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Januar 2009: Die meisten Finanzinstitute in der EU haben keine Vermögenswerte umklassifiziert
Einer Studie des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
zufolge haben viele Banken in der Europäischen Union sich bis jetzt dafür entschieden, die Möglichkeit, die der IASB im Oktober 2008
IAS 39 hinzugefügt hatte, nämlich bestimmte Finanzinstrumente aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der
Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren, nicht zu nutzen. CESR untersuchte die Anwendung der Umklassifizierungsänderung
durch Finanzinstitute in der EU in den Zwischenberichten des dritten Quartals und den entsprechenden Lageberichten. Die Studie von CESR
umfasst alle 22 Finanzinstitute des FTSE Eurotop 100 Index und 78 andere Finanzinstitute. Die 100 Unternehmen entstammen 21 EU-Mitgliedstaaten.
Folgende Ergebnisse traten zutage:
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Mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen aus dem Finanzsektor hatten in ihrem Abschluss zum dritten Quartal 2008
keine Finanzinstrumente umklassifiziert. |
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Bei den Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index hatten fast zwei Drittel keine Finanzinstrumente in den entsprechenden Kategorien
umklassifiziert. |
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In dem Bericht nimmt CESR auch Stellung zu einer Frage der Europäischen Kommission nach der Ansicht von CESR hinsichtlich
Bilanzierungsfragen, die über die Umklassifizierung hinausgehen:
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Fair-Value-Option. CESR ist der Meinung, dass es
notwendig sei, "die Auswirkungen der Anwendung der
Fair-Value-Option bald genauer zu untersuchen". Dies schließe
die Frage ein, ob eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
gestattet sein solle, die nach der Fair-Value-Option bewertet
werden. |
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Eingebettete Derivate. CESR begrüßt den neuesten
Entwurf des IASB zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und
ermutigt den IASB und den FASB, zusammenzuarbeiten, um zu
untersuchen, ob weitere Klarstellungen in Bezug auf eingebettete
Derivate benötigt würden. "Darüber hinaus würde CESR empfehlen, dass der IASB Leitlinien zu den Hauptarten der
abgedeckten synthetischen Strukturen zur Verfügung stellt und
angibt, welche Faktoren für die Emittenten wichtig sind, um
festzustellen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt und ob es
wenn getrennt zu bewerten ist. Dies Klarstellung sollte auch
verdeutlichen, dass eingebettet Arten von Finanzgarantien nicht
getrennt bewertet werden müssen." |
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Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Posten. CESR empfiehlt, dass der IASB die Fragen untersucht,
die die Wertminderung von Finanzinstrumenten betreffen, die zur Veräußerung verfügbar sind. |
Im Bericht von CESR wird außerdem empfohlen, dass der IASB Konsultationsprozeduren entwickelt (die auch eine öffentliche Konsultation beinhalten),
die es in seltenen Fällen gestatten würden, "die Standards als Reaktion auf dringende Umstände zu ändern". Den vollständigen Bericht
von CESR in englischer Sprache finden sie
hier (95 KB).
Januar 2009: IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in
Europa übernommen
Die Europäische Union hat die
Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009 der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit
dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des
Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches
Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere
Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als
Eigenkapital auszuweisen.
Januar 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
sowie Verbesserungen der IFRS
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG)
Nr. 69/2009
(71 KB)
und
Nr. 70/2009
(143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27
Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich
geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial
Reporting Standards übernommen.
Januar 2009: EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des Aufsichtsrahmens
für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz
der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die
Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen. In diesen Beschlüssen wird
für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw.
den Versicherungssektor ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein
wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die
Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen
und internationalen Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen
Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können.
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Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden
und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS)
und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und
Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight
Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie
folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):
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2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
| IASCF |
0 |
5,0 |
5,0 |
5,0 |
| EFRAG |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
| PIOB |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
| CESR, CEBS und CEIOPS |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
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Februar 2009: EU-Kommissar unterstützt Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge'
In einer Rede mit dem Titel Finanzmärkte und wirtschaftliche Erholung Wiederherstellung des Vertrauens und Eingehen
auf öffentlich geäußerte Bedenken, die der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, auf der 7.
Jahreskonferenz für Finanzdienstleistungen am 27. Januar 2009 in Brüssel gehalten hatte, erörterte er eine Reihe von Themen mit Bezug zur
aufsichtsrechtlichen Überwachung europäischer Finanzinstitutionen. Er unterbreitete den Vorschlag, dass die Bilanzierungsregeln Banken und
anderen Finanzinstitutionen gestatten sollten, das Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge' anzuwenden, bei dem Wertberichtigungen auf Kredite
auf der Grundlage erwarteter Verluste über die Laufzeit der Kredite bemessen würden statt über tatsächlich eingetretene Verluste bis zum
Stichtag. Sowohl IAS 37 als auch IAS 39 folgen einem Modell der
eingetretenen Verluste (incurred loss model). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Ein Ausschnitt:
| Mit den Bestimmungen zum Kapital der Banken ist auch das Thema Bilanzierungsmethoden verbunden. Wenn diese keine saubere
Grundlage haben, wird es eindeutige Konsequenzen für die Stabilität des angenommenen Niveaus des Bankkapitals selbst geben. Deshalb stimmten
die Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2008 einstimmig für die Änderungen, die von der Kommission an den Bilanzierungsregeln vorgeschlagen wurden
einschließlich weiterer Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und höherer Flexibilität bei der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
aus dem Handelsbuch in das Bankbuch. Abgesehen von diesem Sachverhalt bin ich besorgt über die prozyklischen Elemente, die einen Einfluss auf
das Regime der bankaufsichtlichen Kapitalunterlegung haben, und hier insbesondere beim Thema dynamische Risikovorsorge, die es Banken nach den
alten Bilanzierungsregeln ermöglichte, in guten Zeiten einen Puffer für erwartete Portfoliowertberichtigungen anzulegen, die in Zeiten weniger
erfreulicher wirtschaftlicher Umstände unweigerlich deutlich ansteigen. Die Auffassung, die Bildung dieser Puffer beschneide die Rechte von
Aktionären, ist meines Erachtens blanker Unsinn. |
Februar 2009: EU-Kommissar fordert Reform der Verlustrückstellungen
In einer Rede mit dem Titel 'Die Kreditkrise Der Blick nach vorn' legte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine
Ansichten für die Gründe der gegenwärtigen Probleme an den globalen Finanzmärkten dar. Er nannte zwei Bilanzierungspunkte
Marktwertbilanzierung und das Verbot 'dynamischer Rückstellungen' (Ansatz von erwarteten und nicht erlittenen Kreditausfällen) als
Faktoren, die zu den Problemen der Finanzinstitute in Europa beigetragen hätten. McCreevys vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier (76 KB), nachfolgend haben wir für Sie einen Abschnitt zu Bilanzierung übersetzt:
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Ich wende mich nun den Rechnungslegungsstandards und den Kapitalvorschriften zu. Diese haben die jüngsten Probleme an den Märkten ebenfalls
verschärft, da ihre Regelungen 'prozyklisch' sind. Wenn Marktliquidität so sehr abnimmt wie jetzt, verstärken Verkaufsentscheidungen und Bewertungen, die
auf dem sogenannten 'Marktwert' basieren, die Abwärtsspirale: Sie führen zu weiteren erzwungenen Verkäufen, die wiederum den Fall der Marktpreise
verstärken und beschleunigen. Deswegen habe ich kürzlich Maßnahmen vorangetrieben, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Marktwertbewertung bieten und
die es Unternehmen erleichtern, Vermögenswerte aus ihrem Handels- in das Bankbuch zu übertragen.
Dynamische Rückstellungen haben vielen Banken in der Vergangenheit gut gedient. In diesen Unruhen haben sie den spanischen Banken gut gedient, und ich würde
eine allgemeinere Rückkehr zu ihnen gerne sehen. Ein System, das bedeutende antizyklische Merkmale aufweist und Banken vorschreibt, in guten Zeiten
mehr Kapitalpuffer aufzubauen, die in schlechten Zeiten aufgebraucht werden können, ergibt nicht nur aus der Einzelsichtweise Sinn Reduzierung
des Risikos einer Bankenpleite sondern auch aus der übergeordneten Sichtweise: Es dient dazu, exzessives Wachstum während Boomphasen zu verhindern.
Und es reduziert die Wahrscheinlichkeit, einer stark geschrumpften Kapitalgrundlage in Rezessionszeiten, die dazu führt, dass es bei
den Banken zu einer
Kreditklemme kommt, was wiederum das Greifen angemessener Rettungspakete verhindert.
Idealerweise sollten wir uns international hinsichtlich eines solchen überarbeiteten Systems abstimmen, und ich werde darauf drängen.
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Februar 2009: Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine
Erklärung
herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der
gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten. Ein Ausschnitt:
| Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher
Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch
europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die
durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen
dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung
der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.
Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies
nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der
Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden.
Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien
der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.
