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IFRS Nachrichten - Oktober 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

31. Oktober 2005: Analysten favorisieren durchgehende Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

 

Das CFA Center für die Integrität der Finanzmärkte – ein Teil des CFA Instituts – hat ein neues Finanzberichterstattungsmodell veröffentlicht, von dem angenommen wird, dass es die Möglichkeit für Finanzanalysten und Anleger deutlich erhöhen würde, Unternehmen im Rahmen ihrer Anlageentscheidung zu bewerten. Das Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung schlägt zwölf Grundsätze vor, um sicherzustellen, dass der Jahresabschluss relevant, klar, verlässlich, verständlich und umfassend ist (siehe unten). Das Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung ist auf der Website des CFA Instituts zum Download verfügbar. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 26 KB).

 

CFA Center für die Integrität der Finanzmärkte

Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung - Grundsätze

1. Das Unternehmen muss aus der Perspektive eines derzeitigen Eigenkapitalgebers betrachtet werden.

2. Informationen auf der Grundlage beizulegender Zeitwerte sind die einzige relevante Information für die Anlageentscheidung.

3. Ansatz und Ausweis müssen vor dem Hintergrund der Relevanz für die Anlageentscheidung festgelegt werden und nicht ausschließlich auf der Bewertungsverlässlichkeit basieren.

4. Alle wirtschaftlichen Transaktionen und Geschäftsvorfälle sollten vollständig und verlässlich zum Zeitpunkt ihres Entstehens im Jahresabschluss erfasst werden.

5. Die Vermögensbewertung des Anlegers ist Grundlage für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze.

6. Finanzberichterstattung muss neutral sein.

7. Alle Änderungen des Nettoreinvermögens müssen in einem einzigen Jahresabschlussbestandteil erfasst werden, der Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht.

8. Die Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht, sollte zeitnah sämtliche Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden erfassen.

9. Die Kapitalflussrechnung bietet Informationen, die für die Analyse des Unternehmens unerlässlich sind und sollte ausschließlich unter Verwendung der direkten Methode erstellt werden.

10. Änderungen, die einen der Bestandteile des Jahresabschlusses berühren, sollten auf einer disaggregierten Basis angegeben und erläutert werden.

11. Einzelne Posten sollten vorzugsweise auf Grundlage der Art der erfassten Posten und nicht auf Grundlage ihres Verwendungszwecks angegeben werden.

12. Der Anhang muss den Anlegern alle weiteren Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um die erfassten Posten im Jahresabschluss, ihre Bewertungswirkung und die mit ihnen einhergehende Risikowirkung zu verstehen.

 

 

29. Oktober 2005: Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 19

 

Am 30. Juni 2005 hatte der IASB bestimmte Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen und dazugehörigere begrenzte Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vorgeschlagen. Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 eingestellt (in englischer Sprache, 33 KB). Gestern haben wir unsere Stellungnahme zu den Änderungen an IAS 37 eingestellt (siehe unsere Nachricht vom 28. Oktober 2005). Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme zu IAS 19:

 

Wir stellen die Notwendigkeit von Änderungen in der Form von Trippelschritten an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Frage, einem Standard, bei dem der IASB bereits anerkannt hat, dass dieser einer weitgehenden Überarbeitung bedarf. Wir nehmen das Bestehen des kurzfristigen Konvergenzprogramms des IASB zur Kenntnis, sind aber der Ansicht, dass den Adressaten in diesem Fall mehr geholfen wäre, wenn man sich mit diesen Änderungen als Teil eines umfassenderen Vorschlags zu IAS 19 als Ganzem beschäftigen würde.

Wir fragen nach der Relevanz einer Unterscheidung in freiwillige und unfreiwillige Abfindungszahlungen und stimmen der Änderung des Zeitpunkts, zu dem eine Schuld zu erfassen ist, nicht zu. Ist ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung derartiger Leistungen eine Verpflichtung eingegangen (rechtlich oder faktisch) und hat es dadurch die begründete Erwartung auf Seiten des Arbeitnehmers geweckt, dass es seine Verpflichtung erfüllen wird, sollte der Arbeitnehmer das Angebot annehmen, dann ist eine Schuld entstanden. Die Kernfrage ist, ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, zukünftig Dienste im Gegenzug für die Abfindungszahlungen anzubieten (freiwillig oder unfreiwillig); in diesem Fall sind die Leistungen in dem Maße zu erfassen, wie die Dienste erbracht werden. Wir stimmen einer sofortigen Erfassung der Abfindungszahlungen zu, wenn diese Arbeitnehmer nicht im Gegenzug für zukünftige Dienste des Arbeitnehmers angeboten werden.

 

 

29. Oktober 2005: EU übernimmt Änderungen an IAS 39, IFRS 1 und SIC-12

 

Die Europäische Union hat die Verordnung Nr. 1751/2005 der Kommission in Ergänzung der Rechnungslegungsverordnung angenommen (62,3 KB). Damit werden die jüngsten Änderungen des IASB an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Übergang und erstmaliger Ansatz finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften formal für die Anwendung in Europa mit Wirkung vom 1. Januar 2005 angenommen.

 

 

28. Oktober 2005: Kommentierungsfrist zu DTC 1 endet

 

Wir möchten daran erinnern, dass die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum Entwurf einer fachlichen Korrektur (Draft Technical Correction, DTC) Nr. 1 Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb am 31. Oktober 2005 endet.

 

 

28. Oktober 2005: SEC-Kommissar nimmt Stellung zur Überleitung

 

In Rahmen seiner Bemerkungen vor dem Europäischen Parlamentarischen Finanzdienstleistungsforum am 26. Oktober 2005 ging SEC-Kommissar Paul S. Atkins auf die Aussichten auf eine Beseitigung des SEC-Erfordernisses ein, wonach IFRS-Emittenten Überleitungen auf US GAAP-Beträge angeben müssen, sowie auf die Aussichten für ein "umgekehrtes Überleitungserfordernis" auf Grundlage der Empfehlungen des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichten (Comittee of European Securities Regulators, CESR) nach zusätzlichen Angaben durch Unternehmen, die die US GAAP für eine Notierung in Europa nutzen, ein. Ein Ausschnitt:

 

Ich verstehe, dass europäische Unternehmen darüber besorgt sind, dass sie weiterhin die Kosten einer Überleitung auf US GAAP zusätzlich zu jenen für die Umstellung auf IFRS tragen müssen. Ich bin aber optimistisch, dass Europäer und Amerikaner gemeinsam an der Beseitigung dieses seit langem bestehenden Erfordernisses in Übereinstimmung mit dem "Fahrplan", der Anfang dieses Jahres vorgestellt wurde und wonach ein Zeitrahmen von 2007 bis 2009 für eine gegenseitige Anerkennung in Erwägung gezogen wird, arbeiten können. Ich bin zuversichtlich, dass das Erfordernis für die Überleitung in dem Maße verschwinden wird, wie wir alle Erfahrungen im Umgang mit IFRS in der Praxis bekommen.

In den USA sind wir uns sehr wohl bewusst, dass unnötige Überleitungen nur den Anlegern auf beiden Seiten des Atlantiks Kosten aufbürden. Aus diesem Grund bin ich verwirrt über den Vorschlag einiger, wonach die Europäer ihrerseits damit beginnen sollten, von US-amerikanischen Unternehmen eine Überleitung ihrer US GAAP-Abschlüsse auf IFRS zu verlangen. Dies läuft der Richtung zuwider, die wir in den Vereinigten Staaten unternehmen und untergräbt unsere Bemühungen hinsichtlich einer gegenseitigen Anerkennung. Einige mögen vorbringen, dass dies ein nützliches Verhandlungsstück ist, um sicherzustellen, dass wir Amerikaner die IFRS anerkennen werden. Ich glaube aber, dass es kontraproduktiv ist, die historischen Gegebenheiten und Marktpraktiken außer Acht lässt und die Aufmerksamkeit und Energie von der Lösung der wirklichen, vor uns liegenden Herausforderungen ablenkt. Die IFRS werden aufgrund ihrer eigenen Verdienste stehen oder fallen. Unsere Bemühungen sollten darauf gerichtet sein, sicherzustellen, dass sie gewinnen.

 

 

28. Oktober 2005: Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 37

 

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen eingestellt (in englischer Sprache, 47 KB). Am 30. Juni 2005 hatte der IASB vorgeschlagen, IAS 37 zu ändern (und in Nicht-finanzielle Schulden umzubenennen) und dazugehörigere kleinere Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vorzunehmen. Die Änderungen an IAS 37 würden den konzeptionellen Ansatz bei der Erfassung nicht-finanzieller Schulden durch die Forderung nach Ansatz jeglicher Verpflichtungen, die die Definition einer Schuld gemäß IASB-Rahmenkonzept erfüllen, ändern, es sei denn, dass sie nicht zuverlässig bewertet werden können. Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder des Zeitpunkts der Erfüllung würden in der Bewertung der Schuld ihren Niederschlag finden und nicht (wie es momentan der Fall ist) den Ansatz berühren. Unsere Position dazu ist:

 

Mit Ausnahme der Vorschläge zu den Restrukturierungsrückstellungen unterstützen wir den Standardentwurf nicht, da wir ihn zum großen Teil als unnötig erachten. Unserer Ansicht nach sind die Mehrzahl der Vorschläge des Boards voreilig und nehmen Schlussfolgerungen vorweg, die vorzugsweise im Rahmen der Überarbeitung des IASB-Rahmenkonzeptes und nicht einer Änderung von IAS 37 diskutiert werden sollten. Wir sind der Meinung, dass IAS 37 im gegenwärtigen Geschäftsmodell zufrieden stellende Ergebnisse liefert. Zudem glauben wir nicht, dass die Festlegung des Boards auf einen einzigen Bewertungsmaßstab sachgerecht ist. Diesbezüglich sind wir der Ansicht, dass die Mehrheit der im Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen nicht zu einer Verbesserung der Finanzberichterstattung beitragen.

