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IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die
Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten
Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten
(bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor
Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen
IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem Verkauf
von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten an. Einige
setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig gestellte Einheit
an den Käufer übergeben, andere jedoch setzen den Erlös früher
an, während die Fertigstellung voranschreitet, mit Bezug auf den
Grad der Fertigstellung.
IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des
Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das
Bauunternehmen tatsächlich auch die Fertigstellungsleistungen
selbst übernimmt und nicht nur fertige Waren (fertig gestellte
Einheiten) verkauft. Im Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen,
nach denen festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die
Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern
sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen Verkäufen
“ab Entwurf” nicht erfüllt.
Ende der
Kommentierungsfrist ist am 5. Oktober 2007.
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