|
9. März 2010: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses
 |
Auf seiner Sitzung am 4. März 2010 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) der EU-Kommission für die Annahme von IAS 24 Angaben über
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009), Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 – Die
Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 19 Tilgung
finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente und Änderung an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger
Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 gestimmt. Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat ihren Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend
aktualisiert. Mit Ausnahme von IFRS 9, bei dem die Entscheidung
hinsichtlich der Übernahme aufgeschoben wurde, wird nun die
Übernahme aller noch nicht übernommenen Verlautbarungen des IASB
spätestens im zweiten Quartal 2010 erwartet. Eine Verknüpfung auf
den aktuellen EFRAG-Statusbericht, der alle noch nicht für die Anwendung in
Europa übernommenen Verlautbarungen und den jeweiligen Fortschritt
im Übernahmeprozess zeigt, finden Sie in der linken Spalte unserer
Startseite. Als neuen Service bieten wir Ihnen gleich darüber eine Zusammenstellung
dazu, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode
zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. |
9. März 2010: Internetsendung des IASB zum sonstigen Gesamtergebnis
 |
Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum
aktuellen Stand der Darstellung von Posten im sonstigen
Gesamtergebnis (other comprehensive income, OCI) abhalten:
 |
Thema der Internetsendung: Darstellung von
Posten im sonstigen Gesamtergebnis |
 |
Datum und Uhrzeit: Montag, 15. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung
am Freitag, 19. März 2010 um 16:30 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit) |
 |
Weitere Informationen und Anmeldung:
hier
|
|
|
9. März 2010: Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien
 |
Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung
herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im
Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten
Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften
von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den
Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die
im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation
Measuring by Halves
kostenfrei herunterladen (1.121 KB). |
8. März 2010: "The Hundred" und der IASB erörtern IAS 37
 |
Am 5. März 2010 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte
Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im
Vereinigten Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the
UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Schulden nach IFRS
ab. Der IASB befindet sich in den letzten Zügen eines Projekts zur
Überarbeitung von IAS 37. Der ursprüngliche Entwurf war im Juli 2005
zur Stellungnahme veröffentlicht worden. Im Januar 2010
veröffentlichte der IASB einen weiteren Entwurf, der auf die
vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung von Schulden begrenzt
war; am 22. Februar stellte der IASB außerdem einen Arbeitsentwurf
des ganzen überarbeiteten Standards IAS 37 auf seiner Internetseite
zur Verfügung, um interessierten Parteien zu ermöglichen,
einzuschätzen, wie die überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung in
den vorgeschlagenen neuen Standard eingreifen. Die
Kommentierungsfrist endet am 14. April 2010. Als Teil seiner
Einbindungsaktivitäten erörtert der IASB in dieser Internetsendung
mit "The Hundred" alle Aspekte des vorgeschlagenen neuen Standards.
|
"The Hundred" hat an den IASB geschrieben, um eine erneute
Veröffentlichung des gesamten Standards zur Stellungnahme zu
verlangen; sollte dies nicht der Fall sein, erbitte man eine
Verlängerung der Kommentierungsfrist der gegenwärtigen
Vorschläge, da es fast fünf Jahre her ist, dass der
ursprüngliche Entwurf herausgegeben wurde. Wie viele andere
Stellungnahmenden hinterfragte "The Hundred" sowohl die Ansatz-
als auch die Bewertungsaspekte der Vorschläge kritisch. In
Stellvertretung von "The Hundred" stellten Vertreter dreier
Unternehmen Fragen: Severn Trent, Tate & Lyle und Tomkins plc.
Für den IASB antwortete Boardmitglied Bob Garnett auf die Fragen
und wurde von Joan Brown, der Projektmanagerin für dieses
Projekt, unterstützt. Gastgeber der Internetsendung waren
Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte
in London, und Mark Smith, stellvertretender Vorsitzender des
Finanzberichterstattungsausschusses von "The Hundred".
|
Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen
hier zur Verfügung
(in englischer Sprache). Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie als
Passwort "831344" an.
|
8. März 2010: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März 2010
 |
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im März 2010 von Montag bis Freitag, den 15.-19.
März 2010 in seinen
Büroräumen in London abhalten. Am Montag, Dienstag und Mittwoch
finden gemeinsame Sitzungsteile mit dem
FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die
Sitzung wieder. Von Montag bis Mittoch, 22.-24. März 2010 findet die
übliche gemeinsame Märzsondersitzung von IASB und FASB ebenfalls in
den Büroräumen des IASB in London statt. Auch diese Sitzung steht
Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Die entsprechende Tagesordnung
nehmen wir in die nachfolgende Übersicht mit auf.
Tagesordnungen für die reguläre IASB-Boardsitzung 15.-19.
März 2010, London
und die reguläre gemeinsame Märzsondersitzung des IASB und
des FASB
22.-24. März 2010, London |
Montag, 15. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (16:30 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)
Dienstag, 16. März 2010
IASB-Sitzung (09:15 - 11:45 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:15 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)
Mittwoch, 17. März 2010
IASB-Sitzung (09:00 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)
 |
Gemeinsame Sitzung mit EFRAG (eine eigene Agenda für
die Sitzung finden Sie
hier) |
 |
Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert – Anwendungsbereich des
Standards |
 |
Bericht über den aktuellen Stand: IFRS Advisory Council
(vormals SAC) |
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)
Donnerstag, 18. März 2010
IASB-Sitzung (09:00 - 16:45 Uhr Londoner Zeit)
Freitag, 19. März 2010
IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)
Montag, 22. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)
Dienstag, 23. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)
Mittwoch, 24. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 12:15 Uhr Londoner Zeit)
|
|
8. März 2010: Mitschnitt der 141. DSR-Sitzung
 |
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 141. DSR-Sitzung
vom 5. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden. |
8. März 2010: Änderung des RIC 3 verabschiedet
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat die Rechnungslegungs
Interpretation RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments:
Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments
and Obligations Arising on Liquidation durch Beschluss vom 10. Februar 2010 ergänzt und teilweise geändert.
