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IFRS Nachrichten - Dezember 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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31. Dezember 2005: Rückschau 2005 der weltweiten Mitgliedsfirmen von DTT

 

Deloitte Touche Tohmatsu (DTT) hat seine Rückschau der weltweiten Mitgliedsfirmen für das Jahr 2005 freigegeben, in welcher die zusammengefassten Finanzergebnisse der Mitgliedsfirmen für das Geschäftsjahr 2005 berichtet und auch eine neue strategische Ausrichtung der DTT-Mitgliedsfirmen dargestellt wird. Die neue strategische Ausrichtung zielt darauf ab, alle Geschäftstätigkeiten seiner Mitgliedsfirmen zum Standard für herausragende Leistungen zu erheben und dadurch ihre Marktdifferenzierung zu stärken. Im Geschäftsjahr 2005 verzeichneten die DTT-Mitgliedsfirmen gemeinsam einen Umsatz von 18,2 Milliarden US-Dollar, was einem Anstieg von 10,9% gegenüber den 16,4 Milliarden aus dem Vorjahr entspricht. Das stellt das dritte Jahr in Folge mit zweistelligen Wachstumsraten aus dem fortzuführenden Geschäft dar. Das Geschäftsjahr 2005 stellt ferner das 12. Jahr in Folge dar, in dem die Mitgliedsfirmen von Deloitte einen aggregierten Ergebnisanstieg vermelden. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Rückschau 2005 der weltweiten Mitgliedsfirmen von DTT (3.312 KB)
bullet Presseerklärung: Kernpunkte und Zusammenfassung des Geschäftsjahres 2005 (170 KB)

 

 

30. Dezember 2005: Aktuelles vom Public Sector Accounting Standards Board

 

Unsere Kollegen haben die Dezemberausgabe 2005 des IPSASB Update auf IAS Plus.com eingestellt. In dem Newsletter wird über Entscheidungen berichtet, die auf der Sitzung vom November/Dezember 2005 des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) gefällt wurden. Der IPSASB hatte das Komitee des Öffentlichen Sektors (Public Sector Committee, PSC) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) im November 2004 ersetzt. Der IPSASB entwickelt Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichtserstattung von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS. Das aktuelle Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet ein laufendes Projekt zum Thema "Konvergenz mit den durch den IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS)". Ein Konvergenzsachverhalt des IASB bezieht sich auf IFRICs Projekt zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Private Public Partnerships). Da IFRIC in seinem Entwurf nicht auf die Bilanzierung auf Seiten des Konzessionsgebers eingeht, wird der IPSASB mit nationalen Standardsettern zusammenarbeiten, um die Möglichkeit zu erkunden, nationale und internationale Hinweise für die Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen durch die betroffenen Unternehmen des öffentlichen Sektors zu koordinieren. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet die Dezemberausgabe 2005 des IPSASB Update (in englischer Sprache, 146 KB)
bullet weitere Informationen zum IPSASB auf unserer englischen Seite, einschließlich Links zum Download aller früheren Ausgaben des Public Sector Update-Newsletters.

 

 

29. Dezember 2005: Studie zu den Annahmen bei der Bilanzierung von Pensionsplänen

 

Watson Wyatt Worldwide hat eine Studie mit dem Titel Weltweite Studie zu den Rechnungslegungsannahmen bei leistungsorientierten Pensionsplänen 2005 (2005 Global Survey of Accounting Assumptions for Defined Benefit Plans) veröffentlicht. Der Bericht enthält 2004er Daten über Pensionsannahmen für 365 Unternehmen aus 25 Ländern. 82% der Teilnehmer an der Studie bilanzieren nach FAS 87 Employers' Accounting for Pensions, 11% nach IAS 19 Employee Benefits, 6% nach FRS 17 Retirement Benefits (Großbritannien und Irland) und die verbleibenden 1% nach anderen nationalen Standards. Die US-amerikanischen Altersversorgungsdaten zu den Annahmen nach FAS 87 sind aus Informationen aus den Unternehmensabschlüssen abgeleitet. Die nicht-amerikanischen Informationen wurden über einen Fragebogen ermittelt. Der Bericht enthält Tabellen, in denen nach Ländern geordnet unter anderem folgendes enthalten ist:

 

bullet Volkswirtschaftliche Hintergrunddaten - Anleiherenditen und Preisindizes;
bullet Diskontierungszinssätze, die zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtung sowie der Dienst- und Zinsanteile im Pensionsaufwand;
bullet Erwartete Erträge auf das Vermögen;
bullet Annahmen über Gehaltssteigerungen;
bullet Abstand zwischen dem durchschnittlichen Abzinsungssatz und dem Gehaltsanstieg je Land;
bullet Erwarteter Anstieg der Sozialkosten in den Ländern, in denen die Planformel Sozialkosten mit berücksichtigt;
bullet Erwarteter Rentenanstieg in den Ländern, in denen Renten entweder zwangsweise erhöht werden oder es eine hinreichende Verpflichtung zu derartigen Erhöhungen gibt;
bullet den Umstand, ob Pensionsvermögen zu Markt- oder marktnahen Werten bewertet wird (wobei die letztgenannten eine Wertglättung der Vermögenswerte über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren darstellen);
bullet die durchschnittliche Vermögensallokation;
bullet Status des Fonds auf der Grundlage projizierter und angesammelter Leistungen.

 

Die englischsprachige Studie kann unter www.watsonwyatt.com erworben werden; klicken Sie dazu auf "Research" und dann "Research Reports".

 

 

28. Dezember 2005: Suche nach neuem IAASB-Vorsitzenden beginnt

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat mit der Suche eines neuen auf Vollzeitbasis arbeitenden Vorsitzenden für den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) mit Wirkung zum 1. Januar 2007 begonnen. Der jetzige Vorsitzende John Kellas hat sich entschlossen, keine erneute Ernennung anzustreben, wenn seine Amtszeit am 31. Dezember 2006 endet. Klicken Sie hier für die Ankündigung von IFAC (in englischer Sprache, 82 KB). Bewerbungen werden bis zum 15. Februar 2006 erbeten.

 

 

26. Dezember 2005: Kommende Sitzungen von IASB-Arbeitsgruppen

 

Im Januar sind Sitzungen folgender Arbeitsgruppen geplant

 

bullet 9./10. Januar 2006: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente
bullet 12./13. Januar 2006: Arbeitsgruppe Versicherungen
bullet 30./31. Januar 2006: Arbeitsgruppe zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen

 

Alle Sitzungen finden in London statt. Die Tagesordnungen für die Sitzungen können der Website des IASB entnommen werden.

 

 

26. Dezember 2005: Heads Up-Newsletter zu SEC-Themen

 

In unserer Nachricht vom 14. Dezember 2005 haben wir eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen eingestellt, in welchem die wichtigsten Bilanzierungsthemen der SEC und PCAOB-Konferenz, die vom amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) veranstaltet wurde und vom 5.-7. Dezember 2005 in Washington stattfand, zusammengefasst werden. Diese Ausgabe von Heads Up (in englischer Sprache, 365 KB, 37 Seiten, 13. Dezember 2005) legte den Schwerpunkt auf Vorträge, die Fragen der Bilanzierung und der Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen zum Thema hatten. Unsere Kollegen haben einen zweiten Newsletter mit zusätzlichen Höhepunkten von der AICPA-Konferenz veröffentlicht. Diese Folgeausgabe von Heads Up (in englischer Sprache, 210 KB, 20 Seiten, 23. Dezember 2005) ist Vorträgen und anderen auf der Konferenz getätigten Äußerungen gewidmet, die sich mit (1) der Reform der Wertpapierzulassung, (2) bestehenden und vorgeschlagenen Zulassungsregeln und -vorschriften der SEC, (3) XBRL, (4) bestehenden und vorgeschlagenen PCAOB-Maßnahmen sowie (5) zwei speziellen Bilanzierungssachverhalten befassen - Mengenabschläge und Optionsscheine an Nichtmitarbeiter.

 

 

24. Dezember 2005: Änderungen an IAS 39 von der EU angenommen

 

Die Europäische Kommission hat die Änderungen von IAS 39 zum Cash Flow Hedge Accounting für geplante konzerninterne Transaktionen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit zur Anwendung in Europa freigegeben. Für einen Auszug aus dem Amtsblatt klicken Sie bitte hier (52 KB).

 

 

23. Dezember 2005: Wortlaut für die Erklärung der Übereinstimmung mit IFRS in der EU

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Diese Formulierung wurde auf der Website der EU-Kommission als Zusammenfassung der ARC-Sitzung vom 30. November (in englischer Sprache, 29 KB) veröffentlicht.

 

 

23. Dezember 2005: China beabsichtigt Übernahme der ISA

 

Der Chinese Auditing Standards Board (CASB) und der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der der CASB seine Absicht erklärt, die chinesischen Prüfungsstandards mit den vom IAASB herausgegebenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in Einklang zu bringen. Bisher hat der CASB 26 chinesische Prüfungsstandards. Siebzehn Entwürfe sind momentan veröffentlicht, fünf weitere werden in Kürze folgen. Der CASB hat Änderungen an einigen ISA vorgenommen und hat darüber hinaus chinesische Standards erlassen, in denen nicht von den ISA abgedeckte Themen behandelt werden. In der gemeinsamen Erklärung äußert das chinesische Finanzministerium seine Absicht, "im Zeitablauf, mit dem Wechsel des Umfelds in China, die zwischen den chinesischen Prüfungsstandards und den ISA noch bestehenden Unterschiede zu beseitigen." Zum Download der gemeinsamen Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 987 KB).

