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IFRIC wurde um Leitlinien gebeten, wie ein Unternehmen
Auskehrungen von nicht entgeltlichen Vermögenswerten
bewerten sollen, wenn es Dividenden an seine Eigentümer in deren Eigenschaft als Eigentümer auskehrt.
Gegenwärtig befassen sich die International Financial Reporting
Standards nicht mit der Bewertung von Ausschüttungen an die
Eigentümer.
IFRIC D23 wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der
Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden
innerhalb desselben Konzerns.
In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle
Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen
Vermögenswerte zu bemessen.
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Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht,
Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu
leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum
beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen
Vermögenswerte zu bewerten |
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Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt,
hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der
ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu
leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen |
Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 aus. Die
englischsprachige Presserklärung finden Sie
hier (44 KB). |