|
IFRIC 18 ist insbesondere im Versorgungssektor relevant. Durch die Interpretation werden die IFRS-Regelungen für Vereinbarungen, in denen
ein Unternehmen von einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an
ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (wie bspw. der
Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser). In einigen Fällen erhält das Unternehmen von einem Kunden Barmittel, die es ausschließlich dazu
verwenden darf, um den Posten des Sachanlagevermögens zu erwerben oder herzustellen, um den Kunden an ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden
dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (oder um beides zu tun).
In IFRIC 18 wird folgendes klargestellt:
 |
die Umstände, unter denen die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept des IASB
erfüllt ist: Wenn der Kunde den übertragenen Vermögenswert weiterhin kontrolliert, wäre die Definition eines Vermögenswerts selbst dann
nicht erfüllt, wenn das Eigentum an dem Vermögenswert auf das Versorgungsunternehmen oder ein anderes Empfängerunternehmen übergangen ist; |
 |
der Ansatz der Vermögenswerts und die Bemessung seiner Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz: Wenn die Definition eines Vermögenswerts
erfüllt ist, hat das Unternehmen, das den Vermögenswert erhält, diesen als Sachanlage anzusetzen und die Anschaffungskosten beim erstmaligen
Ansatz mit dessen beizulegendem Zeitwert zu bemessen; |
 |
wie die Verpflichtung des Unternehmens, eine oder mehrere eigenständige identifizierbare Dienstleistungen im Austausch für den
übertragenen Vermögenswert zu erbringen, zu bestimmen ist; |
 |
die Erlöserfassung:
 |
Falls das Unternehmen nur eine Dienstleistungsverpflichtung eingegangen ist, würde es den Erlös erfassen, wenn es die Dienstleistung erbringt. |
 |
Falls das Unternehmen mehr als nur eine eigenständige identifizierbare Dienstleistungsverpflichtung eingegangen ist, hat es den
beizulegenden Zeitwert der insgesamt erhaltenen Gegenleistung auf die einzelnen Dienstleistungen zu verteilen und die Erlöse für jede
Dienstleitung getrennt in Übereinstimmung mit IAS 18 erfassen. |
 |
Falls das Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen ist, fortwährend Dienstleistungen zu erbringen, wird der Zeitraum, über den
die Erlöserfassung erfolgt, im Allgemeinen aus den Bedingungen der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung abgeleitet. Enthält die
Vereinbarung keinen festen Zeitraum, erfolgt die Erlöserfassung über einen Zeitraum, der die Nutzungsdauer des übertragenen Vermögenswerts,
der zur fortwährenden Erbringung der Dienstleistung genutzt wird, nicht übersteigen darf. |
|
 |
wie vom Kunden übertragene Barmittel zu bilanzieren sind. |
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Interpretation tritt für Übertragungen von Vermögenswerte von
Kunden in Kraft, die am oder
nach dem 1. Juli 2009 erfolgen, und ist prospektiv
anzuwenden. Eine
begrenzte rückwirkende Anwendung ist gleichwohl zulässig.
|