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IFRS Nachrichten - April 2005

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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bullet 2005 – Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
bullet 2004 – Sep Okt Nov Dez

29. April 2005: McCreevy erörtert Konvergenz und Äquivalenz

 

In einer am 20. April 2005 gehaltenen Rede zur Integration der Europäischen Finanzmärkte und zur internationalen Zusammenarbeit in New York erörterte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy  - neben anderen Dingen - die Überleitung von IFRS auf US GAAP, die Konvergenz der Rechnungslegung, die Vorschriften zu internen Kontrollen aus Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Act und De-Listing. Ein Ausschnitt:

 

Das Ziel muss die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit sein. Sie können das auch das Heimatprinzip nennen. Wenn Sie sich einverstanden erklären, jedes andere System als gleichwertig anzusehen, verschwinden die Doppelanforderungen. Sie können dann in dem anderen Land unter den Regeln ihres Heimatlandes arbeiten. Ich denke, wir sollten mehr Gebiete in unserer transatlantischen Beziehung ausmachen, auf die wir dieses Prinzip anwenden - bei der Rechnungslegung, Versicherungen, den Wertpapiermärkten und all den anderen Regulierungssachverhalten.

 

29. April 2005: Die vorgeschlagene Hierarchie des FASB schließt IFRS mit ein

 

Der US-amerikanische FASB hat einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards mit dem Titel Die Hierarchie der Rechnungslegungsgrundsätze (The Hierarchy of Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) herausgegeben. Die GAAP-Hierarchie ordnet die vom FASB und seinen Vorgängern, dem AICPA und (für gelistete Unternehmen) der SEC veröffentlichten Verlautbarungen nach ihrem jeweiligen Rang. Derzeit ist in den Vereinigten Staaten die GAAP-Hierarchie in dem AICPA-Prüfungsstandard Nr. 69 Die Bedeutung von ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild in Überstimmung mit GAAP (The Meaning of Present Fairly in Conformity With Generally Accepted Accounting Principles) enthalten. Der FASB schlägt vor, dass ein Unternehmen, das die US-amerikanischen GAAP anwendet, möglicherweise IFRS zu Rate ziehen müsse, wenn ein Problem auftrete, das in den Standards des IASB behandelt wird, nicht aber in der amerikanischen Literatur. Der Entwurf des FASB hält auch fest, dass „der IASB seinen konzeptionellen Hinweisen einen höheren Wert in seiner Hierarchie beimisst als den, den die derzeitige GAAP-Hierarchie den FASB Concept Statements zugesteht. Da es das Ziel von FASB und IASB ist, die Konzepte und Standards zu konvergieren, erkennt der FASB an, dass es nötig sein wird zu überlegen, ob und wie die Hierarchie seiner Rechnungslegungsliteratur mit der des IASB im Zuge des gemeinsamen betriebenen Projekts zum Rahmenkonzept konvergiert werden kann.“ Die Kommentierungsfrist endet am 27. Juni 2005. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

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Entwurf (112 KB)

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Presseerklärung

 

 

29. April 2005: CESR veröffentlicht Entwurf zum Äquivalenzbericht

 

Die Kommission der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) bittet um Stellungnahmen zu ihren vorläufigen Beschlüssen, nach denen kanadische, japanische und US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze insgesamt „als den IFRS als gleichwertig angesehen werden - unter der Voraussetzung einiger weiterer Angaben -“, was die Börsenzulassung von außereuropäischen Unternehmen an europäischen Wertpapiermärkten angehe. Für europäische Unternehmen, die sich eines europäischen Wertpapiermarktes bedienen, ist die Anwendung von IFRS ab 2005 verpflichtend. Außereuropäische Unternehmen können ihre nationalen Rechnungslegungsstandards bis 2007 weiter verwenden. Die Europäische Kommission überlegt, ob die Verwendung von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auch nach 2007 weiterhin gestattet sein soll und hat CESR um Stellungnahme gebeten. Die europäische Kommission hat CESR weiterhin gebeten, in den Bericht zur Äquivalenz eine Beschreibung der in jedem Land eingesetzten Durchsetzungsmechanismen aufzunehmen. Die endgültige Stellungnahme durch CESR wird von der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni erbeten. Die Frist für Stellungnahmen zur Kommentierung des CESR-Entwurfs läuft am 27. Mai 2005 ab. CESR wird am Nachmittag des 18. Mai 2005 eine öffentliche Anhörung in ihren Räumen in Paris veranstalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

 

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CESRs Entwurf eines Äquivalenzberichts (1048 KB)

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Pressemitteilung (69 KB).

 

 

29. April 2005: Zwölfter britischer Webcast zum Übergang zu IFRS

 

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die zwölfte Sendung lief am Donnerstag, dem 28. April 2005, und widmete sich in Fortsetzung der Sendung vom 22. Juli 2004 weiteren Fragen, die sich aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ergeben. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

 

 

27. April 2005: Stellungnahmen zur Arbeitsweise und IFRIC erbeten

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF) haben zwei englischsprachige Dokumente mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht:

 

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Due Process of IASB: Draft Handbook of Consultative Arrangements (Arbeitsweise des IASB: Entwurf eines Handbuchs zu Beratungsvorgängen; 219 KB)

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IFRIC - Review of Operations: Consultative Document (IFRIC - Überprüfung der Arbeitsweise: Beratungsdokument; 299 KB)

 

Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 31. Juli 2005.

 

 

26. April 2005: IASB erweitert seine KMU-Arbeitsgruppe

 

Der IASB hat seine Arbeitsgruppe zur Rechnungslegung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) um weitere Ersteller und Adressaten von KMU-Abschlüssen sowie weitere Personen mit ausgewiesener KMU-Expertise erweitert. KMU sind Untenrehmen, die (a) nicht öffentlich rechnungslegungspflichtig sind und (b) allgemeine Abschlüsse für externe Adressaten erstellen. Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Website des IASB.

 

 

23. April 2003: Mitschrift von der IASB-Sitzung mit dem FASB

 

Am Donnerstag und Freitag, den 21.-22. April 2005, hielt der IASB eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) ab. Wir haben unsere Mitschrift in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

23. April 2005: Update zur Rechnungslegung in China

 

Unsere internationalen Kollegen haben die Jahresausgabe 2004 zu Neuerungen in der Rechnungslegung in China herausgebracht (in englischer Sprache, 62 KB). Diese Ausgabe enthält einen umfassenden Rückblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Regierungsunternehmensstandards sowie auf Hinweise, die im Jahr 2004 in der Volksrepublik China vom Finanzministerium, der chinesischen Börsenaufsichtskommission und der chinesischen Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegeben worden sind. Frühere Ausgaben des Updates finden Sie hier.

 

 

22. April 2005: EU nimmt Stellung zum „Fahrplan“ der SEC

 

Die EU-Kommission stellte den Fortschritt, der zwischen der EU und der SEC erzielt wurde (siehe Nachricht weiter unten) in einer Presseerklärung mit dem Titel Rechnungslegungsstandards: EU Kommissar McCreevy sieht Übereinstimmung mit der SEC als Fortschritt in Richtung Äquivalenz, heraus (in englischer Sprache, 77 KB). Der Bezug auf „Äquivalenz“ betrifft eine Studie, die derzeit von der Europäischen Kommission durchgeführt wird, um beurteilen zu können, ob US-amerikanische, kanadische und/oder japanische Rechnungslegungsgrundsätze den IFRS gleichwertig sind und deswegen für nichteuropäische Unternehmen auf dem europäischen Kapitalmarkt zulässig sein sollten. Hier ist ein Auszug aus der Presseerklärung von Kommissar McCreevy:

 

Ich begrüße den konstruktiven Ansatz sehr, den die SEC im Vorantreiben dieser wichtigen Sachverhalte verfolgt. Wir werden eng zusammenarbeiten, um für einen stärkere Angleichung von IFRS und US GAAP zu werben und die Beseitigung des Erfordernisses einer Überleitung auf US GAAP für ausländische private Emittenten zu erreichen. Dies sind wesentliche Schritte auf dem Weg in Richtung hochwertiger weltweiter Rechnungslegungsstandards, die die Europäische Union stark unterstützt. Ohne Frage bleibt noch viel zu tun, aber der Zug hat sich jetzt in Bewegung gesetzt. Standardsetzer der internationalen Rechnungslegung, Anwender, Emittenten, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden müssen nun ihre Anstrengungen verstärken und diese einmalige Gelegenheit ergreifen. Sie müssen sich klare Ziele setzen und die notwendige Konvergenz, Konsistenz und Durchsetzung erreichen. Ich werde alle Beteiligten in Europa dazu anhalten, ihren Beitrag zu leisten.

 

 

22. April 2005: Die Version 2005 des UK FRSSE ist herausgekommen

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat die Version 2005 seines Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) herausgebracht. Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der FRSSE ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde, indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als klein eingestuft werden (gegenwärtig im Allgemeinen jene Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 5,6 Mio. Pfund erzielen). Kleinere Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit. Kleinere Unternehmen, die sich gegen eine Anwendung von FRSSE entscheiden, unterliegen weiterhin der vollen Bandbreite der britischen Rechnungslegungsstandards und -interpretationen. Presseerklärung und FRSSE können Sie von der Internetseite des ASB herunterladen (in englischer Sprache).

