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Januar 2010: Anhörung des designierten Kommissionsmitglieds Michel
Barnier Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(ECON), werden gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchführen. Barnier hat
schriftliche Antworten (160 KB) auf die Fragen ausgearbeitet, die die
Ausschüsse im Vorfeld veröffentlicht hatten. Zur Rechnungslegung äußert er sich
wie folgt:
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Im Bereich Finanzberichterstattung wird eine meiner Prioritäten darin bestehen, dass all
unsere Partner, insbesondere die Vereinigten Staaten, den Empfehlungen der G-20 folgend
globale Rechnungslegungsstandards hoher Qualität anwenden. Auch die Führungs- und
Entscheidungsstrukturen des IASB möchte ich deutlich verbessern. Für kleine und mittlere
Unternehmen möchte ich einen ehrgeizigen Entwurf zur Modernisierung der
Rechnungslegungsvorschriften vorlegen. Bei der gesetzlichen Abschlussprüfung schließlich
werden meine Prioritäten die Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit, die es
ermöglicht, zur gegenseitigen Anerkennung der Systeme für die Beaufsichtigung von
Abschlussprüfern zu gelangen, und die mögliche Übernahme der internationalen Standards
für die Abschlussprüfung (ISA) sein.
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Die EU hat eine eigene
Seite zu den Anhörungen eingerichtet. Kurzportraits von Barnier und
den anderen designierten Kommissaren finden sie
hier. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen
hier zur Verfügung (74 KB). Januar 2010: Weitere
Informationen zur Anhörung von Michel Barnier Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(ECON), haben gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchgeführt. Folgende
Informationen stehen Ihnen jetzt auf den Seiten des EU-Parlaments zur
Verfügung:
Januar 2010: Überarbeitete Leitlinien zu Bankenangaben in
Europa Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
überarbeitete Leitlinien für Bankenaufsichtsangaben herausgegeben.
Das Rahmenkonzept für Bankenaufsichtsangaben von CEBS wird seit
Anfang 2007 sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene umgesetzt.
Diese Überarbeitung ist das Ergebnis einer
öffentlichen Konsultation
vom September 2009.
Februar 2010: Korrektur an
EU-Verordnung 1126/2008
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 2. Februar 2010 eine
Berichtigung
(695 KB) zur Verordnung (EG)
Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die deutsche
Fassung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.
Februar 2010: Michel Barnier als EU-Binnenmarktkommissar bestätigt
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Das Europäische Parlament hat per Abstimmung die neue
EU-Kommission bestätigt, der ein Kommissar aus jedem der 27
Mitgliedstaaten angehört. Die neuen Kommissare nehmen ihre Arbeit am
10. Februar 2010 auf; ihre Amtszeiten enden am 31. Oktober 2014. Mit
der Abstimmung wurde Michel Barnier als Kommissar für Binnenmarkt
und Dienstleistungen bestätigt. Unter anderem gehören
Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen in seinen
Verantwortlichkeitsbereich, darunter auch die Beziehungen zum International Accounting Standards Board
(IASB) und zur IASC-Stiftung. Barnier ersetzt Charlie McCreevy. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen
hier zur Verfügung (74 KB). |
Februar 2010: Europäische Konferenz zu Rechnungslegung und
Abschlussprüfung Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Vormittagssitzung konzentrierte sich auf Themen der Rechnungslegung;
Am Nachmittag wurden Themen der Abschlussprüfung diskutiert. Das erste Diskussionsforum
am Morgen befasste sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS.
Februar 2010: Neuer EU-Kommissar nimmt zur Bilanzierung Stellung
Michel Barnier, der letzte Woche das Amt des Europäischen Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen
angetreten hatte, äußerte sich während eines Vortrags beim Ecofin-Rat (dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister
der europäischen Mitgliedstaaten) kurz zu internationalen Bilanzierungsstandards. Der Vortrag von Herrn Barnier
trug den Titel Ohne Verzögerung handeln, um die Finanzmärkte aufzuräumen. Hier ist ein Ausschnitt:
| Einer der deutlichsten Beschlüsse der G-20 war die gemeinsame Verpflichtung, gemeinsam
Reformen anzugehen und die Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards auf internationaler Ebene sicherzustellen.
