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IFRS Nachrichten - Juli 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez
30. Juli 2005: IFRS für alle Unternehmen in Surinam zugelassen

 

Auf unserer internationalen Website haben wir den Überblick über die Nutzung der IFRS zur Rechnungslegung inländischer börsennotierter Unternehmen um die Zulassung der IFRS in Surinam aktualisiert. In Surinam bestehen keine gesetzlich fixierten Rechnungslegungs- oder Abschlusserstellungsgrundsätze. Darüber hinaus bestehen keine festen Bestimmungen zur Anwendung bestimmter Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen. Somit ist die Anwendung der IFRS weder für börsennotierte noch für nicht börsennotierte Unternehmen verpflichtend. Allerdings steht den Unternehmen die Anwendung der IFRS zur Erstellung von Abschlüssen frei.

 

 

29. Juli 2005: UK iGAAP in your Pocket 2005 erschienen

 

Deloitte (Großbritannien) hat eine Publikation iGAAP in your Pocket 2005 (309 KB) in englischer Sprache veröffentlicht. Dieser enthält eine Zusammenfassung internationaler Rechnungslegungsstandards vor dem Hintergrund der Bestimmungen in Großbritannien. In dieser 72-seitigen Publikation werden folgende Themen behandelt:
 

bullet Zusammenfassungen sämtlicher International Financial Reporting Standards, jeweils aufgeteilt in
bullet Zielsetzung
bullet Wesentliche Merkmale
bullet Datum des Inkrafttretens
bullet Relevante SIC- und IFRIC-Interpretationen
bullet Eine Tabelle mit Querverweisen zwischen IFRS und UK GAAP
bullet Angaben zu den wesentlichen Unterschieden zwischen dem jeweiligen Standard und UK GAAP

 

bullet Eine Auflistung der Daten des Inkrafttretens der neuesten Verlautbarungen
bullet Eine Auflistung der offenen IFRIC-Interpretationsentwürfe
bullet IASB-Agendaprojekte

 

 

29. Juli 2005: IASB bittet um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Grundsätzen für technische Korrekturen

 

Der IASB bittet um Stellungnahmen zu seinen Vorschlägen zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei der technischen Korrektur von Standards (39 KB). Stichtag ist der 30. September 2005. Als technische Korrekturen werden geringfügige Änderungen der Formulierungen von Standards oder Interpretationen nach deren ursprünglichen Veröffentlichung bezeichnet, für den Fall, dass die Formulierungen des Standards die Ziele des IASB nicht richtig transportieren, selbst wenn man die Grundlagen für Schlusfolgerungen ("Basis for conclusions") und sonstige relevante Hinweise zu Rate zieht. Ziel ist es, die Behandlung derartiger Änderungen durch die vorgeschlagene Vorgehensweise bei technischen Korrekturen zu beschleunigen.

 

 

29. Juli 2005: Britischer Webcast zur Fair-Value-Option und zu IAS 12

 

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die fünfzehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 28. Juli 2005, und widmete sich den Änderungen an IAS 39 zur Fair-Value-Option vom Juni 2005 sowie, als Update der Veranstaltung vom November 2004, weiteren Sachverhalten, die sich aus IAS 12 Ertragssteuern ergeben. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

 

 

28. Juli 2005: Zusammenfassung des ARC-Meeting vom Juli 2005

 

Die Europäische Kommission hat die (englischsprachige) Zusammenfassung des Treffens des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) am 8. Juli 2005 (35 KB) veröffentlicht. Auf diesem Treffen:

 

bullet Stimmten die Mitglieder des ARC einstimmig für die Übernahme der Änderungen des IASB zur Fair-Value-Option von IAS 39 und der daraus abgeleiteten Ergänzungen von IAS 1 und IAS 32 vom Juni 2005 zur Anwendung in Europa.
bullet Erörterte das ARC vor dem Hintergrund der Rücknahme von IFRIC 3 wie die Bilanzierung von Emissionsrechten durch europäische Unternehmen zu erfolgen habe. Es wurde angemerkt, dass IAS 8 Hinweise für den Fall enthalte, wenn ein Geschäftsvorfall oder Sachverhalt in den IFRS nicht explizit behandelt werde. "Der Vertreter des CESR merkte an, es sei unwahrscheinlich, dass man sich mit der Bilanzierung von Emissionsrechten durch die Unternehmen beschäftigen werde."
bullet

Informierte Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, das ARC über die Arbeit des IASB zur Konvergenz internationaler und nationaler Rechnungslegungsstandards. Max Kley, Treuhänder der IASC-Stiftung, brachte die Anwesenden bezüglich der Überarbeitung der Satzung auf den neuesten Stand. Anfragen der ARC-Mitgliedstaaten bezogen sich auf die folgenden Themenkomplexe:
bullet Die Art und Weise, wie darüber entschieden werde, welcher Standard (IFRS oder US GAAP) der bessere sei.
bullet Den Zeitplan zur Erreichung der Konvergenz und welches Ausmaß an Veränderungen in den nächsten Jahren angemessen sei.
bullet Ob der IASB ein einheitliches, für Europa sprechendes, technisches Rechnunglegungsgremium unterstütze, im Gegensatz zur momentanen Situation, in der eine Vielzahl europäischer Rechnungslegungsgremien bestehe.

bullet

Bezüglich des gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zur Erfolgsrechnung (Performance Reporting) wird in der Zusammenfassung angemerkt, dass "einige Mitgliedstaaten die Vorschläge für einen einheitlichen Bericht des vollständigen Einkommens ("Statement of Comprehensive Income") für nicht akzeptabel hielten." Hierzu sagte der IASB-Vorsitzende, dass eine endgültige Entscheidung darüber, ob es einen oder zwei Erfolgsberichte geben werde, noch nicht gefallen sei.

bullet

Das ARC erörterte die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der IFRS in der EU. Es erwog die Möglichkeit der Einrichtung eines "Runden Tisches" unter Einbeziehung eines weit gefassten Adressatenkreises, zum Beispiel der Europäischen Kommission, IASB/IFRIC, CESR, EFRAG, FEE, der "Big Four" Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nationaler Standardsetzungsgremien und Ersteller, der
bullet die schnelle Erörterung wichtiger Rechnungslegungs-Themen ermöglicht und so das Risiko unterschiedlicher Auslegungen der IFRS in Europa minimiert;
bullet als Frühwarnsystem für strittige Rechnungslegungs-Themen fungiert; und
bullet die grenzüberschreitende Konsensbildung erleichtert und dadurch Enforcement-Risiken für europäische Emittenten minimiert.

Infolge dieser Diskussion beschloss das ARC bis zur nächsten ARC-Sitzung ein detaillierteres Papier über die Funktion und die Zusammensetzung des Runden Tisches und dessen Beziehung zur bestehenden Struktur nationaler Organisationen vorzubereiten, ebenso wie den Entwurf einer Satzung.

 

Der ARC wird am 7. Oktober 2005 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

 

 

28. Juli 2005: Anfrage von EFRAG zur Umsetzung der IFRS

 

Der Verwaltungsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) hat zur Einreichung von Stellungnahmen zu einem Diskussionspapier bezüglich der einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU (hier in englischer Sprache zum Download verfügbar) aufgerufen. Der Verwaltungsrat verfolgt hiermit das Ziel "die Debatte über dieses sehr wichtige Thema in Europa anzuregen". In dem Papier werden Informationen über die Art und den Umfang der sich im Zuge der IFRS-Einführung in Europa ergebenden Problemfelder erbeten. Ebenso werden Handlungsmöglichkeiten für Europa im Falle auftretender Probleme diskutiert. Das Papier beinhaltet die folgenden Fragenkomplexe:

 

bullet Besteht ein Problem und, wenn ja, worum handelt es sich?
bullet Welche zusätzlichen Mechanismen werden in Europa benötigt?

 
bullet IFRIC: Steht zur Behandlung entsprechender Anfragen bereit
bullet Europäische Interpretationen / Interpretationshinweise: Nicht notwendig, wenn sich IFRIC des Problems annimmt
bullet Europäische Umsetzungshinweise: Ebenfalls nicht benötigt, wenn sich IFRIC des Problems annimmt.
bullet Ein europäischer Mechanismus zur Klärung dringender Themen: Nicht möglich, ohne bestehende Verfahrensweisen zu umgehen. Dies ist nicht akzeptabel.
bullet Ein europäischer Mechanismus zur Unterstützung der Arbeit von IFRIC: Eine bei entsprechender Notwendigkeit zu erwägende Möglichkeit.

