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IFRS in Europa – Ereignisse des Jahres 2010

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Januar 2010: Anhörung des designierten Kommissionsmitglieds Michel Barnier

Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON), werden gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchführen. Barnier hat schriftliche Antworten (160 KB) auf die Fragen ausgearbeitet, die die Ausschüsse im Vorfeld veröffentlicht hatten. Zur Rechnungslegung äußert er sich wie folgt:
Im Bereich Finanzberichterstattung wird eine meiner Prioritäten darin bestehen, dass all unsere Partner, insbesondere die Vereinigten Staaten, den Empfehlungen der G-20 folgend globale Rechnungslegungsstandards hoher Qualität anwenden. Auch die Führungs- und Entscheidungsstrukturen des IASB möchte ich deutlich verbessern. Für kleine und mittlere Unternehmen möchte ich einen ehrgeizigen Entwurf zur Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften vorlegen. Bei der gesetzlichen Abschlussprüfung schließlich werden meine Prioritäten die Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit, die es ermöglicht, zur gegenseitigen Anerkennung der Systeme für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern zu gelangen, und die mögliche Übernahme der internationalen Standards für die Abschlussprüfung (ISA) sein.
Die EU hat eine eigene Seite zu den Anhörungen eingerichtet. Kurzportraits von Barnier und den anderen designierten Kommissaren finden sie hier. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen hier zur Verfügung (74 KB).

 

 Januar 2010: Weitere Informationen zur Anhörung von Michel Barnier

Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON), haben gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchgeführt. Folgende Informationen stehen Ihnen jetzt auf den Seiten des EU-Parlaments zur Verfügung:

bullet Zusammenfassung der Anhörung (in englischer Sprache, 116 KB)
bullet Barniers Rede vor dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (in englischer Sprache, 28 KB)
bullet Barniers Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (in englischer Sprache, 38 KB)
bullet Barniers Schlussbemerkungen (in englischer Sprache, 25 KB)
bullet Videoaufzeichnung der Anhörung (in deutscher Simultanübersetzung)

 

 Januar 2010: Überarbeitete Leitlinien zu Bankenangaben in Europa

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat überarbeitete Leitlinien für Bankenaufsichtsangaben herausgegeben. Das Rahmenkonzept für Bankenaufsichtsangaben von CEBS wird seit Anfang 2007 sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Diese Überarbeitung ist das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation vom September 2009.

bullet Überarbeitete CEBS-Leitlinien (in englischer Sprache, 283 KB)
bullet CEBS-Presseerklärung (in englischer Sprache)

 

 Februar 2010: Korrektur an EU-Verordnung 1126/2008
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 2. Februar 2010 eine Berichtigung (695 KB) zur Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die deutsche Fassung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

 

 Februar 2010: Michel Barnier als EU-Binnenmarktkommissar bestätigt
Das Europäische Parlament hat per Abstimmung die neue EU-Kommission bestätigt, der ein Kommissar aus jedem der 27 Mitgliedstaaten angehört. Die neuen Kommissare nehmen ihre Arbeit am 10. Februar 2010 auf; ihre Amtszeiten enden am 31. Oktober 2014. Mit der Abstimmung wurde Michel Barnier als Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen bestätigt. Unter anderem gehören Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen in seinen Verantwortlichkeitsbereich, darunter auch die Beziehungen zum International Accounting Standards Board (IASB) und zur IASC-Stiftung. Barnier ersetzt Charlie McCreevy. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen hier zur Verfügung (74 KB).

 

Februar 2010: Europäische Konferenz zu Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Vormittagssitzung konzentrierte sich auf Themen der Rechnungslegung; Am Nachmittag wurden Themen der Abschlussprüfung diskutiert. Das erste Diskussionsforum am Morgen befasste sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS.

bullet Übersicht über die erörterten Themen im Konferenzprogramm (in englischer Sprache, 239 KB)
bullet Präsentationen und Videos auf der Internetseite der EU-Kommission

 

Februar 2010: Neuer EU-Kommissar nimmt zur Bilanzierung Stellung
Michel Barnier, der letzte Woche das Amt des Europäischen Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen angetreten hatte, äußerte sich während eines Vortrags beim Ecofin-Rat (dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der europäischen Mitgliedstaaten) kurz zu internationalen Bilanzierungsstandards. Der Vortrag von Herrn Barnier trug den Titel Ohne Verzögerung handeln, um die Finanzmärkte aufzuräumen. Hier ist ein Ausschnitt:
Einer der deutlichsten Beschlüsse der G-20 war die gemeinsame Verpflichtung, gemeinsam Reformen anzugehen und die Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards auf internationaler Ebene sicherzustellen. Diesbezüglich müssen wir die richtige Balance zwischen einer getreulichen Abbildung der finanziellen Situation eines Unternehmens und der Finanzstabilität als größerem Ganzen finden. Dieser Sachverhalt wird im Zentrum unserer Erörterungen über die kommenden Monate stehen.

Den Vortrag von Herrn Barnier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 28 KB).

 

Februar 2010: Stand des EU-Endorsements und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen
Viele Bilanzierer fragen sich, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen künftig eine Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei auf der Startseite von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik Status des Übernahmeprozesses in Europa. Wir werden die Datei immer dann aktualisieren, wenn sich am Stand des Übernahmeprozesses oder dem Kanon der IASB-Verlautbarungen etwas ändert. Die EFRAG-Übersicht über die noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen Standards und Interpretationen können Sie direkt darunter abrufen.

