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IFRS Nachrichten - Juni 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. Juni 2005: Änderungen an IFRS 3, IAS 27 und IAS 37 vorgeschlagen

 

Der IASB und der amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben jeweils Entwürfe mit der Bitte um Stellungnahme herausgegeben, die gemeinsam entwickelte Vorschläge zur Verbesserung und Angleichung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen beinhalten. Die Vorschläge umfassen u.a. einen Standardentwurf, den die Boards im Zuge ihres ersten größeren gemeinsamen Projekts entwickelt haben. Der vorgeschlagene Standard würde die bestehenden Regelungen aus IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse des IASB und Standard 141 Unternehmenszusammenschlüsse des FASB ersetzen. Die Vorschläge würden die Kernbestimmung von IFRS 3 und SFAS 141 beibehalten, wonach alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden sind, bei der stets eine Partei als Erwerber der jeweils anderen identifiziert wird.

 

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3:

 
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eine Anforderung, das erworbene Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und den auf jedweden Anteil mit nicht beherrschendem Einfluss (im Original: non-controlling interests; zuvor als Minderheitenanteile bezeichnet) entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert statt nur den auf den Erwerber entfallenden Anteil anzusetzen. Dieses wird zuweilen auch als "Full Goodwill Method" (Methode des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts) bezeichnet;

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weniger Ausnahmen vom Grundsatz, wonach erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen;

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Zahlungen an Dritte für allgemeine und Rechtsberatung, für Prüfungsleistungen sowie für vergleichbare Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb würden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich als Aufwand erfasst und nicht als Teil des Unternehmenszusammenschlusses aktiviert.

 

Zwei weitere Entwürfe:

 
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IASB und FASB haben daneben Entwürfe veröffentlicht, nach denen vorgeschlagen wird, dass Anteile mit nicht beherrschendem Einfluss im Konzernabschluss als Eigenkapital einzustufen sind und der Erwerb von Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss als Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollte. Die Vorschläge des IASB werden als "Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse" bezeichnet.

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Der IASB hat ferner vorgeschlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu ändern, um Sachverhalte, die vormals als 'Eventualschulden' bezeichnet wurde, gleichartig bei Unternehmenszusammenschlüssen und in anderen Umständen zu behandeln.

 

Der IASB bittet zu allen Entwürfen um Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).

 

 

30. Juni 2005: Änderungen an IFRS 6 und IFRS 1

 

Der IASB hat Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 herausgegeben, mit denen klargestellt wird, dass ein Unternehmen, das sowohl (a) die IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 als auch (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Angabe von Vergleichsinformationen befreit ist, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in der Vergleichsperiode. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 48 KB).

 

 

30. Juni 2005: Ausgabe Juni 2005 des EITF Roundup

 

Wir haben die Juniausgabe 2005 des EITF-Roundup ins Netz gestellt (in englischer Sprache, 1.919 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 15./16. Juni 2005 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird. Frühere Ausgaben können Sie hier beziehen.

 

 

28. Juni 2005: Presseerklärung der Treuhänder zu Satzungsänderungen

 

Wie bereits zuvor berichtet, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung bei ihrer Sitzung in Paris am 21. Juni 2005 infolge ihrer Durchsicht der Aufbau- und Ablauforganisation von IASB, IFRIC, SAC und IASCF eine Reihe von Änderungen an der Satzung der IASCF genehmigt. Mit diesen Änderungen ist beabsichtigt,

 

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die Rechenschaft der Organisation zu verbessern, indem die Aufsicht durch die Treuhänder erhöht und der Austausch mit Parteien, die an den Bilanzierungsstandards interessiert und von ihnen betroffen sind, erhöht wird;

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die Transparenz der Abläufe in der Organisation durch Einführung neuer Verfahrensweisen zu verbessern;

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einen hochkarätigen Beirat aus Führungskräften von offiziellen internationalen und regionalen Organisationen einzurichten, die den Treuhändern bei ihrer Aufgabe, Personen als Treuhänder vorzuschlagen und zu ernennen, behilflich sein soll;

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den Bedenken, dass der Erfahrungsschatz einiger großer Wirtschafträume außerhalb von Europa und Nordamerika nicht im Treuhändergremium vertreten ist, dadurch Rechnung zu tragen, dass die Anzahl der Treuhänder von 19 auf 22 erhöht wird, wobei vorgesehen ist, zwei Mitglieder neu aus Asien/Ozeanien zu benennen;

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die Notwendigkeit ausgiebiger Beratungen auf formellem und informellem Wege zu betonen und dazu zu ermuntern, einschließlich eines neubelebten und schlagkräftigeren Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) und ausgeweiteter Verbindungen über die Erfordernisse des Standardsetzungsprozesses hinaus;

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die Verpflichtung der Treuhänder herauszustreichen, sicherzustellen, dass ein unabhängiger IASB aus Personen besteht, die zu ihrer Arbeit nicht nur fachliche Erfahrung, sondern eine Bandbreite von Sichtweisen und Fertigkeiten, einschließlich praktischer Erfahrungen, mitbringen;

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die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittelgroßer Unternehmen ausdrücklich festzuschreiben.

 

Die Treuhänder haben eine Presseerklärung herausgegeben, in der Schritte, die zu den Satzungsänderungen, im Detail dargestellt werden (in englischer Sprache, 84 KB).

 

 

27. Juni 2005: EFRAG will 'mehr Initiative zeigen'

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Positionspapier mit dem Titel Proaktive Bilanzierungstätigkeit in Europa: EFRAG und die nationalen Standardsetzer freigegeben (in englischer Sprache, 55 KB). Die Zielsetzung erhöhter Initiative, wie zwischen EFRAG und den 17 nationalen Standardsetzern vereinbart, besteht in Folgendem:

 

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EFRAG und die nationalen Standardsetzer (NSS) sollten enger zusammenarbeiten, um den Eingaben aus Europa in den weltweiten Standardsetzungsprozess zu verbessern;

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Durch eine engere Zusammenarbeit und die Zusammenlegung von Ressourcen sollte Europa von Anfang an stärker in die Arbeit des IASB eingebunden werden.

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Erhöhte Zusammenarbeit wird die Entwicklung gemeinsamer Sichtweisen fördern und sicherstellen, soweit dies gangbar ist, dass die Botschaft, die Europa an den IASB aussendet, einheitlich ist.

 

 

27. Juni 2005: Zwei neue Projekte für die Agenda des IASB geplant

 

Auf der heutigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) sagte Forschungsdirektor Wayne Upton, dass der Stab des IASB plane, dem Board im Juli zwei neue Projekte für die aktive Agenda des IASB zur Erwägung vorzuschlagen:

 

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Hinweise zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.  Dieses Projekt würde darauf gerichtet sein, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst. Es würde sich nicht damit befassen, wann ein Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben sollte, sondern nur, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst, falls ein Standard dies verlangen sollte. Der FASB ist gegenwärtig dabei, seine Arbeiten an einem vergleichbaren Projekt abzuschließen, und das IASB-Projekt würde auf den Arbeiten des FASB aufbauen. Der Stab wird vorschlagen, dass das Projekt eher zu einem Standard des IASB als zu einer Änderung des IASB-Rahmenkonzeptes führen sollte.

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Sachverhalte, die aus IFRIC 3 Emissionsrechte hervorgehen.  Dieses Projekt will Wege auskundschaften, wie die 'Rechnungslegungsanomalie' gelöst werden kann, die entsteht, wenn der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten bewertet wird, während die zugehörige Rückstellung zum Marktwert der Verpflichtung angesetzt wird, die zu ihrer Begleichung erforderlich ist. Es bestehen zwei mögliche Wege, die 'Anomalie' zu beseitigen:

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Ergänze IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte um die Erlaubnis, Emissionsrechte, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

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Ergänze IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um die Behandlung der Emissionsrechts als Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

In beiden Fällen ist ein Entwurf für Juli 2006 geplant.

 

 

27. Juni 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 23. Juni 2005

 

Der IASB tagte am Mittwoch und Donnerstag, den 22. und 23. Juni 2005, in seinen Räumen in London. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

26. Juni 2005: Webcast deckt eine Bandbreite von IFRS/UK GAAP-Sachverhalten ab

 

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die vierzehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 23. Juni 2005, und widmete sich dem neuen Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR), dem Gesellschaftsrecht und anderen regulatorischen Änderungen sowie Hinweisen zu IFRS und Ergebnisverwendung im Entwurf. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

 

 

25. Juni 2005: IASB zieht IFRIC 3 Emissionsrechte zurück

 

Der IASB hat sich dazu entschlossen, IFRIC 3 Emissionsrechte, der im Dezember 2004 herausgegeben wurde und planmäßig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2005 beginnen, in Kraft getreten wäre, zurückzuziehen. IFRIC 3 legt fest, dass durch die Regierung gewährte Emissionsrechte (Verschmutzungsrechte) immaterielle Vermögenswerte darstellen, die in Übereinstimmung mit IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte im Abschluss angesetzt werden müssen, und dass in dem Maße, wie der Teilnehmer Schadstoffausstoß verursacht, eine Rückstellung für seine Verpflichtung, das Verschmutzungsrecht in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen erfasst werden muss. Einige der Adressaten des Boards haben wegen der daraus resultierenden 'Rechnungslegungsanomalie' Bedenken geäußert, weil der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten bewertet wird, während die Rückstellung zum Marktwert des Verschmutzungsrechts, das zur Begleichung benötigt wird, angesetzt wird. IFRIC diskutierte den Sachverhalt auf seiner Sitzung von 2./3. Juni 2005. Diese Diskussion beinhaltete eine Analyse des Stabs eines von EFRAG unterbreiteten Vorschlags hinsichtlich der Entwicklung eines Cash Flow Hedge Accountings, um die aus dem zeitlichen Erhalt des Verschmutzungsrechts verursachte Volatilität zu mindern. IFRIC hatte empfohlen, dass der Board diese weitergehenden Sachverhalte erwägen solle. Der Board hatte zuvor bereits einen Brief der Europäischen Kommission erhalten, in dem darum gebeten wurde, das Datum der erstmaligen Anwendung von IFRIC 3 zu verschieben. Der Board kam zu dem Schluss, dass - obgleich IFRIC 3 die sachgerechte Auslegung der bestehenden Regelungen von IAS 37 und IAS 38 sei - das Problem der 'Rechungslegungsanomalie' die Notwendigkeit nach einer umfassenderen Betrachtung des Sachverhalts angeraten erscheinen lässt. Solange diese aussteht, wird IFRIC 3 zurückgezogen.

 

 

24. Juni 2005: Vorsitzender der Börse Hongkong fordert IFRS weltweit

 

Im Rahmen seiner Äußerungen auf dem Forum zu Finanzberichtsstandards (in englischer Sprache, 14 KB), das unlängst vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) abgehalten wurde, sprach sich Charles Lee, Vorsitzender der Börsen und Abwicklungsstelle Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd.), nachdrücklich für die weltweite Verwendung der International Financial Reporting Standards aus. Er merkte an, dass 36% des Umsatzes an der Börse Hongkong durch internationale Anleger hervorgerufen wird, denen am besten mit einer einheitlichen, weltweiten Bilanzierungssprache gedient sei. Ein Ausschnitt aus den Bemerkungen von Lee:

 

Hongkong war stets ein starker Verfechter eines allgemein gültigen Bilanzierungsregimes und hat sich vollauf an der Arbeit des IASB beteiligt. Die Finanzberichtsstandards von Hongkong, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong herausgegeben werden, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollends mit den International Accounting Standards, nunmehr als International Financial Reporting Standards bekannt, konvergiert. Diese Annäherung erfordert in vielen Fällen Änderungen bei der Bilanzierungsweise börsennotierter Unternehmen und hat in einigen Fällen zu unerwarteten Ergebnissen geführt [...].