 

 

23. Dezember 2005: Europäische Kommission beabsichtigt Studie der IFRS und Gewinnverteilung

 

Die Direktion Binnenmarkt der Europäischen Kommission bittet um Stellungnahmen zu den zukünftigen Prioritäten für den Aktionsplan zur Modernisierung von Gesellschaftsrecht und Corporate Governance. Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2006. Auch wenn die in diesem Konsultationspapier behandelten Themen im Allgemeinen nichts mit Rechnungslegung zu tun haben, wird bezüglich einer Studie über die Auswirkungen der IFRS auf die Gewinnverteilung folgendes angemerkt:

 

Am 13. August 2005 hat die Kommission eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für eine Machbarkeitsstudie bezüglich einer möglichen Alternative zum durch die Zweite Gesellschaftsrechtsrichtlinie ins Leben gerufenen Kapitalerhaltungssystem und für eine Analyse der Auswirkung des neuen EU-Rechnungslegungssystems auf die Verteilung von Gewinnen. Die Bedingungen der Machbarkeitsstudie werden dann von der Beratungsgruppe für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance und eine weitere Aufforderung zur Angebotsabgabe wird Anfang 2006 veröffentlicht werden.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download

 

bullet des Konsultationsdokuments (in englischer Sprache, 109 KB)
bullet der Presseerklärung (in englischer Sprache, 86 KB)

 

 

22. Dezember 2005: Ernennungen von Boardmitgliedern und IASCF-Treuhändern

 

 

Sir David Tweedie

 

 

Tommaso
 Padoa-Schioppa

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, haben folgende Erklärung zur Ernennung von Mitgliedern des International Accounting Standards Board abgegeben (Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 83 KB)):

 

International Accounting Standards Board

 

bullet Sir David Tweedie ist für eine weitere fünfjährige Amtszeit zum IASB-Vorsitzenden ernannt worden. Seine aktuelle Amtszeit endet am 30. Juni 2006.
bullet Die Amtszeiten von vier weiteren IASB-Mitgliedern enden ebenfalls am 30. Juni 2006: Hans-Georg Bruns, Warren McGregor, Geoffrey Whittington und Tatsumi Yamada. Jeder von Ihnen ist berechtigt, sich für eine erneute Ernennung zu bewerben. Allerdings hat Professor Whittington bereits angedeutet, keine Wiederernennung anzustreben.

 

IASCF-Treuhänder

 

bullet Tommaso Padoa-Schioppa, Gründungsmitglied des Vorstands der Europäischen Zentralbank, wird Paul Volcker als Vorsitzenden des Board of Trustees der IASC-Stiftung mit Wirkung zum 1. Januar 2006 ablösen.
bullet Neben Padoa-Schioppa sind folgende Treuhänder neu ernannt worden:
bullet Marvin Cheung, Vorsitzender i.R. von KPMG Hongkong, Hongkong, Volksrepublik China
bullet Samuel DiPiazza, Vorstandsvorsitzender PricewaterhouseCoopers, USA
bullet Liu Zhongli, Präsident des chinesischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, vormals Finanzminister, Volksrepublik China
bullet William McDonough, ehemaliger Vorsitzender des US Public Company Accounting Oversight Board, ehemaliger Vorsitzender der Federal Reserve Bank of New York
bullet Sir Brian Nicholson, scheidender Vorsitzender des Financial Reporting Council, Großbritannien
bullet T.V. Mohandas Pai, Vorstandsmitglied und Finanzvorstand, Infosys Technologies Limited; Vorstandsvorsitzender, Progeon Limited, Indien
bullet Junichi  Ujiie, Vorsitzender, Nomura Holdings Inc., Japan.
bullet Max Dietrich Kley, Aufsichtsratmitglied der BASF AG und aktueller IASCF-Treuhänder, ist für eine weitere dreijährige Amtszeit als Treuhänder berufen worden.
bullet Nach diesen Neu- und Wiederernennungen verbleibt ein vakanter Treuhänderposten (von insgesamt 22 Treuhändern). Die Treuhänder befinden sich im Abschlussstadium ihrer Bemühungen, diesen Posten zu füllen. Nach Ernennung des letzten Treuhänders wird Europa acht, Nordamerika sechs (davon vier aus den USA), die Region Asien/Ozeanien sechs und Afrika und Südamerika jeweils einen Treuhänder stellen.

 

 

22. Dezember 2005: Neue europäische Gruppe der Wirtschaftsprüfer-Aufsichtsgremien

 

Die Europäische Kommission hat eine neue Europäische Gruppe aus Vertretern der Aufsichtsgremien für Abschlussprüfer (European Group of Auditors' Oversight Bodies, EGAOB) ins Leben gerufen. Das Ziel der EGAOB ist die Sicherstellung effektiver Koordination der gemäß der Änderungen der 8. EG-Richtlinie vom Oktober 2005 von den EU-Mitgliedstaaten einzurichtenden Kontrollsysteme für Prüfer gesetzlicher Abschlüsse und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die neu geschaffene Gruppe darf darüber hinaus fachlichen Input bei der Vorbereitung möglicher Maßnahmen der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie geben, wie zum Beispiel zum Endorsement der International Standards on Auditing oder bei der Beurteilung der Kontrollmechanismen von Drittstaaten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die:

 

bullet Presseerklärung der EU-Kommission zum EGAOB (81 KB)
bullet frühere Presseerklärung bezüglich der Änderungen der 8. EG-Richtlinie (in englischer Sprache, 22 KB)

 

 

22. Dezember 2005: Zusammenfassung des Stabs von IFRIC zum Projekt Dienstleistungslizenzen

 

Auf seiner Sitzung vom November 2005 wiesen die IFRIC-Mitglieder den Stab zur Erstellung einer Übersicht über die bislang gefassten Beschlüsse im Rahmen des Projektes zu Dienstleistungslizenzen an. Die Projektübersicht wurde nun auf der Website des IASB veröffentlicht. Die Übersicht stellt die Zielsetzung des Projekts sowie seinen Hintergrund dar sowie die Erörterungen durch IFRIC, die in der Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe 12, 13 und 14 mündeten. Darüber hinaus wird auf die Diskussionen im IFRIC nach Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe eingegangen.

 

 

22. Dezember 2005: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 7

 

Im November 2005 gab das International Financial Reporting Interpretations Committee die Interpretation 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern veröffentlicht. IFRIC 7 enthält Hinweise, wie ein Unternehmen seinen Abschluss im ersten Jahr, in dem es das Bestehen von Hyperinflation in der Volkswirtschaft seiner funktionalen Währung feststellt, anzupassen hat.  Die Interpretation ist gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen. Auf unserer englischen Website IAS Plus wurde eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters (in englischer Sprache, 51 KB) eingestellt, der IFRIC 7 erläutert. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

21. Dezember 2005: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Finanzgarantien

 

Im August 2005 hat der IASB den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um vom Unternehmen abgeschlossene finanzielle Garantieverträge erweitert. Hat ein Unternehmen, dass eine Finanzgarantie abgegeben hat, früher bereits ausdrücklich angegeben, dass es derartige Verträge als Versicherungsverträge betrachtet und diese nach den für Versicherungsverträge geltenden Bilanzierungsvorschriften behandelt, so hat das Unternehmen ein Wahlrecht, entweder IAS 39 oder IFRS 4 Versicherungsverträge auf die Bilanzierung derartiger Finanzgarantieverträge anzuwenden. Auf unserer englischen Website IAS Plus wurde eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 48 KB), der die vom IASB an IAS 39 und IFRS 4 vorgenommenen Änderungen darstellt. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

20. Dezember 2005: Entscheidende Überlegungen bei der Aufstellung von IFRS-Abschlüssen 2005

 

Deloitte hat eine neue Publikation in der Reihe seiner IAS Plus-Ratgeber mit dem Titel  IFRS Financial Statements 2005: Key Considerations for Preparers  (IFRS-Abschlüsse 2005: Entscheidende Überlegungen für Ersteller) herausgebracht. Ziel dieser 56seitigen Veröffentlichung ist es, die mit der Aufstellung dieser Abschlüsse befassten Parteien in diesem Prozess zu unterstützen. Es handelt sich dabei weder um eine Angaben-Checkliste noch um einen vollständigen Musterabschluss. Derartige Publikationen sind auf sowohl auf IAS Plus.de als auch auf unserer internationalen Website sowie bei jeder Deloitte-Niederlassung weltweit erhältlich. Im Gegensatz dazu basiert diese Publikation auf unserer Erfahrung mit den Darstellungs- und Angabevorschriften der neuen und überarbeiteten Standards, insbesondere aber auf den von uns im Zuge einer eingehenden Prüfung des Erstellungsprozesses gewonnenen Erkenntnissen. Sie behandelt die von uns angetroffenen - und gelösten - Probleme, in der Hoffnung, damit den Lesern zu helfen, derartige Fallen umgehen zu können.

