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31. Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte an CESR bezüglich der Gleichwertigkeit
von GAAP
Deloitte
hat dem Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) eine Stellungnahme zukommen lassen zu
dessen vorläufigen Schlüssen, dass die kanadischen, japanischen und
US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards im Großen und Ganzen „als
- unter der
Voraussetzung einiger weiterer Angaben - den IFRS gleichwertig“
anzusehen seien für den Zweck der Zulassung von nichteuropäischen Unternehmen zu
den europäischen Wertpapiermärkten. Die Europäische Kommission prüft, ob es
zulässig sein soll, kanadische, japanische und/oder US-amerikanische
Rechnungslegungsstandards nach 2007 weiterhin anzuwenden, und hat CESR um seine
Meinung gebeten. Die Kommission hat CESR außerdem gebeten, in seiner
Stellungnahme zur Gleichwertigkeit eine Beschreibung der
Durchsetzungsmechanismen mit aufzunehmen, die in jedem Land bestehen. Die
Stellungnahme von CESR wird von der Kommission bis zum 30. Juni 2005 erwartet.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente
herunterzuladen:
CESR hat um
Stellungnahme zu seinen vorläufigen Schlüssen gebeten. Die
Stellungnahme
von Deloitte (in englischer Sprache, 35 KB) sagt aus:
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Wir
glauben, dass dieses Projekt zur Gleichwertigkeit einen wertvollen
Beitrag zum allseitigen Verständnis sowohl der Gemeinsamkeiten als auch
der Unterschiede zwischen den tonangebenden Sätzen von
Rechnungslegungsstandards leistet, und wir unterstützen das Konzept, das
den Fokus auf „reale Auswirkungen von Investorverhalten“ und
wirkungsvolle Gegenmittel, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse der
Investoren ausgerichtet sind, legt. Wir haben jedoch Bedenken
hinsichtlich der Rolle und der Befugnisse des Prüfers in dieser
Beziehung. Diesen Bedenken widmen wir uns in unseren genaueren
Ausführungen. |
31. Mai 2005:
Introduktion til de internationale regnskabsstandarder
Unsere
Kollegen von Deloitte Dänemark haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel
IFRS – Eine Einführung in die internationalen
Rechnungslegungsstandards
(in
dänischer Sprache) herausgebracht. Die Einführung fasst jeden IAS/IFRS und die
entsprechenden Interpretationen (IFRIC/SIC) ebenso zusammen wie die
Hauptunterschiede zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die Veröffentlichung beinhaltet außerdem eine kurze Einführung in die
Schlüsselfaktoren eines erfolgreichen Übergangs auf IFRS und hilfreiche
Prüflisten zu den Hauptunterschieden zwischen IFRS und den dänischen
Rechnungslegungsgrundsätzen und zu den dänischen Bilanzierungsregeln, die für
dänische Unternehmen selbst bei einer Berichterstellung anhand IFRS Geltung
haben. Laden Sie
Introduktion
til de internationale regnskabsstandarder herunter
(in dänischer Sprache, 2,4 MB).
30. Mai 2005: Prüfungshinweise des PCAOB
zu XBRL-Daten
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
hat Hinweise des Stabs in Frage-Antwort-Form für Prüfer herausgegeben, die zu
prüfen haben, ob XBRL-Daten (eXtensible
Business Reporting Language, erweiterbare Finanzberichtserstattungssprache), die
unter dem freiwilligen Programm der SEC zur Berichterstattung mit XBRL
veröffentlicht werden, den entsprechenden bei der SEC offiziell eingereichten
Informationen entsprechen. Die Hinweise in Frage-Antwort-Form finden Sie
hier (in englischer Sprache).
30. Mai 2005: Umfrage zeigt Kapitalmarkt
unvorbereitet auf IFRS
Eine Umfrage bei zwölf führenden
Investmentbanken und 30 amtlich zugelassenen Wertpapieranalysten in London durch
die Finanzkommunikationsberater
Citigate Dewe Rogerson hat gezeigt, dass die Investmentbanken "im Großen und
Ganzen eine ‚Abwarten und Tee trinken’-Haltung hinsichtlich der Überleitung von
IFRS-Änderungen bezüglich Finanzmodellen und -prognosen einnehmen. […] Es
besteht ein Risiko, dass Marktbewertungen und Aktienpreise einer längeren
Schwankungsperiode unterworfen sein werden, während unter Marktanalysten
uneinheitliche Meinungen herrschen und kein konsistenter Zugang zur
Interpretationen von Finanzdaten und IFRS vorhanden sein wird." Der Umfrage
zufolge
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haben nur zwei der zwölf Investmentbanken Hinweise
für ihre Analysten zur Verfügung gestellt, wie IFRS in ihre
Prognosemodelle zu integrieren sind; |
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bieten drei Viertel der Investmentbanken ihren
Analysten überhaupt kein formelles Training zur Einführung von IFRS; |
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hat die Hälfte der befragten Analysten gar keine
Änderungen an ihren Prognosemodellen für Unternehmen vorgenommen,
während weitere 23% nur Teiländerungen vorgenommen haben; |
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erhielten fast ein Drittel der Analysten von den
Unternehmen keinerlei Informationen über die Auswirkungen von IFRS.
