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IFRS Nachrichten - März 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2005 – Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

31. März 2005: Neues IFRIC-Mitglied ernannt

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben Shunichi Toyoda von der NEC Corporation, Japan, zum Mitglied des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) ernannt. Er wird die verbleibende Mandatszeit von Junichi Akiyama, Tama University, Japan, vollenden, der kürzlich sein Amt aufgegeben hat. Die Amtszeit von Herrn Toyoda läuft am 30. Juni 2006 ab. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 47 KB).

 

 

31. März 2005: Entscheidung der EITF zum Bergbau beeinflusst US-amerikanische IFRS-Bilanzierer

 

Am 30. März 2005 hat die Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB einen Beschluss bezüglich der Behandlung von Abraumbeseitigungskosten gefasst, die im Tagebau anfallen, sobald der Abbau beginnt. Diese Kosten werden als variable Produktionskosten angesehen. Die Abgrenzung derartiger Kosten in der Bilanz über ein Verhältnis der Abraumkosten zur Abbauzeit ist nach US GAAP nicht länger zulässig. Ausländische Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei der SEC einreichen, IFRS oder anderweitige nationale Rechnungslegungsgrundsätze anwenden und sich dazu entschließen, die Abgrenzungspraxis bei Abraumbeseitigungskosten nach Beginn des Abbaus beizubehalten, müssen ihrer Überleitung auf US GAAP ab sofort eine Anpassung beifügen. Abraumbeseitigung vor Beginn des Abbaus wurde von der EITF nicht untersucht, so dass die allgemeine Verfahrensweise, wonach derartige Kosten als Teil der Entwicklungskosten der Mine aktiviert werden, unberührt bleibt. Für weitergehende Informationen siehe das EITF Issue No. 04-6 Accounting for Stripping Costs in the Mining Industry (Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten in der Bergbaubranche, Dokument in englischer Sprache) auf der Website des FASB.

 

 

31. März 2005: IFRIC D15 Reassessment of Embedded Derivatives erschienen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf D15 Reassessment of Embedded Derivatives (Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verlangt von einem Unternehmen, zu dem Zeitpunkt, zu dem es Vertragspartei wird, zu überprüfen, ob der Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das dem Standard zufolge vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt zu bilanzieren ist (ein Beispiel für ein eingebettetes Derivat ist eine Wandeloption, die Teil einer Wandelanleihe ist). Die zwei in D15 angesprochenen Fragen und ihre vorgeschlagenen Antworten lauten wie folgt:

 
Frage: Verlangt IAS 39 eine Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag getrennt werden muss, nur dann, wenn das Unternehmen Vertragspartei des derivativen Vertrags wird oder während der gesamten Vertragslaufzeit?

Vorgeschlagene Antwort aus D15: Fälle die Beurteilung nur zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu Vertragsänderungen. In diesem Fall ist eine erneute Beurteilung erforderlich.

Frage: Muss ein Unternehmen, das die IFRS zum ersten Mal anwendet, seine Beurteilung auf der Grundlagen von Bedingungen fällen, die bestanden, als das Unternehmen Vertragspartei des Derivats wurde, oder zu jenen, die gelten, wenn das Unternehmen die IFRS das erste Mal anwendet?

Vorgeschlagene Antwort aus D15: Fälle die Beurteilung auf Grundlage der Bedingungen, die galten, als das Unternehmen Vertragspartei wurde.

 

Um Unternehmen, die von der endgültigen Interpretation betroffen sind, ausreichend Zeit zur Änderung ihrer gegenwärtigen Verfahrensweise einzuräumen, wird vorgeschlagen, die Interpretation für Jahre in Kraft treten zu lassen, die am nach dem Zeitpunkt "Fertigstellung der Interpretation plus drei Monate" beginnen. Eine frühere Anwendung würde empfohlen. Die Kommentierungsfrist von D15 endet am 31. Mai 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 66 KB). Der Interpretationsentwurf können Sie ab dem 1. April von der Website des IASB herunterladen.

 

 

31. März 2005: Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen

 

Aufgrund von Bedenken, dass einige Versicherungsunternehmen Rückversicherungsgeschäfte eingegangen sind, um ihre Kapital- und Einkommensgrößen zu beeinflussen, verlangt die Abteilung Versicherungen des Staates New York von den Vorstandsvorsitzenden der von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen bei Strafandrohung wegen Meineids zu bezeugen, dass im Hinblick auf Abtretungen unter jedem Rückversicherungsvertrag:

 
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es keine gesonderten schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen gibt, die - unter welchen Umständen auch immer - gegenwärtige und mögliche Verluste der Parteien des Rückversicherungsvertrags vermindern, begrenzen, abschwächen oder anderweitig beeinflussen; und

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das berichtende Unternehmen für jeden derartigen Rückversicherungsvertrag eine Versicherungsakte besitzt, aus der die mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Absicht und eine Analyse der Risikoüberwälzung hervorgeht und über die eine sachgerechte, nachprüfbare Bilanzierung bezeugt wird.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung und die Verordnung. Beide Dokumente sind nur englischer Sprache verfügbar.

 

 

30. März 2005: SEC Staff Accounting Bulletin zu Aktienoptionen

 

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat das Staff Accounting Bulletin (SAB) 107 herausgegeben, das sich mit der Bewertung und anderen Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen börsennotierter Unternehmen nach FASB Standard 123(R) Aktienbasierte Vergütungen befasst. Für börsennotierte Unternehmen sind die Bewertungen nach Standard 123(R) ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen. SAB 107 gibt Hinweise in Bezug auf aktienbasierte Vergütungen an nicht vom Unternehmen Beschäftigte, den Übergang im Unternehmensstatus von Privat- zu öffentlichem Unternehmen, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie der erwarteten Volatilität und der erwarteten Laufzeit), die Bilanzierung für bestimmte rückzahlbare Finanzinstrumente, die unter aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen emittiert wurden, die Einstufung des Personalaufwands, nicht nach GAAP ermittelte Finanzkennzahlen, die erstmalige unterjährige Anwendung von Standard 123(R), die Aktivierung von im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen stehenden Personalkosten, die Bilanzierung von Einkommensteuereffekten aktienbasierter Vergütungsvereinbarungen aus der Anwendung von Standard 123(R), die Änderung von Mitarbeiteraktienplänen vor der Anwendung von Standard 123(R) sowie Angaben im Lagebericht (Management Discussion & Analysis, MD&A) in der Folge einer Anwendung von Standard 123(R). Eine der Interpretationen in SAB 107 geht der Frage nach, ob Unterschiede zwischen Standard 123(R) und IFRS 2 bestehen, die in einem Überleitungsposten münden würden:

 
Frage: Ist der Stab der Ansicht, dass es Unterschiede in die Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Beschäftigten nach International Financial Reporting Standard 2 Aktivenbasierte Vergütungen des IASB ("IFRS 2") und Standard 123(R) gibt, die zu einem Überleitungsposten nach Posten 17 oder 18 in Form 20-F führen würden?