 

Diese Publikation ist nicht nur für Unternehmen interessant, die IFRS im Jahr 2005 erstmalig anwenden, sondern auch für solche, die bereits nach IFRS bilanzieren. Letztere werden 2005 die Vorschriften der im Rahmen des Improvement Projects überarbeiteten Standards sowie die bedeutenden Änderungen der Standards zu Finanzinstrumenten, immateriellen Vermögenswerten und Wertminderungen erstmalig verpflichtend anzuwenden haben. Darüber hinaus sind IFRS 1 bis 7 im Jahr 2005 neu (IFRS 1 bis 5 sind zum Jahresende 2005 verpflichtend anzuwenden, für die anderen beiden Standards besteht ein Anwendungswahlrecht). Zusammengenommen haben diese Überarbeitungen und neuen Standards zur Folge, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Abschlüsse 2005 in wesentlichen Teilen neu zu schreiben. Dieser Praxisratgeber soll Unternehmen bei dieser Aufgabe unterstützen.

 

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum Download:

 

bullet IFRS Financial Statements 2005: Key Considerations for Preparers (in englischer Sprache, 1.110 KB)

 

 

18. Dezember 2005: Treffen der Vorsitzenden von SEC und CESR

 

Die Vorsitzenden der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), Christopher Cox und Arthur Docters van Leeuwen, trafen zu Erörterungen über die International Financial Reporting Standards und andere mögliche Themen der  Zusammenarbeit im Jahr 2006 zusammen. Die Vorsitzenden drückten ihre Unterstützung für eine weitere enge Zusammenarbeit zur Sicherstellung und Förderung von Anlegerschutz und Marktintegrität auf den transatlantischen Kapitalmärkten aus. Der Vorsitzende Cox informierte seinen europäischen Gesprächspartner über den Vorschlag der SEC bezüglich der Delisting-Vorschriften für ausländische Emittenten (in englischer Sprache56 KB), dessen Veröffentlichung zur Kommentierung die SEC zuvor am heutigen Tag beschlossen hatte. In der Presseerklärung der SEC zum Treffen der beiden Vorsitzenden heißt es (in englischer Sprache, 33 KB):

 

Über die Überprüfung der IFRS-Berichterstattung in ihren jeweiligen Rechtsräumen hinaus sind mögliche Gebiete der Zusammenarbeit für 2006 unter anderem eine Überprüfung der praktischen Anwendung risikobasierter Anti-Geldwäsche-Maßnahmen seitens der Wertpapierhäuser sowie die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Parteien zur Erörterung der Entwicklung eines gemeinsamen Lizensierungsexamens für in der internationalen Kapitalmarktbranche beschäftigte Personen. Die Stäbe von SEC und CESR werden ferner Erfahrungen über die Nutzung von IT-Systemen zur Vereinfachung der Anlegerinformation austauschen und sich dabei auf die Nutzung interaktiver Daten bei der Erfüllung von Angabepflichten konzentrieren.

 

 

17. Dezember 2005: Letzter Tag der IASB Sitzung Dezember 2005

 

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 13. bis 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

17. Dezember 2005: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den Stand des Übernahmeprozesses per 14. Dezember 2005 (in englischer Sprache26 KB).

 

 

16. Dezember 2005: Dritter Tag der IASB Sitzung Dezember 2005

 

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 13. bis 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

15. Dezember 2005: Zweiter Tag der IASB Sitzung Dezember 2005

 

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 13. bis 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

15. Dezember 2005: IASB ändert Standard zur Währungsumrechnung

 

Der IASB hat eine begrenzte Änderung zu IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse verabschiedet. Die Änderung ist das Ergebnis der von Adressaten im Laufe des Jahres geäußerten Bedenken, dass IAS 21 in seiner im Dezember 2003 geänderten Fassung eine unterschiedliche Bilanzierung erfordert, je nachdem auf welche Währung ein monetärer Posten lautet, der als Teil einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb angesehen wird. Zweitens war IAS 21 nicht eindeutig bei der Fragestellung, ob jedes Konzernunternehmen die entsprechende monetäre Transaktion mit dem ausländischen Geschäftsbetrieb eingehen kann. Als Reaktion auf diese Bedenken überprüfte der IASB IAS 21 und traf folgende Entscheidungen, die sich in der Änderung widerspiegeln:

 

bullet Bei einem monetären Posten, der Teil einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, beschloss der IASB, dass die Bilanzierung im Konzernabschluss nicht von der Währung des monetären Postens abhängen sollte.
bullet Ebenso sollte die Bilanzierung nicht davon abhängen, welches Konzernunternehmen eine Transaktion mit dem ausländischen Geschäftsbereich durchführt.

 

Die sofortige Anwendung der Änderungen ist möglich. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

14. Dezember 2005: Erster Tag der IASB Sitzung Dezember 2005

 

Der International Accounting Standards Board hiellt seine monatliche Boardsitzung von Dienstag bis Freitag, 13. bis 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

14. Dezember 2005: Nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte

 

Auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 traf IFRIC die vorläufige Entscheidung, fünf Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen:

 

bullet Ob eine neue, mit flüssigen Mitteln zahlende Gesellschaft als Käufer angesehen werden kann;
bullet 'Vorübergehende' gemeinschaftliche Führung;
bullet Leasingverhältnisse über Grund und Boden, bei denen das Eigentum nicht auf den Leasingnehmer übergeht;
bullet IAS 12 Ertragsteuern - Anwendungsbereich;
bullet Kosten der Vertragsakquisition in der Telekommunikationsbranche.

 

Die Dezemberausgabe des IFRIC Update enthält den Begründungsentwurf zur Ablehnung dieser Sachverhalte. IFRIC plant, diese Sachverhalte im März 2006 weiter zu erörtern. Um Stellungnahmen zu diesen vorläufigen Entscheidungen wird bis 20. Januar 2006 gebeten. Der Newsletter ist auf der IASB-Website erhältlich (gegenwärtig nur im Abonnentenbereich, in ein paar Tagen wird er auch öffentlich zugängig sein). Da die spezielle Webseite zu nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalten auf IAS Plus.com (siehe auch unser Newsbeitrag vom 7. Dezember 2005) sich nur mit endgültigen, nicht aber mit vorläufigen IFRIC-Entscheidungen befasst, haben wir diese infolge der Sitzung vom 1. Dezember 2005 nicht aktualisiert. Dieser Service steht ihnen auch auf Deutsch zur Verfügung. Für eine Aufstellung der nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalte in deutscher Sprache klicken Sie bitte hier.

 

 

14. Dezember 2005: Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften

 

Wir haben die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS (Stand 2005) in deutscher Sprache eingestellt (1.455 KB). Die Checkliste behandelt die Ausweis- und Angabevorschriften aller zum 31. Dezember 2005 anzuwendenden IFRS und Interpretationen. Darüber hinaus enthält sie die sich aus Änderungen einzelner Standards in 2005 (z.B. IFRS 6 und IAS 19) ergebenden Angaben. Diese Regelungen sind zwar zum Jahresende 2005 noch nicht in Kraft, ihre frühzeitige Anwendung ist jedoch möglich. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2005. Beide Veröffentlichungen stehen auch auf unserer Publikationsseite zu Ihrer Verfügung.

 

Darüber hinaus haben wir heute die Suchfunktion unserer Website für Sie freigeschaltet. Diese ermöglicht es Ihnen, IAS Plus.de bequem nach den von Ihnen gewünschten Begriffen oder Themen zu durchsuchen.

 

 

13. Dezember 2005: Nahezu 500.000 e-Learning-Downloads von IAS Plus

 

Bis zum 12. Dezember 2005 haben wir 486.484 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von Menschen aus über 150 Ländern registriert. Das e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar.

 

 

14. Dezember: Heads Up-Newsletter zur SEC-Konferenz der AICPA

 

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres Heads Up-Newsletters herausgegeben, in dem die Höhepunkte zur Rechungslegung von der AICPA-Konferenz zu SEC- und PCAOB-Themen vom 5. bis 7. Dezember 2005 in Washington zusammengefasst werden. Mitglieder der SEC, des PCAOB und anderer Standardsetter hielten auf dieser Konferenz Vorträge und standen den Teilnehmern im Rahmen von Diskussionen Rede und Antwort. Die Ausgabe Dezember 2005 von Heads Up (in englischer Sprache, 37 Seiten, 365 KB) konzentriert sich auf Vorträge und sonstige Anmerkungen, die sich mit Themen der Rechnungslegung und Berichterstattung nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US GAAP befassen.

 

 

13. Dezember 2005: Kampf gegen die Komplexität in der Bilanzierung

 

Obwohl er nur kurz auf Bilanzierungssachverhalte einging, machte Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), in seiner Rede vor dem New York Economic Club gestern folgende Anmerkung: "Auf der vor kurzem durchgeführten AICPA-Konferenz verkündeten der Vorsitzende des FASB, Bob Herz, und ich unseren gemeinsamen Willen, die Komplexität in der Bilanzierung zu bekämpfen. Von dieser Anstrengung auf breiter Front werden Emittenten wie Investoren gleichsam profitieren." Für die Präsentation des SEC-Vorsitzenden Cox klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache).

