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IFRS Nachrichten - November 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

30. November 2005: Tagesordnung für die Dezember-Sitzung des IASB

 

Der International Accounting Standards Board wird von Dienstag, dem 13. Dezember, bis Freitag, dem 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung der Sitzung:

 

13.-16. Dezember 2005

 

Dienstag, 13. Dezember 2005 (nur nachmittags)

 

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Rahmenkonzept - Qualitative Eigenschaften

 

Mittwoch, 14. Dezember 2005

 
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Versicherungsverträge: Kündigungs- und Verlängerungsoptionen

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Versicherungsverträge: Verträge mit Überschussbeteiligung (Unterrichtseinheit)

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Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

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Fair-Value-Bewertung

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Konvergenz: Verlängerbare immaterielle Vermögenswerte - Vorschläge des US FASB zur Änderung der Abschreibungsvorschriften in SFAS 142 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte. Die Vorschläge finden sie auf der Website des FASB.

 

Donnerstag, 15. Dezember 2005

 

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Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können

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Versicherungsverträge: Bilanzierungsansätze für Lebensversicherungen

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Joint Ventures

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Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen - Fortsetzung der Diskussion um mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMUs

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IFRIC Update

 

Freitag, 16. Dezember (nur vormittags)

 

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Fachlicher Arbeitsplan

 

 

30. November 2005: Diskussionspapier zur Bewertung steht zum Download bereit

 

In unserer Nachricht vom 17. November 2005 hatten wir Sie darüber informiert, dass der IASB zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich eines kanadischen Diskussionspapiers mit dem Titel Measurement Bases for Financial Reporting - Measurement on Initial Recognition ("Bewertungsmaßstäbe in der Finanzberichterstattung – Bewertung beim erstmaligen Ansatz") aufgerufen hat. Dieses Diskussionspapier steht nun auf der IASB-Website zum kostenlosen Download bereit.

 

 

29. November 2005: Bindungswirkung der im IFRIC Update veröffentlichten Agendaentscheidungen?

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Auffassung bezüglich der Bindungswirkung so genannter "Agendaentscheidungen" veröffentlicht, die von IFRIC seit jüngstem im IFRIC Update bekannt gegeben werden. Wir sind der Ansicht, dass diese Anwendungshinweise des DRSC für Besucher von IAS Plus möglicherweise von Interesse sind.

 

IFRIC hat vor einigen Monaten damit begonnen, die Begründung dafür zu veröffentlichen, Themen nicht auf die Agenda zu nehmen. Einige der Fragestellungen können nicht im Wege einer Interpretation gelöst werden, sondern ziehen möglicherweise Änderungen der relevanten Standards nach sich und werden daher an den IASB verwiesen. Andere Sachverhalte werden nicht auf die Agenda genommen, da sie Teil eines gegenwärtig aktiven Projekts des Board sind und deshalb im Rahmen dieses Projekts behandelt werden sollten. Einige Sachverhalte werden abgelehnt, da IFRIC keine eigene Interpretation nicht für notwendig erachtet, da der betroffene Standard eindeutig sei und sich in der bilanziellen Praxis keine wesentlichen Unterschiede zeigten. Es kommt häufig vor, dass die von den Anfragenden im Rahmen ihres Ersuchens nach einer IFRIC Interpretation vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden von IFRIC in seiner veröffentlichten Agendaentscheidung explizit abgelehnt werden. Beispiele für solche, manchmal (inoffiziell) als „Non-Interpretations“ bezeichneten Äußerungen sind die drei in der Septemberausgabe des IFRIC Update 2005 (S. 5-6) enthaltenen, vorläufigen Agendaentscheidungen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Bindungswirkung der Non-Interpretations. Da in den veröffentlichten Agenda Decisions (einschließlich der Non-Interpretations) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich lediglich um Informationen handelt, geht ihnen einleitend der explizite Hinweis voran: „The following explanations are provided for information only, and do not change existing IFRS requirements“ (vgl. IFRIC Update August 2005, S. 5). Dies legt zunächst nahe, dass die Non-Interpretations für die Anwender keine Bindungswirkung entfalten. Nach Aussagen des IFRIC-Vorsitzenden Bob Garnett im Rahmen des 4. offiziellen IFRS-Kongresses vom 8. bis 9. September 2005 in Berlin sollen die Non-Interpretations aber den gleichen Status haben wie die Implementation Guidance von Standards. Diese Anwendungshinweise sind zwar nicht Teil des jeweiligen Standards, zeigen aber auf, wie die Prinzipien im Standard anzuwenden sind. Insofern haben die Non-Interpretations zwar nicht den Verbindlichkeitsgrad von Standards und Interpretationen; sie können aber auch nicht unbeachtet gelassen werden. Nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe dürfte somit von den Aussagen in den Non-Interpretations abgewichen werden können. In dieser Hinsicht sind die Non-Interpretations als überzeugend aber nicht bindend zu bezeichnen.

 

 

29. November 2005: EFRAG-Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat mit der Publikation von Berichten zum Stand des Endorsement-Prozesses bezüglich der einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU IAS-Verordnung begonnen. Wir danken EFRAG, dass man uns erlaubt hat, diese hier zu veröffentlichen.

 

bullet Stand des Endorsement-Prozesses per 24. November 2005 (in englischer Sprache, 21 KB)
bullet Stand des Endorsement-Prozesses per 15. November 2005 (in englischer Sprache, 19 KB)

 

Auf IAS Plus.com besteht ein ständiger Link zu diesen EFRAG-Berichten auf der dortigen EFRAG-Seite. Wir werden über jede Aktualisierung hier auf unserer Nachrichtenseite berichten. Offizielle Informationen zum Stand des Endorsements seitens der EU finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

 

 

29. November 2005: IAS Plus-Newsletter für das dritte Quartal 2005 eingestellt

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des dritten Quartals 2005 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 24seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus fünf Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

 

bullet November 2005 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 249 KB)
bullet November 2005 Global Edition (in englischer Sprache, 206 KB)

 

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

 

 

29 November 2005: 'The Brave New World of IFRS'

 

Auf IAS Plus.com wurde ein Artikel mit dem Titel “The Brave New World of IFRS” (“Die schöne neue Welt der IFRS“) von Eva K. Jermakowicz und Sylwia Gornik-Tomasczewski eingestellt (in englischer Sprache, 71 KB), ursprünglich veröffentlicht in der Novemberausgabe 2005 der Zeitschrift Financial Executive. Dieser Artikel steht unter dem Copyright des Financial Executives International (FEI) und wurde auf IAS Plus.com mit deren freundlicher Erlaubnis veröffentlicht. FEI ist eine US-amerikanische Organisation, der 15.000 Finanzvorstände, Finanzdirektoren, Treasurer, Controller und andere hochrangige Führungskräfte aus dem Bereich Finanzen angehören.

