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IFRS Nachrichten - Februar 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2005 – Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
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28. Februar 2005: E-Learning-Modul zu IFRS 5 ist nun verfügbar

 

Unser englischsprachiges E-Learning-Modul zu IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) ist ab sofort verfügbar. Zum Herunterladen klicken Sie bitte auf die nebenstehende Glühbirne. Damit sind nunmehr insgesamt 33 Module verfügbar. Die Teile 2 und 3 des Moduls zu IAS 32/39 sind für Ende März geplant.

 

 

28. Februar 2005: Wird es in Kanada in Zukunft die IFRS geben? Neue Entwicklungen

 

Am 10. Februar 2005 hielt der kanadische Standardsetter Accounting Standards Board (AcSB) vor seinem Aufsichtsorgan, dem Accounting Standards Oversight Council, eine Präsentation. In dieser stellte er seine Vision der Zukunft von Rechnungslegungsstandards in Kanada vor. Grob umrissen würden nach dem Vorschlag des AcSB, der noch der Begutachtung seiner Organe und der kanadischen Aufsichtsbehörden bedarf, die IFRS zur Gänze als kanadische Rechnungslegungsprinzipien übernommen, wobei den Unternehmen, die US GAAP anwenden wollen, dieses zugestanden wird. Der Übergang auf IFRS würde über einen Fünfjahreszeitraum vollzogen. Die Vorschläge des AcSB würden in einer Aufforderung zur Stellungnahme enthalten sein, deren Veröffentlichung bis zum 31. März 2005 erwartet wird.

 

 

27. Februar 2005: Die Herausforderung ausländischer Emittenten, SOX 404 zu erfüllen

 

In den USA haben sich kleine und große gelistete Unternehmen abgemüht, die Anforderungen von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts umzusetzen. Unternehmen mit internationalen Betriebsstätten, die an dem beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind gegenwärtig in der Endphase ihrer Beurteilung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung. Ausländische Emittenten müssen ihrem Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juli 2005 enden, einen Bericht des Managements über interne Kontrollen beifügen. Auch wenn die SEC das Datum des Inkrafttretens von Abschnitt 404 mehrfach verschoben hat, empfiehlt Deloitte ausländischen Emittenten nicht, Zeitplan oder Umfang ihrer Arbeiten an Abschnitt 404 zu ändern. In einer neuen englischsprachigen Publikation mit dem Titel Sarbanes-Oxley Section 404 - Compliance Challenges for Foreign Private Issuers (287 KB) fassen die Kollegen von Deloitte die Erfahrungen ausländischer Emittenten zusammen und heben die wesentlichen Herausforderungen hervor, denen sich auch Ihr Unternehmen im Zuge der Einführungsarbeiten zu Abschnitt 404 ausgesetzt sehen könnte.

 

 

27. Februar 2005: Australien wird IFRS-Zahlen für bankaufsichtliche Zwecke modifizieren

 

Die australische Finanzaufsicht (Australien Prudential Regulation Authority, APRA) hat das erste von zwei Diskussionspapieren veröffentlicht. In diesem unterbreitet sie ihren Vorschlag für eine aufsichtsrechtliche Antwort auf die Anwendung von International Financial Reporting Standards (IFRS) durch Unternehmen, die von ihr beaufsichtigt werden. Die APRA ist die Aufsicht der australischen Finanzbranche. Sie überwacht u.a. Geschäftsbanken, Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat seit 2005 nationale Rechnungslegungsvorschriften in Kraft, die praktisch mit den IFRS übereinstimmen. Die APRA merkt an, dass ihre Zielsetzung darin bestünde, "die von ihr erlassenen aufsichtsrechtlichen und Rechnungslegungsvorschriften mit den australischen Rechnungslegungsstandards und -prinzipien überein zu bringen, soweit machbar. [...] In einigen Bereichen wird das aufsichtsrechtliche Regelwerk der APRA jedoch von den Rechnungslegungsstandards abweichen." Abgewichen werden soll dem Diskussionspapier nach u.a. in den folgenden Bereichen:

 

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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Zinslose Darlehen und abgegrenzte Anschaffungskosten

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Behandlung von Sicherungsbeziehungen

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Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

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Sachanlagen

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Überschuss des Marktwertes über das Nettoreinvermögen

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Risikovorsorge

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Leistungsorientierte Pensionspläne

 

Die APRA führt weiter aus, dass sie bis zur erfolgten Einführung der australischen IFRS mit der Beurteilung anderer Bereiche wie Leasing, Wertminderungen, Unternehmenszusammenschlüsse, aktienbasierte Vergütungen, Gemeinschaftsunternehmen sowie Rückstellungen warten will. Klicken sie hier, um die folgenden Dokumente herunterzuladen (in englischer Sprache):

 

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Diskussionspapier vom 24. Februar 2005 Adoption of International Financial Reporting Standards- Prudential approach I Fair value and other issues (166 KB)

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Überblickspapier vom 8. November 2004 Adoption of International Financial Reporting Standards-Prudential Implications Overview Paper (69 KB)

 

 

26. Februar 2005: Die Ausführungen des Vorsitzenden der IASC-Stiftung Volcker vor dem ARC

 

Der Vorsitzende der IASC-Stiftung, Paul A. Volcker, sprach zum Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission über die gegenwärtige "Überprüfung der IASCF-Satzung", unter der die Stiftung und der Board arbeiten, durch die Treuhänder. Volcker traf u.a. folgenden Aussagen:

 

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In meinen Augen ist die eigentliche Wahrheit, dass es große Fortschritte bei dem Ziel der Schaffung eines anerkannten Kanons von Rechnungslegungsstandards, der in allen wichtigen Märkten anwendbar ist, gibt. Das ist der große Gewinn, den man nicht verlieren darf.

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Der einzige Weg, dieses zu erreichen, besteht in einem hohen Maß an Vertrauen in die Arbeitsweise des IASB, in der dieser Einvernehmen über in sich stimmige, wirkungsvolle, realitätsnahe und - wie ich hoffe - einfachere Standards erzielt.

