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Januar 2008: Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR)
hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer,
japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den
IFRS aufgenommen. Das Konsultationspapier enthält die vorläufigen
Ergebnisse von CESR in Bezug auf diese Gleichwertigkeit.
Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum
25. Februar 2008 erbeten. CESR wird zu der Thematik am
21. Februar 2008 eine öffentliche Anhörung in seinen Räumen in Paris
abhalten. CESR wird die eingehenden Stellungnahmen bei der Abfassung
seines Ratschlags an die Europäische Kommission einfließen lassen,
den CESR bis zum 31. März 2008 abzugeben beabsichtigt. Die
Kommission wiederum beabsichtigt, ihre Entscheidung hinsichtlich der
Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus Drittstaaten
(nicht EU) und IFRS gemäß den Vorgaben der Prospekt- und
Transparenzrichtlinien bis zum 1. Juli 2008 zu treffen
| Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen |
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US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu
bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis
herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch
gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission
empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen
Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen.
Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das
Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu
kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass
der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar,
dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele
erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische
Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen,
weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den
Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden
sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die
Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni
2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass
offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der
Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen
können.
Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung
bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den
vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die
Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im
Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete
Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit
einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit
wichtig ist.
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Januar 2008: EU übernimmt 'Äquivalenzmechanismus' zur Beurteilung von Beurteilung von
Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten
Einer befürwortenden Haltung des Europäischen Parlaments folgend hat die
Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1569/2007 angenommen, in
der festgelegt ist, wie die Kommission die Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsgrundsätze aus 'Drittstaaten' (keine EU-Staaten) mit den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, beurteilen will. Falls die
Rechnungslegungsgrundsätze aus einem Drittstaat als gleichwertig
angesehen wird, wären ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere
auf den Märkten der EU gehandelt werden berechtigt, diese
Rechnungslegungsgrundsätze in Europa ohne eine Überleitung auf die
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verwenden. Die
Verordnung legt die folgende Definition von 'Äquivalenz' zugrunde:
Definition von Äquivalenz:
Die Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats können als den
IFRS, die entsprechend der Verordnung Nr. 1606/2002 übernommen
wurden, gleichwertig angesehen werden, wenn die
Rechnungslegungsgrundsätze des Drittstaats Anleger in die Lage
versetzen, eine ähnliche Einschätzung der Vermögenswerte und
Schulden, der Finanz- und Ertragslage sowie der Aussichten des
Emittenten vorzunehmen wie bei Abschlüssen, die in
Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt wurden, mit dem
Ergebnis, dass die Anleger wahrscheinlich dieselben
Entscheidungen hinsichtlich Erwerb, Halten oder Verkauf von
Wertpapieren eines Emittenten treffen würden. |
Die Kommission würde die Gleichwertigkeit von
Rechnungslegungsvorschriften eines Drittstaats entweder aus eigenem
Antrieb oder auf Wunsch entweder eines EU-Mitgliedstaats oder einer
Behörde, die mit Bilanzierungsstandards oder der Marktaufsicht in
einem außereuropäischen Land betraut ist, feststellen.
Besondere Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011:
Die Verordnung sieht vor, das die Kommission für eine
begrenzte Zeit bis zum 31. Dezember 2011
Rechnungslegungsgrundsätze aus Nicht-EU-Ländern, die
gegenwärtig nicht als gleichwertig mit den IFRS, wie sie in
der EU anzuwenden sind, anzusehen sind, anerkennen kann,
falls entweder:
- der Standardsetzer dieses Landes ein öffentliches
Bekenntnis vor dem 30. Juni 2008 abgegeben hat, seine
Standards mit den IFRS bis zum 31. Dezember 2011
konvergieren zu wollen, und die beiden nachfolgenden
Bedingungen erfüllt sind:
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das Land hat bis zum 31. Dezember 2008 ein
Konvergenzprogramm aufgesetzt, das umfassend ist und
bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden kann,
und |
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das Konvergenzprogramm ist de facto unverzüglich
in Kraft getreten und die zu seinem Abschluss
benötigten Ressourcen wurden der Umsetzung
zugeführt; oder |
- das Land sich bis zum 30. Juni 2008 öffentlich dazu
bekannt hat, die IFRS bis zum 31. Dezember 2011 zu
übernommen und Maßnahmen ergriffen wurden, die einen
zeitgerechten Übergang sicherzustellen, oder mit der EU
vor dem 31. Dezember 2008 eine gegenseitige Übereinkunft
auf Anerkennung mit der EU getroffen hat.
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Klicken auf die nachfolgenden Links für:
Februar 2008: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB
Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für
Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen
Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und
Governance des IASB (in englischer Sprache, 177 KB) verabschiedet.
Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht vom
5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht liegt bisher nur
in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine Übersetzung der wichtigsten
Schlussfolgerungen auf Grundlage der von den einzelnen
Ausschussmitgliedern vorgebrachten Änderungsanträge:
| Einbindung der EU in den Standardsetzungsprozess:
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Die Mittel, die der Europäischen Union zur Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur
Verfügung stehen, gestatten der EU nicht, gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren
Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB
und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei
gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung
beitragen. |
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Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten. |
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„Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in Anspruch genommen werden. |
Struktur und Konsultationsprozess des IASB:
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Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB) mangelt es an Transparenz, Legitimität und
Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder
einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System
internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte
angestoßen werden. |
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Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter
beteiligt sind, insbesondere jedoch Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich
über den Prozess der internationalen Standardsetzung berichten, und Auswahl und Ernennung der
Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum erfolgen. |
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Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess verbessern, so dass die Interessen verschiedener
Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden. |
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Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des Standards Advisory Council (SAC) und des International
Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) muss verbessert werden. |
Standardsetzung durch den IASB:
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Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben. |
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Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten
und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte rechtzeitig eingebunden werden. |
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Es sollte in der Satzung der IASCF gewährleistet werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen
entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer
(Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger notwendig und möglich ist. |
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Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand sollten vom IASB durchgeführt werden. |
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Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist,
dass ein dringender Bedarf dafür besteht. |
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Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s.
Bericht Punkte 30(a) bis (g)]. |
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Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips begrenzen. |
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Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB
vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit
Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen. |
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Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht
über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a. Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung,
kontroverse Normen) erstatten. |
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Februar 2008: Schweizerische und US-amerikanische Bankenaufsicht der europäischen gleichwertig
Die
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die
Finanzkonglomerate Richtlinie der Europäischen Union schreiben den
Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, einzuschätzen, ob die
aufsichtsbehördlichen Regelungen, denen in Drittländern beheimateten Mutterunternehmen
europäischer Tochterunternehmen unterliegen, den europäischen
gleichwertig sind. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die
Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht
(Committee of European Insurance and Occupational Pensions
Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der
aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer
einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur
aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen
und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht
bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische
Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der
Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das
bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da
die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen
Saaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die
Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle
Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von
Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch
die folgenden englischsprachigen Dokumente:
Februar 2008: Neue Ausgabe der Single Market News mit Beitrag zu Äquivalenz
Die
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat auf seiner Internetseite die Ausgabe für das erste
Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Von
besonderem Interesse für IAS Plus-Nutzer mag eine Artikel sein, der
sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards
von Drittländern widmet:
Adoption of 'Equivalence Mechanism' Paves the Way for Decisions on
Third Country Accounting Standards (in englischer Sprache,
113 KB).
März 2008: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über
deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
veröffentlicht (in englischer Sprache, 50 KB), die jetzt auch Informationen für Bulgarien und Rumänien enthalten.
Hinweis: Durch
neuere Fassung zum 1. Juli 2010 ersetzt!
März 2008: Neues Komitologieverfahren geänderter Text der IAS-Verordnung verabschiedet
Es
wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung (EG) Nr.
1606/2002, die das sog. „Regelungsverfahren mit Kontrolle“
einführt, im Amtsblatt der EU gegen Ende März veröffentlicht
wird.
Die wesentlichen Unterschiede, im Vergleich zum derzeitigen
Verfahren, bestehen darin, dass einerseits eine planmäßige
Abstimmung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU zu
erfolgen hat, und dass andererseits die Überwachungsrechte des
Europäischen Parlaments und des Rates wesentlich erweitert werden.
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat dürfen Vorschläge
der Europäischen Kommission aus folgenden Gründen zurückweisen:
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der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt
vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus, |
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der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt
der IAS-Verordnung oder |
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der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität
oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den
Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen.
Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die
Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist
beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des
Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in
europäisches Recht übernommen werden sollen.
April 2008: CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur
Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten
unterbreitet. Die
Verordnung Nr. 1569/2007 über die
Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit
der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze
sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der
betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren.
CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:
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die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als
gleichwertig anerkannt werden; |
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die japanischen Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis
zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden; |
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eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte
aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
durch chinesische Emittenten gibt. |
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Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von
CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige Empfehlung an die
EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).
April 2008: Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen
In
einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische
Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten
Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die
Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in
englischer Sprache, 80 KB). Er widmete sich einer Reihe von
Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in
Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und
Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die
Übersetzung zweier Auszüge:
| Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne
Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse,
Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen
Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden
aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte
Angabeforderungen um nur ein paar zu nennen.
[...]
Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für
illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler
Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir
freuen uns, zu hören, dass der International Accounting
Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier
herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine
Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO)
ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir
werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.
Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die
Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die
Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass
ich der Meinung bin, dass hier einige echte
Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind,
einschließlich der Schnittstelle mit der
Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die
Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung
von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich
müssen diese und andere Fragen wie zum Beispiel die
Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein
illiquide und unberechenbar werden – gründlich untersucht werden.
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April 2008: Bedenken bei Angaben von Banken in Europa
Bei
einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von
Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben. Lesen
Sie hier den vollständigen
Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines
Auszuges:
| Wir sind besorgt, dass der Mangel an
Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer
Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für
Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil
der Banken angemessen einzuschätzen. Während das
Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule
der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen
Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität,
Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken
beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an
die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet
also die Anteilseigner – und nicht so sehr an die
Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken
notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf
denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen
Zeiten. |
April 2008: Neues Komitologieverfahren Geänderte
IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die
von der Europäischen Union im Amtsblatt vom 09. April 2008
veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 297/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die der
Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse können Sie
hier herunterladen (35 KB). Im Rahmen des
Übernahmeprozesses muss die EU-Kommission den Übernahmevorschlag dem
entsprechenden Ausschuss für das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen
Parlaments und dem Europäischen Rat unterbreiten. Mit der geänderten
Verordnung werden das Europäische Parlament, der Rat und die
Kommission aufgefordert, rasch zu handeln, um sicherzustellen, dass
IFRS und Interpretationen zeitnah übernommen werden.