 

 

28. November 2005: EFRAG nimmt zu IFRS 3-Vorschlägen Stellung

 

Im Juni 2005 haben der IASB und der FASB gemeinschaftliche Entwürfe veröffentlicht, mit denen die jeweiligen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen geändert werden sollen (IFRS 3 und SFAS 141, beide mit den Titel „Unternehmenszusammenschlüsse“). Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, in der die Vorschläge sowohl aus praktischen wie auch aus konzeptionellen Gründen generell abgelehnt werden. EFRAG begründet diese Haltung wie folgt:

 

Nachdem wir die Vorschläge vor dem Hintergrund der als Antwort auf unseren Anfang August veröffentlichte Entwurfsstellungnahme erhaltenen Kommentare als Ganzes bewertet haben, unterstützen wir die in den Standardentwürfen enthaltenen Vorschläge nicht. Dies ist der Fall, weil wir glauben, dass durch den vorgeschlagenen Ansatz keine nützlicheren Informationen produziert werden als nach der aktuellen Fassung von IFRS 3. Vielmehr sind wir der Meinung, dass in vielfacher Hinsicht das Gegenteil der Fall sein wird. Darüber hinaus wird er zu großen praktischen Anwendungsproblemen führen. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass es nicht sachdienlich ist, derart radikale und ungeprüfte Konzepte mit der Überarbeitung eines bestimmten Standards, zu einer Zeit einzuführen, in der das Rahmenkonzept aktiv überarbeitet wird. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem IASB und dem FASB, sich für den Augenblick einfach auf ihr ursprüngliches Ziel zu konzentrieren, nämlich die Konvergenz bestehender Standards im Sinne der besseren bilanziellen Lösung, die wir in IFRS 3 sehen (eventuell im Sinne der Konvergenz und zur Behandlung bestimmter, mit der Anwendung der Erwerbsmethode verbundener, praktischer Aspekte geringfügig verbessert).

 

EFRAG drückte ebenfalls seine Bedenken gegenüber den entsprechenden Vorschlägen des IASB zur Änderung von IAS 19, IAS 27 und IAS 37 aus:

 

Unsere Bedenken zusammenfassend, glauben wir, dass diese Vorschläge

1. nicht in Einklang mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept zum Ansatz von Vermögenswerten und Schulden stehen und nicht eingeführt werden sollten, solange es keine Gelegenheit zu ihrer vollständigen Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts gegeben hat;

2. eine Standardkategorie für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten einführen, ohne ausreichende Analyse der oder Verständnis für die Bandbreite an Verbindlichkeiten, die aus diesem Grunde in den Anwendungsbereich des Standards aufgenommen werden; und

3. ein hohes Maß an Subjektivität insbesondere bei der Bewertung potenziell wesentlicher, einmaliger Verpflichtungen mit geringer Wahrscheinlichkeit einführen und dadurch die Verlässlichkeit der Gesamtinformationen verringern.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die:

 

bullet EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse (in englischer Sprache, 124 KB)
bullet EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden Änderungen von IAS 19-27-37 (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

27. November 2005: Europäische Aufsichtsbehörden planen Zusammenarbeit

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), das Komitee der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Protokoll zur Förderung der Kooperation und Koordination in den Bereichen Aufsicht, Strategie, Informationsaustausch und sonstigen Themen von gemeinsamem Interesse unterschrieben. Das Protokoll zielt in der Praxis darauf ab:

 

bullet Informationen auszutauschen, um die Entwicklung miteinander vereinbarer Herangehensweisen in den einzelnen Sektoren zu gewährleisten;
bullet Erfahrungen auszutauschen, die die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit erleichtern können;
bullet gemeinsame Berichte oder Arbeiten für die entsprechenden Institutionen und Komitees der EU zu erstellen;
bullet aufsichtsrechtliche Hürden abzubauen und Prozesse zu rationalisieren; und
bullet sicherzustellen, dass sich die grundsätzliche Arbeitsweise der drei Komitees auf einheitliche Weise entwickelt.

 

Zum Download des gemeinsamen Protokolls klicken sie bitte hier (in englischer Sprache, 34 KB), für die Presseerklärung bitte hier (in englischer Sprache, 33 KB).

 

 

26. November 2005: Kanada schlägt Konvergenz der Prüfungsstandards mit den ISA vor

 

Der kanadische Prüfungs-Standardsetter (Canadian Auditing and Assurance Standards Board, CAASB) lädt zur Kommentierung des von ihm vorgeschlagenen Standardsetzungsprozesses für die Zeit vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2009 ein. Der vorgeschlagenen neue Ansatz sieht vor, die kanadischen Prüfungsstandards mittelfristig mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und den Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) in Einklang zu bringen. Die Kommentierungsfrist endet am 14. März 2006. Zum Download der Einladung zur Stellungnahme mit dem Titel “Auditing and Assurance Standards in Canada – Maintaining high standards in a global environment: A new standard-setting approach” (in englischer Sprache, 516 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

26. November 2005: Australien schlägt neuen Ansatz bei Interpretationen vor

 

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) lädt zur Abgabe von Stellungnahmen zu einem vorgeschlagenen neuen Ansatz bei der Entwicklung von Interpretationen der Australian Accounting Standards ein, die zumeist mit den IFRS übereinstimmen. Nach diesen Vorschlägen

 

bullet wird der AASB direkt für die Entwicklung von Interpretationen verantwortlich sein und die Urgent Issues Group (UIG) aufgelöst;
bullet wird ein Interpretations Agenda Committee ins Leben gerufen, das Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Themenvorschlägen abgeben wird, zum Beispiel:
bullet ob eine Interpretation notwendig ist;
bullet ob es sich um ein rein australisches Thema handelt oder ob man es an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB weiterleiten sollte;
bullet wird bezüglich jedes Sachverhalts, bei dem Anwendungshinweise notwendig sein könnten, ein Beratungsausschuss ins Leben gerufen, dem der AASB-Vorsitzende oder ein anderes AASB-Mitglied vorsitzen wird.

 

Die Kommentierungsfrist für diese Vorschläge endet am 18. Januar 2006. Zum Download der Presseerklärung klicken sie hier (in englischer Sprache, 39 KB). Die Einladung zur Kommentierung steht auf der Website des AASB zum Download bereit.

 

 

25. November 2005: IFRS Musterabschluss – Investmentgesellschaften

 

Deloitte hat zusammen mit der Vereinigung der Investmentgesellschaften (Association of Investment Trust Companies, AITC) einen IFRS Musterkonzernabschluss für Investmentgesellschaften (Investment Trust Company, ITC) entwickelt. Der Musterabschluss unterstellt in Übereinstimmung mit den AITC-Empfehlungen, dass Investitionen in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Einige der Investitionen sind auch aus Veranschaulichungsgründen als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert. Diese Modellabschlüsse veranschaulichen nicht den Einzelabschluss der Muttergesellschaft. Auch wenn sie darüber hinaus nicht die Zwischenabschlüsse der ITC veranschaulichen, werden viele der relevanten Bilanzierungssachverhalte identisch sein für sowohl den Zwischenabschluss als auch den Jahresabschluss. Klicken Sie hier, um den Deloitte IFRS Musterkonzernabschluss 2005 für Investmentgesellschaften für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2005 enden, herunterzuladen (in englischer Sprache, 328 KB). Weitere Musterkonzernabschlüsse finden Sie hier.

 

 

25. November 2005: EU übernimmt formell mehrere IFRS

 

Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. November 2005, hat die Verordnung Nr. 1910/2005 vom 8. November 2005 nun Gesetzeskraft. Die Verordnung 1910/2005 ändert die Verordnung Nr. 1725/2003 dahingehend, die jüngsten Änderungen der folgenden International Financial Reporting Standards formell zu übernehmen: IFRS 1 und IFRS 6, IAS 1, IAS 16, IAS 19, IAS 24, IAS 38 und IAS 39 sowie die Interpretationen IFRIC 4 und IFRIC 5.

