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IFRS Nachrichten - Mai 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2005 – Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

31. Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte an CESR bezüglich der Gleichwertigkeit von GAAP

 

Deloitte hat dem Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) eine Stellungnahme zukommen lassen zu dessen vorläufigen Schlüssen, dass die kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards im Großen und Ganzen „als - unter der Voraussetzung einiger weiterer Angaben - den IFRS gleichwertig“ anzusehen seien für den Zweck der Zulassung von nichteuropäischen Unternehmen zu den europäischen Wertpapiermärkten. Die Europäische Kommission prüft, ob es zulässig sein soll, kanadische, japanische und/oder US-amerikanische Rechnungslegungsstandards nach 2007 weiterhin anzuwenden, und hat CESR um seine Meinung gebeten. Die Kommission hat CESR außerdem gebeten, in seiner Stellungnahme zur Gleichwertigkeit eine Beschreibung der Durchsetzungsmechanismen mit aufzunehmen, die in jedem Land bestehen. Die Stellungnahme von CESR wird von der Kommission bis zum 30. Juni 2005 erwartet. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

bullet Vorläufige Schlüsse von CESR (1.048 KB)
bullet Pressemitteilung (69 KB)

 

CESR hat um Stellungnahme zu seinen vorläufigen Schlüssen gebeten. Die Stellungnahme von Deloitte (in englischer Sprache, 35 KB) sagt aus:

 

Wir glauben, dass dieses Projekt zur Gleichwertigkeit einen wertvollen Beitrag zum allseitigen Verständnis sowohl der Gemeinsamkeiten als auch der Unterschiede zwischen den tonangebenden Sätzen von Rechnungslegungsstandards leistet, und wir unterstützen das Konzept, das den Fokus auf „reale Auswirkungen von Investorverhalten“ und wirkungsvolle Gegenmittel, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Investoren ausgerichtet sind, legt. Wir haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Rolle und der Befugnisse des Prüfers in dieser Beziehung. Diesen Bedenken widmen wir uns in unseren genaueren Ausführungen.

 

 

31. Mai 2005: Introduktion til de internationale regnskabsstandarder

 

Unsere Kollegen von Deloitte Dänemark haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel IFRS – Eine Einführung in die internationalen Rechnungslegungsstandards (in dänischer Sprache) herausgebracht. Die Einführung fasst jeden IAS/IFRS und die entsprechenden Interpretationen (IFRIC/SIC) ebenso zusammen wie die Hauptunterschiede zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Veröffentlichung beinhaltet außerdem eine kurze Einführung in die Schlüsselfaktoren eines erfolgreichen Übergangs auf IFRS und hilfreiche Prüflisten zu den Hauptunterschieden zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsgrundsätzen und zu den dänischen Bilanzierungsregeln, die für dänische Unternehmen selbst bei einer Berichterstellung anhand IFRS Geltung haben. Laden Sie Introduktion til de internationale regnskabsstandarder herunter (in dänischer Sprache, 2,4 MB).

 

 

30. Mai 2005: Prüfungshinweise des PCAOB zu XBRL-Daten

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat Hinweise des Stabs in Frage-Antwort-Form für Prüfer herausgegeben, die zu prüfen haben, ob XBRL-Daten (eXtensible Business Reporting Language, erweiterbare Finanzberichtserstattungssprache), die unter dem freiwilligen Programm der SEC zur Berichterstattung mit XBRL veröffentlicht werden, den entsprechenden bei der SEC offiziell eingereichten Informationen entsprechen. Die Hinweise in Frage-Antwort-Form finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

30. Mai 2005: Umfrage zeigt Kapitalmarkt unvorbereitet auf IFRS

 

Eine Umfrage bei zwölf führenden Investmentbanken und 30 amtlich zugelassenen Wertpapieranalysten in London durch die Finanzkommunikationsberater Citigate Dewe Rogerson hat gezeigt, dass die Investmentbanken "im Großen und Ganzen eine ‚Abwarten und Tee trinken’-Haltung hinsichtlich der Überleitung von IFRS-Änderungen bezüglich Finanzmodellen und -prognosen einnehmen. […] Es besteht ein Risiko, dass Marktbewertungen und Aktienpreise einer längeren Schwankungsperiode unterworfen sein werden, während unter Marktanalysten uneinheitliche Meinungen herrschen und kein konsistenter Zugang zur Interpretationen von Finanzdaten und IFRS vorhanden sein wird." Der Umfrage zufolge

 

bullet haben nur zwei der zwölf Investmentbanken Hinweise für ihre Analysten zur Verfügung gestellt, wie IFRS in ihre Prognosemodelle zu integrieren sind;
bullet bieten drei Viertel der Investmentbanken ihren Analysten überhaupt kein formelles Training zur Einführung von IFRS;
bullet hat die Hälfte der befragten Analysten gar keine Änderungen an ihren Prognosemodellen für Unternehmen vorgenommen, während weitere 23% nur Teiländerungen vorgenommen haben;
bullet erhielten fast ein Drittel der Analysten von den Unternehmen keinerlei Informationen über die Auswirkungen von IFRS. Weniger als 20% der befragten Analysten gaben an, ausreichend Informationen von den Unternehmen erhalten zu haben;
bullet stimmten alle darin überein, dass die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung die Teile des Abschlusses seien, die am stärksten von IFRS beeinflusst sein würden, und gaben damit einen verstärkten Fokus auf den Cash Flow zu erkennen;
bullet gab die Hälfte der Analysten an, ihre Bewertungsmethoden als Ergebnis der Einführung von IFRS nicht ändern zu wollen, obwohl viele Umfrageergebnisse den möglichen Einfluss auf Unternehmenswertkennzahlen, die Analyse der Summe der einzelnen Unternehmensteile und Dividendenzahlungen hervorhoben.

 

Der Bericht weist auf eine Reihe von Auswirkungen der Ergebnisse hin, unter anderem die starken Schwankungen der Gewinnprognosen, den verstärkten Fokus auf den Cash Flow und die nachteiligen Auswirkungen auf Makrodaten, die von den Investmentbanken zur Verfügung gestellt werden. Die Presseerklärung findet sich hier (in englischer Sprache, 58 KB). In der Erklärung finden Sie einen aktiven Link zu einer zusammenfassenden Darstellung der Ergebnisse der Studie (ebenfalls in englischer Sprache).

 

 

30. Mai 2005: Kommissar McCreevy äußert sich zu IFRS

 

In einer Rede mit dem Titel Das Umfeld für Unternehmen in Europa verändert sich, die er auf der Jahreskonferenz des irischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICPAI) hielt, äußerte sich EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zu verschiedenen Sachverhalten mit Bezug zu IFRS. Unter anderem sagte er Folgendes:

 

bullet Rechnungslegung und Prüfung: Die globale Herausforderung für Regulatoren: „Die Verflechtung der Märkte sind der Hauptgrund, aus dem Europa vor fünf Jahren für die Einführung von IFRS gestimmt hat. […] Dieser Schritt wurde gemacht, weil er die Konvergenz internationaler Rechnungslegungsstandards fördert und dafür sorgt, dass die Attraktivität unserer Kapitalmärkte für die Emittenten von Wertpapieren aus Übersee nicht abnimmt. Doch wichtiger noch ist die Tatsache, dass dieser Schritt den Zugang unserer Unternehmen zu anderen Märkten ebnet, in denen IAS akzeptiert werden.“
bullet Konvergenz und Gleichwertigkeit weltweit geltender Standards: „Das Erreichen fachlicher Gleichwertigkeit von IAS und US GAAP wäre ein bedeutender Schritt vorwärts. Aber wir sollten dort nicht innehalten. Es sollte eine deutliche und dauerhafte Anerkennung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards geben.“
bullet Interpretation der IFRS: „Eine Art und Weise, dies zu tun, die wir erwägen, besteht in der Einrichtung eines ‚Europäischen Forums’, das die interessierten Parteien zusammenführen würde: die Regulatoren, die Standardsetzer, die Ersteller von Abschlüssen und die Prüfer.“

 

Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 76 KB).

 

 

30. Mai 2005: AICPA empfiehlt FASB, sich der Rechnungslegungsstandards für KMU anzunehmen

 

Der Rat des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Council of the American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine Entscheidung getroffen, wonach die Geschäftsführung des AICPA angewiesen wird, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um, wo dies sachgerecht ist, auszuloten, an welchen Stellen mögliche Änderungen in Ansatz-, Bewertungs- und Angabestandards in Frage kommen, die sich auf private (nicht börsennotierte) Unternehmen beziehen. Die Presseerklärung des AICPA finden Sie hier (in englischer Sprache, 145 KB).