Die Ergänzung bezieht sich auf Fragestellung 8 des RIC 3 („Verletzt das Entnahmerecht der Gesellschafter
i.S.d. § 122 HGB die Bedingung des IAS 32.16A (d) – keine weiteren Zahlungsverpflichtungen?“)
und stellt die Auswirkungen sog. Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen dar.
Daneben wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der Aussagen zu erhöhen.
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat dieser Änderung zugestimmt.
Der geänderte RIC 3 wird in der im April erscheinenden 14. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung
Deutsche Rechnungslegungs Standards/Rechnungslegungs Interpretationen verfügbar sein. |
8. März 2010: Studie zu neuen Finanzberichterstattungsmodellen
 |
Die Fakultät für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)
hat Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen herausgegeben.
In diesem Bericht wird argumentiert, dass die Berichterstattung
durch Unternehmen die Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, der
Informationstechnologie und den Bedürfnissen der Nutzer
widerspiegeln muss. Dies sei ein fortlaufender Prozess. Daher müsse
die Diskussion der Zukunft der Unternehmensberichterstattung in neue Gleise geleitet werden. Es gäbe keine einfache harte
Entscheidung zwischen einem alten Modell und einem neuen; es gebe
einen Bedarf sich ständig fortentwickelnder Verbesserungen. Folgende
Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite
des ICAEW zur Verfügung:
|
8. März 2010: IDW nimmt Stellung zu neuen Prüfungsstandards der PCAOB
 |
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erneut Stellung gegenüber der
US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zu deren
im Oktober 2009 veröffentlichten Entwürfen von sieben neuen
Prüfungsstandards zum Prüfungsrisiko, die im Rahmen des
Konsultationsprozesses nochmals zwecks Stellungnahme veröffentlicht wurden.
Wie auch schon in seiner Stellungnahme vom 18.02.2009 spricht sich das IDW für die
Annäherung der PCAOB Standards an die internationalen Prüfungsstandards (ISA)
aus und bemängelt, dass dazu von der PCAOB keine größeren Anstrengungen unternommen wurden.
Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie
hier (96 KB). |
7. März 2010: IFRS für KMU im Libanon
 
|
Nicht börsennotierte libanesische Unternehmen können den IFRS für KMU anwenden. Gemäß libanesischem
Ministererlass Nr. 1/6258 vom 21. August 1996, der vom Finanzminister herausgegeben worden ist, müssen die folgenden
Arten von Unternehmen im Libanon die International Accounting Standards (jetzt IFRS) anwenden:
 |
Alle Holding- und Offshore-Unternehmen, Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften
ungeachtet ihrer Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz; |
 |
Alle Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Libanon tätig sind; sowie |
 |
Alle Einzelhandelskaufläufe und Personengesellschaften, deren Gesamtzahl der Beschäftigten 25 übersteigt
oder die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. libanesischen Pfund haben (ca. 360.000 Euro). |
Da der IFRS für SMEs ein IFRS ist, haben nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr die Wahl, die vollen
IFRS oder den IFRS für KMU anzuwenden, und viele entscheiden sich für die Anwendung des IFRS für KMU. Unternehmen,
die an der Beiruter Wertpapierbörse notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden. Wir haben auf IAS PLUS eine neue
Länderseite Libanon eingerichtet.
|
6. März 2010: Mitschrift von der Märzsitzung 2010 des IFRS Interpretations Committees
 |
Das IFRS Interpretations Committee kam am Donnerstag und
Freitag, den 4. und 5. März 2010 in den Büroräumen des IASB in
London zu einer Sitzung zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung
der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von
Deloitte angefertigt haben, wie immer auf einer
eigenen Seite zur Verfügung gestellt. |
5. März 2010: Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2010
 |
Die Treuhand-Kammer der Schweiz hat die Ausgabe 2010 der Prüfungsstandards (PS) zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz.
Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert.
Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260 Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den
Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700 Bericht des Abschlussprüfers.
Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp.
für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS
erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich
Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS,
welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben,
behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie
von der
Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.
|
5. März 2010: Nächste CFSS-Sitzung/ nächste TEG-Sitzung
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS),
bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am
25. März 2010 in Brüssel stattfinden wird.
Begleitet wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom
24. bis 26. März 2010. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
5. März 2010: IFRS für KMU im Überblick - britische Version
 |
Unserer britischen Kollegen haben eine spezielle
Version der Broschüre IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte
Königreich herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 88 Seiten
zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your
Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. Dieser
Leitfaden ist auf Grundlage einer internationalen Version erstellt,
der vom IFRS Global Office herausgegeben wird und den wir Ihnen in
Kürze auf IAS PLUS zur Verfügung stellen werden. IFRS für KMU im Überblick widmet
sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die
Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS
hervor. Zusätzliche Leitlinien gelten der Anwendung des IFRS für KMU
im Vereinigten Königreich und sind extra markiert. Der IFRS für KMU
ist von besonderer Bedeutung im Vereinigten Königreich, da der UK Accounting
Standards Board (ASB) vorgeschlagen hat, dass der IFRS für KMU
britische Rechnungslegungsstandards ersetzen soll. Der Board hat
einen dreigestuften Ansatz vorgeschlagen, die britischen
Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu
bringen:
 |
Stufe 1 öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten. |
 |
Stufe 2 alle andere Unternehmen die Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den
Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS
für KMU anwenden. |
 |
Stufe 3 kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der
folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten 50. |
Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden.
|
5. März 2010: Venezuela übernimmt IFRS für KMU
 |
Die Federación de Colegios de Contadores Públicos de Venezuela (FCCPV,
die nationale berufsständische Rechnungslegungsorganisation in Venezuela) hat
den IFRS für KMU für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen in
Venezuela übernommen. Die Anwendung des IFRS für KMU ist freiwillig
möglich für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010
enden. Für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2011
enden, wird die Anwendung verpflichtend. Hier gelangen Sie zur
Internetseite der FCCPV (in spanischer
Sprache). |
5. März 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
 |
Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind das Bound Volume 2009,
der IFRS für KMU, IFRS 9 und IAS 24. Sie können die Korrekturen
hier einsehen. |
4. März 2010: Agendaseiten aktualisiert

 |
Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von
allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom
Februar 2010 und der gestrigen
Sondersitzung haben wir die folgenden Seiten
zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB)
für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzungen widerzuspiegeln:
|
4. März 2010: Anpassung von IDW Prüfungsstandards
 |
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards
zur Anpassung an die im Rahmen des Klarheitsprojekts überarbeiteten International Standards on Auditing (ISA)
vorgenommen. Diese Änderungen werden in einem zusammenfassenden Entwurf veröffentlicht.