Antwort: Der Stab ist der Ansicht, dass die Anwendung der Hinweise in IFRS 2 im Hinblick auf die Bewertung von Mitarbeitaktienoptionen grundsätzlich zu einer Fair-Value-Bewertung führt, die mit der in Standard 123(R) genannten Fair-Value-Zielsetzung in Einklang steht. Dementsprechend glaubt der Stab, dass die Anwendung der Bewertungshinweise in Standard 123(R) generell nicht zu einem Überleitungsposten führt, der von ausländischen privatwirtschaftlichen Emittenten nach Posten 17 oder 18 in Form 20-F berichtet werden muss, wenn diese die Vorschriften in IFRS 2 hinsichtlich aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Mitarbeitern beachtet haben. Gleichwohl erinnert der Stab ausländische privatwirtschaftliche Emittenten daran, dass es bestimmte Unterschiede zwischen den Hinweisen in IFRS 2 und Standard 123(R) gibt, die zu Überleitungsposten führen können [unter Auslassung von Fußnoten].

 

Klicken Sie die nachfolgenden Links an (alle Dokumente in englischer Sprache):

 
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die Presseerklärung der SEC

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das Staff Accounting Bulletin 107 (362 KB)

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eine Liste der Unterschiede zwischen Standard 123(R) und IFRS 2

 

 

29. März 2005: Ausgabe März 2005 des EITF Roundup

 

Wir haben die Märzausgabe 2005 des EITF-Roundup ins Netz gestellt (in englischer Sprache, 148 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 17. März 2005 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Frühere Ausgaben können Sie hier beziehen.

 

 

29. März 2005: Erhebung zur erweiterten Nutzung der IFRS in der EU

 

Die Europäische Kommission hat ihre Erhebung in den 25 EU Mitgliedstaaten und den drei Assoziierten Ländern zu deren Umsetzungsplänen hinsichtlich der vier Wahlrechte, die nach der IAS-Verordnung der EU zulässig sind, auf einen aktuellen Stand gebracht:

 
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Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

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Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens

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Erlaubnis, die IFRS-Anwendung  bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, deren Börsennotierung lediglich in Gläubigertiteln erfolgt

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Erlaubnis, die IFRS-Anwendung  bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, die außerhalb der EU börsennotiert sind und die ihre primären Abschlüsse nicht nach EU-Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen (in den meisten Fällen werden dies die US GAAP sein).

 

Hier ist ein Überblick über die aktuellen Ergebnisse:

 

EU-Erhebung zur Nutzung der Wahlrechte aus der IAS-Verordnung

Gebrauch von IFRS im Einzelabschluss börsennotierter Gesellschaften:

bullet 13 Länder werden dies zulassen: Dänemark*, Finnland, Deutschland**, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal***, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Ungarn**, Polen
* gefordert ab 2009; ** für Gesetzeszwecke müssen zusätzlich Abschlüsse nach Landesrecht erstellt werden; *** mit Ausnahme von Banken
bullet 9 Länder werden dies fordern: Griechenland, Italien*, Tschechien, Zypern, Estland, Litauen, Malta, Slowakei, Slowenien
* mit Ausnahme von Versicherungen
bullet 5 Länder werden dies verbieten: Österreich, Frankreich, Spanien, Schweden, Lettland
bullet 1 Land noch unentschieden: Belgien

 

Gebrauch von IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Gesellschaften:

bullet 24 Länder werden dies zulassen: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien*, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Tschechien, Zypern, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien
* mit Ausnahme von kleinen Unternehmen
bullet 6 Länder werden dies fordern: Lettland*, Litauen*, Malta, Polen*, Slowakei, Slowenien*
* nur für Banken
bullet 2 Länder werden dies verbieten: Lettland*, Litauen*
* für Nichtbanken

 

Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die lediglich Gläubigertitel zum Handel begeben haben:

bullet 13 Länder werden den Aufschub gewähren: Österreich, Belgien, Dänemark*, Finnland, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Spanien*, Schweden, Norwegen, Island, Ungarn, Polen
* kein Aufschub für Banken
bullet 15 Länder werden keinen Aufschub gewähren: alle anderen

 

Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die außerhalb der Eu gelistet sind und keine EU-Rechnungslegungsgrundsätze verwenden:

bullet 6 Länder werden den Aufschub gewähren: Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Island
bullet 22 Länder werden keinen Aufschub gewähren: alle anderen

 

In einigen Fällen sind die vorstehend aufgeführten Positionen Absichtserklärungen, die noch nicht endgültig sind. Für eine detaillierte Tabelle zum Gebrauch der IFRS-Wahlrechte in den 28 Mitgliedsstaaten und Assoziierten Ländern - Stand 17. Januar 2005 - klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 40 KB).

 

 

29. März 2005: CFA-Institut unterstützt FASB und SEC hinsichtlich Aktienoptionen

 

In einem an die Vorsitzenden der SEC und FASB gerichteten Brief drängte der Präsident des CFA-Instituts diese Institutionen, "mit der geplanten Einführung der neuen Regeln zur Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen, wie sie in FAS 123(R) niedergelegt sind, fortzufahren. [...] Jede Argumentation, wonach ein Anhalten oder eine Verschiebung der Aufwandsverbuchung irgendwie gut für Investoren sei, ist blanker Unsinn. Auf diese wird schlicht die Unterbewertung des Personalaufwands fortgesetzt." Mit Blick auf Bewertungsthemen verweist der Brief die erfolgreiche Einführung von IFRS 2:

 
Die Frage, wie Aktienoptionen zu bewerten sind, stellt keinen stichhaltigen Grund dar, auf die Aufwandserfassung zu verzichten. Das Thema Aufwandserfassung bei Aktienoptionen ist über Jahrzehnte hinweg erforscht und diskutiert worden. Über eine vergleichbare Zeitspanne sind Bewertungsmodelle von Brachenexperten, Nobelpreisträgern und führenden Rechnungslegern verfeinert worden. Es ist schlicht eine Tatsache, dass derartige Berechnungen nie eine exakte Wissenschaft sein werden. Die Schätzung des Abschreibungsverlaufs ist es ebenso wenig. Trotzdem funktionieren die Standardverfahren nach den IFRS-Regeln gut, werden freiwillig bereits von mehr als 900 US-amerikanischen Unternehmen angewendet und stellen eine einschneidende Verbesserung gegenüber einer Nichterfassung des Aufwands dar.