 

 

28. Oktober 2005: Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IFRS 3

 

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse eingestellt (in englischer Sprache, 103 KB). Am 30. Juni 2005 hatten der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) einen gemeinsamen Entwurf veröffentlicht, der ihre jeweiligen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3 und SFAS 141) ändern würde. Dabei bliebe allerdings die grundlegende Regelung, Unternehmenszusammenschlüsse über die Erwerbsmethode abzubilden, bei der eine Partei grundsätzlich als Käufer der anderen zu identifizieren ist, erhalten. In unserer Stellungnahme führen wir u.a. Folgendes an:

 

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Wir stimmen zu, dass eine hundertprozentige Erfassung der beizulegenden Zeitwerte aller erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts, der auf die (Minderheiten-)Anteile ohne Einfluss entfällt, zu aussagekräftigeren und relevanteren Informationen führt. Jedoch glauben wir nicht, dass die Kosten und Schwierigkeiten in der Anwendung, die mit der Erfassung des beizulegenden Zeitwerts des gekauften Unternehmens als Ganzes verbunden sind, durch den Nutzen aus der Bereitstellung der Information derzeit gerechtfertigt ist.

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Darüber hinaus fußen wesentliche Teile des Standardentwurfs auf Projekten, die noch nicht abgeschlossen sind (z.B. die Projekte zum Rahmenkonzept, zur Erfolgsberichterstattung, zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie zu neuen Wertmaßstäben). Wir sind der Meinung, dass der Standardentwurf solange nicht endgültig beschlossen werden sollte, bis die Projekte, die die Grundlage dieses Standards bilden, abgeschlossen sind.

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Wir sind der Ansicht, dass der IASB IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse mit einzelnen kleineren Modifikationen beibehalten und der FASB sich der Vorgehensweise dieses Standards annähern sollte. Unsere Stellungnahme zeigt eine Reihe von Vorteilen dieser Vorgehensweise auf.

 

 

28. Oktober 2005: Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 27

 

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS (in englischer Sprache, 53 KB) eingestellt. In Verbindung mit den am 30. Juni 2005 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und SFAS 141 (siehe unsere vorstehende Nachricht) haben IASB und FASB auch einen Entwurf veröffentlicht, wonach Minderheitenanteile im Konzernabschluss als Eigenkapital klassifiziert und der Erwerb von Minderheitenanteilen als Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollten. Die Vorschläge des IASB wurden als Änderungen an IAS 27 vorgestellt. Unsere Position ist wie folgt:

 

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Unsere Stellungnahme bezüglich der im Juni 2005 durch den IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 unterstützt nicht die Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen. Dementsprechend unterstützen wir auch die Mehrheit der in diesem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung und Berichterstattung von Minderheitenanteilen nicht.

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Die Schlussfolgerung des Boards, dass Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern mit beherrschendem Einfluss und solchen ohne beherrschenden Einfluss als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert werden sollen, ist voreilig und sollte bis zum Abschluss des gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zum Rahmenkonzept aufgeschoben werden. Wir sind nicht davon überzeugt, dass der einheitstheoretische Ansatz bei Konzernbilanzen den höchsten Informationsnutzen für die Jahresabschlussadressaten bietet.

bullet Weder IAS 27 in der kürzlich übernommenen noch in der vorgeschlagenen geänderten Variante geben Hinweise bezüglich der Bilanzierung von Änderungen der Besitzverhältnisse der Muttergesellschaft, welche nicht zu einem Verlust des maßgeblichen Einflusses führen. Folglich kommt es zu unterschiedlichen bilanziellen Behandlungen auf Seiten der Bilanzierenden, und diese Bilanzierungswahlrechte reduzieren die Vergleichbarkeit. Tatsächlich haben wir in der Praxis mindestens fünf verschiedene Bilanzierungsmethoden für einen Anstieg des Beteiligungsanteils gesehen, nachdem maßgeblicher Einfluss bereits bestanden hatte.

 

 

27. Oktober 2005: IASB-Diskussionspapier zur Lageberichterstattung

 

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung veröffentlicht, das die mögliche Rolle des IASB bei der Verbesserung der Qualität der den Jahresabschluss ergänzenden Lageberichterstattung  bewertet. Das Diskussionspapier wurde für den IASB vom Stab seiner Partner-Standardsetzer aus Kanada, Deutschland, Neuseeland und Großbritannien angefertigt. Das Papier gibt einen Überblick über die bestehenden nationalen Vorschriften oder Prinzipien zur Lageberichterstattung und gibt Empfehlungen, wie der IASB eine größere Anwendung der bestmöglichen Verfahrensweise im Interesse der Anleger und anderer Adressaten der Geschäftsberichte fördern kann. Obwohl der IASB das Papier diskutiert hat, hat er noch keine vorläufige Meinung zu den Empfehlungen der Verfasser entwickelt. Der IASB bittet zum Diskussionspapier um Stellungnahmen bis zum 28. April 2006. Abonnenten haben über die Website des IASB ab sofort Zugang zum Diskussionspapier. Am dem 7. November wird es gebührenfrei für jeden zugänglich sein. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB).

 

 

27. Oktober 2005: Regionales asiatisch-pazifisches Forum zu IFRS

 

Am 24. Oktober 2005 waren Australien und Neuseeland gemeinsame Gastgeber eines regionalen asiatisch-pazifischen Forums zu IFRS in Sydney (Australien). Teilnehmende Rechtskreise waren China, die Sonderverwaltungszone Hongkong, Indonesien, Japan, Südkorea, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und die beiden Veranstalter. Die Delegationen beinhalteten hochrangige Vertreter der Standardsetzungs- und Aufsichtsorgane, des Berufsstands, sowie von Zentralbanken und Regierungen. Das Ziel des Forums ist die Ausweitung der regionalen Zusammenarbeit und Koordination bei der Einführung der IFRS. Unter den diskutierten Sachverhalten waren:

 

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die Vorteile eines erweiterten Dialogs in der asiatisch-pazifischen Region;

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die Unterschiede in der Übernahme, Konvergenz und Harmonisierung der IFRS und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile;

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die Bedeutung und Auswirkungen des IASB-Projekts zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen für die Region. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass in einigen Ländern eine große Anzahl an kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Anwendung der IFRS verpflichtet sind;

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die Verzögerungen bei der Einführung von Standards infolge der Übersetzung der internationalen Standards in die lokalen Sprachen und/oder die Einfügung der internationalen Standards in das nationale Rechtsgerüst; hierbei kamen einige Probleme bei der Fragestellung auf, wann ein nationales System und darauf begründende Geschäftsberichte als „mit den IFRS übereinstimmend“ bezeichnet werden können;

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das Zusammenspiel zwischen den IFRS und aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen.

 

Das im Anschluss an das Forum herausgegebene Kommunique können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 13 KB). Ein vergleichbares Forum ist auch für 2006 geplant.

 

 

27. Oktober 2005: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-FASB-Sitzung

 

Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hielten am 24. und 25. Oktober 2005 ihre siebte halbjährliche gemeinsame Sitzung in Norwalk (Connecticut, USA) ab. Drei IASB-Mitglieder konnten nicht teilnehmen (Hans-Georg Bruns, Gilbert Gélard und Tatsumi Yamada). Vor diesem Hintergrund vermied der IASB Abstimmungen zu bestimmten Sachverhalten, da man der Einschätzung war, dass die Abwesenheit der drei Boardmitglieder bei einer Vielzahl der Sachverhalte wahrscheinlich zu substanziell anderen Ergebnissen geführt hätte. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

26. Oktober 2005: FEE wird Seminar zur IFRS-Konvergenz sponsorn

 

Die Europäische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) wird ein Seminar zur  Konvergenz und Konsistenz von IFRS sponsorn, das in Brüssel am Donnerstag, den 1. Dezember 2005 stattfinden wird. Die wichtigsten Redner sind:

 

bullet der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy
bullet das FASB Board-Mitglied Michael Crooch und
bullet der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie.

 

Ferner werden Vertreter der SEC, von CESR sowie anderen Organisationen anwesend sein. Das Seminar wird sich im Kern mit der Fortschritt des Fahrplans in Richtung einer Gleichwertigkeit der International Financial Reporting Standards und den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen befassen. Die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa wird ebenfalls erörtert werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung von FEE (in englischer Sprache, 31 KB).

