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Januar 2010: Anhörung des designierten Kommissionsmitglieds Michel
Barnier Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(ECON), werden gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchführen. Barnier hat
schriftliche Antworten (160 KB) auf die Fragen ausgearbeitet, die die
Ausschüsse im Vorfeld veröffentlicht hatten. Zur Rechnungslegung äußert er sich
wie folgt:
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Im Bereich Finanzberichterstattung wird eine meiner Prioritäten darin bestehen, dass all
unsere Partner, insbesondere die Vereinigten Staaten, den Empfehlungen der G-20 folgend
globale Rechnungslegungsstandards hoher Qualität anwenden. Auch die Führungs- und
Entscheidungsstrukturen des IASB möchte ich deutlich verbessern. Für kleine und mittlere
Unternehmen möchte ich einen ehrgeizigen Entwurf zur Modernisierung der
Rechnungslegungsvorschriften vorlegen. Bei der gesetzlichen Abschlussprüfung schließlich
werden meine Prioritäten die Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit, die es
ermöglicht, zur gegenseitigen Anerkennung der Systeme für die Beaufsichtigung von
Abschlussprüfern zu gelangen, und die mögliche Übernahme der internationalen Standards
für die Abschlussprüfung (ISA) sein.
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Die EU hat eine eigene
Seite zu den Anhörungen eingerichtet. Kurzportraits von Barnier und
den anderen designierten Kommissaren finden sie
hier. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen
hier zur Verfügung (74 KB). Januar 2010: Weitere
Informationen zur Anhörung von Michel Barnier Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(ECON), haben gemeinsam die Anhörung von Michel Barnier als designierten
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen durchgeführt. Folgende
Informationen stehen Ihnen jetzt auf den Seiten des EU-Parlaments zur
Verfügung:
Januar 2010: Überarbeitete Leitlinien zu Bankenangaben in
Europa Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
überarbeitete Leitlinien für Bankenaufsichtsangaben herausgegeben.
Das Rahmenkonzept für Bankenaufsichtsangaben von CEBS wird seit
Anfang 2007 sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene umgesetzt.
Diese Überarbeitung ist das Ergebnis einer
öffentlichen Konsultation
vom September 2009.
Februar 2010: Korrektur an
EU-Verordnung 1126/2008
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 2. Februar 2010 eine
Berichtigung
(695 KB) zur Verordnung (EG)
Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die deutsche
Fassung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.
Februar 2010: Michel Barnier als EU-Binnenmarktkommissar bestätigt
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Das Europäische Parlament hat per Abstimmung die neue
EU-Kommission bestätigt, der ein Kommissar aus jedem der 27
Mitgliedstaaten angehört. Die neuen Kommissare nehmen ihre Arbeit am
10. Februar 2010 auf; ihre Amtszeiten enden am 31. Oktober 2014. Mit
der Abstimmung wurde Michel Barnier als Kommissar für Binnenmarkt
und Dienstleistungen bestätigt. Unter anderem gehören
Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen in seinen
Verantwortlichkeitsbereich, darunter auch die Beziehungen zum International Accounting Standards Board
(IASB) und zur IASC-Stiftung. Barnier ersetzt Charlie McCreevy. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen
hier zur Verfügung (74 KB). |
Februar 2010: Europäische Konferenz zu Rechnungslegung und
Abschlussprüfung Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Vormittagssitzung konzentrierte sich auf Themen der Rechnungslegung;
Am Nachmittag wurden Themen der Abschlussprüfung diskutiert. Das erste Diskussionsforum
am Morgen befasste sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS.
Februar 2010: Neuer EU-Kommissar nimmt zur Bilanzierung Stellung
Michel Barnier, der letzte Woche das Amt des Europäischen Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen
angetreten hatte, äußerte sich während eines Vortrags beim Ecofin-Rat (dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister
der europäischen Mitgliedstaaten) kurz zu internationalen Bilanzierungsstandards. Der Vortrag von Herrn Barnier
trug den Titel Ohne Verzögerung handeln, um die Finanzmärkte aufzuräumen. Hier ist ein Ausschnitt:
| Einer der deutlichsten Beschlüsse der G-20 war die gemeinsame Verpflichtung, gemeinsam
Reformen anzugehen und die Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards auf internationaler Ebene sicherzustellen.
Diesbezüglich müssen wir die richtige Balance zwischen einer getreulichen Abbildung der finanziellen Situation
eines Unternehmens und der Finanzstabilität als größerem Ganzen finden. Dieser Sachverhalt wird im Zentrum
unserer Erörterungen über die kommenden Monate stehen. |
Den Vortrag von Herrn Barnier können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 28 KB).
Februar 2010: Stand des EU-Endorsements und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen
Viele Bilanzierer fragen sich, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu
berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen künftig
eine Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter
und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine
Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei auf der Startseite
von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik
Status des
Übernahmeprozesses in Europa. Wir werden die Datei immer dann aktualisieren, wenn sich am Stand des
Übernahmeprozesses oder dem Kanon der IASB-Verlautbarungen etwas ändert. Die EFRAG-Übersicht über die noch nicht
für die Anwendung in Europa übernommenen Standards und Interpretationen können Sie direkt darunter abrufen.
Februar 2010: Anhörungen im EU-Parlament drehen sich um Bilanzierung
Der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und sozialen Krise hielt am 25. Februar 2010 eine Anhörung
ab, um Finanzregulierung und Aufsicht in Europa zu untersuchen. Zu den erörterten Sachverhalten gehörten auch die Bilanzierungsstandards.