 

Klicken Sie hier, um den Brief herunterzuladen (in englischer Sprache, 34 KB).

 

 

28. März 2005: 11. Webcast der britischen Firma zum Übergang auf IFRS

 

Das Londoner IFRS Centre of Excellence von Deloitte betreibt eine monatliche Reihe von einstündigen Internet-basierten IFRS-Fachupdates. Der Fokus dieser Updates liegt auf den wichtigsten International Accounting Standards und ihrem Einfluss auf britische Unternehmen. Der 11. Webcast lief am Donnerstag, den 24. März 2005, und befasste sich mit dem Thema der Anwendung von IFRS im Einzelabschluss (was nach britischem Recht zulässig ist) und den Auswirkungen des Konvergenzprogramms des britischen ASB auf Tochterunternehmen und andere Unternehmen, die weiterhin nach britischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Um die Aufzeichnung zu sehen, klicken Sie bitte hier. Die Aufzeichnung jeder Sitzung wird auf dieser Webseite für mindestens drei bis vier Woche zugänglich sein, gerechnet ab dem Datum der Präsentation. Links zu früheren Sitzungen finden Sie hier.

 

 

24. März 2005: IAASB gibt vier Entwürfe heraus

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bittet um Stellungnahmen zu Entwürfen von vier vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing (ISAs). Die Entwürfe schlagen neue Leitlinien vor, die auf eine verbesserte Qualität von Konzernabschlussprüfungen, die Berichte der unabhängigen Prüfer und die mündliche Berichterstattung der Abschlussprüfer an die mit der Aufsicht befassten Gruppen abzielen. Die Titel der Dokumente, die von der Website des IAASB bezogen werden können, lauten:

 
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ISA-Vorschlag 600 (überarbeitet), Die Prüfung von Konzernabschlüssen.

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ISA-Vorschlag 206 (überarbeitet), Die mündliche Berichterstattung des Abschlussprüfers an die mit der Aufsicht befassten Gruppen.

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ISA-Vorschlag 705, Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers.

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ISA-Vorschlag 706, Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers (abgeleitet aus ISA 701, Änderungen am Bericht des unabhängigen Prüfers).

 

 

24. März 2005: Spezialausgabe von Deloittes Audit Committee Brief

 

In unserer Nachricht vom 6. Januar 2005 hatten wir dargestellt, dass Financial Executives International eine Liste der 10 wichtigsten Herausforderungen in der Finanzberichterstattung für das Jahr 2005 veröffentlicht hat. Um Finanzdirektoren und Prüfungskomitees bei der Behandlung dieser Sachverhalte zu helfen, haben die amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP eine Zusammenfassung mit anklickbaren Links der englischsprachigen Publikation Deloitte & Touche and Other Resources for Addressing Those Issues (288 KB) erstellt. Bitte beachten Sie, dass, obwohl die Liste primär im Hinblick auf US-Fragen der Finanzberichterstattung geschrieben ist, nahezu alle Herausforderungen auf Projekte des IASB in gleicher Weise zutreffen:

 

Die 10 wichtigsten Herausforderungen für die Finanzberichterstattung im Jahr 2005 aus Sicht des FEI

 

bullet Aktienoptionen (SFAS 123 und IFRS 2)
bullet interne Kontrollen
bullet Ertragsrealisierung (ein gemeinsames Projekt von IASB und FASB)
bullet ungewisse Steuerpositionen (FASB und IASB arbeiten daran, ihre Standards zu Ertragsteuern zusammenzuführen)
bullet Thesaurierte ausländische Gewinne (FASB und IASB arbeiten daran, ihre Standards zu Ertragsteuern zusammenzuführen)
bullet Unternehmenszusammenschlüsse (ein gemeinsames Projekt von IASB und FASB)
bullet Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten (FASB hat den Standard 151 Ende 2004 herausgegeben, um die Regelungen mit IAS 2 zusammenzuführen)
bullet Angaben zu bilanzunwirksamen Vereinbarungen
bullet XBRL (eine IFRS-Taxonomie ist bereits ausgearbeitet worden)
bullet Hinweise zum Lagebericht (ein Forschungsprojekt des IASB.

 

 

23. März 2005: IFRS 1-Ratgeber in polnischer Sprache erschienen

 

Deloitte hat eine polnische Übersetzung des beliebten IFRS 1-Ratgebers Erstmalige Anwendung der IFRS veröffentlicht.

 

Die deutsche Version finden Sie auf unserer Publikationsseite, die englische Version können Sie hier herunterladen (2.506 KB, August 2004, 104 Seiten). Wie die englische Originalversion beinhaltet die polnische Übersetzung:

 
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eine Zusammenfassung von IFRS 1

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bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung

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Fragen und Antworten

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eine Checkliste zu Angabeerfordernissen

 

 

23. März 2005: EFRAG bittet um Stellungnahmen zu zwei Entwürfen

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre vorläufige Sichtweise zu zwei Sachverhalten fixiert:

 
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IFRIC D12-D14 Konzessionsvereinbarungen - Entwurf einer Stellungnahme

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Die Fair Value Option - Entwurf einer Übernahmeempfehlung

 

Die Entwürfe können von EFRAGs Website herunter geladen werden. Stellungnahmen zu beiden Dokumenten sollten an EFRAG bis spätestens 29. April 2005 gerichtet werden.

