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zur thematischen Auflistung der Themen, die gegenwärtig auf der
Agenda von IFRIC stehen
Beschreibung
des Sachverhalts
IFRIC erörterte die Bitte, die Entwicklung von Leitlinien für Fälle
auf die Agenda zu nehmen, in denen eine nicht vertragliche
Kundenbeziehung im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses entsteht und nach IFRS 3
folglich als identifizierbarer immaterieller Vermögenswert
des Erworbenen getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert
anzusetzen ist.
Erörterung auf der IFRIC-Sitzung im September 2008
Ein immaterieller Vermögenswert ist identifizierbar,
wenn er entweder das Kriterium vertraglich/rechtlich erfüllt oder das
Trennbarkeitskriterium. Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
können entweder vertraglich oder nicht vertraglich sein. Vertragliche
Kundenbeziehungen werden immer unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert
erfasst, weil sie dem Kriterium vertraglich/rechtlich genügen. Nicht vertragliche Kundenbeziehungen jedoch werden nur separat vom
Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, wenn sie das Trennbarkeitskriterium
erfüllen. Daher ist die Identifizierung und die Bewertung sowohl
separat erfasster kundenbezogener immaterieller Vermögenswerte als auch
des Geschäfts- oder Firmenwerts kritisch von der Bestimmung abhängig, ob
eine Beziehung vertraglich ist.
Die IFRIC-Koordinatorin schlug vor, dass dieser Sachverhalt auf die
Agenda genommen werden sollte – nicht unbedingt, um eine Interpretation
zu entwickeln, sondern, um zu erforschen, ob IFRS 3 oder IAS 38 der
Verdeutlichung oder der Verbesserung bedürften. Nach kurzer Diskussion
stimmte IFRIC diesem Ansatz zu.
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