 

 

13. Dezember 2005: EFRAG schlägt Billigung von IFRIC 7 vor

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrem Entwurf eines Briefes an die Europäische Kommission mit der Empfehlung, IFRIC 7 Anwendung des „Restatement“-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern für die Anwendung in Europa zu übernehmen. EFRAG bittet, Stellungnahmen zu seinem Entwurf bis zum 9. Januar 2006 einzureichen. Der Entwurf des Briefes ist auf der EFRAG-Website erhältlich (in englischer Sprache, 70 KB).

 

 

13. Dezember 2005: IFAC-Leitfaden zur Stärkung der Rechnungslegungsgremien

 

Das Entwicklungsländerkomitee der internationalen Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen englischsprachigen Leitfaden mit dem Titel "Establishing and Developing a Professional Accounting Body" (Gründung und Entwicklung eines professionellen Rechnungslegungsgremiums) veröffentlicht, einerseits als Hilfestellung für Regierungen und andere am Aufbau Rechnungslegungskapazitäten interessierte Parteien in verschiedenen Ländern, andererseits zur Stärkung der gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedsorganisationen von IFAC. Der Leitfaden ist im Wesentlichen als Werkzeug konzipiert, mit dessen Hilfe über Internetlinks Zugriff auf zusätzliche Informationen ermöglicht werden soll. Der Leitfaden behandelt die folgenden Themengebiete:

 

bullet Gründung eines professionellen Rechnungslegungsgremiums;
bullet Rollen und Aufgaben eines professionellen Rechnungslegungsgremiums;
bullet Aus- und Fortbildung sowie Berufsexamina; sowie den
bullet Aufbau von Kapazitäten.

 

Der Leitfaden unterliegt einem Copyright 2005 von IFAC und wird hier mit ihrer freundlichen Erlaubnis veröffentlicht. Zum Download des Leitfadens (Zip-Datei, in englischer Sprache, 2.561 KB) klicken Sie bitte hier. Das Zip-Archiv beinhaltet eine .EXE-Datei, die den Leitfaden startet. Für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 83 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

12. Dezember 2005: EU-Interpretationsgremium nicht erforderlich

 

In der vergangenen Woche hielt der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor der Association of Corporate Treasurers in Belgien eine Rede über jüngste Entwicklungen im Finanzdienstleistungs- Binnenmarkt und der Rechnungslegung. Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dieser Rede zu Themen der Rechnungslegung:

 

Einheitliche Anwendung der IFRS in der EU: Auch wenn CESR, Wirtschaftsprüfer und Abschlussersteller allesamt Verantwortung in diesem Bereich tragen "ist eines absolut klar, nämlich das wir kein EU-Gremium zur Erarbeitung von EU-Interpretationen und Anwendungshinweisen wollen, weder formell noch informell. Dort wo Interpretationen erforderlich sind, ist dies die Aufgabe des verantwortlichen IASB-Gremiums, nämlich die von IFRIC."

Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Drittstaaten und IFRS: "Dafür zu sorgen, dass die IFRS in der EU funktionieren, gibt uns die Möglichkeit, nach einer noch größeren Trophäe zu greifen: besseren Zugang von Unternehmen aus der EU zu den globalen Kapitalmärkten. Dies sollte die Abschaffung der Pflicht zur Überleitung auf US GAAP für in den USA gelistete Unternehmen einschließen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat im April 2003 einem Fahrplan zugestimmt, auf dieses Ziel frühestens bis 2007 und spätestens bis 2009 hinzuarbeiten. Natürlich analysieren wir in der EU auch die Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften dritter Staaten, um festzustellen, ob diese als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden können. Meiner Ansicht nach wäre es am besten, wenn die EU diesen Prozess zurückstellt und den Status Quo verlängert, als jetzt irgendeine Entscheidung zu treffen. Diese Alternative würde die Gleichwertigkeitsprüfung der EU mit dem US-Fahrplan zur Abschaffung der Überleitungspflicht für ausländische Emittenten in den USA in Einklang bringen. Dies würde bedeuten, dass wir parallel auf diese gemeinsam beschlossenen Ziele hinarbeiten können."

 

Zum Download von Kommissar McCreevys Rede klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 83 KB).

 

 

11. Dezember 2005: SEC "Aktuelle Bilanzierungs- und Angabesachverhalte"

 

Die Division of Corporation Finance der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre neueste Liste aktueller Bilanzierungs- und Angabethemen per 1. Dezember 2005 veröffentlicht. Der erste Abschnitt dieser Liste umfasst eine Analyse jüngst veröffentlichter und vorgeschlagener Vorschriften und Interpretationen der SEC. Der zweite Abschnitt enthält Stellungnahmen und Anwendungshinweise des Stabes zu aktuellen Bilanzierungs- und Angabesachverhalten auf der Grundlage einer vom Stab durchgeführten Abschlussanalyse der 15.000 SEC-notierten Unternehmen. Die Liste enthält die folgenden Abschnitte:

 

I. Aktuelle Regeln, vorgeschlagene Regeln, Interpretationen und sonstige Aktivitäten der SEC

 

A. Endgültige Vorschriften zur Reform der Emissionsvorschriften

B. Rechtliche Erleichterungen und Hilfe für Opfer des Hurrikans Katrina

C. Arbeitnehmeraktienoptionen

D. Endgültige Regel für IFRS-Erstanwender

E. Endgültige Regeln zur Nutzung der Formblätter S-8, 8-K und Form 20-F durch börsennotierte Mantelfirmen

F. Endgültige Regel zu Verbriefungstransaktionen

G. Endgültige Regel und Konzeptpapier zur Nutzung markierter Daten

H. Beschleunigte Abschlusseinreichung

I. Managementbericht über interne Kontrollen der Rechnungslegung und Prüfung der Angaben in regelmäßigen Berichten gemäß Börsengesetz

J. Management's Discussion and Analysis (MD&A - vergleichbar dem Lagebericht)

K. Regelvorschläge zu Vollmachtsregelungen

L. Veröffentlichung von Stellungnahmen und Antworten hierauf

M. Jüngste Enforcementtätigkeiten im Bereich MD&A

N. Jüngste Enforcementtätigkeiten im Bereich der Rechnungslegung

 

 

II. Sonstige aktuelle Bilanzierungs- und Angabesachverhalte

 

A. Angaben zur Ausschüttungspolitik

B. Klassifizierung und Bewertung von Optionsscheinen und eingebetteten Wandlungsrechten

C. Kapitalflussrechnung

D. Öl und Gas

E. Leasing

F. Erlöse

G. Unternehmenszusammenschlüsse

H. Beteiligungen

I. Eventualschulden und Wertberichtigungen

J. Pensionen und Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

K. FIN 46 und Entkonsolidierung

L. Segmentangaben

M. Sachverhalte im Zusammenhang mit SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen

N. Angaben zu Marktrisiken

O. Kreditrisikovorsorge

P. Kredite und sonstige Forderungen

Q. Einschätzung der Wesentlichkeit und die Anwendung von Stichprobenverfahren

R. Unabhängige registrierte Prüfer

 

 

III. Sonstige Informationen über die Division of Corporation Finance und andere Büros und Abteilungen der SEC

 

 

9. Dezember 2005: IFRS-Musterabschluss aus Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen haben einen IFRS-Musterabschluss für börsennotierte Konzerne in Großbritannien mit dem Titel iGAAP 2006 Financial Statements for UK Listed Groups herausgegeben, der von der Verlagsgruppe CCH veröffentlicht wurde. Der Hauptteil dieser Publikation enthält einen Musterabschluss unter Einschluss ausführlicher Kommentare, der die normalerweise unter IFRS geforderten Angaben beispielhaft darstellt. Die Publikation ist so aufgebaut, dass die Beispiele im Musterabschluss direkt den entsprechenden diesbezüglichen Kommentaren von Deloitte gegenübergestellt sind. iGAAP 2006 Financial Statements for UK Listed Groups können Sie bei CCH Online, telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email unter customerservice@cch.co.uk bestellen.