April 2008: IASCF-Vorsitzender sprach vor EU-Parlamentsausschuss
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Am 8. April 2008 sprach Gerrit Zalm, der Vorsitzende der
International Accounting Standards Committee Foundation,
unter der der IASB arbeitet, vor dem Wirtschafts- und
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. Unter anderem
stellte er in seiner Präsentation die Pläne der Treuhänder
zur Schaffung eines neues Überwachungsorgans, das die Praxis der
Selbsternennung der IASCF-Treuhänder beenden würde, und formeller Beziehungen zu öffentlichen Stellen einschließlich der
Europäischen Kommission vor. Ferner umriss er den Plan der Treuhänder zur
Erweiterung des IASB auf 16 Mitglieder. Die Rede von Zalm können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 52 KB). |
April 2008: Ausgabe 49 der
Single Market News in deutscher Sprache
Die
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige 49.
Ausgabe seiner
Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt.
Ein Artikel widmet sich der Einschätzung der Äquivalenz der
Rechnungslegungsstandards von Drittländern:
"Gleichwertigkeitsmechanismus" macht Weg für Beschlüsse über
Rechnungslegungsstandards von Drittländern frei.
April 2008: EU-Kommission
verabschiedet Erleichterungen für KMU
Die Europäische Kommission hat am 17. April 2008 vier Vorschlägen zugestimmt, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durch die
Abschaffung der folgenden Auflagen das Leben leichter machen sollen:
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Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr
in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen; |
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sie können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits
beglaubigt wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen
Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen; |
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im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht
mehr verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen; |
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zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im
Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen
werden. |
Insgesamt soll dieser Abbau
von Auflagen insbesondere für die KMU Einsparungen von mehr als
600 Mio. EUR mit sich bringen. Der Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, erklärte dazu:
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Unnötige und unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten
behindern die Wirtschaftstätigkeit erheblich. Diese
Vorschläge sind ein Schritt zur Erfüllung dessen, was wir im
Juli 2007 mit den Plänen zur Vereinfachung der
Rahmenbedingungen für Unternehmen versprochen haben. Wir
werden in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen für
die Herausforderungen einer wettbewerbsfähigeren globalen
Wirtschaft zu rüsten, auch weiterhin nicht nachlassen.
Weitere Vorschläge in diesem Bereich sind im Sommer zu
erwarten. |
Weitere Informationen zu den gestern verabschiedeten Maßnahmen
und zum Gesamtprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung
administrativer Auflagen für Unternehmen um 25% bis 2012 finden Sie
in der
Pressemitteilung (102 KB).
April 2008: Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU
Die
Europäische Kommission hat am 23. April 2008 ein Arbeitspapier zu denjenigen
Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen
Rechnungslegungsgrundsätze mit den
IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen
sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder
wie folgt zu bewerten:
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Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien
für die Gleichwertigkeit mit den IFRS. |
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China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden
weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS
umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt. |
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Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle
Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte
eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden. |
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Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der
Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte
EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der
IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP
abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel,
diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die
die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen.
Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der
in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive
Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden
Dokumenten:
April 2008: EU beginnt mit der
Bewertung der Umsetzung der IFRS 2006
Die
Europäische Kommission hat eine französische Beratungsfirma
beauftragt, die Umsetzung der IFRS in Europa 2006 zu untersuchen.
Diese Untersuchung ist eine nachfassende Studie zu einer
Untersuchung
der Umsetzung im ersten Jahr der IFRS in der EU, die vom Institut
der Wirtschaftsprüfer von England und Wales im Auftrag der
Kommission durchgeführt worden war. Jene Studie enthielt eine
detaillierte Überprüfung der Abschlüsse aus dem Jahr 2005 von 200
börsennotierten und 18 nicht börsennotierten Unternehmen aus 25
Mitgliedstaaten der EU. Die Studie über das Jahr 2006 wird den
Schwerpunkt gleichermaßen auf Konzernabschlüsse börsennotierter
Unternehmen legen, aber sie wird auch einige nicht börsennotierte
Unternehmen und Einzelabschlüsse einbeziehen. Der endgültige Bericht wird Ende
2008 erwartet. Das Projekt wird im englischsprachigen
Protokoll
(153 KB) der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
(Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 10. März 2008
beschrieben.
April 2008: Dritter Bericht der
Europäischen Kommission zur Führung von IASB und IASCF
Im
Juli 2006 hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)*
der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, die Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zu überwachen und
ECOFIN regelmäßig Bericht darüber zu erstatten. Die Europäische
Kommission hat ihren dritten
Bericht
über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in
englischer Sprache, 51 KB) im März veröffentlicht. Der Bericht deckt
die Entwicklungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 ab. Im Bericht
werden die Fortschritte, die in Bezug auf Führungsstruktur,
Finanzierungsvereinbarungen, Konsultationsprozess und Vertretung von
Interessengruppen in der Struktur gemacht worden sind, positiv
beurteilt. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs:
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Im Zeitraum seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts
der Kommission haben die IASCF und der IASB wichtige
Ankündigungen gemacht, die, wenn sie vollständig und
effektiv umgesetzt werden, die Rechenschaftspflicht von
IASCF und IASB gegenüber ihren Interessengruppen und die
Transparenz ihrer Aktivitäten verbessern werden.
Am bedeutendsten ist, dass es nun eine breite
Übereinstimmung gibt, ein offizielles Aufsichtsgremium für
die IASCF einzurichten. Dies wird auch zu einer Reform des
Ernennungsprozesses für Treuhänder führen. Der
Selbsternennungsmechanismus wird dadurch beseitigt, dass es
ein unabhängiges Aufsichtsgremium geben wird, das die
Entscheidungsmacht über die Ernennung von Treuhändern haben
wird.
Die Kommission begrüßt die Entscheidungen, die von der
IASCF getroffen wurden, um den Konsultationsprozess des IASB
zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch
Auswirkungsstudien im Vorfeld und Überprüfungen von
Standards und Interpretationen nach der Einführung. Auch
Rückmeldungen werden veröffentlicht. Die Kommission ist
hoffnungsvoll gestimmt durch die Projektzusammenfassung und
die Rückmeldungen, die zum Projekt zu
Unternehmenszusammenschlüssen Phase II veröffentlicht
wurden. Sie ermutigt die Treuhänder und den Board, ihre
Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen. Insbesondere sollten
sie sicherstellen, das Auswirkungsstudien zu einem früheren
Zeitpunkt in der Entwicklungsphase von Standards und
Interpretationen durchgeführt werden. |
Hier die Verknüpfungen auf die beiden früheren Berichte zur
Führungsstruktur:
*) ECOFIN setzt sich aus den Wirtschafts- und
Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt einmal im
Monat und koordiniert und entwickelt die EU-Politik zu allen
Wirtschafts- und Finanzfragen, die die EU betreffen.
April 2008: Europäisches Parlament
nimmt Bericht zum IASB und zur IASCF an
Mit
373 Ja-Stimmen gegenüber 21 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das
Europäische Parlament am 24. April 2008 einen Bericht angenommen, in dem die
Verbesserung der Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, gefordert wird,
um Bedenken entgegenzutreten, dass es IASB und IASCF „an
Transparenz, Legitimität und Zuverlässigkeit fehlt“, weil „sie nicht
der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer
Regierung unterliegen“. Der Bericht war im Februar 2008 vom
Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments
(ECON) verabschiedet worden. In der Entschließung des Parlaments,
mit der der Bericht angenommen wurde, werden die Schritte begrüßt,
die von IASB und IASCF bereits unternommen wurden, aber es wird
argumentiert, dass es in der Hinsicht noch mehr zu tun gibt. Im
Bericht wird eine Diskussion darüber gefordert, „unter welchen
Voraussetzungen die IASCF/ das IASB in das System der
internationalen Lenkungsgremien wie beispielsweise den
Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und die Weltbank eingebunden werden
könnten“. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Die Treuhänder der
IASCF haben auf ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen, die
Einrichtung eines Überwachungsgremiums vorzuschlagen, um
strukturierte Kontakte mit den Organen, die ein legitimes Interesse
an Standardsetzung haben, einzurichten:
Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:
Mai 2008: Fünf EU-Staaten
erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht
Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2008 beschlossen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die
Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie
über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht
innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht
umgesetzt haben. Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien
beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die
Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht
börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat.
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Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter
Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass
Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb
der EU durch regelmäßige Informationen angemessene
Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch
Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen
und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der
gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören
Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen,
Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der
Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.
Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie
2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum
Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere
durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von
Unterlagen durch Unternehmen in
Unternehmens-/Geschäftsregistern. |
Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das
Gesetz über das elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in
Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.
Mai 2008: Bericht der EU-Kommission
bezüglich der Anwendung von IFRSDie Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und
dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
vorgelegt. Der
Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer
Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie
in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der
Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert
sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer
Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der
Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach
Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in
dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die
Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende
Ergebnisse werden genannt:
|
Konsistenz der Anwendung:
 |
Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große
Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde
dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen
von Berichtszyklen bewerkstelligt. |
 |
Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden
sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von
IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der
Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt
hat. |
 |
Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den
einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die
Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es
den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte
Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu
entwickeln. |
 |
Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die
Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In
bestimmten Bereichen werden allerdings noch
Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei
Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und
aktienbasierten Vergütungen. |
 |
Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen
Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen
Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines
prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung.
Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch
diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen. |
 |
Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden
einheitlicher und klarer umgesetzt als manche
Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der
Verbesserung. |
 |
Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden
ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen
Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des
beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings
wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39
beschränkt sich auf wenige Banken. |
 |
CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet,
und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen
Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im
Bericht genannt). |
 |
Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch
für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa
weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat
ebenfalls abgenommen. |
 |
Erste wissenschaftliche Untersuchungen der
Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die
Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste
Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für
diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse
nach IFRS erstellen. |
Effektivität des Übernahmeprozesses:
 |
EFRAG stellt der
Kommission zeitnah hochwertige Analysen und
Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle
fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung
notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme
einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die
Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert. |
 |
SARG hat
effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe
eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen. |
 |
Der
Übernahmeprozess funktioniert reibungslos
und rasch. Der Prozess wird demnächst
geändert und wird mehr Gewicht auf die
Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das
Parlament hat außerdem beantragt, das eine
Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess
aufgenommen wird. |
 |
Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des
Gesetzgebungsprozesses in der EU und in
vielen Mitgliedstaaten. Die
Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen
für Rechungslegungsstandards wird
zunehmend deutlich. Die Kommission hat
daher den IASB aufgefordert, solche
Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die
IASCF hat dies für alle neuen Standards
zugesagt. Bis dahin werden die
Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene
durchgeführt und sind Bestandteil der
EFRAG-Übernahmeempfehlung. |
 |
Bei
der Übernahme von IAS 39 wurde
festgelegt, dass die Carve Outs in
Bezug auf Umfang und zeitliche
Ausdehnung begrenzt sein sollten.