 

 

24. November 2005: SEC-Kommissarin erörtert Konvergenzthemen

 

In einer Rede auf einer vom dänischen Wirtschaftsministerium ausgerichteten Konferenz in Kopenhagen erörterte Cynthia A. Glassman, Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC, verschiedene Initiativen der Kommission, die Auswirkungen auf ausländische Emittenten in den USA haben werden, einschließlich solcher zur Rechnungslegungs-Konvergenz und der von der SEC geforderten Überleitungsrechnung. Zum Download der Rede von Kommissarin Glassman klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 66 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Keine Rede vor einem internationalen Publikum wäre vollständig, ohne auf das Ziel der Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsstandards einzugehen. Der Financial Accounting Standards Board, der Standardsetter für die US GAAP, und der International Accounting Standards Board, der Standardsetter im Bereich IFRS, arbeiten seit Oktober 2002 an einem Projekt zur Erreichung der Konvergenz von US GAAP und IFRS. Ich unterstütze die Ziele dieses Projekts und war erfreut über die Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines gemeinsamen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen am 4. Juni. Auch wenn es zweifelsohne Übergangsprobleme geben wird, so wird es für die Emittenten effizienter und für die Abschlussadressaten nützlicher sein, einen Standard zu haben.

Das andere entscheidende Thema an der internationalen Front ist das der Überleitung. Wie sie wissen, schreibt die Kommission Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren vor, ihre bei uns eingereichten Jahresabschlüsse auf US GAAP überzuleiten. Der ehemalige Chefprüfer der Kommission, Don Nicolaisen, hat einen "Fahrplan" zur Herstellung der Akzeptanz der IFRS in den USA ohne Überleitung vorgeschlagen. Nach diesem Fahrplan ist die einheitliche weltweite Interpretation, Anwendung und Durchsetzung der IFRS eine Grundvoraussetzung für Überlegungen der Kommission zur Aufhebung der Überleitungspflicht. Unser Stab hat bereits mit einer Studie begonnen, aber aufgrund der Tatsache, dass die IFRS in vielen Ländern in diesem Jahr erstmalig angewendet werden, steckt diese Untersuchung noch in ihren Kinderschuhen. Allerdings wird der Stab den Fahrplan zur Aufhebung der Überleitungspflicht so schnell wie möglich weiterverfolgen.

 

 

24. November 2005: IFRIC 7 zum Thema Hyperinflation

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 7 Applying the Restatement Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies (Anwendung des "Restatement"-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern) veröffentlicht. IFRIC 7 enthält Hinweise, wie ein Unternehmen seinen Abschluss nach IAS 29 im ersten Jahr, in dem es das Bestehen von Hyperinflation in der Volkswirtschaft seiner funktionalen Währung feststellt, anzupassen hat. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen, in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download

 

bullet einer Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte von IFRIC 7
bullet der Presseerklärung (in englischer Sprache, 66 KB)

 

 

24. November 2005: International Accounting Education Standards Board

 

Der Rat der internationalen Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants, IFAC) hat auf seiner Sitzung vergangene Woche beschlossen, seinen Ausbildungsausschuss mit sofortiger Wirkung in International Accounting Education Standards Board (IAESB) umzubenennen. Diese Umbenennung wurde für notwendig erachtet, um die Befugnis des Ausbildungsausschusses zur unabhängigen Standardsetzung abzubilden, ebenso wie dessen gleichrangige Legitimität mit anderen internationalen Standardsettern. Informationen über Verlautbarungen, Vorschläge und laufende Aktivitäten des IAESB finden sie auf dessen Website unter www.ifac.org/education.

 

 

24. November 2005: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 1. Dezember

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 1. Dezember 2005, zu einer eintägigen Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

 

Donnerstag, den 1. Dezember 2005

 

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Einleitung und Verwaltungsangelegenheiten

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D16 Anwendungsbereich von IFRS 2 - Vorschläge für eine endgültige Interpretation

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Möglicher Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente

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Empfehlungen des Agenda-Komitees zu Anfragen bezüglich IFRIC Agenda-Themen

 

 

24. November 2005: Beratungsgruppe zur Auswahl von IASCF-Treuhändern

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter deren Schirmherrschaft der IASB arbeitet, haben eine Beratungsgruppe zur Ernennung von Treuhändern gegründet, die bei der Nominierung und Berufung qualifizierter Personen zu Treuhändern unterstützend tätig sein soll. Mitglieder der Beratungsgruppe sind:

 

bullet Jane Diplock, Vorsitzende des Executive Committee der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commission, IOSCO)
bullet Roger Ferguson, Vorsitzender des Financial Stability Forum
bullet Donald Kaberuka, Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank
bullet Haruhiko Kuroda, Präsident der Asiatischen Entwicklungsbank
bullet Luis Alberto Moreno, Präsident der Inter-American Development Bank
bullet Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank
bullet Paul Wolfowitz, Präsident der Weltbank

 

Die abschließende Ernennungsentscheidung bleibt den Treuhändern vorbehalten. Allerdings werden die Treuhänder den Mitgliedern der Beratungsgruppe sämtliche entgegen von Mitgliedern der Beratungsgruppe geäußerten Bedenken getroffenen Entscheidungen begründen. Die Beratungsgruppe wird mindestens einmal jährlich zusammentreten, entweder direkt oder per Telefonkonferenz. Der Vorsitzende der IASCF-Treuhänder (gegenwärtig Paul A. Volcker) wird die Sitzungen leiten. Zur Presseerklärung der IASCF klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 70 KB).

 

 

24. November 2005: Australischer Musterabschluss für spezielle Zwecke

 

Auf der Australien-Seite von iasplus.com finden sie einen Musterabschluss für spezielle Zwecke zum Download. In Australien müssen Finanzberichte für am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnende Perioden in Übereinstimmung mit den Australischen IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) erstellt werden. Dieser Musterabschluss stellt einen Abschluss für den speziellen Zweck der erstmaligen Anwendung der A-IFRS dar. Andere Muster-Finanzberichte, zum Beispiel einen Muster-Konzernabschluss, einen zusammengefassten Jahresabschluss und einen Halbjahresabschluss finden sie ebenfalls auf der Australien-Seite.

 

 

24. November 2005: Neuer Global Offerings Services Newsletter erschienen

 

Unsere Kollegen von iasplus.com haben die Ausgabe November 2005 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 130 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

22. November 2005: Australian Accounting Alert zu Angabepflichten unter australischen IFRS-Äquivalenzstandards

 

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen Australian Accounting Alert (2005/14) mit dem Titel Are You Ready for Increased A-IFRS Disclosures ("Sind sie bereit für die erweiterten Angabepflichten der A-IFRS") herausgegeben (in englischer Sprache, 92 KB). Jetzt, da der 31. Dezember 2005 immer näher rückt, befinden sich viele Unternehmen in der Endphase der Projekte zur Umstellung ihrer Rechnungslegung auf die australischen Äquivalenzstandards der IFRS. Die meisten Projekte waren hierbei auf die Unterschiede bei Ansatz und Bewertung fokussiert. Andererseits werden die Unternehmen auch die Form und den Inhalt ihrer Geschäftsberichte für 2005 wesentlich überarbeiten müssen. Dieser Accounting Alert gibt einen Überblick über einige der wesentlichen neuen Pflichtangaben nach A-IFRS. Diese enthalten unter anderem einen neuen primären Abschlussbestandteil, Angaben zu Unsicherheitsquellen und Ermessensausübung, umfassendere Überleitungsrechnungen und viele zusätzliche Informationen über bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen. Weitere Einzelheiten zu den Angabevorschriften finden Sie im englischsprachigen Musterkonzernabschluss und der Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften auf der Australien-Seite von iasplus.com. Sämtliche früheren Ausgaben des Australian Accounting Alert finden sie hier.

