Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

INTERPRETATIONEN:  SIC-10

Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten

Bezug:

bullet

IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

 

Entstehungsgeschichte:

bullet

Herausgegeben: Juli 1998

bullet

Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. August 1998

 

Zusammenfassung von SIC-10

In manchen Ländern können Beihilfen der öffentlichen Hand auf die Förderung oder Langzeitunterstützung von Geschäftstätigkeiten entweder in bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sein. Bedingungen, um diese Unterstützungen zu erhalten, sind nicht immer speziell auf die betrieblichen Tätigkeiten des Unternehmens bezogen. Die Fragestellung lautet, ob solche Beihilfen der öffentlichen Hand eine „Zuwendung der öffentlichen Hand“ innerhalb des Anwendungsbereiches des IAS 20 und deshalb gemäß diesem Standard zu bilanzieren sind.

 

Nach SIC-10 erfüllen Beihilfen der öffentlichen Hand, die auf die Förderung oder Langzeitunterstützung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen entweder in bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sind, die Definition von Zuwendungen der öffentlichen Hand des IAS 20. Diese Zuwendungen sind deshalb nicht unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen.

Seitenanfang

 

   

Über IASPlus.de  |  § 6 Teledienstegesetz  |  Rechtliche Hinweise  |  Datenschutz  |  IASPlus.com

 

© Deloitte Touche Tohmatsu 2006