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Der Gouverneur der Bank von Frankreich Christian Noyer betonte 'die Notwendigkeit, dass Bilanzierungsstandards die realen
Risiken berücksichtigen müssen'. |
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Bettina Corves-Wunderer, Finanzvorstand der Allianz Italien, sagte, dass 'intransparente und nicht genügend harmonierte
Bilanzierungsstandard ebenfalls zu prozyklischem Verhalten geführt hätten'.
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Die Presseerklärung des Ausschusses können Sie
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 126 KB).
März 2010: Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines
Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen
Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen
von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach
denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor
es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende
Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie
die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten
fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010.
Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene
mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind.
Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie
hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine
Konsultation zur Anwendung des IFRS für
KMU in Europa durch.
März 2010: Übernahme der Änderung von IFRS 2 und der Verbesserungen an den IFRS
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Verordnungen (EG)
Nr. 243/2010 und
Nr. 244/2010 der
Kommission vom 23. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Jährliche Verbesserungen an
den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht) sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
für die Anwendung in Europa übernommen.
März 2010: EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein
Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission lädt verschiedene Interessengruppen für die
zweite Aprilhälfte zu fachlichen Gesprächen nach Brüssel ein. Gegenstand der Gespräche soll eine fachliche Beurteilung
der ersten Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 sein, es geht also um IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten. Das Einladungsschreiben in englischer Sprache finden Sie
hier.
Im Einzelnen wurden folgende Interessengruppen angeschrieben:
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Versicherungsunternehmen: Dienstag, 20. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr |
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Banken: Donnerstag, 22. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr |
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Unternehmen der Prüfungs- und Rechnungslegungsbranche sowie andere öffentliche Einrichtungen:
Freitag, 23. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr |
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Anleger und sonstige Adressaten: Montag, 26. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr |
Alle Gespräche werden im Gebäude der Generaldirektion Binnenmarkt in der Rue de Spa 2 stattfinden (Raum
Prestige). Interessenten werden um Anmeldung bis zum 31. März 2010 gebeten, pro Organisation können aber aus
Platzgründen lediglich ein bis zwei Vertreter erscheinen. Schriftliche Eingaben sind bis zum 14. April einzureichen.
Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Nicolas Bernier Abas, entweder telefonisch unter +32 (2) 295 5929
oder per Email.
März 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der
Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Übersetzung der 56. Ausgabe
der Single Market News zur Verfügung gestellt (2,19 MB).
April 2010: Neue Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der
Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
englische Fassung der
57. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Unter anderem findet sich darin ein ausführliches Interview mit dem
neuen Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier.
April 2010: CEBS-Empfehlungen zu "Prinzipien für Angaben in
Krisenzeiten"Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
Prinzipien für Angaben in
Krisenzeiten herausgegeben. Diese Leitlinien sollen Finanzinstituten
dabei helfen, bei der Erstellung der Angaben ihrer Abschlüsse die
Lehren zu bedenken, die aus der jüngsten Finanzmarktkrise zu ziehen
waren. Die Prinzipien bauen auf Schlussfolgerungen auf, die aus den
vier Einschätzungen der Angaben von Banken durch CEBS stammen. Die
Leitlinien sollen eine verbesserte Qualität von Angaben bewirken,
ohne dass bestehende Angabevorschriften oder-empfehlungen wie die in
den IFRS, der Säule 3 oder in den Börsennotierungsvorschriften
ergänzt, dupliziert oder geändert werden. Folgende Dokumente stehen
Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
April 2010: Bedenken der EZB in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert
und Konvergenz
Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), sprach
bei einer Konferenz In Paris am 27. April 2010 zu dem Thema Elemente für eine Intervention bei Bilanzierungsfragen.
Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir einige Auszüge für Sie, in denen
Frau Tumpel-Gugerell die Sichtweise der EZB in Bezug auf die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderung und Konvergenz darstellt.
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Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
Zuerst einmal bietet die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unserer
Meinung nach keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger,
wenn ein Unternehmen die Absicht hat, die Vermögenswerte bis zu ihrer
Fälligkeit zu halten bzw. die Schulden zu ihrem Nominalbetrag zum
Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. In diesen Fällen erhöht der Ansatz des
zwischenzeitlichen beizulegenden Zeitwerts nur die Volatilität der
Abschlüsse, ohne tatsächlich Informationsgehalt zu bieten. Dies ist
typischerweise der Fall beim Kreditbuch von Handelsbanken.
Darüber hinaus stimmt die EZB nicht zu, dass ein Unternehmen einen Gewinn zu
verzeichnen hat, wenn der beizulegende Zeitwert seiner eigenen Schulden
aufgrund einer Abnahme seiner Kreditwürdigkeit fällt. Die Begründung
dafür ist, dass ein Unternehmen seine Schulden zurückkaufen und den
Gewinn realisieren könne. In der Realität jedoch und insbesondere in
schwierigen Zeiten hat ein Unternehmen nicht die zusätzlichen Mittel
frei verfügbar, um seine Schulden zurückzukaufen...
Zweitens bietet die Bilanzierung zum beizulegende Zeitwert in ihrer
Anwendung bestimmt praktische Herausforderungen, insbesondere wenn die
Märkte illiquide werden und verlässliche Marktpreise nicht länger
verfügbar sind. Was ist der Zweck einer Marktbewertung, wenn es keinen
Markt gibt? Die Relevanz und Verlässlichkeit von Zeitwerten, die auf
Marktpreisen basieren, erfordern einen funktionierenden Markt, bei dem
die Preise angemessen die zugrundeliegenden fundamentalen Merkmale des
Finanzinstruments widerspiegeln. Wenn der Markt bedeutend gestört ist,
kann die Verwendung von Marktwerten absolut bedeutungslos sein...