 

 

22. November 2005: Neuer Australian Accounting Alert zu Garantien 

 

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen Australian Accounting Alert (2005/13) mit dem Titel "AASB 139 Scope Amendment to Include Financial Guarantee Contracts" ("AASB 139: Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Berücksichtigung finanzieller Garantieverträge") herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB). Hierin werden die Vorschriften von AASB 2005-09 Amendments to Australian Accounting Standards dargestellt, durch den AASB 4 Insurance Contracts (Äquivalent zu IFRS 4 Versicherungsverträge), AASB 1023 General Insurance Contracts, AASB 132 Financial Instruments: Disclosure and Presentation (Äquivalent zu IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und Angaben), sowie AASB 139 Financial Instruments: Recognition and Measurement (Äquivalent zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) geändert werden, indem die entsprechenden Änderungen des IASB zu IAS 39 und IFRS 4 in australisches Recht übernommen werden. Sämtliche früheren Ausgaben des Australian Accounting Alert finden Sie hier.

 

 

22. November 2005: Australische Checklisten zu Ausweis und Angabevorschriften 

 

Unsere australischen Kollegen haben zwei neue Checklisten zu Ausweis- und Angabevorschriften herausgegeben - separat für Jahres- und Zwischenberichte 2005. Diese fassen die Ausweis- und Angabevorschriften der Australian Accounting Standards sowie der Interpretationen der Urgent Issues Group (UIG) für zu allgemeinen Zwecken erstellte Abschlüsse zusammen. Ansatz- und Bewertungsfragen werden nicht behandelt. Zum Download der entsprechenden Broschüren klicken Sie bitte auf die folgenden Links: 

 

Checklisten zu Ausweis- und Angabevorschriften (in englischer Sprache) für

 

bullet Jahresberichte (1.079 KB)
bullet Zwischenberichte (162 KB)

 

 

Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Checklisten Folgendes:

 

bullet Die Checklisten sollten als Hilfsmittel zur Beurteilung der Einhaltung der Ausweis- und Angabevorschriften der entsprechenden Verlautbarung dienen. Sie sind kein Ersatz für deren Verständnis. Darüber hinaus ist die Ausübung kaufmännischen Ermessens erforderlich.
bullet Diese Checklisten beinhalten die Ausweis- und Angabevorschriften zum Stand 31. Oktober 2005 mit Ausnahme von AASB 7 Financial Instruments: Disclosures (Äquivalent zu IFRS 7) und AASB 2005-10 Amendments to Australian Accounting Standards.
bullet Die Checklisten sind zur Beurteilung der Angaben und Ausweise in Finanzberichten für am oder nach dem 31. Dezember 2005 endende Berichtsperioden, die in Übereinstimmung mit den Australian Accounting Standards und den Interpretationen der UIG erstellt wurden, einschließlich der australischen IFRS-Äquivalenzstandards.
bullet Einige der bis zum 31. Oktober 2005 veröffentlichten Standards und Interpretationen sind noch nicht für zum 31. Dezember 2005 endende Berichtsperioden in Kraft. Diese sind in den Checklisten grau hinterlegt. Eine frühere Anwendung dieser Vorschriften wird allgemein empfohlen, bei frühzeitiger Anwendung sind generelle Angaben erforderlich (Für Einzelheiten siehe individuelle Standards/Interpretationen).
bullet Der AASB und die UIG veröffentlichen fortlaufend neue Standards und Interpretationen. Wurden diese Standards und Interpretationen vor der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgegeben und vom berichtenden Unternehmen noch nicht angewandt, da sie noch nicht in Kraft getreten waren, so ist diese Tatsache gemäß AASB 108 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors (Äquivalent zu IAS 8) anzugeben, ebenso, wenn möglich, eine Schätzung der erwarteten Auswirkungen in der Periode der Erstanwendung. (die einzelnen Vorschriften finden Sie im Abschnitt zu AASB 108).

 

 

21. November 2005: Überarbeiteter Hinweis zur Bewertung von Sachanlagen

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat eine überarbeitete Fassung des Internationalen Bewertungshinweises Nr. 3 (International Valuation Guidance Note, GN) Bewertung von Sachanlagen veröffentlicht. GN 3 wurde geändert, um sicherzustellen, das dieser in Einklang mit der der International Valuation Application 1 (IVA 1) Bewertung für Zwecke der Finanzberichterstattung steht, der in der Ausgabe 2005 der Internationalen Bewertungsstandards veröffentlicht wurde. Die Überarbeitungen an IVA 1 wurden in Anbetracht der Änderungen an den International Financial Reporting Standards im Zuge des Improvement Projects des IASB unternommen. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

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die Presseerklärung des IVSC (32 KB)

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den IVSC-Hinweis (156 KB)

 

 

19. November 2005: Vierter Tag der IASB-Sitzung November 2005

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. November, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

19. November 2005: Britischer Webcast zu IFRS 7 und anderen Sachverhalten

 

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die siebzehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 17. November 2005, und widmete sich bestimmten jüngsten Änderungen im Gesellschaftsrecht, Hinweisen zum Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR), dem neuen Standard IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sowie einigen Erinnerungen im Zusammenhang mit den Abschlüssen für 2005. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Da jeder dieser Webcasts zwischen 30 und 50 Megabyte an Speicherplatz benötigt, beabsichtigten wir ursprünglich, sie lediglich für einige Monate zugänglich zu lassen. Wir stellen allerdings fest, dass sie sich bei unseren Besuchern großer Beliebtheit erfreuen, und gegenwärtigen verfügen wir noch über ausreichend Speicherkapazität, um sie zugänglich zu machen. Links zu Aufzeichnungen aller früheren Sendungen finden Sie hier.

 

 

18. November 2005: Dritter Tag der IASB-Sitzung November 2005

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. November, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

17. November 2005: Deloitte-Handbuch zur Anwendung der IFRS in Großbritannien

 

iGAAP 2005 – Berichterstattung nach IFRS in Großbritannien, erstellt von unseren britischen Deloitte-Kollegen, ist veröffentlicht worden. Das Handbuch bietet britischen Unternehmen, die eine Berichterstattung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) beabsichtigen, umfassende Hinweise durch:

 

bullet

die Fokussierung auf Praxissachverhalte, mit denen die Unternehmen konfrontiert werden;

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eine nachvollziehbare Erklärung der IFRS-Vorschriften und eine Darlegung, inwiefern diese von den vorherigen britischen Bilanzierungsstandards (UK GAAP) abweichen;

bullet

durch die Hinzufügung von Interpretationen und Auslegungen in Bereichen, die ungeregelt oder in denen die IFRS mehrdeutig oder unklar sind;

bullet

eine getrennte Beschreibung derjenigen speziell britischen Vorschriften, die weiterhin anzuwenden sind; und

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die Anführung einer Vielzahl veranschaulichender Beispiele.

 

Die Publikation kann telefonisch unter +44(0)870 777 2906 oder per E-Mail an customerservices@cch.co.uk erworben werden.