Der IDW EPS 001 kann in der Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen
auf der Internetseite des IDW heruntergeladen werden.
Außerdem wird er in Heft 3 der IDW Fachnachrichten 2010 veröffentlicht werden.
|
4. März 2010: IDW zum IFRS für KMU
 |
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 79 KB) zum Konsultationspapier der EU-Kommission zur Frage
der Verankerung des IFRS für KMU im europäischen Recht geäußert. Das IDW äußert Bedenken, ob der Standard tatsächlich den
Bedürfnissen der Abschlussadressaten von KMU gerecht wird, da der IFRS für KMU auf demselben Rahmenkonzept wie die
für börsennotierte Unternehmen konzipierten Original-IFRS basiert. Daher fordert das IDW die EU-Kommission auf,
bei den Überlegungen zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien eine Analyse der Informationsinteressen
von Abschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugrunde zu legen. Außerdem
sei zu berücksichtigen,
dass der Jahres- anders als der Konzernabschluss nicht nur Informationszwecken, sondern auch der
Ermittlung ausschüttbarer Gewinne dient. Das IDW sieht das BilMoG als Vorbild für eine Modernisierung der Bilanzrichtlinien an und äußert sich gegen eine explizite Aufnahme eines Mitgliedstaaten- oder Unternehmenswahlrechts zur Anwendung des IFRS für KMU in das europäische Recht.
|
4. März 2010: Satzungsänderungen treten in Kraft
4. März 2010: Internationale Standards entscheidend für Anleger
und die Finanzstabilität
 |
Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)
hat seinen dritten Jahresbericht über Führung weltweit herausgegeben.
Mehr als 110 Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzende von
Mitgliedorganisationen, assoziierten Vereinigungen und regionalen
Rechnungslegungsorganisationen nahmen an der Studie teil. Diese
globalen Führungspersönlichkeiten des Berufsstandes waren der
Meinung, dass die Einführung, Umsetzung und Durchsetzung von
internationalen Finanzstandards entscheidend für
den Anlegerschutz und die Finanzstabilität sind. Nachfolgend die
Übersetzung einiger Auszüge mit Bezug zu internationalen Standards:
 |
Mit Blick auf die Zukunft nannten die Befragten eine
Reihe von Bereichen, von denen sie erwarten, dass sie von
wachsendem Interesse für den Berufsstand sein werden. Dazu
zählten auch die Bedürfnisse der KMU und die Rolle der
kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften, Fortschritte
bei der sozialen Verantwortlichkeit von Unternehmen
einschließlich Nachhaltigkeitsfragen, der Übergang auf die internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA)
und der Umgang mit einem sich ändernden aufsichtlichen
Umfeld. |
 |
Die Befragten sind der Meinung, dass es von größter
Bedeutung für den IFAC ist, die Art und Weise zu
beeinflussen, wie die Welt über die Standards und Methoden
denkt, die im Berufsstand Anwendung finden. Insbesondere
meinen fast alle Befragten (98%) dass es "sehr wichtig" oder
"wichtig" ist, dass der IFAC Vertrauen in die
internationalen Standards ebenso wie ihre Einführung,
Umsetzung und Durchsetzung unterstützt (das gilt für vom
IFAC herausgegebene Standards und die International Financial Reporting Standards [IFRS]).
|
 |
Die Befragten sind der Meinung, dass es in den kommenden
drei Jahren für den IFAC wichtig sein wird, die Ergebnisse
in Bezug auf internationale Standards zu beeinflussen. Die
wirksame Umsetzung des IFRS für KMU, der vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegeben worden ist, wurde als ein Bereich
hervorgehoben, in dem der IFAC seinen Einfluss verstärkt
ausspielen sollte. |
Das Urheberrecht des englischsprachigen Global Leadership Survey Report liegt beim IFAC;
wir stellen den Bericht mit freundlicher Genehmigung des IFAC auf
IAS PLUS bereit. Folgende Dokumente stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung:
|
4. März 2010: Japan 'benennt' weitere IFRS
 |
In unserer Nachricht vom 31. Januar 2010 berichteten wir, dass
die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) vorgeschlagen hat, die Liste der IFRS, die für
die Anwendung durch freiwillig nach IFRS bilanzierende Unternehmen benannt werden, um die folgenden IFRS zu
aktualisieren:
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards (Änderung) |
 |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung) |
 |
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen (Änderung) |
 |
IFRS 9 Finanzinstrumente |
 |
IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung) |
 |
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch
Eigenkapitalinstrumente |
Die FSA hat diesen Vorschlag nunmehr finalisiert. Die englische Fassung der Presseerklärung können Sie
hier einsehen. Verordnungen, die die FSA am
11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe unsere Nachricht auf IAS PLUS vom
gleichen Tag gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig
die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 31. März 2010 enden, anzuwenden.
|
4. März 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 3. März 2010
 |
IASB und FASB kamen am 3. März 2010 für eine gemeinsame Sondersitzung in den Geschäftsräumen des IASB in
London zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige und inoffizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von
Deloitte von der Sitzung gemacht haben. Eine weitere gemeinsame Sondersitzung wird am 11. März 2010 stattfinden.