 

 

23. März 2005: IFRIC wird vom 31. März bis zum 1. April tagen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird in den Räumen des IASB in London am Donnerstag, den 31. März, und Freitag, den 1. April, tagen. Die geplante Tagesordnung für die Sitzung sieht wie folgt aus:

 

Tagesordnung der IFRIC-Sitzung 31. März bis 1. April 2005

 

Donnerstag, 31. März 2005

 

bullet IFRIC 3 Emissionsrechte - Mögliche Ansätze für eine Überarbeitung von IAS 38
bullet IFRIC D9 Versorgungspläne mit garantierter Rendite auf geleistete Beiträge oder Nominalzahlungen - Durchsicht der eingegangenen Stellungnahmen
bullet IAS 19: Effekt von Mindestdotierungsanforderungen auf die die Vermögenswertobergrenze
bullet IFRIC D6 Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber
bullet IAS 11: Zusammenführung und Zerlegung von Verträgen

 

Freitag, 1. April 2005

 

bullet IAS 39: Wertminderung eines Beteiligungstitels
bullet IAS 39: Fremdwährungs-Wandelanleihen
bullet IFRS 2: Geschäftsvorfälle mit eigenen Anteilen und Geschäftsvorfälle auf Gruppenebene
bullet IFRIC D11 Änderungen an den Einzahlungen in Arbeitnehmer-Aktienkaufpläne (Employee Share Purchase Plans, ESPP)
bullet IFRIC D10 Schulden, die infolge einer Präsenz in einem bestimmten Markt entstehen - Elektro- und Elektronikschrott
bullet Agendakomitee: Sachverhalte, die zur Ablehnung vorgeschlagen werden
bullet Tätigkeiten anderer Interpretationsgremien

 

 

22. März 2005: IFAC-Board streicht das Erfordernis von IFRS für KMU heraus

 

Auf seiner Sitzung in der letzten Woche verständigte sich die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) darauf, neue Initiativen zu starten, um den Bedürfnissen von Entwicklungsländern gerecht zu werden. Betont wurde erneut, dass International Financial Reporting Standards benötigt werden, die wirksam in Entwicklungsländern eingeführt werden können, v.a. durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 70 KB).

 

 

22. März 2005: Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am 18. März 2005 in London zusammen. Nachfolgend stellen wir die vorläufige und nicht amtliche Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben. Obwohl IASB und IFRIC eine Vorgehensweise etabliert haben, nach der sie ihre Sitzungspapiere Beobachtern zugänglich machen, gibt es kein vergleichbares Vorgehen auf Seiten der IASC-Stiftung. Dadurch wird es teilweise schwierig, der Diskussion zu folgen, was negative Auswirkungen auf die nachfolgende Mitschrift hat.

 

Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

18. März 2005, London

 

Allgemeines

 

Auf der Sitzung im Juni wird Boardmitglied James Leisenring eine Präsentation über die Vorzüge eines Rahmenkonzeptes halten. Bei dieser Präsentation soll auch gezeigt werden, warum ein solches Rahmenkonzept notwendig ist und warum das bestehende um Entwicklungen in der Theorie der Rechnungslegung über die letzten 20 Jahre aktualisiert werden muss.

 

Überprüfung des Standardentwicklungsprozesses des IASB

 

Der Ausschuss der IASCF-Treuhänder, der sich mit Verfahrensfragen befasst, übergab das vom IASB vorgeschlagene "Verfahrenshandbuch" an die Treuhänder. Das Handbuch wird mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden, man hoffe auf Anfang April 2005. Der Board beabsichtigt, sich in der Zwischenzeit bereits an die im Handbuch ausgeführten Verfahrensweisen zu halten.

 

Beirat (Standards Advisory Council, SAC)

 

bullet Der SAC wird auf ungefähr 35 bis 40 Mitglieder reduziert.
bullet Die Mitgliedschaft wird neu ausgerichtet, damit sich der SAC mehr auf strategische denn fachliche Fragestellungen konzentrieren kann (höchstwahrscheinlich weniger Mitarbeiter aus Fachabteilungen und mehr Analysten und Unternehmensvertreter).
bullet Der Vorsitzende (der kein Mitglied des IASB, kein Treuhänder und kein Angehöriger des Stab ist) wird von den Treuhändern ernannt.
bullet Der Vorsitzende wird als bezahlte Halbtagsstelle ausgestaltet sein.
bullet Der Nominierungsausschuss der Treuhänder hofft, den Vorsitzenden (und möglicherweise auch den stellvertretenden Vorsitzenden) sowie die neue Zusammensetzung des SAC für die Junisitzung der Treuhänder zur Beschlussfassung vorliegen zu haben.
bullet Viele der vorgeschlagenen Änderungen kamen aus der eigenen Verfahrensüberprüfung des SAC.

 

Interpretationsgremium (International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC)

 

bullet Mehrere Treuhänder äußerten Bedenken hinsichtlich des Interpretationsprozesses. Einige dieser Bedenken wurden aufgeworfen, als der Einfluss der Boards bei der Annahme [der Interpretationen oder Interpretationsentwürfe] beschrieben wurde.
bullet Die Ergebnisse einer Verfahrensüberprüfung durch IFRIC, einschließlich der Verbesserungen seiner Prozesse, werden schriftlich festgehalten und mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Da IFRIC ein fester Ausschuss des IASB ist, ist es wahrscheinlich, dass das endgültige Dokument mit den Verfahrensweisen Teil des Verfahrenshandbuches des IASB werden wird.

 

Überprüfung der Satzung

 

Allgemeines

 

bullet Es wird ein neuer Unterparagraph hinsichtlich der Notwendigkeit, die Bedürfnisse von KMU bei der Entwicklung von Standards zu berücksichtigen, eingefügt.
bullet Der Vorschlag, die Anzahl der Treuhänder von 19 auf 22 zu erhöhen, wurden angenommen.
bullet Nach einer ausführlichen Diskussion wurde der Vorschlag, die regionale Verteilung der Treuhänder mit jeweils sechs Vertretern aus Nordamerika, Europa und Asien/Ozeanien sowie vier anderweitigen Vertretern gebilligt. Allerdings soll diese Entscheidung im Juni noch einmal bestätigt werden, um der Europäischen Kommission die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.
bullet Die Treuhänder werden höchstwahrscheinlich einen "Kontaktausschuss" bilden, der sich aus interessierten Gruppen zusammensetzt und in den Prozess der Nominierung neuer und Wiederbenennung bestehender Treuhänder eingebunden wird. Der Ausschuss wird beratende Funktion haben und Empfehlungen an die Treuhänder aussprechen, die dann eine Entscheidung fällen würden.
bullet Die Vorsitzende der Stiftung könnte sein Amt bis zu sechs Jahre lang ausüben, gerechnet ab dem Tag der Bestellung, auch wenn das insgesamt zu einer Verlängerung seiner Amtsperiode über den Sechsjahresturnus hinaus führen würde.