 

 

25. Oktober 2005: Kommentierungsfrist zu den Standardentwürfen bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen

 

Wir möchten daran erinnern, dass die Kommentierungsfrist für die nachfolgenden Standardentwürfe am 28. Oktober endet:

 

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Entwürfe zu Änderungen von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und damit zusammenhängende Änderungen von IAS 27 und IAS 37, herausgegeben am 30. Juni 2005

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Entwurf zu Änderungen von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, herausgegeben am 30. Juni 2005

 

 

25. Oktober 2005: Gespräche am Runden Tisch zu „Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2“

 

Der IASB wird am 9. November 2005 mit seinen Adressaten ein öffentliches Gespräch am Runden Tisch über seine Vorschläge zu „Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2“ im Etc Venues, Erster Stock, 51-53 Hatton Garden, London abhalten. Die Gespräche werden in drei Abschnitte (8:45-11:00, 11:30-13.45 und 14:15-16:30) unterteilt. Der IASB und der US-amerikanische FASB haben identische Entwürfe verabschiedet. Der FASB hält ähnliche Gesprächsrunden mit Adressaten, die auf den Entwurf geantwortet haben, am Donnerstag, den 27. Oktober 2005 von 9:00 bis 16:00 ab. Die Kommentierungsfrist der Entwürfe von IASB und FASB endet am 28. Oktober 2005. Deloitte hat eine weltweite Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den unterbreiteten Vorschlägen zu Unternehmenszusammenschlüssen veröffentlicht (in englischer Sprache, 81k).

 

 

25. Oktober 2005: Übernahmeempfehlung von EFRAG zu Garantien

 

Im August hatte der IASB die Vorschriften für Finanzgarantien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4 Versicherungsverträge geändert. Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Änderungen geprüft und in einem Brief an die Europäische Kommission empfohlen, die Änderungen bezüglich der Garantieverträge zur Anwendung in Europa zu übernehmen. Klicken Sie hier für die Stellungnahme von EFRAG (in englischer Sprache, 39,5 KB).

 

 

24. Oktober 2005: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 3. und 4. November

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 3. und 4. November 2005, in den Londoner Räumen des IASB tagen. Die Tagesordnungspunkte sehen wie folgt aus:

 

 

Donnerstag und Freitag, 3. und 4. November 2005, London

 

Donnerstag, 3. November 2005

 

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Einführung und Verwaltungsangelegenheiten

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Konzessionen – Entwurf einer Interimsverlautbarung

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Überprüfung der Arbeitsweise von IFRIC – Analyse der Stellungnahmen und der Empfehlungen des Stabs

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D15  Erneute Beuteilung eingebetteter Derivate

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D16  Anwendungsbereich von IFRS 2

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Kundenbindungsprogramme – Problemdarstellung

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IAS 19 Hybride Pläne - mündlicher Bericht über die Diskussionen vom Treffen mit Altersvorsorgeexperten

 

 

Freitag, 4. November 2005

 

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Anwendung des Ansatzes einer Darstellungsänderung nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

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Zusammenspiel von IAS 34 mit IAS 36 und IAS 39 – Analyse möglicher Verfahrensweisen

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Leasing von Grundstücken ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer

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Durchsicht vorläufiger Entscheidungen, die in der Augustausgabe von IFRIC Update bekannt gegeben wurden:
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IFRS 4  Versicherungsverträge - Ermessensabhängige Überschussbeteiligungen in Versicherungsverträgen oder finanziellen Verbindlichkeiten

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IAS 12  Ertragsteuern – Ein-Vermögenswert-Einheiten

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IAS 32  Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung - Urlaub von Mitarbeitern aufgrund langjähriger Unternehmenszugehörigkeit

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IFRS 2  Anteilsbasierte Vergütungen - Mitarbeiteraktienkreditprogramme

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Durchsicht vorläufiger Entscheidungen, die in der Septemberausgabe von IFRIC Update bekannt gegeben wurden:
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IAS 17  Leasingverhältnisse - Zeitlicher Verlauf der Nutzervorteile aus einem Mietleasingverhältnis

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IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Rückbehalt von Inkassorechten

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IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Revolvierende Strukturen

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Empfehlungen des Agendakomitees hinsichtlich Anfragen für eine Aufnahme in das Arbeitsprogramm von IFRIC:
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IFRS 6  Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen – Anwendung der Vollkostenmethode

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IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Eignung von Inflationsrisiken zum Fair Value Hedging

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IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Verträge mit Indexierung an das eigene EBITDA, den eigenen Umsatz etc.

 

 

24. Oktober 2005: Führungskräfte von CESR wiedergewählt

 

Die Vorsitzenden sämtlicher Wertpapieraufsichtsbehörden innerhalb der EU, die im Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) vertreten sind, haben Arthur Docters van Leeuwen als Präsident und Kaarlo Jannari als Vizepräsident des CESR für eine zweijährige Amtszeit wiedergewählt. John Tiner, Geschäftsführer der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (UK Financial Services Authority), wurde als Präsident von CESR-Fin wiedergewählt. CESR-Fin ist eine ständige Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hat, bei der Übernahme und Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Europa die Arbeit der einzelnen CESR-Mitglieder zu koordinieren. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der CESR (in englischer Sprache, 75 KB)

 

 

24. Oktober 2005: Neuer Australian Accounting Alert

 

Unsere Kollegen von Deloitte (Australien) haben den Australian Accounting Alert 2005/12 mit dem Titel „AASB schlägt vor, AASB 1046 Vorschriften in AASB 124 „Angaben zu nahe stehenden Personen“ zu übertragen“, veröffentlicht (in englischer Sprache, 95 KB). Der AASB-Vorschlag ist in ED 143 „Angaben des Vorstands berichtender Unternehmen: Aufhebung von AASB 1046 und Neuaufnahme in AASB 124“ dargelegt. Der Accounting Alert liefert einen Überblick über einige der wichtigsten vorgeschlagenen Ausweisvorschriften und ihre Auswirkungen. Frühere Ausgaben des Accounting Alerts finden Sie hier.

 

 

22. Oktober 2005: Arbeitsprogramm der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB veröffentlicht

 

Am Montag, den 24. und Dienstag, den 25. Oktober wird eine gemeinsame Sitzung des IASB mit dem amerikanischen Financial Reporting Standards Board (FASB) in den Büroräumen des FASB in Norwalk (USA) stattfinden. Die Agenda dieser Sitzung wurde jetzt auf der Website des FASB veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung:

 

 

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB,

24.-25 Oktober 2005 in den Büroräumen des FASB

 

Montag, 24. Oktober 2005

 

bullet Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung: Vertreter des CFA Instituts werden mit den Boards ihr demnächst zu veröffentlichendes Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung erörtern.
bullet Erfolgsberichterstattung von Unternehmen
bullet Ertragserfassung
bullet Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern

 

 

Dienstag, 25. Oktober 2005

 

bullet Finanzinstrumente. Die Boards werden (a) langfristige Ziele bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und (b) die Berichterstattung von Informationen über Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten erörtern.
bullet Rahmenkonzept. Die Boards werden die folgenden Themen erörtern: (a) Vorschläge zur Verbesserung des Bewertungsprozesses qualitativer Eigenschaften von Finanzinformationen, (b) die Frage, ob sich die Zielsetzung der Rechnungslegung und die qualitativen Eigenschaften von Finanzinformationen je nach Unternehmenstyp voneinander unterscheiden (z.B. zwischen kleinen und großen oder börsennotierten und nicht börsennotierten), (c) einen Entwurf des Abschnitts über Zielsetzungen der Rechnungslegung in einem Dokument zur Verfahrensweise und Überlegungen, diesbezüglich Stellungnahmen der Anwender einzuholen, und (d) Projektstatus, Pläne und Prioritäten.

 

 

21. Oktober 2005: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 18. bis 20. Oktober 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

21. Oktober 2005: Herausforderungen für die IFRS-Einführung in Europa

 

Auf dem "Global Public Policy Symposium" am 20. Oktober 2005 in London hielt EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy eine Rede über die vorgeschlagenen Änderungen der allgemein Abschlussprüfungsrichtlinie bekannten Achten EG-Richtlinie. Daneben sprach McCreevy über globale Themen wie die Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP. Nachfolgend finden Sie einen Auszug seiner Anmerkungen zur Konvergenz.

 

Wir haben eine Vereinbarung mit der SEC mit dem Ziel, die für in den USA gelistete Unternehmen aus der EU vorgeschriebenen, kostspieligen Überleitungen auf US GAAP, frühestens bis 2007, jedoch nicht später als 2009, abzuschaffen. Die hieraus resultierende Konvergenz darf keine Einbahnstraße sein, sie darf die europäische IFRS-Plattform nicht destabilisieren. Ich möchte betonen, dass der Begriff der Konvergenz nicht als Einladung an die Standardsetter zu verstehen ist, den Versuch zu unternehmen, die rein theoretischen Grenzen der Rechnungslegung zu verschieben. Ich werde keine revolutionären neuen Standards übernehmen. Es handelt sich hier um eine praktische Übung, fest in der wirtschaftlichen Realität verankert, durchgeführt im Interesse von Abschlussadressaten und Investoren. Im wesentlichen geht es um den Versuch, die zwischen den bestehenden Standards vorhandenen Unterschiede zu verringern, nicht darum, Abschlüsse durch einen Satz neuer Standards noch unverdaulicher zu machen!