 

 

17. November 2005: Diskussionspapier zur erstmaligen Bewertung

 

Der IASB hat ein Diskussionspapier mit dem Titel Bewertungsmaßstäbe in der Finanzberichterstattung – Bewertung beim erstmaligen Ansatz mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Das Diskussionspapier, welches vom Stab des kanadischen Accounting Standards Board (AcSB) angefertigt wurde, analysiert mögliche Maßstäbe für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden beim erstmaligen Ansatz. Diese beinhalten:

 

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tageswert

Beizulegender Zeitwert

Nettoveräußerungswert

Nutzungswert

Wiederbeschaffungswert

 

In dem Papier werden die möglichen Maßstäbe anhand von aus dem Rahmenkonzept des IASB abgeleiteten Kriterien, Entwicklungen in der finanzwirtschaftlichen Theorie, Barwert- und statistischen Wahrscheinlichkeitsprinzipien sowie anhand der Bewertungspraxis beurteilt. Weder der IASB noch der AcSB haben das Diskussionspapier bislang erörtiert. Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 19. Mai 2006. Die eingehenden Stellungnahmen werden durch den Stab des AcSB analysiert. Deren Auswertung sowie die Antworten selbst werden dem IASB zur Verfügung gestellt. Das vollständige Diskussionspapier und eine zusammengefasste Version stehen ab sofort für Abonnenten auf der Website des IASB zur Verfügung. Ab dem 28. November 2005 werden diese Papiere für jedermann kostenlos zugänglich sein. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).

 

 

17. November 2005: Australisches Strategiepapier zu öffentlichen Unternehmen

 

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat ein Strategiepapier zu Australischen Bilanzierungsstandards (Australian Accounting Standards, AAS) und öffentlichen Unternehmen einschließlich nicht gewinnorientierter und staatlicher Unternehmen veröffentlicht. Australische Bilanzierungsstandards beinhalten die australischen Pendants zu den IFRS (A-IFRS). Zurzeit legen die A-IFRS den Umfang fest, zu dem diese auf öffentliche Unternehmen anwendbar sind. Darüber hinaus gibt es einige australische Bilanzierungsstandards, die keine A-IFRS sind, aber sehr wohl auf nicht gewinnorientierte Unternehmen anzuwenden sind (z.B. ein Standard zu Einlagen). All diesen Standards übergeordnet sind drei branchenspezifische Standards, die die Finanzberichterstattung von Regierungen regeln und die den AAS und den A-IFRS de facto vorgehen. Das Strategiepapier stellt fest, dass diese drei Branchenstandards „nicht mehr Schritt gehalten haben mit zeitgemäßem Bilanzieren“. Dementsprechend schlägt das Strategiepapier vor, die drei Branchenstandards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 enden, zurückzuziehen, wobei zulässig ist, die Standards auch bereits vor ihrer Rücknahme nicht mehr anzuwenden. Nach der Rücknahme würden die AAS und die A-IFRS eigenständig auf öffentliche Unternehmen anzuwenden sein. Klicken Sie hier für das Strategiepapier des AASB zu öffentlichen Unternehmen (in englischer Sprache, 83 KB).

 

 

16. November 2005: Zweiter Tag der IASB-Sitzung November 2005

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, dem 15. November, bis Freitag, den 18. November 2005, in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

16. November 2005: Auswirkungen der IFRS auf Europäische Kreditinstitute

 

Unsere französischen Kollegen von Deloitte haben kürzlich die Ergebnisse ihrer Analyse der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der IFRS am Beispiel von 15 europäischen Kreditinstituten veröffentlicht. Die Präsentation behandelt:

 

Erstmalige Anwendung der IFRS durch europäische Kreditinstitute

 

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Berichtsformat

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Inhalt der veröffentlichten Informationen und Kernaussagen

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Auswirkungen auf Eigenkapital, Periodenergebnis und Kernkapitalquote

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Die wesentlichen Auswirkungen nach Standard:
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Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

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Aktienbasierte Vergütung

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Leistungen an Arbeitnehmer

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Konsolidierungskreis

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Sachanlagen und Leasing

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Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte

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Eigen- und Fremdkapital

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Gewinne am Tag 1

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Sicherungsbeziehungen

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Wertberichtigung von Krediten

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Versicherungen

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Effektivzinssatz/Behandlung von Provisionen

 

Klicken Sie hier, um die Präsentation zur erstmaligen Anwendung der IFRS bei europäischen Kreditinstituten herunterzuladen (in englischer Sprache, 610 KB).

 

 

16. November 2005: Erster Tag der IASB-Sitzung November 2005

 

Der International Accounting Standards Board hält seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. November, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

15. November 2005: EU beseitigt den Carve-out zur Fair Value Option

 

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, mit der die Fair Value Option in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung wie vom IASB im Juni 2005 geändert übernommen wird. Dadurch wird einer der beiden "Carve-outs" beseitigt, den die EU bei der Übernahme von IAS 39 für die Anwendung in Europa herbeigeführt hatte. Die geänderte Fair Value Option war von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig im Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) und vom Europaparlament genehmigt worden. Die Übernahme erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2005, so dass Unternehmen in der Lage sind, den geänderten Standard in ihrem Abschluss für das Jahr 2005 anzuwenden. Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar, Charlie McCreevy, sagte: "Ich bin überaus erfreut, dass die Kommission in der Lage war, den 'Carve-out' zur Fair Value Option in IAS 39 zu beseitigen. Die zwei 'Carve-outs' in IAS 39 waren stets als Ausnahmetatbestand und nur vorübergehend gedacht. Wir müssen uns daher nun verstärkt an die Arbeit machen, um eine Lösung für den zweiten 'Carve-out' zu finden." Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für

 

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die Presseerklärung der EU (in englischer Sprache, 94 KB)

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den IAS Plus Newsletter, in dem die Fair Value Option beschrieben wird (in englischer Sprache, 62 KB).

 

 

15. November 2005: Scott Taub zum kommissarischen Chefprüfer der SEC ernannt

 

Christopher Cox, der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), hat Scott Taub als kommissarischen Chefprüfer (Chief Accountant) nominiert. Taub war seit September 2002 als stellvertretender Chefprüfer der SEC tätig. Bevor er dem Stab der Behörde beitrat, war er Partner der Professional Standards Group von Arthur Andersen in Chicago. Taub ersetzt Donald T. Nicolaisen, der im Oktober 2005 gegangen war, um in die Privatwirtschaft zurückzukehren.

 

 

14. November 2005: FASB startet umfassendes Projekt zum Thema Leistungen an Arbeitnehmer

 

Der US-amerikanische Rechnungslegungs-Standardsetter, der Financial Accounting Standards Board (FASB), hat ein Projekt in seine Agenda aufgenommen, in dessen Rahmen die Hinweise zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer in den entsprechenden US-GAAP Standards SFAS 87 Employers’ Accounting for Pensions und SFAS 106 Employers’ Accounting for Postretirement Benefits Other Than Pensions überarbeitet werden sollen. In der Presseerklärung des FASB heißt es unter anderem, dass „der FASB – in Übereinstimmung mit seinen Bestrebungen in Richtung der internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards – davon ausgeht, mit dem International Accounting Standards Board und anderen Standardsettern bei diesem Projekt zusammen zu arbeiten.“ Gegenwärtig steht eine umfassende Überarbeitung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer nicht auf der Agenda des IASB. Für die Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache, 20 KB) klicken Sie hier.