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Bei der Überprüfung der Satzung bestand auf Seiten der Treuhänder nicht die Absicht, die gesamte Diskussion über die Organisation des IASB und unsere Satzung, die wir vor fünf Jahren geführt haben, noch einmal aufzurollen. Der Kerngedanke, der aus dieser Diskussion hervorging und weiterhin Bestand haben wird, besteht darin, die Unabhängigkeit von Beurteilungen durch einen in hohem Maße professionellen, Entscheidungen fällenden Board zu stärken, der angemessen vor Anfechtungen bestimmter nationaler oder Interessengruppen geschützt wird.

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Die Vorschläge der IASCF, die im November 2004 veröffentlicht wurden, befassten sich unmittelbar mit einer Vielzahl von Bedenken, die in verschiedenen Kommentaren zum Ausdruck kamen, insbesondere aus Europa. Hierzu gehörten mehr Rücksprachen des Boards mit Interessengruppen, das Vorgehen bei der Entscheidung über die Aufnahme von Themen in das Arbeitsprogramm, die Ernennung von Boardmitgliedern sowie die Abstimmungsmodalitäten im Board.

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Die Entscheidung der Europäischen Union, die Anwendung der IFRS gesetzlich durchzusetzen, verlieh internationalen Standards eine starke und konstruktive Führungsrolle gegenüber den nationaler oder regionalen Standards. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig, dass die europäischen Vertreter im Board oder bei den Treuhändern übergewichtet werden. Letztlich geht es um die Akzeptanz internationaler Standards rund um die Welt.

 

Klicken Sie hier, um die Presseerklärung der IASC-Stiftung (in englischer Sprache, 45 KB) und den vollständigen Text von Volckers Ausführungen herunter zu laden (in englischer Sprache, 21 KB).

 

 

26. Februar 2005: IFAC sucht zwei allgemeine Mitglieder für die Besetzung des IAASB

 

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) sucht zwei allgemeine Mitglieder für die Besetzung des International Auditing and Assurance Board (IAASB). Natürliche und juristische Personen können ihre Besetzungsvorschläge bis zum 15. April 2005 einreichen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

 

 

25. Februar 2005: Publikation "IFRS in your Pocket 2005" in spanischer Sprache erschienen

 

Unsere spanischen Kollegen haben die Publikation "IFRS in your Pocket 2005" in ihre Landessprache übersetzt (Guía Rápida IFRS - Edición Revisada Febrero 2005, in spanischer Sprache, 261 KB).  Unsere Kollegen schreiben dazu:

 

Esta tercera edición de Guía Rápida IFRS considera los cambios y nueva normativa que se han incorporado a las NIIF durante 2004, constituye una excelente herramienta que le servirá para conocer y comprender las NIIF, facilitar su implantación y saber cómo se están aplicando estas normas de información en todo el mundo.

 

Klicken Sie hier, um zu der spanischen IAS Plus Website zu gelangen.

 

 

25. Februar 2005: EFRAG ernennt eine Arbeitsgruppe zum Thema "Wagniskapital"

 

EFRAG hat die folgenden Personen als Mitglieder einer neuen Arbeitsgruppe zum Themenbereich Wagniskapital ernannt:

 

bullet Sigvard Heurlin (Vorsitz), EFRAG
bullet Mike Brown, 3i
bullet Pierre Herve, Natexis PE
bullet Annie Lambrecht, Ernst & Young
bullet Heidi Lepantalo, CapMan
bullet Bart de Leeuw, EFRAG

 

 

25. Februar 2005: SEC-Auswirkungen außerhalb der Vereinigten Staaten

 

Die Anmerkungen, die die Kommissarin Cynthia A. Glassman der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC im Rahmen einer Rede auf der neunten Jahreskonferenz zum Thema "The Practical Implications of SEC Regulation Outside the United States" am 24. Februar 2005 in London gemacht hat, mag für Besucher von IAS Plus von Interesse sein.

 

 

24. Februar 2005: EFRAG ernennt einen Fachlichen Leiter

 

Angesichts des Rücktritts von Generalsekretär Paul Rutteman Ende März 2005 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Paul Ebling für die neu geschaffene Position des auf Vollzeitbasis arbeitenden Fachlichen Leiters ernannt. Gleichzeitig wurde Reinhard Biebel durch EFRAG zum Stellvertretenden Fachlichen Leiter befördert. Paul Ebling war sieben Jahre lang Projektleiter beim britischen Accounting Standards Board, wo er sich zuletzt v.a. mit Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen befasst hat.

 

 

24. Februar 2005: Paul Volcker spricht morgen vor dem ARC

 

Die Tagesordnung für die morgige, in Brüssel stattfindende Sitzung des Regulierungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme von IFRS in Europa berät, wurde in wesentlichen Teilen geändert. Die Tagesordnung sieht nunmehr 3½ Stunden für den Agendapunkt "Überprüfung der IASCF-Satzung" vor, der mit einem Vortrag von Paul A. Volcker, dem Präsidenten der IASCF-Stiftung, die den IASB überwacht, eingeleitet wird. Nach seinem Vortrag wird es eine 2½-stündige Diskussion über den Entwurf einer Stellungnahme des ARC geben. Die zuvor angekündigte Tagesordnung sah dafür lediglich 30 Minuten vor. Außerdem wird der ARC darüber abstimmen, ob IFRIC 2 Members' Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments (Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente) für eine Anwendung in Europa empfohlen werden soll. Zudem wird EFRAG seine Gründe für die Nichtübernahme von IFRIC 3 vortragen (siehe die Nachricht von gestern). Klicken Sie hier für die überarbeitete Tagesordnung für die ARC-Sitzung am 25. Februar 2005 (in englischer Sprache, 13 KB).

