| REFERENZEN |
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Slowakei |
Slowenien |
Spanien |
Tschechien |
| Ungarn |
Zypern |
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Drei weitere Länder sind Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR), allerdings nicht der EU. Sie haben sich
verpflichtet, die EU-Richtlinien zu befolgen; dies schließt die
IAS-Verordnung mit ein:
| Island |
Liechtenstein |
Norwegen |
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| EG-Richtlinien mit Bezug zur Rechnungslegung |
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Laden Sie sich die IAS-Verordnung herunter (114 KB).
Das ist die Verordnung, nach der Unternehmen, die an einem
geregelten Wertpapiermarkt in der EU gelistet sind, ihre
Konzernabschlüsse seit 2005 nach den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, aufstellen müssen [Verordnung (EG)1606/2002 des
Europäischen Parlaments und den Rates vom 19.7.2002]. |
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Hier
finden Sie EG-Richtlinien und Verordnungen mit Bezug zur
Rechnungslegung. Auf dieser Seite finden Sie die Bilanzrichtlinie in
den verschiedenen Sprachen der EU sowie alle nachfolgenden
Richtlinien und Verordnungen. |
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| Vollständiger Text der in Europa übernommenen IFRS |
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Da die IFRS in Europa Gesetzeskraft besitzen, wird der vollständige
Text der IAS/IFRS und SIC/IFRIC, die von der Europäischen Kommission
übernommen wurden, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass "vollständiger Text" sich nur auf den
verpflichtend anzuwenden Teil der
jeweiligen Verlautbarung bezieht und die Einführung,
Umsetzungsleitlinien sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen nicht
einschließt. Sie können die von der Europäischen Kommission übernommenen
Standards und Interpretationen hier
kostenfrei herunterladen. Alle Verlautbarungen stehen in sämtlichen
Amtssprachen der EU zur Verfügung.
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| Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regultatory Committee, ARC) |
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Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR)
besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission.
Der Ausschuss wurde durch die Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 6 der Verordnung (EG/1606/2002)
betreffend der Anwendung von Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS)
eingerichtet. Gegenstand dieses Ausschusses ist Regelsetzung und besteht
darin, ein Urteil über die Vorschläge der Kommission zur Annahme eines
oder mehrerer Internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit Artikel 3 der IAS-Verordnung abzugeben.
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| Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen der Europäischen Kommission (Standards Advice Review Group, SARG) |
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Im Juli 2006 hat die Europäische Kommission eine Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) im
Bereich Bilanzierung eingerichtet, um "die Objektivität und angemessene
Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen Beratungsgruppe zur
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
sicherzustellen". Die Gruppe wird aus unabhängigen Sachverständigen und
hochrangigen Vertretern nationaler Standardsetter zusammengesetzt sein,
deren Erfahrung und Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
weithin anerkannt sind. Die Aufgabe der Gruppe wird darin bestehen, zu
bewerten, ob die von der EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen
ausgewogen und objektiv sind. Die Gruppe wird ihre Stellungnahme in der
Regel innerhalb von drei Wochen abgeben. Der Abschlussbericht wird auf
der Website der Kommission veröffentlicht.. Weitere Informationen:
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| Europäische
Gesprächsrunde für die einheitliche Anwendung der IFRS |
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Die Aufgabe der Gesprächsrunde besteht darin, ein einfaches und
effizientes Forum für europäische Bilanzierungsexperten bei der
frühzeitigen Identifikation aufkommender und möglicherweise
problematischer Bilanzierungssachverhalte im Hinblick auf eine
einheitliche Anwendung zu schaffen. Die Gesprächsrunde rundet somit die
bestehende europäische Infrastruktur ab, indem sie zur richtigen und
einheitlichen Anwendung der IFRS beiträgt. Die Gesprächsrunde sammelt
über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Standardsetzer und andere
Organisationen die in den Mitgliedstaaten bestehenden Sichtweisen. Die
kann sodann jene Sachverhalte identifizieren und zusammenstellen, wo man
der Ansicht ist, dass ein reales Risiko unterschiedlicher Anwendung
besteht, und eine Empfehlung aussprechen, welcher dieser Sachverhalte
schnellstmöglich von IFRIC aufgegriffen werden sollte. So gesehen
handelt die Gesprächsrunde wie ein Filter. Es sei betont, dass die
Gesprächsrunde keine Interpretationen oder Leitlinien, wie nach IFRS zu
bilanzieren ist, anfertigt. Dies ist die Aufgabe von IFRIC. Die
innerhalb von CESR/EECS für Zwecke der Finanzinformation
zusammengeschlossenen nationalen Regulatoren der EU werden die
Gesprächsrunde, soweit dies ihren Arbeitsstatuten entspricht, über
Vollstreckungsentscheide informieren, die sie entsprechend den
Transparenz- und Prospektrichtlinien im Hinblick auf die
IFRS-Rechnungslegung gefällt haben.
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| Europäischer Wertpapierausschuss (European Securities Committee, ESC) |
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Der Europäische Wertpapierausschuss (EWA) hielt seine erste
offizielle Sitzung im September 2001. Er wird von der Europäischen
Kommission geleitet und tritt grundsätzlich monatlich zusammen. Der
Ausschuss erfüllt sowohl eine Komitologie- als auch eine beratende
Funktion. Mit anderen Worten, unterstützt er die Kommission bei der
Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen von EU-Richtlinien und berät
sie in Fragen des Wertpapierbereichs. Der EWA besteht aus hochrangigen
Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission.