Diesbezüglich müssen wir die richtige Balance zwischen einer getreulichen Abbildung der finanziellen Situation
eines Unternehmens und der Finanzstabilität als größerem Ganzen finden. Dieser Sachverhalt wird im Zentrum
unserer Erörterungen über die kommenden Monate stehen. |
Den Vortrag von Herrn Barnier können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 28 KB).
Februar 2010: Stand des EU-Endorsements und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen
Viele Bilanzierer fragen sich, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu
berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen künftig
eine Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter
und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine
Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei auf der Startseite
von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik
Status des
Übernahmeprozesses in Europa. Wir werden die Datei immer dann aktualisieren, wenn sich am Stand des
Übernahmeprozesses oder dem Kanon der IASB-Verlautbarungen etwas ändert. Die EFRAG-Übersicht über die noch nicht
für die Anwendung in Europa übernommenen Standards und Interpretationen können Sie direkt darunter abrufen.
Februar 2010: Anhörungen im EU-Parlament drehen sich um Bilanzierung
Der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und sozialen Krise hielt am 25. Februar 2010 eine Anhörung
ab, um Finanzregulierung und Aufsicht in Europa zu untersuchen. Zu den erörterten Sachverhalten gehörten auch die Bilanzierungsstandards.
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Der Gouverneur der Bank von Frankreich Christian Noyer betonte 'die Notwendigkeit, dass Bilanzierungsstandards die realen
Risiken berücksichtigen müssen'. |
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Bettina Corves-Wunderer, Finanzvorstand der Allianz Italien, sagte, dass 'intransparente und nicht genügend harmonierte
Bilanzierungsstandard ebenfalls zu prozyklischem Verhalten geführt hätten'.
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Die Presseerklärung des Ausschusses können Sie
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 126 KB).
März 2010: Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines
Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen
Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen
von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach
denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor
es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende
Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie
die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten
fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010.
Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene
mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind.
Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie
hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine
Konsultation zur Anwendung des IFRS für
KMU in Europa durch.
März 2010: Übernahme der Änderung von IFRS 2 und der Verbesserungen an den IFRS
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Verordnungen (EG)
Nr. 243/2010 und
Nr. 244/2010 der
Kommission vom 23. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Jährliche Verbesserungen an
den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht) sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
für die Anwendung in Europa übernommen.
März 2010: EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein
Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission lädt verschiedene Interessengruppen für die
zweite Aprilhälfte zu fachlichen Gesprächen nach Brüssel ein. Gegenstand der Gespräche soll eine fachliche Beurteilung
der ersten Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 sein, es geht also um IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten. Das Einladungsschreiben in englischer Sprache finden Sie
hier.
Im Einzelnen wurden folgende Interessengruppen angeschrieben:
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Versicherungsunternehmen: Dienstag, 20. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr |
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Banken: Donnerstag, 22. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr |
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Unternehmen der Prüfungs- und Rechnungslegungsbranche sowie andere öffentliche Einrichtungen:
Freitag, 23. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr |
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Anleger und sonstige Adressaten: Montag, 26. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr |
Alle Gespräche werden im Gebäude der Generaldirektion Binnenmarkt in der Rue de Spa 2 stattfinden (Raum
Prestige). Interessenten werden um Anmeldung bis zum 31. März 2010 gebeten, pro Organisation können aber aus
Platzgründen lediglich ein bis zwei Vertreter erscheinen. Schriftliche Eingaben sind bis zum 14. April einzureichen.
Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Nicolas Bernier Abas, entweder telefonisch unter +32 (2) 295 5929
oder per Email.
März 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der
Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Übersetzung der 56. Ausgabe
der Single Market News zur Verfügung gestellt (2,19 MB).