 

 

24. Februar 2005: Wir nehmen Stellung zu den Änderungsvorschlägen an der Satzung der IASCF

 

Auf unserer englischen Website wurde die Stellungnahme von Deloitte als Antwort auf die Aufforderung der IASCF vom November 2004 zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Papier Review of the IASC Foundation Constitution: Proposals for Change (Eine Durchsicht der Satzung der IASC Stiftung: Änderungsvorschläge, in englischer Sprache, 27 KB) eingestellt. Hier ist ein Ausschnitt aus unserer Stellungnahme:

 

Die IASCF spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung des Ziels, einen Kanon an qualitativ hochwertigen weltweiten Rechnungslegungsstandards zu schaffen. Um gleichzeitig die Unabhängigkeit des International Accounting Standards Board zu gewährleisten und seine öffentliche Verantwortung sicherzustellen, muss sie die berechtigten Forderungen der Nutzer auf Zugang und Ansprechbarkeit gegen das Erfordernis des Boards abwägen, qualitativ hochwertige Rechnungslegungsstandards in einem Umfeld ohne politische Einflussnahme zu entwickeln, die im Interesse jener sind, die wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen haben. Gleichwohl muss die IASCF-Stiftung daran arbeiten, eine größere Rechenschaft und Transparanz in seinen eigenen Angelegenheiten zu schaffen, v.a. hinsichtlich der Überwachung des IASB und seiner Untergruppen (einschließlich der Ernennung, Bewertung und der erneuten Ernennung von Boardmitgliedern) sowie der erstmaligen und erneuten Ernennung von Treuhändern. Wir sind enttäuscht, dass die Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen derart bescheidende Änderungsvorschläge enthält und auf viele Vorschläge nicht eingeht, die wir in unserer Stellungnahme vom 11. Februar 2004 sowie in unserer schriftlichen Aussage vom 20. Mai 2004 vor dem Satzungsausschuss der Treuhänder unterbreitet haben bzw. die von anderen Befragten vorgebracht wurden.

 

 

23. Februar 2005: EFRAG schlägt vor, IFRIC 3 nicht zu übernehmen

 

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erbittet Stellungnahmen zu ihrem Entwurf eines Brief an die Europäische Kommission, in welchem sie die Übernahme von IFRIC 3 Emission Rights (Emissionsrechte) für eine Anwendung in Europa nicht empfiehlt.

 

"EFRAG hat Bedenken bezüglich der insgesamt durch die Bilanzierungsvorschriften von IFRIC 3 hervorgerufenen Auswirkungen, vor allem in Situationen, in denen Unternehmen keine Rechte erworben oder veräußert haben. EFRAG ist der Ansicht, dass die Anwendung von IFRIC 3 nicht in jedem Fall zur Abbildung der ökonomischen Realität führt und relevante Informationen vermittelt. [...] EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Nachteile aus der Anwendung einer Interpretation, die durch gegenwärtig bestehende IFRS/IAS beeinträchtigt wird, nicht durch die Vorteile aufgewogen werden, die man durch die Schaffung von Bilanzierungshinweisen zu Emissionsrechtsmodellen gewönne."

 

Der Entwurf des Briefs kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 38 KB). Stellungnahmen werden bis zum 22. März 2005 erbeten.

 

 

23. Februar 2005: US-amerikanische SEC erbittet Stellungnahmen zur Berichterstattung über interne Kontrollen

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bei ihr registrierte Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Anlegern und andere Gruppen um schriftliche Stellungnahme gebeten, in denen diese ihre Erfahrungen hinsichtlich der Einführung und Bewertung der Anforderungen von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002 darstellen. Die Aufsicht wird zudem am 13. April 2005 Gespräche am Runden Tisch in ihren Büroräumen in Washington abhalten. Abschnitt 404 verlangt von Unternehmen, die bei der SEC registriert sind (einschließlich ausländischer Unternehmen), über die Verantwortung des Managements hinsichtlich der Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontrollen im Rahmen des Finanzberichtsprozesses des Unternehmens Bericht zu erstatten. Der Bericht hat auch eine Einschätzung des Managements hinsichtlich der Wirksamkeit der Kontrollen im Unternehmen zu enthalten. Wirtschafsprüfer müssen ihrerseits über die Einschätzung des Managements und die Wirksamkeit der Kontrollsystems eines Unternehmens berichten. Weitere Information erhalten Sie auf der Website der SEC (in englischer Sprache).

 

 

22. Februar 2005: IASB gibt Entwurf zur Fair Value Option frei

 

Der IASB hat einen vorläufigen Entwurf freigegeben, in dem ein möglicher neuer Ansatz für die Fair Value Option in IAS 39 vorgeschlagen wird und der als Diskussionsgrundlage für die Gespräche am Runden Tisch dient. Diese wird der Board am Mittwoch, den 16. Februar 2005 im Londoner Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street, in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr abhalten. Die Fair Value Option in IAS 39 gestattet es Unternehmen, jedweden finanziellen Vermögenswert respektive jede finanzielle Verbindlichkeit im Zeitpunkts des Zugangs bzw. der Emission freiwillig als "zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" zu designieren. Dabei werden die Wertänderungen in der GuV erfasst. Als die Europäische Kommission IAS 39 zur Anwendung in Europa übernahm, untersagte sie den Unternehmen, die Fair Value Option auf finanzielle Verbindlichkeiten anzuwenden. Dieses geschah mit der Begründung, dass eine derartige Behandlung nicht mit den europäischen Bilanzrichtlinien vereinbar ist. Sie können den Entwurf der Fair Value Option von der Website des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 108 KB).