Die Finanzergebnisse der in Hongkong notierten Unternehmen und die Bilanzierungssprache, die sie verwenden, müssen Anlegern und Analysten rund um den Globus genauso leicht verständlich sein wie jenen, die in Hongkong ihre Heimat haben. Eine einheitliche Bilanzierungsplattform erlaubt den Vergleich von Unternehmen und deren Ergebnissen in verschiedenen Rechtskreisen und führt zu mehr Vertrauen in die Güte und den Wert unserer Aktien.

 

 

24. Juni 2005: Frist zur Stellungnahme bezüglich KMU-Fragebogen läuft nächste Woche ab

 

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich des Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) am 30. Juni 2005 abläuft. Nähere Informationen zu dem KMU-Projekt in englischer Sprache erhalten Sie hier.

 

 

23. Juni 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 22. Juni 2005

 

Der IASB tagte am Mittwoch und Donnerstag, den 22. und 23. Juni 2005, in seinen Räumen in London. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

 

23. Juni 2005: Zwei Empfehlungen von EFRAG

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen (in englischer Sprache, 42 KB), die Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten konzerninternen Geschäften für die Anwendung in Europa zu übernehmen. Außerdem hat EFRAG an IFRIC geschrieben, dass man den Vorschlag in IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate unterstütze, jedoch einige Änderungsvorschläge hätte.

 

 

23. Juni 2005: Ziel einer konvergierten Rechungslegung bei US-EU-Gipfel vereinbart

 

Beim Gipfeltreffen zwischen den USA und der Europäischen Union am 20. Juni 2005 in Washington haben die USA und die EU gemeinsam eine Reihe von Maßnahmen bekannt gegeben, um die Erklärung zur Weiterentwicklung der transatlantischen Wirtschaftsintegration und des transatlantischen Wachstums (Declaration on Enhancing Transatlantic Economic Integration and Growth) umsetzen. Eine der Maßnahmen besteht "in der Förderung einer schnellstmöglichen Konvergenz der Bilanzierungsstandards". Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

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Presseerklärung des Weißen Hauses (34 KB)

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Presseerklärung der EU-Ratspräsidialamtes (40 KB)

 

 

23. Juni 2005: Informationen zu IFRS XBRL-Taxonomie aktualisiert

 

Unsere internationalen Kollegen haben die Informationen zur allgemeingültigen IFRS XBRL-Taxonomie um neue Merkmale und weitere Download-Links aktualisiert. Sie finden die Informationen hier (in englischer Sprache).

 

 

22. Juni 2005: Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am 21. Juni 2005 in Paris zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung gemacht haben. Da ein Großteil der Diskussionen auf Papieren basierte, die den Beobachtern in der Sitzung nicht zugänglich gemacht wurden, können wir für die Richtigkeit der Informationen nicht mit letzter Sicherheit garantieren.

 

Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

21. Juni 2005, Paris

 

 

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Genehmigung des März-Protokolls und einleitende Anmerkungen

 

Das Protokoll der Sitzung vom März 2005 wurde ohne irgendwelche weiteren Anmerkungen von den Treuhändern genehmigt.

 

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Gemeinsame Sitzung mit dem IASB

 

Erwägung spezifischer Themen auf der Tagesordnung und im Arbeitsprogramm des IASB sowie Konvergenz

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begann seine Ausführungen mit der Bemerkung, dass das vorrangige Ziel des Boards bis Ende 2004 in der Vorbereitung einer stabilen Plattform an IFRS für 2005 bestand und dass das vorrangige Ziel seit Beginn des Jahres 2005 nunmehr in der weltweiten Annäherung bestünde.

 

Stabile Plattform

 

Sir David blickte zurück auf die Kernprojekte der stabilen Plattform - das Projekt zur Verbesserung (Improvements Project), das im Dezember 2003 abgeschlossen wurde, sowie die IFRS 2 bis 6, die 2004 herausgegeben wurden. Er merkte an, dass es 2005 voraussichtlich nur einen neuen Standard geben werde: IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Dieser Standard wird 2007 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung wird aber erlaubt.

 

Mit Blick auf den europäischen "IAS 39 Carve-out" teilte er mit, dass der IASB in der vergangenen Woche eine Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben habe, mit der die Fair Value Option in einer Weise geändert werde, die es Europa erlaube, den Standard in Europa zu übernehmen. EFRAG hat der Europäischen Kommission empfohlen, die Änderung zu übernehmen. Der zweite "Carve-out"-Sachverhalt, der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bei Sichteinlagen, steht gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung des IASB.

 

Konvergenz und Arbeitsprogramm

 

Der Vorsitzende des IASB führte aus, dass der gegenwärtige Ansatz bei der Konvergenz nicht darin bestünde zu versuchen, Unterschiede überzuleiten, sondern vielmehr mehrere Parteien in neue Projekte einzubeziehen. Er führte mehrere Beispiele an.

 

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Kanada: Kanada ist entschlossen, die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze in drei bis vier Jahren durch die IFRS zu ersetzen.

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Japan: Es gab Erörterungen in Bezug auf deren Rahmenkonzept, bei denen keine größeren Unterschiede hinsichtlich der Kernprinzipien zu Tage traten; jedoch gebe es Unterschiede bei bestimmten Themengebieten, wie beispielsweise den Vorräten, der Segmentberichterstattung, der Konsolidierung und dem Neubewertungsmodell, das für Vermögenswerte herangezogen werden kann. Sir David sagte, dass für die erste Phase der Annäherung in Japan ein Dreijahreshorizont veranschlagt sei. Anschließend werde eine zweite Phase erörtert. Gegenwärtig sei nicht bekannt, wie viele Jahre vergehen werden, bis eine vollständige Konvergenz erreicht sei.

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China: China hat um einen Besuch des Konvergenzteams gebeten, um Diskussion darüber zu beginnen, wie eine Gleichwertigkeit erreicht werden könne.

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Europa: Es wurden Äußerungen getätigt, wie schwer es sei, das Thema Konvergenz in Europa zu diskutieren (im Vergleich zu den Erörterungen mit Japan, den USA und Kanada), weil es verschiedene Sichtweise geben und es keine eindeutige Partei gebe, mit der man Beratungen aufnehmen könne.

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USA: Mit Blick auf die Annäherung von IFRS und US GAAP wurde ausgeführt, dass das Ziel darin bestehe, bis 2007 oder Anfang 2008 einen hinreichenden Teil der Arbeiten abzuschließen oder in Arbeit zu haben, so dass sich die SEC in der Lage sieht, das Erfordernis einer Überleitung auf US GAAP für nach IFRS bilanzierende Emittenten aufzuheben. Gleichwohl wird die SEC vor einer derartigen Entscheidung neben der Annäherung einen Blick auf die einheitliche Anwendung, Durchsetzung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen richten.

 

Mit der Zielsetzung einer Annäherung von IFRS und US GAAP im Hinterkopf wies der IASB-Vorsitzende darauf hin, dass die Themen, die bis 2007 vorrangig gelöst werden müssten, Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II, Erfolgsberichterstattung - Segment A und Ertragsteuern seien. Bei denen nachfolgenden Themen werde es Fortschritte geben, ein Abschluss vor 2007-2008 sei aber nicht zu erwarten:

 

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Eigen- und Fremdkapital

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Finanzinstrumente: Abgang und Verbriefung

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Erfolgsberichterstattung - Segment B

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Umsatz/Erträge und Schulden

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Konsolidierung und Zweckgesellschaften

 

Man werde zwei weiteren Themen Aufmerksamkeit schenken, nämlich Leasingvereinbarungen und Leistungen an Arbeitnehmer, dem letztgenannten vor allem wegen der großen Anzahl an Übertragungen von Unternehmenspensionsplänen an die US Pension Benefit Guaranty Corporation (Anm.: die PBCG ist eine staatliche Einrichtung, deren Arbeit jener des Pensionssicherungsvereins vergleichbar ist. Sie garantiert die Zahlung von Pensionsleistungen, falls der Primärverpflichtete seinen Leistungen nicht nachkommen kann). Diese Sachverhalte werden vermutlich noch innerhalb des laufenden Jahres auf die Tagesordnung von IASB und FASB gesetzt werden.

 

Eine Reihe weitere Konvergenzthemen müssen noch von IASB und FASB erwogen werden. Dabei handelt es sich um:

 

IASB

 

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Gemeinschaftsunternehmen (in IAS 31 bestehen gegenwärtig zwei alternative Bilanzierungsweisen)

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Aktivierung von Fremdkapitalkosten

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Zuwendungen der öffentlichen Hand

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Segmentberichterstattung

 

FASB

 

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Aktivierung von Entwicklungskosten

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Neubewertungsmodell für Sachanlagen und immaterielles Vermögen

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Bewertungswahlrecht, Renditeimmobilien zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen

 

Diese Sachverhalte sind entweder bereits auf der Tagesordnung der Boards oder werden als "leicht behebbar" wahrgenommen und sollten innerhalb von zwei bis drei Jahren gelöst sein.

 

Abschließend wurde Äußerungen getätigt, wonach der FASB auch kurz vor dem Abschluss der Arbeiten zu Hinweisen zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten stehe (nicht, wann diese zu verwenden sind, sondern nur, wie diese zu ermitteln sind, wenn die Entscheidung gefallen ist, sie als Bewertungsmaßstab zu verwenden), die der IASB in Erwägung ziehen mag. Ferner prüft der IASB als Folge der Veröffentlichung von IFRIC 3 Emissionsrechte und der darauf folgenden negativen Reaktionen aus Europa eine Änderung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

 

Weitere Äußerungen

 

Die Treuhänder brachten folgende Punkte vor:

 

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Sie hinterfragten das Ausmaß, in welchem der IASB an dem Auslegungsprozess von Regulatoren beteiligt sein wird, vor allem der SEC. Der IASB-Vorsitzende deutete an, dass man der SEC gegenüber ausgeführt habe, dass - weil IFRS prinzipienbasierte Standards seien - sie die Ausübung von Ermessensspielräumen bei der Anwendung der Standards hinnehmen müsse. Es solle ein Papier ausgearbeitet und SEC und PCAOB vorgestellt werden, in dem man darlegen wolle, wie dies funktionieren könne. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich IASB und SEC-Stab im Gespräch befänden, dass die bislang angesprochenen Sachverhalte vorwiegend solche waren, bei denen die Nichtbefolgung der Vorschriften offensichtlich sei.

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Die Art und Weise, wie IAS und IFRS geschrieben sind, machten sie für den "Durchschnittsanwender", d.h. den Bilanzierungs- und Branchensachverständigen, die nicht in IFRS geschult wurden, zuweilen nicht zugänglich. Der Vorsitzende und ein Mitglied des IASB deuteten an, dass sie sich dieses Sachverhaltes bewusst seien und daran arbeiteten. So habe man z.B. entsprechende Anstrengungen bei der jüngsten Änderung der Fair Value Option unternommen, um sie praktikabler zu gestalten, und der Formulierung des in Kürze erscheinenden Entwurfs zu Unternehmenszusammenschlüssen - Phase II besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um ihn einfacher zu machen.

