandelten Sachverhalte. Sie finden frühere Ausgaben von EITF Roundup und EITF Flash hier.

 

 

19. September 2005: BIZ-Studie bezüglich Rechnungslegung und Finanzaufsicht

 

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat ein Arbeitspapier mit dem Titel Rechnungslegung, Finanzaufsicht und Finanzstabilität: Elemente einer Synthese (in englischer Sprache, 258 KB) veröffentlicht. Die grundlegende Fragestellung des Papiers ist die Folgende: „Welche Informationen bezüglich der finanziellen Situation eines Unternehmens sind einer effizienten und stabilen Wirkungsweise eines Finanzsystems und im weiteren Sinne der Ökonomie zuträglich?“ In Bezug auf firmenspezifische Informationen identifiziert das Papier signifikante Unterschiede zwischen den Betrachtungsweisen der Standardsetter und der Aufsichtsbehörden:

 

Wir untersuchen die Gründe für diese Unterschiede und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Wir schlagen eine Strategie vor, die auf zwei Grundsätzen beruht: erstens, auf lange Sicht, der „Entkoppelung“ des Ziels exakter Rechungslegung des Unternehmens von dem Ziel, ein ausreichendes Maß an Sorgfalt im Verhalten des Unternehmens zu fordern; zweitens, ein paralleler Prozess hin zu diesem Ziel, so dass die Aufsichtsbehörden bei allen Punkten jedwede unerwünschte Auswirkung auf die Finanzstabilität infolge von Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften ausgleichen können. Wir heben hervor, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Standardsettern und den Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung des endgültigen Kanons an Informationen und dessen Implementierung nötig ist.

 

 

15. September 2005: Verpflichtung zur Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Banken in Belgien

 

Nicht börsennotierte Banken und andere Kreditinstitute in Belgien sind gemäß des königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 zur Aufstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses ab 2006 verpflichtet. Börsennotierte belgische Unternehmen, einschließlich der Kreditinstitute, müssen bereits ab 2005 einen IFRS-konformen Konzernabschluss zur Entsprechung der EU-Rechnungslegungsverordnung aufstellen. Falls ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut ein hundertprozentiges Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterunternehmen ist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Aufstellungspflicht eines IFRS-Konzernabschlusses abgesehen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einreichung des Konzernabschlusses der ausländischen Gruppe in Belgien in französischer oder niederländischer Sprache. Die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss ist in Belgien nicht erlaubt.

 

 

15. September 2005: Aktualisierung der Statistischen Datenbank

 

Unsere internationalen Kollegen haben ihre Statistische Datenbank aktualisiert. Aus dieser lässt sich unseres Erachtens ableiten, dass die Daten ein klarer Beleg für die Globalisierung der weltweiten Kapitalmärkte und das Erfordernis weltweit einheitlicher Rechnungslegungsvorschriften sind.

 

 

15. September 2005 IFAC-Berichte zum “Member Body Compliance Programme” Berichte

 

Im Juli 2003 begann die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) ihr „Member Body Compliance Programme“ zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung der IFAC-Mitgliedschaftspflichten durch alle 163 Mitgliedsverbände. Die erste Phase des Programms dient dazu, Informationen bezüglich der Prozesse zur Regulierung des Berufstands der Wirtschaftsprüfer und zur Entwicklung neuer Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Ethik, öffentlicher und ausbildungstechnischer Standards in den Ländern der Mitgliedsverbände zu sammeln. Hierzu sind nunmehr mehr als 60 Antwortschreiben auf der Homepage von IFAC  eingestellt worden. Weitere Antwortschreiben werden nach einer Bewertung durch die IFAC eingestellt. Klicken Sie hier, um zu den Antwortschreiben der IFAC-Mitgliedsverbände bezüglich des Compliance-Fragebogens auf der Homepage von IFAC zu gelangen (in englischer Sprache).

 

 

14. September 2005: EFRAG bittet um Stellungnahmen zu  Finanzgarantien

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrem im Entwurf vorliegenden Schreiben eines Übernahmevorschlags an die Europäische Kommission zu den im August 2005 durch den IASB bewirkten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4 Versicherungsverträge in Bezug auf Finanzgarantien (in englischer Sprache, 39,5 KB). EFRAG unterstützt die Interpretation und schlägt vor, ihre Übernahme für die Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden bis zum 14. Oktober 2005 erbeten.

