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Beschreibung des Sachverhalts
Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine
Diskussion bei der IFRIC-Sitzung im November 2009
IFRIC erörterte eine Bitte, seiner Agenda ein Projekt zur
Klarstellung der bilanziellen Behandlung von Abbruchkosten in der
Produktionsphase hinzuzufügen.
Eine erläuternde Einführung wurde von Niall Weatherstone vorgenommen,
dem Chefberater für Evaluierung bei Rio Tinto. In der Präsentation
wurden die technischen und geologischen Aspekte des Bergbaus sowie die
Bedeutung von Abbruchkosten klargestellt; dies gelte insbesondere für
Tagebau. Der Hauptaspekt der Präsentation war die Behandlung von Schutt
und Überlasten. Während der Produktion werden Erze und Schutt gemeinsam
abgebaut, und Teile des Schutts stellen eine zusätzliche
"Entwicklungsaktivität" dar, die notwendig sind, um zu der nächsten Lage
von Erz zu gelangen (in der Fachsprache "push-backs" genannt).
IFRIC hielt fest, dass der Ansatz von Abbruchkosten in der
Vorproduktionsphase (Kosten für die Beseitigung von Schutt bevor das Erz
abgebaut werden kann) nicht strittig sei. Der eigentliche Sachverhalt
sei die Aktivierung von Abbruchkosten in der Produktionsphase der Mine.
IFRIC hielt außerdem fest, dass Abbruchaktivitäten in der
Produktionsphase auftreten können, weil die Entwicklung in Form von der
Beseitigung von Überlasten in Teilen der Mine möglicherweise fortgesetzt
wird, um Lagen von Erz zu erreichen, die in der gegenwärtigen oder einer
späteren Periode abgebaut werden. Abbruch erzeugt also einen künftigen
wirtschaftlichen Nutzen. Viele IFRIC-Mitglieder waren der Meinung, dass
solche Kosten konzeptionell gesehen auch aktiviert werden sollten.
Dennoch drückten einige IFRIC-Mitglieder Bedenken hinsichtlich der Frage
aus, ob solche Kosten von den normalen Produktionskosten unterschieden
werden könnten und ob künstliche Schiedsregeln nicht eingeführt werden
müssten.
IFRIC erörterte vier Möglichkeiten, wie solche Abbruchkosten während
der Produktionsphase bilanziert werden könnten:
- Erfassung als Aufwand bei Anfall
- Aktivierung als als ein Teil der Vorratskosten als
veränderliche Produktionskosten (US-amerikanischer Ansatz)
- Aktivierung und Zuweisung den fördernden Rücklagen auf eine
systematische und sachgerechte Art (kanadischer Ansatz)
- Aktivierung unter Verwendung eine Abbruchanteils
Die meisten IFRIC-Mitglieder waren der Meinung, dass konzeptionell
gesehen Möglichkeit 3 die richtige Antwort sei aber dass Möglichkeit 4
als Behelf verwendet werden könnte. Einige IFRIC-Mitglieder zeigten ob
dieser Sichtweise Bedenken, da sie der Meinung waren, dass der
Hauptunterschied zwischen den Möglichkeiten 3 und 4 darin liege, dass in
Möglichkeit 4 explizit künftige Kosten in Erwägung gezogen werden, was
nicht im Einklang mit dem Rahmenkonzept stehe. Für einige Mitglieder war
der vordringlichste Aspekt der der Buchungseinheit - ist die
Buchungseinheit eine Mine? Einige IFRIC-Mitglieder brachten andere
Fragen in Bezug auf Möglichkeit 3 und 4 auf (beispielsweise die
Berücksichtigung der Profitabilität jeder Lage von Erz und die
Berücksichtigung, wie das Geschäftsmodell der Mine aussieht).
IFRIC hielt fest, dass die Behandlung von Abbruchkosten in der ganzen
Welt sehr unterschiedlich sei. Insbesondere vor dem Hintergrund des
Übergangs auf IFRS in Kanada würde es zu vielen zueinander im
Widerspruch stehenden Handlungsweisen in verschiedenen
IFRS-Rechtskreisen kommen.
Ein IFRIC-Mitglied fragte nach der Beziehung von Abbruchkosten und
dem Diskussionspapier zu Rohstoffindustrien. Der Stab stellte klar, dass
nicht erwartet wird, dass im Diskussionspapier die Abbruchkosten in der
Produktionsphase en detail behandelt werden. Im Diskussionspapier wird
es heißen, dass eine Aktivierung sachgerecht sein könne. Des Weiteren
wies der Stab darauf hin, dass nicht zu erwarten ist, dass der IASB
einen Standard zu Rohstoffindustrien vor drei oder gar fünf Jahren
abschließen wird.
Nach einiger Diskussion entschied IFRIC, diesen Sachverhalt auf seine
Agenda zu nehmen, und wies den Stab an, den Umfang des Projekts,
Aktivierungsalternativen und mögliche Abschreibungsmethoden zu eruieren.
Es wird erwartet, dass die Diskussion auf der nächsten Sitzung von IFRIC
fortgesetzt werden kann.
