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IFRS in Europa – Ereignisse des Jahres 2009

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Januar 2009: Die meisten Finanzinstitute in der EU haben keine Vermögenswerte umklassifiziert

Einer Studie des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zufolge haben viele Banken in der Europäischen Union sich bis jetzt dafür entschieden, die Möglichkeit, die der IASB im Oktober 2008 IAS 39 hinzugefügt hatte, nämlich bestimmte Finanzinstrumente aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren, nicht zu nutzen. CESR untersuchte die Anwendung der Umklassifizierungsänderung durch Finanzinstitute in der EU in den Zwischenberichten des dritten Quartals und den entsprechenden Lageberichten. Die Studie von CESR umfasst alle 22 Finanzinstitute des FTSE Eurotop 100 Index und 78 andere Finanzinstitute. Die 100 Unternehmen entstammen 21 EU-Mitgliedstaaten. Folgende Ergebnisse traten zutage:

 

bullet Mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen aus dem Finanzsektor hatten in ihrem Abschluss zum dritten Quartal 2008 keine Finanzinstrumente umklassifiziert.
bullet Bei den Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index hatten fast zwei Drittel keine Finanzinstrumente in den entsprechenden Kategorien umklassifiziert.

 

In dem Bericht nimmt CESR auch Stellung zu einer Frage der Europäischen Kommission nach der Ansicht von CESR hinsichtlich Bilanzierungsfragen, die über die Umklassifizierung hinausgehen:

 

bullet Fair-Value-Option. CESR ist der Meinung, dass es notwendig sei, "die Auswirkungen der Anwendung der Fair-Value-Option bald genauer zu untersuchen". Dies schließe die Frage ein, ob eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten gestattet sein solle, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden.
bullet Eingebettete Derivate. CESR begrüßt den neuesten Entwurf des IASB zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und ermutigt den IASB und den FASB, zusammenzuarbeiten, um zu untersuchen, ob weitere Klarstellungen in Bezug auf eingebettete Derivate benötigt würden. "Darüber hinaus würde CESR empfehlen, dass der IASB Leitlinien zu den Hauptarten der abgedeckten synthetischen Strukturen zur Verfügung stellt und angibt, welche Faktoren für die Emittenten wichtig sind, um festzustellen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt und ob es wenn getrennt zu bewerten ist. Dies Klarstellung sollte auch verdeutlichen, dass eingebettet Arten von Finanzgarantien nicht getrennt bewertet werden müssen."
bullet Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Posten. CESR empfiehlt, dass der IASB die Fragen untersucht, die die Wertminderung von Finanzinstrumenten betreffen, die zur Veräußerung verfügbar sind.

 

Im Bericht von CESR wird außerdem empfohlen, dass der IASB Konsultationsprozeduren entwickelt (die auch eine öffentliche Konsultation beinhalten), die es in seltenen Fällen gestatten würden, "die Standards als Reaktion auf dringende Umstände zu ändern". Den vollständigen Bericht von CESR in englischer Sprache finden sie hier (95 KB).

 

 

Januar 2009: IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in Europa übernommen

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009 der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital auszuweisen.

 

 

Januar 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 sowie Verbesserungen der IFRS

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009 (71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial Reporting Standards übernommen.

 

 

Januar 2009: EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des Aufsichtsrahmens für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen. In diesen Beschlüssen wird für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen und internationalen Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können.

 

Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS) und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):

 

  2010 2011 2012 2013
IASCF 0 5,0 5,0 5,0
EFRAG 3,0 3,0 3,0 3,0
PIOB 0,3 0,3 0,3 0,3
CESR, CEBS und CEIOPS 2,0 2,0 2,0 2,0

 

bullet Presseerklärung der Europäischen Kommission (101 KB)
bullet Vorschlag der Kommission (209 KB)
bullet Arbeitspapier der Kommissionsmitarbeiter (in englischer Sprache, 620 KB)

 

 

Februar 2009: EU-Kommissar unterstützt Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge'

In einer Rede mit dem Titel Finanzmärkte und wirtschaftliche Erholung – Wiederherstellung des Vertrauens und Eingehen auf öffentlich geäußerte Bedenken, die der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, auf der 7.  Jahreskonferenz für Finanzdienstleistungen am 27. Januar 2009 in Brüssel gehalten hatte, erörterte er eine Reihe von Themen mit Bezug zur aufsichtsrechtlichen Überwachung europäischer Finanzinstitutionen. Er unterbreitete den Vorschlag, dass die Bilanzierungsregeln Banken und anderen Finanzinstitutionen gestatten sollten, das Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge' anzuwenden, bei dem Wertberichtigungen auf Kredite auf der Grundlage erwarteter Verluste über die Laufzeit der Kredite bemessen würden statt über tatsächlich eingetretene Verluste bis zum Stichtag. Sowohl IAS 37 als auch IAS 39 folgen einem Modell der eingetretenen Verluste (incurred loss model). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Ein Ausschnitt:

Mit den Bestimmungen zum Kapital der Banken ist auch das Thema Bilanzierungsmethoden verbunden. Wenn diese keine saubere Grundlage haben, wird es eindeutige Konsequenzen für die Stabilität des angenommenen Niveaus des Bankkapitals selbst geben. Deshalb stimmten die Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2008 einstimmig für die Änderungen, die von der Kommission an den Bilanzierungsregeln vorgeschlagen wurden – einschließlich weiterer Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und höherer Flexibilität bei der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch. Abgesehen von diesem Sachverhalt bin ich besorgt über die prozyklischen Elemente, die einen Einfluss auf das Regime der bankaufsichtlichen Kapitalunterlegung haben, und hier insbesondere beim Thema dynamische Risikovorsorge, die es Banken nach den alten Bilanzierungsregeln ermöglichte, in guten Zeiten einen Puffer für erwartete Portfoliowertberichtigungen anzulegen, die in Zeiten weniger erfreulicher wirtschaftlicher Umstände unweigerlich deutlich ansteigen. Die Auffassung, die Bildung dieser Puffer beschneide die Rechte von Aktionären, ist meines Erachtens blanker Unsinn.

 

 

Februar 2009: EU-Kommissar fordert Reform der Verlustrückstellungen
In einer Rede mit dem Titel 'Die Kreditkrise – Der Blick nach vorn' legte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine Ansichten für die Gründe der gegenwärtigen Probleme an den globalen Finanzmärkten dar. Er nannte zwei Bilanzierungspunkte – Marktwertbilanzierung und das Verbot 'dynamischer Rückstellungen' (Ansatz von erwarteten und nicht erlittenen Kreditausfällen) – als Faktoren, die zu den Problemen der Finanzinstitute in Europa beigetragen hätten. McCreevys vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (76 KB), nachfolgend haben wir für Sie einen Abschnitt zu Bilanzierung übersetzt:
Ich wende mich nun den Rechnungslegungsstandards und den Kapitalvorschriften zu. Diese haben die jüngsten Probleme an den Märkten ebenfalls verschärft, da ihre Regelungen 'prozyklisch' sind. Wenn Marktliquidität so sehr abnimmt wie jetzt, verstärken Verkaufsentscheidungen und Bewertungen, die auf dem sogenannten 'Marktwert' basieren, die Abwärtsspirale: Sie führen zu weiteren erzwungenen Verkäufen, die wiederum den Fall der Marktpreise verstärken und beschleunigen. Deswegen habe ich kürzlich Maßnahmen vorangetrieben, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Marktwertbewertung bieten und die es Unternehmen erleichtern, Vermögenswerte aus ihrem Handels- in das Bankbuch zu übertragen.

Dynamische Rückstellungen haben vielen Banken in der Vergangenheit gut gedient. In diesen Unruhen haben sie den spanischen Banken gut gedient, und ich würde eine allgemeinere Rückkehr zu ihnen gerne sehen. Ein System, das bedeutende antizyklische Merkmale aufweist und Banken vorschreibt, in guten Zeiten mehr Kapitalpuffer aufzubauen, die in schlechten Zeiten aufgebraucht werden können, ergibt nicht nur aus der Einzelsichtweise Sinn – Reduzierung des Risikos einer Bankenpleite – sondern auch aus der übergeordneten Sichtweise: Es dient dazu, exzessives Wachstum während Boomphasen zu verhindern. Und es reduziert die Wahrscheinlichkeit, einer stark geschrumpften Kapitalgrundlage in Rezessionszeiten, die dazu führt, dass es bei den Banken zu einer Kreditklemme kommt, was wiederum das Greifen angemessener Rettungspakete verhindert.

Idealerweise sollten wir uns international hinsichtlich eines solchen überarbeiteten Systems abstimmen, und ich werde darauf drängen.