 

 

13. September 2005: Schritte in Richtung einer Annäherung: China, Japan, Korea

 

 

 

Am 6. und 7. September kamen die Vertreter der Standardsetzer aus China, Japan und der Republik Korea im chinesischen Xian zu ihrer fünften Sitzung zusammen. Es nahmen mehr als 40 Delegierte teil, darunter Beobachter aus den Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macao und vom IASB. Die Delegierten erörterten die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Bilanzierungsstandards in der drei Ländern sowie Konvergenzsachverhalte, einschließlich Hindernissen und bestimmter Maßnahmen, um diese zu adressieren. Die Standardsetzer der drei Länder erreichten die folgende Übereinkunft, die in einem veröffentlichten Memorandum of Understanding niedergelegt wurde (in englischer Sprache, 21 KB):

 

Erstens: Die drei Parteien erkennen an, dass die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards ein unumkehrbarer Trend in der wirtschaftlichen Globalisierung sind, und die drei Länder unterstützen die Bemühungen des IASB, einen einzigen Kanon hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards zu entwickeln. Für die Zwischenzeit denken die Parteien, dass Annäherung nicht gleichbedeutend mit identisch ist. Die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards sollte ein marktgetriebener, schrittweiser Prozess sein, der sich in beidseitigem Austausch zwischen den nationalen Standardsetzern und dem IASB vollziehen muss, wobei besonderen lokalen Umständen Rechnung zu tragen ist.

Zweitens: Die drei Parteien haben sich darin bestärkt, an der Lösung praktischer Sachverhalte zu arbeiten, die sie in ihrer jeweiligen Bilanzierungsstandardumgebung und den internationalen Konvergenzbemühungen erfahren, und diese fortwährend in ihren jeweiligen Kapitalmärkten zu testen. Dies soll auf der einen Seite für das Setzen nationaler Standards von Nutzen sein, auf der anderen Seite größere Hindernisse und Sachverhalte herausschälen, die die Länder um internationalen Prozess der Annäherung erfahren. Sie sind an den IASB als Beitrag zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterzuleiten.

Drittens: Die drei Parteien haben sich entschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus ihren Fachmitarbeitern rekrutiert. Die vorrangige Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht in der Durchführung gemeinsamer Analysen der wesentlichen fachlichen Sachverhalte, mit denen die drei Länder bei ihrer Entwicklung von Standards und der internationalen Konvergenz konfrontiert werden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe kann sich in unregelmäßigen Abständen treffen und Forschungsergebnisse zur Diskussion bei den Dreiländertreffen der Standardsetzer und als Input an den IASB aufbereiten.

 

 

12. September 2005: Ausgabe 2/2005 des ifrs-forums erschienen

 

Die Ausgabe 2/2005 des deutschsprachigen Newsletters ifrs-forum steht ab sofort zum Download zur Verfügung (609 KB). Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

12. September 2005: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahme von IFRIC 6

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrem im Entwurf vorliegenden Schreiben eines Übernahmevorschlags an die Europäische Kommission zu IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte (in englischer Sprache, 37 KB). EFRAG unterstützt die Interpretation und schlägt vor, ihre Übernahme für die Anwendung in Europa zu empfehlen. EFRAG bittet bis zum 30. September 2005 um Stellungnahmen.

 

 

10. September 2005: Sichtweise der SEC zur Bewertung von Arbeitnehmeraktienoptionen

 

Der US-amerikanische Standard 123(R) verlangt wie IFRS 2, aktienbasierte Vergütungen an Mitarbeiter so zu bewerten, dass man den beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente (wie beispielsweise Optionen), die ein Unternehmen emittieren muss, wenn die Mitarbeiter das Anrecht auf den Nutzen aus den Instrumenten erworben haben (d.h., wenn das Optionsrecht ausübbar ist) am Tag der Gewährung schätzt. Die Standards sagen ebenfalls, dass der beste Schätzer für den beizulegenden Zeitwert von Arbeitnehmeraktienoptionen beobachtbare Marktpreise identischer oder ähnlicher Instrumenten auf aktiven Märkten sind. Einige US-amerikanische Unternehmen haben vorgeschlagen, Finanzinstrumente zu strukturieren und an den Markt zu bringen, die die Ausstattungsmerkmale der Arbeitnehmeroptionen nachbilden, um einen marktbasierten Wert für die Arbeitnehmeroptionen zu erhalten. Auf Bitten des Büros des leitendem Rechnungslegers der SEC hat das Büro für volkswirtschaftliche Analysen (Office of Economic Analysis, OEA) einen Bericht zur möglichen Verwendung solcher Instrumente bei der Bewertung von Arbeitnehmeraktienoptionen als Alternative zur Modellierung ausgearbeitet. Der Bericht des OEA kommt zu folgendem Schluss:

