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IFRS in Europa – Ereignisse des Jahres 2008

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Januar 2008: Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS aufgenommen. Das Konsultationspapier enthält die vorläufigen Ergebnisse von CESR in Bezug auf diese Gleichwertigkeit. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 25. Februar 2008 erbeten. CESR wird zu der Thematik am 21. Februar 2008 eine öffentliche Anhörung in seinen Räumen in Paris abhalten. CESR wird die eingehenden Stellungnahmen bei der Abfassung seines Ratschlags an die Europäische Kommission einfließen lassen, den CESR bis zum 31. März 2008 abzugeben beabsichtigt. Die Kommission wiederum beabsichtigt, ihre Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus Drittstaaten (nicht EU) und IFRS gemäß den Vorgaben der Prospekt- und Transparenzrichtlinien bis zum 1. Juli 2008 zu treffen

 

Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen

US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen.

Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar, dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen, weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni 2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen können.

Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit wichtig ist.

 

 

Januar 2008: EU übernimmt 'Äquivalenzmechanismus' zur Beurteilung von Beurteilung von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten

 

Einer befürwortenden Haltung des Europäischen Parlaments folgend hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1569/2007 angenommen, in der festgelegt ist, wie die Kommission die Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus 'Drittstaaten' (keine EU-Staaten) mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, beurteilen will. Falls die Rechnungslegungsgrundsätze aus einem Drittstaat als gleichwertig angesehen wird, wären ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere auf den Märkten der EU gehandelt werden berechtigt, diese Rechnungslegungsgrundsätze in Europa ohne eine Überleitung auf die IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verwenden. Die Verordnung legt die folgende Definition von 'Äquivalenz' zugrunde:

 

Definition von Äquivalenz:
Die Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats können als den IFRS, die entsprechend der Verordnung Nr. 1606/2002 übernommen wurden, gleichwertig angesehen werden, wenn die Rechnungslegungsgrundsätze des Drittstaats Anleger in die Lage versetzen, eine ähnliche Einschätzung der Vermögenswerte und Schulden, der Finanz- und Ertragslage sowie der Aussichten des Emittenten vorzunehmen wie bei Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt wurden, mit dem Ergebnis, dass die Anleger wahrscheinlich dieselben Entscheidungen hinsichtlich Erwerb, Halten oder Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten treffen würden.

 

Die Kommission würde die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsvorschriften eines Drittstaats entweder aus eigenem Antrieb oder auf Wunsch entweder eines EU-Mitgliedstaats oder einer Behörde, die mit Bilanzierungsstandards oder der Marktaufsicht in einem außereuropäischen Land betraut ist, feststellen.

 

Besondere Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011:

Die Verordnung sieht vor, das die Kommission für eine begrenzte Zeit bis zum 31. Dezember 2011 Rechnungslegungsgrundsätze aus Nicht-EU-Ländern, die gegenwärtig nicht als gleichwertig mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, anzusehen sind, anerkennen kann, falls entweder:

  1. der Standardsetzer dieses Landes ein öffentliches Bekenntnis vor dem 30. Juni 2008 abgegeben hat, seine Standards mit den IFRS bis zum 31. Dezember 2011 konvergieren zu wollen, und die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
    bullet das Land hat bis zum 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgesetzt, das umfassend ist und bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden kann, und
    bullet das Konvergenzprogramm ist de facto unverzüglich in Kraft getreten und die zu seinem Abschluss benötigten Ressourcen wurden der Umsetzung zugeführt; oder
  2. das Land sich bis zum 30. Juni 2008 öffentlich dazu bekannt hat, die IFRS bis zum 31. Dezember 2011 zu übernommen und Maßnahmen ergriffen wurden, die einen zeitgerechten Übergang sicherzustellen, oder mit der EU vor dem 31. Dezember 2008 eine gegenseitige Übereinkunft auf Anerkennung mit der EU getroffen hat.

 

Klicken auf die nachfolgenden Links für:

bullet die Äquivalenzverordnung (EG) Nr. 1569/2007 wie angenommen (52 KB)
bullet die Presseerklärung (96 KB)

 

Februar 2008: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB

 

Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des IASB (in englischer Sprache, 177 KB) verabschiedet. Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht vom 5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine Übersetzung der wichtigsten Schlussfolgerungen auf Grundlage der von den einzelnen Ausschussmitgliedern vorgebrachten Änderungsanträge:

 

Einbindung der EU in den Standardsetzungsprozess:

 

bullet Die Mittel, die der Europäischen Union zur Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur Verfügung stehen, gestatten der EU nicht, gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung beitragen.
bullet Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten.
bullet „Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in Anspruch genommen werden.

 

Struktur und Konsultationsprozess des IASB:

 

bullet Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB) mangelt es an Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte angestoßen werden.
bullet Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter beteiligt sind, insbesondere jedoch  Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich über den Prozess der internationalen Standardsetzung berichten, und  Auswahl und Ernennung der Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum erfolgen.
bullet Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess verbessern, so dass die Interessen verschiedener Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden.
bullet Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des Standards Advisory Council (SAC) und des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) muss verbessert werden.

 

Standardsetzung durch den IASB:

 

bullet Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben.
bullet Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte rechtzeitig eingebunden werden.
bullet Es sollte in der Satzung der IASCF gewährleistet werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer (Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger notwendig und möglich ist.
bullet Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand sollten vom IASB durchgeführt werden.
bullet Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist, dass ein dringender Bedarf dafür besteht.
bullet Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s. Bericht Punkte 30(a) bis (g)].
bullet Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips begrenzen.
bullet Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.
bullet Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a. Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung, kontroverse Normen) erstatten.

 

 

Februar 2008: Schweizerische und US-amerikanische Bankenaufsicht der europäischen gleichwertig

 

Die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die Finanzkonglomerate Richtlinie der Europäischen Union schreiben den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, einzuschätzen, ob die aufsichtsbehördlichen Regelungen, denen in Drittländern beheimateten Mutterunternehmen europäischer Tochterunternehmen unterliegen, den europäischen gleichwertig sind. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen Saaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Presseerklärung des CEBS
bullet Bericht über die Gleichwertigkeit schweizerischer Bestimmungen (111 KB)
bullet Bericht über die Gleichwertigkeit US-amerikanischer Bestimmungen (136 KB)

 

 

Februar 2008: Neue Ausgabe der Single Market News mit Beitrag zu Äquivalenz

 

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf seiner Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Von besonderem Interesse für IAS Plus-Nutzer mag eine Artikel sein, der sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern widmet: Adoption of 'Equivalence Mechanism' Paves the Way for Decisions on Third Country Accounting Standards (in englischer Sprache, 113 KB).

 

März 2008: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte

 

Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 50 KB), die jetzt auch Informationen für Bulgarien und Rumänien enthalten.

 

Hinweis: Durch neuere Fassung zum 1. Juli 2010 ersetzt!

 

 

März 2008: Neues Komitologieverfahren – geänderter Text der IAS-Verordnung verabschiedet

 

Es wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, die das sog. „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ einführt, im Amtsblatt der EU gegen Ende März veröffentlicht wird. Die wesentlichen Unterschiede, im Vergleich zum derzeitigen Verfahren, bestehen darin, dass einerseits eine planmäßige Abstimmung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU zu erfolgen hat, und dass andererseits die Überwachungsrechte des Europäischen Parlaments und des Rates wesentlich erweitert werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat dürfen Vorschläge der Europäischen Kommission aus folgenden Gründen zurückweisen:

 

bullet der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus,
bullet der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt der IAS-Verordnung oder
bullet der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 

Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen. Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in europäisches Recht übernommen werden sollen.

 

April 2008: CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten unterbreitet. Die Verordnung Nr. 1569/2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren. CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:

 

bullet die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als gleichwertig anerkannt werden;
bullet die japanischen Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden;
bullet eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze durch chinesische Emittenten gibt.

 

Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige Empfehlung an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).

 

 

April 2008: Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen

 

In einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in englischer Sprache, 80 KB). Er widmete sich einer Reihe von Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die Übersetzung zweier Auszüge:

 

Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse, Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte Angabeforderungen – um nur ein paar zu nennen.

[...]

Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir freuen uns, zu hören, dass der International Accounting Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.

Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass ich der Meinung bin, dass hier einige echte Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind, einschließlich der Schnittstelle mit der Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich müssen diese und andere Fragen – wie zum Beispiel die Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein illiquide und unberechenbar werden – gründlich untersucht werden.

 

 

April 2008: Bedenken bei Angaben von Banken in Europa

 

Bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges:

 

Wir sind besorgt, dass der Mangel an Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil der Banken angemessen einzuschätzen. Während das Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität, Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet – also die Anteilseigner – und nicht so sehr an die Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen Zeiten.

 

 

April 2008: Neues Komitologieverfahren – Geänderte IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die von der Europäischen Union im Amtsblatt vom 09. April 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 297/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse können Sie hier herunterladen (35 KB). Im Rahmen des Übernahmeprozesses muss die EU-Kommission den Übernahmevorschlag dem entsprechenden Ausschuss für das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat unterbreiten. Mit der geänderten Verordnung werden das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission aufgefordert, rasch zu handeln, um sicherzustellen, dass IFRS und Interpretationen zeitnah übernommen werden.

 

 

April 2008: IASCF-Vorsitzender sprach vor EU-Parlamentsausschuss

Am 8. April 2008 sprach Gerrit Zalm, der Vorsitzende der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. Unter anderem stellte er in seiner Präsentation die Pläne der Treuhänder zur Schaffung eines neues Überwachungsorgans, das die Praxis der Selbsternennung der IASCF-Treuhänder beenden würde, und formeller Beziehungen zu öffentlichen Stellen einschließlich der Europäischen Kommission vor. Ferner umriss er den Plan der Treuhänder zur Erweiterung des IASB auf 16 Mitglieder. Die Rede von Zalm können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

April 2008: Ausgabe 49 der Single Market News in deutscher Sprache

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige 49. Ausgabe seiner Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Ein Artikel widmet sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern: "Gleichwertigkeitsmechanismus" macht Weg für Beschlüsse über Rechnungslegungsstandards von Drittländern frei.

 

 

April 2008: EU-Kommission verabschiedet Erleichterungen für KMU

Die Europäische Kommission hat am 17. April 2008 vier Vorschlägen zugestimmt, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durch die Abschaffung der folgenden Auflagen das Leben leichter machen sollen:

 

bullet Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen;
bullet sie können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits beglaubigt wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen;
bullet im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht mehr verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen;
bullet zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen werden.

 

Insgesamt soll dieser Abbau von Auflagen insbesondere für die KMU Einsparungen von mehr als 600 Mio. EUR mit sich bringen. Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, erklärte dazu:

 

Unnötige und unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten behindern die Wirtschaftstätigkeit erheblich. Diese Vorschläge sind ein Schritt zur Erfüllung dessen, was wir im Juli 2007 mit den Plänen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen versprochen haben. Wir werden in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen für die Herausforderungen einer wettbewerbsfähigeren globalen Wirtschaft zu rüsten, auch weiterhin nicht nachlassen. Weitere Vorschläge in diesem Bereich sind im Sommer zu erwarten.

 

Weitere Informationen zu den gestern verabschiedeten Maßnahmen und zum Gesamtprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung administrativer Auflagen für Unternehmen um 25% bis 2012 finden Sie in der Pressemitteilung (102 KB).

 

 

April 2008: Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU

Die Europäische Kommission hat am 23. April 2008 ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten.  Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten:

 

bullet Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien für die Gleichwertigkeit mit den IFRS.
bullet China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt.
bullet Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden.

 

Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel, diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen. Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

 

bullet Presseerklärung der Europäischen Kommission
bullet Bericht über die Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU (in englischer Sprache, 38 KB)
bullet Anhang zum Bericht (in englischer Sprache, 1.147 KB)

 

 

April 2008: EU beginnt mit der Bewertung der Umsetzung der IFRS 2006

Die Europäische Kommission hat eine französische Beratungsfirma beauftragt, die Umsetzung der IFRS in Europa 2006 zu untersuchen. Diese Untersuchung ist eine nachfassende Studie zu einer Untersuchung der Umsetzung im ersten Jahr der IFRS in der EU, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales im Auftrag der Kommission durchgeführt worden war. Jene Studie enthielt eine detaillierte Überprüfung der Abschlüsse aus dem Jahr 2005 von 200 börsennotierten und 18 nicht börsennotierten Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten der EU. Die Studie über das Jahr 2006 wird den Schwerpunkt gleichermaßen auf Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen legen, aber sie wird auch einige nicht börsennotierte Unternehmen und Einzelabschlüsse einbeziehen. Der endgültige Bericht wird Ende 2008 erwartet. Das Projekt wird im englischsprachigen  Protokoll (153 KB) der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 10. März 2008 beschrieben.

 

 

April 2008: Dritter Bericht der Europäischen Kommission zur Führung von IASB und IASCF

Im Juli 2006 hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)* der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, die Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zu überwachen und ECOFIN regelmäßig Bericht darüber zu erstatten. Die Europäische Kommission hat ihren dritten Bericht über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 51 KB) im März veröffentlicht. Der Bericht deckt die Entwicklungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 ab. Im Bericht werden die Fortschritte, die in Bezug auf Führungsstruktur, Finanzierungsvereinbarungen, Konsultationsprozess und Vertretung von Interessengruppen in der Struktur gemacht worden sind, positiv beurteilt. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs:

 

Im Zeitraum seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts der Kommission haben die IASCF und der IASB wichtige Ankündigungen gemacht, die, wenn sie vollständig und effektiv umgesetzt werden, die Rechenschaftspflicht von IASCF und IASB gegenüber ihren Interessengruppen und die Transparenz ihrer Aktivitäten verbessern werden.

 

Am bedeutendsten ist, dass es nun eine breite Übereinstimmung gibt, ein offizielles Aufsichtsgremium für die IASCF einzurichten. Dies wird auch zu einer Reform des Ernennungsprozesses für Treuhänder führen. Der Selbsternennungsmechanismus wird dadurch beseitigt, dass es ein unabhängiges Aufsichtsgremium geben wird, das die Entscheidungsmacht über die Ernennung von Treuhändern haben wird.

 

Die Kommission begrüßt die Entscheidungen, die von der IASCF getroffen wurden, um den Konsultationsprozess des IASB zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch Auswirkungsstudien im Vorfeld und Überprüfungen von Standards und Interpretationen nach der Einführung. Auch Rückmeldungen werden veröffentlicht. Die Kommission ist hoffnungsvoll gestimmt durch die Projektzusammenfassung und die Rückmeldungen, die zum Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase II veröffentlicht wurden. Sie ermutigt die Treuhänder und den Board, ihre Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen. Insbesondere sollten sie sicherstellen, das Auswirkungsstudien zu einem früheren Zeitpunkt in der Entwicklungsphase von Standards und Interpretationen durchgeführt werden.

 

Hier die Verknüpfungen auf die beiden früheren Berichte zur Führungsstruktur:

 

bullet zweiter Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 122 KB, Juni 2007)
bullet erster Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 49 KB, Dezember 2006)

 

*) ECOFIN setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt einmal im Monat und koordiniert und entwickelt die EU-Politik zu allen Wirtschafts- und Finanzfragen, die die EU betreffen.

 

 

April 2008: Europäisches Parlament nimmt Bericht zum IASB und zur IASCF an

Mit 373 Ja-Stimmen gegenüber 21 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das Europäische Parlament am 24. April 2008 einen Bericht angenommen, in dem die Verbesserung der Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, gefordert wird, um Bedenken entgegenzutreten, dass es IASB und IASCF „an Transparenz, Legitimität und Zuverlässigkeit fehlt“, weil „sie nicht der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer Regierung unterliegen“. Der Bericht war im Februar 2008 vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) verabschiedet worden. In der Entschließung des Parlaments, mit der der Bericht angenommen wurde, werden die Schritte begrüßt, die von IASB und IASCF bereits unternommen wurden, aber es wird argumentiert, dass es in der Hinsicht noch mehr zu tun gibt. Im Bericht wird eine Diskussion darüber gefordert, „unter welchen Voraussetzungen die IASCF/ das IASB in das System der internationalen Lenkungsgremien wie beispielsweise den Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die Weltbank eingebunden werden könnten“. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Die Treuhänder der IASCF haben auf ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen, die Einrichtung eines Überwachungsgremiums vorzuschlagen, um strukturierte Kontakte mit den Organen, die ein legitimes Interesse an Standardsetzung haben, einzurichten:

 

Das Aufsichtsgremium der IASCF wäre für die Ernennung aller Treuhänder zuständig. Eine Abstimmung mit internationalen Organisationen wäre vorgeschrieben. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium wie folgt zusammensetzen:

 

bullet vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums),
bullet das verantwortliche Mitglied der Europäischen Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar],
bullet der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds und
bullet der Präsident der Weltbank.

 

Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:

 

bullet Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses (256 KB)
bullet Entschließung des Parlaments
bullet Presseerklärung des Informationsbüros für Deutschland des Europäischen Parlaments

 

Mai 2008: Fünf EU-Staaten erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2008 beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat.

 

Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb der EU durch regelmäßige Informationen angemessene Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen, Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.

 

Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie 2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von Unterlagen durch Unternehmen in Unternehmens-/Geschäftsregistern.

 

Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.

 

 

Mai 2008: Bericht der EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vorgelegt. Der Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende Ergebnisse werden genannt:

 

Konsistenz der Anwendung:

 

bullet Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen von Berichtszyklen bewerkstelligt.
bullet Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt hat.
bullet Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu entwickeln.
bullet Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In bestimmten Bereichen werden allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und aktienbasierten Vergütungen.
bullet Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung. Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.
bullet Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden einheitlicher und klarer umgesetzt als manche Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der Verbesserung.
bullet Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39 beschränkt sich auf wenige Banken.
bullet CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet, und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im Bericht genannt).
bullet Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat ebenfalls abgenommen.
bullet Erste wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse nach IFRS erstellen.

 

Effektivität des Übernahmeprozesses:

 

bullet EFRAG stellt der Kommission zeitnah hochwertige Analysen und Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.
bullet SARG hat effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.
bullet Der Übernahmeprozess funktioniert reibungslos und rasch. Der Prozess wird demnächst geändert und wird mehr Gewicht auf die Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das Parlament hat außerdem beantragt, das eine Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess aufgenommen wird.
bullet Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses in der EU und in vielen Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen für Rechungslegungsstandards wird zunehmend deutlich. Die Kommission hat daher den IASB aufgefordert, solche Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die IASCF hat dies für alle neuen Standards zugesagt. Bis dahin werden die Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene durchgeführt und sind Bestandteil der EFRAG-Übernahmeempfehlung.
bullet Bei der Übernahme von IAS 39 wurde festgelegt, dass die Carve Outs in Bezug auf Umfang und zeitliche Ausdehnung begrenzt sein sollten. Für ein Carve Out wurde bereits eine Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit auf Seiten des IASB und im Bankenbereich wurde bis jetzt allerdings noch keine Lösung für den zweiten Carve Out gefunden.
bullet Alle IFRS werden in der EU einzeln übernommen, es gibt also keinen konsolidierte Version aller übernommenen IFRS. Außerdem wird die Qualität der Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen in manchen Fällen bezweifelt. Die Kommission wird daher ein Projekt zur Konsolidierung und sprachlichen Überprüfung aller übernommenen Standards und Interpretationen auflegen.
bullet Die Länge des Übernahmeprozesses für einen einzelnen Standard beträgt acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung durch den IASB. Die Auswirkungsanalysen werden werden dem noch weitere sechs Monate hinzufügen. Sobald die Analysen durch den IASB vorgenommen werden, dürfte sich die Länge des Prozesses wieder auf das alte Maß reduzieren. Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in dringenden Einzelfällen durch Flexibilität aller Seiten eine kürzere Dauer des Übernahmeprozesses möglich ist.

 

 

Mai 2008: Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2008 eine Empfehlung zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen herausgegeben (53 KB). Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

 

Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser dringenden Themen.

 

Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:

 

bullet Sie empfiehlt den Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden zählt.
bullet Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen sollten.

 

Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern, Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht angemessen Folge leistet.

 

 

Mai 2008: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine dritte Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.

 

Sachverhalte, die in der dritten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:
bullet Konsolidierung eines Tochterunternehmens
bullet Erwerb in Stufen
bullet Konsolidierung von Zweckgesellschaften
bullet Anwendung der Pooling-of-Interest-Methode bei einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle
bullet Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss
bullet Teilrückerstattung und Änderungen der Vertragsbedingungen einer Fremdkapitalaufnahme
bullet Wertminderung einer Anlage
bullet Angabe der Auswirkungen einer Aufgabe eines Geschäftsbereiches
bullet Definition von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
bullet Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
bullet Zuordnung der Kosten eines Erwerbs
bullet Anwendungsbereich von IAS 11
bullet Tauschgeschäfte
bullet Halbjahresberichte

 

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

 

bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB)
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom Dezember 2007, 175 KB)
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom April 2007, 49 KB)

 

 

Mai 2008: Einige Fragen im aktualisierten Fragenkatalog zur Prospektverordnung haben IFRS-Bezug

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die fünfte aktualisierte Fassung des Fragenkatalogs in Bezug auf Emissionsprospekte veröffentlicht (Frequently Asked Questions Regarding Prospectuses: Common Positions Agreed by CESR Members in englischer Sprache,  283 KB). Einige der Fragen betreffen auch IFRS-Aspekte. Und anderem gilt das für die folgenden Sachverhalte:

 

bullet Frage 15. Wechselwirkung zwischen der Prospektverordnung und IAS 8: Wenn ein Emittent die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in seinem Abschluss ändert (beispielsweise bei erstmaliger Anwendung eines neuen IFRS) und wenn er diese neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode rückwirkend anwendet, bedeutet das, dass der Emittent die Vergleichszahlen im Prospekt, die von der rückwirkenden Anwendung dieser neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode betroffen wären, neu berechnen muss?
bullet Frage 48. Pro-forma-Finanzinformationen: Erläuternde Beispiele: Einige der Fragen beziehen sich auf IFRS 3 und IFRS 5.

 

 

Mai 2008: EU-Kommission überdenkt Aufgaben der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu etwaigen Änderungen bei den Beschlüssen der Kommission zur Einsetzung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und des Ausschusses der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) eingeleitet. Hauptziel dieser Initiative ist es, bei den Aufgaben dieser Ausschüsse für größere Kohärenz und Klarheit zu sorgen, deren Kompetenzen zu stärken und sicherzustellen, dass sie zur Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und zu konvergenten Aufsichtspraktiken in der EU sowie zur Erhaltung eines stabilen Finanzsystems beitragen. In dem Konsultationspapier wird dazu aufgefordert, Bemerkungen zu einer offenen Liste der Aufgaben zu übermitteln, die von den Ausschüssen in diesen Bereichen wahrgenommen werden sollen. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

 
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir die bisherige Aufsichtsstruktur durch eine Reihe praktischer und ergebnisorientierter Initiativen auf den verschiedenen Ebenen verbessern müssen, um die europäischen Aufsichts- und Stabilitätsstrukturen zu stärken. Die Klärung und Stärkung der Rolle der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse durch entsprechende Änderungen in ihren Einsetzungsbeschlüssen ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Dieser Schritt wird zu einem kostenwirksameren Aufsichtsrahmen und einer besseren Überwachung der Finanzstabilität führen.

 

Lesen Sie auch die Presseerklärung der EU-Kommission (93 KB) und das eigentliche Konsultationspapier (in englischer Sprache, 203 KB). Einsendeschluss für Beiträge ist der 18. Juli 2008.

 

 

Mai 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IAS 23 (2007) in der EU

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden. Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalyse zur überarbeiteten Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten (2007) erstellt. Derzeit ist in Europa die Fassung des IAS 23 von 1993 in Kraft. In der Analyse werden die folgenden Auswirkungen der Übernahme von IAS 23 (2007) für die Anwendung in Europa genannt:

 

bullet In der Konsultation durch die Kommissionsdienststellen zeigte sich, dass in einer Mehrheit der Stellungnahmen die Aktivierungsmethode vorgezogen und/oder die Übernahme des Standards begrüßt wird.
bullet Die Streichung eines der gegenwärtigen Wahlrechte wird die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöhen.
bullet Fachliche Erörterungen beim IASB und bei EFRAG und Untersuchungen der Kommissionsdienststellen haben ergeben, dass bei der Verwendung der Anschaffungskostenmethode die Aktivierung von Fremdkapitalkosten und deren Aufnahme in die Anschaffungskosten des Vermögenswertes einen besseren konzeptionellen Ansatz bietet als ihre Erfassung als Aufwand.
bullet Trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der europäischen Unternehmen derzeit die Aufwandsmethode anwendet, ist nicht zu erwarten, dass die Einführung von IAS 23 eine bedeutende Auswirkung auf einen Teil von ihnen hat, da sie möglicherweise nicht über qualifizierende Vermögenswerte oder Fremdkapitalkosten verfügen. Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist für diejenigen Unternehmen von Bedeutung, die kapitalintensive Vermögenswerte nutzen. Unsere Konsultation und andere Berichte zeigen, dass diese Unternehmen im Allgemeinen die Aktivierungsmethode bevorzugen.
bullet Die Überarbeitung von IAS 23 wird einige Kosten aus der erstmaligen Anwendung mit sich bringen und die Komplexität leicht erhöhen, da die Aufwandsmethode leichter anzuwenden ist als die Aktivierungsmethode. Der Hauptteil dieser Kosten wird sich auf die erstmalige Anwendung des überarbeiteten Standards beziehen und daher nur einmal auftreten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen aus der Verwendung des Standards wichtiger ist als die Einführungskosten.
bullet Erörterungen im Anwenderforum von EFRAG haben gezeigt, dass die Streichung eines Wahlrechts die Vergleichbarkeit erhöhen wird. Dies wurde als bedeutender Nutzen angesehen. Die Erörterungen zeigten auch, dass die Bedeutung von Fremdkapital je nach Branche variieren kann und sie offensichtlich von größerer Bedeutung in den kapitalintensiven Branchen sind. Einige Analysten wiesen darauf hin, dass Fremdkapitalkosten normalerweise keine Kennziffer für ihre Analysen sind. Aus der Kostenperspektive gesehen werden die Anwender möglicherweise zusätzliche Kosten aus der Anpassung der Zahlen für Analysezwecke haben, aber sie werden auch einige Ersparnisse aus dem Wegfall eines Wahlrechts haben.
bullet Der IASB beabsichtigt, eine nachträgliche Auswirkungsanalyse zwei Jahre nach erstmaliger Anwendung des Standards durchzuführen. Eine solche Analyse sollte sich besonders den Bereichen zuwenden, die in den Stellungnahmen während der Konsultation hervorgehoben wurden.
 

 

Insgesamt wird empfohlen, die überarbeitete Fassung von IAS 23 für die Anwendung in Europa zu übernehmen, da der Nutzen die Kosten überwiege. Lesen Sie die vollständige englischsprachige Analyse (148 KB), aus der wir oben übersetzt haben. Außerdem stellt die Kommission die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Verfügung.

 

Juni 2008: Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger

Die Europäische Kommission veranstaltet am 15. Juli 2008 in Brüssel eine Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger (Programm in englischer Sprache, 159 KB). Die Anhörung wird hochrangige politische Entscheidungsträger, Industrievertreter und Repräsentanten von Verbraucherorganisationen zusammenbringen, um ein Thema zu diskutieren, welches in den letzten Monaten im Zentrum der Aufmerksamkeit stand. Hierbei geht es um den sich entwickelnden Markt der Anlageprodukte für Kleinanleger und namentlich darum, ob der gegenwärtig zersplitterte Rechtsrahmen eine hinreichende Grundlage dafür bietet, dass Anleger die erforderlichen Informationen und die Beratungsqualität erhalten, um eine angemessene Anlageentscheidung treffen zu können (s. dazu auch unsere Seite zur Finanzmarktkrise). Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort finden Sie auf der EU-Binnenmarktseite.

 

 

Juni 2008: EU-Kommission gibt Empfehlung zur Beschränkung der Abschlussprüferhaftung ab

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern abgegeben. Hauptziel ist es, das Entstehen alternativer Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu fördern. Die Empfehlung ist die Reaktion auf die steigende Zahl von Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche. Sie will die europäischen Kapitalmärkte schützen, indem sichergestellt wird, dass für Abschlussprüfungen von börsennotierten EU-Unternehmen auch weiterhin Prüfungsgesellschaften zur Verfügung stehen. Die Empfehlung lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, auf welche Weise sie die Haftung beschränken wollen, und führt verschiedene Grundsätze ein, die sicherstellen sollen, dass die Haftungsbeschränkung den Abschlussprüfern ebenso gerecht wird wie den geprüften Unternehmen, Anlegern und sonstigen Betroffenen. Hintergrund der Initiative ist der mit der Abschlussprüfungsrichtlinie von 2006 erteilte Auftrag an die Kommission, eine Beschränkung der finanziellen Haftung zu prüfen und soweit erforderlich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:

 

Nach eingehenden Untersuchungen und ausführlichen Konsultationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Kombination aus unbeschränkter Haftung und unzureichendem Versicherungsschutz nicht mehr hingenommen werden kann, denn sie kann für unsere Kapitalmärkte und international tätige Abschlussprüfer zu einem großen Problem werden. Die derzeitigen Bedingungen halten nicht nur neue Akteure vom Eintritt in den internationalen Abschlussprüfungsmarkt ab, sondern stellen auch für die bestehenden Firmen eine Gefahr dar. Angesichts der hohen Konzentration und der geringen Auswahl an Prüfungsgesellschaften könnte dies nachteilige Folgen für die europäischen Kapitalmärkte haben.

 

In der Empfehlung werden beispielhaft drei Methoden der Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch andere, gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für die Methode entscheiden, die am besten mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Mit der Empfehlung werden außerdem einige zentrale Grundsätze eingeführt, die die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung befolgen sollten:

 

bullet Die Haftungsbeschränkung sollte nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Abschlussprüfers gelten,
bullet die Haftungsbeschränkung muss sich auch auf Dritte erstrecken, um die gewünschte Wirkung zu entfalten,
bullet Geschädigte haben das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

 

Die Empfehlung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm.

 

 

Juni 2008: Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU

Wie in unserer Nachricht vom 23. April 2008 berichtet, haben die Dienststellen der Europäischen Kommission ein Gutachten zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die EU-Kommission hat daraus nun einen Vorschlag für eine Verordnung entwickelt (26 KB). Die Rechnungslegungsstandards von Japan und den Vereinigten Staaten werden als gleichwertig anerkannt. In Bezug auf die Standards von China, Kanada und Südkorea heißt es:

 

Drittstaatemittenten unterliegen für den Fall, dass sie ihre historischen Finanzinformationen nach den Generally Accepted Accounting Principles der Volksrepublik China, Kanadas oder der Republik Korea erstellen, weder der Bestimmung, wonach die in einem Prospekt enthaltenen historischen Finanzinformationen über Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2012 in Form eines neu zu erstellenden Abschlusses vorgelegt werden müssen, noch der Bestimmung, wonach die Unterschiede zwischen den übernommenen International Financial Reporting Standards und den Rechnungslegungsgrundsätzen, nach denen diese Informationen erstellt wurden, dargelegt werden müssen.

 

 

Juni 2008: Auswirkungsanalysen zur Übernahme von IAS 1 (überarbeitet 2007) und IFRIC 14 in der EU

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden. Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (2007) und zu IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung erstellt. Die Kommission empfiehlt, dass beide Verlautbarungen des IASB sobald wie möglich für die Anwendung in Europa übernommen werden sollen. Im Einzelnen heißt es:

 

IAS 1:

 

bullet (a) Die Änderungen, die in der überarbeiteten Fassung von IAS 1 dargestellt werden, werden zu einigen zusätzlichen Kosten am Tag der ersten Anwendung sowie zu einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten sowohl für Ersteller als auch für Nutzer führen; diese Kosten sind nicht bedeutend.
bullet (b) Obwohl einige der Änderungen wenig, wenn überhaupt, neuen Nutzen bieten, führen andere Änderungen – insbesondere die Änderungen A, D und E – zu einer bedeutenden Verbesserung des Nutzens der zur Verfügung gestellten Informationen in vielen Fällen.
bullet (c) Der Nutzen, der aus der Anwendung der in der überarbeiteten Fassung von IAS 1 genannten Änderungen entsteht, wird die zusätzlichen Gesamtkosten überwiegen.

 

IFRIC 14:

 

bullet (a) Die Einführung von IFRIC 14 wird zu einigen zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung sowie zu einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten für Ersteller führen; diese Kosten sind nicht bedeutend. Für Nutzer entstehen keiner zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung und keine zusätzlichen fortlaufenden Kosten.
bullet (b) Mit IFRIC 14 werden Unklarheiten beseitigt, wie bestimmte Aspekte von IAS 19 umzusetzen sind. Dies wird zu einer Verminderung der Uneinheitlichkeit der Anwendung in der Praxis führen und die Konsistenz und Vergleichbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verbessern. Davon werden alle Interessengruppen profitieren.
bullet (c) Der Nutzen, der aus der Anwendung von IFRIC 14 entsteht, wird die daraus entstehenden Kosten überwiegen.

 

 

Lesen Sie die Dokumente im englischen Original: Übernahmeempfehlung für IAS 1 (79 KB) und Übernahmeempfehlung für IFRIC 14 (58 KB). Im ersten Teil jedes Dokuments finden Sie die Übernahmeempfehlung der EU-Kommission, die sich auf die Auswirkungsanalyse von EFRAG stützt, die jeweils als Anhang beigefügt ist.

 

 

Juni 2008: Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente veröffentlicht. Der Bericht schlägt eine Reihe von Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die diesen Instrumenten zugeschrieben werden.

 

Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden bewertungsbezogenen Sachverhalten:
bullet den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen es keinen aktiven Markt gibt,
bullet der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und
bullet der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.

 

Weitere Informationen:

 

bullet der CEBS-Bericht (in englischer Sprache, 228 KB)
bullet Pressemitteilung von CEBS (in englischer Sprache, 38 KB)

 

 

Juni 2008: Neue Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Drei Beiträge betreffen Themen, auf die wir auch schon auf IAS PLUS hingewiesen haben:

 

bullet die Stärkung der Finanzaufsichten in Europa,
bullet die Haftungspflicht von Prüfungsgesellschaften sowie
bullet Fortschritte bei der Konvergenz der Rechnungslegung zwischen Europa und Drittländern.

 

 

Juni 2008: Kommission verklagt Frankreich wegen Dienstleistungsfreiheit für Prüfungsgesellschaften

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich zu erheben wegen der internationale Prüfungsgesellschaften betreffenden französischen Vorschriften über die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern. Nach Auffassung der Kommission wird die im EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit durch die Artikel 24 und 29 des französischen Abschlussprüferkodex aus dem Jahr 2005 in unzulässiger Weise beschränkt.

 

Die Artikel 24 und 29 (III, Absatz 2) des fraglichen Kodex betreffen prüfungsfremde Leistungen, die Mitglieder internationaler Prüfungsgesellschaften weltweit anbieten. Den genannten Bestimmungen zufolge ist die geforderte Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers gefährdet, wenn für ein Unternehmen, das Mutter- oder Tochtergesellschaft einer in Frankreich geprüften Gesellschaft ist, in großem Umfang prüfungsfremde Leistungen erbracht werden. Da dies als unanfechtbar vorausgesetzt wird, haben Prüfer und ihre Gesellschaften keine Möglichkeit nachzuweisen, dass die Unabhängigkeit der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission (73 KB).

 

Juli 2008: Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien (Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den Finanzmarktunruhen (The Financial Turmoil – The Role of the EU Commission, in englischer Sprache,  75 KB). Unter anderem sprach er über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Rede:

 

Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen. Dies ist auch in einem Bericht des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu verbessern.

 

 

Juli 2008: ECOFIN wird über IASB und Finanzmarktkrise beraten

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union wird am 8. Juli 2008 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung beinhaltet eine Erörterung der Unternehmensverfassung des IASB sowie die Bilanzierung und Angaben durch Finanzinstitutionen. Das Hintergrundpapier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB). Hier sind zwei Ausschnitte:

 

Internationale Bilanzierungsstandards – Unternehmensverfassung des IASB

 

Der Rat sollte die Beschlüsse zur Reform, die derzeit beim International Accounting Standards Board (IASB) stattfindet, im Nachgang der öffentlichen Anhörungen, mit denen Ende Mai begonnen wurde (11183/08), annehmen. Er die Unternehmensverfassung und Finanzierung des IASB bereits erörtert und zu diesem Thema Beschlüsse im Juli 2006 und Juli 2007 gefasst. Es gibt zwei Gründe, warum Beschlüsse in diesem Jahr erneut gefasst werden müssen:

 

bullet die IASCF, die für die Ernennung der Mitglieder und die Finanzierung des IASB zuständige Stiftung, hat einen Prozess der Überprüfung der Satzung im vergangenen Mai in der Absicht eingeleitet, ihre eigene Unternehmensverfassung und die des IASB zu verbessern; sie schlägt u.a. die Einrichtung eines Überwachungsorgans innerhalb der IASCF vor, die Verantwortung dafür trüge, dass das öffentliche Interesse und aufsichtliche Bedenken bei der Abfassung von Bilanzierungsstandards besser berücksichtigt werden;
bullet die jüngsten finanziellen Turbulenzen haben die Notwendigkeit für einen verlässlichen Mechanismus für die Abfassung von internationalen Bilanzierungsstandards dargelegt.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Rat, eine starke europäische Position zum Ausdruck zu bringen, bei Betonung insbesondere der Prinzipien, die in den Beschlussentwürfen herausgearbeitet wurden.

 

Finanzmärkte – Umsetzung aktueller Maßnahmen

 

In Übereinstimmung mit dem 'Fahrplan' zur wirksameren Bekämpfung der Finanzmarktkrise seit August 2007, der auf der Oktobersitzung 2007 verabschiedet wurde, wird der Rat einen Blick auf Entwicklungen hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen werfen. Der Rat sollte v.a. Beschlüsse zu den folgenden zwei Sachverhalten fassen:

 

bullet den Fortschritt bei der Transparenz von Banken und anderen Finanzinstitutionen hinsichtlich der Bewertung ihrer Risikoaktiva;
bullet der Linie, die in Europa und auf globaler Ebene zu den Ratingagenturen eingenommen werden soll (11229/08).

 

In den Beschlussentwürfen wird betont, dass umgehende und vollständige Angaben durch die Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer Risikopositionen bei leistungsgestörten Vermögenswerten und außerbilanziellen Vehikeln sowie hinsichtlich ihrer Abschreibungen und Verluste entscheidend sind, um das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.

 

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat unlängst Empfehlungen verfasst, um den Banken Leitlinien bei der Einschätzung ihrer Vermögenswerte zu geben. Den Beschlussentwürfen zufolge ist dies ein sehr wichtiger Faktor zur Sicherstellung einer größeren Einheitlichkeit in der Praxis der Finanzinstitutionen. Diese wiederum ist entscheidend für die Wiederherstellung des Vertrauens in die tatsächliche Situation des Marktes.

 

 

 

Juli 2008: ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt. Unter anderem wurde die Unternehmensverfassung des IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB verabschiedet (ECOFIN Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

 

Der Rat verabschiedete die folgenden Erklärungen:

Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen sollte:

bullet Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben, dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses, einschließlich derjenigen, die sich auf Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von Seiten des IASB Rechnung getragen wird.
bullet Das Überwachungsgremium sollte aus den entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt aller relevanten europäischen Institute und Gremien sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist.
bullet Der IASB muss eine größere Transparenz und Legitimität seiner Standardsetzungs- und Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen, einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind, sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen widergespiegelt werden.
bullet Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine angemessen Balance von praktischer und fachlicher Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen. Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS sollte angemessen widergespiegelt werden.
bullet Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG sollten sicherstellen, dass alle europäischen Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG sollte effektive und transparente Verfahren einrichten, um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht erzielt worden sind.

 

 

Juli 2008: Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise

EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité (CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate diskutiert  und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 65 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass (wie mancherorts behauptet wurde) die Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen, ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig, dass jegliche Schwachstellen, die in der Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.

 

Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:

 

bullet Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften.
bullet Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem Ansatz in der Bilanz nahe kamen.
bullet Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein soll.
bullet Erläuterungen der angewandten Bewertung.

 

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen an den IFRS angebracht sein könnten.

 

Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der International Accounting Standards Board (IASB) die berufene Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere Stellungnahmen zur Verfügung stellen,  um dem IASB zu helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen. Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.

 

In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu entwickeln, und akzeptieren dies.

 

 

Juli 2008: Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten). Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.“ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

bullet Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)
bullet Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)
bullet unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 
Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

 

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

bullet Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.
bullet Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.
bullet Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.
bullet Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.
bullet Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

 

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:
bullet Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.
bullet Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.
bullet Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.
bullet Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.
bullet Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

 

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

 

 

Juli 2008: ARC gibt grünes Licht für die Übernahme von fünf IFRS und vertagt Beschluss zu IFRIC 12

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgendend geben wir die wichtigsten Beschlüsse wieder.

 

bullet Per formeller Abstimmung kam man überein, die Übernahme der folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen: IAS 1 (überarbeitet 2007), IAS 23 (überarbeitet 2007), IFRS 2 (überarbeitet 2008), IFRIC 13 und IFRIC 4. EFRAG hat eine Übernahme dieser Verlautbarungen gleichfalls empfohlen. Sie werden nun in den nächsten Schritt des Übernahmeprozesses überführt – in das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments. IFRIC 14 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, IFRIC 13 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, die Anderen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.
bullet IFRIC 12, der für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, wurde erörtert; die Erörterungen sollen auf der Oktobersitzung des ARC fortgesetzt werden.
bullet Das ARC erörterte die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten mit den durch die EU übernommenen IFRS, die Verfassung des IASB sowie die Verbesserung von EFRAG, traf aber keine Beschlüsse und sprach auch keine Empfehlungen aus.
bullet Dem Entwurf von Vorschlägen für eine Umstrukturierung von EFRAG wurde zugestimmt. Er wird als Konsultationsdokument im dritten Quartal 2008 veröffentlicht werden.

 

August 2008: Entscheidung der EU-Kommission zu Prüfungsgesellschaften aus Drittländern

Die Europäische Kommission nahm heute eine Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern an. Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es 30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, hierzu:

 

Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten, so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet wird.

 

 

August 2008: Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen

Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt. Dabei hat die Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch aufgearbeitete Informationen bietet der Fortschrittsanzeiger(in englischer Sprache, 125 KB):

 

bullet Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie vollständig umgesetzt wurde
bullet Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben)
bullet Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen
bullet am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen
bullet Einrichtung einer Aufsichtsbehörde

 

 

Umsetzung vollständig abgeschlossen

vollständige Umsetzung erwartet bis

Sept. 2008 Okt. 2008 Nov. 2008 Dez. 2008
AT          
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BG          
CY   keine Information
CZ          
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SK          
UK          

 

September 2008: Die deutsche Fassung der Single Market News ist on-line

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige Übersetzung der Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Von Interesse für IAS PLUS-Leser mag vor allem das Spezialdossier sein: EU handelt, um den internationalen Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu trotzen.

 

 

September 2008: Stellungnahme des DSR zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 53 KB) zur Verlautbarung Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten (Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in illiquid Markets) verabschiedet. Diese Verlautbarung wurde im Juli vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Stellungnahme veröffentlicht.

 

 

September 2008: CEBS veranstaltet Workshop zu Bewertung

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) wird am 23. September 2008 von 14 bis 16.30 Uhr einen offenen Workshop veranstalten, um die Ergebnisse seines Berichts zu Sachverhalten hinsichtlich der Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente (in englischer Sprache, 228 KB), der am 18. Juni 2008 veröffentlicht wurde, zu erörtern. Dieser Workshop wird Banken und anderen interessierten Parteien Gelegenheit geben, ihre Sichtweise zu den von CEBS aufgeworfenen Sachverhalten zu unterbreiten und Wege zu erörtern, wie man sie bewältigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von CEBS.

 

 

September 2008: Aktuelles zur Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten

Der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellte dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments am 10. September 2008 einen Bericht mit dem Titel Finanzielle Unruhen: Jüngste Entwicklungen bei einer politischen Antwort vor. Er ging dabei u.a. auch auf Geschehnisse beim IASB ein. Sie können die Anmerkungen von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 78 KB). Hier sind einige Ausschnitte:

 

Die Unruhen haben einen chronischen Mangel an Disziplin und Kompetenz sowie einige Schwächen im globalen Finanzaufsichtsrahmen offenbart. Wir müssen Belastbarkeit des Marktes und der Institutionen stärken. Das ist genau das, was mit dem ECOFIN-Fahrplan vom Oktober 2007 beabsichtigt ist. [...]

Zur Verbesserung von Bewertungsmethoden, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung illiquider Vermögenswerte. Die Arbeiten werden vom Baseler Ausschuss und dem International Accounting Standards Board (IASB) geführt, die ein Expertenpanel zur sachgerechten Bewertung eingerichtet haben. Ratschläge werden gegen Ende des dritten Quartals 2008 erwartet. Der IASB arbeitet auch an außerbilanziellen Posten, wobei die Kernfrage in folgendem besteht: Wann sollte ein Unternehmen auf die Bilanz eines anderen Unternehmens genommen werden? Die bei diesen Sitzungen erhaltenen Eingaben werden dem IASB helfen, seine demnächst erscheinenden Vorschläge zur Überprüfung der Konsolidierungsvorschriften nach IFRS abzufassen. Mit Ergebnissen wird 2009 gerechnet. Der Standardsetzungsprozess muss peinlich genau eingehalten werden. Ich denke, dass wir uns Dinge wie laufende Wertberichtigungen* mal ganz genau ansehen müssen – genauso wie die Bilanzierung von aufsichtsrechtlich gebildeten Rücklagen durch Banken, um einen Puffer für schlechte Zeiten anzulegen. Es dürfte der Aufmerksamkeit der Allgemeinheit nicht entgangen sein, dass die spanischen Banken besser in der Lage waren, den Unruhen Stand zu halten, weil sie noch nicht den maßgeblichen IFRS-Standard angewendet haben. Daraus sollte man seine Lehren ziehen. [...]

Bezüglich der Rechnungslegung hat der SEC-Vorsitzende Cox einen Fahrplan vorgestellt, nach dem US-amerikanische Unternehmen bis 2014 von US-GAAP auf IFRS übergehen würden. Vor nur zwei Jahren wäre das undenkbar gewesen! Ein wahrhaft bedeutendes Zeichen. Genauso wie die EU deuten die USA an, dass sie globale Standards wählen möchten. Endlich ist also ein Satz in Sichtweite. Und wir müssen natürlich die Verfassungsmäßigkeit des IASB stärken. Das ist der Grund, warum wir mit unseren wesentlichen Gesprächspartnern an der Einrichtung neuer und schärferer Aufsichtsmechanismen arbeiten.

*Anmerkung von IAS PLUS: Laufende Wertberichtigungen beziehen sich darauf, dass die Kreditrisikovorsorge auf der Grundlage zukünftig erwarteter statt eingetretener Verluste ermittelt wird.

 

 

September 2008: Neue Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt diesmal mit drei Beiträgen auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Europa.

 

 

September 2008: CEBS-Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat der Europäischen Kommission den zweiten Teil seiner Ratschläge zum Liquiditätsrisikomanagement übergeben. Der übergebene Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden, sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind 30 konkrete Empfehlungen enthalten:

bullet Die 30 Empfehlungen des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit.
bullet Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und sollen sicherstellen, dass ein angemessenes Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere sollte das Management auf einer Streuung der Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen.
bullet Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos. Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Ratschläge des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement (568 KB)
bullet CEBS-Presseerklärung

 

 

September 2008: EU-Kommission schlägt weitere Vereinfachung bei Verschmelzungen und Spaltungen vor

Die Europäische Kommission will mit einem neuen Richtlinienvorschlag den Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw. Spaltung europäischer Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März 2007 und April 2008  im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens“ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen entsprechen.“

 

Der aktuelle Vorschlag zielt u. a. darauf ab,

 

bullet die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so genannten „vereinfachten“ Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,
bullet eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht, und
bullet den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (101 KB).

 

 

September 2008: McCreevy kündigt wichtige Initiativen zur Rechnungslegung für Kleinstunternehmen an

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat sich dafür ausgesprochen, Kleinstunternehmen von der jährlichen Abschlusserstellungspflicht zu befreien. In einer Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei, Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:

 

Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission Folgendes zu empfehlen:

 

bullet Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden sollte, Kleinstunternehmen von den Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen.
bullet Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren. Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz  einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken.

 

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie hier (75 KB).

 

 

Oktober 2008: Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise

Der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an: „Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern. Dies kann auch beinhalten, unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen, dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten, wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.

 

bullet Presserklärung mit den Äußerungen von Manuel Barroso (in englischer Sprache, 75 KB)
bullet weitere Informationen und Materialien auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

Oktober 2008: Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird, zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird. Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen, die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen, zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten. Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen, die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:

Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:

 

bullet Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen.
bullet Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt, IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen.
bullet Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen. Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein, anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind.
bullet Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS konvergiert sein werden.

 

Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen, bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.

 

 

Oktober 2008: Ergebnisse des europäischen Gipfels zur Finanzmarktkrise

Am 4. Oktober 2008 hatte der französische Präsident Sarkozy die anderen drei europäischen Mitglieder der G-8, Deutschland, Großbritannien und Italien, sowie den EZB-Präsidenten Trichet und den Vorsitzenden der Euro-Zone, Juncker, zu einem Krisengipfel zur Finanzmarktkrise in den Elysée-Palast eingeladen. Sarkozy hatte die Einladung mit den seiner Meinung nach derzeit ausufernden nationalen Alleingängen in Europa begründet. Zum Abschluss der Zusammenkunft veröffentlichten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung, aus der wir Ihnen nachfolgend den Absatz zu Bilanzierungsfragen übersetzen. Die gesamte Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier (100 KB).

Wir werden sicherstellen, dass europäische Finanzinstitute gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf Bilanzierungsregeln und deren Interpretation nicht in Nachteil geraten. In dieser Hinsicht sollten europäischen Finanzinstituten die gleichen Regeln zur Umgliederung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch zur Verfügung stehen. Die gilt auch für die Instrumente, die bereits gehalten werden oder emittiert wurden. Wir fordern IASB und FASB dringend auf, bei dieser Frage rasch zusammenzuarbeiten, wie sie es auch kürzlich verlauten ließen. Wir begrüßen auch die Bereitschaft der Kommission, geeignete Maßnahmen sobald wie möglich vorzuschlagen. Diese Frage muss bis Ende des Monats geklärt sein.

 

 

Oktober 2008: Agenda des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält Bewertungsfragen

Die Eurogroup und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kommen am 6. und 7. Oktober 2008 zu einer Sitzung in Luxemburg zusammen. Die englischsprachige Agenda enthält auch eine Erörterung von Bewertungsfragen:

Finanzstabilität und Finanzaufsicht
Die Minister werde ihre Erörterungen fortsetzen, die auf der informellen ECOFIN-Sitzung in Nizza am 12. 13. September 2008 zu Finanzstabilität und Finanzaufsicht aufgenommen worden waren. Sie werden die Notwendigkeit einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2007 erörtern und insbesondere die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz im Bankensektor aufrecht zu erhalten und rasch Fortschritte bei Bewertungsfragen auf internationaler Ebene zu erzielen.

 

 

Oktober 2008: ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung

Die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) haben auf ihrer Sitzung am 6. und 7. Oktober 2008 in Luxemburg Bewertungssachverhalte im Rahmen der Bilanzierung erörtert. ECOFIN hat eine große Anzahl an Beschlüssen zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang gefasst (in englischer Sprache, 143 KB). Hier ist der Beschluss zur Bewertung von Vermögen:

 

Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen der Anleger weiter untergraben.

 

In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung Unmittelbare Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB) greifen die ECOFIN-Minister das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den beizulegenden Zeitwert auf:

 

Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission, sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im dritten Quartal – in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen.

 

 

Oktober 2008: McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken

In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008 hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln für Banken unter IFRS zu vereinfachen. Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umgliederungen selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umgliederung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten. Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umgliederungen dazu führen sollten, dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen Redenotizen von McCreevy nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:

 

Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen, dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird. Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzugliedern, wenn sie das wünschen. Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann. Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen, sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert, wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung über das dritte Quartal Einfluss finden.

 

 

Oktober 2008: Resolution des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF

Am 9. Oktober 2008 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF, die öffentliche Rechenschaft und die Zusammensetzung des IASB. Unter anderem heißt es darin: Das Parlament
bullet 'äußert Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit, die Überwachungsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt einzusetzen, d.h. bevor die zweite Phase des Konsultationsprozesses bezüglich der Überprüfung der Leitung des IASB eingeleitet ist'
bullet 'fordert, dass die Überwachungsgruppe in die Aufstellung des Arbeitsplans für das IASB eingebunden wird'
bullet 'bedauert, dass es bezüglich der Einsetzung einer Internationalen Rechnungslegungs-Beratergruppe nicht konsultiert worden ist'
bullet 'besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitglieder der Überwachungsgruppe über hinreichende Befugnisse verfügen, damit sichergestellt wird, dass sie politisch zur Verantwortung gezogen werden können'
bullet 'vertritt die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der Überwachungsgruppe nur nach Eingehung der Verpflichtung, die Internationalen Rechnungslegungsstandards als Heimatmarktstandards einzuführen, wirksam werden sollte'. [Anmerkung von IAS PLUS: Zwei der vorgeschlagenen Mitglieder des Überwachungsgremiums, der Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht und der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht wären nach diesem Kriterium nicht berechtigt]
bullet 'verlangt, dass zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission eine gemeinsame Absichtserklärung vereinbart wird, um die Bedingungen für eine Beteiligung der Gesetzgeber an der Arbeit der Überwachungsgruppe festzulegen, sofern eine solche Gruppe in diesem Stadium eingesetzt wird'
bullet 'beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln'

 

 

Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine heute verabschiedete Stellungnahme zum Vorschlag einer Verordnung der EU-Kommission zur Änderung von IAS 39 („Carve-out“ hinsichtlich der Umklassifizierung bestimmter Finanzinstrumente) an das Bundesministerium der Justiz übermittelt. Die Stellungnahme kann ab sofort von der  Website des DRSC heruntergeladen werden (68 KB).

 

 

Oktober 2008: EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert

Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine Gemeinsame Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB). Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:

Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt.

 

 

Oktober 2008: Barroso sagt EU wird 'europäische Bilanzierungsregeln ändern'

Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen Parlamentspräsidenten in Brüssel. In seinen Ausführungen berichtete er von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]" Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache).

 

 

Oktober 2008: EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'

Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird. Seine Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise. Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:

 

Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].

Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden.

 

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission ein Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:

 

Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden.

 

 

Oktober 2008: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung

Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).

 

 

Oktober 2008: Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7

 In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte für die Anwendung in Europa übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB). Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am 15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren, voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus (1. Rede, 2. Rede und 3. Rede). Nachfolgend die Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):

bullet Tagesordnung des ARC vom 15. Oktober 2008 (9 KB)
bullet Kommissionsvorschlag, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
bullet IASB-Standard, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
bullet Einstimmiges Votum des ARC zur Umklassifizierung (9 KB)
bullet Protokoll der ARC-Sitzung vom 15. Oktober 2008 (29 KB). Dieses Protokoll deckt die gesamte Diskussion während der ARC-Sitzung ab, nicht nur jene zu IAS 39 und IFRS 7.

Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende öffentliche Erklärung ab:

 

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.

Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.

*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag, den 21. Oktober 2008 angesetzt.

 

 

Oktober 2008: Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39

In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden. Die Kommission hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat die Stellungnahmen der Teilnehmer hier eingestellt.

 

 

Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39

Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 14284/08 veröffentlicht, in dem vom International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an IAS 39 verlangt werden – über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen.

 

 

Oktober 2008: Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS zur Bilanzierung

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache). In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt:

 

Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:

bullet Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung, die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
bullet Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
bullet Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen.
bullet Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend. Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen.

Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen, so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.

 

 

Oktober 2008: Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 hat Jörgen Holmquist, der Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, dem IASB die Forderungen der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Rahmen der Finanzmarktkrise übermittelt. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:

 

Ich fordere den IASB auf, sobald wie möglich Lösungen zu erarbeiten und eine ausreichende Menge an Ressourcen für diese Aufgaben bereitzustellen. Dadurch muss er sicherstellen, dass die Lösungen rechtzeitig bereitstehen, also im Dezember, damit die Ersteller die Jahresabschlüsse entsprechend erstellen können.

 

Folgende Punkte müssen nach Ansicht der EU-Kommission rechtzeitig vor den Jahresabschlüssen geklärt sein:

 

bullet Es muss gestattet sein, finanzielle Vermögenswerte, die derzeit nach der Fair-Value-Option klassifiziert werden, umzuklassifizieren und sie nicht mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies gilt bisher nur für finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind.
bullet Es muss klargestellt werden, ob synthetische CDOs eingebettete Derivate beinhalten.
bullet Die Wertminderungsregeln für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte müssen angepasst werden.

 

Das vollständige Schreiben steht Ihnen in englischer Sprache hier zur Verfügung (243 KB).

 

 

Oktober 2008: Ergebnis einer Studie zeigt 'Nettonutzen' der Einführung der IFRS in Europa

In einem Arbeitspapier mit dem Titel Marktreaktion auf die Einführung der IFRS in Europa sind die Reaktionen der Europäischen Börsen auf sechzehn Ereignisse, die mit der Einführung der IFRS in Europa zusammenhängen, untersucht worden. Die Autoren – Chris Armstrong, Mary E. Barth, Alan D. Jagolinzer und Edward J. Riedl – haben herausgefunden, dass "Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben". Im Abstrakt heißt es:

Die Einführung der IFRS in Europa stellte einen Meilenstein bei der Konvergenz der Finanzberichterstattung dar, aber sie löste auch Kontroversen aus, die bis auf die höchsten Regierungsebenen führten. Wir haben positivere Reaktionen für Firmen mit vor der Einführung weniger hochwertigen Informationen gefunden, was insbesondere für Banken gilt, und mit einer größeren Informationsasymmetrie vor der Einführung, was mit der Erwartung der Anleger im Einklang steht, von der Einführung der IFRS durch höherwertige Informationen zu profitieren. Wir haben auch herausgefunden, dass die Reaktionen weniger positiv sind für Firmen, die in Ländern beheimatet sind, die Handelsgesetzbücher haben. Dies steht im Einklang mit den Bedenken der Anleger hinsichtlich der Durchsetzung der IFRS in diesen Ländern. Schließlich finden wir eine positive Reaktion auf Ereignisse im Zusammenhang mit der Einführung der IFRS für Firmen mit vor der Einführung hochwertigeren Informationen; dies spiegelt die Erwartungen der Anleger wider, dass die Einführung der IFRS einen Nettonutzen aus der Konvergenz ergeben wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nah, dass die Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben.

Sie können das englischsprachige Arbeitspapier hier herunterladen.

 

November 2008: EU-Kommission verabschiedet konsolidierte IFRS

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2008 den konsolidierten Text der in der EU anzuwendenden IFRS mit Stand vom 17. Oktober 2008 verabschiedet. Der konsolidierte Text enthält alle IFRS die bis heute übernommen worden sind – also alle die vom 29. September  bis zum 15. Oktober 2008 übernommen worden sind. Diese Fassung umfasst also nicht alle IFRS, die derzeit vom IASB herausgegeben sind, weil 14 Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden sind und weil in der EU einige Änderungen an IAS 39 gelten. Des Weiteren enthält die EU-Fassung nicht die Umsetzungsleitlinien und die Grundlage für Schlussfolgerungen, die vom IASB gemeinsam mit den Standards veröffentlicht werden. Der neue konsolidierte Text der IFRS wird in allen europäischen Sprachen zur Verfügung stehen. Alle Querverweise wurden aktualisiert, und sämtliche Sprachfassungen wurden umfassend überarbeitet.

 

bullet Presseerklärung der EU-Kommission (88 KB)
bullet konsolidierter EU-Text der IFRS (in englischer Sprache, 2.754 KB)
bullet Seite der EU-Kommission zur internationalen Rechnungslegung

 

 

November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht, in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind, begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:

Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board (IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht haben.

 

 

November 2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU

In einem Schreiben vom 5. November 2008 (384 KB) bittet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen. In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem Schreiben heißt es:

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte Rechnungslegungsgrundsätze.

Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.

 

 

November 2008: EU-Arbeitsgruppe zu Derivaten nimmt ihre Arbeit auf

Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Derivaten kam zu ihrer ersten Sitzung am 5. November 2008 zusammen. Das Ziel der Gruppe besteht in der Entwicklung eines Plans für ein zentralisiertes Clearing für Credit Default Swaps (CDS) innerhalb der EU bis Jahresende. Auch wenn sich die Gruppe vorwiegend mit der Arbeitsweise und Regulierung des Marktes befasst, beabsichtigt sie auch, sich darauf zu konzentrieren, 'wie man eine angemessene Information und Aufsicht durch die Regulatoren sicherstellen kann'. Die Gruppe ist mit Vertretern aus der Industrie und vielen europäischen Regulatoren besetzt. Den Sitzungsbericht können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

November 2008: EU-Spitzen drängen auf Reform des IASB

 Die Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten kamen am 7. November 2008 in Brüssel zusammen, um eine koordinierte europäische Reaktion auf die Finanzmarktkrise zu besprechen. Dieses Treffen galt zu einem Teil auch der Vorbereitung des Treffens der G-20 am 15. November in Washington. In ihrem Abschlusskommuniqué (in englischer Sprache, 101 KB) bestätigten die EU-Spitzen ihren Entschluss, "langfristige Wege zu entwickeln, das internationale Finanzsystem zu reformieren". Man kam außerdem überein, dass es die Aufgabe von Europa sei, "Prinzipien vorzustellen, auf denen ein neues internationales Finanzsystem aufbauen könne" und die auf der G-20-Sitzung erörtert werden können. Die Prinzipien sind die folgenden:
  1. Kein Finanzinstitut, kein Marktsegment und kein Rechtskreis dürfen anteiliger Aufsicht und angemessener Regulierung oder zumindest Überprüfung entkommen.
  2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.
  3. Das neue Finanzsystem muss gestatten, dass Risiken so eingeschätzt werden, dass Krisen verhindert werden.
  4. Der internationale Währungsfond muss eine zentralere Rolle in einer effizienteren Finanzarchitektur erhalten.
In Bezug auf das zweite oben genannte Prinzip sagten die EU-Spitzen:

2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.

