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INTERPRETATIONEN:  IFRIC 12

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Bezug:

 

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
bullet Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen
bullet IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
bullet IAS 11 Fertigungsaufträge
bullet IAS 16 Sachanlagen
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse
bullet IAS 18 Erträge
bullet IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
bullet IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
bullet IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
bullet IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
bullet SIC-29 Angaben - Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Entstehungsgeschichte:

 

bullet IFRIC D12, D13 und D14 herausgegeben am 3. März 2005; Pressemitteilung (in englischer Sprache, 60 KB)

 
bullet D12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Bestimmung des Bilanzierungsmodells
bullet D13 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – das Modell des finanziellen Vermögenswertes
bullet D14 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – das Modell des immateriellen Vermögenswertes

 

bullet Ende der Kommentierungsfrist 31. Mai 2005
bullet IFRIC Interpretation 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen herausgegeben am 30. November 2006
bullet Pressemitteilung zu IFRIC 12 (in englischer Sprache, 55 KB)
bullet Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Zusammenfassung von IFRIC 12

Definition von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen durch die eine Regierung oder eine andere Institution Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser. Ziel dieses Projektes von IFRIC war die Klarstellung bestimmter Sachverhalte bezüglich bestehender Verlautbarungen des IASB, die auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Anwendung finden.

 

Zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

In IFRIC 12 werden zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen unterschieden.

 

bullet In der einen erfasst der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein unbedingtes vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der Regierung als Gegenleistung für die Erstellung und Erneuerung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors.
bullet In der anderen erfasst der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht des Betreibers zur Erhebung von Gebühren bei der Benutzung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors, die er erstellt oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, da die Beträge hinsichtlich der Nutzung der Dienstleistungen durch die Öffentlichkeit ungewiss sind.

 

Für den Fall, dass beide Arten von Vereinbarungen innerhalb eines Vertrages vorhanden sind, erlaubt IFRIC 12:

In dem Ausmaße, indem die Regierung eine unbedingte Zahlungsgarantie zur Errichtung eines Vermögenswertes des öffentlichen Bereiches ausgibt, erfasst der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert. In dem Ausmaße, indem der Betreiber auf die Nutzung der Dienstleistung durch die Öffentlichkeit angewiesen ist, um Zahlungen zu erhalten, erfasst der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert.

 

Bilanzierung - Modell des finanziellen Vermögenswertes

 

Nach dem Modell des finanziellen Vermögenswertes ist das unbedingte vertragliche Recht, das der Betreiber im Austausch für die baulichen Dienstleistungen oder andere Gegenleistungen vom Konzessionsgeber erhält, als finanzieller Vermögenswert zu erfassen. Der Betreiber hat ein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, wenn der Konzessionsgeber einen

 

bullet (a) spezifischen oder bestimmbaren Betrag; oder
bullet (b) gegebenenfalls den Fehlbetrag zwischen den von Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen und den spezifischen oder bestimmbaren Beträgen, auch wenn die Zahlungen davon abhängig sind, ob der Betreiber eine bestimmte Qualität oder Funktionsfähigkeitserfordernisse zu gewährleisten hat,

 

an den Betreiber vertraglich garantiert.

 

Der Betreiber bewertet den finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

 

Bilanzierung - Modell des immateriellen Vermögenswertes

 

Der Betreiber erfasst einen immateriellen Vermögenswert in dem Maße, in dem er ein Recht (eine Lizenz) zur Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Dienstleistungen hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren stellt kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln dar, da die Beträge von der Nutzung der Dienstleistungen durch die Öffentlichkeit abhängig sind.

 

Der Betreiber bewertet die immateriellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

 

Operative Erträge

 

Der Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung erfasst und bewertet einen Ertrag gemäß IAS 11 und IAS 18 für die von ihm durchgeführten Dienstleistungen.

 

Bilanzierung bei der Regierung (Konzessionsgeber)

 

Die Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen seitens der Regierung wird in IFRIC 12 nicht berücksichtigt. IFRS sind nicht für nicht-gewinnorientierte Aktivitäten des privaten oder öffentlichen Sektors vorgesehen. Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) begann sein eigenes Projekt zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, welches die Bilanzierung seitens des Konzessionsgebers in Betracht zieht. Die in IFRIC 12 angewendeten Prinzipien werden als Teil des Projektes mit einbezogen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

 

IFRIC 12 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig.

Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen auf Seiten des Garantiegebers – IPSASB

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat am 31. Oktober 2011 einen neuen Standard zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen herausgegeben.

Mit IPSAS 32 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Konzessionsgeber soll ein Mangel an internationalen Leitlinien dazu behoben werden, wie Regierungen und andere Unternehmen des öffentlichen Sektors über ihre Beteiligungen an Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu berichten haben, die oft genutzt werden, um eine Infrastruktur für die Aufrechterhaltung und Verbesserung kritischer öffentliche Leistungen einzurichten.

In IPSAS 32 wird vorgeschrieben, das über Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und die zugehörige Finanzierung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors unter Verwendung eines Ansatzes berichtete wird, der mit dem übereinstimmt, der in IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen für die Bilanzierung durch den Betreiber vorgesehen wird. In IPSAS 32 werden die Prinzipien aus IFRIC 12 für die Bestimmung genutzt, welches Unternehmen (Konzessionsgeber oder Betreiber) einen Vermögenswert im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzt, um zu garantieren, dass der Konzessionsgeber alle Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzt, die er kontrolliert, und insgesamt keine Vermögenswerte bestehen bleiben, die weder vom Betreiber noch vom Konzessionsgeber angesetzt werden.

Mit IPSAS 32 wird außerdem Symmetrie mit IFRIC 12 bei bedeutenden Bilanzierungssachverhalten aus Sicht des Konzessionsgebers erzielt (Schulden, Erträge und Aufwendungen). Darüber hinaus steht IPSAS 32 im Einklang mit SIC-29  Angaben - Dienstleistungslizenzen.

IPSAS 32 ist auf Abschlüsse für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB ist Ihnen auf der Internetseite des IFAC zugänglich.

Deloitte-Leitfaden zu IFRIC 12

Das IFRS Global Office von Deloitte hat im Februar 2011 IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Ein Taschenleitfaden herausgegeben. Der Leitfaden ist als erläuterndes Lesematerial für die Anwendung von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gedacht und bietet eine Auflistung und Erläuterung der Vorschriften in IFRIC 12 sowie praktische Hilfen und Beispiele, die einigen der komplizierteren Sachverhalten im Zusammenhang mit Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gelten. Der Leitfaden bietet Hilfen zum Anwendungsbereich, der Bestimmung des Bilanzierungsmodells, besonderen Merkmalen von Vereinbarungen, die häufig vorkommen (beispielsweise Take-or-Pay-Verträge, Kapazitätsverfügbarkeit), und viele weitere Informationen. Sie können sich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Ein Taschenleitfaden hier kostenfrei herunterladen (59 Seiten in englischer Sprache, 241 KB).

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