 

 

8. Dezember 2005: China schreibt Berichte über interne Kontrollen für börsennotierte Unternehmen vor

 

Die chinesische Börsenaufsicht schreibt an chinesischen Börsen notierten Unternehmen (a) die Durchführung einer Selbsteinschätzung ihrer internen Kontrollen und (b) die Prüfung der internen Kontrollen und Berichterstattung über die vom Unternehmen abgegebenen Selbsteinschätzungsberichte durch einen externen Prüfer vor. Diese Vorschrift, die für Abschlussprüfungen zum Jahresende 2005 in Kraft tritt, ist mit Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts vergleichbar. Zum Download der Vorschrift (in chinesischer Sprache, 169 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

8. Dezember: Rede des FASB-Vorsitzenden Herz zum Thema Komplexität

 

Wir haben eine Rede des FASB-Vorsitzenden Robert H. Herz (in englischer Sprache, 46 KB) zum Thema "Komplexität des Rechnungslegungssystems" eingestellt, die er auf der Jahrestagung 2005 der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfervereinigung AICPA zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB gehalten hat. In unserem Newsbeitrag vom 6. Dezember 2005 hatten wir die Vorträge von elf SEC-Vertretern, einschließlich dem des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox, eingestellt. Nachfolgend ein Auszug aus der Rede von Herz:

 

Lange Zeit als eine Stärke unseres Rechnungslegungssystems gepriesen, stellen Detailtiefe und Umfang von Bilanzierungs-, Prüfungs- und Berichtsvorschriften mittlerweile eine wesentliche Herausforderung für den Erhalt und die Erhöhung von Qualität und Transparenz unserer Rechnungslegung gegenüber Anlegern und Kapitalmärkten dar. Viele, unter ihnen einige Mitglieder des FASB, sind der Ansicht, das gegenwärtige System habe zur Entwicklung eines checklistenorientierten, Form-over-Substance-Ansatzes von Bilanzierung, Prüfung und Berichtswesen bei Erstellern, Prüfern und Aufsichtsbehörden geführt, welcher die Professionalität untergräbt und in zunehmendem Maße die Einbindung von Fachexperten notwendig macht, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sicherzustellen. Er hat jenen einen fruchtbaren Boden geschaffen, die versuchen, zum Erreichen gewünschter bilanzieller Ergebnisse Transaktionen im Geiste von "Form over Substance" zu strukturieren. Diese Komplexität hat außerdem Kosten und Aufwand der Rechnungslegung erhöht, die dann überproportional von kleinen und nicht börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern zu schultern sind. Darüber hinaus hat es dazu geführt, dass viele, die mit der Komplexität von Bilanzierung, Prüfung und Berichterstattung nicht vertraut sind, begonnen haben, Rechnungslegung als eine Art Black Box zu betrachten. Dies führt zu einem Mangel an Transparenz und erheblicher analytischer Komplexität bei der Nutzung offengelegter Finanzinformationen für professionelle Investoren und Analysten. Ebenso wird er als ein Faktor zu der ebenso inakzeptabel hohen wie steigenden Anzahl von Bilanzkorrekturen börsennotierter Unternehmen gesehen.

 

 

7. Dezember 2005: Neue Webseite - nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte

 

Das Agendakomitee von IFRIC hat die Aufgabe, mögliche Projekte für das Arbeitsprogramm von IFRIC zu sondieren. Hierbei geht IFRIC normalerweise wie folgt vor:

 

bullet Das Agendakomitee schlägt vor, einen bestimmten Sachverhalt nicht auf die Agenda von IFRIC zu setzen und empfiehlt eine Formulierung zur öffentlichen Erklärung durch IFRIC.
bullet Dieser Vorschlag wird von IFRIC diskutiert. Stimmt IFRIC zu, wird die vorgeschlagene Erklärung im IFRIC Update veröffentlicht. Sollten Adressaten hiermit nicht einverstanden sein, wird um eine Stellungnahme per Email an IFRIC gebeten.
bullet Auf der nächsten Sitzung beschließt IFRIC formell, den Sachverhalt nicht in die Agenda aufzunehmen, ebenso wie die abschließende Formulierung der entsprechenden Erklärung. Die endgültige Entscheidung und die Erklärung werden im IFRIC Update veröffentlicht.

 

Auf IAS Plus.com wurde eine neue Seite mit einer umfassenden Übersicht über die von IFRIC nicht in die Agenda aufgenommenen Sachverhalte (geordnet nach einzelnen IFRS) eingerichtet (in englischer Sprache). Auf der Seite sind sämtliche (seit 2002) nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommenen Sachverhalte aufgeführt, ebenso wie das Datum der Entscheidung und deren öffentliche Begründung durch IFRIC. Wir sind sicher, dass die auf dieser neuen Seite enthaltenen Informationen für Ersteller von IFRS-Abschlüssen von Nutzen sein werden. Die Seite wird nach jeder IFRIC-Sitzung entsprechend aktualisiert. Dieser Service wird Ihnen in Kürze auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.

 

 

7. Dezember 2005: Abkommen der USA und Europa zur internationalen Zusammenarbeit

 

Im März 2002 haben die USA (vertreten durch die SEC, die Federal Reserve Bank und das Finanzministerium) und die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) ein Dialogprogramm über Finanzmarktaufsicht mit dem Ziel dauerhafter Kooperation und rechtlicher Konvergenz in den Bereichen Corporate Governance und engere Integration der transatlantischen Kapitalmärkte ins Leben gerufen. Seitdem fand eine Reihe regelmäßiger Treffen auf Regierungschef-, Ministerial- und Stabsebene statt, das letzte am 2. Dezember 2005. Die gemeinsame Erklärung, die im Anschluss an dieses Treffen veröffentlicht wurde (in englischer Sprache, 17 KB) beinhaltet eine Reihe "unmittelbarer Diskussionsthemen", im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsstandards und dem IASB, unter anderem:

 

bullet die Förderung der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards;
bullet die Führung und Rechenschaftspflicht internationaler Standardsetter;
bullet die Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüferaufsichtsorgane; sowie
bullet die Um- und Durchsetzung von Finanzmarktreformen, einschließlich einer einheitlichen Umsetzung und Anwendung des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans der EU.

 

Unserer Ansicht nach war die Thematik der "Führung und Rechenschaftspflicht internationaler Standardsetter" bisher noch nicht als Gebiet des gemeinsamen Dialogs identifiziert worden, obwohl dies ein ausdrückliches Ziel der Europäischen Kommission war. Auf IAS Plus.com finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen zum US/EU-Dialog in englischer Sprache, darunter:

 

bullet eine Rede von EU-Kommissar McCreevy zur Integration der europäischen Finanzmärkte und zur internationalen Kooperation (2005; 92 KB)
bullet einen Bericht der Teilnehmer am US-EU-Finanzmarkt-Dialog 2004 (19 KB)
bullet eine Aussage von Alexander Schaub, Generaldirektor der Direktion Binnenmarkt der EU-Kommission vor dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhaus (2004; 115 KB)
bullet eine Rede von Botschafter Burghardt über die Schaffung eines transatlantischen Wertpapiermarktes: Aufsichtsrechtliche Konvergenz von EU und USA (2002; 28 KB).

 

 

7. Dezember 2005: November-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters November 2005 eingestellt (244 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

 

bullet Entwicklungen beim FASB - einschließlich endgültiger FSP zur Berechnung der Kapitalrücklage unter SFAS 123(R), Mindesterlösgarantien, der Möglichkeit des Derivatebesitzes durch QSPEs, Wertminderungen von Beteiligungen sowie eines FASB-Projekts zu Pensionen und anderen Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
bullet Entwicklungen beim GASB - einschließlich eines Frage- und Antwortpapiers zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
bullet Entwicklungen beim AICPA, einschließlich einer Reihe von "Technical Practice Aids" zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und einer Bitte um Stellungnahmen zum Thema "Unabhängigkeit bei Erstellungsaufträgen".
bullet Entwicklungen bei der SEC - einschließlich Änderungen von Vorschriften bezüglich Asset Backed Securities-Transaktionen und eines Frage- und Antwortpapiers zur Reform der Wertpapieremissionsvorschriften.
bullet Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Vorschriften zur Berufsethik und Unabhängigkeit bei steuerberaterischen Dienstleistungen und eines Berichts zur Umsetzung von Prüfungsstandard Nr. 2.
bullet Internationale Entwicklungen - einschließlich IFRIC 7; Diskussionspapier zum Thema Bewertungsgrundlagen, einem Praxisratgeber zu den Standards zu Finanzinstrumenten und einer Zusammenfassung der jüngsten IASB- und IFRIC-Sitzungen.

 

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

6. Dezember 2005: Vorträge auf der SEC-Konferenz der AICPA

 

Vom 5. bis 7. Dezember findet in Washington das Jahrestreffen der Berufsorganisation der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) statt, das simultan in drei weitere Städte übertragen wird. Am ersten Tag der (aufgrund der Tatsache, dass von SEC-Vertretern in diesem Rahmen Hinweise zu wichtigen abschlussrelevanten Themen gegeben werden) bei SEC-gelisteten Unternehmen und deren Prüfern beliebten Veranstaltung hielten elf Vertreter der SEC Vorträge, einschließlich des Vorsitzenden Christopher Cox. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der von den verschiedenen SEC-Referenten angesprochenen, wesentlichen Themen, mit Links zu den von ihnen gehaltenen Vorträgen (alle in englischer Sprache):

 

bullet Christopher Cox, Vorsitzender der SEC (51 KB) merkte an, dass einer der Vorteile der Nutzung von XBRL (Extensible Business Reporting Language) die automatisierte Anpassung an unterschiedliche Rechnungslegungssysteme sei: "Eines Tages wird uns die Fähigkeit von Investoren und Analysten, Finanzinformationen in jedem von ihnen gewählten Format bereit zu stellen, weit schneller als wir es uns sonst erhofft hätten, ins gelobte Land der Konvergenz der internationalen Rechnungslegung führen."
bullet Scott A. Taub (91 KB), amtierender Chefprüfer, sprach zum "Stand der Finanzberichterstattung".
bullet Edmund W. Bailey (57 KB), leitender beigeordneter Chefprüfer: Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers.
bullet Shan Benedict (65 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: SFAS 123(R) zu anteilsbasierter Vergütung.
bullet Jennifer M.Burns (73 KB), Rechnungslegungsbeauftragte: Prüfungssachverhalte
bullet Brian T.Croteau (75 KB), beigeordneter Chefprüfer: Zusammenspiel von SEC und PCAOB.
bullet Julie A. Erhardt (57 KB), stellvertretende Chefprüferin: Themen der internationalen Rechnungslegung.
bullet Mark Northan (70 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: Finanzinstrumente.
bullet Brian K. Roberson (56 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: Wesentlichkeit.
bullet Pamela R. Schlosser (68 KB), Rechnungslegungsbeauftragte: Erlöserfassung bei Erhalt von Vorauszahlungen durch den Verkäufer sowie Themen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen.
bullet Alison T. Spivey (65 KB), beigeordneter Chefprüfer: Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen.
bullet Carol A. Stacey (60 KB), Chefprüferin, Division of Corporation Finance: wie die Komplexität des gegenwärtigen Systems vollständige, angemessene und gewissenhafte Angaben beeinträchtigt.