 

Stellungnahmen zu dem Papier werden bis zum 6. Oktober entgegen genommen.

 

 

28. Juli 2005: SEC-Kandidat unterstützt aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen

 

Vor dem Committee on Banking, Housing and Urban Affairs des US-Senats fand am 26. Juli 2005 eine Anhörung zur Bestätigung des von Präsident Bush für den Vorsitz der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC vorgeschlagenen Kongressabgeordneten Christopher Cox statt. Mr. Cox wird William H. Donaldson ablösen, der mit Wirkung zum 30. Juni 2005 von seinem Amt zurückgetreten war. Obwohl sich Mr. Cox in seiner (hier in englischer Sprache zum Download verfügbaren) Rede nicht zur aufwandswirksamen Erfassung anteilsbasierter Vergütungen an Mitarbeiter äußerte, so antwortete er auf Anfragen, dass er diese ausdrücklich befürworte und dass er die Umsetzung des FASB Statement 123R Share-Based Payment nicht zu verhindern suche. In der Vergangenheit hatte der Kongressabgeordnete Cox zweifach, zusammen mit anderen, gesetzliche Regelungen eingebracht, die die Umsetzung eines FASB-Standards zu anteilsbasierter Vergütung verhindert hatten.

 

 

27. Juli 2005: Veröffentlichung von IFRS 7 für den 18. August angekündigt

 

Der IASB hat angekündigt, dass er die Veröffentlichung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen von IAS 1: Angaben zum Kapital für den 18. August 2005 erwartet. Überarbeitete, nahezu endgültige Entwürfe stehen Abonnenten auf der IASB-Website zur Verfügung. IFRS 7 wird für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, anwendbar sein, eine frühere Anwendung wird empfohlen. Unternehmen, die den Standard bereits früher anwenden, erhalten Angabeerleichterungen bezüglich der Darstellung von Vergleichsinformationen für die vorangegangene Berichtsperiode. Durch IFRS 7 werden im Einzelnen:

 

bullet Über die bestehenden Angabepflichten von IAS 32 hinaus bestimmte neue Angaben zu Finanzinstrumenten eingefügt;
bullet die Angabevorschriften von IAS 30 ersetzt; und
bullet sämtliche Angabevorschriften zu Finanzinstrumenten in einem Standard zusammengefasst. IAS 32 wird in der Zukunft nur noch die Darstellung von Finanzinstrumenten behandeln.

 

 

27. Juli 2005: Agenda für die Sitzung des IFRIC am 1. und 2. August

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Montag, den 1. August, und Dienstag, den 2. August 2005, in den Londoner Räumen des IASB tagen. Die Tagesordnungspunkte werden die folgenden sein:

 

1. und 2. August 2005, London

 

Montag, 1. August 2005

 

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Verwaltungsangelegenheiten

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Protokoll der Sitzung im Juni 2005

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IFRIC D12 - D14 Konzessionsvereinbarungen inkl. IAS 17 - Sale-and-leaseback-Transaktionen mit Rückkauf-Optionen

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IAS 34 - Wechselwirkung mit IAS 36 und IAS 39

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Bewertung

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Erwägung von Empfehlungen des Agendaausschusses, wie sie bei der IFRIC-Sitzung im Juni als Ergebnis der Sitzung des Agendaausschusses im März/April vorgelegen haben

Auf der Sitzung im Juni vertagte Themen
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IAS 7 Umsatzsteuer

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IAS 12 Nicht planmäßig abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte

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IAS 17 Ansatz von Anreizvereinbarungen unter Mietleasingverhältnissen gemäß SIC 15

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IAS 39 Bilanzierung bereits veräußerter aber noch nicht gekaufter Wertpapiere (Leerverkäufe)

Auf der Sitzung im Juni neu vorgeschlagene Themen
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IAS 11 Klassifizierung vertraglicher Vermögenswerte

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IAS 37 Verpflichtungen zur Reparatur/Wartung von Sachanlagen eines anderen Unternehmens

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IAS 38 Vermögenswert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen

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IAS 39 Bedeutung des Begriffs "Lieferung" bei Gold-Hedging

Dienstag, 2. August 2005

 

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Abgrenzung von beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen und die Verteilung zukünftiger Gehaltssteigerungen

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Auswirkung von Mindestfinanzierungsanforderungen auf die Vermögenswertobergrenze

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Vorschläge des Agendaausschusses zur Formulierung von Vorschlägen für die Ablehnung von Sachverhalten
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Urlaub von Mitarbeitern aufgrund langjähriger Unternehmenszugehörigkeit

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Mitarbeiter Aktien-Kreditprogramme

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Ermessensabhängige Teilnahmemerkmale

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Ein-Vermögenswert-Einheiten

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Tätigkeiten anderer Interpretationsorgane

 

 

27. Juli 2005: Neue Vorschriften des PCAOB zur Berufsethik und Unabhängigkeit sowie Veröffentlichung eines neuen Prüfungsstandards

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat bestimmte Regeln zu den Themen Berufsethik und Unabhängigkeit bezüglich der Erbringung steuerlicher Dienstleistungen, erfolgsabhängiger Gebühren sowie einige hiermit in Zusammenhang stehende allgemeine Standards zur Berufsethik und Unabhängigkeit verabschiedet. Ebenfalls verabschiedete der Board einen Prüfungsstandard zur Berichterstattung für den Fall, dass eine wesentliche Schwäche des internen Kontrollsystems, über die bereits früher berichtet wurde, weiter besteht. Für die Presseerklärung klicken sie hier.

 

 

26. Juli 2005: Drei Stellungnahmen von Deloitte an den IASB/IFRIC

 

Deloitte Touche Tohmatsu hat seine Stellungnahmen zu folgenden Entwürfen an den IASB und IFRIC eingereicht. Diese sind auf unserer internationalen Website zum Download verfügbar (in englischer Sprache):

 

bullet IASB Entwurf eines Memorandum of Understanding zur Rolle der Standardsetzungsgremien für Bilanzierung (305 KB)

 

"Wir unterstützen den Entwurf im Allgemeinen und loben den International Accounting Standards Board dafür, die Initiative zur Herstellung engerer Beziehungen zu den verschiedenen Rechnungslegungs-Standardsettern auf der Welt sowie die Dokumentation dieses Prozesses und dessen öffentlicher Bekanntmachung übernommen zu haben."

 

bullet IASB Handbuch zur Verfahrensweise des IASB (517 KB)

 

"Wir unterstützen den im Entwurf des Handbuchs dargelegten Ansatz und sind der Ansicht, dass es zur Erklärung des vom IASB übernommenen Standardsetzungs-Ansatzes nützlich ist. Wir sind allerdings verwundert darüber, was die Treuhänder der IASC-Stiftung von dieser Verlautbarung erwarten....

Der Entwurf des Handbuchs sollte die Bestandteile des Arbeitsprozesses klar abgrenzen (d.h. die von der Satzung der IASC-Stiftung festgelegten Grundsätze und die vom IASB und den IASC-Stiftungstreuhändern zu deren Umsetzung freiwillig beschlossenen Schritte) von den praktischen Verfahrensweisen. Wir denken, dass eine solche Abgrenzung unerlässlich ist, da ein Großteil des Dokument erklärender Natur ist, das Tagesgeschäft des Board sowie die Art und Weise der Umsetzung der Arbeitsprozess-Anforderungen beschreibt. Wir denken, dass der Board bei der Änderung der praktischen Ausgestaltung seines Arbeitsprozesses mehr Freiheiten haben sollte, ohne umfassende Konsultationen, um zum Beispiel vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen die Effizienz zu steigern."