 

Aufsicht

 

Nach langer Diskussion genehmigten die Treuhänder den vorgeschlagenen Paragraphen in der Satzung, wonach die Treuhänder das fachliche Themenprogramm des IASB zwar zur Kenntnis, nicht aber beeinflussen würden. Einige Treuhänder merkten an, dass die Wahrung der Unabhängigkeit des IASB seine wichtigste Aufgabe sei, auch wenn es ein langer Weg gewesen sei, die Einflussnahme der Treuhänder auf "Unabhängigkeit mit Rechenschaft" zu begrenzen.

 

Mittelaufbringung

 

Die Treuhänder kamen überein, zu einer vergleichbaren Formulierung wie der jetzt in der Satzung vorliegenden zurückzukehren ("Verantwortung übernehmen").

 

Zusammensetzung des Boards

 

bullet Der Umfang des IASB wird bei 14 Mitgliedern bleiben.
bullet Die gegenwärtige Bestimmung hinsichtlich zweier zeitanteiliger Sitze wird beibehalten.
bullet Es sollte keine explizite regionale Gewichtung vorgenommen werden.
bullet Die vorgeschlagene Aufweichung der Kriterien hinsichtlich des fachlichen Hintergrunds wurde angenommen.

 

Abstimmungen im Board

 

Die vorgeschlagene Änderung wurde angenommen: Danach sind neun von 14 Stimmen (anstelle einer einfachen Mehrheit) erforderlich, um einen Entwurf, einen endgültigen IFRS oder eine IFRIC Interpretation zu verabschieden.

 

IFRIC

 

bullet Es wurden keine Änderungen an der Satzung vorgeschlagen, aber die Treuhänder werden IFRICs Anregungen aus der eigenen Überprüfung der Verfahrensweise mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlichen und möglicherweise Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen.

 

SAC

 
bullet Der Vorsitz sollte von Board und Stab unabhängig sein.
bullet Der Vorsitz sollte als bezahlte Halbtagsstelle ausgestaltet sein.
bullet Die Treuhänder werden die vorgeschlagene Satzung des SAC wahrscheinlich auf der Juni-Sitzung formal absegnen. Dabei wird es sich um ein "Verfahrensdokument" handeln und nicht um einen Teil der Satzung.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Mitschriften von Beobachtern, die der Sitzung der Treuhänder der IASCF beigewohnt haben, und sollte nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung angesehen werden.

 

 

22. März 2005: Notizen von der Board-Sitzung am 17. März 2005

 

Wir haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 15.-17. März 2005 in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

22. März 2005: Notizen von den Gesprächen am Runden Tisch zur Fair Value Option am 16. März 2005

 

Am Mittwoch, den 16. März 2005, lud der Board zu öffentlichen Gesprächen am Runden Tisch über die Fair Value Option. Sie finden unsere Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch als Teil unserer zusammenfassenden Seite über die März-Sitzung des IASB.

 

 

22. März 2005: Notizen von der Board-Sitzung am 15. März 2005

 

Wir haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 15.-17. März 2005 in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

15. März 2005: Brief von EFRAG zur Überprüfung der IASCF-Satzung

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme an die Treuhänder der IASCF-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, abgegeben. Die Stellungnahme erfolgte als Antwort auf die durch die Treuhänder vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung. Klicken Sie hier für den Brief von EFRAG (in englischer Sprache, 96 KB). Ein Ausschnitt:

 

Wir sind über die im Konsultationspapier unterbreiteten Änderungsvorschläge enttäuscht. Es scheint, als hätten die Treuhänder viele von europäischer Seite geäußerte Bedenken ignoriert, und zwar, obwohl von vielen verschiedenen europäischen Institutionen zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet worden sind.

Viele Organisationen haben vorgeschlagen Wege zu finden, wie europäische Vertreter stärker in der einen oder anderen Weise eingebunden werden können. Die Vorschläge [der Treuhänder] scheinen uns aber eher die europäische Mitwirkung verwässern zu wollen. Umso enttäuschender ist es deshalb, dass die in dem Dokument zur Überprüfung der Satzung enthaltenen Vorschläge in so geringer Weise auf die Ideen eingehen, die im Rahmen der vorhergehenden Beratungsrunde, einschließlich der offenen Gespräche, die im Verlauf des Jahres 2004 stattgefunden haben, vorgebracht worden sind. Die wesentlichen Sachverhalte, die unserer Ansicht nach einer Überholung bedürfen, sind:

bullet Rechenschaft von und Aufsicht über Treuhänder und Board;
bullet die Führungsstruktur; sowie
bullet die Zusammensetzung von Treuhändern und Board.

 

 

15. März 2005: Irland weitet IFRS auf alle Unternehmen aus

 

Die irische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das allen Unternehmen in Irland eine Bilanzierung nach IFRS in Einzel- und Konzernabschluss gestattet. Die Verordnung, mit der das Gesetz in Kraft gesetzt wird, können Sie hier herunterladen (Dokument in englischer Sprache, 997 KB).

 

 

15. März 2005: Morgen finden Gespräche zur Fair-Value-Option statt

 

Der IASB hat für die Gespräche am Runden Tisch den vorläufigen Entwurf eines möglichen neuen Ansatzes für die Fair-Value-Option in IAS 39 freigegeben. Der Board wird die Gespräche am Mittwoch, den 16. März 2005 (morgen) im Londoner Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street, in der Zeit von 8.30 bis 17.15 Uhr abhalten. Auch wenn bereits alle Beobachterplätze bei den Gesprächen vergeben sind, können Sie die Gespräche live verfolgen (wählen Sie dazu 0044 (0)20 8322 2188, Zugangscode 531524 und #-Zeichen). Die Gebühren entsprechen den Kosten für ein englisches Standardgespräch. Anrufer außerhalb Großbritanniens bezahlen den internationalen Satz nach Großbritannien. Die Sitzung wird nicht über das Internet übertragen. Den Entwurf sowie die Teilnehmerliste können Sie von der Website des IASB herunterladen.

 

 

14. März 2005: Angabe der Auswirkungen australischer IFRS

 

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen 35seitigen Ratgeber veröffentlicht, der Mandanten, Partner und Mitarbeitern bei der Erstellung der Angaben nach AASB 1047 Disclosing the Impacts of Adopting Australian Equivalents to International Financial Reporting Standards für Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2005 enden, behilflich sein soll. Der Ratgeber veranschaulicht einige der möglichen Ansätze, die bei der Angabe der Auswirkungen einer Anwendung australischer IFRS zur Anwendung gelangen können, anhand von Beispielen. Unternehmen sollten selbstverständlich einen Ansatz wählen, der ihren Verhältnissen am besten gerecht wird und ausreichend Details vermittelt, so dass die Adressaten die wesentlichen Einflüsse auf den Abschluss verstehen können. Klicken Sie hier, um Disclosing the Impacts of Adopting Australian Equivalents of IFRSs herunterzuladen (in englischer Sprache, 657 KB).