Diskussion bei der IFRIC-Sitzung im Januar 2010
Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase Abgrenzung des Anwendungsbereichs
Infolge seiner Entscheidung, den Sachverhalt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, erörterte IFRIC, wie man den Anwendungsbereich des
Projekts zu Abraumkosten während der Produktionsphase einer Mine abgrenzen könne. Zwei Kernsachverhalte wurden diskutiert:
 |
ob der Anwendungsbereich alle Rohstoffindustrien umfassen solle oder lediglich den Abbau von Mineralien; und |
 |
ob der Anwendungsbereich branchen- oder tätigkeitsbezogen abgegrenzt werden solle. |
Ein IFRIC-Mitglied stellte die Frage, ob der Stab sich mit Vertretern anderer Branchen als dem Bergbau beraten habe, weil die
vorgeschlagenen Prinzipien zur Bilanzierung von Abraumkosten in gleicher Weise in anderen Branchen mit ähnlichen Tätigkeiten
Anwendungsrelevanz besäßen. Ein anderes Boardmitglied fragte, warum der vorgeschlagene Anwendungsbereich der Interpretation auf die
Bergbaubranche begrenzt worden sei. Dieses Mitglied drückte seine Präferenz dafür aus, dass Tätigkeiten definiert werden sollten,
die durch die Interpretation abgedeckt würden, im Gegensatz zu einer Branche. Mehrere IFRIC-Mitglieder teilten dieses Ansicht.
Ein IFRIC-Mitglied stimmte dieser Ansicht prinzipiell zu, meinte aber, dass es IFRIC praktisch und realistisch nicht möglich
sein könnte, eine Interpretation mit einem solch weiten Anwendungsbereich in absehbarer Zeit zu entwickeln, weil IFRIC weitere
Lehreinheiten zu anderen Branchen benötige, bevor man einen Beschluss fassen könne, ob die Prinzipien sachgerecht seien. Auf dieser
Grundlage meinte das Mitglied, dass der Anwendungsbereich auf die Bergbaubranche begrenzt werden sollte, weil die ursprünglich
bei IFRIC eingegangene Anfrage aus dieser Branche kam. Ein anderes Boardmitglieder sagte, dass, falls IFRIC oder der Stab bereits
mögliche Gebiete herausgefunden hätten, auf denen die vorgeschlagene Interpretation zur Anwendung kommen könne, diese Gebiete
gegenwärtig nicht ignoriert werden sollten.
IFRIC erörterte den Sachverhalt eine Weile, wobei ein Mitglied andeutete, dass, falls die Prinzipien auf andere Branchen oder
Tätigkeiten angewendet werden könnten, die Grundlage für Schlussfolgerungen zu der Interpretation einen ähnlichen Paragrafen wie in
IFRIC 15 enthalten könne, wo es heißt, dass die Interpretation per Analogieschluss auf andere vergleichbare Tätigkeiten angewendet
werden könne. Damit IFRIC den Beschluss fassen könne, dass die vorgeschlagene Interpretation per Analogie anwendbar sein sollte,
meinte der Vorsitzende, dass es zunächst einmal erforderlich sei, deren Anwendungsbereich abzugrenzen und die sachgerechte
Bilanzierungsweise zu formulieren. Über eine Analogie zu anderen Tätigkeiten könne erst entschieden werden, wenn das Projekt zum
Abschluss gebracht worden sei.
Ein anderes IFRIC-Mitglied sagte, dass die vorgeschlagene Formulierung des Paragrafen zum Anwendungsbereich übermäßig kompliziert
sei und meinte, sie könne vereinfacht werden, wenn man stattdessen den Ausdruck "ungenutztes" Material verwende. Der
Stab entgegnete, dass, obgleich die Formulierung von den Adressaten vorgeschlagen worden sei, er diesem Vorschlag zustimme.
Der Vorsitzende erinnerte IFRIC sodann, dass man die Verpflichtung habe, sich darauf zu konzentrieren, wo der Sachverhalt der
uneinheitlichen Handhabung seinen Ursprung habe und dann diese Uneinheitlichkeit zu behandeln. In diesem Fall sei dies die
Bergbaubranche, und der Anwendungsbereich der Interpretation solle darauf beschränkt werden.
IFRIC verständigte sich darauf, dass der sich Anwendungsbereich der Interpretation auf die Tätigkeit der Abraumbeseitigung
beziehen und nicht spezifischer sein sollte.
IFRIC wandte sich sodann der Frage zu, ob der Anwendungsbereich der Interpretation auf die Produktionsphase begrenzt oder ob die
anderen Tätigkeiten im Bergbau ebenfalls einbezogen werden sollen. Ein IFRIC-Mitglied stellte fest, dass es wichtig sei, den Grund
zu verstehen, warum der vorgeschlagene Anwendungsbereich auf die Produktionsphase beschränkt sei. Ein anderes IFRIC-Mitglied meinte,
dass durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf die Produktionsphase der Bilanzarbitrage Tür und Tor geöffnet werde.
Aus diesem Grund sei es von entscheidender Bedeutung, dass, auch wenn sowohl die Entwicklungs- als auch die Produktionsphase in der
vorgeschlagenen Interpretation behandelt würden, die Produktionsphase eindeutig abgegrenzt werden müsse.
Der Vorsitzende erläuterte, dass Minen keine Schwierigkeiten haben, zwischen der Entwicklungs- und der Produktionsphase zu
unterscheiden, weil es ziemlich einfach ist festzustellen, wann der Produktionsbetrieb aufgenommen wird. Er erläuterte weiter, dass
die unterschiedliche Handhabung in der Praxis bei der Bilanzierung von Abraumkosten nicht in der Entwicklungsphase auftrete, sondern
vielmehr, wenn mit der Produktion begonnen würde ergo die Bitte um eine IFRIC-Interpretation.
Ein IFRIC-Mitglied meinte, dass die Unterscheidung in der Praxis schwierig sei, weil es möglich sei, dass man bei einer Grube der
Mine mit der Produktion begonnen habe, aber weiterhin in der Entwicklungsphase bei einer anderen Grube sei. Es sei deshalb wichtig
zu verstehen, was das Bilanzierungsobjekt sei. Ein anderes Mitglied meinte, dass es wichtig sei, dass die vorgeschlagene Definition
der Produktionsphase weiterhin mit den bestehenden Leitlinien in Einklang stehe, die in IAS 16 enthalten seien.