 

bullet IFRIC Überprüfung der Arbeitsprozesse (578 KB)

 

"Wir unterstützen die Absicht von IFRIC, externe Stellungnahmen zur Überprüfung seiner Arbeitsprozesse einzuholen und glauben allgemein, dass die Vorschläge des Konsultationsdokuments einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Wir sind allerdings besorgt über die Gründlichkeit, mit der IFRIC diese Überprüfung seiner Arbeitsprozesse durchführt und ob die allgemein geäußerten Bedenken der Adressaten wirklich behandelt worden sind."

 

Darüber hinaus hat auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) Stellungnahmen zu diesen Themenkomplexen beim IASB eingereicht, die auf der Website des DRSC in englischer Sprache öffentlich verfügbar sind:

 

bullet IASB Entwurf eines Memorandum of Understanding zur Rolle der Standardsetzungsgremien für Bilanzierung (19 KB)
bullet IASB Handbuch zur Verfahrensweise des IASB (21 KB)
bullet IFRIC Überprüfung der Arbeitsprozesse (29 KB)

 

 

26. Juli 2005: IFRS für börsennotierte Unternehmen in Marokko zugelassen

 

Auf unserer internationalen Website haben wir den Überblick über die Nutzung der IFRS zur Rechnungslegung inländischer börsennotierter Unternehmen um die Einführung der IFRS in Marokko aktualisiert. Durch eine Änderung des marokkanischen Börsengesetzes, die im Mai 2004 in Kraft trat, wurde allen an der Börse von Casablanca notierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken und anderen Finanzinstitutionen ein Wahlrecht zur Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS oder marokkanischen Rechnungslegungsvorschriften eingeräumt. Banken und andere Finanzinstitutionen müssen nach marokkanischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren.

 

 

25. Juli 2005: Checkliste zu Darstellung und Angaben für Halbjahresberichte

 

Auf unserer internationalen Website haben wir eine englischsprachige Checkliste zu Darstellung und Angaben für Halbjahresberichte (86 KB) eingestellt, die von den Kollegen von Deloitte (Australien) entwickelt wurde. Die Checkliste fasst die Darstellungs- und Angabeanforderungen der australischen Rechnungslegungsvorschriften zusammen, wie sie vom AASB und UIG verabschiedet wurden (Ansatz- und Bewertungsanforderungen werden nicht behandelt). Da die Australischen Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen mit den IFRS übereinstimmen, beinhalten sie sämtliche Angaben, die auch unter IFRS verlangt werden, ergänzt um einige zusätzliche Angaben. Die Posten in der Checkliste enthalten Verweise auf die jeweils einschlägigen, vom AASB verabschiedeten Standards. Bei der Benutzung dieser Checkliste wird ein umfassendes Verständnis dieser Standards vorausgesetzt. Im Zweifel sollte der Text des Original-Standards zu Rate gezogen werden. Ebenfalls auf unserer internationalen Website finden sie auf der Australien-Seite Links zum Download von Muster-Halbjahres- und Jahresabschlüssen für 2005.

 

 

25. Juli 2005: Australian Accounting Alert zum Thema Hedge Accounting

 

Auf unserer Internationalen Website haben wir die neueste englischsprachige Ausgabe des von Deloitte (Australien) herausgegebenen Australian Accounting Alert (101 KB) mit dem Titel "Hedge Accounting Using Non-Zero Fair-Value Derivatives" veröffentlicht. Die Tatsache, dass der beizulegende Zeitwert des bestehenden Derivats ungleich Null ist, kann zu einer unerwarteten Ineffektivität der Sicherungsbeziehung führen, was seinerseits dazu führen kann, dass sich die Sicherungsbeziehung nicht für die Anwendung von Hedge Accounting qualifiziert. Sämtliche früheren Ausgaben der Accounting Alerts finden Sie hier.

 

 

24. Juli 2005: Treffen der Arbeitsgruppe Versicherungen des IASB in Kürze

 

Die Arbeitsgruppe Versicherungen des IASB wird sich am 26.-27. Juli 2005 in London treffen. Die Tagesordnung dieses Treffens finden Sie auf der Website des IASB (17 KB). Eine Gruppe von Versicherungsgesellschaften, die Group of North American Insurance Enterprises (GNAIE) hat beim IASB einen Entwurf mit Rechnungslegungsgrundsätzen für Versicherungsverträge eingereicht. Unter den angegebenen Links finden Sie die folgenden Dokumente (in englischer Sprache):

 

bullet Rechnungslegungsgrundsätze für Versicherungsverträge (49 KB)
bullet Presseerklärung (49 KB)

 

 

23. Juli 2005: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletter zur Fair Value Option

 

Auf unserer internationalen Website wurde eine englischsprachige Sonderausgabe des vom Deloitte IFRS Global Office herausgegebenen IAS Plus-Newsletter eingestellt, der sich mit den Änderungen zur Fair Value Option des IAS 39 beschäftigt. Hierin wird erläutert, welche Arten von Finanzinstrumente als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zu bilanzieren eingestuft werden können. Darüber hinaus werden die Übergangsbestimmungen (sowohl für Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren als auch für Erstanwender) dargestellt, ebenso wie die zusätzlichen, aufgrund der Änderungen von IAS 39 notwendigen Angaben. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

 

 

22. Juli 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 21. Juli 2005

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 19. bis 21. Juli 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

21. Juli 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 20. Juli 2005

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 19. bis 21. Juli 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

21. Juli 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 19. Juli 2005

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 19. bis 21. Juli 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

21. Juli 2005: 14 europäische Roadshows abgeschlossen, vier ausstehend

 

Der IASB hat gemeinsam mit nationalen Standardsetzern eine Reihe von Roadshows in einer Reihe europäischer Länder organisiert. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt auf gegenwärtig anhängigen und zukünftigen Projekten des Boards. Im Juni und Juli 2005 fanden derartige Roadshows in den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Griechenland, Belgien, Litauen, Österreich, Norwegen, Portugal, der Schweiz, Großbritannien und Spanien statt. Im September und Oktober stehen Roadshows an in:

 

bullet Stockholm, Schweden - 13. September 2005
bullet Paris, Frankreich - 14. September 2005
bullet Dublin, Irland - 16. September 2005
bullet Warschau, Polen - 29. Oktober 2005

 

 

21. Juli 2005: Erinnerung an in Kürze endende Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen

 

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu den beiden folgenden Dokumente in Kürze enden:

 

 

bullet Konsultationspapiere der IASC-Stiftung zu:
bullet Verfahrensweise des IASB: Entwurf eines Handbuch zu Konsultationsvereinbarungen
bullet IFRIC - Überprüfung der Arbeitsprozesse: Konsultationspapier

beide herausgegeben am 27. April 2005. Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2005

bullet Entwurf eines Memorandum of Understanding zur Rolle nationaler und regionaler Standardsetzungsgremien der Bilanzierung und deren zukünftige Beziehungen zum IASB. Herausgegeben am 2. März 2005. Kommentierungsfrist endet am 29. Juli 2005.

 

 

20. Juli 2005: Mitschrift von der IASB-Sitzung am 19. Juli 2005

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 19. bis 21. Juli 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

20. Juli 2005: Rede von Kommissar McCreevy zum Thema Überleitungen

 

In einer am 18. Juli 2005 gehaltenen Rede zur Finanzdienstleistungspolitik der Europäischen Kommission 2005-2010 (in englischer Sprache, 87 KB) hat Charlie McCreevy, der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, über Möglichkeiten der Beseitigung regulatorischer Hemmnisse in Europa gesprochen. In diesem Zusammenhang ging er auch auf die derzeitigen Anstrengungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC und der Europäischen Kommission zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von IFRS, US-GAAP sowie den japanischen und kanadischen Rechnungslegungsvorschriften ein, mit dem Ziel, dort, wo diese als gleichwertig angesehen werden, Kosten für die Erstellung von Überleitungsrechnungen zu eliminieren:

 

Die Kommission analysiert die Gleichwertigkeit der US-GAAP sowie der japanischen und kanadischen Rechnungslegungsvorschriften mit den in der Europäischen Union verwendeten IFRS. Gegenwärtig prüfen wir die Ratschläge von CESR in dieser Sache sorgfältig. Schätzungen zufolge verschlingt die Erstellung von Überleitungsrechnungen bei jedem der etwa 250 in den USA börsennotierten Unternehmen jährlich zwischen $ 5 und $ 10 Mio. Die Abschaffung der Überleitungserfordernisse beiderseits des Atlantiks würde eine große Kostenersparnis für die Unternehmen bedeuten, mit Sicherheit ein paar Milliarden Euro pro Jahr. Ich werde mit den USA und anderen Partnern zusammenarbeiten, um ähnliche Erfolge in den Bereichen De-listing, Versicherungswesen, Corporate Governance, der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und anderem zu erreichen.

