Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

 

IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate

Bezug:

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

Entstehungsgeschichte:

bullet IFRIC D15 herausgegeben am 31. März 2005; Pressemitteilung zu IFRIC D15 (in englischer Sprache, 66 KB)
bullet Ende der Kommentierungsfrist 31. Mai 2005
bullet Interpretation 9  Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate herausgegeben am 1. März 2006
bullet Pressemitteilung zu IFRIC 9 (in englischer Sprache, 60 KB)
bullet Gültig für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2006 beginnen
bullet Boardsitzung im Dezember 2008 – Erörterung einer Änderung von IFRIC 9
bullet 22. Dezember 2008: Entwurf Eingebettete Derivate, mit dem Änderungen an IAS 39 und IFRIC 9 vorgeschlagen werden
Ende der Kommentierungsfrist am 21. Januar 2009
bullet Boardsitzung im Januar 2009 – IASB verständigt auf eine Änderung des Anwendungsbereichs von IFRIC 9
bullet 30. Januar 2009: Standardentwurf Nr. ED/2009/1 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRIC 16 hinsichtlich der Designation eines Sicherungsinstruments in einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb zu ändern. Stellungnahmen werden bis zum 2. März 2009 erbeten
bullet 12. März 2009: IFRIC 9 geändert hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
weitere Informationen
bullet 16. April 2009: IFRIC 9 geändert im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts 2009; Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2009

 

IAS Plus-Newsletter:

bullet März 2006 – Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Erläuterung von IFRC 9 (58 KB)

 

ZUSAMMENFASSUNG VON IFRIC 9

 

Ein eingebettetes Derivat ist Bestandteil eines strukturierten (zusammengesetzten) Finanzinstrumentes, welches auch einen nicht-derivativen Trägervertrag enthält. Einige der Zahlungsströme verändern sich in ähnlicher Weise wie bei einem freistehenden Derivat.

 

Ein Beispiel für ein eingebettetes Derivat ist eine Wandeloption, die Teil einer Wandelanleihe ist. Der beizulegende Zeitwert des wandelbaren (strukturierten) Instruments ändert sich teilweise entsprechend den Bewegungen im beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalanteile, in die es getauscht werden kann - was mit einer freistehenden Option vergleichbar ist.

 

Der IASB verlangt in IAS 39  Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung von einem Unternehmen, zu dem Zeitpunkt, zu dem es Vertragspartei wird, zu überprüfen, ob der Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das dem Standard zufolge vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt wie ein freistehendes Derivat zu bilanzieren ist.

 

In IFRIC 9 wird der Frage nachgegangen,

 

bullet ob gemäß IAS 39 eine solche Beurteilung nur dann vorgenommen werden muss, wenn das Unternehmen Partei des strukturierten Vertrags wird, oder während der gesamten Vertragslaufzeit; und
bullet ob ein erstmaliger Anwender der IFRS seine Beurteilung auf Grundlage jener Umstände durchführen soll, die bestanden, als das Unternehmen zuerst Vertragspartei wurde, oder zu jenen, die bestehen, wenn das Unternehmen die IFRS zum ersten Mal anwendet.

 

Gemäß IFRIC 9 muss eine Beurteilung dahingehend, ob ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt wie ein Derivat zu bilanzieren ist, nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu Änderungen in den Vertragsbedingungen, welche die aus dem ursprünglichen Vertrag resultierenden Zahlungsströme auf maßgebliche Art und Weise verändern. In diesem Fall ist eine erneute Beurteilung erforderlich.

 

Ein erstmaliger Anwender muss die Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat abgespalten werden muss, auf Grundlage jener Umstände durchführen, die zu dem Zeitpunkt bestanden, als das Unternehmen zuerst Vertragspartei wurde, es sei denn, dass es nachträglich zu Änderungen an den Vertragsbedingungen kam, welche die Zahlungsströme auf maßgebliche Art und Weise verändert haben.

 

IFRIC 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die an oder nach dem 1. Juni 2006 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

 

 

Erörterung auf der Boardsitzung im Dezember 2008

 

Der Board verständigte sich darauf, eine Änderung im Schnellverfahren an IFRIC 9 vorzuschlagen, um klarzustellen, dass ein Unternehmen im Falle einer Umklassifizierung zu beurteilen hat, ob ein eingebettetes Derivat nach IAS 39 eigenständig bilanziert werden muss. Diese Änderung würde für Perioden in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.

