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IFRS in Europa – Ereignisse des Jahres 2007

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Januar 2007: Anwendung der IFRS gemäß der EU-Verordnung nun auch für Bulgarien und Rumänien

 

Bulgarien und Rumänien sind ab dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union. Demzufolge müssen alle börsennotierten Unternehmen dieser beiden Länder ihren Konzernabschluss gemäß der EU-Verordnung nach IFRS aufstellen. In Bulgarien ist die Anwendung der IFRS für börsennotierte Unternehmen bereits vorgeschrieben. In Rumänien sind die IFRS für alle großen Unternehmen verpflichtend.

 

 

Januar 2007: CEBS-Arbeitsprogramm beinhaltet IFRS-Sachverhalte

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Arbeitsprogramm für das Jahr 2007 verabschiedet, welches zwei direkt mit IFRS verbundene Initiativen beinhaltet. Diese sind unten dargestellt. Die primäre Ausrichtung von CEBS bleibt die Förderung von Kooperation und Konvergenz von aufsichtsbehördlichen Aktivitäten bei der operationalen Umsetzung des neue Rahmenkonzeptes zur angemessenen Kapitalausstattung gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD). Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen CEBS-Arbeitsprogramms für 2007 (191 KB).

 

Kontrolle der Entwicklungen von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards: CEBS wird weiterhin die Entwicklungen im Bereich der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards beobachten und wenn notwendig, beim Standardsetzungsprozess unterstützend tätig sein.

 

Allgemeine Rahmenkonzepte zur Berichterstattung: CEBS wird seine Rahmenkonzepte zur Berichterstattung und XBRL-Taxonomien fortlaufend aktualisieren, um jegliche Entwicklungen von Änderungen der internationalen Rechnungslegungsstandards, die durch die Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie entstehen, aufzunehmen. Eine sowohl für Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer zugängliche, internet-basierte Einrichtung wird errichtet, um auftretende Fragen zur Umsetzung des Rahmenkonzepte der Berichterstattung zu sammeln und zu beantworten.

 

 

Januar 2007: Gemeinsames Arbeitsprogramm von CESR, CEBS und CEIOPS für das Jahr 2007

 

Die "Durchsetzung der IFRS" (Enforcement of IFRS) ist eines der strategischen Ziele der "3 Level 3" ("3L3") Aufsichtsbehörden der Europäischen Union für das Jahr 2007. Diese drei Aufsichtsbehörden setzen sich zusammen aus dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und Komitee der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS). Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen Arbeitsprogramms der "3L3"-Aufsichtsbehörden für 2007 (49 KB).

 

 

Januar 2007: Beratungen der EU zur Regulierung von nicht-europäischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Europäische Kommission hat einen öffentlichen Beratungsprozess hinsichtlich der zukünftigen Strategie und den Prioritäten zur gesetzlichen Abschlussprüfung in Bezug auf Länder, die nicht der EU angehören (bekannt als "Drittländer"), angestoßen. Die Kommission erwünscht sich Stellungnahmen der Wirtschaft zur Überwachung von aus Drittländern stammenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Art der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern. Die Kommentierungsfrist läuft am 5. März 2007 aus. Klicken Sie auf die folgenden Dokumente:

 

bullet Pressemitteilung (89 KB)
bullet Öffentliches Konsultationspapier (in englischer Sprache, 80 KB)

 

Februar 2007: Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (SARG)

 

Die Europäische Kommission hat die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) bekannt gegeben. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Zu den Mitgliedern von SARG zählen:

 

bullet Josef Jilek
bullet Elisabeth Knorr
bullet Carlos Soria Sendra
bullet Herve Stolowy
bullet Enrico Laghi
bullet Jan Klaasen
bullet Geoffrey Mitchell

 

Klicken Sie hier für die Kommissionsmitteilung (75 KB) im Amtsblatt der Europäischen Union von 6. Februar 2007.

 

 

Februar 2007: Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Konzern- und separaten Einzelabschlüssen

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am 2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen" beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen. Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:

 

bullet Wenn ein Unternehmen in der EU die Vorschriften der 7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27 aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen zusätzlichen Jahresabschluss dar, der nach IAS 27 nicht vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen Konzernabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung". Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB).
bullet Kann ein Unternehmen, das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als IFRS-konform angesehen werden kann, da separate Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Interpretation der europäischen IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken Sie bitte hier (25 KB).

 

 

Februar 2007: Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der EU

 

Die Januarausgabe der Single Market News (in englischer Sprache, 966 KB) – des Newsletters der EU-Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen – befasst sich mit einigen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsthemen, darunter:

 

bullet Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP sowie anderen Rechnungslegungsstandards
bullet Beratung der Europäischen Kommission über Regulierung von nicht -EU Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bullet Beratung der Europäischen Kommission über eine mögliche Reform der Abschlussprüferhaftung in der EU

 

März 2007: ICAEW-Studie zur Implementierung der IFRS in Europa

 

Die Europäische Kommission beauftragte das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England & Wales, ICAEW) die europaweite Implementierung der IFRS zu analysieren. Das von David Cairns angeführte Projekt-Team überprüft die nach IFRS aufgestellten Konzernabschlüsse von 200 börsennotierten Unternehmen. Das Projekt-Team wünscht sich Unterstützung bei der Identifizierung von nicht-börsennotierten Unternehmen, die IFRS-Konzernabschlüsse oder nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse veröffentlicht haben. Es besteht auch Interesse daran, Informationen von Unternehmen innerhalb der EU (oder deren Prüfern) zu erhalten, die die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in ihren nationalen Abschlüssen angewendet haben (gemäß der Fair Value-Richtlinie). In der Studie des ICAEW sind auch die Ansichten von Abschlusserstellern, Nutzern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen wie auch die Erfahrungen von Wertpapierbehörden und anderen Aufsichtsbehörden enthalten. David Cairns erwünscht sich auch Informationen von Unternehmen innerhalb der EU, die IFRS angewendet haben, von Prüfungsgesellschaften, die IFRS-Abschlüsse geprüft haben und von Investoren, Kreditgebern und Analysten, die IFRS-Informationen zur Entscheidungsfindung nutzen. Weitere Informationen zu dem Projekt, einschließlich der Kontakteinzelheiten, können auf der Website des Projektes gefunden werden.

 

 

März 2007: PCAOB-Vorsitzender und EU-Kommissar diskutieren Prüfungsaufsicht

 

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board, Mark Olson und der EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, trafen sich am 6. März 2007, um Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und den europäischen Prüferaufsichtsbehörden zu diskutieren und gemeinschaftliche Bemühungen im Jahr 2007 voranzubringen. Der Vorsitzende Mark Olson und Kommissar Charlie McCreevy vereinbarten, "Fahrplan-Diskussionen bezüglich der Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und EU-Aufsichtsbehörden" anzustoßen. Sie haben ihre Mitarbeiterstäbe bevollmächtigt, mit der Arbeit zu beginnen und werden den Fortschritt diesbezüglich auf ihrem nächsten Treffen überprüfen. Ziel ist es, dem PCAOB und der europäischen Prüfungsaufsicht, welche unabhängige und strenge Aufsichtssysteme haben, die Möglichkeit zu geben, volles gegenseitiges Vertrauen bis 2009 aufzubauen. Beide Seiten werden im Oktober 2007 eine Bilanz ziehen und den Fortschritt diesbezüglich überprüfen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des PCAOB und Pressemitteilung der Europäischen Kommission (86 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Zurzeit sind über 760 nicht-amerikanische Unternehmen aus 83 Ländern beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 265 Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die zum Teil Überprüfung unterworfen sind. Nicht US-amerikanische Unternehmen die bestimmte Kriterien erfüllen, unterliegen, sind sie einmal beim PCAOB registriert, den Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley-Acts. In ähnlicher Weise sind bestimmte nicht-europäische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß der Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen verpflichtet, sich einer Prüfung durch europäische Prüfungsaufsicht zu unterziehen. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn deren heimisches Rechnungslegungssystem als äquivalent zu den in der Richtlinie enthaltenen öffentlichen Aufsichtsvorschriften erachtet wird.

 

 

März 2007: Regulierung der Kapitalmärkte in der EU

 

In einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel diskutiert der EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, die Kapitalmarktregulierung im Allgemeinen sowie das Zusammenspiel und die Integration der Regulierung transatlantischer Kapitalmärkte im Besonderen. In seinen Ausführungen geht er auf den prinzipienbasierten Regulierungsansatz, die IFRS – US GAAP Überleitung sowie das gegenseitige Vertrauen der EU und USA auf die jeweiligen Prüfungsaufsichtsbehörden ein. Klicken Sie hier für den englischsprachigen Artikel von Kommissar McCreevy (17 KB).

 

 

März 2007: Diskussionsrunde der Europäischen Kommission für die einheitliche Anwendung der IFRS

 

Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung des Meetings der Diskussionsrunde vom 26. März 2007 zur einheitlichen Anwendung der IFRSs ins Internet gestellt. Das Ziel dieser Diskussionsrunde, die im Jahr 2006 gegründet wurde, ist es Sachverhalte zu identifizieren, deren bilanzielle Behandlung in Europa nach IFRS so unterschiedlich, bedeutend und weitverbreitet ist, dass eine einheitliche Grundlage zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Ersteller, Abschlussprüfer, nationalen Standardsettern und Regulierungsbehörden) erreicht werden sollte. Wenn solche Fälle von gemeinsam für wichtig erachteten Sachverhalten ermittelt wurden, empfiehlt die Diskussionsrunde allgemein diese dem IFRIC zuzuleiten, obwohl auch Umstände eintreten können, bei denen solche Sachverhalte direkt an den IASB geleitet werden. Die Diskussionsrunde selber wird keinerlei Interpretationen erarbeiten. Auf dem Meeting am 26. Januar 2007 wurden sechs neue Themen diskutiert. Zwei von diesen Themen werden in Fachkonzepten für weitere Diskussionen auf dem nächsten Meeting ausgearbeitet. Diese zwei Themen sind:

 

bullet Regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse – Ausübung von Erneuerungs-/Erweiterungsoptionen

 

Während der Diskussionsrunde wurde weiterhin ein Papier zur Behandlung von IFRIC Ablehnungen (in englischer Sprache, 29 KB) behandelt. Die Mitglieder der Diskussionsrunde stellten ebenfalls fest, dass die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) von den bei ihr registrierten Unternehmen, die ihre Abschlüsse auf Grundlage der „IFRS, wie sie in der EU angewendet werden“, einreichen, eine Überleitung von den „IFRS, wie sie der EU angewendet werden“ zu vollständigen IFRS, wie auch zu US-GAAP, fordert. Klicken Sie hier für einen Bericht zum Meeting der Diskussionsrunde vom 26. Januar 2007 (in englischer Sprache, 25KB).

 

 

März 2007: Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen

 

Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die EU-Transparenzrichtlinie ergänzen. Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:

 

bullet Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten.
bullet Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren.
bullet untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
bullet Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie.

 

Die Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:

 

bullet Vollständiger Text des neuen Regelwerkes (in englischer Sprache, 75 KB)
bullet Pressemitteilung (95 KB)
bullet Informationen zur Transparenzrichtlinie auf IAS Plus.com (in englischer Sprache)
bullet Weitere Informationen zur Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

 

 

März 2007: CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält:

 

bullet Arbeitspläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“.
bullet Definition von Äquivalenz: Eine empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen) Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b) prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet werden.
bullet Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts (17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten.

 

Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer Sprache klicken Sie bitte hier (866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian, Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list of third country GAAP currently used on the EU capital markets).