 

 

30. Mai 2005: Prince of Wales mahnt "Berichterstattung über Nachhaltigkeit" an

 

Im Rahmen einer am 25. Mai 2005 beim jährlichen Abendessen des  Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England & Wales, ICAEW) gehaltenen Rede hielt der Prince of Wales fest, dass die Wirtschaftsprüferzunft eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Verfahren spielt, Entscheidungsträger erfolgreich bei der Abwägung langfristiger Kosten gegen die Vorzüge einer nachhaltigen Beschaffung zu unterstützen. Er rief den Berufsstand dazu auf, mit Volkswirten, Akademikern und der Regierung zusammenzuarbeiten, um Wege zu finden, mit denen die Nachhaltigkeit ins Rampenlicht von Entscheidungsfindungsprozessen gerückt und durch sachgerechte Kosten-Nutzen-Analysen untermauert werden kann. Er sagte: "Die Bilanzierung hat nicht - zumindest nicht gegenwärtig - mit unseren Anforderungen an Informationen über Nachhaltigkeit Schritt gehalten. Und ich denke, dass wir diese Information überaus dringend benötigen, wenn wir eine beschleunigte Abfolge von durch Menschen verursachten Katastrophen in unserer überbevölkerten Welt abwenden wollen." Im Zusammenhang mit seiner Rede startete der Prince of Wales den ersten Bericht der Gruppe für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit (Accounting for Sustainability Group). Diese Arbeitsgruppe kam zusammen, um zu untersuchen, wie die öffentliche Beschaffungspolitik zur Nachhaltigkeit beitragen und die gesamte Wirtschaft in Richtung von mehr Nachhaltigkeit beeinflussen kann. Klicken Sie für mehr Informationen auf die nachfolgenden Links (Dokumente in englischer Sprache):

 

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Bericht von der Website des Prince of Wales

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Presseerklärung des ICAEW

 

 

29. Mai 2005: IFRS-Konzernabschluss und Checkliste für 2005

 

Am 21. Mai 2005 berichteten wir darüber, dass unsere internationalen Kollegen eine Publikation mit dem Titel "IFRS Musterkonzernabschluss und Checkliste zu Ausweis- und Anhangangaben" für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt haben (851 KB). Dabei handelt es sich um eine einzelne Datei. Aus Vereinfachungsgründen machen wir die beiden Teile als separate PDF-Dokumente zugänglich (beide in englischer Sprache):

 

 

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IFRS-Musterkonzernabschluss für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2005 endet (384 KB).

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IFRS-Ausweis- und Angabecheckliste für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2005 endet (574 KB).

 

 

28. Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen Ergänzungen an IFRS 6

 

Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf zu vorgeschlagenen Ergänzungen an IFRS 6 und den entsprechenden Ergänzungen an IFRS 1 eingestellt (in englischer Sprache, 57 KB). Wir unterstützen die Ergänzungen ohne jede Einschränkung. Nachfolgend ist ein Ausschnitt wiedergegeben.

 

Wir loben den Board, dass er unverzüglich gehandelt hat, um die Bedenken der Adressaten zu zerstreuen, die durch die offenkundige Inkonsistenz zwischen der Formulierung in Paragraph 36B von IFRS 1 und der Erörterung in der Grundlage für Beschlussfassungen zu IFRS 6 hervorgerufen wurden. Wir unterstützen die Ergänzungen wie im Entwurf vorgeschlagen und ermutigen den Board, seine Beratungen abzuschließen und die Ergänzungen in endgültiger Form bis zum 30. Juni 2005 herauszugeben.

 

 

28. Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D15

 

Wir haben unsere Stellungnahme zu IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt (in englischer Sprache, 45 KB). Nachfolgend ist ein Ausschnitt wiedergegeben. Alle Stellungnahme zurück bis 1995 finden Sie hier.

 

Wir sind der Ansicht, dass der Interpretationsentwurf eine sach- und praxisgerechte Interpretation von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (IAS 39) und unterstützen seine Freigabe. Dessen ungeachtet haben wir zwei grundlegende Anmerkungen. Zum einen möchten wir IFRIC deutlich ermutigen, klarzustellen, ob die Beurteilung strukturierter Produkte durch einen Erwerber zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses erforderlich ist. Es bestehen hinsichtlich dieses Sachverhaltes bereits unterschiedliche Ansichten, und D15 stellt eine Gelegenheit dar, diesen Umstand zu klären - ähnlich wie bei dem Sachverhalt, der in Paragraph 3(b) von D15 dargelegt wird. Zum anderen sollte IFRIC klarstellen, dass der Gegenstandsbereich von D15 allein auf die Entscheidung der "engen Beziehung" [zwischen den Risikocharakteristika von Trägervertrag und eingebettetem Derivat; Anm.] begrenzt ist und sich nicht mit den anderen Anforderungen in Paragraph 11 von IAS 39 befasst.

 

 

27. Mai 2005: Vergleich neuseeländischer IFRS mit den derzeitigen neuseeländischen Rechungslegungsgrundsätzen

 

Unsere Kollegen von Deloitte Neuseeland haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel Neuseeländische IFRS und neuseeländische Rechnungslegungsgrundsätze: Ein Vergleich (in englischer Sprache, 645 KB) herausgebracht. Dieser Ratgeber vergleicht die neuseeländischen „Äquivalente“ zu IFRS, wie sie vom neuseeländischen Board für Rechnungslegungsstandards (New Zealand Financial Reporting Standards Board, FRSB) für die Anwendung übernommen wurden, mit den derzeit gültigen neuseeländischen Rechnungslegungsgrundsätzen. In Neuseeland müssen berichtspflichtige Unternehmen die neuseeländischen IFRS spätestens ab Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Eine frühere Anwendung für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ist gestattet. Eine vorzeitige Anwendung vor dem 1. Januar 2005 ist nicht gestattet. Wenn ein Unternehmen sich entschließt, die neuseeländischen IFRS anzuwenden, so müssen sie in Gänze angewendet werden, eine Anwendung nur ausgewählter IFRS ist nicht zulässig. Es gibt eine Anzahl von Unterschieden zwischen den neuseeländischen IFRS und den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden:

 

bullet Einige Formulierungen sind verändert worden, um dem neuseeländischen Gesetzeshintergrund gerecht zu werden. So gibt es zum Beispiel Verweise auf das Rechnungslegungsgesetz von 1993.
bullet Es gibt zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen für gemeinnützige Unternehmen.
bullet In einigen Fällen hat der FRSB nur eine Alternative möglicher Optionen aus den IFRS zugelassen.
bullet Es gibt weitere Angabepflichten.

 

Weitere Vergleiche nationaler Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS finden Sie auf unserer englischen Seite.

 

 

27. Mai 2005: Namibia übernimmt IFRS

 

Alle inländischen börsennotierten Unternehmen Namibias müssen nach dem namibischen Börsengesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Übereinstimmung mit IFRS bilanzieren. Nicht börsennotierte namibische Unternehmen können wählen, ob sie IFRS oder namibische Rechnungslegungsgrundsätze verwenden wollen. Namibia arbeitet daran, die nationalen Rechnungslegungsgrundsätze bis zum 31. Dezember 2007 mit den IFRS zu harmonisieren.

 

 

26. Mai 2005: Vergleich von IFRS und chinesischen Rechungslegungsgrundsätzen

 

Unsere Kollegen von Deloitte China haben einen Vergleich der Bilanzierungsstandards in der Volksrepublik China und den International Financial Reporting Standards per März 2005 veröffentlicht. Der Vergleich ist auf englisch und chinesisch erhältlich. China hat verschiedene Stufen von Bilanzierungsstandards, die auf verschiedene Klassen von Unternehmen anzuwenden sind. Der Vergleich bezieht sich auf die Standards, die für die größten Unternehmen Anwendung finden (einschließlich aller nicht börsennotierten und ausländischen Unternehmen), und hebt die wesentlichen Ansatz- und Bewertungsunterschiede hervor. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links:

 

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Vergleich chinesischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS (englisch, 688 KB)

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Vergleich chinesischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS (chinesisch, 675 KB)

 

Wir gestatten Lehrkräften und Studierenden, Kopien zu Ausbildungszwecken anzufertigen.

 

 

26. Mai 2005: Le nouveau monde de l'information financière: IFRS

 

Die mit Fragen der Rechnungslegung in Frankreich befasste Organisation (Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes, CNCC) hat die Website www.focusifrs.com gestartet, auf der Nachrichten rund um IFRS eingestellt werden. Auch wenn die meisten Inhalte in französischer Sprache abgefasst sind, gibt es einige Materialien wie Presseartikel und die Updates von IASB und IFRIC, die auf englisch erscheinen. Focus IFRS beinhaltet Nachrichten vom IASB, der Europäischen Kommission, EFRAG, dem CNC (Conseil National de la Comptabilité, der französische Standardsetzer), CESR und anderen.