Daher ist die EZB der Meinung, dass eine Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert nur dann gefordert werden sollte, wenn sie im Einklang mit dem
Geschäftsmodell des Instituts steht und die Merkmale des bestimmten
zugrundeliegenden Vermögenswerts oder der entsprechenden Schuld
angemessen widerspiegelt.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Die Vorsorgepraxis vor der Krise verzögerte den Ansatz von
Kreditverlusten, die Krediten innewohnen. Die Bilanzierungsregeln
fordern ein bestimmtes auslösendes Ereigniswie beispielsweise einen
Zahlungsausfall, bevor einem Unternehmen gestattet wird, Vorsorge für
Kreditverluste zu treffen. Als Ergebnis häufen sich normalerweise
Abschreibungen bei schweren Abschwüngen, wenn die den Krediten
inhärenten Kreditverluste tatsächlich zutage treten, was den Druck auf
das Finanzsystem vergrößert.
Daher sollte eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt
werden. Dies war auch eine Empfehlung der Führer der G-20. In diesem
Zusammenhang begrüßt die EZB den neuesten Vorschlag des IASB in Bezug
auf einen Ansatz über erwartete Kapitalflüsse. Trotz einiger praktischer
Herausforderungen, die gelöst werden müssen, bevor der Ansatz endgültig
übernommen wird, erlaubt er eine zeitnähere Erfassung von erwarteten
Kreditverlusten und trägt dadurch dazu bei, Prozyklizität zu mindern. In
diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass der Basler
Ausschuss kürzlich einen Ansatz entwickelt hat, der darauf abzielt, die
Komplexität des IASB-Ansatzes zu reduzieren. Die EZB fordert den IASB
auf, mit dem Basler Ausschuss zusammenzuarbeiten, damit eine anwendbare
Lösung für eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt
werden kann.
Dies ist auch ein gutes Beispiel für einen Fall, in dem die Ziele
hochwertiger Bilanzierung und der Schutz der finanziellen Stabilität
einander ergänzen.
Lassen Sie mich in diesem Sinne unterstreichen, dass die EZB die Arbeit
des IASB anerkennt und den Fortschritt begrüßt, der im
Rechnungslegungsrahmen erzielt wurde. Wir freuen uns darauf, den
intensiven Dialog mit dem IASB während der verbleibenden Phasen des
Projekts zu Finanzinstrumenten und in anderen Bilanzierungsbereichen
fortzusetzen, die aus regulatorischer Sicht wichtig sein können.
Konvergenz
Aus all diesen Gründen begrüßt die EZB die fortgesetzten Bemühungen der
Rechnungslegungsstandardsetzer, als direkte Antwort auf die Aufforderung
der G-20 vollständig kompatible, hochwertige Bilanzierungsstandards zu
erzielen. Wir sind jedoch besorgt, zu hören, dass der FASB und der IASB
noch immer weit davon entfernt sind, Einigkeit bei den wichtigsten
Bilanzierungskonzepten wie beispielsweise der Klassifizierung und
Bewertung von Finanzinstrumenten zu erzielen. Der IASB hat ein
gemischtes Bewertungsmodel bestätigt, nach dem Finanzinstrumente sowohl
zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden. Im Gegensatz dazu ist der US-amerikanische
Standardsetzer FASB entschlossen, sich auf ein Modell der vollen
Fair-Value-Bilanzierung zuzubewegen, und behauptet, dass nur der
beizulegenden Zeitwert entscheidungsnützliche Informationen für Anleger
bietet.
Ich habe bereits in meine Intervention angesprochen, wie die
Finanzmarktkrise die Fehler bei dieser Bewertung deutlichst gezeigt hat
und wie unter bestimmten Umständen, nämlich wenn die Märkte gestört
sind, eine vollständige Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung auf die
Abschlüsse im Bankensektor Bedenken hinsichtlich der finanziellen
Stabilität aufkommen lässt und keine entscheidungsnützlichen
Informationen für Anleger bietet.
Ich möchte noch einmal betonen: Die EZB ist strikt gegen einen Ansatz,
der vollständige Fair-Value-Bilanzierung vorsieht. In diesem
Zusammenhang sollte Konvergenz nicht um den Preis von hochwertigen
Rechnungslegungsstandards erzielt werden.
Schließlich möchte ich vor dem Hintergrund der jüngsten Beteuerungen von
IASB und FASB, dass der Konvergenzzeitplan eingehalten werden kann,
sagen, dass wir nicht so optimistisch sind. In dieser Hinsicht würde die
Einsetzung eines Überleitungsmechanismus, der einfach die Zahlen zum
beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für jede
Ausweiszeile der Bilanz vorsieht, nicht das Ziel einer Harmonisierung
erfüllen.
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Mai 2010: Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009 bis März 2010 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer
Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks weiterer Vereinfachung der Vorschriften für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial Reporting Standard
für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durchgeführt.
Die Kommission stellt nun einen
Entwurf der Zusammenfassung der Konsultation im Internet
zur Verfügung (in englischer Sprache, 233 KB). Darin werden die
Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst
und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Das Konsultationspapier in
deutscher Sprache steht Ihnen
hier noch einmal zur Verfügung (68 KB).
