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INTERPRETATIONEN:  IFRIC 15

Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Bezug:

 

Aufzählung IAS 11 Fertigungsaufträge
Aufzählung IAS 18 Erträge

 

Entstehungsgeschichte:

 

Aufzählung IFRIC D21 herausgegeben am 5. Juli 2007. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (39 KB).
Aufzählung Ende der Kommentierungsfrist 5. Oktober 2007
Aufzählung IFRIC Interpretation 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien herausgegeben am 3. Juli 2008
Aufzählung Pressemitteilung zu IFRIC 15 (in englischer Sprache, 54 KB)
Aufzählung Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Zusammenfassung von IFRIC 15

 

IFRIC 15 vereinheitlicht die Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern „ab Plan“ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der Errichtungsgesellschaft.

 

Grundlegende Frage

 

Die grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser)  oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst. Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des Baufortschritts erfasst.

 

IAS 11 oder IAS 18?

 

IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 Erträge fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errichtung erfasst werden sollten.

 

Aufzählung

Eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen, bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht).

Aufzählung

Wenn der Erwerber diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden.

Aufzählung

Wenn der Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18 anzuwenden.

 

Wenn IAS 11 anzuwenden ist, wie ist zu bilanzieren?

 

Wenn IAS 11 anzuwenden ist, werden die Erträge nach dem Grand der Fertigstellung erfasst. Dies gilt jedoch nur, wenn verlässliche Schätzungen des Baufortschritts und der zukünftigen Kosten vorgenommen werden können.

 

Wenn IAS 18 anzuwenden ist, Dienstleistung oder Güter?

 

Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der Vereinbarung die Lieferung von Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht  von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur Verfügung zu stellen hat. Wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über die Verkauf von Gütern nach IAS 18.

 

Auswirkungen von IFRIC 15

 

Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg von der Erfassung der Erträge im Laufe des Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem einzigen Zeitpunkt –  bei Abschluss der Errichtung oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen, wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des Baufortschritts.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

 

IFRIC 15 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Pressemitteilung

 

Pressemitteilung zu IFRIC 15 (in englischer Sprache, 54 KB).

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