 

 

Februar 2009: Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine Erklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten. Ein Ausschnitt:

Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.

Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden. Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.

 

 

Februar 2009: Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor veröffentlicht. Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:

 

bullet uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme;
bullet koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien von Wertpapieren;
bullet koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den Aufsichtsbehörden zu bestätigen;
bullet Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien;
bullet angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat;
bullet angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss;
bullet Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in Anspruch nehmen;
bullet Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate;
bullet Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie
bullet angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden.

 

Weitere Informationen:

 

bullet Mitteilung der EU-Kommission zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor (in englischer Sprache, 193 KB)
bullet Presseerklärung (77 KB)

 

 

Februar 2009: Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen

Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. Um die Erleichterungen nach diesem Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

 

bullet eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000;
bullet einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000;
bullet nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer.

 

Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden, ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen. Weiterführende Informationen:

 

bullet Richtlinienvorschlag (56 KB)
bullet Presseerklärung (96 KB)
bullet FAQs (in englischer Sprache, 67 KB)
bullet Bürgerinfo (28 KB)
bullet Folgenabschätzung (in englischer Sprache, 393 KB)
bullet Zusammenfassung der Folgenabschätzung (52 KB)

 

März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert

Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende Sachverhalte adressiert:

 

bullet wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss
bullet wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen gestärkt werden muss; und
bullet wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten.

 

Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt. Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:

 

Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen, sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll – und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips Grenzen zu setzen.

 

Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:

 

Empfehlung 4: Im Hinblick auf die Bilanzierungsregeln erwägt die Gruppe, dass eine größere Überprüfung des Marktbewertungsprinzips erforderlich ist und empfiehlt vor allem Folgendes:

 

bullet rasche Lösungen sollten zu den verbleibenden Bilanzierungssachverhalten hinsichtlich komplexer Produkte gefunden werden;
bullet Bilanzierungsstandards sollten Geschäftsmodelle nicht verzerren, prozyklisches Verhalten fördern oder von langfristigen Investitionen abschrecken;
bullet der IASB und andere Bilanzierungsstandardsetzers sollten sich auf eine gemeinsame, transparente Methodologie für die Bewertung von Vermögenswerten auf inaktiven Märkten, in denen eine Marktbewertung nicht angewendet werden kann, einigen und dies klarstellen;
bullet der IASB muss seinen Standardsetzungsprozess regulatorischen, aufsichtlichen und Wirtschaftgemeinschaften öffnen;
bullet die Aufsichts- und Governancestruktur des IASB muss gestärkt werden.

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 657 KB)
bullet Zusammfassung (in englischer Sprache, 89 KB)
bullet IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

März 2009: EU-Kommission beratschlagt Änderungen an den Bilanzrichtlinien

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Zeitgleich hat die Kommission vorgeschlagen, Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen, Kleinstunternehmen aus der 4. Richtlinie gänzlich herauszunehmen (siehe unsere Nachricht vom 26. Februar 2009). Die aktuelle Beratschlagung dient der Aufbringung von Sachverhalten in Bezug auf die Modernisierung und Vereinfachung der Bilanzrichtlinien. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten werden, beinhalten:

bullet Struktur der Richtlinien
bullet Allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung
bullet Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen
bullet welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten
bullet Elektronische Einreichungen
bullet Aussehen der Abschlussbestandteile
bullet Anhang
bullet Bewertungssachverhalte
bullet Konsolidierungsvorschriften

Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2009 erbeten. Die Kommission erwartet den Abschluss ihrer Untersuchung der Stellungnahmen und die Unterbreitung vorgeschlagener Änderungen an den Richtlinien gegenüber dem Europäischen Parlament bis Ende des Jahres 2009. Sie können das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission hier herunterladen (in englischer Sprache, 561 KB).

 

 

 März 2009: EU-Kommission leitet Konsultation zur Finanzmarktaufsicht ein
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Konsultation im Hinblick darauf einzuleiten, wie die Beaufsichtigung des Finanzdienstleistungssektors verbessert werden kann. Im Anschluss an den am 25. Februar 2009 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Gruppe „Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière will die Kommission bis Ende Mai 2009 eine Mitteilung mit Vorschlägen zur künftigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorlegen, der im Herbst 2009 konkrete Legislativmaßnahmen folgen sollen. Zuvor soll allerdings den Standpunkten aller interessierten Kreise Rechnung getragen werden (Kontaktinformationen für die Einreichung von Beiträgen).
In ihrer für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellten Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ vom 4. März 2009 unterstützt die Kommission die von der de Larosière-Gruppe skizzierten Grundsätze und ersucht die Staats- und Regierungschefs der EU, diese zu billigen. In ihrer Mitteilung plädiert sie für ein Aufsichtssystem, bei dem die Kontrolle auf EU-Ebene verstärkt würde, die nationalen Aufsichtsbehörden aber ihre Schlüsselrolle behielten. Auch befürwortet sie den Vorschlag der Gruppe, unter Federführung der EZB eine Frühwarnstelle einzurichten, die Systemrisiken aufdecken und ausschalten soll.

 

 

 März 2009: CEBS bittet um Stellungnahmen zur Finanzberichterstattung
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien für die Finanzberichterstattung (Guidelines on Financial Reporting, FINREP) eingeladen. Die Kommentierungsfrist endet am 10 Juni 2009. CEBS wird am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung in seinen Büroräumen in London abhalten. Die ursprünglichen FINREP waren im Dezember 2005 herausgegeben worden und hatten das Ziel, die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen zu erhöhen, die den verschiedenen Aufsichtsbehörden in der EU eingereicht werden, die Kosteneffizienz der Aufsicht in der EU zu verbessern, die Last der Berichterstattung für Finanzinstitute zu verringern, die grenzübergreifend tätig sind, und ein mögliches Hindernis für die Finanzmarktintegration zu beseitigen. CEBS schlägt vor, FINREP zu ändern, "um die Finanzberichterstattung glatter zu gestalten und einen größeren Grad von Harmonisierung zu erreichen". Die englischsprachige Presseerklärung von CEBS finden Sie hier. Ältere Informationen zu FINREP finden Sie hier.

 

 

 März 2009: CEBS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht mit dem Titel Bewertung der Maßnahmen, die in Bezug auf die im Bewertungsbericht von CEBS vom Juni 2008 genannten Sachverhalte ergriffen wurden veröffentlicht (in englischer Sprache, 251 KB). In diesem neuen Bericht werden die Maßnahmen eingeordnet, die vom IASB und von Banken ergriffen wurden, "um die Bewertung von komplexen und illiquiden Finanzinstrumenten mit dem Ziel zu verbessern, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Banken zu erhöhen". In Bezug auf die vom IASB ergriffenen Maßnahmen werden im Bericht folgende Schlüsse gezogen:
bullet Zuallererst sollte der IASB sich zum Ziel setzen, in weiterem Sinne bewertungsbezogene Themen wie beispielsweise die Feststellung der Wertminderung bei zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten, die Behandlung von Gewinnen am Tag 1 und die Bestimmung der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos und damit zusammenhängende Angaben zu adressieren.
bullet Der IASB sollte weiterhin bestimmte Aspekte der Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung klarstellen.
bullet Klarstellungen sollten außerdem hinsichtlich aller Aspekte der Umklassifizierung von Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die eingebettete Derivate enthalten.
CEBS beabsichtigt, die vorläufigen Abschlüsse der europäischen Banken für 2008 zu prüfen und bis Ende März 2009 einen Bericht zur Transparenz der Rechnungslegung und der Sachgerechtigkeit der Angaben zu veröffentlichen.

 

 März 2009: Europäischer Rat nimmt Stellung zu IFRS und IASB
Der Europäische Rat (die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Präsident der Kommission) sind am 19. und 20. März 2009 in Brüssel zu einer Sitzung zusammengekommen. In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung (62 KB) ist folgende Stellungnahme zu den IFRS und dem IASB enthalten:
Das Ausmaß und die tieferen Ursachen der andauernden weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind ein Beleg dafür, dass das globale makroökonomische Management der Finanzmärkte und der für sie geltende rechtliche Rahmen neu gestaltet werden müssen. Auf nationaler Ebene, in der EU und weltweit müssen die Aufsichtsvorschriften verschärft sowie die Vorkehrungen für das Krisenmanagement und der Aufsichtsrahmen verbessert werden. Vorschriften für den Finanzsektor sollten die Wirtschaftszyklen abschwächen und nicht verstärken. Der Europäische Rat drängt daher das Forum für Finanzmarktstabilität (FSF), den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Kommission, ihre Arbeiten zu beschleunigen und rasch geeignete Empfehlungen zu unterbreiten. Dies sollte durch eine überzeugende Initiative der Europäischen Union zur Überprüfung der internationalen Rechnungslegungsstandards ergänzt werden. [...]