Weniger als 20% der befragten Analysten gaben an, ausreichend
Informationen von den Unternehmen erhalten zu haben; |
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stimmten alle darin überein, dass die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung die Teile des Abschlusses seien, die am
stärksten von IFRS beeinflusst sein würden, und gaben damit einen
verstärkten Fokus auf den Cash Flow zu erkennen; |
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gab die Hälfte der Analysten an, ihre
Bewertungsmethoden als Ergebnis der Einführung von IFRS nicht ändern
zu wollen, obwohl viele Umfrageergebnisse den möglichen Einfluss auf
Unternehmenswertkennzahlen, die Analyse der Summe der einzelnen
Unternehmensteile und Dividendenzahlungen hervorhoben. |
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Der Bericht weist auf eine Reihe von
Auswirkungen der Ergebnisse hin, unter anderem die starken Schwankungen der
Gewinnprognosen, den verstärkten Fokus auf den Cash Flow und die nachteiligen
Auswirkungen auf Makrodaten, die von den Investmentbanken zur Verfügung gestellt
werden. Die Presseerklärung findet sich
hier (in englischer Sprache, 58 KB). In der Erklärung finden Sie einen
aktiven Link zu einer zusammenfassenden Darstellung der Ergebnisse der Studie
(ebenfalls in englischer Sprache).
30. Mai 2005: Kommissar McCreevy äußert
sich zu IFRS
In
einer Rede mit dem Titel Das Umfeld für Unternehmen in Europa verändert sich,
die er auf der Jahreskonferenz des irischen Instituts der Wirtschaftsprüfer
(Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICPAI) hielt, äußerte sich
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zu verschiedenen Sachverhalten mit
Bezug zu IFRS. Unter anderem sagte er Folgendes:
 |
Rechnungslegung und Prüfung: Die globale
Herausforderung für Regulatoren: „Die Verflechtung der Märkte
sind der Hauptgrund, aus dem Europa vor fünf Jahren für die
Einführung von IFRS gestimmt hat. […] Dieser Schritt wurde gemacht,
weil er die Konvergenz internationaler Rechnungslegungsstandards
fördert und dafür sorgt, dass die Attraktivität unserer
Kapitalmärkte für die Emittenten von Wertpapieren aus Übersee nicht
abnimmt. Doch wichtiger noch ist die Tatsache, dass dieser Schritt
den Zugang unserer Unternehmen zu anderen Märkten ebnet, in denen
IAS akzeptiert werden.“ |
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Konvergenz und Gleichwertigkeit weltweit
geltender Standards: „Das Erreichen fachlicher Gleichwertigkeit
von IAS und US GAAP wäre ein bedeutender Schritt vorwärts. Aber wir
sollten dort nicht innehalten. Es sollte eine deutliche und
dauerhafte Anerkennung der Gleichwertigkeit von
Rechnungslegungsstandards geben.“ |
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Interpretation der IFRS: „Eine Art und Weise,
dies zu tun, die wir erwägen, besteht in der Einrichtung eines
‚Europäischen Forums’, das die interessierten Parteien
zusammenführen würde: die Regulatoren, die Standardsetzer, die
Ersteller von Abschlüssen und die Prüfer.“ |
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Sie können die Rede von Kommissar McCreevy
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 76 KB).
30. Mai 2005: AICPA empfiehlt FASB, sich
der Rechnungslegungsstandards für KMU anzunehmen
Der
Rat des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Council of the
American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine Entscheidung
getroffen, wonach die Geschäftsführung des AICPA angewiesen wird, mit dem FASB
zusammenzuarbeiten, um, wo dies sachgerecht ist, auszuloten, an welchen Stellen
mögliche Änderungen in Ansatz-, Bewertungs- und Angabestandards in Frage kommen,
die sich auf private (nicht börsennotierte) Unternehmen beziehen. Die
Presseerklärung des AICPA finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 145 KB).
30.