April 2010: Neue Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der
Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
englische Fassung der
57. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Unter anderem findet sich darin ein ausführliches Interview mit dem
neuen Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier.
April 2010: CEBS-Empfehlungen zu "Prinzipien für Angaben in
Krisenzeiten"Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
Prinzipien für Angaben in
Krisenzeiten herausgegeben. Diese Leitlinien sollen Finanzinstituten
dabei helfen, bei der Erstellung der Angaben ihrer Abschlüsse die
Lehren zu bedenken, die aus der jüngsten Finanzmarktkrise zu ziehen
waren. Die Prinzipien bauen auf Schlussfolgerungen auf, die aus den
vier Einschätzungen der Angaben von Banken durch CEBS stammen. Die
Leitlinien sollen eine verbesserte Qualität von Angaben bewirken,
ohne dass bestehende Angabevorschriften oder-empfehlungen wie die in
den IFRS, der Säule 3 oder in den Börsennotierungsvorschriften
ergänzt, dupliziert oder geändert werden. Folgende Dokumente stehen
Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
April 2010: Bedenken der EZB in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert
und Konvergenz
Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), sprach
bei einer Konferenz In Paris am 27. April 2010 zu dem Thema Elemente für eine Intervention bei Bilanzierungsfragen.
Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir einige Auszüge für Sie, in denen
Frau Tumpel-Gugerell die Sichtweise der EZB in Bezug auf die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderung und Konvergenz darstellt.
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Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
Zuerst einmal bietet die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unserer
Meinung nach keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger,
wenn ein Unternehmen die Absicht hat, die Vermögenswerte bis zu ihrer
Fälligkeit zu halten bzw. die Schulden zu ihrem Nominalbetrag zum
Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. In diesen Fällen erhöht der Ansatz des
zwischenzeitlichen beizulegenden Zeitwerts nur die Volatilität der
Abschlüsse, ohne tatsächlich Informationsgehalt zu bieten. Dies ist
typischerweise der Fall beim Kreditbuch von Handelsbanken.
Darüber hinaus stimmt die EZB nicht zu, dass ein Unternehmen einen Gewinn zu
verzeichnen hat, wenn der beizulegende Zeitwert seiner eigenen Schulden
aufgrund einer Abnahme seiner Kreditwürdigkeit fällt. Die Begründung
dafür ist, dass ein Unternehmen seine Schulden zurückkaufen und den
Gewinn realisieren könne. In der Realität jedoch und insbesondere in
schwierigen Zeiten hat ein Unternehmen nicht die zusätzlichen Mittel
frei verfügbar, um seine Schulden zurückzukaufen...
Zweitens bietet die Bilanzierung zum beizulegende Zeitwert in ihrer
Anwendung bestimmt praktische Herausforderungen, insbesondere wenn die
Märkte illiquide werden und verlässliche Marktpreise nicht länger
verfügbar sind. Was ist der Zweck einer Marktbewertung, wenn es keinen
Markt gibt? Die Relevanz und Verlässlichkeit von Zeitwerten, die auf
Marktpreisen basieren, erfordern einen funktionierenden Markt, bei dem
die Preise angemessen die zugrundeliegenden fundamentalen Merkmale des
Finanzinstruments widerspiegeln. Wenn der Markt bedeutend gestört ist,
kann die Verwendung von Marktwerten absolut bedeutungslos sein...
Daher ist die EZB der Meinung, dass eine Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert nur dann gefordert werden sollte, wenn sie im Einklang mit dem
Geschäftsmodell des Instituts steht und die Merkmale des bestimmten
zugrundeliegenden Vermögenswerts oder der entsprechenden Schuld
angemessen widerspiegelt.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Die Vorsorgepraxis vor der Krise verzögerte den Ansatz von
Kreditverlusten, die Krediten innewohnen. Die Bilanzierungsregeln
fordern ein bestimmtes auslösendes Ereigniswie beispielsweise einen
Zahlungsausfall, bevor einem Unternehmen gestattet wird, Vorsorge für
Kreditverluste zu treffen. Als Ergebnis häufen sich normalerweise
Abschreibungen bei schweren Abschwüngen, wenn die den Krediten
inhärenten Kreditverluste tatsächlich zutage treten, was den Druck auf
das Finanzsystem vergrößert.