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Februar 2009: Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor
veröffentlicht. Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter
Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:
 |
uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme; |
 |
koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien
von Wertpapieren; |
 |
koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen
wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den
Aufsichtsbehörden zu bestätigen; |
 |
Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien; |
 |
angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat; |
 |
angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss; |
 |
Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in
Anspruch nehmen; |
 |
Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre
wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate; |
 |
Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie |
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angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und
unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die
langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden. |
Weitere Informationen:
Februar 2009: Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen
Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von
den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. Um die Erleichterungen nach diesem
Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
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eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000; |
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einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000; |
 |
nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer. |
Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu
erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer
verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien
Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden,
ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den
Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den
Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen.
Weiterführende Informationen:
März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiertDie 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen
zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende
Sachverhalte adressiert:
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wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss |
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wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen
gestärkt werden muss; und |
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wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten. |
Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt.
Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:
| Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen,
sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das
Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise
der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich
ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher
Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips
Grenzen zu setzen. |
Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:
Weiterführende Informationen:
März 2009: EU-Kommission beratschlagt Änderungen an den Bilanzrichtlinien Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien für kleine
und mittelgroße Unternehmen (KMU). Zeitgleich hat die Kommission vorgeschlagen, Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen,
Kleinstunternehmen aus der 4. Richtlinie gänzlich herauszunehmen (siehe unsere
Nachricht vom 26. Februar 2009). Die aktuelle Beratschlagung dient der Aufbringung von Sachverhalten in Bezug auf die
Modernisierung und Vereinfachung der Bilanzrichtlinien. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten werden,
beinhalten:
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Struktur der Richtlinien |
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Allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung |
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Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen |
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welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten |
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Elektronische Einreichungen |
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Aussehen der Abschlussbestandteile |
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Anhang |
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Bewertungssachverhalte |
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Konsolidierungsvorschriften |
Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2009 erbeten. Die Kommission erwartet den Abschluss ihrer Untersuchung der
Stellungnahmen und die Unterbreitung vorgeschlagener Änderungen an den Richtlinien gegenüber dem Europäischen Parlament
bis Ende des Jahres 2009. Sie können das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 561 KB).
März 2009: EU-Kommission leitet Konsultation zur
Finanzmarktaufsicht ein
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Konsultation im Hinblick darauf einzuleiten, wie die
Beaufsichtigung des Finanzdienstleistungssektors verbessert werden kann.
Im Anschluss an den am 25. Februar 2009 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Gruppe
„Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière will die Kommission bis Ende
Mai 2009 eine Mitteilung mit Vorschlägen zur künftigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorlegen,
der im Herbst 2009 konkrete Legislativmaßnahmen folgen sollen. Zuvor soll allerdings den Standpunkten
aller interessierten Kreise Rechnung getragen werden (Kontaktinformationen für die Einreichung von Beiträgen).
| In ihrer für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellten Mitteilung „Impulse für den
Aufschwung in Europa“ vom 4. März 2009 unterstützt die Kommission die von der de Larosière-Gruppe skizzierten
Grundsätze und ersucht die Staats- und Regierungschefs der EU, diese zu billigen. In ihrer Mitteilung plädiert sie für ein
Aufsichtssystem, bei dem die Kontrolle auf EU-Ebene verstärkt würde, die nationalen Aufsichtsbehörden aber ihre Schlüsselrolle
behielten. Auch befürwortet sie den Vorschlag der Gruppe, unter Federführung der EZB eine Frühwarnstelle einzurichten,
die Systemrisiken aufdecken und ausschalten soll. |
März 2009: CEBS bittet um Stellungnahmen zur
Finanzberichterstattung
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS) hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an
den Leitlinien für die Finanzberichterstattung (Guidelines on Financial Reporting, FINREP) eingeladen. Die
Kommentierungsfrist endet am 10 Juni 2009. CEBS wird am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung in seinen Büroräumen in London
abhalten. Die ursprünglichen FINREP waren im Dezember 2005
herausgegeben worden und hatten das Ziel, die Vergleichbarkeit der
Finanzinformationen zu erhöhen, die den verschiedenen
Aufsichtsbehörden in der EU eingereicht werden, die Kosteneffizienz
der Aufsicht in der EU zu verbessern, die Last der Berichterstattung
für Finanzinstitute zu verringern, die grenzübergreifend tätig sind,
und ein mögliches Hindernis für die Finanzmarktintegration zu
beseitigen. CEBS schlägt vor, FINREP zu ändern, "um die
Finanzberichterstattung glatter zu gestalten und einen größeren Grad
von Harmonisierung zu erreichen". Die englischsprachige
Presseerklärung von CEBS
finden Sie hier. Ältere Informationen
zu FINREP finden Sie hier.
März 2009: CEBS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht mit dem Titel
Bewertung der Maßnahmen, die in Bezug auf die im Bewertungsbericht von CEBS vom Juni 2008 genannten Sachverhalte ergriffen wurden
veröffentlicht (in englischer Sprache, 251 KB). In diesem neuen Bericht werden
die Maßnahmen eingeordnet, die vom IASB und von Banken ergriffen wurden, "um die
Bewertung von komplexen und illiquiden Finanzinstrumenten mit dem Ziel zu
verbessern, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Banken zu
erhöhen". In Bezug auf die vom IASB ergriffenen Maßnahmen werden im Bericht
folgende Schlüsse gezogen:
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Zuallererst sollte der IASB sich zum Ziel setzen, in weiterem Sinne bewertungsbezogene Themen wie beispielsweise die Feststellung
der Wertminderung bei zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten, die Behandlung von Gewinnen am Tag 1 und die Bestimmung der Auswirkungen des
eigenen Kreditrisikos und damit zusammenhängende Angaben zu adressieren.
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Der IASB sollte weiterhin bestimmte Aspekte der Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung klarstellen.
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Klarstellungen sollten außerdem hinsichtlich aller Aspekte der Umklassifizierung von Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die
eingebettete Derivate enthalten. |
CEBS beabsichtigt, die vorläufigen Abschlüsse der europäischen Banken für 2008 zu prüfen und bis Ende März 2009 einen Bericht zur Transparenz der
Rechnungslegung und der Sachgerechtigkeit der Angaben zu veröffentlichen.
März 2009: Europäischer Rat nimmt Stellung zu IFRS und IASB
Der Europäische Rat (die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Präsident der Kommission)
sind am 19. und 20. März 2009 in Brüssel zu einer Sitzung zusammengekommen. In den
Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung
(62 KB) ist folgende Stellungnahme zu den IFRS und dem IASB enthalten:
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Das Ausmaß und die tieferen Ursachen der andauernden weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind ein Beleg dafür,
dass das globale makroökonomische Management der Finanzmärkte und der für sie geltende rechtliche Rahmen neu gestaltet
werden müssen. Auf nationaler Ebene, in der EU und weltweit müssen die Aufsichtsvorschriften verschärft sowie die
Vorkehrungen für das Krisenmanagement und der Aufsichtsrahmen verbessert werden. Vorschriften für den Finanzsektor
sollten die Wirtschaftszyklen abschwächen und nicht verstärken. Der Europäische Rat drängt daher das Forum für
Finanzmarktstabilität (FSF), den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Kommission, ihre Arbeiten zu
beschleunigen und rasch geeignete Empfehlungen zu unterbreiten. Dies sollte durch eine überzeugende Initiative der
Europäischen Union zur Überprüfung der internationalen Rechnungslegungsstandards ergänzt werden. [...]
Verbesserung der Aufsichtsvorschriften und der Rechnungslegungsstandards, um deren pro-zyklische Auswirkungen
abzuschwächen und die Rechenschaftspflicht des International Accounting Standard Board durch eine weitere
Reform seiner Leitung und seines Mandats zu verstärken.
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März 2009: CEBS sieht keine Verbesserungen bei der
Transparenz von Banken
In einer Studie des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) über die Transparenz
der Banken über die durch die Finanzmarktkrise bedingten Risikoposition kommt diese zu dem Schluss, dass die 'Angaben, die von 19 Banken in deren
letzten Quartalsabschluss 2008 und den vorläufigen Jahresabschlüssen getätigt wurden, keine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Informationen
darstellen, die in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wurden'. Es gebe weiterhin 'Verbesserungspotenzial hinsichtlich
der qualitativen angaben über die Geschäftsmodelle und die Risikosteuerung. Zudem ergab die Untersucheung, dass quantitative Angaben einer Banken
'irgendwie weniger detailliert waren als zuvor'. Den englischsprachigen Bericht können Sie
hier einsehen.
März 2009: CESR veröffentlicht
Zusammenfassungen von IFRS-Entscheidungen Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine
fünfte Sammlung von
Auszügen aus seiner internen Datenbank zu IFRS-Entscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für
Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als
Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.
In der fünften Sammlung werden folgende Themen abgedeckt:
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Umklassifizierung [Änderung an IAS 39 in Hinblick auf Umklassifizierungen vom Oktober 2008]
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Anteilsbasierte Vergütung Beizulegender Zeitwert von Aktienkaufprogrammen für Mitarbeiter
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Konsolidierung und Beherrschung [auch aufgegebene Geschäftsbereiche]
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Beherrschung durch Vereinbarung
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Unternehmenszusammenschlüsse Umgekehrter Unternehmenserwerb
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Eigenkapitalinstrumente [von Minderheiten gehaltene Put-Optionen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten]
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Eigenkapitalinstrumente, Vorzugsaktien [Hinwegsetzung aufgrund Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes zurückgewiesen] |
Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:
März 2009: Übernahme von IFRIC 12
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. März 2009 die Verordnung (EG) Nr. 254/2009
(78 KB)
der Kommission vom 25. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen wird IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen übernommen.