Ein Mitglied bezweifelte, dass die Unterscheidung in Entwicklungs- und Produktionsphase wirklich so entscheidend sei. Er sei der
Ansicht, dass die vorgeschlagene Interpretation sich darauf konzentrieren solle, wann die Definition eines Vermögenswerts erfüllt sei
mit anderen Worten: wann der zukünftige Nutzen in den Verfügungsbereich des Unternehmens gelange.
Als die IFRIC-Mitglieder gefragt wurden, ob sie den Vorschlag des Stabs, den Anwendungsbereich auf die Produktionsphase zu begrenzen,
ablehnten, stimmte keine Mitglied dagegen.
IFRIC wurde sodann gefragt, ob Einvernehmen darüber bestehe, den Anwendungsbereich weiter auf den Tagebau zu beschränken eine
Art Bergbau, bei der Erde und Gestein, das auf den Mineralvorkommen liegt, beseitigt wird. Ein IFRIC-Mitglied meinte, dass, falls die
Tätigkeiten, auf die diese vorgeschlagene Interpretation Anwendung fände, festgelegt worden seien, keine Notwendigkeit bestünde, sie
auf den Tagebau zu beschränken. Ein anderes Mitglied meinte, dass ohne eine Begrenzung des Anwendungsbereichs praktisch ungewollte
Konsequenzen geschaffen würden. Dieses Mitglied sprach sich dafür aus, die Tätigkeiten, auf die diese vorgeschlagene Interpretation
angewendet werden könne, einzugrenzen, solange diese Tätigkeiten eindeutig definiert seien. Der Vorsitzende erinnerte IFRIC daran, dass
die Tätigkeit, zur der IFRIC um Bereitstellung von Leitlinien gebeten worden sei, die Abraumbeseitigung bei Tagebauaktivitäten sei. Kein
Mitglied schien dem Vorschlag zu widersprechen.
Die Diskussion drehte sich sodann um die Frage, ob der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Interpretation nur auf solche Umstände
beschränkt werden solle, bei denen die Tätigkeit der Abraumbeseitigung zur Schaffung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens führt. Ohne
große Erörterung stimmte IFRIC dem Vorschlag zu, den Anwendungsbereich nicht auf Umstände zu beschränken, in denen zukünftiger Nutzen
geschaffen wird.
IFRIC wandte sich dann erneut der ersten Frage zu, ob der Anwendungsbereich auf Bergbautätigkeiten beschränkt werden sollte. Ein IFRIC-
Mitglied zeigte sich mit dem Anwendungsbereich so, wie er in den Agendapapieren ausformuliert war, zufrieden und meinte, dass IFRIC sich
um das kümmern solle, was ihm aufgetragen wurde. Wenn IFRIC von den Adressaten um Hilfe gebeten werde, solle IFRIC hilfreich sind und
Leitlinien zur Verfügung stellen, ohne das Ansinnen beiseite zu wischen; andernfalls würden die Adressaten nicht mehr um Hilfe nachfragen.
Der Vorsitzende kam zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich der Interpretation knapp und präzise gehalten werde.
IFRIC verständigte sich darauf, den Anwendungsbereich auf die Bilanzierung von Kosten für die Beseitigung von Schutt im Tagebau während
der Produktionsphase zu begrenzen.
Diskussion bei der IFRS IC-Sitzung im März 2010
Das IFRS IC setzte seine Erörterung der bilanziellen Behandlung von Abraumkosten während der Produktionsphase einer Mine
fort. In Beantwortung einer Frage des Stabs verständigte sich das Komitee vorläufig darauf, dass ein Bergbauunternehmen mit
dem Eingehen von Kosten für die Entsorgung des Abraums einen Nutzen in Form eines verbesserten Zugangs zu den
Mineralvorkommen geschaffen hat und somit die Definition eines Vermögenswertes erfüllt. Das IFRS IC erörterte sodann, ob
der Vermögenswert als dinglicher oder immaterieller Vermögenswert klassifiziert werden sollte. Ein Komitee-Mitglied meinte,
dass man zunächst erwägen müsse, ob der Vermögenswert einen eigenständigen Vermögenswert darstelle oder eine Ergänzung eines
bestehenden Vermögenswerts sei, bevor das IFRS IC eine Entscheidung über die Klassifizierung des Vermögenswerts treffen
könne. Nach einer ziemlich langen Diskussion fand sich eine Mehrheit der Mitglieder, die die Sichtweise unterstützte, dass
der Nutzen, der durch die Abraumkosten geschaffen wird, eine Ergänzung eines bestehenden Vermögenswerts darstellt.
Das IFRS IC setzte dann die Erörterung zu der Frage fort, ob die Abraumkosten beim immateriellen Vermögenswert (dem
Schürfrecht) nach IAS 38 oder dem dinglichen Minenvermögen (Sachanlagen) gemäß IAS 16 aktiviert werden sollten. Das
Komitee erörterte den Sachverhalt eine kurze Zeit und kam vorläufig überein, dass die Aktivierung der Abraumkosten der
Behandlung folgen solle, die von einem Unternehmen bei der Aktivierung sonstiger Minenkosten oder Vermögenswerte
angewendet wird, und dass man nicht festlegen wolle, ob es sich um einen immateriellen oder dinglichen Vermögenswert
handelt. Als Folge dieser Entscheidung verständigte sich das IFRS IC darauf, den Anwendungsbereich des Standards im
Hinblick auf Schürfrechte und Reserven nicht zu ändern.