 

 

März 2007: Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Kommission für das Jahr 2008 auf KMU ausgerichtet

 

In seiner gestrigen Rede vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (European Parliament’s Legal Affairs Committee) umriss der Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, die grundlegende Strategie der Binnenmarktpolitik im Jahr 2008. Er wie darauf hin, dass drei Ziele zentraler Gegenstand der Strategie seien – Patente, Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und Prüfung – und dass die Strategie bezüglich der Rechnungslegung auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) fokussiert ist. Die vollständige Rede von Kommissar McCreevy in englischer Sprache finden Sie hier (83 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Es stellt keine Überraschung dar, dass wir die verwaltungstechnischen Kosten in den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Rechnungslegung und Prüfung reduzieren müssen. Die grundlegenden Merkmale des Marktes haben sich geändert: neue Technologien, die Einführung des Euros, EU-Erweiterung, Globalisierung und demografische Entwicklungen haben in dramatischer Weise den übergreifenden Kontext der europäischen Integration beeinflusst und übten so einen erheblichen Druck auf die Anpassungsbemühungen aus. Das gesetzliche Umfeld hat sich durch die Anwendung der internationalen Standards im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung auch weiterentwickelt. Dies gilt ebenso für Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

 

Zentraler Gegenstand im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung liegt auf Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für KMU. Wir müssen natürlich die Qualität der Rechnungslegung und Prüfung in der EU verbessern, jedoch stellen die derzeitigen Vorschriften hohe administrative Anforderungen an Unternehmen, vor allem KMU, die unnötigerweise erdrückend sind. Unsere Aufgabe ist es, diese unterschiedlichen Interessen bestmöglich zusammenzuführen.

 

 

März 2007: Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt

 

In einer Rede zu den Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt (in englischer Sprache 75k) sprach Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy über die Fortschritte der Roadmap der SEC, die Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP abzuschaffen und schlug vor, dass eine ähnliche Roadmap für die Prüfung angebracht sein könnte. Nachfolgend ein Auszug:

 

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung ist ein erstklassiges Beispiel, wie die enge Zusammenarbeit mit unserem amerikanischen Partner Früchte tragen kann. Die EU und die USA treiben eine Roadmap zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften voran, die auf dem Äquivalenzprinzip beruhen. Die Kommission arbeitet mit der amerikanischen SEC zusammen, um die kostspieligen und unnötigen Überleitungsvorschriften für IFRS und US-GAAP anzuschaffen. In diesem Monat traf ich den SEC Kommissar Christopher Cox im Rahmen dessen wir eine Bestandsaufnahme zu den Fortschritten der Roadmap vornahmen. Ich bin erfreut mitzuteilen, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir haben uns beide zu einer weiteren Verbesserung unserer regulativen Zusammenarbeit verpflichtet.

 

Prüfung

Die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für einen offeneren transatlantischen Markt fordert sowohl von der EU als auch von den USA die Bemühungen zur Zusammenarbeit in Bereich der Prüfung. Beiden Seiten haben ihr eigenes Regelwerk: die europäische Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung 2006 und den Sarbanes-Oxley Act 2002 in den USA. Beide Seiten wollen einen zuverlässigen Investorenschutz sicherstellen, abgestimmt darauf, unseren Märkten Handlungsfreiheit zu geben. Unsere wesentlichste Maßnahme um diese Ziel zu erreichen, ist die Rolle eines unabhängigen „watchdogs“ für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, die wir das öffentliche Aufsichtssystem nennen. Was wir jetzt brauchen, ist die Suche nach Wegen, um sich gegenseitig bei der Erreichung unseres gemeinsamen Ziels zu vertrauen, um kostspielige und ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Ein System, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, würde beide Seiten von der Last befreien, Kontrolleure ins Ausland zu schicken.

 

In diesem Monat verständigten der Vorsitzende der PCAOB Mark Olson und ich uns in Washington darauf, die Roadmap-Diskussion zur Äquivalenz unserer jeweiligen Prüfungssysteme in dem gleichen Sinne anzugehen, wie es bei der Rechnungslegung geschieht.

 

Dies erfordert nicht, dass Systeme oder Standards identisch sind, aber robust genug, um das Vertrauen der Investoren sicherzustellen. Robust genug für jeden von uns, um Vertrauen in jeden von uns zu haben.

 

 

März 2007: EU-Kommissar diskutiert die transatlantische Zusammenarbeit

 

Auf einer Konferenz in Dublin diese Woche sprach der Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, über Die Zukunft des transatlantischen Kapitalmarkts – Regulierung, Risiko, Steuerung. Er nahm zu verschiedenen Rechnungslegungs- und Prüfungsthemen Stellung. Klicken Sie hier für die Ausführungen des Kommissars McCreevy (in englischer Sprache, 95 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Wir arbeiten bei den Rechnungslegungsstandards zusammen, mit dem Bemühen, die Konvergenz weiter voran zu bringen und eine Roadmap zu gestalten, die zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften auf beiden Seiten des Atlantiks bis Ende 2008 führt. Ich bin sicher, dass wir und die USA unseren gemeinsamen Zeitplan einhalten werden…

 

Bei meinem letzten Besuch in den USA gaben der PCAOB Vorsitzende Olson und ich bekannt, dass wir die Roadmap-Diskussionen zur Äquivalenz der gegenseitigen Prüfungsaufsichtsbehörden auf den Weg bringen, um die Errungenschaften in der Rechnungslegung abzubilden. Unser Ziel ist es, dass wir bis 2009 ein System haben werden, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, in dem jeder Rechtskreis auf unabhängige und strenge Überprüfung der im Land tätigen Prüfungsgesellschaften von der dort ansässigen Aufsichtsbehörde vertrauen kann.

 

 

April 2007: Diskussion zu IFRS-Themen auf der Sitzung des ARC am 16. März 2007

 

Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung der Diskussion des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) und des Kontaktausschusses (Contact Committee) ins Internet gestellt. Klicken Sie hier, um die Zusammenfassung der ARC Sitzung herunterzuladen (in englischer Sprache, 58 KB). Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung ausgewählter Themen mit IFRS Bezug, die diskutiert wurden:

 

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Die Ansichten der ARC Mitglieder waren geteilt darüber, ob das ARC die Übernahme, einschließlich möglicher vorübergehender Änderung an IFRIC 12 für die Anwendung in Europa, empfehlen soll. Das ARC entschied, die Überlegungen zur Übernahme auf der Sitzung am 6. Juni 2007 fortzusetzen. Während dessen wurden die ARC Mitglieder eingeladen, ihre Ansichten schriftlich bis zum 30. April 2007 abzugeben.
bullet Inkrafttreten von IFRSs: Die Dienststellen der Kommission stellten das Problem der geeigneten Wortwahl für den Anwendungszeitpunkt der IFRSs und der IFRICs vor, der in der Verordnung der Kommission festgelegt ist. Es wurden zwei Alternativen diskutiert. Die Mitgliedstaaten machten den Eindruck, als ob sie einstimmig dem folgenden Ansatz zum Absatz des „Anwendungszeitpunkt“ in der gültigen Kommissionsverordnung zur Übernahme der IFRSs und IFRICs zustimmen. Die übernommenen IFRSs oder IFRICs sollten in dem ersten Jahresabschluss der Unternehmen nach einem festgelegten Zeitpunkt angewendet werden.
bullet Diskussionsrunden für die einheitliche Anwendung der IFRSs in Europa: Die Dienststellen der Kommission berichteten von drei Diskussionsrunden, die bereits stattgefunden haben (Mai und September 2006 und Januar 2007). Es wurden 26 Themen diskutiert, von denen 5 also von allgemeiner Relevanz hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der IFRS eingestuft wurden.
bullet Die Erfahrungen der CESR bei der Einführung der IFRS: Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators (CESR)) wird im Frühsommer einen Bericht veröffentlichen, der einen allgemeinen Überblick über Problembereiche gibt. Die Veröffentlichung eines anderen Berichts mit Informationen zu ca. 20 Übernahmeentscheidungen, die von den europäischen Aufsichtsbehörden getroffen wurden, wird für Ende März erwartet. Einige CESR Mitglieder haben ebenfalls Berichte zur Anwendung der IFRS auf nationaler Ebene veröffentlicht.
bullet Kennzeichnung "IFRS": Das ARC diskutierte das Vorhaben des IASB IAS 1 so abzuändern, dass von den Unternehmen die Angabe aller Unterschiede zwischen den vollständigen IFRS und dem Rahmenwerk der Berichterstattung des Unternehmens zu fordern, wenn dieses Rahmenwerk auf den vollständigen IFRS basiert, aber nicht in Gänze mit ihnen übereinstimmt. Das ARC erörterte Sachverhalte wie:
bullet Ob es wahrscheinlich ist, dass die Unterschiede zwischen den in der EU angewandten IFRSs und den vollständigen IFRSs so wesentlich sind, dass sie eine Angabe im Abschluss benötigen.
bullet Ob die Vorschriften der SEC zu Verweisen auf die vollständigen IFRSs in Übereinstimmung mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von europäischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards stehen.
bullet Ob es eine Standardformulierung für solche Unternehmen geben muss, die die modifizierte Version der Standards (carve out) anwenden (eine standardisierte Beschreibung dieser Unterschiede).
bullet Gleichwertigkeit der IFRSs und der Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittlandes: Die Dienststellen der Kommission beschreiben die wesentlichen Punkte, die in ihrem ersten Bericht an den europäischen Wertpapierausschuss und das europäische Parlament behandelt wurden, gemäß der beiden gesetzlichen Maßnahmen, die Ende 2006 umgesetzt wurden. Er beschreibt den Zeitplan in Richtung Konvergenz zu den IFRS in Kanada, Japan und den USA.
bullet Vereinfachung von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mögliche Änderung der 4. und 7. Richtlinie: Das ARC diskutierte eine Reihe von Themen in Bezug auf KMU, einschließlich der Einführung einer Kategorie von „Mikrounternehmen“ und der Befreiung von Vorschriften zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen Unternehmen. Bezüglich des vom IASB vorgeschlagenen IFRS für KMU: „Die Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt, dass der Entwurf des IFRS für KMU für die meisten KMU in Europa nicht geeignet sein wird, da er nicht genügend Vereinfachungen enthält. Die Mitgliedstaaten äußerten darüber hinaus deutlich ihren Widerstand gegen die verbindliche Anwendung des KMU Standards für nicht-börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union“.

 

 

April 2007: Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt

 

Die Europäische Kommission hat die Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG), welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website eingestellt. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007 (31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:

 

Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen, innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen verlängert werden.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.

Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).

Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission inne.

Die Aufgabe des ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.

Der Entwurf der Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.

Diese Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues regulatorisches Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.

 

Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.

 

 

April 2007: Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination Sessions (EECS) teilnehmen. Hinsichtlich Finanzinformationen überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:

 

bullet Auszüge aus den Enforcement-Entscheidungen (110 KB)
bullet Pressemitteilung (64 KB)

 

 

April 2007: Kommissar McCreevy äußert sich zu den IFRS

 

EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach kürzlich auf einer Sitzung britischer Finanzchefs (Hundred Group of Finance Directors) zum Thema International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Umsetzung in der Europäischen Union. Klicken Sie hier zum Download der Äußerungen von Kommissar McCreevy (in englischer Sprache, 102 KB). Einige Auszüge:

 

Die Kommission begrüßt die verschiedenen bislang unternommenen Schritte durch das Komitee der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Sicherstellung eines EU-weiten Vorgehens [zur konsistenten Umsetzung der IFRS]. Die Kommission hat auch eine informale Diskussionsrunde zur Unterstützung ins Leben gerufen. Diese Diskussionsrunde ist ein Forum, bei dem alle interessierten Parteien praktische Anwendungsprobleme hinsichtlich der IFRS diskutieren können. Besonders besorgniserregende Themen können bei Bedarf an das IFRIC zur Interpretation verwiesen werden. Es ist jedoch klar, dass wir nicht eine EU-Instanz sein wollen, die Interpretationen und Leitlinien zur Verfügung stellt. Dies widerspricht der Philosophie von weltweiten prinzipienbasierten Standards […]

 

Es entspricht meiner festen Überzeugung, dass die prinzipienbasierte Art der IFRS beibehalten werden muss. Die Konvergenzagenda ist nicht heranzuziehen, um die regelbasierten US-Rechnungslegungsstandards (US GAAP) durch die Hintertür einzuführen. Um eine ausgewogene Entwicklung vorzunehmen und zu gewährleisten, bestehen wir auf angemessener Abstimmung bei dem Konvergenzprogramm und Projekten zwischen dem IASB und dem FASB. Wir haben klargestellt, dass gemeinsame Konvergenzprojekte Gegenstand des vollständigen Abstimmungsprozesses mit allen Stakeholdern sein müssen.