Daher sollte eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt
werden. Dies war auch eine Empfehlung der Führer der G-20. In diesem
Zusammenhang begrüßt die EZB den neuesten Vorschlag des IASB in Bezug
auf einen Ansatz über erwartete Kapitalflüsse. Trotz einiger praktischer
Herausforderungen, die gelöst werden müssen, bevor der Ansatz endgültig
übernommen wird, erlaubt er eine zeitnähere Erfassung von erwarteten
Kreditverlusten und trägt dadurch dazu bei, Prozyklizität zu mindern. In
diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass der Basler
Ausschuss kürzlich einen Ansatz entwickelt hat, der darauf abzielt, die
Komplexität des IASB-Ansatzes zu reduzieren. Die EZB fordert den IASB
auf, mit dem Basler Ausschuss zusammenzuarbeiten, damit eine anwendbare
Lösung für eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt
werden kann.
Dies ist auch ein gutes Beispiel für einen Fall, in dem die Ziele
hochwertiger Bilanzierung und der Schutz der finanziellen Stabilität
einander ergänzen.
Lassen Sie mich in diesem Sinne unterstreichen, dass die EZB die Arbeit
des IASB anerkennt und den Fortschritt begrüßt, der im
Rechnungslegungsrahmen erzielt wurde. Wir freuen uns darauf, den
intensiven Dialog mit dem IASB während der verbleibenden Phasen des
Projekts zu Finanzinstrumenten und in anderen Bilanzierungsbereichen
fortzusetzen, die aus regulatorischer Sicht wichtig sein können.
Konvergenz
Aus all diesen Gründen begrüßt die EZB die fortgesetzten Bemühungen der
Rechnungslegungsstandardsetzer, als direkte Antwort auf die Aufforderung
der G-20 vollständig kompatible, hochwertige Bilanzierungsstandards zu
erzielen. Wir sind jedoch besorgt, zu hören, dass der FASB und der IASB
noch immer weit davon entfernt sind, Einigkeit bei den wichtigsten
Bilanzierungskonzepten wie beispielsweise der Klassifizierung und
Bewertung von Finanzinstrumenten zu erzielen. Der IASB hat ein
gemischtes Bewertungsmodel bestätigt, nach dem Finanzinstrumente sowohl
zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden. Im Gegensatz dazu ist der US-amerikanische
Standardsetzer FASB entschlossen, sich auf ein Modell der vollen
Fair-Value-Bilanzierung zuzubewegen, und behauptet, dass nur der
beizulegenden Zeitwert entscheidungsnützliche Informationen für Anleger
bietet.
Ich habe bereits in meine Intervention angesprochen, wie die
Finanzmarktkrise die Fehler bei dieser Bewertung deutlichst gezeigt hat
und wie unter bestimmten Umständen, nämlich wenn die Märkte gestört
sind, eine vollständige Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung auf die
Abschlüsse im Bankensektor Bedenken hinsichtlich der finanziellen
Stabilität aufkommen lässt und keine entscheidungsnützlichen
Informationen für Anleger bietet.
Ich möchte noch einmal betonen: Die EZB ist strikt gegen einen Ansatz,
der vollständige Fair-Value-Bilanzierung vorsieht. In diesem
Zusammenhang sollte Konvergenz nicht um den Preis von hochwertigen
Rechnungslegungsstandards erzielt werden.
Schließlich möchte ich vor dem Hintergrund der jüngsten Beteuerungen von
IASB und FASB, dass der Konvergenzzeitplan eingehalten werden kann,
sagen, dass wir nicht so optimistisch sind. In dieser Hinsicht würde die
Einsetzung eines Überleitungsmechanismus, der einfach die Zahlen zum
beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für jede
Ausweiszeile der Bilanz vorsieht, nicht das Ziel einer Harmonisierung
erfüllen.