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Es wäre sachgerecht, dass die Treuhänder mehr Informationen über die Zusammenhänge bei der Feststellung von Prioritäten bei der Festlegung der Agenda des IASB erhielten, um sie in die Lage zu versetzen zu beurteilen, ob die Bedürfnisse der Adressaten erwogen wurden.

 

Rahmenkonzept

 

IASB-Mitglied James Leisenring hielt eine Präsentation zu Rahmenkonzepten vor den Treuhändern. Er erinnerte daran, dass die Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Vermittlung von Informationen bestünde, die für Anleger, Kapitalgeber und andere nicht in der Unternehmensleitung Tätige von Nutzen seien. In Beantwortung der Frage eines Treuhänders deutete er an, dass diese Informationen zuweilen von Managementinformationen abweichen können.

 

Leisenring hob die Gebiete hervor, die am häufigsten Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten sind: das Unvermögen, sich darauf zu verständigen, was Gewinn oder Verlust sein soll, Bewertung, Ansatzzeitpunkt, unkontrollierbare Volatilität und die Abbildung von Sachverhalten in der GuV. Er veranschaulichte auch die Unterschiede in den Begriffsabgrenzungen von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen in den Rahmenkonzepten von IASB und FASB. Leisenring erläuterte, dass das bestehende Rahmenkonzept des IASB einem "Bilanzansatz" (im Original: Balance Sheet Approach) folge, unter dem Erfolge durch Bezugnahme auf Vermögen und Schulden definiert werden. Auch hob er die Bedeutung hervor, die dem Rahmenkonzept in der Regelungshierarchie der IFRS zukommt.

 

Er schloss seine Ausführungen mit der Erörterung ab, warum ein Rahmenkonzept unverzichtbar sein:

 

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um Bilanzierungsdiskussionen in einheitlicher Weise zu lösen;

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um den Standardsetzungsprozess in der Rechnungslegung als de facto neutral verteidigen zu können; und

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um prinzipienbasierte Standards zu erreichen.

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Vorgeschlagene Alternativansätze würden nicht zum Ziel führen, weil sie Übereinstimmung, Kompromisse oder die Abwägung von Konsequenzen des Ansatzes erforderten.

 

Man erläuterte, dass das gegenwärtige von IASB und FASB verfolgte Projekt zum Rahmenkonzept sich darauf konzentrieren wird, für robustere Begriffsabgrenzungen der im Abschluss anzusetzenden Elementarbausteine zu sorgen, und dass dieses Projekt Teil der gewünschten Annäherung von Rahmenkonzepten rund um die Welt sei.

 

Die Reaktionen der Treuhänder nach der Präsentation waren gemischt, viele erbaten Klarstellungen zu den fachlichen Konsequenzen der dargestellten Sichtweise.

 

Erfolgsberichterstattung

 

Das Ziel des Projekts zur Erfolgsberichterstattung besteht darin,

 

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ein gemeinsames Paket zur Finanzberichterstattung über die Erfolgslage zu bestimmen und

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die Entscheidungsrelevanz geforderter Informationen zu verbessern - vorrangig dadurch, dass das Paket auf die Markbedürfnisse von Analysten, Anlegern und Führungskräften abgestimmt wird.

 

Das Projekt wird aufgrund dringlicher Nachfrage von Seiten der Adressaten gleichzeitig von IASB und FASB angegangen. Beide Boards das Erfordernis bestätigt, das im Paket der Erfolgsberichterstattung enthaltene Finanzierungselement zu isolieren.

 

Das Projekt besteht aus zwei getrennten Phasen:

 

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Segment A (Entwurf wird unmittelbar veröffentlicht): Das Ziel besteht in der Schaffung eines kurzfristig konvergierten Pakets, bei dem ein Vorschlag darin bestünde, eine einzige Erfolgsrechnung zu haben, in der sowohl das Nettoergebnis als auch das vollständige Einkommen ausgewiesen würden

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Segment B (Veröffentlichung eines Diskussionspapiers im Jahr 2006): Segment B wird ein Langfristprojekt sein, das auf eine Generalüberholung des Finanzberichtspakets und den Ausweis von Posten in den Teilen des Abschlusses abzielt

 

Eine Reihe von Treuhändern äußerte sich dazu, dass Segment A mehr grundlegende Änderungen mit sich bringen könnte als erwartet, vor allem hinsichtlich der Frage, was unerfahrene Adressaten als "Schlusszeile" der GuV wahrnähmen. Sie hinterfragten, ob die Zeitplanung des Projekts (einschließlich der Wahl, einen Entwurf zu Segment A herauszugeben) angesichts des erwartenden Meinungsstreits in weiten Teilen der Welt sachgerecht sei. Man kam schließlich überein, dass es in der Verantwortung des IASB stehe, den Zeitplan für dieses Projekt festzulegen, die Board-Mitglieder sich aber der von den Treuhändern geäußerten Bedenken bewusst sein sollten.

 

Weitere Entscheidungen bezüglich Segment A, zu denen keine bestimmten Stellungnahmen erfolgten, waren:

 

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Ein vollständiger Satz von Abschlüssen umfasst ein Jahr.

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Die Vermögenslage ist zu Beginn und Ende der Periode zu zeigen.

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Jedes Ausweisinstrument besitzt die gleiche Wertigkeit.

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Vergleichsinformationen sind für ein Jahr anzugeben.

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Das Ergebnis je Aktie ist auf der GuV-Seite abzudrucken und nur für das Nettoergebnis zu ermitteln.

 

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Genehmigung des Berichts zur Satzungsdurchsicht

 

Bevor über den Bericht zur Satzungsdurchsicht abgestimmt wurde, diskutierten die Treuhänder einen Vorschlag des Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker, eines hochrangigen Beirat einzurichten, der bei dem Prozess der Nominierung neuer Treuhänder und der Erwägung von Verlängerungen angehört würde. Die Gruppe hätte lediglich beratende Funktion, und die Treuhänder würden die letztendliche Entscheidung über die Ernennungen treffen. Die Treuhänder sprachen sich für die Einrichtung eines derartigen Beirats aus. Man erläuterte, dass dieser Vorschlag bestimmte, in Europa geäußerte Bedenken aufnehmen und die Sichtweisen im Auswahlprozess erweitern würde.

 

Man überlegte, ob die Arbeitsweise einer derartigen Gruppe formell in die überarbeitete Satzung mit aufgenommen werden sollte. Die Treuhänder fassten einstimmig den Beschluss, dieses aus Gründen der Flexibilität nicht zu tun. Dies könne in Form einer Änderung nach einer Einwertung des Beratungsprozesses zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Es wurde festgestellt, dass im laufenden Jahr die Posten von neun Treuhänder zur Wiederbesetzung anstünden.

 

Die geänderte Satzung wurde ordnungsgemäß mit 1. Juli 2005 als Datum des Inkrafttretens verabschiedet. Man verständigte sich darauf, die drei zusätzlichen Treuhänder (nach der überarbeiteten Satzung gefordert) zum Jahresende gemeinsam mit den Neubesetzungen zu berufen, die bei Auslaufen der Amtszeit bestehender Treuhänder erforderlich werden.

 

Eine umfassende Zusammenfassung der Satzungsänderungen finden Sie in unserer Nachricht vom 18. Juni 2005.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Mitschriften von Beobachtern, die der Sitzung der Treuhänder der IASCF beigewohnt haben, und sollte nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung angesehen werden.

 

 

22. Juni 2005: Neue Ausgabe des Australian Accounting Alerts

 

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert (in englischer Sprache, 57 KB) herausgebracht, in der sie Ansatz- und Bewertungswahlrechte erörtern, die bei den australischen Gegenstücken zu den IFRS (A-IFRS) bestehen. Die Wahlrechte in den A-IFRS sind nicht deckungsgleich mit jenen in den IFRS, weil der australische Standardsetter AASB einige Wahlrechte bei der Übernahme der Standards in Australien beseitigt hat. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

 

 

22. Juni 2005: Dänischer Newsletter zur Fair Value Option in IAS 39

 

Unsere dänischen Kollegen haben einen kurzen IFRS-Newsletter mit dem Titel "IFRS: Ændering af IAS 39, The Fair Value Option" (IFRS: Änderung von IAS 39, die Fair Value Option; in dänischer Sprache, 93 KB) veröffentlicht. Der Newsletter fasst die jüngsten durch den IASB bewirkten Änderungen an der Fair Value Option von IAS 39 zusammen und stellt die Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen in Dänemark - und hier insbesondere für dänische Hypothekenbanken - synoptisch dar.

 

 

22. Juni 2005: Wegweiser für die Fair Value-Bewertung von aktienbasierten Prämienzahlungen

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche USA LLP haben ein 201 Seiten umfassendes Buch mit Hinweisen zu FASB Standard 123(R), Aktienbasierte Vergütung, herausgegeben. Die Deloitte-Publikation Ein Wegweiser zur Anwendung der Fair Value Hinweise auf aktienbasierte Prämienzahlungen (A Roadmap to Applying the Fair Value Guidance to Share-Based Payment Awards, in englischer Sprache, 1.405 KB) beinhaltet über 100 erste Deloitte-Interpretationen dieses bedeutenden Bilanzierungsstandards und konzentriert sich auf drei der Kerngebiete des neuen Standards:

 

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Ansatz der Höhe nach und Bewertung

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Ansatz dem Grunde nach

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Übergang von aktienbasierten Prämienzahlungen

 

Das Buch enthält auch andere Hilfsmaterialien, einschließlich einer Checkliste zu Bilanzierung und Angaben, um Abschlusserstellern bei der Umsetzung und Anwendung von Standard 123(R) zu helfen. Die Prinzipien von IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung und FASB Standard 123(R) sind ähnlich, wenn auch nicht vollständig gleich. Eine Liste der Unterschiede (in englischer Sprache) können Sie hier einsehen.

 

 

21. Juni 2005: Fachliche Analyse von IFRS-Abschlüssen durch britische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die britische Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfung (United Kingdom Professional Oversight Board for Accountancy) - die Teil des britischen Financial Reporting Council ist, unter dem auch der Accounting Standards Board arbeitet - hat ihren Bericht der Durchsicht der prüferischen Tätigkeiten der vier großen Prüfungsgesellschaften vorgestellt. Obwohl der Bericht sich hauptsächlich prüferischen Aspekten widmet, gilt eine der Empfehlungen auch besserer fachlicher Durchsicht von IFRS Abschlüssen:

 

Ein angemessener Input von fachlichen Spezialisten wird vermutlich von großer Wichtigkeit im Hinblick auf die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards durch börsennotierte Unternehmen ab 2005 sein (zumindest in ihren konsolidierten Abschlüssen). Wo dies noch nicht der Fall ist, glauben wir deshalb, dass die Abdeckung von solchen fachlichen Durchsichten auf alle börsennotierten und andere Unternehmen mit höherem Risiko ausgedehnt werden sollte und dass die Gesellschaften überlegen sollten, ob mehr Input von Fachspezialisten notwendig ist.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zum Herunterladen zur Verfügung:

 

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der Bericht (73 KB)

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die Presseerklärung

 

 

21. Juni 2005: EFRAG empfiehlt Übernahme der Fair Value Option

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen (in englischer Sprache, 18 KB), die Ergänzungen zur Fair Value Option in IAS 39, die der IASB letzte Woche herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa zu übernehmen.