Die reguläre Märzsitzung des Boards wird vom 15.-19. März 2010 stattfinden.
Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB 3. März 2010 |
|
IASB und FASB kamen zu einer gemeinsamen Sondersitzung in London zusammen, um Sachverhalte in Bezug
auf mehrere gemeinsame Projekte zu erörtern. Mehrere IASB-Mitglieder, die FASB-Mitglieder sowie Stabsmitarbeiter
des FASB nahmen an der Sitzung per Videoübertragung oder Telefonkonferenz teil. Die erste Sitzung zur Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen wurde als eigenständige IASB-Sitzung abgehalten.
IASB-Sitzung
Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Zulässige Grundgeschäfte: Derivative als Grundgeschäfte
Der Board diskutierte, ob Derivate als Grundgeschäfte zugelassen werden sollten. Der Stab argumentierte,
dass viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet seien, in Geschäftsvorfälle einzutreten, die zu
Warenpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken führen, und dass sie diese Risiken unabhängig voneinander
steuerten.
Die meisten Boardmitglieder erklärten sich mit dem Gedanken einverstanden, dass die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen die Steuerung des Risikofaktors (einschließlich eines Derivats) nach Änderung durch ein anderes
Derivat widerspiegeln sollte, wenn das der Strategie eines Unternehmens für die Steuerung unterschiedlicher Risiken
entspricht. Nichtsdestotrotz waren viele Boardmitglieder besorgt, dass die vorgeschlagene Formulierung zu allgemein
sei und eine generelle Designation von Derivaten als Grundgeschäften zulassen könnte. Diese Boardmitglieder stellten
fest, dass obgleich eine solche Designation netto keine Auswirkung auf das Ergebnis haben würde, weil alle Derivate
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, es die Klarheit verringern und Möglichkeiten zur Strukturierung
erweitern könnte.
Der Stab entgegnete, dass es selbst gegenwärtig einige Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Designation
von Derivaten als Grundgeschäft gebe (eine gekaufte Option wird als Grundgeschäft zugelassen, wenn sie durch eine
geschriebene Option abgesichert wird). Darüber hinaus könnten einige Derivatearten nicht für eine erfolgswirksame
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert qualifizieren z.B. einige eingebettete Derivate, die nicht vom
Trägervertrag abgespalten werden, oder Verträge, die in Gänze zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden, weil sie
die Ausnahme für die Eigennutzung nicht erfüllten.
Einige Boardmitglieder meinten, dass die Formulierung verschärft werden sollte, um die oben genannten
Bedenken zu adressieren. Schlussendlich verständigte sich der Board auf die allgemeinen Prinzipien, die vorgestellt
wurden, einigte sich aber darauf, die Zulässigkeit enger abzugrenzen und mehr Beispiele zur Verfügung zu stellen.
Zulässige Grundgeschäfte: Teile von Nominalbeträgen
Der Board erörterte kurz die Designation von Teilen von Nominalbeträgen als Grundgeschäft und erklärte
sich einverstanden. Diese Vorschriften würden die gegenwärtig bestehenden Regelungen in IAS 39 widerspiegeln.
Einige Boardmitglieder waren hinsichtlich der Klarheit besorgt und schlugen Folgendes vor:
 |
eine Klarstellung der Begriffe 'Teil' und 'Anteil' sowie |
 |
die Aufnahme von Beispielen für Nominalbeträge mit geldlichen und physikalischen Größen. |
Einige Boardmitglieder erörterten einen umfassenderen Sachverhalt in Bezug auf Anteile und deren
Zulässigkeit in Verbindung mit dem zeitlichen Anfall erwarteter Geschäftsvorfälle. Der Stab stellte klar, dass diese
Sachverhalte zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Diskussion um das Effektivitätskriterium behandelt würden.
Zulässige Grundgeschäfte: einseitige Risikokomponenten
Der Board verständigte sich darauf, die Vorschriften aus IAS 39 zu übernehmen, denen zufolge die
Designation einseitiger Risikokomponenten als Grundgeschäft zugelassen ist.
Ein Boardmitglied fragte den Stab, ob man erwogen hätte, das Verbot der Verwendung geschriebener Optionen
als Sicherungsinstrument zu ändern. Der Stab antwortete, dass diese Diskussion nicht den Eindruck einer solchen
Änderung erwecken und auf zulässige Grundgeschäfte beschränkt bleiben sollte. Darüber hinaus stellte er fest, dass
man Optionsstrategien bei einer zukünftigen Sitzung besprechen würde.
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
Darstellung des Abschlusses
Übergang und Datum des Inkrafttretens
Die Boards erwogen die Übergangsvorschriften für das Projekt. Die meisten Boardmitglieder brachten ihre
Präferenz für eine vollständig rückwirkende Anwendung der Vorschläge zum Ausdruck.
Einige Boardmitglieder zeigten sich hinsichtlich der Annahme des Stabs besorgt, dass ein Vorlauf von
mindestens vier Jahren nach Veröffentlichung des IFRS erforderlich sei, v.a. um Unternehmen zu ermöglichen, ihre
Systeme für die direkte Methode bei der Aufstellung über die Zahlungsströme und die Aufgliederung nach Kostenarten
umzustellen. Diese Boardmitglieder meinten, dass wenn die direkte Methode bei der Aufstellung über die Zahlungsströme
weiteren Vorlauf benötige, sie prospektiv angewendet werden sollte, wohingegen der Rest des Dokuments rückwirkend
anzuwenden sein sollte.
Andere Boardmitglieder warnten vor einem derartigen Ansatz. Sie meinten, dass Unternehmen ihre Systeme
in diesem Fall zweimal umzustellen hätten, was zu zusätzlichen Kosten führen würde.
Schließlich verständigten sich die Boards darauf, die Übergangsvorschriften aller Dokumente, die Teil des
Memorandum of Understanding (MoU) sind, hinsichtlich der erwarteten Daten des Inkrafttretens gemeinsam zu erwägen. Die
Boards einigten sich vorläufig auch darauf, eine vollständig rückwirkende Anwendung vorzuschlagen und die Adressaten
zu der benötigten Vorlaufzeit und möglichen Problembereichen bei der Einführung der Vorschläge zu befragen.
Der IASB verständigte sich darauf, erstmaligen Anwendung eine vorzeitige Anwendung zu gestatten, vorrangig
wegen der Bedenken, dass ansonsten zwei Systemumstellungen binnen kurzer Zeit erforderlich sein könnten.
Die Boards verständigten sich darauf, die vorzeitige Anwendung durch derzeitige IFRS-Ersteller sowie die
Wechselwirkung mit anderen Projekten umfassend in einem gesonderten Dokument zum Datum des Inkrafttretens und den
Übergangsvorschriften der Großprojekte, die im Rahmen des MoU abgeschlossen werden, zu behandeln.
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Schulungsmaterial zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die Boards diskutierten die Art und den Inhalt der geplanten Schulungsmaterialien zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert für schwer zu bewertende Vermögenswerte und Schulden. Der IASB hat Rückmeldungen über die
Anwendung der Prinzipien für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Praxis in aufstrebenden und
Volkswirtschaften im Übergang im Rahmen einer ausgiebigen Sondierung und Bitte um Eingaben eingeholt. Aus den
erhaltenen Rückmeldungen lässt sich ablesen, dass die Adressaten um weitere Leitlinien bitten, wie die Prinzipien
in anspruchsvolleren Situationen angewendet werden sollten.
Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass die vorgeschlagenen Leitlinien zu breit angelegt seien und
die Anwendung von Ermessen abdecken würden. Andere Boardmitglieder meinten, dass, wenn die Leitlinien erforderlich
seien, sie in den eigentlichen Standard eingebracht werden sollten. Sie brachten auch ihre Bedenken dahingehend zum
Ausdruck, welche Wechselwirkung zwischen derartigen unverbindlichen Leitlinien mit den Leitlinien des IVSC bestünde
(z.B. der unlängst veröffentlichten Bewertungsleitlinie zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten).
Schließlich verständigten sich die Boards darauf, dass die Leitlinien ähnlich den Leitlinien sein sollten,
die von dem beratenden Expertenpanel veröffentlicht worden seien, und Beispiele enthalten sollten (Fallstudien, wie
man die Prinzipien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Praxis anwendet). Bei der Erstellung der Leitlinien
würde der Stab in Erwägung zu ziehen haben, ob einige der Beispiele in den eigentlichen Standard aufgenommen werden
sollten. Nichtsdestotrotz meinte der Stab, dass man auf Grundlage des Vorgehens des IASB bei anderen Standards die
Mehrheit der Beispiele in das Schulungsmaterial aufgenommen würde. Die Boards beabsichtigen die Veröffentlichung
dieser Schulungsmaterialien einige Monate nach der Veröffentlichung des endgültigen IFRS (gegenwärtig für das
dritte Quartal 2010 geplant).
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als
offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
|
4. März 2010: Ressourcen zum IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB
 |
Abgesehen davon, dass der IASB den vollständigen IFRS für KMU (einschließlich der Umsetzungsleitlinien
und der Grundlage für Schlussfolgerungen) kostenfrei auf seiner Internetseite bereitstellt, hat er kürzlich weitere
kostenfreie Ressourcen zum IFRS für KMU eingestellt. Für diese haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links
angegeben. Wir haben daneben dauerhafte Verknüpfungen auf unserer IFRS für KMU
-Seite auf IAS PLUS eingerichtet.
|
3. März 2010: Neue IDW Verlautbarung zur Vollständigkeitserklärung
 |
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den überarbeiteten IDW Prüfungshinweis: Prüfung
der "Vollständigkeitserklärung" für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen (IDW PH 9.950.3) verabschiedet.
Darin wurde die vom DIHK vorgenommene Überarbeitung des mit qualifizierter elektronischer Signatur
zu versehenden Formulars berücksichtigt. Der IDW PH 9.950.3 wird in Heft 3/2010 der IDW Fachnachrichten
veröffentlicht werden.
|
3. März 2010: Accounting Roundup – Ausgabe Februar 2010
 |
Wir haben die Februarausgabe 2010 von Accounting
Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 299 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.
Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:
Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie
hier.
|
3. März 2010: IVSC-Bewertungsleitlinie zu immateriellen Vermögenswerten
 |
Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine
aktualisierte Fassung der Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) Nr. 4 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte
veröffentlicht. In der geänderten GN 4 werden die Haupttechniken aufgeführt, die für die Bewertung immaterieller
Vermögenswerte wie Markenzeichen, intellektuellem Vermögen und Kundenbeziehungen anerkannt sind, und Leitlinien
zu ihrer Anwendung gegeben. Die Presseerklärung des IVSC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache), GN 4 können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,69 MB). |
3. März 2010: Weitere Schulungsmodule zum IFRS für KMU
 |
Die IASC-Stiftung hat den zweiten Satz an Schulungsmaterialien zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
(IFRS für KMU) veröffentlicht. Es wird für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU ein Schulungsmodul geben.
Bislang wurden 17 Module eingestellt. Die verbleibenden Module werden im Laufe dieses Jahres eingestellt, sobald
sie fertigstellt sind. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (137 KB). Das Schulungsmaterial, das kostenfrei ist, kann
hier heruntergeladen werden. |
2. März 2010: Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit der 4. und 7. EU-Richtlinie
 |
Im November 2009 hat die EU-Kommission die Europäische
Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting
Advisory Group, EFRAG) beauftragt, eine detaillierte Untersuchung
durchzuführen, in welchen Punkten der IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) nicht im Einklang mit der 4. und 7. EU-Richtlinie (78/660/EU
und 83/349/EWG) steht. Die Studie mit den Ergebnissen von EFRAG kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 138 KB).
Stellungnahmen werden bis zum 19. April 2010 erbeten.
EFRAG stellt außerdem ein Arbeitspapier zur Verfügung, in dem
jeder Abschnitt des IFRS für KMU den Vorschriften der EU-Richtlinien
gegenüber gestellt wird (in englischer Sprache, 1,91 MB). |
2. März 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in
deutscher Übersetzung
2. März 2010: Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung
 |
Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6:
Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB). In dem Entwurf, der am
23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung
eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:
| Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung
darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise
hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben
werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir
unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS
bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.
Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben
sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die
Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht
davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs
könnte anders gelesen werden).
Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines
Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben
Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur
Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB
solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den
Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt
werden, beauftragt sind, erwägen sollte.
|
Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie
hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung
kommen Sie hier.
|
2. März 2010: Deloitte UK iGAAP-Newsletter
 |
Wir haben auf IAS PLUS eine neue Ressource in englischer Sprache eingestellt den vierteljährlich
erscheinenden iGAAP-Newsletter unserer britischen Kollegen. In diesem Newsletter werden die Tätigkeiten von
IASB und britischem Accounting Standards Board abgedeckt. Jede Ausgabe ist einem bestimmten Thema gewidmet. So ging
es in der Dezemberausgabe 2009 beispielsweise um den IFRS für KMU und die Zukunft der britischen
Rechnungslegungsprinzipien. Zudem enthält jede Ausgabe den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten von IASB und
ASB, die zeitliche Planung für die Projekte beider Boards, Verknüpfungen auf neue Publikationen von Deloitte,
ein Interview mit jemandem, der sich mit den IFRS befasst, sowie eine Tabelle mit den IFRS, die herausgegeben,
aber nicht in Kraft getreten sind oder noch nicht durch die Europäische Union übernommen wurden.
Wir haben ständige Verknüpfungen auf unserer
Länderseite Großbritannien angelegt.
|
2. März 2010: IFRS für KMU in Kambodscha
 |
In Kambodscha verpflichten sowohl das Unternehmens- als auch das Bilanzgesetz alle Unternehmen zur Aufstellung
von Jahresabschlüssen, wobei große Unternehmen sich prüfen lassen müssen. Im Januar 2009 hatte der Nationale
Bilanzrat (National Accounting Council, NAC) des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Kambodscha die vollen IFRS
wie vom IASB herausgegeben übernommen. Der NAC hat nun den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen in
Kambodscha mit Ausnahme von 'Unternehmen im öffentlichen Interesse' (Finanzinstitutionen, öffentlich gehandelte
sowie Großunternehmen) verankert; diese müssen die vollen IFRS anwenden. |
2. März 2010: Internetsendung des IASB zur Ablösung von IAS 37
 |
Wir erinnern noch einmal daran, dass der IASB eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten wird:
 |
Thema der Internetsendung: IASB-Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen |
 |
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 3. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16 Uhr (deutscher Zeit) |
 |
Moderator: Robert Garnett, IASB-Mitglied, und Joan Brown, IASB-Projektmanagerin |
 |
Weitere Informationen und Anmeldung:
hier
|
|
|
1. März 2010: IFRS-Training von Deloitte Strom und Energieversorgung
1. März 2010: Erinnerung an Ende der Kommentierungsfrist Lageberichterstattung
 |
Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf ED/2009/6:
Lageberichterstattung heute, am 1. März 2010, fällig werden. Der Entwurf war am 23. Juni 2009 herausgegeben
worden. In ihm werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines 'Lageberichts' vorgeschlagen. |
1. März 2010: IFRS für KMU in Botswana
 |
Einer Entschließung zum IFRS für KMU zufolge (in
englischer Sprache, 65 KB), die vom Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana verabschiedet wurde, wird
der IFRS für KMU die Rechnungslegungsgrundlage für schätzungsweise mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.
In der Erklärung heißt es:
| Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange
erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für
den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana
mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen
hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum
Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden. |
Der Entschließung zufolge
 |
müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden |
 |
müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro)
oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden |
 |
müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden.
Dabei handelt es sich um:
 |
Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände,
wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
 |
Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten |
 |
Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der
Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden. |
 |
Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie
beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl. |
 |
Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
 |
Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a.
der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten). |
|
 |
Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche
Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom
IFRS für KMU bestehen. |
|
28. Februar 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
28. Februar 2010: Anhörungen im EU-Parlament drehen sich um Bilanzierung
28. Februar 2010: Erklärung der Treuhänder des FASB zum Arbeitsplan der SEC
 |
Die Treuhänder der Financial Accounting Foundation (FAF), dem Aufsichtsorgan des US-amerikanischen Financial Accounting Standards
Board, haben eine Erklärung herausgegeben, in der sie "die Führungsrolle der SEC hinsichtlich ihrer Erwägung globaler
Bilanzierungsstandards, einschließlich ihrer fortwährenden Unterstützung für das Ziel eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger
und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards" anerkennen, wie dies jüngst in der Erklärung der Kommission
zum Ausdruck kam. Die FAF sagte:
| Sowohl die FAF als auch der FASB unterstützen die Sichtweise der SEC, dass ein einziger Satz qualitativ
hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards für US-amerikanische Anleger von Nutzen ist. Dieses Ziel steht im
Einklang mit unserer Aufgabe, Anlegern und Kapitalmarktteilnehmern qualitativ hochwertige Standards zur Verfügung zu stellen,
die helfen, faire, geordnete und effiziente Märkte sicherzustellen und bei der Kapitalbildung behilflich ist.
Der FASB verfolgt gemeinsam mit dem International Accounting Standards Board (IASB) weiterhin mit Nachdruck das Ziel
eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards, was die intensivierten Arbeitsbemühungen beider Boards bei
den Konvergenzprojekten, die im Memorandum of Understanding (MoU) mit dem IASB festgelegt sind, bezeugen.
|
Die Presseerklärung der FAF können Sie
hier einsehen
(in englischer Sprache).
|
27. Februar 2010: Heads Up-Newsletter zum IFRS-Plan der SEC
 |
Die jüngste Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen ist der Erörterung der unlängst von der SEC
freigegebenen Erklärung gewidmet, in welcher sie (a) deutlich ihre Unterstützung für die Entwicklung eines einzigen
Satzes qualititativ hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards zum Ausdruck bringt und (b) den Stab der SEC anweist,
einen 'Arbeitsplan' auszuarbeiten. Der Arbeitsplan enthält einen detaillierten Satz sorgfältig durchzuführender Tätigkeiten, die der
Stab der SEC unternehmen wird, um die Kommission mit den Informationen zu versorgen, die diese zur Festlegung benötigt, ob, wann und
wie die IFRS Eingang in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem finden sollen. Die aktuelle Ausgabe des Heads Up-Newsletters
mit dem Titel Die Straße zu den IFRS befindet sich im Bau können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 144 KB). |
27. Februar 2010: Deloitte Dbriefs-Internetsendung zum IFRS-Plan der SEC
27. Februar 2010: IFRS Update-Internetsendung von Deloitte Kanada
 |
Die IFRS sind nunmehr in das Handbuch des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered
Accountants, CICA) aufgenommen worden. Unsere kanadischen Kollegen bieten am 23. März 2010 eine Internetsendung an, in der die folgenden
Themen erörtert werden:
 |
Rückblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und den Status bei den wichtigsten Projekten, die für kanadische Unternehmen von
Interesse sind darunter preisregulierte Tätigkeiten, Konsolidierung, Finanzinstrumente, Joint Ventures, Rückstellungen u.a.m. |
 |
Aktueller Stand beim Status von vorgeschlagenen Entwürfen der CSA und jüngste Stellungnahmen zu den Angaben im Lagebericht
hinsichtlich der IFRS-Umstellung |
 |
Erhalten Sie einen Überblick über die Sachverhalte, die von der IFRS-Diskussionsgruppe des kanadischen Standardsetzers AcSB
erörtert werden |
 |
Vorschläge zur Verbesserung ihrer Umstellungsmaßnahmen über das Jahr 2010 |
 |
Thema der Internetsendung: Internetsendung zum aktuellen fachlichen Stand bei der IFRS im ersten Quartal 2010 |
 |
Datum und Uhrzeit: Dienstag, 23. März 2010, 14:00 bis 15:00 Uhr Ostküstenzeit |
 |
Sprecher: Karen Higgins, FCA, National Director Accounting Services; Diana De Acetis, CA, Partner;
Glen Mitchell, CA, Senior Manager |
 |
Weiterführende Informationen und Registrierung:
hier |
|
Die Internetsendung wird zudem am 7. April 2010 von 14:00 bis 15:00 Ostküstenzeit in französischer Sprache ausgestrahlt.
Für diese Ausstrahlung können Sie sich
hier registrieren.
|
27. Februar 2010: Deloitte Dbriefs-Internetsendung zu IFRS und Steuern
 |
Viele US-amerikanische Unternehmen schätzen die Umstellung auf IFRS immer noch als ein weit entferntes Ereignis ein. Es gibt
aber viele Arten und Weisen, auf die mit Steuerfragen befasste Führungskräfte heute die Grundlagen schaffen können, die einen Übergang
morgen geräuschloser ablaufen lassen. Unsere US-amerikanischen Kollegen werden am 29. März 2010 eine Internetsendung abhalten, in der es
um folgende Themen geht:
 |
Aufsichtsrechtliche Entwicklungen bei der SEC, wie sie Ihren Zeitplan für die Umstellung beeinflussen sowie Schritte, die Sie
zur Vorbereitung einleiten können |
 |
Steuerliche Implikationen einer IFRS-Umstellung in den USA und im Ausland, einschließlich weltweiter Steuer- und Finanzplanung |
 |
Steuerliche Prozesse einschließlich Aus- und Weiterbildung, Datenvorlagen und unterstützende Software |
 |
Weitergehende steuerliche Auswirkungen einer IFRS-Umstellung und wie die Steuerfunktion Werte und Finanzierungsmöglichkeiten
für den Prozess treiben kann |
Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich aber anmelden. Details:
 |
Thema der Internetsendung: IFRS und Steuern Wertbeeinflussung durch frühzeitige Vorbereitung |
 |
Datum und Uhrzeit: Montag, 29. März 2010 14:00 bis 15:00 US-amerikanische Ostküstenzeit |
 |
Moderatorin: Rita Benassi, Partnerin Deloitte Tax LLP |
 |
Weiterführende Informationen und Registrierung:
hier |
|
|
26. Februar 2010: Stand des EU-Endorsements und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

 |
Viele Bilanzierer fragen sich, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu
berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen künftig
eine Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter
und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine
Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei auf der Startseite
von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik Status des
Übernahmeprozesses in Europa. Wir werden die Datei immer dann aktualisieren, wenn sich am Stand des
Übernahmeprozesses oder dem Kanon der IASB-Verlautbarungen etwas ändert. Die EFRAG-Übersicht über die noch nicht
für die Anwendung in Europa übernommenen Standards und Interpretationen können Sie direkt darunter abrufen. |
26. Februar 2010: 141. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
 |
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 141. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates
am 5. März 2010 stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.
|
26. Februar 2010: AICPA-Verlautbarung zum IFRS-Arbeitsprogramm des SEC
 |
Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
hat eine
Verlautbarung herausgegeben (in englischer Sprache, 48 KB),
die sich der Übernahme eines Arbeitsprogramm zur Einbindung der IFRS in
das amerikanische Finanzberichterstattungssystem durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
widmet. In der AICPA-Verlautbarung heißt es:
|
Das AICPA ist der Meinung, dass es von ausnehmender Bedeutung für die
SEC ist, ein bestimmtes Datum für die Anwendung der IFRS in den
Vereinigten Staaten festzulegen, und wir fordern die SEC auf, dass sie,
während sie ihr Arbeitsprogramm 2011 abschließt, sicherstellt, dass das
Anlegervertrauen gewährt bleibt und die wesentlichen Meilensteine
erfolgreich zu weltweit gültigen Standards 2015 führen. |
|
26. Februar 2010: Tagesordnungen für die gemeinsamen Sondersitzungen von IASB und FASB
 |
Der IASB und der FASB werden am 3. und am 11. März 2010 im
Vorfeld ihrer regulären gemeinsamen Sitzung vom 15. bis
19. März 2010 zwei gemeinsame Sondersitzungen abhalten. An beiden
Tagen wird der IASB außerdem unabhängig vom FASB eigene
Agendaprojekte erörtern. Alle Sitzungen finden in den
Büroräumen des IASB in London statt. Die Sitzungen stehen Beobachtern offen und werden im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die
vorläufigen Tagesordnungen für die
Sitzungen wieder.