Verbesserung der Aufsichtsvorschriften und der Rechnungslegungsstandards, um deren pro-zyklische Auswirkungen abzuschwächen und die Rechenschaftspflicht des International Accounting Standard Board durch eine weitere Reform seiner Leitung und seines Mandats zu verstärken.

März 2009: CEBS sieht keine Verbesserungen bei der Transparenz von Banken
In einer Studie des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) über die Transparenz der Banken über die durch die Finanzmarktkrise bedingten Risikoposition kommt diese zu dem Schluss, dass die 'Angaben, die von 19 Banken in deren letzten Quartalsabschluss 2008 und den vorläufigen Jahresabschlüssen getätigt wurden, keine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Informationen darstellen, die in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wurden'. Es gebe weiterhin 'Verbesserungspotenzial hinsichtlich der qualitativen angaben über die Geschäftsmodelle und die Risikosteuerung. Zudem ergab die Untersucheung, dass quantitative Angaben einer Banken 'irgendwie weniger detailliert waren als zuvor'. Den englischsprachigen Bericht können Sie hier einsehen.

 

 März 2009: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen von IFRS-Entscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine fünfte Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu IFRS-Entscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa. In der fünften Sammlung werden folgende Themen abgedeckt:

bullet Umklassifizierung [Änderung an IAS 39 in Hinblick auf Umklassifizierungen vom Oktober 2008]
bullet Anteilsbasierte Vergütung – Beizulegender Zeitwert von Aktienkaufprogrammen für Mitarbeiter
bullet Konsolidierung und Beherrschung [auch aufgegebene Geschäftsbereiche]
bullet Beherrschung durch Vereinbarung
bullet Unternehmenszusammenschlüsse – Umgekehrter Unternehmenserwerb
bullet Eigenkapitalinstrumente [von Minderheiten gehaltene Put-Optionen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten]
bullet Eigenkapitalinstrumente, Vorzugsaktien [Hinwegsetzung aufgrund Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes zurückgewiesen]

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (März 2009, 221 KB)
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Dezember 2008, 216 KB)
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Mai 2008, 173 KB)
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Dezember 2007, 175 KB)
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (April 2007, 49 KB)

 

 

März 2009: Übernahme von IFRIC 12
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. März 2009 die Verordnung (EG) Nr. 254/2009 (78 KB) der Kommission vom 25. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen wird IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen übernommen. Bei der Übernahme wurde das verpflichtende Datum der erstmaligen Anwendung von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen auf das erste Bilanzjahr eines Unternehmens, das nach dem 29. März 2009 beginnt, geändert. Eine frühere Anwendung ist zulässig.


April 2009: Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) – ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) – hat ein Schreiben an Charlie McCreevy, den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge' und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht. In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
bullet Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und
bullet Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu liefern.

Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."

Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.


April 2009: EU-Finanzminister fordern IASB auf, die jüngsten Fair-Value-Entscheidungen des FASB zu übernehmen
Als Ergebnis ihres informellen Treffens in Prag am 3. und 4. April 2009 haben die EU-Finanzminister und Zentralbankgouverneure eine Verlautbarung veröffentlicht, in der der IASB aufgefordert wird, die Schlussfolgerungen zur Fair-Value-Bewertung in illiquiden Märkten und zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die letzte Woche vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB verabschiedet worden waren, zu übernehmen. In unserer Nachricht vom 3. April 2009 haben wir die FASB-Entscheidungen erläutert. Die Verlautbarung der Minister in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB); nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.
Der US-amerikanische Standardsetzer ist dabei, neue Bilanzierungsregeln einzuführen, die das Ziel haben, Vermögenswerte in illiquiden Märkten, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, zu bewerten. Dies könnte den US-amerikanischen Finanzinstituten sehr viel mehr Flexibilität einräumen, wenn sie von der Verwendung von Preisen aus Notverkäufen unter diesen Umständen Abstand nehmen wollen. Es wurden außerdem Änderungen an den bestehenden Wertminderungsregeln nach US-GAAP vorgeschlagen. Diese Änderungen könnten zu einer bedeutenden Abweichung in der internationalen bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten führen.

Die Minister fordern deshalb den IASB auf, eng mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um sich dieser Sachverhalte sofort anzunehmen, mit dem Ziel, eine gleichwertige Behandlung und Anwendung der entsprechenden Standards in den IFRS und den US-GAAP zu erreichen. Damit würde das Risiko gemindert, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen.



April 2009: Finanzberichterstattung in einer sich wandelnden Welt
Die Europäische Kommission veranstaltet eine Konferenz zum Thema Financial Reporting in einer sich wandelnden Welt in Brüssel am 7. und 8. Mai 2009. Die Konferenz wird sich mit einer breiten Palette von Rechnungslegungsfragen sowohl aus politischer als auch aus fachlicher Sicht befassen, sowohl kurz- als auch langfristige Fragen. Der erste Tag konzentriert sich auf allgemeine politische Themen bezüglich der Finanzberichterstattung. Der zweite Tag wird sich mit Fragen beschäftigen, die vor allem durch die Finanzkrise relevant geworden sind, wie Prozyklizität von Abschlüssen und mögliche Abhilfen, zum Beispiel dynamische Risikovorsorge. Die Konferenz schließt mit einer Diskussion über mögliche Themen für die künftige Ausrichtung der Rechnungslegung, die auch mit einer weitergehenden Debatte zu Corporate Governance verknüpft sind. Das Programm der Konferenz, auf der unter anderem Charlie McCreevy (EU Kommission), John Smith (IASB), Julie Erhardt (SEC) und Mauro Grande (EZB) vortragen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.


April 2009: Neue Verordnung über Ratingagenturen

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission verabschiedet. Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:

bullet Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen.
bullet Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen.
bullet Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen.

Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.

 

 

Mai 2009: Anwendung der IFRS in den Abschlüssen 2006 in der EU

Die Kommissionsdienststellen haben einen in ihrem Auftrag erstellten Bericht über die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) in der EU im Jahr 2006 vorgelegt. Ziel und Zweck des Berichts ist es, der Europäischen Kommission eine allgemeine Analyse der Anwendung der IFRS in der EU im Jahr 2006 an die Hand zu geben, damit die Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen die Entwicklungen in Bezug auf die Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden bei den unter die IAS-Verordnung fallenden Unternehmen in der EU insbesondere im Vergleich zum ersten Jahr der IFRS-Anwendung (2005) verfolgen können. In dem Bericht werden unter anderem folgende Schlussfolgerungen gezogen:

bullet Die Anwendung der IFRS hilft dem Ziel einer verbesserten Vergleichbarkeit.
bullet Die geprüften Angaben zeigen verstärkte Bemühungen von Erstellern und Prüfern.
bullet Sachverhalte in Bezug auf Standardsetzung, Übernahme und Durchsetzung:
bullet Allgemeine Durchsetzungsfragen sollten adressiert werden, um Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Der Grad der Durchsetzung weicht in den einzelnen Mitgliedstaaten noch vorneinander ab.
bullet Wenige Unternehmen wenden neue Standards vorzeitig an. Das scheint darauf hinzudeuten, dass die meisten Ersteller nicht der Meinung sind, dass ihnen Schaden daraus erwächst, auf die vollständige Übernahme durch die EU-Kommission zu warten.
bullet Eine Reihe von standardspezifischen Fragen muss entweder aus Standardsetzungs- oder aus Standarddurchsetzungsperspektive noch erörtert werden. [Im Bericht werden verschiedenen Einzelpunkte aufgeführt.]
bullet Es gibt eine Nachfrage nach Ausweitung der IFRS-Anwendung.

Auf der Internetseite der Generaldirektion Binnenmarkt stehen Ihnen sowohl der Bericht (5.964 KB) als auch eine Zusammenfassung (180 KB) in englischer Sprache zur Verfügung.

