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INTERPRETATIONEN:  IFRIC 8

Anwendungsbereich von IFRS 2

Bezug:

bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

 

Entstehungsgeschichte:

bullet IFRIC D16 herausgegeben am 19. Mai 2005
bullet Ende der Kommentierungsfrist 18. Juli 2005
bullet Pressemitteilung zu IFRIC D16 (in englischer Sprache, 22 KB)
bullet Endgültige Interpretation 8 herausgegeben am 12. Januar 2006
bullet Pressemitteilung zu IFRIC 8 (in englischer Sprache, 59 KB)
bullet Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnen
bullet Zurückgezogen und ersetzt durch die Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2009, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

 

Zusammenfassung von IFRIC 8

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2  stellt klar, dass IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf Vereinbarungen anzuwenden ist, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte Vergütungen offensichtlich ohne oder für eine ungenügende Gegenleistung gewährt.

 

IFRIC 8 erläutert, dass wenn die identifzierbare Gegenleistung augenscheinlich unter dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der eingegangenen Schulden liegt, dieser Sachverhalt darauf hindeutet, dass eine andere Gegenleistung entweder empfangen wurde oder noch empfangen werden wird. Deshalb ist IFRS 2 anzuwenden.

 

IFRIC 8 tritt für am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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