  • Die Transparenz finanzieller Transaktionen muss dadurch sichergestellt werden, dass es ein umfassenderes Informationssystem gibt, in dem nicht länger große Teile finanzieller Aktivitäten aus dem Bereich prüfbarer und nachweisbarer Berichte fallen.
  • Anordnungen, die dazu führen, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, müssen überarbeitet werden. Das gilt insbesondere für die Verbriefung von Schulden und die Gehaltspolitik.
  • Beratungs- und Prüfungsstandards, die für Finanzinstitute gelten, müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht dazu beitragen, Spekulationsblasen in den Wachstumsphasen aufkommen zu lassen und in wirtschaftlichen Abschwungphasen Krisen zu verschärfen.
  • Standardsetzende Gremien, insbesondere im Bereich der Rechnungslegung, müssen reformiert werden, um einen wirklichen Dialog mit allen betroffenen Parteien zu ermöglichen, insbesondere mit den Aufsichtsbehörden.

Die EU-Spitzen drängten auch darauf, dass die G-20"das Prinzip der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards übernehmen und die Anwendung der Marktwertbilanzierung im Finanzsektor überprüfen, um sicherzustellen, dass der Sektor im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen geführt wird".

 

 

November 2008: ARC empfiehlt verzögerte Übernahme von IFRIC 12 in Europa

 Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat am 6. November 2008 getagt. Der offizielle Sitzungsbericht ist noch nicht auf den Seiten der Kommission zur Verfügung gestellt worden, aber Beobachter der Sitzung haben angedeutet, dass der ARC zur folgenden Entscheidung hinsichtlich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gekommen ist: Die Europäische Kommission soll IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernehmen. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Genauer gesagt empfahl der ARC, dass IFRIC 12 für europäische Unternehmen für die Geschäftsjahre verpflichtend sein soll, die nach der offiziellen Übernahme durch die Kommission beginnen. Wenn die Übernahme wie erwartet im Januar 2009 erfolgt, würde das bedeuten, dass IFRIC 12 in Europa ab 2010 verpflichtend anzuwenden ist. Der ARC empfahl, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

 

 

November 2008: Vorsitzender des IASB zum Kräftemessen mit Europa

In der internationalen Internetausgabe der Financial Times erschien gestern ein Artikel, nach dem Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, aufgrund der europäischen Einmischung in den Standardsetzungsprozess jüngst seinen Rücktritt erwogen hat. In einer Kraftprobe mit der Europäischen Kommission hatte sich der IASB letzten Monat gezwungen gesehen, Änderungen an den IFRS ohne den vorgeschriebenen Konsultationsprozess vorzunehmen. Der IASB hatte sich schließlich zu den Änderungen durchgerungen, um größeren Schaden für das langfristige Projekt der Entwicklung eines einheitlichen Satzes weltweit gültiger Bilanzierungsstandards abzuwenden. Der von der Europäischen Kommission erwogene "carve out" hätte quasi zu bilanzieller Beliebigkeit in Europa geführt. Der Schritt des IASB hatte zu einem Sturm der Entrüstung weltweit geführt, und nach der Meinung von Beobachtern hat das Nachgeben gegenüber dem von Frankreich angeführten Widerstand in Europa gegen die Fair-Value-Bilanzierung das Vertrauen in den IASB nachhaltig beschädigt. Der Artikel ist zumindest heute noch im Internet abrufbar. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.

 

 

November 2008: Neue Artikel in der Financial Times zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der EU

In der internationalen Internetausgabe der Financial Times sind heute zwei weitere Artikel zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der Europäischen Kommission erschienen. Zum einen ist ein offener Brief abgedruckt, der unter anderem vom Vorsitzenden des britischen Standardsetzers ASB, den großen vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales unterzeichnet wurde. In dem Brief wird davor gewarnt, dass eine weitere Ausübung von Druck von Seiten der Europäischen Kommission auf den IASB Europa selbst nur schaden könne. Entweder würde bei weiterem Nachgeben des IASB die Glaubwürdigkeit der IFRS so untergraben, dass der Traum von weltweit gültigen hochwertigen Standards platzen würde, oder Europa würde sich bei einem Alleingang ("carve out") selbst aus der Gemeinschaft der internationalen Kapitalmärkte ausschließen und in eine Zuschauerrolle gedrängt werden. In dem zweiten Artikel wird der offene Brief in die jüngsten Entwicklungen eingeordnet und konstatiert, dass Teile Europas inzwischen die Brüsseler Aktivitäten als Bedrohung der Interessen Europas wahrnehmen. Die Artikel können zumindest heute noch kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.

 

bullet offener Brief
bullet einordnender Artikel

November 2008: Europäisches Wertpapierkomitee stimmt für Äquivalenz der Bilanzierungsregeln von Drittstaaten

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begrüßt die positive Abstimmung der Mitgliedstaaten, mit der sie den Vorschlag der Kommission unterstützen, die allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien bestimmter Drittländer als gleichwertig zu den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen vom nächsten Jahr an anzuerkennen. Die Abstimmung des europäischen Wertpapierkomitees (European Securities Committee) vom 14. November folgt einem positiven Beschluss des EU-Parlaments. Die Vorschläge gehen jetzt an EU-Parlament und -Rat zwecks formeller Meinungsäußerung und dann an die Kommission zwecks Verabschiedung. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presserklärung (80 KB).

November 2008: Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen

Die europäische Binnenmarktkommission hat zur Einreichung von Bewerbungen für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) aufgerufen. SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden.

Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:

  • ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
  • Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
  • Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.

November 2008: Deutsche Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt mit drei Beiträgen auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Europa.

 

 

November 2008: Protokoll von der ARC-Sitzung am 6. November

Das zusammenfassende Protokoll der Sitzung vom 6. November 2008 des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) steht nun zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 39 KB). Auf der Sitzung stimmte der Ausschuss unter anderem dafür, die folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in Europa zu übernehmen:

 

bullet Änderungen an IFRS 1 und IAS 27: Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen
bullet Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
bullet Jährliche Verbesserungen der IFRS
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Die Empfehlung des ARC lautet jedoch, dass IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernommen werden soll. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. (Details finden Sie in unserer Nachricht vom 11. November 2008.)

 

 

November 2008: Schritte gegen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen gemeldet haben. Mit der Richtlinie wurden die Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern. Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni 2008 umgesetzt werden müssen.

 

Dezember 2008: Auswirkungsanalysen zu zwei Standards und zwei Interpretationen

Auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen stehen die Auswirkungsanalysen zu vier IASB- und IFRIC-Verlautbarungen zur Verfügung. In allen Fällen kommen die Dienstleistungsstellen der Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme für die Anwendung in Europa die Kosten überwiegt. Folgende Verknüpfungen bringen Sie zu den englischsprachigen Auswirkungsanalysen, denen jeweils die Übernahmeempfehlung von EFRAG beigefügt ist:

 

 

 

Dezember 2008: EU veröffentlicht konsolidierte Fassung der IFRS in deutscher Sprache

Die Europäische Union hat nun auch die deutschsprachige Fassung des konsolidierten Texts der in der EU anzuwendenden IFRS veröffentlicht. Sie können sich die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008, die an die Stelle von bislang 18 Einzelverordnungen tritt und die Verordnung Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 sowie alle bis zum 15. Oktober 2008 vorgenommenen Änderungen ersetzt, aus dem Amtsblatt der Europäischen Union herunterladen (481 Seiten, 2.241 KB). Hier können Sie die Verordnung in allen anderen Amtssprachen der Europäischen Union einsehen (eine Übersetzung ins Gälische steht noch aus).

 

 

Dezember 2008: Neue Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das vierte Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Mehrere Beiträge widmen sich der Finanzmarktkrise.

 

 

Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards

In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ) in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht umfasste, benennt McCreevy die internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (68 KB); die Auszüge in Bezug auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln, innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen. [...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat. [...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind, und auch auf diese Märkte selbst.

 

 

Dezember 2008: Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung von EFRAG

Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren". Der endgültige Plan basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s. unsere Nachricht vom 23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei, "mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar, bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind die folgenden:
  • Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit, gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
  • Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt) und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
  • Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
  • Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben – vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die Mitglied von EFRAG sind.
  • Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
  • Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.

Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:

 

  • Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
  • Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
  • Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
  • Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
  • Erstellung von Auswirkungsanalysen

 

Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

 

 

Dezember 2008: EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter Drittländer als gleichwertig an

EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will. Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen. Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen, sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen. Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen, die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).

 

 

Dezember 2008: Übernahme von IAS 23, IFRS 2, IFRIC 13 und IFRIC 14

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die folgenden Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

 

  • Verordnung (EG) Nr. 1260/2008: Übernahme IAS 23 Fremdkapitalkosten
  • Verordnung (EG) Nr. 1261/2008: Übernahme IFRS 2 (Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung)
  • Verordnung (EG) Nr. 1262/2008: Übernahme IFRIC 13 Kundenbindungsgprogramme
  • Verordnung (EG) Nr. 1263/2008: Übernahme IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung

 

Damit sind mit heutigem Datum IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 für die Anwendung in Europa übernommen. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

 

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

Dezember 2008: Übernahme von IAS 1

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 18. Dezember 2008 die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

 

 

Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen. Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

 

  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

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