Für ein Carve Out wurde bereits eine
Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit
auf Seiten des IASB und im
Bankenbereich wurde bis jetzt
allerdings noch keine Lösung für den
zweiten Carve Out gefunden. |
 |
Alle IFRS werden in der EU
einzeln übernommen, es gibt also
keinen konsolidierte Version
aller übernommenen IFRS.
Außerdem wird die Qualität der
Übersetzungen in die
verschiedenen Sprachen in
manchen Fällen bezweifelt. Die
Kommission wird daher ein
Projekt zur Konsolidierung und
sprachlichen Überprüfung aller
übernommenen Standards und
Interpretationen auflegen. |
 |
Die Länge des
Übernahmeprozesses für einen
einzelnen Standard beträgt
acht bis zehn Monate nach
Veröffentlichung durch den
IASB. Die
Auswirkungsanalysen werden
werden dem noch weitere
sechs Monate hinzufügen.
Sobald die Analysen durch
den IASB vorgenommen werden,
dürfte sich die Länge des
Prozesses wieder auf das
alte Maß reduzieren.
Außerdem hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass
in dringenden Einzelfällen
durch Flexibilität aller
Seiten eine kürzere Dauer
des Übernahmeprozesses
möglich ist. |
|
Mai 2008: Kommission veröffentlicht
Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung
Die
Europäische Kommission hat am 14. Mai 2008 eine
Empfehlung zur
externen
Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften,
die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen herausgegeben
(53 KB).
Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines
unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der
Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung
verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die
Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz
in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner
Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy,
zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:
|
Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards
für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau
liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der
Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends
bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche
europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein
weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser
dringenden Themen. |
Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:
 |
Sie empfiehlt den
Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu
spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden immer
noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie wichtigen
Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen auch die
Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden zählt.
|
 |
Die Empfehlung fordert die
Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den
Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende Rolle
in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen sollten. |
Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz hinsichtlich
des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die Rechenschaftspflicht des
Inspektionssystems gegenüber Anlegern, Unternehmen und anderen
Interessengruppen zu verbessern. Die von den
Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte
sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen
Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den internen
Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt gemacht werden,
wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den Empfehlungen zur
Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht angemessen Folge
leistet.
Mai 2008: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen
Das
Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine
dritte Sammlung von
Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für
Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als
Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.
Sachverhalte, die in der dritten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:
 |
Konsolidierung eines Tochterunternehmens |
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Erwerb in Stufen |
 |
Konsolidierung von Zweckgesellschaften |
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Anwendung der Pooling-of-Interest-Methode
bei einem Unternehmenszusammenschluss unter
gemeinsamer Kontrolle |
 |
Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss |
 |
Teilrückerstattung und Änderungen der
Vertragsbedingungen einer Fremdkapitalaufnahme |
|
 |
Wertminderung einer Anlage |
 |
Angabe der Auswirkungen einer Aufgabe eines
Geschäftsbereiches |
 |
Definition von Mitgliedern des Managements
in Schlüsselpositionen |
 |
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte |
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Zuordnung der Kosten eines Erwerbs |
 |
Anwendungsbereich von IAS 11 |
 |
Tauschgeschäfte |
 |
Halbjahresberichte |
|
|
Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:
Mai 2008: Einige
Fragen im aktualisierten Fragenkatalog zur Prospektverordnung haben IFRS-Bezug
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) hat die fünfte
aktualisierte Fassung des Fragenkatalogs in Bezug auf
Emissionsprospekte veröffentlicht (Frequently Asked Questions Regarding Prospectuses: Common Positions
Agreed by CESR Members in englischer Sprache, 283 KB).
Einige der Fragen betreffen auch IFRS-Aspekte. Und anderem
gilt das für die folgenden Sachverhalte:
 |
Frage 15. Wechselwirkung zwischen der
Prospektverordnung und IAS 8: Wenn ein Emittent die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in seinem Abschluss ändert (beispielsweise
bei erstmaliger Anwendung eines neuen IFRS) und wenn er diese
neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode rückwirkend anwendet,
bedeutet das, dass der Emittent die Vergleichszahlen im
Prospekt, die von der rückwirkenden Anwendung dieser neue
Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode betroffen wären, neu
berechnen muss? |
 |
Frage 48. Pro-forma-Finanzinformationen:
Erläuternde Beispiele: Einige der Fragen beziehen sich auf IFRS 3
und IFRS 5. |
Mai 2008:
EU-Kommission überdenkt Aufgaben der aufsichtsbehördlichen
Ausschüsse Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu
etwaigen Änderungen bei den Beschlüssen der Kommission zur
Einsetzung des Ausschusses der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), des Ausschusses der
europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und des
Ausschusses der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen
und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) eingeleitet.
Hauptziel dieser Initiative ist es, bei den Aufgaben dieser
Ausschüsse für größere Kohärenz und Klarheit zu sorgen,
deren Kompetenzen zu stärken und sicherzustellen, dass sie
zur Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und zu konvergenten
Aufsichtspraktiken in der EU sowie zur Erhaltung eines
stabilen Finanzsystems beitragen. In dem Konsultationspapier
wird dazu aufgefordert, Bemerkungen zu einer offenen Liste
der Aufgaben zu übermitteln, die von den Ausschüssen in
diesen Bereichen wahrgenommen werden sollen. EU-Kommissar
Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, erklärte dazu:
|
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir die bisherige
Aufsichtsstruktur durch eine Reihe praktischer und
ergebnisorientierter Initiativen auf den verschiedenen
Ebenen verbessern müssen, um die europäischen Aufsichts- und
Stabilitätsstrukturen zu stärken. Die Klärung und Stärkung
der Rolle der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse durch
entsprechende Änderungen in ihren Einsetzungsbeschlüssen ist
ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Dieser Schritt
wird zu einem kostenwirksameren Aufsichtsrahmen und einer
besseren Überwachung der Finanzstabilität führen. |
Lesen Sie auch die
Presseerklärung der EU-Kommission (93 KB) und das eigentliche
Konsultationspapier (in englischer Sprache, 203 KB). Einsendeschluss für Beiträge ist der 18. Juli 2008.
Mai 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme
von IAS 23 (2007) in der EU
Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen
Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards
und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für
die Anwendung in Europa übernommen werden. Die
Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die
Auswirkungsanalyse zur überarbeiteten Fassung von IAS 23
Fremdkapitalkosten (2007) erstellt. Derzeit ist in Europa die
Fassung des IAS 23 von 1993 in Kraft. In der Analyse werden die
folgenden Auswirkungen der Übernahme von IAS 23 (2007) für die Anwendung
in Europa genannt:
 |
In der Konsultation
durch die Kommissionsdienststellen zeigte sich, dass
in einer Mehrheit der Stellungnahmen die
Aktivierungsmethode vorgezogen und/oder die
Übernahme des Standards begrüßt wird. |
 |
Die Streichung eines
der gegenwärtigen Wahlrechte wird die
Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöhen. |
 |
Fachliche Erörterungen
beim IASB und bei EFRAG und Untersuchungen der
Kommissionsdienststellen haben ergeben, dass bei der
Verwendung der Anschaffungskostenmethode die
Aktivierung von Fremdkapitalkosten und deren
Aufnahme in die Anschaffungskosten des
Vermögenswertes einen besseren konzeptionellen
Ansatz bietet als ihre Erfassung als Aufwand. |
 |
Trotz der Tatsache,
dass die Mehrheit der europäischen Unternehmen
derzeit die Aufwandsmethode anwendet, ist nicht zu
erwarten, dass die Einführung von IAS 23 eine
bedeutende Auswirkung auf einen Teil von ihnen hat,
da sie möglicherweise nicht über qualifizierende
Vermögenswerte oder Fremdkapitalkosten verfügen. Die
Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist für
diejenigen Unternehmen von Bedeutung, die
kapitalintensive Vermögenswerte nutzen. Unsere
Konsultation und andere Berichte zeigen, dass diese
Unternehmen im Allgemeinen die Aktivierungsmethode
bevorzugen. |
 |
Die Überarbeitung von
IAS 23 wird einige Kosten aus der erstmaligen
Anwendung mit sich bringen und die Komplexität
leicht erhöhen, da die Aufwandsmethode leichter
anzuwenden ist als die Aktivierungsmethode. Der
Hauptteil dieser Kosten wird sich auf die erstmalige
Anwendung des überarbeiteten Standards beziehen und
daher nur einmal auftreten. Der Bericht kommt zu dem
Schluss, dass der Nutzen aus der Verwendung des
Standards wichtiger ist als die Einführungskosten. |
 |
Erörterungen im
Anwenderforum von EFRAG haben gezeigt, dass die
Streichung eines Wahlrechts die Vergleichbarkeit
erhöhen wird. Dies wurde als bedeutender Nutzen
angesehen. Die Erörterungen zeigten auch, dass die
Bedeutung von Fremdkapital je nach Branche variieren
kann und sie offensichtlich von größerer Bedeutung
in den kapitalintensiven Branchen sind. Einige
Analysten wiesen darauf hin, dass Fremdkapitalkosten
normalerweise keine Kennziffer für ihre Analysen
sind. Aus der Kostenperspektive gesehen werden die
Anwender möglicherweise zusätzliche Kosten aus der
Anpassung der Zahlen für Analysezwecke haben, aber
sie werden auch einige Ersparnisse aus dem Wegfall
eines Wahlrechts haben. |
 |
Der IASB beabsichtigt,
eine nachträgliche Auswirkungsanalyse zwei Jahre
nach erstmaliger Anwendung des Standards
durchzuführen. Eine solche Analyse sollte sich
besonders den Bereichen zuwenden, die in den
Stellungnahmen während der Konsultation
hervorgehoben wurden. |
|
Insgesamt wird empfohlen, die überarbeitete Fassung von IAS 23 für
die Anwendung in Europa zu übernehmen, da der Nutzen die Kosten
überwiege. Lesen Sie die
vollständige englischsprachige Analyse (148 KB), aus der wir oben
übersetzt haben. Außerdem stellt die Kommission die
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur
Verfügung.
