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SIC-12
behandelt die Thematik, wann eine Zweckgesellschaft („Special
Purpose Entity“ oder „SPE“) von einem berichtenden Unternehmen
nach den Vorschriften von IAS 27 zu konsolidieren ist. Gemäß
SIC-12 hat ein berichtendes Unternehmen eine Zweckgesellschaft
zu konsolidieren, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des
Verhältnisses zwischen dem Unternehmen und der Zweckgesellschaft
zeigt, dass das Unternehmen die Zweckgesellschaft beherrscht.
Die folgenden Indikatoren deuten auf die Beherrschung einer
Zweckgesellschaft durch ein Unternehmen hin:
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Die
Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft wird zu Gunsten des
Unternehmens entsprechend seiner besonderen
Geschäftsbedürfnisse geführt; |
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das
Unternehmen verfügt über die Entscheidungsmacht, die
Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen;
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das
Unternehmen verfügt über die Möglichkeit, mit Hilfe eines „Autopilot“-Mechanismus
die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu
ziehen; |
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aufgrund
des Rechts, die Mehrheit des Nutzens aus der
Zweckgesellschaft zu ziehen, ist das Unternehmen Risiken aus
der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft ausgesetzt; |
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das
Unternehmen behält die Mehrheit der mit der
Zweckgesellschaft verbundenen Residualrisiken. |
Beispiele für
Zweckgesellschaften beinhalten Unternehmen, die gegründet
wurden, um ein Leasinggeschäft, eine Verbriefung von
Finanzinstrumenten oder Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
durchzuführen. Beherrschung im Sinne von IAS 27 setzt voraus,
dass ein Unternehmen über die Möglichkeit verfügt, die
Entscheidungsfindung der Zweckgesellschaft zu steuern oder zu
beherrschen, verbunden mit der Zielsetzung, Nutzen aus der
Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu ziehen.
Einige
Unternehmen werden daneben auch die Frage der Ausbuchung von
Vermögenswerten prüfen müssen, beispielsweise für
Vermögenswerte, die auf die Zweckgesellschaft übertragen wurden.
Unter Umständen kann eine Übertragung zu einer Ausbuchung des
Vermögenswertes führen und einer Bilanzierung als Verkauf. Auch
wenn die Übertragung als Verkauf klassifiziert wird, können die
Bestimmungen von IAS 27 und SIC-12 bedeuten, dass das
Unternehmen die Zweckgesellschaft zu konsolidieren hat. SIC-12
bezieht sich nicht auf Umstände, die als Verkauf zu behandeln
sind, oder auf die Eliminierung von Konsequenzen eines solchen
Verkaufs im Rahmen der Konsolidierung. |