 

 

22. April 2005: Der „Fahrplan“ der SEC zur Beseitigung der IFRS-Überleitung

 

William Donaldson, der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), und Charles McCreevy, der EU-Binnenmarktkommissar, trafen sich gestern in Washington, um über eine Anzahl von Themen von beiderseitigem Interesse für die SEC und die Europäische Union zu sprechen. Darunter waren auch die Ausweitung der Anwendung hochwertiger weltweiter Rechnungslegungsstandards und die Beseitigung der Überleitung auf US GAAP für IFRS-Bilanzierer. Die SEC veröffentlichte eine Pressemitteilung (in englischer Sprache), in der unter anderem folgendes erklärt wird:

 

Der Vorsitzende Donaldson bekräftigte seine Unterstützung für das Konvergenzprogramm, das derzeit gemeinsam vom International Accounting Standards Board und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) betrieben wird. Der Vorsitzende Donaldson sprach mit Kommissar McCreevy auch über einen „Fahrplan“, der vom Stab der SEC entwickelt wurde und der die notwendigen Schritte aufzeigt, die für eine Beseitigung der Überleitung von Abschlüssen ausländischer Emittenten, die die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwenden, auf US GAAP nötig sind. Der Fahrplan zielt auf eine möglichst frühzeitige Beseitigung der Überleitung zwischen dem gegenwärtigen Zeitpunkt und spätestens im Jahr 2009 ab.

 

 

22. April 2005: „Ein Regulierer blickt auf die Konvergenz“

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Artikel ihres leitenden Rechnungslegers (Chief Accountant), Donald T. Nicolaisen, mit dem Titel „Ein Regulierer blickt auf die Konvergenz“ zur allgemeinen Verbreitung freigegeben. Nicolaisen beginnt seinen Beitrag wie folgt:

 

Auf den folgenden Seiten erläutere ich, warum ich der Ansicht bin, dass die Tendenz hin zur Verwendung von einem Kanon weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards sowohl für den globalen Kapitalmarkt als auch für Anleger und Gläubiger (insgesamt: die Investoren) gut ist. Ich erörtere auch, was dieser Trend meines Erachtens für den US-amerikanischen Kapitalmarkt bedeutet. In Beantwortung einer Frage, die mir häufig gestellt wird, versuche ich, einen möglichen Fahrplan aufzuzeigen, wie man das SEC-Erfordernis nach einer Überleitung der von ausländischen Emittenten unter IFRS erstellten Abschlüsse auf die Vorschriften nach US GAAP eliminieren kann. Weiterhin beschreibe ich Faktoren, von denen ich glaube, dass sie zu einer erfolgreichen Einführung und zu einer weit verbreiteten Akzeptanz und Anwendung von IFRS beitragen können und die, wenn sie nicht angegangen werden, den Fortschritt in dieser Sache behindern könnten. Abschließend bringe ich meine Meinung zum Ausdruck, dass, wenn man den maximalen Nutzen aus einem einheitlichen Kanon von Rechnungslegungsstandards – IFRS – ziehen möchte, alle beteiligten Parteien bei den Interpretationsfragen, die sich aus der Anwendung ergeben, zusammenarbeiten müssen.

 

Klicken Sie hier für die Ausführungen von Nicolaisen (in englischer Sprache).

 

 

22. April 2005: Agenda für die Mai-Sitzung des ARC

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) wird zu seiner nächsten Sitzung am 20. Mai 2005 in Brüssel zusammenkommen. Die veröffentlichte Agenda (in englischer Sprache, 17 KB) enthält folgende Sachverhalte mit IFRS-Bezug:

 

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Formale Abstimmung zur Übernahme der Ergänzungen zu IAS 39 und SIC-12

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Formale Abstimmung zur Übernahme von IFRS 6, Ergänzung zu IAS 19, IFRIC 4 und IFRIC 5

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Informationen zum Stand der Dinge bezüglich IFRIC 3 (die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte vorgeschlagen, dass die Europäische Kommission IFRIC 3 für Europa nicht ´übernimmt)

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Akzeptanz der IFRS auf dem US-amerikanischen Kapitalmarkt und die Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

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IFRS und Europäische Amtliche Statistik– eine Präsentation von Eurostat

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das Projekt des IASB zur Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für KMU – Erörterung des Antwortentwurfs der Kommission auf den Fragebogen des IASB

 

 

21. April 2005: Konferenz zu Konvergenz am 24. Juni

 

Der IASB, der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) veranstalten gemeinsam eine Konferenz zum Thema Konvergenz: Die Zukunft internationaler Rechnungslegung weltweit, die am Freitag, den 24. Juni, in London stattfinden wird. Diese eintägige Konferenz wendet sich an Finanz- und Rechnungswesenvorstände von bei der SEC registrierten Unternehmen, börsennotierte Unternehmen und andere Interessierte. Vertreter von IASB und FASB werden ihre Pläne zur Konvergenz von Rechnungslegungsstandards erörtern, und Vertreter der SEC werden die Auswirkungen der Konvergenz auf die bei der SEC registrierten Unternehmen erklären. Unter den Vortragenden werden Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, und Bob Herz, der Vorsitzende des FASB sein. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Konferenz zu erhalten (in englischer Sprache).

 

 

21. April 2005: Strukturierte Finanzierungsvereinbarungen

 

In seinen englischen Anmerkungen vor der Bond Market Association gestern in New York erörterte der Vorsitzenden der SEC, William H. Donaldson, unter anderem Rechnungslegungssachverhalte mit Bezug auf strukturierte Finanzierungsvereinbarungen. Die Anmerkungen von Donaldson sind sowohl unter IFRS als auch unter US GAAP von Relevanz:

 

Strukturierte Finanzierungsvereinbarungen

 

Die letzte Regulierungsinitiative, zu der ich mich äußern möchte, betrifft die komplizierten strukturierten Finanzierungstätigkeiten, in die sich Finanzinstitute mit ihren Firmenkunden begeben. Im Mai vergangenen Jahres bat die Kommission gemeinsam mit den Bankaufsichtsbehörden auf Bundesebene um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen überbehördlichen Äußerung bezüglich dieser Aktivitäten. Diese Hinweise betonten, dass es unerlässlich ist, dass Finanzintermediäre sorgfältig darauf achten, nicht mit Produkten befasst zu werden, die darauf ausgelegt sind, gesetzliche oder Rechnungslegungsforderungen zu umgehen.

Lassen Sie uns festhalten, was als anerkannt vorauszusetzen ist. Wir werden wohl alle darin übereinstimmen, dass wir nicht zum Handel auf einer nigerianischen Barkasse zurückkehren können, zu Flugsauriern und Jedis, wobei Bankiers, Rechtsanwälte und Rechnungsleger fieberhaft daran arbeiten, immer kompliziertere Transaktionen zu entwickeln, die keinem legalen Geschäftszweck dienen, sondern nur dazu gedacht sind, ein attraktives Jahresergebnis zeigen zu können. Es besteht inzwischen allgemeine Übereinstimmung, dass die Anbieter finanzieller Dienstleistungen für die Transaktionen, die sie ihren Kunden zu entwickeln und durchzusetzen helfen, verantwortlich zu halten sind, mit ihrem Ruf und bisweilen auch gesetzlich.

Strukturierte Finanzierungsgeschäfte stellen für den Markt oder die Marktteilnehmer kein Problem dar, solange sie ordentlich angegeben werden und legitimen Geschäftszwecken dienen – so wie eine tatsächliche Risikoübertragung, eine tatsächliche Absicherung einer Schuld oder ein realen Zufluss von Drittkapital. Firmen bedürfen oft komplizierter Strukturen, um diese Ziele in möglichst effektiver Art und Weise zu erreichen, und es ist niemandem vorzuwerfen, wenn er die klügsten Köpfe aus Finanzwesen, Recht und Rechnungslegung zusammenbringt, um seinem Mandanten eine optimale Strategie anbieten zu können. Genau diese Fachleute müssen aber auch erkennen, dass sie die wahren Gründe des Mandanten für diese Transaktion nicht ignorieren können. Wir müssen uns absolut im Klaren darüber sein, dass das Erreichen eines bestimmten Rechnungslegungsergebnisses nicht ein legitimes Unternehmensziel an sich ist.

 

 

20. April 2005: Mitschrift vom ersten Tag des IASB April-Meetings

 

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung am Dienstag, den 19. April 2005, ab. Wir haben unsere Mitschrift in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

20. April 2005: EFRAG übermittelt Stellungnahme zur Fair Value Option an den IASB

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zur Ergänzung zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Die Fair Value Option: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme kann von EFRAGs Website heruntergeladen werden.

 

 

20. April 2005: EFRAG schlägt Übernahme der Ergänzung zu IAS 39 vor

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Website den Vorschlag eines Briefs eingestellt, in welchem Sie der Europäischen Kommission die Übernahme der jüngsten Ergänzung zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten konzerninternen Geschäften des IASB zur Anwendung in Europa empfiehlt. EFRAG bitte um Stellungnahmen bis zum 16. Mai 2005.