 

 

13. März 2005: Chinesische Version von IFRS in your Pocket 2005

 

Deloitte hat eine chinesische Übersetzung des beliebten Schnellratgebers zur internationalen Rechnungslegung - IFRS in your pocket 2005 -  veröffentlicht (836 KB). Wie die englische Version enthält der 67seitige Ratgeber Informationen über:

 
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den Aufbau des IASB und Kontaktdetails

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die Anwendung von IFRS in der Welt, einschließlich Updates in Europa, Asien, den USA und Kanada

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Zusammenfassungen jedes Standards (bis IFRS 6) und jeder Interpretation (bis IFRIC 5) sowie des Rahmenkonzeptes und des Vorwortes zu den IFRS

bullet

Hintergründe und vorläufige Beschlüsse aller gegenwärtig anhängigen Projekte des IASB

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die zeitliche Entwicklung von IASC und IASB

 

Die englische und die spanische Version des Ratgebers können Sie hier beziehen.

 

 

9. März 2005: Konvergenzgespräche mit Japan

 

Verstreter des IASB, unter ihnen der Vorsitzende Sir David Tweedie, führen in dieser Woche Gespräche mit Vertretern des japanischen Accounting Standards Board (ASBJ). Die Gespräche sind Teil einer zwischen den zwei Boards getroffenen Vereinbarung, die darauf abzielen, Unterschiede zwischen den IFRS und den japanischen Rechnungslegungsstandards zu beseitigen. Der gegenwärtige Themenbereich der Konvergenzüberlegungen ist insofern begrenzt, als dass man sich nicht mit folgenden Verlautbarungen beschäftigen will:

 
bullet Standards, die nach dem 31. März 2004 herausgegeben wurden - IFRS 5 und 6;
bullet Standards, die am oder vor dem 31. März 2004 herausgegeben und erst "kürzlich entwickelt" wurden - was die verbesserten 14 Standards, die vom IASB im Dezember 2003 herausgegeben wurden, sowie IFRS 2 bis 4 umfassen würde;
bullet Standards, die im Zuge der gemeinsamen Projekte von IASB und dem US-amerikanischen FASB einer kritischen Durchsicht unterzogen werden (sollen) - wozu gegenwärtig IAS 12, 14, 19, 20, 37 und 39 gehören;
bullet Standards, die infolge von Unterschieden in den entsprechenden Rahmenkonzepten oder grundlegenden Auffassungen voneinander abweichen - der ASBJ zählt dazu seinen beibehaltenen Standard zur Interessenzusammenführungsmethode bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen;
bullet Standards, deren Vorschriften Gegenstand rechtlicher Beschränkungen sind oder als gegenwärtig nicht anwendbar angesehen werden.

 

Ebenso sollen die Unterschiede in den Rahmenkonzepten beider Boards nicht auf mögliche Konvergenz untersucht werden.

 

 

5. März 2005: IOSCO-Bericht zur Stärkung der Finanzmärkte

 

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht mit dem Titel Strengthening Capital Markets Against Financial Fraud (Stärkung der Finanzmärkte gegen Finanzbetrug) veröffentlicht. Der Bericht basiert auf einer Untersuchung der jüngsten Finanzskandale großer, global tätiger Unternehmen. IOSCOs Ziel besteht darin, mögliche Schwachstellen im internationalen Finanzsystem zu erkennen und zu entscheiden, wie diese Schwachstellen angegangen werden können. Der Bericht zeigt sieben einzelne Gebiete auf, die in vielen Finanzskandalen, die in der letzten Zeit für Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt haben, eine herausragende Rolle spielten:

 
bullet die Unternehmensverfassung, einschließlich der Rolle unabhängiger Direktoren, dem Schutz von Minderheitsaktionären, der Aufsicht durch die Wirtschaftsprüfer sowie Interessenkonflikten, die durch Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen getätigt wurden;
bullet die Wirtschaftsprüfer und Prüfungsstandards, einschließlich der Unhängigkeit des Prüfers und der Prüferrotation;
bullet die Angabeerfordernisse des Emittenten, einschließlich einer Lageberichterstattung über wesentliche Ereignisse und Einflussgrößen, die sich auf den Emittenten auswirken können;
bullet die Regulierung und Transparenz des Wertpapiermarkts, einschließlich der Angaben von Seiten des Emittenten und der Transparenz der Preisbildungsmechanismen im Wertpapiermarkt;
bullet die Rolle und die Pflichten der Marktintermediäre;
bullet die Verwendung komplexer Unternehmensstrukturen und Zweckgesellschaften; und
bullet die analytische Integrität und Unabhängigkeit privater Analysten.
 

Der Bericht diskutiert für jedes der sieben Gebiete, welche Sachverhalte durch die jüngsten Finanzskandale hervorgerufen wurden und ob gegenwärtig internationale Standards oder Prinzipien bestehen, um die erkannten Sachverhalte zu beseitigen oder anzugehen. IOSCO sieht die Priorität darin, die Einführung jener internationalen Standards und Prinzipien zu fördern, die bereits entwickelt worden sind, und die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung zu erleichtern, damit die bestehenden Wertpapiergesetze und -vorschriften vollumfänglich durchgesetzt werden können. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die beiden englischsprachigen Dokumente herunter zu laden:

 

bullet IOSCO-Bericht (334 KB)
bullet Presseerklärung (231 KB)

 

 

4. März 2005: Zeiten und Tagesordnung für die März-Sitzung des IASB stehen fest

 

Der IASB hat bekannt gegeben, dass er seine monatliche Boardsitzung am Dienstag und Donnerstag, den 15. und 17. März 2005, in seinen Räumen in London abhalten wird. Am Mittwoch, den 16. März 2005, wird der Board Gespräche am Runden Tisch über die Fair Value Option führen.