 

 

21. Februar 2005: Gesetzgebung zu Aktienoptionen erneut ins Repräsentantenhaus eingebracht

 

Der politische Kampf um die Bilanzierung von Aktienoptionen geht in eine neue Runde. Am 17. Februar 2005 haben 23 Abgeordnete des US-amerikanischen Repräsentantenhauses erneut ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, welches die Möglichkeiten der SEC, einen Rechnungslegungsstandard durchzusetzen, der die Verbuchung von Aktienoptionen als Aufwand vorsieht, auf Aktienoptionen beschränken würde, die den fünf höchsten Führungskräfte eines Unternehmens gewährt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine gemeinsame Untersuchung der Wirtschafts- und Arbeitsminister vor zu den ökonomischen Auswirkungen einer pflichtmäßigen Aufwandserfassung von Aktienoptionen, die Mitarbeitern gewährt werden. Der Gesetzesentwurf würde aber eine freiwillige Aufwandserfassung von Aktienoptionen durch Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, nicht verbieten. Derselbe Gesetzesentwurf muss auch den Senat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Der neue Vorschlag, der als HR 913 bekannt ist, ähnelt einem Gesetzesentwurf (HR 3574), der vom Repräsentantenhaus im Juli 2004 mit 312 zu 111 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet wurde. Der US-amerikanische Senat hatte seine Version von HR 3574 nicht in Kraft gesetzt, so dass dieser Vorschlag keine Gesetzeskraft erlangte. HR 913 wurde an die Finanzausschuss des Repräsentantenhauses verwiesen. Im Dezember 2004 hatte der FASB den Standard 123 (überarbeitet 2004) herausgegeben, der wie IFRS 2 vorsieht, dass alle aktienbasierten Vergütungen, einschließlich Aktienoptionen, zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

 

 

21. Februar 2005: EFRAG unterstützt IFRIC 4

 

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in einem Brief an die Europäische Kommission die Übernahme von IFRIC 4 Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält für eine Anwendung in Europa empfohlen. Der Brief kann von EFRAGs Website heruntergeladen werden.

 

 

21. Februar 2005: Drei neue Treuhänder bei der IASC Foundation

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der das IASB arbeitet, haben drei neue Treuhänder berufen:

 

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Oscar Fanjul, Vice Chairman, Omega Capital und früherer Chairman, Gründer und CEO von Repsol SA, Spanien;

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Tsuguoki (Aki) Fujinuma, Chairman und Präsident des Japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, Japan; und

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Antonio Vegezzi, Präsident und Direktor von Capital International SA, Schweiz.

 

Die Berufungen treten umgehend in Kraft und werden bis zum 31. Dezember 2007 ausgesprochen. Die Herren Fanjul, Fujinuma und Vegezzi füllen die Lücken, die durch den Abgang von Guido Ferrarini, Koji Tajika und John Biggs entstanden sind. Für eine vollständige Liste der 19 IASCF Treuhänder klicken Sie bitte hier.

 

 

21. Februar 2005: SEC Hinweise zu Mietleasingverhältnissen

 

Die Kollegen von Deloitte (USA) haben eine Spezialausgabe ihres Heads Up Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 106 KB), in dem bestimmte Klarstellungen zur bilanziellen Behandlung von Mietleasingverhältnisses auf Seiten des Leasingnehmers diskutiert werden, die der Stab der SEC kürzlich verlautbart hatte. Die Klarstellungen besitzen Gültigkeit für alle bei der SEC registrierten in- und ausländischen Unternehmen, ungeachtet ihrer Branche. Die Klarstellungen beziehen sich auf die Abschreibung von Überholungen des Mietbesitzes, mietfreie Zeiten und Anreizvereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Es werden einige neue Angabepflichten festgelegt. Die SEC hat auf ihrer Website auch zwei beispielhafte Schreiben mit Hinweisen zur Finanzberichterstattung eingestellt, die von ihrer Division of Corporation Finance an registrierte Unternehmen gesandt wurden:

 

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Beispielschreiben in Bezug auf die Kapitalflussrechnung

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Beispielschreiben an Unternehmen der Öl- und Gasbranche

 

19. Februar 2005: IAS Plus Newsletter eingestellt

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe unseres IAS Plus Newsletters eingestellt. In dem Newsletter, der vierteljährlich erscheint, berichten wir über die jüngsten Aktivitäten bei IASB und IFRIC sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards.

 

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Ausgabe Januar 2005 (in englischer Sprache, 167 KB)

 

Frühere Ausgaben finden Sie hier.

 

 

18. Februar 2005: Notizen vom letzten Tag des IASB Meetings

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) tagte vom 15.-17. Februar 2005 in seinen Londoner Büroräumen. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

18. Februar 2005: Webcast Update zu IAS 21, 20, 10, 20, 33 und 37

 

Das Londoner IFRS Centre of Excellence von Deloitte betreibt eine monatliche Reihe von einstündigen Internet-basierten IFRS-Fachupdates. Der Fokus dieser Updates liegt auf den wichtigsten International Accounting Standards und ihrem Einfluss auf britische Unternehmen. Der 10. Webcast lief am Donnerstag, den 17. Februar 2005 und deckte folgende Themen ab:

 

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IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

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IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern

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IAS 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

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IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

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IAS 33: Ergebnis je Aktie und

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IAS 37: Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

 

 

17. Februar 2005: Notizen vom zweiten Tag des IASB Meetings

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) tagte vom 15.-17. Februar 2005 in seinen Londoner Büroräumen. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

16. Februar 2005: Notizen vom ersten Tag des IASB Meetings

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) tagte vom 15.-17. Februar 2005 in seinen Londoner Büroräumen. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

15. Februar 2005: EFRAGs Entwurf einer Antwort auf die Überprüfung der Satzung

 

Der Aufsichtsrat von EFRAG hat dem Entwurf einer Antwort auf die Vorschläge auf Satzungsänderungen der IASC Foundation zugestimmt (Dokument in englischer Sprache, 150 KB). Stellungnahmen werden bis zum 25. Februar 2005 erbeten. Ein Auszug:

 

Wir sind über die vorgeschlagenen Änderungen im Konsultationspapier enttäuscht. Es sieht so aus, dass die Treuhänder viele europäische Bedenken ignoriert haben, obwohl zahlreiche Änderungsvorschläge durch viele verschiedene europäische Organisationen vorgebracht wurden.