Mai 2010: Europa wird bei der Konvergenz "ungeduldig"
In seiner ersten Rede außerhalb Europas seit er Europakommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen wurde äußerte sich Michel Barnier
gestern in Washington darüber, wie die Vereinigten Staaten und Europa
gemeinsam ein neues Finanzrahmenkonzept aufbauen. Er meinte, dass Europa
ungeduldig würde, was die Harmonisierung von IFRS und US-GAAP angeht:|
Und lassen Sie mich auch kurz die Frage der Rechnungslegungsstandards
ansprechen. Ich erkenne an, dass die amerikanischen Behörden Fortschritte im
Hinblick auf die Harmonisierung gemacht haben. Aber in Europa werden wir langsam
ungeduldig. Für den weiteren Weg vorwärts ist es unabdingbar, dass wir weiter
konvergieren. |
Die vollständige Rede von Barnier in englischer Sprache, aus der wir
oben übersetzt haben, finden Sie
hier (31 KB).
Mai 2010: Endgültige Ergebnisse der Konsultation zum IFRS für KMU
Vom November 2009 bis März 2010 hat die Europäische Kommission
im Rahmen einer Überprüfung der Rechnungslegungs-Richtlinien zwecks
weiterer Vereinfachung der Vorschriften für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) eine Konsultation zum International Financial
Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für
KMU) durchgeführt. Die Kommission stellt nun die
endgültige Zusammenfassung der Konsultation im Internet zur Verfügung (in englischer Sprache,
185 KB). Darin werden die Ergebnisse aus den über 200 eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und in Grafiken und Tabellen veranschaulicht.
Des Weiteren steht ein
Protokoll des Treffens der interessierten Kreise zur Revision der Rechnungslegungs-Richtlinien
und zum IFRS für KMU vom 25. Mai 2010 zur Verfügung (in englischer Sprache,
19 KB).
Juni 2010: Bericht über die Konvergenz
zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsgrundsätzen von Drittländern
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen, die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats
notiert sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU
übernommenen IFRS oder nach von der EU-Kommission den IFRS als
gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen. Im Dezember
2008 wurde entschieden, die Rechungslegungsgrundsätze der
Vereinigten Staaten und Japans als gleichwertig anzuerkennen.
Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas, Kanadas, Indiens oder Südkoreas erstellt sind,
wurden für
begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zugelassen.
Die Kommission hat nun einen Bericht über die
Anstrengungen veröffentlicht, die diese Länder (China, Kanada,
Indien und Südkorea) zur Umstellung auf IFRS unternehmen. In dem Bericht werden ferner die jüngsten Entwicklungen in Ländern vorgestellt, deren
Standards als gleichwertig anerkannt sind, und die
Entwicklungen in mehreren anderen großen Volkswirtschaften, wie Argentinien, Brasilien,
Mexiko, Russland und Taiwan, dargelegt. Sie finden den
deutschsprachigen Bericht der Kommission
hier (119 KB).
Juni 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf
ihrer Internetseite die
deutsche Übersetzung der 57. Ausgabe der Single Market News
zur Verfügung gestellt (1,43 MB).
Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-GipfelHerman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen
Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen
Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich
der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni
2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der
G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer
Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art
und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten
Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die
Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:
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Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die
Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz
hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten
Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die
Führungsstruktur des
International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern. |
Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie
hier herunterladen (19 KB).
Juni 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 - Zusätzliche
Ausnahmen für erstmalige Anwender
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 550/2010
(814 KB) der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
für die Anwendung in Europa übernommen.
Juni 2010: CEBS veröffentlicht zwei Folgeberichte zu seiner
Beurteilung der Angaben von BankenDer Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat
die Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 und die Folgeüberprüfung
der Banktransparenz in der deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 veröffentlicht. In ihrer
Presseerklärung stellt CEBS fest, dass "diese Arbeiten CEBSs fortwährendes Interesse an den Bankangaben hinsichtlich
der Auswirkungen der Krise auf ihre Geschäftstätigkeit und finanzielle Situation" widerspiegeln.
Juli 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 574/2010
(814 KB) der Kommission vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme
bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderung an IFRS 1 Begrenzte
Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 und Änderung an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der
IFRSDer Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den
achten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von
Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen
europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen
wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter
Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer
sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im
achten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
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Beizulegender Zeitwert von
Finanzinstrumenten |
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Angaben zu Finanzinstrumenten |
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Klassifizierung von Vermögenswerten und
Schulden |
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Wertminderungsprüfung von immateriellen
Vermögenswerten |
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Wertminderung von immateriellen
Vermögenswerten |
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Immaterielle Vermögenswerte |
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Erlöserfassung |
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Wertminderungen von Forderungen aus Warenlieferungen |
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Angaben zu Finanzinstrumenten Liquiditätsrisiko |
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Ergebnis je Aktie |
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Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
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Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung |
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Wertminderung von Vermögenswerten |
Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):
Juli 2010: CESR-Mitglieder wählen neuen Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden
Am 16. Juli 2010 wählten die Mitglieder des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) Carlos Tavares, Vorsitzender der portugiesischen Wertpapierbörsenaufsicht
(Comissão do Mercado de Valores Mobiliários, CMVM), zum Vorsitzenden und Jean Guill, Generaldirektor
der französischen Aufsicht über den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF), zum stellvertretenden
Vorsitzenden von CESR. Die englischsprachige Presseerklärung von CESR können Sie
hier einsehen (137 KB).
