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INTERPRETATIONEN:  IFRIC 10

Zwischenberichterstattung und Wertminderung

Bezug:

Aufzählung IAS 34 Zwischenberichterstattung

 

Entstehungsgeschichte:

Aufzählung IFRIC D18 herausgegeben am 12. Januar 2006; Pressemitteilung zu IFRIC D18 (in englischer Sprache, 53 KB)
Aufzählung Ende der Kommentierungsfrist 31. März 2006
Aufzählung Interpretation 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung herausgegeben am 20. Juli 2006
Aufzählung Pressemitteilung zu IFRIC 10 (in englischer Sprache, 63 KB)
Aufzählung Gültig für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. November 2006 beginnen

 

Zusammenfassung von IFRIC 10

In der Interpretation wird der offensichtliche Widerspruch zwischen den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und denen in anderen Standards in Bezug auf die Erfassung und die Wiederaufholung von Wertminderungsaufwendungen im Jahresabschluss beim Geschäfts- oder Firmenwert und bestimmten finanziellen Vermögenswerten behandelt. In IFRIC 10 wird festgehalten, dass:

 

Aufzählung ein Unternehmen einen in einer früheren Zwischenperiode erfassten Wertminderungsaufwand beim Geschäfts- oder Firmenwert, bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument oder bei einem zu Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswert nicht wiederaufholen darf; und dass
Aufzählung ein Unternehmen diesen Beschluss nicht durch Analogieschluss auf andere Bereiche mit möglichen Widersprüchen zwischen IAS 34 und anderen Standards ausweiten darf.

 

IFRIC 10 tritt für am oder nach dem 1. November 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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