 

 

19. Juli 2005: IASB bittet um Nominierungen für neun Treuhänder

 

Die IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, ist bestrebt, die Positionen von neun IASCF-Treuhändern zu besetzen. Drei sind neu geschaffene Positionen aus der jüngsten Erweiterung des Treuhändergremiums von 19 auf 22 Mitglieder. Die sechs anderen offenen Stellen stammen aus dem Abgang bestehender Treuhänder, die entweder nicht erneut kandidieren dürfen oder wollen. Drei der neun Ernennungen werden aus der Region Asien/Ozeanien kommen, eine aus Europa, drei aus Nordamerika und eine aus einer beliebigen Gegend. Die Stiftung bittet um Interessensbekundungen bis zum 14. September 2005. Alle Ernennungen werden für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren ausgesprochen, die am 31. Dezember 2008 endet. Einer der neu ernannten Treuhänder wird möglicherweise gebeten, den Vorsitz zu übernehmen. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (29 KB).

 

 

19. Juli 2005: Deloitte Stellungnahmen zu IFRIC D16 und D17

 

Auf unserer internationalen Website wurden die folgenden beiden Deloitte-Stellungnahmen zu Interpretationsentwürfen des IFRIC in englischer Sprache eingestellt:

 

 

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IFRIC D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 (31 KB). "Wir unterstützen die Herausgabe einer IFRIC Interpretation, die klarstellt, dass anteilsbasierte Vergütungen auch dann vorliegen können, wenn die im Austausch für die Eigenkapitalinstrumente gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen nicht auf den ersten Blick identifizierbar sind." Wir stimmen dem Hauptansatz des Interpretationsentwurfes zu und unterbreiten einige Änderungsvorschläge.

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IFRIC D17 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen (33 KB). "Wir stimmen mit dem von IFRIC erzielten Konsens bezüglich der in IFRIC D17.6(a) und (b) dargestellten Sachverhalte überein. Unsere Bedenken gegenüber dem Konsens bezüglich dem in D17.6(c) erläuterten Sachverhalt finden sich in ausführlicher Form im Anhang unserer Stellungnahme."

 

Sämtliche früheren Stellungnahmen (in englischer Sprache) finden sie hier.

 

 

19. Juli 2005: Accounting Roundup Rückschau 2. Quartal 2005

 

Auf unserer internationalen Website wurde die Rückschau auf das zweite Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters eingestellt (1.082 KB), in der einerseits die neuesten Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und der Finanzberichterstattung zusammengefasst, andererseits Internet-Links auf entsprechende Inhalte veröffentlicht werden. Die in dieser Ausgabe enthaltenen Artikel stammen im Wesentlichen aus den im zweiten Quartal 2005 veröffentlichten Accounting Roundup-Newslettern, die, sofern erforderlich, entsprechend aktualisiert wurden. Accounting Roundup wird von der National Office Accounting Standards and Communications Group von Deloitte & Touche LLP (USA) herausgegeben. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

18. Juli 2005: Nelson Carvalho zum unabhängigen SAC-Vorsitzenden ernannt

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, haben L. Nelson Carvalho, Professor für Bilanzierung und Finanzierung an der Universität von Sao Paulo, Brasilien zum Vorsitzenden des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC). Der SAC ist ein Forum für Organisationen und Wirtschaftsführer, das den IASB bezüglich dessen Arbeitsprogramm und der Prioritätensetzung berät. Im Rahmen der vor kurzem beschlossenen Revision der IASCF-Satzung wurde die Position eines unabhängigen SAC-Vorsitzenden geschaffen. Neben seiner Arbeit an der Universität von Sao Paulo ist Nelson Carvalho Mitglied in den Aufsichtsräten verschiedener brasilianischer Unternehmen, darüber hinaus ist er als Schlichter bei zwei internationalen Schiedsgerichtshöfen tätig. Professor Carvalho war von 1991 bis 1993 Vorsitzender der Bankenaufsicht der brasilianischen Zentralbank und von 1990 bis 1991 Kommissar der brasilianischen Börsenaufsicht. Vor seinem Wechsel in den Staatsdienst war er 25 Jahre als Wirtschaftsprüfer und Finanzberater tätig. Dem SAC gehört er seit dessen Gründung 2001 an, darüber hinaus ist er ebenfalls Mitglied der Beratungsgruppe des International Auditing and Assurance Standards Board, ebenso wie er dem IASC, der Vorgängerorganisation des IASB angehörte. Professor Carvalhos Amtzeit als SAC-Vorsitzender endet am 31. Dezember 2008. Klicken Sie hier für die (englischsprachige) Presseerklärung des IASB (59 KB).

 

 

18. Juli 2005: EFRAG kommentiert IFRIC D16 und D17

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Kommentare zu den folgenden IFRIC Interpretationsentwürfen eingereicht (beide in englischer Sprache):

 

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EFRAG Stellungnahme (14 KB) zu IFRIC Interpretationsentwurf D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2

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EFRAG Stellungnahme (16 KB) zu IFRIC Interpretationsentwurf D17 IFRS 2 - Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

 

Beide Entwürfe werden von EFRAG unterstützt, allerdings mit Änderungsempfehlungen.

 

 

17. Juli 2005: E-Learning-Module zu IAS 32/39 Teile II und III sind nun verfügbar

 

Unsere englischsprachigen E-Learning-Module zu IAS 32 und IAS 39 Teile II und III sind ab sofort verfügbar. Diese Module decken die Konzepte der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) und der Ausbuchung von Finanzinstrumenten ab. Zum Herunterladen klicken Sie bitte auf die nebenstehende Glühbirne. Damit sind nunmehr insgesamt 35 Module verfügbar, einschließlich der einführenden Hilfemodule, so dass unsere Reihe an Modulen für die IFRS der 'stabilen Plattform' 2005 nunmehr vollständig ist. Mehr als 250.000 Module wurden bislang heruntergeladen - dabei berücksichtigt diese Zahl nicht die Aufrufe durch Mitarbeiter von Deloitte, die über das interne Netzwerk zum Zugriff auf das IFRS E-Learning erlangen.

 

 

15. Juli 2005: Konsultationen des Baseler Ausschusses zur Fair Value Option

 

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option durch nach IFRS bilanzierende Banken herausgegeben, in dem bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option aus IAS 39 durch Banken erörtert werden. Zwei Kerngebiete der bankaufsichtlichen Hinweise werden ausgeführt:

 

bullet Woraus besteht ein Kanon einwandfreier Risikomanagement- und Kontrollprozesse rund um die Anwendung der Option?
bullet Welchen Einfluss mag die Verwendung der Option durch eine Bank auf bankaufsichtliche Beurteilungen der Risikomanagementsysteme und des aufsichtsrechtlichen Kapitals einer Bank haben? Die Hinweise schlagen vor, dass die Aufsichtsbehörden zusätzliche Informationen einholen könnten, um ihnen ein besseres Verständnis dafür zu geben, wie Banken die Fair Value Option verwenden und wie diese Verwendung die bankaufsichtliche Beurteilung der Vermögenslage der Bank beeinflusst.