 

 

14. November 2005: Tagesordnung für die November-Sitzung des IASB

 

Der International Accounting Standards Board wird von Dienstag, dem 15. November, bis Freitag, dem 18. November 2005, in seinen Londoner Büroräumen zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung der Sitzung:

 

 

Dienstag, 15. November 2005 (nur nachmittags)

 

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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Unterrichtseinheit)

 

Mittwoch, 16. November 2005

 
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Beherrschung

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Fachliche Korrekturen
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Verfahrensweise bei fachlichen Korrekturen

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Entwurf Fachliche Korrektur 1 – Auswertung der Stellungnahmen

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Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)

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Erfolgsberichterstattung – Segment A

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Kurzfristige Konvergenz: Segmentberichterstattung

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Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten

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Kurzfristige Konvergenz: Ergebnis pro Aktie – „Treasury-Stock-Methode“

 

Donnerstag, 17. November 2005 (nur nachmittags)

 

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Gespräche am Runden Tisch zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse – Nachbesprechung

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IFRIC-Themen

 

Freitag, 18. November (nur vormittags)

 

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Versicherungsverträge (Unterrichtseinheit)

 

 

14. November 2005: Fortschritte in Richtung IFRS-Konvergenz in China

 

Vertreter des chinesischen Rechnungslegungs-Standardkomitees (China Accounting Standards Committee, CASC) und des International Accounting Standards Board (IASB) trafen sich am 7. und 8. November 2005 in Peking, um eine Reihe von Themen bezüglich der Konvergenz der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erörtern. Zum Abschluss des Treffens veröffentlichten die beiden Delegationen eine gemeinsame Erklärung, in der die wesentlichen Themen, bei denen Übereinstimmung bestand, dargelegt werden – einschließlich der folgenden:

 

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China erklärte, dass Konvergenz eines der fundamentalen Ziele seines Standardsetzungsprogramms sei.

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China bekräftigte seine Absicht, dass, wenn Unternehmen ihre Abschlüsse nach chinesischen Rechnungslegungsvorschriften erstellen, diese genauso aussehen sollten wie die von nach IFRS bilanzierenden Unternehmen.

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Die Delegation des IASB erkannte an, dass der Prozess der Konvergenz mit den IFRS zeitintensiv sei und es in Chinas Ermessen läge, wie es diesen Weg gehen wolle.

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Im vergangenen Jahr hat China 21 Entwürfe veröffentlicht. Das CASC arbeitet gegenwärtig an deren Fertigstellung und an der Entwicklung von Umsetzungshinweisen. Zwei weitere Entwürfe nähern sich ihrer Fertigstellung. Darüber hinaus hat China mit einer Überprüfung von 16 bestehenden chinesischen Rechnungslegungsstandards begonnen. Infolgedessen wird das chinesische Rechnungslegungsstandardsystem für kommerzielle Unternehmen dahingehend weiterentwickelt, die Konvergenz dieser Standards mit den entsprechenden IFRS zu erreichen.

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Die IASB-Vertreter zollten dem enormen Fortschritt Chinas in Richtung IFRS-Konvergenz Beifall und Bewunderung.

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Die beiden Delegationen sondierten bestimmte Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung in der Zukunft.

 

Klicken sie auf die folgenden Links für:

 

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die Presseerklärung (in englischer Sprache, 31 KB)

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die gemeinsame Erklärung von CASC und IASB (in englischer Sprache, 9 KB)

 

 

9. November 2005: Tagesordnung für die Sitzung des Standardbeirats am 10. und 11. November

 

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird mit dem IASB zu einer öffentlichen Sitzung am Donnerstag und Freitag, 10. und 11. November 2005 im Renaissance Chancery Court Hotel in London zusammenkommen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung der Sitzung wieder.

 

 

Donnerstag 10. November 2005

 

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Einführung und Rolle des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

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Aufgabenbereich und Arbeitsabläufe des SAC

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Diskussion über Arbeits- und Beratungsabläufe des IASB/IFRIC

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Diskussion über das Arbeitsprogramm des IASB und Konvergenz

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Update zu zentralen Projekten/Initiativen

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Versicherungen

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Finanzinstrumente

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Ausbildung

 

Freitag 11. November (nur vormittags)

 

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Erfolgsberichterstattung

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Unternehmenszusammenschlüsse

 

 

8. November 2005: IASCF veröffentlicht Handbuch zu Finanzinstrumenten

 

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) hat für ihre Anwender heute ein Handbuch mit den offiziellen Texten der Standards zu Finanzinstrumenten, die vom International Accounting Standards Board verabschiedet worden sind, veröffentlicht. Die Ausgabe ist eine Zusammenstellung von IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRIC 2, mit einer Vielzahl an Querverweisen und Erläuterungen zu relevanten Entscheidungen des IFRIC. Das Buch kann von der IASC-Stiftung für einen Preis von £ 38 erworben werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 62 KB).

 

 

7. November 2005: IASCF-Treuhänder werden am 15. November tagen

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, werden am 15. November 2005 in öffentlicher Sitzung im Ritz Carlton Hotel in Washington tagen. Komitees der IASCF werden am Vortag unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beinhaltet

 

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einen Bericht des Komitees, das sich mit Verfahrensfragen befasst

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einen Bericht des Vorsitzenden des IASB

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einen Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats

 

 

6. November 2005: IAASB verschiebt Anwendungszeitpunkt von ISA 200 und 210

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat das Datum des Inkrafttretens zweier überarbeiteter internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) verschoben, die eigentlich bei der Prüfung von Abschlüssen für Perioden in Kraft getreten wären, die am oder nach dem 15. Dezember 2005 beginnen. Dabei handelt es sich um ISA 200 Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen und ISA 210 Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers. ISA 200 und 210 waren im Dezember 2004 infolge der Überarbeitung von ISA 700 Der Bericht des unabhängigen Prüfers über einen vollständigen Abschluss durch den IAASB geändert worden (in englischer Sprache, 134 KB), die für Abschlüsse gelten, die das Datum 31. Dezember 2006 oder später tragen. Die Überarbeitung von ISA 700

 

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erfordern, dass der Prüfungsbericht die Grundlage der Rechnungslegung, unter welcher der Abschluss aufgestellt wurden, eindeutig feststellt - IFRS oder andere, und

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gibt Hinweise dazu, ob eine Grundlage der Rechnungslegung akzeptabel ist, und zu der Notwendigkeit, dass der Prüfer berücksichtigt, ob der Abschluss irreführend ist, selbst wenn er in jedweder Weise mit dieser Grundlage in Einklang steht.

 

Darüber hinaus hatte der IAASB im Juni 2005 den Entwurf für einen vorgeschlagenen ISA 701 Der Bericht des unabhängigen Prüfer zu anderweitigen vergangenheitsbezogenen Finanzinformationen herausgegeben. Der IAASB hatte beabsichtigt, dass ISA 701 zum gleichen Zeitpunkt wie ISA 700 in Kraft treten sollte. Da Kommentatoren beim vorgeschlagenen ISA 701 aber Unvereinbarkeiten oder Ungewissheiten zwischen bestimmten Vorschriften von ISA 200 und 210 und denen des vorgeschlagenen ISA 701 festgestellt haben, wird der IAASB ISA 701 nicht fertig stellen können, bevor die Änderungen an ISA 200 und 210 in Kraft getreten sind. Deshalb wurde das Datum des Inkrafttretens von ISA 200 in Teilen und bei ISA 210 zur Gänze auf unbestimmte Zeit verschoben, bis ISA 701 abgeschlossen ist. Klicken Sie hier für die Presseerklärung von IFAC (in englischer Sprache, 83 KB).