 

 

Mai 2009: Kommissar McCreevy äußert sich zu IFRS und IASB
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, widmete sich in seiner Ansprache als Hauptredner auf der gestrigen EU-Konferenz zur Rechnungslegung in einer sich ändernden Welt in Brüssel einer Reihe von Themen in Bezug auf die IFRS und den IASB. Er verwies auf die Vorteile der IFRS für Europa und forderte Länder, die die IFRS noch nicht eingeführt haben (einschließlich der USA), auf, den Schritt zu wagen. Er nannte jüngste Fortschritte bei der Verbesserung der Führungsstruktur der IASCF aber gab an, dass weitere Aktivitäten in Bezug auf die geografische Zusammensetzung des IASB, den Konsultationsprozess und die Ausgewogenheit des Boards im Hinblick auf Mitglieder mit mehr praktischer Erfahrung notwendig seien. Er forderte den IASB auf, die Arbeiten zu Sachverhalten, die als Ergebnis der Finanzmarktkrise identifiziert worden seien, zu beschleunigen. Die schließe die Bewertung zum beizulegende Zeitwert, die Anpassung der IASB-Wertminderungsregelungen an diejenigen in den Vereinigten Staaten und Rückstellungen für Kreditverluste ein. Die vollständige Rede McCreevys in englischer Sprache finden Sie hier (72 KB).

 

 

Mai 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Fassung der 53. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer die Beiträge Wichtige Fortschritte bei Rechnungslegungsvorschriften der EU und Die Kapitalmärkte müssen offen bleiben, damit sich die Wirtschaftskrise nicht weiter vertieft sein.


Mai 2009: 54. Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die englische Fassung der 54. Ausgabe der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer vier Interviews mit David Wright, dem stellvertretenden Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise sein.

 

 

 Mai 2009: Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen
Die europäische Binnenmarktkommission hat die drei neuen Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) bekannt gegeben. SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Am 15. Mai 2009 wurden Rien van Hoepen, Bernard Raffournier und Mari Paananen als neue Mitglieder ernannt.

 

 

Mai 2009: Europäische Studie zum Informationsbedarf der Anwender

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gemeinsam mit den französischen Standardsetzer (Conseil National de la Comptabilité, CNC) einen Bericht über eine jüngst durchgeführte Studie über den Informationsbedarf der Anwender von Abschlüssen veröffentlicht. 32 Anwenderorganisationen in 10 Ländern nahmen an der Studie teil. Die Anwender waren fast einhellig der Meinung, dass Abschlüsse und Lageberichte die nützlichsten Quellen für Finanzinformationen sind. Bei den Wünschen nach Verbesserungen gaben die Anwender unter anderem Folgendes an:

bullet mehr Stabilität in den Rechnungslegungsstandards,
bullet verbesserte Vergleichbarkeit,
bullet einfachere Darstellung bei der die wichtigsten Daten und Angaben hervorgehoben werden,
bullet bessere Angaben von Risikomanagementinformationen,
bullet mehr oder bessere zukunftsbezogene Informationen,
bullet mehr Hervorhebung von Wachstums- und Profitentwicklungstrends.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (1.665 KB).

 

 

Juni 2009: Übernahme von IFRIC 16
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. Juni 2009 die Verordnung (EG) Nr. 460/2009 (920 KB) der Kommission vom 4. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb für die Anwendung in Europa übernommen.

 

 

Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung sind heute vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (157 KB)):

Die Minister werden mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt, Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten, einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen. Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz angesehen werden können, zu adressieren, wurde hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen in der internationalen Bilanzierungspraxis für Finanzinstrumente  und möglichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern.

In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (21 KB)):

Der IASB hat wahrgenommen, dass die Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst. Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein, die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit) sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können. Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu erreichen.

[...]

Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist kritisch für das Erreichen globaler Standards und das wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen, ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den IFRS verpflichtet fühlt.

[...]

Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass, wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss. Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark. In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist. Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB, dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.

 

 

Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni

Der Rat der Europäischen Union hat eine Presserklärung zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) am 9. Juni 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im Rahmen der Sitzung hatte es auch einen Austausch mit dem Vorsitzenden des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:

Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder, dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die internationalen Standards, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven Märkten verwendet werden.

 

 

Juni 2009: Übernahme von IAS 27 (geändert) und IFRS 3 (überarbeitet)
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. Juni 2009 die Verordnung (EG) Nr. 494/2009 (905 KB) und 495/2009 (1.068 KB) der Kommission vom 3. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die Anwendung in Europa übernommen.

 

 

Juni 2009: Mögliche Übernahme der ISA in Europa

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in EU-Recht übernommen werden sollen. Einer ebenfalls heute veröffentlichten unabhängigen Studie zufolge würden die Vorteile einer solchen Übernahme die Kosten bei Weitem überwiegen. Alle betroffenen Parteien sind aufgefordert, bis zum 15. September 2009 zur Konsultation Stellung zu nehmen. In der Presseerklärung der Europäischen Kommission heißt es:

Die Anleger verlassen sich bei der Bewertung, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens, in das sie investiert haben, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, auf externe Abschlussprüfer. Diese bewerten die Risiken fehlerhafter Angaben im Jahresabschluss und stellen sicher, dass sie berichtigt oder ausgewiesen werden. Die Qualität einer Abschlussprüfung hängt weitestgehend von den vom Abschlussprüfer verwendeten Berufsstandards ab. Audit-Standards helfen einem Abschlussprüfer beispielsweise dabei, Geschäfte mit Parteien, die mit der Geschäftsführung in Verbindung stehen, oder Betrugsrisiken in Unternehmen aufzudecken und anzugehen. Der „International Auditing and Assurance Standards Board” (IAASB), ein federführendes Gremium der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (IFAC), hat unlängst im Rahmen des Projekts „Clarity” eine umfangreiche Überarbeitung der ISA durchgeführt. Die Kommission hält nun den Zeitpunkt für gekommen, im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen zu ermitteln, ob eine Übernahme der ISA auf EU-Ebene für die EU nützlich ist. 2005 wurden die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) in das EU-Recht übernommen, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Um das Vertrauen in die Abschlüsse zu stärken, würde die Kommission die ISA möglicherweise für die Abschlussprüfungen sämtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU übernehmen.

 

 

Juni 2009: Zwei CEBS-Berichte zu Angaben europäischer Banken

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zwei Berichte veröffentlicht, in welchen die Angaben von Banken (a) in deren geprüften 2008er Abschlüssen zu Tätigkeiten und Risikopositionen unter Einfluss der Finanzmarktkrise und (b) nach der Säule 3 des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Marktdisziplin) beurteilt werden.

bullet Beurteilung der Angaben im Abschluss 2008. Die Untersuchung deckt 23 große Banken mit grenzüberschreitendem Geschäft ab. CEBS stellte 'ein signifikanten Anstieg der Angaben im Vergleich zu vorangegangenen Untersuchungen fest [...]. Gleichzeitig notiert CEBS eine Reihe von Gebieten innerhalb der guten Praktiken nach CEBS – im Wesentlichen im Zusammenhang mit bilanzierungsbezogenen Angaben –, auf denen die Angaben weiter verbessert werden könnten, einschließlich der Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Methodologien'. CEBS beabsichtigt, einen Satz hochwertiger Angabeprinzipien zu entwickeln, um Banken dabei zu helfen, Angaben zu erstellen, die Gebiete oder Tätigkeiten abdecken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern oder belastet sind.
bullet Beurteilung der Angaben nach Säule 3 2008. CEBS untersuchte die Angaben zur Säule 3, die von 25 Banken in Bezug auf das Risikoprofil und die Kapitaladäquanz der Bank zur Verfügung gestellt wurden. CEBS fand dabei heraus, dass 'Banken das Niveau ihrer quantitativen und qualitativen Information hinsichtlich Adressrisiken und Verbriefungen sichtlich erhöht haben; gleichwohl gibt es bestimmte Gebiete, auf denen weitere Fortschritte erzielt werden könnten':
bullet die Zusammensetzung und Eigenschaften der Eigenmittel
bullet die Informationen zum Backtesting bezüglich Adress- und Marktrisiken
bullet die quantitativen Informationen zu Minderungen des Adressrisikos und Bonitätsrisiken der Vertragsparteien
bullet die Granularität der Informationen zu Verbriefungen

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet CEBS-Studie zu den Angaben von Banken im Abschluss 2008
bullet CEBS-Studie zu den Angaben von Banken unter der Säule 3

 

 

Juni 2009: McCreevy äußert sich zur Rechnungslegung und der Finanzmarktkrise
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, äußerte sich am 26. Juni 2009 vor der irischen Wirtschaftsprüferkammer in Dublin zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Die vollständige Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier (36 KB), nachfolgend übersetzen wir für Sie seine Kommentare zur Rechnungslegung.
Wie Sie alle wissen, ist die Rolle der Rechnungslegungsregeln Gegenstand einer hitzigen Debatte geworden. Aber wir sind weiterhin überzeugt, dass das internationale Standardsetzungssystem die beste Lösung ist. Und dies ist nicht nur eine europäische Sichtweise. Dies ist auch die Ansicht der G-20. Rechnungslegungsregeln haben die Krise nicht ausgelöst, aber ist es fair zu fragen, ob sie sie verstärkt haben? Wir müssen uns ansehen, was geschehen ist, und prüfen, ob die Regeln angepasst werden müssen, um die Finanzstabilität zu stärken. Es freut mich, dass der IASB nun doch beabsichtigt, die grundlegende Überarbeitung von IAS 39 bis Ende des Jahres abzuschließen. Das ist ein ehrgeiziger Plan für einen so komplexen Standard. Ich weiß, dass es viele Finanzinstitute in der EU gibt, die die Überarbeitung der Wertminderungsregeln für die Bilanzen zum Ende des Jahres zur Verfügung haben wollen. Die ECOFIN-Minister haben in dieser Hinsicht ihre Absichten deutlich gemacht.