Mai 2005: Prince of Wales mahnt "Berichterstattung über Nachhaltigkeit" an
Im
Rahmen einer am 25. Mai 2005 beim jährlichen Abendessen des Instituts der
Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in
England & Wales, ICAEW) gehaltenen Rede hielt der Prince of Wales fest, dass die
Wirtschaftsprüferzunft eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von
Verfahren spielt, Entscheidungsträger erfolgreich bei der Abwägung langfristiger
Kosten gegen die Vorzüge einer nachhaltigen Beschaffung zu unterstützen. Er rief
den Berufsstand dazu auf, mit Volkswirten, Akademikern und der Regierung
zusammenzuarbeiten, um Wege zu finden, mit denen die Nachhaltigkeit ins
Rampenlicht von Entscheidungsfindungsprozessen gerückt und durch sachgerechte
Kosten-Nutzen-Analysen untermauert werden kann. Er sagte: "Die Bilanzierung hat
nicht - zumindest nicht gegenwärtig - mit unseren Anforderungen an Informationen
über Nachhaltigkeit Schritt gehalten. Und ich denke, dass wir diese Information
überaus dringend benötigen, wenn wir eine beschleunigte Abfolge von durch
Menschen verursachten Katastrophen in unserer überbevölkerten Welt abwenden
wollen." Im Zusammenhang mit seiner Rede startete der Prince of Wales den ersten
Bericht der Gruppe für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit (Accounting for
Sustainability Group). Diese Arbeitsgruppe kam zusammen, um zu untersuchen, wie
die öffentliche Beschaffungspolitik zur Nachhaltigkeit beitragen und die gesamte
Wirtschaft in Richtung von mehr Nachhaltigkeit beeinflussen kann. Klicken Sie
für mehr Informationen auf die nachfolgenden Links (Dokumente in englischer
Sprache):
29.
Mai 2005: IFRS-Konzernabschluss und Checkliste für 2005
Am
21. Mai 2005 berichteten wir darüber, dass unsere internationalen Kollegen eine
Publikation mit dem Titel "IFRS
Musterkonzernabschluss und Checkliste zu Ausweis- und Anhangangaben" für
Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt haben (851 KB).
Dabei handelt es sich um eine einzelne Datei. Aus Vereinfachungsgründen machen
wir die beiden Teile als separate PDF-Dokumente zugänglich (beide in englischer
Sprache):
28.
Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen Ergänzungen an
IFRS 6
Wir
haben unsere
Stellungnahme zum Entwurf zu vorgeschlagenen Ergänzungen an IFRS 6 und den
entsprechenden Ergänzungen an IFRS 1 eingestellt (in englischer Sprache, 57 KB).
Wir unterstützen die Ergänzungen ohne jede Einschränkung. Nachfolgend ist ein
Ausschnitt wiedergegeben.
|
Wir loben den Board, dass er unverzüglich gehandelt
hat, um die Bedenken der Adressaten zu zerstreuen, die durch die
offenkundige Inkonsistenz zwischen der Formulierung in Paragraph 36B von
IFRS 1 und der Erörterung in der Grundlage für Beschlussfassungen zu
IFRS 6 hervorgerufen wurden. Wir unterstützen die Ergänzungen wie im
Entwurf vorgeschlagen und ermutigen den Board, seine Beratungen
abzuschließen und die Ergänzungen in endgültiger Form bis zum
30. Juni 2005 herauszugeben. |
28.
Mai 2005: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D15
Wir
haben unsere
Stellungnahme zu IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate
eingestellt (in englischer Sprache, 45 KB). Nachfolgend ist ein Ausschnitt
wiedergegeben. Alle Stellungnahme zurück bis 1995 finden Sie
hier.
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Wir sind der Ansicht, dass der
Interpretationsentwurf eine sach- und praxisgerechte Interpretation von
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (IAS 39) und
unterstützen seine Freigabe. Dessen ungeachtet haben wir zwei
grundlegende Anmerkungen. Zum einen möchten wir IFRIC deutlich
ermutigen, klarzustellen, ob die Beurteilung strukturierter Produkte
durch einen Erwerber zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses
erforderlich ist. Es bestehen hinsichtlich dieses Sachverhaltes bereits
unterschiedliche Ansichten, und D15 stellt eine Gelegenheit dar, diesen
Umstand zu klären - ähnlich wie bei dem Sachverhalt, der in Paragraph
3(b) von D15 dargelegt wird. Zum anderen sollte IFRIC klarstellen, dass
der Gegenstandsbereich von D15 allein auf die Entscheidung der "engen
Beziehung" [zwischen den Risikocharakteristika von Trägervertrag und
eingebettetem Derivat; Anm.] begrenzt ist und sich nicht mit den anderen
Anforderungen in Paragraph 11 von IAS 39 befasst. |
27.