 

 

6. November 2005: Zweiter Tag der Novembersitzung von IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 3. und 4. November 2005, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

5. November 2005: Ausgabe Oktober 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 5. Oktober 2005 eingestellt (250 KB). Dieser Newsletter wird von den amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

 
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FASB - Arbeitsentwurf des Standards zur Fair Value-Bewertung; endgültige Financial Staff Positions (FSP) zur Festlegung des Zusagezeitpunkts und zur Aktivierung von Mietkosten während des Herstellungszeitraums; vorgeschlagene FSP zu unrealisierten Erfolgen aus Derivaten und zu nicht herkömmlichen Kreditprodukten; Erhebung 2005 des Financial Accounting Standards Advisory Council (FASAC); und Zusammenfassung jüngster FASB-Sitzungen

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GASB - Entwurf zu Verläufen und Verpfändungen von Forderungen und Umsätzen

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AICPA - Statement of Position (SOP) zu Anschaffungskosten von Versicherungsverträgen; drei fachliche Praxishilfen zu den jüngsten Naturkatastrophen; und ein Praxishinweis zur Prüfung von Variable Interest Entities (VIE).

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international - das Diskussionspapier des IASB zur Lageberichterstattung.

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Andere - COSOs Vorschlag für interne Kontrollhinweise für kleinere Unternehmen

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Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine - eine achtseitige Darstellung wichtiger Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine für Verlautbarungen von FASB, EITF, GASB, AICPA/AcSEC, SEC, PCAOB und IASB/IFRIC.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

5. November 2005: Erster Tag der Novembersitzung von IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 3. und 4. November 2005, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

4. November 2005: Gespräche am Runden Tisch zu "Unternehmenszusammenschlüsse Phase 2"

 

Der IASB hat eine Teilnehmerliste an den Gesprächen am Runden Tisch freigegeben (9 KB), die am 9. November 2005 zu seinen Vorschlägen bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2 abgehalten werden. Die Gespräche sind in drei Sitzungstermine aufgeteilt (08:45-11:00, 11:30-13:45, and 14:15-16:30). Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben identische Entwürfe herausgegeben, und der FASB hat ähnliche Gespräche am Runden Tisch mit den Kommentatoren auf seine Entwürfe am 27. Oktober 2005 abgehalten. Der Global IFRS Leader von Deloitte, Ken Wild, wird die Sichtweise unserer Firma zu den IFRS-3-Vorschlägen bei der Sitzung um 08:45 erörtern (in englischer Sprache, 108 KB). Unsere Sichtweise bezüglich der damit einhergehenden Änderungen an IAS 19, IAS 27 und IAS 37 finden Sie hier.

 

 

4. November 2005: Neues zu IFRS auf den Philippinen

 

Die Philippinen haben alle IFRS ohne Änderung ab 2005 übernommen. Diese philippinischen Gegenstücke zu den IFRS müssen von allen Unternehmen verwendet werden, die an einem öffentlichen Markt gelistet sind oder sich im Zulassungsprozess dazu befinden, alle Finanzinstitutionen einschließlich Banken, Versicherungen, Wertpapierbroker, Pensionsfonds, Offene Fonds, Investmentbanken sowie öffentliche Versorgungsbetriebe oder andere wirtschaftlich bedeutende Unternehmen mit einer Bilanzsumme für 2004 von mindestens 250 Millionen Pesos (fünf Millionen US-Dollar) oder Schulden von mindestens 150 Millionen (drei Millionen US-Dollar). Der Prüfungsbericht wird die Formulierung "in Übereinstimmung mit philippinischen Finanzberichtsstandards" verwenden.

 

 

3. November 2005: 10. Weltkongress von Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung

 

Der 10. Weltkongress von Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung wird vom 9. bis 11. November 2006 in Verbindung mit dem 17. Weltkongress der Rechnungsleger vom 13. bis 17. November 2006 in Istanbul (Türkei) stattfinden. Für mehr Informationen besuchen Sie die Website des

 

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10. Weltkongress von Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung

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17. Weltkongress der Rechnungsleger

 

 

3. November 2005: IFAC schlägt neue Struktur des Vorgehens vor

 

Die Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Satzung, die auf eine Stärkung ihrer Vorgehensweise sowohl zur Förderung ihrer Tätigkeit als auch zur Übereinstimmung mit momentan herrschenden Vorgehensweisen abzielt, gebeten. Die Aufforderung zur Stellungnahme zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Satzung der Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (in englischer Sprache, 453 KB) wurde im Laufe des letzten Jahres von einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe entwickelt. IFAC schlägt einen dreistufigen Aufbau vor:

 

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IFAC-Satzung. Die Satzung wird das vorrangige Vorgehens- und Grundlagendokument von IFAC bleiben, und der Prozess für dessen Änderung durch den IFAC-Rat wird unverändert bleiben.

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IFAC-Statuten. Die Statuten, ein neues kürzlich entwickeltes Dokument, würden bestehende Posten der Satzung übernehmen, welche eingehender auf die Unterstützung angesprochener Posten eingehen und neue Regelungen zur weiteren Unterstützung der Satzung beinhalten. Der IFAC-Board würde die Befugnis haben, Statuten mit unmittelbarer Wirkung bis zur nächsten Ratssitzung zu ändern, auf der der Rat den Änderungen zustimmen müsste, damit sie dauerhaft Gültigkeit besitzen.

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Handbuch der Verfahrensweise von IFAC. Das Handbuch, auch ein neues Dokument, das kürzlich entwickelt wurde, würde Verfahrensweisen beinhalten, die vom IFAC-Board und Management zur Unterstützung der Satzung und Statuten festgelegt wurden.

 

IFAC bittet um Stellungnahmen bis zum 1. Februar 2006. Danach wird die Arbeitsgruppe zur Satzung die erhaltenen Stellungnahmen evaluieren und eine überarbeitete Satzung zur Verabschiedung durch den IFAC-Rat im November 2006 vorbereiten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 57 KB).

 

 

2. November 2005: Konferenz bezüglich von Dänischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

 

Am 1. Dezember 2005 veranstalten unsere dänischen Deloitte-Kollegen ihre jährliche Deloitte-Rechnungslegungskonferenz zu dänischen Rechnungslegungsstandards und IFRS. Der erste Teil wird sich auf Neuigkeiten im Bereich dänischer Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die Jahresabschlüsse für 2005 und auf Änderungen des Dänischen Jahresabschlussgesetzes (Danish Financial Statements Act), welche für das vierte Quartal 2005 erwartet werden, konzentrieren. Der zweite Teil wird die letzten Neuigkeiten zu den IFRS abdecken, die alle börsennotierten Gesellschaften in Dänemark für ihren Konzernabschluss 2005 anzuwenden haben. Das diesjährige Top-Thema der Diskussion wird der Vorschlag des IASB sein, die Standards, die sich mit Unternehmenszusammenschlüssen und Rückstellungen beschäftigen, wesentlich zu ändern. Abschließend wird über die aktuellsten Entwicklungen in der europäischen Rechnungslegung berichtet werden. Klicken Sie zum Download auf die nachfolgenden Links:

 

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Konferenzbroschüre (in dänischer Sprache, 179 KB)

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Anmeldeformular (in dänischer Sprache, 70 KB)

 

 

2. November 2005: Fair Value-Standard des FASB kurz vor der Fertigstellung

 