 

Die wichtigste Schlussfolgerung unserer bisherigen Untersuchung ist, dass die Instrumente, die dem zukünftigen Fluss an Nettoverpflichtungen, den das Unternehmen zu vergegenwärtigen hat, oder den Nettoerhalt seiner Arbeitnehmer aus der Optionsgewährung folgen, zu sinnvollen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts in der Definition von Standard 123(R) kommen. Ferner deutet unsere Untersuchung darauf hin, dass Instrumente, welche die Ausstattungsmerkmale der Arbeitnehmeraktienoptionen oder anderer aktienbasierter Vergütungen nachbilden, nicht zu sinnvollen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen.

 

Auf der Grundlage des OEA-Berichts hat der leitende Rechnungsleger der SEC eine öffentliche Erklärung abgegeben, die zu dem folgenden Schluss kam:

 

Die Nachbildung aller Ausstattungsmerkmale von Arbeitnehmeraktienoptionen durch ein marktgängiges Instrument ist schwierig. Ich bin mir auch bewusst, dass es alternative Verfahrensweisen geben mag, um zu einer angemessenen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts einer Arbeitnehmeraktienoption zu gelangen. Grob gesagt sind mein Stab und ich durch Unterstützung des OEA zuversichtlich, dass es möglich sein sollte, Instrumente zu strukturieren, deren Transaktionspreise eine sinnvolle Schätzung der beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Arbeitnehmeraktienoptionen darstellen, wenn eine der Verfahrensweisen verwendet wird, die darauf abzielen, die Erträgnisse an den Optionshalter oder die Verpflichtungen des Schreibers solcher Optionen nachzubilden. Auch wenn ich mir bewusst bin, dass es möglicherweise andere Ansichten und neue Fakten geben mag, haben wir auf der Grundlage der Sichtweise des OEA zu diesem Zeitpunkt erhebliche Zweifel, ob es möglich sein wird, ein Instrument unter Zugrundelegung ähnlicher Ausstattungsmerkmale zu strukturieren, das die Bewertungsziele von Standard 123(R) erreicht. Das liegt vor allem an den inhärenten Schwierigkeiten, die Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehung durch eine Emittenten-Anlegervereinbarung nachzubilden.

 

Klicken Sie zum Lesen der englischsprachigen Verlautbarungen auf die nachfolgenden Links:

 

bullet Stellungnahme des SEC-Vorsitzenden Cox
bullet Stellungnahme des leitenden Rechnungslegers der SEC
bullet Bericht des Büros für volkswirtschaftliche Analysen der SEC

 

 

9. September 2005: IFRS und bankaufsichtliches Kernkapital in Australien

 

Die australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat das zweite von zwei Diskussionspapieren freigegeben, in welchem sie ihre vorgeschlagene aufsichtsrechtliche Sichtweise zu der Anwendung der IFRS durch von der APRA regulierte Institutionen abgibt. APRA ist die Aufsichtsbehörde des australischen Finanzdienstleistungssektors. Sie übersieht u.a. Banken, Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat nationale Rechnungslegungsstandards übernommen, die ab 2005 den IFRS mehr oder weniger gleichwertig sind. Das Papier beschäftigt sich mit der Behandlung anerkannter Kernkapitalien sowie mit Verbriefungen durch autorisierte, Einlagen nehmende Institute und Generalversicherer. APRA schlägt vor, die Abgrenzung von Kapitalien, die für die Anerkennung als Kernkapital in Frage kommen, von jener nach den australischen Rechnungslegungsstandards zu entkoppeln. Gleichzeitig schlägt sie vor, ihren Ansatz hinsichtlich Finanzinnovationen mit den Entscheidungen des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht und der aufsichtsrechtlichen Praxis in den wesentlichen Rechtskreisen zu harmonisieren. APRA schlägt ferner vor, die Beurteilung verbriefter Vermögenswerte für Zwecke der Kapitalunterlegung von der Bilanzierungsweise für diese Vermögenswerte abzukoppeln. Klicken Sie hier, um das neue Diskussionspapier der APRA mit dem Titel Übernahme der IFRS - Aufsichtsrechtliche Sichtweise 2: Kernkapital und Verbriefungen (Adoption of IFRSs Prudential Approach 2: Tier 1 Capital and Securitisation, in englischer Sprache, 134 KB). Nähere Informationen zum ersten APRA-Diskussionspapier und ein früheres Überblickspapier finden Sie in unserer Nachricht vom 27. Februar 2005.

