|
In den
letzten Jahren wurden immer mehr Vereinbarungen geschlossen, die
nicht in die rechtliche Form eines Leasingverhältnisses
gekleidet sind, die jedoch gegen eine Zahlung oder eine Reihe
von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes
übertragen. Zu den Beispielen solcher Vereinbarungen gehören:
 |
Outsourcingvereinbarungen, |
 |
Telekommunikationsverträge, die Kapazitätsrechte
einzuräumen, und |
 |
Take-or-Pay- und ähnliche Verträge, die die Käufer zu
bestimmten Zahlungen verpflichten, ungeachtet dessen, ob sie
die vertraglich festgelegten Produkte abnehmen bzw.
Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder nicht. |
Die
Interpretation legt fest, dass eine Vereinbarung, die den
folgenden Kriterien genügt, ein Leasingverhältnis ist oder
enthält und gemäß IAS 17 Leasingverhältnisse zu
bilanzieren ist:
 |
Die
Erfüllung der Vereinbarung hängt von der Nutzung eines
bestimmten Vermögenswertes ab. Der Vermögenswert muss in den
Vertragsbestimmungen nicht explizit festgelegt werden. Ein
Vermögenswert kann vielmehr stillschweigend spezifiziert
werden, wenn es für den Lieferanten wirtschaftlich nicht
durchführbar oder praktikabel ist, seine Verpflichtung durch
den Einsatz alternativer Vermögenswerte zu erfüllen. |
 |
Die
Vereinbarung überträgt das Recht, die Verwendung des
zugrunde liegenden Vermögenswertes zu kontrollieren. Dies
ist der Fall, wenn eine der nachstehenden Bedingungen
erfüllt wird: |
(i) Der
Käufer in der Vereinbarung hat die Fähigkeit oder das Recht,
den Vermögenswert zu betreiben oder andere anzuweisen, den
Vermögenswert zu betreiben (wobei er mehr als nur einen
geringfügigen Betrag des Ausstoßes des Vermögenswertes
erhält).
(ii) Der
Käufer hat die Fähigkeit oder das Recht, den Zugang zu dem
zugrunde liegenden Vermögenswert zu kontrollieren (wobei er
mehr als nur einen geringfügigen Betrag des Ausstoßes des
Vermögenswertes erhält).
(iii)
Es besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass außer
dem Käufer andere Parteien einen mehr als geringfügigen
Betrag des Ausstoßes des Vermögenswertes erhalten und der
Preis, den der Käufer zahlen wird, weder pro
Produktionseinheit festgelegt ist noch dem aktuellen
Marktpreis zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
|