 

 

19. April 2005: IAS Plus Newsletter für das 1. Quartal 2005 eingestellt

 

Unsere internationalen Kollegen haben die neueste Ausgabe unseres IAS Plus Newsletters in einer weltweiten und der asiatisch-pazifischen Version eingestellt. Der englischsprachige Newsletter, der quartalsweise erscheint, berichtet über die jüngsten Tätigkeiten des IASB und des IFRIC sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung. Die asiatisch-pazifische Ausgabe besteht aus denselben Inhalten wie die weltweite Ausgabe, enthält aber zusätzlich noch Länderupdates für die Länder des asiatisch-pazifischen Raums.

 

bullet asiatisch-pazifische Ausgabe April 2005 (224 KB)
bullet weltweite Ausgabe April 2005 (177 KB).

 

Vergangene Ausgaben finden Sie hier.

 

 

19. April 2005: Aktuelles zum Public Sector Accounting Standards Board

 

Im November 2004 wurde das Komitee des Öffentlichen Sektors (Public Sector Committee, PSC) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) zum International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) umgestaltet. Der IPSASB entwickelt Standards für die Rechnungslegung und die Finanzberichtserstattung von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Gebietskörperschaften. Diese Standards fußen grundsätzlich auf den IFRS, und gewinnorientierte Staatsunternehmen müssen die IFRS unmittelbar anwenden. Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige Ausgabe des IPSASB Updates vom April 2005 eingestellt, die erste Ausgabe des Newsletters des öffentlichen Sektors von IFAC seit der Umwandlung des PSC in den IPSASB. Der Newsletter berichtet über die im Rahmen der Märzsitzung 2005 des IPSASB gefassten Beschlüsse und enthält eine Zusammenfassung des aktuellen Arbeitsprogramms des IPSASB. Klicken Sie hier für das englischsprachige IPSASB Update vom April 2005 (168 KB).

 

 

18. April 2005: EU wird IAS-Verordnung 2007 überprüfen

 

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website unter der Rubrik Binnenmarkt eine aktualisierte Fassung des Evaluierungsplans 2005 - 2009 veröffentlicht. Mit diesem Plan soll der Erfolg einer ganzen Reihe von Binnenmarktinitiativen überprüft werden. Der Plan sieht u.a. eine Überprüfung des Erfolgs der Verordnung 1606/2002 (die IAS-Verordnung) für 2007 vor.

 

 

18. April 2005: IASB tagt mit FASB nun am 21. und 22. April 2005

 

Die für diese Woche angesetzte Sitzung von IASB und dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) wird am Donnerstag und Freitag, 21. und 22. April 2005, stattfinden. Die ursprüngliche Ankündigung des Boards (siehe unsere Berichterstattung vom 8. April 2005) sah eine Sitzung nur für Donnerstag, den 21. April 2005, vor. Die Tagesordnung für die zweitägige Sitzung finden Sie hier.

 

 

16. April 2005: Accounting Roundup Rückschau 1. Quartal 2005

 

Auf unserer internationalen Website wurde die Rückschau auf das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (632 KB). Im ersten Quartal 2005 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetzer und Regulierer eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen FASB Interpretationen, FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF), SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), IFRS und dergleichen mit Einfluss auf die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensverfassung heraus. Accounting Roundup: 1st Quarter in Review-2005 gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichts- und berufsrechtlicher Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen in erster Linie aus den Accounting Roundup Newslettern, die im ersten Quartal 2005 erschienen sind und wurden gegebenenfalls aktualisiert. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

15. April 2005: IFAC schlägt neue Anforderungen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung für Wirtschaftsprüfer vor

 

Unlängst freigegebene Vorschläge der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) rufen Prüfer zu einem vertieften Kenntnisstand in drei Gebieten auf: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung und Finanzberichterstattung sowie IT. Diese vertieften Kenntnisse sind umfassender als jene, die von anderen Rechnungslegern erwartet werden. Die Vorschläge sind in einem Entwurf mit dem Titel Kompetenzanforderungen für Prüfer (Competence Requirements for Audit Professionals, in englischer Sprache, 128 KB) niedergelegt. Dem Entwurf zufolge müssten Personen eine Zeit mit relevanter praktischen Erfahrungen nachweisen (üblicherweise ein Minimum von drei Jahren), bevor sie in nennenswerter Weise Mandatsverantwortung bei Finanzprüfungen übernehmen. Für Finanzprüfungen in bestimmten Branchen (wie beispielsweise Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und bestimmte Umgebungen (wie z.B. länderübergreifende Prüfungen) sieht der vorgeschlagene Standard vor, dass der betreffende Prüfer fachliche Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, die maßgebliche Umgebungen oder Branchen betreffen. Die Abgabefrist für Stellungnahmen endet am 15. Juli 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

15. April 2005: SEC verschiebt Datum der Befolgung der Regeln zu Aktienoptionen

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Zeitpunkt der Befolgung des FASB Standards 123(R) Aktienbasaierte Vergütung verschoben. Nach FAS 123(R) wären registrierte Unternehmen verpflichtet, den Standard zu Beginn der ersten Zwischenberichts- oder Abschlussperiode anzuwenden, die nach dem 15. Juni 2005 beginnen (nach dem 15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen). Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr hätte dies bedeutet, dass die erstmalige Anwendung von FAS 123(R) in deren drittem Quartal hätte erfolgen müsse. Die neue Regel der Kommission gestattet Unternehmen, FAS 123(R) erst mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres, das nach dem 15. Juni 2005 beginnt (15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen), anzuwenden. Ein bei der SEC registriertes Unternehmen, das nicht ein kleines mit Geschäftsjahresende zum 30. Juni 2005 ist, muss FAS 123(R) erstmals in jenem Quartalsbericht befolgen, dessen Berichtsperiode am 1. Juli 2005 beginnt. Die neue Regel der Kommission führt nicht zu Änderungen an der durch FAS 123(R) vorgesehenen Bilanzierungsweise - nur am Datum der Berücksichtigung. FAS 123(R) fordert wir IFRS 2, dass Unternehmen den beizulegenden Zeitwert ihrer an Mitarbeiter ausgegebenen Aktienoptionen als Personalaufwand erfassen. IFRS 2 trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

14. April 2005: Bewerber für Public Sector Standards Board gesucht

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) sucht Mitglieder für den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB, das International Accounting Standards Board für den öffentlichen Sektor). Der IPSASB (vormals unter dem Namen Public Sector Committee bekannt) entwickelt Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung von Regierungen und anderer Gebietskörperschaften. Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2005 erbeten. Klicken Sie hier für mehr Informationen (in englischer Sprache).

 

 

14. April 2005: McCreevy: Grenzen von Rechnungslegungsstandards

 

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sprach letzte Woche in Dublin über die Grenzen von Rechnungslegungsstandards:

 

Während wir einen Rahmen brauchen, der das Risiko von Betrug und Fehlverhalten minimiert, wenn wir Investorvertrauen erhalten und fördern wollen, sollten sich Anleger nicht täuschen lassen. Strengere Regeln und Gesetze können dabei helfen, fehlerhafte Bilanzierung auszumerzen. Aber kreative Bilanzierung wird es immer geben - selbst das infolge der jüngsten Entwicklungen bei der Setzung internationaler Standards zu einer größeren Herausforderung wird. Darum müssen nicht geschäftsführende Direktoren, Fondsmanager, Banker, Lieferanten und andere Interessengruppen um des finanziellen Gesundheitszustands eines Unternehmens Willen so viele Fragen stellen, die veröffentlichte Geschäftsberichte nicht beantworten.

Veröffentlichte Berichte sind immer wie ein Bikini - viel interessanter wegen der Dinge, die sie bedecken als was sie aufdecken - unabhängig von immer präziseren Rechnungslegungsstandards.

 

Klicken Sie hier, um McCreevys Rede herunterzuladen (in englischer Sprache, 75 KB). Siehe ferner unsere Nachrichten vom 5., 6. und 13. April 2005 zu Reden mit IFRS-Bezug des Kommissars.

 

 

14. April 2005: Ergänzung zu IAS 39 hinsichtlich konzerninterner Absicherungen

 

Der IASB hat eine Ergänzung zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben. Danach darf das Währungsrisiko einer erwarteten, aber hochwahrscheinlichen konzerninternen Transaktion als Grundgeschäft im Konzernabschluss designiert werden, vorausgesetzt, dass das Geschäft in einer Währung denominiert ist, die nicht der funktionalen Währung des Unternehmens, das das Geschäft abschließt, entspricht und dass das Währungsrisiko auf den Konzernabschluss durchschlägt. Die Ergänzung sieht ferner vor, dass, sollte die Absicherung eines erwarteten konzerninternen Geschäfts für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren, jedweder Erfolg, der gemäß den Bilanzierungsregeln von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 unmittelbar im Eigenkapital erfasst wurde, in denselben Perioden in die GuV umzubuchen ist, in denen sich das gesicherte Geschäft auf die Konzern-GuV auswirkt. Die Ergänzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung empfohlen wird. Mit dieser Ergänzung wird ein Unterschied zu US GAAP beseitigt, der mit der Verabschiedung von IAS 39 im Dezember 2003 entstanden ist, weil die Ergänzung die Anwendung der Bilanzierungsregeln bei Bestehen von Sicherungsbeziehungen bei erwarteten konzerninternen Geschäften nicht zuließ. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 55 KB).