 

Zu den anderen Rednern der Konferenz gehören Vertreter der Division of Corporation Finance der SEC, PCAOB-Boardmitglied Charles D. Niemeier und dessen Chefprüfer Douglas R. Carmichael, Vertreter des FASB einschließlich des Vorsitzenden Robert H. Herz und des Boardmitglieds G. Michael Crooch sowie IASB-Mitglied James J. Leisenring.

 

 

6. Dezember 2005: Neues Actuarial Standards Board des FRC in Großbritannien

 

Der Financial Reporting Council (FRC), die Dachorganisation des UK Accounting Standards Board, hat den Standardsettingprozess im Bereich Versicherungsmathematik sowie die Kontrolle des Berufsstands der Aktuare neu organisiert. Dies wird von der britischen Regierung unterstützt. Der FRC hat einen "Board for Actuarial Standards" (BAS) ins Leben gerufen, dessen Ziel die Schaffung qualitativ hochwertiger versicherungsmathematischer Standards ist, unabhängig von berufsständischen oder anderen Interessen. Darüber hinaus hat der FRC auch den Kompetenzbereich des Enforcementorgans "Professional Oversight Board for Accountancy" auf die Kontrolle der berufsständischen Vorschriften für Aktuare ausgedehnt, ebenso wie man den Kompetenzbereich des "Accountancy Investigation and Discipline Board" um Fälle von öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker involviert sind, erweitert. Der FRC hat Paul Seymour zum Vorsitzenden des BAS ernannt. Zum Download der Presseerklärung (in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier. Der FRC hat seiner Website einen neuen Abschnitt zu berufsständischen Vorschriften für Aktuare hinzugefügt.

 

 

6. Dezember 2005: Forderung nach verstärkter Mitwirkung der EU in den IFRS-Prozess

 

Auf dem IFRS-Seminar der FEE am 1. Dezember 2005 in Brüssel sprach Pervenche Berès, Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments, über die Notwendigkeit einer besseren Mitwirkung der Europäischen Union im IFRS-Prozess. Nachfolgend ein Auszug:

 

Die Diskussionen um die Überarbeitung der Satzung des IASB und über die zukünftige Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) stellen eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Stärkung der Stimme und Rolle Europas, zur Verbesserung der Corporate Governance des IASB und zur ausgeglicheneren Gestaltung des IASB-Entscheidungsprozesses dar. Wir sollten diesen Impuls voll nutzen!

Eines der wichtigsten Bedenken des Europäischen Parlaments besteht gegenüber der Art und Weise, in der die EU im IASB präsent und vertreten ist, insbesondere bei den Treuhändern und im Board selbst. Größere Transparenz gegenüber dem Europaparlament, insbesondere dann, wenn es um die von der Kommission in diesem Bereich beabsichtigten Schritte geht, wäre ein klarer Gewinn, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die EU in den Strukturen des IASB angemessen vertreten wird.

 

Zum Download der Rede von Frau Berès (in englischer Sprache, 21 KB) klicken Sie bitte hier. Wir haben bereits an anderer Stelle die Reden des europäischen Binnenmarktskommissars Charlie McCreevy (in englischer Sprache, 74 KB; vgl. News vom 2. Dezember 2005) und des Direktors des Büros für internationale Angelegenheiten der US-Börsenaufsicht SEC, Ethiopis Tafara (in englischer Sprache, 71 KB; vgl. News vom 3. Dezember 2005), veröffentlicht.

 

 

5. Dezember 2005: Neue Publikation von Deloitte - Global Economic Outlook 2006

 

Auf IAS Plus.com wurde eine Publikation mit dem Titel Global Economic Outlook 2006 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine von Deloitte durchgeführte Studie, in der zum einen die verschiedenen Risiken der Weltwirtschaft analysiert, zum anderen unsere Ansichten über deren zukünftige Entwicklung dargestellt werden. Die Studie entwickelt verschiedene mögliche Szenarien zur zukünftigen Entwicklung von Zinsniveaus, Wechselkursen und Güterpreisen, mit dem Ziel, weltweit agierenden Firmen, die derartigen, globalen Risiken ausgesetzt sind, nützliche Planungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Die Studie analysiert darüber hinaus im Einzelnen die wesentlichen Volkswirtschaften und die Probleme, denen diese gegenüberstehen. Von besonderem Interesse sind hierbei diejenigen Volkwirtschaften, die derzeit am stärksten in  der Diskussion stehen - China und Indien -, insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit des dort derzeit zu beobachtenden außergewöhnlichen Wachstums. Klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links für

 

bullet Global Economic Outlook 2006 (in englischer Sprache, 705 KB)
bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 25 KB)

 

 

5. Dezember 2005: Drei IASB-Arbeitsgruppen werden im Januar 2006 tagen

 

Die folgenden Arbeitsgruppen des IASB werden im Januar 2006 tagen:

 

bullet 9.-10. Januar 2006 - Arbeitsgruppe Finanzinstrumente (London)
bullet 12.-13. Januar 2006 - Arbeitsgruppe Versicherungen (London)
bullet 30.-31. Januar 2006 - Arbeitsgruppe Kleine und mittelgroße Unternehmen (London)

 

Die Sitzungen der IASB-Arbeitsgruppen sind öffentlich. Die Tagesordnungen, Tagungsorte und Einzelheiten zur Anmeldung als Beobachter finden sie auf der IASB-Website

 

 

3. Dezember 2005: IFAC beginnt mit der 2. Phase des "Compliance"-Programms

 

Im Juli 2003 begann IFAC ein Programm zur Überwachung und Beurteilung der Einhaltung der Mitgliedschaftsvorschriften (Statements of Membership Obligations) durch die 163 Mitgliedsorganisationen. Dieses Programm besteht aus zwei Teilen:

 

bullet Teil 1 - Informationssammlung: Im März 2004 wurde ein Fragebogen zur Identifizierung der gesetzlichen Vorschriften für Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards, Berufsethik, den öffentlichen Sektor und die Fortbildung in den Staaten der Mitgliedsorganisationen herausgegeben. Bis jetzt wurden die Antworten zu Teil 1 von 78 Mitgliedsorganisationen auf der IFAC-Website veröffentlicht.
bullet Teil 2 - Selbsteinschätzung der Mitgliedsorganisationen: Ziel dieses Teils ist die Gewinnung von Informationen bezüglich der Einhaltung der IFAC- Mitgliedschaftsvorschriften durch die Mitgliedsorganisationen. Teil 2 wurde im Dezember 2005 gestartet. Jede Mitgliedsorganisation und jedes assoziierte Gremium bekam ein Paket mit einer Anleitung für Teil 2 und vertraulichen Zugangsdaten zum Selbsteinschätzungsfragebogen. Diesen Fragebogen können Sie auf der IFAC-Website einsehen (in englischer Sprache).

 

IFAC Statement of Membership Obligation Nr. 7 International Financial Reporting Standards, das im Jahr 2004 in Kraft trat und sowohl von Vollmitgliedern als auch von assoziierten Gremien anzuwenden ist, besagt:

 

  1. Mitgliedsorganisationen der IFAC sollen die Arbeit des IASB unterstützen, indem sie ihre Mitglieder über alle IFRS in Kenntnis setzen.
  2. Der IASB veröffentlicht Entwürfe von IFRS-Standards mit der Bitte um Stellungnahmen. Mitgliedsorganisationen wird empfohlen, ihre Mitglieder über alle vom IASB herausgegebenen Entwürfe zu informieren und sie zur Abgabe von Stellungnahmen im Namen der an den Rechnungslegungsstandards interessierten Mitglieder zu ermuntern.
  3. Mitgliedsorganisationen sollten ihr möglichstes tun, um

    (a) die IFRS-Vorschriften in ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften einzuarbeiten, oder dort, wo die Verantwortung für die Entwicklung nationaler Rechnungslegungsstandards bei Dritten liegt, die für deren Entwicklung Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass für allgemeine Zwecke veröffentlichte Abschlüsse mit den IFRS oder mit lokalen, mit IFRS konvergierenden Rechnungslegungsstandards übereinstimmen sollten und dass diese Übereinstimmung auch offengelegt wird; und

    (b) bei der Einführung der IFRS oder nationaler, mit den IFRS in Einklang stehender Rechnungslegungsstandards mitzuwirken.