Juli 2010: Übernahme der Änderungen an IAS 24, IFRS 8 und IFRIC 14
in europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 20. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 632/2010
und die Verordnung (EG)
Nr. 633/2010 der Kommission vom 19. Juli 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend
die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden einerseits
die überarbeitete Fassung von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen und die
Änderung an IFRS 8 Geschäftssegmente sowie Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen von
Mindestdotierungsverpflichtungen für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: Übernahme von IFRIC 19 und der Änderung an IFRS 1 in
europäisches Recht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juli 2010 die
Verordnung (EG) Nr. 662/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumenten sowie die
entsprechende Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa übernommen.
Juli 2010: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung
eingeräumten WahlrechteDie im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über
deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun
aktualisierte Informationen über die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).
August 2010: CESR gibt Konsultationspapier zur
zentralen Speicherung regulierter Informationen heraus
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein
Konsultationspapier mit dem Titel Entwicklung eines paneuropäischen Zugangs zu von börsennotierten angegebenen Finanzinformationen
herausgegeben. Ein Auszug aus der Einleitung:
Das Ziel eines derartigen Netzwerks bestünde darin, den Endverbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen
(Anleger und andere Nutzer regulierter Informationen), die nach regulierten Informationen von börsennotierten Unternehmen suchen. Das
Bestehen eines solchen Netzwerks würde auch die Vorschrift nach wertschöpfenden Dienstleistungen für Anleger unterstützen (z.B. verarbeitete
Informationen, Vergleichsinformationen usw.).
Das Konsultationspapier können Sie hier von der
Internetseite von CESR herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 24. September 2010 erbeten.
August 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und
Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und
Schwächen der Finanzmärkte
herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten
sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine
rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer
Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue
technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende
Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In
Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken
verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse
der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.
Die folgenden Ergebnisse,
die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten
unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:
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Vor
dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit
[...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere
der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von
einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu
erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend
erforderliche regulatorische Maßnahmen weder
vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt
werden. |
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Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken
eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte
[...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich
dadurch befördert, dass strenge fiskalische
Anpassungsprogramme in den meisten europäischen
Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen
Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für
eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute
durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. |
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Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde
besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge,
die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von
Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die
Einlage-Fazilität der EZB verließen. |
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Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann
in Kürze zu einem Problem werden. |
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Die Presseerklärung von CESR finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in
englischer Sprache steht Ihnen auf der
Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).
September 2010: Neuer Finanzaufsichtsrahmen
für Europa
Am Donnerstag, den 2. September 2010 haben das EU-Parlament, der
Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss
zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa
erzielt.
Der Finanzdienstleistungssektor wird zurzeit in Europa auf EU-Ebene von drei koordinierenden Ausschüssen überwacht, die lediglich beratende Funktion haben:
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Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) |
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Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) |
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Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) |
Diese sollen nun durch die folgenden
Regulierungsbehörden ersetzt werden, die direkte
EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten
bieten werden:
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Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) |
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Europäische Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (EIOPA) |
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Europäische Wertpapierbehörde (ESMA) |
EBA, EIOPA und ESMA werden mit der
Befugnis ausgestattet, aufsichtliche Finanzstandards
zu erlassen, die von der Kommission rechtlich binden
gemacht (und später in Gesetze der Mitgliedstaaten
überführt) werden. Die Behörden könnten nationale
Entscheidungen überstimmen, die nicht im Einklang
mit der EU-Regulierung stehen. Darüber hinaus soll
ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
eingerichtet werden, der mögliche Bedrohungen der
Finanzstabilität überwachen und beurteilen soll, die
aus makroökonomischen Entwicklungen und
Entwicklungen im Finanzsystem als Ganzem entstehen.
Es wird erwartet, dass das Entscheidungspaket am
21. September 2010 vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedet wird. Die
neuen Aufsichten könnten dann möglicherweise schon am 1. Januar 2010
ihre Arbeit aufnehmen. Weitere Informationen zu den neuen Organen finden
Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission zu Finanzaufsicht.
September 2010: CEBS veröffentlicht Verlautbarung zu Angaben über
Staatsverschuldung im Zusammenhang mit dem EU-Stresstests für Banken
Im Nachgang zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Stresstests,
die der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) dieses Jahr durchgeführt hat,
hat CEBS eine Verlautbarung herausgegeben, in der die Details der
Schlüsselkriterien dargestellt werden, die bei den Angaben von
Risiken der Banken aus Staatsverschuldungen verwendet wurden. Die
englischsprachige Verlautbarung finden Sie
hier (24 KB).
September 2010: Tätigkeitsbericht von CESR über die
IFRS-Durchsetzung 2009
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen
ersten jährlichen Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Durchsetzung
der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Europa
herausgegeben. Der Bericht zeigt sowohl eine Zunahme bei den
Durchsetzungsaktivitäten der Regulierer als auch eine größere
Einheitlichkeit bei den Tätigkeiten, die von den Durchsetzern
unternommen wurden. Im Rahmen der Durchsetzungsaktivitäten in Bezug
auf die IFRS 2009 haben die europäischen Regulierer auch eine
allgemeine Verbesserung der Berichterstattung nach IFRS seit deren
Einführung in Europa festgestellt. Dennoch zeigt der Bericht auch
die Bereiche, bei denen die Regulierer festgestellt haben, dass die
börsennotierten Unternehmen noch mehr Aufmerksamkeit aufwenden
sollten, um sicherzustellen, dass die Informationen, die den
Anlegern zur Verfügung gestellt werden, noch weiter verbessert
werden.Für den Bericht haben die europäischen
Regulierungsbehörden eine vollständige Prüfung der Berichterstattung
von 1.200 Unternehmen durchgeführt (sowohl zum Jahresende als auch
für Zwischenberichtsperioden), so dass rund 18% Prozent der in
Europa notierten Unternehmen geprüft wurden. In 900 Fällen wurde die
Berichterstattung einer Teilprüfung unterzogen, so dass rund 15% der
notierten Unternehmen geprüft wurden. Die Hauptthemen, die von den
europäischen Regulierungsbehörden ausgewählt wurden waren die
Wertminderung von Vermögenswerten, Angaben zu Finanzinstrumenten,
Geschäftssegmente, die Annahme der Unternehmensfortführung und die
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.