 

Der Vorschlag führt keine zusätzlichen Bilanzierungs- und Angabepflichten ein, die über diejenigen hinausgehen, die in den im Juni 2005 veröffentlichten Änderungen der Fair Value Option von IAS 39 enthalten sind. Nach dem im Konsultationspapier vorgeschlagenen Ansatz wären für die Banken, die vollends in der Lage sind, die in diesem Papier dargelegten aufsichtsrechtlichen Erwartungen zu erfüllen, keine Anpassungen am aufsichtsrechtlichen Kapital als Folge ihrer Verwendung der Fair Value Option erforderlich. Eine Ausnahme zu diesem grundsätzlichen Ansatz besteht in der im Juni 2004 veröffentlichten Ansicht des Ausschusses, wonach Erfolge aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos einer Bank im Zusammenhang mit seinen Schulden nicht in das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank einbezogen werden sollten. Für Banken, die den im Konsultationspapier dargelegten Anforderungen der Aufsicht nicht nachkommen können, wird eine Bandbreite möglicher bankaufsichtlicher Antworten erörtert, einschließlich möglicher aufsichtsrechtlicher Maßnahmen mit Blick auf das aufsichtsrechtliche Kapital. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005. Klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen (in englischer Sprache):

 

bullet Konsultationspapier (81 KB)
bullet Presseerklärung

 

 

15. Juli 2005: 'Nahezu endgültiger Entwurf' zu Finanzgarantien

 

Der IASB hat auf seiner Website den 'nahezu endgültigen Entwurf' seiner Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie IFRS 4 Versicherungsverträge in Bezug auf Finanzgarantieverträge eingestellt. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2006 beginnen, in Kraft, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Mit der Änderung wird eine Klarstellung beabsichtigt, welchem Standard - IAS 39 oder IFRS 4 - bei der Bilanzierung von Finanzgarantieverträgen zu folgen ist. Nahezu endgültige Entwürfe sind den Abonnenten der IASB-Veröffentlichungen zugänglich.

 

 

15. Juli 2005: EFRAG antwortet auf den KMU-Fragebogen des IASB

 

In ihrer Antwort auf den KMU-Fragebogen des IASB (in englischer Sprache, 80 KB) bringt die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre Unterstützung für den Entscheidung des Boards zum Ausdruck, einen getrennten Kanon an Finanzberichtsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu entwickeln. "Wir sehen dies als eine Möglichkeit an, die Harmonierung der Bilanzierungsstandards in Europa und weltweit weiter voranzubringen", so die Formulierung im Schreiben an den IASB. EFRAG empfiehlt, dass der IASB KMU-Standards mit einer typischen mittelgroßen KMU im Hinterkopf entwickeln sollte. "Alle Entscheidungen, die er im Hinblick auf die zu regelnden Geschäfte und die zu tätigenden Vereinfachungen trifft sollten auf der Grundlage einer derartigen Unternehmen erfolgen. Dessen ungeachtet empfehlen wird, dass der IASB alle anderweitigen nicht-öffentlich rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in den Gegenstandsbereich seiner KMU-Standards einbezieht und es jedem Rechtskreis überlässt zu entscheiden, wo genau die Trennlinie zwischen Unternehmen liegt, die den Standards für börsennotierte Unternehmen folgen sollten, und Unternehmen, denen die Anwendung der KMU-Standards gestattet wird.

 

 

14. Juli 2005: Anwendung und Aufsicht von IFRS in Europa

 

In einer kürzlich in London gehaltenen Rede zu Herausforderungen bei der Durchführung und Aufsicht der finanziellen Integration (in englischer Sprache, 74 KB) ging EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy auf die Vorteile einer rigorosen Anwendung und Aufsicht von IFRS für Europa ein:

 

Über die kommenden Monate muss Europa zeigen, dass es eine effektive Anwendung und Aufsicht der IAS liefern kann. Dies wird ein erster Test für unsere aufsichtsrechtlichen Strukturen. Wir können uns es nicht leisten, bei diesem Test durchzufallen. Falls dies doch passiert, werden wir den in Reichwerte befindlichen Preis verringerter Kosten für Unternehmen durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards verlieren. In einer globalisierten Wirtschaft muss Europa global handeln - und vorangehen.

 

 

14. Juli 2005: Neues zur Finanzberichterstattung in Australien

 

Unsere australischen Kollegen haben in einer neuen Ausgabe des Australien Accounting Alert 2005/07 (in englischer Sprache, 80 KB) einige der wichtigsten Themengebiete dargelegt, die die Finanzberichterstattung jener Unternehmen beeinflussen können, deren Geschäftsjahr am 30. Juni 2005 endet. Die abgedeckten Themen beinhalten den überarbeiteten AASB 1046 zu Angaben des Vorstands, Angaben zu den Auswirkungen aus der Anwendung der 'australischen Gegenstücke' zu den IFRS (AASB 1047), die Änderungen am Aktiengesetzbuch 2001 infolge des Inkrafttretens von CLERP 9 Reform der Unternehmensverfassung (in englischer Sprache, 45 KB) sowie die Ausweitung der Berichtszeitpunkte für halbjährlich und vorläufig endgültige Berichte der australischen Wertpapierbörse. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

13. Juli 2005: EU veröffentlicht Publikation mit häufig gestellten Fragen zur IAS 39 Fair Value Option

 

Die Europäische Kommission hat eine Publikation mit dem Titel "Häufig gestellte Fragen - IAS 39 Fair Value Option (FVO)" herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB), in der die Sichtweise der Kommission auf die folgenden Fragen wiedergegeben werden:

 

bullet Warum hat die Kommission die vollwertige Fair Value Option im ursprünglichen Standard IAS 39 ausgeklammert?
bullet Unterstützten die Aufsichtsbehörden die vom IASB veröffentlichte Fassung der Fair Value Option in IAS 39?
bullet Wann wird die Kommission den geänderten Standard im Hinblick auf die Fair Value Option übernehmen?
bullet Werden die unternehmen den geänderten Standard in ihren 2005er Abschlüssen verwenden können?
bullet Erfüllt der hinsichtlich der Fair Value Option geänderte Standard die Kriterien für eine Übernahme durch die EU?
bullet Wie ist das Verhältnis zwischen der Bewertung eigener Schulden zum beizulegenden Zeitwert nach dem geänderten Standard IAS 39 und Artikel 42(a) der 4. Richtlinie?
bullet Wird die Kommission nunmehr eine Änderung von Artikel 42(a) der 4. Richtlinie vorschlagen?
bullet Was passiert mit den verbleibenden Ausklammerungen aus IAS 39, die sich bestimmte Vorschriften bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen beziehen?

 

 

13. Juli 2005: Erinnerung an in Kürze endende Frist zur Abgabe von Stellungnahmen

 

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu den beiden folgenden Interpretationsentwürfen des IFRIC am 18. Juli 2005 enden:

 

 

bullet IFRIC D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 (herausgegeben am 19. Mai 2005)
bullet IFRIC D17 IFRS 2 - Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen (herausgegeben am 19. Mai 2005)

 

 

13. Juli 2005: IASB wird vom 19.-21. Juli 2005 in London tagen

 

Der IASB wird von Dienstag, dem 19. Juli 2005, bis Donnerstag, den 21. Juli 2005, in seinen Londoner Räumen tagen. Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

 

19.-21. Juli 2005, London

 

Dienstag, 19. Juli 2005

 
bullet Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen - Lehreinheit, bei der (a) der britische Rechnungslegungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (UK Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) und (b) die Nutzung von Abschlüssen durch Banken bei Kreditvergabeentscheidungen an KMU erörtert wird.
bullet Versicherungsverträge (Phase II) - Lehreinheit: Unterrichtung durch den Stab des FASB zum Risikotransfer bei Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen sowie ein kurzer Überblick über anderweitige Tätigkeiten des FASB im Hinblick auf Versicherungsverträge.
bullet Finanzinstrumente - Aktueller Stand aus der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente vom Juli 2005
bullet Kontrolle (einschließlich Zweckgesellschaften): Konsolidierung

 

Mittwoch, 20. Juli 2005

 
bullet Ausbeutung von Bodenschätzen - Lehreinheit: Diese Lehreinheit wird eine Frage-und-Antwort-Sitzung mit Experten aus der Öl- und Gas-Branche beinhalten, bei der es um die Begriffsabgrenzungen von Reserven geht.
bullet Versicherungsverträge - Lehreinheit: Lebensversicherungen
bullet Rahmenkonzept - Qualitative Merkmale

