Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

INTERPRETATIONSENTWÜRFE:  IFRIC D22

Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Bezug:
bullet IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

Entstehungsgeschichte:

bullet IFRIC D22 herausgegeben am 19. Juli 2007. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (50 KB).
bullet Ende der Kommentierungsfrist 19. Oktober 2007
bullet Der Interpretationsentwurf steht der Öffentlichkeit auf der Website des IASB zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache).

 

Stellungnahmen von Deloitte zu diesem Interpretationsentwurf

bullet Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

 

Interpretationsentwürfe stellen noch nicht verabschiedete Vorschläge dar.

 

Zusammenfassung von IFRIC D22

 

In einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der Darstellung des Abschlusses verwendet wird (die Darstellungswährung), von der Währung ab, die das Unternehmen oder seine ausländischen Tochterunternehmen täglich verwenden und in der sie ihre Nettozahlungsströme generieren (die operative oder funktionale Währung). Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen". IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung der Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares ökonomisches Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in IFRIC D22 vor, die Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nicht zuzulassen, wenn die funktionale Währung in eine Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC kam zu dem Schluss, dass das abgesicherte Risiko das Fremdwährungsrisiko ist, das aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung eines jedweden Mutterunternehmens in einem Konzernverbund entsteht. Eine Klarstellung wurde hinsichtlich der Frage erforderlich, ob ein Unternehmen das abgesicherte Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden kann, wenn es sich um das unmittelbar übergeordnete Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetrieb oder um das oberste Mutterunternehmen oder um jedwedes Mutterunternehmen zwischen diesen beiden handelt.

IFRIC befasst sich in IFRIC D22 auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf, unabhängig von der funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung, wie effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen.

 

IFRIC D22 wäre prospektiv anzuwenden, d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle.

 

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 19. Oktober 2007.

Seitenanfang