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INTERPRETATIONSENTWÜRFE:  IFRIC D21

Immobilienverkäufe

Bezug:
bullet IAS 18 Erträge

 

Entstehungsgeschichte:

bullet IFRIC D21 herausgegeben am 4. Juli 2007. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (39 KB).
bullet Ende der Kommentierungsfrist 5. Oktober 2007
bullet Der Interpretationsentwurf steht der Öffentlichkeit auf der Website des IASB zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache).

 

Stellungnahmen von Deloitte zu diesem Interpretationsentwurf

bullet Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

 

Interpretationsentwürfe stellen noch nicht verabschiedete Vorschläge dar.

 

Zusammenfassung von IFRIC D21

 

IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten (bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem Verkauf von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten an. Einige setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig gestellte Einheit an den Käufer übergeben, andere jedoch setzen den Erlös früher an, während die Fertigstellung voranschreitet, mit Bezug auf den Grad der Fertigstellung.

 

IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das Bauunternehmen tatsächlich auch die Fertigstellungsleistungen selbst übernimmt und nicht nur fertige Waren (fertig gestellte Einheiten) verkauft. Im Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen, nach denen festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen Verkäufen “ab Entwurf” nicht erfüllt.

 

Ende der Kommentierungsfrist ist am 5. Oktober 2007.

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