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Mai 2010: Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009 bis März 2010 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer
Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks weiterer Vereinfachung der Vorschriften für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial Reporting Standard
für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durchgeführt.
Die Kommission stellt nun einen
Entwurf der Zusammenfassung der Konsultation im Internet
zur Verfügung (in englischer Sprache, 233 KB). Darin werden die
Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst
und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Das Konsultationspapier in
deutscher Sprache steht Ihnen
hier noch einmal zur Verfügung (68 KB).
Mai 2010: Europa wird bei der Konvergenz "ungeduldig"
In seiner ersten Rede außerhalb Europas seit er Europakommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen wurde äußerte sich Michel Barnier
gestern in Washington darüber, wie die Vereinigten Staaten und Europa
gemeinsam ein neues Finanzrahmenkonzept aufbauen. Er meinte, dass Europa
ungeduldig würde, was die Harmonisierung von IFRS und US-GAAP angeht:|
Und lassen Sie mich auch kurz die Frage der Rechnungslegungsstandards
ansprechen. Ich erkenne an, dass die amerikanischen Behörden Fortschritte im
Hinblick auf die Harmonisierung gemacht haben. Aber in Europa werden wir langsam
ungeduldig. Für den weiteren Weg vorwärts ist es unabdingbar, dass wir weiter
konvergieren. |
Die vollständige Rede von Barnier in englischer Sprache, aus der wir
oben übersetzt haben, finden Sie
hier (31 KB).
Mai 2010: Endgültige Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009 bis März 2010 hat die Europäische Kommission
im Rahmen einer Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks
weiterer Vereinfachung der Vorschriften für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial
Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für
KMU) durchgeführt. Die Kommission stellt nun die
endgültige Zusammenfassung der Konsultation im Internet zur Verfügung (in englischer Sprache,
185 KB). Darin werden die Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht.
Des Weiteren steht ein
Protokoll des Treffens der interessierten Kreise zur Revision der Rechnungslegungs-Richtlinien
und zum IFRS für KMU vom 25. Mai 2010 zur Verfügung (in englischer Sprache,
19 KB).
Juni 2010: Bericht über die Konvergenz
zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsgrundsätzen von Drittländern
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen, die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats
notiert sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU
übernommenen IFRS oder nach von der EU-Kommission den IFRS als
gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen. Im Dezember
2008 wurde entschieden, die Rechungslegungsgrundsätze der
Vereinigten Staaten und Japans als gleichwertig anzuerkennen.
Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas, Kanadas, Indiens oder Südkoreas erstellt sind,
wurden für
begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zugelassen.
Die Kommission hat nun einen Bericht über die
Anstrengungen veröffentlicht, die diese Länder (China, Kanada,
Indien und Südkorea) zur Umstellung auf IFRS unternehmen. In dem Bericht werden ferner die jüngsten Entwicklungen in Ländern vorgestellt, deren
Standards als gleichwertig anerkannt sind, und die
Entwicklungen in mehreren anderen großen Volkswirtschaften, wie Argentinien, Brasilien,
Mexiko, Russland und Taiwan, dargelegt. Sie finden den
deutschsprachigen Bericht der Kommission
hier (119 KB).
Juni 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf
ihrer Internetseite die
deutsche Übersetzung der 57. Ausgabe der Single Market News
zur Verfügung gestellt (1,43 MB).
Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-GipfelHerman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen
Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen
Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich
der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni
2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der
G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer
Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art
und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten
Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die
Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:
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Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die
Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz
hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten
Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die
Führungsstruktur des
International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern. |
Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie
hier herunterladen (19 KB).
Juni 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 - Zusätzliche
Ausnahmen für erstmalige Anwender
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 550/2010
(814 KB) der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
für die Anwendung in Europa übernommen.