 

Wir werden keine weiteren Wagen vor den IFRS-Zug spannen, jetzt wo dieser gerade den Bahnhof verlassen hat. Zu allererst müssen wir sicher sein, dass die bestehenden IFRS Wurzeln schlagen und wir zuhause die Vorzüge ernten.

 

Zum Download von McCreevys Rede klicken Sie hier.

 

 

21. Oktober 2005: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 18. bis 20. Oktober 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

20. Oktober 2005: Weltweites Forum der Wirtschaftsprüferaufsichten geplant

 

Am 18. Oktober 2005 war der britische Financial Reporting Council Gastgeber einer Gesprächsrunde am Runden Tisch, an der 13 unabhängige Wirtschaftsprüferaufsichten aus der ganzen Welt teilnahmen und bei der gemeinsam für wichtig erachtete Sachverhalte und Vereinbarungen für zukünftige Zusammenarbeit erörtert wurden. Die folgenden Länder waren vertreten: Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Japan, Kanada, die Niederlande, Singapur, Spanien, die Schweiz und die USA. Ebenfalls auf diesem Treffen vertreten  waren bereits in der Erörterung von Themen der Wirtschaftsprüfung involvierte internationale Organisationen wie das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum), die Weltbank, die Internationale Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO), das Baseler Komitee, das IFAC-Aufsichtsgremium (Public Interest Oversight Board) sowie die Europäische Kommission. Es wurden unter anderem folgende Themen diskutiert:

 

bullet Fortschritte beim Aufbau von vom Berufstand der Wirtschaftsprüfer unabhängigen Prüferaufsichten,
bullet Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch,
bullet Konzentration auf dem Prüfungsmarkt,
bullet Themen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, sowie
bullet Sachverhalte, die sich aus der rechtsraumübergreifenden Struktur sowohl von Prüfungsgesellschaften als auch der von ihnen geprüften Unternehmen ergeben.

 

Es bestand breite Zustimmung für das Konzept eines angemessenen internationalen Forums der unabhängigen Wirtschaftsprüferaufsichten zur Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Prüfungsaufsichten. Vorschläge für ein derartiges Forum zur Erörterung auf dem nächsten Treffen der Aufsichtsbehörden, das im März 2006 von der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission) ausgerichtet wird, werden vorbereitet.

 

 

20. Oktober 2005: Neue Studie von Deloitte und Ruhr-Universität Bochum zur Goodwill-Bilanzierung

 

Eine Deloitte-Studie zur Bilanzierungspraxis deutscher Unternehmen untersucht die aktuelle Problematik und die bilanzpolitischen Spielräume, die die Unternehmen durch die Neuerungen nutzen könnten. Prof. Dr. Bernhard Pellens, Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universtität Bochum und Deloitte beziehen sich in ihrer breit angelegten empirischen Studie auf die im Prime Standard gelisteten Unternehmen. Untersuchungsgegenstand war der Umgang der betroffenen Unternehmen mit den neuen Standards. Einen Vergleich mit den Erfahrungen der US GAAP-Bilanzierer, die mit einer ähnlichen Änderung bereits vor einigen Jahren konfrontiert waren, schließt die Studie ein. Klicken Sie hier, um die Studie herunterzuladen (2,3 MB).

 

 

19. Oktober: "IFRS - Ohne Fleiß kein Preis?"

 

Im Rahmen eines Vortrags zur offiziellen Eröffnung der neuen Büroräume der Europäischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) in Brüssel listete der Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, die Vorteile einer Einführung der IFRS für börsennotierte Unternehmen auf. Seine Rede trug den Titel: "IFRS - no pain, no gain?" ("IFRS - Ohne Fleiß kein Preis?"). Hier ist ein Ausschnitt:

 

Ein gemeinsamer Rechnungslegungsstandard erhöht die Transparenz und die Vergleichbarkeit für den Anleger. In dem Maße, wie die Adressaten mit den IFRS vertrauter werden und ihnen vertrauen, sollten die Kapitalkosten der die IFRS nutzenden Unternehmen sinken. Es sollte zu einer effizienteren Kapitalallokation und erhöhten grenzüberschreitenden Investitionen kommen, wodurch Wachstum und Beschäftigung in Europa gefördert werden.

Darüber hinaus sind wir uns alle im Klaren über die Herausforderungen, die die Globalisierung und ein sich rasant entwickelndes China mit sich bringen. Mehr als je zuvor müssen wir mit der Agenda von Lissabon fortfahren und die Effizienz der europäischen Wirtschaft erhöhen. Ein gemeinsamer Rechnungslegungsstandard auf der Grundlage der IFRS an Stelle eines Dickichts aus verschiedenen nationalen Standards ist daher kein Luxusgut, sondern eine absolute Notwendigkeit.

 

Kommissar McCreevy nannte andere Vorteile, einschließlich

 

bullet Unternehmensinterne Vorzüge der IFRS bei der internen Steuerung, einschließlich geringerer Kapitalkosten, besserer Berichterstattung an die Leitungsebene und verbesserter interner Kontrollsysteme;
bullet Vorzüge für europäische Unternehmen, die in den USA gelistet sind, einschließlich der Kostenersparnis für die Aufstellung einer Überleitungsrechnung auf US GAAP und der Konvergenz von US GAAP und IFRS;
bullet Vorzüge für europäische Unternehmen weltweit, die infolge der Konvergenzbestrebungen anderer Rechtskreis erwartet werden, einschließlich China, Japan, Kanada und Indien.

 

Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 73 KB).

 

 

19. Oktober 2005: IFRS Ghid de Buzunar – IFRS IN Your Pocket 2005 in rumänischer Sprache

 

Die Kollegen von Deloitte Rumänien (eine unserer 16 Niederlassungen in Mitteleuropa) haben eine rumänische Übersetzung unserer beliebten Broschüre "IFRS in your pocket" 2005 unter dem Titel "IFRS Ghid de Buzunar" herausgebracht. Die 68-seitige Broschüre enthält Hintergrundinformationen über den IASB und die IFRS, Zusammenfassungen aller Standards und Interpretationen und Einzelheiten über die IASB-Agenda-Projekte. Zum Download der Broschüre (1.261 KB, in rumänischer Sprache) klicken Sie hier. Eine Anzahl von Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf unserer internationalen Website.

 

 

19. Oktober 2005: EFRAG erbittet Nominierung für den Fachexpertenausschuss

 

Der Beirat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) erbittet Nominierungen für seinen Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG). Die Amtszeiten von sechs der elf derzeitigen Mitglieder der TEG enden am 31. März 2006. Darüber hinaus wird es bis zu vier weitere Ernennungen geben. Die Nominierungsfrist endet am 20. Dezember 2005. Den Aufruf zur Benennung durch EFRAG finden Sie hier (in englischer Sprache, 137 KB).

 

 

19. Oktober 2005: Mitschrift vom ersten Tag der Oktober-Sitzung des IASB

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 18. bis 20. Oktober 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

19. Oktober 2005: Neuer Newsletter unserer U.S. Global Offerings Service Group

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Oktober 2005 des Global Offerings Service (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 178 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxiskennern, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Alte Ausgaben des GOS Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

19. Oktober 2005: Accounting Roundup Rückschau 3. Quartal 2005

 

Auf unserer internationalen Website wurde die Rückschau auf das dritte Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (506 KB). Im dritten Quartal 2005 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetter und Regulierer eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen FASB Interpretationen, FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF), SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), IFRS und dergleichen mit Einfluss auf die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensverfassung heraus. Dieser Newsletter gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichts- und berufsrechtlicher Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen in erster Linie aus den Accounting Roundup Newslettern, die im dritten Quartal 2005 erschienen sind und wurden gegebenenfalls aktualisiert. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

18. Oktober 2005: IASB veranstaltet Gespräche am Runden Tisch zu KMU

 

Am 13. und 14. Oktober 2005 veranstaltete der Board Gespräche am Runden Tisch mit den Parteien, die auf seinen im April 2005 veröffentlichten Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geantwortet hatten um die in den Antworten zum Ausdruck gebrachten Ansichten zu sondieren. An diesen Gesprächen nahmen 43 Organisationen teil. Obwohl eine große Anzahl möglicher Ansatz- und Bewertungserleichterungen diskutiert wurde, fanden die unten genannten Themenkomplexe die meiste Beachtung:

 

IASB-Diskussionen am Runden Tisch über mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMU

13.-14. Oktober 2005, London

 

bullet IAS 12: Latente Steuern 
bullet IAS 16: Teilbereiche zum Thema Sachanlagen, z.B. der Neubewertungs- und der Komponentenansatz sowie Restwerte 
bullet IAS 17: Klassifizierung und Bewertung von Leasingverhältnissen 
bullet IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer – Leistungsorientierte Pläne inkl. gesetzlicher Verpflichtungen für langjährige Dienstzeit
bullet IAS 27: Konsolidierung 
bullet IAS 32: Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
bullet IAS 36 and IFRS 3: Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes und der Ansatz von immateriellen Vermögenswerten
bullet IAS 36: Wertminderungsindikatoren bei Sachanlagen, Berechnung des Nutzwertes und zahlungsmittelgenerierende Einheiten
bullet IAS 39: Allgemeine Themen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Hedging und Ausbuchung
bullet IAS 41: Das Fair-Value Modell für biologische Vermögenswerte und landwirtschaftliche Produkte
bullet IFRS 2: Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen 
bullet Verfahrensweise für KMU wenn bestimmte bilanzielle Sachverhalte nicht durch die KMU-Standards des IASB abgedeckt sind