 

 

April 2007: CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu ändern

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten. Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

 

bullet Konsultationspapier des CEBS (in englischer Sprache, 124 KB)
bullet Geänderte Leitlinie zur IFRS Berichterstattung des CEBS (in englischer Sprache, 373 KB)
bullet Link zum Download der geänderten Richtlinie und anderen entsprechenden Dokumenten der CEBS-Internetseite

 

 

April 2007: CESR berät bei der Äquivalenz von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators (CESR)) sucht fachlichen Rat zu einem Mechanismus für die Bestimmung der Äquivalenz von Rechnungslegungsvorschriften in Nicht-EU Staaten mit den IFRS. Nach EU-Recht müssen Emittenten aus Nicht-EU Staaten („Drittländern“), die auf einem europäischen regulierten Markt handeln, ab 2009 entweder die in der EU zugelassenen IFRS oder ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften beachten, wenn diese als gleichwertiger Ersatz für die IFRS gelten. Die Entscheidung, ob die nationalen Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertig gelten, verbleibt bei der Europäischen Kommission. Die Kommission hat das CESR um Hinweise hinsichtlich der Definition von Gleichwertigkeit und einem Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertigkeit gebeten. Das CESR bittet um Stellungnahmen zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus:

 

Die Hauptelemente des vorgeschlagenen Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertig des CESR sind:

 

bullet Die nationalen Standardsetter (NSS) der Länder, in denen außereuropäische Wertpapiere gehandelt werden oder wo die Absicht zum Handel besteht, sollten feststellen, ob die Angaben und Bewertungsprinzipien, die durch die Rechnungslegungsvorschriften der betroffenen Drittländern vorgeschrieben werden, im Wesentlichen die Gleichen wie nach IFRS sind, und wo sie es nicht sind, die Unterschiede feststellen:
bullet Wenn die NSS beschließen, dass es keine signifikanten Unterschiede gibt, (weil zum Beispiel ein Konvergenzprogramm den Punkt erreicht hat, an dem keine Unterschiede mehr bestehen), gelten solche Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertiger Ersatz ohne die Pflicht zu zusätzlichen „Nachbesserungsangaben“.
bullet Selbst wenn die NSS beschließen, dass es signifikante Unterschiede gibt, können die Rechnungslegungsvorschriften des Drittlandes als gleichwertig mit den IFRS gelten, wenn solche Unterschiede auf Unternehmensebene durch nicht komplizierte Angaben „nachgebessert“ werden können. Diese nicht komplizierten Angaben sollten Gegenstand der Prüfung sein.
bullet Vor der Abgabe von Hinweisen an die Kommission, beabsichtigt das CESR die Reaktionen von Marktteilnehmern hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer in Erfahrung zu bringen und der vorgeschlagenen Verbesserungen mittels öffentlicher Befragung.
bullet Eine „umfassende“ Bewertung der Gleichwertigkeit sollte in letzter Instanz durch die Europäische Kommission mittels eines Komitologieprozesses, sobald alle anderen Schritte erfüllt wurden, und durch Anwendung der Definition von Gleichwertigkeit, die durch die CESR bereits bereitgestellt wurde, erfolgen.
bullet Für Zwecke der Erlangung von Gleichwertigkeit vermutet die CESR, dass die Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer richtig angewendet werden, einschließlich der Vorschriften zu allen notwendigen Verbesserungsangaben. Das CESR vermutet weiterhin, dass die notwendigen Filter zur Sicherstellung des Marktvertrauens für Emittenten aus Drittländern, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder an ihnen teilnehmen, etabliert sind.
bullet Letztendlich überlegt sich die CESR, dass die Bewertung der Zuverlässigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses ein weiterer Schritt des Mechanismus sein sollte. Die Übereinstimmung mit der 8. Richtlinie sollte relative einfach für jeden Rechtskreis zu schaffen sein, der für seine Rechnungslegungsvorschriften beantragt, dass sie als gleichwertig angesehen werden.

 

Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

 

bullet das Konsultationspapier der CESR (in englischer Sprache, 100 KB)
bullet die Pressemitteilung der CESR (in englischer Sprache, 69 KB)

 

 

April 2007: Großbritannien und die USA wollen Informationen hinsichtlich der Anwendung der IFRS austauschen

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) sowie die britische Wertpapieraufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA) haben ein Protokoll zur Implementierung des Arbeitsplans, der im August 2006 zwischen der SEC und dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) beschlossen wurde, unterzeichnet, um Informationen hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards von Emittenten, die in Großbritannien und den USA börsennotiert sind, auszutauschen. Die Stäbe des FRC und der SEC werden Informationen zur Anwendung der IFRS in den Abschlüssen der Ersteller, die in Großbritannien börsennotiert sind und die bei der SEC registriert sind, vertraulich austauschen. Der FRC wurde damit beauftragt, die in Großbritannien veröffentlichten Jahresabschlüsse der Ersteller zu prüfen. Klicken Sie hier für:

 

bullet Protokoll zur Vereinfachung der Implementierung des Arbeitsplans des CESR und der SEC (in englischer Sprache, 40 KB).
bullet Presseerklärung des FRC (in englischer Sprache).

 

 

April 2007: Beschluss des Europäischen Parlaments auf Ablehnung von IFRS 8

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat einen parlamentarischen Beschluss vorgeschlagen, der:

 

bullet wesentliche Bedenken über die Anwendung von IFRS 8 Operative Segmente in Europa äußert;
bullet die Europäische Kommission dringend auffordert eine gründliche Prüfung der Auswirkungen vorzunehmen, bevor sie den Standard übernimmt; und
bullet feststellt, dass, sollte es der Kommission nicht gelingen die Prüfung durchzuführen, das Parlament seine eigene Prüfung durchführen wird.

 

Zu den vom Ausschuss geäußerten Bedenken zu IFRS 8 gehören die folgenden:

 

bullet Der Wechsel von IAS 14 zu IFRS 8 ist ein Schritt „von einem System, das klar definiert wie börsennotierte europäische Unternehmen ihre Segmente definieren und über diese berichten, zu einem Ansatz, der der Geschäftsführung selbst ermöglicht die operativen Segmente zu definieren, so wie es die Geschäftsführung für angemessen hält und was darüber hinaus Angaben auf einem niedrigeren Level erfordert“.
bullet IFRS 8 sollte, aber enthält keine Bewertung für das Ergebnis eines Segments, so wie es in IAS 14 enthalten war.
bullet IFRS 8 verpflichtet Unternehmen nicht, IFRS Bewertungen für ihre Angaben über operative Segmente anzuwenden, die eine negative Auswirkung auf die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen haben und deshalb Schwierigkeiten für Adressaten (wie zum Beispiel Investoren) aufweisen könnten.
bullet Die Übernahme von IFRS 8 würde „einen systemfremden Standard (SFAS 131) in europäisches Recht einführen, ohne eine Prüfung der Auswirkung durchzuführen.

 

Klicken Sie hier um den Entwurf des Beschlusses (96 KB), der vom dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgeschlagen wurde, herunterzuladen. Die Abstimmung zu diesem Beschluss wurde bis zur Sitzung des Parlaments im September verschoben.

 

 

April 2007: EU-Kommissionspräsident Barroso spricht über europäisch-amerikanische Konvergenz

 

In einer Rede vor der New Yorker Börse (in englischer Sprache, 51 KB) am 27. April 2007 diskutierte Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, die transatlantischen Beziehungen und das nächste Woche stattfindende Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA in Washington. Barroso sprach über die Notwendigkeit, bestehende und unnötige Barrieren, die durch abweichendes Vorschriften aufgestellt wurden, anzugehen und darüber die Entstehung neuer zu vermeiden. Er sprach insbesondere über transatlantische Fragen der Rechnungslegung und Prüfung:

 

Es ist meine Hoffnung, dass wir bis 2009 gemeinsam einen Status quo erreicht haben, um die Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards zwischen der EU und den USA anzuerkennen. Dies wird Kosten reduzieren und es für Unternehmen einfacher machen, sich dort notieren zu lassen, wo es für sie am geeignetsten scheint.

 

Es ist meine Hoffnung, dass die EU und die USA schnell einen Punkt erreichen werden, an dem wir auf die Systeme zur Prüfungsaufsicht des jeweils anderen vertrauen können und wir die belastende und kostspielige Doppelarbeit und sogar Widersprüche in der Gesetzgebung vermeiden können.

 

Es ist meine Hoffnung, dass wir in der Lage sein werden, genau darauf zu achten, wie wir Wertpapiermärkte in der EU und den USA regulieren. Wir teilen dieselben Ziele: angemessener Investorenschutz und Marktintegrität. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass diese Ziele auf beiden Seiten des Atlantiks effektiv erreicht werden, sollten wir über die Bedingungen nachdenken, die die gegenseitige Anerkennung unserer Regeln durchführbar machen.

 

 

April 2007: Europäische Kommission berichtet über Organisation von IASB/IASCF

 

Die Europäische Kommission hat einen Bericht zu den Entwicklungen der Organisation von IASB und IASCF (in englischer Sprache, 48 KB) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Der Bericht wurde durch den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) vorgelegt. Durch den Bericht wird eingeräumt, dass „wesentliche Verbesserungen in der Führungsstruktur der IASCF bzw. des IASB stattgefunden haben“, stellt aber auch die folgenden „wesentlichen Bereiche, in denen weitere Verbesserungen wünschenswert sind“, heraus:

 

  1. Die Kommission ist bezüglich der Führungsstruktur des IASCF/IASB der Meinung, dass weitere Änderungen die Rechenschaft des Boards und der Treuhänder gegenüber ihren Adressaten, insbesondere der Rechtskreise, die IFRS anwenden, verbessern würden.
  2. Bezüglich der Verfahrensweise des IASB mit den Interessensgruppen sind verstärkte Konsultationsprozesse notwendig, besonders für das IFRIC. Speziell der IASB sollte, am besten schriftlich, die Gründe erklären, warum Kommentare von Interessengruppen nicht berücksichtigt wurden. Zusätzlich würde die Glaubwürdigkeit der Standards durch Prüfungen der Auswirkungen und durch Felduntersuchungen weiter erhöht… (Daneben) könnte der IASB seine informelle Abstimmung mit nationalen Standardsettern und Erstellern wertvoll intensivieren.
  3. Bezüglich des Themas der angemessenen Vertretung von Interessengruppen in den Führungsgremien des IASCF/IASB, sollte die Zusammensetzung dieser Gremien eine angemessene Vertretung und Erfahrung der Länder darstellen, die sich zur Anwendung der IFRS verpflichtet haben, sicherstellen.

 

 

April 2007: CESR und SEC diskutieren IFRS-US GAAP und den Austausch von Informationen

 

Die Vorsitzenden der amerikanischen Wertpapieraussichtsbehörde (SEC) und des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) trafen sich am 27. April 2007 in Brüssel, um Bilanz zum Gemeinsamen Arbeitsplan hinsichtlich der Finanzberichterstattung der SEC und des CESR zu ziehen, der im August 2006 veröffentlicht wurde und um die weitere zukünftige Zusammenarbeit zu diskutieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Entwicklungen in den USA und der Europäischen Union in Hinblick auf IFRS und US GAAP-Themen. Die Vorsitzenden der SEC und des CESR stimmten unter dem Vorbehalt der endgültigen Genehmigung ihrer entsprechenden Gremien grundsätzlich auch einer Vorlage für bilaterale Protokolle zwischen der SEC und jedem Rechtskreis, der Mitglied der CESR ist, für einen vertraulichen Austausch von Informationen betreffend die doppelt börsennotierten Unternehmen zu. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

Mai 2007: USA-EU Gipfel vereinbart die Zielsetzung der gemeinsamen Anerkennung von Rechnungslegungsvorschriften

 

Das Regierungsoberhäupter der USA (Präsident George W. Bush) und der Europäischen Union (Angela Merkel, die derzeitige Präsidentin des Europäischen Rates und Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission) kamen am 30. April 2007 zu einem politischen Gipfel in Washington zusammen. Neben anderen Themen erzielten sie eine Übereinkunft zu einem Rahmenwerk für die Ausweitung der transatlantischen wirtschaftlichen Integration zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Das Rahmenwerk verpflichtet die USA und die EU die Arbeit an den hautsächlichen „Prioritätsprojekten“ in den Bereichen der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, gesichertem Handel, Beteiligungen, Finanzmärkte und Innovationen zu konzentrieren. Als Teil des Projektes zu den Finanzmärkten vereinbarten die USA und die EU, „die Bedingungen für die Anerkennung der US-GAAP und der IFRS in beiden Rechtskreisen ohne die Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung ab 2009 oder möglicherweise früher voranzutreiben“. Die USA und die EU verständigten sich ebenfalls darauf, die Diskussion um die Roadmap zwischen der Europäischen Union und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) im Bereich der Prüferaufsicht vollauf zu unterstützen. Klicken Sie hier für:

 

bullet Veröffentlichung des Rahmenwerkes der EU (in englischer Sprache, 376 KB)
bullet Veröffentlichung des Rahmenwerkes der USA (in englischer Sprache)

 

 

Mai 2007: Kommissar führt den Nutzen der IFRS für Europa an

 

Charlie McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen nahm Stellung zu dem Nutzen der IFRS in einer Rede zu Kapitalmärkten und Europäischer Wettbewerbsfähigkeit (in englischer Sprache, 76 KB), auf dem Europäischen Finanzforum in Brüssel, am 2. Mai 2007. McCreevy sagte: „Für ein attraktives Europa müssen wir die besten internationalen Standards anwenden: IFRS, Basel II und bald Solvency II, die prinzipienbasierte Regelwerke sind. Wir sind angehalten die Hindernisse bei grenzüberschreitenden Geschäften zu beseitigen und strikter gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Tätigkeiten zu werden.

 

 

Mai 2007: SIC-7 Einführung des Euro bekommt neue Relevanz

 

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Zypern und Malta zu erlauben, den Euro am 1. Januar 2008 einzuführen, zusammen mit den derzeit 13 Eurostaaten. Die Europäische Zentralbank hat eine ähnliche Empfehlung abgegeben. Die EU-Finanzminister werden eine endgültige Entscheidung im Juli nach Beratung mit dem Europäischen Parlament und einer Diskussion mit den europäischen Staatsoberhäupter auf dem EU Gipfel im Juni herbeiführen. Interpretation SIC-7 Einführung des Euro stellt Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionen des Unternehmens bei der Einführung des Euros zur Verfügung. Sie wurde 1998 in Erwartung des erstmaligen Gebrauchs des Euro als Bilanzierungswährung in 1999 und als im Umlauf befindliche Währung ab 2002 veröffentlicht.

 

 

Juni 2007: EU übernimmt IFRIC 10 und IFRIC 11 für die Anwendung in Europa

 

Die Europäische Union hat zwei Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit IFRIC 10 und IFRIC 11 für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet Verordnung (EG) Nr. 610/2007 (54 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung.
bullet Verordnung (EG) Nr. 611/2007 (58 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2.

 

 

Juni 2007: Europäische Kommission fragt nach Meinungen zu IFRS 8 Operative Segmente

 

Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Erhebung bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente durch. Dies soll zur Abrundung eines Berichts über mögliche Auswirkungen einer Einführung beitragen, der dem Europäischen Parlament im September 2007 vorgelegt werden soll. Die Kommission bittet um Meinungen einer großen Bandbreite von Teilnehmern – Erstellern von Abschlüssen, Adressaten, Prüfern, Standardsetzern und Wissenschaftlern – mit Hilfe eines im Netz veröffentlichten Fragebogens. Antworten auf die dort gestellten Fragen müssen bis zum 29. Juni 2007 eingehen. Laden Sie den Fragebogen in englischer Sprache hier herunter (33 KB). Die acht Fragen, zu denen die Kommission Stellungnahme sucht, sind die folgenden:

 

bullet Frage 1: Haben Sie gegenüber dem IASB und/oder EFRAG während ihrer Beratungen Stellungnahmen abgegeben?
bullet Frage 2:
  1. Glauben Sie, dass die Informationen, die nach dem „Management Approach“ erstellt werden, auf dem IFRS 8 beruht, relevanter, verlässlicher, eher vergleichbar, verständlicher und brauchbarer sind als die Informationen, die nach IAS 14 erstellt werden?
  2. Glauben Sie, dass die nach dem „Management Approach“ erstellten Informationen die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Geschäftstätigkeit verbessert?
  3. Glauben Sie, dass die Segmentinformationen nach dem „Management Approach“ größere Genauigkeit bei der Bewertung einzelner Segmente zur Folge haben werden und schließlich zu genaueren Voraussagen führen als die Segmentinformationen nach IAS 14?
bullet Frage 3:
  1. Schätzen Sie, dass die Kosten für die Erstellung der Informationen unter IFRS 8 geringer sein werden als unter IAS 14?
  2. Glauben Sie, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis durch die Ersetzung von IAS 14 mit IFRS 8 positiv sein wird (d.h. geringere Kosten wiegen eine möglicherweise geringere Qualität der erstellten Informationen auf oder höhere Kosten wiegen eine möglicherweise höhere Qualität der erstellten Informationen auf)?
bullet Frage 4: Glauben Sie, dass die Prinzipien, auf denen IFRS 8 fußt, insbesondere die Tatsache, dass die Informationen für die Segmentberichterstattung aus Sicht des "verantwortlichen Entscheidungsträgers des operativen Geschäfts" erfolgt, zu Problemen hinsichtlich bestehender europäischer Praxis bspw. in der Unternehmensführung  führen könnte?
bullet Frage 5: Teilen Sie die Ansicht, dass IFRS 8 von kleineren börsennotierten Unternehmen eine segmentgenaue Analyse ihres Unternehmens erfordert einschließlich sensibler Wirtschaftsdaten, so dass im Endeffekt der Wettbewerb zwischen kleineren börsennotierten Unternehmen in der EU in Mitleidenschaft gezogen wird? Bitte begründen Sie Ihre Meinung und geben Sie an, inwieweit sich hier ein Unterschied zu den Anforderungen nach IAS 14 ergibt.
bullet Frage 6:
  1. Glauben Sie, dass das Fehlen verpflichtender Forderungen nach voller Segmentinformation auf geographischer Basis in IFRS 8 genügend Grund bieten könnte, dass man sich gegen die Einführung entscheidet?
  2. Glauben Sie, dass andere verpflichtende Forderungen nach Segmentinformationen in IFRS 8 fehlen (im Vergleich zu IAS 14)? Falls ja: Welche?
bullet Frage 7: Können Sie irgendwelche Informationen aus Feldstudien, Forschung, internen Untersuchungen ihrer Einrichtung oder Ihres Rechtkreises zur Verfügung stellen?
bullet Frage 8: Wenn Sie irgendwelche weiteren Anregungen zu dieser Befragung haben, lassen Sie sie uns bitte wissen.

 

 

Juni 2007: Vorschlag von CESR zur Beurteilung der 'Gleichwertigkeit' mit den IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der Europäischen Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der ein Verfahren für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) mit den IFRS, wie sie in Europa anzuwenden sind, betrifft. Hauptpunkte des Vorschlags von CESR sind die folgenden:

 

bullet Der nationale Standardsetzer (und/oder eine andere gleichberechtigte öffentliche Institution) eines Landes, das den Status der Gleichwertigkeit für sich geltend machen will, muss (müssen) einschätzen, ob die in dem Land geltenden Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Angaben und die Darstellung im Abschluss im Wesentlichen dieselben sind wie unter IFRS. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Unterschiede zu benennen.
bullet Falls keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards des Drittlandes und den IFRS bestehen, können diese Rechnungslegungsstandards als gleichwertig angesehen werden, ohne dass ein Bedarf an berichtigenden Angaben besteht.
bullet Selbst wenn bedeutende Unterschiede bestehen, können die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes als den IFRS gleichwertig angesehen werden, falls die festgestellten Unterschiede auf Unternehmensebene durch zusätzliche Angaben, die nicht kompliziert sein dürfen, berichtigt werden können. Diese zusätzlichen, nicht komplizierten Angaben sollten einer Prüfungspflicht unterliegen.
bullet Bevor CESR der Kommission einen Rat erteilen würde, ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards eines Drittlandes positiv oder negativ ausfallen sollte, würde CESR Reaktionen von Marktakteuren bezüglich dieser Rechnungslegungsstandards und der vorgeschlagenen berichtigenden Angaben durch eine öffentliche Erhebung einholen.
bullet Wenn alle Schritte getätigt worden sind, würde eine Gesamtbeurteilung der Äquivalenz mit Hilfe der von CESR bereits zur Verfügung gestellten Definition von Gleichwertigkeit letztinstanzlich von der Europäischen Kommission in einem Komitologieprozess erfolgen.
bullet Für Zwecke der Beurteilung der Gleichwertigkeit würde CESR davon ausgehen, dass die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes korrekt angewendet und die notwendigen berichtigenden Angaben gemacht würden. CESR würde außerdem davon ausgehen, dass alle Filter, die für das Vertrauen in den Markt notwendig seien, für alle Emittenten des Drittlandes, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder in ihnen tätig sein wollten, funktionieren würden.
bullet ist CESR der Meinung, dass die Beurteilung der Verlässlichkeit der Prüfung von Abschlüssen nach Rechnungslegungsstandards des Drittlandes ein Schritt in dem Verfahren sein sollte.

 

Zusätzlich zu dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zur Beurteilung von Äquivalenz schlägt CESR der Europäischen Kommission vor, zu überlegen, die bestehenden Übergangsregeln auf Rechnungslegungsstandards von Drittländern, die derzeit mit IFRS konvergieren, auszuweiten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sollte die Kommission solche Übergangsregeln einführen, rät CESR dazu, diese nur bis 2012 gelten zu lassen. Eine CESR-Untersuchung, die früher in diesem Jahr durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 33 verschiedene Rechnungslegungsstandards aus Drittländern auf den geregelten Märkten der EU verwendet werden. Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:

 

bullet CESR-Empfehlungen zur Beurteilung von Äquivalenz (138 KB)
bullet Zugehörige Presseerklärung (67 KB)

 

 

Juni 2007: IFRS helfen bei Verbesserung der Bankenregulierung in Europa

 

In seinem Jahresbericht 2006 hält das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) fest, dass “die Einführung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) im Juni 2006 im Zusammenspiel mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS dem CEBS die einmalige Möglichkeit eingeräumt hat, größere Konsistenz in den Aufsichtsansätzen innerhalb der EU und der europäischen Wirtschaftszone zu erreichen.” Die CDR setzt die Vorschriften zur angemessenen Kapitalausstattung aus Basel II in der EU um. Die neuen Vorschriften vereinheitlichen die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten und Investmentunternehmen und fördern die Verbesserung von deren Risikomanagement. Der Jahresbericht 2006 des CEBS kann aus dem Internet heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1.859 KB).

 

 

Juni 2007: CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von IFRS

 

In unserer Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer Sprache, 381 KB). Diese Leitlinien werden von europäischen Banken bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für Finanzdienstleistungen (Updated Report to the EU Financial Services Committee, FSC) veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen. Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu berücksichtigen.

 

Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren, um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen.

 

 

Juni 2007: Einige Bedenken in Bezug auf den Vorschlag zur Überleitung der SEC

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben zwei führende Vertreter des Ausschusses, der im Europäischen Parlament für Fragen der Rechnungslegung verantwortlich ist, Bedenken im Hinblick auf die Art und Weise geäußert, wie der Vorschlag der SEC zur Abschaffung der Überleitungsrechnung auf US GAAP für ausländische Emittenten, die nach IFRS bilanzieren, umgesetzt werden soll. Sie wollen "sicherstellen, dass die Rolle des Gesetzgebers bei der Schaffung internationaler Rechnungslegungsstandards nicht untergraben wird." Sie können die Presseerklärung hier herunterladen (in englischer Sprache, 72 KB).

 

 

Juni 2007: Stellungnahme von Deloitte zur Übernahme von IFRS 8 in Europa

 

Wir haben in unserer Nachricht vom 5. Juni 2007 berichtet, dass die Europäische Kommission eine öffentliche Erhebung bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente durchführt, bevor sie einen Bericht über mögliche Auswirkungen einer Einführung abschließt, der dem Europäischen Parlament im September 2007 vorgelegt werden soll. Die öffentliche Erhebung schloss einen Fragebogen ein, zu dem die Antworten bis zum 29. Juni 2007 eingehen sollten. Die Frage ist, ob es angemessen ist, IFRS 8 für die Anwendung in Europa zu übernehmen und damit IAS 14 Segmentberichterstattung zu ersetzen, der derzeit in der EU angewendet wird. Die Deloitte IFRS Experten Centres einer Reihe von Europäischen Firmen von Deloitte haben gemeinsam auf die Erhebung der Kommission geantwortet und unterstützen die Einführung. Der entsprechende Brief hält fest, dass IFRS 8 derzeit von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) - der fachlichen Ebene des EU-Prozesses zur Übernahme von Standards -, und vom Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) - der politischen Ebene des Übernahmeprozesses -, positiv beurteilt wird. Deloitte befürwortet die sofortige Übernahme von IFRS 8 für die Anwendung in Europa. Nachfolgend finden Sie

 

bullet den Begleitbrief von Deloitte (in englischer Sprache, 114KB) und
bullet die Beantwortung des Fragebogens der Europäischen Kommission durch Deloitte (in englischer Sprache, 23KB).

 

 

Juli 2007: Neue CESR-Datenbank zu allen in Europa zum Handel zugelassenen Aktien

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine neue Datenbank mit Informationen zu allen auf den europäischen regulierten Märkten zum Handel zugelassenen Aktien zur Verfügung gestellt. Aktien von über 7.000 Unternehmen sind aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden Informationen schließen den durchschnittlichen Tagesumsatz, die Anzahl der Transaktionen täglich, den Streubesitz, die zuständige Aufsichtsbehörde und den Ländercode mit ein. Folgen Sie diesem Link zur CESR-Datenbank.

 

 

Juli 2007: ECOFIN wird Verfassung und Finanzierung des IASB erörtern

 

Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) wird am Dienstag, den 10. Juli 2007, zu einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung der ECOFIN-Sitzung (in englischer Sprache, 123 KB) steht u.a. die "Verfassung und Finanzierung des International Accounting Standards Board (IASB) und der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF)". Es wird erwartet, dass die Minister eine große Mischung an Maßnahmen mit Blick auf die Verfassung diskutieren und dabei Sachverhalte wie die folgenden ansprechen werden:

 

bullet die Berücksichtigung von Stellungnahmen des Roundtables zur konsistenten Anwendung der IFRS in der EU durch den IASB;
bullet Wirkungsanalysen im vorn- und nachhinein hinsichtlich der Funktionsweise herausgegebener Standards und Interpretationen;
bullet die geografische Balance bei der Besetzung aller wesentlichen Komitees der IASB-/IASCF-Struktur.

 

Diese und damit in Beziehung stehende Sachverhalte wurden in dem Bericht zu Entwicklungen bei der Verfassung des IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 49 KB) angesprochen, der von der Kommission im April veröffentlicht und an den ECOFIN weitergeleitet wurde. In dem Bericht wird festgestellt, dass "bedeutende Fortschritte in den Verfassungsstrukturen von IASB und IASCF zu verzeichnen sind", gleichzeitig aber eine Anzahl "Kerngebiete, auf denen weitere Verbesserungen wünschenswert sind", genannt.

 

 

Juli 2007: Kommissar McCreevy - Vorzüge globaler Standards

 

Im Rahmen eines Vortrags mit dem Titel Regulatoren – Hilfe oder Hindernis? (in englischer Sprache, 79 KB), den der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor dem Internationalen Netzwerk für Unternehmensverfassung (International Corporate Governance Network) hielt, sprach er über die Vorzüge, die qualitativ hochwertige Standards den Kapitalmärkten der Welt bringen können. Nachfolgend ein Ausschnitt:

 

Ich glaube fest an den internationalen Wettbewerb und offene Märkte. Ich bin immer hart geblieben, wenn sich in den Mitgliedstaaten protektionistische Tendenzen bemerkbar machten. Das gilt in gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist etwas für die Historiker des 20. Jahrhunderts, nicht für die Regulatoren des 21. Jahrhunderts.

Eine unserer wichtigsten Zielsetzungen ist die Förderung internationaler Standards. Sorgsam erarbeitet sind sie ein mächtiges Werkzeug, um das beste aus der Globalisierung zu holen. Nehmen Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Wir hoffen, dass sie bald in jedem bedeutenden Finanzzentrum akzeptiert werden: natürlich in Europa, den USA, China und Japan. Ein Satz an Rechnungslegungsvorschriften für jene Unternehmen, die sich in den besten Finanzmärkten der Welt listen lassen möchten - ist das nicht die richtige Mischung aus Wettbewerb, Effizienz und Regulierung?

 

 

Juli 2007: Bericht über die Erörterungen von ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

 

Auf ihrer Sitzung am 10. Juli 2007 in Brüssel haben die Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) über die Verfassung und die Finanzierung des IASB gesprochen. Der Rat fällte die nachstehend aufgeführten Beschlüsse. Sie sind in einer vorläufigen Presseerklärung zusammengefasst (in englischer Sprache, 236 KB), die im Anschluss an die Sitzung herausgegeben wurde.

 

Beschlüsse des Europäischen Rates für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der EU zu Verfassung und Finanzierung des IASB, 10. Juli 2007

 

Der Rat hob die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Finanzmärkte der EU hervor. Starke Führung und eine stabile Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) und der International Accounting Standards Committee Foundation (IASC-Stiftung) sind unabdingbar für die Europäische Union.

Auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 hatte der Rat Beschlüsse zur Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) gefasst. Der Rat begrüßte seinerzeit die Anstrengungen aus dem Privatsektor, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis für den IASB zu finden. Darüber hinaus hob ECOFIN die Bedeutung von Verbesserungen in der Führungsstruktur des IASB hervor und lud die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Arbeit des IASB zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten, welcher Fortschritt in diesen Bereichen wirklich zu beobachten sei.

Der Rat hielt fest, dass nach den beiden Fortschrittsberichten, die in der Folge von der Kommission verfasst worden sind, die Führungsstruktur des IASB und der IASC-Stiftung verbessert worden ist. Während der Rat die Beschlüsse aus dem Juli 2006 bekräftigte und die durch IASB und IASCF erreichten Verbesserungen würdigte, hob er doch hervor, dass er weitere folgende Fortschritte zu sehen wünsche:

 

bullet Einführung dezidierter Maßnahmen zur Verbesserung der Führungsstruktur des IASB durch einen angemessenes Arbeitsprogramm;
bullet vollständige Einbeziehung der Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen;
bullet Ausführung strenger Auswirkungsanalysen im Voraus für jeden neuen Standard durch den IASB und nachträgliche Analysen der Auswirkungen und Funktionalität von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht worden sind und dass die Standards und Interpretationen den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern;
bullet regelmäßige frühzeitige Information der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Parlaments durch Mitglieder des IASB über deren Absichten, neue Standards herauszugeben, und durch die Treuhänder zu den Entwicklungen in der Führung in der IASC-Stiftung;
bullet rasche Durchsicht der Arbeitsweisen des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) durch die IASC-Stiftung und Stärkung von dessen Rolle.

 

Des Weiteren hebt der Rat weiterhin die Bedeutung/Notwendigkeit der folgenden Aspekte hervor:

 

bullet vollständige Transparenz beim IASB auf jeder Ebene des Konvergenzprozesses der internationalen Rechnungslegungsstandards, die den Ansichten aller relevanten Interessengruppen gerecht wird;
bullet geografisch ausgewogene Besetzung in allen Schlüsselkomitees von IASB/IASC-Stiftung;
bullet Sicherstellung, dass alle Interessengruppen angemessen in den Führungsgremien der IASC-Stiftung, des IASB und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) vertreten sind, da sie weitere fachliche Expertise bringen.

 

Der Rat ist grundsätzlich zufrieden mit den Bemühungen der IASC-Stiftung, eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für den IASB zu erreichen. Der Rat hält dennoch die folgenden Maßnahmen für notwendig, um weitere Fortschritte zu erzielen:

 

bullet Vor dem Hintergrund der Finanzierungsanforderungen ist eine breite internationale Basis von Beiträgern auch aus kleineren Rechtskreisen zu suchen;
bullet eine Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Unternehmen und anderen relevanten Organisationen muss aufgenommen werden, um die Bemühungen des Privatsektors zu unterstützen, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis zu entwickeln;
bullet man muss klarstellen, dass andere Regionen der Welt zu gleichem Anteil zum Finanzierungssystem beitragen;
bullet Modalitäten für eine regelmäßige Beurteilung der Funktion des zukünftigen Finanzierungssystems müssen vereinbart werden, um dessen Effektivität und Stabilität zu gewährleisten.

 

Der Rat lädt die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Überwachung der IASB/IASC-Stiftungssachverhalte fortzusetzen und dem Rat regelmäßig Bericht über die Entwicklung von Führung und Finanzierung von IASB und IASC-Stiftung zu erstatten.

 

 

Juli 2007: Bericht an ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

 

Der Stab der Europäischen Kommission hat seinen zweiten Bericht zur Entwicklung der Verfassung und Finanzierung des ISAB und der IASC-Stiftung herausgegeben. Laden Sie sich den englischsprachigen Bericht der Europäischen Kommission herunter (122 KB). Nachfolgend finden Sie die Schlussfolgerungen des Berichts.

 

Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse beim Standardbeirat SAC.

Es bleibt dennoch abzuwarten, wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den Standardbeirat, so dass ein regelkonformer Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch wichtig, dass die Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen werden.

Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu den Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.

Hinsichtlich der Legitimität des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein, regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des IASB stehen.

Hinsichtlich der Einführung eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut, zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller interessierten Rechtskreise.

 

 

Juli 2007: Kommission plant Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung (191 KB) Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgestellt. Die Pläne sehen den Abbau und die Beseitigung als überholt oder überzogen erachteter Verwaltungsvorschriften vor. Alle Interessengruppen sind aufgerufen, bis Mitte Oktober 2007 zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (82 KB).

 

 

Juli 2007: IFRS sind Vorteil der Globalisierung

 

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, sprach kürzlich in Dublin auf der irischen Konferenz für öffentliche Angelegenheiten über das Thema Nationale Regulierung und Binnenmarkt - eine Sicht aus Brüssel (in englischer Sprache, 77 KB). Kommissar McCreevy vertrat darin die Ansicht, dass internationale Standards wie IFRS und Basel II "ein mächtiges Werkzeug seien, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen."

 

Mit den sich verflechtenden Märkten und der Globalisierung ist das Weltfinanzsystem groß, weltumspannend und komplex geworden. Wir, die Regulatoren, und die Aufsichtsbehörden haben große Herausforderungen vor uns: die Risiken sorgsam zu bewerten, auf globaler Ebene zusammenzuarbeiten und eine sich schnell verändernde Landschaft zu verstehen - alles ohne voranschreitende Neuerungen und gesundes Wachstum der Kapitalmärkte. Eines unserer Werkzeuge ist der Dialog mit den Regulatoren zu Finanzdienstleistungen in den USA, Japan, China, Russland und Indien.

Wir sind pragmatisch: Wir wollen Probleme lösen und nicht endlos mit unseren Gesprächspartnern im Wege unflexibler Maßnahmen diskutieren, um die wirklichen regulatorischen Sachverhalte anzugehen, die den Unternehmen Probleme bereiten; um mit den Unternehmen in den einzelnen Branchen zu beraten; um rechtliche Albträume zu bekämpfen. Wir glauben an Wettbewerb und an gleiche Regeln für Unternehmen, aber nicht an externe und auch nicht an überbordende Regulierung.

Wir verfolgen daher drei wesentliche Zielsetzungen bei unseren Gesprächen:

Erstens: beweisen, dass der europäische Ansatz bei der Regulierung funktioniert. Die Zusammenführung von 27 Regelwerken zu einem ist eine gute Erfahrung. Argumente gegenüber den 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu finden verlangt Geduld und Mut. Aber dies führt in aller Regel zu sorgsam ausgearbeiteten Rechtswerken. Wir wollen dies dem Rest der Welt zeigen und auch, warum wir der Ansicht sind, dass es funktioniert.

Zweitens: nach gleichen Bedingungen für alle Unternehmen streben. Internationaler Wettbewerb und offene Märkten sind Treiber der Modernisierung. Sie fördern Wachstum und Innovation. Ich bin gegenüber den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulatoren immer deutlich geworden, wenn sich protektionistische Tendenzen bemerkbar machen. Das gilt in gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist nichts für Regulatoren des 21. Jahrhunderts.

Drittens: Konvergenz auf internationale Standards. Sorgsam erarbeitet stellen sie ein mächtiges Werkzeug dar, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen. Nehmen Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Schon bald hoffen wir, dass sie in allen bedeutenden Finanzzentren akzeptiert werden: in Europa, den USA, China und Japan; ein Satz Bilanzierungsregeln, um sich an den besten Finanzmärkten der Welt listen zu lassen. Schauen Sie sich auch Basel II an: Der risikobasierte Ansatz ist ebenfalls dabei, zum weltweiten Standard zu werden. Und wie ich bereits ausführte, haben wir die Solvency II-Vorschläge für die Versicherungsindustrie auf dem Tisch.

 

 

Juli 2007: Neue Leitlinien zur Finanzberichterstattung der CEBS

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die endgültigen Änderungen der Leitlinien für die Implementierung des Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (Guidelines for the Implementation of the Framework for Consolidated Financial Reporting, FINREP) veröffentlicht. Die Leitlinien waren am 20. April zur Stellungnahme freigegeben worden (s. auch unsere Nachricht vom 22. April 2007). Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Bei der Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien hielt das Komitee folgendes fest:

 

Das CEBS möchte noch einmal auf die Verbindungen zwischen den Leitlinien und die Angabeerfordernissen in den International Financial Reporting Standards hinweisen. Dieses Prinzip ist das Fundament, auf dem das CEBS ein Rahmenkonzept aufbaut, das die Bürde der Berichterstattung für die beaufsichtigten Institutionen erleichtern und dennoch den Aufsichtsbehörden die Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Sachverständige erlauben soll. In diesem Zusammenhang wird das CEBS weitere Entwicklungen in den Standards beobachten und sie daraufhin überprüfen, ob sie Auswirkungen auf die derzeitige Fassung der Leitlinien haben.

 

Nachfolgend finden Sie:

bullet die überarbeiteten Leitlinien für die Implementierung des Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (in englischer Sprache, 381 KB),
bullet die zugehörige englischsprachige Presseerklärung des CEBS.

 

 

September 2007: EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8

 

In einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, die Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente für die Anwendung in Europa. Er stellte die Analyse der Kommission von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

 

bullet Bericht der Europäischen Kommission zur Übernahme von IFRS 8 (in englischer Sprache, 200 KB)
bullet vollständige Rede von Kommissar McCreevy vor dem Europäischen Parlament in englischer Sprache (69 KB)

 

Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200 Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte, die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den Mittelpunkt.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der Bericht zu den folgenden Schlüssen:

  1. Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz zunehmen würden.
  2. Die verbesserte Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der Segmentinformationen, die auf den Managementansatz zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden waren.
  3. IFRS 8 widmet sich in einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.
  4. IFRS 8 führt bezüglich der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.
  5. IFRS 8 stellt angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens ändern.

 

 

Oktober 2007: CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen

 

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben. CEBS nennt diese Anpassungen "Prudential Filter" ("bankaufsichtliche Filter"). CEBS hat "Prudential Filter" 2004 eingeführt. CEBS wird den Bericht und die darin getroffenen Schlussfolgerungen bei einer öffentlichen Anhörung, die für den 16. Oktober 2007 angesetzt ist, vorstellen und erörtern.

 

"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."

 

Die "Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:

bullet die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Anteile an Genossenschaften sowie bestimmte Vorzugsaktien, die Schulden unter IFRS darstellen, werden für die Berechnung des aufsichtsrechtlichen Kapitals in Eigenkapital umgerechnet.
bullet die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Ein eingebettetes Derivat, das nach IFRS eine Eigenkapitalkomponente eines hybriden Finanzinstruments darstellt, wird für aufsichtsrechtliche Zwecke als Teil des Fremdkapitals klassifiziert.
bullet Available-for-Sale (AFS)-Instrumente. Nach IFRS werden alle AFS-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen vorbehaltlich des Ansatzes von Wertminderungen im Eigenkapital erfasst werden.
bullet AFS-Eigenkapitaltitel. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuerverluste bei AFS-Eigenkapitaltiteln von den ursprünglichen Eigenmitteln abgezogen und unrealisierte Gewinne nur teilweise dem Ergänzungskapital vor Steuern hinzugerechnet.
bullet Als AFS klassifizierte Kredite und Forderungen. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuergewinne und -verluste, soweit sie sich nicht auf Wertminderungen beziehen, in den Eigenmitteln nach Steuern "neutralisiert" (zurückgenommen).
bullet Sonstige AFS-Vermögenswerte (bspw. Schuldverschreibungen und Finanzinstrumente, die Zinsrisiken unterliegen). Nach den CEBS-Leitlinien kann eine Bank wählen, ob sie diese entweder wie unter (a) Eigenkapitaltitel oder (b) Forderungen und Krediten behandelt.
bullet Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument, die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt werden, hat dies in gleicher Weise für die korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu erfolgen.
bullet Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu berücksichtigen und somit von den ursprünglichen Eigenmitteln abzuziehen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden englischsprachigen Dokumenten:

 

bullet Untersuchungsbericht von CEBS zu "Prudential Filtern" (290 KB)
bullet Von CEBS 2004 übernommene "Prudential Filter" (165 KB)

 

 

Oktober 2007: IFRS und IASB auf der Tagesordnung des EU-Parlamentsausschusses

 

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlaments wird am Montag, den 8. Oktober 2007, und Dienstag, den 9. Oktober 2007 tagen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Sachverhalte:

 

bullet Erwägung des Entwurfs einer Stellungnahme ─ International Financial Reporting Standard 8 zu Angaben operativer Segmente
bullet Festlegung eines Mechanismus für Feststellung der Gleichwertigkeit (mit den IFRS) von Rechnungslegungsstandards, die von Wertpapieremittenten aus Drittstaaten verwendet werden, gemäß der Richtlinien 2003/71/EC und 2004/109/EC des Europäischen Parlaments und des Rates
bullet Erwägung eines Entwurfs in Richtung einer Resolution ─ International Financial Reporting Standards und die Führung des IASB

 

 

Oktober 2007: Sonderveröffentlichung zum europäischen Binnenmarkt und zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat eine Sonderausgabe ihres Single Market News-Newsletters herausgegeben, die sich den letzten 15 Jahren des europäischen Binnenmarkts widmet. Folgen Sie dieser Verknüpfung zur Inhaltsangabe der englischsprachigen Sonderausgabe. Sie können dort die einzelnen Kapitel jeweils anklicken. Der Abschnitt mit dem Titel Accounting & Auditing Rules Redefined for the Global Marketplace („Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsvorschriften neu definiert für den globalen Markt", 1.089 KB) erörtert die „erfolgreiche Anwendung von IFRS" in der EU.

 

 

Oktober 2007: Bericht über die Umsetzung der IFRS in der EU im ersten Jahr

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, der für die Europäische Kommission zur Umsetzung der International Financial Reporting Standards und der Fair-Value-Richtlinie im ersten Jahr der Anwendung in Europa erstellt wurde. Die Studie beinhaltet eine ausführliche Durchsicht der Abschlüsse von 2005 von 200 Unternehmen aus 25 EU-Mitgliedstaaten.

 

Kernbestandteile des ICAEW-Studie zur Einführung der IFRS in der EU
bullet eine Analyse der rechtlichen Umsetzung der IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie auf der Grundlage von Fragebögen, die an interessierte Kreise in allen Mitgliedstaaten versendet wurden, und Folgearbeiten, um miteinander in Konflikt stehende Antworten zu lösen zu versuchen;
bullet Durchsicht von Studien und anderweitiger Literatur zur Einführung der IFRS in der EU;
bullet Gespräche am Runden Tisch, v.a. mit Unternehmensvertretern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen, in Düsseldorf, London, Madrid, Paris, Rom und Warschau, bei denen die vorläufigen Arbeitsergebnisses getestet und untersucht wurden;
bullet eine online-Befragung, die verwertbare Antworten aus einer Stichprobe von 51 Anlegern, 162 Erstellern und 141 Prüfern aus 23 Mitgliedstaaten brachten und das Verständnis für und die Verwendung von IFRS-Abschlüssen, deren Aufstellung und Prüfung sowie die Grenzkosten der Anwendung von IFRS durch die Unternehmen abdeckten;
bullet eine Durchsicht der Verlautbarungen von Regulatoren zur Umsetzung in der EU und ausgewählte Briefwechsel zwischen der SEC und europäischen Unternehmen;
bullet ein akademisches Forschungspapier zur Relevanz von IFRS-Informationen bei der Erklärung von Marktpreisen und Aktienrenditen französischer, italienischer, spanischer und britischer börsennotierter Unternehmen;
bullet die Anwendung der Gemeinsamen Methodologie der EU zur Feststellung der Kosten der IAS-Verordnung;
bullet eine detaillierte fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse einer Stichprobe von 200 börsennotierten europäischen Unternehmen;
bullet eine grobe fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse von 18 nicht börsennotierten europäischen Unternehmen sowie
bullet eine grobe fachliche Auswertung von IFRS-Einzelabschlüssen von 50 Unternehmen.
Abschnitte des ICAEW-Berichts zur Umsetzung der IFRS in der EU
  1. Zielsetzung, Begriffe und Ansatz
  2. Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
  3. Umsetzung der IAS-Verordnung
  4. Sichtweise der Unternehmen, Adressaten und Prüfer
  5. Die Rolle der Regulatoren
  6. Die Reaktion der Wertpapiermärkte
  7. Kosten der Einführung von IFRS
  8. IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter EU-Unternehmen
  9. IFRS-Konzernabschlüsse nicht börsennotierter EU-Unternehmen
  10. IFRS-Einzelabschlüsse
  11. Erstmalige Anwendung der IFRS
  12. Getreue Darstellung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  13. Darstellung des Abschlusses
  14. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
  15. Die Ausübung von Wahlrechten in den IFRS
  16. Konzernabschlüsse
  17. Banken
  18. Versicherungen
  19. Rohstoffindustrien
  20. Dienstleistungskonzessionen
  21. Immaterielle Vermögenswerte
  22. Angaben zu leistungsorientierten Plänen
  23. Anteilsbasierte Vergütungen
  24. Finanzinstrumente

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Bericht des ICAEW (2 MB, 258 Seiten)
bullet Zusammenfassung (210 KB, 24 Seiten)

 

 

Oktober 2007: Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften

 

Die Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für Abschlussprüfungen veröffentlicht. In der Studie wird analysiert, ob Änderungen der Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.