Juni 2008: Öffentliche Anhörung zu
Anlageprodukten für Kleinanleger
Die
Europäische Kommission veranstaltet am 15. Juli 2008 in Brüssel eine
Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger (Programm
in englischer Sprache, 159 KB). Die Anhörung wird hochrangige
politische Entscheidungsträger, Industrievertreter und
Repräsentanten von Verbraucherorganisationen zusammenbringen, um ein
Thema zu diskutieren, welches in den letzten Monaten im Zentrum der
Aufmerksamkeit stand. Hierbei geht es um den sich entwickelnden
Markt der Anlageprodukte für Kleinanleger und namentlich darum, ob
der gegenwärtig zersplitterte Rechtsrahmen eine hinreichende
Grundlage dafür bietet, dass Anleger die erforderlichen
Informationen und die Beratungsqualität erhalten, um eine
angemessene Anlageentscheidung treffen zu können (s. dazu auch
unsere Seite zur Finanzmarktkrise).
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort finden
Sie auf der
EU-Binnenmarktseite.
Juni 2008: EU-Kommission gibt Empfehlung zur
Beschränkung der Abschlussprüferhaftung ab
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur
Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern
abgegeben. Hauptziel ist es, das Entstehen alternativer
Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu
fördern. Die Empfehlung ist die Reaktion auf die steigende Zahl von
Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche.
Sie will die europäischen Kapitalmärkte schützen, indem
sichergestellt wird, dass für Abschlussprüfungen von börsennotierten
EU-Unternehmen auch weiterhin Prüfungsgesellschaften zur Verfügung
stehen. Die Empfehlung lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, auf
welche Weise sie die Haftung beschränken wollen, und führt
verschiedene Grundsätze ein, die sicherstellen sollen, dass die
Haftungsbeschränkung den Abschlussprüfern ebenso gerecht wird wie
den geprüften Unternehmen, Anlegern und sonstigen Betroffenen.
Hintergrund der Initiative ist der mit der
Abschlussprüfungsrichtlinie von 2006 erteilte Auftrag an die
Kommission, eine Beschränkung der finanziellen Haftung zu prüfen und
soweit erforderlich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten.
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:
|
Nach eingehenden Untersuchungen und ausführlichen
Konsultationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die
Kombination aus unbeschränkter Haftung und unzureichendem
Versicherungsschutz nicht mehr hingenommen werden kann, denn
sie kann für unsere Kapitalmärkte und international tätige
Abschlussprüfer zu einem großen Problem werden. Die
derzeitigen Bedingungen halten nicht nur neue Akteure vom
Eintritt in den internationalen Abschlussprüfungsmarkt ab,
sondern stellen auch für die bestehenden Firmen eine Gefahr
dar. Angesichts der hohen Konzentration und der geringen
Auswahl an Prüfungsgesellschaften könnte dies nachteilige
Folgen für die europäischen Kapitalmärkte haben. |
In der Empfehlung werden beispielhaft drei Methoden der
Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch andere,
gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten
sollten sich für die Methode entscheiden, die am besten mit ihren
jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Mit der
Empfehlung werden außerdem einige zentrale Grundsätze eingeführt,
die die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung
befolgen sollten:
 |
Die Haftungsbeschränkung sollte nicht bei vorsätzlichem
Fehlverhalten des Abschlussprüfers gelten,
|
 |
die Haftungsbeschränkung muss sich auch auf Dritte
erstrecken, um die gewünschte Wirkung zu entfalten,
|
 |
Geschädigte haben das Recht auf eine angemessene
Entschädigung. |
Die Empfehlung ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm.
Juni 2008: Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU
Wie in unserer
Nachricht vom 23. April 2008 berichtet,
haben die Dienststellen der Europäischen Kommission ein
Gutachten zur Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die
EU-Kommission hat daraus nun einen
Vorschlag für eine
Verordnung entwickelt (26 KB). Die
Rechnungslegungsstandards von Japan und den Vereinigten
Staaten werden als gleichwertig anerkannt. In Bezug auf die
Standards von China, Kanada und Südkorea heißt es:
|
Drittstaatemittenten unterliegen für den Fall, dass sie ihre
historischen Finanzinformationen nach den Generally Accepted
Accounting Principles der Volksrepublik China, Kanadas oder
der Republik Korea erstellen, weder der Bestimmung, wonach
die in einem Prospekt enthaltenen historischen
Finanzinformationen über Geschäftsjahre vor dem 1. Januar
2012 in Form eines neu zu erstellenden Abschlusses vorgelegt
werden müssen, noch der Bestimmung, wonach die Unterschiede
zwischen den übernommenen International Financial Reporting
Standards und den Rechnungslegungsgrundsätzen, nach denen
diese Informationen erstellt wurden, dargelegt werden
müssen. |
Juni 2008: Auswirkungsanalysen zur
Übernahme von IAS 1 (überarbeitet 2007) und IFRIC 14 in der EU
Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen
Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards
und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für
die Anwendung in Europa übernommen werden. Die
Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die
Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung von
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (2007)
und
zu
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung erstellt.
Die Kommission empfiehlt, dass beide Verlautbarungen des
IASB sobald wie möglich für die Anwendung in Europa
übernommen werden sollen. Im Einzelnen heißt es:
|
IAS 1:
 |
(a) Die Änderungen, die in der überarbeiteten
Fassung von IAS 1 dargestellt werden, werden zu einigen
zusätzlichen Kosten am Tag der ersten Anwendung sowie zu
einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten sowohl für
Ersteller als auch für Nutzer führen; diese Kosten sind
nicht bedeutend. |
 |
(b) Obwohl einige der Änderungen wenig, wenn
überhaupt, neuen Nutzen bieten, führen andere Änderungen
insbesondere die Änderungen A, D und E – zu einer
bedeutenden Verbesserung des Nutzens der zur Verfügung
gestellten Informationen in vielen Fällen. |
 |
(c) Der Nutzen, der aus der Anwendung der in der
überarbeiteten Fassung von IAS 1 genannten Änderungen
entsteht, wird die zusätzlichen Gesamtkosten überwiegen. |
IFRIC 14:
 |
(a) Die Einführung von IFRIC 14 wird zu einigen
zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung sowie zu
einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten für
Ersteller führen; diese Kosten sind
nicht bedeutend. Für Nutzer entstehen keiner
zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung und
keine zusätzlichen fortlaufenden Kosten. |
 |
(b) Mit IFRIC 14 werden Unklarheiten beseitigt, wie
bestimmte Aspekte von IAS 19 umzusetzen sind. Dies wird
zu einer Verminderung der Uneinheitlichkeit der
Anwendung in der Praxis führen und die Konsistenz und
Vergleichbarkeit der zur Verfügung gestellten
Informationen verbessern. Davon werden alle
Interessengruppen profitieren. |
 |
(c) Der Nutzen, der aus der Anwendung von IFRIC 14
entsteht, wird die daraus entstehenden Kosten
überwiegen. |
|
Lesen Sie die Dokumente im englischen Original:
Übernahmeempfehlung für IAS 1 (79 KB) und
Übernahmeempfehlung für IFRIC 14 (58 KB). Im ersten Teil jedes
Dokuments finden Sie die Übernahmeempfehlung der EU-Kommission, die
sich auf die Auswirkungsanalyse von EFRAG stützt, die jeweils als
Anhang beigefügt ist.
Juni 2008: Bericht der europäischen
Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf
illiquiden Märkten
Der Ausschuss der europäischen
Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking
Supervisors, CEBS) hat
einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der
Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente
veröffentlicht. Der Bericht schlägt eine Reihe von
Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern
im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden
sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die
diesen Instrumenten zugeschrieben werden.
Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden
bewertungsbezogenen Sachverhalten:
 |
den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen
es keinen aktiven Markt gibt, |
 |
der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und |
 |
der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts. |
|
Weitere Informationen:
Juni 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit
Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Drei
Beiträge betreffen Themen, auf die wir auch schon auf
IAS PLUS hingewiesen haben:
 |
die Stärkung der Finanzaufsichten in Europa, |
 |
die Haftungspflicht von Prüfungsgesellschaften
sowie |
 |
Fortschritte bei der Konvergenz der Rechnungslegung zwischen
Europa und Drittländern. |
Juni 2008: Kommission verklagt
Frankreich wegen Dienstleistungsfreiheit für Prüfungsgesellschaften
Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim
Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich zu erheben
wegen der internationale Prüfungsgesellschaften betreffenden
französischen Vorschriften über die Unabhängigkeit von
Abschlussprüfern. Nach Auffassung der Kommission wird die im
EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit durch die
Artikel 24 und 29 des französischen Abschlussprüferkodex aus
dem Jahr 2005 in unzulässiger Weise beschränkt.
|
Die Artikel 24 und 29 (III, Absatz 2) des fraglichen Kodex
betreffen prüfungsfremde Leistungen, die Mitglieder
internationaler Prüfungsgesellschaften weltweit anbieten. Den
genannten Bestimmungen zufolge ist die geforderte Unabhängigkeit
eines Abschlussprüfers gefährdet, wenn für ein Unternehmen, das
Mutter- oder Tochtergesellschaft einer in Frankreich geprüften
Gesellschaft ist, in großem Umfang prüfungsfremde Leistungen
erbracht werden. Da dies als unanfechtbar vorausgesetzt wird,
haben Prüfer und ihre Gesellschaften keine Möglichkeit
nachzuweisen, dass die Unabhängigkeit der Prüfung dadurch nicht
beeinträchtigt wird. |
Weitere Informationen finden Sie in der
Pressemitteilung der Generaldirektion Binnenmarkt und
Dienstleistungen der Europäischen Kommission (73 KB).
Juli 2008: Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise
Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer
Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien
(Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in
Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den
Finanzmarktunruhen (The
Financial Turmoil – The Role of the EU Commission, in
englischer Sprache, 75 KB). Unter anderem sprach er
über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung
von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er
äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in
verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in
einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an
sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs
aus der Rede:
|
Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische
Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von
Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die
Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen
in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen.
Dies ist auch in einem Bericht des
Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen
worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen
herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell
eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die
Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu
verbessern. |
Juli 2008: ECOFIN wird über IASB und Finanzmarktkrise beraten
Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
wird am 8. Juli 2008 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung
beinhaltet eine Erörterung der Unternehmensverfassung des
IASB sowie die Bilanzierung und Angaben durch
Finanzinstitutionen. Das Hintergrundpapier können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB).