 

 

9. September 2005: EFRAG bittet um Stellungnahmen zu zwei Empfehlungen an die EU

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen zu den folgenden beiden im Entwurf vorliegen Übernahmenempfehlungen an die Europäische Kommission gebeten. In beiden Fällen unterstützt EFRAG die IASB-Standards und empfiehlt ihre Übernahme für die Anwendung in Europa. EFRAG bitte um Stellungnahmen bis zum 30. September 2005.

 

bullet Ergänzung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Kapitalangaben (in englischer Sprache, 40 KB)
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben (in englischer Sprache, 39,5 KB). Im Hinblick auf IFRS 7 hält EFRAGs Bitte um Stellungnahme fest: "EFRAG stellt fest, dass es offensichtlich ein erhebliches Interesse überall in Europa gibt, IFRS 7 so zeitig zu übernehmen, dass man den Standard in den Abschlüssen für 2005 anwenden könne, vorausgesetzt, die Anwendung sei nicht verpflichtend." IFRS 7 tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird.

 

 

8. September 2005: IFAC wird ISA-Hinweise für KMU entwickeln

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) erbittet Vorschläge für die Entwicklung eines erläuternden Handbuchs zur Einführung internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für die Prüfung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU). Der Zweck des Handbuches würde darin bestehen, Prüfern überall auf der Welt dabei zu helfen, die ISAs bei der Durchführung von Prüfungen bei KMU zu verstehen, zu befolgen und anzuwenden. Klicken Sie hier für die Ankündigung von IFAC (in englischer Sprache, 76 KB), in der auch einen Link zum Download der Bitte von IFAC um Vorschläge enthalten ist. Die Vorschläge werden bis zum 18. November 2005 gebeten.

 

 

8. September 2005: Leitender Rechnungsleger der US-amerikanischen SEC wird zurücktreten

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekannt gegeben, dass ihr leitender Rechnungsleger, Donald T. Nicolaisen, die Kommission im Oktober 2005 verlassen wir, um in die Privatwirtschaft zurückzukehren. Nicolaisen kam als leitender Rechnungsleger im September 2003 zur Kommission und hat unzählige Initiativen zur Verbesserung der Finanzangaben, zur Stärkung des Prüfungsprozesses und zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens eingeleitet. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

7. September 2005: IASB wird vom 20.-22. September 2005 in London tagen

 

Der IASB wird von Dienstag bis Donnerstag, den 20.-22. September 2005, in seinen Londoner Räumen tagen. Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird zudem Gastgeber eines Treffens der nationalen Standardsetzer am 26. und 27. September 2005 sein, das ebenfalls in London stattfinden. Die für dieses Treffen vorgesehene Tagesordnung haben wir in unserer Nachricht vom 24. August 2005 bekannt gegeben.

 

 

20.-22. September 2005, London

 

Dienstag, 20. September 2005

 
bullet Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können - Vorschlag, IAS 32 in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können, und bestimmten Instrumenten, die von Unternehmen mit begrenzter Lebenszeit begeben werden, zu ändern
bullet Erlöserfassung
bullet Klassifizierung von Instrumenten, die auf fremde Währung lauten - Klassifizierung der Wandeloption einer Wandelanleihe, die auf fremde Währung lautet.
bullet Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften

 