 

 

25. Mai 2005: Near-final Draft von IFRS 7 für Abonnenten verfügbar

 

Der IASB hat in dem Bereich seiner Website, der nur Abonnenten zugänglich ist, den „beinahe endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zur Verfügung gestellt. So ein Entwurf ist einer, dem nur noch die formale Zustimmung durch den Board fehlt und bei dem nur noch relativ geringfügige redaktionelle Änderungen erwartet werden. IFRS 7 wird IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen und die Angabeabschnitte von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und Angaben ersetzen. Der Standard wird für alle Unternehmen gelten und folgende Angaben fordern:

 

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die Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens sowie

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qualitative und quantitative Informationen zur Risikoposition in Finanzinstrumenten, einschließlich Mindestangaben zu Kredit-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

 

IFRS 7 wird für Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Wenn sich ein Unternehmen entschließt, IFRS 7 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2006 beginnen (z.B. für das Kalenderjahr 2005), muss es keine Vergleichsinformationen (= für das Kalenderjahr 2004) zu den geforderten Risikoangaben liefern.

 

 

25. Mai 2005: Formulierungsvorschläge für britische IFRS-Prüfungsberichte

 

Der britische Auditing Practices Board (APB) hat den Entwurf eines Bulletins mit dem Titel Prüfungsberichte zu Abschlüssen veröffentlicht und zur Stellungnahme eingeladen. Für alle britischen Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich in der EU gehandelt werden, schlägt der APB vor, dass der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den für die Europäische Union geltenden IFRS als primären Berichtsrahmen Bezug nimmt:

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in Übereinstimmung mit den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden ...

 

Der Bulletinentwurf hält fest, dass viele Unternehmen in der Lage sein werden, sowohl Übereinstimmung mit den IFRS, die vom IASB veröffentlicht wurden, als auch mit den IFRS, die für die Anwendung in der EU übernommen wurden, geltend zu machen. Wenn das der Fall ist und wenn das Unternehmen möchte, dass der Prüfer auch über die Übereinstimmung mit den IFRS berichtet, schlägt der Bulletinentwurf vor, dass der Prüfer ein separates zweites Testat bezüglich der Übereinstimmung mit dem vollen Satz der IFRS abgibt. Der Vorschlag lautet folgendermaßen:

 

Wie in Anmerkung X erklärt, erfüllt der Konzern neben den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden, auch die IFRS, die vom International Accounting Standards Board herausgegeben wurden. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in Übereinstimmung mit den IFRS ...

 

Der englischsprachige Entwurf des Bulletins kann von der Website des APB heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum 1. August 2005 erbeten.

 

 

25. Mai 2005: SEC-Vorsitzender Donaldson spricht über Konvergenz

 

In seinen Anmerkungen vor dem Rat für auswärtige Beziehungen (in englischer Sprache) eröffnete der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), William H. Donaldson, seine Bemerkungen zum Nutzen von weltweit gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen mit einem Zitat des im Januar verstorbenen Walter Wriston: „Kapital wird sich immer dort einfinden, wo man es willkommen heißt, und es wird dort bleiben, wo man es gut behandelt.“ Donaldson führte aus:

 

Wir sind Zeugen eines wirklichen Fortschritts in Richtung internationaler Konvergenz von Bilanzierungs- und Angabestandards. Wahre Konvergenz wird es am Ende für Investoren einfacher machen, verschiedene mit einander konkurrierende Anlagemöglichkeiten in Wertpapieren zu vergleichen - ohne dass sie sich groß Gedanken über geographische Grenzen machen müssten - und zu entscheiden, wo sie potenziell den besten Ertrag erwarten können. Investoren werden Druck dahingehend ausüben, dass die Konvergenz zu einem transparenten Rechnungslegungssystem führt, denn der Markt wird Investitionen bestrafen, deren Merkmale nicht leicht verständlich sind. Und wenn eine Biotechnikfirma in Bangalore ein besseres Produkt anbietet als eine Biotechnikfirma in Boston und dies nachvollziehbar darstellen kann, dann sollten allgemeine Bilanzierungs- und Angabestandards für Investoren verständlich machen, wo ihr Kapital besser aufgehoben ist.

 

 

25. Mai 2005: Bericht von der Sitzung des ARC am 20. Mai 2005

 

Auf seiner Sitzung am 20. Mai 2005 kam der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission bei der Verwendung einzelner IFRS und IFRIC-Interpretationen in Europa berät, einstimmig zu dem Entschluss, die Übernahme von IFRS 6, IFRIC 4 und 5, die jüngste Ergänzung des IFRIC zu SIC-12 sowie die jüngste Ergänzung des IASB zu IAS 19 zu empfehlen - einschließlich der sich daraus ergebenden Ergänzungen anderer Verlautbarungen. Die Mitglieder des ARC brachten außerdem ihre deutliche Befürwortung der Absicht der Kommission zum Ausdruck, die vom IASB vorgeschlagene Ergänzung zur Fair Value Option in IAS 39 zu übernehmen – unter der Voraussetzung, dass diese vom IASB veröffentlicht wird. Die Kommission beabsichtigt, die Zustimmung des ARC zu diesen Ergänzungen auf der nächsten Sitzung des ARC am 8. Juli 2005 einzuholen. Bezüglich IFRIC 3 Emissionsrechte hat die Kommission aufgrund der Tatsache, dass EFRAG der Kommission empfohlen hat, IFRIC 3 in Europa nicht zu übernehmen, den IASB gebeten, das Datum des Inkrafttretens von IFRIC 3 zu verschieben. Falls das Datum des Inkrafttretens nicht verschoben wird, wird der ARC gebeten, auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005 über IFRIC 3 zu entscheiden. Hintergrunddokumente der ARC-Sitzung vom 20. Mai finden sich auf der Internetseite des ARC (deutsche Seite mit Dokumenten in englischer Sprache).

 

 

25. Mai 2005: Verwaltungsratsvorsitzender von Deloitte wird bei der IFRS-Konferenz in Dubai sprechen

 

Piet Hoogendoorn, Verwaltungsratsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu (DTT), wird beim World Accounting Summit in Dubai sprechen, der vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2005 stattfindet. Die Konferenz steht unter der Schirmherrschaft der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD). Das Ereignis wird führende Vertreter der globalen Standardsetzer und der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammenführen sowie die Hauptberater weltweit agierender Unternehmen und die wesentlichen Adressaten und Ersteller von Abschlüssen. Als ein wichtiger Schritt Richtung weltweiter Konvergenz von Rechnungslegungsstandards stellen die IFRS neue Möglichkeiten für professionelle Anwender dar – aber auch neue Schwierigkeiten, insbesondere mit Blick auf eine einheitliche Anwendung. Als Verwaltungsratsvorsitzender von DTT wird Piet Hoogendoorn die Herausforderungen erörtern, die bei der Übernahme von IFRS aufkommen, und wie die Mitgliedfirmen von Deloitte vorgehen, um den Bedürfnissen und Bedenken ihrer Mandanten gerecht zu werden. Einige andere Partner von Deloitte-Mitgliedsfirmen werden ebenfalls an der Konferenz teilnehmen, unter ihnen Abbas Ali Mirza - Deloitte Dubai -, Stig Enevoldsen - Deloitte Dänemark und derzeitiger Vorsitzender von EFRAG - und Asad Ali Shah - Deloitte Pakistan. Weitere Informationen finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

25. Mai 2005: Stellungnahme von EFRAG zu IFRIC D12, D13 und D14

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu IFRIC D12, D13 und D14 bezüglich der Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 88 KB). Abschließende Meinung der EFRAG ist: „Wir haben eine ganze Reihe von Bedenken hinsichtlich der Interpretationsentwürfe. Demzufolge würden wir gern vermeiden, dass die schlussendlich verabschiedeten Interpretationen den Interpretationsentwürfen folgen.“

 

 

24. Mai 2005: Erinnerung – Kommentierungsfristen enden nächste Woche

 

Die Kommentierungsfristen zu den folgenden Interpretationsentwürfen enden in genau einer Woche (am Dienstag, den 31. Mai 2005):

 

 

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IFRIC D12 Vereinbarung zu Dienstleistungskonzessionen – Festlegung des Bilanzierungsmodells

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IFRIC D13 Vereinbarung zu Dienstleistungskonzessionen – das Modell der finanziellen Vermögenswerte

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IFRIC D14 Vereinbarung zu Dienstleistungskonzessionen - das Modell der immateriellen Vermögenswerte

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IFRIC D15 Erneute Beurteilung von eingebetteten Derivaten

 

 

23. Mai 2005: Near-final Draft von IFRS 7 in Kürze erwartet

 

Der IASB beabsichtigt, auf seiner Internetseite in den nächsten Tagen einen „beinahe endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zur Verfügung zu stellen. Der Board überlegt immer noch hinsichtlich des Themas „Angabe zu Gewinnen am Tag 1“ und lädt zu Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Formulierung dieses Abschnitts von IFRS 7 ein. Die vorgeschlagenen Angaben wurden auf den Seiten 19 bis 21 der Beobachternotizen der Maisitzung des Boards dargestellt. Diese Notizen können von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 138 KB). Kommentare werden bis zum 1. Juni 2005 an folgende Adresse erbeten: apryde@iasb.org.