 

IASB Meeting: Tagesordnung

15. – 17. März 2005, London

 

Dienstag, 15. März 2005

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Rechnungslegungsstandards für nicht öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen

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ED 7 Finanzinstrumente: Angaben

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Übergangsvorschriften bei Anwendung der Fair Value Option

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Finanzinstrumente: Konvergenz mit US GAAP (Unterrichtseinheit)

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Kurzfristige Konvergenz - Steuern

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Segmentberichterstattung

 

Mittwoch, 16. März 2005

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Finanzinstrumente: Fair Value Option
Der IASB hat für die Gespräche am Runden Tisch einen vorläufigen Entwurf eines möglichen neuen Ansatzes für die Fair Value Option in IAS 39 veröffentlicht. Die Gespräche sollen am 16. März 2005 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Crowne Plaza City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London, stattfinden. Sie können den Entwurf von der Website des IASB herunterladen (in englische Sprache).

 

Donnerstag, 17. März 2005

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Instrumente mit Gläubigerkündigungsrechten

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Finanzgarantien und Kreditversicherungen

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IFRIC Update: Anwendung der Methode der Neuformulierung von Vorjahreszahlen nach IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern

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Unternehmenszusammenschlüsse II – Vorgehen bei Anwendung der Kaufpreismethode

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Schulden und Eigenkapital

 

Ferner werden am Freitag, den 18. März 2005, die Treuhänder der IASC-Stiftung im Crowne Plaza St James Hotel, Buckingham Gate, London SW1, zu einer Sitzung zusammenkommen. Die öffentliche Sitzung findet in der Zeit von 8 bis 13 Uhr statt. Für mehr Informationen siehe unsere Nachricht vom 2. März 2005. Beachten Sie bitte, dass dies nicht dasselbe Crowne Plaza Hotel ist, in dem die Diskussionen um die Fair Value Option am 16. März stattfinden.

 

 

4. März 2005: Drei Vorschläge von IFRIC zur Abbildung von Konzessionsvereinbarungen

 

das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat drei zusammenhängende Interpretationsentwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht (alle Dateien in englischer Sprache):

 
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D12 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model (Konzessionsvereinbarungen - Bestimmung des Rechnungslegungsmodells, 131 KB)

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D13 Service Concession Arrangements - the Financial Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Finanzielle-Vermögenswerte-Modell, 98 KB)

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D14 Service Concession Arrangements - the Intangible Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Immaterielle-Vermögenswerte-Modell, 107 KB)

 

Konzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, bei denen eine Regierung oder eine anderweitige Körperschaft Verträge mit privatwirtschaftlichen Betreibern abschießt, deren Inhalt die Bereitstellung öffentlicher Dienste wie bspw. Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser ist. D12 schlägt vor, dass, wenn der Konzessionsgeber die Kontrolle darüber behält, wie die Infrastruktureinrichtung während und nach der Konzession genutzt wird (wie dies häufig der Fall ist), der Betreiber diese Infrastruktureinrichtung nicht als Sachanlagevermögen bilanzieren soll. Der Betreiber kann derartige Einrichtungen für Zwecke der Konzession herstellen oder erwerben. Wenn er dies tut, so soll er die für den Konzessionsgeber durchgeführten Baumaßnahmen als Fertigungsauftrag bilanzieren und die Rechte, die er im Gegenzug vom Konzessionsgeber erhält, als Vermögenswert ansetzen. D13 und D14 geben Hinweise, wie der Betreiber die maßgeblichen IFRS anwenden sollte, wenn er einen finanziellen bzw. einen immateriellen Vermögenswert ansetzt. Beide Entwürfe behandeln den Ansatz von Fertigungserlösen und -kosten sowie von Konzessionsrechten und -pflichten (wie Reparatur- und Instandhaltungsverpflichtungen) dem Grunde und der Höhe nach. IFRIC schlägt vor, dass die drei Interpretationen für Geschäftsjahre, die an oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen, in Kraft treten. Eine vorzeitige Anwendung würde zugelassen. Stellungnahmen werden bis zum 3. Mai 2005 erbeten.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 76 KB).

 

3. März 2005: Statistische Datenbank auf den neuesten Stand gebracht

 

Auf unserer englischen Site www.iasplus.com wurde die statistische Datenbank zur Globalisierung der weltweiten Kapitalmärkte auf den neuesten Stand gebracht. Die Globalisierung stellt einen wichtigen Grund für Forderung nach weltweiten Rechnungslegungsstandards dar.

 

 

3. März 2005: Entwurf einer Vereinbarung zu nationalen Standardsettern und IASB

 

Der IASB und die Standards setzenden Rechnungslegungsgremien in der Welt erbitten Stellungnahmen zum Entwurf einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über die Rolle nationaler und regionaler, Standards setzender Rechnungslegungsgremien und deren zukünftiges Verhältnis zum IASB. Mit dem Entwurf wird beabsichtigt, eine gemeinsame Vorstellung der jeweiligen Rollen von nationalen bzw. regionalen Standardsettern und IASB bei der Erarbeitung eines einzigen Kanons hochwertiger, verständlicher und durchsetzbarer weltweiter Rechungslegungsstandards zu entwerfen. Ein Vorentwurf der Vereinbarung wurde auf der Sitzung der Standardsetter der Welt im September 2004 diskutiert. Der IASB erbittet Stellungnahmen bis zum 29. Juli 2005. Er beabsichtigt, einen Vergleich der Stellungnahmen und des überarbeiteten Entwurfs der Vereinbarung bei der Sitzung der Standardsetter der Welt im September 2005 vorzustellen. Klicken Sie für die folgenden Dokumente (in englischer Sprache) auf die jeweiligen Links:

 
bullet Entwurf einer Vereinbarung (44 KB)
bullet Begleitschreiben des IASB (8 KB)

 

 

3. März 2005: SEC gewährt ausländischen Emittenten ein Jahr Aufschub bei der Anwendung von SOX 404

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat das Datum der Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts durch ausländische Emittenten und Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, abermals hinausgeschoben. Abschnitt 404 fordert von Unternehmen, dem Jahresabschluss einen Bericht des Managements über die internen Kontrollen des Unternehmens bei der Finanzberichterstattung und einen begleitenden Bericht des Wirtschaftsprüfers beizufügen. Nach der jüngsten Fristverlängerung müssen ausländische Emittenten, die Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, die Vorschriften über die internen Kontrollen erstmals für Geschäftsjahre befolgen, die am oder nach dem 15. Juli 2006 enden. Das entspricht einem einjährigen Aufschub, gerechnet vom ursprünglichen verlautbarten Datum 15. Juli 2005. Die SEC merkt dazu an, dass der Grund für die Fristverlängerung für ausländische Unternehmen darin bestünde, dass „viele ausländische Emittenten neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechnungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.“ Sie können die Presseerklärung und die überarbeitet Vorschrift der SEC durch Anklicken der nachfolgenden Links einsehen (beide in englischer Sprache):