Der englischsprachige
Bericht (249 KB) wird von einer entsprechenden
Presseerklärung begleitet (167 KB).
Oktober 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Fassung der
58. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Unter anderem findet sich darin ein
Artikel zur Reform der Corporate Governance bei Finanzinstituten.
Oktober 2010: EFRAG-Papier zum IASB-Entwurf zur Darstellung des
Abschlusses
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat heute ein Dokument
publiziert, das die vorläufige Meinung von ERFAG hinsichtlich des im Juli 2010 herausgebrachten
IASB-Arbeitsentwurfs zur Darstellung des Abschlusses widerspiegelt. Das Ziel der Publikation ist die Initiierung einer Diskussion auf der europäischen Ebene. Hierzu soll das Meinungsbild zu den durch den IASB geplanten Änderungen in der Darstellung des Abschlusses zusammengetragen werden. Zu diesem Zweck werden von EFRAG in Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern die sogenannte
Einbindungsaktivitäten organisiert. Einen Überblick über alle
europäischen Termine finden Sie in dieser
Presseerklärung von EFRAG. Die Veranstaltung in Deutschland
findet am 30. November 2010 statt; die Anmeldefrist endet, wie
gestern berichtet, am 5. November 2010.
Das EFRAG-Dokument zur Darstellung des Abschlusses finden Sie
hier (in englischer Sprache, 173 KB).
Oktober 2010: Europäische Union erwägt Prüfungsreform
Die Europäische Kommission hat ein Konsultationspapier zur Rolle der gesetzlichen Abschlussprüfung sowie zum Umfeld ihrer Durchführung herausgegeben. Dazu wurde ein Grünbuch
mit dem Titel Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise erstellt, mit dem eine Diskussion zu folgenden Themen
angestoßen werden soll: Rolle des Abschlussprüfers, Kontrolle und Unabhängigkeit von Prüfungsgesellschaften, Beaufsichtigung von Abschlussprüfern, Konstellation des Markts für Abschlussprüfungen, Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen, Vereinfachung der Bestimmungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und kleine und mittelgroße Prüfungsgesellschaften (KMP) und internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung weltweit tätiger Prüfungsnetze.
In dem Grünbuch werden unter anderem die folgende wichtigen Fragen
und Themen erörtert:
 |
Sollte eine regelmäßige Rotation der Prüfungsgesellschaften nicht
nur der Prüfungspartner ins Auge gefasst werden? |
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Sollte die Bestellung, Vergütung und die Dauer des
Prüfungsauftrags von einem Dritten, vielleicht einer Regulierungsbehörde und nicht dem
Unternehmen selbst wahrgenommen werden? |
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Gibt es mehr Bedarf an gemeinsamen Prüfungen / Audit-Konsortien? |
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Würden die gesetzlichen Bestimmungen stärker harmonisiert und ein
"Europäischer Pass" für
Abschlussprüfer eingeführt, der es diesen ermöglichen würde, ihre Dienste EU-weit
anzubieten, könnte es einen echten Binnenmarkt für Abschlussprüfungen geben. |
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Ist eine umfassende Debatte darüber
erforderlich, was getan werden muss, um zu gewährleisten, dass sowohl Abschlussprüfungen
als auch Vermerke der Abschlussprüfer ihren Zweck erfüllen, d.h.
"fit for purpose" sind? |
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Sollten besondere
Anstrengungen unternommen werden, um für die Prüfung von KMU ein ihnen angepasstes Umfeld zu
schaffen (also "begrenzte
Prüfungen")? |
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Wann und wie sollten die International Standards on Auditing (ISA) in der EU
eingeführt werden? |
Am 10. Februar 2011 wird die Kommission eine Konferenz auf hohem Niveau zu diesem
Thema anberaumen. Auf dieser Konferenz sollen dieses Grünbuch sowie die
Haupterkenntnisse dieser Konsultation mit sämtlichen Interessengruppen erörtert und nach
weiteren Lösungsansätzen gesucht werden. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase wird
die Kommission 2011 etwaige Folgemaßnahmen und weitere Vorschläge ankündigen.
Weiterführende Informationen:
Oktober 2010: Konferenz der Europäischen Kommission zu
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
Am 9. und 10. Februar 2011 beabsichtigt die Europäische Kommission eine hochrangige Konferenz zu Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung abzuhalten.
Der erste Tag wird sich mit Themen der Rechnungslegung befassen. Die Referenten werden sich zu Fragen der Kontrolle der Standardsetzung im internationalen Kontext äußern und über die generellen Ziele der Finanzberichterstattung diskutieren. Es werden auch Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS als weltweit anerkannte Rechnungslegungsstandards wie Konvergenz und die praktischen Herausforderungen der konsistenten Anwendung auf globaler Ebene besprochen werden.
Der zweite Tag wird Fragen bezüglich des Marktes für Abschlußprüfungen gewidmet sein. Gespräche mit einer Vielzahl von Beteiligten werden die Notwendigkeit für weitere Verbesserung des europäischen Marktes für Abschlußprüfungen erörtern und der Frage nachgehen, inwiefern Verbesserungen möglich sind. Die Konferenz bietet einen ersten Einblick in die Rückmeldungen zum Grünbuch, das am
13. Oktober 2010 veröffentlicht worden ist.
Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission.