 

 

23. Mai 2005: Agenda für die Sitzung des IFRIC am 2. und 3. Juni 2005

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 2. Juni, und Freitag, den 3. Juni, in den Londoner Räumen des IASB tagen. Die Tagesordnungspunkte werden die folgenden sein:

 

2. und 3. Juni 2005, London

 

Donnerstag, 2. Juni 2005

 

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Die Auswirkung von Mindestfinanzierungsanforderungen auf die Vermögenswertobergrenze

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Emissionsrechte – Erwägung eines Ergänzungsvorschlags zum überarbeiteten Entwurf von IAS 38 – Das IFRIC wird den Entwurf einer Ergänzung zu IAS 38 erörtern. Die Zielsetzung der Ergänzung ist es, die Bewertungsanomalien zu adressieren, die bei der Bilanzierung von Emissionsrechtschemata in Übereinstimmung mit IFRIC 3 entstehen.

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IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steuern mit Bezug zu Finanzierungsleasing

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Wertminderungen von Beteiligungstiteln – Entwurf einer Zurückweisungsbegründung des Themas

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IAS 19 Prioritäten
Erwägung von Empfehlungen des Agendaausschusses, wie sie bei der IFRIC-Sitzung im März/April als Ergebnis der Sitzung des Agendaausschusses vom Februar vorgelegen haben

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IFRIC D11 Änderungen an den Beiträgen zu Arbeitnehmeraktienerwerbsplänen (Employee Share Purchase Plans, ESPP)

 

Freitag, 3. Juni 2005

 

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IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und Angaben – Wandelanleihe mit Währungskomponente

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IFRIC D9 Versorgungspläne mit garantierter Rendite auf geleistete Beiträge oder Nominalzahlungen

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Vorlage aus des Agendaausschusses vom März über die Formulierung bei zurückzuweisenden Sachverhalten

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Aktivitäten anderer Interpretationsorgane

 

Die Abfolge der Themen kann hier eingesehen werden (in englischer Sprache)

 

 

21. Mai 2005: IFRS Musterkonzernabschluss und Checkliste für 2005

Unsere Kollegen von Deloitte haben eine umfassende englischsprachige Publikation mit dem Titel "IFRS Musterkonzernabschluss und Checkliste zu Ausweis- und Anhangangaben" für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt (851 KB). Diese Musterkonzernabschlüsse wurden entwickelt um typische Abschlussdarstellungen und -angaben zu veranschaulichen, die nach IFRS im Jahr 2005 von Unternehmen mit Tochter- und assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss verlangt werden.

 

 

21. Mai 2005: 13. britischer Webcast zum Thema Zwischenberichterstattung

 

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die dreizehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 19. Mai 2005, und widmete sich den Vorschriften, die bei den Zwischenberichten börsennotierter britischer Unternehmen im Jahr 2005 zur Anwendung kommen und den Anforderungen aus IAS 34 Zwischenberichterstattung. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

 

 

20. Mai 2005: Zwei Interpretationsentwürfe zu IFRS 2

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat zwei Interpretationsentwürfe zu IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht:

 

bullet D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 und
bullet D17 IFRS 2 - Konzerninterne Geschäfte und eigene Anteile

 

D16 stellt klar, dass der Gegenstandsbereich von IFRS 2 auch solche Geschäfte umfasst, bei denen das Unternehmen nicht sämtliche oder Teile der empfangenen Güter oder Dienstleistungen genau identifizieren kann. D17 gibt Hinweise zu der Frage, ob bestimmte Arten von Geschäften als durch Barausgleich oder Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten basierte aktienbasierte Transaktionen nach IFRS 2 bilanziert werden sollten. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung (52 KB).

 

 

20. Mai 2005: CESR-Vorschläge zu alternativen Erfolgsgrößen

 

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Beratungspapier veröffentlicht, in dem CESRs Empfehlungen zu Alternativen Erfolgsgrößen im Entwurf vorgestellt werden (in englischer Sprache, 101 KB). Der Entwurf enthält mehrere Vorschläge, in denen europäische börsennotierte Unternehmen ermutigt werden, Finanzmärkten sachgerechte und nützliche Erfolgsgrößen zu übermitteln. Die Empfehlungen beziehen sich in erster Linie auf

 

bullet klare Definition alternativer Erfolgsgrößen. CESR stellt fest, dass die IFRS drei grundlegende Erfolgsgrößen festlegen - Umsatz, Gewinn oder Verlust und Ergebnis je Aktie. Andere Erfolgsgrößen, zu deren Angabe sich ein Unternehmen entschließt, müssen mit den IFRS-Größen in Einklang stehen.
bullet den Ausweis alternativer Erfolgsgrößen - diese sollten IFRS-Erfolgsgrößen ergänzen und nicht ersetzen und sollten an weniger prominenter Stelle ausgewiesen werden als die IFRS-Größen.
bullet die Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers.

 

 

19. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 18. Mai 2005

 

Wir haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005 in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

18. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 17. Mai 2005

 

Wir haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005 in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

17. Mai 2005: CILEA sieht absolute Notwendigkeit für IASB KMU-Standards

 

Der Board des Komitees für die Integration der lateineuropäischen und -amerikanischen Länder (Comité de Integracíon Latino Europa - America, CILEA), eine Körperschaft, die 24 Wirtschafts- und Rechnungslegungsorganisationen aus 18 lateineuropäischen und -amerikanischen Ländern vertritt, hat den IASB zur Entwicklung von Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen aufgerufen, "um die Schaffung und Entwicklung eines grundlegenden unternehmerischen Handelns zu stimulieren" und zur gleichen Zeit "ein wirksames Unternehmenskontrollsystem zuzusichern, um die Zuverlässigkeit von Rechnungslegungsinformationen zu garantieren." Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 325 KB).

 

 

17. Mai 2005: SEC-Erklärung und Bericht zu internen Kontrollen

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine Erklärung zu den Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Anwendung der internen Kontrollvorschriften (Abschnitt 404) des Sarbanes-Oxley-Acts. Die beiden wesentlichen Schlussfolgerungen in der Erklärung der Kommission waren:

 

bullet die Befolgung von Abschnitt 404 führt zu Vorteilen, einschließlich eines verschärften Blicks auf interne Kontrollen beim Top-Management privatwirtschaftlich geführter Unternehmen.
bullet Die Einführung führte im ersten Jahr zu erheblichen Kosten, und der Prozess lässt sich wirksamer und effizienter durchführen.

 

Im April hatte die Kommission den Stab der SEC gebeten darüber nachzudenken, ob zusätzliche Hinweise und Verdeutlichungen bestimmter Sachverhalte sachgerecht seien. Der Stab hat nunmehr eine Erklärung des Stabs zum Bericht der Geschäftsleitung bezüglich interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung herausgegeben, in der derartige Hinweise gegeben werden. Bei der Freigabe des Berichts seines Stab mer kte die Kommission an, dass "es eine Bandbreite vernünftiger Durchführungen durch Firmen gibt, die bei der Einführung von Abschnitt 404 als akzeptiert angesehen werden sollten." Daneben hat der Stab des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) diesbezüglich Hinweise in Frage-Antwort-Form herausgegeben. Klicken Sie für die englischsprachigen Dokumente auf die nachfolgenden Links:

 

bullet Presseerklärung der Kommission der SEC
bullet Erklärung des Stabs der SEC
bullet Presseerklärung des PCAOB
bullet Hinweise im Frage-Antwort-Format des Stabs des PCAOB (220 KB)

 

 

17. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 16. Mai 2005

 

Wir haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005 in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

14. Mai 2005: Vorteile für Australien durch EU-SEC-Übereinkunft

 

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat ihre Unterstützung für die zwischen der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) und der Europäischen Kommission erzielten Übereinkunft zum Ausdruck gebracht, derzufolge ein Fahrplan für die Eliminierung der gegenwärtig seitens der SEC bestehenden Überleitung zwischen IFRS und US GAAP vereinbart wurde. ASIC sieht dies als vorteilhaft auch für Australien an, weil australische Unternehmen, die in den USA gelistet sind, nicht länger eine Überleitung erstellen müssten. Weil Australien zudem praktisch mit IFRS deckungsgleiche Standard angenommen hat, werden dadurch auch US-amerikanische Investitionen in den australischen Kapitalmarkt gefördert und der Zugang australischer Unternehmen zu US-Kapital ermöglicht, falls IFRS- und US GAAP-Berichte als konvergent angesehen werden und vergleichbare Finanzinformation von hoher Qualität hervorbringen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der ASIC.