 

 

Juli 2009: Vorgeschlagene Änderungen am Europäischen Bankenrecht

Einige Aspekte der Überarbeitungen seitens der Europäischen Kommission an der Richtlinie betreffend die Kapitalanforderungen von Finanzinstitute mögen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Unter anderem wird in dem Vorschlag der Ruf nach strikteren Pflichten zur Offenlegung des Risikoniveaus laut, denen Banken in Verbriefungen im Handels- und Bankbuch ausgesetzt sind. Es würde ferner klargestellt, dass die Vorschriften zur vorsichtigen Bewertung in den bestehenden Richtlinien auf alle Instrumente angewendet werden sollten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder Bankbuch der Institute stehen. In dem Vorschlag wird zugestanden, dass es Unterschiede in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Zwecke geben mag: "Wo die Anwendung der vorsichtigen Bewertung zu einem niedrigeren Buchwert als gegenwärtig in der Bilanzierung angesetzt führen würde, ist der absolute Unterschiedsbetrag von den Eigenmitteln abzuziehen." Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die neuen Vorschriften bis Ende 2010 übernommen haben. Weiterführende Informationen:

bullet Vorgeschlagene Richtlinie (in englischer Sprache, 151 KB)
bullet Presseerklärung (28 KB)
bullet Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission

 

 

Juli 2009: Bericht von CESR zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine Untersuchung über die Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 im Hinblick auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen 2008 von 100 großen Finanzunternehmen der EU abgeschlossen. Die Zielsetzung der Studie bestand darin, (a) zu untersuchen, wie Finanzunternehmen in Europa die Umklassifizierungsänderungen angewendet haben, und (b) zu untersuchen, ob Unternehmen die diesbezüglichen Angabevorschriften in IFRS 7 befolgt haben. Die 100 Unternehmen bestanden aus 22 Finanzunternehmen, die im FTSE Eurotop 100 Index enthalten sind und 78 anderen Finanzunternehmen in Europa. CESR fand dabei Folgendes heraus:

bullet 61% aller untersuchten Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung.
bullet 68% der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung, verglichen mit nur 36% im Zwischenabschluss für das dritte Quartal 2008.
bullet Die Auswirkung der Umklassifizierung wirkte sich positiv auf das Ergebnis und auf das sonstige Gesamtergebnis aus. Falls man keine Umklassifizierung vorgenommen hätte, wäre der Gesamtbetrag des in der GuV und im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesenen Ergebnisses 28 Mrd. Euro niedriger als die tatsächlich berichteten Zahlen.
bullet eine unsachgemäße Befolgung der Angabevorschriften in IFRS 7, wenn eine Umklassifizierung stattgefunden hat:
bullet 40% aller untersuchten Unternehmen (und etwa ein Drittel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Erfolg aus dem umklassifizierten finanziellen Vermögenswerts vor der Umklassifizierung nicht an (ob dieser erfolgswirksam oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde; IFRS 7.12A(d)).
bullet Etwa die Hälfte aller untersuchten Unternehmen (und ungefähr ein Viertel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Effektivzinssatz und die erwarteten Beträge der Zahlungsströme nicht an, die man noch zu erlangen erwartet (IFRS 7.12A(f)).
Im Bericht äußert sich CESR besorgt über den Mangel an Angaben.

CESR plant, andere Aspekte der Anwendung von IFRS 7 im Jahr 2008 im Lichte der Finanzmarktkrise zu überprüfen und erwartet, die Ergebnisse dieser Untersuchung im weiteren Verlauf des Jahres zu veröffentlichen. Die Erklärung von CESR zur Anwendung von und Angaben in Bezug auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).

 

 

Juli 2009: CESRs Überprüfung der Durchsetzung der IFRS in Europa

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Berichte zu einer Selbsteinschätzung und einer Prüfung durch Fachleute (sog. Peer Review) im Hinblick auf die Durchsetzung der IFRS und anderer Finanzangaben (wie denen in Prospekten) durch 29 nationale 'Aufsichten' quer durch Europa veröffentlicht. Die Durchsetzung in Europa wird mit zwei verwandten Standards geregelt: CESR Standard Nr .1 Durchsetzung von Standards zu Finanzinformationen in Europa (März 2003, in englischer Sprache, 151 KB) und CESR Standard Nr. 2 Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen (April 2004, in englischer Sprache, 92 KB). Viele der in Standard Nr. 1 genannten Prinzipien beziehen sich unmittelbar auf die IFRS, einschließlich des beispielhaft genannten Prinzips Nr. 20:

Prinzip Nr. 20

Um die Harmonisierung der Durchsetzungspraxis zu fördern und einen einheitlichen Ansatz der Aufsichten hinsichtlich der Anwendung der IFRS sicherzustellen, wird eine Koordinierung der von den Aufsichten oder anderer, von diesen beliehenen Organe vorher und nachher getroffenen Entscheidungen Platz greifen. Wesentliche kontroverse Bilanzierungssachverhalte werden an die Organe übermittelt, die für das Setzen von Standards oder Interpretationen verantwortlich sind. Von den Aufsichten werden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien zu den IFRS herausgegeben.

CESR für seine Überprüfung für 2009 in zwei Stufen durch:

bullet Zunächst beurteilten die Mitglieder von CESR ihre Anwendung jedes der vier Prinzipien im CESR Standard Nr. 2 selbst, indem sie Fragen beantworteten, die man für jedes Prinzip gegen einen Satz von Bezugspunkten geschaffen hat.
bullet Sodann führte ein mit Fachleuten besetzter Interessenverband, das Review Panel, eine Prüfung durch Fachleute dazu durch, wie die nationalen Aufsichten den Standard angewendet haben.

Unter den Ergebnisse finden sich folgende:

bullet Die Selbsteinschätzung ergab, dass weniger als die Hälfte (45%) der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich in ihrer täglichen Beaufsichtigung anwenden.
bullet Die Prüfung durch Fachleute durch das Review Panel offenbarte, dass etwas weniger als ein Drittel der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich anwendeten und dass deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder von CESR die Prinzipien insgesamt gar nicht angewendet haben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Abschlussbericht zu CESRs Überprüfung der Umsetzung von Standard Nr. 2 durch Fachleute (222 KB)
bullet Bericht von CESR zur Selbsteinschätzung der Umsetzung von Standard Nr. 2 (737 KB)
bullet Presseerklärung von CESR (110 KB)

 

 

Juli 2009: ARC unterstützt die Verabschiedung von fünf IFRS/IFRIC

Auf der gestrigen Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee (ARC) stimmten alle EU-Mitgliedstaaten für eine Verabschiedung der Kommissionsverordnungen für die Anwendung der folgenden Standards in Europa:

bullet IFRIC 9/IAS 39 Eingebettete Derivate
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (geändert)
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Der nächste Schritt für die Übernahme besteht in der Verabschiedung der erforderlichen Verordnungen durch die Kommission.

 

 

Juli 2009: Übernahme von IFRIC 15
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 636/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilen übernommen.

 

 

Juli 2009: EU-initiierte Sitzung interessierter Kreise zur Überarbeitung von IAS 39
Am 22. Juli 2009 fand eine von der Europäischen Kommission initiierte Sitzung von Interessengruppen statt, bei der die Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Ansichten und erste Reaktion in Bezug auf den am 14. Juli 2007 vom IASB veröffentlichten Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten auszutauschen. Nach dem englischsprachigen Ergebnisbericht der Sitzung (13 KB), konnten bei der Komplexität des Themas aufgrund des kurzen Abstands zur Veröffentlichung nur vorläufige Sichtweisen erörtert werden. Die Abwicklung des Projekts in drei Phasen erleichtert nach Ansicht einiger Teilnehmer ebenfalls nicht eine rasche Durchdringung des Themas. Alle Teilnehmer gaben aber an, sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen zu wollen. Eine weitere Sitzung dieser Art, auf der tiefer diskutiert werden kann, wird am 4. September 2009, zehn Tage vor dem Ende der Kommentierungsfrist, stattfinden.

