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Einige
Unternehmen sind dazu verpflichtet, bestimmte Vermögenswerte zu
entsorgen oder eine Umweltsanierung oder Rekultivierung zu
betreiben. Einige dieser Unternehmen leisten Beiträge zu einem
Fonds, der eingerichtet wurden, um aufgewendete Entsorgungs-,
Rekultivierungs- oder Sanierungskosten zu erstatten. Der Fonds
kann auf die Übernahme des Entsorgungsaufwands eines oder
mehrerer Teilnehmer ausgerichtet sein.
Die in IFRIC
5 erörterten Fragestellungen sind:
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Wie hat
ein Teilnehmer seinen Anteil an einem Fonds zu bilanzieren? |
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Falls ein
Teilnehmer verpflichtet ist, zusätzliche Beiträge zu
leisten, wie ist diese Verpflichtung zu bilanzieren? |
IFRIC 5 legt
Folgendes fest:
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Wenn ein
Unternehmen eine Entsorgungsverpflichtung unter IFRS ansetzt
und zur Trennung von Vermögenswerten Beiträge zu einem Fond
leistet, sind IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
nach IFRS, SIC-12 Konsolidierung –
Zweckgesellschaften, IAS 28 Anteile an assoziierten
Unternehmen und IAS 31 Anteile an Joint Ventures
anzuwenden, um zu bestimmen, ob die Entsorgungsfonds
konsolidiert, quotenkonsolidiert oder nach der
Equity-Methode bilanziert werden. |
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Wird ein
Fonds nicht konsolidiert, quotenkonsolidiert oder nach der
Equity-Methode bilanziert und entbindet er den Teilnehmer
nicht von seiner Verpflichtung, den Entsorgungsaufwand zu
übernehmen, hat der Teilnehmer Folgendes anzusetzen:
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seine Verpflichtung, den Entsorgungsaufwand zu
übernehmen, als Rückstellung und |
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seinen Erstattungsanspruch aus dem Fonds als
Erstattung gemäß IAS 37. |
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Ein
Erstattungsanspruch ist zu dem niedrigeren Betrag aus (i)
dem Betrag der angesetzten Entsorgungsverpflichtung und (ii)
dem Anteil des Teilnehmers am beizulegenden Zeitwert der
Nettovermögenswerte des Fonds zu bewerten. Änderungen des
Buchwertes dieses Anspruchs (mit Ausnahme von Beiträgen an
den und Zahlungen aus dem Fonds) sind erfolgswirksam zu
erfassen. |
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Ist ein
Teilnehmer verpflichtet, mögliche zusätzliche Beiträge zu
leisten, so ist diese Verpflichtung eine Eventualschuld, die
in den Anwendungsbereich von IAS 37 fällt. Wenn
wahrscheinlich wird, dass zusätzliche Beiträge geleistet
werden, ist eine Rückstellung anzusetzen. |
IFRIC 5
ändert IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in
der Weise, dass aus dessen Anwendungsbereich Rechte auf
Erstattung von Ausgaben zur Begleichung einer als Rückstellung
angesetzten Schuld ausgenommen werden. Solche Rechte sind gemäß
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen zu bilanzieren. |