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SIC-13 klärt
die Umstände, unter denen der sachgerechte Teil von Gewinnen und
Verlusten, die aus der Einlage eines nicht-monetären
Vermögenswerts in einer gemeinschaftlich geführten Einheit („Jointly
Controlled Entity“ oder „JCE“) im Tausch gegen einen
Kapitalanteil an der gemeinschaftlich geführten Einheit
resultiert, in der Gewinn- und Verlustrechnung des
Partnerunternehmens zu erfassen ist.
SIC-13 weist
darauf hin, dass die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus
Einlagen nicht-monetärer Vermögenswerte gemäß IAS 31.39
sachgerecht ist, es sei denn
(a) die
wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der/s
eingebrachten nicht-monetären Vermögenswerte/s wurden nicht auf
die gemeinschaftlich geführte Einheit übertragen;
(b) der
Gewinn oder Verlust kann nicht verlässlich bestimmt werden; oder
(c) ähnliche
Vermögenswerte werden von anderen Partnerunternehmen
eingebracht.
Nicht-monetäre Vermögenswerte, die von Partnerunternehmen
eingebracht werden, sind ähnlich, wenn sie von ähnlicher Art
sind, eine ähnliche Verwendung im selben Geschäftszweig und
einen ähnlichen beizulegenden Zeitwert haben. Eine Einlage ist
nur dann als ähnlich einzustufen, wenn alle wesentlichen
Vermögenswerte, die in der Einlage zusammengefasst sind, den von
den anderen Partnerunternehmen in einer Einlage eingebrachten
Vermögenswerten ähnlich sind. Ein Gewinn ist auch dann zu
erfassen, wenn das Partnerunternehmen zusätzlich zu den
Kapitalanteilen der gemeinschaftlich geführten Einheit
Leistungen entweder bar oder in Form von anderen Vermögenswerten
erhält, die den eingebrachten nicht-monetären Vermögenswerten
nicht ähnlich sind. |