Bei der Übernahme wurde das verpflichtende Datum der erstmaligen Anwendung von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008
beginnen auf das erste Bilanzjahr eines Unternehmens, das nach dem 29. März 2009 beginnt, geändert. Eine frühere Anwendung
ist zulässig.
April 2009: Berichterstattung für Anleger und
Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten
internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) hat ein Schreiben an Charlie McCreevy,
den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge'
und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht.
In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
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Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das
derzeit in den IFRS verwendet wird und
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Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
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Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von
Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des
Modells der eingetretenen
Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung
bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die
Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen
entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu
liefern.
Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest,
dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für
aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten,
dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch
völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von
Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die
Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von
Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."
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Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE)
eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.
April 2009: EU-Finanzminister fordern IASB auf, die jüngsten
Fair-Value-Entscheidungen des FASB zu übernehmen
Als Ergebnis ihres informellen Treffens in Prag am 3. und 4. April 2009
haben die EU-Finanzminister und Zentralbankgouverneure eine
Verlautbarung veröffentlicht, in der der IASB aufgefordert wird, die
Schlussfolgerungen zur Fair-Value-Bewertung in illiquiden Märkten und
zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die letzte Woche vom
US-amerikanischen Standardsetzer FASB verabschiedet worden waren, zu
übernehmen. In unserer Nachricht vom
3. April 2009 haben wir die FASB-Entscheidungen erläutert. Die
Verlautbarung der Minister in englischer Sprache finden Sie
hier (43 KB); nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.
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Der US-amerikanische Standardsetzer ist dabei, neue
Bilanzierungsregeln einzuführen, die das Ziel haben, Vermögenswerte
in illiquiden Märkten, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, zu
bewerten. Dies könnte den US-amerikanischen Finanzinstituten sehr
viel mehr Flexibilität einräumen, wenn sie von der Verwendung von
Preisen aus Notverkäufen unter diesen Umständen Abstand nehmen
wollen. Es wurden außerdem Änderungen an den bestehenden
Wertminderungsregeln nach US-GAAP vorgeschlagen. Diese Änderungen
könnten zu einer bedeutenden Abweichung in der internationalen
bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten führen.
Die
Minister fordern deshalb den IASB auf, eng mit dem FASB
zusammenzuarbeiten, um sich dieser Sachverhalte sofort anzunehmen,
mit dem Ziel, eine gleichwertige Behandlung und Anwendung der
entsprechenden Standards in den IFRS und den US-GAAP zu erreichen.
Damit würde das Risiko gemindert, dass Wettbewerbsverzerrungen
entstehen. |
April 2009: Finanzberichterstattung in einer sich wandelnden Welt
Die Europäische Kommission veranstaltet eine Konferenz zum Thema Financial Reporting in einer sich wandelnden Welt
in Brüssel am 7. und 8. Mai 2009. Die Konferenz wird sich mit einer breiten Palette von Rechnungslegungsfragen sowohl
aus politischer als auch aus fachlicher Sicht befassen, sowohl kurz- als auch langfristige Fragen. Der erste Tag konzentriert
sich auf allgemeine politische Themen bezüglich der Finanzberichterstattung. Der zweite Tag wird sich mit Fragen beschäftigen,
die vor allem durch die Finanzkrise relevant geworden sind, wie Prozyklizität von Abschlüssen und mögliche Abhilfen,
zum Beispiel dynamische Risikovorsorge. Die Konferenz schließt mit einer Diskussion über mögliche Themen für die künftige
Ausrichtung der Rechnungslegung, die auch mit einer weitergehenden Debatte zu Corporate Governance verknüpft sind. Das Programm der Konferenz,
auf der unter anderem Charlie McCreevy (EU Kommission), John Smith (IASB), Julie Erhardt (SEC) und Mauro Grande (EZB) vortragen,
sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der
Pressemitteilung der EU-Kommission.
April 2009: Neue Verordnung über RatingagenturenEuropäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission
verabschiedet. Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von
Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:
 |
Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen. |
 |
Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen. |
 |
Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen. |
Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen
Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass
die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden
nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser
komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch
unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung
zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie
hier.
Mai 2009: Anwendung der IFRS in den
Abschlüssen 2006 in der EUDie Kommissionsdienststellen haben einen in ihrem Auftrag erstellten Bericht über die Anwendung der Internationalen
Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) in der EU im Jahr 2006 vorgelegt.
Ziel und Zweck des Berichts ist es, der Europäischen Kommission eine allgemeine Analyse der Anwendung der IFRS in der
EU im Jahr 2006 an die Hand zu geben, damit die Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
die Entwicklungen in Bezug auf die Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden bei den unter die IAS-Verordnung
fallenden Unternehmen in der EU insbesondere im Vergleich zum ersten Jahr der IFRS-Anwendung (2005) verfolgen können.
In dem Bericht werden unter anderem folgende Schlussfolgerungen gezogen:
 |
Die Anwendung der IFRS hilft dem Ziel einer verbesserten
Vergleichbarkeit. |
 |
Die geprüften Angaben zeigen verstärkte Bemühungen von
Erstellern und Prüfern. |
 |
Sachverhalte in Bezug auf Standardsetzung, Übernahme und
Durchsetzung:
 |
Allgemeine Durchsetzungsfragen sollten adressiert werden, um Einheitlichkeit und
Vergleichbarkeit zu erhöhen. Der Grad der Durchsetzung weicht in den einzelnen Mitgliedstaaten
noch vorneinander ab. |
 |
Wenige Unternehmen wenden neue Standards vorzeitig an. Das scheint darauf hinzudeuten, dass
die meisten Ersteller nicht der Meinung sind, dass ihnen Schaden daraus erwächst, auf die vollständige
Übernahme durch die EU-Kommission zu warten. |
 |
Eine Reihe von standardspezifischen Fragen muss
entweder aus Standardsetzungs- oder aus
Standarddurchsetzungsperspektive noch erörtert werden.
[Im Bericht werden verschiedenen Einzelpunkte
aufgeführt.] |
|
 |
Es gibt eine Nachfrage nach Ausweitung der
IFRS-Anwendung. |
Auf der Internetseite der Generaldirektion Binnenmarkt stehen Ihnen sowohl
der
Bericht (5.964 KB) als auch eine
Zusammenfassung (180 KB) in englischer Sprache zur
Verfügung.
Mai 2009: Kommissar McCreevy äußert sich zu IFRS und IASB
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen,
widmete sich in seiner Ansprache als Hauptredner auf der gestrigen
EU-Konferenz zur Rechnungslegung in einer sich ändernden Welt in Brüssel
einer Reihe von Themen in Bezug auf die IFRS und den IASB. Er verwies
auf die Vorteile der IFRS für Europa und forderte Länder, die die IFRS
noch nicht eingeführt haben (einschließlich der USA), auf, den Schritt
zu wagen. Er nannte jüngste Fortschritte bei der Verbesserung der
Führungsstruktur der IASCF aber gab an, dass weitere Aktivitäten in
Bezug auf die geografische Zusammensetzung des IASB, den
Konsultationsprozess und die Ausgewogenheit des Boards im Hinblick auf
Mitglieder mit mehr praktischer Erfahrung notwendig seien. Er forderte
den IASB auf, die Arbeiten zu Sachverhalten, die als Ergebnis der
Finanzmarktkrise identifiziert worden seien, zu beschleunigen. Die
schließe die Bewertung zum beizulegende Zeitwert, die Anpassung der
IASB-Wertminderungsregelungen an diejenigen in den Vereinigten Staaten
und Rückstellungen für Kreditverluste ein. Die vollständige Rede
McCreevys in englischer Sprache finden Sie
hier (72 KB).
Mai 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die deutsche Fassung der 53. Ausgabe der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer die Beiträge Wichtige Fortschritte bei
Rechnungslegungsvorschriften der EU und Die Kapitalmärkte müssen offen bleiben, damit
sich die Wirtschaftskrise nicht weiter vertieft sein.
Mai 2009: 54. Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die englische Fassung der 54. Ausgabe der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer vier Interviews
mit David Wright, dem stellvertretenden Generaldirektor der GD
Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise sein. Mai
2009: Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen
Die europäische Binnenmarktkommission hat die drei neuen Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen
(Standards Advice Review Group, SARG) bekannt gegeben. SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS
und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den
IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen,
die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus
Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden.
Am 15. Mai 2009 wurden Rien van Hoepen, Bernard Raffournier und Mari Paananen als neue Mitglieder
ernannt.