 

Februar 2010: Anhörungen im EU-Parlament drehen sich um Bilanzierung

Der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und sozialen Krise hielt am 25. Februar 2010 eine Anhörung ab, um Finanzregulierung und Aufsicht in Europa zu untersuchen. Zu den erörterten Sachverhalten gehörten auch die Bilanzierungsstandards.

bullet Der Gouverneur der Bank von Frankreich Christian Noyer betonte 'die Notwendigkeit, dass Bilanzierungsstandards die realen Risiken berücksichtigen müssen'.
bullet Bettina Corves-Wunderer, Finanzvorstand der Allianz Italien, sagte, dass 'intransparente und nicht genügend harmonierte Bilanzierungsstandard ebenfalls zu prozyklischem Verhalten geführt hätten'.

Die Presseerklärung des Ausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 126 KB).

 

März 2010: Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010. Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind. Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Anwendung des IFRS für KMU in Europa durch.

 

März 2010: Übernahme der Änderung von IFRS 2 und der Verbesserungen an den IFRS

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Verordnungen (EG) Nr. 243/2010 und Nr. 244/2010 der Kommission vom 23. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Jährliche Verbesserungen an den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht) sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen für die Anwendung in Europa übernommen.

 

März 2010: EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein

Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission lädt verschiedene Interessengruppen für die zweite Aprilhälfte zu fachlichen Gesprächen nach Brüssel ein. Gegenstand der Gespräche soll eine fachliche Beurteilung der ersten Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 sein, es geht also um IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Das Einladungsschreiben in englischer Sprache finden Sie hier. Im Einzelnen wurden folgende Interessengruppen angeschrieben:

bullet Versicherungsunternehmen: Dienstag, 20. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr
bullet Banken: Donnerstag, 22. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr
bullet Unternehmen der Prüfungs- und Rechnungslegungsbranche sowie andere öffentliche Einrichtungen: Freitag, 23. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr
bullet Anleger und sonstige Adressaten: Montag, 26. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr

Alle Gespräche werden im Gebäude der Generaldirektion Binnenmarkt in der Rue de Spa 2 stattfinden (Raum Prestige). Interessenten werden um Anmeldung bis zum 31. März 2010 gebeten, pro Organisation können aber aus Platzgründen lediglich ein bis zwei Vertreter erscheinen. Schriftliche Eingaben sind bis zum 14. April einzureichen. Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Nicolas Bernier Abas, entweder telefonisch unter +32 (2) 295 5929 oder per Email.

 

März 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 56. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (2,19 MB).

 

April 2010: Neue Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die englische Fassung der 57. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Unter anderem findet sich darin ein ausführliches Interview mit dem neuen Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier.

 

April 2010: CEBS-Empfehlungen zu "Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten"

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten herausgegeben. Diese Leitlinien sollen Finanzinstituten dabei helfen, bei der Erstellung der Angaben ihrer Abschlüsse die Lehren zu bedenken, die aus der jüngsten Finanzmarktkrise zu ziehen waren. Die Prinzipien bauen auf Schlussfolgerungen auf, die aus den vier Einschätzungen der Angaben von Banken durch CEBS stammen. Die Leitlinien sollen eine verbesserte Qualität von Angaben bewirken, ohne dass bestehende Angabevorschriften oder-empfehlungen wie die in den IFRS, der Säule 3 oder in den Börsennotierungsvorschriften ergänzt, dupliziert oder geändert werden. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Presseerklärung von CEBS
bullet Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten (112 KB)

 

April 2010: Bedenken der EZB in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert und Konvergenz
Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), sprach bei einer Konferenz In Paris am 27. April 2010 zu dem Thema Elemente für eine Intervention bei Bilanzierungsfragen. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir einige Auszüge für Sie, in denen Frau Tumpel-Gugerell die Sichtweise der EZB in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderung und Konvergenz darstellt.
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Zuerst einmal bietet die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unserer Meinung nach keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger, wenn ein Unternehmen die Absicht hat, die Vermögenswerte bis zu ihrer Fälligkeit zu halten bzw. die Schulden zu ihrem Nominalbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. In diesen Fällen erhöht der Ansatz des zwischenzeitlichen beizulegenden Zeitwerts nur die Volatilität der Abschlüsse, ohne tatsächlich Informationsgehalt zu bieten. Dies ist typischerweise der Fall beim Kreditbuch von Handelsbanken.

Darüber hinaus stimmt die EZB nicht zu, dass ein Unternehmen einen Gewinn zu verzeichnen hat, wenn der beizulegende Zeitwert seiner eigenen Schulden aufgrund einer Abnahme seiner Kreditwürdigkeit fällt. Die Begründung dafür ist, dass ein Unternehmen seine Schulden zurückkaufen und den Gewinn realisieren könne. In der Realität jedoch und insbesondere in schwierigen Zeiten hat ein Unternehmen nicht die zusätzlichen Mittel frei verfügbar, um seine Schulden zurückzukaufen...