 

 

Juli 2009: Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7. EG-Richtlinien
Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden, weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der englischsprachigen Presseerklärung (13 KB) heißt es:
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden, mehr Zeit für die Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung durchzuführen. Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr nicht mehr erscheinen.

 

 

Juli 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 54. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1.116 KB). Unter anderem sind vier Interviews enthalten, in denen sich David Wright, der derzeitige stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise äußert.

 

 

August 2009: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den sechsten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im sechsten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:

bullet Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten
bullet Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
bullet Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
bullet Kapitalflussrechnungen
bullet Klassifizierung und Bewertung geschriebener Verkaufsoptionen auf Minderheitenanteile
bullet Angaben zur Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen in Führungspositionen
bullet Eventualschulden
bullet Angaben zum Aktienkapital

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

bullet sechste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (247 KB) August 2009
bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (221 KB) März 2009
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (216 KB) Dezember 2008
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB) Mai 2008
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB) Dezember 2007
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (49 KB) April 2007

 

 

September 2009: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 824/2009 der Kommission vom 9. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte – Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) in europäisches Recht übernommen.


September 2009: EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 839/2009 der Kommission vom 15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen.


September 2009: Europäische Konferenz zu Derivaten und der Finanzmarktkrise
Am 25. September 2009 lädt die Europäische Kommission Industrievertreter, Wissenschaftler und hochrangige Vertreter der europäischen und US-amerikanischen Finanzaufsichten ein, um gemeinsam neue Ansätze in Bezug auf Derivate zu erörtern. Die Konferenz wird den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre Ansichten und Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise vorzustellen. Sie stellt das Ende der öffentlichen Konsultationsphase zu Derivaten dar, die von der EU-Kommission am 3. Juli 2009 eröffnet worden war. Die Ergebnisse dieser Konsultation und der Konferenz werden in die Schlussfolgerungen einfließen, die die Kommission bis Ende Oktober veröffentlichen wird. Die Konferenz steht Beobachtern der Presse offen. Die Tagesordnung der Konferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

September 2009: Stellungnahme der EU-Kommission zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten
Die Europäische Kommission hat gegenüber dem IASB Stellung genommen bezüglich dessen Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung. Neben Bedenken im Hinblick auf einige Aspekte, die Bestandteil des Entwurfs sind, kritisiert die EU-Kommission insbesondere, dass viele Forderungen, die seit längerem bestehen, nicht im Entwurf behandelt werden. Dies gelte insbesondere für die Wertminderung von Schuldtiteln, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (327 KB).


September 2009: Schreiben der EU für den G-20-Gipfel bezieht sich auf IFRS
Die Europäische Kommission hat im Umfeld des demnächst stattfindenden Gipfels der Führer der G-20 ein Memorandum mit dem Titel Europäische Kommission fordert eine gemeinsame EU-Position beim G-20-Gipfel in Pittsburgh herausgegeben (in englischer Sprache, 21 KB). (PDF 21k). In Bezug auf IASB-bezogene Themen hält die Kommission folgendes fest:
Die EU sollte auch eine erneute Selbstverpflichtung der G-20 zu erreichen suchen, das Tempo der Übernahme von Rechnungslegungsstandards und der Einführung durch bisher nicht kooperierende Rechtskreise zu erhöhen. Es ist unabdingbar, dass sich der IASB eine angemessene Reform der Bilanzierungsregeln liefert, um sicherzustellen, dass Bedenken in Bezug auf die Finanzstabilität vollständig berücksichtigt werden, um die Prozyklizität im System zu verringern. Konvergenz auf hochwertige Rechnungslegungsstandards bleibt höchste Priorität in der EU; dies gilt insbesondere für Finanzinstrumente. Die EU muss sich sich daher einer starken politischen Verpflichtung auf eine ausgewogene Konvergenz auf hochwertige Standards nicht später als 2010 versichern. In Bezug auf nicht kooperierende Rechtskreise sollte ein Fahrplan vereinbart werden, um die Arbeit abzuschließen, und dieser sollte Meilensteine enthalten, um die Einhaltung überprüfen zu können.

 

 

September 2009: Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von EFRAG
Mit Beschluss vom 21. September 2009 hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli. Pedro Solbes Mira, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009 ebenfalls von der EU-Kommission nominiert worden.

 

 

September 2009: Vorgeschlagene Reform der Finanzaufsicht in Europa

Die Europäische Kommission hat Legislativvorschläge verabschiedet, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschläge sind dazu gedacht

bullet die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken,
bullet die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen,
bullet Systemrisiken frühzeitig zu erkennen,
bullet in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und
bullet Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen.

In der zughörigen Presseerklärung heißt es: "Die derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach wie vor national organisiert ist." Die Legislativvorschläge gehen diese Schwächen an. Im Einzelnen schaffen sie:

bullet einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung;
bullet ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Mikroaufsicht“), ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten. Geplant sind:
bullet eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA),
bullet eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und
bullet eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).

Eine genaue Darstellung der Legislativvorschläge finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (25 KB). Sie werden von den bestehenden drei EU-Finanzaufsichtsorgangen CESR, CEBS und CEIOPS unterstützt, die durch die drei neuen Behörden ersetzt würden. Die gemeinsame Presserklärung der drei Organe finden Sie hier (in englischer Sprache, 44 KB). Die Kommission drängt auf rasche Verabschiedung durch den Rat und das Parlament, damit die neuen Struktur 2010 ihre Arbeit aufnehmen kann.

 

 

September 2009: IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON
Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board, traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben. Er widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden Sie hier (27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden

Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen.

Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß, dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen, dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am 28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt aufgenommen worden sind.

Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften noch zu verschärfen.

Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten ist, herausgegeben.

 

 

September 2009: EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009 ist der Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung veröffentlicht worden. Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen, diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung und Abschlussprüfung beitragen.

Artikel 2

Ziele

(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

[...]

Artikel 9

Finanzbestimmungen

(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten, die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens 13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als 12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als 11 250 000 EUR betragen.

[...]

Artikel 14

Bewertung

(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.

In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.

Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den 31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.

 

 

Oktober 2009: CEBS berät über Bankangaben

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Angabeleitlinien vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, Finanzinstitutionen dabei zu helfen, ihre Risikoangabe als Folge der Finanzmarktkrise zu verbessern. Die Angabeleitlinien sind in drei verschiedene Teile untergliedert, in denen Folgendes abgehandelt wird:

bullet allgemeine Prinzipien, die auf qualitativ hochwertige Angaben Anwendung finden sollen
bullet Prinzipien, die den Inhalt der Angaben zu unter Stress stehenden Gebieten oder Tätigkeiten regeln, insbesondere Geschäftsmodelle, Auswirkungen auf Ergebnisse und Risikopositionen, Auswirkungen auf die Vermögenslage, das Risikomanagement und sensible Bilanzierungssachverhalte
bullet Leitlinien zu Ausweisaspekten von Angaben

Im Hinblick auf die sensiblen Bilanzierungssachverhalte wird in den vorgeschlagenen Angabeleitlinien ausgeführt:

11. Finanzinstitutionen sollten so spezifisch wie möglich im Hinblick auf sensible Bilanzierungssachverhalte. Die Angaben sollten Folgendes abdecken:
bullet eine angemessene Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten von besonderer Relevanz sind;
bullet Details der maßgeblichen Änderungen, sofern einschlägig; sowie
bullet detaillierte Informationen dazu, wo in erheblichem Maße Ermessen ausgeübt wurde.

Finanzinstitutionen werden ermuntert, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervorzuheben, die von besonderer Bedeutung für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten sind. Solche Beschreibungen sind dann am wertvollsten, wenn sie auf die Besonderheiten der Situationen abstellen, denen die Institution ausgesetzt ist, statt nur allgemeine Beschreibungen zu wiederholen.

Vor allem in turbulenten Zeiten, wenn das Marktvertrauen ins Wanken gerät, sind klare Informationen zum Ermessen der Geschäftsleitung mit Auswirkungen auf die Bilanzzahlen von größter Bedeutung, weil diese die im Abschluss angesetzten Beträge erheblich beeinflussen können. Zum Beispiel ist Ermessen erforderlich bei beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (v.a. bei der Verwendung von Modellbewertungen), Wertminderungen von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten sowie leistungsorientierten Pensionsplänen.