 

 

18. Oktober 2005: EFRAG gibt Sitzungstermine für 2006 bekannt

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Sitzungsplan für 2006 bekannt gegeben:

 

bullet 11.-13. Januar 2006, Mittwoch-Freitag, TEG
bullet 15.-17. Februar 2006, Mittwoch-Freitag, TEG
bullet 8.-10. März 2006, Mittwoch-Freitag, ESS/TEG
bullet 4.-6. April 2006, Dienstag-Donnerstag, TEG
bullet 17.-19. Mai 2006, Mittwoch-Freitag, TEG
bullet 13.-15. Juni 2006, Dienstag-Donnerstag, ESS/TEG
bullet 10.-12. Juli 2006, Montag-Mittwoch, TEG
bullet 30.-31. August und 1 September 2006, Mittwoch-Freitag, ESS/TEG
bullet 11.-13. Oktober 2006, Mittwoch-Freitag, TEG
bullet 7.-9. November 2006, Dienstag-Donnerstag, TEG
bullet 5.-7. Dezember 2006, Dienstag-Donnerstag, ESS/TEG

TEG = Technische Expertengruppe  / ESS = Europäische Standardsetter

 

 

18. Oktober 2005: Französische und Spanische Übersetzungen der IPSAS erhältlich

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat eine französische und eine spanische Übersetzung seines Handbuchs der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor 2005 veröffentlicht. Das Handbuch beinhaltet sämtliche „International Public Sector Accounting Standards“ (IPSAS) und kann im Internet-Buchladen auf der IFAC-Website kostenlos heruntergeladen werden. Die gedruckte Fassung ist zum Kauf erhältlich.

 

 

18. Oktober 2005: Konferenz zu 'IFRS & Konvergenz'

 

Deloitte wird als Ausrichter der am 23. November in London stattfindenden, dritten Jahrestagung zur Rechnungslegung der British Bankers’ Association „IFRS & Convergence“ fungieren. Referenten sind unter anderem Thomas E. Jones, stellvertretender IASB-Vorsitzender, und Ken Wild, Global IFRS Leader von Deloitte. Weitergehende Informationen finden sie auf der BBA-Website.

 

 

17. Oktober 2005: Umstrukturierung des Standards Advisory Council

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Mitgliederliste des umstrukturierten Standardbeirats (Standard Advisory Council, SAC) bekannt gegeben. Mit diesen 40 Ernennungen vollziehen die Treuhänder einen dritten Schritt in ihrer Strategie zur Stärkung der Effektivität des SAC bei der Beratung sowohl der Treuhänder als auch des IASB. Vorausgegangen waren die Berufung von Nelson Carvalho (Brasilien) zum unabhängigen SAC-Vorsitzenden und die Verabschiedung einer Satzung für das umstrukturierte SAC. Die unten aufgeführte Mitgliederliste des SAC und der Beobachter enthält zwei Partner von Deloitte: Ingebret Hisdal, Managing Partner von Deloitte Norwegen und Adir Inbar, Senior Audit Partner von Deloitte Israel. Für die (englischsprachige) Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte hier (59 KB).

 

Mitglieder des Standards Advisory Council

 

Afrika

 

bullet Benoît Antoine Atangana Onana, Präsident des Institute of Chartered Accountants, Kamerun; Senior Partner und General Manager, African Consulting Enterprise
bullet Darrel Scott, Financial Officer, FirstRand Bank Limited, Südafrika

 

Asien-Ozeanien

 

Australien

bullet Judith Downes, Leitender Geschäftsführer der Institutional Division der ANZ Bank

China

bullet Wang Jun, Generalsekretär, China Accounting Standards Committee, Finanzministerium, China
bullet PM Kam, Group Financial Controller, Jardine Matheson Ltd., Hong Kong SAR

Indien

bullet Shailesh Haribhakti, Managing Partner von Haribhakti & Co. und Vorstandsvorsitzender der Haribhakti Group

Japan

bullet Eiko Tsujiyama, Professor, Waseda University
bullet Yoshiki Yagi, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Hitachi

Korea

bullet Suk-Jun Lee, Geschäftsführer, Samsung Economic Research Institute

Südostasien

bullet Rifaat Ahmed Abdel Karim, Generalsekretär des Islamic Financial Services Board
bullet Danny Teoh, Managing Partner, KPMG Singapur

 

Europa

 

Europäische Union

bullet Jose Antonio Alvarez, Finanzvorstand der Group Santander (SCH), Spanien
bullet Philippe Danjou, Mitglied des Rechnungslegungskommittees des Kommittees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators - CESR-fin); Director, Corporate Accounting, Autorite des Marches Financiers, Frankreich
bullet Sarah Deans, Vice President, Corporate Research, Head of Accounting and Valuation Research, JP Morgan, Großbritannien
bullet Anna di Michele¸ Director, Products & Services - Active Advisory, UBS, Italien
bullet Patrice Marteau, Chief Corporate Officer, PPR, Frankreich
bullet Alberto Giussani, Partner, PricewaterhouseCoopers, Italien
bullet Mauro Grande¸ Director, Financial Stability and Supervision, Europäische Zentralbank
bullet David Lindsell, Global Director, IFRS Services, Ernst & Young, Großbritannien
bullet Heinz-Joachim Neubürger, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand, Siemens, Deutschland
bullet Jochen Pape, Vorstandsmitglied, PricewaterhouseCoopers Deutschland und Leiter des International Financial Reporting Centre, PwC Kontinentaleuropa
bullet Kees Storm, Ehemaliger Vorstandsvorsitzender, AEGON; Direktor von Laurus, Pon Holdings, Inbev, KLM, AEGON, Baxter International, Niederlande

 

Sonstiges Europa

bullet Ingebret Hisdal, Managing Partner, Deloitte Norwegen
bullet Vladimir Preobrazhenskiy, Stellvertretender Generaldirektor Economics and Finance, Vorstand, Siberian Coal Energy Company, Russland
bullet Hugo Schaub, Group Controller und Mitglied des Konzernvorstands, UBS, Schweiz

 

Lateinamerika

 

bullet Nelson Carvalho, SAC-Vorsitzender; Professor, University of Sao Paulo, Brasilien, Finanzberater and selbständiger Investmentbanker, Brasilien
bullet Hector Estruga, Partner im Ruhestand und ehemaliger Professional Practice Director für Südamerika, Ernst & Young; gegenwärtig Berater von E&Y; Mitglied, CENCYA (Special Audit and Accounting Standards Committee), Argentine Federation of Professional Councils in Economic Sciences
bullet Hector Vela Dib, Corporate Financing Director, Cemex, Mexico

 

Naher Osten

 

bullet Adir Inbar, Vorsitzender Professional Board of the Institute of Certified Public Accountants in Israel; Professional Leader und Senior Audit Partner, Deloitte Israel

 

Nordamerika

 

bullet Frank Brod, Corporate Vice President und Controller, The Dow Chemical Company; bis vor kurzem Vorsitzender des Committee on Corporate Reporting, Financial Executives International
bullet Colleen Cunningham, Präsidentin und Vorstandsvorsitzende, Financial Executives International
bullet Trevor Harris, Managing Director Valuation, Accounting, and Enterprise Risk, Morgan Stanley
bullet Patricia McConnell, Senior Managing Director, Bear, Stearns & Co.

 

Internationale Organisationen (und deren designierte Vertreter)

 

bullet Baseler Bankenaufsichtsausschuss: Arnold Schilder, Geschäftsführender Vorstand, De Nederlandsche Bank
bullet Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors): Tomoko Amaya, Chair, IAIS Unterausschuss Rechnungslegung
bullet Internationale Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants): Ian Ball, Vorstand
bullet Weltwährungsfond (International Monetary Fund): Kenneth Sullivan, Senior Financial Sector Expert
bullet Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions): John Carchrae, Chief Accountant, Ontario Securities Commission, Canada, und Christoph Ernst, Leiter des Referats Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung des Bundesministeriums der Justiz, Deutschland
bullet Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Conference for Trade and Development): Tatiana Krylova, Vorstand der Abteilung für Investitionen und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
bullet Weltbank: Charles McDonough, Vorstand Rechnungswesen

 

Beobachter

 

bullet Europäische Kommission
bullet Finanzdienstleistungsagentur (Financial Services Agency), Japan
bullet US Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission – SEC), Vereinigte Staaten von Amerika

 

 

 

15. Oktober 2005: IASB veröffentlicht Stellungnahmen zu fachlichen Korrekturen

 

Auf seiner Website hat der IASB 37 Stellungnahmen veröffentlicht, die der Board bezüglich der von ihm vorgeschlagenen Richtlinien zu fachlichen Korrekturen erhalten hat. Zum Download der einzelnen Stellungnahmen auf der IASB-Website klicken Sie hier. Die vorgeschlagenen Richtlinien (in englischer Sprache) finden Sie hier. Zur Stellungnahme von Deloitte.