Viele Organisationen haben vorgeschlagen nach Wegen zu suchen, europäische Adressaten in der einen oder anderen Weise stärker einzubinden, aber die Vorschläge scheinen uns mehr in Richtung einer Verwässerung der europäischen Einbindung zu gehen. Es ist umso enttäuschender, dass die in dem Konsultationspapier enthaltenen Vorschläge so wenig auf die in der vorangegangenen Konsultationsperiode, einschließlich der offenen Gespräche, die im Laufe des Jahres 2004 abgehalten wurden, vorgetragenen Ideen eingehen.

 

 

15. Februar 2005: Ausgabe 2005 der IVSC Bewertungsstandards

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat die International Valuation Standards 2005 veröffentlicht. In seiner Presseerklärung (in englischer Sprache, 20 KB), in der die neue Publikation angekündigt wird, vermerkt das IVSC:

 

Im Jahr 2004 hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen seines eigenen Improvement Projects eine Reihe wesentlicher Änderungen an den Rechnungslegungsstandards, die sich Grundvermögen und anderweitigen Sachanlagen befassen, vorgenommen. Das IVSC hat seine Standards in der 2005er Ausgabe überarbeitet, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. Die beiden überarbeiteten International Financial Reporting Standards am meisten betroffenen Standards sind die International Valuation Application 1, Valuation for Financial Reporting (Bewertungen im Rahmen der Finanzberichterstattung) und International Valuation Guidance Note 8, The Cost Approach for Financial Reporting (Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung).

 

 

15. Februar 2005: Ende der Kommentierungsfrist für die Überprüfung der Satzung

 

Wir erinnern daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Konsultationspapier der IASCF Foundation Trustees, in dem diese Änderungen an der Satzung vorschlagen, am Mittwoch, den 23. Februar 2005, endet. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Papiers finden Sie auf der englischen Seite IAS Plus.com.

 

 

15. Februar 2005: Erhöhung der weltweiten Beiträge des Berufsstands

 

Auf einer von IFAC in der letzten Woche abgehaltenen Sitzung in London diskutierten die Vorstände von 30 IFAC-Mitgliedsorganen und regionalen Rechnungslegungsorganisationen über eine weltweite Agenda zur Erhöhung des berufsständischen Beitrags zu Wirtschaftswachstum und -entwicklung. Die Teilnehmer stimmten darin überein, dass der internationale Berufsstand die Rechnungslegung in Entwicklungsländern verbessern, die Verantwortung im Rahmen der Finanzberichterstattung ansprechen, die Rolle von Wirtschaftprüfern im Rahmen der Corporate Governance verdeutlichen, Unterstützung und Hinweise für den Berufsstand in der Praxis geben und einen Schwerpunkt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und Geschäftsgebräuche legen sollte. Spezifische Schritte beinhalten.

 

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Die Unterstützung einer zügigeren Entwicklung erläuternder Berichtsbestandteile zur Erzielung einer größeren Transparenz und höheren Integrität im Rahmen der Finanzberichterstattung

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Die Schaffung eines internationalen Forums, auf dem die Prüfungsqualität mit Kapitalanlegern, Aufsichtsgremien und anderen Interessengruppen angesprochen werden.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung von IFAC (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

14. Februar 2005: Neue englischsprachige Deloitte-Publikation zur Zwischenberichterstattung nach IFRS

 

Unsere britischen Kollegen haben eine 48seitige Publikation mit dem Titel The Half-time Results – Reviewing and Revising Corporate Interim Reporting (die Halbjahresergebnisse – eine Durchsicht und Überarbeitung der Zwischenberichterstattung in Unternehmen; in englischer Sprache, 345 KB) herausgegeben. Die Veröffentlichung besteht aus drei Teilen:

 

 

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Einer Durchsicht von Zwischenberichten börsennotierter Unternehmen zur Feststellung des im Vergleich zu einer Deloitte Publikation aus dem Jahr 2002 erzielten Fortschritts und zum Abgleich der gegenwärtigen britischen Praxis mit den bestehenden und zukünftigen Berichtsanforderungen für Zwischenabschlüsse.

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Musterzwischenabschlüsse zur Veranschaulichung typischer Inhalte und Angaben, die von einer in Großbritannien börsennotierten Gesellschaft, die sich zur Befolgung von IAS 34 Zwischenberichterstattung in seinem Zwischenbericht 2005 entschließt, erwartet werden.

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Einer Checkliste für die Zwischenberichterstattung, welche die Anforderungen der UKLA Listing Rules, IAS 34, die Transparenzrichtlinie sowie zusätzliche Empfehlungen nach der Veröffentlichung zur Zwischenberichterstattung des UK Accounting Standards Boards abdeckt.

 

 

13. Februar 2005: Deloitte drängt auf verbesserte Berichterstattung über Öl- und Gasvorkommen

 

Deloitte drängt Standardsetter weltweit zu einer Aktualisierung der Berichtsanforderungen hinsichtlich Öl- und Gasvorkommen, indem der Gegenstandsbereich für pflichtmäßig zu leistende Angaben im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss ausgedehnt wird. Die Empfehlungen, die in einem englischensprachigen Bericht der Öl- und Gasexperten von Deloitte veröffentlicht wurden, zielen auf eine Zusammenarbeit mit der Branche ab mit dem Ziel, die an den Märkten verfügbaren Informationen zu verbessern und das Vertrauen der Kapitalanleger in die Berichterstattung über die Reserven wiederherzustellen. Klicken Sie hier für:

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den vollständigen Bericht (in englischer Sprache, 190 KB)

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die Presseerklärung (in englischer Sprache, 28 KB)

 

 

12. Februar 2005: Neuer Newsletter unserer U.S. Global Offerings Service Group

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Januar 2005 des Global Offerings Service (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 167 KB). In dem Newsletter werden Informationen zur US-Bilanzierung für Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der USA vermittelt. Diese Ausgabe deckt aktuelle Themen zu FASB, SEC, Sarbanes-Oxley und Prüfungsfragen ab. Ferner gibt es Links zu über 20 aktuellen englischsprachigen Deloitte-Publikationen. Alte Ausgaben des GOS Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

11. Februar 2005: Checklisten zur Befolgung der IFRS sowie zu Ausweis- und Angabepflichten

 

Die Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben beschlossen, den Fragebogen zur Befolgung der IFRS sowie die Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten nach IFRS allgemein zugänglich zu machen. Beide Dokumente sind gültig für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2005 beginnen. Diese Checklisten begleiten unseren IFRS Musterkonzernabschluss 2005, den wir bereits eingestellt haben. Alle Publikationen können Sie hier herunterladen.