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten. CEBS beabsichtigt, im Januar 2010 eine öffentliche Anhörung in London abzuhalten, zu der die überwachten Institutionen und andere Marktteilnehmer eingeladen werden, um ihre Sichtweisen darzustellen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Konsultationspapier von CEBS (110 KB)
bullet Presseerklärung von CEBS

 

 

Oktober 2009: Ergebnisse der Konsultation von 2009 zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse der Konsultation von 2009 zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in einem zusammenfassenden Bericht zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 302 KB). Die Konsultation diente der Aufbringung von Sachverhalten in Bezug auf die Modernisierung und Vereinfachung der Bilanzrichtlinien. Sie wurde von allen Stellungnehmenden ausdrücklich begrüßt. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten wurden, beinhalteten:

bullet Struktur der Richtlinien
bullet Allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung
bullet Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen
bullet welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten
bullet Elektronische Einreichungen
bullet Aussehen der Abschlussbestandteile
bullet Anhang
bullet Bewertungssachverhalte
bullet Konsolidierungsvorschriften

 

 

Oktober 2009: Weitere Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht
Um die Finanzaufsicht in Europa weiter zu stärken, hat die Europäische Kommission gestern ergänzende Legislativvorschläge angenommen. Nach dem am 23. September 2009 gebilligten Legislativpaket zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa, in dem u.a. die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems mit drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vorgesehen ist (s. unsere Nachricht vom 24. September 2009), schlägt die Kommission nun gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien vor, die eine reibungslose Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der Behörden genau festgelegt und diesen die Möglichkeit gegeben werden, Entwürfe technischer Standards zu erarbeiten, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen und den Austausch der bei der Einzelaufsicht gewonnenen Informationen zu erleichtern und so ein stärker harmonisiertes Regelwerk zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in der deutschsprachigen Presseerklärung der Kommission (24 KB).

 

 

November 2009: CESR findet Nichteinhaltung von IFRS-Angabepflichten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und Versicherungen geprüft, darunter 22 Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden. CESR kam zu dem Ergebnis, dass " in manchen Bereichen ein bedeutender Anteil der europäischen Finanzinstitute die verpflichtenden Angaben in Bezug auf Finanzinstrumente nicht leistet". Beispiele der Nichteinhaltung beinhalten die Angabe der Bewertungsmethode und Angaben zu Beziehungen mit Zweckgesellschaften. Die Ergebnisse von CESR werden in einem Bericht vorgestellt, der den Titel Application of Disclosure Requirements Related to Financial Instruments in the 2008 Financial Statements trägt. In dem Bericht wird festgehalten, dass "CESR einen höheren Grad der Einhaltung verpflichtender Vorschriften erwartet hätte, insbesondere vor dem Hintergrund der Marktbedingungen, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 und Anfang 2009 gegeben waren". Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Bericht von CESR über die Prüfung der Einhaltung der Angabepflichten (270 KB)
bullet Presseerklärung von CESR (158 KB)

 

 

November 2009: Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 in Europa

Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben an ein Schreiben an die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für EFRAGs vorläufigen Beschluss, die Übernahme der neuen IASB-Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die der IASB in Kürze als IFRS 9 Finanzinstrumente freigeben wird, für eine Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen, zum Ausdruck bringen. EFRAGs vorläufige Sichtweise und das Schreiben von Deloitte an EFRAG basieren auf dem nahezu endgültigen Entwurf von IFRS 9, der bereits auf der Internetseite des IASB eingestellt wurde. Unser Schreiben an EFRAG können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 37 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 für eine Anwendung in der Europäischen Union und glauben, dass eine Übernahme des IFRS im europäischen Interesse ist. Wir sind der Ansicht, dass es für Europa wichtig ist, IFRS 9 zu übernehmen, um eine klare und eindeutige Botschaft der Unterstützung für ein gemischtes Bewertungsmodell für Finanzinstrumente zu senden, das auf dem Geschäftsmodell basiert, welches in einem Unternehmen zur Anwendung kommt.

Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass der IASB alle Schritte im Rahmen seines Standardsetzungsprozesses bei der Entwicklung dieses IFRS ordnungsgemäß ausgeführt hat. Vor nehmen wir zur Kenntnis und loben den IASB für das Ausmaß an Einbindung der Adressaten, die der IASB zwecks Abschlusses seiner Arbeiten unternommen hat, einschließlich regelmäßiger Sitzungen mit europäischen Institutionen und Aufsichtsbehörden, dem Rat für Wirtschaft und Währung (Economic and Monetary Council, ECOFIN), dem Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten (Economic and Monetary Affairs Committee, ECON) des Europäischen Parlaments sowie der Aufrechterhaltung eines engen Kontakts mit EFRAG und Stabsmitarbeitern der Europäischen Kommission.

 

 

November 2009: Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission veranstaltet am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Konferenz richtet sich an nationale und internationale Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Unternehmen. Ein Diskussionsforum befasst sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine weitere Diskussionsrunde befasst sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission.

 

 

November 2009: Wir ermutigen die EU hinsichtlich der Übernahme von IFRS 9
In einem Brief an die Europäische Kommission (in englischer Sprache, 64 KB) hat Deloitte Touche Tohmatsu die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten für die Anwendung in Europa empfohlen. Wir hatten schon früher eine ähnliche Empfehlung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ausgesprochen und deren Entwurf einer Übernahmeempfehlung gegenüber der Kommission unterstützt (siehe unsere Nachricht vom 8. November 2009).

 

 

November 2009: DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung aus. In der Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat, die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (60 KB).

 

 

November 2009: Übernahmeprozess von IFRS 9 in Europa vorläufig gestoppt
Am 2. November 2009 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten. Der Standard wurde heute vom IASB herausgegeben (weitere Informationen). Der Aufsichtsrat hatte zugestimmt, dass die Entscheidung über die Übernahme von IFRS 9 einem beschleunigten Konsultationsprozess unterworfen werden dürfe, damit IFRS 9 europäischen Unternehmen gegebenenfalls noch für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung stehen würde. Heute wurde jedoch entschieden, dass mehr Zeit notwendig sei, um die Ergebnisse des IASB-Projekts zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu erwägen. Deshalb hat EFRAG entschieden, die Übernahmeempfehlung nicht zu finalisieren. EFRAG erwägt derzeit, wie man in Bezug auf die Übernahme des Gesamtpakets der Standards fortfahren will, die IAS 39 ersetzen sollen. Zu der heutigen Entscheidung hat EFRAG eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben. Die TEG-Sitzung, die für den 16. November 2009 angesetzt wurde und der Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 9 galt, wurde abgesagt.

 

 

November 2009: Aktuelles zur IFRS-Übernahme in Europa

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union:

bullet Jährliche Verbesserungen 2007-2009
bullet Änderungen an IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
bullet Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe

Der Ausschuss entschied zudem, seine Beratungen zur Übernahme von IFRS 9 zu vertagen. EFRAG hat seinen Übernahmestatusbericht um die Empfehlungen aus der ARC-Sitzung aktualisiert. Den Übernahmestatusbericht vom 13. November 2009 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 120 KB).

 

 

November 2009: Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an den IASB zu IFRS 9
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das Schreiben des Stabs der Kommission können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird – selbst wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen.

 

 

November 2009: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU

Die Europäische Kommission hat gestern ein Konsultationspapier zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) veröffentlicht. Zielsetzung der Konsultation ist die Einholung der Auffassungen zum IFRS für KMU innerhalb der EU. Die Kommission ist insbesondere an Stellungnahmen von Abschlussnutzern wie Banken, Investoren und anderen Geschäftspartnern interessiert. Stellungnahmen werden bis zum 12. März 2010 erbeten. Nach Aussage der Kommission sollen die Stellungnahmen der Kommission bei der derzeitigen Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien helfen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Konsultationspapier (63 KB)
bullet Fragebogen zum Konsultationspapier (105 KB)

Deutsche und französische Fassungen der Dokumente sollen Ende November zur Verfügung stehen.

 

 

November 2009: "Europas Entscheidung mindert die Transparenz"
Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung des ICAS in englischer Sprache finden Sie hier.

 

 

November 2009: Austausch zwischen der IASCF und der EU-Kommission zu IFRS 9

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres aufzuschieben, zur Verfügung.

bullet Im Schreiben der Treuhänder heißt es: "Sie können nichts Anderes erwarten, als dass die Treuhänder überrascht und enttäuscht sind im Hinblick auf den Aufschub. Wir würdigen jedoch die Tatsache, dass der Kommission sich weiter den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet fühlt. Wir erkennen die Unterstützung zusagende Verlautbarung an, die Ihre Geschäftsstellen in Hinblick auf die IFRS nach der Verkündigung veröffentlicht hat, und nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung hinsichtlich der zeitlichen Abfolge keinen vorzeitigen Schluss bezüglich der endgültigen Übernahme von IFRS 9 darstellt."
bullet In der Antwort der Kommission heißt es: "Die europäische Kommission fühlt sich weiter uneingeschränkt den IFRS und einem einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Darüber hinaus unterstützen die europäischen Interessengruppen einstimmig den allgemeinen Ansatz, der vom IASB in IFRS 9 verwendet wird und der auf einem Bewertungsmodell mit gemischten Attributen beruht. Die Entscheidung, IFRS 9 zu diesem Zeitpunkt keinem beschleunigten Übernahmeverfahren zu unterziehen, spiegelt die veränderten Wirtschaftsaussichten und Markterholungen wider."