Zweitens bietet die Bilanzierung zum beizulegende Zeitwert in ihrer Anwendung bestimmt praktische Herausforderungen, insbesondere wenn die Märkte illiquide werden und verlässliche Marktpreise nicht länger verfügbar sind. Was ist der Zweck einer Marktbewertung, wenn es keinen Markt gibt? Die Relevanz und Verlässlichkeit von Zeitwerten, die auf Marktpreisen basieren, erfordern einen funktionierenden Markt, bei dem die Preise angemessen die zugrundeliegenden fundamentalen Merkmale des Finanzinstruments widerspiegeln. Wenn der Markt bedeutend gestört ist, kann die Verwendung von Marktwerten absolut bedeutungslos sein...

Daher ist die EZB der Meinung, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nur dann gefordert werden sollte, wenn sie im Einklang mit dem Geschäftsmodell des Instituts steht und die Merkmale des bestimmten zugrundeliegenden Vermögenswerts oder der entsprechenden Schuld angemessen widerspiegelt.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Vorsorgepraxis vor der Krise verzögerte den Ansatz von Kreditverlusten, die Krediten innewohnen. Die Bilanzierungsregeln fordern ein bestimmtes auslösendes Ereigniswie beispielsweise einen Zahlungsausfall, bevor einem Unternehmen gestattet wird, Vorsorge für Kreditverluste zu treffen. Als Ergebnis häufen sich normalerweise Abschreibungen bei schweren Abschwüngen, wenn die den Krediten inhärenten Kreditverluste tatsächlich zutage treten, was den Druck auf das Finanzsystem vergrößert.

Daher sollte eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt werden. Dies war auch eine Empfehlung der Führer der G-20. In diesem Zusammenhang begrüßt die EZB den neuesten Vorschlag des IASB in Bezug auf einen Ansatz über erwartete Kapitalflüsse. Trotz einiger praktischer Herausforderungen, die gelöst werden müssen, bevor der Ansatz endgültig übernommen wird, erlaubt er eine zeitnähere Erfassung von erwarteten Kreditverlusten und trägt dadurch dazu bei, Prozyklizität zu mindern. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass der Basler Ausschuss kürzlich einen Ansatz entwickelt hat, der darauf abzielt, die Komplexität des IASB-Ansatzes zu reduzieren. Die EZB fordert den IASB auf, mit dem Basler Ausschuss zusammenzuarbeiten, damit eine anwendbare Lösung für eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt werden kann.

Dies ist auch ein gutes Beispiel für einen Fall, in dem die Ziele hochwertiger Bilanzierung und der Schutz der finanziellen Stabilität einander ergänzen.

Lassen Sie mich in diesem Sinne unterstreichen, dass die EZB die Arbeit des IASB anerkennt und den Fortschritt begrüßt, der im Rechnungslegungsrahmen erzielt wurde. Wir freuen uns darauf, den intensiven Dialog mit dem IASB während der verbleibenden Phasen des Projekts zu Finanzinstrumenten und in anderen Bilanzierungsbereichen fortzusetzen, die aus regulatorischer Sicht wichtig sein können.

Konvergenz

Aus all diesen Gründen begrüßt die EZB die fortgesetzten Bemühungen der Rechnungslegungsstandardsetzer, als direkte Antwort auf die Aufforderung der G-20 vollständig kompatible, hochwertige Bilanzierungsstandards zu erzielen. Wir sind jedoch besorgt, zu hören, dass der FASB und der IASB noch immer weit davon entfernt sind, Einigkeit bei den wichtigsten Bilanzierungskonzepten wie beispielsweise der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zu erzielen. Der IASB hat ein gemischtes Bewertungsmodel bestätigt, nach dem Finanzinstrumente sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Gegensatz dazu ist der US-amerikanische Standardsetzer FASB entschlossen, sich auf ein Modell der vollen Fair-Value-Bilanzierung zuzubewegen, und behauptet, dass nur der beizulegenden Zeitwert entscheidungsnützliche Informationen für Anleger bietet.

Ich habe bereits in meine Intervention angesprochen, wie die Finanzmarktkrise die Fehler bei dieser Bewertung deutlichst gezeigt hat und wie unter bestimmten Umständen, nämlich wenn die Märkte gestört sind, eine vollständige Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung auf die Abschlüsse im Bankensektor Bedenken hinsichtlich der finanziellen Stabilität aufkommen lässt und keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger bietet.

Ich möchte noch einmal betonen: Die EZB ist strikt gegen einen Ansatz, der vollständige Fair-Value-Bilanzierung vorsieht. In diesem Zusammenhang sollte Konvergenz nicht um den Preis von hochwertigen Rechnungslegungsstandards erzielt werden.

Schließlich möchte ich vor dem Hintergrund der jüngsten Beteuerungen von IASB und FASB, dass der Konvergenzzeitplan eingehalten werden kann, sagen, dass wir nicht so optimistisch sind. In dieser Hinsicht würde die Einsetzung eines Überleitungsmechanismus, der einfach die Zahlen zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für jede Ausweiszeile der Bilanz vorsieht, nicht das Ziel einer Harmonisierung erfüllen.

 

Mai 2010: Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009  bis März 2010 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks weiterer Vereinfachung der Vorschriften für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durchgeführt. Die Kommission stellt nun einen Entwurf der Zusammenfassung der Konsultation im Internet zur Verfügung (in englischer Sprache, 233 KB). Darin werden die Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Das Konsultationspapier in deutscher Sprache steht Ihnen hier noch einmal zur Verfügung (68 KB).