 

 

14. April 2005: Die zukünftige Rolle des britischen Accounting Standards Boards

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat den Entwurf eines Verfahrensstandards mit dem Titel Standardsetzung in einer sich ändernden Umwelt: Die Rolle des Accounting Standards Board (Accounting Standard-setting in a Changing Environment: The Role of the Accounting Standards Board) veröffentlicht. In dem Entwurf wird die zu beratende Sichtweise des ASB über seine zukünftige Rolle dargestellt, einschließlich

 

bullet seinem Beitrag bei der Entwicklung und Einführung von IFRS
bullet seiner Einflussnahme auf die Verfahrensweisen bei Rechnungslegungsstandards in der EU, einschließlich der Durchsetzung von IFRS
bullet der Erreichung einer Konvergenz von britischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und
bullet der Bereitstellung von Hinweisen bei der Anwendung von IFRS, sollte es keine Hinweise von IFRIC geben.

 

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des britischen ASB (in englischer Sprache). Den Entwurf können Sie unmittelbar von der Website des ASB beziehen (in englischer Sprache, 169 KB).

 

 

14. April 2005: SEC ergänzt Formblatt 20-F für IFRS-Anwender

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Ergänzungen an Formblatt 20-F angenommen, um ausländischen Emittenten entgegen zu kommen, die die Grundlage ihrer Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2007 oder früher auf IFRS ändern. Die Ergänzungen sind verbunden mit bestimmten Angabepflichten durch all ausländischen Emittenten, die die IFRS innerhalb eines Geschäftsjahres zum ersten Mal anwenden. Die Kommission hat damit gleichwohl nicht ihr Erfordernis geändert, eine Überleitungsrechnung für bestimmte Posten auf US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze zu verlangen. Der Presseerklärung (in englischer Sprache) zufolge "übernimmt die Kommission diese Ergänzung, um die Anwendung der IFRS als hochwertiger Kanon von Rechnungslegungsstandards zu fördern und Unternehmen zur Anwendung zu ermutigen." Klicken Sie hier für die endgültige SEC-Regel (in englischer Sprache, 220 KB). Der wesentlichen Änderungen bestehen in Folgendem:

 

bullet Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, müssen ihren Unterlagen grundsätzlich die geprüften Abschlüsse von drei Jahren beifügen, wobei diese auf derselben Grundlage erstellt sein müssen. Nach der Ergänzung sind in Frage kommende Emittenten berechtigt, die GuV, den Eigenkapitalspiegel sowie die Kapitalflussrechnung lediglich für zwei statt drei Jahre einzureichen, wobei die Abschlüsse nach IFRS erstellt sein müssen und die Registrierungsunterlagen im ersten Jahr der Anwendung diesbezüglich ausreichende Angaben enthalten müssen. Um von dieser Erleichterung Gebrauch machen zu können, muss ein ausländischer Emittent die IFRS zum ersten Mal für das oder vor dem Geschäftsjahr anwenden, die an oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen.
bullet Die Ergänzung sieht auch bestimmte Angaben durch Emittenten vor, die IFRS im Geschäftsjahr zum ersten Mal anwenden. Diese Anforderungen beziehen sich auf Sachverhalte, bei denen ein Emittent von Übergangswahlrechten bei der Bewertung Gebrauch gemacht hat, die einem erstmaligen IFRS-Anwender zustehen, und auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Überleitung von den vom Emittenten zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS.

 

 

13. April 2005: Kommissar McCreevy spricht erneut über IFRS-Themen

 

Zum dritten Mal in diesem Monat sprach EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy öffentlich über Themen im Zusammenhang mit dem IASB und den IFRS. Im Rahmen eines Frühstücksgespräch des Europäischen Politikzentrums am 7. April 2005 erörterte McCreevy die Konvergenz von IFRS und US GAAP und die Führung internationaler Standardsetter wie der IASB. Zu letztgenanntem sagte der Kommissar:

 

Die Führung von, die Finanzierung von, die Beteiligung an und die Rechenschaft von internationalen Standardsettern, insbesondere des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) wird Gegenstand einer erhitzten Debatte.

Die Kommission arbeitet hart daran, den gegenwärtigen Reformprozess innerhalb des International Accounting Standards Board (IASB) zu beeinflussen. Wir sehen ferner sehr genau auf die Vereinbarungen, die für den International Auditing and Assurance Board (IAASB) vorgeschlagen wurden, der die Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) ausarbeiten.

Die Führung internationaler Standardsetter steht ganz oben auf unserer Agenda und wird dort über die nächsten Monate auch bleiben. Während meines Besuchs in den USA beabsichtige ich, mit dem Vorsitzenden der IASB-Stiftung Paul Volcker zu sprechen, um auszuloten, wie wir diese am besten erreichen können. Wir werden diese Themen auch bei unseren Gesprächen mit den anderen Gesprächspartnern ansprechen.

 

Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 77 KB). Siehe ferner unsere Nachrichten vom 5. und 6. April 2005 hinsichtlich anderer Reden des Kommissars zu IFRS.

 

 

13. April 2005: Kandidaten für den Standardbeirat gesucht

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung suchen nach Kandidaten für die Besetzung des Standardbeirats des IASB (Standards Advisory Council, SAC). Als Kandidaten kommen Finanzdirektoren von Unternehmen, Analysten mit Rechnungslegungskenntnissen, Partner von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Erfahrung in der Prüfung von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, Geschäftsführer internationaler Finanz- und Entwicklungsagenturen sowie anderweitige höhergestellter Vertreter von öffentlichen Organisationen in Frage. Von den SAC-Mitgliedern wird erwartet, dass sie an drei bis vier zweitägigen Sitzungen pro Jahr teilnehmen, die üblicherweise in London stattfinden. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die IASC-Stiftung erstattet keine Reisekosten und zahlt keine Gebühren oder Anerkennungshonorare. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 27 KB)

 

 

13. April 2005: Elizabeth Hickey ist neuer Fachlicher Direktor des IASB

 

Der IASB hat Elizabeth Hickey mit Wirkung zum 1. Mai 2005 zum Direktor für Fachliche Tätigkeiten berufen. Sie folgt Kevin Stevenson, der in seine Heimat Australien als Partner der Global Capital Markets Group von PricewaterhouseCoopers zurückkehrt. Frau Hickey war seit Ausgust 2003 Direktor für Aus- und Weiterbildung der IASC-Stiftung. Zuvor war sie Partner bei Ernst & Young in Neuseeland und leitete den Financial Reporting Standards Board des Landes. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 117 KB).

 

 

12. April 2005: Ergebnisse der Konvergenzsitzung von IASB und ASBJ

 

Der japanische Accounting Standards Board (ASBJ) hat eine Zusammenfassung der Konvergenzsitzung von IASB und ASBJ herausgegeben, die im März 2005 in Tokio stattfand (in englischer Sprache, 57 KB). Nach dem Protokoll sind die beiden Boards übereingekommen, in einer ersten Projektphase Konvergenzsachhalte bei den folgenden fünf Standards zu verfolgen:

 

bullet

Bewertung von Vorräten (IAS 2)

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Segmentberichterstattung (IAS 14)

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Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

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Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei ausländischen Tochterunternehmen (IAS 27)

bullet

Renditeimmobilien (IAS 40)

 

Auch wenn sich die zwei Boards auf diese fünf Themenblöcke verständigt haben, sollen der Ankündigung des ASBJ zufolge "weitere Schritte erst bekannt gegeben werden, wenn man klarer sehe". Die nächste Konvergenzsitzung beider Boards wird im September 2005 in London stattfinden.

 

 

12. April 2005: FEE-Studie zu IFRS-Auswirkungen im Prüfungsbericht

 

Der Europäische Verband der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel Berichterstattung über Sachverhalte in Bezug auf übernommene IFRS und mögliche Auswirkungen auf den Prüfungsbericht herausgegeben. Nach der IAS-Verordnung der Europäischen Union müssen börsennotierte Konzerte ihre Konzernabschlüsse ab 2005 auf Grundlage der IFRS aufstellen, die durch die Europäische Kommission übernommen worden sind. Weil die übernommenen IFRS infolge von Zeitverzögerungen oder Aussparungen (Carve-outs) wie bei IAS 39 nicht notwendigerweise mit den vollständigen IFRS übereinstimmen, muss man die sachgerechte Formulierung bei der Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht und bei der Angabe zu den Bilanzierungsmethoden sehr vorsichtig abwägen. Das Diskussionspapier der FEE geht den folgenden Fragestellungen nach:

 

bullet

Wie soll das Rechnungslegungssystem bei der Angabe über den angewendeten Bilanzierungsmethoden im Anhang des Abschlusses bezeichnet werden?

bullet

Soll ein Unternehmen den Umstand angeben, wenn es gleichzeitig in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS bilanziert?

bullet

Wie soll das Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht bezeichnet werden? Kann es einen Unterschied zwischen der Beschreibung im Prüfungsbericht und der Bezeichnung des verwendeten Rechnungslegungssystems in den Bilanzierungsmethoden geben?

bullet

Würde ein Bezug auf das Europäische Rechnungslegungssystem außerhalb der EU eindeutig verstanden?

 

FEE erbittet Stellungnahmen zu den im Diskussionspapier aufgeworfenen Sachverhalten bis zum 31. Mai 2005. Das Diskussionspapier der FEE können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 129 KB).