Mittwoch, 21. September 2005

 
bullet Unterrichtseinheit: Einführung in die International Valuation Standards (IVS, internationale Bewertungsstandards) - Vortrag von Vertretern des International Valuation Standards Committees
bullet Agendavorschlag: Emissionsrechte - Soll der Boardagenda ein Projekt hinzugefügt werden, das die Bilanzierung von Emissionshandelsschemata behandelt? Falls ja, welchen Umfang und welche Art soll das Projekt haben?
bullet Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern
bullet Kurzfristige Konvergenz: Segmentberichterstattung - Restanten aus der Abstimmungsvorlage
bullet Ergebnis je Aktie - Optionen, Optionsscheine und dergleichen

 

Donnerstag, 22. September 2005

 
bullet Agendavorschlag: Richtlinien zum beizulegenden Zeitwert
bullet Arbeitsprogramm
bullet Projekt Finanzinstrumente: Aufschlüsselung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
bullet Rahmenkonzept
bullet Qualitative Merkmale von Finanzinformationen
bullet Konzept der Berichtseinheit
bullet Vermittlung vorausschauender Informationen als Teil der Zielsetzung der Finanzberichterstattung
bullet Erfolgsberichterstattung - Abgrenzung der Finanzierung

 

 

7. September 2005: Ausgabe August 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters vom 5. August 2005 eingestellt (180 KB). Dieser Newsletter wird von den amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

 
bullet

Entwicklungen beim FASB - einschließlich drei Änderungsvorschlägen zu Statement 140 (Ausbuchung), einer endgültigen FASB Staff Position (FSP) zu freistehenden Finanzinstrumenten, die ursprünglich als Mitarbeitervergütung ausgegeben wurden, einer vorgeschlagenen FSP zur Bilanzierung garantierter Anlageverträge und Zusammenfassungen der jüngsten Sitzungen des FASB

bullet

Entwicklungen beim GASB - einschließlich Umsetzungshinweisen zu Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses außer Pensionen

bullet

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich Empfehlungen des SEC-Beirats zu kleineren börsennotierten Unternehmen, des XBRL-Programms der SEC und der Vereidigung von Christopher Cox als SEC-Vorsitzender

bullet

internationale Entwicklungen - einschließlich IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, der Ergänzung von IAS 1 um kapitalbezogene Angaben, Finanzgarantien sowie die vom IASB vorgeschlagene Verfahrensweise beim Umgang mit fachlichen Korrekturen.

bullet

Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine - eine achtseitige Darstellung wichtiger Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine für Verlautbarungen von FASB, EITF, GASB, AICPA/AcSEC, SEC, PCAOB und IASB/IFRIC.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

6. September 2005: SEC muss sich mit außerbilanziellen Vermögenswerten und Schulden befassen

 

Der Präsident des CFA Instituts, Jeffrey Diermeier, hat den neuen Vorsitzenden der US-amerikanischen Börsenaufsicht, Christopher Cox, gedrängt, die Schaffung von Investorenvertrauen und -zuversicht zu seinem wesentlichen Ziel zu machen. In einer öffentlichen Erklärung (in englischer Sprache, 23 KB) regte Diermeier vier vorrangig zu regelnde Sachgebiete an, einschließlich einem zur Verbesserung der Finanzberichterstattung:

 

Ein drittes vorrangig zu regelndes Thema auf der Agenda [von Christopher Cox] ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende, transparente Finanzberichterstattung, die für die Beurteilung, ob ein Unternehmen ein gutes Anlageobjekt ist, entscheidend ist. Die Aufwandsverrechnung von Optionen an Arbeitnehmer ist ein Beispiel, und der Vorsitzende Cox sagte den Senatoren, dass er die Unabhängigkeit des Financial Accounting Standards Board, das die Bilanzierungsregeln erlässt, respektieren wolle. Er fuhr fort mit der Aussage, dass "die Regelung des FASB, die Unternehmen dazu zwingen wird, die Arbeitnehmern gewährten Aktienoptionen als Aufwand zu erfassen, einen Sachverhalt darstelle, der bereits entschieden sei." Seine Botschaft war ein erster guter Schritt, den Anlegern zu zeigen, dass er in ihrem Interesse handeln wird.