Mai 2005: Vergleich neuseeländischer IFRS mit den derzeitigen neuseeländischen
Rechungslegungsgrundsätzen
Unsere
Kollegen von Deloitte Neuseeland haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel
Neuseeländische IFRS
und neuseeländische Rechnungslegungsgrundsätze: Ein Vergleich (in englischer
Sprache, 645 KB) herausgebracht. Dieser Ratgeber vergleicht die neuseeländischen
„Äquivalente“ zu IFRS, wie sie vom neuseeländischen Board für
Rechnungslegungsstandards (New Zealand Financial Reporting Standards Board, FRSB)
für die Anwendung übernommen wurden, mit den derzeit gültigen neuseeländischen
Rechnungslegungsgrundsätzen. In Neuseeland müssen berichtspflichtige Unternehmen
die neuseeländischen IFRS spätestens ab Berichtsperioden anwenden, die am oder
nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Eine frühere Anwendung für Berichtsperioden,
die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ist gestattet. Eine vorzeitige
Anwendung vor dem 1. Januar 2005 ist nicht gestattet. Wenn ein Unternehmen sich
entschließt, die neuseeländischen IFRS anzuwenden, so müssen sie in Gänze
angewendet werden, eine Anwendung nur ausgewählter IFRS ist nicht zulässig. Es
gibt eine Anzahl von Unterschieden zwischen den neuseeländischen IFRS und den
IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden:
 |
Einige
Formulierungen sind verändert worden, um dem neuseeländischen
Gesetzeshintergrund gerecht zu werden. So gibt es zum Beispiel Verweise
auf das Rechnungslegungsgesetz von 1993. |
 |
Es gibt
zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen für
gemeinnützige Unternehmen. |
 |
In einigen
Fällen hat der FRSB nur eine Alternative möglicher Optionen aus den IFRS
zugelassen. |
 |
Es gibt
weitere Angabepflichten. |
Weitere Vergleiche nationaler
Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS finden Sie auf unserer
englischen Seite.
27.
Mai 2005: Namibia übernimmt IFRS
Alle
inländischen börsennotierten Unternehmen Namibias müssen nach dem
namibischen Börsengesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Übereinstimmung
mit IFRS bilanzieren. Nicht börsennotierte namibische Unternehmen können
wählen, ob sie IFRS oder namibische Rechnungslegungsgrundsätze verwenden
wollen. Namibia arbeitet daran, die nationalen Rechnungslegungsgrundsätze
bis zum 31. Dezember 2007 mit den IFRS zu harmonisieren.
26. Mai 2005: Vergleich von IFRS und chinesischen Rechungslegungsgrundsätzen
Unsere Kollegen von Deloitte China haben einen Vergleich der
Bilanzierungsstandards in der Volksrepublik China und den International
Financial Reporting Standards per März 2005 veröffentlicht. Der Vergleich
ist auf englisch und chinesisch erhältlich. China hat verschiedene Stufen
von Bilanzierungsstandards, die auf verschiedene Klassen von Unternehmen
anzuwenden sind. Der Vergleich bezieht sich auf die Standards, die für die
größten Unternehmen Anwendung finden (einschließlich aller nicht
börsennotierten und ausländischen Unternehmen), und hebt die wesentlichen
Ansatz- und Bewertungsunterschiede hervor. Klicken Sie auf die nachfolgenden
Links:
Wir gestatten Lehrkräften und
Studierenden, Kopien zu Ausbildungszwecken anzufertigen.
26. Mai 2005: Le nouveau monde
de l'information financière: IFRS
Die mit Fragen der Rechnungslegung in Frankreich befasste Organisation
(Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes,
CNCC) hat die Website
www.focusifrs.com gestartet, auf der
Nachrichten rund um IFRS eingestellt werden. Auch wenn die meisten Inhalte
in französischer Sprache abgefasst sind, gibt es einige Materialien wie
Presseartikel und die Updates von IASB und IFRIC, die auf englisch
erscheinen. Focus IFRS beinhaltet Nachrichten vom IASB, der
Europäischen Kommission, EFRAG, dem CNC (Conseil National de la Comptabilité,
der französische Standardsetzer), CESR und anderen.
25. Mai 2005: Near-final Draft von IFRS 7 für Abonnenten verfügbar
Der IASB hat in dem
Bereich seiner Website, der nur Abonnenten zugänglich ist, den „beinahe
endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von IFRS 7 Finanzinstrumente:
Angaben zur Verfügung gestellt. So ein Entwurf ist einer, dem nur noch
die formale Zustimmung durch den Board fehlt und bei dem nur noch relativ
geringfügige redaktionelle Änderungen erwartet werden. IFRS 7 wird IAS 30
Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen und
die Angabeabschnitte von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und Angaben
ersetzen. Der Standard wird für alle Unternehmen gelten und folgende Angaben
fordern:
 |
die Bedeutung
der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
eines Unternehmens sowie |
 |
qualitative
und quantitative Informationen zur Risikoposition in
Finanzinstrumenten, einschließlich Mindestangaben zu Kredit-,
Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. |
IFRS 7 wird für
Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei
eine frühere Anwendung empfohlen wird. Wenn sich ein Unternehmen
entschließt, IFRS 7 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem
1. Januar 2006 beginnen (z.B. für das Kalenderjahr 2005), muss es keine
Vergleichsinformationen (= für das
Kalenderjahr 2004) zu den
geforderten Risikoangaben liefern.