 

 

11. Februar 2005: EFRAG unterstützt IFRS 6 sowie zwei überarbeitete IASs

 

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in Briefen an die Europäische Kommission die Übernahme folgender Standards für eine Anwendung in Europa empfohlen: Ergänzungen an IAS 39 – Übergangsvorschriften und erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Ergänzungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Gruppenpläne und Angabepflichten

IFRS 6 Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen

 

Auch hat EFRAG seinen Konsultationsprozess zu IFIRIC D 10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment (Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) abgeschlossen und seine endgültige Stellungnahme an IFRIC übersandt.

 

 

9. Februar 2005: Stellungnahme des Fachlichen Ausschusses von IOSCO zu IFRS

 

Der Fachliche Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Stellungnahme zur Entwicklung und Nutzung von International Financial Reporting Standards im Jahr 2005 herausgegeben (Dokument in englischer Sprache, 95 KB). In dieser Stellungnahme drückt der Ausschuss seine rückhaltlose Unterstützung für die Übernahme von IFRS für grenzüberschreitende, weltweite Wertpapieremissionen aus und ermutigt diejenigen Länder, die IFRS zulassen, gleichwohl aber eine Überleitung auf nationale Rechnungslegungsvorschriften fordern, ihre Haltung fortwährend dahingehend zu überdenken, ob diese Überleitung wirklich noch begründet ist. IOSCO vertritt mehr als 100 Wertpapieraufsichtsbehörden aus aller Welt. Ein Ausschnitt aus der Stellungnahme des Ausschusses:

 

Zu einer Zeit, da zahlreiche Länder sich weltweit sich mit der Anwendung der IFRS im Jahr 2005 und danach beschäftigen, wiederholt der Fachliche Ausschuss seine Unterstützung für die Entwicklung und Nutzung von IFRS als ein Set qualitativ hochwertiger internationaler Standards für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen. Der Fachliche Ausschuss empfiehlt seinen Mitgliedern, internationalen Emittenten die Nutzung von IFRS für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen zu gestatten und diese um eine Überleitung, zusätzliche Angaben oder Interpretationen auf nationaler oder regionaler Ebene nur dort zu ergänzen, wo wesentliche Sachverhalte noch nicht geregelt sind. Der Fachliche Ausschuss bestärkt seine Mitglieder ferner darin, fortwährend diese zusätzlichen Bestandteile zu beurteilen, da die Einführung der IFRS fortschreitet und da die weltweite Finanzberichtsinfrastruktur darauf ausgelegt ist, eine konsistente Anwendung und Durchsetzung der IFRS zu fördern. Über diesen Ansatz erhoffen wir uns, dass Emittenten in naher Zukunft gestattet wird, die IFRS ohne Überleitungsmaßnahmen anzuwenden.

 

 

9. Februar 2005: Mögliche Verschiebung von Sarbanes-Oxley Abschnitt 404 für ausländische Emittenten

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekannt gegeben, dass sie im Frühjahr (voraussichtlich im April) Gespräche am Runden Tisch bezüglich der Erfahrungen von registrierten Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Einführung der neuen Berichtserfordernisse hinsichtlich des internen Kontrollsystems nach Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002  führen will. Gleichzeitig deutete der Präsident der SEC, William Donaldson, an, dass die Aufsicht eine Verschiebung der Anwendung der Berichtserfordernisse hinsichtlich des internen Kontrollsystems bei ausländischen Emittenten erwäge, weil „viele ausländische privatwirtschaftliche Emittenten neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechnungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.“ Er sagte, dass eine angemessene Verschiebung wünschenswert sei, sofern „das Warten auf die ausländischen privatwirtschaftlichen Unternehmen wegen der Arbeiten an der Umstellung auf IFRS zu einer effektiveren Einführung der neuen Berichtserfordernisse an das interne Kontrollsystem führe.“ Hier ist der Link zu der Presseerklärung (SEC Ankündigung, in englischer Sprache).

 

 

9. Februar 2005: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D10

 

Auf unserer englischen Website wurde die Stellungnahme von Deloitte zu IFRICs Entwurf einer Interpretation D 10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment (Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte; in englischer Sprache, 22 KB) eingestellt. Unsere Ansicht lässt sich kurz und bündig zusammenfassen: „Wir stimmen der Beschlussfassung von IFRIC zu.“ In unserer Stellungnahme machen wir einige Vorschläge in Bezug auf Klarstellungen und sprachlicher Änderungen. Alle vorangegangenen Stellungnahmen von Deloitte an das IASC (zurück bis 1995) und an den IASB finden Sie hier.

 

 

8. Februar 2005: EU übernimmt IFRS 2 formal für die Anwendung in Europa

 

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung für die Anwendung in Europa übernommen wird. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft. IFRS 2 verlangt, dass Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen einschließlich Mitarbeiteroptionsprogrammen als Aufwand erfassen. Der Text wurde nahezu einstimmig von den Mitgliedstaaten auf der Sitzung des Regulierungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) am 20. Dezember 2004 und vom Europäischen Parlament unterstützt. Eine vergleichbare Regelung wird in den USA zum 15. Juni 2005 in Kraft treten. Der für Binnenmarktangelegenheiten zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy sagte:

 

Die Übernahme von IFRS 2 liegt sehr im Interesse der europäischen Kapitalmärkte und europäischer Anleger. Die Zusage von Aktienoptionen kann ein überaus effektives Mittel der Motivation von Führungskräften und Mitarbeitern darstellen. Wie jede andere Art der Vergütung ist sie aber als Aufwand einzustufen. IFRS 2 wird die Qualität der Finanzberichterstattung verbessern, indem die Finanzmärkte deutlicher und vollständiger über die Tätigkeit eines Unternehmens ins Bild gesetzt werden.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 76 KB).