 

 

13. Mai 2005: Corporate Governance Handbuch des CFA Instituts

 

Das CFA Institute (Chartered Financial Analysts Institute, vormals Association for Investment Management and Research, AIMR) hat ein umfangreiches Handbuch mit dem Titel "Die Unternehmensführung börsennotierter Unternehmen: Ein Handbuch für Anleger" (The Corporate Governance of Listed Companies: A Manual for Investors) veröffentlicht, um Analysten und Anlegern weltweit bei der Einwertung der von einem Unternehmen angewendeten Unternehmensführungsgrundsätze und der damit verbundenen Risiken, die sie beachten müssen, bevor sie Anlageentscheidungen treffen, zu helfen. Das Handbuch kann in gleicher Weise von Wertpapieremittenten genutzt werden, um ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, woran Anleger bei gut geführten Unternehmen interessiert sind. Insbesondere führt das Handbuch auf, was Anleger und Aktionäre im Hinblick auf Verfahrensweisen der Geschäftsführung und des Managements sowie über Aktionärsrechte beachten sollten, wenn sie beurteilen wollen, ob die Unternehmensführungsstruktur eines Unternehmens zu Risiken führt, die das Aktionärsvermögen beeinflussen könnte. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

bullet Corporate Governance Handbuch (369 KB)
bullet Presseerklärung

 

 

13. Mai 2005: neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters erschienen

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe April-Ausgabe des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 305 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxiskennern, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Alte Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

12. Mai 2005: EFRAG unterstützt vorgeschlagene Ergänzung an IFRS 1 und 6

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichtserstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen (bis zum 31. Mai  2005) zu seinem Entwurfsschreiben an den IASB bezüglich der von diesem vorgeschlagenen kleinen Ergänzungen an IFRS 1 und IFRS 6. Die Ergänzungen würden klarstellen, dass ein Unternehmen, welches sowohl (a) IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 und (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Stellung vor Vergleichsangaben, sondern auch von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus IFRS 6 für die Vergleichsperiode befreit ist. EFRAG unterstützt diesen Vorschlag des IASB.

 

 

12. Mai 2005: Neuer umfassender Bereich zur Rechnungslegung in China auf unserer internationalen Seite

 

Auf unserer englischsprachigen Seite von IAS Plus haben die Kollegen von Deloitte einen neuen Bereich eingestellt, in welchem sie ausführlich über die Rechnungslegung in China (Chinese Accounting Standards, CAS) berichten. Im Einzelnen sind Informationen zu folgenden Gebieten vorhanden:

 

bullet Geschichtliche Entwicklung der CAS
bullet Chinesisches Rechnungslegungsrecht
bullet Englische Übersetzungen aller Standards
bullet Englische Übersetzung der umfassenden Rechnungslegungssystems für Geschäftsunternehmen
bullet Rechnungslegungshinweise für bestimmte Branchen
bullet Anderweitige Verlautbarungen zur Rechnungslegung
bullet Rechnungslegungssysteme für Finanzinstitute
bullet Rechnungslegungssysteme für kleine Unternehmen
bullet Chinas Zug in Richtung Konvergenz mit IFRS und die daraus erwachsenden Herausforderungen

 

Der Bereich wird in den kommenden Monaten stetig ausgebaut.

 

 

11. Mai 2005: IASCF lädt zu Bewerbungen um den SAC-Vorsitz ein

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben zu Bewerbungen für den Posten des auf Teilzeitbasis arbeitenden Vorsitzenden des Standardbeirats des IASB eingeladen (Standards Advisory Council, SAC). Bislang - d.h. nach der Satzung der IASCF - hat der Vorsitzende des IASB zugleich den Vorsitz über den SAC, obgleich eines der SAC-Mitglieder die Rolle des Vorsitzers bei den Sitzungen ausgeübt hat. Die Treuhänder sind dabei, dieses zu ändern, um einen unabhängigen SAC-Vorsitzenden zu schaffen. Die Bewerbungsfrist endet am 8. Juni. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

10. Mai 2005: Deloitte Australien begrüßt den Konvergenzvorschlag des AASB

 

Der australische Zweig von Deloitte hat heute eine Presseerklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 24 KB), in der die Entscheidung des australischen Accounting Standards Boards, einen Entwurf herauszubringen, unter dem AASB 3 Unternehmenszusammenschlüsse vollständig mit IFRS 3 konvergieren würde, begrüßt. Nach dem Vorschlag des AASB würden Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle aus dem Gegenstandbereich von AASB 3 ebenso herausgenommen wie einige spezifisch australische Vorschriften. Folglich werden Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle dann unter AASB 3 und IFRS 3 identisch bilanziert. Die australische Firma von Deloitte ist seit der Entstehung des nationalen australischen Standards Kritiker der Ergänzungen des Anwendungsbereichs von IFRS 3 durch den AASB, die zuletzt ist dieser Stellungnahme an den AASB vorgebracht wurde (in englischer Sprache, 509 KB).

 

 

10. Mai 2005: Hinweise zur Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS

 

Das Auditing Practices Board (APB) in Großbritannien hat den Entwurfs eines Bulletins mit der Nummer 2005/3 herausgegeben, in dem weitere Prüfungshinweise in Bezug auf die erstmalige Anwendung von IFRS in Großbritannien und Irland gegeben werden. Im August 2004 hatte der APB vorläufige Hinweise zu Sachverhalten veröffentlicht, die auftreten, wenn Unternehmen von britischen/irischen Rechnungslegungsvorschriften auf IFRS übergehen. Das neue Bulletin beleuchtet eine Reihe weiterer Sachverhalte, einschließlich der prüferischen Durchsicht von Informationen im Zwischenbericht des ersten Jahres der Anwendung von IFRS. Zitat aus dem Bulletin:

 

Ungeachtet des erreichten Fortschritts bei Lösung vieler juristischer und aufsichtsrechtlicher Sachverhalte bestehen nach wie vor einige Unsicherheiten. Insbesondere die genaue Formulierung, die im Prüfungsbericht verwendet werden sollte, wenn der angewendete Rechnungslegungssystem beschrieben wird, ist nach wie vor Gegenstand der Diskussion. Die Formulierung, die im Entwurf des Bulletin verwendet wird, lautet "die IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden", aber es gibt andauernde Diskussionen in Europa über die beste Wortwahl. Der APB favorisiert bei dieser Angelegenheit ein einheitliches Vorgehen in Europa; dementsprechend wird dieses Bulletin als Zwischendokument herausgegeben, und die verwendete Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystems kann sich ändern, wenn in Europa Übereinstimmung hinsichtlich einer anders lautenden Bezeichnung erzielt.

 

Sie können die Hinweise von der Website des APB herunterladen (in englischer Sprache, 218 KB). Die Presseerklärung finden Sie hier (ebenfalls in englischer Sprache, 25 KB).

 

 

10. Mai 2005: Was genau ist eigentlich Konvergenz?

 

Unsere Kollegen haben auf der internationalen Seite von IAS Plus einen englischsprachigen Artikel mit dem Titel "Was genau ist eigentlich Konvergenz" (What Exactly Is Convergence?, 198 KB) eingestellt, der von Paul Pacter, dem Webmaster von IAS Plus.com verfasst wurde. In seinem Artikel erörtert Pacter verschiedene nationale und regionale Ansätze, die auf eine Angleichung lokaler Rechnungslegungsprinzipien mit IFRS abzielen, und den Fortschritt in verschiedenen Ländern der Welt. Der Artikel erschien in einer Sonderausgabe des International Journal of Accounting, Auditing and Performance Evaluation, die "dem neuen wertrelevanten weltweiten Finanzberichtsmodell" gewidmet war.