 

 

11. April 2005: Endgültige amtliche Verlautbarung von der 30. Jahreskonferenz von IOSCO

 

Die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hielt ihre 30. Jahreskonferenz in der Zeit vom 4.-7. April 2005 in Colombo, Sri Lanka ab. IOSCO ist die weltweite Vereinigung der Wertpapier- und Terminbörsenaufsichtsbehörden der Welt. Das Abschlusskommunique der Sitzung (in englischer Sprache, 293 KB) wiederholt IOSCOs seit langem bestehende Unterstützung für IFRS und berichtet über eine Studie zur Beaufsichtigung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer:

 

8.1 International Financial Reporting Standards (IFRS). Auf dieser Jahreskonferenz hat IOSCO die Gelegenheit genutzt, seine Unterstützung für die Arbeit des International Accounting Standards Board (IASB) erneut zum Ausdruck zu bringen und seine Mitglieder zu ermutigen, Abschlüsse zu akzeptieren, die nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt sind und für eine grenzüberschreitende Notierung mit zusätzlichen Überleitungen oder Angaben zur Erfüllung nationaler Standards eingereicht werden. Zusätzlich hat IOSCO diejenigen Mitglieder ermutigt, die immer noch ergänzende Maßnahmen nutzen, ihre Beurteilung hinsichtlich dieses Erfordernisses fortzusetzen, in der Hoffnung, dass derartige Überleitungen in absehbarer Zukunft nicht mehr notwendig sein werden.

 

IOSCO arbeitet ferner an der Ausarbeitung von Verfahrensregeln, mit denen seine Mitglieder zur Zusammenarbeit und Abstimmung hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Auslegungen und Durchsetzung von IFRS ermutigt werden. Ein Konsultationspapier, in welchem die Möglichkeiten eines derartigen Ansatzes sowie die zu übernehmenden Prinzipien und deren Einführung dargestellt werden, ist an die Mitglieder von IOSCO verteilt worden. IOSCO stellt sich vor in der Lage zu sein, ein endgültiges Modell in der zweiten Jahreshälfte 2005 zu bestätigten, gerade rechtzeitig, um es bei der Durchsicht der Jahresabschlüsse 2005 anzuwenden.

 

8.2 Regulierung und Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüfer. Als Antwort auf das weit verbreitete Interesse an der Abwicklung und Qualität von Prüfungen und an der Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüfer hat IOSCO kürzlich eine Studie zur Regulierung und Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüfer in verschiedenen Ländern durchgeführt. Die Studie ergab, dass IOSCOs Prinzipien zur Beaufsichtigung und Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers in den meisten entwickelten und einigen Schwellenmärkten weitgehend umgesetzt worden sind, auch wenn bei den angewendeten Ansätzen und Strukturen eine erhebliche Streuung besteht. IOSCO ist gegenwärtig dabei, die Untersuchungsergebnisse auszuwerten und mögliche Änderungen an den Aufsichtsregeln der IOSCO zu erwägen.

 

 

11. April 2005: Fragebogen zu Ansatz und Bewertung bei KMU

 

Der IASB hat einen Fragebogen des Stabs zu möglichen Änderungen der in den IFRS enthaltenen Ansatz- und Bewertungsprinzipien bei der Verwendung in den IASB Standards zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der IASb beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch mit den Erstellern und Adressaten der KMU-Abschlüsse abzuhalten, vermutlich im September 2005, um mögliche Ansatz- und Bewertungsänderungen zu erörtern. Der Fragebogen wurde vom Stab des IASB als Mittel entwickelt, um Sachverhalte zu eruieren, die bei diesen Gesprächen am Runden Tisch diskutiert werden sollen. Antworten werden bis zum 31. Mai 2005 erbeten. Der Fragebogen enthält zwei Fragen:

 

Frage 1: Was sind die Gebiete, auf denen mögliche Erleichterungen für KMU im Hinblick auf die Ansatz- und Bewertungsprinzipien denkbar sind? Geben Sie bei Ihrer Antwort bitte an:
bullet das genaue Ansatz- oder Bewertungsproblem, dem ein KMU bei Anwendung der IFRS ausgesetzt ist;
bullet die genauen Geschäftsvorfälle oder Umstände, die das Ansatz- oder Bewertungsproblem für ein KMU bei Anwendung der IFRS hervorrufen;
bullet warum dies ein Problem darstellt; und
bullet wie das Problem gelöst werden könnte.

Frage 2: Geben Sie bitte jene in den IFRS geregelten Sachverhalte an, die nach Ihrer Erfahrung für die KMU-Standards entbehrlich sind, weil diese kaum bei KMU auftreten. Sollten diese dennoch vorkommen, würden die Standards das KMU verpflichten, seine sachgerechte Bilanzierungsmethode durch Blick auf die maßgeblichen IFRS abzuleiten.

 

Der englischsprachige Fragebogen (102 KB) und die begleitende Pressenotiz (69 KB) können von der Website der IASB bezogen werden.

 

 

11. April 2005: Informationen zum Weltkongress der Rechnungsleger 2006

 

Der 17. Weltkongress der Rechnungsleger (World Congress of Accountants, WCOA) wird vom 13.-17. November 2005 in Istanbul stattfinden. Die Workshops und Plenarveranstaltungen werden rund um das Thema Weltweite Schaffung von Wirtschaftswachstum und Stabilität organisiert. Die Sitzungsthemen beinhalten die Schaffung von Wirtschaftswachstum und Stabilität über einen Berufsstand der Rechnungsleger in Entwicklungsländern, weltweite Kapitalmarktstabilität und der Berufsstand der Rechnungsleger sowie die Rolle der Wirtschaftsprüfer hinsichtlich ihres Wertschöpfungsbeitrags weltweit. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des WCOA-2006.

 

 

11. April 2005: Ausgabe 1/2005 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

 

Die Ausgabe 1/2005 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (88 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter.

In der aktuellen Ausgabe berichten wir über die Verkündung des Bilanzrechtsreformgesetzes, den Prozess und den Stand des Endorsements in der EU, die jüngsten Verlautbarungen des IASB - IFRS 6 und die Ergänzungen zu IAS 19 und 39 - sowie über die die jüngsten Verlautbarungen des IFRIC.

 

 

11. April 2005: Heads Up-Newsletter von Deloitte zu aktienbasierter Vergütung

 

In unserer Nachricht vom 30. März 2005 berichteten wir über das SEC Staff Accounting Bulletin (SAB) Nr. 107 Aktienbasierte Vergütungen, das sich mit Bewertungs- und anderen Bilanzierungsfragen von aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen börsennotierter Unternehmen nach FASB Statement 123(R) Aktienbasierte Vergütung befasst. Für börsennotierte Unternehmen ist die Bewertung nach Standard 123(R) der von IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung ähnlich. Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Spezialausgabe des Heads Up-Newsletters herausgebracht, der sich mit SAB 107 befasst. Klicken Sie hier, um den Heads Up-Newsletter zu SAB 107 herunterzuladen (in englischer Sprache, 144 KB)

 

 

11. April 2005: Unsere Stellungnahme auf das Stabspapier zur Fair Value Option aus IAS 39

 

Deloitte Touche Tohmatsu haben ihre Stellungnahme zum IASB Stabspapier Vorgeschlagene Ergänzung an IAS 39: Die Fair Value Option - Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen vom 23. März 2005 eingereicht. Das Stabspapier gibt einen Überblick über die verschiedenen Alternativen auf Grundlage der vorläufigen Boardbeschlüsse. Unserer Stellungnahme liegt nur das kurze Papier zugrunde, eine vollständige und eingehendere Betrachtung der Alternativen unterblieb. Klicken Sie hier, um das englischsprachige Schreiben herunterzuladen (51 KB). Unsere Sichtweise insgesamt:

 

Während wir nach wie vor der Ansicht sind, dass die uneingeschränkte Fair Value Option in der Fassung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (überarbeitet im März 2004) der eingeschränkten Version vorzuziehen ist, unterstützen wir den gegenwärtigen Vorschlag im Vergleich zur vorangegangen eingeschränkten Fair Value Option aus dem Entwurf vom Juni 2004. Wir ermutigen den Board, die Ergänzung so schnell wie möglich herauszubringen.

 

Alle früheren Stellungnahmen an IASB und IASC finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

11. April 2005: IVSC 2005 Standards nun auch online verfügbar

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC), das die Arbeit des IASB durch Herausgabe internationaler Bewertungsstandards begleitet, hat auf seiner Website die verschiedenen Abschnitte der englischsprachigen Publikation International Valuation Standards 2005 eingestellt, einschließlicht der International Valuation Standards (IVS, Internationale Bewertungsstandards), International Valuation Applications (IVA) und International Valuation Guidance Notes (IVGN). Eine gedruckte Ausgabe und ein Abonnementdienst sind ebenfalls erhältlich.

 

 

8./11. April 2005: Tagesordnung für die Aprilsitzung des Boards bekannt gegeben

 

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung am Dienstag, den 19. April 2005, abhalten. Am Mittwoch, den 20. April 2005, wird sich der Board mit seinen nationalen Liaison-Standardsetzern treffen. Am Donnerstag, den 21. April 2005, wird der Board eine gemeinsame Sitzung mit dem US Financial Accounting Standards Board abhalten. Alle Sitzungen finden in London statt, wenn auch an verschiedenen Orten. Nachfolgend ist die vorläufige Tagesordnung wiedergegeben, soweit diese bekannt gemacht wurde.