Juni 2010: CEBS veröffentlicht zwei Folgeberichte zu seiner
Beurteilung der Angaben von BankenDer Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
die Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 und die Folgeüberprüfung
der Banktransparenz in der deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 veröffentlicht. In ihrer
Presseerklärung stellt CEBS fest, dass "diese Arbeiten CEBSs fortwährendes Interesse an den Bankangaben hinsichtlich
der Auswirkungen der Krise auf ihre Geschäftstätigkeit und finanzielle Situation" widerspiegeln.
Juli 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 574/2010
(814 KB) der Kommission vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme
bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderung an IFRS 1 Begrenzte
Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 und Änderung an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der
IFRSDer Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den
achten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von
Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen
europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen
wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter
Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer
sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im
achten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
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Beizulegender Zeitwert von
Finanzinstrumenten |
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Angaben zu Finanzinstrumenten |
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Klassifizierung von Vermögenswerten und
Schulden |
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Wertminderungsprüfung von immateriellen
Vermögenswerten |
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Wertminderung von immateriellen
Vermögenswerten |
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Immaterielle Vermögenswerte |
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Erlöserfassung |
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Wertminderungen von Forderungen aus Warenlieferungen |
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Angaben zu Finanzinstrumenten Liquiditätsrisiko |
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Ergebnis je Aktie |
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Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
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Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung |
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Wertminderung von Vermögenswerten |
Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):
Juli 2010: CESR-Mitglieder wählen neuen Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden
Am 16. Juli 2010 wählten die Mitglieder des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) Carlos Tavares, Vorsitzender der portugiesischen Wertpapierbörsenaufsicht
(Comissão do Mercado de Valores Mobiliários, CMVM), zum Vorsitzenden und Jean Guill, Generaldirektor
der französischen Aufsicht über den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF), zum stellvertretenden
Vorsitzenden von CESR. Die englischsprachige Presseerklärung von CESR können Sie
hier einsehen (137 KB).
Juli 2010: Übernahme der Änderungen an IAS 24, IFRS 8 und IFRIC 14
in europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 20. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 632/2010
und die Verordnung (EG)
Nr. 633/2010 der Kommission vom 19. Juli 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend
die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden einerseits
die überarbeitete Fassung von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen und die
Änderung an IFRS 8 Geschäftssegmente sowie Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen von
Mindestdotierungsverpflichtungen für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: Übernahme von IFRIC 19 und der Änderung an IFRS 1 in
europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 662/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumenten sowie die
entsprechende Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung
eingeräumten WahlrechteDie im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über
deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun
aktualisierte Informationen über die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).
August 2010: CESR gibt Konsultationspapier zur
zentralen Speicherung regulierter Informationen heraus
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein
Konsultationspapier mit dem Titel Entwicklung eines paneuropäischen Zugangs zu von börsennotierten angegebenen Finanzinformationen
herausgegeben. Ein Auszug aus der Einleitung:
Das Ziel eines derartigen Netzwerks bestünde darin, den Endverbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen
(Anleger und andere Nutzer regulierter Informationen), die nach regulierten Informationen von börsennotierten Unternehmen suchen. Das
Bestehen eines solchen Netzwerks würde auch die Vorschrift nach wertschöpfenden Dienstleistungen für Anleger unterstützen (z.B. verarbeitete
Informationen, Vergleichsinformationen usw.).
Das Konsultationspapier können Sie hier von der
Internetseite von CESR herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 24. September 2010 erbeten.
August 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und
Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und
Schwächen der Finanzmärkte
herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten
sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine
rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer
Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue
technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende
Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In
Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken
verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse
der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.
Die folgenden Ergebnisse,
die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten
unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:
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Vor
dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit
[...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere
der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von
einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu
erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend
erforderliche regulatorische Maßnahmen weder
vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt
werden. |
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Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken
eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte
[...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich
dadurch befördert, dass strenge fiskalische
Anpassungsprogramme in den meisten europäischen
Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen
Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für
eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute
durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. |
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Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde
besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge,
die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von
Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die
Einlage-Fazilität der EZB verließen. |
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Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann
in Kürze zu einem Problem werden. |
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Die Presseerklärung von CESR finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in
englischer Sprache steht Ihnen auf der
Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).
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