Andere Angabesachverhalte müssen aber noch angegangen werden, um die vielen außerbilanziellen Posten, die den Finanzanalysten die Arbeit hinsichtlich der Beurteilung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens erschweren, in die Bilanz zu bringen. Hier stellt der jüngste Bericht des SEC-Stabs, der nach den Vorgaben des Sarbanes-Oxley-Acts erstellt wurde, einen Ausgangspunkt dar. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen beinhalten Reformen, die Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäfte zu strukturieren, nur um eine außerbilanzielle Abbildung zu erreichen.

 

 

4. September 2005: EU-Botschafter in den USA sagt, Konvergenz sei "vordringlich"

 

In seinen Ausführungen vor der irischen Vereinigung der Finanzdienstleister (in englischer Sprache, 42 KB) nannte John Bruton, EU-Botschafter in den Vereinigten Staaten von Amerika, das Erfordernis, Unterschiede in den Bilanzierungsstandards und anderweitige Ineffizienzen und Spannungsfelder, die durch verschiedene Regelwerke in verschiedenen Rechtskreisen hervorgerufen würden, zu beseitigen, als "vordringlich". Ein Ausschnitt:

 

Die Zusammenarbeit unter Regulatoren und Aufsichtsbehörden ist nicht nur notwendig, sie ist unerlässlich. Wir zielen nicht auf eine Harmonisierung ab, sondern auf eine grundlegende Gleichwertigkeit und gegenseitige Anerkennung. [...] Bis auf den heutigen Tag müssen europäische Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, ihren IFRS-Abschluss auf US GAAP überleiten. In einer Welt, in der zwei Kanons an akzeptieren Standards existieren, ist das unbefriedigend. Unternehmen, die ihre Bücher bereits nach einem hochwertigen Standard veröffentlichen müssen die dann kostspielig auf einen anderen, ebenso hochwertigen, aber verschiedenen Standard überleiten. Für einige europäische Unternehmen, die in den USA Kapital aufnehmen, werden diese Kosten auf fünf bis zehn Millionen US-Dollar pro Jahr geschätzt. IASB und FASB haben eine Vorgehensweise vereinbart, ihre Standards über die Zeit zusammenzuführen. Und die Europäische Kommission und die SEC arbeiten mit diesen zwei Institutionen daran, sicherzustellen, dass das Konvergenzprogramm einen klaren Zeitplan und klare Ziele besitzt und für alle Beteiligten transparent ist. Dies ist vordringlich.

 

 

4. September 2005: Zweiter Tag der Septembersitzung 2005 von IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) traf sich am Donnerstag und Freitag, den 1./2. September 2005 in den Räumen des IASB in London. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

3. September 2005: UK ASB nimmt Stellung zum Projekt "Rahmenkonzept"

 

Der Accounting Standards Board von Großbritannien hat eine Stellungnahme an die gemeinsame Projektgruppe aus IASB und FASB abgegeben, die daran arbeitet, die Rahmenkonzepte der beiden Boards zu aktualisieren. Klicken Sie hier, um die Stellungnahme des ASB herunterzuladen (in englischer Sprache, 48 KB).

 

 

3. September 2005: Erster Tag der Septembersitzung 2005 von IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 1. September 2005 (nur nachmittags), und Freitag, den 2. September 2005 (nur vormittags) in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

1. September 2005: IFRIC 6 zu Aufwendungen für Entsorgungsverpflichtungen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 6 Rückstellungspflichten für die Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte herausgegeben. Die von IFRIC 6 behandelte Fragestellung ist, was das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Rückstellung ist, wenn ein Unternehmen aufgrund seines Marktanteils verpflichtet ist, in einer Bewertungsperiode zu den Kosten für die umweltgerechte Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beizutragen:

 

bullet

die Herstellung oder der Verkauf (das Inverkehrbringen) des Gerätes?

bullet

die Marktteilnahme während der Bewertungsperiode?

bullet

tatsächlich entstandener Aufwand im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Handlungen?

 

IFRIC 6 legt fest, dass die Marktteilnahme während der Bewertungsperiode das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Rückstellung darstellt. Die Bewertungsperiode ist der Zeitraum, der für die Berechnung der Entsorgungsverpflichtungen auf Basis von Marktanteilen zugrunde gelegt wird. IFRIC 6 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Dezember 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

bullet

die Presseerklärung des IFRIC (in englischer Sprache, 64 KB)

bullet

die deutschsprachige Zusammenfassung von IFRIC 6

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