Hier sind zwei Ausschnitte:
|
Internationale Bilanzierungsstandards Unternehmensverfassung des IASB
Der Rat sollte die Beschlüsse zur Reform, die derzeit beim International Accounting Standards Board (IASB) stattfindet,
im Nachgang der öffentlichen Anhörungen, mit denen Ende Mai begonnen wurde (11183/08), annehmen. Er die Unternehmensverfassung
und Finanzierung des IASB bereits erörtert und zu diesem Thema Beschlüsse im Juli 2006 und Juli 2007 gefasst. Es gibt zwei Gründe,
warum Beschlüsse in diesem Jahr erneut gefasst werden müssen:
 |
die IASCF, die für die Ernennung der Mitglieder und die Finanzierung des IASB zuständige Stiftung, hat einen Prozess
der Überprüfung der Satzung im vergangenen Mai in der Absicht eingeleitet, ihre eigene Unternehmensverfassung und die des
IASB zu verbessern; sie schlägt u.a. die Einrichtung eines Überwachungsorgans innerhalb der IASCF vor, die Verantwortung
dafür trüge, dass das öffentliche Interesse und aufsichtliche Bedenken bei der Abfassung von Bilanzierungsstandards besser
berücksichtigt werden; |
 |
die jüngsten finanziellen Turbulenzen haben die Notwendigkeit für einen verlässlichen Mechanismus für die Abfassung
von internationalen Bilanzierungsstandards dargelegt. |
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Rat, eine starke europäische Position zum Ausdruck zu bringen, bei Betonung insbesondere
der Prinzipien, die in den Beschlussentwürfen herausgearbeitet wurden.
Finanzmärkte Umsetzung aktueller Maßnahmen
In Übereinstimmung mit dem 'Fahrplan' zur wirksameren Bekämpfung der Finanzmarktkrise seit August 2007, der auf der
Oktobersitzung 2007 verabschiedet wurde, wird der Rat einen Blick auf Entwicklungen hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen werfen.
Der Rat sollte v.a. Beschlüsse zu den folgenden zwei Sachverhalten fassen:
 |
den Fortschritt bei der Transparenz von Banken und anderen Finanzinstitutionen hinsichtlich der Bewertung ihrer Risikoaktiva; |
 |
der Linie, die in Europa und auf globaler Ebene zu den Ratingagenturen eingenommen werden soll (11229/08). |
In den Beschlussentwürfen wird betont, dass umgehende und vollständige Angaben durch die Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer
Risikopositionen bei leistungsgestörten Vermögenswerten und außerbilanziellen Vehikeln sowie
hinsichtlich ihrer Abschreibungen und Verluste
entscheidend sind, um das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat unlängst Empfehlungen
verfasst, um den Banken Leitlinien bei der Einschätzung ihrer Vermögenswerte zu geben. Den Beschlussentwürfen zufolge ist dies ein
sehr wichtiger Faktor zur Sicherstellung einer größeren Einheitlichkeit in der Praxis der Finanzinstitutionen. Diese wiederum ist
entscheidend für die Wiederherstellung des Vertrauens in die tatsächliche Situation des Marktes.
|
Juli 2008: ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB
Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt. Unter
anderem wurde die Unternehmensverfassung des
IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB
verabschiedet (ECOFIN
Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB).
Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
| Der Rat verabschiedete die
folgenden Erklärungen:
Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser
Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist
der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der
öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des
IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen
sollte:
 |
Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht
der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines
Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend
Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der
IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst
sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle
gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte
eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen
und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder
des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben,
dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses,
einschließlich derjenigen, die sich auf
Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der
Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das
Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden
der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der
IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden
sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und
Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von
Seiten des IASB Rechnung getragen wird. |
 |
Das Überwachungsgremium sollte aus den
entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das
öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und
Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren
jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies
schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe
vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich
sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von
Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission
wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt
werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt
aller relevanten europäischen Institute und Gremien
sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist. |
 |
Der IASB muss eine größere Transparenz und
Legitimität seiner Standardsetzungs- und
Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss
dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation
bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen,
einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen
IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die
Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert
werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als
verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses
des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche
Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten
erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der
Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten
öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für
Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind,
sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen
widergespiegelt werden. |
 |
Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine
angemessen Balance von praktischer und fachlicher
Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer
Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger,
weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen.
Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS
sollte angemessen widergespiegelt werden. |
 |
Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung
der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der
Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu
können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu
stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen
vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess
des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG
sollten sicherstellen, dass alle europäischen
Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG
sollte effektive und transparente Verfahren einrichten,
um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im
öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise
agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich
der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat
begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform
der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht
erzielt worden sind. |
|
Juli 2008: Gemeinsame
europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise
EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von
Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité
(CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat
(DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate
diskutiert und eine
gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer
Sprache, 65 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für
Sie:
|
Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr
ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen
Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung
gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass
(wie mancherorts behauptet wurde) die
Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben
wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende
Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der
Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen,
ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die
entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig,
dass jegliche Schwachstellen, die in der
Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert
werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.
Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage
Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden
Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:
 |
Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im
Zusammenhang mit Zweckgesellschaften. |
 |
Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die
Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten
Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem
Ansatz in der Bilanz nahe kamen. |
 |
Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum
beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung
insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein
soll. |
 |
Erläuterungen der angewandten Bewertung. |
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB
begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und
zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem
Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen
an den IFRS angebracht sein könnten.
Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der
International Accounting Standards Board (IASB) die berufene
Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf
in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB
jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf
die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es
wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen
Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des
IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere
Stellungnahmen zur Verfügung stellen, um dem IASB zu
helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen.
Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu
Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.
In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB
notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der
öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu
entwickeln, und akzeptieren dies. |
Juli 2008:
Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum
Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair
Value Measurement and Related Disclosures of Financial
Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben
zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten). Die endgültige
Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die
Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen
Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die
Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle
Interpretation der Standards und die Veröffentlichung
allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB
und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt
im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der
Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung
von Finanzinformationen durchzusetzen.“ CESR erbittet
Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die
Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende
Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden.
Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
|
Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten
ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem
aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die
Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt
anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt
vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von
Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die
Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden;
unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich
einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven
Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von
Finanzinstrumenten.
Zur Identifizierung von aktiven
und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes
hervorgehoben:
 |
Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist
eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig.
Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und
für alle Finanzinstrumente sein. |
 |
Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich
zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit
niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein. |
 |
Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist
kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob
ein Markt als aktiv anzusehen ist. |
 |
Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in
einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus
tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten. |
 |
Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen
werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie
keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.
|
Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt
CESR hervor:
 |
Sie erfordert ein
bedeutendes Urteilsvermögen. |
 |
Der Emittent sollte
die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die
Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit
zu gewährleisten. |
 |
Transaktionen in einem
Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft
die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle. |
 |
Das Liquiditätsrisiko
und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den
Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den
Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant
sein. |
 |
Die Verwendung von
Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur
mit großer Vorsicht geschehen. |
Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu
Angaben genannt. |
Juli 2008: ARC gibt grünes Licht
für die Übernahme von fünf IFRS und vertagt Beschluss zu IFRIC 12
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee,
ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgendend geben wir die
wichtigsten Beschlüsse wieder.
 |
Per formeller Abstimmung kam man überein, die Übernahme der folgenden Verlautbarungen für die
Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen: IAS 1 (überarbeitet 2007), IAS 23 (überarbeitet 2007),
IFRS 2 (überarbeitet 2008), IFRIC 13 und IFRIC 4. EFRAG hat eine Übernahme dieser Verlautbarungen
gleichfalls empfohlen. Sie werden nun in den nächsten Schritt des Übernahmeprozesses überführt
in das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments. IFRIC 14 gilt für Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, IFRIC 13 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2008 beginnen, die Anderen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen. |
 |
IFRIC 12, der für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen,
wurde erörtert; die Erörterungen sollen auf der Oktobersitzung des ARC fortgesetzt werden. |
 |
Das ARC erörterte die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten mit den
durch die EU übernommenen IFRS, die Verfassung des IASB sowie die Verbesserung von EFRAG, traf aber
keine Beschlüsse und sprach auch keine Empfehlungen aus. |
 |
Dem Entwurf von Vorschlägen für eine Umstrukturierung von EFRAG wurde zugestimmt. Er wird als
Konsultationsdokument im dritten Quartal 2008 veröffentlicht werden. |
August 2008: Entscheidung der EU-Kommission zu
Prüfungsgesellschaften aus Drittländern
Die Europäische Kommission nahm heute eine
Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für
die Registrierungsanforderungen von
Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern
an. Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im
Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen
zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es
30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre
Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten
notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den
Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die
Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird.
Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die
Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die
Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften
aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen,
unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch
den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt
und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen
Kommission, hierzu:
|
Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie
über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für
die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide
Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut
mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten,
so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau
wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den
europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet
wird. |
August 2008: Umsetzung der
Richtlinie über Abschlussprüfungen
Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den
Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen
in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt. Dabei hat die
Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund
der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen
erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten
die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die
meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie
weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen
Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird
regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament
und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den
Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch
aufgearbeitete Informationen bietet der
Fortschrittsanzeiger(in
englischer Sprache, 125 KB):
 |
Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie
vollständig umgesetzt wurde |
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Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen
Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben) |
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Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen |
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am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen |
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Einrichtung einer Aufsichtsbehörde |
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Umsetzung vollständig abgeschlossen |
vollständige Umsetzung erwartet bis |
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Okt. 2008 |
Nov. 2008 |
Dez. 2008 |
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keine Information |
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September 2008: Die deutsche
Fassung der Single Market News ist on-line
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun
die deutschsprachige Übersetzung der Ausgabe für das zweite
Quartal 2008 der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit
Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Von
Interesse für IAS PLUS-Leser mag vor allem das
Spezialdossier sein: EU handelt, um den internationalen
Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu trotzen.
September 2008: Stellungnahme des
DSR zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden
Zeitwert
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 53 KB) zur Verlautbarung Die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu
Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten (Fair Value
Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments
in illiquid Markets) verabschiedet.
Diese
Verlautbarung wurde im Juli vom Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) zur Stellungnahme
veröffentlicht.
September 2008: CEBS veranstaltet
Workshop zu Bewertung
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden
(Committee of European Banking Supervisors, CEBS) wird am
23. September 2008 von 14 bis 16.30 Uhr einen offenen Workshop
veranstalten, um die Ergebnisse seines
Berichts zu Sachverhalten hinsichtlich der Bewertung komplexer
und illiquider Finanzinstrumente (in englischer Sprache, 228 KB),
der am 18. Juni 2008 veröffentlicht wurde, zu erörtern. Dieser
Workshop wird Banken und anderen interessierten Parteien Gelegenheit
geben, ihre Sichtweise zu den von CEBS aufgeworfenen Sachverhalten zu
unterbreiten und Wege zu erörtern, wie man sie bewältigt. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der
Website von CEBS.
September 2008: Aktuelles zur
Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten
Der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellte
dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments am
10. September 2008 einen Bericht mit dem Titel Finanzielle
Unruhen: Jüngste Entwicklungen bei einer politischen Antwort vor.
