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In manchen
Ländern können Beihilfen der öffentlichen Hand auf die Förderung
oder Langzeitunterstützung von Geschäftstätigkeiten entweder in
bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sein.
Bedingungen, um diese Unterstützungen zu erhalten, sind nicht
immer speziell auf die betrieblichen Tätigkeiten des
Unternehmens bezogen. Die Fragestellung lautet, ob solche
Beihilfen der öffentlichen Hand eine „Zuwendung der öffentlichen
Hand“ innerhalb des Anwendungsbereiches des IAS 20 und deshalb
gemäß diesem Standard zu bilanzieren sind.
Nach
SIC-10 erfüllen Beihilfen der öffentlichen Hand, die auf die
Förderung oder Langzeitunterstützung der Geschäftstätigkeit von
Unternehmen entweder in bestimmten Regionen oder
Industriezweigen ausgerichtet sind, die Definition von
Zuwendungen der öffentlichen Hand des IAS 20. Diese Zuwendungen
sind deshalb nicht unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen. |