 

Folgen Sie den folgenden Links für

bullet weitere Informationen zur Änderung der Fair Value Option des IASB (auf unserer englischen Seite zu IAS 39),
bullet die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 55KB).

 

 

20. Juni 2005: Interview mit Sir David Tweedie in Hongkong

 

Wir haben ein Interview mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB, eingestellt (in englischer Sprache, 97 KB). Das Interview mit dem Titel „Von der Spitze her denken“ stammt aus der Juniausgabe 2005 von A Plus, der neu aufgemachten Zeitschrift des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA), und wir stellen es mit der Erlaubnis des HKICPA und unter Wahrung des Copyrights 2005 ein. Hongkong hat die IFRS wortwörtlich als Finanzberichtsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards) übernommen, die 2005 in Kraft treten und die alten Rechnungslegungsgrundsätze (Hong Kong GAAP) ersetzen. Zu den Sachverhalten, die Sir David im Interview anspricht, gehören das Tempo von Veränderungen, den Bedarf einer weiteren Verbesserung bestehender Standards, die Notwendigkeit, die USA ebenfalls für die IFRS zu gewinnen, sowie das Erfordernis, vereinfachte Standards für KMU zu entwickeln.

 

 

19. Juni 2005: Daten zu ausländischen Unternehmen, die per 31. Dezember 2004 bei SEC registriert waren

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Details zu den ausländischen Unternehmen bekannt gegeben, die zum 31. Dezember 2004 bei ihr registriert waren. Es gab insgesamt 1.240 Unternehmen aus 55 Ländern, was geringfügig über der Zahl von 1.232 ein Jahr zuvor liegt. Vergleichszahlen für die Jahre 2000 bis 2003 finden Sie auf der Website der SEC (in englischer Sprache):

 

bullet Alphabetische Liste der Unternehmen (118 KB)
bullet Geographische Liste der Unternehmen (116 KB)
bullet Liste nach US-Handelsplatz (12 KB)
bullet Zusammenfassung nach Sitzland (10 KB)

 

Daneben beanspruchen weitere 679 Unternehmen, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden, eine Ausnahmeregelung von der Registrierung bei der SEC, weil sie in ihrem Heimat- oder einem Drittland registriert sind und dort vergleichbare Informationen einreichen. Klicken Sie hier für die Liste der ausländischen und von der Pflicht befreiten Unternehmen per 10. Juni 2004.

 

 

19. Juni 2005: Jahresrückblick 2004 der IASC-Stiftung veröffentlicht

 

Die IASC-Stiftung hat ihren Jahresrückblick für das Jahr 2004 veröffentlicht. Der Bericht kann von der Website des IASB herunter geladen werden (in englischer Sprache, 1.486 KB). Der Bericht beinhaltet einen Rückblick vom IASCF-Vorsitzenden Paul A. Volcker auf die Tätigkeiten der Treuhänder im Jahr 2004, wobei die Durchsicht der Satzung und die Finanzierung der Tätigkeiten von IASB, IFRIC, SAC und IASCF im Vordergrund stehen. Ebenfalls enthalten ist ein zehnseitiger Bericht des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie. Er hält fest, dass die drei wesentlichen Ziele im Jahr 2004 in Folgendem bestanden:

 

bullet eine stabile Plattform annehmbarer Standards für jene Unternehmen zu schaffen, die 2005 auf IFRS umstellen;
bullet das Konvergenzprogramm mit dem FASB und anderen Standardsetzern weiterzuführen und zu beschleunigen;
bullet andere Rechtskreise dazu zu ermutigen, dem Kreis jener beizutreten, die die Anwendung von IFRS durch inländische Unternehmen entweder zulassen oder vorschreiben.

 

 

18. Juni 2005: Treuhänder erörtern endgültige Satzungsänderungen

 

Auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2005 in Paris werden die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, den Entwurf eines vorgeschlagenen endgültigen Berichts zur Durchsicht der Satzung erörtern. Die Treuhänder hoffen, die Änderungen an der Satzung auf dieser Sitzung beschließen zu können. Der vorgeschlagene endgültige Bericht kann von der Website des IASB herunter geladen werden (in englischer Sprache, 307 KB). Hier sind einige der wesentlichen Schlussfolgerungen:

 

Vorgeschlagene endgültige Beschlüsse aus der Durchsicht der Satzung der IASC-Stiftung
bullet eher kleine als fundamentale Änderungen. "Nach der Bewertung der durch die Organisation erzielten Fortschritte anhand der Ziele, die in der Satzung niederlegt sind, sind die Treuhänder zu dem Schluss gekommen, dass die grundlegende Struktur - wie sie in der Satzung aus dem Jahr 2000 festgehalten ist - vernünftig ist und deshalb fundamentale Änderungen nicht in Erwägung gezogen."
bullet Zusatz zu den IASCF-Zielen für KMU und Schwellenländer. Bei der Erfüllung des Ziels, hochwertige, verständliche und durchsetzbare weltweite Bilanzierungsstandards zu entwickeln und zu fördern, ist den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie von Schwellenländern Rechnung zu tragen.
bullet Anzahl der Treuhänder. Erweiterung des Boards der Treuhänder von 19 auf 22 Mitglieder.
bullet Geographische Verteilung der Treuhänder.
bullet sechs aus Nordamerika (unverändert).
bullet sechs aus Europa (unverändert).
bullet sechs aus Asien/Ozeanien (vormals vier).
bullet vier aus irgendeiner Region, vorbehaltlich einer zu erzielenden geographischen Ausgeglichenheit (vormals drei).
bullet Beruflicher Hintergrund der Treuhänder. Die Sitzung fordert einen angemessenen Ausgleich des beruflichen Hintergrunds der Treuhänder; dazu gehören Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter, Adressaten, Universitätsangehörige and andere Vertreter, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Zwei werden üblicherweise geschäftsführende Partner bekannter internationaler Prüfungsgesellschaften sein. Dies bleibt im Großen und Ganzen unverändert.
bullet Auswahl der Treuhänder. Die Treuhänder werden Verfahrensregeln für die Ernennung von Treuhändern festlegen. Diese Verfahrensregeln werden die Beratung mit nationalen und internationalen Organisationen von Wirtschaftsprüfern (einschließlich IFAC), Unternehmen, Adressaten und Universitätsangehörigen sowie die öffentliche Einholung von Bewerbungen  - einschließlich Initiativbewerbungen - beinhalten.
bullet Amtszeit des Vorsitzenden. Die Treuhänder bestimmen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden. Während die Treuhänder üblicherweise höchstens zwei Dreijahresamtszeiten ableisten, kann der Vorsitzende maximal für zwei Dreijahreszeiträume als Vorsitzender tätig sein, ungeachtet vorangegangener Amtszeiten als Treuhänder. Gegenwärtig haben alle Treuhänder einschließlich des Vorsitzenden eine maximale Amtszeit von zwei Dreijahreszeiträumen.
bullet IASB-Boardmitglieder mit Verbindungsfunktion. Die Vorschrift, wonach sieben IASB-Mitglieder Verbindungen zu den wichtigen nationalen Standardsetzern unterhalten müssen, wurde aus der Satzung gestrichen.
bullet Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB durch die Treuhänder. Die jährliche Rückschau der Treuhänder auf die Strategie der IASC-Stiftung und des IASB und ihre Wirksamkeit wird um die "Erörterung, nicht aber die Festlegung, des Arbeitsprogramms des IASB" erweitert.
bullet Verantwortlichkeit des IASB für sein Arbeitsprogramm.
bullet neu: IASB entscheidet über die Entwicklung und Verfolgung des fachlichen Arbeitsprogramms nach eigenem Ermessen
bullet bisher: IASB entscheidet über das fachliche Arbeitsprogramm nach eigenem Ermessen
bullet Aufsicht der Treuhänder über IASB, IFRIC und SAC. Neben der Festlegung und Änderung der Verfahrensweise von IASB, IFRIC und SAC werden die Treuhänder auch "Konsultationsvereinbarungen und Standardsetzungsprozess" festlegen, ändern und deren Befolgung begutachten.
bullet Aus- und Weiterbildung. Die Verbreitung und Begutachtung der Entwicklung von Schulungsprogrammen und -materialien wird neu in den Verantwortungsbereich der Treuhänder aufgenommen.
bullet Anzahl der auf Teilzeit arbeitenden IASB-Mitglieder. unverändert zwei.
bullet Wesentliche Qualifikation der IASB-Mitglieder. wird von "fachliche Kompetenz" in "Fachkompetenz und praktische Erfahrung" geändert.
bullet Geographischer Mix der IASB-Mitglieder. "Die Treuhänder haben sicherzustellen, dass der IASB nicht durch einen bestimmten Adressatenkreis oder ein geographisches Gebiet dominiert wird" (die Treuhänder lehnten die Spezifizierung einer geographischen Durchmischung ab).
bullet Durchmischung des beruflichen Hintergrunds der IASB-Mitglieder.
bullet neu: "Angemessener Mix von aktuellen praktischen Erfahrungen unter Wirtschaftsprüfern, Unternehmensvertretern, Nutzern und Universitätsangehörigen.
bullet bisher: Minimum aus fünf als Wirtschaftsprüfer tätigen Personen, drei Abschlusserstellern, drei Abschlussadressaten und einem Universitätsangehörigen
bullet Schritte im Standardsetzungsverfahren. Der IASB wird verpflichtet, seine Gründe darzulegen, wenn er sich entscheidet, einen der Kannschritte im Standardsetzungsverfahren auszulassen. Derartige Kannschritte sind:
bullet die Veröffentlichung eines Diskussionsdokuments vor einem Entwurf
bullet die Bildung von Arbeitsgruppen
bullet die Veröffentlichung einer Grundlage für Schlussfolgerungen
bullet die Abhaltung öffentlicher Anhörungen
bullet die Durchführung von Feldtests.
bullet Lenkungsausschüsse. werden im Übereinstimmung mit der jüngsten Praxis des IASB nunmehr als "Arbeitsgruppen" bezeichnet.
bullet Vorsitzender des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC). wird von den Treuhändern ernannt und kein Mitglied des IASB und seines Stabs sein. Gegenwärtig ist der IASB-Vorsitzende gleichzeitig Vorsitzender des SAC.

 

 

18. Juni 2005: SEC Kommissar kommentiert GAAP-Überleitungsrechnung

 

In einer Rede (in englischer Sprache), die Kommissar Cynthia A. Glassman von der US-amerikanischen Börsenaufsicht zu Beginn der Woche in Washington gehalten hat, ging sie auf die Abschaffung der Überleitungsrechung zwischen IFRS und US GAAP ein:

 

Wir sind nur ein Spieler in der Weltwirtschaft, und wir handeln nicht im luftleeren Raum. Wie vielen von Ihnen bekannt sein wird, müssen alle börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union ihre Konzernabschlüsse seit dem 1. Januar 2005 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS") aufstellen. Infolge dieser Änderung gab es ein erhöhtes Augenmerk auf die gewünschte Abschaffung unseres bestehenden Überleitungserfordernisses und auf letztendliche Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP. Seit Oktober 2002 verfolgen der Financial Accounting Standards Board und der International Accounting Standards Board ein gemeinsames Konvergenzprogramm, das wir sehr unterstützen. Don Nicolaisen, unser leitender Rechnungsleger (Chief Accountant), hat einen Fahrplan zur Konvergenz vorgeschlagen (in englischer Sprache), in dem die Vorstellungen des Stabs hinsichtlich der Bedingungen und Maßnahmen dargestellt werden, die erfüllt sein müssten, bevor wir unser Überleitungserfordernis beenden können. Unser Stab hat bereits mit dieser Analyse begonnen, und die Kommission hat die Absicht, die letztendliche Abschaffung der Überleitungsrechnung und die endgültige Konvergenz von IFRS und US GAAP zu erörtern. Die einheitliche Anwendung und Auslegung der Standards und die Geschwindigkeit wird von den Unternehmen und Prüfungsgesellschaften ebenso abhängen wie von den Standardsetzern und Regulatoren.