Er ging dabei u.a. auch auf Geschehnisse beim IASB ein. Sie können die
Anmerkungen von Kommissar McCreevy
hier herunterladen (in englischer Sprache, 78 KB). Hier sind einige
Ausschnitte:
| Die Unruhen haben einen chronischen Mangel an Disziplin
und Kompetenz sowie einige Schwächen im globalen Finanzaufsichtsrahmen
offenbart. Wir müssen Belastbarkeit des Marktes und der Institutionen
stärken. Das ist genau das, was mit dem ECOFIN-Fahrplan vom Oktober 2007
beabsichtigt ist. [...]
Zur Verbesserung von Bewertungsmethoden, insbesondere im
Hinblick auf die Bewertung illiquider Vermögenswerte. Die Arbeiten werden
vom Baseler Ausschuss und dem International Accounting Standards Board
(IASB) geführt, die ein Expertenpanel zur sachgerechten Bewertung
eingerichtet haben. Ratschläge werden gegen Ende des dritten Quartals 2008
erwartet. Der IASB arbeitet auch an außerbilanziellen Posten, wobei die
Kernfrage in folgendem besteht: Wann sollte ein Unternehmen auf die Bilanz
eines anderen Unternehmens genommen werden? Die bei diesen Sitzungen erhaltenen
Eingaben werden dem IASB helfen, seine demnächst erscheinenden Vorschläge zur
Überprüfung der Konsolidierungsvorschriften nach IFRS abzufassen. Mit
Ergebnissen wird 2009 gerechnet. Der Standardsetzungsprozess muss peinlich
genau eingehalten werden. Ich denke, dass wir uns Dinge wie laufende
Wertberichtigungen* mal ganz genau ansehen müssen genauso wie die
Bilanzierung von aufsichtsrechtlich gebildeten Rücklagen durch Banken, um
einen Puffer für schlechte Zeiten anzulegen. Es dürfte der Aufmerksamkeit
der Allgemeinheit nicht entgangen sein, dass die spanischen Banken besser
in der Lage waren, den Unruhen Stand zu halten, weil sie noch nicht den
maßgeblichen IFRS-Standard angewendet haben. Daraus sollte man seine Lehren
ziehen. [...]
Bezüglich der Rechnungslegung hat der SEC-Vorsitzende Cox einen
Fahrplan vorgestellt, nach dem US-amerikanische Unternehmen bis 2014 von
US-GAAP auf IFRS übergehen würden. Vor nur zwei Jahren wäre das undenkbar
gewesen! Ein wahrhaft bedeutendes Zeichen. Genauso wie die EU deuten die
USA an, dass sie globale Standards wählen möchten. Endlich ist also ein
Satz in Sichtweite. Und wir müssen natürlich die Verfassungsmäßigkeit des
IASB stärken. Das ist der Grund, warum wir mit unseren wesentlichen
Gesprächspartnern an der Einrichtung neuer und schärferer
Aufsichtsmechanismen arbeiten.
*Anmerkung von IAS PLUS: Laufende Wertberichtigungen beziehen sich
darauf, dass die Kreditrisikovorsorge auf der Grundlage zukünftig
erwarteter statt eingetretener Verluste ermittelt wird.
|
September 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt diesmal
mit drei Beiträgen
auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) in Europa.
September 2008: CEBS-Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement
Der
Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee
of European Banking Supervisors, CEBS) hat der Europäischen
Kommission den zweiten Teil seiner Ratschläge zum
Liquiditätsrisikomanagement übergeben. Der übergebene
Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten
Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden,
sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen
Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind
30 konkrete Empfehlungen enthalten:
 |
Die 30 Empfehlungen des CEBS zum
Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und
folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit. |
 |
Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute
und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und
sollen sicherstellen, dass ein angemessenes
Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch
in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere
sollte das Management auf einer Streuung der
Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen
Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig
geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen. |
 |
Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos.
Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre
Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder
ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation
entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination
der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies
geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von
Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben. |
|
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
September 2008: EU-Kommission
schlägt weitere Vereinfachung bei Verschmelzungen und Spaltungen vor
Die
Europäische Kommission will mit einem neuen Richtlinienvorschlag den
Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw. Spaltung europäischer
Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine
Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten
und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor
und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März
2007 und April 2008 im Rahmen des „beschleunigten
Verfahrens“ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und
Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission,
erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil
der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die
Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir
wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum
beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen
dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen
entsprechen.“
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung der
EU-Kommission (101 KB).
September 2008: McCreevy kündigt wichtige Initiativen zur Rechnungslegung für Kleinstunternehmen an
EU-Binnenmarktkommissar
Charlie McCreevy hat sich dafür ausgesprochen, Kleinstunternehmen
von der jährlichen Abschlusserstellungspflicht zu befreien. In einer
Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine
Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag
ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen
Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers
Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die
EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei,
Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu
befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:
|
Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission
Folgendes zu empfehlen:
 |
Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem
Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den
Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden
sollte, Kleinstunternehmen von den
Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen. |
 |
Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die
Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren.
Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil
vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu
den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz
einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an
Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser
Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten
lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken. |
|
Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie
hier (75 KB).
Oktober 2008:
Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise
Der Präsident
der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die
Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an:
„Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern. Dies kann auch beinhalten,
unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen,
dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten,
wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische
Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften
für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.
Oktober 2008: Konsultation von CESR
zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
hat ein
Konsultationspapier
zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht
(in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass
das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien
(Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den
IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird,
zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird.
Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen,
die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen,
zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu
tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin
erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten.
Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen,
die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem
Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:
|
Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:
 |
Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial
Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen. |
 |
Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt,
IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen. |
 |
Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten
widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen.
Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI
als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms
die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich
sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein,
anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger
Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind. |
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Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die
indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS
konvergiert sein werden. |
Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen
Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der
Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen,
bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.
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Oktober 2008: Ergebnisse des
europäischen Gipfels zur Finanzmarktkrise
Am
4. Oktober 2008 hatte der französische Präsident Sarkozy die anderen drei europäischen Mitglieder der G-8,
Deutschland, Großbritannien und Italien, sowie den EZB-Präsidenten Trichet und den Vorsitzenden der Euro-Zone, Juncker,
zu einem Krisengipfel zur Finanzmarktkrise in den Elysée-Palast eingeladen.
Sarkozy hatte die Einladung mit den seiner Meinung nach derzeit ausufernden nationalen Alleingängen in Europa begründet.
Zum Abschluss der Zusammenkunft veröffentlichten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung, aus der wir Ihnen nachfolgend den Absatz
zu Bilanzierungsfragen übersetzen. Die gesamte Erklärung in englischer Sprache finden Sie
hier
(100 KB).
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Wir werden sicherstellen, dass europäische Finanzinstitute gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern
in Bezug auf Bilanzierungsregeln und deren Interpretation nicht in Nachteil geraten. In dieser Hinsicht
sollten europäischen Finanzinstituten die gleichen Regeln zur
Umgliederung von Finanzinstrumenten aus
dem Handelsbuch in das Bankbuch zur Verfügung stehen. Die gilt auch für die Instrumente, die bereits
gehalten werden oder emittiert wurden. Wir fordern IASB und FASB dringend auf, bei dieser Frage rasch
zusammenzuarbeiten, wie sie es auch kürzlich verlauten ließen. Wir begrüßen auch die Bereitschaft der Kommission,
geeignete Maßnahmen sobald wie möglich vorzuschlagen. Diese Frage muss bis Ende des
Monats geklärt sein.
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Oktober 2008: Agenda des Ausschuss
für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält Bewertungsfragen
Die Eurogroup und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kommen am
6. und 7. Oktober 2008 zu einer Sitzung in Luxemburg zusammen. Die
englischsprachige
Agenda enthält auch eine Erörterung von Bewertungsfragen:
Finanzstabilität und Finanzaufsicht
Die Minister werde ihre Erörterungen fortsetzen, die auf der informellen ECOFIN-Sitzung in Nizza am 12.
13. September 2008 zu Finanzstabilität und Finanzaufsicht aufgenommen worden waren.
Sie werden die Notwendigkeit einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2007 erörtern
und insbesondere die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz im Bankensektor aufrecht zu
erhalten und rasch Fortschritte bei Bewertungsfragen auf internationaler Ebene zu erzielen.
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Oktober 2008: ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung
Die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) haben auf ihrer
Sitzung am 6. und 7. Oktober 2008 in Luxemburg Bewertungssachverhalte im Rahmen der
Bilanzierung erörtert. ECOFIN hat eine große Anzahl an
Beschlüssen zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang
gefasst
(in englischer Sprache, 143 KB). Hier ist der Beschluss zur Bewertung von Vermögen:
| Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete
Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten
werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen
der Anleger weiter untergraben. |
In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung
Unmittelbare
Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB)
greifen die ECOFIN-Minister
das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den
beizulegenden Zeitwert auf:
| Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen
US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln
zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach
IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN
empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien
umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von
Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission,
sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser
Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im
dritten Quartal in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen. |
Oktober 2008: McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken
In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008
hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln
für Banken unter IFRS zu vereinfachen. Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet
sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird)
in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines
Werthaltigkeitstests) umzugliedern, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umgliederungen selten,
und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umgliederung wird von da ab
zu den angenommenen Anschaffungskosten.
Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umgliederungen dazu führen sollten,
dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten,
was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen
Redenotizen von McCreevy
nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:
| Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen,
dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird.
Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzugliedern, wenn sie das wünschen.
Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann.
Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen,
sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB
zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert,
wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung
über das dritte Quartal Einfluss finden. |
Oktober 2008: Resolution des
Europäischen Parlaments zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF
Am 9. Oktober 2008 verabschiedete das Europäische Parlament eine
Resolution zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF, die öffentliche
Rechenschaft und die Zusammensetzung des IASB.