 

Wichtigste Schlussfolgerungen der Studie:

 

bullet Der Markt für Abschlussprüfungen großer börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um expandieren und auf dem internationalen Markt für Abschlussprüfungen tätig werden zu können.
bullet Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das entwickelt wurde, um derartige potenzielle Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden, leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der Gründe dafür ist, dass die bestehenden Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern dürften.
bullet Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen Deckung, internationale Managementstrukturen und das Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu einer Kapitalrationierung führen.
bullet Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus Regulierungssicht waren die bestehenden Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der Beschlussfassungsprozesse in großen Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben werden.

 

 

November 2007: Die Rolle der Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, Hat auf dem Deutschen Wirtschaftsprüfer Congress am 7. November 2007 in Berlin einen Rede mit dem Titel „Das Streben nach einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt – Die Rolle der Rechnungslegung" („Striving for a Single European Market – The Role of Accounting") gehalten. Laden Sie sich die vollständige Rede von Kommissar McCreevy  herunter (in englischer Sprache, 86 KB). Nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt. In Hinblick auf Rechnungslegungsstandards äußerte sich Kommissar McCreevy wie folgt:

 

Ein Eckpfeiler für den Aufbau eines integrierten europäischen Kapitalmarkts ist das System der Rechnungslegungsstandards. Damit Unternehmen in ganz Europa Kapital aufnehmen können und Anleger Unternehmenserträge über die Grenzen hinweg vergleichen können, brauchen wir eine gemeinsame Berichterstattungssprache. Vor einigen Jahren legte Europa den Kurs fest für den Aufbau integrierten europäischen Kapitalmarkts. Wir waren an einem Punkt angelangt, an dem die Praxis unserer Rechnungslegung den neuen Anforderungen für integrierte Märkte nicht mehr genügten. Wir mussten unseren Ansatz überdenken. Schließlich kamen wir zu dem Beschluss, auf die internationalen Rechnungslegungsstandards überzugehen. Dieser Beschluss war kühn und voraussehend.

Der Übergang auf International Financial Reporting Standards (IFRS) war nicht leicht. Es verlange große Anstrengungen von unseren börsennotierten Unternehmen, Prüfern und Aufsichtsbehörden, sich an das neue Rechnungslegungsumfeld anzupassen.

Jetzt, über zwei Jahre später, können wir zurückschauen und sehen, wie es ausgegangen ist. Eine Anzahl von Studien sind über das erste Jahr der Anwendung von IFRS durchgeführt worden. Eine davon ist erst kürzlich herausgegeben worden – diejenige, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde. Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung von IFRS „eine Herausforderung aber erfolgreich" war. Andere Studien, einschließlich derjenigen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zum Erfolg der Durchsetzung im ersten Jahr herausgegeben wurde, zeigen das gleiche Ergebnis. Forschungsergebnisse zeigen auch, dass die Gesamtqualität von Rechnungslegung und Angaben zugenommen hat und dass der Übergang zu IFRS ohne Störungen des Marktes vonstatten ging.

 

Im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sagte Kommissar McCreevy:

 

Wir erwägen derzeit den Nutzen der Einführung von ISA in Europa. Noch vor Ende des Jahres wird in meinem Auftrag eine Studie zu den Kosten und Nutzen der Einführung von ISA sowie der möglichen Abweichungen im Vergleich zu US-amerikanischen Standards begonnen werden. Sobald uns Ergebnisse vorliegen, können wir die Situation neu beurteilen.

 

 

November 2007: Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab

 

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf ab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist:

 

  1. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem 31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:
    bullet Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen zu werden;
    bullet das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen sind der Implementierung zugewiesen.
  2. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum 31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen.

 

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung, dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde,  „IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden. Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und Darlehenssicherheiten  von 131 US-amerikanischen Unternehmen gehandelt.

 

 

November 2007: Europäisches Parlament wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen

 

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf (105 KB) abstimmen, der die Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente für die Anwendung in Europa bedeuten würde. Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt.

 

 

November 2007: Europäisches Parlament übernimmt IFRS für die Anwendung in Europa

 

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 14. November 2007, durch Abstimmung per Handzeichen einen Verordnungsentwurf (105 KB) angenommen, der die Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente für die Anwendung in Europa bedeutet. Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt. Sobald der Standard im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, können Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden. Mit der Veröffentlichung dürfte in jedem Fall noch in diesem Jahr zu rechnen sein. Für Unternehmen, die 2007 zum ersten Mal nach IFRS bilanzieren, dürfte dies von besonderem Interesse sein, weil sie IAS 14 nicht mehr zwingend anwenden müssen, sondern gleich auf IFRS 8 wechseln können. Lesen Sie den Bericht über die Abstimmung.

 

 

November 2007: EU-Verordnung zum Übernahmeprozess für IFRS

 

Im November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für „Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird. (Die Entscheidungen vom November 2006 können Sie noch einmal im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen: Erklärung des EU-Parlaments (95 KB), Beschluss des Rates (114 KB).) Auf der Sitzung der letzten Woche erwog das Parlament, ob der Kommission die Durchführungsbefugnis für die Entscheidung der Anwendbarkeit von IFRS „in wenigen und wohlbegründeten Ausnahmefällen aufgrund von äußerster Dringlichkeit" ohne das normale ‚Regelungsverfahren mit Kontrolle'  gegeben werden solle, d.h. die Übernahme von IFRS ohne Einbindung des Parlaments selbst zu gestatten. Das Parlament entschied, der Kommission diese Durchführungsbefugnis nicht zu geben. Die vom Parlament verabschiedete Verordnung rief dagegen alle Parteien auf, im Falle von Übernahmeprozessen rasch zu handeln. Lesen Sie die vollständige Verordnung des Parlaments. Nachfolgend ein Auszug:

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten Ausnahmesituationen schwierig machen könnte, neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder Interpretationen geltender Rechnungslegungsstandards zeitgerecht für ihre Anwendung durch die Unternehmen im betreffenden Finanzjahr zu verabschieden, sollten die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament rasch handeln um sicherzustellen, dass diese Rechnungslegungsstandards und Interpretationen rechtzeitig verabschiedet werden, um das Verständnis der Anleger und ihr Vertrauen nicht zu untergraben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

 

 

November 2007: IFRS 8 offiziell für die Anwendung in Europa übernommen

 

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 22. November 2007 die Verordnung (EG) Nr. 1358/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Durch die Verordnung wird IFRS 8 Operative Segmente offiziell für die Anwendung in Europa übernommen.

 

 

November 2007: ‚3L3‛-Beratungen zu gemeinsamem Arbeitsprogramm

 

Die drei Finanzaufsichtsbehörden der ‚dritten Ebene' (der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)) haben gemeinsam ein Dokument zu ihren Beratungen im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms bis 2010 herausgegeben. Das gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst eine Reihe von übergreifenden Sachverhalten. Das Ziel besteht darin, die Einheitlichkeit der Erlasse, Aufsicht und Durchsetzung zu gewährleisten. Einige der Sachverhalte betreffen die International Financial Reporting Standards (IFRS); unter anderem gilt dies für die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der Einrichtung einer Datenbank zu Fragen und Antworten bezüglich IFRS. Laden Sie sich das vorgeschlagene Arbeitsprogramm herunter (in englischer Sprache, 98 KB). Stellungnahmen werden bis zum 18. Januar 2008 erbeten.

 

 

November 2007: Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei Rechnungslegung und Prüfung

 

Der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich heute auf der Konferenz für Prüfungsregulierung des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Federation des Experts Comptables Europeens, FEE) in Brüssel zur europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei Rechnungslegungsstandards, Prüfungsüberwachung und Regulierung. Die Aussagen von Kommissar McCreevy zeichneten sich unter anderem durch folgende Charakteristika aus:

 

bullet Er lehnt zukünftige modifizierte Versionen („carve outs") von IFRS für die EU strikt ab;
bullet er gab an, dass zukünftige Änderungen in der Führung und in den Prozessen des IASB nötig seien, wenn diese aber erfolgen würden sollte es in der EU keinen bedarf mehr geben, jeden IFRS zur Anwendung zu übernehmen;
bullet er war der Meinung, dass das Veränderungstempo der IFRS verlangsamt werden solle;
bullet er ist gegen eine Anforderung, nach der Unternehmen, die auf europäischen Märkten tätig sind und nach US-GAAP bilanzieren, eine Überleitungsrechung der US-GAAP Beträge auf IFRS vorlegen müssen; und
bullet er ermutigt die EU und die Vereinigten Staaten, sich jeweils auf die Durchsetzung, die Überwachung und Prüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verlassen.

 

Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus den Äußerungen von Kommissar McCreevy für Sie übersetzt. Die gesamte Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Zur Frage, ob die SEC IFRS „wie für die Anwendung in Europa übernommen“ akzeptieren solle:
Und ich höre immer noch Stimmen, die sagen, dass dies ein armseliges Ergebnis ist [dass die SEC die Überleitungsrechnung für diejenigen fallen lässt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden]. Sie sind der Meinung, die SEC hätte die europäische Version der IFRS gemeinsam mit der vom IASB verabschiedeten Fassung akzeptieren sollen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kritiker nicht an Gedächtnisschwund leiden. Lassen Sie uns doch nicht die Tatsachen vergessen. Wir in Europa haben uns dafür entschieden, IFRS zu übernehmen, weil wir richtigerweise an die Vorzüge einer einzigen gemeinsamen Sprache der Rechnungslegung glaubten. Und wenn ich „wir" sage, meine ich uns alle, einschließlich des Ministerrats und des Europäischen Parlaments. Wir haben diesen Grundsatz unseren amerikanischen Kollegen die letzten fünf Jahre lang gepredigt – sie mit nicht nachlassender Ausdauer gebeten, IFRS zu akzeptieren. Und die Vereinigten Staaten haben nicht nur entschieden, IFRS von unseren Unternehmen zu akzeptieren, sie haben sogar ins Auge gefasst, ihren eigenen Unternehmen die Anwendung zu gestatten. So lassen Sie es uns eingestehen. Wir haben das bekommen, worum wir gebeten haben. Hundertprozentig.

Zur Führung des IASB und zum Wegfall der Notwendigkeit, IFRS „für die Anwendung in Europa“ zu übernehmen:
Ich habe die ersten 18 Monate meiner Amtszeit damit verbracht, gegen diejenigen zu kämpfen, die einen europäischen Standardsetzer wollten, weil sie mit dem IASB so unzufrieden waren. Man hat immer wieder versucht, Mitglieder des Parlaments zu beeinflussen, um die vorgeschlagenen Standards zu verändern. Deshalb haben wir die modifizierte Version von IAS 39. Seit dem hat es Verbesserungen in der Führung des IASB gegeben, und weitere sind notwendig.