 

 

18. Juni 2005: IASB "Konvergenz-Update"

 

Der IASB hat auf seiner Website ein kurzes Konvergenz-Update eingestellt (in englischer Sprache, 18 KB), in welchem seine gemeinsamen Aktivitäten mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zur Konvergenz von IFRS und US GAAP dargestellt werden. Der IASB beabsichtigt, von Zeit zu Zeit weitere Konvergenz-Updates einzustellen.

 

 

17. Juni 2005: Europa richtet möglicherweise IFRS Interpretations-"Forum" ein

 

In einer Ansprache vor der Vereinigung der Europäischen Wertpapierbörsen (Federation of European Securities Exchanges, FESE; in englischer Sprache, 100 KB) deutete der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an, dass die EU über einen Vorschlag für ein "Europäisches Forum" nachdenkt, um IFRS-Umsetzungssachverhalte zu erkennen und zu analysieren und IFRIC die Möglichkeit zu schaffen, sich auf Kernthemen zu konzentrieren. Obgleich McCreevy zu dem Forum keine näheren Ausführungen machte, haben Mitglieder von EFRAG in mehreren kürzlich gehaltenen Reden wiederholt gesagt, dass EFRAG danach trachte, ein derartiges Forum zu werden. McCreevy nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Auf mittlere Sicht wird die Kernfrage darin bestehen, wie wir eine einheitliche Anwendung der IFRS in Europa sicherstellen können. Es ist entscheidend, einen einheitlichen Kanon von Standards und nicht letzten Endes 25 nationale Standards im Umlauf zu haben. Ebenso entscheidend ist das Ziel, die Überleitungsrechnung auf US GAAP abzuschaffen. Eine Reihe von Vorschlägen befindet sich in der Diskussion, einschließlich eines für die Schaffung eines "Europäischen Forums", das aus interessierten Parteien, Regulatoren, Standardsetzern, Erstellern und Prüfern als wesentliche Referenzgruppen bestünde. Das Forum hätte die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung zu fördern.

Aber wir wollen nicht weitere Stufen von Interpretationsgremien einführen. International Accounting Standards sind prinzipienbasiert und sollen es bleiben. Ich sehe den Hauptvorteil eines möglichen Europäischen Forums in dem Erkennen und Analysieren von Sachverhalten, bei dem es wie ein Filter wirkt und damit dem International Financial Reporting Interpretations Committee die Möglichkeit schafft, sich auf die wesentlichen Sachverhalte zu konzentrieren, die seine Aufmerksamkeit verlangen.

 

Kommissar McCreevy sprach auch über die gegenseitige europäisch-amerikanische Anerkennung der jeweils anderen Rechnungslegungsgrundsätze:

 

Die Europäische Kommission war immer ein starker Befürworter weltweiter Standards - nicht nur im Bereich der Rechnungslegung, sondern auch bei der Prüfung. Obgleich die IFRS die Grundlage für einen wahrhaft weltweiten Standard sind, müssen wir die Rolle anerkennen, die die US GAAP im größten Kapitalmarkt der Welt spielen, d.h. den USA. Wir müssen nicht notwendigerweise genau dieselben Rechnungslegungsstandards anwenden, aber die Unterschiede sollten so weit verringert werden, dass wir zumindest die Standards des Anderen als gleichwertig anerkennen können. Die Welt bewegt sich in Richtung IFRS - dementsprechend ist dieses Konvergenzthema eine Nuss, die wir knacken müssen.

 

 

17. Juni 2005: Entwurf des IVSC zur Bewertung von Sachanlagen

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat den Entwurf eines Vorschlags für einen überarbeiteten Internationalen Bewertungshinweis 3 (International Valuation Guidance Note) Bewertung von Sachanlagen herausgegeben. Der Entwurf spiegelt deutliche Ergänzungen zu einem Entwurf wider, der während des Jahres 2004 herausgegeben wurde. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für Presseerklärung des IVSC (in englischer Sprache, 281 KB).

 

 

17. Juni 2005: Präsident von IFAC wiederholt weltweite Bedeutung von IFRS

 

Graham Ward, Präsident der Internationalen Vereinigung der Rechnungsleger (International Federation of Accountants, IFAC) hielt kürzlich eine Präsentation mit dem Titel Wiederherstellung des Vertrauens in den weltweiten Berufsstand vor der Weltbank in Washington (in englischer Sprache, 68 KB). Ward gab einen Überblick über Initiativen von IFAC in Bezug auf eine Stärkung des weltweiten Berufsstands durch die Einführung und Förderung der Einhaltung hochwertiger Berufsstandards und auf den Ausbau der internationalen Konvergenz solcher Standards. Ein Ausschnitt:

 

Es ist meine Überzeugung - und nebenbei eines von IFACs grundlegenden Prinzipien, dass Prüfungs- und Bilanzierungsstandards weltweit konvergiert werden müssen. Warum? Erstens verlangt die Globalisierung nach hochwertigen Standards, die von Madrid bis Manila, von New York bis Nairobi angewendet werden können. Jedermann sollte die gleichen Startvoraussetzungen haben.

Zweitens werden weltweite Standards zu mehr Transparenz und Rechenschaft führen. Ich glaube auch, dass Entwicklungsländer, die internationale Standards übernehmen, zunehmende Außeninvestitionen durch institutionelle und private Investoren, die mit den Standards vertraut sind und ihnen vertrauen, ungeachtet der geographischen Lage, in ihren Wirtschaftsräumen feststellen werden.

 

 

16. Juni 2005: SEC-Bericht zu außerbilanziellen Vereinbarungen und SPEs

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde hat einen Bericht ihres Stabs zu Außerbilanziellen Vereinbarungen, Zweckgesellschaften und vergleichbaren Sachverhalten freigegeben. Der Bericht wurde infolge von Abschnitt 401(c) des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 erstellt und, wie nach dem Gesetz gefordert, an den Präsidenten und mehrere Kongressausschüsse übermittelt. Der Stabsbericht beinhaltet eine Analyse der von Emittenten eingereichten Unterlagen sowie eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze und Angabevorschriften der Kommission. Der Bericht beinhaltet ferner mehrere Empfehlungen zu möglicherweise aufkommenden Sachverhalten in den gegenwärtig bestehenden Bilanzierungs- und Berichtsanforderungen für Pensionen, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Konsolidierungsvorgänge:

 

bullet Pensionen: Der Stab empfiehlt, dass die Bilanzierungshinweise für leistungsbezogene Pensionspläne und anderweitige Pläne einer Durchsicht unterzogen werden. Die Treuhandvermögen, die diese Pläne verwalten, sind gegenwärtig von einer Konsolidierung durch den Emittenten, der ihn speist, ausgenommen, was letztlich zu einer Saldierung von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz führt. Des weiteren besitzen die Möglichkeit, die Erfassung bestimmter Erfolge in Bezug auf Altersversorgungsverpflichtungen und die Vermögenswerte, die diese finanzieren, aufzuschieben.
bullet Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt, die Bilanzierungshinweise für Leasingverhältnisse einer Durchsicht zu unterziehen. Die gegenwärtige Leasingbilanzierung verfährt nach einem "Alles-oder-nichts"-Ansatz für den Ansatz von Leasingverhältnissen in der Bilanz. Die führt dazu, dass Leasingvereinbarungen so aufgesetzt werden, dass sie sich den Trennlinien der Bilanzierungshinweise, die den Ansatz einer Verbindlichkeit erfordern, annähern, sie aber nicht überschreiten. Folglich werden Vereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichen Ergebnissen völlig unterschiedlich bilanziert.
bullet Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt der weitere Erforschung der Möglichkeit, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.
bullet Konsolidierung: Der Stab empfiehlt, dass der Financial Accounting Standards Board mit seiner Arbeit zu Bilanzierungshinweisen fortfährt, über die festgelegt wird, ob der Emittent andere Unternehmen - einschließlich Zweckgesellschaften -, an denen er eigentümerrechtlich oder anderweitig beteiligt ist, zu konsolidieren hat.
bullet Angaben: Der Stab ist der Ansicht, dass bestimmte Angaben in den von Emittenten eingereichten Unterlagen dem Grunde nach besser gestaltet und eingebunden werden könnten.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für weitere Informationen (alle in englischer Sprache):

 

bullet Vollständiger Text des Stabsberichts der SEC (1.241 KB)
bullet Presseerklärung der SEC
bullet Presseerklärung des FASB

 

 

16. Juni 2005: IASB gibt endgültige Fassung der Ergänzung von IAS 39 zur Fair Value Option heraus

 

Der IASB hat IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ergänzt und die Nutzung des Wahlrechts, jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" zu klassifizieren (die so genannte 'Fair Value Option') eingeschränkt. Der IASB hat diese Ergänzung entwickelt, nachdem Kommentare, vorrangig von Bank- und Wertpapieraufsichtsbehörden sowie Versicherungen, laut wurden, dass die Fair Value Option, die in der im Jahr 2003 überarbeiteten Fassung von IAS 39 enthalten ist, in nicht sachgerechter Weise angewendet werden könnte. Die erneute Überarbeitung begrenzt die Nutzung des Wahlrechts auf solche Finanzinstrumente, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen sehen wie folgt aus:

 

bullet Die Nutzung der Fair Value Option beseitigt eine Rechnungslegungsanomalie oder verringert diese deutlich;
bullet eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte und/oder finanzieller Verbindlichkeiten werden auf Fair-Value-Basis gesteuert und ihre Erfolgsentwicklung entsprechend eingewertet, jeweils in Übereinstimmung mit der niedergelegten Management- oder Investmentstrategie; und
bullet ein Instrument enthält ein eingebettetes Derivat, das bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

Die Ergänzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 55 KB).

 

 

16. Juni 2005: FASB-Vorsitzender Herz spricht über Vereinfachung von US GAAP

 

In einer Rede (in englischer Sprache, 62 KB), die der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz am 2. Juni 2005 bei der 24. Jahreskonferenz des Instituts für SEC- und Finanzberichterstattung gehalten hat, sprach er über die Pläne des FASB, die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze zu vereinfachen. Dieses diene dem Doppelziel, den Umfang und die Zusammenhangslosigkeit von Standards, Regeln und Verordnungen zu verringern und die Komplexität einzelner Verlautbarungen zu mindern.

 

Tatsache ist, dass das, was wir als US GAAP bezeichnen, eine Ansammlung von mehr als 2.000 einzelnen Verlautbarungen ist, die von verschiedenen Gremien und Organisationen in einer Vielzahl von Ausgestaltungen herausgegeben wurden. Fachliche Bulletins (Technical Bulletins), Interpretationen des Stabs im Frage- und Antwortstil (Staff Q&As), Stellungnahmen und Interpretationen des Accounting Principles Board (APB Opinions and Interpretations), Positionspapiere des Accounting Standards Executive Committee (AcSEC Statements of Positions), Prüfungs- und Rechungslegungshinweise sowie fachliche Praxisleitfäden des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (AICPA Audit & Accounting Guides and Technical Practice Aides), Verlautbarungen zur Rechnungslegung, Rechnungslegungsbulletins des Stabs sowie Schreiben und Reden von Mitarbeitern der SEC (SEC Accounting Series Releases, Staff Accounting Bulletins), Übereinkünfte der Emerging Issues Task Force (EITF Consensuses) sowie D-Sachverhalte, usw. usw. Und weil die verschiedenen Standards, Regeln und Verordnungen einander zuweilen widersprechen, müssen diese in eine hierarchische Ordnung gebracht werden, die Sie als Ebenen A, B, C und D kennen.

