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D17 wurde als Antwort auf Anfragen zur Anwendung von IFRS 2 auf
anteilsbasierte Vergütung mit eigenen zurück erworbenen Anteilen
oder mit Anteilen von Konzernunternehmen.
Die vorgeschlagene Interpretation gibt Leitlinien zu
Beurteilung, ob bestimmte Arten von Transaktionen entsprechend IFRS
2 als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente oder anteilsbasierte Vergütungen mit
Barausgleich zu behandeln sind. D17 schlägt vor, anteilsbasierte
Vergütungen in denen das Mutterunternehmen den Arbeitnehmern eines
Tochterunternehmens Rechte an eigenen Anteilen gewährt als
anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente zu behandeln. Tz. 11 schlägt vor, dass ein
Tochterunternehmen das den eigenen Arbeitnehmern Rechte an den
Anteilen des Muterunternehmens gewährt, diese Transaktion als
anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Entsprechend
unterscheidet sich bei Transaktionen bei denen den Arbeitnehmern
eines Tochterunternehmens Rechte an Anteilen des Mutterunternehmens
gewährt werden, die bilanzielle Behandlung im Einzelabschluss des
Tochterunternehmens je nachdem ob da Mutterunternehmen oder das
Tochterunternehmen den Arbeitnehmern des Tochterunternehmens die
Anteilsrechte gewährt hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
IFRIC zu der Meinung gelangt ist, dass das Tochterunternehmen sich
im ersteren Fall nicht dazu verpflichtet hat einen Barausgleich zu
leisten oder andere eigene Vermögenswerte zu übertragen, wohingegen
im zweiten Fall eine solche Verpflichtung eingegangen worden ist
(in Form der Verpflichtung zur Übertragung von
Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens). |