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| Hintergrund |
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Im Februar 2006 richtete die Europäische Kommission eine
Gesprächsrunde für die einheitliche Anwendung der IFRS ein. Die
Gesprächsrunde kam zum ersten Mal im Mai 2006 zusammen. Weitere Informationen
zur Gesprächsrunde sind auf der
Website der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission erhältlich.
Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen legen u.a. folgende Punkte fest:
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die Rolle der Gesprächsrunde |
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die Teilnehmer |
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den Vorsitz sowie |
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die Art des Ergebnisses. |
weiterführende Informationen:
Rolle der Gesprächsrunde
Die Rolle der Gesprächsrunde ist wie folgt in den
Geschäftsbedingungen festgelegt:
| Die Aufgabe der Gesprächsrunde besteht darin,
ein einfaches und effizientes Forum für europäische Bilanzierungsexperten
bei der frühzeitigen Identifikation aufkommender und möglicherweise
problematischer Bilanzierungssachverhalte im Hinblick auf eine
einheitliche Anwendung zu schaffen. Die Gesprächsrunde rundet somit die
bestehende europäische Infrastruktur ab, indem sie zur richtigen und
einheitlichen Anwendung der IFRS beiträgt. Die Gesprächsrunde sammelt
über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Standardsetzer und andere
Organisationen die in den Mitgliedstaaten bestehenden Sichtweisen. Die
kann sodann jene Sachverhalte identifizieren und zusammenstellen, wo man
der Ansicht ist, dass ein reales Risiko unterschiedlicher Anwendung
besteht, und eine Empfehlung aussprechen, welcher dieser Sachverhalte
schnellstmöglich von IFRIC aufgegriffen werden sollte. So gesehen
handelt die Gesprächsrunde wie ein Filter. Es sei betont, dass die
Gesprächsrunde keine Interpretationen oder Leitlinien, wie nach IFRS zu
bilanzieren ist, anfertigt. Dies ist die Aufgabe von IFRIC. Die
innerhalb von CESR/EECS für Zwecke der Finanzinformation
zusammengeschlossenen nationalen Regulatoren der EU werden die
Gesprächsrunde, soweit dies ihren Arbeitsstatuten entspricht, über
Vollstreckungsentscheide informieren, die sie entsprechend den
Transparenz- und Prospektrichtlinien im Hinblick auf die
IFRS-Rechnungslegung gefällt haben. |
Teilnehmer der Gesprächsrunde
| Kommission (Vorsitz + 1) | 2 |
| IASB | 1 |
| CESR (CESR-Fin) | 2 |
| EFRAG (TEG) | 1 |
| Wirtschaftsprüfer (1 FEE + 'Big Four') | 5 |
Nationale Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien;
zusätzlich kann jeder andere Standardsetzer nach vorheriger Information der
Kommission teilnehmen | 3+22 |
| Unternehmen (UNICE + 2 abwechselnd nach Branchen) | 3 |
| CEBS (sofern vom Sachverhalt betroffen) | 1 |
| CEIOPS (sofern vom Sachverhalt betroffen) | 1 |
Prozess für die Identifizierung von Sachverhalten
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Die Teilnehmer der Gesprächsrunde schlagen schriftlich
Sachverhalte vor. Die Kommission wird diese in einem
Themenpapier für die nächste Sitzung zusammenstellen. |
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Auf der nächsten Sitzung der Gesprächsrunde erfolgen dann
die nächsten Schritte:
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Vorstellung des Sachverhaltes durch denjenigen, der ihn
eingebracht hat |
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Diskussion |
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erste Rückmeldungen |
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Beschluss dahingehend, dass entweder:
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gemeinsame Bedenken hinsichtlich einer
uneinheitlichen Anwendung bestehen und daher ein breites
Interesse an der Verfolgung des Sachverhalts besteht. Es
geht weiter mit der Erstellung einer fachliche Ausarbeitung. |
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keine gemeinsamen Bedenken hinsichtlich einer
uneinheitlichen Anwendung bestehen und daher kein
breites Interesse an der Verfolgung des Sachverhalts
besteht. Keine weiteren Schritte. |
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Ein Fachpapier wird ausgearbeitet, üblicherweise von dem, der
den Sachverhalt eingebracht hat. |
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Auf der nächsten Sitzung der Gesprächsrunde werden dann die
folgende Schritte eingeleitet:
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Entwickler stellt seine fachliche Ausarbeitung vor |
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fachliche Diskussion |
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Beschluss dahingehend, dass entweder:
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gemeinsame Bedenken hinsichtlich einer
uneinheitlichen Anwendung bestehen. Weiterleitung an
IFRIC empfohlen. |
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keine gemeinsamen Bedenken hinsichtlich einer
uneinheitlichen Anwendung bestehen. Keine weiteren Schritte. |
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Das
Diagramm des vorstehenden Prozesses (in englischer Sprache, 36 KB) wurde von der
Europäischen Kommission erstellt.