Das IFRS IC erörterte auch, wie die Abraumkosten auf die aktuelle und zukünftige Perioden aufgeteilt werden sollten.
Im Rahmen seiner Erörterungen erwog das Komitee zwei Ansätze:
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den Ansatz der Abraumquote, bei dem eine Abraumquote unter Verwendung langfristiger
Minenplandaten zur Anwendung kommt; sowie |
 |
den Ansatz der gesonderten Identifizierung, bei welchem die Kosten einer Abraummaßnahme
dem Abschnitt der Mineralvorkommen zugeordnet werden, der infolge der Maßnahme zugänglich wird. |
Ein IFRS IC-Mitglied befragte den Stab zur Praktikabilität und Anwendung des Ansatzes der gesonderten Identifizierung
in der Praxis. Der Stab antwortete, dass seine Nachforschungen ergeben hätten, dass die Mehrheit der Bergbauunternehmen
in der Lage seien, diesen Ansatz anzuwenden, weil die Information als Teil des Minenplans bereits vorläge.
Ein anderes Mitglied des Komitees meinte, dass der Ansatz der gesonderten Identifizierung nicht gerade vorsichtig sei
und es deshalb dagegen sei. Die Mehrheit der Mitglieder unterstützte indessen den Ansatz der gesonderten Identifizierung,
weil der Ansatz der Abraumquote ihrer Meinung nach dazu führen könne, dass ein Unternehmen einen Bewertungsgewinn
erfasse, wenn die Abraumkosten über die gesamte Mine verteilt würden und es sich anschließend dazu entschlösse, nicht
die gesamte Mine zu erschließen. Als zu einer Abstimmung aufgerufen wurde, stimmte nur ein Mitglied gegen den Ansatz
der gesonderten Identifizierung, während alle anderen Mitglieder dafür waren.
Das IFRS IC erwog sodann, was das sachgerechte Bewertungsobjekt sei. Ohne große Diskussion verständigte sich das
Komitee vorläufig darauf, dass die Abraummaßnahme das Bewertungsobjekt sein solle.
Schließlich wurde das IFRS IC gebeten, die Folgeverteilung (oder Abschreibung) des Vermögenswerts zu erwägen. Das
Komitee verständigte sich vorläufig darauf, dass der Vermögenswert ungeachtet der Tatsache, ob ein Unternehmen
diese Kosten als Teil eines immateriellen oder eines dinglichen Vermögenswerts aktiviert, auf die Mineralvorkommen
auf systematische und nachvollziehbare Weise verteilt werden sollte. Man einigte sich ferner darauf, dass die Konzepte
des Komponentenansatzes, die in IAS 16 enthalten sind, bei der Formulierung der Interpretation in diese aufgenommen
werden sollten.
Diskussion bei der IFRS IC-Sitzung im Mai 2010
Das Committee erörterte einen Arbeitsentwurf eines
Interpretationsentwurfs für Abraumkosten während der
Produktionsphase.
Ist die Definition eines Vermögenswerts erfüllt?
Im Arbeitsentwurf der Interpretation heißt es, dass, wenn der
Nutzen eines verbesserten Zugangs, der durch die Abräumung erreicht
wird, die Definition eines Vermögenswerts erfüllt, dieser
Vermögenswert als eine Verbesserung eine bestehenden Vermögenswerts
bilanziert werden soll. Der "neue" Vermögenswert folgt der
Klassifizierung des bestehenden Vermögenswerts (also Sachanlage oder
immaterieller Vermögenswert).
Verschiedene Mitglieder des Committees hatten Bedenken
hinsichtlich einiger Aspekte der Schlussfolgerung. Einige waren der
Meinung, dass, wenn die "Verbesserung" die Definition eines
Vermögenswerts erfülle, sie als separater Vermögenswert angesetzt
und nicht einem anderen hinzugefügt werden solle. Die Vorstellung,
zusätzliche Bestandteile eines Vermögenswerts anzusetzen, wurde
insbesondere in Fällen hinterfragt, in denen der "ursprüngliche"
Vermögenswert eine immaterieller Vermögenswert ist (In IAS 38 ist
nicht explizit das Konzept von Bestandteilen enthalten). Der
Vorsitzende, der die fachliche Diskussion durch die ganze Sitzung
leitete (und nicht der Stab), stimmte dem nicht zu und meinte, dass
es möglich sei, IAS 38.57 so zu interpretieren, dass Bestandteile im
Hinblick auf die Vorschriften von IAS 16 mit eingeschlossen würden.
Einige Mitglieder des Committees waren verblüfft, dass eine
Bilanzierung über Bestandteile in IAS 38 hineingelesen werden kann,
aber sie waren besorgt, dass damit unbeabsichtigte Konsequenzen
ausgelöst werden könnten. Diese Mitglieder waren insbesondere
besorgt im Hinblick auf sehr langlebige Bestandteile (zB eine
Komponente "Nutzungsdauer einer Mine"), die angesetzt werden
könnten. Um solche Auswirkungen zu vermeiden, müsste im
Interpretationsentwurf das Konzept einer Abraumaktivität genau
erläutert werden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass
Abraumaktivitäten von kurzer Dauer seien und dass Buchungseinheiten wie
die Nutzungsdauer einer Mine nicht in Erwägung gezogen würden.