25. Mai 2005: Formulierungsvorschläge für britische
IFRS-Prüfungsberichte
Der
britische Auditing Practices Board (APB) hat den Entwurf eines Bulletins mit
dem Titel Prüfungsberichte zu Abschlüssen veröffentlicht und zur
Stellungnahme eingeladen. Für alle britischen Unternehmen, deren Wertpapiere
öffentlich in der EU gehandelt werden, schlägt der APB vor, dass der
Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den für die Europäische Union
geltenden IFRS als primären Berichtsrahmen Bezug nimmt:
|
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Konzernabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht
in Übereinstimmung mit den IFRS, die für die Anwendung in der
Europäischen Union übernommen wurden ... |
Der Bulletinentwurf hält fest, dass viele Unternehmen
in der Lage sein werden, sowohl Übereinstimmung mit den IFRS, die vom IASB
veröffentlicht wurden, als auch mit den IFRS, die für die Anwendung in der
EU übernommen wurden, geltend zu machen. Wenn das der Fall ist und wenn das
Unternehmen möchte, dass der Prüfer auch über die Übereinstimmung mit den
IFRS berichtet, schlägt der Bulletinentwurf vor, dass der Prüfer ein
separates zweites Testat bezüglich der Übereinstimmung mit dem vollen Satz
der IFRS abgibt. Der Vorschlag lautet folgendermaßen:
|
Wie in Anmerkung X erklärt, erfüllt der Konzern
neben den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union
übernommen wurden, auch die IFRS, die vom International Accounting
Standards Board herausgegeben wurden. Nach unserer Überzeugung
vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in
Übereinstimmung mit den IFRS ... |
Der englischsprachige Entwurf des Bulletins kann von
der Website
des APB heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum
1. August 2005 erbeten.
25. Mai 2005: SEC-Vorsitzender Donaldson spricht über Konvergenz
In seinen
Anmerkungen vor
dem Rat für auswärtige Beziehungen (in englischer Sprache) eröffnete der
Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and
Exchange Commission, SEC), William H. Donaldson, seine Bemerkungen zum
Nutzen von weltweit gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen mit einem Zitat des
im Januar verstorbenen Walter Wriston: „Kapital wird sich immer dort
einfinden, wo man es willkommen heißt, und es wird dort bleiben, wo man es
gut behandelt.“ Donaldson führte aus:
|
Wir sind Zeugen
eines wirklichen Fortschritts in Richtung internationaler Konvergenz von
Bilanzierungs- und Angabestandards. Wahre Konvergenz wird es am Ende für
Investoren einfacher machen, verschiedene mit einander konkurrierende
Anlagemöglichkeiten in Wertpapieren zu vergleichen - ohne dass sie sich
groß Gedanken über geographische Grenzen machen müssten - und zu
entscheiden, wo sie potenziell den besten Ertrag erwarten können.
Investoren werden Druck dahingehend ausüben, dass die Konvergenz zu
einem transparenten Rechnungslegungssystem führt, denn der Markt wird
Investitionen bestrafen, deren Merkmale nicht leicht verständlich sind.
Und wenn eine Biotechnikfirma in Bangalore ein besseres Produkt anbietet
als eine Biotechnikfirma in Boston und dies nachvollziehbar darstellen
kann, dann sollten allgemeine Bilanzierungs- und Angabestandards für
Investoren verständlich machen, wo ihr Kapital besser aufgehoben ist. |
25. Mai 2005: Bericht von der Sitzung des ARC am 20. Mai 2005
Auf
seiner Sitzung am 20. Mai 2005 kam der Regelungsausschuss für
Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische
Kommission bei der Verwendung einzelner IFRS und IFRIC-Interpretationen in
Europa berät, einstimmig zu dem Entschluss, die Übernahme von IFRS 6,
IFRIC 4 und 5, die jüngste Ergänzung des IFRIC zu SIC-12 sowie die jüngste
Ergänzung des IASB zu IAS 19 zu
empfehlen - einschließlich der sich daraus ergebenden Ergänzungen anderer
Verlautbarungen. Die Mitglieder des
ARC brachten außerdem ihre deutliche Befürwortung der Absicht der Kommission
zum Ausdruck, die vom IASB vorgeschlagene Ergänzung zur Fair Value Option in
IAS 39 zu übernehmen – unter der Voraussetzung, dass diese vom IASB
veröffentlicht wird. Die Kommission beabsichtigt, die Zustimmung des ARC zu
diesen Ergänzungen auf der nächsten Sitzung des ARC am 8. Juli 2005
einzuholen. Bezüglich IFRIC 3 Emissionsrechte hat die Kommission
aufgrund der Tatsache, dass EFRAG der Kommission empfohlen hat, IFRIC 3 in
Europa nicht zu übernehmen, den IASB gebeten, das Datum des Inkrafttretens
von IFRIC 3 zu verschieben. Falls das Datum des Inkrafttretens nicht
verschoben wird, wird der ARC gebeten, auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005
über IFRIC 3 zu entscheiden. Hintergrunddokumente der ARC-Sitzung vom
20. Mai finden sich auf der
Internetseite des ARC (deutsche Seite mit Dokumenten in englischer
Sprache).
