Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

 

Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte

Zurück zur thematischen Auflistung der Themen, die gegenwärtig auf der Agenda von IFRIC stehen

 

Beschreibung des Sachverhalts

 

IFRIC erörterte die Bitte, die Entwicklung von Leitlinien für Fälle auf die Agenda zu nehmen, in denen eine nicht vertragliche Kundenbeziehung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entsteht und nach IFRS 3 folglich als identifizierbarer immaterieller Vermögenswert des Erworbenen getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen ist.

 

 

Erörterung auf der IFRIC-Sitzung im September 2008

 

Ein immaterieller Vermögenswert ist identifizierbar, wenn er entweder das Kriterium vertraglich/rechtlich erfüllt oder das Trennbarkeitskriterium. Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte können entweder vertraglich oder nicht vertraglich sein. Vertragliche Kundenbeziehungen werden immer unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, weil sie dem Kriterium vertraglich/rechtlich genügen. Nicht vertragliche Kundenbeziehungen jedoch werden nur separat vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, wenn sie das Trennbarkeitskriterium erfüllen. Daher ist  die Identifizierung und die Bewertung sowohl separat erfasster kundenbezogener immaterieller Vermögenswerte als auch des Geschäfts- oder Firmenwerts kritisch von der Bestimmung abhängig, ob eine Beziehung vertraglich ist.

 

Die IFRIC-Koordinatorin schlug vor, dass dieser Sachverhalt auf die Agenda genommen werden sollte – nicht unbedingt, um eine Interpretation zu entwickeln, sondern, um zu erforschen, ob IFRS 3 oder IAS 38 der Verdeutlichung oder der Verbesserung bedürften. Nach kurzer Diskussion stimmte IFRIC diesem Ansatz zu. 

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.