Mai 2009: Europäische Studie zum Informationsbedarf der Anwender
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gemeinsam mit den französischen
Standardsetzer (Conseil National de la Comptabilité, CNC) einen Bericht
über eine jüngst durchgeführte Studie über den Informationsbedarf der Anwender
von Abschlüssen veröffentlicht. 32 Anwenderorganisationen in 10 Ländern nahmen
an der Studie teil. Die Anwender waren fast einhellig der Meinung, dass
Abschlüsse und Lageberichte die nützlichsten Quellen für Finanzinformationen
sind. Bei den Wünschen nach Verbesserungen gaben die Anwender unter anderem
Folgendes an:
 |
mehr Stabilität in den Rechnungslegungsstandards,
|
 |
verbesserte Vergleichbarkeit,
|
 |
einfachere Darstellung bei der die wichtigsten Daten und Angaben hervorgehoben werden,
|
 |
bessere Angaben von Risikomanagementinformationen,
|
 |
mehr oder bessere zukunftsbezogene Informationen,
|
 |
mehr Hervorhebung von Wachstums- und Profitentwicklungstrends.
|
Den vollständigen Bericht in englischer Sprache können Sie
hier herunterladen (1.665 KB).
Juni 2009: Übernahme von IFRIC 16
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. Juni 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 460/2009
(920 KB) der Kommission
vom 4. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird
IFRIC 16 Absicherung
einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb
für die Anwendung in Europa übernommen.
Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN
Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende
der Treuhänder der IASC-Stiftung sind heute vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der
Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine
vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den
Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die
forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile
davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die
Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (157 KB)):
| Die Minister werden mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards
Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards
führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten
verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am
3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung
veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert
wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten
zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und
Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu
erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln
unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die
gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken
könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen
Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der
Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt,
Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten,
einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von
Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen.
Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von
Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven
Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz
angesehen werden können, zu adressieren, wurde
hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre
Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen
in der internationalen Bilanzierungspraxis für
Finanzinstrumente und möglichen
Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation
haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen,
und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die
Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der
EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach
Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die
Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards
in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig
neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern. |
In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen
in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der
Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (21 KB)):
| Der IASB hat wahrgenommen, dass die
Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die
Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen
auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten
Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst.
Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin
werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf
die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte
annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der
kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was
wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist
mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der
IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige
Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit
dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf
Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das
bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen
neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das
Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für
dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein,
die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in
Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen
US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen
Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen
wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts
anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit)
sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich
der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf
angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können.
Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB
zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu
erreichen.
[...]
Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in
Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die
Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die
IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen
europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre
Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen
unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer
Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun
über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist
kritisch für das Erreichen globaler Standards und das
wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen,
ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den
IFRS verpflichtet fühlt.
[...]
Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht
einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung
verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass,
wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu
fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses
Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein
wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss.
Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark.
In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute
nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu
Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in
einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies
in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist.
Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach
US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische
Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB,
dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.
|
Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni
Der Rat der Europäischen Union hat eine
Presserklärung zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts-
und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs
Council, ECOFIN) am 9. Juni 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im
Rahmen der Sitzung hatte es auch einen
Austausch mit dem Vorsitzenden
des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung
gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:
| Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch
mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder,
dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die
internationalen Standards, die für die Bewertung von
Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der
Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie
auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April
geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend
daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der
Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung
von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven
Märkten verwendet werden. |
Juni 2009: Übernahme von IAS 27 (geändert) und IFRS 3 (überarbeitet)
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. Juni 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 494/2009
(905 KB) und
495/2009
(1.068 KB) der Kommission vom 3. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen werden Änderungen in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die überarbeitete
Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die Anwendung in Europa übernommen.
Juni 2009: Mögliche Übernahme der ISA in Europa
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in EU-Recht übernommen werden sollen.
Einer ebenfalls heute veröffentlichten unabhängigen Studie zufolge würden die Vorteile einer solchen Übernahme
die Kosten bei Weitem überwiegen. Alle betroffenen Parteien sind aufgefordert, bis zum 15. September 2009
zur Konsultation Stellung zu nehmen. In der
Presseerklärung der
Europäischen Kommission heißt es:
|
Die Anleger verlassen sich bei der Bewertung, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens, in das sie investiert haben,
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, auf externe Abschlussprüfer.
Diese bewerten die Risiken fehlerhafter Angaben im Jahresabschluss und stellen sicher,
dass sie berichtigt oder ausgewiesen werden. Die Qualität einer Abschlussprüfung hängt weitestgehend
von den vom Abschlussprüfer verwendeten Berufsstandards ab. Audit-Standards helfen einem Abschlussprüfer
beispielsweise dabei, Geschäfte mit Parteien, die mit der Geschäftsführung in Verbindung stehen,
oder Betrugsrisiken in Unternehmen aufzudecken und anzugehen. Der „International Auditing and Assurance
Standards Board” (IAASB), ein federführendes Gremium der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer
(IFAC), hat unlängst im Rahmen des Projekts „Clarity” eine umfangreiche Überarbeitung der ISA durchgeführt.
Die Kommission hält nun den Zeitpunkt für gekommen, im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen zu ermitteln, ob eine Übernahme der ISA auf EU-Ebene für die EU nützlich ist.
2005 wurden die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) in das EU-Recht übernommen, um
die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern.
Um das Vertrauen in die Abschlüsse zu stärken, würde die Kommission die ISA möglicherweise für die
Abschlussprüfungen sämtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU übernehmen.
|
Juni 2009: Zwei CEBS-Berichte zu Angaben europäischer Banken
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zwei Berichte
veröffentlicht, in welchen die Angaben von Banken (a) in deren geprüften 2008er Abschlüssen zu Tätigkeiten und Risikopositionen unter
Einfluss der Finanzmarktkrise und (b) nach der Säule 3 des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Marktdisziplin) beurteilt werden.
 |
Beurteilung der Angaben im Abschluss 2008. Die Untersuchung deckt 23 große Banken mit grenzüberschreitendem Geschäft ab.
CEBS stellte 'ein signifikanten Anstieg der Angaben im Vergleich zu vorangegangenen Untersuchungen fest [...]. Gleichzeitig notiert
CEBS eine Reihe von Gebieten innerhalb der guten Praktiken nach CEBS im Wesentlichen im Zusammenhang mit bilanzierungsbezogenen
Angaben , auf denen die Angaben weiter verbessert werden könnten, einschließlich der Angaben zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert und damit verbundenen Methodologien'. CEBS beabsichtigt, einen Satz hochwertiger Angabeprinzipien zu entwickeln, um Banken
dabei zu helfen, Angaben zu erstellen, die Gebiete oder Tätigkeiten abdecken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern oder belastet
sind. |
 |
Beurteilung der Angaben nach Säule 3 2008. CEBS untersuchte die Angaben zur Säule 3, die von 25 Banken in Bezug auf das
Risikoprofil und die Kapitaladäquanz der Bank zur Verfügung gestellt wurden. CEBS fand dabei heraus, dass 'Banken das Niveau ihrer
quantitativen und qualitativen Information hinsichtlich Adressrisiken und Verbriefungen sichtlich erhöht haben; gleichwohl gibt es
bestimmte Gebiete, auf denen weitere Fortschritte erzielt werden könnten':
 |
die Zusammensetzung und Eigenschaften der Eigenmittel |
 |
die Informationen zum Backtesting bezüglich Adress- und Marktrisiken |
 |
die quantitativen Informationen zu Minderungen des Adressrisikos und Bonitätsrisiken der Vertragsparteien |
 |
die Granularität der Informationen zu Verbriefungen |
|
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Juni 2009: McCreevy äußert sich zur Rechnungslegung und der Finanzmarktkrise
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen,
äußerte sich am 26. Juni 2009 vor der irischen Wirtschaftsprüferkammer
in Dublin zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Die
vollständige Ansprache in englischer Sprache finden Sie
hier (36 KB), nachfolgend übersetzen wir für Sie seine Kommentare zur
Rechnungslegung.
|
Wie Sie alle wissen, ist die Rolle der Rechnungslegungsregeln Gegenstand
einer hitzigen Debatte geworden. Aber wir sind weiterhin überzeugt, dass
das internationale Standardsetzungssystem die beste Lösung ist. Und dies
ist nicht nur eine europäische Sichtweise. Dies ist auch die Ansicht der
G-20. Rechnungslegungsregeln haben die Krise nicht ausgelöst, aber ist
es fair zu fragen, ob sie sie verstärkt haben? Wir müssen uns ansehen,
was geschehen ist, und prüfen, ob die Regeln angepasst werden müssen, um
die Finanzstabilität zu stärken. Es freut mich, dass der IASB nun doch
beabsichtigt, die grundlegende Überarbeitung von IAS 39 bis Ende des
Jahres abzuschließen. Das ist ein ehrgeiziger Plan für einen so
komplexen Standard. Ich weiß, dass es viele Finanzinstitute in der EU
gibt, die die Überarbeitung der Wertminderungsregeln für die Bilanzen
zum Ende des Jahres zur Verfügung haben wollen. Die ECOFIN-Minister
haben in dieser Hinsicht ihre Absichten deutlich gemacht.
|
Juli 2009: Vorgeschlagene Änderungen am Europäischen Bankenrecht
Einige Aspekte der Überarbeitungen seitens der Europäischen Kommission an der Richtlinie betreffend
die Kapitalanforderungen von Finanzinstitute mögen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Unter anderem
wird in dem Vorschlag der Ruf nach strikteren Pflichten zur Offenlegung des Risikoniveaus laut, denen Banken in
Verbriefungen im Handels- und Bankbuch ausgesetzt sind. Es würde ferner klargestellt, dass die Vorschriften
zur vorsichtigen Bewertung in den bestehenden Richtlinien auf alle Instrumente angewendet werden sollten, die zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder Bankbuch der Institute stehen.