 

 

15. Juni 2005: Treuhänder der IASC-Stiftung treffen sich am 21. Juni

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, die das IASB beaufsichtigt, treffen sich am 21. Juni 2005 um 8:30 Uhr in den Pariser Büroräumen von Lafarge, 61 rue des Belles Feuilles. Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung (morgens) beinhaltet:

 

bullet Genehmigung des Märzprotokolls und einleitende Bemerkungen
bullet Gemeinsame Sitzung mit dem IASB
bullet Erörterung bestimmter Themen auf der Tagesordnung des IASB und auf seinem Arbeitsprogramm
bullet Konvergenz
bullet Rahmenkonzept
bullet Erfolgsberichterstattung
bullet

 Genehmigung des Berichts zur Überprüfung der Satzung

 

 

15. Juni 2005: Beitrag zur Einführung der IFRS in Europa

 

Wir haben einen Artikel von Paul Pacter, Webmaster von IASPlus.com, mit dem Titel: „Einführung von IFRS in Europa“ (in englischer Sprache, 1.012 KB) ins Netz eingestellt. Der Artikel stammt aus der Aprilausgabe 2005 des Hong Kong Accountants, und Paul Pacter geht auf die folgenden Fragen ein:

 

bullet Ist die Einführung von IFRS eine große Veränderung für die europäischen börsennotierten Unternehmen?
bullet Welches sind die großen Änderungen bezüglich der ausgewiesenen Gewinne der europäischen Unternehmen, die sich aus dem Wechsel zu IFRS ergeben?
bullet Was sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen Ängste der europäischen Unternehmen in Bezug auf IFRS? Welche IFRS bereiten am meisten Arbeit?
bullet Finden europäische Unternehmen es schwer, IAS 39 anzuwenden?
bullet Um was geht es bei dem IASB-Projekt zu KMU? Warum braucht man IASB-Standards zu KMU?
bullet Welche Themen werden im nächsten Schwung der IASB-Standards behandelt?

 

 

14. Juni 2005: SAC wird am 27./28. Juni 2005 in London tagen

 

Der IASB wird sich am Montag, den 27. Juni 2005 (10:30 bis 17:30), und Dienstag, den 28. Juni 2005 (10:00 bis 15:00), mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) im Renaissance London Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, treffen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

27./28. Juni 2005, London

 

Montag, 27. Juni 2005

 

bullet Update des IASB-Vorsitzenden – Gegenwärtige Tätigkeiten
bullet Konvergenz – Erreichter Fortschritt und weiterer Weg
bullet Annäherung von IFRS und US GAAP mit dem Ziel, das Erfordernis der Überleitungsrechnung nach 20F durch nicht-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen abzuschaffen
bullet Annäherung von IFRS und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen
bullet Größere Auswirkungen der Konvergenz
bullet Prioritäten im Arbeitsprogramm des IASB
bullet Erfolgsberichterstattung - Erreichter Fortschritt und zukünftige Richtung
bullet IFRIC - Fachliche Angelegenheiten
bullet Emissionsrechte
bullet Dienstleistungskonzessionen
bullet Umsatzrealisierung
 

Dienstag, 28. Juni 2005

 

bullet IFRIC
bullet Interpretationen weltweit
bullet IFRIC - Verfahrensüberprüfung
bullet Satzung – Bericht über Fortschritte und Auswirkungen auf SAC
bullet Offenes Forum
bullet Mögliche Ansatz- und Bewertungsänderungen bei KMU – Fortschritt seit der Februarsitzung des SAC; Antworten auf dem Fragebogen des Stabs zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen bei KMU und Diskussion durch den SAC; Projektplan.

 

 

13. Juni 2005: Offizielle Anerkennung oder finanzielle Unterstützung für EFRAG?

 

Im Jahresbericht 2004 der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) schlägt der Vorsitzende des Aufsichtsrates der EFRAG vor, dass sich EFRAG um offizielle politische Anerkennung bei der Europäischen Union bemühen solle und gegebenenfalls sogar um Finanzmittel:

 

In Anbetracht des zunehmenden politischen Interesses an der Rechnungslegung in Europa mag es notwendig sein, EFRAG noch weiter herauszustellen. Ziel wäre, eine angemessene politische Schnittstelle aufzubauen, indem EFRAG formell im System der Europäischen Union anerkannt und auch sichergestellt wird, dass öffentliche Kontrolle und absolut zufrieden stellende Rechenschaftspflicht und Transparenz über unsere Arbeit besteht.

 

In der Konsequenz sollte auch die Finanzierung von EFRAG überdacht werden. Es ist uns klar, dass Europa die finanzielle Unterstützung von Rechnungslegungsaktivitäten im Vergleich zur Ära vor der Existenz des IASB ausweiten muss, besonders, wenn wir Einfluss auf die zukünftige Richtung von Rechnungslegungsstandards nehmen wollen. Wenn wir die finanzielle Ausstattung von EFRAG nicht verbessern – sowohl aus dem privatwirtschaftlichen als auch besonders aus dem öffentlichen Sektor -, besteht Anlass zur Sorge, dass die zukünftige Richtung der Arbeit des IASB zum großen Teil von den Vereinigten Staaten beeinflusst wird, wo die finanzielle Unterstützung durch eine Pflichtabgabe der börsennotierten Unternehmen gewährleistet wird.

 

 

13. Juni 2005: Stellungnahme der EU zu internationalem ordnungspolitischen Dialog

 

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier veröffentlicht (in englischer Sprache, 52 KB), das den Stand der Dinge aufzeigt, wie er sich im internationalen ordnungspolitischen Dialog darstellt, der sich zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten außereuropäischen Regulatoren zu Binnenmarktthemen entwickelt hat. Das Arbeitspapier erläutert die Prioritäten der Politik der EU-Kommission für die nächsten Jahre. Priorität wird "denjenigen Regulatoren und Sachverhalten eingeräumt, wo die ordnungspolitische Unabhängigkeit am größten ist und wo es am wahrscheinlichsten ist, dass Ineffizienz oder Reibungen Schäden verursachen." Politische Prioritäten mit Bezug zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind unter anderem:

 

Vereinigte Staaten von Amerika: Bezüglich der Vereinigten Staaten sind sich die Regulatoren auf beiden Seiten einig, dass es notwendig ist, die Konvergenz und die funktionale Gleichwertigkeit auf den Gebieten Rechnungslegung und Prüfungsstandards weiter voranzutreiben...

 

Japan: Weil sich der Zug hin zu globalen Märkten beschleunigt, beabsichtigen die Europäische Union und Japan, ihre Zusammenarbeit durch die Verstärkung des informellen Finanzmarktdialogs zu vertiefen, der sich Sachverhalten wie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung widmet.

 

Anerkennung von Gleichwertigkeit: Die Erfahrung hat gezeigt, dass 100%ige Konvergenz bis hin zu identischen Regeln nicht immer erreichbar oder notwendig ist, zum Beispiel, wenn die verschiedenen Regelungen bereits weitestgehend gleichwertige Ansätze widerspiegeln oder weitestgehend gleichwertige Ziele verfolgen. Konvergenz und Gleichwertigkeit sind oft in der Weise miteinander verbunden, dass ein Konvergenzprozess zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine Situation münden sollte, in der Schutzregeln der verschiedenen Regulatoren gleichwertig sind. Bevor man ausländische Dienstleister oder Unternehmen zwinge, den vollen Satz lokaler Regelungen anzuwenden, sollten Regulatoren und andere entsprechende Organe sich fragen, ob die andere Gerichtsbarkeit bereits beispielsweise gleichwertige oder im wesentlichen reziproke Schutzstandards sicherstellt, die den lokalen Regelungen entsprechen.

 

 

11. Juni 2005: IASB-Mitglied Robert Garnett übernimmt Vorsitz bei IFRIC

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben bekannt gegeben, dass IASB-Mitglied Robert Garnett, der infolge des Ausscheidens von Kevin Stevenson als geschäftsführender Vorsitzender des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) fungiert hat, der nicht stimmberechtigte Vorsitzende von IFRIC wird. Die Treuhänder haben ferner die Verlängerung der Amtszeit von vier IFRIC-Mitgliedern bekannt gegeben, die nun für weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2008 im Amt bleiben:

 

bullet Phil Ameen, Vizepräsident und Leiter Rechungswesen, General Electric Company, USA
bullet Michael E Bradbury, Professor für Rechnungslegung, Unitec, Neuseeland
bullet Claudio de Conto, General Manager Verwaltung und Revision, Pirelli S.p.A, Italien
bullet Jean-Louis Lebrun, Partner und Aufsichtsratsvorsitzender, Mazars, Frankreich

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 56 KB). Die vollständige Liste der IFRIC-Mitglieder finden Sie hier.

 

 

10. Juni 2005: Musterabschluss: Australische IFRS-Gegenstücke

 

Wir haben den Musterabschluss eingestellt, den unsere australischen Kollegen ausgearbeitet haben, um Mandanten, Partnern und Mitarbeitern bei der Erstellung von Abschlüssen zu helfen, die mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 (Corporations Act) für Berichtsperioden, die an oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, in Einklang stehen. Jahres-, Halbjahres- und Kurzberichte für Berichtsperioden, die an oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, müssen in Übereinstimmung mit den australischen Gegenstücken zu den International Financial Reporting Standards (A-IFRS) erstellt werden. Unser Muster gibt erläuternde Beispiele für den ersten Jahres-, Halbjahres- und Kurzbericht, der von australischen Unternehmen beim Übergang auf A-IFRS erstellt werden muss. Der Musterabschluss beinhaltet (alle Teile in englischer Sprache):

 

bullet eine Einleitung (1.397 KB)
bullet einen Jahresabschluss (6.004 KB): Erläuterndes Beispiel eines allgemein gültigen Jahresabschlusses, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001, den AASB Rechnungslegungsstandards und den Interpretationen der Urgent Issues Group (UIG) erstellt wurde.
bullet einen Kurzbericht (1.349 KB): Erläuterndes Beispiel eines Kurzberichts, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 und AASB 1039 Kurzberichte erstellt wurde.
bullet einen Halbjahresabschluss (862 KB): Erläuterndes Beispiel eines Halbjahresabschlusses, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 und dem Rechnungslegungsstandard AASB 1 Erstmalige Anwendung der australischen Gegenstücke zu International Financial Reporting Standards und AASB 134 Zwischenberichterstattung erstellt wurde.

 

 

10. Juni 2005: Stellungnahmen zu IFRIC D15 eingestellt

 

Der IASB hat auf seiner Website die erhaltenen Stellungnahmen zum Interpretationsentwurf IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt.