 

Mai 2010: Europa wird bei der Konvergenz "ungeduldig"
In seiner ersten Rede außerhalb Europas seit er Europakommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen wurde äußerte sich Michel Barnier gestern in Washington darüber, wie die Vereinigten Staaten und Europa gemeinsam ein neues Finanzrahmenkonzept aufbauen. Er meinte, dass Europa ungeduldig würde, was die Harmonisierung von IFRS und US-GAAP angeht:
Und lassen Sie mich auch kurz die Frage der Rechnungslegungsstandards ansprechen. Ich erkenne an, dass die amerikanischen Behörden Fortschritte im Hinblick auf die Harmonisierung gemacht haben. Aber in Europa werden wir langsam ungeduldig. Für den weiteren Weg vorwärts ist es unabdingbar, dass wir weiter konvergieren.
Die vollständige Rede von Barnier in englischer Sprache, aus der wir oben übersetzt haben, finden Sie hier (31 KB).

 

Mai 2010: Endgültige Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009  bis März 2010 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks weiterer Vereinfachung der Vorschriften für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durchgeführt. Die Kommission stellt nun  die endgültige Zusammenfassung der Konsultation im Internet zur Verfügung (in englischer Sprache, 185 KB). Darin werden die Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Des Weiteren steht ein Protokoll des Treffens der interessierten Kreise zur Revision der Rechnungslegungs-Richtlinien und zum IFRS für KMU vom 25. Mai 2010 zur Verfügung (in englischer Sprache, 19 KB).

 

Juni 2010: Bericht über die Konvergenz zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsgrundsätzen von Drittländern
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen, die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats notiert sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen IFRS oder nach von der EU-Kommission den IFRS als gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen. Im Dezember 2008 wurde entschieden, die Rechungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten und Japans als gleichwertig anzuerkennen. Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas, Kanadas, Indiens oder Südkoreas erstellt sind, wurden für begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zugelassen. Die Kommission hat nun einen Bericht über die Anstrengungen veröffentlicht, die diese Länder (China, Kanada, Indien und Südkorea) zur Umstellung auf IFRS unternehmen. In dem Bericht werden ferner die jüngsten Entwicklungen in Ländern vorgestellt, deren Standards als gleichwertig anerkannt sind, und die Entwicklungen in mehreren anderen großen Volkswirtschaften, wie Argentinien, Brasilien, Mexiko, Russland und Taiwan, dargelegt. Sie finden den deutschsprachigen Bericht der Kommission hier (119 KB).

 

Juni 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 57. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1,43 MB).

 

Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel

Herman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:

Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die Führungsstruktur des International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (19 KB).

 

Juni 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 - Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die Verordnung (EG) Nr. 550/2010 (814 KB) der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender für die Anwendung in Europa übernommen.

 

Juni 2010: CEBS veröffentlicht zwei Folgeberichte zu seiner Beurteilung der Angaben von Banken

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 und die Folgeüberprüfung der Banktransparenz in der deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 veröffentlicht. In ihrer Presseerklärung stellt CEBS fest, dass "diese Arbeiten CEBSs fortwährendes Interesse an den Bankangaben hinsichtlich der Auswirkungen der Krise auf ihre Geschäftstätigkeit und finanzielle Situation" widerspiegeln.

bullet In der Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 geht es um u.a. die Erörterung der Angaben zu Finanzinstrumenten, die infolge der verpflichtenden Anwendung der Änderungen an IFRS 7 seit dem 1. Januar 2009 bewirkt wurden (in englischer Sprache, 281 KB).
bullet In der Folgeüberprüfung der Banktransparenz in deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 geht es um "Synergien mit den IFRS" im Rahmen der übergeordneten Beurteilung zu Angaben nach Säule (in englischer Sprache, 654 KB).

 

Juli 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Juli 2010 die Verordnung (EG) Nr. 574/2010 (814 KB) der Kommission vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderung an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 und Änderung an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für die Anwendung in Europa übernommen.

 

Juli 2010: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den achten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im achten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:

bullet Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
bullet Angaben zu Finanzinstrumenten
bullet Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden
bullet Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten
bullet Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten
bullet Immaterielle Vermögenswerte
bullet Erlöserfassung
bullet Wertminderungen von Forderungen aus Warenlieferungen
bullet Angaben zu Finanzinstrumenten – Liquiditätsrisiko
bullet Ergebnis je Aktie
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
bullet Wertminderung von Vermögenswerten

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

bullet achte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (162 KB) Juli 2010
bullet siebte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (278 KB) Dezember 2009
bullet sechste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (247 KB) August 2009
bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (221 KB) März 2009
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (216 KB) Dezember 2008
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB) Mai 2008
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB) Dezember 2007
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (49 KB) April 2007

 

Juli 2010: CESR-Mitglieder wählen neuen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
Am 16. Juli 2010 wählten die Mitglieder des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) Carlos Tavares, Vorsitzender der portugiesischen Wertpapierbörsenaufsicht (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários, CMVM), zum Vorsitzenden und Jean Guill, Generaldirektor der französischen Aufsicht über den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF), zum stellvertretenden Vorsitzenden von CESR. Die englischsprachige Presseerklärung von CESR können Sie hier einsehen (137 KB).