 
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Presseerklärung

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Überarbeitete SEC-Vorschrift

 

 

2. März 2005: Nachhaltige Befolgung von Sarbanes-Oxley

 

Als Antwort auf das zwingende Erfordernis, mehr Disziplin, Vorhersagbarkeit und Nutzen in die Befolgung von Abschnitt 404 zu bringen, haben unsere amerikanischen Kollegen eine neue Veröffentlichung mit dem Titel Under Control: Sustaining Compliance with Sarbanes-Oxley in Year Two and Beyond (Unter Kontrolle: Nachhaltige Befolgung von Sarbanes-Oxley im zweiten Jahr und danach) herausgegeben. Die Publikation diskutiert geradeheraus die wesentlichen Kriterien der Nachhaltigkeit und gibt in einfachem Englisch Hinweise, wie man langfristig Nutzen aus internen Kontrollsystemen ziehen kann. Das Papier erklärt die Kernideen mit klaren und einfachen Worten, enthält praktische Ratschläge und analysiert entscheidende Schwächen, die viele Unternehmen im ersten Jahr ihrer Bemühungen erfahren haben. Sie können die englischsprachige Publikation hier herunterladen (409 KB).

 

 

2. März 2005: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D11

 

Auf unserer englischen Website wurde die Stellungnahme von Deloitte zu IFRICs Entwurf einer Interpretation D11 Changes in Contributions to Employee Share Purchase Plans (ESPPs) (Änderungen an Beiträgen zu Mitarbeiteraktienerwerbsplänen; in englischer Sprache, 114 KB) eingestellt.

 
Unsere Stellungnahme räumt ein, dass die Definition des Terminus "Ausübungsbedingung" in IFRS 2.BC7 zu der in D11 vorgeschlagenen Lösung führen könnte. Nach Ansicht von Deloitte bestünde jedoch "eine sachgerechtere Abbildung der Entscheidung des Mitarbeiters, seine Beiträge in den Plan einzustellen, darin, den Aufwand für den Teil der aktienbasierten Vergütung bis zu dem Datum zu erfassen, an dem der Mitarbeiter sich entschließt, sein Konto abzuziehen. Diese Sichtweise ist allerdings durch die gegenwärtige Fassung von IFRS 2 nicht gedeckt."

 

Sie finden alle Stellungnahmen von Deloitte an das IASC, SIC, IASB und IFRIC hier.

 

 

2. März: Treuhänder der IASCF tagen am 18. März 2005

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, die den IASB überwacht, werden am Freitag, den 18. Februar 2005, zu einer Sitzung in London zusammenkommen. Bei dem Treffen ist auch eine für die Öffentlichkeit zugängliche Sitzung mit Mitgliedern des IASB vorgesehen, bei der deren Arbeitsprogramm und -prioritäten besprochen sowie eine Rückschau auf das vorgeschlagene "Verfahrenshandbuch bei der Standardsetzung" gehalten werden sollen. Daneben stehen die Besetzung und die Aufgaben eines wiedergebildeten Standards Advisory Councils (SAC) sowie die Wiederernennung von drei Board-Mitgliedern, deren Amtszeit zum 30. Juni 2005 ausläuft, auf der Tagesordnung. Bei den Board-Mitgliedern handelt es sich um Robert Garnett, Gilbert Gelard und James Leisenring. Aus der Tagesordnung ist zu entnehmen, dass die Treuhänder beabsichtigen, auf ihrer Märzsitzung eine Entscheidung über die erneute Ernennung zu fällen.

 

 

1. März: Der IASB plant "Roadshows" in Europa für 2005

 

Der IASB hat angekündigt, dass er im Jahr 2005 eine Reihe von Informationsveranstaltungen gemeinsam mit nationalen Standardsettern abhalten will. Jede Veranstaltung wird typischerweise aus einer Reihe von dreistündigen Sitzungen mit jeweils 20 Finanz- und Rechnungswesenvorständen und einer Pressekonferenz bestehen. Der Zweck dieser Informationsveranstaltungen besteht in der "Aufnahme von interaktiven und geselligen Diskussionen auf höherer Ebene über gegenwärtige und zukünftige Projekte des Boards." Derartige Veranstaltungen werden momentan für Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden, die Schweiz sowie Spanien geplant. Eine zweite Runde von Informationsveranstaltungen wird im weiteren Verlauf des Jahres 2005 in Dänemark, Finnland, Griechenland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und Ungarn stattfinden.

 

 

1. März 2005: Neue Global Investment Reporting Standards genehmigt

 

Der Vorstand des Instituts der Finanzanalysten (Chartered Financial Analysts Institute, CFA Institute) hat die überarbeiteten Global Investment Reporting Standards (GIPS®) genehmigt. Die überarbeiteten GIPS Standards, die gemeinsam von Finanzanalystengruppen in mehr als 20 Ländern entwickelt wurden, stellen die umfassendste und wichtigste Überarbeitung der Standards seit ihrer Einführung im Jahr 1999 dar. Sie können die Standards in englischer Sprache von der Website des CFA Institute herunterladen. Dort ist auch ein Dokument mit häufig gestellten Fragen und ein Vergleich der überarbeiteten Vorschriften mit den 1999er Standards verfügbar.

 

 

1. März: IFAC richtet Aufsichtsorgan ein

 

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Aufsichtsorgan mit dem Namen "Public Interest Oversight Board" eingrichtet, das die Arbeiten der Ausschüsse zur Setzung von Prüfungs-, Beratungs- und ethischen Standards sowie ihr Programm zur Befolgung der Standards durch die Mitglieder überwachen soll. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 69 KB)

 

 

1. März 2005: Neue Ausgabe des US Accounting Roundup-Newsletters verfügbar

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters vom 28. Februar 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (349 KB). Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen Entwicklungen beim FASB (einschließlich FSP FAS 19-a zu Kosten stillgelegter Bohrlöcher), beim AICPA (einschließlich eines Technical Practice Aid zu Sach- und Schadensversicherungsvereinbarungen sowie eines Vorschlags eines Practice Aid zu Angaben über derivative Kreditzusagen), bei der SEC (einschließlich Klarstellungen zur Kapitalflussrechnung und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen) sowie beim IASB. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

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