Unter anderem heißt es darin: Das Parlament
 |
'äußert Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit, die
Überwachungsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt einzusetzen, d.h.
bevor die zweite Phase des Konsultationsprozesses bezüglich der
Überprüfung der Leitung des IASB eingeleitet ist' |
 |
'fordert, dass die Überwachungsgruppe in die Aufstellung des
Arbeitsplans für das IASB eingebunden wird' |
 |
'bedauert, dass es bezüglich der Einsetzung einer
Internationalen Rechnungslegungs-Beratergruppe nicht konsultiert
worden ist' |
 |
'besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitglieder
der Überwachungsgruppe über hinreichende Befugnisse verfügen,
damit sichergestellt wird, dass sie politisch zur Verantwortung
gezogen werden können' |
 |
'vertritt die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der
Überwachungsgruppe nur nach Eingehung der Verpflichtung, die
Internationalen Rechnungslegungsstandards als
Heimatmarktstandards einzuführen, wirksam werden sollte'. [Anmerkung von IAS PLUS:
Zwei der vorgeschlagenen Mitglieder des Überwachungsgremiums, der Kommissar
der japanischen Finanzmarktaufsicht und der Vorsitzende der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht wären nach diesem Kriterium nicht berechtigt] |
 |
'verlangt, dass zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission eine gemeinsame Absichtserklärung vereinbart
wird, um die Bedingungen für eine Beteiligung der Gesetzgeber an
der Arbeit der Überwachungsgruppe festzulegen, sofern eine
solche Gruppe in diesem Stadium eingesetzt wird' |
 |
'beauftragt seinen Präsidenten,
diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen
Zentralbank, dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden sowie den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln' |
Oktober 2008: Stellungnahme des DSR
zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39
Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine heute
verabschiedete Stellungnahme zum Vorschlag einer Verordnung
der EU-Kommission zur Änderung von IAS 39 („Carve-out“
hinsichtlich der Umklassifizierung bestimmter
Finanzinstrumente) an das Bundesministerium der Justiz
übermittelt. Die Stellungnahme kann ab sofort von der
Website des DRSC heruntergeladen werden (68 KB).
Oktober 2008: EBF und Business
Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert
Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der
Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine
Gemeinsame
Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB).
Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert:
| Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller
Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen
verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im
Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen
bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten
erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt. |
Oktober 2008: Barroso sagt EU wird
'europäische Bilanzierungsregeln ändern'
Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José
Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen
Parlamentspräsidenten in Brüssel. In seinen Ausführungen berichtete er
von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer
Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige
Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in
entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und
ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]"
Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen
Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass
europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA
nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache).
Oktober 2008: EU entwickelt
'Bilanzierungsvorschlag'
Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission,
José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld
einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27
EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird. Seine
Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise.
Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung
(Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der
Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens
oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte
sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung
von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:
| Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein
detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm
zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der
Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem
der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].
Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln
beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet
wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen
komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen
Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren
Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden. |
Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission
ein
Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer
Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:
| Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet,
um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig
unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren
internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die
Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können
die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden. |
Oktober 2008: EU übernimmt
Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung
Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten
Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine
Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die
Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben
Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen.
Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im
Amtsblatt
der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).
Oktober 2008: Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS
7
In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst
vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39
und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte
für die Anwendung in Europa
übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB). Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige
Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den
Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am
15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs
der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des
ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der
Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren,
voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG
und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus
(1. Rede, 2. Rede und
3. Rede). Nachfolgend die
Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):
Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39
hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende
öffentliche Erklärung ab:
|
ERKLÄRUNG DER KOMMISSION
Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission
weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität
der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die
Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.
Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und
ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte
unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair
Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen
Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die
Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse
zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung
finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und
IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.
Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende
Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich
möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität
könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine
eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.
*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag,
den 21. Oktober 2008 angesetzt.
|
Oktober 2008: Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39
In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die
Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte
aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten
Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden. Die Kommission
hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat
die Stellungnahmen der Teilnehmer
hier eingestellt.
Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu
Änderungen an IAS 39
Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 14284/08
veröffentlicht, in dem vom
International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an
IAS 39 verlangt werden über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der
Deutsche Standardisierungsrat hat in
einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die
von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher
diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als
dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen.
Oktober 2008: Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS
zur Bilanzierung
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS),
der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators,
CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine
Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache).
In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte
Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise.
Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt:
|
Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu
der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde.
Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit
IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung
u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:
 |
Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung,
die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und
angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt
besteht. |
 |
Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer
Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des
beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt
besteht. |
 |
Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein
bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen. |
 |
Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend.
Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen. |
Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen,
so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.
|
Oktober 2008: Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 hat Jörgen Holmquist, der Generaldirektor
für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, dem IASB die Forderungen
der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Rahmen der Finanzmarktkrise
übermittelt. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:
|
Ich fordere den IASB auf, sobald wie möglich Lösungen zu erarbeiten
und eine ausreichende Menge an Ressourcen für diese Aufgaben bereitzustellen.
Dadurch muss er sicherstellen, dass die Lösungen rechtzeitig bereitstehen, also im Dezember,
damit die Ersteller die Jahresabschlüsse entsprechend erstellen können. |
Folgende Punkte müssen nach Ansicht der EU-Kommission rechtzeitig
vor den Jahresabschlüssen geklärt sein:
 |
Es muss gestattet sein, finanzielle Vermögenswerte, die derzeit
nach der Fair-Value-Option klassifiziert werden, umzuklassifizieren und sie nicht
mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies gilt bisher nur für finanzielle
Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind. |
 |
Es muss klargestellt werden, ob synthetische CDOs
eingebettete Derivate beinhalten. |
 |
Die Wertminderungsregeln für zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte müssen angepasst werden. |
Das vollständige Schreiben steht Ihnen in englischer Sprache
hier zur Verfügung (243 KB).
Oktober 2008: Ergebnis einer Studie zeigt 'Nettonutzen' der
Einführung der IFRS in Europa
In einem Arbeitspapier mit dem Titel Marktreaktion auf die Einführung der IFRS in Europa sind
die Reaktionen der Europäischen Börsen auf sechzehn Ereignisse, die mit der Einführung der IFRS in Europa
zusammenhängen, untersucht worden. Die Autoren Chris Armstrong, Mary E. Barth, Alan D. Jagolinzer
und Edward J. Riedl haben herausgefunden, dass "Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen
der Einführung der IFRS wahrgenommen haben". Im Abstrakt heißt es:
| Die Einführung der IFRS in Europa stellte einen Meilenstein bei der Konvergenz der
Finanzberichterstattung dar, aber sie löste auch Kontroversen aus, die bis auf die höchsten Regierungsebenen
führten. Wir haben positivere Reaktionen für Firmen mit vor der Einführung weniger hochwertigen Informationen gefunden,
was insbesondere für Banken gilt, und mit einer größeren Informationsasymmetrie vor der Einführung, was mit der Erwartung
der Anleger im Einklang steht, von der Einführung der IFRS durch höherwertige Informationen zu profitieren.
Wir haben auch herausgefunden, dass die Reaktionen weniger positiv sind für Firmen, die in Ländern beheimatet sind,
die Handelsgesetzbücher haben. Dies steht im Einklang mit den Bedenken der Anleger hinsichtlich der Durchsetzung der IFRS in
diesen Ländern. Schließlich finden wir eine positive Reaktion auf Ereignisse im Zusammenhang mit der Einführung der
IFRS für Firmen mit vor der Einführung hochwertigeren Informationen; dies spiegelt die Erwartungen der Anleger wider,
dass die Einführung der IFRS einen Nettonutzen aus der Konvergenz ergeben wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nah,
dass die Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben.
|
Sie können das englischsprachige Arbeitspapier
hier herunterladen.
November 2008: EU-Kommission verabschiedet konsolidierte IFRS
Die Europäische Kommission hat am 3. November 2008 den
konsolidierten Text der in der EU anzuwendenden IFRS mit
Stand vom 17. Oktober 2008 verabschiedet. Der konsolidierte
Text enthält alle IFRS die bis heute übernommen worden sind
– also alle die vom 29. September bis zum 15. Oktober 2008
übernommen worden sind. Diese Fassung umfasst also nicht
alle IFRS, die derzeit vom IASB herausgegeben sind, weil 14
Verlautbarungen noch
nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden sind
und weil in der EU einige Änderungen an IAS 39 gelten. Des
Weiteren enthält die EU-Fassung nicht die
Umsetzungsleitlinien und die Grundlage für
Schlussfolgerungen, die vom IASB gemeinsam mit den Standards
veröffentlicht werden. Der neue konsolidierte Text der IFRS
wird in allen europäischen Sprachen zur Verfügung stehen.
Alle Querverweise wurden aktualisiert, und sämtliche
Sprachfassungen wurden umfassend überarbeitet.
November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine
Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht,
in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind,
begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:
|
Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board
(IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission
stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der
Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren
Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht
haben. |
November 2008: IDW an das BMJ zur
Anwendung der IFRS in der EU
In einem
Schreiben vom 5. November 2008
(384 KB) bittet das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der
EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen.
In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die
Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten,
dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht
mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung
für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem
Schreiben heißt es:
|
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung
einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung
angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international
akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international
wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt
eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte
Rechnungslegungsgrundsätze. |
Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.
November 2008: EU-Arbeitsgruppe zu Derivaten nimmt ihre
Arbeit auf
Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Derivaten kam zu ihrer ersten Sitzung am
5. November 2008 zusammen. Das Ziel der Gruppe besteht in der Entwicklung eines Plans für ein
zentralisiertes Clearing für Credit Default Swaps (CDS) innerhalb der EU bis Jahresende.
Auch wenn sich die Gruppe vorwiegend mit der Arbeitsweise und Regulierung des Marktes befasst,
beabsichtigt sie auch, sich darauf zu konzentrieren, 'wie man eine angemessene Information
und Aufsicht durch die Regulatoren sicherstellen kann'. Die Gruppe ist mit Vertretern aus
der Industrie und vielen europäischen Regulatoren besetzt. Den Sitzungsbericht können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache,
67 KB).
November 2008: EU-Spitzen drängen auf Reform des IASB
Die Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten kamen am 7. November 2008
in Brüssel zusammen, um eine koordinierte europäische Reaktion auf die Finanzmarktkrise
zu besprechen. Dieses Treffen galt zu einem Teil auch der Vorbereitung des
Treffens der
G-20 am 15. November in Washington. In ihrem
Abschlusskommuniqué
(in englischer Sprache, 101 KB) bestätigten die EU-Spitzen ihren Entschluss, "langfristige Wege zu entwickeln,
das internationale Finanzsystem zu reformieren". Man kam außerdem überein, dass es die Aufgabe von Europa sei,
"Prinzipien vorzustellen, auf denen ein neues internationales Finanzsystem aufbauen könne" und
die auf der G-20-Sitzung erörtert
werden können. Die Prinzipien sind die folgenden:
- Kein Finanzinstitut, kein Marktsegment und kein Rechtskreis dürfen anteiliger Aufsicht und angemessener Regulierung oder
zumindest Überprüfung entkommen.
- Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und
Transparenz aufbauen.
- Das neue Finanzsystem muss gestatten, dass Risiken so eingeschätzt
werden, dass Krisen verhindert werden.