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| Zusammenfassungen der Sitzungen |
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Sitzung der Gesprächsrunde am 17. Mai 2006
Beschluss hinsichtlich des Prozesses
| Man kam überein, dass die Gesprächsrunde empfehlen wird,
nur jene begrenzte Anzahl an Fällen an IFRIC weiterzuleiten,
bei denen die bilanzielle Behandlung nach IFRS derart
unterschiedlich, bedeutend und verbreitet ist, dass
'gemeinsame Bedenken' innerhalb der verschiedenen
Teilnehmergruppen bestehen (Ersteller, Prüfer, nationale
Standardsetzer, Aufsichtsbehörden). Es mag auch Fälle geben,
in denen ein Thema unmittelbar an den Board des IASB
geleitet wird. Die Gesprächsrunde selbst wird keinerlei
Interpretationen vornehmen. |
Der Gesprächsrunde vorgelegte Sachverhalte:
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Sachverhalt 1 Definition von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (IAS 7) |
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Sachverhalt 2 De-facto-Beherrschung |
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Sachverhalt 3 Mögliche Stimmrechte (IAS 27) |
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Sachverhalt 4 Anwendungsbereich von SIC-12 (IAS 27) |
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Sachverhalt 5 Herausgabe des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss (IAS 27) |
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Sachverhalt 6 Bilanzierung des Dienstleistungselements eines Leasingvertrags, wenn die
Leistung in zeitlicher Nähe zur Begründung des Leasingvertrags erfolgen muss (IAS 17) |
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Sachverhalt 7 Stufenweiser Erwerb eines assoziierten Unternehmens (IAS 28, IFRS 3) |
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Sachverhalt 8 Belastende Verträge (IAS 37) |
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Sachverhalt 9 Puts auf Minderheitsanteile |
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Sachverhalt 10 Klassifizierung eines Finanzinstruments (IAS 32) |
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Sachverhalt 11 Vinkulierte Anteile (IFRS 2, IFRIC 8, IAS 32) |
Beschlüsse zu Sachverhalten, bei denen gemeinsame Bedenken bestehen:
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Sachverhalt 2 De-facto-Beherrschung zur nächsten Sitzung der Gesprächsrunde wird eine
fachliche Ausarbeitung vorbereitet. |
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Sachverhalt 9 Puts auf Minderheitsanteile dieser Sachverhalt wird bereits von IFRIC untersucht. |
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Sachverhalt 10 Klassifizierung eines Finanzinstruments dieser Sachverhalt wird bereits von IFRIC untersucht. |
Die zu den anderen Sachverhalten abgegebenen und im Themenpapier aufgeführten Stellungnahmen erbrachten keine
verbreitete Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob eine Interpretation von Nöten ist.
Sitzung der Gesprächsrunde am 20. September 2006
Die Gesprächsrunde stellte 'gemeinsame Bedenken' zu drei Sachverhalten fest und empfahl diese zur Weiterleitung:
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De-facto-Beherrschung an den IASB weiterzuleiten |
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IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate (deckt auch die allgemeine Behandlung von Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss ab) an IFRIC weiterzuleiten |
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Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung an den IASB weiterzuleiten |
Englischsprachige Materialien zur Sitzung:
Sitzung der Gesprächsrunde am 26. Januar 2007
Auf seiner Sitzung erörterte die Gesprächsrunde sechs neue
Sachverhalte. Zwei von diesen werden im Wege einer fachlichen
Ausarbeitung für weitere Erörterungen bei der nächsten Sitzung
aufbereitet. Bei diesen Sachverhalten handelt es sich um:
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Regulatorische Vermögenswerte und Schulden |
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IAS 17 Leasingvereinbarungen Ausübung von
Erneuerungs-/Verlängerungsrechten |
Die Gesprächsrunde erörterte auch ein Papier zur Behandlung von
Ablehnungen durch IFRIC. Die Gesprächsrunde stellt ferner fest, dass
die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) von bei ihr registrierten Unternehmen, die Abschlüsse auf der
Basis der 'IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind' erstellen, eine
Überleitung sowohl auf die vollen IFRS als auch auf US-GAAP
verlangt.
Englischsprachige Materialien zur Sitzung:
Sitzung der Gesprächsrunde am 18. Oktober 2007
Auf seiner Sitzung beschloss die Gesprächsrunde, dass der 'Regulatorischen
Vermögenswerte und Schulden' an IFRIC übermittelt werden sollte. Die
Gesprächsrunde erörterte ferner die nachfolgenden Sachverhalte:
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IAS 17 Leasingvereinbarungen Ausübung von
Erneuerungs-/Verlängerungsrechten |
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte |
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Mutterunternehmen garantiert Pensionsplan und andere Schulden des Tochterunternehmens |
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Unternehmenszusammenschlüsse zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung, die nach
der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert werden – Vergleichszahlen |
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Bilanzierung von Anteilen des Erworbenen an einem assoziierten Unternehmen nach der Erwerbsmethode |
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Leistungen an Arbeitnehmer – Anwendung der Klassifizierung bei verpflichtenden branchenweiten
Pensionsplänen mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden |
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Ansatz von Verwässerungsgewinnen/-verlusten aus dem Verkauf oder der Emission von Anteilen durch ein
Unternehmen, das nach der Equity-Methode einbezogen wird |
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Bilanzielle Behandlung von Übernahme-/Auslagerungsvereinbarungen in der Erdöl fördernden Industrie |
Englischsprachige Materialien zur Sitzung:
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