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Kundenbindungsprogramme werden von
Unternehmen verwendet, um Kunden Anreize zum Kauf ihrer Produkte
zu bieten. Jedes Mal, wenn ein Kunde Güter oder Dienstleistungen
erwirbt, oder eine andere qualifizierende Handlung durchführt,
gewährt das Unternehmen dem Kunden eine Prämiengutschrift (mit
verschiedenen Bezeichnungen wie "Punkte", "Flugmeilen" etc.).
Der Kunde kann die Prämiengutschrift gegen Prämien wie etwa
kostenfreie oder vergünstigte Güter oder Dienstleistungen
einlösen.
Die
grundlegende, von IFRIC behandelte Frage besteht darin, ob die
Verpflichtung eines Unternehmens zur Bereitstellung von kostenfreien
oder reduzierten Gütern oder Dienstleistungen wie folgt erfasst und
bewertet werden sollte:
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1. Verteilung eines Teils der aus dem
anfänglichen Verkaufsgeschäft erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung auf die Prämiengutschriften und Verschiebung der
Ertragserfassung (d.h. Anwendung von Paragraph 13 von IAS 18);
oder |
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2. Erfassung
des vollständigen ursprünglichen Ertrages und gleichzeitige
Erfassung einer Rückstellung für die geschätzten künftigen
Aufwendungen für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen
(d.h. Anwendung von Paragraph 19 von IAS 18). |
Bei Zutreffen von 1.
(Verteilung eines Teils der ursprünglichen Gegenleistung auf die
Prämiengutschriften) stellen sich als weitere Fragen, wie viel
verteilt werden und wann es zu einer Erfassung als Ertrag kommen
sollte.
In
IFRIC D20 hat IFRIC vorgeschlagen, dass ein Unternehmen:
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den Paragraph 13 von IAS 18 anwenden und
die Prämiengutschriften als einen getrennt identifizierbaren
Ertragsbestandteil des ursprünglichen Verkaufsgeschäfts erfassen
sollte; und |
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den
beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkaufsgeschäft zwischen
den ursprünglich verkauften Gütern und Dienstleistungen und den
gewährten Prämiengutschriften auf der Grundlage der relativen
beizulegenden Zeitwerte der Bestandteile verteilen sollte. |
Der
Interpretationsentwurf würde drei Monate nach einer
Veröffentlichung in Form einer endgültigen Interpretation in
Kraft treten und rückwirkend anzuwenden sein, indem Abschlüsse
früherer Perioden rückwirkend angepasst werden. |