Als Antwort auf die wachsende Bedeutung des Fair Values in Jahresabschlüssen hat der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) im Juni 2004 einen Standardentwurf zu Fair Value-Bewertungen veröffentlicht. Der Standardentwurf würde einen Rahmen für die Fair Value-Bewertung sowohl von Finanzinstrumenten als auch von nicht-finanziellen Posten setzen. Als Rahmen gedacht, wird der endgültige Standard nicht die derzeitigen Vorschriften zur Verwendung von Fair Value-Bewertungen in Jahresabschlüssen ausweiten. Solche Änderungen sind erst für zukünftige Standards vorgesehen. Der FASB hat eine überarbeitete Version, die er einen Arbeitsentwurf nennt, auf seiner Website eingestellt. Der endgültige Standard wird für Ende 2005 erwartet. Nachfolgend finden sich einige der Schwerpunkte des Arbeitsentwurfs sowie die wesentlichen Änderungen zum Standardentwurf aus dem Jahr 2004, entnommen aus der Novemberausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen:

 

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Die Definition des Fair Values beinhaltet jetzt den Begriff des Referenzmarktes. Der Transaktionspreis wird als dem Fair Value entsprechend angenommen, auch wenn unter bestimmten Umständen (wenn die Transaktion nicht auf dem Referenzmarkt stattfand und das Unternehmen diesen Posten auf einem vorteilhafteren Markt handeln würde) der tatsächliche Transaktionspreis widerlegt werden kann.

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Der Fair Value einer Verbindlichkeit muss die eigene Kreditwürdigkeit des Unternehmens berücksichtigen.

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Der Arbeitsentwurf erhöht die Anzahl der Ebenen der Fair Value Hierarchie auf fünf. Die Ebenen unterscheiden sich durch die Art der bei der Festlegung des Fair Values benutzten Inputfaktoren und nimmt in der Verlässlichkeit von Ebene 1 - Verwendung von Marktdaten, die notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden wiedergeben - bis Ebene 5 - Werte, die im Wesentlichen auf Unternehmensdaten basieren, die extrapoliert oder interpoliert wurden, nicht aber durch andere Marktdaten untermauert sind - ab.

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Der Arbeitsentwurf verbietet die Anwendung von Paketzu- oder -abschlägen bei der Schätzung des Fair Values großer Positionen von Finanzinstrumenten.

 

Der IASB hat auf seinem Arbeitsprogramm ein Projekt bezüglich der Zielsetzung von Bewertungen. Ein Diskussionspapier wird für Ende 2005 erwartet.

 

 

2. November 2005: Vier Standardentwürfe des IAASB im neuen Stil

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat Standardentwürfe von vier vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA) in einem neuen Entwurfsstil veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Dokumente markiert den Anfang des 18-monatigen ehrgeizigen Programms des IAASB, seine Standards zu überarbeiten und neue Standards unter Verwendung des neuen Stils zu veröffentlichen. Kernelemente des neuen Entwurfsstils sind:

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die Standards auf Zielen zu fundieren und nicht auf verfahrenstechnischen Erwägungen;

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die Verwendung des Wortes „muss“ zur Identifizierung von Vorschriften, die zwingend zu befolgen sind;

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der Verzicht auf die Verwendung der Gegenwartszeit bei der Beschreibung der durch die Rechnungsleger vorzunehmenden Handlungen, welche einige als doppeldeutig im Zusammenhang mit Verpflichtungen aufgefasst hatten; und

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strukturelle Verbesserungen, um die allgemeine Lesbarkeit und Verständlichkeit der Standards zu erhöhen.

 

Es gibt vier neue Standardentwürfe nach der neuen Technik:

 

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ISA 240 (überarbeitet)  Verantwortung des Wirtschaftsprüfers, Betrug bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in seine Überlegungen mit einzubeziehen

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ISA 300 (überarbeitet)  Planung der Prüfung von Jahresabschlüssen

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ISA 315 (überarbeitet)  Verstehen des Unternehmens und seiner Umwelt und Bewertung der Risiken materieller bilanzieller Fehler

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ISA 330 (überarbeitet)  Die Vorgehensweise des Wirtschaftsprüfers als Reaktion auf beurteilte Risiken

 

Die Kommentierungsfrist endet am 28. Februar 2006. Die Entwürfe können von der Website des IAASB heruntergeladen werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IAASB (in englischer Sprache, 58 KB).

 

 

1. November 2005: Neue Seite zu fachlichen Korrekturen

 

Wir haben eine neue Seite zu den fachlichen Korrekturen eingerichtet. Fachliche Korrekturen sind ein beschleunigtes Verfahren, um Sachverhalte zu behandeln, bei denen klar ist, dass die Formulierung eines Standards die Absicht des IASB nicht sachgerecht wiedergibt, selbst dann nicht, wenn die Grundlage für Beschlussfassungen und den Text begleitende Hinweise in die Begutachtung einbezogen werden. Es bestehen Links auf unseren Standards- und Agenda-Seiten.

 

 

1. November 2005: Deloitte nimmt Stellung zum Entwurf Fachlicher Korrekturen 1

 

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich des Entwurfs Fachlicher Korrekturen 1 Vorgeschlagene Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingestellt (in englischer Sprache, 30 KB).

 

Wir stimmen mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse auf der Grundlage überein, dass die bilanzielle Behandlung im Konzernabschluss nicht von der Währung, auf die der monetäre Posten lautet, oder von der Gesellschaft innerhalb des Konzerns, die mit dem ausländischen Unternehmen Geschäfte tätigt, abhängig sein sollte. Wir haben Bedenken, zu verlangen, dass die fachliche Korrektur retrospektiv anzuwenden ist.

 

 

1. November 2005: Deloitte nimmt Stellung zum Baseler Vorschlag bezüglich der Fair Value Option in IAS 39

 

Im Juli 2005 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein Konsultationspapier mit dem Titel "Bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option durch nach IFRS bilanzierende Banken" herausgegeben (in englischer Sprache, 83 KB), in dem die Erwartungen der Bankenaufsicht zur Verwendung der Fair Value Option aus IAS 39 durch Banken erörtert werden. Deloitte hat eine Stellungnahme zum Vorschlag des Baseler Ausschusses abgegeben (in englischer Sprache, 24 KB). Wir haben die Sorge, dass die vorgeschlagenen Hinweise zu einer Änderung der Vorschriften zur Fair Value Option in IAS 39 führen könnte. Unsere Ansicht insgesamt ist wie folgt:

 

Wir sind der Meinung, dass die Hinweise, die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorschlägt, als ein zusätzlicher Kanon von Bilanzierungsregeln im Bankenbereich aufgefasst werden, um die Verwendung der Fair Value Option einzuschränken. Wir sind uns bewusst, dass der Ausschuss auf Seite 1 des Konsultationspapiers klarstellt, dass er die Vorschläge nicht als ein Kanon neuer Bilanzierungsregeln ansieht, glauben aber, dass genau dies in der Praxis der Fall sein wird. Wir sind überzeugt, dass es das Ziel des International Accounting Standard Boards (IASB) ist, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards zu entwickeln, die Unternehmen sämtlicher Industriezweige gleichsam anwenden können. Wir glauben, dass die Bankenaufsicht ein wichtiges, aber gesondertes und anderes Ziel verfolgt, und wir unterstützen die Arbeit des Ausschusses bei der Förderung der Bankenaufsicht. Wir sind daher besorgt, dass die Vorschläge des Konsultationspapiers sich jenseits der Verfolgung ihres regulatorischen Ziels befinden und die Möglichkeit einer speziellen Branche, ein ausdrückliches Wahlrecht der Bilanzierungsregeln des IASB anzuwenden, behindern werden.

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