 

Juli 2010: Übernahme der Änderungen an IAS 24, IFRS 8 und IFRIC 14 in europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 20. Juli 2010 die Verordnung (EG) Nr. 632/2010 und die Verordnung (EG) Nr. 633/2010 der Kommission vom 19. Juli 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden einerseits die überarbeitete Fassung von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen und die Änderung an IFRS 8 Geschäftssegmente sowie Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen für die Anwendung in Europa übernommen.

 

Juli 2010: Übernahme von IFRIC 19 und der Änderung an IFRS 1 in europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juli 2010 die Verordnung (EG) Nr. 662/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumenten sowie die entsprechende Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa übernommen.

 

Juli 2010: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte

Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).

 

August 2010: CESR gibt Konsultationspapier zur zentralen Speicherung regulierter Informationen heraus
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Entwicklung eines paneuropäischen Zugangs zu von börsennotierten angegebenen Finanzinformationen herausgegeben. Ein Auszug aus der Einleitung:
Das Ziel eines derartigen Netzwerks bestünde darin, den Endverbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen (Anleger und andere Nutzer regulierter Informationen), die nach regulierten Informationen von börsennotierten Unternehmen suchen. Das Bestehen eines solchen Netzwerks würde auch die Vorschrift nach wertschöpfenden Dienstleistungen für Anleger unterstützen (z.B. verarbeitete Informationen, Vergleichsinformationen usw.).

Das Konsultationspapier können Sie hier von der Internetseite von CESR herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 24. September 2010 erbeten.

 

August 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und Schwächen der Finanzmärkte herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.

Die folgenden Ergebnisse, die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:

bullet Vor dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit [...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend erforderliche regulatorische Maßnahmen weder vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt werden.
bullet Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte [...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich dadurch befördert, dass strenge fiskalische Anpassungsprogramme in den meisten europäischen Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
bullet Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge, die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die Einlage-Fazilität der EZB verließen.
bullet Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann in Kürze zu einem Problem werden.

Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).

 

September 2010: Neuer Finanzaufsichtsrahmen für Europa
Am Donnerstag, den 2. September 2010 haben das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa erzielt.

Der Finanzdienstleistungssektor wird zurzeit in Europa auf EU-Ebene von drei koordinierenden Ausschüssen überwacht, die lediglich beratende Funktion haben:

bullet Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS)
bullet Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS)
bullet Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR)

Diese sollen nun durch die folgenden Regulierungsbehörden ersetzt werden, die direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten bieten werden:

bullet Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)
bullet Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
bullet Europäische Wertpapierbehörde (ESMA)

EBA, EIOPA und ESMA werden mit der Befugnis ausgestattet, aufsichtliche Finanzstandards zu erlassen, die von der Kommission rechtlich binden gemacht (und später in Gesetze der Mitgliedstaaten überführt) werden. Die Behörden könnten nationale Entscheidungen überstimmen, die nicht im Einklang mit der EU-Regulierung stehen. Darüber hinaus soll ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet werden, der mögliche Bedrohungen der Finanzstabilität überwachen und beurteilen soll, die aus makroökonomischen Entwicklungen und Entwicklungen im Finanzsystem als Ganzem entstehen.

Es wird erwartet, dass das Entscheidungspaket am 21. September 2010 vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedet wird. Die neuen Aufsichten könnten dann möglicherweise schon am 1. Januar 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Weitere Informationen zu den neuen Organen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission zu Finanzaufsicht.

 

September 2010: CEBS veröffentlicht Verlautbarung zu Angaben über Staatsverschuldung im Zusammenhang mit dem EU-Stresstests für Banken
Im Nachgang zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Stresstests, die der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) dieses Jahr durchgeführt hat, hat CEBS eine Verlautbarung herausgegeben, in der die Details der Schlüsselkriterien dargestellt werden, die bei den Angaben von Risiken der Banken aus Staatsverschuldungen verwendet wurden. Die englischsprachige Verlautbarung finden Sie hier (24 KB).

 

September 2010: Tätigkeitsbericht von CESR über die IFRS-Durchsetzung 2009
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen ersten jährlichen Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Europa herausgegeben. Der Bericht zeigt sowohl eine Zunahme bei den Durchsetzungsaktivitäten der Regulierer als auch eine größere Einheitlichkeit bei den Tätigkeiten, die von den Durchsetzern unternommen wurden. Im Rahmen der Durchsetzungsaktivitäten in Bezug auf die IFRS 2009 haben die europäischen Regulierer auch eine allgemeine Verbesserung der Berichterstattung nach IFRS seit deren Einführung in Europa festgestellt. Dennoch zeigt der Bericht auch die Bereiche, bei denen die Regulierer festgestellt haben, dass die börsennotierten Unternehmen noch mehr Aufmerksamkeit aufwenden sollten, um sicherzustellen, dass die Informationen, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, noch weiter verbessert werden.

Für den Bericht haben die europäischen Regulierungsbehörden eine vollständige Prüfung der Berichterstattung von 1.200 Unternehmen durchgeführt (sowohl zum Jahresende als auch für Zwischenberichtsperioden), so dass rund 18% Prozent der in Europa notierten Unternehmen geprüft wurden. In 900 Fällen wurde die Berichterstattung einer Teilprüfung unterzogen, so dass rund 15% der notierten Unternehmen geprüft wurden. Die Hauptthemen, die von den europäischen Regulierungsbehörden ausgewählt wurden waren die Wertminderung von Vermögenswerten, Angaben zu Finanzinstrumenten, Geschäftssegmente, die Annahme der Unternehmensfortführung und die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Der englischsprachige Bericht (249 KB) wird von einer entsprechenden Presseerklärung begleitet (167 KB).