 

 

8. Februar 2005: Tagesordnung für das IASB Meeting vom 15. bis 17. Februar 2005

 

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Donnerstag (15.-17.2.2005) in seinen Räumen in London abhalten. Der Board wird nicht am Freitag, den 18. Februar, tagen. Die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben. Siehe ferner unsere Berichterstattung vom 3. Februar 2005 (LINK) unten hinsichtlich der Tagesordnung für das SAC-Meeting am 10. und 11. Februar.

 

IASB Meeting: Tagesordnung

15. – 17. Februar 2005, London

 

Dienstag, 15. Februar 2005

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Versicherungsverträge – Phase 2: Nichtlebensversicherungsverträge, mit dem Fokus auf Abzinsung und Risikomargen (Unterrichtseinheit)

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Finanzberichterstattung von KMU

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Unternehmenszusammenschlüsse II – Vorgehen bei Anwendung der Kaufpreismethode

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ED 7 Finanzinstrumente: Angaben

 

Mittwoch, 16. Februar 2005

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Versicherungsverträge – Phase 2: Nichtlebensversicherungsverträge, mit dem Fokus auf Abzinsung und Risikomargen (Unterrichtseinheit)

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Entwicklung von Standards und Hinweisen für den Lagebericht – Vorläufige Ansichten

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Ergänzungen zu IAS 39: - Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten innerkonzernlichen Transaktionen

bullet

Ergänzungen zu IAS 39: Die Fair Value Option

 

Donnerstag, 17. Februar 2005

bullet

Finanzgarantien und Kreditversicherungen – Ergänzungen zu IAS 39 und IFRS 4

bullet

IFRIC Update

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Kurzfristige Konvergenz – Ertragsteuern

bullet

Rahmenkonzept

 

 

7. Februar 2005: IFAC Handbuch 2005 erschienen

 

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ihr Handbuch der internationalen Vorschriften zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen (Handbook of International Auditing, Assurance, and Ethics Pronouncements) für das Jahr 2005 herausgegeben. Das Handbuch enthält alle Verlautbarungen, die vom International Auditing and Assurance Standards Board sowie vom Ethics Committee bis zum 31. Dezember 2004 herausgebracht worden waren. Eine Druckfassung ist käuflich erhältlich, elektronische Fassungen können von der IFAC-Website heruntergeladen werden.

 

 

7. Februar 2005: IOSCO-Initiative zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit

 

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsgremien (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Initiative ins Leben gerufen, mit der die Standards grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Wertpapieraufsichtsgremien angehoben werden sollen. IOSCOs Presseerklärung zufolge besteht die Initiative aus einem vierstufigen Prozess:

 

  1. Identifizierung von Staaten, die sich als unfähig oder unwillig bei der Zusammenarbeit erweisen und Priorisierung von Folgearbeiten bei jenen Staaten, die das größte Risiko bei der Erreichung von IOSCOs Zielen sind, namentlich dem Anlegerschutz, der Erhaltung fairer und effizienter Märkte sowie der Finanzstabilität.
  2. Aufnahme eines Dialogs (zunächst vertraulich) mit den vor diesem Hinterrund wichtigsten Staaten zur Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses über deren Fähigkeit und Willen zur Zusammenarbeit und Unterstützung dieser Staaten bei der Lösung von Problemen.
  3. Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf die Erreichung von IOSCOs Standards zur Zusammenarbeit
  4. Erwägung weiterer Maßnahmen zur Erreichung der IOSCO-Standards.

 

 

5. Februar 2005: Weitere E-Learning-Module

 

Die IFRS E-Learning-Programme von Deloitte erfreuen sich überaus großer Beliebtheit, was sich an den mehr als 150.000 Zugriffen über IAS Plus.com ablesen lässt. Drei weitere Module sind zur Veröffentlichung in den nächsten Monaten vorgesehen. Dabei handelt es sich um:

 

bullet IFRS 5 – Februar 2005
bullet IAS 32/39 Teile 2 und 3 – Ende März 2005.

 

 

4. Februar 2005: Kommentierungsfrist zu IFRIC D10 läuft ab

 

Am kommenden Freitag, den 11. Februar 2005, läuft die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zu IFRICs Entwurf einer Interpretation D10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market–Waste Electrical and Electronic Equipment ab.

 

 

4. Februar 2005: SEC Programm für freiwillige XBRL-Meldungen

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat mit einem Freiwilligenprogramm zur Abgabe von Informationen in eXtensible Business Reporting Language (XBRL) begonnen. Mit Beginn der Finanzberichtssaison 2004 (bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr) können registrierte Unternehmen freiwillig XBRL-Daten in eine Eingabemaske zu bestimmten EDGAR-Meldungen nach dem Securities Exchange Act von 1934 und dem Investment Company Act von 1940. Klicken Sie hier für:
 

bullet die Pressemitteilung der SEC (in englischer Sprache, 29 KB).
bullet die XBRL-Vorschriften der SEC (in englischer Sprache, 688 KB).

 

 

3. Februar 2005: Tagesordnung für das SAC-Meeting in der kommenden Woche

 

Der IASB wird sich am 10. und 11. Februar 2005 mit seinem Standards Advisory Council (SAC) im Renaissance London Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, treffen. Am Donnerstag beginnt die Sitzung um 10.30 Uhr, am Freitag um 9.30 Uhr. Die Tagesordnung für das Meeting, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist, ist nachfolgend wiedergegeben.