 

Donnerstag, 21. Juli 2005 (nur Nachmittag)

 
bullet Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern. Die folgenden Themen stehen zur Diskussion an:
bullet weitere Hinweise zum Steuerwert
bullet Spezielle Abzüge
bullet Ungewisse Steuerpositionen
bullet Übergangsvorschriften
bullet Arbeitsprogramm

 

 

13. Juli 2005: Australian Accounting Alert zur Fair Value Option

 

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Newsletters Australian Accounting Alert 2005/06 veröffentlicht (in englischer Sprache, 43 KB), der AASB 2005-4 Änderungen an australischen Rechnungslegungsstandards, der durch den australischen Accounting Standards Board herausgegeben wurde, abdeckt. AASB 2005-4 ändert AASB 139 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, um die Begrenzungen bei der Nutzung der Fair Value Option widerzuspiegeln, die unlängst vom IASB übernommen wurden. Dieser Accounting Alert vermittelt einen Überblick über diese Änderung. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

12. Juli 2005: IAASB Standard zur Durchsicht von Zwischeninformationen

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen neuen Internationalen Standard zu Beauftragungen für eine Durchsicht (International Standard on Review Engagements, ISRE) freigegeben, um Prüfern zu helfen, die mit der Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen eines Prüfungsmandanten beauftragt wurden. ISRE 2410 Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigen Prüfer des Unternehmens durchgeführt werden umreißt sich grundlegenden Prinzipien einer Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, gibt Hinweise zu den durchzuführenden Verfahrensweisen und beschreibt den Inhalt des Berichts über die Durchsicht. Ein Anhang zum Standard enthält zusätzlich Beispiele für ein Beauftragungsschreiben, eine Darstellung durch die Geschäftsleitung, analytische Vorgehensweisen, die der Prüfer bei der Durchführung seiner Durchsicht in Erwägung ziehen mag, sowie beispielhafte Berichte über eine Durchsicht. ISRE 2410 erlangt Gültigkeit für Beauftragungen über die Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen eines Prüfungsmandanten für Perioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2006 beginnen. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 77 KB).

 

 

11. Juli 2005: CESRs Rat zur Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsgrundsätze mit IFRS

 

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen endgültigen fachlichen Rat an die Europäische Kommission hinsichtlich der Gleichwertigkeit kanadischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze veröffentlicht. CESRs grundlegende Schlussfolgerung besteht darin, dass "die Rechnungslegungsgrundsätze der der Länder - jeweils in Gänze betrachtet - den IFRS gleichwertig sind." Deshalb empfiehlt CESR, nicht-europäischen Unternehmen, deren Wertpapiere auf europäischen Wertpapiermärkten gehandelt werden, zu gestatten, Abschlüsse nach kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen ohne vollständige Überleitung ihrer Abschlüsse auf IFRS einzureichen. Allerdings müssen sie Informationen über einige bestimmte Unterschiede zwischen diesen nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS abgeben. CESRs Rat beinhaltet eine nicht erschöpfende Liste der Unterschiede zum 1. Januar 2005 - Standard für Standard -, für die Art und Auswirkung der Unterschiede anzugeben sind. CESR beabsichtigt, die Liste zum 1. Januar 2007 auf den aktuellen Stand zu bringen. Zusätzlich schlägt CESR Folgendes vor:

 

bullet

Unternehmen, die Tochternehmen wie qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) besitzen, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des Drittlandes nicht konsolidiert wurden, jedoch für Zwecke der IFRS konsolidiert werden müssen, haben eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis ihrer lokalen Rechnungslegungsgrundsätze zu erstellen, einschließlich der nicht konsolidierten Tochterunternehmen.

bullet

Unternehmen, die nach japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren und entweder Fusionen nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert und/oder Tochterunternehmen auf der Grundlage von Rechnungslegungsgrundsätzen konsolidiert haben, die nicht mit den IFRS oder einem der drei Rechnungslegungssysteme in Einklang stehen, sollen eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis von IFRS erstellen, die die Unternehmenszusammenschlüsse und einheitliche Bilanzierungsmethoden abdeckt.

bullet

Japanische und US-amerikanische Emittenten müssen für eine Umsetzung zum oder vor dem 1. Januar 2007 Bilanzierungsmethoden für die Aufwandsverrechnung von Aktienoptionen verwenden, die den IFRS gleichwertig sind (nicht aber unbedingt identisch). (Amerika hat bereits einen derartigen Standard angenommen, Japan erwägt dies).

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet CESRs fachlicher Rat an die Europäische Kommission (1.063 KB)
bullet Presseerklärung (136 KB)
bullet Zusammenfassung der erhaltenen Stellungnahmen auf die Konsultationen mit CESR (331 KB)

 

 

11. Juli 2005: CESR empfiehlt Ergänzung der Prospektverordnung

 

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem Empfehlungen hinsichtlich einer möglichen Änderung der Prospektverordnung der Kommission abgegeben werden. Dabei geht es um die Frage vergangenheitsorientierter Finanzinformationen, die dem Prospekt beigefügt werden müssen. Die Prospektverordnung, die zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, verlangt für den Emittenten (u.a.) insgesamt drei Jahre geprüfter vergangenheitsorientierter Informationen. Manchmal hat der Emittent seine vergangenheitsorientierten Finanzinformationen jedoch nicht als einzelnes Unternehmen während des gesamten Dreijahreszeitraums zusammengestellt, weil z.B.:

 

bullet

der Emittent eine neu gegründete Holdinggesellschaft ist, die über ein bestehendes Unternehmen gestülpt wurde;

bullet

der Emittent aus Unternehmen besteht, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder gemeinsam gehalten werden, jedoch rechtlich nie einen Konzern begründeten;

bullet

der Emittent während des Dreijahreszeitraums eine wesentliche Akquisition getätigt hat (die mehr als 25% des Konzerns ausmacht);

bullet

der Emittent seit dem letzten geprüften Abschluss einen wesentlichen Teil seines Geschäfts veräußert hat;

bullet

der Emittent während des Dreijahreszeitraums das Ende seines Geschäftsjahres verändert hat.

 

CESRs Empfehlungen beziehen sich darauf, welche zusätzlichen Informationen der Prospekt in Situationen wie den vorstehenden beinhalten muss. CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 15. September 2005 und wird am 6. September 2005 eine öffentliche Anhörung abhalten. Klicken Sie zum Download der englischsprachigen Dokumente auf die folgenden Links:

 

bullet Konsultationspapier (214 KB)
bullet Presseerklärung (94 KB)

 

 

11. Juli 2005: ARC befürwortet geänderte Fair Value Option in IAS 39

 

Auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme einzelner International Financial Reporting Standards für die Anwendung in Europa berät, einstimmig beschlossen, die Billigung einer geänderten Version von IAS 39 zu empfehlen, die mehrere überarbeitete Regelungen in Bezug auf die Fair Value Option (FVO) beinhaltet. Als die Kommission IAS 39 im letzten Jahr übernommen hatte, wurden die Vorschriften zur FVO ausgeklammert. Die Kommission hat sich bereits mit dem Europaparlament zur überarbeiteten FVO beraten; sofern das Parlament keinen Einspruch erhebt, beabsichtigt die Kommission, den geänderten Standard Ende September 2005 zu übernehmen. Die Übernahme wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 erfolgen, so dass Unternehmen den geänderten Standard in ihren 2005er Abschlüssen anwenden können. Klicken Sie für:

 

bullet EU-Presseerklärung zur Empfehlung des ARC (76 KB)
bullet IASB-Presseerklärung zur Bekanntgabe der Änderung der FVO (in englischer Sprache, 55 KB)

 

 