Oktober 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Fassung der 58. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Unter anderem findet sich darin ein Artikel zur Reform der Corporate Governance bei Finanzinstituten.

 

Oktober 2010: EFRAG-Papier zum IASB-Entwurf zur Darstellung des Abschlusses
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat heute ein Dokument publiziert, das die vorläufige Meinung von ERFAG hinsichtlich des im Juli 2010 herausgebrachten IASB-Arbeitsentwurfs zur Darstellung des Abschlusses widerspiegelt. Das Ziel der Publikation ist die Initiierung einer Diskussion auf der europäischen Ebene. Hierzu soll das Meinungsbild zu den durch den IASB geplanten Änderungen in der Darstellung des Abschlusses zusammengetragen werden. Zu diesem Zweck werden von EFRAG in Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern die sogenannte Einbindungsaktivitäten organisiert. Einen Überblick über alle europäischen Termine finden Sie in dieser Presseerklärung von EFRAG. Die Veranstaltung in Deutschland findet am 30. November 2010 statt; die Anmeldefrist endet, wie gestern berichtet, am 5. November 2010.

Das EFRAG-Dokument zur Darstellung des Abschlusses finden Sie hier (in englischer Sprache, 173 KB).

 

Oktober 2010: Europäische Union erwägt Prüfungsreform
Die Europäische Kommission hat ein Konsultationspapier zur Rolle der gesetzlichen Abschlussprüfung sowie zum Umfeld ihrer Durchführung herausgegeben. Dazu wurde ein Grünbuch mit dem Titel Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise erstellt, mit dem eine Diskussion zu folgenden Themen angestoßen werden soll: Rolle des Abschlussprüfers, Kontrolle und Unabhängigkeit von Prüfungsgesellschaften, Beaufsichtigung von Abschlussprüfern, Konstellation des Markts für Abschlussprüfungen, Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen, Vereinfachung der Bestimmungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und kleine und mittelgroße Prüfungsgesellschaften (KMP) und internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung weltweit tätiger Prüfungsnetze.

In dem Grünbuch werden unter anderem die folgende wichtigen Fragen und Themen erörtert:

bullet Sollte eine regelmäßige Rotation der Prüfungsgesellschaften – nicht nur der Prüfungspartner – ins Auge gefasst werden?
bullet Sollte die Bestellung, Vergütung und die Dauer des Prüfungsauftrags von einem Dritten, vielleicht einer Regulierungsbehörde und nicht dem Unternehmen selbst wahrgenommen werden?
bullet Gibt es mehr Bedarf an gemeinsamen Prüfungen / Audit-Konsortien?
bullet Würden die gesetzlichen Bestimmungen stärker harmonisiert und ein "Europäischer Pass" für Abschlussprüfer eingeführt, der es diesen ermöglichen würde, ihre Dienste EU-weit anzubieten, könnte es einen echten Binnenmarkt für Abschlussprüfungen geben.
bullet Ist eine umfassende Debatte darüber erforderlich, was getan werden muss, um zu gewährleisten, dass sowohl Abschlussprüfungen als auch Vermerke der Abschlussprüfer ihren Zweck erfüllen, d.h. "fit for purpose" sind?
bullet Sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um für die Prüfung von KMU ein ihnen angepasstes Umfeld zu schaffen (also "begrenzte Prüfungen")?
bullet Wann und wie sollten die International Standards on Auditing (ISA) in der EU eingeführt werden?

Am 10. Februar 2011 wird die Kommission eine Konferenz auf hohem Niveau zu diesem Thema anberaumen. Auf dieser Konferenz sollen dieses Grünbuch sowie die Haupterkenntnisse dieser Konsultation mit sämtlichen Interessengruppen erörtert und nach weiteren Lösungsansätzen gesucht werden. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase wird die Kommission 2011 etwaige Folgemaßnahmen und weitere Vorschläge ankündigen.

Weiterführende Informationen:

bullet Presserklärung der EU-Kommission
bullet Erklärung von Kommissar Barnier (23:13 min in französischer Sprache)
bullet Grünbuch (105 KB)
bullet Presseerklärung von Deloitte zu den Vorschlägen (in englischer Sprache)

 

Oktober 2010: Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Am 9. und 10. Februar 2011 beabsichtigt die Europäische Kommission eine hochrangige Konferenz zu Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung abzuhalten.

Der erste Tag wird sich mit Themen der Rechnungslegung befassen. Die Referenten werden sich zu Fragen der Kontrolle der Standardsetzung im internationalen Kontext äußern und über die generellen Ziele der Finanzberichterstattung diskutieren. Es werden auch Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS als weltweit anerkannte Rechnungslegungsstandards wie Konvergenz und die praktischen Herausforderungen der konsistenten Anwendung auf globaler Ebene besprochen werden.

Der zweite Tag wird Fragen bezüglich des Marktes für Abschlußprüfungen gewidmet sein. Gespräche mit einer Vielzahl von Beteiligten werden die Notwendigkeit für weitere Verbesserung des europäischen Marktes für Abschlußprüfungen erörtern und der Frage nachgehen, inwiefern Verbesserungen möglich sind. Die Konferenz bietet einen ersten Einblick in die Rückmeldungen zum Grünbuch, das am 13. Oktober 2010 veröffentlicht worden ist.