Mitglieder des Committees schlugen vor, dass, wenn dieses
Argument angenommen würde, es im Interpretationsentwurf heißen
solle, dass die aufgeschobenen Kosten, die als Vermögenswert
angesetzt würden, als Bestandteil eines bestehenden Vermögenswerts
angesetzt werden müssen. Darüber hinaus sollte in den begleitenden
Materialien (Grundlage für Schlussfolgerungen, Anwendungs- oder
Umsetzungsleitlinien) die Diskussion darauf ausgeweitet werden,
warum die Ansatzkriterien für Vermögenswerte für Dinge erfüllt sind,
die oft wie Periodenaufwand aussehen.
Mitglieder des Committees äußerten auch Unbehagen angesichts der
Vorstellung, dass der Vermögenswertbestandteil aus einer
Abraumaktivität eine Sachanlage oder ein immaterieller Vermögenswert
sein könne. Andere Mitglieder des Committees wiesen jedoch darauf
hin, dass, weil die rechtlichen und betrieblichen Situationen in den
verschiedenen Rechtskreisen abweichen, der Vermögenswert, auf den
sich die Abraumaktivität bezieht, unterschiedlich sein würde: In
einigen Fällen wären es Sachanlagen ind anderen immaterielle
Vermögenswerte. In manchen Rechtskreisen könnte das Unternehmen
beispielsweise das Land besitzen; dann wäre der Vermögenswert eine
Sachanlage. In anderen Rechtskreisen werden die Rechte auf Öl- und
Gasvorkommen innerhalb der Landrechte oft als immaterielle
Vermögenswerte angesehen. Diesem Punkt würde man sich in der
Grundlage für Schlussfolgerungen widmen.
Ein Mitglied des Committees wies darauf hin, dass die Erörterung
der Frage, ob Abraumkosten die Definition eines Vermögenswerts
erfüllen, im Interpretationsentwurf an der falschen Stelle platziert
wäre; dies Sorge sicher für den Grad des Unbehagens im Committee.
Der Vorsitzende stimmte dem zu und empfehl, dass die Erörterung, in
der klargestellt wird, dass, wenn eine Abraumaktivität routinemäßig
erfolgt um Zugang zu Erz zu gewinnen, das in der laufenden Periode
abgebaut wird, diese Aktivität nicht die Definition eines
Vermögenswerts erfüllt, und daher die Abraumkosten als Aufwand der
laufenden Periode bilanziert werden müssen, derjenigen Erklärung
vorausgehen sollte, in der erläutert wird, was geschieht, wenn ein
Ansatz als Vermögenswert sachgerecht ist.
Der Vorsitzende schloss diesen Teil der Debatte und meinte, dass
es genug Unterstützung unter den Mitgliedern des Committees gebe, um
fortzufahren. In der nächsten Version des Interpretationsentwurfs
sollte jedoch folgendes beachtet werden:
 |
Es
sollte erläutert werden, warum
aufgeschobene Kosten einer
Abraumaktivität die Definition eines
Vermögenswerts erfüllen aber nicht
als separater Vermögenswert
angesetzt werden. |
 |
Es
sollte erläutert werden, warum eine
Abraumaktivität ein Bestandteil
eines anderen Vermögenswerts ist. |
 |
Es
sollte keine Äußerung dazu enthalten
sein, ob eine Abraumaktivität dem
Wesen nach eine Sachanlage oder ein
immaterieller Vermögenswert ist. |
 |
Es
sollte erläutert werden, wie es
möglich ist, die Vorschriften aus
IAS 16 in Bezug auf Bestandteile
analog anzuwenden, um zu gestatten,
dass Bestandteile eines
immateriellen Vermögenswerts nach
IAS 38 angesetzt werden könne. |
 |
Es
sollte eindeutig klargestellt
werden, dass routinemäßige
Abraumaktivitäten normalerweise
nicht die Definition eines
Abraumaktivität erfüllen würden, die
Ausgangspunkt für diese
Interpretation ist. |
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Das Committee kam überein, das die Komponente der Abraumaktivität
insbesondere einer Erzmine (oder einem Vorkommen von Öl oder Gas)
zugeordnet können müssen werden sollte. Der Vorsitzende hielt fest,
dass eine Abraumaktivität voraussetzt, dass in Bezug auf die Mine
oder das Öl- oder Gasvorkommen in die Produktion eingetreten wurde,
und dass eine Abraumaktivität eine Aktivität ist, die sich direkt
auf ein identifiziertes Vorkommen von Erz direkt darunter bezieht
und sich (daher) auf das Entfernen des Erdvorkommens darüber
bezieht.
Die Mitglieder des Committees akzeptierten die Beschreibung der
Aktivität durch den Vorsitzenden aber hielten fest, dass dies zeige,
dass die "Aktivität" genau definiert werden müsse, do dass sie über
einen klaren Anfang und ein klares Ende verfüge. Dies würde auch
dabei helfen, zu definieren, wann und über welchen Zeitraum die
Aktivität abgeschrieben werden solle.
Folgebewertung
Das Committee war nicht der Meinung, dass besondere Vorschriften
notwendig seien, und meinte, dass die Vorschriften von IAS 16, 36
und 38 mit einer Ausnahme ausreichend seien. In der Interpretation
sollte klargestellt werden, was mit dem Buchwert einer
Abraumaktivität geschieht, wenn die Abbauaktivität für einen gewisse
Zeit eingestellt wird (beispielsweise weil die Rohstoffpreise
unvorteilhaft sind). Dies müsse gegen den Fall abgegrenzt werden,
dass alle Abbauaktivität ganz eingestellt wird. Man kam überein,
dass es Leitlinien zu stillgelegten Vermögenswerten in IAS 16 gebe
und dass man auf allgemeine Wertminderungsvorschriften zurückgreifen
könne.
Angaben
Angaben wurden nicht gesondert erörtert, aber im
Interpretationsentwurf sind keine eigenen Angabevorschriften
vorgesehen; man verlässt sich auf die zugrunde liegenden Standards.