Oktober 2010: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung
der IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den
neunten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen
europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter
Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den
im neunten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
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Klassifizierung von finanziellen
Verbindlichkeiten |
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Finanzinstrumente
Sicherungsbilanzierung |
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Erlöserfassung |
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Immaterielle Vermögenswerte |
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Wertminderung von
nicht-finanziellen Vermögenswerten |
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Konsolidierung |
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Anteilsbasierte Vergütung |
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Finanzinstrumenten – Angaben |
 |
Wertminderung von
nicht-finanziellen Vermögenswerten –
Angaben |
Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):
Oktober 2010: CESR sieht Verbesserungen bei den Angaben zu
Finanzinstrumenten
Im Oktober 2009 hat der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und
Versicherungen analysiert, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
eingehalten werden. Die Ergebnisse der Analyse machten deutlich,
dass die Einhaltung der Vorschriften in bestimmten Bereichen
verbessert werden könnte, um die Transparenz der Kommunikation von
Finanzinformationen an den Markt zu stärken.
CESR hat die Entwicklungen in Bezug auf die
Finanzberichterstattung einschließlich der Schritte der
verschiedenen Durchsetzungsorgane in der EU hinsichtlich der letztes
Jahr geprüften Abschlüsse weiterhin eng verfolgt. In einem heute
veröffentlichten nachfassenden Bericht hält CESR Verbesserungen in
allen überwachten Bereichen fest. Die bedeutendsten Verbesserungen
in Bezug auf die Einhaltung finden sich in den Bereichen
Bewertungsmethoden, eigenes Kreditrisiko, Kreditrisiko, Gewinne und
Verluste am Tag 1 und zweckgesellschaften. Eine gute Quote der
Einhaltung der neuen Vorschriften in Bezug auf die
Fair-Value-Hierarchie, die zum ersten Mal für Abschlüsse vom
Dezember 2009 gelten, wird im Bericht ebenfalls hervorgehoben.
Weitere Informationen in englischer
Sprache:
Oktober 2010: Öffentliche Konsultation zur länderspezifischen
Berichterstattung
Die EU-Kommission führt eine öffentliche
Konsultation durch, um die Meinungen von Beteiligten zur
länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen
einzuholen. Bei der länderspezifischen Berichterstattung handelt es
sich um ein Konzept, dem zufolge multinationale Unternehmen in ihrem
Jahresabschluss Finanzinformationen über ihre Geschäfte in
Drittländern offen legen müssten.
Derzeit müssen Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten in der EU einen Jahresbericht veröffentlichen, der unter anderem einen Tätigkeitsbericht und den geprüften Jahresabschluss enthalten muss. Wenn der Emittent gehalten ist, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, muss der geprüfte Abschluss
den gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten konsolidierten Abschluss enthalten. Derzeit fordern die gültigen Rechnungslegungsstandards von den Emittenten nicht, Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis in ihrem konsolidierten Abschluss zu veröffentlichen. Dennoch müssen die Emittenten den Rechnungslegungsrichtlinien zufolge bereits Tochtergesellschaften, gemeinschaftlich geführte Unternehmen und assoziierte Unternehmen angeben.
Der IASB arbeitet derzeit an einer möglichen länderspezifischen Meldepflicht, die im Rahmen eines Ersatzstandards
für IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen eingeführt werden könnte. In seiner endgültigen Fassung dürfte dieser Standard in der EU obligatorisch und im Rahmen des üblichen Übernahmeverfahrens gemäß der IFRS-Verordnung übernommen werden.
Im für die Konsultation entwickelten
Fragebogen werden unter anderem die folgenden Fragen
gestellt:
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Wäre es nützlich, über gemeinsame EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis zu verfügen? |
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Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Anleger des betreffenden Unternehmens sinnvoll? |
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[...] |
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Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen
auf länderspezifischer Basis seitens der
multinationalen Unternehmen, die in der
Rohstoffwirtschaft (z. B. Mineral-, Erdöl- oder
Erdgassektor) tätig sind, nützlich, um die eigene Verantwortlichkeit und die
Governance natürlicher Ressourcen in reichen Drittländern zu verbessern? |
 |
[...] |
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Wenn eine länderspezifische Meldung für nützlich erachtet wird, welche Art von multinationalem Unternehmen stände dann zweckmäßigerweise im Mittelpunkt? |
 |
Bitte bringen Sie Informationen zu den Kosten bei, die Ihrer Einschätzung nach bei der Einführung länderspezifischer Offenlegungsanforderungen anfallen könnten. |
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Der Fragebogen steht Ihnen auf den
Seiten der EU-Kommission zur Verfügung:
Länderspezifische Berichterstattung von multinationalen Unternehmen. Ausgefüllte Fragebögen
müssen bis zum 22. Dezember 2010 eingehen.
November 2010: SEC und CESR erörtern
Initiativen zur Aufsichtsreform
Die US-amerikanische Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
haben eine hochrangig besetzte Sitzung zu Bemühungen der Aufsichtsreform
in den Vereinigten Staaten und der EU abgehalten. Schwerpunkt der
Sitzung waren nicht börsengehandelte Derivate und die Aufsicht über
Kredit-Rating-Agenturen und Manager von Hedgefonds und außerbörslichen
Unternehmensbeteiligungen. Außerdem tauschte man sich über
Marktstrukturfragen, systematische Risiken und Fragen der Harmonisierung
zwischen IFRS und US-GAAP aus. Da viele weltweit agierende Unternehmen
sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der EU tätig sind,
einigten sich die Vertreter von SEC und CESR, eine Methode zur Erhöhung
der Wirksamkeit und zur Minimierung der Konflikte zu erörtern, die für
Unternehmen entstehen, die neuen Regelungen in beiden Märkten
unterliegen. Die gemeinsame Presserklärung von SEC und CESR in
englischer Sprache finden Sie
hier.