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

 

Oktober 2010: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den neunten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im neunten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:

bullet Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten
bullet Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung
bullet Erlöserfassung
bullet Immaterielle Vermögenswerte
bullet Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
bullet Konsolidierung
bullet Anteilsbasierte Vergütung
bullet Finanzinstrumenten – Angaben
bullet Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten – Angaben

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

bullet neunte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (137 KB) Oktober 2010
bullet achte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (162 KB) Juli 2010
bullet siebte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (278 KB) Dezember 2009
bullet sechste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (247 KB) August 2009
bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (221 KB) März 2009
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (216 KB) Dezember 2008
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB) Mai 2008
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB) Dezember 2007
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (49 KB) April 2007

 

Oktober 2010: CESR sieht Verbesserungen bei den Angaben zu Finanzinstrumenten

Im Oktober 2009 hat der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und Versicherungen analysiert, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden. Die Ergebnisse der Analyse machten deutlich, dass die Einhaltung der Vorschriften in bestimmten Bereichen verbessert werden könnte, um die Transparenz der Kommunikation von Finanzinformationen an den Markt zu stärken.

CESR hat die Entwicklungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung einschließlich der Schritte der verschiedenen Durchsetzungsorgane in der EU hinsichtlich der letztes Jahr geprüften Abschlüsse weiterhin eng verfolgt. In einem heute veröffentlichten nachfassenden Bericht hält CESR Verbesserungen in allen überwachten Bereichen fest. Die bedeutendsten Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung finden sich in den Bereichen Bewertungsmethoden, eigenes Kreditrisiko, Kreditrisiko, Gewinne und Verluste am Tag 1 und zweckgesellschaften. Eine gute Quote der Einhaltung der neuen Vorschriften in Bezug auf die Fair-Value-Hierarchie, die zum ersten Mal für Abschlüsse vom Dezember 2009 gelten, wird im Bericht ebenfalls hervorgehoben.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung von CESR (121 KB)
bullet Nachfassender Bericht von CESR (283 KB)

 

Oktober 2010: Öffentliche Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung

Die EU-Kommission führt eine öffentliche Konsultation durch, um die Meinungen von Beteiligten zur länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen einzuholen. Bei der länderspezifischen Berichterstattung handelt es sich um ein Konzept, dem zufolge multinationale Unternehmen in ihrem Jahresabschluss Finanzinformationen über ihre Geschäfte in Drittländern offen legen müssten.

Derzeit müssen Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten in der EU einen Jahresbericht veröffentlichen, der unter anderem einen Tätigkeitsbericht und den geprüften Jahresabschluss enthalten muss. Wenn der Emittent gehalten ist, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, muss der geprüfte Abschluss den gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten konsolidierten Abschluss enthalten. Derzeit fordern die gültigen Rechnungslegungsstandards von den Emittenten nicht, Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis in ihrem konsolidierten Abschluss zu veröffentlichen. Dennoch müssen die Emittenten den Rechnungslegungsrichtlinien zufolge bereits Tochtergesellschaften, gemeinschaftlich geführte Unternehmen und assoziierte Unternehmen angeben.

Der IASB arbeitet derzeit an einer möglichen länderspezifischen Meldepflicht, die im Rahmen eines Ersatzstandards für IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen eingeführt werden könnte. In seiner endgültigen Fassung dürfte dieser Standard in der EU obligatorisch und im Rahmen des üblichen Übernahmeverfahrens gemäß der IFRS-Verordnung übernommen werden.

Im für die Konsultation entwickelten Fragebogen werden unter anderem die folgenden Fragen gestellt:

bullet Wäre es nützlich, über gemeinsame EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis zu verfügen?
bullet Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Anleger des betreffenden Unternehmens sinnvoll?
bullet [...]
bullet Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen, die in der Rohstoffwirtschaft (z. B. Mineral-, Erdöl- oder Erdgassektor) tätig sind, nützlich, um die eigene Verantwortlichkeit und die Governance natürlicher Ressourcen in reichen Drittländern zu verbessern?
bullet [...]
bullet Wenn eine länderspezifische Meldung für nützlich erachtet wird, welche Art von multinationalem Unternehmen stände dann zweckmäßigerweise im Mittelpunkt?
bullet Bitte bringen Sie Informationen zu den Kosten bei, die Ihrer Einschätzung nach bei der Einführung länderspezifischer Offenlegungsanforderungen anfallen könnten.

Der Fragebogen steht Ihnen auf den Seiten der EU-Kommission zur Verfügung: Länderspezifische Berichterstattung von multinationalen Unternehmen. Ausgefüllte Fragebögen müssen bis zum 22. Dezember 2010 eingehen.

