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SIC-27 befasst sich mit Sachverhalten, die
auftreten, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und
einem Investor die rechtliche Form eines Leasingverhältnisses
beinhaltet. Unter die Bestimmungen von SIC-27 fallen die
folgenden Sachverhalte:
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Die Bilanzierung von Vereinbarungen
zwischen einem Unternehmen und einem Investor soll den
wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung widerspiegeln. Zur
Bestimmung des wirtschaftlichen Gehalts sind alle Aspekte
und Folgen der Vereinbarung zu beurteilen, wobei Aspekte und
Folgen mit wirtschaftlichen Auswirkungen vorrangig zu
berücksichtigen sind. Zu diesem Zwecke beinhaltet SIC-27
eine Liste mit Indikatoren, die für sich genommen darauf
hindeuten, dass eine Vereinbarung aufgrund ihres
wirtschaftlichen Gehaltes kein Leasingverhältnis nach
IAS 17
Leasingverhältnisse beinhaltet. |
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Wenn eine Vereinbarung nicht die
Definition eines Leasingverhältnisses erfüllt, befasst sich
SIC-27 damit, ob ein separates Depotkonto und möglicherweise
existierende Leasingverpflichtungen Vermögenswerte bzw.
Schulden des Unternehmens darstellen, wie das Unternehmen
andere, sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen
zu bilanzieren hat und wie das Unternehmen die Bezahlung,
die es möglicherweise vom Investor erhält, zu bilanzieren
hat. SIC-27 enthält eine Liste von Indikatoren, die
zusammengenommen darauf hinweisen, dass ein separates
Depotkonto und Leasingverpflichtungen den Definitionen eines
Vermögenswertes bzw. einer Schuld nicht entsprechen und
deshalb nicht vom dem Unternehmen anzusetzen sind. Andere
Verpflichtungen aus einer Vereinbarung, einschließlich der
Gewährung von Garantien und Verpflichtungen für den Fall der
vorzeitigen Beendigung, sind je nach den vereinbarten
Bedingungen gemäß IAS 37
oder IAS 39 zu
bilanzieren. Ferner sind bei der Bestimmung, wann ein
Entgelt, das ein Unternehmen möglicherweise erhält, als
Ertrag zu erfassen ist, die Kriterien von IAS 18.20 auf alle
Sachverhalte und Umstände jeder Vereinbarung anzuwenden. |
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Mehrere Transaktionen, die die
rechtliche Form eines Leasingverhältnisses einschließen,
sind verknüpft und deshalb als eine Transaktion zu
bilanzieren, wenn die übergreifenden wirtschaftlichen
Auswirkungen nicht ohne Bezug zu der Gruppe von
Transaktionen als Ganzes zu verstehen sind. |
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