 

 

14. Oktober 2005: Heute werden die Gespräche zum KMU-Projekt fortgesetzt

 

Der IASB hat die Adressaten seines Fragebogens zu möglichen Erleichterungen bei Ansatz- und Bewertung für kleine und mittelgroße Unternehmen, zu Gesprächen am Runden Tisch in London am 13-14 Oktober eingeladen. Beide Tage sind hierbei in vier 90-minütige Abschnitte unterteilt. In jedem Abschnitt diskutieren Vertreter von jeweils 5-7 befragten Organisationen ihre Ansichten mit einer gleichen Anzahl von Vertretern des IASB. Klicken Sie hier für weitergehende Informationen über das KMU-Projekt auf unserer internationalen Website.

 

 

14. Oktober 2005: ASIC stellt Auswirkungen der IFRS auf Dividenden klar

 

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities & Investments Commission, ASIC) hat Leitlinien verabschiedet, wie die Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards (A-IFRS) die Möglichkeiten von Unternehmen  Gewinnrücklagen zu benutzen, um Dividenden auszuschütten, beeinträchtigt. Gemäß s254T des australischen Corporations Act (2001) kann ein Unternehmen nur Dividenden aus Gewinnen zahlen. Die im letzten Geschäftsbericht eines Unternehmens gezeigten Gewinnrücklagen sind hierfür relevant. Im Zuge der Anwendung der australischen Pendants der IFRS werden sich die Gewinnrücklagen einiger Unternehmen, teilweise materiell, ändern. ASIC vertritt die Ansicht, dass Gewinnrücklagen, die auf Basis vor der Anwendung der IFRS genutzer Rechnungslegungsstandards ermittelt worden sind, keine Relevanz für Dividendenzahlungen nach dem erstmaligen gemäß des Gesetzbuches unter Verwendung der australischen Pendants der IFRS erstellten Halbjahresberichtes bei offenlegenden Unternehmen bzw. des ersten Jahresberichts bei nicht offenlegenden Unternehmen haben können. Nur unter den australischen Pendants der IFRS ermittelte Gewinnrücklagen und der gegenwärtige Jahresüberschuss sind von diesem Zeitpunkt an noch relevant. Klicken Sie hier für weitere Informationen (in englischer Sprache).

 

 

4. Oktober 2005: Webcast zu Unterschieden zwischen kanadischen Rechnungslegungsvorschriften und US GAAP

 

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche LLP, Kanada werden am 15. November 2005 um 14 Uhr Ortszeit (Toronto) ein Webcast zu Unterschieden zwischen kanadischen Rechnungslegungsvorschriften und US GAAP senden. Die folgenden Themen werden behandelt:

bullet Garantien
bullet Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
bullet Leistungsorientierte Pensionspläne
bullet Vorübergehende Wertminderungen
bullet Hedging
bullet Bilanzierung von Joint Ventures
bullet Start-up-Kosten
bullet Forschung und Entwicklung

Für weitergehende Informationen klicken Sie hier.

 

 

13. Oktober 2005: Vier neue Entwürfe zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat vier Entwürfe verabschiedet. Zwei dienen der Konvergenz mit IFRS und zwei zielen auf eine erhöhte Transparenz von Regierungsabschlüssen ab:

bullet ED 25 Gleichrangige Geltungsmacht von IPSASB-Paragraphen: schlägt Änderungen des Vorworts der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) vor, um klarzustellen, dass alle Paragraphen der IPSAS gleichrangige Geltungsmacht haben.
bullet ED 26 Verbesserungen der International Public Sector Accounting Standards ED 26 schlägt Aktualisierungen von elf IPSAS mit dem Ziel einer Vereinheitlichung mit den entsprechenden IFRS, die vom IASB im Rahmen des „Improvement Projects“ im Dezember 2003 verabschiedet wurden, vor. Wir haben letztmals über ED 26 in unserem News-Beitrag am 28. September 2005 berichtet.
bullet ED 27 Darstellung von Budgetinformationen in Jahresabschlüssen
bullet ED 28 Ausweis von Finanzinformationen über den allgemeinen Regierungssektor.

 

IPSAS basieren im angemessen Umfang auf IFRS, geschäftliche Aktivitäten von Regierungen müssen in direkter Übereinstimmung mit den IFRS abgebildet werden. Die Entwürfe sind im IPSASB Webbereich auf der IFAC Website abrufbar. Stellungnahmen zu ED 25 und ED 26 sind bis zum 31. Januar 2006 erbeten. Stellungnahmen zu ED 27 und ED 28 sind bis zum 10. Februar 2006 erbeten.

 

Klicken Sie hier für die:

bullet Presseerklärung zu ED 25 und ED 26 (in englischer Sprache, 60 KB)
bullet Presseerklärung zu ED 27 und ED 28 (in englischer Sprache, 74 KB)

 

 

12. Oktober 2005: IFRS Ydinkohdat – IFRS In Your Pocket 2005 auf Finnisch

 

Deloitte & Touche (Finnland) hat IFRS Ydinkohdat, die finnische Version unserer beliebten Broschüre „IFRS In Your Pocket 2005“ veröffentlicht. Diese 72-seitige Broschüre enthält Hintergrundinformationen zum IASB und den IFRS sowie Zusammenfassungen sämtlicher Standards und Interpretationen.

Klicken Sie hier für eine Kopie. (361 KB). Zum Download unserer:

 

bullet deutschsprachigen Publikationen zu IFRS
bullet IFRS-Publikationen von Deloitte in englischer und anderen Sprachen

 

 

11. Oktober 2005: FEE drängt auf Klarheit der Berichterstattungsbasis 

 

Der Europäische Verband der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Untersuchung der Antworten auf sein im April 2005 veröffentlichtes Diskussionspapier zu Sachverhalten in Bezug auf zur Anwendung in Europa übernommene IFRS im Rahmen der Berichterstattung und deren Auswirkungen auf den Prüfungsbericht. Der FEE repräsentiert 44 Berufsverbände von Wirtschaftsprüfern aus 32 Ländern. Auf der Grundlage seiner Untersuchung spricht der FEE folgende Empfehlungen aus:

 

bullet Der FEE fordert die Europäische Kommission zur Verabschiedung verbindlicher Leitlinien auf, auf welche Weise europäische Unternehmen auf das von ihnen genutzte Rechnungslegungs-Rahmenwerk Bezug nehmen sollen: "Eine Standard-Formulierung ist klar erforderlich."
bullet Der FEE empfiehlt, die von der Europäischen Kommission bisher vorgeschlagene Bezugnahme auf das Rechnungslegungs-Rahmenwerk zu ändern: "Die Genauigkeit würde erhöht, wenn die Formulierung geändert würde in 'in Übereinstimmung mit den zur Anwendung in der EU übernommenen IFRS'". Insbesondere die Verwendung des Plurals wird als wesentlich erachtet um hervorzuheben, dass jeder Standard einzeln übernommen wird.
bullet Den Unternehmen wird dringend empfohlen, im Anhang zu erklären, auf welche Weise ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, unter Nutzung der zur Anwendung in der EU übernommenen IFRS, von den vollständigen IFRS abweichen. "Dies ermöglicht es Investoren, die Auswirkungen zu verstehen und die Ergebnisse von Unternehmen inner- und außerhalb der EU zu vergleichen."
bullet Die Beschreibung im Prüfungsbericht sollte mit der im Abschnitt zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwendeten übereinstimmen.
bullet Wenn Unternehmen die vollständigen IFRS anwenden, so sollte ihnen empfohlen werden, diesen Umstand unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Allerdings ist in jedem Fall auf das gesetzliche Rechnungslegungs-Rahmenwerk innerhalb der EU Bezug zu nehmen.

 

Dies ist nicht allein ein europäisches Problem, da es bei der nationalen Umsetzung der IFRS andernorts auf der Welt ebenfalls zu Zusätzen, Streichungen und Änderungen der IASB Standards sowie zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Verabschiedung durch den IASB und der lokalen Umsetzung gekommen ist. Zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet FEE Presseerklärung (33 KB)
bullet FEE Untersuchung der Antworten (486 KB)

 

 

11. Oktober 2005: EFRAG gibt drei Empfehlungen zum Endorsement

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung empfahl der Europäischen Kommission die Verabschiedung von drei Verlautbarungen zur Anwendung in Europa: Zum Download der EFRAG-Stellungnahmen (in englischer Sprache) klicken Sie bitte:

 

bullet IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (40 KB)
bullet IAS 1 - Angaben zum Kapital (39 KB)
bullet IFRIC 6 - Verpflichtungen zur Entsorgung von Elektroschrott (35 KB)

 

 

10. Oktober 2005: SEC-Vorsitzender spricht zu internationalen Themen

 

Der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, Christopher Cox, hielt vor Kurzem bei einer von der US Rechtsanwaltsvereinigung ("American Bar Association") organisierten Video / Telekonferenz eine Rede über Themen des internationalen Wertpapieraufsichtsrechts und Rechnungslegung. Vorsitzender Cox erörterte eine Reihe von Sachverhalten, einschließlich der Integrität weltweiter Kapitalmärkte, der Notwendigkeit globaler Rechnungslegungsstandards und deren Durchsetzung, sowie interaktive Finanzdaten. Er betonte dass obwohl die SEC immer stärke in internationale Aktivitäten involviert ist, sie nicht beabsichtigt, ihre Ansichten anderen aufzuzwingen, sondern lediglich globale Konvergenz und Zusammenarbeit fördert. Die Anmerkungen des Vorsitzenden Cox sind als MP3-Audiodatei erhältlich. Zum Download der Audiodatei* (MP3, 3,185 MB, in englischer Sprache)

 

*Auf Windows-PCs führt ein Klick mit der linken Maustaste normalerweise zum Öffnen der Datei in Standard-Media-Player. Klicken Sie zum Speichern der MP3-Datei auf ihrer Festplatte mit der rechten Maustaste.