In dem Vorschlag wird zugestanden, dass es Unterschiede in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für
Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Zwecke geben mag: "Wo die Anwendung der vorsichtigen Bewertung zu einem
niedrigeren Buchwert als gegenwärtig in der Bilanzierung angesetzt führen würde, ist der absolute Unterschiedsbetrag
von den Eigenmitteln abzuziehen." Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die neuen Vorschriften bis
Ende 2010 übernommen haben. Weiterführende Informationen:
Juli 2009: Bericht von CESR zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators,
CESR) hat eine Untersuchung über die Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 im Hinblick auf die
Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen 2008 von 100
großen Finanzunternehmen der EU abgeschlossen. Die Zielsetzung der Studie bestand darin, (a) zu untersuchen, wie
Finanzunternehmen in Europa die Umklassifizierungsänderungen angewendet haben, und (b) zu untersuchen, ob Unternehmen
die diesbezüglichen Angabevorschriften in IFRS 7 befolgt haben. Die 100 Unternehmen bestanden aus 22 Finanzunternehmen,
die im FTSE Eurotop 100 Index enthalten sind und 78 anderen Finanzunternehmen in Europa. CESR fand dabei Folgendes heraus:
 |
61% aller untersuchten Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung. |
 |
68% der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur
Umklassifizierung, verglichen mit nur 36% im Zwischenabschluss für das dritte Quartal 2008. |
 |
Die Auswirkung der Umklassifizierung wirkte sich positiv auf das Ergebnis und auf das sonstige Gesamtergebnis aus.
Falls man keine Umklassifizierung vorgenommen hätte, wäre der Gesamtbetrag des in der GuV und im sonstigen Gesamtergebnis
ausgewiesenen Ergebnisses 28 Mrd. Euro niedriger als die tatsächlich berichteten Zahlen. |
 |
eine unsachgemäße Befolgung der Angabevorschriften in IFRS 7, wenn eine Umklassifizierung stattgefunden hat:
 |
40% aller untersuchten Unternehmen (und etwa ein Drittel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen)
gab den Erfolg aus dem umklassifizierten finanziellen Vermögenswerts vor der Umklassifizierung nicht an
(ob dieser erfolgswirksam oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde; IFRS 7.12A(d)). |
 |
Etwa die Hälfte aller untersuchten Unternehmen (und ungefähr ein Viertel der im FTSE Eurotop enthaltenen
Unternehmen) gab den Effektivzinssatz und die erwarteten Beträge der Zahlungsströme nicht an, die man
noch zu erlangen erwartet (IFRS 7.12A(f)).
|
Im Bericht äußert sich CESR besorgt über den Mangel an Angaben. |
CESR plant, andere Aspekte der Anwendung von IFRS 7 im Jahr 2008 im Lichte der Finanzmarktkrise zu
überprüfen und erwartet, die Ergebnisse dieser Untersuchung im weiteren Verlauf des Jahres zu veröffentlichen.
Die Erklärung von CESR zur Anwendung von und Angaben in Bezug auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).
Juli 2009: CESRs Überprüfung der Durchsetzung der IFRS in Europa
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat
Berichte zu einer Selbsteinschätzung und einer Prüfung durch Fachleute (sog. Peer Review) im Hinblick auf die Durchsetzung der IFRS
und anderer Finanzangaben (wie denen in Prospekten) durch 29 nationale 'Aufsichten' quer durch Europa veröffentlicht. Die
Durchsetzung in Europa wird mit zwei verwandten Standards geregelt:
CESR Standard Nr .1 Durchsetzung von Standards zu Finanzinformationen in Europa (März 2003, in englischer Sprache, 151 KB)
und CESR Standard Nr. 2 Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen
(April 2004, in englischer Sprache, 92 KB). Viele der in Standard Nr. 1 genannten Prinzipien beziehen sich unmittelbar auf die IFRS,
einschließlich des beispielhaft genannten Prinzips Nr. 20:
|
Prinzip Nr. 20
Um die Harmonisierung der Durchsetzungspraxis zu fördern und einen einheitlichen Ansatz der Aufsichten hinsichtlich
der Anwendung der IFRS sicherzustellen, wird eine Koordinierung der von den Aufsichten oder anderer, von diesen beliehenen
Organe vorher und nachher getroffenen Entscheidungen Platz greifen. Wesentliche kontroverse Bilanzierungssachverhalte werden
an die Organe übermittelt, die für das Setzen von Standards oder Interpretationen verantwortlich sind. Von den Aufsichten werden
keine allgemeinen Anwendungsleitlinien zu den IFRS herausgegeben.
|
CESR für seine Überprüfung für 2009 in zwei Stufen durch:
 |
Zunächst beurteilten die Mitglieder von CESR ihre Anwendung jedes der vier Prinzipien im CESR Standard Nr. 2 selbst, indem
sie Fragen beantworteten, die man für jedes Prinzip gegen einen Satz von Bezugspunkten geschaffen hat. |
 |
Sodann führte ein mit Fachleuten besetzter Interessenverband, das Review Panel, eine Prüfung durch Fachleute dazu durch,
wie die nationalen Aufsichten den Standard angewendet haben. |
Unter den Ergebnisse finden sich folgende:
 |
Die Selbsteinschätzung ergab, dass weniger als die Hälfte (45%) der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich in ihrer
täglichen Beaufsichtigung anwenden. |
 |
Die Prüfung durch Fachleute durch das Review Panel offenbarte, dass etwas weniger als ein Drittel der Mitglieder von CESR
den Standard vollumfänglich anwendeten und dass deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder von CESR die Prinzipien insgesamt
gar nicht angewendet haben. |
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Juli 2009: ARC unterstützt die Verabschiedung von fünf IFRS/IFRIC
Auf der gestrigen Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory
Committee (ARC) stimmten alle EU-Mitgliedstaaten für eine Verabschiedung der Kommissionsverordnungen für die Anwendung der folgenden
Standards in Europa:
 |
IFRIC 9/IAS 39 Eingebettete Derivate |
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet) |
 |
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (geändert) |
 |
IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
 |
IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Der nächste Schritt für die Übernahme besteht in der Verabschiedung der erforderlichen Verordnungen durch die Kommission.
Juli 2009: Übernahme von IFRIC 15
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 636/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser
Verordnung wird IFRIC 15 Verträge über
die Errichtung von Immobilen übernommen.
Juli 2009: EU-initiierte Sitzung interessierter Kreise zur
Überarbeitung von IAS 39
Am 22. Juli 2009 fand eine von der Europäischen Kommission initiierte
Sitzung von Interessengruppen statt, bei der die Teilnehmer die
Möglichkeit hatten, Ansichten und erste Reaktion in Bezug auf den am
14. Juli 2007 vom IASB veröffentlichten
Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
auszutauschen. Nach dem englischsprachigen
Ergebnisbericht der Sitzung (13 KB), konnten bei der Komplexität des
Themas aufgrund des kurzen Abstands zur Veröffentlichung nur vorläufige
Sichtweisen erörtert werden. Die Abwicklung des Projekts in drei Phasen
erleichtert nach Ansicht einiger Teilnehmer ebenfalls nicht eine rasche
Durchdringung des Themas. Alle Teilnehmer gaben aber an, sich aktiv in
den Konsultationsprozess einbringen zu wollen. Eine weitere Sitzung
dieser Art, auf der tiefer diskutiert werden kann, wird am 4.
September 2009, zehn Tage vor dem Ende der Kommentierungsfrist,
stattfinden.
Juli 2009: Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7.
EG-Richtlinien
Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen
Vorschlag
übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der
4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines
IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden,
weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der
englischsprachigen
Presseerklärung
(13 KB) heißt es:
| Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board
am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden,
mehr Zeit für die Überprüfung der
Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu
ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner
zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung
durchzuführen.
Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen
mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum
KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU
und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung
in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in
der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur
Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr
nicht mehr erscheinen. |
Juli 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die deutsche Übersetzung der
54. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung
gestellt (1.116 KB).
Unter anderem sind vier Interviews enthalten, in denen sich David
Wright, der
derzeitige stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt und
Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise äußert.
August 2009: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den
sechsten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen
europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter
Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den
im sechsten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
 |
Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten |
 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
 |
Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
 |
Kapitalflussrechnungen |
 |
Klassifizierung und Bewertung geschriebener Verkaufsoptionen auf Minderheitenanteile |
 |
Angaben zur Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen in Führungspositionen |
 |
Eventualschulden |
 |
Angaben zum Aktienkapital |
Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):
September 2009: EU übernimmt Änderungen an IAS
39 und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. September 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 824/2009 der Kommission vom
9. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und in IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben (Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte Zeitpunkt des Inkrafttretens und
Übergangsvorschriften) in europäisches Recht übernommen.