Übergangsvorschriften
Das Committee lehnte die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften
ab. Darüber hinaus kritisierten Mitglieder des Committees den Mangel
an Leitlinien für erstmalige Anwender. Eine prospektive Anwendung
würde gestatten, dass nicht sachgerechte Vermögenswerte im Abschluss
verbleiben, während solche Vermögenswerte beim Übergang auf IFRS
gestrichen werden sollten.
Der Vorsitzende bat Jean Paré den Übergang zu untersuchen, der in
Kanada gewählt worden sei (dort befindet man sich dieses Jahr im
Übergang). Das gelte insbesondere für jüngst in der Exploration
befindliche Unternehmen, die derzeit Leitlinien anwenden, die von
der kanadischen Arbeitsgruppe für aktuelle Sachverhalte in Bezug auf
aufgeschobene Abraumkosten entwickelt worden seien.
Ein Mitglied des Committees bat um ein Datum des Inkrafttretens,
das später als üblich läge, (drei Monate nach Veröffentlichung). Der
Vorsitzende unterstützte diesen Vorschlag jedoch nicht. Seiner
Meinung nach handele es sich um keinen schweren Fall. Die
Bilanzierungsfrage möge unangenehm sein, schwer sei sie nicht.
Schlussfolgerung
Der Vorsitzende schloss die Diskussion und wies darauf hin, dass
der Stab einen überarbeiteten Interpretationsentwurf erarbeiten
würde, der dem Committee im Juli 2010 vorgestellt werden würde. Es
sei beabsichtigt, den Interpretationsentwurf auf der Sitzung zu
verabschieden. Der Vorsitzende hielt fest, dass er zwar eine Meinung
zu dem Entwurf haben würde, wenn er dem IASB vorgestellt werden
würde, dass er dann aber nicht mehr darüber abstimmen werden können
würde.
Diskussion bei der IFRS IC-Sitzung im Juli 2010
Das Committee erörterte den endgültigen Entwurf der
vorgeschlagenen Interpretation zur Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche.
Beschreibung einer Abraumphase
Im Interpretationsentwurf wird eine Abraumphase als etwas
beschrieben, "...das typischerweise im Voraus geplant wird und Teil
des Abbauplans ist. Eine Abraumphase hat ein festgelegten
Startzeitpunkt und endet, wenn das Unternehmen die Abraumbeseitigung
abgeschlossen hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu
erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog."
Das Committee wurde gebeten, zu erwägen, ob die vorgeschlagene
Beschreibung ausreichend sei oder ob noch zusätzliche Formulierungen
aufgenommen werden sollten. Ein Mitglied des Committees zeigte sich
überrascht, dass die Beschreibung einer Abraumphase zu einem solch
späten Zeitpunkt im Projekt erörtert würde, zu dem die
Interpretation, wie Abraumkosten zu bilanzieren seien, fast schon
abgeschlossen sei. Das Committee führte eine sehr lange Diskussion
zu der Frage, ob es notwendig sei, eine Beschreibung/Definition
einer Abraumphase in die Interpretation aufzunehmen. Diejenigen, die
sich dafür aussprachen, die Beschreibung aufzunehmen, hielten fest,
dass es notwendig sein routinemäßig erfolgende Abraumvorgänge von
einer Abraumphase zu unterscheiden, da nur die Abraumphase
Gegenstand der Interpretation sei.
Diejenigen, die sich dagegen aussprachen, eine Beschreibung
aufzunehmen, hielten fest, dass die Vorschriften in Bezug auf einen
festgelegten Startzeitpunkt in der Praxis kaum umzusetzen wären.
Ihrer Meinung nach wäre eine Abraumphase aus dem Nutzungsplan einer
Mine klar ersichtlich, daher habe die Branche keine Schwierigkeiten,
zu identifizieren, was eine Abraumphase darstellt. Es wurde auch
darauf hingewiesen, dass das Committee bis jetzt noch gar nicht
erörtert habe, was routinemäßige Abraumvorgänge seien.
Nach einer langen Diskussion zu dem Thema wurde schließlich
vereinbart, dass eine Beschreibung einer Abraumphase in die
vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden solle, aber dass
das Wort "typischerweise" aus der vorgeschlagenen Beschreibung
gestrichen werden solle, um die Möglichkeiten der Unternehmen zu
beschränken, um eine Anwendung der Interpretation herumzukommen. Der
Vorsitzende wies den Stab an, die vorgeschlagenen Beschreibung zu
überarbeiten, um allen Meinungsäußerungen Rechnung zu tragen, die
erfolgt seien, und die neue Beschreibung auf einer späteren Sitzung
wieder zur Erörterung zu stellen.
Der Stab stellte zwei alternative Beschreibungen einer
Abraumphase am nächsten Tag der Sitzung vor, die den Bedenken
Rechnung trugen, die die Mitglieder am vorhergehenden Tag
ausgedrückt hatten. Ohne viel Erörterung einigte sich das Committee
darauf, die folgende Beschreibung einer Abraumphase in den
Interpretationsentwurf aufzunehmen:
Eine Abraumphase ist ein systematischer Prozess, der
durchgeführt wird, um Zugang zu einem bestimmten
Teil des Erzvorkommens zu erhalten und der ein
gezielterer Prozess ist als routinemäßiger Abraum.
Diese Abraumphase wird im Voraus geplant und ist
Teil des Nutzungsplans der Mine. Eine Abraumphase
hat ein festgelegten Startzeitpunkt und endet, wenn
das Unternehmen die Abraumbeseitigung abgeschlossen
hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu
erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog.