 

November 2010: SEC und CESR erörtern Initiativen zur Aufsichtsreform

Die US-amerikanische Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben eine hochrangig besetzte Sitzung zu Bemühungen der Aufsichtsreform in den Vereinigten Staaten und der EU abgehalten. Schwerpunkt der Sitzung waren nicht börsengehandelte Derivate und die Aufsicht über Kredit-Rating-Agenturen und Manager von Hedgefonds und außerbörslichen Unternehmensbeteiligungen. Außerdem tauschte man sich über Marktstrukturfragen, systematische Risiken und Fragen der Harmonisierung zwischen IFRS und US-GAAP aus. Da viele weltweit agierende Unternehmen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der EU tätig sind, einigten sich die Vertreter von SEC und CESR, eine Methode zur Erhöhung der Wirksamkeit und zur Minimierung der Konflikte zu erörtern, die für Unternehmen entstehen, die neuen Regelungen in beiden Märkten unterliegen. Die gemeinsame Presserklärung von SEC und CESR in englischer Sprache finden Sie hier.

 

November 2010: Öffentliche Konsultation zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen

Die Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission führen eine öffentliche Konsultation durch, um die Meinungen der Beteiligten zu Verbesserungsmöglichkeiten bei der Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art (z. B. soziale oder ökologische Informationen) durch Unternehmen einzuholen.

In den letzten Jahren wurde der Ruf laut, die Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Relevanz der von Unternehmen offengelegten Informationen zu verbessern, z. B. über Sozial- und Umweltbelange. Würden Unternehmen und Anleger ein größeres Augenmerk auf Nachhaltigkeitsaspekte legen, könnten europäische Unternehmen besser auf die langfristigen globalen Herausforderungen, wie verstärkter globaler Wettbewerb, Ressourcenknappheit, Klimawandel und Bekämpfung von Armut, reagieren und Geschäftsmöglichkeiten daraus ableiten. Eine bessere Offenlegung sozialer und ökologischer Informationen könnte die Rechenschaftspflicht der Unternehmen verbessern und auf diese Weise zu einem größeren Vertrauen der Bürger in Unternehmen beitragen. Andererseits könnte durch die Offenlegung von weiteren Informationen nicht-finanzieller Art der Verwaltungsaufwand von Unternehmen unverhältnismäßig erhöht werden, und die Länge der Jahresberichte, die von vielen bereits als zu lang betrachtet werden, würde eventuell dadurch noch zunehmen.

Vor diesem Hintergrund führt die Europäische Kommission die beschriebene Konsultation durch. Zum deutschsprachigen Fragebogen, dessen Einleitungstext auch weitere Informationen zur derzeitigen Gesetzeslage bietet, gelangen Sie hier.

 

November 2010: Neue Finanzmarktaufsicht nun gesetzlich geregelt

In unserer Nachricht vom 7. September hatten wir darüber berichtet, dass das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa erzielt haben.

Am 24. November haben der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, und der belgische Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, Olivier Chastel, das Gesetz über das Finanzaufsichtspaket unterzeichnet, mit welchen neue Aufsichtsbehörden geschaffen werden, welche die Tätigkeiten von Banken, Wertpapiermärkten und Versicherungsunternehmen beaufsichtigen sowie ein Auge auf den Risikoaufbau im Wirtschaftssystem als Ganzem haben werden. Bei den drei neuen Aufsichtsbehörden, die eine direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten ausüben, handelt es sich um die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapierbehörde (ESMA).

Die Presseerklärung des Pressedienstes des Europäischen Parlaments finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des Europäischen Parlaments).

 

Dezember 2010: Wir nehmen Stellung zur EU-Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung

Wir haben bei der EU-Kommission eine Stellungnahme zu deren öffentlicher Konsultation eingereicht, mit deren Hilfe die Meinungen von Beteiligten zur länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen eingeholt werden sollen. Wir kommen zu dem Schluss: "Zu diesem Zeitpunkt sind wir angesichts der umfassenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8, die der IASB geplant hat, nicht der Meinung, dass eine Ausweitung der geforderten länderspezifischen Angaben in IFRS-Abschlüssen nötig ist." Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge finden Sie hier (72 KB).

 

Dezember 2010: CEBS-Empfehlung zur Übernahme der FINREP-Leitlinien

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hatte am 15. Dezember 2009 überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung herausgegeben (FINREPrev2), wobei ein Übernahmedatum 1. Januar 2012 angestrebt worden war.

FINREPrev2 beinhaltete Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2009 vereinbart worden waren, und CEBS war davon ausgegangen, dass künftige Änderungen an den IAS/IFRS rechtzeitig berücksichtigt werden könnten, bevor die überarbeiteten FINREP-Leitlinien übernommen werden würden. Insbesondere ging es um das IASB-Projekt zur Ersetzung von IAS 39 und die Vorschläge zu IAS 1, die 2010 verabschiedet werden sollten. Diese sollte noch in die Leitlinien übernommen werden.

Bis jetzt hat der IASB bei der Ersetzung von IAS 39 jedoch nur die Phase abgeschlossen, die der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gilt (IFRS 9). Endgültige Entscheidungen zur Wertminderung und Sicherungsbilanzierung werden im ersten Halbjahr 2011 erwartet. Außerdem muss der endgültige IFRS 9 noch den europäischen Übernahmeprozess durchlaufen.

Vor dem Hintergrund dieser geänderten Voraussetzungen schlägt CEBS vor, dass Länder, die beabsichtigen die FINREP-Leitlinien vor dem 1. Januar 2013 zu übernehmen, die überarbeiteten Leitlinien nach FINREPrev2 zwischenzeitlich anwenden.

Die englischsprachige Presseerklärung von CEBS finden Sie hier.

 

 

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