In
einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der Darstellung
des Abschlusses verwendet wird (die Darstellungswährung), von
der Währung ab, die das Unternehmen oder seine ausländischen
Tochterunternehmen täglich verwenden und in der sie ihre
Nettozahlungsströme generieren (die operative oder funktionale
Währung). Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften
zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese
funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen".
IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung der
Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares ökonomisches
Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in IFRIC D22 vor,
die Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen
nicht zuzulassen, wenn die funktionale Währung in eine
Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC kam zu dem Schluss,
dass das abgesicherte Risiko das Fremdwährungsrisiko ist, das
aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung des
ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung
eines jedweden Mutterunternehmens in einem Konzernverbund
entsteht. Eine Klarstellung wurde hinsichtlich der Frage
erforderlich, ob ein Unternehmen das abgesicherte
Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden kann, wenn es sich
um das unmittelbar übergeordnete Mutterunternehmen des
ausländischen Geschäftsbetrieb oder um das oberste
Mutterunternehmen oder um jedwedes Mutterunternehmen zwischen
diesen beiden handelt.
IFRIC befasst sich in IFRIC D22
auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines
Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In
IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument
von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen innerhalb eines
Konzerns gehalten werden darf, unabhängig von der
funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung, wie
effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des
Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das
Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in
der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein
Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des
Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen