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IFRS-Experten von Deloitte

Shinya Iwasaki

Shinya Iwasaki
Tokio
Japan
+81 3 6213 1168

  • Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte
  • Partner im IFRS Center of Excellence in Tokio und des Tokioter Centers der Global IFRS and Offering Services von Deloitte
  • Betreut Großmandate innerhalb und außerhalb von Japan mit einem Schwerpunkt auf bei der SEC registrierte Unternehmen und japanische multinationale Finanzinstitutionen
  • Mitglied im japanischen Institut der Wirtschaftsprüfer
  • Vertreter von Deloitte Japan in der Arbeitsgruppe zur IFRS-Übernahme, die von Nippon Keidanren (dem japanischen Wirtschaftsverband) und JICPA eingerichtet wurde
  • Mitglied der IFRS-Arbeitsgruppe des Accounting Standards Board of Japan
  • Author oder Mitverfasser vieler Veröffentlichungen zur Bilanzierung nach IFRS, US-GAAP und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen
  • Mitübersetzer von Deloittes iGAAP Finanzinstrumente

 

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Die Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung in deutscher Sprache


3. Februar 2012: iGAAP 2012 – Ein Leitfaden für die IFRS-Berichterstattung
Die neueste Ausgabe dieses umfassenden Leitfadens bietet Leitlinien zu einer großen Bandbreite von Sachverhalten mit einer Analyse der wichtigsten Erwägungen für berichterstattende Unternehmen. Dabei werden die IFRS-Vorschriften klar und eindeutig erläutert. Der Leitfaden gibt Einblicke, wie komplexe Praxissachverhalte gelöst werden sollten, und bietet erläuternde Beispiele, die zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren.

Zu dem neuen Material in dieser Ausgabe gehören folgende Inhalte:

bullet IFRS 10 Konzernabschlüsse
bullet IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
bullet IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
bullet IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet Leitliniendokument zu Lageberichterstattung, das einen nicht verpflichtenden Rahmen für die Darstellung des Lageberichts biete, der einem IFRS-Abschluss beigefügt wird
bullet die ersten beiden Kapitel des Rahmenkonzepts des IASB für die Finanzberichterstattung, die im September 2010 herausgegeben wurden – Kapitel 1 Zielsetzung der Finanzberichterstattung und Kapitel 3 Qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen
bullet Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
bullet Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern
bullet Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
bullet überarbeitete Fassung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Die Publikation kann über http://www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.

3. Februar 2012: 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC – Sitzungspapiere
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 13. und 14. Februar 2012 stehen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung. Sie können sie hier herunterladen. Die noch fehlenden Papiere zu TOP 3 sollen in Kürze folgen.

3. Februar 2012: Deloitte-Stellungnahme zur vierten Sammlung von SMEIG-Fragen und -Antworten
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme gegenüber der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) zu deren vierter Sammlung von Frage-und-Antwort-Dokumenten zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) vom 21. November 2011 veröffentlicht.

Die Frage- und Antwort-Dokumente sind folgenden Sachverhalten gewidmet:

bullet Recycling der kumulativen Fremdwährungsänderungen bei Verkauf eines Tochterunternehmens
bullet Rückfallen auf IFRS 9 Finanzinstrumente

In unserer Stellungnahme Stellungnahme äußern wir Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit dieser Fragen und Antworten:

bullet In beiden Frage-und-Antwort-Dokumenten wird versucht, Unternehmen von der Anwendung bestimmter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abzuhalten, die nach einer umfassenden Durchsicht des Standards durch den IASB möglicherweise erlaubt oder gar vorgeschrieben sein werden. Wir sind der Meinung, dass es weder für Ersteller noch für Abschlussadressaten von KMU-Abschlüssen sinnvoll sein kann, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorzuschreiben, die innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zurückgenommen werden können.
bullet Wir sind nicht der Meinung, dass die Veröffentlichung einer großen Menge von (Entwürfen von) Frage-und-Antwort-Dokumenten (11 seit Februar 2011) im Einklang mit der Absicht des Boards steht, den IFRS für KMU regelmäßig zu aktualisieren. Daher begrüßen wir die in der Novemberausgabe des IFRS for SMEs Update gemachten Aussage, wenige, wenn nicht gar keine Frage-und-Antwort-Dokumente mehr zur veröffentlichen, bevor der IFRS für KMU grundlegend überarbeitet wird.

Darüber hinaus sind wir weiterhin besorgt, weil auf die Frage-und-Antwort-Dokumente nicht der gleiche Konsultationsprozess angewendet wird wie auf andere Verlautbarungen des IASB oder der IFRS-Stiftung.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (23 KB). All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

3. Februar 2012: FEE-Faktenpapier zur integrierten Berichterstattung
Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Faktenpapier zum aktuellen Stand in Bezug auf die integrierte Berichterstattung herausgegeben. Schwerpunkt der Darstellung sind die Arbeit des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) und von FEE. Das Papier bietet außerdem in einer grafisch aufbereiteten Übersicht eine Gegenüberstellung von herkömmlicher Berichterstattung und integrierter Berichterstattung, die die Definition und die Ziele der integrierten Berichterstattung verdeutlicht und die Unterschiede zur herkömmlichen Berichterstattung aufzeigt.

Weiterführende Informationen:

bullet Faktenpapier auf der Internetseite von FEE (in englischer Sprache, 2,43 MB)
bullet Unsere IAS PLUS-Seite mit Informationen zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

2. Februar 2012: Nächste TEG-Sitzung
Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 22. bis 24. Februar 2012 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 74 KB).

2. Februar 2012: Öffentliche Diskussion des DRSC am 5. März 2012
Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 5. März 2012, 13.00 Uhr (voraussichtlich bis circa 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main zu einem Diskussionsforum ein.

Erörtert werden sollen die folgenden Entwürfe des IASB:

bullet Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6)
bullet Standardentwurf ED/2011/7 Übergangsleitlinien – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 27. Februar 2012 an.

1. Februar 2012: Vorschläge für Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2012

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im wesentlichen drei Bereiche:

bullet Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern,
bullet Anpassung der Empfehlung zur Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder,
bullet durch Gesetzesänderungen bedingte Kodexanpassungen.

Stellungnahmen werden bis zum 2. März 2012 erbeten. Auf der Kodex-Website stehen Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

bullet Presseerklärung zur Veröffentlichung (40 KB)
bullet Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung 2010 mit den Änderungsvorschlägen (100 KB)
bullet Erläuterung der Änderungsvorschläge (22 KB)
bullet Einladung zur Stellungnahme (33 KB)

1. Februar 2012: Entwurf einer Neufassung des IDW PS 970 zu Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970 n.F.) verabschiedet. Der Entwurf kann von der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen heruntergeladen. In Heft 3/2012 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 2/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" erfolgt der Abdruck. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 11. Mai 2012.

1. Februar 2012: EFRAG-Stellungnahme zur vierten Sammlung von SMEIG-Fragen und -Antworten


Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme gegenüber der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) zu deren Frage-und-Antwort-Dokumenten zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) vom 21. November 2011 veröffentlicht.

Die Frage- und Antwort-Dokumente sind folgenden Sachverhalten gewidmet:

bullet Recycling der kumulativen Fremdwährungsänderungen bei Verkauf eines Tochterunternehmens
bullet Rückfallen auf IFRS 9 Finanzinstrumente

EFRAG stimmt den Antworten und Schlussfolgerungen in Bezug auf beide Fragen zu, ist aber der Meinung, dass nur die Antwort zu IFRS 9 (Rückgriff auf IFRS 9 ist verboten) veröffentlicht werden sollte. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.

1. Februar 2012: IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zur vierten Phase seines Rahmenkonzeptprojekts für Unternehmen des öffentlichen Sektors
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Mehrzweckfinanzberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Darstellung in Mehrzweckabschlüssen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das Papier ist das Ergebnis der vierten und letzten Phase des IPSASB-Projekts zu einem Rechnungslegungsrahmenkonzept für Unternehmen des öffentlichen Sektors.

In dem Papier werden Konzepte in Bezug auf die Darstellung von Informationen in den Mehrzweckabschlüssen von Unternehmen des öffentlichen Sektors untersucht. Dabei wird Darstellung ausdrücklich vom breiteren Gesichtspunkt der Finanzberichterstattung aus gesehen und nicht der engere Fokus auf Abschlüsse allein gewählt.

Obwohl viele der Konzepte der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basieren, ist das Rahmenkonzeptprojekt des IPSASB' kein IFRS-Konvergenzprojekt, und sein Zweck liegt auch nicht darin, Interpretationen für die Anwendung des IASB-Rahmenkonzepts auf den öffentlichen Sektor zu finden.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 31. Mai 2012 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC enthält eine Verknüpfung auf das Papier.

31. Januar 2012: Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen
In der jüngsten Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives des IASB schreibt Boardmitglied Patrick Finnegan über die neue Zukunftsperspektive, die sich aus der ersten Agendakonsultation des IASB ergeben hat. Der IASB hatte im Juli 2011 ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem umfassende öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollten.

Finnegan geht in seinem Beitrag insbesondere auf das in den eingegangenen Stellungnahmen oft genannte Thema "Sonstiges Gesamtergebnis" ein.

bullet Performance Reporting: Back to the Future (31. Januar 2012)

Der IASB archiviert auf seiner Internetseite alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.

31. Januar 2012: Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen


Wir haben unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Insbesondere führte die Tatsache, dass die Abschlüsse zum 31. Dezember 2011 inzwischen erstellt sind, zu einer gewissen Entschlackung der Zeitstrahldarstellung. Sie finden die Datei in aktueller Fassung auf der Startseite von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 31. Januar 2012, 33 KB).

31. Januar 2012: Überarbeitete Vorschläge für die künftige Finanzberichterstattung in Großbritannien
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat drei Entwürfe zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) veröffentlicht, mit denen überarbeitete Vorschläge für die Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland unterbreitet werden.

Die drei Entwürfe sind die folgenden:

bullet FRED 46 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung (Entwurf eines künftigen Standards FRS 100)
bullet FRED 47 Rahmenkonzept reduzierter Angaben (Entwurf eines künftigen Standards FRS 101)
bullet FRED 48 Der im Vereinigten Königreich und der Republik anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard (Entwurf eines künftigen Standards FRS 102)

Das Rechnungslegungssystem, das in den FRED vorgeschlagen wird, würde wie folgt aussehen:

bullet Unternehmen, die per Gesetz verpflichtet sind die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS anzuwenden, müssen dies tun – frühere Vorschläge, dass Unternehmen mit "öffentlicher Rechenschaftspflicht" die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS vollständig anwenden müssen, wurden fallengelassen.
bullet Bestimmte qualifizierende Unternehmen (im wesentlichen Tochterunternehmen und Konzernobergesellschaften) können die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS mit reduzierten Angaben wie in FRED 47 dargestellt anwenden – diese Unternehmen würden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der EU-IFRS vollständig anwenden aber Erleichterungen in Form von reduzierten Angabevorschriften haben.
bullet Alle anderen Unternehmen würden den Standard anwenden, der mit FRED 48 vorgeschlagen wird – die Vorschriften basieren auf dem IFRS für KMU, aber sie enthalten Änderungen, mit denen die Vorschriften an die Finanzberichterstattungsvorschriften im Vereinigten Königreich und der Republik Irland angepasst werde, beispielsweise in Fällen, in denen eine bestimmte bilanzielle Behandlung derzeit gestattet ist.
bullet Der Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) wird beibehalten – der ASB wird eine weitere Konsultation einleiten, wenn die Vorschläge der EU-Kommission in Bezug auf die Rechnungslegungsvorschriften für kleine und Kleinstunternehmen klargestellt werden.

Zu den FRED kann bis zum 30. April 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des ASB
bullet Zugang zu den FRED auf der Internetseite des ASB (in drei Teilen: Erläuterungen, Textteil, Auswirkungsanalysen)
bullet unsere frühere Nachricht zu den ursprünglichen Vorschlägen des ASB (Oktober 2010)
bullet unsere frühere Nachricht zu den erneuten Erörterungen des ASB (Juni 2011)
bullet unsere Länderseite für Großbritannien

30. Januar 2012: Ergebnisse der 1. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC
Der neue IFRS-Fachausschuss des DRSC ist am 16. und 17. Januar 2012 zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Auf der Internetseite des DRSC steht jetzt ein Ergebnisbericht der Sitzung zur Verfügung (53 KB). Außerdem wurde ein neues Arbeitsprogramm veröffentlicht (28 KB).

30. Januar 2012: Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder am 12. Januar
Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung am 12. Januar 2012 in Singapur zur Verfügung. Zu der englischsprachigen IASB-Zusammenfassung gelangen Sie hier. Wir hatten Ihnen auf IAS PLUS bereits Mitte Januar die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung verfügbar gemacht.

30. Januar 2012: IFRS fokussiert – Bilanz für das Jahr 2011
Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter herausgegeben, der einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Ebenfalls im Überblick vorgestellt werden die Standards und Interpretationen, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Obwohl kein vollständig neuer Standard im Jahr 2011 erstmals verpflichtend angewendet werden muss, gibt es eine neue Interpretation, zwei geänderte Interpretationen sowie eine Vielzahl von Änderungen an bestehenden Standards. Darüber hinaus gibt es eine Reihe neuer oder geänderter Standards sowie eine neue Interpretation, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können.

Den IFRS fokussiert-Newsletter Bilanz für das Jahr 2011 finden Sie hier (184 KB).

29. Januar 2012: Mitschrift von dem letzten Sitzungsteil des dritten Tags der IASB-Sitzung im Januar
Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit vom 25. bis 27. Januar 2012 in London statt. Teile der Sitzung wurden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen nunmehr auch die Übersetzung der Mitschrift des Sitzungsteils zu Wertminderungen zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben:

Freitag, 27. Januar 2012

bullet Finanzinstrumente - Wertminderungen (IASB und FASB gemeinsam)

Die von Deloitte-Beobachtern getätigte vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung finden Sie hier.

27. Januar 2012: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Januar
Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit vom 25. bis 27. Januar 2012 in London statt. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der vom dritten Tag der Sitzung zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben:

Freitag, 27. Januar 2012

bullet IFRS 1: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (IASB allein)
bullet Dem Board zur Kenntnis zu bringende Sachverhalte vom IFRS Interpretations Committee (IASB allein)
bullet Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung (IASB und FASB gemeinsam)

Die Mitschrift von den am Freitagnachmittag abgehaltenen Sitzungsteil zu Wertminderungen werden wir Ihnen in Kürze nachreichen. Die von Deloitte-Beobachtern getätigte vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung finden Sie hier.

27. Januar 2012: IASB und FASB wollen Differenzen in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten überwinden
Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben sich heute geeinigt, zusammenzuarbeiten, um die Unterschiede in Bezug auf ihre jeweiligen Klassifizierungs- und Bewertungskonzepte für Finanzinstrumente zu mindern.

Die Erörterungen werden in die erneuten Erörterungen des FASB einfließen, der eine Überarbeitung der Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update) zu Finanzinstrumenten erwägt, die im Mai 2010 herausgegeben worden war. Der IASB wird die Ergebnisse dieser Erörterungen in die Begrenzten Änderungen an IFRS 9 einfließen lassen, bei der Entwicklung eines neuen Standards zu Versicherungsverträgen berücksichtigen ,und bei Rückmeldungen im Hinterkopf haben, die zur Anwendung von IFRS 9 auf bestimmte Finanzinstrumente eingehen.

Der IASB hat aus diesem Anlass eine Presseerklärung veröffentlicht, die Ihnen auf der Internetseite des IASB zugänglich ist.

27. Januar 2012: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum ESMA-Diskussionspapier zu Wesentlichkeit
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der Europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu deren Konsultationspapier Erwägungen der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Debatte zu diesem Thema und ist der Meinung, dass man Wesentlichkeit einen größeren Rahmen geben sollte, bei dem die Umstände und der Zusammenhang stets in Betracht gezogen werden sollten. EFRAG ist der festen Meinung, dass weitere Leitlinien, so sie erforderlich seien, vom IASB kommen sollten.

Der Stellungnahmeentwurf ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

27. Januar 2012: 1. Sitzung HGB-Fachausschuss – Sitzungspapiere
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 6. und 7. Februar 2012 stehen jetzt zur Verfügung. Sie können direkt von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.

27. Januar 2012: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Januar
Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit vom 25. bis 27. Januar 2012 in London statt. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der vom zweiten Tag der Sitzung zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben:

Donnerstag, 26. Januar 2012

bullet Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Macro Hedge Accounting (IASB allein)
bullet Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 10, 11 und 12 (IASB allein)
bullet Agendakonsultation 2011 – Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (IASB allein)

Die Mitschrift von den am Freitag abgehaltenen Sitzungsteilen werden wir Ihnen in Kürze bereitstellen. Die von Deloitte-Beobachtern getätigte vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung finden Sie hier.

27. Januar 2012: Beschlüsse aus der Sitzung des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Der Treuhänderausschuss der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat eine Zusammenfassung der Beschlüsse zur Verfügung gestellt, die auf der Sitzung vom 12. Januar 2012 gefasst wurden. Der Ausschuss erörterte folgende Punkte:

bullet Erste Überprüfung eines Standards nach dessen Einführung: IFRS 8
bullet Überprüfung der Effektivität des Interpretations Committees der IFRS-Stiftung
bullet Bericht des Vorsitzenden des IASB
bullet Vorgehensweise bei der Korrespondenz mit Außenstehenden
bullet Entwicklung einer Geschäftsordnung für den DPOC
bullet Berufungen für den XBRL-Beirat (XAC) und die XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XQRT)

Die englischsprachige Mitschrift von der Sitzung können Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung einsehen.

27. Januar 2012: Änderung der AFRAC-Stellungnahme zu Derivaten und Sicherungsinstrumenten
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat aufgrund aktueller Entwicklungen beschlossen, den Abschnitt "Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch Kreditinstitute" (Kapitel 9) der AFRAC-Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" vom September 2010 zu überarbeiten und den Zeitpunkt der Erstanwendung des Abschnitts zu verschieben. Abschnitt 9 (Rz 76-91) ist nun erstmals für Perioden anzuwenden, die am 1. Januar 2013 oder später beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die geänderte Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung (169 KB).

26. Januar 2012: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Januar
Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit vom 25. bis 27. Januar 2012 in London statt. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der vom ersten Tag der Sitzung zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben:

Mittwoch, 25. Januar 2012

bullet Versicherungsverträge – Unterrichtseinheit (IASB allein)

Die Mitschriften von den weiteren Sitzungstagen sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Ein erstes Ergebnis vom Donnerstag ist, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 10 nicht verschoben werden soll (s. unsere frühere Nachricht).

26. Januar 2012: Eilmeldung – Keine Verschiebung des Inkrafttretens von IFRS 10
Der IASB, der derzeit in London tagt, hat soeben einstimmig beschlossen, dass die Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 10 und den anderen Standards des 'Konsolidierungpakets' nicht verschoben werden sollen.

Von europäischer Seite war dem IASB wiederholt signalisiert worden, dass eine Einführung der Standards des Konsolidierungpakets (IAS 27, IAS 28, IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12), das der IASB im Mai 2011 herausgegeben hat, und dabei insbesondere von IFRS 10 zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht durchführbar sei. Auch bei der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat man angedeutet, dass das Aussprechen einer Übernahmeempfehlung für diese Standards von einer möglichen Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 10 beeinflusst werden könne. EFRAG wird dazu am 31. Januar 2012 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

26. Januar 2012: 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC
Der neue IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 13. und 14. Februar 2012 das nächste Mal tagen.

Die Tagesordnung für diese 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung. Über die gleiche Verknüpfung können Sie sich auch für eine Teilnahme als Beobachter oder für die Internetübertragung anmelden.

26. Januar 2012: Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 in der Kapitalflussrechnung
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.) verabschiedet.

Abschnitt 6.4 des Entwurfs enthält Ausführungen zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in der Kapitalflussrechnung. Der HFA empfiehlt u.a., die Einbringung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten in den Fonds als "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" zu klassifizieren.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat dem IDW im Januar 2012 mitgeteilt, dass sie in diesem Fall eine Zuordnung zu den "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" als zwingend ansieht. Eine abweichende Darstellung wird von der DPR als fehlerhaft beurteilt.

Nach Ablauf der Kommentierungsfrist zu IDW ERS HFA 2 n.F. wird sich der HFA mit den eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen befassen und dabei auch die Auffassung der DPR zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens in der Kapitalflussrechnung diskutieren.

Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (135 KB). Stellungnahmen werden bis zum 29. Februar 2012 erbeten.

26. Januar 2012: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund des jüngst veröffentlichten Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Saldierungsvorschriften in IAS 32 und IFRS 7 aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 26. Januar 2012 herunter (in englischer Sprache, 198 KB). Derzeit wurden die folgenden 14 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente
bullet IFRS 10 Konzernabschlüsse
bullet IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
bullet IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
bullet IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2011)
bullet IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 2011)
bullet Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
bullet Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender
bullet Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
bullet Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Änderungen an IFRS 7 Angaben – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
bullet Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
bullet IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine

In der linken Spalte unserer Startseite finden Sie unter dem Punkt Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa eine Übersicht dazu, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

26. Januar 2012: EFRAG erwägt, Übernahme der Änderungen an IAS 32 und IFRS 7 zu empfehlen
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf eine vorgeschlagene Übernahmeempfehlung hinsichtlich der am 16. Dezember 2011 vom IASB veröffentlichten Änderungen der Saldierungsvorschriften in IAS 32 und IFRS 7.

In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2011 haben wir die wesentlichen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für Sie zusammengefasst. EFRAG bittet nun sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 25. Februar 2011 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

26. Januar 2012: FASB schlägt vor, bei Wertminderungstests von den IASB-Vorschriften abzuweichen
Der US-amerikanische Standardsetzer (Financial Accounting Standards Board, FASB) hat einen Entwurf zu Wertminderungstests bei Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer veröffentlicht, der Wertminderungstests vereinfachen und damit Kosten für Ersteller senken soll.

Nach den derzeitigen US-GAAP-Vorschriften sind Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie unter IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten mindestens einmal jährlich auf Wertminderung zu überprüfen. Der Vorschlag, bestimmte Vermögenswerte wie beispielsweise Marken, Lizenzen und Distributionsrechte (nach einem durchzuführenden qualitativen Test) von dieser Vorschrift auszunehmen, hat den Effekt, dass man von einer konvergierten Lösung einseitig abrückt.

Weiterführende Informationen:

bullet Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des FASB
bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB
bullet von unseren amerikanischen Kollegen verfasster Heads Up-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen (in englischer Sprache, 114 KB)

26. Januar 2012: Überarbeitung des IFRS für KMU
Am Freitag, den 20. Januar 2012 kam die Arbeitsgruppe zum IFRS für KMU der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) mit dem IASB-Mitglied Paul Pacter zusammen, um verschiedenen Sachverhalte zu erörtern, die den IFRS für KMU betreffen. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite die von Pacter verwendete Tischvorlage zur Verfügung, die einige interessante Aussagen insbesondere in Bezug auf die Arbeit der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) und eine geplante Überprüfung des IFRS für KMU beinhaltet.

Der IFRS für KMU wurde im Juli 2009 herausgegeben und stand für eine sofortige Anwendung zur Verfügung. Im September 2010 nahm die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) ihre Arbeit auf, die sich Unklarheiten widmet, die einer möglichen Umsetzung des Standards entgegenstehen. Bis heute hat SMEIG drei Einführungshinweise in Form von nicht verbindlichen Fragen und Antworten veröffentlicht, elf weitere wurden zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nicht alle Fragen und Antworten werden finalisiert und als Leitlinien herausgegeben werden. Weitere Fragen und Antworten sind nach Aussage von Pacter derzeit nicht geplant.

An den Fragen und Antworten hatte sich immer wieder Kritik entzündet, da sie nicht einem ähnlichen Konsultationsprozess unterliegen wie Standards oder Interpretationen. Dennoch haben sie, obwohl sie nicht verbindliche Leitlinien sind, den Nimbus einer IASB-Verlautbarung. Klärung zu diesem Punkt könnte sich jetzt daraus ergeben, dass eine erste Überprüfung des IFRS für KMU angestoßen wird. Bei Veröffentlichung des Standards war ein Turnus von drei Jahren für eine solche Überprüfung mit möglichen Verbesserungen angekündigt worden. Im Rahmen dieser Überprüfung soll auch eruiert werden, ob bis dahin veröffentlichte Fragen und Antworten in den IFRS für KMU aufgenommen werden sollen. Die zeitliche Planung für die Überprüfung ist wie folgt (entnommen aus der Tischvorlage):

bullet Erste Überprüfung wird im zweiten Halbjahr 2012 aufgenommen.
bullet Einzelne Schritte des Konsultationsprozesses:
  1. Einladung zur Stellungnahme (Veröffentlichung für das vierte Quartal 2012 geplant)
  2. Entwurf (Veröffentlichung für das dritte Quartal 2013 geplant)
  3. Endgültiger überarbeiteter IFRS für KMU (Veröffentlichung für das erste Quartal 2014 geplant)
  4. Datum des Inkrafttretens der Änderungen nicht vor 2015
bullet Zwei Gründe für mögliche Änderungen:
  1. Untersuchung, ob neue oder geänderte Standards im IFRS für KMU widergespiegelt werden sollen
  2. mögliche Integrierung von Umsetzungsfragen, die sich gestellt haben
bullet SMEIG führt die Überprüfung durch, der IASB muss den Entwurf und den endgültigen IFRS für KMU verabschieden.

Sie können sich die englischsprachige Tischvorlage direkt von der Internetseite des IASB herunterladen (29 KB).

24. Januar 2012: Zusammenfassung vom ICAEW-Prüfer-Anleger-Forum
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Ergebnisse des Prüfer-Anlager-Forums zusammengefasst werden, das am 24. November 2011 stattfand.

Bei dem Forum diskutierten Anleger, Prüfer und Abschlussersteller die wesentlichen Sachverhalte, die sich auf Bankenabschlüsse 2011 beziehen. Insbesondere ging es um Risiken aus Staatsanleihen, Risiken, die im Austausch für sichere Renditen eingegangen werden, und Liquiditätsmanagement. Im Bericht geht es außerdem um Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, beispielsweise um größere Beschränkungen unter IFRS in Bezug auf die Aufrechnung von Finanzinstrumenten gegenüber der lockereren Haltung unter US-GAAP. Dies führt immer noch zu Irritationen beim Vergleich von US-amerikanischen und ausländischen Firmen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des ICAEW herunterladen (153 KB).

24. Januar 2012: Treuhänder berufen drei IASB-Mitglieder erneut
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben die Wiederberufung von drei derzeitigen IASB-Mitgliedern bekanntgegeben.

Stephen Cooper (Großbritannien) und Wei-Guo Zhang (China) wurden für eine zweite fünfjährige Amtszeit berufen. Ihre Amtszeiten enden nun am 1. August bzw. 30 Juni 2017. Paul Pacter (Vereinigte Staaten) hatte ursprünglich angegeben, dem Board nur für zwei Jahre zur Verfügung stehen zu wollen. Er hat sich zu einer Wiederberufung für sechs Monate bereiterklärt, damit genügend Zeit für die Ernennung eines Nachfolgers zur Verfügung steht. Seine Amtszeit endet nun am 31. Dezember 2012.

Die Treuhänder setzen ihre Suche nach drei weiteren IASB-Mitgliedern für die Füllung von bestehenden oder bald entstehenden Vakanzen fort. Dr. Elke König ist zum Januar 2012 zur BaFin gewechselt, um Nachfolgerin des früheren Präsidenten Jochen Sanio zu werden. Die Amtszeit von John Smith (Vereinigte Staaten) endet im Juni 2012; er hat dem IASB bereits 10 Jahre gedient und kann nicht wiederberufen werden. Ein weiterer Sitz im IASB ist verfügbar, da die Mitgliederzahl im Gremium bis Juli 2012 auf 16 ausgeweitet werden soll.

Eine englischsprachige Presseerklärung zu den Wiederberufungen steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

24. Januar 2012: Scott Evans als Treuhänder der IFRS-Stiftung wiederberufen
DaDas Überwachungsgremium (Monitoring Bard) der Treuhänder der IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat der Wiederberufung von Scott Evans als Treuhänder für eine weitere Amtszeit von drei Jahren zugestimmt. Seine Amtszeit endet nun am 31. Dezember 2014. Eine englischsprachige Presseerklärung zur Wiederberufung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

24. Januar 2012: Neue Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben die Ernennung von Yael Almog als Exekutivdirektorin, der die tägliche Abwicklung der Arbeit der Stiftung unterliegen wird, bekanntgegeben.

Die Juristin Almog ist derzeit Direktorin in der Abteilung für internationale Angelegenheiten der israelischen Wertpapieraufsicht (Israel Securities Authority, ISA). Sie war eng eingebunden in die Einführung der IFRS in Israel, wo die IFRS-Anwendung für börsennotierte Unternehmen verpflichtend ist. Frau Almog wird Nachfolgerin von Tom Seidenstein, der die Stiftung nach über zehn Jahren verlässt, um in die Vereinigten Staaten zurückzukehren. In ihrer neuen Rolle wird sie sowohl an den Vorsitzenden der Treuhänder als auch an den Vorsitzenden des IASB berichten.

Eine englischsprachige Presseerklärung zur Berufung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

24. Januar 2012: Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Bilanzstichtag im Konzern
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme: Geschäftsjahr des Konzernabschlusses – UGB vs. BörseG veröffentlicht (98 KB). Die Stellungnahme behandelt die Frage, ob das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses mit dem Geschäftsjahr des Jahresabschlusses übereinstimmen muss bzw. nach welchen Regeln sich der Stichtag des IFRS-Konzernabschlusses bestimmt. Stellungnahmen sind bis zum 24. Februar 2012 einzureichen.

24. Januar 2012: Das Denken integrieren
Das Konzept eines verbindlichen Systems der integrierten Berichterstattung ruft viel Begeisterung hervor. Aber es zeigen sich große Herausforderungen, die bei der Einigung auf eine Struktur und bei der Entwicklung eines regulatorischen Rahmenkonzepts überwunden werden müssen, damit das Konzept verwirklicht werden kann. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, beschreibt, wie versucht wird, die Begeisterung einzufangen und einzuspannen, um die Herausforderungen zu meistern. Zu seiner neuesten Kolumne gelangen Sie hier (in englischer Sprache).

24. Januar 2012: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses zum Konsolidierungspaket
Am 31. Januar 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Auf der Tagesordnung steht die Übernahmeempfehlung für das Konsolidierungspaket (IAS 27, IAS 28, IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12), das der IASB im Mai 2011 herausgegeben hat. EFRAG ist vor dem Hintergrund der Abschätzung der Kosten und der Nutzen der Standards zwar zu dem Ergebnis gekommen, die Empfehlung für eine Übernahme aussprechen zu wollen, sieht aber insbesondere in Bezug auf IFRS 10 eine Anwendung zum 1. Januar 2013 als nicht durchführbar an. EFRAG hat zu den Bedenken in Bezug auf die Übernahmeempfehlung eine eigene Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache).

23. Januar 2012: Neue Übersetzungen der IFRS-Stiftung verfügbar

Die IFRS-Stiftung hat die Veröffentlichung der folgenden Übersetzungen bekanntgegeben:

bullet Finnische Übersetzung des 'Blauen Buchs' 2011 als gedruckte Fassung und als CD-ROM. Die Publikationen sind über den online-Shop des IASB erhältlich.
bullet Französische Übersetzung des Standardentwurfs ED/2011/7 Übergangsleitlinien – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, der vom IASB im Dezember 2011 herausgegeben wurde. Stellungnahmen können noch bis zum 21. März 2012 eingereicht werden. Die Übersetzung steht Ihnen auf der IASB-Seite mit zur Kommentierung stehenden Entwürfen zur Verfügung.
bullet Polnische Übersetzung des 'Roten Buchs' 2011 als gedruckte Fassung. Die Publikation ist über den online-Shop des IASB erhältlich.
bullet Spanische Übersetzung der Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände (zugänglich für eIFRS-Abonnenten auf der IASB-Seite mit neuen und überarbeiteten Verlautbarungen in Spanisch).
bullet Hebräische und kasachische Vorschriften 2011. Diese Dokumente stehen Ihnen im eIFRS-Abonnentenbereich des IASB zur Verfügung.
bullet Hebräische, japanische und kasachische Übersetzungen von IAS 27, IAS 28, IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IFRS 13. Diese Dokumente stehen Ihnen im eIFRS-Abonnentenbereich des IASB zur Verfügung.
bullet Japanische Übersetzung von IAS 19 (2011) und der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (zugänglich für eIFRS-Abonnenten auf der IASB-Seite mit neuen und überarbeiteten Verlautbarungen in Japanisch).

23. Januar 2012: EFRAG Update mit Zusammenfassungen der Sitzung im Januar
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Januarausgabe 2012 ihres EFRAG Update-Newsletters herausgegeben. Die reguläre Sitzung von EFRAG fand vom 16. bis 18. Januar 2012 statt; wichtigstes Ergebnis war die Erarbeitung von vier Übernahmeempfehlungen in Bezug auf IASB-Verlautbarungen.

Die Januarausgabe 2012 des EFRAG Update-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 372 KB, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

23. Januar 2012: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Am 26. Januar 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die Agenda für die Telefonkonferenz wurde noch nicht bekanntgegeben.

23. Januar 2012: Tätigkeitsschwerpunkte der APAK 2012
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2012 veröffentlicht. Untersuchungsschwerpunkte sollen bei der Prüfung von Finanzinstituten liegen. Auch die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, insbesondere bei der Identifizierung und Wertung von Fehlerrisiken und der Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen, wird einen Schwerpunkt bilden. Auf der Internetseite der APAK stehen Ihnen eine entsprechende Presseerklärung (12 KB) und das Arbeitsprogramm für 2012 (28 KB) zur Verfügung.

23. Januar 2012: Neuer Nachhaltigkeitsleitfaden für Vorstände
Deloittes globales Centre für Corporate Governance hat Der nachhaltige Vorstand herausgegeben, eine Publikation für Vorstände, die einen Überblick über Nachhaltigkeitsaspekte und ihre Auswirkungen auf Unternehmen bietet.

Wie in der Publikation dargelegt wird, ist Nachhaltigkeit ein Thema, das zunehmend Vorstände beschäftigt, die Leistung und Ruf ihres Unternehmens verbessern, Risiken abfedern und Innovation und Wachstum fördern wollen. Der Leitfaden ist nach Themen sortiert und enthält auch Beispiele für Fragen, die Vorstände sich selbst und dem Management stellen können, um zu einem besseren Verständnis der Situation zu kommen. Es gibt außerdem gesonderte Abschnitte, die der Bewertung von Nachhaltigkeitsdaten, der Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsangaben gewidmet sind.

Die in dem Leitfaden genannten Fragen zu Angaben und Kommunikation von Nachhaltigkeitsinformationen sind die folgenden:

Fragen, die Vorstände stellen sollten:

bullet Was ist die Politik des Unternehmens hinsichtlich der Zielsetzung und Leistungsmessung in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Bereiche (also interne Berichterstattung) und wie werden diese Aktivitäten an Investoren und andere Interessengruppen kommuniziert (also externe Berichterstattung)?
bullet Veröffentlich das Management freiwillig Angaben zu Strategien, Leistungen und Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, die über die allgemein durch Regulierung geforderte Angaben (beispielsweise in den Vorschriften in Bezug auf die Lagerichterstattung) hinausgehen? Muss der Vorstand alle Nachhaltigkeitsangaben prüfen und verabschieden, bevor sie veröffentlicht werden?
bullet Welche Informationen zu Nachhaltigkeitssachverhalten wenn überhaupt liefert das Management an Regulatoren, Kunden, Lieferanten, Nichtregierungsorganisationen oder andere Interessensgruppen?
bullet Veröffentlicht das Unternehmen die Maßzahlen, mit denen die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen gemessen wird? Gibt es einen unabhängigen Verifizierungsprozess für Nachhaltigkeitsberichte?
bullet Wie stellt der Vorstand selbst sicher, dass die Nachhaltigkeitsinformationen, die veröffentlicht werden, akkurat sind?