September 2009: EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 839/2009 der Kommission vom
15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
(Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen.
September 2009: Europäische Konferenz zu Derivaten und der
Finanzmarktkrise
Am 25. September 2009 lädt die Europäische Kommission
Industrievertreter, Wissenschaftler und hochrangige Vertreter der
europäischen und US-amerikanischen Finanzaufsichten ein, um
gemeinsam neue Ansätze in Bezug auf Derivate zu erörtern. Die
Konferenz wird den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre
Ansichten und Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise vorzustellen. Sie
stellt das Ende der öffentlichen Konsultationsphase zu Derivaten
dar, die von der EU-Kommission am 3. Juli 2009 eröffnet worden war.
Die Ergebnisse dieser Konsultation und der Konferenz werden in die
Schlussfolgerungen einfließen, die die Kommission bis Ende Oktober
veröffentlichen wird. Die Konferenz steht Beobachtern der Presse
offen. Die Tagesordnung der Konferenz und die Möglichkeit zur
Anmeldung finden Sie
hier.
September 2009: Stellungnahme der EU-Kommission zum IASB-Entwurf zu
Finanzinstrumenten
Die Europäische Kommission hat gegenüber dem IASB Stellung
genommen bezüglich dessen Entwurf zu
Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung.
Neben Bedenken im Hinblick auf einige Aspekte, die Bestandteil des
Entwurfs sind, kritisiert die EU-Kommission insbesondere, dass viele
Forderungen, die seit längerem bestehen, nicht im Entwurf behandelt
werden. Dies gelte insbesondere für die Wertminderung von Schuldtiteln,
die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Die vollständige
Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (327 KB).
September 2009: Schreiben der EU für den G-20-Gipfel bezieht sich auf IFRS
Die Europäische Kommission hat im Umfeld des demnächst
stattfindenden Gipfels der Führer der G-20 ein Memorandum mit dem
Titel
Europäische Kommission fordert eine gemeinsame EU-Position beim
G-20-Gipfel in Pittsburgh herausgegeben (in englischer Sprache,
21 KB). (PDF 21k). In Bezug auf IASB-bezogene Themen hält die
Kommission folgendes fest:
|
Die EU sollte auch eine erneute Selbstverpflichtung der G-20 zu
erreichen suchen, das Tempo der Übernahme von Rechnungslegungsstandards
und der Einführung durch bisher nicht kooperierende Rechtskreise zu
erhöhen. Es ist unabdingbar, dass sich der IASB eine angemessene Reform
der Bilanzierungsregeln liefert, um sicherzustellen, dass Bedenken in
Bezug auf die Finanzstabilität vollständig berücksichtigt werden, um die
Prozyklizität im System zu verringern. Konvergenz auf hochwertige
Rechnungslegungsstandards bleibt höchste Priorität in der EU; dies gilt
insbesondere für Finanzinstrumente. Die EU muss sich sich daher einer
starken politischen Verpflichtung auf eine ausgewogene Konvergenz auf
hochwertige Standards nicht später als 2010 versichern. In Bezug auf
nicht kooperierende Rechtskreise sollte ein Fahrplan vereinbart werden,
um die Arbeit abzuschließen, und dieser sollte Meilensteine enthalten,
um die Einhaltung überprüfen zu können. |
September 2009: Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von
EFRAG
Mit
Beschluss vom 21. September 2009
hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der
neu strukturierten
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli. Pedro Solbes Mira,
der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009 ebenfalls
von der EU-Kommission nominiert worden.
September 2009: Vorgeschlagene Reform der Finanzaufsicht in EuropaDie Europäische Kommission hat Legislativvorschläge verabschiedet,
um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen.
Die Vorschläge sind dazu gedacht
 |
die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, |
 |
die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, |
 |
Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, |
 |
in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und |
 |
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. |
In der zughörigen Presseerklärung heißt es: "Die
derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU
zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen
Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die
Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach
wie vor national organisiert ist." Die Legislativvorschläge gehen
diese Schwächen an. Im Einzelnen schaffen sie:
 |
einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität
des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt
Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen
zu deren Bekämpfung; |
 |
ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS)
zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute
(„Mikroaufsicht“), ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den
neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen
für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die
betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten.
Geplant sind:
 |
eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), |
 |
eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und |
 |
eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).
|
|
Eine genaue Darstellung der Legislativvorschläge finden Sie in der
Presseerklärung der EU-Kommission (25 KB). Sie werden von den
bestehenden drei EU-Finanzaufsichtsorgangen CESR, CEBS und CEIOPS unterstützt,
die durch die drei neuen Behörden ersetzt würden. Die gemeinsame
Presserklärung der drei Organe finden Sie
hier (in englischer
Sprache, 44 KB). Die Kommission drängt auf rasche Verabschiedung durch
den Rat und das Parlament, damit die neuen Struktur 2010 ihre Arbeit
aufnehmen kann.
September 2009: IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON
Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board,
traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON),
um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte
ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben. Er
widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB
auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden
sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden
Sie
hier (27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
|
Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden
Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm
gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt
sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich
lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum
identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden
Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer
Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir
umgehend Maßnahmen ergriffen.
Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im
Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission
gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS
und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß,
dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs
zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen
geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der
Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in
der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im
Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen,
dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am
28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt
aufgenommen worden sind.
Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das
Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr
Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt
Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig
geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften
noch zu verschärfen.
Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den
Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und
Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das
Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten
ist, herausgegeben.
|
September 2009: EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009
ist der
Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung
veröffentlicht worden. Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der
IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen,
diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung
profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen
Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:
|
Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis
31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden
als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten
von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen
Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche
Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen
sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung
und Abschlussprüfung beitragen.
Artikel 2
Ziele
(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung
der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten
oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem
Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und
der Abschlussprüfung.
[...]
Artikel 9
Finanzbestimmungen
(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses
Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von
2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung
müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten,
die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens
13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als
12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als
11 250 000 EUR betragen.
[...]
Artikel 14
Bewertung
(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen
Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen
Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in
Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.
In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit
und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner
Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen
Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf
die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.
Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
zur Kenntnisnahme übermittelt.
(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf
der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den
31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.
|
Oktober 2009: CEBS berät über Bankangaben
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS)
hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Angabeleitlinien vorgeschlagen werden, die darauf abzielen,
Finanzinstitutionen dabei zu helfen, ihre Risikoangabe als Folge der Finanzmarktkrise zu verbessern. Die
Angabeleitlinien sind in drei verschiedene Teile untergliedert, in denen Folgendes abgehandelt wird:
 |
allgemeine Prinzipien, die auf qualitativ hochwertige Angaben Anwendung finden sollen |
 |
Prinzipien, die den Inhalt der Angaben zu unter Stress stehenden Gebieten oder Tätigkeiten regeln,
insbesondere Geschäftsmodelle, Auswirkungen auf Ergebnisse und Risikopositionen, Auswirkungen auf die
Vermögenslage, das Risikomanagement und sensible Bilanzierungssachverhalte |
 |
Leitlinien zu Ausweisaspekten von Angaben |
Im Hinblick auf die sensiblen Bilanzierungssachverhalte wird in den vorgeschlagenen Angabeleitlinien
ausgeführt:
11. Finanzinstitutionen sollten so spezifisch wie möglich im Hinblick auf sensible Bilanzierungssachverhalte.
Die Angaben sollten Folgendes abdecken:
 |
eine angemessene Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für unter Stress
stehende Gebiete oder Aktivitäten von besonderer Relevanz sind; |
 |
Details der maßgeblichen Änderungen, sofern einschlägig; sowie |
 |
detaillierte Informationen dazu, wo in erheblichem Maße Ermessen ausgeübt wurde. |
Finanzinstitutionen werden ermuntert, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervorzuheben, die
von besonderer Bedeutung für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten sind. Solche Beschreibungen sind
dann am wertvollsten, wenn sie auf die Besonderheiten der Situationen abstellen, denen die Institution
ausgesetzt ist, statt nur allgemeine Beschreibungen zu wiederholen.