 

19. - 21. April 2005, London

 

Dienstag, 19. April 2005

IASB Boardsitzung

Ort: in den Räumen des IASB, 30 Cannon Street, London

 
bullet Rohstoffbranchen (Unterrichtseinheit)
bullet Versicherungsverträge (Unterrichtseinheit)
bullet Ergänzungen an IAS 39: Die Fair Value Option
bullet Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen
bullet Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern
bullet IFRS 6 - Restant
bullet IFRIC Update

 

Mittwoch, 20. April 2005

Sitzung des IASB und der nationalen Liaison-Standardsetzer

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

 
bullet Sachverhalte aus der Sitzung mit den Liaison-Standardsetzern
bullet Rolle der nationalen Standardsetzer
bullet Vorgeschlagenes Memorandum of Understanding
bullet Fachliche Themen
bullet Anderweitige Sachverhalte
bullet Interpretationen
bullet Zukünftiges Arbeitsprogramm und Prioritäten des IASB
bullet Planungen für das Projekt zum Rahmenkonzept
bullet Beteiligung der nationalen Standardsetzer in Projekten
bullet Gruppen und Prozesse

 

Donnerstag, 21. April 2005

Sitzung des IASB und des US-amerikanischen FASB

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

 
bullet Finanzinstrumente - weiteres Vorgehen
Die Boards werden alternative Ansätze zu zukünftigen Projekten bezüglich der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten erörtern
bullet Erfolgsrechnung (Performance Reporting)
  1. Welche Sachverhalte werden in Segment A und welche in Segment B berichtet, einschließlich einer Übereinkunft hinsichtlich der erforderlichen Abschlüsse, ob ein einziger Bericht des vollständigen Einkommens (Statement of Comprehensive Income) mit einer Gesamtsumme des vollständigen Einkommens bei Beibehaltung einer Zwischensumme vergleichbar dem Konzept eines "Nettoergebnisses aus fortzuführendem Geschäft" oder "Jahresüberschuss" gefordert werden sollte, sowie eine Übereinkunft über die Anzahl der Jahre, die in Vergleichsberichten dargestellt werden müssen.
  2. Soll der Sachverhalt der Darstellung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode eher in Segment A oder Segment B angesprochen werden?
  3. Wie sieht der Zeitplan und die Art der/s Dokumente(s) aus, mit denen/dem zur Kommentierung der Segmente A und B aufgerufen wird?
  4. Soll(en) das/die Dokument(e), mit denen um Stellungnahmen gebeten wird, gemeinsam von den Stäben des IASB und FASB mit derselben Wortwahl formuliert werden (ähnlich einem neuen Standard wie Unternehmenszusammenschlüsse II), oder soll der Stab die bestehende(n) Hinweise/Literatur jedes Boards unter Verwendung derselben Formulierungen ergänzen (wo immer möglich)?
bullet Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern
bullet Konzepte - Zielsetzungen

 

 

8. April 2005: Ausweis der Auswirkungen einer Umstellung auf IFRS

 

Die Bedeutung, die Auswirkungen einer erstmaligen Anwendung der IFRS zu erläutern, wurde in einer Rede hervorgehoben, die Terence O'Rourke, der Präsident des irischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland), zu Beginn der Woche in Dublin gehalten hat. O'Rourke brachte das Beispiel eines Aktienpreises einer irischen Bank, die nach der Ankündigung niedrigerer Ergebnisse ins Straucheln geraten war, obwohl sich die ökonomischen Rahmenbedingungen nicht geändert hatten. Er meinte, dass Missverständnisse des Marktes einschließlich des Unvermögens der Finanzanalysten, die Auswirkungen einer IFRS-Umstellung zu analysieren und zu berücksichtigen, ein wesentlicher Grund für den Preisverfall waren. "Was gleichwohl erreicht wurde, ist, die Wichtigkeit zu veranschaulichen, einen Zusammenhang zu Rechnungslegungsinformationen herzustellen, die an den Kapitalmarkt gegeben werden", sagte O'Rourke. Klicken Sie hier, um die Äußerungen von O'Rourke herunterzuladen (in englischer Sprache, 31 KB).

 

 

8. April 2005: Vier Führungskräfte von Deloitte nehmen an den Gesprächen am Runden Tisch der SEC zu SOX teil

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 13. April 2005 in der Zeit von 9 bis 17.30 Uhr EST Gespräche am Runden Tisch zu dem Thema "Einführung der Vorschriften zur Berichterstattung über Interne Kontrollen des Sarbanes-Oxley Acts von 2002" in der Zentrale der Kommission in Washington abhalten. Die Veranstaltung wird live als Audio und Video Webcast übertragen und abgelegt und ist über die Website der SEC unter http://www.sec.gov/ zugänglich. Ausgewählte Unterlagen, die sich auf die Gespräche beziehen - einschließlich der Tagesordnung, einer Themendarstellung und des Materials, das dem Stab im Zusammenhang mit den Diskussion zugegangen ist - können über die Seite www.sec.gov/spotlight/soxcomp.htm abgerufen werden. Die Gespräche am Runden Tisch werden eine ganze Reihe an Sachverhalten abdecken, einschließlich der folgenden: (1) Ergebnisse des ersten Jahrs; (2) Berichterstattung an die Öffentlichkeit; (3) Planung und Konzeption; (4) Dokumentation und Test der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; (5) die Verwendung von Einschätzungen bei der Kommunikation und Beschlussfassung sowie (6) weitere Schritte. Die Gesprächsteilnehmer decken die ganze Breite von Adressaten ab, die mit der Berichterstattung über interne Kontrollen befasst sind - einschließlich Interessenvertreter der Investoren, Vertreter börsennotierter Unternehmen, Mitglieder von Prüfungsausschüssen; Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Vertreter der US-amerikanischen Aufsichtsbehörden. Die Mitglieder des PCAOB werden ebenfalls teilnehmen. Von Deloitte nehmen die beiden ehemaligen Vorsitzenden, J. Michael Cook und James E. Copeland, Jr., und die gegenwärtigen Partner Larry J. Koch und Robert J. Kueppers teil. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache.

 

 

8. April 2005: EFRAGs endgültige Stellungnahme zu IFRIC D11

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu IFRICs Interpretationsentwurf D11 Changes in Contributions to Employee Share Purchase Plans (ESPPs) (Änderungen an den Beiträgen zu Mitarbeiteraktienerwerbsplänen, ESPPs) freigegeben. In dem Brief erklärt sich  EFRAG mit einem Aspekt des Beschlussvorschlags einverstanden, lehnt aber einen anderen ab. EFRAG stimmt der Argumentation zu, dass, wenn ein bestehender ESPP durch einen neuen ESPP ersetzt wird, das Unternehmen diesen Ersatz als Änderung des ursprünglichen Plans in Übereinstimmung mit IFRS 2 zu bilanzieren hat. EFRAG ist allerdings anderer Ansicht für den Fall, dass ein Mitarbeiter seine Beitragszahlungen an einem ESPP stoppt, gleichzeitig aber Angestellter des Unternehmens bleibt. D11 schlägt vor, dass das Unternehmen diesen Umstand als Kündigung abbilden muss und den Betrag, der andernfalls über die verbleibende Erfüllungszeit für die erhaltenen Dienste zu verteilen gewesen wäre, sofort als Aufwand zu erfassen hat. EFRAG stellt die Grundlage für IFRICs vorgeschlagenen Beschluss in Frage. Klicken Sie hier, um EFRAGs Stellungnahme zu D11 herunterzuladen (in englischer Sprache, 17 KB).

 

 

8. April 2005: Mehr als 200.000 e-Learning-Downloads von IAS Plus

 

Bis zum 1. April 2005 wurden 200.000 Deloitte IFRS-e-Learning-Module von Leuten aus mehr als 150 Ländern heruntergeladen. Das englischsprachige e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden mehrere zehntausend Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline erledigt. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 33 Module sind mittlerweile verfügbar.

 

 

8. April 2005: Garnett, Gélard und Leisenring erneut als IASB-Mitglied berufen

 

 

Robert Garnett

 

Gilbert Gélard

 

James Leisenring

 

Einer Empfehlung ihres Nominierungsausschusses folgend haben die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, einstimmig die erneute Berufung von drei Boardmitgliedern beschlossen. Die Amtszeit beginnt am 1. Juli 2005 und läuft bis zum 30. Juni 2010. Die drei Boardmitglieder sind Robert Garnett, Gilbert Gélard und James Leisenring. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 124 KB).

