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In IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer wird folgendes klargestellt:
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Eine auszukehrende Dividende ist anzusetzen, wenn die Dividende sachgerecht genehmigt wurde
und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht.
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Ein Unternehmen hat die auszukehrende Dividende zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten.
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Ein Unternehmen hat den Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Dividende und dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam zu erfassen.
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Ein Unternehmen hat zusätzliche Angaben zu leisten, wenn die für
die Auskehrung an die Eigentümer vorgesehenen Vermögenswerte der
Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen. |
IFRIC 17 ist auf anteilige Sachausschüttungen anzuwenden mit Ausnahme von
Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle.
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen
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IFRIC 17 ist prospektiv anzuwenden.
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IFRIC 17 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.
Eine frühere Anwendung ist zulässig.
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Pressemitteilung
Pressemitteilung zu IFRIC 17 (in englischer
Sprache, 51 KB). |