Vor allem in turbulenten Zeiten, wenn das Marktvertrauen ins Wanken gerät, sind klare Informationen
zum Ermessen der Geschäftsleitung mit Auswirkungen auf die Bilanzzahlen von größter Bedeutung, weil diese die
im Abschluss angesetzten Beträge erheblich beeinflussen können. Zum Beispiel ist Ermessen erforderlich bei
beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (v.a. bei der Verwendung von Modellbewertungen), Wertminderungen
von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten sowie leistungsorientierten Pensionsplänen.
|
Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten. CEBS beabsichtigt, im Januar 2010 eine öffentliche
Anhörung in London abzuhalten, zu der die überwachten Institutionen und andere Marktteilnehmer eingeladen werden, um
ihre Sichtweisen darzustellen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Oktober 2009: Ergebnisse der Konsultation von 2009 zur Überarbeitung
der RechnungslegungsrichtlinienDie Europäische Kommission hat die Ergebnisse der Konsultation von 2009 zur Vereinfachung der
4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in einem
zusammenfassenden Bericht zur Verfügung
gestellt (in englischer Sprache, 302 KB). Die Konsultation diente der Aufbringung von Sachverhalten in Bezug auf die
Modernisierung und Vereinfachung der Bilanzrichtlinien. Sie wurde
von allen Stellungnehmenden ausdrücklich begrüßt. Die Art von Sachverhalten,
zu denen Stellungnahmen erbeten wurden, beinhalteten:
 |
Struktur der Richtlinien |
 |
Allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung |
 |
Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen |
 |
welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten |
 |
Elektronische Einreichungen |
 |
Aussehen der Abschlussbestandteile |
 |
Anhang |
 |
Bewertungssachverhalte |
 |
Konsolidierungsvorschriften |
Oktober 2009: Weitere Legislativvorschläge zur Stärkung der
Finanzaufsicht
Um die Finanzaufsicht in Europa weiter zu stärken, hat die
Europäische Kommission gestern ergänzende Legislativvorschläge
angenommen. Nach dem am 23. September 2009 gebilligten
Legislativpaket zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa, in dem
u.a. die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems mit
drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vorgesehen ist (s.
unsere Nachricht vom 24. September 2009), schlägt die Kommission
nun gezielte Änderungen an den bestehenden
Finanzdienstleistungsrichtlinien vor, die eine reibungslose
Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den
Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der Behörden genau
festgelegt und diesen die Möglichkeit gegeben werden, Entwürfe
technischer Standards zu erarbeiten, Meinungsverschiedenheiten
zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen und den Austausch
der bei der Einzelaufsicht gewonnenen Informationen zu erleichtern
und so ein stärker harmonisiertes Regelwerk zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie in der deutschsprachigen
Presseerklärung der Kommission (24 KB).
November 2009: CESR findet Nichteinhaltung von
IFRS-AngabepflichtenDer Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
hat die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und
Versicherungen geprüft, darunter 22 Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100
Index, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden. CESR
kam zu dem Ergebnis, dass " in manchen Bereichen ein bedeutender Anteil
der europäischen Finanzinstitute die verpflichtenden Angaben in Bezug
auf Finanzinstrumente nicht leistet". Beispiele der Nichteinhaltung
beinhalten die Angabe der Bewertungsmethode und Angaben zu Beziehungen
mit Zweckgesellschaften. Die Ergebnisse von CESR werden in einem Bericht
vorgestellt, der den Titel Application of Disclosure Requirements Related to Financial Instruments in the 2008
Financial Statements trägt. In dem Bericht wird festgehalten, dass
"CESR einen höheren Grad der Einhaltung verpflichtender Vorschriften
erwartet hätte, insbesondere vor dem Hintergrund der Marktbedingungen,
die in der zweiten Jahreshälfte 2008 und Anfang 2009 gegeben waren".
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
November 2009: Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 in Europa
Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben an ein Schreiben an die europäische Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für EFRAGs
vorläufigen Beschluss, die Übernahme der neuen IASB-Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die
der IASB in Kürze als IFRS 9 Finanzinstrumente freigeben wird, für eine Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen,
zum Ausdruck bringen. EFRAGs vorläufige Sichtweise und das Schreiben von Deloitte an EFRAG basieren auf dem nahezu endgültigen
Entwurf von IFRS 9, der bereits auf der Internetseite des IASB eingestellt wurde. Unser Schreiben an EFRAG können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 37 KB). Hier ist ein
Ausschnitt:
| Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 für eine Anwendung in der Europäischen Union und glauben, dass
eine Übernahme des IFRS im europäischen Interesse ist. Wir sind der Ansicht, dass es für Europa wichtig ist, IFRS 9 zu
übernehmen, um eine klare und eindeutige Botschaft der Unterstützung für ein gemischtes Bewertungsmodell für Finanzinstrumente
zu senden, das auf dem Geschäftsmodell basiert, welches in einem Unternehmen zur Anwendung kommt.
Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass der IASB alle Schritte im Rahmen seines Standardsetzungsprozesses bei der
Entwicklung dieses IFRS ordnungsgemäß ausgeführt hat. Vor nehmen wir zur Kenntnis und loben den IASB für das Ausmaß an Einbindung
der Adressaten, die der IASB zwecks Abschlusses seiner Arbeiten unternommen hat, einschließlich regelmäßiger Sitzungen mit
europäischen Institutionen und Aufsichtsbehörden, dem Rat für Wirtschaft und Währung (Economic and Monetary Council, ECOFIN), dem
Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten (Economic and Monetary Affairs Committee, ECON) des Europäischen
Parlaments sowie der Aufrechterhaltung eines engen Kontakts mit EFRAG und Stabsmitarbeitern der Europäischen Kommission. |
November 2009: Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission veranstaltet am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu
internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Konferenz
richtet sich an nationale und internationale Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Unternehmen.
Ein Diskussionsforum befasst sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von
International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine weitere Diskussionsrunde befasst sich mit
dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung
der EU-Kommission.
November 2009: Wir ermutigen die EU hinsichtlich der Übernahme von
IFRS 9
In einem Brief an die Europäische Kommission (in englischer Sprache, 64 KB)
hat Deloitte Touche Tohmatsu die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug
auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten für die
Anwendung in Europa empfohlen. Wir hatten schon früher eine ähnliche
Empfehlung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
ausgesprochen und deren Entwurf einer Übernahmeempfehlung gegenüber der
Kommission unterstützt (siehe unsere
Nachricht vom 8. November
2009).
November 2009: DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die
Anwendung in Europa
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente:
Klassifizierung und Bewertung aus. In der
Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der
Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat,
die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen
gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des
angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die
Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da
nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien
erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache
finden Sie
hier (60 KB).
November 2009: Übernahmeprozess von IFRS 9 in Europa vorläufig
gestoppt
Am 2. November 2009 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Stellungnahmen in Bezug auf die
Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten.
Der Standard wurde heute vom IASB herausgegeben (weitere
Informationen). Der Aufsichtsrat hatte zugestimmt, dass die
Entscheidung über die Übernahme von IFRS 9 einem beschleunigten
Konsultationsprozess unterworfen werden dürfe, damit IFRS 9 europäischen
Unternehmen gegebenenfalls noch für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung
stehen würde. Heute wurde jedoch entschieden, dass mehr Zeit notwendig
sei, um die Ergebnisse des IASB-Projekts zur Verbesserung der
Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu erwägen. Deshalb hat EFRAG
entschieden, die Übernahmeempfehlung nicht zu finalisieren. EFRAG erwägt
derzeit, wie man in Bezug auf die Übernahme des Gesamtpakets der
Standards fortfahren will, die IAS 39 ersetzen sollen. Zu der heutigen
Entscheidung hat EFRAG eine englischsprachige
Presseerklärung
herausgegeben. Die TEG-Sitzung, die für den 16. November 2009 angesetzt
wurde und der Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 9 galt,
wurde abgesagt.
November 2009: Aktuelles zur IFRS-Übernahme in EuropaAuf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden IFRS zur
Nutzung in der Europäischen Union:
 |
Jährliche Verbesserungen 2007-2009 |
 |
Änderungen an IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten |
 |
Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe |
Der Ausschuss entschied zudem, seine Beratungen zur Übernahme von IFRS 9 zu vertagen. EFRAG hat
seinen Übernahmestatusbericht um die Empfehlungen aus der ARC-Sitzung aktualisiert. Den Übernahmestatusbericht
vom 13. November 2009 können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 120 KB).
November 2009: Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an
den IASB zu IFRS 9
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor
der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem
er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente
seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen
einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die
Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der
OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das
Schreiben des Stabs der Kommission können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
| Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte
adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es
so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu
fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass
mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach
dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird selbst
wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und
der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich
der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen. |
November 2009: Europäische Konsultation zum IFRS für KMUDie Europäische Kommission hat gestern ein Konsultationspapier
zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) veröffentlicht.
Zielsetzung der Konsultation ist die Einholung der Auffassungen zum IFRS für KMU innerhalb der EU.
Die Kommission ist insbesondere an Stellungnahmen von Abschlussnutzern wie Banken,
Investoren und anderen Geschäftspartnern interessiert. Stellungnahmen werden bis zum 12. März 2010 erbeten.
Nach Aussage der Kommission sollen die Stellungnahmen der Kommission
bei der derzeitigen Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien
helfen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
Deutsche und französische Fassungen der Dokumente
sollen Ende November zur Verfügung stehen.
November 2009: "Europas Entscheidung mindert die Transparenz"
Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)
verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des
durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster
Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die
Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen
Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der
Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den
G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich
zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen
Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den
Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des
Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen
Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren
internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen
der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld
ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung
des ICAS in englischer Sprache finden Sie
hier.