 

 

10. Mai 2005: SEC wird Stellungnahmen künftig veröffentlichen

 

Ab dem 12. Mai 2005 wird die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) Stellungnahmen und Antwortschreiben an die bei ihr registrierten Unternehmen zu nach dem 1. August 2004 eingereichten und von ihren Bereichen, der Division of Corporation Finance und der Division of Investment Management, durchgesehenen Unterlagen veröffentlichen. Die Stellungnahmen werden einzeln über das EDGAR-System der SEC auf der Seite www.sec.gov herausgegeben, allerdings nicht früher als 45 Tage nach dem Abschluss der Durchsicht der Unterlagen.

 

 

9. Mai 2005: Daten für die Europäische IASB-Roadshow bekannt gegeben

 

Der IASB organisiert gemeinsam mit nationalen Standardsetzern eine Reihe an "Roadshows" in einigen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Üblicherweise wird jede Veranstaltung aus einer dreistündigen Sitzung mit mehreren Board und Stabsmitgliedern und ungefähr 20 Finanz- und Rechnungslegungsvorständen sowie einer Pressekonferenz bestehen. Der Fokus wird auf gegenwärtigen und zukünftigen Projekten des Boards liegen. Der Plan sieht wie folgt aus:

 

bullet
Den Haag, Niederlande – Montag, 6. Juni 2005
bullet
Frankfurt, Deutschland – Mittwoch, 8. Juni 2005
bullet
Kopenhagen, Dänemark – Donnerstag, 9. Juni 2005
bullet
Helsinki, Finnland – Freitag, 10. Juni 2005
bullet
Rom, Italien – Montag, 13. Juni 2005
bullet
Brüssel, Belgien – Mittwoch, 15. Juni 2005
bullet
Vilnius, Litauen – Mittwoch, 15. Juni 2005
bullet
Wien, Österreich – Freitag, 17. Juni 2005
bullet
Oslo, Norwegen – Montag und Dienstag, 27.-28. Juni 2005
bullet
Lissabon, Portugal – Donnerstag, 30. Juni - Freitag, 1. Juli 2005
bullet
Zürich, Schweiz – Montag und Dienstag, 4.-5. Juli 2005
bullet
London, Großbritannien – Freitag, 8. Juli 2005
bullet
Stockholm, Schweden – Dienstag, 13. September 2005
bullet
Dublin, Irland – Erwartet für September 2005
bullet
Paris, Frankreich – Erwartet für September 2005
bullet
Athen, Griechenland – noch festzulegen
bullet
Warschau, Poland – Erwartet für September 2005

 

 

7. Mai 2005: EFRAG empfiehlt der EU, IFRIC 3 nicht zu übernehmen

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte ihre Empfehlung zu IFRIC 3 Emissionsrechte an die Europäische Kommission übergeben. Sie empfiehlt, dass die Kommission IFRIC 3 nicht für die Anwendung in Europa übernehmen sollte. EFRAGs vordringlicher Grund besteht darin, dass

 

[IFRIC 3] eine Bewertungsinkongruenz (bei der einige Posten zu Anschaffungskosten bewertet werden (IAS 38 und IAS 20) und andere zum beizulegenden Zeitwert (IAS 37)) und eine Ausweisinkongruenz schafft (weil einige Erfolge in der Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 37 und IAS 20) und andere im Eigenkapital gezeigt würden (IAS 38)). [...]

EFRAG ist der Ansicht, dass die Anwendung von IFRIC 3 nicht immer zu relevanter Finanzinformation führen wird, weil sie in bestimmten Fällen nicht die ökonomische Realität den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend widerspiegelt. EFRAG ist ferner der Ansicht, dass die Nachteile, die einer Übernahme der Interpretation mit sich bringen würde, die Vorteile aus dem Vorliegen von Hinweisen zur Bilanzierung der Emissionsrechtesysteme überwiegen. EFRAG ist daher zu dem Schluss gekommen, dass IFRIC 3 nicht alle der Anforderungen aus der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anwendung der International Accounting Standards erfüllt. [...]

Aus den vorstehenden Gründen glauben wir, dass es nicht im europäischen Interesse liegt, IFRIC 3 in seiner vorliegenden Form zu übernehmen. EFRAG empfiehlt daher, dass die EU-Kommission IFRIC 3 Emissionsrechte nicht übernimmt.

 

Klicken Sie hier, um EFRAGs Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 303 KB). EFRAG hat auf seiner Website außerdem den Entwurf einer Stellungnahme zu IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt (in englischer Sprache, 116 KB).

 

 

7. Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte zu Dienstleistungskonzessionen

 

Wir haben unsere Stellungnahme zu IFRICs Abfolge der drei Interpretationsentwürfe zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen eingereicht. Dienstleistungskonzessionen sind Vereinbarungen, bei denen eine Regierung oder anderweitige Körperschaft Verträge mit privaten Betreibern zum Angebot öffentlicher Dienstleistungen eingeht, bspw. Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser. Die Interpretationsentwürfe sehen zwei Rechnungslegungsmodelle vor - das Modell eines finanziellen Vermögenswertes und das Modell eines immateriellen Vermögenswertes. Das maßgebliche Modell hängt davon ab, ob es im Wesentlichen in der Verantwortung des Konzessionsgebers oder der Nutzer liegt, den Betreiber für die Dienstleistung unter der Konzession zu bezahlen. Die Stellungnahme von Deloitte können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 135 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

 

Aus heutiger Sicht glauben wir, dass es besser gewesen wäre, dieses Projekt von Anfang an zu einem Projekt des Boards zu machen, aus dem ein Rechnungslegungsstandard hervorgeht. Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Phase des Projekts und dem verzweifelten Bedürfnis des Marktes nach diesen drei Interpretationen sind wir allerdings der Ansicht, dass IFRIC das Projekt zügig zu einem Ende bringen sollte. [...] Wir haben eine ganze Reihe an vordringlichen Bedenken, bei denen wir der Ansicht sind, dass es sich um grundlegende Fehler in den von IFRIC vorgeschlagenen Rechnungslegungsmodellen handelt.

 

 

6. Mai 2005: Vergleich von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS

 

Am 10. April 2005 bat der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) um Stellungnahmen zum Entwurf seines strategischen Plans mit dem Titel Rechnungslegungsstandards in Kanada: Zukünftige Richtungen. Der Entwurf des Plan beinhaltet des Vorschlag des AcSB, wonach börsennotierte Unternehmen in Kanada den IFRS statt den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen folgen sollten und dafür eine fünfjährige Übergangsperiode eingeräumt bekämen. Um denjenigen, die Stellung zum Plan beziehen wollen, fundierter das Ausmaß des Wandels, den die vorgeschlagene Konvergenz mit IFRS umfassen mag, zu verstehen zu geben, hat der Stab des AcSB einen überblickartigen Vergleich der kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze mit IFRS zum 31. März 2005 erstellt. Für diejenigen, die an einem Vergleich auf fachlicher Ebene interessiert sind, entwickelt der Stab ferner einen detaillierteren Vergleich. Dieser Vergleich soll vor dem 31. Juli 2005 verfügbar sein. Nachfolgend können Sie folgende Dokumente herunterladen:

 

bullet Vergleich von IFRS mit den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen (in englischer Sprache, 206 KB)
bullet Entwurf des strategischen Plans des AcSB (in englischer Sprache)

 

 

6. Mai 2005: EU strebt "politische Verantwortlichkeit" für den IASB an

 

In einem Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) stellt die Europäische Kommission ihre Prioritäten in der Finanzdienstleistungspolitik für die nächsten fünf Jahre vor, mit dem Ziel, einen integrierten, offenen und wettbewerbsstarken Finanzmarkt zu fördern, "auf dem Finanzdienstleistungen und Kapital frei innerhalb der EU zu den geringstmöglichen Kosten zirkulieren können - mit angemessenen und wirksamen Graden von Aufsicht, Finanzstabilität und einem hohen Grad an Verbraucherschutz." Die Verordnung, nach der europäische börsennotierte Unternehmen pflichtmäßig nach IFRS bilanzieren müssen und Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt wird, die IFRS auch auf nicht börsennotierte Unternehmen auszudehnen, ist Teil dieser Politik. Das Grünbuch schlägt vor, dass Aufsicht und Verantwortlichkeit des IASB einer Verschärfung bedürfen:

 

Die Debatte über die künftige Führung, Finanzierung und politische Verantwortlichkeit der internationalen Normungseinrichtungen wie dem International Accounting Standards Board ist von wachsender politischer Bedeutung. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die öffentliche Kontrolle dieser Strukturen ausgebaut werden muss, um eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien, eine ausreichende Transparenz , die Einhaltung der Prozeduren und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.