Einer der Eckpfeiler meiner Strategie ist, dass wir in der Lage sein sollten, jegliche neue Standards ohne weitere Probleme zu akzeptieren. Der Übernahmeprozess von Rechnungslegungsstandards muss von der politischen Bühne verschwinden. Das muss nicht notwendigerweise eine Aufsehen erregender politischer Akt sein. Daher müssen wir sicherstellen, dass neue Standards den  Bedürfnissen der Interessengruppen entsprechen. Deutlicher gesagt heißt das, wir müssen den Standardsetzungsprozess des IASB genauer untersuchen: mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, frühzeitige Auswirkungsanalysen und ausführliche Feldversuche neuer Standards, um ungewollte oder gar unerwartete Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt aber sollten es nur neue Standards geben, wo auch neue Standards gebraucht werden – darauf werde ich in Zukunft sehr achten.

Zur Akzeptanz von US-GAAP auf europäischen Wertpapiermärkten ohne Überleitung auf IFRS
Jetzt ist Europa an der Reihe, Abschlüsse nach US-GAAP zu akzeptieren. Diese Entscheidung muss im nächsten Jahr getroffen werden. Und es ist ganz sicher meine Absicht, vorzuschlagen, dass keine Überleitung auf IFRS für Unternehmen notwendig sein soll, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP einreichen. Das ist der einzige vernünftige Weg.

 

 

Dezember 2007: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine zweite Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.

 

Sachverhalte, die in der zweiten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:

bullet Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten mit endlicher Nutzungsdauer die Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes sind
bullet Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe
bullet Erfassung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwertes
bullet latente steuerliche Vermögenswerte
bullet Bewertung von Bohrinseln zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS
bullet Anwendung der Fair-Value-Option
bullet Segmentberichterstattung
bullet Methoden zur Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten
bullet Änderungen bei der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss
bullet Immobilienprojekte

 

Laden Sie sich auch die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

 

bullet Presseerklärung von CESR (75 KB)
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB)
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom April 2007, 49 KB)

 

 

Dezember 2007: CEBS-Bericht zu Säule 3 von Basel II adressiert Angabevorschriften nach IFRS 7

 

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse einer Studie zur aufsichtsrechtlichen Einführung  von Angaben durch Banken und andere Kreditinstitute nach EU-Direktive 2006/48/CE veröffentlicht, die die Anforderungen aus Säule 3 von Basel II in EU-Recht übersetzt. Der Säule 3 zugrunde legende logische Schluss besagt, dass angemessene Angaben Marktteilnehmern gestatten würde, die Kapitalausstattung eines Unternehmens einzuschätzen. Aus diesem Grund müssen die Institute Angaben zum Grad der Anwendung, zum Kapital, zum Kreditrisiko und zu den Prozessen der Risikobewertung auf höchster Konsolidierungsebene leisten. Der Bericht weist die Wechselwirkung zwischen den Angaben nach Säule 3 und der Bilanzierungsangaben nach IFRS 7 als einen „Problembereich" aus.

 

"Die Behandlung der Wechselwirkung mit der Bilanzierung ist äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung und Säule 3 weitestgehend konsistent sind oder zumindest nicht zu einem solchen Grad inkonsistent , dass es zu größeren Problemen aufgrund mangelnder Übereinstimmung kommt."

 

Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass momentan die Mitgliedstaaten der EU in dieser Hinsicht davon Abstand genommen haben, Maßnahmen zu ergreifen (seien es offizielle oder informelle), obwohl viele Mitgliedstaaten verlauten ließen, dass die Angaben in den Abschlüssen, die aufgrund von IFRS 7 geleistete werden, nicht für Zwecke der Einhaltung von Säule 3 wiederholt werden müssten. Zwei Mitgliedstaaten gaben an, dass sie eventuelle Leitlinien zu dieser Frage verabschieden wollten. Lesen Sie auf folgende Dokumente in englischer Sprache:

 

bullet Bericht des CEBS zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Säule 3 (327 KB)
bullet Presseerklärung des CEBS

 

 

Dezember 2007: Vorschläge der Europäischen Kommission zur Abschlussprüferrichtlinie

 

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat Einzelheiten zu der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache). Die bestehende Richtlinie, die auch als Abschlussprüferrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Mai 2006 eingeführt. Darin wird eine Rahmenkonzept von Prinzipien beschrieben, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 29. Juni 2008 in ihre nationale Gesetzgebung einbauen müssen. In ihr wird auch in Aussicht genommen, dass die Europäische Union weiterhin den Schwerpunkt auf einige bestimmte Verfahrensbereiche legen wird, beispielsweise Prüferhaftung, internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), Überwachung von Prüfungsgesellschaften und Beziehungen zu außereuropäischen Staaten.

 

Kommissar McCreevy verkündete seine Absichten bezüglich der Abschlussprüferrichtlinie in sechs Bereichen:

bullet Prüferhaftung. Empfehlung im ersten Quartal 2008 an die Mitgliedstaaten, die Prüferhaftung zu beschränken. Jeder Mitgliedstaat würde entscheiden, durch welche Mittel der die Prüferhaftung beschränken würde – beispielsweise durch eine Haftungsobergrenze, anteilige Haftung oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und der Prüfungsgesellschaft. Die Haftung würde in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Prüfers nicht beschränkt.
bullet Beschränkung der Eigentumsrechte an Prüfungsgesellschaften. Öffentliche Beratungen werden im ersten Quartal 2008 aufgenommen.
bullet Prüfungsqualität und Überprüfungen. Unabhängige Überprüfungen von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen, sind notwendig. Bevor diese jedoch gefordert werden kann, werden mehr unabhängige Prüfer mit dem entsprechenden Fachwissen benötigt. Währenddessen sollte die EU den öffentlichen Aufsichtsgremien mehr Verantwortung zugestehen und während einer Übergangsphase, den beruflichen Körperschaften und deren Mitgliedern gestatten, am Überwachungsprozess teilzunehmen. Dies gälte der Ausübung einer untergeordneten Rolle unter der Aufsicht von unabhängigen Prüfern.
bullet Einführung der Abschlussprüferrichtlinie. Veröffentlichung einer "Trefferliste" im Frühjahr 2008, der entnommen werden kann, wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten in der Einführung der Abschlussprüferrichtlinie vorangekommen sind, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Überwachung von Prüfern von börsennotierten Unternehmen.
bullet Internationale Prüfungsstandards. Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie erlaubt der Kommission, die ISA in der Europäischen Union zwingend einzuführen. Die Kommission hat derzeit allerdings nicht die Absicht, eine Entscheidung bezüglich der ISA zu fällen. Vielmehr soll dieser Sachverhalt Ende 2008 erneut erwogen werden – nach Abschluss des Klarstellungsprojekts und von der EU geplanten Untersuchungen.
bullet Kooperation mit außereuropäischen Ländern. Nach der Abschlussprüferrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Prüfer von außerhalb der EU, die Unternehmen prüfen, die an europäischen Märkten notiert sind, zu registrieren und sie in ihr System zur Überprüfung inländischer Prüfungsgesellschaften einzubeziehen. Die Abschlussprüferrichtlinie gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, Prüfer aus außereuropäischen Ländern auszunehmen, wenn deren heimatliches Überwachungssystem als dem der Europäischen Union gleichwertig angesehen wird. Im Januar 2008 wird Kommissar McCreevy Übergangsmaßnahmen vorschlagen, um Prüfungsgesellschaften aus solchen außereuropäischen Ländern die Registrierung weiterhin bis zum 1. Januar 2011 zu gestatten. Bis dahin wird die EU die Gleichwertigkeitseinschätzungen dieser außereuropäischen Überwachungssystem abgeschlossen haben.

 

 

Dezember 2007: Kommissar hält EU-Parlament zu Rechnungslegungsfragen auf dem Laufenden

 

In einer Rede vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel brachte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, den Ausschuss auf den aktuellen Stand zu vier Themen - den regulatorischen Dialog zwischen EU und den USA, die Finanzmarktkrise, den Binnenmarkt und den Einheitlichen Europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area, SEPA). Sein erstes Thema beinhaltete aktuelle Fragen zur Rechnungslegung (siehe nachfolgend). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 92 KB).

 

Bilanzierung

 

Am 15. November fällte die US-amerikanische Börsenaufsicht die wichtige Entscheidung, ausländischen Emittenten die Börsennotiz allein mit IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-Standards zu gestatten. Wir haben dies immer gewollt. Alle in den USA notieren europäischen Unternehmen profitieren davon. Unseren Schätzungen zufolge belaufen sich die Einsparungen auf 2,5 Mrd. Euro - und das sind nur die europäischen Unternehmen. Das ist ein eindeutiger Beweis für die Vorteile regulatorischer Dialoge auf internationaler Ebene! Wir müssen fortwährend dafür Sorge tragen, dass neue Standards den wahren Bedürfnissen der Adressaten Rechnung tragen. Wir müssen weiterhin auf Verbesserungen im Standardsetzungsprozess des IASB drängen, um erwünschte oder sogar unerwartete Folgen zu vermeiden. Das bedeutet mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, Auswirkungsstudien zu einem frühen Zeitpunkt, gewissenhafte Feldtests für jeden neuen Standard und ein rigoroses Management. Wir benötigen Standards nur dort, wo sie erforderlich sind.

 

Wir müssen auch die öffentliche Rechenschaftspflicht des IASB weiter verbessern. Das ist der Grund dafür, dass wir im letzten Monat gemeinsam mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht, der japanischen Finanzmarktaufsicht und IOSCO eine Erklärung zu Kernbereichen herausgegeben haben, bei denen etwas getan werden muss.

 

Nächstes Jahr wird die EU mit der Entscheidung an der Reihe sein, US GAAP zu akzeptieren - neben anderen Rechnungslegungssystemen aus entwickelten Drittstaaten. Wir arbeiten hart mit den europäischen Regulatoren zusammen, um festzustellen, ob diese Rechnungslegungssysteme den IFRS gleichwertig sind. Wir werden eine sorgsame und abgewogene Entscheidung treffen, bei der wir die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität unsere Kapitalmärkte berücksichtigen werden. Als Regulatoren müssen wir daran mitarbeiten, dass die Finanzmärkte so reibungslos wie möglich funktionieren.

 

 

Dezember 2007: Protokoll von der ARC-Sitzung vom 20. November 2007

 

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 20. November 2007 eingestellt. Sachverhalte, die auf dieser Sitzung erörtert wurden, beinhalteten die folgenden:

 

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente. Wurde nunmehr vollständig für die Anwendung in Europa übernommen.
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungenn. Die Kommission führt derzeit eine Auswirkungsanalyse durch, die im März 2008 abgeschlossen sein sollte. Eine Übernahmeentscheidung wird 'Mitte 2008' erwartet.
bullet Richtlinie 2006/46/EC und IAS 24 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Sind diese miteinander vereinbar?
bullet Überarbeitung der Funktionsweise der IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie. Die Kommission hat bereits einen Bericht zur IAS-Umsetzung veröffentlicht, der vom englisch-walisischen Prüferverband (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) erstellt wurde.
bullet Gleichwertigkeit von IFRS und Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten. "Die Kommissionsdienste stimmen darin überein, dass die EU-Kontrolle über den IASB verbessert werden muss, weil die EU der wichtigste Anwender der IASB-Verlautbarungen ist. [...] Die Kommissionsdienste luden die Mitgliedstaaten dazu ein, diesbezüglich Vorstellungen vorzustellen, sowohl im Hinblick auf die aufkommende Debatte zur Verfassung des IASB als auch hinsichtlich des Bedarfs, die Fähigkeit der EU, die Entscheidungen des IASB zu beeinflussen, zu stärken."

 

Die nächste ARC-Sitzung ist für den 5. Februar 2008 vorgesehen. 

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