 

 

9. Oktober 2005: Aktualisierte Nachricht zur Änderung der Achten EG-Richtlinie

 

In unserer Nachricht vom 29. September 2005 hatten wir berichtet, dass im Zuge einer Überarbeitung der Achten EG-Gesellschaftsrichtlinie (der "Wirtschaftsprüfungsrichtlinie"), die vom Europäischen Parlament angenommen wurde, die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in Europa vorgesehen sei. Ferner hatten wir berichtet, dass das Parlament den Vorschlag der Kommission, wonach alle börsennotierten Unternehmen einen eigenständigen Prüfungsausschuss haben müssten, welcher die Vorgänge rund um die Finanzberichterstattung beaufsichtigt, aus Gründen überbordender finanzieller und Verwaltungsaufwendungen abgelehnt hat. Unser Bericht basierte auf einer parlamentarischen Verlautbarung mit dem Titel "Nein zu verpflichtenden Prüfungsausschüssen" (in englischer Sprache, 95 KB). Im Nachgang veröffentlichte die EU eine Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB), in der klargestellt wird, dass

 

bullet

"die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind, steht" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind;

bullet

ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) geschaffen wird, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll - ein Gremium, das dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee) ähnlich ist, welcher die IFRS für die Anwendung in Europa freizeichnen muss;

bullet

börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen.

bullet

Wir haben unsere Nachricht vom 29. September 2005 um die vorstehenden Änderungen aktualisiert.

 

 

8. Oktober 2005: SEC plant interaktive Finanzdaten

 

Mit dem Ziel, Finanzangaben den Anlegern nützlicher und zugänglicher zu gestalten, hat die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) ein Auskunftsersuchen (Request for Information, RFI) bezüglich interaktiver Finanzdaten herausgegeben. Die SEC sagt, dass "interaktive Daten versprechen die Umwandlung von statischen, reinen Textdokumenten, die Unternehmen bei der SEC einreichen, in dynamischen Finanzberichte, die schnell und leicht zugänglich und auswertbar sind." Mit dem RFI bittet die SEC um Informationen aus der Softwarebranche, um dem Stab der Kommission dabei zu helfen, Wege ausfindig zu machen, interaktive Finanzdaten zu erhalten, zu speichern, anzusehen und auszuwerten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die Dokumente anzusehen:

 

bullet

Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache)

bullet

Vollständiger Text des Auskunftsersuchens (in englischer Sprache, 34 KB).

 

 

8. Oktober 2005: Sonderausgabe von IAS Plus zu IFRS 7

 

Das Global IFRS Leadership Team von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters erstellt, der einen Überblick über IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben vermittelt.

 

IFRS 7

 

bullet

fügt den bereits nach IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung bestehenden Angabepflichten neue Angaben über Finanzinstrumente hinzu;

bullet

ersetzt die Angabepflichten, die Finanzinstitutionen gegenwärtig durch IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen auferlegt werden; und

bullet

fügt all diese Angaben zu Finanzinstrumenten in einem neuen Standard zusammen.

 

Wir haben daneben auch eine Angabecheckliste für IFRS 7 erstellt, die unsere allgemeine IFRS-Checkliste zu Angaben und Darstellung ergänzt. Klicken Sie zum Herunterladen auf die nachfolgenden Links:

 

bullet

IAS Plus-Newsletter zu IFRS 7 (in englischer Sprache, 56 KB)

bullet

Angabecheckliste zu IFRS 7 (in englischer Sprache, 240 KB)

bullet

zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie hier

bullet

den Musterkonzernabschluss und die Checklisten finden Sie hier in englischer und hier in deutscher Sprache.

 

 

7. Oktober 2005: Deloitte nimmt Stellung zur konsistenten Anwendung der IFRS in der EU

 

Deloitte Touche Tohmatsu hat seine Stellungnahme zum EFRAG Diskussionspapier Erreichung einer konsistenten Anwendung der IFRS in der EU (441 KB, in englischer Sprache) abgegeben. Ungeachtet der Tatsache, dass wir einige Vorbehalte in Bezug auf bestimmte Details des Diskussionspapiers haben, unterstützen wir EFRAG dabei, eine proaktive Rolle bei der Problematisierung von Sachverhalten, die sich in Europa im Rahmen der Einführung der IFRS ergeben haben, zu übernehmen. Wir unterstützen nicht die Gründung eines europäischen Interpretationsgremiums (European Interpretations Group) oder eines europäischen Gremiums zur Klärung dringender Sachverhalte (European Urgent Issues Group). Jedoch unterstützen wir die Einrichtung eines Prozesses zur Unterstützung des IFRIC wie es im Diskussionspapier von EFRAG skizziert worden ist. Wir stimmen mit EFRAG überein, dass ein solcher Prozess eine wesentliche Unterstützung des IFRIC darstellen kann.

 

 

7. Oktober 2005: IASB wird vom 18.-20. Oktober in London tagen

 

Der IASB wird von Dienstag bis Donnerstag, den 18.-20. Oktober 2005,  in seinen Londoner Räumen tagen. Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird darüber hinaus mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board in der darauf folgenden Woche in Norwalk, Conneticut, USA tagen.

 

 

18.-20 Oktober 2005, London

 

Dienstag, 18. Oktober 2005

 

bullet

Versicherungsverträge: Verlängerung, Beendigung, Option auf Verlängerung (Unterrichtseinheit)

bullet

IFRIC Update bezüglich von Konzessionen (Unterrichtseinheit)

bullet

IFRIC Update

 

 

Mittwoch, 19. Oktober 2005

 

bullet

Mögliche fachliche Korrekturen: IFRS 1 und IAS 12 – Latente Steuern in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

bullet

Unternehmenszusammenschlüsse II

bullet

Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten

bullet

Rahmenkonzept - Ziele und qualitative Merkmale

bullet

Ertragserfassung
bullet

Die Definition von Erträgen (insbesondere die Bedeutung des Begriffs „Kunde“)

bullet

Beispiele, die die Anwendung der vorgeschlagenen Verfahrensweise bei verschiedenen Arten von Ertragstransaktionen aufzeigen

bullet

Finanzinstrumente - Diskussion über:
bullet

Ziele, Art und Status des bestehenden und zukünftig möglichen Arbeitsprogramms für Finanzinstrumente

bullet

Sachverhalte im Zusammenhang mit der Aufschlüsselung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

 

Donnerstag, 20. Oktober 2005

bullet

Erfolgsberichterstattung

bullet

Konsolidierung

 

 

 

7. Oktober 2005: September 2005 Ausgabe des US Accounting Roundup verfügbar

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom September 2005 (232KB) eingestellt. Dieser Newsletter wird von den amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit:

 

bullet

Entwicklungen beim FASB, einschließlich des Entwurfes eines Konvergenzstandards zum Ergebnis je Aktie; der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit Unsicherheiten; drei vorgeschlagenen Stellungnahmen des FASB-Stabs; und Zusammenfassungen der letzten FASB Sitzungen;

bullet

Entwicklungen beim AICPA, einschließlich eines Vorschlags für einen  Prüfungsstandard zur Kommunikation interner Kontrollprobleme und Hilfestellungen zur fachlichen Handhabung von Ausweispflichten bezüglich von Leistungen an Arbeitnehmer und Verlusten aus Naturkatastrophen;

bullet

Entwicklungen bei der SEC, einschließlich der Änderungen hinsichtlich der Einreichungstermine und Übereinstimmung mit Sarbanes-Oxley; einer Stellungnahme zur Bewertung von Arbeitnehmeraktienoptionen und regulatorischer Erleichterungen für Opfer des Hurrikans Katrina;   

bullet

internationale Entwicklungen, einschließlich IFRIC 6; dem Entwurf zu fachlichen Korrekturen DTC 1; und Zusammenfassungen der letzten IASB und IFRIC Sitzungen.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

6. Oktober 2005: Aufsichtsbehörden sollen Informationen über IFRS austauschen

 

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions - IOSCO) ist dabei, ein Informationsaustauschs- und Konsultations-System für die teilnehmenden IOSCO-Mitglieder und andere unabhängige Enforcement-Organisationen zu entwickeln, mit dem Ziel, die Koordination und Konvergenz beim Übergang auf IFRS sowie die Einhaltung der Standards entscheidend zu verbessern. Auch wenn jede nationale Aufsichtsbehörde das Recht behält, sich eines Sachverhalts allein anzunehmen, wird das System durch die Katalogisierung von Entscheidungen einzelner Aufsichtsbehörden zur Anwendung der IFRS in einer Datenbank zur Förderung der Einheitlichkeit beitragen. Diese Datenbank stellt einen Bezugsrahmen für zukünftige aufsichtsbehördliche Entscheidungen dar. Ebenso werden die teilnehmenden Aufsichtsbehörden einander zur Erörterung bestimmter Entscheidungen kontaktieren. In der Erklärung der IOSCO heißt es wie folgt:

 

IOSCO wird mit der Einführung der IFRS zusammenhängende Problemfelder kontinuierlich dahingehend untersuchen, ob Anzeichen, die auf die Notwendigkeit einer Weiterleitung an den International Accounting Standards Board oder das International Financial Reporting Interpretations Committee zur Erörterung hindeuten, vorliegen. IOSCO rechnet mit der Einsatzfähigkeit der Datenbank in der zweiten Jahreshälfte 2006. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht beabsichtigt, den Entscheidungskatalog öffentlich zugänglich zu machen.