  4. Interpretation: Eine Mitgliedsorganisation hat ihr "möglichstes" getan, wenn sie vernünftigerweise nicht mehr zur Erfüllung ihrer besonderen Mitgliedspflichten tun konnte und kann.

 

 

3. Dezember 2005: Überleitung und Konvergenz

 

Auf dem IFRS-Seminar der Europäischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) am 1. Dezember 2005 in Brüssel erläuterte Ethiopis Tafara, Direktor des Büros für internationale Angelegenheiten der US-Börsenaufsicht die "Roadmap" der SEC und die Meilensteine zur Abschaffung der Überleitungspflicht für in den USA gelistete IFRS-Bilanzierer. Nachfolgend ein Auszug aus seiner Rede:

 

Wir erwarten weder eine vollständige noch abschließende Teilkonvergenz, bevor wir bereit sind, die Überleitungspflicht aufzuheben. Wichtig ist jedoch, dass die Anleger in den Vereinigten Staaten in der Lage sind, nach IFRS erstellte Abschlüsse zu verstehen. Die Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP wird uns allen mit Sicherheit beim Erreichen dieses Ziels hilfreich sein, allerdings wird es US-Anlegern klar möglich sein, Abschlüsse, die unter einem streng angewandten System der IFRS erstellt wurden, zu verstehen, auch wenn Unterschiede zwischen IFRS und US GAAP bestehen bleiben.

Aus diesem Grund erwarten wir keine künstlich vorangetriebene Arbeit der Standardsetter mit dem Ziel, einen bestimmten Grad an Konvergenz zu erreichen, bevor wir die Überleitungspflicht abschaffen. Andererseits ist es wahrscheinlich, dass die Kommission, bevor sie die Überleitungspflicht aufhebt, sehr daran interessiert sein wird, dass ein stabiler Prozess zur Herstellung der Konvergenz von IFRS und US GAAP etabliert und aktiv verfolgt wird. Dies wird dazu beitragen sicherzustellen, dass sich die beiden Systeme an Rechnungslegungsstandards in der Zukunft aufeinander zu bewegen statt auseinander zu driften. Sicherlich sind der einzige Weg zur Beurteilung der Effektivität eines Prozesses die von ihm erzeugten Ergebnisse. Das heißt, dass die Kommission die Fortschritte des IASB/FASB-Konvergenzprojekts wird überprüfen und auf die Konvergenz von Standards wird achten müssen, an denen sich die Priorisierung und die Effizienz ablesen lässt.

 

Zum Download der Rede von Direktor Tafara klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 71 KB)

 

 

2. Dezember 2005: Finanzberichterstattungsstrategie der Europäischen Kommission

 

Charlie McCreevy, Europäischer Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hielt eine Rede über die Finanzberichterstattungsstrategie der Europäischen Kommission: Fortschritte hinsichtlich Konvergenz und Konsistenz auf einem Seminar der Europäischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) zu den International Financial Reporting Standards am 1. Dezember 2005 in Brüssel. Nachfolgend ein Auszug aus seiner Rede:

 

Ich bin fest davon überzeugt, dass Rechnungslegungsstandards international sein und weltweit angewendet werden sollen. Wir haben uns auf die Anwendung der IFRS festgelegt, aber andere wichtige Märkte - namentlich die USA - haben dies bisher nicht getan.

Unser Interesse einer Akzeptanz der IFRS in den USA ist selbstverständlich nicht ausschließlich uneigennützig. Per heute sind 250 Emittenten aus der EU in den Vereinigten Staaten gelistet, die IFRS anwenden. Die Kosten der gegenwärtigen US-GAAP-Überleitungsrechnungen sind enorm. Ich habe von Schätzungen zwischen einer und zehn Millionen Dollar für die größten Unternehmen gehört. Und dies Jahr für Jahr. Aber das ist nicht alles. Es gibt eine Vielzahl weiterer Unternehmen aus anderen Rechtskreisen, die ebenfalls an einer US-Börse gelistet sind und IFRS anwenden.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass meine im Laufe dieses Jahres getroffene Übereinkunft mit dem früheren Vorsitzenden der SEC, Bill Donaldson, und die SEC Roadmap zur Beseitigung der US-GAAP-Überleitungsrechnung so wichtig sind. Diese Roadmap bedeutet, dass die IFRS in den Vereinigten Staaten bis spätestens 2009 anerkannt werden.

 

Klicken Sie hier für die Rede von Kommissar McCreevy (in englischer Sprache, 74 KB).

 

 

2. Dezember 2005: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses 

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechungslegung (European Financial Reporting Advisory Group- EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses bezüglich der einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) aktualisiert. Klicken Sie hier für den Stand des Endorsement-Prozesses per 30. November 2005 (23 KB, in englischer Sprache).

 

 

2. Dezember 2005: Bericht von der Dezember-Sitzung von  IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee tagte am Donnerstag, den 1. Dezember 2005, in den Londoner Büroräumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

2. Dezember 2005: IFRS-Umstellung im Handel

 

Auf IAS Plus.com wurde die von unseren britischen Kollegen erstellte Publikation mit dem Titel "On Your Marks - Get Set?" (Auf die Plätze, fertig?) eingestellt, in der Themen behandelt werden, mit denen sich Handelsunternehmen wahrscheinlich im Zuge der Umstellung auf IFRS konfrontiert sehen werden. Gesondert behandelte Themen sind die Segmentberichterstattung (IAS 14), Erlöserfassung (IAS 18), Vorräte (IAS 2), Wertminderung von Vermögenswerten (IAS 36), Sachanlagen (IAS 16), Goodwill und immaterielle Vermögenswerte (IFRS 3 und IAS 38). Die Publikation enthält darüber hinaus eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer von Deloitte im Jahr 2004 durchgeführten Vergleichsstudie, die der Frage nachging, wie gut der Handel auf die IFRS-Umstellung vorbereitet war. Zum Download der entsprechenden Publikationen klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

 

bullet On Your Marks - Get Set? (in englischer Sprache, 312 KB)
bullet Vergleichsstudie 2004 (in englischer Sprache, 260 KB)
bullet Vergleichsstudie 2004 (in französischer Sprache, 214 KB)

 

 

1. Dezember 2005: Bericht der ARC-Sitzung vom 30. November 2005

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission tagte am 30. November 2005 in Brüssel. Schwerpunkte der Tagungsordnung:

 

 

bullet Die Kommission merkte an, dass bezüglich des zu verwendenden Zeitpunktes für die Anwendung der übernommenen IFRS Unklarheit herrscht. Dieses ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen IASB einen Standard vor dem Bilanzstichtag eines Unternehmens veröffentlicht, die EU diesen Standard allerdings erst nach dem Bilanzstichtag übernimmt und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Kommission informierte die Mitgliedstaaten, dass Verordnungen zur Übernahme der IFRS, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden und erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag des Unterzeichnens des Jahresabschlusses in Kraft treten, in diesen Jahresabschlüssen bereits verwendet werden können, wenn eine frühere Anwendung in der Verordnung und dem IFRS erlaubt ist.
bullet Das ARC beschloss die Übernahme von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die Änderungen bezüglich der Vergleichsangaben von IFRS 1 und IFRS 6, die Kapitalausweisänderung des IAS 1, die Änderungen an IAS 39 und IFRS 4 zu Finanzgarantieverträgen und IFRIC 6 einstimmig.
bullet Auf seiner Sitzung am 8. November beschloss der ARC die Übernahme der Änderungen von IAS 39 zum Cash-Flow Hedge Accounting von erwarteten konzerninternen Transaktionen einstimmig.

 

Eine wichtige Folge des Vorstehenden ist, dass - unter der Annahme, dass IFRS 7 und die zahlreichen Änderungen von der Kommission übernommen und Anfang 2006 im Amtsblatt veröffentlicht werden - europäische IFRS-Bilanzierer IFRS 7 und die Änderungen vorzeitig bereits in ihren Jahresabschlüssen 2005 anwenden können, wenn sie dies wünschen. Übernahme und Veröffentlichung werden bis spätestens März 2006 erwartet. Die Europäische Kommission hat die oben genannten Informationen auf ihrer Website veröffentlicht. 

 

 

1. Dezember 2005: Nahezu endgültiger Entwurf der überarbeiteten Angabehinweise zu IFRS 4

 

Der IASB hat im Abonnentenbereich seiner Website einen nahezu endgültigen Entwurf Revised Guidance on Implementing IFRS 4 Insurance Contracts (Überarbeitete Hinweise zur Implementierung von IFRS 4 Versicherungsverträge) eingestellt. Die überarbeiteten Hinweise beziehen sich auf die Angabevorschriften von IFRS 4. Diese sollen den Abschlussadressaten von Versicherungen helfen, Art und Umfang von Risiken aus Versicherungsverträgen beurteilen zu können.