11. Juli 2005: Ausgabe Juni 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 30. Juni 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (201 KB). Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen

 
bullet

Entwicklungen beim FASB - einschließlich SFAS 154 zu Bilanzierungsänderungen, den gemeinsamen Entwürfen von FASB und IASB zu Unternehmenszusammenschlüssen und Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss, endgültiger Äußerungen des Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zu Optionsscheinen, Elektroschrott und Arbeitnehmervergütungen sowie vorgeschlagener FSPs zu Mindestumsatzgarantien und bestimmten Lebensversicherungsverträgen

bullet

Entwicklungen bei der EITF - EITF-Sitzung vom 15./16. Juni 2005

bullet

Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines Entwurfs zu acht vorgeschlagenen Prüfungsstandards

bullet

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich des SEC-Berichts zu außerbilanziellen Vereinbarungen und der endgültigen Verordnung NMS zu Anforderungen an US-Wertpapiermärkte

bullet

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Hinweisen zur XBRL-Bescheinigung sowie

bullet

internationale Entwicklungen - einschließlich der vom IASB verabschiedeten Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 sowie die Änderung der Fair Value Option in IAS 39, vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 sowie Zusammenfassungen der Sitzungen des IASB am 22./23. Juni 2005 und des IFRIC am 2./3. Juni 2005.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

10. Juli 2005: IASB-Vorsitzender trifft ARC

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf sich mit dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) in Brüssel, um die Entwicklung der International Financial Reporting Standards, und dabei insbesondere die Angleichung internationaler und nationaler Standards, zu erörtern. Sir David wurde vom IASCF-Treuhänder Max Dietrich Kley begleitet. Der Regelungsausschuss besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und wurde ins Leben gerufen, um die Kommission in Bezug auf Vorschläge zu beraten, einzelne IFRS für die Anwendung in Europa zu übernehmen. Klicken Sie hier, um die ausgearbeiteten Anmerkungen von Sir David herunterzuladen (in englischer Sprache, 42 KB). Ein Ausschnitt:

 

Die Europäische Kommission, das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten verdienen viel Anerkennung für die Unterstützung unserer Aktivitäten. Ihre Entscheidung, einen internationalen Ansatz bei den Bilanzierungsstandards einem nationalen und regionalen Ansatz in Europa den Vorrang einzuräumen, ist ein Modell für Andere. Wenn wir allerdings wahrhaft weltweite Standards haben wollen und alle Vorteile, die damit verbunden sind, muss eine Angleichung der Bilanzierung gleichzeitig und notwendigerweise die Vereinigten Staaten mit einbeziehen, die etwa die Hälfte der gesamten, weltweiten Marktkapitalisierung auf sich vereinigen.

 

 

6. Juli 2005: Deloittes Antwort auf den Fragebogen des IASB zu KMU

 

Deloitte hat ein Antwortschreiben zu dem Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen des IASB-Stabs übermittelt. Wir unterstützen weiterhin die Bemühungen des IASB, ein angemessenen und vollständiges Berichtssystem für KMU zu entwickeln. Wir geben eine Reihe von Empfehlungen hinsichtlich Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMU, und wir bitten um Klarstellung bei mehreren Sachverhalten hinsichtlich des Board-Ansatzes bei KMU-Standards, einschließlich der Abgrenzung von KMU. Insgesamt kommen wir zu folgendem Schluss:

 

Wir denken, dass es überaus wichtig ist, dass der Board so schnell wie möglich einen Kanon an Finanzberichtsstandards für KMU entwickelt. Viele Rechtskreise rund um die Welt haben gegenwärtig unterschiedliche Berichtssysteme. Die vollständigen IFRS mit ihrem Fokus auf die Vermittlung von Informationen beim Fällen von Wirtschaftsentscheidungen auf entwickelten Kapitalmärkten sind möglicherweise unpassend für KMU, weil sie ganz einfach nicht für die Bedürfnisse dieses speziellen Sektors konzipiert wurden. Nach unserer Erfahrung suchen die Adressdaten von KMU-Abschlüssen nach Standards, die zur einer Finanzberichterstattung führen, die für sie wahrscheinlich etwas bedeutet und verständlich ist. Gesucht werden Standards, die die am wenigsten beschwerliche Methode zur Erreichung einer Bilanzierungsweise und/oder eines Ausweises vorsehen und nicht komplex sind. Gewollt sind Standards, die Hinweise zu Geschäften geben, die klassischerweise bei KMU auftreten und in einer Art und Weise formuliert sind, dass die bei diesen Unternehmen verstanden werden. Wir hoffen, dass das Ergebnis dieses Projekts ein vereinfachtes Bilanzierungssystem sein wird, das Unternehmen ein Mittel an die Hand gibt, mit dem sie Finanzinformationen an ihre Interessengruppen in einer Weise vermitteln können, die dem Umfeld des Unternehmens angemessen ist.

In unserer Stellungnahme haben wir im Detail eine Reihe von Bilanzierungswahlrechten aufgeführt, bei denen wir der Ansicht sind, dass man sie KMU gewähren sollte. Wir halten fest, dass wenn sich ein KMU für ein bestimmtes Bilanzierungsmodell entscheidet, es diese Entscheidung als Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts behandeln und im Hinblick auf vergleichbare Geschäfte stetig anwenden soll.

 

Klicken Sie, um unsere Antwort auf den KMU-Fragebogen herunterzuladen (in englischer Sprache, 82 KB). Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte an IASB und IASC finden Sie hier.

 

 

5. Juli 2005: Leichte Verzögerung bei der Veröffentlichung des endgültigen IFRS 7

 

Der IASB hat bekannt gegeben, dass die Veröffentlichung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die zuvor für den 15. Juli vorgesehen war, wegen "technischer Probleme bei der Veröffentlichung verschoben wird". Der Board sagt, dass er ein überarbeitetes Veröffentlichungsdatum "zu gegebener Zeit" bekanntgeben wird. IFRS 7 wird für Geschäftsjahre Gültigkeit besitzen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Unternehmen, die den Standard vorzeitig anwenden, werden einige Erleichterungen mit Blick auf Angaben für die Vergleichsperiode gewährt.

 

 

4. Juli 2005: IFAC gibt überarbeiteten Ethikcodex und Entwurf frei

 

Das Ethikkomitee der internationalen Vereinigung der Rechnungsleger (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine überarbeitete Fassung des Ethikcodex (Code of Ethics) für den Berufsstand freigegeben. Der überarbeiteten Codex begründet ein Rahmenkonzept für den Berufsstand der Rechnungsleger, um die Befolgung der fünf grundlegenden Prinzipien berufsständischer Ethik sicherzustellen. Diese Prinzipien sind Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und Sorgfalt, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten. Nach dem Rahmenkonzept sind alle Rechnungsleger aufgefordert, Bedrohungen dieser grundlegenden Prinzipien zu identifizieren und, falls es Bedrohungen gibt, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass diese Prinzipien nicht beeinträchtigt werden. Das Rahmenkonzept gilt für alle Rechnungsleger, solche, die als Wirtschaftsprüfer, und solche, die in Unternehmen und in der Regierung tätig sind. Der überarbeitete Codex tritt zum 30. Juni 2006 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Der Codex kann unter www.ifac.org/Store/ eingesehen und heruntergeladen werden. Das Ethikkomitee hat ferner einen Entwurf herausgegeben, mit dem Überarbeitungen an der Abgrenzung einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen werden. Netzwerk-Prüfungsgesellschaften sind aufgefordert, Unabhängigkeit zu Firmen zu wahren, die Mandant einer Prüfungsgesellschaft innerhalb des Netzwerks sind. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine Prüfungsgesellschaft als Netzwerk-Prüfungsgesellschaft einer anderen Prüfungsgesellschaft einstufen, wenn die beiden unter einem gemeinsamen Markennamen auftreten oder sie bedeutende berufliche Ressourcen oder Umsatz, Gewinne oder Aufwendungen teilen. Der neue Entwurf, Vorschlag eines überarbeiteten Abschnitt 290, Unabhängigkeit - Beratungsaufträge, kann von der Website der IFAC heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

4. Juli 2005: IAASB Entwurf zum Prüferungsbericht

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die folgenden Entwürfe möglicher internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht, die von der Website der IFAC heruntergeladen werden können. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005:

 

bullet

Vorschlag für ISA 701, Der Bericht des unabhängigen Prüfers zu anderweitigen vergangenheitsorientierten Finanzinformationen.  Dieser vorgeschlagene ISA 701 regelt Prüfungsberichte für eine Vielzahl von Aufträgen, einschließlich der Berichterstattung über einen einzelnen Abschluss oder einen bestimmten Bestandteil eines Abschlusses. Er gibt auch Hinweise, wie bestimmt werden kann, ob das für Aufstellung und Darstellung von Informationen verwendete Finanzberichtsregime den Ansprüchen genügt. Auch werden Umstände genannt, die ein Prüfer bei der Erlangung eines Prüfungsurteils über die Finanzinformationen erwägt, einschließlich Erwägungen zum einen mit Blick auf Abschlüsse, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sollen, zum anderen hinsichtlich Abschlüssen, die vor dem Hintergrund eines pflichtmäßig anzuwendenden Regimes aufgestellt wurden.

bullet

Vorschlag für ISA 800, Der Bericht des unabhängigen Prüfers zur Kurzfassung geprüfter Abschlüsse. Dieser vorgeschlagene ISA 800 erkennt an, dass es keine Kriterien für die Erstellung und Darstellung einer Kurzfassung von Abschlüssen gibt. Er enthält neue Standards und Hinweise zu den verwendeten Kriterien und durchzuführenden Maßnahmen bei einem Auftrag, bei dem über die Kurzfassung eines Abschlusses berichtet werden soll.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

4. Juli 2005: Bericht des britischen ASB zu Versicherungsrechnungslegung

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat seinen Bericht an das Finanzministerium zur Finanzberichterstattung von Lebensversicherungen (Report to HM Treasury on Financial Reporting for Life Assurance) freigegeben. Zusammen mit Bilanzierungsstandard FRS 27, Lebensversicherungen, der im Dezember 2004 herausgegeben wurde, vervollständigt dieser Bericht die Antwort des ASB auf die Bitte des Finanzstaatssekretärs nach einer dringlichen Studie zur Bilanzierung von Lebensversicherern. Der Bericht stellt die Bedürfnisse unterschiedlicher Abschlussadressaten von Lebensversicherern sowie die Verbesserungen, die mit FRS 27 eingeführt wurde, um diesen Bedürfnissen zu begegnen, zusammen. Er analysiert auch Kerngebiete, bei denen weitere Verbesserungen getätigt werden können, einschließlich der Bewertung von Schulden, der Gewinnerfassung, der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und des Stellenwerts von Bewertungsmethoden.

 

bullet

Bericht (in englischer Sprache, 227 KB)

bullet

Presseerklärung (in englischer Sprache)

 

Der Bericht hält fest, dass die folgenden Sachverhalte noch einer eingehenderen Erwägung bedürfen. Sie werden wahrscheinlich im IASB-Projekt zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen angesprochen:

 

bullet

Bewertung von Schulden und der Stellenwert von Ermessen auf Seiten der Geschäftsleitung

bullet

Grundlage für den Ansatz von Gewinnen für diese langfristigen Verträge

bullet

Eigen-/Fremdkapitalunterscheidung für die noch nicht zugewiesenen Überschüsse

bullet

Stellenwert von Informationen über eingebettete Werte im Geschäftsbericht.

 

 

3. Juli 2005: IFAC verlängert Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf hinsichtlich Kompetenz des Prüfers

 

Das Aus- und Weiterbildungskomitee (Education Committee) von IFAC hat die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu seinem Entwurf Kompetenzanforderungen an Wirtschaftsprüfer (Competence Requirements for Audit Professionals; in englischer Sprache, 128 KB) bis zum 15. August 2005 verlängert. Die ursprüngliche Frist wäre am 15. Juli 2005 abgelaufen. Nach dem Vorschlag sollen Wirtschaftsprüfer fortgeschrittene Kenntnisse in drei Gebieten aufweisen: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung und Finanzberichterstattung und Informationstechnologie. Diese fortgeschrittenen Kenntnisse sollen tiefgehender als bei anderen Rechnungslegern sein. Der Entwurf fordert zudem, dass Personen eine Zeit relevanter praktischer Erfahrungen haben müssen (üblicherweise mindestens drei Jahre), bevor sie in Prüfungen in wesentlicher Weise eingebunden werden. Für Prüfungen von Abschlüssen bestimmter Branchen (wie Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und bestimmter Umgebungen (bspw. grenzüberschreitende Prüfungen) würde der vorgeschlagene Standard fordern, dass der Prüfer zudem einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Branchen oder Umgebungen besitzt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

3. Juli 2005: Empfehlungen von CESR zur Finanzberichterstattung

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen endgültigen fachlichen Rat zu möglichen Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Transparenzrichtlinie veröffentlicht. Die Sachverhalte, die durch CESRs Empfehlungen abgedeckt werden umfassen:

 

bullet

Halbjahresberichte. CESR schlägt vor, dass der Mindestinhalt von Halbjahresberichten, die nicht in Übereinstimmung mit IFRS erstellt werden, trotzdem nach den Grundsätzen von IAS 34 Zwischenberichterstattung festgelegt werden sollte. Weiter schlägt CESR vor, dass die Abgrenzung von 'Geschäften unter nahe stehenden Unternehmen und Personen' aus IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Halbjahresberichten sowohl dann anzuwenden sein solle, wenn ein Emittent Konzernabschlüsse erstellt, als auch dann, wenn er dies nicht tut.

bullet

Gleichwertigkeit mit den Angabenpflichten von Drittländern. Dieser Teil des Papiers entwickelt Konzepte, die CESR für die Herstellung von Gleichwertigkeit heranziehen will. CESR hat die Absicht, Gleichwertigkeit dadurch zu testen, dass (a) zunächst auf die Kernprinzipien und Ziele der unterschiedlichen Angabeerfordernisse der EU-Transparenzrichtlinie geblickt und dann (b) festgestellt wird, was nach dem Regelwerk eines Drittlandes beinhaltet sein muss, damit dieses als gleichwertig angesehen werden kann. CESR stellt fest, dass die "Erfordernisse eines Drittlandes nicht identisch sein müssen; Gleichwertigkeit könne festgestellt werden, wenn die allgemeinen Angaberegeln Anleger mit verständlicher Information ausstatten, die im Großen und Ganzen zu einer gleichwertigen Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten kommt."

 

Klicken Sie auf die folgenden Links für

 

bullet CESRs Transparenzbericht (in englischer Sprache, 388 KB) und
bullet CESRs Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB).

 

 

2. Juli 2005: Neue SEC-Angaben für Mantelgesellschaften

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Verordnungen verabschiedet, die auf Verordnungen abzielen, die von Betrug und Missbrauch auf den Wertpapiermärkten durch die Verwendung von Mantelgesellschaften abhalten sollen. Bestimmte Regeln fordern von Mantelgesellschaften ausländischer Emittenten, über Geschäfte auf Formblatt 20-F zu berichten, die ein Ende ihres Status als Mantelgesellschaft bewirken, indem sie Angaben leisten, die denen inländischer Unternehmen vergleichbar sind, die diese auf Formblatt 8-K berichten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

1. Juli 2005: IASB schlägt Änderungen am Rückstellungsstandard vor

 

Der IASB bittet um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (die in nichtfinanzielle Schulden umbenannt werden sollen) und ergänzenden begrenzten Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Die Änderungen an IAS 37 würde den konzeptionellen Ansatz zur Erfassung nichtfinanzieller Schulden ändern. Unternehmen müssten danach in ihrem Abschluss alle Verpflichtungen ansetzen, welche die Definition einer Schuld nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllen, es sei denn, dass sie nicht zuverlässig bewertet werden können. Die Unsicherheit hinsichtlich Höhe oder zeitlichem Anfall der wirtschaftlichen Vorteile, die zur Begleichung der Schuld erforderlich sind, würden sich in der Bewertung der Schuld niederschlagen und nicht (wie gegenwärtig gefordert) im Ansatz als solchem. Diese Änderung würde die Finanzberichterstattung verbessern, weil einige Schulden, die bislang nur im Anhang zum Abschluss dargelegt werden, nunmehr in die Bilanz aufgenommen würden. Darüber hinaus würde der Ansatz des IASB dadurch mit dem Ansatz nach US GAAP vereinheitlicht. Stellungnahmen werden bis zum 28. Oktober 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 69 KB).

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