25. Mai 2005: Verwaltungsratsvorsitzender von Deloitte wird bei der
IFRS-Konferenz in Dubai sprechen
Piet
Hoogendoorn, Verwaltungsratsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu (DTT),
wird beim World Accounting Summit in Dubai sprechen, der vom 29. Mai bis zum
1. Juni 2005 stattfindet. Die Konferenz steht unter der Schirmherrschaft der
UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade
and Development, UNCTAD). Das Ereignis wird führende Vertreter der globalen
Standardsetzer und der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
zusammenführen sowie die Hauptberater weltweit agierender Unternehmen und
die wesentlichen Adressaten und Ersteller von Abschlüssen. Als ein wichtiger
Schritt Richtung weltweiter Konvergenz von Rechnungslegungsstandards stellen
die IFRS neue Möglichkeiten für professionelle Anwender dar – aber auch neue
Schwierigkeiten, insbesondere mit Blick auf eine einheitliche Anwendung. Als
Verwaltungsratsvorsitzender von DTT wird Piet Hoogendoorn die
Herausforderungen erörtern, die bei der Übernahme von IFRS aufkommen, und
wie die Mitgliedfirmen von Deloitte vorgehen, um den Bedürfnissen und
Bedenken ihrer Mandanten gerecht zu werden. Einige andere Partner von
Deloitte-Mitgliedsfirmen werden ebenfalls an der Konferenz teilnehmen, unter
ihnen Abbas Ali Mirza - Deloitte Dubai -, Stig Enevoldsen - Deloitte
Dänemark und derzeitiger Vorsitzender von EFRAG - und Asad Ali Shah -
Deloitte Pakistan. Weitere Informationen finden Sie
hier (in englischer Sprache).
25. Mai 2005: Stellungnahme von EFRAG zu IFRIC D12, D13 und D14
Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre
Stellungnahme zu IFRIC D12, D13 und D14 bezüglich der Bilanzierung von
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen veröffentlicht (in englischer
Sprache, 88 KB). Abschließende Meinung der EFRAG ist: „Wir haben eine ganze
Reihe von Bedenken hinsichtlich der Interpretationsentwürfe. Demzufolge
würden wir gern vermeiden, dass die schlussendlich verabschiedeten
Interpretationen den Interpretationsentwürfen folgen.“
24. Mai 2005: Erinnerung – Kommentierungsfristen
enden nächste Woche
Die
Kommentierungsfristen zu den folgenden Interpretationsentwürfen enden in
genau einer Woche (am Dienstag, den 31. Mai 2005):
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IFRIC D12 Vereinbarung
zu Dienstleistungskonzessionen – Festlegung des Bilanzierungsmodells |
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IFRIC D13 Vereinbarung
zu Dienstleistungskonzessionen – das Modell der finanziellen
Vermögenswerte |
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IFRIC D14 Vereinbarung
zu Dienstleistungskonzessionen - das Modell der immateriellen
Vermögenswerte |
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IFRIC D15 Erneute
Beurteilung von eingebetteten Derivaten |
23. Mai 2005: Near-final Draft von IFRS 7 in Kürze
erwartet
Der IASB beabsichtigt, auf seiner Internetseite in den
nächsten Tagen einen „beinahe endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zur Verfügung zu stellen. Der Board
überlegt immer noch hinsichtlich des Themas „Angabe zu Gewinnen am Tag 1“
und lädt zu Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Formulierung dieses
Abschnitts von IFRS 7 ein. Die vorgeschlagenen Angaben wurden auf den Seiten
19 bis 21 der Beobachternotizen der Maisitzung des Boards dargestellt. Diese
Notizen können von der
Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
138 KB). Kommentare werden bis zum 1. Juni 2005 an folgende Adresse erbeten:
apryde@iasb.org.