Die Briefe in voller Länge:

bullet Brief der Treuhänder an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 156 KB)
bullet Antwort der EU-Kommission (in englischer Sprache, 47 KB)

 

 

November 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. November 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1136/2009 der Kommission vom 25. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die die vom IASB im November 2008 veröffentlichte Neustrukturierung von IFRS 1 darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen.

 

 

November 2009: Übernahme von IFRIC 17 durch die EU
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27. November 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1142/2009 der Kommission vom 26. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer übernommen.

 

 

November 2009: Michel Barnier wird neuer EU-Binnenmarktkommissar
José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, hat bekannt gegeben, dass der Franzose Michel Barnier nächster EU-Kommissar für das Ressort Binnenmarkt und Dienstleistungen wird und in diesem Amt Charlie McCreevy folgt. In den Verantwortungsbereich des Binnenmarktkommissars fallen Politik und Aufsicht von Bilanzierungs- und Prüfungsangelegenheiten in der Europäischen Union, einschließlich der Beziehungen zwischen den Kommission und dem IASB. Der Kommissar ist zudem verantwortlich für die Beaufsichtigung des Marktes für Finanzdienstleistungen und die Regulierung der Banken. Der 58-jährige Barnier ist derzeit Mitglied des Europaparlaments und hatte verschiedene politische Positionen in Frankreich inne; so war er Mitglied in der französischen Nationalversammlung, Minister für Umweltfragen, Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Außenminister sowie Minister für Landwirtschaft und Fischereiwesen. Von 1999 bis 2004 diente er als EU-Kommissar für Regionalpolitik in der Kommission von Romano Prodi. Die neue Kommission wird 27 Mitglieder haben, einschließlich Präsident Barroso, eines aus jedem Mitgliedstaat. Er wird das Amt Anfang 2010 übernehmen und es bis 2014 ausüben. Die Presseerklärung der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der neuen Kommission finden Sie hier (132 KB).

 

 

November: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU - Dokumente in deutscher Sprache

Die deutsche Fassung der Dokumente zur Konsultation zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) der Europäischen Kommission stehen nun zur Verfügung.

bullet Konsultationspapier (68 KB)
bullet Fragebogen zum Konsultationspapier (115 KB)

 

 

Dezember 2009: Übernahme von weiteren Änderungen an International Financial Reporting Standards und Interpretationen

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009 folgende Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

bullet die Verordnung (EG) Nr. 1164/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden übernommen wird
bullet die Verordnung (EG) Nr. 1165/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen werden;
bullet die Verordnung (EG) Nr. 1171/2009 der Kommission vom 30. November 2009, mit der Änderungen an IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung übernommen werden.

 

 

Dezember 2009: Die EU wird drei Finanzaufsichtsbehörden einrichten

Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union, der am 2. Dezember 2009 in Brüssel tagte, hat sich auf einen allgemeinen Ansatz hinsichtlich Verordnungsentwürfen geeinigt, mit denen drei neue Behörden für die Aufsicht über Finanzdienstleistungen in Europa eingerichtet würden. Diese wären:

bullet eine Europäische Bankenaufsicht (würde Committee of European Banking Supervisors (CEBS) ersetzen)
bullet eine Europäische Aufsicht für Versicherungen und Berufsrenten (würde Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) ersetzen)
bullet eine Europäische Wertpapier und Marktaufsicht (würde Committee of European Securities Regulators (CESR) ersetzen)

Die Verordnungsentwürfe sind Teil eines Pakets von Vorschlägen für die Reform des europäischen Gesamtkonzepts für die Aufsicht über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise. In dem Konzept sind drei neue europäische Aufsichtsbehörden vorgesehen, die mit einem Netzwerk von Aufsichten in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Verordnungen müssen vom Europaparlament verabschiedet werden. Der Rat hofft, dass die Verordnungen irgendwann im Jahr 2010 verabschiedet werden. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (280 KB). Wir hatten bereits im Januar 2009 über die Pläne und ihre finanzielle Ausgestaltung berichtet.

 

 

Dezember 2009: Die EU und andere IFRS-"Umsetzer" tagen in Paris
Auf einer Konferenz, die vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veranstaltet worden ist, haben sich Wertpapiermarktaufsichten aus 33 mit Vertretern des IASB und Prüfern am 3. und 4. Dezember 2009 in den Räumen von CESR in Paris getroffen, um die Durchsetzung der IFRS zu erörtern. Unter den Teilnehmern befanden sich Mitarbeiter von Wertpapieraufsichten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraume sowie Vertreter von für die Durchsetzung der IFRS verantwortlichen Gremien aus zehn anderen Ländern: Ägypten, Brasilien, China, Indien, Japan, Mexiko, Schweiz, Südafrika, Türkei, und Vereinigte Staaten. Die Teilnehmer tauschten sich sich über ihre Erfahrungen aus, wie Durchsetzungssysteme in den verschiedenen Rechtskreisen eingerichtet wurden, die das Ziel haben, die einheitliche Anwendung der IFRS weltweit zum Schutz der Anleger zu verbessern. Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 173 KB).

 

 

Dezember 2009: Geänderte Leitlinien für die Finanzberichterstattung von CEBS
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung herausgegeben (FINREPrev2). Die Überarbeitung der Leitlinien ist Teil der Bemühungen von CEBS, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die von ihm überwachten Institute glatter und effektiver zu gestalten. CEBS empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Leitlinien verpflichtend zum 1. Januar 2012 in Kraft setzen (die Machtbefugnisse von CEBS beschränken sich derzeit darauf, Empfehlungen auszusprechen). Bei der Veröffentlichung der Leitlinien hieß es von Seiten von CEBS:
Änderungen an den IAS/IFRS. Um unnötige und teure Änderungen an den IT-Systemen zu vermeiden, wird CEBS vereinbarte Änderungen an den IAS/IFRS berücksichtigen, bevor damit begonnen wird, die überarbeiteten FINREP umzusetzen (insbesondere das jüngste IASB-Projekt zur Ersetzung von IAS 39 und die Vorschläge zu IAS 1). Ein dafür abgeordnetes Team, das aus Bilanzierungs- und Berichterstattungsexperten besteht, wird die IASB-Vorschläge überwachen, um die Auswirkungen auf das FINREP-Rahmenkonzept einzuschätzen. Die überarbeiteten Leitlinien für die Finanzberichterstattung werden im weiteren Verlauf geprüft, um Änderungen zu berücksichtigen, die in Zukunft vereinbart werden.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung (FINREPrev2) (414 KB)
bullet Von CEBS entwickelte Templates für FINREPrev2 (150 KB)
bullet CEBS-Presseerklärung
bullet Dokumentation der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen (132 KB)

 

 

Dezember 2009: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den siebten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im siebten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:

bullet Restrukturierung finanzieller Verpflichtungen
bullet Klassifizierung eines Kredits
bullet Ausweis von Finanzinstrumenten
bullet Klassifizierung von Barmitteln und Barmitteläquivalenten
bullet Erlöserfassung
bullet Kundenbindungsprogramme
bullet Segmentberichterstattung
bullet Risikovorsorge und Eventualschulden
bullet Korrektur eines Fehlers
bullet Halbjährliche Konzernkapitalflussrechnungen
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Vorläufige Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen
bullet Kaufpreisallokation bei einem Unternehmenserwerb
bullet Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
bullet Identifizierung des Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss
bullet Portfoliobeurteilung der Wertminderungen von Krediten

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

bullet siebte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (278 KB) Dezember 2009
bullet sechste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (247 KB) August 2009
bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (221 KB) März 2009
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (216 KB) Dezember 2008
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB) Mai 2008
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB) Dezember 2007
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (49 KB) April 2007

 

 

Dezember 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 55. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1.604 KB).

 

 

Dezember 2009: Veröffentlichung der Änderungen an IAS 32 im Amtsblatt der EU

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Dezember 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1293/2009 der Kommission vom 23. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Änderung an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung übernommen.
Gleichzeitig wurde im Amtsblatt vom 23. Dezember 2009 eine Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1274/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die überarbeitete Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007).

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