 

In Anhang 1 des Papiers wird der Dialog der Aufsichtsbehörden von EU und USA erörtert. Ein Kernziel der Kommission besteht darin, "auf Gleichwertigkeit/Konvergenz zwischen IAS und US-GAAP hinzuarbeiten - eine Übereinkunft über den Weg und einen Zeitplan sind nun drängend." In dem Papier wird festgehalten, dass die Kommission bis Ende 2006 oder Anfang 2007 warten wird, bevor sie eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit eines Rechnungslegungssystems eines Drittlandes (Kanada, Japan oder USA) mit den IFRS fällen wird. Nachfolgend können Sie folgende Dokumente herunterladen:

 

bullet Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) (76 KB)
bullet Anhang 1 (88 KB)
bullet Anhang 2 (36 KB)

 

Die Kommission hat um Stellungnahmen zu ihrer Politik bis zum 1. August 2005 gebeten.

 

 

6. Mai 2005: Tagesordnung für die Maisitzung des IASB bekannt gegeben

 

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung von Montag bis Mittwoch, 16. bis 18. Mai 2005, in seinen Londoner Räumen abhalten. Nachfolgend ist die Tagesordnung für die Sitzung wiedergegeben.

 

 

16. - 18. Mai 2005, London

 

Montag, 16. Mai 2005 (nur Nachmittag)

 
bullet Bewertung beim erstmaligen Ansatz - Entwurf eines Diskussionspapiers mit dem Titel Bewertungsmaßstäbe in der Rechnungslegung: Bewertung beim erstmaligen Ansatz
bullet Kurzfristige Konvergenz - Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

 

Dienstag, 17. Mai 2005

 
bullet Versicherungsverträge - Bilanzierung von Nicht-Leben-Verträgen
bullet Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Vorgehen bei der Erwägung möglicher Änderungen der Ausweis- und Angaben in den IFRS für KMU
bullet Rahmenkonzept - Qualitative Eigenschaften von Finanzinformationen
bullet Erfolgsberichterstattung - Auswirkungen der im April gefassten Boardbeschlüsse bei Segment A auf das Ergebnis je Aktie

 

Mittwoch, 18. Mai 2005 (nur Vormittag)

 
bullet IFRIC X Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt - Elektro- und Elektronikschrott - Genehmigung der vorgeschlagenen Interpretation
bullet Aktienbasierte Vergütung - Infolge IFRICs jüngster Erörterungen von D11 wird der Board über Ergänzungen von IFRS 2 im Hinblick auf Annullierungen und die Definitionen der Erfüllungsbedingungen beraten
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben - Angaben zu Gewinnen am Tag 1 und Ergänzungen an IFRS 4

 

 

6. Mai 2005: Problem mit IAS 27 für britische Unternehmen

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat ein Informationsbulletin an den IASB und Andere übermittelt, in dem auf ein Problem bei der Anwendung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse durch britische Unternehmen (und höchstwahrscheinlich auch andere) hingewiesen wird. IAS 27 verlangt, dass Investoren Erfolge aus Tochterunternehmen "nur in dem Maße erfassen, in welchem der Investor Ausschüttungen aus aufgelaufenen Gewinnen des Tochterunternehmens erhält, die nach dem Tag des Erwerbs entstanden sind." Jedwede erhaltene Ausschüttung von Gewinnen, die vor dem Erwerb entstanden sind, wird als Rückerhalt der Anschaffungskosten der Beteiligung behandelt. Infolge der rückwirkenden Übergangsvorschriften von IFRS 1 für erstmalige Anwender von IFRS "muss ein Mutterunternehmen sämtliche früheren Ausschüttungen jedes seiner Tochterunternehmen darauf hin untersuchen, ob sie aus Gewinnen resultieren, die vor dem Erwerbszeitpunkt entstanden sind. Einige Mutterunternehmen besitzen eine erkleckliche Zahl an Tochterunternehmen und müssen Daten erheben und analysieren - die in einigen Fällen nicht mehr verfügbar oder aufgrund von innerkonzernlichen Umstrukturierungen verzerrt sind -, und zwar seit dem ursprünglichen Erwerbszeitpunkt. In vielen Fällen wird sich dies wahrscheinlich als überaus aufwändige Angelegenheit darstellen." Das ICAEW drängt auf eine kurzfristige Ergänzung von IFRS 1, um die Hürde zu mindern. Klicken Sie hier, um das Informationsbulletin des ICAEW herunterzuladen (in englischer Sprache, 29 KB).

 

 

5. Mai 2005: Frist für die Beantwortung des KMU-Fragebogens verlängert

 

Auf Bitten von Adressaten hat der IASB die Frist für die Beantwortung des Fragebogens zur Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zum 30. Juni 2005 verlängert. Der Fragebogen dient der Erhebung von Ansichten darüber, ob irgendeiner der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze in den International Financial Reporting Standards für KMU modifiziert werden soll. Klicken Sie hier, um die Presseerklärung des IASB herunterzuladen (in englischer Sprache, 42 KB).

 

 

5. Mai 2005: SEC wird über außerbilanzielle Sachverhalte berichten

 

Im Rahmen seiner Bemerkungen beim Frühjahrsforum der amerikanischen Akademie der Versicherungsmathematiker in Washington am 3. Mai 2005 sagte der leitende Rechnungsleger (Chief Accountant) der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, dass diese im Verlauf des Monats einen Bericht über Zweckgesellschaften, außerbilanzielle Schulden und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte einschließlich Leasing und Pensionsverpflichtungen herausbringen. Abschnitt 401 des Sarbanes-Oxley-Acts verpflichtet die SEC, die von Emittenten eingereichten Unterlagen und deren Angaben zu untersuchen, um das Ausmaß außerbilanzieller Geschäfte (einschließlich Vermögenswerten, Schulden, Leasingvereinbarungen, Verluste und der Nutzung von Zweckgesellschaften) zu ermitteln. Ferner soll mit dieser Untersuchung ermittelt werden, ob die Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, die den Investoren die Wirkungsweise solcher außerbilanzieller Geschäfte in transparenter Weise widerspiegeln.

 

 

4. Mai 2005: Jahresbericht der FAF erörtert internationale Konvergenz

 

Die Trägerorganisation des FASB, die FAF (Financial Accounting Foundation), erörtert in ihrem Jahresbericht für 2004 an vielen Stellen die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards (1,8 MB, in englischer Sprache). Unter anderem ist ein Interview mit dem Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz, eingeschlossen. Herz stellt fest, dass „die Standardsetzungsaktivitäten des FASB durch drei Hauptziele bestimmt werden: (1) Verbesserung der Rechnungslegung, (2) Vereinfachung der Rechnungslegungsliteratur und des Standardsetzungsprozesses und (3) internationale Konvergenz.“ Einige der Fragen und Antworten des Interviews beziehen sich auf Konvergenz – unter anderem die folgende:

 

Wie reagieren die Adressaten auf die Aussicht einer internationalen Konvergenz der Rechnungslegungsstandards?

 

Ganz allgemein gesagt, denke ich, hören wir zwei unterschiedliche Standpunkte zum Thema Konvergenz. Der erste lautet: „Warum dauert internationale Konvergenz so lange?“ Diese Frage kommt von vielen professionellen Adressaten, z.B. von global tätigen Aktienanalysten und institutionellen Anlegern, von vielen ausländischen multinationalen Firmen und von einigen US-amerikanischen Firmen, die weltweit operieren. Der zweite Standpunkt lautet: „Ich bin für Konvergenz, aber sorgt dafür, dass die es so machen wie wir.“ Das sagen die meisten US-amerikanischen Ersteller.

 

Wir versuchen, gemeinsam mit unseren Kollegen vom IASB Konvergenz auf einem systematischen Weg zu erreichen: durch Abstimmung unserer Tagesordnungen, durch gemeinsame Projekte zu den wesentlichen Sachverhalten, durch Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Rahmenkonzeptes und dadurch, dass wir auf beiden Seiten Änderungen vorschlagen, um die Anzahl der bestimmter Themengebiete zu reduzieren, bei denen Unterschiede zwischen US-GAAP und den internationalen Standards bestehen. Aber Konvergenz bedeutet nun einmal Veränderung, und wir müssen durchgängig auf einen ordentlichen Standardisierungsprozess achten, damit wir nicht nur Konvergenz um der Konvergenz willen erreichen, sondern auch dazu beitragen, die Qualität der Rechnungslegungsstandards und damit die der darauf aufbauenden Finanzberichterstattung zu verbessern. Konvergenz ist gleichzeitig Prozess und Ziel, und auf dem Weg gibt es viele Zwischenstationen.