 

 

7. April 2005: Russland wird den Schritt in Richtung einer Übernahme der IFRS möglicherweise verschieben

 

Am 1. November 2004 hat die russische Duma (das Parlament) einen Gesetzesentwurf vorläufig bewilligt, nach dem Unternehmen mit mehr als einem Tochterunternehmen ab 2004 oder 2005 Abschlüsse veröffentlichen müssen, die in Überstimmung mit den IFRS erstellt wurden. Zwei weitere Wahlgänge der Duma sind erforderlich, damit der Gesetzesentwurf als Gesetz in Kraft treten kann. Es sieht nunmehr so aus, als wäre der Gesetzgebungsprozess in der Duma zum Stillstand gekommen. In einem Beitrag in Vedomosti (Russlands wichtigste Wirtschaftszeitung, ein Gemeinschaftsunternehmen von Financial Times und Wall Street Journal) vom 2. Februar 2005 mit dem Titel "IFRS auf dem Kippe" wurde ausgeführt, dass "die Bemühungen zu einem Stillstand gekommen sind". Einige Wochen später (am 22. Februar 2005) erschien eine Meldung des Herausgebers, wonach weder die Wirtschaftswelt noch die Regierung reif für einen Übergang auf IFRS sind, weil "es keine Anreize für Transparenz gibt und fachliche Probleme hinsichtlich der Einführung bestehen, die eher zu einem Chaos in der Berichterstattung führen als die Aufmerksamkeit von Anlegern erhöhen würde". In demselben Beitrag wurde die Qualität der gegenwärtigen IFRS-Einführung russischer Banken, die die IFRS seit dem dritten Quartal 2004 anwenden müssen, in Frage gestellt.

 

 

6. April 2005: EU-Kommissar McCreevy spricht über IFRS-Sachverhalte

 

Ein einer Rede vor dem Institute der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW), die EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel gehalten hat, diskutierte eine ganze Reihe von Sachverhalten mit Bezug der IFRS, einschließlich:

 

bullet

Konvergenz von US GAAP und IFRS

bullet

Konvergenz japanischer Rechnungslegungsgrundsätze und IFRS

bullet

EU-Überlegungen zur Gleichwertigkeit von US-amerikanischen, kanadischen und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen mit IFRS

bullet

der EU-"Carve-out" der zwei Abschnitte von IAS 39

bullet

der Unabhängigkeit des IASB

bullet

der Notwendigkeit von Interpretationen

bullet

der Durchsetzung von IFRS

bullet

der Überwachung der Prüfer

bullet

der Notwendigkeit von internationaler Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in einer globalisierten Welt.

 

Im Hinblick auf Interpretationen führte Kommissar McCreevy aus:

 

Standards dürfen nicht durch eine Unzahl an Interpretationen, die zu einem regelbasierten System führen, ausgehöhlt werden. Mir ist absolut klar, dass die wichtigen Spieler wie die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) sowie die nationalen Standardsetzer sicherstellen müssen, dass das nicht passiert. Und wir müssen uns überlegen, wie die Beziehungen zwischen einer gestärkten EFRAG und dem IASB besser abgegrenzt werden können.

 

Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 77 KB). Siehe ferner unsere Nachricht vom 5. April 2005 hinsichtlich einer vergleichbaren Rede des Kommissars.

 

 

6. April 2005: Spotlight auf die IFRS-Experten von Deloitte auf IAS Plus

 

Bei Deloitte gründet sich unser Erfolg auf das Wissen unserer Mitarbeiter. In Anerkennung dessen haben wir eine Rubrik mit dem Titel "Spotlight auf einen IFRS-Experten von Deloitte" in der linken Spalte der Startseite geschaffen. Wir beabsichtigen, uns alle paar Wochen mit einer anderen Person zu befassen. Unser erster Experte ist Ken Wild, der Global IFRS Leader von Deloitte.

 

 

6. April 2005: Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien

 

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Übereinkunft mit der britischen Finanzmarktaufsicht (UK Financial Services Authority) und den Steuerbehörden (Inland Revenue) erzielt und zudem neue Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Alle Maßnahemn zielen auf eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien ab. Diese Schritte fallen mit Änderungen am Unternehmensgesetz (Companies Act, UK-Gegenstück zum HGB) zusammen, durch die der FRRP gesetzlich ermächtigt wird, von Unternehmen, dessen Management und dessen Prüfern die Herausgabe maßgeblicher Unterlagen, Informationen und Erläuterungen zu fordern, die für die Beurteilung eines Sachverhalts im Speziellen und zur Überprüfung der Konformität des Abschlusses mit den Berichtsanforderungen im Allgemeinen erforderlich sind. Die Presseerklärung des FRRP können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

5. April 2005: EU-Kommissar drängt auf US-Anerkennung von IFRS

 

In einer Rede über Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU, die der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am 1. April 2005 in Madrid gehalten hat, drängte er auf eine US-amerikanische Anerkennung von bei der SEC eingereichten Abschlüssen ohne eine erforderlich Überleitung auf US GAAP . Im Hinblick auf die Prüfungsstandards führte er aus, dass "die US-Behörden im Großen und Ganzen die Gleichwertigkeit des Ansatzes der in der EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Prüfungsanforderungen akzeptiert hätten." Er sagte, dass er den Punkt einer gegenseitigen Anerkennung von Rechnungslegungsstandards bei der SEC während seiner nächsten Reise nach Washington vorbringen werde, einschließlich der Forderung nach einer Übereinkunft hinsichtlich eines Rahmens und eines Zeitplans. Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 76 KB). Nachfolgend ein Ausschnitt:

 

Seit Beginn dieses Jahres werden weltweit zwei bedeutende Regelwerke an Standards angewendet: US GAAP und International Financial Reporting Standards, die seit Jahresbeginn von börsennotierten europäischen Gesellschaften angewendet werden. Wir müssen einen Weg finden, Unternehmen beiderseits des Atlantiks von dem kostenträchtigen Erfordernis zu befreien, ihre Abschlüsse nach beiden Regelwerken veröffentlichen und anschließend bündig machen zu müssen.

Bislang konnten in Europa notierte US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach US GAAP veröffentlichen. Gemäß unserer neuen Prospekt- und Transparenzrichtlinien müssen wir eine Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit von US GAAP fällen, um ihnen zu gestatten, mit der Veröffentlichung von US-GAAP-Abschlüssen fortzufahren. Die Kommission wird ihre Entscheidung auf der Grundlage eines Fachgutachtens des Komitees der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) fällen, das im Sommer erscheinen soll. Aber das ist keine Einbahnstraße - es ist nur vernünftig, dass europäische Unternehmen erwarten, dass die US-amerikanische Aufsicht ähnliche Schritte zur Beurteilung der Gleichwertigkeit unserer internationalen Standards mit US GAAP macht und, sobald dies geschehen ist, Unternehmen von der kostenträchtigen Last der Standardanpassung befreit. Wir beabsichtigen, eng mit der SEC und den Standardsettern zusammenzuarbeiten, um einen für beide akzeptablen Fahrplan durch dieses Problem zu finden.

 

 

5. April 2005: Neuer Newsletter unserer U.S. Global Offerings Service Group

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Februar/März 2005 des Global Offerings Service (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 249 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxiskennern, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Alte Ausgaben des GOS Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

4. April 2005: IASCF verliert Rechte an russischer Übersetzung der IFRS

 

Die IASC-Stiftung hat einen juristischen Streit darüber verloren, wer die Rechte an der russischen Übersetzung der IAS besitzt - die IASC-Siftung oder eine Firma, die der IASCF eine Gebühr in Höhe von 25.000 Pfund für das Recht der Erarbeitung und Veröffentlichung der Übersetzung gezahlt hat. Der Oberste Gerichtshof in London hat nun entschieden, dass die Rechte dem Übersetzungsunternehmen ZAO Askeri-ACCA zustehen. Die IASCF wurde angewiesen, die Rechtskosten des Übersetzungsunternehmens zu tragen. Klicken Sie hier, um das Urteil des Obersten Gerichts herunterzuladen (in englischer Sprache, 63 KB). Im Nachgang wurde der IASCF das Recht auf Berufung abgesprochen.

 

 

4. April 2005: Aktualisierung über erweiterte Nutzung der IFRS in Italien

 

Am 25. Februar 2005 verabschiedete der italienische Ministerrat eine Gesetzesverordnung mit Bezug auf die Wahlrechte nach Artikel 5 der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments (die IAS-Verordnung). Nach dem Wahlrecht kann die Anwendung der International Financial Reporting Standards (einschließlich der IAS und der Interpretationen) im Einzelabschluss und in den Abschlüssen nicht-börsennotierter Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben werden. Die Anwendung der IFRS in Italien gestaltet sich danach wie folgt:

 

Börsennotierte Unternehmen, Emittenten von Finanzinstrumenten mit breiter Streuung in der Öffentlichkeit, Banken, Aktienbroker, Fonds und unter Aufsicht stehende Finanzinstitutionen:

bullet Konzernabschlüsse: IFRS verpflichtend ab 2005
bullet Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab 2005, verpflichtend ab 2006

Versicherungen:

bullet Konzernabschlüsse: IFRS verpflichtend ab 2005
bullet Einzelabschlüsse: IFRS nicht zugelassen für 2005, verpflichtend ab 2006 für jene börsennotierten Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen

Tochter- und assoziierte Unternehmen der vorstehenden Unternehmen und andere Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen:

bullet Konzernabschlüsse: IFRS möglich ab 2005
bullet Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab 2005

Anderweitige Unternehmen:

bullet Einzelabschlüsse: IFRS wahlweise ab einem Jahr, das noch vom Wirtschafts- und Justizministerium festzulegen ist

Kleine Unternehmen, die Abschlüsse in verkürzter Form erstellen:

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Einzelabschlüsse: IFRS nicht zugelassen

 

 

4. April 2005: Zusammenfassung von der ARC-Sitzung am 25. Februar 2005 erhältlich

 

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse (Protokoll) von der Sitzung des Regelungsausschusses von Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 25. Februar 2005 freigegeben. Auf dieser Sitzung hat das ARC u.a. IFRIC 2 für die Anwendung in Europa übernommen, einen Bericht vom Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker bezüglich der gegenwärtigen Überprüfung der IASCF-Satzung erhalten und den Entwurf einer Stellungnahme der Kommission erörtert, das Anwendungsdatum neuer und überarbeiteter Standards und Interpretationen in Europa diskutiert sowie einen Bericht zu IFRIC 3, der Fair Value Option und dem Zinsmarginhedging gehört. Klicken Sie hier, um die Zusammenfassung der ARC-Sitzung herunterzuladen (in englischer Sprache, 53 KB).