 

Zum Download der Presseerklärung der IOSCO klicken Sie hier (123 KB, in englischer Sprache).

 

 

6 October 2005: Konsultationsbericht der IOSCO zu Angabegrundsätzen

 

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Konsultationsbericht zu den internationalen Grundsätzen für Angaben bei grenzüberschreitenden Börsenemissionen und Notierungen von Schuldtiteln ausländischer Emittenten herausgegeben. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 22. September 2005. Der Konsultationsbericht legt wesentliche Grundsätze für Angaben in Aktienemissions- oder Notierungsdokumenten einfacher Unternehmensschuldtitel ("plain vanilla corporate debt") fest. Die Grundsätze sollen Wertpapieraufsichtsbehörden als Richtschnur bei der Entwicklung oder Überprüfung ihrer aufsichtsrechtlichen Angabevorschriften bei grenzüberschreitenden Emissionen und Notierungen von Schuldtiteln dienen.

 

Zum Download der Presseerklärung der IOSCO klicken Sie bitte hier (163 KB, in englischer Sprache).

 

 

6. Oktober 2005: EFRAG kommentiert Grundsätze für fachliche Korrekturen

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu den vom IASB entwickelten Grundsätzen für fachliche Korrekturen beim Board eingereicht (45 KB, in englischer Sprache). Während EFRAG einerseits Teilaspekten der vorgeschlagenen Grundsätze zustimmt, wird andererseits angedeutet, dass der IASB sich "bei seiner Herangehensweise an fachliche Korrekturen möglicherweise auf die falsche Art von Sachverhalten konzentriere."

 

 

5. Oktober 2005: IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf für fachliche Korrekturen

 

Der IASB hat zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich seines Entwurfs einer fachlichen Korrektur (Draft Technical Correction, DTC) Nr. 1 Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgerufen. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2005. Für den Fall der Bestätigung wären dies die ersten Änderungen, die im Rahmen der vom IASB vorgeschlagenen Grundsätze für fachliche Korrekturen verabschiedet würden. Gemäß DTC 1 kommt es, wenn ein monetärer Posten, der einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt, in der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebes abgeschlossen ist, zum Ansatz einer Wechselkursdifferenz im separaten Abschluss des berichtenden Unternehmens und im Einzelabschluss des ausländischen Geschäftsbetriebs. Diese Wechselkursdifferenz ist in dem Konzernabschluss, in den der ausländische Geschäftsbetrieb konsolidiert, per Quotenkonsolidierung oder nach der Equity-Methode einbezogen wird, in eine separate Eigenkapitalkomponente umzugliedern. DTC 1 ist auf der Website des IASB zum Download erhältlich.

 

5. Oktober 2005: EU-Kommissar McCreevy hält Rede zu IFRS

 

Der Binnenmarkt-Kommissar der EU, Charlie McCreevy, wird die Festrede bei der offiziellen Einweihung des neuen Büros der Europäischen Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) mit dem Titel „IFRS: No Pain, No Gain?“ („IFRS: Ohne Fleiß kein Preis?“) halten. Für die Ankündigung der FEE und die Einladung (23 KB, in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier.

 

 

4. Oktober 2005: Neue Vergleichsstudie von Deloitte zu IFRS und US GAAP

 

Unsere internationalen Kollegen haben die neue Fassung der von Deloitte herausgegebenen Gegenüberstellung der International Financial Reporting Standards und der US GAAP per 1. September 2005 eingestellt (in englischer Sprache, 1.042 KB). Auch wenn diese 32seitige Gegenüberstellung vollständig ist, nimmt er nicht für sich in Anspruch, alle Unterschiede, die bestehen oder im Hinblick auf den Abschluss eines Unternehmens wesentlich sein können, zu erfassen. Unser Augenmerk liegt auf den Unterschieden, die man üblicherweise in der Praxis antrifft. Die Bedeutung dieser Unterschiede - und ebenso der anderen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind - wird mit Blick auf das einzelne Unternehmen schwanken, und zwar in Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, der Branche, der es angehört, und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die es ergriffen hat. Hier finden Sie weitere Vergleichsstudien zwischen IFRS und nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

 

 

2. Oktober 2005: Neuer IAASB-Standard zur Dokumentation von Prüfungshandlungen

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat eine überarbeitete Fassung des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 230 Dokumentation von Prüfungshandlungen genehmigt. ISA 230 begründet auf Seiten des Prüfers die eindeutige Verpflichtung, die endgültige Prüfungsunterlage zeitnah zusammenstellen (grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des Prüfungsberichts) und legt bestimmte Regeln bezüglich Streichungen aus, Änderungen an oder Hinzufügungen zu der Prüfungsdokumentation nach dem Datum des Prüfungsberichts fest. Es gibt neue Dokumentationsanforderungen die jene seltenen Fälle, bei denen ein Prüfer es für notwendig erachtet, von den Erfordernissen eines Standards abzuweichen, um das Prüfungsziel zu erreichen. Es gibt ebenfalls eine neue Anforderung, wonach der Prüfer die Dokumentation der Prüfungshandlungen nach der Zusammenstellung der endgültige Prüfungsunterlage bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist nicht vernichten oder wegwerfen darf - üblicherweise sind dies mindestens fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Prüfungsberichts, oder sofern später, dem Datum des Konzernprüfungsberichts. ISA 230 tritt für Prüfungsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Juni 2006 beginnen. Der Standard kann kostenfrei von der IFAC-Website herunter geladen werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 83 KB).

 

 

2. Oktober 2005: Konvergenzvorschlag des FASB zum Ergebnis je Aktie

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Überarbeitung seines im Dezember 2003 herausgegebenen Entwurfs eines Standardvorschlags Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) herausgegeben. Die Überarbeitung stellt die die EPS-Berechnungen bei Vorhandensein bestimmter Instrumente, wie pflichtmäßig wandelbaren Instrumenten sowie vertraglichen Verpflichtungen, die bar oder in Aktien erfüllt werden können, klar. Beide Entwürfe wurden als Teil der fortwährenden Bemühungen von FASB und IASB herausgebracht, um die Annäherung von US-amerikanischen und internationalen Rechnungslegungsstandards zu erreichen. Der FASB stellt fest, dass "der Vorschlag die Vergleichbarkeit internationaler Finanzberichterstattung durch die Beseitigung von Unterschieden zwischen Standard 128 und den vergleichbaren International Financial Reporting Standards erhöhen wird. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 30. November 2005. Der Standard würde für Zwischen- und Jahresabschlüsse Gültigkeit erlangen, deren Berichtsperioden nach dem 15. Juni 2006 enden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache). Der Entwurf kann von der Website des FASB herunter geladen werden.

 

 

1. Oktober 2005: EFRAG ersucht um Verlängerung der Kommentierungsfrist für Unternehmenszusammenschlüsse

 

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben und darum gebeten, die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Entwürfen der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und der damit in Beziehung stehenden Änderungen an IAS 19, IAS 27 und IAS 37 um "etwa zwei Monate" zu verlängern.

 

Die Entwürfe enthalten eine Anzahl von Vorschlägen, die eine grundlegende Auswirkung auf die Abschlüsse und/oder möglicherweise weit reichende Auswirkungen auf andere Sachverhalte der Rechnungslegung haben. Aus diesem Grund ist es höchstwichtig, dass die Adressaten des IASB die Vorschläge sorgfältig untersuchen, bevor sie Stellung beziehen [...]

Die Art der Entwürfe selbst trägt zu dem Problem bei, weil aus dem Text häufig nicht deutlich wird, warum ein bestimmter Vorschlag unterbreitet wurde. Angesichts der radikalen Änderungsvorschläge wäre es beispielsweise vernünftig zu fragen, was an dem, was wir gegenwärtig haben, falsch ist und auf welche Weise die vorgeschlagenen Änderungen den Abschlussadressaten von Nutzen sein werden. Wesentliche Teile der Grundlage für Schlussfolgerungen, wie sie im Entwurf vorliegt, helfen bei der Beantwortung dieser Fragen allerdings nicht. Dies macht es schwieriger, die Vorschläge einzuwerten.

 

Klicken Sie hier, um EFRAGs Brief an den IASB herunter zu laden (in englischer Sprache, 37 KB).

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