November 2009: Austausch zwischen der IASCF und der EU-Kommission zu
IFRS 9Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen
Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und
der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich
IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres
aufzuschieben, zur Verfügung.
 |
Im Schreiben der Treuhänder heißt es: "Sie können nichts
Anderes erwarten, als dass die Treuhänder überrascht und enttäuscht sind
im Hinblick auf den Aufschub. Wir würdigen jedoch die Tatsache, dass der
Kommission sich weiter den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet
fühlt. Wir erkennen die Unterstützung zusagende Verlautbarung an, die
Ihre Geschäftsstellen in Hinblick auf die IFRS nach der Verkündigung
veröffentlicht hat, und nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung
hinsichtlich der zeitlichen Abfolge keinen vorzeitigen Schluss bezüglich
der endgültigen Übernahme von IFRS 9 darstellt." |
 |
In der Antwort der Kommission heißt es: "Die europäische
Kommission fühlt sich weiter uneingeschränkt den IFRS und einem einzigen
Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards verpflichtet.
Darüber hinaus unterstützen die europäischen Interessengruppen
einstimmig den allgemeinen Ansatz, der vom IASB in IFRS 9 verwendet wird
und der auf einem Bewertungsmodell mit gemischten Attributen beruht. Die
Entscheidung, IFRS 9 zu diesem Zeitpunkt keinem beschleunigten
Übernahmeverfahren zu unterziehen, spiegelt die veränderten
Wirtschaftsaussichten und Markterholungen wider." |
Die Briefe in voller Länge:
November 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. November 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 1136/2009 der
Kommission vom 25. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit
der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards, die die vom IASB im November 2008
veröffentlichte Neustrukturierung von IFRS 1 darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen.
November 2009: Übernahme von IFRIC 17 durch die EU
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27. November 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 1142/2009
der Kommission vom 26. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer übernommen.
November 2009: Michel Barnier wird neuer EU-Binnenmarktkommissar
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José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, hat bekannt gegeben, dass der Franzose Michel Barnier nächster
EU-Kommissar für das Ressort Binnenmarkt und Dienstleistungen wird und in diesem Amt Charlie McCreevy folgt. In den Verantwortungsbereich
des Binnenmarktkommissars fallen Politik und Aufsicht von Bilanzierungs- und Prüfungsangelegenheiten in der Europäischen Union,
einschließlich der Beziehungen zwischen den Kommission und dem IASB. Der Kommissar ist zudem verantwortlich für die Beaufsichtigung des
Marktes für Finanzdienstleistungen und die Regulierung der Banken. Der 58-jährige Barnier ist derzeit Mitglied des Europaparlaments und
hatte verschiedene politische Positionen in Frankreich inne; so war er Mitglied in der französischen Nationalversammlung, Minister für
Umweltfragen, Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Außenminister sowie Minister für Landwirtschaft und Fischereiwesen. Von
1999 bis 2004 diente er als EU-Kommissar für Regionalpolitik in der Kommission von Romano Prodi. Die neue Kommission wird 27 Mitglieder
haben, einschließlich Präsident Barroso, eines aus jedem Mitgliedstaat. Er wird das Amt Anfang 2010 übernehmen und es bis 2014 ausüben.
Die Presseerklärung der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der neuen Kommission finden Sie
hier (132 KB). |
November: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU - Dokumente in
deutscher SpracheDie deutsche Fassung der Dokumente zur
Konsultation zum
International Financial Reporting Standard for Small and
Medium-sized Entities (IFRS für KMU) der Europäischen Kommission
stehen nun zur Verfügung.
Dezember 2009: Übernahme von weiteren Änderungen an International
Financial Reporting Standards und Interpretationen
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009 folgende Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards
in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:
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die
Verordnung (EG) Nr. 1164/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden übernommen wird |
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die
Verordnung (EG) Nr. 1165/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge und
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen werden; |
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die
Verordnung (EG) Nr. 1171/2009 der Kommission vom 30. November 2009, mit der Änderungen an IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung übernommen werden. |
Dezember 2009: Die EU wird drei Finanzaufsichtsbehörden einrichtenDer Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union, der
am 2. Dezember 2009 in Brüssel tagte, hat sich auf einen allgemeinen
Ansatz hinsichtlich Verordnungsentwürfen geeinigt, mit denen drei neue
Behörden für die Aufsicht über Finanzdienstleistungen in Europa
eingerichtet würden. Diese wären:
Die Verordnungsentwürfe sind Teil eines Pakets von
Vorschlägen für die Reform des europäischen Gesamtkonzepts für die
Aufsicht über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte im
Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise. In dem Konzept sind drei
neue europäische Aufsichtsbehörden vorgesehen, die mit einem Netzwerk
von Aufsichten in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Verordnungen
müssen vom Europaparlament verabschiedet werden. Der Rat hofft, dass die
Verordnungen irgendwann im Jahr 2010 verabschiedet werden. Die
englischsprachige Presseerklärung finden Sie
hier (280 KB). Wir hatten bereits im
Januar 2009 über die Pläne
und ihre finanzielle Ausgestaltung berichtet.
Dezember 2009: Die EU und andere IFRS-"Umsetzer" tagen in Paris
Auf einer Konferenz, die vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
veranstaltet worden ist, haben sich Wertpapiermarktaufsichten aus 33
mit Vertretern des IASB und Prüfern am 3. und 4. Dezember 2009 in
den Räumen von CESR in Paris getroffen, um die Durchsetzung der IFRS
zu erörtern. Unter den Teilnehmern befanden sich Mitarbeiter von
Wertpapieraufsichten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraume
sowie Vertreter von für die Durchsetzung der IFRS verantwortlichen
Gremien aus zehn anderen Ländern: Ägypten, Brasilien, China, Indien, Japan, Mexiko,
Schweiz, Südafrika, Türkei, und Vereinigte Staaten. Die Teilnehmer
tauschten sich sich über ihre Erfahrungen aus, wie
Durchsetzungssysteme in den verschiedenen Rechtskreisen eingerichtet
wurden, die das Ziel haben, die einheitliche Anwendung der IFRS
weltweit zum Schutz der Anleger zu verbessern. Die Presseerklärung
von CESR finden Sie
hier (in englischer Sprache, 173 KB).
Dezember 2009: Geänderte Leitlinien für die Finanzberichterstattung
von CEBS
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors,
CEBS) hat überarbeitete
Leitlinien für die Finanzberichterstattung herausgegeben (FINREPrev2).
Die Überarbeitung der Leitlinien ist Teil der Bemühungen von CEBS, die Finanzberichterstattungsvorschriften
für die von ihm überwachten Institute glatter und effektiver zu
gestalten. CEBS empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten die
Leitlinien verpflichtend zum 1. Januar 2012 in Kraft setzen (die
Machtbefugnisse von CEBS beschränken sich derzeit darauf,
Empfehlungen auszusprechen). Bei der Veröffentlichung der Leitlinien
hieß es von Seiten von CEBS:
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Änderungen an den IAS/IFRS. Um unnötige und teure Änderungen an
den IT-Systemen zu vermeiden, wird CEBS vereinbarte Änderungen an den
IAS/IFRS berücksichtigen, bevor damit begonnen wird, die überarbeiteten
FINREP umzusetzen (insbesondere das jüngste IASB-Projekt zur Ersetzung
von IAS 39 und die Vorschläge zu IAS 1). Ein dafür abgeordnetes Team,
das aus Bilanzierungs- und Berichterstattungsexperten besteht, wird die
IASB-Vorschläge überwachen, um die Auswirkungen auf das
FINREP-Rahmenkonzept einzuschätzen. Die überarbeiteten Leitlinien für
die Finanzberichterstattung werden im weiteren Verlauf geprüft, um
Änderungen zu berücksichtigen, die in Zukunft vereinbart werden. |
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Dezember 2009: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung
der IFRSDer Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den
siebten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von
Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen
europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen
wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter
Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer
sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im
siebten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
 |
Restrukturierung finanzieller Verpflichtungen |
 |
Klassifizierung eines Kredits |
 |
Ausweis von Finanzinstrumenten |
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Klassifizierung von Barmitteln und Barmitteläquivalenten |
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Erlöserfassung |
 |
Kundenbindungsprogramme |
 |
Segmentberichterstattung
|
 |
Risikovorsorge und Eventualschulden |
 |
Korrektur eines Fehlers |
 |
Halbjährliche Konzernkapitalflussrechnungen |
 |
Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
 |
Vorläufige Kaufpreisallokation bei
Unternehmenszusammenschlüssen |
 |
Kaufpreisallokation bei einem Unternehmenserwerb |
 |
Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle |
 |
Identifizierung des Erwerbers bei einem
Unternehmenszusammenschluss |
 |
Portfoliobeurteilung der Wertminderungen von Krediten |
Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):
Dezember 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Übersetzung
der 55. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung
gestellt (1.604 KB).
Dezember 2009: Veröffentlichung der Änderungen an IAS 32 im Amtsblatt der EU
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Dezember 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 1293/2009 der Kommission vom 23. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Änderung an IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung übernommen.
Gleichzeitig wurde im Amtsblatt vom 23. Dezember 2009 eine Berichtigung zur
Verordnung (EG) Nr. 1274/2008
der Kommission vom 17. Dezember 2008 veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die überarbeitete Fassung von IAS 1
Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007).
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