 

 

10. Juni 2005: Australian Accounting Alert zum Übergang auf A-IFRS

 

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert herausgebracht, in der eine neue australische Interpretation beschrieben wird: Alert 2005/04 Befolgung von AASB 1 - SPFRs and Small Proprietary Companies (in englischer Sprache, 40 KB). AASB 1 Erstmalige Anwendung der australischen Gegenstücke zu den International Financial Reporting Standards ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen seinen ersten Abschluss nach A-IFRS erstellt. Viele Unternehmen in Australien sind nicht gezwungen, Abschlüsse zu erstellen (beispielsweise kleine Holdinggesellschaften), und die, die keinen Abschluss erstellen, sind oftmals berechtigt, einen Zweckabschluss (special purpose financial report) auf der Grundlage zu erstellen, dass das Unternehmen kein regelmäßig berichtendes Unternehmen ist. Gleichwohl mögen sich die Unternehmensverhältnisse über die Zeit ändern und damit eine Befolgung von A-IFRS erfordern. Für diese Unternehmen stellt sich die Frage, wann sie die Übergangsvorschriften von AASB 1 anwenden müssen. Diese Ausgabe des Accoutning Alert befasst sich mit:

 
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der Erstellung von Zweckabschlüssen nach dem Unternehmensgesetzbuch (Corportations Act)

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dem Wechsel im Status von einer kleinen zu einer großen Holdinggesellschaft.

 

Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

 

 

9. Juni 2005. Israel beabsichtigt, nationale Rechnungslegungsgrundsätze 2008 durch IFRS zu ersetzen

 

Der israelische Accounting Standards Board, das israelische Institut der Wirtschaftsprüfer und die israelische Wertpapieraufsicht haben sich darauf verständigt, mit Wirkung von 2008 an die International Financial Reporting Standards in Gänze zu übernehmen und die nationalen Rechnungslegungsvorschriften durch sie zu ersetzen. In den letzten Jahren (seit 1999) sind die israelischen Rechnungslegungsstandards auf der Basis der International Accounting Standards entwickelt worden. Der Wechsel hin zu einer vollständigen Übernahme der IFRS zielt darauf ab, die weltweite Akzeptanz und das Verständnis für die Finanzberichterstattung israelischer Unternehmen zu verbessern. In den USA sind mehr Unternehmen aus Israel bei der SEC registriert als aus irgendeinem anderen Land mit Ausnahme von Kanada (über 100 Unternehmen). Israel hat sich zu diesem Vorgehen entschlossen in der Erwartung, dass nicht-amerikanische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, künftig allein nach IFRS werden berichten können, ohne eine Überleitung auf US GAAP erstellen zu müssen. Viele israelische Unternehmen sind ebenfalls an europäischen Börsen gelistet und können nach 2007 ihre nationalen Rechnungslegungsgrundsätze nicht länger für die Berichterstattung im europäischen regulatorischen Umfeld nutzen. Weitere Details werden wir einstellen, sobald die förmliche Presseerklärung erhältlich ist.

 

 

9. Juni 2005: Gesamtausgabe 2005 der IFRS ab sofort erhältlich

 

Die Gesamtausgabe 2005 der International Financial Reporting Standards ist ab sofort käuflich im IASB Online Bookshop zu erwerben. Die Ausgabe 2005 enthält den vollständigen Text aller International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards, Interpretationen und der durch den IASB herausgegebenen zusätzlichen Verlautbarungen (Grundlagen für Schlussfolgerungen, Einführungshinweise und veranschaulichende Beispiele) zum 1. Januar 2005. Dieser einzelne Band enthält ferner das Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen des IASB, das Vorwort zu den International Financial Reporting Standards, ein aktualisiertes Stichwortverzeichnis und ein umfassendes Stichwortverzeichnis. Der Preis für die gedruckte Ausgabe liegt bei £58. Redaktionelle Aktualisierungen werden regelmäßig auf der Website des IASB eingestellt. Daneben sind erhältlich:

 

bullet die elektronische Fassung der International Financial Reporting Standards - eIFRS: Ein nur online verfügbarer Abonnentenservice auf alle IFRS, IAS und Interpretationen in HTML oder PDF-Format. Verfügbar in englischer sowie zahlreichen anderen Sprachen (auch in deutsch).
bullet eine CD-ROM-Version: Der Preis liegt bei £120 je Lizenz, einschließlich der in einem Jahr anfallenden Aktualisierungen.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 56 KB).

 

 

9. Juni 2005: EFRAG erbittet Stellungnahmen zu drei Entwurfsschreiben

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre vorläufigen Beratungen zu drei Vorschlägen abgeschlossen, bei denen es um die Arbeitsweise von IASB und IFRIC geht. Stellungnahmen werden bis zum 4. Juli 2005 erbeten (alle Dokumente in englischer Sprache):

 

bullet Memorandum of Understanding on the Role of Accounting Standard-Setters and their Relationships with the IASB (37 KB)
bullet Due Process of IASB Draft Handbook of Consultative Arrangements (39,5 KB)
bullet IFRIC – Review of Operations (41,5 KB)

 

 

8. Juni 2005: Projektzeitplan des IASB aktualisiert

 

Wir haben unseren Projektzeitplan des IASB um jüngsten Verlautbarungen und andere Veröffentlichungen seitens des IASB bei den jüngsten Boardsitzungen aktualisiert

 

 

 

7. Juni 2005: IASB wird am 22./23. Juni 2005 in London tagen

 

Der IASB wird am Mittwoch und Donnerstag, den 22./23. Juni 2005  in seinen Londoner Räumen tagen. Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben. Am Freitag, den 24. Juni, organisiert der Board eine Konferenz zum Thema Konvergenz.

 

 

 

22./23. Juni 2005, London

 

Mittwoch, 22. Juni 2005

 
bullet Finanzinstrumente - Wandelanleihen in fremder Währung
bullet Erfolgsberichterstattung
bullet Der Umgang mit fachlichen Korrekturen durch den IASB
bullet IAS 21 - Nettoinvestition in eine ausländische Teileinheit - Paragraph 32 von IAS 21
bullet Rahmenkonzept - Qualitative Merkmale
bullet Umsatzrealisierung - Projektstrategie

 

Donnerstag, 23. Juni 2005

 
bullet Lageberichterstattung - Der Board wird einen überarbeiteten Entwurf des Diskussionspapiers zur Lageberichterstattung erörtern mit dem Ziel, sie als Veröffentlichung des IASB freizugeben, in der die vorläufige Sichtweise der Projektgruppe dargestellt werden wird und weniger jene des Boards
bullet Kurzfristige Konvergenz - Segmentberichterstattung
bullet Vorgeschlagene Ergänzungen an IFRS 6 und IFRS 1 - Analyse der Stellungnahmen zum Entwurf
bullet Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern
bullet Neues vom IFRIC

 

 

7. Juni 2005: Jüngste Äußerungen des Chefprüfers der SEC

 

Der Chefprüfer (Chief Accountant) der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Donald T. Nicolaisen, sprach letzte Woche auf einer Konferenz, die vom SEC Financial Reporting Institute der Universität von Südkalifornien organisiert wurde. Seine vorrangigen Themengebiete waren dabei:

 

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Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts - interne Kontrollen

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der Abbau der Komplexität der Finanzberichterstattung und

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die erwartete Herausgabe des "Berichts über außerbilanzielle Sachverhalte" vor dem 30. Juni 2005, die vom Sarbanes-Oxley Act gefordert wird.

 

Klicken Sie hier für den vollständigen Text von Nicolaisens Anmerkungen (in englischer Sprache). Ein Ausschnitt:

 

Wir sind nun sehr kurz vor der Vollendung des letzten bedeutenden Berichts, der vom Stab meiner Abteilung nach dem Sarbanes-Oxley Act gefordert wird, dem so genannten "Bericht über außerbilanzielle Sachverhalte". Wir beabsichtigen, diesen Bericht, der an den Kongress und den Präsidenten gerichtet ist, im Verlauf des Monats herauszugeben. Unsere Arbeiten an dem Bericht und meine früheren Erfahrungen bestätigen mich in der Notwendigkeit, die Komplexität abzubauen und gleichzeitig sowohl die Transparenz und die Nützlichkeit der Finanzberichterstattung für Anleger zu verbessern. Der Bericht geht auch unmittelbar auf eine Anzahl seit langem strittiger bilanzwirksamer und bilanzunwirksamer Sachverhalte ein, bei denen unsere gegenwärtigen Bilanzierungsmodelle zuweilen komplex sind und Verbesserungen angezeigt zu sein scheinen. Zudem beschreibt er strukturierte Geschäfte und arbeitet Schritte heraus, die Unternehmen nun durchführen können, um die Transparenz der Berichterstattung zu verbessern.

 

 

7. Juni 2005: Termin für IFRIC-Sitzung im Juli geändert

 

Die Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die ursprünglich für Donnerstag und Freitag, den 28./29. Juli vorgesehen war, ist auf Montag und Dienstag, den 1./2. August verschoben worden. Die Sitzung für in den Räumen des IASB statt.

 

 

7. Juni 2005: Weitere Stellungnahmen eingestellt: Ausbeutung von Rohstoffen

 

Der IASB hat auf seiner Website die Stellungnahmen zu dem Entwurf einer vorgeschlagenen kleinen Änderung an IFRS 6 und IFRS 1 eingestellt (Kommentierungsfrist endete am 3. Juni; es gingen 16 Stellungnahmen ein. )

 

 

6. Juni 2005: Stellungnahmen zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen von KMU

 

Der IASB hat auf seiner Internetseite die gesammelten Stellungnahmen zu folgenden Sachverhalten zur Verfügung gestellt:

 

bullet Stellungnahmen zu D12, D13 und D14 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Kommentierungsfrist endete am 31. Mai, 63 Stellungnahmen gingen ein)
bullet Stellungnahmen zum Fragebogen zu möglichen Änderungen der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für KMU (Kommentierungsfrist endet am 30. Juni; bis zum 2. Juni gingen bisher 14 Stellungnahmen ein. Die weiterhin eingehenden Stellungnahmen werden sukzessive eingestellt.)

 

 

6. Juni 2005: CESR ruft zur „Beweisaufnahme“ bezüglich historischer Finanzinformationen

 

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Aufruf zur „Beweisaufnahme“ (in englischer Sprache, 131 KB) veröffentlicht und Stellungnahmen dazu erbeten, welche zusätzlichen Finanzinformationen in einen Emissionsprospekt aufgenommen werden sollten, wenn der Emittent keine historischen Abschlüsse als einzelnes Unternehmen erstellt hat, die die gesamte Periode abdecken, für die nach der EU-Prospektverordnung 809/2004 vom 29. April 2004 diese Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Die Kommentierungsfrist endet am 20. Juni 2005.

Beispiele für solche Umstände könnten die folgenden sein:

 

bullet Der Emittent ist eine neu gegründete Holdinggesellschaft, die über einem bestehenden Unternehmen platziert wurde.
bullet Der Emittent besteht aus einer Anzahl von Unternehmen, die unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft stehen, aber nie formell zu einer Gruppe zusammengefasst wurden.
bullet Der Emittent hat einen signifikanten Anteil (mehr als 25% der Gruppe) innerhalb des dreijährigen historischen Berichtszeitraums oder nach seinem letzten geprüften Konzernabschluss erworben.
bullet Der Emittent hat nach dem letzten Abschluss einen wesentlichen Anteil seines Unternehmens veräußert.
bullet Der Emittent hat innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums den Bilanzstichtag verändert.