Es wurde außerdem vereinbart, eine gezielte Frage im
Interpretationsentwurf dahingehend zu stellen, ob diese Beschreibung
sachgerecht sei. Der Interpretationsentwurf wird mit einer Frist von
90 Tagen zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, wenn der IASB
dem auf der Julisitzung zugestimmt hat.
Anwendungsbereich der Interpretation
Im Interpretationsentwurf wird der Anwendungsbereich auf
Abraumkosten beschränkt, die während des Abbaus eines Erzvorkommens
im Tagebau entstehen; das Committee stimmte diesen Anwendungsbereich
einstimmig zu.
Ein Committeemitglied fragte, ob es die Absicht des Committees
sei, zu verbieten, Analogieschlüsse für ähnliche Situationen
vorzunehmen, wie im Entwurf der Grundlage für Schlussfolgerungen
nahegelegt werde. Der Vorsitzende gab zu Antwort, dass es zwar nicht
die Absicht sei, Analogieschlüsse zu verbieten, dass allerdings die
Interpretation einer sehr spezifischen Fragen der Rohstoffindustrien
gewidmet sei, sodass Analogien zu anderen, "ähnlichen" Situationen
in der Praxis wohl kaum vorkommen würden. Es wurde vereinbart, dass
in der Grundlage für Schlussfolgerungen erläutert werden sollte,
warum das Committee nicht andere, gleichgelagerte Situation erörtert
habe und sich nur genau auf die Frage beschränkt hätte, die gestellt
worden sei.
Angabevorschriften
Das Committee erörterte ob bestimmte Angabevorschriften in die
vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden sollen oder ob die
Anwender gefragt werden sollen, ob es bestimmte nützliche
Informationen in Bezug auf die Abraumphase gibt, die anzugeben
sinnvoll wären.
Verschiedenen Committeemitgliedern war unbehaglich bei der
Vorstellung, eine offene Fragedazu zu stellen, welche Angaben
sinnvoll wären, da dies zu einer lange Liste von Angaben führen
würde. Ferner gälte, dass das Committee alle Angabevorschläge, die
es als sinnvoll erachten würde, noch einmal im Rahmen des
Konsultationsprozesses zur Stellungnahme veröffentlichen müsste.
Einige Committeemitglieder waren der Ansicht dass alle relevanten
Informationen bereits in IAS 1, IAS 2, IAS 16 und /oder IAS 38
gefordert würden und dass jegliche zusätzlichen Angaben sich mit
bestehenden Angaben überschneiden würden.
Das Committee kam überein, die Frage neu zu formulieren und die
Angaben hervorzuheben, die in IAS 16 gefordert werden. Dann sollte
gefragt werden, ob es irgendwelche Angaben darüber hinaus gäbe, die
erforderlich seien.
Übergangsbestimmungen
Das Committee erörterte die die vorgeschlagenen
Übergangsvorschriften, die eine prospektive Anwendung der
vorgeschlagenen Interpretation vom Zeitpunkt des Inkrafttretens
vorsehen; die bestehenden Buchwerte der Vermögenswerte sollen als
Eröffnungswerte zu dem Zeitpunkt verwendet werden.
Ein Committeemitglied fragte, ob dies bedeute, dass ein
Unternehmen jegliche Kosten beibehalten würde, die vorher aktiviert
worden seien, selbst wenn dies nach der Interpretation nicht
gestattet wäre. Eine Reihe von anderen Mitgliedern unterstützten
diese Bedenken und fragten außerdem nach dem Zeitraum, über den ein
solcher Vermögenswert, berechnet auf Grundlage der Methode des
anteiligen Abraums, abgeschrieben würde.
Ein anderes Mitglied fragte außerdem, ob es einem Unternehmen
verboten wäre, die Interpretation rückwirkend anzuwenden, wenn alle
für relevant gehaltenen Informationen verfügbar seien. Der
Vorsitzende antwortete, dass die rückwirkende Anwendung erfordern
würde, die Abschreibung seit Beginn der Nutzung der Mine neu zu
berechnen, und dies würde unweigerlich bedeuten, dass rückwirkende
Erkenntnisse verwendet würden.
Die Mehrheit der Mitgliederunterstützte den Vorschlag, eine
prospektive Anwendung zu fordern.
Schlussbemerkung
Unter Vorbehalt der Änderungen, die in Bezug
auf die überarbeitete Beschreibung der
Abraumphase und kleinerer editorischer
Korrekturen notwendig sind, beabsichtigt das
Committee den Interpretationsentwurf vor Ende
August zwecks öffentlicher Stellungnahme
herauszugeben.
August 2010: IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Leitlinien zum Tagebau
Das IFRS Interpretations Committee, das Gremium zuständig für
die Interpretation der IFRS, hat am 26. August 2010 vorgeschlagene Leitlinien für
die Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine
zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dem
Interpretationsentwurf wird vier Fragestellungen nachgegangen:
 |
(a) Ist die Definition eines Vermögenswerts erfüllt? |
 |
(b) Wann sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit angesetzt werden? |
 |
(c) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit erstmalig bewertet werden? |
 |
(d) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit in der Folge bewertet werden? |
Das Interpretations Committee ist zu dem Schluss
gekommen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit einer Abraumtätigkeit
entstehen, als zusätzliche Komponente eines bestehenden
Vermögenswerts anzusetzen sind und dass diese Komponente über die
Reserven abzuschreiben ist, die direkt mit dieser Abraumtätigkeit
erschlossen werden.
Der Interpretationsentwurf
DI/2010/1 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine kann bis zum 30. November 2010 kommentiert werden.
Er steht auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des
IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache, 35 KB).