23. Mai 2005: Agenda für die Sitzung des IFRIC am 2.
und 3. Juni 2005
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am
Donnerstag, den 2. Juni, und Freitag, den 3. Juni, in den Londoner Räumen
des IASB tagen. Die Tagesordnungspunkte werden die folgenden sein:
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2. und 3. Juni 2005, London
Donnerstag, 2. Juni 2005
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Die
Auswirkung von
Mindestfinanzierungsanforderungen auf die
Vermögenswertobergrenze |
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Emissionsrechte – Erwägung eines
Ergänzungsvorschlags zum überarbeiteten Entwurf von IAS 38 – Das
IFRIC wird den Entwurf einer Ergänzung zu IAS 38 erörtern. Die
Zielsetzung der Ergänzung ist es, die Bewertungsanomalien zu
adressieren, die bei der Bilanzierung von Emissionsrechtschemata
in Übereinstimmung mit IFRIC 3 entstehen. |
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IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steuern mit
Bezug zu Finanzierungsleasing |
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Wertminderungen von Beteiligungstiteln –
Entwurf einer Zurückweisungsbegründung des Themas |
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IAS 19 Prioritäten
Erwägung von Empfehlungen des Agendaausschusses, wie sie bei der
IFRIC-Sitzung im März/April als Ergebnis der Sitzung des
Agendaausschusses vom Februar vorgelegen haben |
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IFRIC D11 Änderungen an den Beiträgen zu
Arbeitnehmeraktienerwerbsplänen (Employee Share Purchase Plans,
ESPP) |
Freitag, 3. Juni 2005
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IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und
Angaben – Wandelanleihe mit Währungskomponente |
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IFRIC D9 Versorgungspläne mit garantierter
Rendite auf geleistete Beiträge oder Nominalzahlungen |
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Vorlage aus des Agendaausschusses vom März
über die Formulierung bei zurückzuweisenden Sachverhalten |
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Aktivitäten anderer Interpretationsorgane |
Die Abfolge der Themen kann
hier eingesehen werden (in englischer Sprache) |
21. Mai 2005: IFRS Musterkonzernabschluss und Checkliste für 2005
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Unsere
Kollegen von Deloitte haben eine umfassende englischsprachige Publikation
mit dem Titel "IFRS
Musterkonzernabschluss und Checkliste zu Ausweis- und Anhangangaben" für
Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt (851 KB).
Diese Musterkonzernabschlüsse wurden entwickelt um typische
Abschlussdarstellungen und -angaben zu veranschaulichen, die nach IFRS im
Jahr 2005 von Unternehmen mit Tochter- und assoziierten Unternehmen im
Konzernabschluss verlangt werden. |
21. Mai 2005: 13. britischer Webcast zum Thema
Zwischenberichterstattung
Die
britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence
veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten
fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten
internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf
britische Unternehmen. Die dreizehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 19.
Mai 2005, und widmete sich den Vorschriften, die bei den Zwischenberichten
börsennotierter britischer Unternehmen im Jahr 2005 zur Anwendung kommen und
den Anforderungen aus IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Klicken Sie
hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer
Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines
Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur
Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie
hier.
20. Mai 2005: Zwei Interpretationsentwürfe zu IFRS 2
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat zwei
Interpretationsentwürfe zu IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung
veröffentlicht:
D16 stellt klar, dass der Gegenstandsbereich von IFRS 2 auch solche
Geschäfte umfasst, bei denen das Unternehmen nicht sämtliche oder Teile der
empfangenen Güter oder Dienstleistungen genau identifizieren kann. D17 gibt
Hinweise zu der Frage, ob bestimmte Arten von Geschäften als durch
Barausgleich oder Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten basierte
aktienbasierte Transaktionen nach IFRS 2 bilanziert werden sollten. Klicken
Sie
hier für die englischsprachige Presseerklärung (52 KB).
20. Mai 2005: CESR-Vorschläge zu alternativen Erfolgsgrößen
Das
Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) hat ein Beratungspapier veröffentlicht, in dem
CESRs Empfehlungen zu
Alternativen
Erfolgsgrößen im Entwurf vorgestellt werden (in englischer Sprache, 101
KB). Der Entwurf enthält mehrere Vorschläge, in denen europäische
börsennotierte Unternehmen ermutigt werden, Finanzmärkten sachgerechte und
nützliche Erfolgsgrößen zu übermitteln. Die Empfehlungen beziehen sich in
erster Linie auf
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klare Definition alternativer
Erfolgsgrößen. CESR stellt fest, dass die IFRS drei grundlegende
Erfolgsgrößen festlegen - Umsatz, Gewinn oder Verlust und Ergebnis
je Aktie. Andere Erfolgsgrößen, zu deren Angabe sich ein Unternehmen
entschließt, müssen mit den IFRS-Größen in Einklang stehen. |
 |
den Ausweis alternativer Erfolgsgrößen
- diese sollten IFRS-Erfolgsgrößen ergänzen und nicht ersetzen und
sollten an weniger prominenter Stelle ausgewiesen werden als die
IFRS-Größen. |
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die Einbeziehung des
Wirtschaftsprüfers. |
19. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 18. Mai 2005
Wir
haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005
in einer einzelnen Seite zusammengefasst.
18. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 17. Mai 2005
Wir
haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005
in einer einzelnen Seite zusammengefasst.