Beobachter der Europäischen Zentralbank, des Ausschusses der
europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, der EFTA-Länder und der
Beitrittskandidatenländer sind ebenfalls eingeladen. Der Ausschuss ist
ein Ausschuss der "zweiten Stufe" innerhalb des vierstufigen
Lamfalussy-Systems.
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Weiterführende Informationen zum EWA finden Sie auf der
Website der EU.
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| Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) |
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Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden setzt
sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen öffentlichen Aufsichten
auf dem Gebiet der Wertpapierregulierung zusammen. Zu den Aufgaben von
CESR gehören:
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die Verbesserung der Koordinierung zwischen den europäischen
Wertpapierregulatoren; |
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die Beratung der Europäischen Kommission bei Sachverhalten auf
dem Gebiet der Wertpapierpolitik im Hinblick auf die europäischen
Wertpapiermärkte, v.a. hinsichtlich der Vorbereitung von Entwürfen
von Umsetzungsmaßnahmen zur Unterstützung des Rechtsrahmens für die
Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte. |
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die Arbeit zur Sicherstellung einer einheitlicheren und
zeitgerechten operativen Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens in
den Mitgliedstaaten. |
Um eine gemeinsame und einheitliche Umsetzung des europäischen
Wertpapierrechts voranzutreiben, kann CESR Leitlinien, Empfehlungen und
Standards herausgeben. Dieses muss transparent geschehen und die
Marktteilnehmer, Verbraucher und Endnutzer regelmäßig und vollständig
einbinden.
Bevor CESR im Juni 2001 durch die Europäische Kommission ins Leben
gerufen wurde, hatten die europäischen Wertpapieraufsichten in einer
Organisation mit dem Namen Forum der europäischen Wertpapieraufsichten
(Forum of European Securities Commissions, FESCO) zusammengearbeitet.
Alle Standards und Arbeiten von FESCO wurden von CESR übernommen.
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Hier finden Sie eine
Liste der Mitglieder von CESR aus dem Jahresabschluss 2006 von CESR
(285 KB). |
CESR Kontaktdetails:
Committee of European Securities Regulators
11-13 Avenue de Friedland
75008 Paris, Frankreich
Telefon: +33-1-58-36-43-21
Fax: +33-1-58-36-43-30
Email: secretariat@cesr-eu.org
Website von CESR: http://www.cesr-eu.org
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| Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) |
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) ist
eine Organisation, die von einer breiten Gruppe von Organisationen, die
die Wirtschaftsprüfer, Ersteller, Nutzer und nationale Standardsetzer in
Europa vertreten, ins Leben gerufen wurde. Sie hat die folgenden Ziele:
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Unterbreitung fachlicher Expertise an die Europäische Kommission
im Hinblick auf die Anwendung der IFRS in Europa; |
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Beteiligung am Standardsetzungsprozess des IASB sowie |
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Koordinierung der Entwicklung von Sichtweisen im Hinblick auf
internationale Bilanzierungsstandards in der EU. |
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Weitere Informationen zur EFRAG finden Sie auf unserer EFRAG-Seite. |
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Hier können Sie den jeweils aktuellen
Statusbericht von EFRAG zur Übernahme der IFRS in der EU herunterladen. |
EFRAG Kontaktdetails:
European Financial Reporting Advisory Group
13-14 Avenue des Arts
B-1210 Brüssel, Belgien
Telefon: + 32 (2) 510 0888
Fax: + 32 (2) 510 0885
Email: info@efrag.org
Website von EFRAG: http://www.efrag.org
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| Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) |
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Die Fédération des Experts Comptables Européens (FEE) ist die
Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer in Europa. Sie besteht aus
42 Berufsverbänden aus 32 Ländern. Die Mitgliedsorganisationen der FEE
kommen aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der drei
Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums. Insgesamt haben die
Verbände 400.000 Mitglieder, von denen ungefähr 95% aus EU-Ländern
kommen. Ca. 45% der Wirtschaftsprüfer sind in
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und erbringen eine Vielzahl von
Dienstleistungen für ihre Mandanten. Die anderen 55% arbeiten in
verschiedenen Position in der Industrie, im Handel, für die öffentliche
Hand oder in der Ausbildung.
FEE Kontaktdetails:
Fédération des Experts Comptables Européens
Avenue d'Auderghem 22-28
B-1040 Brüssel, Belgien
Telefon: + 32 (2) 285 40 85
Fax: + 32 (2) 231 11 12
Email: Secretariat@fee.be
Website von FEE: http://www.fee.be
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| Kontaktausschuss der Europäischen Kommission |
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Die EU unterhält einen Kontaktausschuss mit dem Berufsstand in
Europa. Der Kontaktausschuss ist ein beratendes Gremium, das sich aus
Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt. Der
Ausschuss wurde von der Kommission auf Grundlage von Artikel 52 der
Richtlinie 78/660/EWG
(Vierte Richtlinie des Rates) gebildet. Die Aufgaben des
Kontaktausschusses sind:
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die gleichmäßige Anwendung der Richtlinien zur Rechnungslegung
durch regelmäßige Abstimmungen, insbesondere in Fragen der
praktischen Anwendung, zu erleichtern und |
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die Kommission, falls erforderlich, im Hinblick auf Ergänzungen
oder Anpassungen der Richtlinien zur Rechnungslegung zu beraten. |
Der Kontaktausschuss hat einen Fachunterausschuss, der regelmäßig
zusammenkommt, um vor allem Sachverhalte in Bezug auf die International Accounting Standards
zu erörtern.
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Weitere Informationen über den Kontaktausschuss
erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission. |
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| Europäische Kommission Kontaktdetails: |
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