Diskussion bei der IFRS IC-Sitzung im Juli 2011
Das Komitee erörterte drei weitere Sachverhalte, die dem Stab während der Ausformulierung der nahezu endgültigen
Interpretationen zur Kenntnis gebracht wurden. Erstens verständigte sich das Komitee vorläufig darauf, Paragraf 17 zu
ändern und die Kosten- oder Neubewertungsalternativen bei der Folgebewertung zu honorieren, entsprechend dem Bewertungsmodell, das
bei der Bewertung der Vermögenswerte aus der schürfenden Tätigkeiten Anwendung findet. Zweitens verständigte sich
das Komitee vorläufig darauf, die Paragrafen 12 und 13 zu entfernen, weil Paragraf 12 das Offensichtliche zu sagen schien und
Paragraf 13 so verstanden werden könnte, als sei der Vermögenswert aus der Abraumtätigkeit auszubuchen, wenn diese zu
einem Ende gekommen ist was man nicht beabsichtigt habe. Drittens verständigte sich das Komitee vorläufig darauf, dem
Board vorzuschlagen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Interpretation der 1. Januar 2013 sein solle, wobei eine vorzeitige
Anwendung zulässig wäre.
Das Komitee verständigte sich schließlich vorläufig darauf, die nahezu endgültige Interpretation nicht erneut
zur Stellungnahme zu veröffentlichen; stattdessen wurde der Stab gebeten, einige Änderungen an den Leitlinien vorzunehmen,
darunter Änderungen der Formulierung, wonach ein Unternehmen verpflichtet und diesem nicht nur empfohlen wird, eine Zuordnungsgrundlage
zu wählen, die auf dem maßgeblichen Produktionsmaß fußt, um die Abraumkosten in der Produktionsphase zwischen den
geförderten Vorräten und dem Vermögenswert aus der Abraumtätigkeit aufzuteilen.
10. August 2011: Beinahe endgültige Fassung von IFRIC 20 veröffentlicht
Eine beinahe endgültige Fassung der IFRIC Interpretation 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine
ist auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt worden. In
der Interpretation werden die folgenden Sachverhalte adressiert:
 |
Ansatz von Abraumkosten aus der Produktion
als Vermögenswert, |
 |
Erstbewertung des Vermögenswerts aus der
Abraumaktivität und |
 |
Folgebewertung des Vermögenswerts aus der
Abraumaktivität und |
Die beinahe endgültige Fassung der
Interpretation steht auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung (in englischer Sprache, 226
KB, nur für eIFRS-Abonnenten).
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
September 2011
Verabschiedung von IFRIC 20 durch den Board
IFRIC 20 bietet Leitlinien für die Bilanzierung von Kosten, die
im Rahmen einer Abraumaktivität in der Produktionsphase einer Mine
entstehen, die im Tagebau ausgebeutet wird, entstehen
(Abraumkosten), wenn dem Unternehmen aus dieser Abraumaktivität
zweifacher Nutzen entsteht: verwendbare Erze, die verwendet werden
können, um Vorräte zu schaffen, (Vorratsvermögen) und ein
verbesserter Zugang zu weiteren Mengen von Material (Vermögenswert
aus der Abraumaktivität), die in künftigen Perioden ausgebeutet
werden werden.
Der Board schlug einige editorische Änderungen in Bezug auf die
Klarstellung der Definition einer Komponente vor und merkte an, dass
deutlich gemacht werden solle, dass sich IFRIC 20 auf Erze und auf
andere Mineralien bezieht, die im Tagebauverfahren abgebaut werden
können. Der Board entschied vorläufig, dass die Interpretation nicht
noch einmal zwecks Stellungnahme veröffentlicht werden muss, was
allerdings von der endgültigen Prüfung der Formulierungsänderungen
abhänge.
Der Board entschied außerdem vorläufig, dass IFRIC 20 für
Berichtsperioden in Kraft treten soll, die am oder nach dem
1. Januar 2013 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig sein
soll. IFRIC 20 wird auf Kosten anzuwenden sein, die ab dem Beginn
der ersten dargestellten Berichtsperiode angefallen sind. IFRIC 20
wird Übergangsleitlinien für vorher bestehende Vermögenswerte
enthalten, die aus Abraumaktivitäten vor diesem Datum entstanden
sind.
19. Oktober 2011: IASB veröffentlicht IFRIC 20 zu Abraumkosten in der Produktionsphase einer Tagebaumine
Der IASB hat heute eine Interpretation veröffentlicht, in der
die Vorschriften für die Bilanzierung von Abraumkosten in der
Produktionsphase einer Mine klargestellt werden, die in Tagebauweise
erschlossen wird. Die Interpretation ist vom IFRS Interpretations
Committee des IASB entwickelt worden.
Das Interpretations Committee war gebeten worden,
klarzustellen, wann und wie Abraumkosten zu bilanzieren sind, die
dann entstehen, wenn Abraum beseitigt wird, um Zugang zu Erz- oder
Mineralienvorkommen zu erhalten. In Bezug auf diese Frage war es zu
Abweichungen in der Praxis gekommen.
Mit der heute veröffentlichten Interpretation werden
die folgenden Sachverhalte adressiert:
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Wann Abraumkosten aus der Produktion
als Vermögenswert anzusetzen sind, |
 |
wie die Erstbewertung des Vermögenswerts aus der
Abraumaktivität auszusehen hat und |
 |
wie Folgebewertung des
Vermögenswerts aus der
Abraumaktivität erfolgt. |
IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine tritt für Berichtsperioden in Kraft, die
am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung
ist zulässig.
Weiterführende Informationen:
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