November 2010: Öffentliche Konsultation zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen
Die Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission führen eine öffentliche Konsultation durch, um die Meinungen der Beteiligten zu Verbesserungsmöglichkeiten bei der Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art (z. B. soziale oder ökologische Informationen) durch Unternehmen einzuholen.
In den letzten Jahren wurde der Ruf laut, die Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Relevanz der von Unternehmen offengelegten Informationen zu verbessern, z. B. über Sozial- und Umweltbelange. Würden Unternehmen und Anleger ein größeres Augenmerk auf Nachhaltigkeitsaspekte legen, könnten europäische Unternehmen besser auf die langfristigen globalen Herausforderungen, wie verstärkter globaler Wettbewerb, Ressourcenknappheit, Klimawandel und Bekämpfung von Armut, reagieren und Geschäftsmöglichkeiten daraus ableiten. Eine bessere Offenlegung sozialer und ökologischer Informationen könnte die Rechenschaftspflicht der Unternehmen verbessern und auf diese Weise zu einem größeren Vertrauen der Bürger in Unternehmen beitragen.
Andererseits könnte durch die Offenlegung von weiteren Informationen nicht-finanzieller Art der Verwaltungsaufwand von Unternehmen unverhältnismäßig erhöht werden, und die Länge der Jahresberichte, die von vielen bereits als zu lang betrachtet werden,
würde eventuell dadurch noch zunehmen.
Vor diesem Hintergrund führt die Europäische Kommission die
beschriebene Konsultation durch. Zum deutschsprachigen Fragebogen,
dessen Einleitungstext auch weitere Informationen zur derzeitigen
Gesetzeslage bietet, gelangen Sie
hier.
November 2010: Neue Finanzmarktaufsicht nun gesetzlich geregelt
In unserer Nachricht vom 7. September hatten wir darüber berichtet, dass das EU-Parlament, der Europäische Rat
und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa erzielt haben.
Am 24. November haben der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, und der belgische Staatssekretär für
Europäische Angelegenheiten, Olivier Chastel, das Gesetz über das Finanzaufsichtspaket unterzeichnet, mit welchen neue
Aufsichtsbehörden geschaffen werden, welche die Tätigkeiten von Banken, Wertpapiermärkten und Versicherungsunternehmen
beaufsichtigen sowie ein Auge auf den Risikoaufbau im Wirtschaftssystem als Ganzem haben werden. Bei den drei neuen
Aufsichtsbehörden, die eine direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten ausüben, handelt es sich um die
Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapierbehörde (ESMA).
Die Presseerklärung des Pressedienstes des Europäischen Parlaments finden Sie
hier (Verknüpfung auf die Internetseite
des Europäischen Parlaments).
Dezember 2010: Wir nehmen Stellung zur
EU-Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung
Wir haben bei der EU-Kommission eine Stellungnahme zu deren
öffentlicher Konsultation eingereicht, mit deren Hilfe die Meinungen
von Beteiligten zur länderspezifischen Berichterstattung von
multinationalen Unternehmen eingeholt werden sollen. Wir kommen zu
dem Schluss: "Zu diesem Zeitpunkt sind wir angesichts der
umfassenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8, die der IASB
geplant hat, nicht der Meinung, dass eine Ausweitung der geforderten
länderspezifischen Angaben in IFRS-Abschlüssen nötig ist." Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge
finden Sie
hier
(72 KB).
Dezember 2010: CEBS-Empfehlung zur
Übernahme der FINREP-Leitlinien
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS)
hatte am 15. Dezember 2009
überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung
herausgegeben (FINREPrev2), wobei ein Übernahmedatum 1. Januar 2012
angestrebt worden war. FINREPrev2 beinhaltete
Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2009 vereinbart worden waren,
und CEBS war davon ausgegangen, dass künftige Änderungen an den
IAS/IFRS rechtzeitig berücksichtigt werden könnten, bevor die
überarbeiteten FINREP-Leitlinien übernommen werden würden.
Insbesondere ging es um das IASB-Projekt zur Ersetzung von IAS 39
und die Vorschläge zu IAS 1, die 2010 verabschiedet werden sollten.
Diese sollte noch in die Leitlinien übernommen werden.
Bis jetzt hat der IASB bei der
Ersetzung von IAS 39 jedoch nur die Phase
abgeschlossen, die der Klassifizierung und Bewertung
von Finanzinstrumenten gilt (IFRS 9). Endgültige
Entscheidungen zur Wertminderung und
Sicherungsbilanzierung werden im ersten Halbjahr
2011 erwartet. Außerdem muss der endgültige IFRS 9
noch den europäischen Übernahmeprozess durchlaufen.
Vor dem Hintergrund dieser geänderten
Voraussetzungen schlägt CEBS vor, dass Länder, die
beabsichtigen die FINREP-Leitlinien vor dem
1. Januar 2013 zu übernehmen, die überarbeiteten
Leitlinien nach FINREPrev2 zwischenzeitlich
anwenden.
Die englischsprachige Presseerklärung
von CEBS finden Sie
hier.
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