 

 

4. Mai 2005: Neue erläuternde Beispiele zu „Konzessionsvereinbarungen“

 

Am 3. März 2005 hatte das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) drei zusammenhängende Interpretationsentwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht (s. unsere Nachricht vom 4. März 2005):

 

bullet

D12 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model (Konzessionsvereinbarungen - Bestimmung des Rechnungslegungsmodells)

bullet

D13 Service Concession Arrangements - the Financial Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Modell der Finanzinstrumente)

bullet

D14 Service Concession Arrangements - the Intangible Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Modell der immateriellen Vermögenswerte)

 

Die Interpretationsentwürfe enthalten Beispiele, die die Anwendung der beiden Rechnungslegungsmodelle erläutern. Aus Illustrationsgründen sind die Beispiele auf vereinfachenden Annahmen aufgebaut – zuvorderst auf der Annahme, dass die Konzessionen für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. In der Praxis bestehen Konzessionen normalerweise für längere Zeiträume und basieren auf komplexeren Merkmalen als die in den Interpretationsentwürfen enthaltenen Beispiele. Eine Gruppe von Adressaten meinte, dass es für die Abgabe einer Stellungnahme sinnvoll sei, wenn man die Auswirkungen der Vorschläge auf Situationen sehen könne, die eher dem wirklichen Leben entsprächen. IFRIC stimmte dem zu, und die von diesen Adressaten entwickelten Beispiele können nun von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache), ebenso wie die Interpretationsentwürfe selbst. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2005.

 

 

4. Mai 2005: US-amerikanische SEC und japanische Finanzaufsicht diskutieren globale Konvergenz

 

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), William H. Donaldson, und der japanische Minister für Finanzdienstleistungen, Tatsuya Ito, trafen am 3. Mai 2005 in Washington zusammen und sprachen unter anderem über die Ausweitung der Nutzung hochwertiger weltweit geltender Rechnungslegungsgrundsätze. Einer Verlautbarung der SEC zufolge "bekräftigten der Vorsitzende Donaldson und Minister Ito ihre Unterstützung für eine Konvergenz von Rechnungslegungsgrundsätzen. Zwischen ihnen herrscht Übereinstimmung, dass der Dialog zwischen dem US-amerikanischen FASB und dem japanischen Accounting Standards Board (ASBJ) ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Konvergenzbestrebungen ist." Die vollständige Erklärung der SEC finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

4. Mai 2005: Börse Hongkong führt Angaben zum Übergang auf IFRS ein

 

Die Börse Hongkong hat Angabevorschriften zum Übergang auf IFRS für den erstmaligen Zugang und die laufende Berichterstattung eingeführt (in englischer Sprache, 49 KB). Diese Angaben beziehen sich auf die Auswirkungen des Übergangs auf Rechnungslegungsstandards in Hongkong zum 1. Januar 2005. Die Standards stimmen - mit Ausnahme des Datums des Inkrafttretens - wörtlich mit den IFRS überein.

 

 

3. Mai 2005: IFAC begrüßt die Erweiterung der KMU-Arbeitsgruppe des IASB

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache), in der sie die kürzlich vorgenommene Erweiterung der Arbeitsgruppe zu Standards für KMU des IASB begrüßt. Die Erweiterung hatte das Ziel, sowohl mehr Ersteller und Adressaten von Abschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen in die Beratungsgruppe des IASB aufzunehmen als auch allgemein Personen mit besonderer Expertise bezüglich KMU. Letzten Monat hatte der IASB einen Fragebogen seines Stabs mit Fragen zu möglichen Veränderungen hinsichtlich der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze in IFRS und ihrer Anwendung in IASB Standards für KMU veröffentlicht.

 

 

2. Mai 2005: IASB schlägt Ergänzung an IFRS 6 vor

 

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 3. Juni 2005 zu einer vorgeschlagenen geringfügigen Ergänzung an IFRS 6 Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen und - als Konsequenz daraus - einer Ergänzung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards. Sie können den englischsprachigen Entwurf unmittelbar von der Website des IASB herunterladen. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung würde klargestellt, dass ein Unternehmen, das zeitgleich (a) IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 und (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Pflicht, vergleichende Vorjahresangaben zu machen, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in dem Vergleichsjahr befreit ist. Der Board hofft, die endgültige Ergänzung vor dem 30. Juni 2005 fertiggestellt zu haben.

 

 

2. Mai 2005: Ausgabe April 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 29. April 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (154 KB). Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen

 
bullet

Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer vorläufigen FASB Staff Position (FSP) zu Optionsscheinen auf kündbare Aktien und vorgeschlagene Hinweise zu FAS 133 der DIG

bullet

Entwicklungen bei der EITF - einschließlich eines Vorschlags auf Ergänzung eines EITF-Sachverhalts zur Equity-Methode

bullet

Entwicklungen beim GASB - einschließlich dem Konzept Statement 3 Communication Methods in General Purpose External Financial Reports that Contain Basic Financial Statements sowie vorläufiger Sichtweisen zu Verpflichtungen aus der Beseitigung von Umweltschäden

bullet

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich einer endgültigen Regelung zur erstmaligen Anwendung der IFRS und der Verschiebung des Datums der Befolgung von FAS 123(R)

bullet

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich eines vorgeschlagenen Standards zur Berichterstattung über die Beseitigung wesentlicher Schwachstellen sowie

bullet

internationale Entwicklungen - einschließlich einer Ergänzung der Vorschriften zum Hedge Accounting in IAS 39, der Verlängerung der Kommentierungsfrist zu den IFRIC-Entwürfen zu Konzessionsvereinbarungen sowie des Fragebogens des Stabs zu Ansatz- und Bewertungsprinzipien von KMU.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

1. Mai 2005: FEE Informationsbulletin zu Ergänzungen der Richtlinien

 

Die Europäische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Informationsbulletin veröffentlicht (in englischer Sprache, 35 KB), in welchem sie den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehende 4. und 7. Richtlinie zur Verbesserung der Transparenz und Führung von Unternehmen zu ergänzen, kommentiert. Während FEE die übergeordneten Ziele der Kommission unterstützt, bringt man in dem Bulletin einige Bedenken zum Ausdruck:

 

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Der Ort der Erklärung zur Unternehmensverfassung und die sich darauf beziehenden Prüfungsfolgen führen zu "schwerwiegenden Problemen", die die Entwicklung der Angaben behindern können;

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die Notwendigkeit, die Arten von "Vereinbarungen" klarzustellen, für die Angaben zu tätigen sind (einschließlich Nießbrauchrechte, Zweckgesellschaften und außerbilanzieller Vereinbarungen);

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Angabevorschriften zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sollten nicht über IAS 24 hinausgehen. Zudem würden wir einige Beobachtungen zu der vorgeschlagenen Angabevorschrift zu internen Kontrollen mit der Kommission teilen wollen.

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist FEE der Ansicht, dass Anhaben zum Risikomanagement und zu den internen Kontrollen auf eine Beschreibung der wesentlichen Charakteristika des internen Kontrollsystems zur Finanzberichterstattung begrenzt werden sollten.

 

 

1. Mai 2004: Hinweise zur Angabe der IFRS-Auswirkungen

 

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat ihre Erwartungen über Art und Umfang der Angaben in den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 2005 dargelegt, die nach dem australischen Rechnungslegungsstandard AASB 1047 Angaben zur Auswirkung der Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards erforderlich sind. Um den Abschlussadressaten bei deren Informationssammlung über den Wechsel auf IFRS behilflich zu sein, erfordert AASB 1047 die Angabe von:

 

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jedweden bekannten oder verlässlich schätzbaren Informationen über die zahlenmäßigen Auswirkungen auf den Abschluss, wäre dieser nach IFRS erstellt worden; oder

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falls derartige Auswirkungen nicht bekannt oder verlässlich abzuschätzen sind, die Äußerung dieses Umstands. In diesem Fall schlägt AASB 1047 vor, dass Unternehmen ihre im Jahr 2004 getätigten Angaben zum Management des Übergangs auf IFRS und zu den wesentlichen Unterschieden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit denen gerechnet wird, aktualisieren.

 

In dem Maße, wie ein Unternehmen die zahlenmäßige Auswirkung einiger, aber nicht aller wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsmethoden kennt oder verlässlich abschätzen kann, ist die ASIC der Ansicht, dass die Angaben zahlenmäßige Auswirkungen jener Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich verlässlich schätzen lassen, sowie eine beschreibende Erläuterung aller nicht quantifizierbaren Posten umfassen sollten. Die Äußerung der ASIC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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