Tagesordnung für die IASB-Boardsitzungen
3. und 11.
März 2010, London |
Mittwoch, 3. März 2010
IASB-Sitzung (12:00 - 12:00 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:15 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)
Donnerstag, 11. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (14:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)
IASB-Sitzung (17:15 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)
|
|
26. Februar 2010: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 4. und 5. März 2010
 |
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. März
2010 in den Geschäftsräumen des IASB in London tagen (am 5. März nur morgens). Die Sitzung ist öffentlich und wird live im
Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung wieder.
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung Donnerstag und Freitag, 4. und 5. März 2010 |
|
Donnerstag, 4. März 2010 (10:00 - 18:00 Uhr)
 |
Einführung |
 |
IAS 16 Sachanlagen Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche |
 |
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen |
 |
Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Januarausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
 |
IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Bestimmung der funktionalen
Währung einer Investmentholdinggesellschaft |
 |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis Klassifizierung von Instrumenten als Eigen-/Fremdkapital, die
eine Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln im Ermessen der Anteilseigner vorsehen |
 |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Übergangsvorschriften für die Änderung von IFRS 8 |
 |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bemessungseinheit bei Termingeschäften mit
volumetrischer Optionalität |
|
 |
Jährliche Verbesserungen Zyklus 2008-2010
 |
Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen für kleinere Sachverhalte
 |
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahr der Anwendung (IFRS 1) |
 |
Klarstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1) |
 |
Übergangsvorschriften für Änderungen infolge von IAS 27(r) bei IAS 21, IAS 28 und IAS 31 |
 |
Beizulegender Zeitwert einer Prämiengutschrift (IFRIC 13)
|
|
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Ungenutzte und freiwillig ersetze anteilsbasierte Vergütungsprämien
(Auswertung der Stellungnahmen) |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Bemessung nicht beherrschender Anteile (Überprüfung der Beispiele) |
 |
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Verlust
des bedeutenden Einflusses auf ein assoziiertes oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Auswertung der Stellungnahmen) |
 |
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler Änderung der Terminologie
bei qualitativen Merkmalen |
 |
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Wechsel vom Modell des beizulegenden Zeitwerts auf das
Anschaffungskostenmodell |
 |
IAS 28 Partielle Anwendung der Fair Value Option für die Bewertung von Anteilen an assoziierten
Unternehmen (Informationen zum neuen
Entwicklungen seit der Januarsitzung) |
|
 |
Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Bilanzierung von Kosten,
die Teil selbsterstellter Vermögenswerte sind, beim Übergang |
 |
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Wertaufholung bei Wertberichtigungen in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert |
 |
IAS 12 Ertragsteuern Steuereffekt von Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses Vergleichsinformationen |
|
Freitag, 5. März 2010 (09:00 - 12:30 Uhr)
 |
Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen (Fortsetzung vom Donnerstag, sofern benötigt) |
 |
Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009-2011
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards feste Zeitpunkte |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Bedingte Gegenleistungen und erstmalige Anwendung |
 |
IFRS 8 Geschäftssegmente Festlegung des Anwendungsbereichs |
 |
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage |
 |
IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen Bewertung von Planvermögen |
 |
IAS 34 Zwischenberichterstattung Stetigkeit bei der Angabe des Bruttosegmentvermögens |
|
 |
Administrativer Sitzungsteil Stand der Arbeiten |
|
|
26. Februar 2010: IFRS e-Learning-Module in spanischer Sprache
 |
Mehrere neue Module wurden der spanischsprachigen
IFRS-Lernseite von Deloitte hinzugefügt. Gegenwärtig sind die folgenden Module in spanischer Sprache kostenfrei verfügbar:
 |
Rahmenkonzept (Marco Conceptual para la Preparación y Presentación de Estados Financieros) |
 |
IAS (NIC) 1, 2, 7, 8, 10, 11, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 28, 29, 31, 38, 40, 41 |
 |
IFRS (NIIF) 1, 5 |
Weitere Module in spanischer Sprache befinden sich in der Entwicklung und werden über die kommenden Monate auf der Seite
eingestellt werden. Unsere spanischsprachigen Veröffentlichungen finden Sie hier.
Dort wurde auch eine dauerhafte Verknüpfung angelegt.
|
26. Februar 2010: Deloittes IFRS-Arbeitsgemeinschaft der Universitäten
 |
Zur Unterstützung von Lehrkräften im Bereich der Bilanzierung haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine International Financial
Reporting Standards (IFRS)-Arbeitsgemeinschaft der Universitäten eingerichtet. Auf der
Internetseite der Arbeitsgemeinschaft www.deloitte.com/us/ifrs/consortium finden Sie eine Datenbank mit Ressourcen und
vollständige, unmittelbar im Unterricht einsetzbare IFRS-Materialien, einschließlich Foliensätze, die von den Leitern der Themenbereiche
bei Deloitte erstellt wurden, sowie eine Reihe an Fallstudien, die unlängst im Rahmen eines Bilanzierungskurses auf Graduiertenniveau
verwendet wurden. Eine kurze Beschreibung finden Sie hier (in
englischer Sprache, 185 KB). |
|