 

 

1. Dezember 2005: Europäische Kommission beginnt mit Studie zur Begrenzung der Wirtschaftsprüferhaftung

 

Die Europäische Kommission hat ein europäisches Forum zur Haftung der Wirtschaftsprüfer ins Leben gerufen, um die Ansichten der Marktteilnehmer zur Begrenzung der finanziellen Belastung der Wirtschaftsprüfer zu erfahren. Unter den Mitgliedern ist unter anderem Hendrik Descheemaeker, Vorsitzender des Vorstands von Deloitte Belgien. Anfang 2006 wird die Kommission mit einer Studie der wirtschaftlichen Auswirkungen alternativer haftungsrechtlicher Vorschriften, Wettbewerb auf dem Markt und der Verfügbarkeit von Versicherungsmöglichkeiten beginnen. Das Forum wird hierzu die Daten liefern und als Feedback-Instanz für Vorschläge fungieren. Die Ergebnisse der Studie werden ab Herbst 2006 vorliegen. Es wird erwartet, dass das Forum seine Arbeit bis 31. Dezember 2006 abschließen wird. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

 

bullet die Presseerklärung (in englischer Sprache, 58 KB)
bullet die Liste der Forum-Mitglieder (in englischer Sprache, 78 KB)

 

 

1. Dezember: Bericht des PCAOB zur Prüfung interner Kontrollen

 

Die US-Wirtschaftsprüferaufsicht (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Bericht über Sachverhalte veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Einführung des US-Prüfungsstandards Nr. 2 An Audit of Internal Control over Financial Reporting Performed in Conjunction with an Audit of Financial Statements identifiziert worden waren. Die Überwachung durch den PCAOB ergab, dass einige Prüfungen "nicht so wirksam und effizient waren wie von Prüfungsstandard Nr. 2 vorgesehen und wie auch der Board sie vor dem Hintergrund gewonnener Erfahrung, angemessener Zeit und Ressourcen für die Zukunft erwartet." In dem Bericht werden einzelne Beispiele für Prüfungsineffizienzen und -unwirksamkeit genannt. Ebenso werden bestimmte Aspekte von Prüfungsstandard Nr. 2 erläutert und klargestellt sowie bestimmte, bereits früher veröffentlichte Hinweise vertiefend erläutert. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der jeweiligen englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Presseerklärung des PCAOB (58 KB)
bullet Bericht des PCAOB (277 KB)

 

 

1. Dezember 2005: SEC schlägt Einreichung von Vollmachtserklärungen über das Internet vor

 

Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission SEC bittet um Stellungnahmen zu einem Vorschlag, der Unternehmen die Einreichung von Vollmachtserklärungen ("Proxy statements") über das Internet ermöglichen würde. Zum Download der englischsprachigen Presseerklärung klicken Sie bitte hier.

 

 

1. Dezember 2005: Australische Finanzaufsicht unterbreitet Vorschläge zu IFRS

 

Die australische Finanzaufsichtsbehörde (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem sie ihre aufsichtsrechtliche Reaktion auf die Einführung der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsgesellschaften in Australien darlegt. Im Rahmen des von ihr gewählten Ansatzes behandelt die APRA eine Reihe von Themen, einschließlich der Fair-Value-Bewertung, Überschüsse der Marktkapitalisierung über das Nettovermögen ("excess of market value over net assets" - EMVONA), Überschüsse oder Unterdeckungen arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie der Kreditrisikovorsorge. Der APRA-Vorsitzende Dr. John Laker sagte:

 

Mit ihrem Ansatz beabsichtigt die APRA, ihre Aufsichts- und Berichtsstandards mit Finanzberichten auf der Grundlage der IFRS soweit wie möglich in Einklang zu bringen.... Dort, wo die APRA beschlossen hat, von den Rechnungslegungsstandards abzuweichen, hat sie dies im Interesse von Einlegern und Versicherungsnehmern und unter Berücksichtigung der Ansätze anderer Aufsichtsbehörden getan.

 

Das Konsultationspapier umfasst Entwürfe aufsichtsrechtlicher Standards, Hinweise und Berichtsvordrucke. Die Kommentierungsfrist endet am 16. Januar 2006. Die Standards werden am 1. Juli 2006 in Kraft treten. Klicken Sie auf die  nachfolgenden Links zum Download der jeweiligen englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Presseerklärung der APRA (15 KB)
bullet Entwurf aufsichtsrechtlicher Standards und Hinweise für Einlageninstitutionen (Link zur APRA-Website)
bullet Entwurf IFRS-Berichtsvordrucke für Einlageninstitute (Link zur APRA-Website)
bullet Entwurf IFRS-Berichtsvordrucke für registrierte Finanzgesellschaften (Link zur APRA-Website)

 

 

1. Dezember 2005: Studie über die Auswirkungen der aufwandswirksamen Erfassung von Aktienoptionen

 

Die Ratingagentur Standard & Poor's hat einen Bericht über die Auswirkungen der aufwandswirksamen Erfassung von Aktienoptionen auf die im S&P 500-Index enthaltenen Unternehmen veröffentlicht. Der US-Rechnungslegungsstandard SFAS 123(R) schreibt die aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen vor (für die Mehrheit der an der US-Börse notierten Unternehmen ist dies ab 2006 verpflichtend). IFRS 2 stimmt mit SFAS 123(R) fast vollständig überein. S&P kam zu folgenden Ergebnissen:

 

bullet Der Aufwand für Aktienoptionen wird bei den S&P 500-Unternehmen zu einem Ergebnisrückgang um 4,2% führen. Am meisten ist hiervon der Bereich Informationstechnologie betroffen, wo die Ergebnisse um 18% geringer ausfallen. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis aller Bereiche wird sich dadurch erhöhen, jedoch unter dem langfristigen Durchschnitt bleiben.
bullet Die aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen wird deutliche Auswirkungen auf die Unternehmen des Standard & Poor's 500-Index haben. Allerdings ist der Index aufgrund des Rekordgewinnklimas, hoher Margen und historisch niedriger operativer Kurs-Gewinnverhältnisse bestens in der Lage, die zusätzlichen Aufwendungen zu absorbieren.

 

S&P zeigt sich unzufrieden mit solchen Unternehmen, die versuchen, ihr Ergebnis vor Abzug von Aktienoptionsaufwand besonders hervorzuheben, und über Analysten, die die aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen ignorieren. In dem Bericht wird betont, dass

 

Standard & Poor's Aktienoptionsaufwand in sämtlichen Ergebniswerten über alle Branchen hinweg berücksichtigen und hierüber berichten wird. Dies bezieht sich auf das operative, das berichtete und das Kernergebnis und findet in den Analysen in den S&P Domestic Indices, Börsenberichten und den zukunftsorientierten Schätzungen Anwendung. Dies schließt auch alle elektronischen Produkte ein [...]. Die Anleger profitieren von klaren und einheitlichen Informationen und Analysen. Eine einheitliche Methode der Ergebnisberechnung, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und Verfahren fußt, stellt ein entscheidendes Element des Anlageprozesses dar. Durch seine Unterstützung dieser Definition trägt Standard & Poor's zu einem seriösen Anlageumfeld bei.

 

Die gegenwärtige Diskussion um die Ergebnisdarstellung unter Vernachlässigung von Optionsaufwand durch Unternehmen, allgemein auch als "Non-GAAP-Earnings" bezeichnet, zielt auf das Herzstück der Corporate Governance ab. Darüber hinaus werden viele Analysten dazu ermuntert, ihre Einschätzungen auf der Basis dieser "Non-GAAP-Earnings" durchzuführen. Auch wenn wir keine Wiederholung der EBBS ("Earnings Before Bad Stuff") Pro-Forma Ergebnisrechnungen wie in 2001 erwarten, so hängt die Vergleichbarkeit von Sachverhalten und Branchen doch von der generellen Einhaltung eines anerkannten Kanons von Rechnungslegungsvorschriften ab. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, benötigen die Anleger Daten, die im Einklang mit anerkannten Rechnungslegungsvorschriften stehen. Noch besorgniserregender sind die möglichen Auswirkungen derartiger alternativer Darstellungen und Berechnungen auf das gesunkene Vertrauen in die Unternehmensberichterstattung seitens der Anleger. Die Ereignisse der vergangenen zwei Jahre im Bereich der Corporate Governance haben das Vertrauen vieler Anleger ausgehöhlt, Vertrauen, dessen Wiedergewinnung Jahre kosten wird. In einer Zeit der sofortigen Verfügbarkeit von Daten und der sorgfältig ausformulierten Veröffentlichungen an die Anleger ist Vertrauen ein bedeutendes Thema.

 

Zum Download des Berichts von S&P über die Auswirkungen der aufwandswirksamen Erfassung von Aktienoptionen (in englischer Sprache, 399 KB) klicken Sie bitte hier. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag urheberrechtlich geschützt ist und hier lediglich mit der freundlichen Erlaubnis von S&P veröffentlicht wurde.

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