17. Mai 2005: CILEA sieht absolute Notwendigkeit für IASB KMU-Standards
Der Board des Komitees für die Integration der lateineuropäischen und
-amerikanischen Länder (Comité de Integracíon Latino Europa - America, CILEA),
eine Körperschaft, die 24 Wirtschafts- und Rechnungslegungsorganisationen
aus 18 lateineuropäischen und -amerikanischen Ländern vertritt, hat den IASB
zur Entwicklung von Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen
aufgerufen, "um die Schaffung und Entwicklung eines grundlegenden
unternehmerischen Handelns zu stimulieren" und zur gleichen Zeit "ein
wirksames Unternehmenskontrollsystem zuzusichern, um die Zuverlässigkeit von
Rechnungslegungsinformationen zu garantieren." Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung (in englischer Sprache, 325 KB).
17. Mai 2005: SEC-Erklärung und Bericht zu internen Kontrollen
Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) hat eine Erklärung zu den Erfahrungen aus dem ersten Jahr
der Anwendung der internen Kontrollvorschriften (Abschnitt 404) des
Sarbanes-Oxley-Acts. Die beiden wesentlichen Schlussfolgerungen in der
Erklärung der Kommission waren:
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die Befolgung von Abschnitt 404 führt
zu Vorteilen, einschließlich eines verschärften Blicks auf interne
Kontrollen beim Top-Management privatwirtschaftlich geführter
Unternehmen. |
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Die Einführung führte im ersten Jahr
zu erheblichen Kosten, und der Prozess lässt sich wirksamer und
effizienter durchführen. |
Im April hatte die Kommission den Stab der SEC gebeten darüber
nachzudenken, ob zusätzliche Hinweise und Verdeutlichungen bestimmter
Sachverhalte sachgerecht seien. Der Stab hat nunmehr eine Erklärung des
Stabs zum Bericht der Geschäftsleitung bezüglich interner Kontrollen über
die Finanzberichterstattung herausgegeben, in der derartige Hinweise
gegeben werden. Bei der Freigabe des Berichts seines Stab mer kte die
Kommission an, dass "es eine Bandbreite vernünftiger Durchführungen durch
Firmen gibt, die bei der Einführung von Abschnitt 404 als akzeptiert
angesehen werden sollten." Daneben hat der Stab des US-amerikanischen
Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) diesbezüglich Hinweise in
Frage-Antwort-Form herausgegeben. Klicken Sie für die englischsprachigen Dokumente
auf die nachfolgenden Links:
17. Mai 2005: Mitschrift der Boardsitzung vom 16. Mai 2005
Wir
haben unsere Mitschriften von der Boardsitzung des IASB vom 16.-18. Mai 2005
in einer einzelnen Seite zusammengefasst.
14. Mai 2005: Vorteile für Australien durch EU-SEC-Übereinkunft
Die
australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and
Investments Commission, ASIC) hat ihre
Unterstützung für die zwischen der US-amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission,
SEC) und der Europäischen Kommission
erzielten Übereinkunft zum Ausdruck gebracht, derzufolge ein Fahrplan für
die Eliminierung der gegenwärtig seitens der SEC bestehenden Überleitung
zwischen IFRS und US GAAP vereinbart wurde. ASIC sieht dies als vorteilhaft
auch für Australien an, weil australische Unternehmen, die in den USA
gelistet sind, nicht länger eine Überleitung erstellen müssten. Weil
Australien zudem praktisch mit IFRS deckungsgleiche Standard angenommen hat,
werden dadurch auch US-amerikanische Investitionen in den australischen
Kapitalmarkt gefördert und der Zugang australischer Unternehmen zu
US-Kapital ermöglicht, falls IFRS- und US GAAP-Berichte als konvergent
angesehen werden und vergleichbare Finanzinformation von hoher Qualität
hervorbringen. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung der ASIC.
13. Mai 2005: Corporate Governance Handbuch des CFA Instituts
Das
CFA Institute (Chartered
Financial Analysts Institute, vormals Association for Investment
Management and Research, AIMR) hat ein umfangreiches Handbuch mit dem
Titel "Die Unternehmensführung börsennotierter Unternehmen: Ein Handbuch für
Anleger" (The Corporate Governance of Listed Companies: A Manual for
Investors) veröffentlicht, um Analysten und Anlegern weltweit bei der
Einwertung der von einem Unternehmen angewendeten
Unternehmensführungsgrundsätze und der damit verbundenen Risiken, die sie
beachten müssen, bevor sie Anlageentscheidungen treffen, zu helfen. Das
Handbuch kann in gleicher Weise von Wertpapieremittenten genutzt werden, um
ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, woran Anleger bei gut geführten
Unternehmen interessiert sind. Insbesondere führt das Handbuch auf, was
Anleger und Aktionäre im Hinblick auf Verfahrensweisen der Geschäftsführung
und des Managements sowie über Aktionärsrechte beachten sollten, wenn sie
beurteilen wollen, ob die Unternehmensführungsstruktur eines Unternehmens zu
Risiken führt, die das Aktionärsvermögen beeinflussen könnte. Klicken Sie
auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente
herunterzuladen:
13. Mai 2005: neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters
erschienen
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