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INTERPRETATIONEN:  IFRIC 2

Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente

Bezug:

Aufzählung IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung

 

Entstehungsgeschichte:

Aufzählung IFRIC D8 Geschäftsanteile an Genossenschaften herausgegeben am 30. Juni 2004
Aufzählung Ende der Kommentierungsfrist 13. September 2004
Aufzählung Endgültige Interpretation 2 herausgegeben am 25. November 2004
Aufzählung Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen
Aufzählung Pressemitteilung zu IFRIC 2 (23 KB, in englischer Sprache)

 

Zusammenfassung von IFRIC 2

Geschäftsanteile an Genossenschaften besitzen einige der Eigenschaften, die für eine Klassifizierung als Eigenkapital sprechen. Sie berechtigen den Inhaber aber auch, eine Rücknahme gegen flüssige Mittel zu verlangen, wobei dieses Recht bestimmten Beschränkungen unterliegen kann. IFRIC 2 enthält Leitlinien, wie sich anhand dieser Rücknahmebedingungen bestimmen lässt, ob diese Geschäftsanteile als Fremd- oder Eigenkapital einzustufen sind. Nach IFRIC 2 stellen Geschäftsanteile, bei denen die Mitglieder das Recht haben, eine Rücknahme zu verlangen, im Regelfall Fremdkapital dar. Sie sind jedoch als Eigenkapital zu klassifizieren, wenn

 

Aufzählung

das Unternehmen ein uneingeschränktes Recht auf Ablehnung der Rücknahme von Geschäftsanteilen besitzt oder

Aufzählung lokale Gesetze, Vorschriften oder die Satzung des Unternehmens die Rücknahme von Geschäftsanteilen mit Verboten belegen. Die bloße Existenz jedoch von Gesetzen, Vorschriften oder Satzungsbestimmungen, die eine Rücknahme nur dann verbieten, wenn bestimmte Bedingungen (wie beispielsweise Liquiditätsgrenzen) erfüllt oder nicht erfüllt sind, führt nicht zu einer Klassifizierung von Geschäftsanteilen als Eigenkapital.

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