- Der internationale Währungsfond muss eine zentralere Rolle in einer
effizienteren Finanzarchitektur erhalten.
|
In Bezug auf das zweite oben genannte Prinzip sagten die EU-Spitzen:
2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien
von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.
- Die Transparenz finanzieller Transaktionen muss dadurch sichergestellt werden, dass
es ein umfassenderes Informationssystem gibt, in dem nicht länger große Teile finanzieller
Aktivitäten aus dem Bereich prüfbarer und nachweisbarer Berichte fallen.
- Anordnungen, die dazu führen, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, müssen überarbeitet werden. Das
gilt insbesondere für die Verbriefung von Schulden und die Gehaltspolitik.
- Beratungs- und Prüfungsstandards, die für Finanzinstitute gelten, müssen überprüft werden, um sicherzustellen,
dass sie nicht dazu beitragen, Spekulationsblasen in den Wachstumsphasen aufkommen zu lassen
und in wirtschaftlichen Abschwungphasen Krisen zu verschärfen.
- Standardsetzende Gremien, insbesondere im Bereich der
Rechnungslegung, müssen reformiert werden, um einen wirklichen Dialog
mit allen betroffenen Parteien zu ermöglichen, insbesondere mit den
Aufsichtsbehörden.
Die EU-Spitzen drängten auch darauf, dass die G-20"das Prinzip
der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards übernehmen und die
Anwendung der Marktwertbilanzierung im Finanzsektor überprüfen, um
sicherzustellen, dass der Sektor im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen geführt wird". |
November 2008: ARC empfiehlt verzögerte Übernahme von IFRIC
12 in Europa
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC)
hat am 6. November 2008 getagt. Der offizielle Sitzungsbericht ist noch nicht auf den Seiten
der Kommission zur Verfügung gestellt worden, aber Beobachter der Sitzung haben angedeutet, dass der ARC zur folgenden
Entscheidung hinsichtlich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
gekommen ist: Die Europäische Kommission soll IFRIC 12 für die
Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernehmen. Das
IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden,
die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Genauer gesagt empfahl der ARC,
dass IFRIC 12 für europäische Unternehmen für die Geschäftsjahre verpflichtend sein soll,
die nach der offiziellen Übernahme durch die Kommission beginnen. Wenn die Übernahme wie erwartet im Januar 2009
erfolgt, würde das bedeuten, dass IFRIC 12 in Europa ab 2010 verpflichtend anzuwenden ist.
Der ARC empfahl, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.
November 2008: Vorsitzender des IASB zum Kräftemessen mit
Europa
In der internationalen Internetausgabe der Financial Times erschien gestern ein Artikel, nach dem
Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, aufgrund der europäischen Einmischung in den
Standardsetzungsprozess jüngst seinen Rücktritt erwogen hat. In einer Kraftprobe mit der Europäischen
Kommission hatte sich der IASB letzten Monat gezwungen gesehen, Änderungen an den IFRS ohne
den vorgeschriebenen Konsultationsprozess vorzunehmen. Der IASB hatte sich schließlich zu den Änderungen
durchgerungen, um größeren Schaden für das langfristige Projekt der Entwicklung eines einheitlichen
Satzes weltweit gültiger Bilanzierungsstandards abzuwenden. Der von der Europäischen Kommission erwogene
"carve out" hätte quasi zu bilanzieller Beliebigkeit in Europa
geführt. Der Schritt des IASB hatte zu einem Sturm der Entrüstung
weltweit geführt, und nach der Meinung von Beobachtern hat das
Nachgeben gegenüber dem von Frankreich angeführten Widerstand in
Europa gegen die Fair-Value-Bilanzierung das Vertrauen in den IASB
nachhaltig beschädigt. Der Artikel ist zumindest heute noch
im Internet abrufbar. Alle
Rechte verbleiben bei der Financial Times.
November 2008: Neue Artikel in der Financial Times zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der EU
In der internationalen Internetausgabe der Financial Times sind heute zwei weitere Artikel zum Kräftemessen zwischen dem
IASB und der Europäischen Kommission erschienen. Zum einen ist ein offener Brief abgedruckt, der unter anderem vom Vorsitzenden des
britischen Standardsetzers ASB, den großen vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England
und Wales unterzeichnet wurde. In dem Brief wird davor gewarnt, dass eine weitere Ausübung von Druck von Seiten der Europäischen
Kommission auf den IASB Europa selbst nur schaden könne. Entweder würde bei weiterem Nachgeben des IASB die Glaubwürdigkeit der
IFRS so untergraben, dass der Traum von weltweit gültigen hochwertigen Standards platzen würde, oder Europa würde sich bei einem
Alleingang ("carve out") selbst aus der Gemeinschaft der internationalen Kapitalmärkte ausschließen und in eine
Zuschauerrolle gedrängt werden. In dem zweiten Artikel wird der offene Brief in die jüngsten Entwicklungen eingeordnet und konstatiert, dass Teile Europas inzwischen die Brüsseler Aktivitäten als Bedrohung
der Interessen Europas wahrnehmen. Die Artikel können zumindest heute noch
kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.
November 2008: Europäisches Wertpapierkomitee stimmt für
Äquivalenz der Bilanzierungsregeln von Drittstaaten
Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begrüßt die positive Abstimmung der
Mitgliedstaaten, mit der sie den Vorschlag der Kommission unterstützen, die allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien
bestimmter Drittländer als gleichwertig zu den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
vom nächsten Jahr an anzuerkennen. Die Abstimmung des europäischen Wertpapierkomitees (European Securities Committee) vom
14. November folgt einem positiven Beschluss des EU-Parlaments. Die Vorschläge gehen jetzt an EU-Parlament und -Rat
zwecks formeller Meinungsäußerung und dann an die Kommission zwecks Verabschiedung.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presserklärung (80 KB).
November 2008: Neubesetzung der
Prüfgruppe für Standardübernahmen
Die europäische Binnenmarktkommission hat zur Einreichung von Bewerbungen für die Prüfgruppe
für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) aufgerufen. SARG berät die
Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren
bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und
den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben
Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger
Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger
Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im
Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei
Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen
müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden.
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Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:
- ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf
europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
- Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten
Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt
sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend
tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und
Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
- Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der
geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der
Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.
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November 2008: Deutsche Ausgabe der
Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt mit drei Beiträgen
auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) in Europa.
November 2008: Protokoll von der ARC-Sitzung am 6. November
Das zusammenfassende Protokoll der Sitzung vom 6. November 2008 des Regelungsausschusses
für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) steht nun zum
Herunterladen
bereit (in englischer Sprache, 39 KB). Auf der Sitzung stimmte der Ausschuss unter anderem dafür, die folgenden
Verlautbarungen für die Anwendung in Europa zu übernehmen:
November 2008: Schritte gegen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften
Die
Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar
Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland,
Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta,
Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf
Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu
lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur
vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten
Abschlüssen gemeldet haben. Mit der Richtlinie wurden die
Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um
die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen
Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern.
Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die
Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein
öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu
schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der
Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem
eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben
genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni
2008 umgesetzt werden müssen.
Dezember 2008: Auswirkungsanalysen zu zwei Standards und zwei
Interpretationen
Auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt
und Dienstleistungen stehen die Auswirkungsanalysen zu vier IASB- und IFRIC-Verlautbarungen zur Verfügung. In allen Fällen
kommen die Dienstleistungsstellen der Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme für die Anwendung in Europa
die Kosten überwiegt. Folgende Verknüpfungen bringen Sie zu den
englischsprachigen Auswirkungsanalysen, denen jeweils die
Übernahmeempfehlung von EFRAG beigefügt ist:
Dezember 2008: EU veröffentlicht konsolidierte Fassung der
IFRS in deutscher Sprache
Die Europäische Union hat nun auch die deutschsprachige
Fassung des
konsolidierten Texts der in der EU anzuwendenden IFRS
veröffentlicht. Sie können sich die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom
3. November 2008, die an die Stelle von bislang 18 Einzelverordnungen tritt
und die Verordnung Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 sowie alle bis zum
15. Oktober 2008 vorgenommenen Änderungen ersetzt, aus dem Amtsblatt der
Europäischen Union
herunterladen (481 Seiten, 2.241 KB).
Hier können Sie die Verordnung in allen anderen
Amtssprachen der Europäischen Union einsehen (eine
Übersetzung ins Gälische steht noch aus).
Dezember 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das vierte Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Mehrere Beiträge widmen sich der Finanzmarktkrise.
Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards
In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ)
in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner
Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt
vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht
umfasste, benennt McCreevy die
internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier (68 KB); die Auszüge in Bezug
auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
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In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem
wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich
stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln,
innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen.
[...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat.
[...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu
Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich
fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind,
und auch auf diese Märkte selbst.
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Dezember 2008: Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung
von EFRAG
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Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem
das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren". Der endgültige Plan
basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s.
unsere Nachricht vom
23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das
unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei,
"mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der
entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar,
bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter
den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind
die folgenden: |
- Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and
Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder
nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der
Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group,
TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory
Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit,
gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive
Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein
Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
- Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht
im Diagramm gezeigt).
- Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt)
und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
- Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene.
Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
- Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating
Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding
Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben
vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei
aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die
Mitglied von EFRAG sind.
- Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht
im Diagramm gezeigt).
- Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
- Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass
EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.
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Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden
der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:
- Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
- Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
- Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
- Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
- Erstellung von Auswirkungsanalysen
Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
Dezember 2008: EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter
Drittländer als gleichwertig an
EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter
Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will.
Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen
Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen.
Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen,
sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der
EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser
Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen.
Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem
Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen
Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen,
die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU
verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).
Dezember 2008: Übernahme von IAS 23, IFRS 2, IFRIC 13 und
IFRIC 14
Die Europäische Union hat im
Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die
folgenden Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates veröffentlicht:
- Verordnung (EG) Nr. 1260/2008: Übernahme IAS 23
Fremdkapitalkosten
- Verordnung (EG) Nr. 1261/2008: Übernahme IFRS 2 (Änderung
von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung)
- Verordnung (EG) Nr. 1262/2008: Übernahme IFRIC 13 Kundenbindungsgprogramme
- Verordnung (EG) Nr. 1263/2008: Übernahme IFRIC 14 IAS 19 -
Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung
Damit sind mit heutigem Datum IAS 23, die Änderungen
an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 für die Anwendung in Europa übernommen.
In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
- Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
- IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
- IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Dezember 2008: Übernahme von IAS 1
Die Europäische Union hat im
Amtsblatt vom 18. Dezember 2008
die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates veröffentlicht:
Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen.
Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen
an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:
- Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
- IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
- IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
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