 

 

Dezember 2008: Standardentwurf des IASB zu eingebetteten Derivaten

 

Der International Accounting Standards Board hat am 22. Dezember 2008 eine weitere Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgeschlagen. Im Oktober 2008 hatte der Board den Standard kurzfristig geändert, um Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte aus den Bewertungskategorien "zur Veräußerung verfügbar" und "zu Handelszwecken gehalten" in bestimmten Umständen zuzulassen. Mit dem vorliegenden Entwurf will der IASB eine Regelungslücke in diesen Vorschriften schließen. Dabei handelt es sich um die Frage, ob ein Unternehmen, das ein strukturiertes Produkt zum Zeitpunkt seines Zugangs als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert hat und eine Umklassifizierung vornehmen möchte, das Produkt nunmehr auf das Vorliegen trennungspflichtiger Derivate prüfen muss oder nicht.

 

Der IASB stellt in dem Änderungsentwurf klar, dass IFRIC 9 in diesem Fall nicht anwendbar sei, weil das strukturierte Produkt infolge der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bislang nie auf das Vorliegen eingebetteter Derivate untersucht worden sei. Ergo müsse eine Prüfung zu dem Zeitpunkt erstmalig erfolgen, zu dem ein Unternehmen mit der Umklassifizierung einen anderen Bewertungsmaßstab für den Trägervertrag verwendet.

 

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 21. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der Internetseite des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 368 KB). Hier finden Sie die zugehörige Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 44 KB).

 

 

Änderung an IFRIC 9 auf der IASB-Sitzung vom Januar 2009 vorgeschlagen

 

Der Board kam überein, dass eine Änderung an Paragraph 5 von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate notwendig sei, um klarzustellen, dass der Anwendungsbereich von IFRIC 9 Verträge mit eingebetteten Derivaten ausschließt, die in einem Zusammenschluss von Unternehmen unter gemeinschaftlicher Kontrolle oder bei der Gründung eines Joint Ventures erworben werden. Mit der überarbeiteten Definition einer Geschäftstätigkeit in IFRS 3 (2008), wurde die Gründung eines Joint Ventures in den Anwendungsbereich von IFRIC 9 gehoben. Damit hatte der Board sich nicht gesondert befasst, als er IFRS 3 (2008 entwickelte.

Der Board kam überein, dass der Anwendungsbereich von IFRIC 9 wie folgt geändert werden soll:

5  Diese Interpretation ist nicht auf den Erwerb von Verträgen mit eingebetteten Derivaten aus

 

bullet (a) einem Unternehmenszusammenschluss;
bullet (b) einem Zusammenschluss von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinschaftlicher Beherrschung wie in den Paragraphen B1-B4 von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (wie 2008 überarbeitet) beschrieben; oder
bullet (c) der Gründung eines Joint Ventures wie in IAS 31 Anteile an Joint Ventures definiert

 

anzuwenden und auch nicht auf eine etwaige Neubewertung zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Damit diese Änderung rechtzeitig zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008) zur Verfügung steht (den 1. Juli 2009), kam der Board überein, dass er einen Entwurf der Vorschläge mit einer 30-tägigen Kommentierungsfrist veröffentlichen wolle (das ist das nach dem Handbuch für den Konsultationsprozess zulässige Minimum).

 

 

Januar 2009: Standardentwurf herausgegeben

 

Auf Grundlage der Beschlüsse, die auf der IASB-Sitzung im Januar 2009 gefasst wurden, hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf ED/2009/1, in dem vorgeschlagen wird, in Verträge eingebettete Derivate aus dem Anwendungsbereich von IFRIC 9 auszuklammern, die im Zuge eines Zusammenschlusses von Einheiten oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zugegangen sind. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen – zeitgleich mit Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008). Stellungnahmen werden bis zum 2. März 2009 erbeten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

März 2009: Änderung von IFRIC 9 hinsichtlich eingebetteter Derivate bei Umklassifizierung

 

Der IASB hat am 12. März 2009 die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die der IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte.

bullet Nach der Umklassifizierungsänderung ist es Unternehmen gestattet, bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umzuklassifizieren. Mit den heute veröffentlichten Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wird klargestellt, dass bei Umklassifizierung aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert alle eingebetteten Derivate neu beurteilt werden und wenn notwendig separat im Abschluss erfasst werden müssen.
bullet Die Änderungen sind Teil der Reaktionen des IASB auf Ansichten, die bei den Gesprächen am Runden Tisch geäußert wurden, die gemeinsam mit dem FASB im November und Dezember 2008 organisiert worden waren. Teilnehmer hatten den IASB gebeten, die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klarzustellen, um abweichende Handhabungen in der Praxis zu vermeiden.
bullet Die dargestellten Änderungen sind rückwirkend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden.
bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB).

 

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
   
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2010 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.