In den im Leitfaden enthaltenen Schlussfolgerungen heißt es:

Der Bedarf an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Angaben zu entsprechenden Leistungen steigt kontinuierlich – sowohl aufgrund von entsprechenden Regulierungsvorschriften und des Drucks von Interessengruppen und Anlegern als auch aufgrund der Tatsache, dass unternehmensintern bessere Wege in Bezug auf das Risikomanagement und die Bewertung und Verbesserung der Leistung des Unternehmens gesucht werden.

Sie können sich den englischsprachigen Leitfaden hier kostenfrei herunterladen (406 KB).

22. Januar 2012: Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Beirats am 20. und 21. Februar 2012

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am Montag und Dienstag, dem 20. und 21. Februar 2012 im Renaissance Chancery Court Hotel in London in öffentlicher Sitzung tagen. Nachfolgend geben wir die vorläufig bekanntgegebene Tagesordnung der Sitzung wieder.

Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Beirats
20. und 21. Februar 2012, London

Montag, 20. Februar 2012
bullet Begrüßung und Vorschau des Vorsitzenden
bullet Überblick über die letzten vier Monate
bullet Tätigkeiten des IASB
bullet Aktuelles zur IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten
bullet Finanzinstrumente
bullet Konvergenz mit US-GAAP
bullet Wertminderung
bullet Sicherungsbilanzierung
bullet Klassifizierung und Bewertung
bullet Aktuelle Informationen zu den Tätigkeiten der Treuhänder der IFRS-Stiftung
bullet Agendakonsultation des IASB

Dienstag, 21. Februar 2012
bullet Agendakonsultation des IASB (Fortsetzung)
bullet EFRAG/FASB-Projekt zu einem Rahmenkonzept für Angaben
bullet Entschlackung des Abschlusses – Reduzierung der Angaben auf notwendige Angaben
bullet Studie des britischen FRC zur Entschlackung des Abschlusses
bullet Aktuelle Informationen zu Angabefragen aus Sicht des Stabs des IASB
bullet Konsultationsprozess des IASB
bullet Abschließende Erwägungen zur Agendakonsultion des IASB - Was will der Beirat IASB und Treuhändern derzeit raten?

Die vollständige Tagesordnung können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Dort besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter sowie zur Registrierung für die Internetübertragung.

21. Januar 2012: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf zum Thema Erlöserfassung zur Verfügung.

Im Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) sind die Ergebnisse der neuerlichen Erörterungen festgehalten, nachdem die eine oder andere vorläufige Entscheidung modifiziert oder klargestellt wurde.

EFRAG begrüßt die Änderungen gegenüber dem früheren Entwurf und nimmt zur Kenntnis, dass vielen der Bedenken in Bezug auf diesen früheren Entwurf Rechnung getragen wurde. EFRAG lehnt jedoch die folgenden Vorschläge ab:

bullet Begrenzung des Tests auf übermäßige Belastung auf Erfüllungspflichten mit einer Laufzeit von über einem Jahr,
bullet Durchführung des Tests auf übermäßige Belastung auf Ebene der einzelnen Erfüllungspflichten,
bullet Aufrechnung erhaltener Vorauszahlung gegen das Vertragsvermögen unter allen Umständen,
bullet Zurechnung bedingter Beträge nur gegen entweder eine oder alle Erfüllungspflichten in einem Vertrag,
bullet Forderung einer Auflistung spezifischer Angabevorschriften in IAS 34 Zwischenberichterstattung, und
bullet Aufnahme nur von verkaufsbasierten variablen Gegenleistungen in die besonderen Vorschriften, wann Erlöse aus Lizenzvereinbarungen in Bezug auf geistiges Eigentum anzusetzen sind (Paragraph 85 des Entwurfs).

Außerdem ist EFRAG der Meinung, dass weitere Klarstellungen im Entwurf notwendig sind.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. März 2012 erbeten. Er kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine kurze Präsentation, in der die Position von EFRAG erläutert wird.

21. Januar 2012: Übernahmeempfehlungen von EFRAG in Bezug auf die IFRS-Anwendung in Europa
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite vier Übernahmeempfehlungen in Bezug auf IASB-Verlautbarungen zur Verfügung.

Sie betreffen IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender und ausgeprägte Hochinflation und IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine. In allen Fällen spricht sich EFRAG für eine Übernahme für die Anwendung in Europa aus.

Die einzelnen Übernahmeempfehlungen mit einer Grundlage für Schlussfolgerungen sowie die zugehörigen Auswirkungsanalysen sind Ihnen jeweils über die auf der EFRAG-Internetseite veröffentlichten englischsprachigen Presseerklärungen zugänglich:

bullet Presseerklärung zu IFRS 13
bullet Presseerklärung zu den Änderungen an IAS 12
bullet Presseerklärung zu den Änderungen an IFRS 1
bullet Presseerklärung zu IFRIC 20

21. Januar 2012: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund jüngst ausgesprochener Empfehlungen von EFRAG in Bezug auf die Übernahme für die Anwendung in Europa aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 20. Januar 2012 herunter (in englischer Sprache, 198 KB). Derzeit wurden die folgenden 14 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente
bullet IFRS 10 Konzernabschlüsse
bullet IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
bullet IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
bullet IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2011)
bullet IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 2011)
bullet Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
bullet Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender
bullet Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
bullet Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Änderungen an IFRS 7 Angaben – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
bullet Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
bullet IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine

In der linken Spalte unserer Startseite finden Sie unter dem Punkt Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa eine Übersicht dazu, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

 

 

 

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