 

 

4. April 2005: Australian Accounting Alert zur Steuerkonsolidierung

 

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert herausgebracht, in der eine neue australische Interpretation beschrieben wird: Alert 2005/03 - Accounting for Tax Consolidation Under A-IFRS (in englischer Sprache, 49 KB). Die Auswirkung der Interpretation ist wie folgt:

 
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jedes Unternehmen in der steuerlich konsolidierten Gruppe erfasst seine latenten Steuern und Einkommensteueraufwendungen selbst;

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das oberste Konzernunternehmen erfasst die aggregierte Konzernsteuerschuld und den Vorteil jedweder steuerlichen Verluste, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe auftreten; und

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wenn immer Zahllasten unter einer in Kraft befindlichen steuerfinanzierten Vereinbarung diese Vorschriften nicht widerspiegeln, ist die verbleibende Differenz als Eigenkapitaltransaktion behandeln.

 

Der Alert stellt fest, dass dieser Ansatz sich "fundamental unterscheidet" von dem, was gegenwärtig nach einer früheren Interpretation erforderlich ist. Der AASB wird über die Ratifizierung der Interpretation auf seiner Sitzung am 4. und 5. Mai 2005 befinden. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

 

 

4. April 2005: Studie von Bear Stearns zur Auswirkung der Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen

 

Hätten Aktienoptionen an Arbeitnehmer 2004 aufwandswirksam in der GuV börsennotierter US-Unternehmen erfasst werden müssen, so wie dies nach FASB Statement 123(R) Aktienbasierte Vergütung ab dem dritten Quartal 2005 gefordert wird,

 
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wären die bilanzierten Nachsteuerergebnisse aus fortzuführender Tätigkeit der "S&P 500"-Unternehmen um 5% und

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die Nachsteuerergebnisse aus fortzuführender Tätigkeit der "NASDAQ 100"-Unternehmen um 22%

 

niedriger gewesen.

 

Das sind die Kernergebnisse einer Studie, die von der Forschungsgruppe Aktien bei Bear, Stearns & Co. Inc. durchgeführt wurde. Der Zweck der Studie besteht darin, Investoren dabei zu helfen, die Auswirkungen aus der Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer in den Ergebnissen börsennotierter US-Unternehmen für das Jahr 2005 abzuschätzen. Die Studie von Bear Stearns basierte auf den Angaben zu Aktienoptionen in den jüngst eingereichten 10K-Berichten von Unternehmen, die dem S&P 500 bzw. den NASDAQ 100 zum 31. Dezember 2004 angehörten. Die die Studie begleitenden Schaubilder stellen die Ergebnisse je Unternehmen, Sektor und Branche dar. Besucher von IAS Plus werden die Studie wahrscheinlich interessant finden, weil die Anforderungen von FAS 123(R) für börsennotierte Unternehmen deren von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Bear, Stearns & Co. Inc. halten weiterhin alle Copyrights und Rechte an dem Bericht. Sie können die englischsprachigen Bericht 2004 Earnings Impact of Stock Options on the S&P 500 & NASDAQ 100 Earnings hier herunterladen (486 KB).

 

 

2. April 2005: Bericht von der IFRIC-Sitzung am 1. April 2005

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag, den 31. März, und Freitag, den 1. April, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

 

1. April 2005: Fristverlängerung bei IFRIC D12-D14 bis zum 31. Mai 2005

 

IFRIC hat sich bereiterklärt, die Frist zur Abgabe vom Stellungnahmen für die drei Interpretationsentwürfe D12-D14 zu Konzessionsvereinbarungen bis zum 31. Mai 2005 zu verlängern. Diese Vorschläge wurden am 3. März 2005 mit einer ursprünglichen Frist bis zum 3. Mai 2005 herausgegeben.

 

 

1. April 2005: Vorschlag des PCAOB zur Beseitigung einer wesentlichen Schwäche

 

Die US-amerikanische Aufsicht über die Rechnungslegung gelisteter Unternehmen (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Standardentwurf zur Stellungnahme veröffentlicht, der zur Anwendung käme, wenn Wirtschaftsprüfer zur Beseitigung einer wesentlichen Schwäche bei den internen Kontrollen in der Finanzberichterstattung Stellung nehmen. Der Standard sieht die Einführung eines freiwilligen, eigenständigen Auftrags vor, der bei Wahl des Unternehmen ausgeführt würde. Stellungnahmen werden bis zum 16. Mai 2005 erbeten. Wenn der PCAOB einen endgültigen Standard annimmt, wird er der SEC zur Freigabe vorgelegt. Die vorgeschlagene Regel kann von der Website des PCAOB heruntergeladen werden (Docket Nr. 018, in englischer Sprache).

 

 

1. April 2005: Vorschlag, kanadische Rechnungslegungsgrundsätze durch IFRS zu ersetzen

 

Der Accounting Standards Board (AcSB) des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) bittet um Stellungnahmen zum Entwurf seines strategischen Plans Accounting Standards in Canada: Future Directions (Rechnungslegungsstandards in Kanada: Künftige Ausrichtungen). Der im Entwurf vorliegende Plan beinhaltet den Vorschlag des AcSB, für börsennotierte, nicht börsennotierte und nicht gewinnorientierte Unternehmen unterschiedlichen Strategien zu verfolgen. Die wichtigsten Punkte:

 
bullet Für börsennotierte Unternehmen wird der AcSB seine Bemühungen im Wesentlichen auf die Teilnahme an der Bewegung in Richtung weltweiter Konvergenz richten. "Die beste Weise, das Ziel eines einzigen Kanons weltweit akzeptierter, hochwertiger Rechnungslegungsstandards zu erreichen, besteht darin, die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammenzuführen. Als Zeitraum für den Übergang werden fünf Jahre veranschlagt. Zum Ende dieses Zeitraums werden die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze aufzuhören, als eigenständige, sichtbare Grundlage für die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen zu existieren." Der AcSB konzediert, dass die US GAAP eine angemessene Alternative darstellen, falls Aufsichtsbehörden oder andere sachverständige Behörden sich dazu entscheiden sollten, deren Anwendung zuzulassen.
bullet Für nicht börsennotierte Unternehmen wird der AcSB klarstellen, dass die Rechnungslegungsgrundsätze nur durch Unternehmen mit einer bedeutenden Anzahl an unternehmensfremden Abschlussadressaten anzuwenden sind. Für diese Unternehmen wird der AcSB eine umfassende Untersuchung hinsichtlich der Finanzberichtsbedürfnisse dieser Adressaten durchführen und dann das sachgerechteste Modell festlegen, mit dem diesen Bedürfnisse befriedigt werden können.
bullet Für nicht gewinnorientierte Unternehmen wird der AcSB die Verwendung jener Teile aus den Rechnungslegungsgrundsätze für gewinnorientierte Unternehmen fortsetzen, die auch in deren Umständen anwendbar sind, und andere Standards entwickeln, die sich mit den speziellen Umständen gemeinnütziger Unternehmen befassen.

 

Die Frist für schriftliche Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Strategien endet am 31. Juli 2005. Klicken Sie hier, um die Aufforderung zur Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 458 KB).

 

 

1. April 2005: Ausgabe März 2005 von Accounting Roundup

 

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 31. März 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (176 KB). Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen Entwicklungen beim FASB (mehrere endgültige und vorläufige FASB Staff Positions (FSPs) und Zusammenfassungen jüngster FASB-Sitzungen), beim AICPA (Untersuchung von Änderungen an Rechnungslegungsgrundsätzen für nicht börsennotierte Unternehmen), bei der SEC (einschließlich SAB 107 [siehe unsere Meldung vom 30. März 2005], ein Warnsignal des Stabs der SEC hinsichtlich der Erinnerung an Geschäftsberichte sowie FAQ zum freiwilligen XBRL-Programm der SEC) sowie internationale Entwicklungen (einschließlich des vom IASB-Stab aufgearbeiteten Papiers zur Fair Value Option, IFRICs vorgeschlagenen Hinweisen zur Abbildung von Konzessionsvereinbarungen und einer Zusammenfassung der IASB-Sitzung vom März 2005). Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

1. April 2005: Bericht von der IFRIC-Sitzung am 31. März 2005

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagt am Donnerstag, den 31. März, und Freitag, den 1. April, in den Londoner Räumen des IASB. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

 

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