|
Bei Kundenbeiträgen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei
denen ein Unternehmen – das Versorgungsunternehmen Zugang zu einem
Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren
Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder
Dienstleistungen zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das
Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den
Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben
oder herzustellen.
IFRIC D24 befasst sich mit einer Reihe von
Sachverhalten, die in der Praxis unterschiedlich gehandhabt
werden. Speziell wird Folgendes geregelt:
 |
ob ein Kundenbeitrag als
Vermögenswerte anzusetzen ist und, falls dem so wäre, ob
er anfänglich zu Anschaffungskosten oder zum
beizulegenden Zeitwert angesetzt werden soll; |
 |
ob eine Vereinbarung,
fortwährend Dienstleistungen unter Verwendung eines zur
Verfügung gestellten Vermögenswertes zu erbringen, ein
Leasingverhältnis enthält; |
 |
wie die Habenbuchung
aussieht, die bei Ansatz des zur Verfügung gestellten
Vermögens zum beizulegenden Zeitwert entsteht und |
 |
wie entgeltliche Beiträge
zu bilanzieren sind. |
In IFRIC D24 wird die
folgende Bilanzierung für den Erhalt von Kundenbeiträgen
vorgeschlagen:
 |
Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von
Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten
Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der
Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren,
über die Laufzeit erfassen, über die sich der
Versorgungszeitraum erstreckt. |
 |
Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung
gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben,
werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an
Erträgen erfassen. |
 |
Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei
Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst
haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren
Zeitraum zu erfassen. |
Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv,
d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle, anzuwenden sein.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 aus. Die
englischsprachige Presserklärung finden Sie
hier (49 KB).
|