 

Tagesordnung für das Standards Advisory Council Meeting

10. - 11. Februar 2005, London

 

Donnerstag, 10. Februar 2005

vormittags

bullet Einführung und Update durch den Vorsitzenden
bullet Entwicklung von regionalen Interessengruppen

nachmittags

bullet Rechnungslegung von KMU
bullet Rahmenkonzept
bullet Konzessionsvereinbarungen

 

Freitag ,11. Februar 2005

vormittags

bullet Segmentberichterstattung - Erwägung von Konvergenzvorschlägen
bullet Lageberichterstattung
bullet Ergebnisse der Forschungsgruppe
bullet Überarbeitung von IAS 37 - Überblick über die Vorschläge

nachmittags

bullet Unternehmenszusammenschlüsse II - Überblick über die Vorschläge
bullet Offenes Forum

 

 

3. Februar 2005: EU-Kommissar McCreevy spricht über den IASB

 

In einer Rede vor dem Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel am 1. Februar 2005 sprach der neue EU-Kommissar für Binnenmarktangelegenheiten, Charlie McCreevy, über demokratische Führung und politische Verantwortlichkeit internationaler Standardsetter. Er bezog sich dabei explizit auf den International Accounting Standards Board (IASB) und den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB). Ein Ausschnitt:

 

Die Europäische Kommission arbeitet hart daran, den Reformprozess, der gegenwärtig beim IASB im Gange ist, zu beeinflussen und beobachtet die vorgeschlagenen Absprachen für den IAASB, der die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) ausarbeitet, sehr genau. Bei der Abwägung dieses Sachverhalts dürfen wir das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen verlieren: die Übernahme der International Accounting Standards, die Unternehmen den Kapitalmarktzugang in der EU und anderswo in der Welt vereinfachen. Es gibt drei Kernpunkte:

 

bullet Erstens sollte die Besetzung des internationalen Standardsetters und eines allgemeinen Aufsichtsorgans mehr mit den Ländern in Einklang gebracht werden, die die Standards unmittelbar anwenden.
bullet Zweitens müssen hier wirkungsvolle Aufsichtsorgane vorhanden sein, die das Arbeitsprogramm eines internationalen Standardsetters genehmigen [...].
bullet Drittens das System der Finanzierung; die Standardsetter werden momentan durch freiwillige Beiträge finanziert, bei denen die Spender von der Zentralbank bis zum börsennotierten Unternehmen reichen - was die Möglichkeit von Interessenkonflikten erhöht. Ich begrüße daher die Absicht der Treuhänder des IASB, dieses zu ändern.

 

Klicken Sie hier, um die Rede von McCreevy herunter zu laden (in englischer Sprache, 85 KB)

 

 

3. Februar 2005: ARC wird Übernahme von IFRIC 2 in Erwägung ziehen

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme von IFRS in Europa berät, wird am 25. Februar 2005 zu einer Sitzung zusammenkommen, um - neben anderen Dingen - über eine formale Abstimmung zur Übernahme von IFRIC 2 Members' Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments (Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente) für eine Anwendung in Europa  zu beraten. Weitere Tagesordnungspunkte sehen eine Diskussion über IFRIC 3 Emission Rights (Emissionsrechte), das Datum der erstmaligen Anwendung neuer Standards und Interpretationen, die Full Fair Value Option und das Zinsmargenhedging nach IAS 39, die Überprüfung der IASCF-Satzung, die IAS/IFRS-Übersetzungsvereinbarungen  im Jahr 2005 sowie die Gewinnverwendung bei einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert vor. Klicken Sie hier, um folgende Dokumente herunter zu laden:

 

bullet

Tagesordnung des ARC (in englischer Sprache, 14 KB)

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Entwurf einer Verordnung zur Übernahme von IFRIC 2 (in englischer Sprache, 19 KB)

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Englische Version von IFRIC 2 (40 KB)

 

 

2. Februar 2005: EFRAG ernennt Arbeitsgruppe zum Thema Versicherungen

 

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Unterausschuss zu Versicherungen zu einer Arbeitsgruppe Rechnungslegung von Versicherungen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) umstrukturiert. Die Zielsetzungen der Gruppe bestehen darin, die Arbeit des IASB bei der Phase II seines Versicherungsprojekts proaktiv mit Beiträgen zu unterstützen und Interpretations- und Umsetzungsfragen bei versicherungsspezifischen Fragestellungen zu identifizieren. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

 

bullet Benoit Jaspar, GENERALI (Vorsitzender)
bullet Bernard Bolle-Reddat, BNP-Paribas
bullet Ruurd Van den Berg, AEGON
bullet Jacques Le Douit, AXA
bullet Hugh Francis, AVIVA
bullet Catherine Guttmann, Deloitte (EFRAG TEG)
bullet Joachim Kölschbach, KPMG
bullet Nigel Masters, PwC
bullet Carsten Zielke, WestLB
bullet Beobachter: Europäische Kommission, CESR, CEIOPS, und CEA
bullet Beisitzende Mitgliedsorganisationen: ICISA und ACME

 

Laden Sie sich den Aufgabenbereich der IAWG herunter (in englischer Sprache, 20 KB).

 

 

1. Februar 2005: Spezieller IAS Plus-Newsletter erläutert IFRS 6

 

Das IFRS Global Office von Deloitte eine weltweite Spezialausgabe des IAS Plus-Newsletter zu IFRS 6 Exploration for and Evaluation of Mineral Resources (Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen) herausgebracht (in englischer Sprache, 54 KB).

IFRS 6

 

bullet

gestattet Unternehmen, ihre gegenwärtigen Bilanzierungsmethoden für Vermögenswerte zur Suche und Bewertung von Bodenschätzen beizubehalten, vorausgesetzt, die Methoden führen zu relevanten und verlässlichen Informationen; und

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fordert von Unternehmen, jedwede Vermögenswerte zur Suche und Bewertung von Bodenschätzen auf Wertminderung zu untersuchen, sollten Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte deren erzielbaren Betrag übersteigt. Der Bilanzierung von Wertberichtigungen solcher Vermögenswerte dem Grunde nach unterscheidet sich von der Verfahrensweise in IAS 36, Wertminderungen. Sobald allerdings eine Wertminderung festgestellt wurde, erfolgt die Bilanzierung der Höhe nach den Vorschriften von IAS 36.

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