 

 

4. Juni 2005: Europäische Roadshow des IASB beginnt

 

Der IASB hat seine Serie von Roadshows begonnen, die ihn in 17 Länder führen wird. Diese Roadshows stellen eine Gelegenheit für die führenden Mitglieder der Wirtschaftswelt dieser Länder dar, das Arbeitsprogramm der IASB und seine Priorisierung mit Mitgliedern des IASB und dessen Stab zu diskutieren. Die Roadshows sind auf drei Themengebiete fokussiert:

 

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Konvergenz von IFRS und nationalen Rechnungslegungsstandards, mit besonderer Betonung auf die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze;

bullet

Dialog zwischen dem IASB und interessierten Parteien. Der IASB trachtet danach, transparent zu arbeiten, um den Input interessierter und betroffener Parteien zu erhalten. Alle Boardsitzungen sind öffentlich, und der IASB erbittet die Ansichten der verschiedenen Parteien im Zuge seines formalen Standardsetzungsprozesses und anderweitiger Konsultationen;

bullet

Verbesserung bestehender Standards.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB).

 

Terminplan für die Roadshows des IASB
 
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Den Haag, Niederlande – Montag, 6. Juni 2005
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Frankfurt, Deutschland – Mittwoch, 8. Juni 2005
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Kopenhagen, Dänemark – Donnerstag, 9. Juni 2005
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Helsinki, Finnland – Freitag, 10. Juni 2005
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Rom, Italien – Montag, 13. Juni 2005
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Athen, Griechenland – Dienstag, 14. Juni 2005
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Brüssel, Belgien – Mittwoch, 15. Juni 2005
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Vilnius, Litauen – Mittwoch, 15. Juni 2005
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Wien, Österreich – Freitag, 17. Juni 2005
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Oslo, Norwegen – Montag und Dienstag, 27.-28. Juni 2005
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Lissabon, Portugal – Donnerstag, 30. Juni - Freitag, 1. Juli 2005
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Zürich, Schweiz – Montag und Dienstag, 4.-5. Juli 2005
bullet
London, Großbritannien – Freitag, 8. Juli 2005
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Stockholm, Schweden – Dienstag, 13. September 2005
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Dublin, Irland – Erwartet für September 2005
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Paris, Frankreich – Erwartet für September 2005
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Warschau, Poland – Freitag, 28. Oktober 2005

 

 

4. Juni 2005: Bericht von der IFRIC-Sitzung am 3. Juni 2005

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. Juni, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

4. Juni 2005: Zusammenfassung der Sitzung des ARC vom 20. Mai 2005

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission bei der Verwendung einzelner IFRS und IFRIC-Interpretationen berät, hat das zusammenfassende Protokoll seiner Sitzung vom 20. Mai 2005 veröffentlicht (in englischer Sprache, 36 KB). Auf jener Sitzung hatte der ARC vorgeschlagen, IFRS 6, IFRIC 4 und 5, die jüngste Ergänzung des IFRIC zu SIC-12, die jüngste Ergänzung des IASB zu IAS 19 und alle damit verbundenen Ergänzungen zu übernehmen (siehe dazu auch unsere Nachricht vom 25. Mai 2005). Die nächste Sitzung des ARC ist für den 8. Juli angesetzt.

 

3. Juni 2005: Kongressabgeordneter Christopher Cox als Vorsitzender der SEC nominiert

 

US-Präsident George Bush hat den kalifornischen Kongressabgeordneten Christopher Cox als neuen Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) nominiert. Er wird Nachfolger von William H. Donaldson, der sein Amt zum 30. Juni 2005 niedergelegt hat. Die Zustimmung des Senats steht noch aus. Cox war einer der Unterstützer der Resolution H. CON. RES. 98 aus dem Jahr 1993, die sich gegen den Vorschlag des FASB zu Mitarbeiteraktienoptionen richtete. Er ist einer der ursprünglichen Unterstützer der Resolution H.R. 913 im gegenwärtigen Kongress, mit der die Einführung des FASB Standards 123(R) Aktienbasierte Vergütung blockiert werden soll. Er unterstützte den Sarbanes-Oxley Act von 2002.

 

 

3. Juni 2005: Kommentierungsfrist für Ergänzung zu IFRS 6 endet

 

Erinnerung: Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zur eingeschränkten Ergänzung zu IFRS 6 und die damit verbundenen Ergänzungen zu IFRS 1 endet heute.

 

 

3. Juni 2005: Bericht von der IFRIC-Sitzung am 2. Juni 2005

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. Juni, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

3. Juni 2005: Mehr als 240.000 e-Learning-Downloads von IAS Plus

 

Bis zum 31. Mai 2005 haben wir über 240.000 Downloads der IFRS-E-Learning-Module von Deloitte durch Leute aus über 150 Ländern registriert (die genaue Anzahl lag bei 241.282!). Das E-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden mehrere zehntausend Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline erledigt. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 33 Module sind mittlerweile verfügbar.

 

 

2. Juni 2005: Stab von EFRAG nimmt Stellung zu Angaben zum Tag 1

 

Der Stab der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme zu den Formulierungsvorschlägen des IASB zu Angaben zum Tag 1 eingereicht, die in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben verwendet werden sollen. Um der Kommentierungsfrist gerecht werden zu können, wurde die Stellungnahme (in englischer Sprache, 16 KB) nicht von EFRAGs Fachexpertenrat erörtert und nicht der Öffentlichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht. Sie basiert jedoch auf den Ratschlägen der EFRAG-Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten.

 

 

2. Juni 2005: neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters erschienen

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Mai-Ausgabe des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 140 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxiskennern, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Alte Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

2. Juni 2005: Stellungnahme von Deloitte zur Angabe zu Gewinnen am Tag 1

 

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Formulierungsvorschlag des IASB zu Angaben zum Tag 1 eingereicht (in englischer Sprache, 34 KB). Der Formulierungsvorschlag würde in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingefügt, der später in diesem Monat herausgebracht werden soll.

 

Wir stimmen generell mit den Formulierungsvorschlägen zu den Angaben von „Tag-1-Gewinnen oder -Verlusten“, die in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben verwendet werden sollen, überein. Wir glauben jedoch, dass von einem Unternehmen gefordert werden sollte, diejenigen Kategorien zu bestimmen, für die der Sachverhalt der „Tag-1-Gewinne oder -Verluste“ relevant ist (z.B. Warentermingeschäfte oder strukturierte Finanzprodukte). Die Forderung, diese Kategorien zu beschreiben, sollte in IFRS 7 aufgenommen werden.

 

 

2. Juni 2005: FASB konvergiert die Behandlung von Rechnungslegungsänderungen

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den Standard Nr. 154 Änderungen in der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur herausgebracht, der die rückwirkende Anwendung einer freiwilligen Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze auf die Abschlüsse früherer Berichtsperioden vorsieht, solange dies nicht undurchführbar ist. Der vorhergehende Standard hatte gefordert, dass die meisten freiwilligen Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze in der Berichtsperiode, in der sich der Wechsel vollzieht, dadurch erfasst werden, dass der kumulierte Effekt aus dem Wechsel auf die neue Bilanzierungsvorschrift im Periodenergebnis erfasst wird. Folgend finden Sie einen Auszug aus der Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache):

 

Standard 154 ist das Ergebnis einer größeren Anstrengung des FASB, die Vergleichbarkeit von grenzüberschreitender Finanzberichterstattung zu verbessern. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem IASB mit dem Ziel, einen einzigen Satz von hochwertigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu entwickeln. Michael Crooch, FASB Mitglied und Projektbeteiligter des Boards, sagte: „Dies ist ein Beispiel für einen Fall, in dem der Board zu dem Schluss kam, dass die Anforderungen des IASB zu einem besseren Bilanzierungsergebnis führen. Die Konvergenz mit dem IASB führte somit gleichzeitig zu einer erheblichen Verbesserung der US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze.“

 

 

2. Juni 2005: SEC-Vorsitzender Donaldsen wird zurücktreten

 

Der 74jährige Vorsitzende der US-Amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), William H. Donaldson, legt sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2005 nieder. Er wurde im Jahr 2003 ernannt. "Als ich den Vorsitz der Wertpapieraufsichtsbehörde vor rund zweieinhalb Jahren übernahm, war das öffentliche Vertrauen als Ergebnis der Unternehmens- und Finanzskandale, die die Nation bewegt haben, ernstlich erschüttert. Dank des aufopferungsvollen Einsatzes der vielen Fachkräfte, die bei der SEC arbeiten, war dieser Zeitraum eine überaus aktive und effektive Zeit für die Behörde. Man wird sich daran womöglich einmal erinnern, dass dies die folgereichste und produktivste Periode in der Geschichte der Kommission seit ihrer Gründung im Jahr 1934 war", sagte Donaldson.

 

 

2. Juni 2005: Ausgabe Mai 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 31. Mai 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (1.534 KB). Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen

 
bullet

Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer vorgeschlagenen Hierarchie von Rechnungslegungsprinzipien sowie Entscheidungen aus den jüngsten FASB-Sitzungen (21, 22, 27. April sowie 11. und 17. Mai 2005)

bullet

Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines Entwurfs zur Bedeutung von "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend"

bullet

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich der Hinweise zu internen Kontrollen und der Ankündigung der Freigabe von Antwortschreiben des Stabs

bullet

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Hinweise zur Prüfung interner Kontrollen sowie

bullet

internationale Entwicklungen - einschließlich der vom IASB vorgeschlagenen Änderung von IFRS 6 sowie IFRIC D16 und D17.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

1. Juni 2005: EFRAGs vorgeschlagene Sichtweise zu IFRIC D16 und 17

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erbittet Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Sichtweise betreffend IFRIC D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 und IFRIC D17 IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Anteilen und innerhkonzerliche Geschäfte. Stellungnahmen werden bis zum 27. Juni 2005 erbeten. Die Entwürfe können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache).

 

 

1. Juni 2005: Herausforderungen bei Übernahme von IFRS

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine Präsentation mit dem Titel "Die Sprache lernen: Herausforderungen bei der Übernahme von IFRS" (in englischer Sprache, 32 KB) eingestellt, die Piet Hoogendoorn, der Verwaltungsratsvorsitzende von Deloitte Touche Tohmatsu, bei einer Konferenz in Dubai am 29. Mai 2005 gehalten hat. Neben der Erörterung der Herausforderungen von IFRS, wie beispielsweise Interpretation, einheitliche Anwendung, Durchsetzung und Ausbildung, warf Hoogendoorn einen Blick auf die Vorteile der Nutzung von IFRS. Ein Ausschnitt:

 

Dies bringt uns zu einem der größten Vorteile von IFRS - dass sie letzten Endes die Kapitalkosten senken sollten. Erstens, weil die internen Kosten einer Befolgung - all die Rechnungswesensysteme, die notwendig sind, dieselbe grundlegende Information nach unterschiedlichen Bilanzierungsstandards abzubilden - gesenkt werden. Auf diese Weise kann das Unternehmen mehr seiner Produktivkräfte in die Produktion statt in die Befolgung stecken. Zweitens, weil Investoren, Analysten und Regulatoren nur eine oder zwei Rechnungslegungssprache kennen müssen, sollten sie in der Lage sein, Wertpapiere effizienter zu bepreisen. In dem Maße, wie sie mit der Sprache IFRS vertrauter werden und mehr Unternehmen die IFRS für ihre Berichterstattung nutzen, werden die Adressaten - und hier insbesondere die Analysten - in der Lage sein, Unternehmen und verschiedenen Länder unmittelbar miteinander zu vergleichen, ohne notdürftige Anpassungen vorzunehmen.

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