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Die Interpretation enthält Leitlinien zur Anwendung von IFRS 2 in
drei Situationen:
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Anteilsbasierte Vergütungen
mit eigenen Eigenkapitalinstrumenten, bei denen das
Unternehmen den Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente
(Treasury Shares) wählt bzw. zum Kauf verpflichtet ist, um
die anteilsbasierte Vergütungsverpflichtung zu erfüllen -
handelt es sich dabei um eine in Eigenkapitalinstrumenten zu
erfüllende Transaktion oder um eine mit Barausgleich? |
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Ein Mutterunternehmen gewährt
Rechte auf seine Eigenkapitalinstrumente an die Mitarbeiter
des Tochterunternehmens - wie sollte dies in den jeweiligen
Einzelabschlüssen der Unternehmen bilanziert werden? |
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Ein Tochterunternehmen gewährt
Rechte auf Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens an
seine Mitarbeiter - wie sollte dies in den jeweiligen
Einzelabschlüssen der Unternehmen bilanziert werden? |
Anteilsbasierte Vergütungen mit eigenen
Eigenkapitalinstrumenten, bei denen das Unternehmen den Kauf
eigener Eigenkapitalinstrumente (Treasury Shares) wählt bzw. zum
Kauf verpflichtet ist, um die anteilsbasierte
Vergütungsverpflichtung zu erfüllen
Diese sollten immer als in Eigenkapitalinstrumenten zu
erfüllende, anteilsbasierte Vergütungen gemäß IFRS 2 behandelt
werden.
Ein Mutterunternehmen gewährt Rechte auf seine
Eigenkapitalinstrumente an die Mitarbeiter des
Tochterunternehmens
Unter der Annahme, dass diese als in Eigenkapitalinstrumenten
zu erfüllende Transaktion im Konzernabschluss behandelt wird,
muss das Tochterunternehmen die erhaltenen Dienstleistungen nach
den Vorschriften für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Transaktionen in IFRS 2 berücksichtigen. Die damit einhergehende
Erhöhung des Eigenkapitals muss als Zuwendung des
Mutterunternehmens erfasst werden.
Ein Tochterunternehmen gewährt Rechte auf
Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens an seine
Mitarbeiter
Das Tochterunternehmen behandelt diese Transaktion als eine
in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Vergütungstransaktion.
Aus diesem Grunde würde sich die bilanzielle Behandlung im
Einzelabschluss des Tochterunternehmens von Geschäften, in denen
den Arbeitnehmern eines Tochterunternehmens Rechte auf
Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens gewährt werden,
unterscheiden, je nachdem, ob das Mutter- oder das
Tochterunternehmen diese Rechte an die Arbeitnehmer des
Tochterunternehmens gewährt. Dies rührt daher, dass IFRIC zu dem
Schluss kam, dass das Tochterunternehmen in der ersten Situation
keine Schuld zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen
Vermögenswerten des Unternehmens auf seine Arbeitnehmer auf sich
genommen hat, während es in der letzt genannten Situation eine
solche Schuld auf sich genommen hat (welche eine Schuld zur
Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten seines
Mutterunternehmens darstellt).
Zeitpunkt des Inkrafttretens
IFRIC 11 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach
dem 1. März 2007 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist
zulässig. |