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Januar 2007: Anwendung der IFRS gemäß der EU-Verordnung nun auch für Bulgarien und Rumänien
Bulgarien und Rumänien sind ab dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union. Demzufolge
müssen alle börsennotierten Unternehmen dieser beiden Länder
ihren Konzernabschluss gemäß der EU-Verordnung nach IFRS
aufstellen. In Bulgarien ist die Anwendung der IFRS für
börsennotierte Unternehmen bereits vorgeschrieben. In
Rumänien sind die IFRS für alle großen Unternehmen verpflichtend.
Januar 2007: CEBS-Arbeitsprogramm beinhaltet IFRS-Sachverhalte
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Arbeitsprogramm für das
Jahr 2007 verabschiedet, welches zwei direkt mit IFRS verbundene
Initiativen beinhaltet. Diese sind unten dargestellt. Die primäre
Ausrichtung von CEBS bleibt die Förderung von Kooperation und
Konvergenz von aufsichtsbehördlichen Aktivitäten bei der
operationalen Umsetzung des neue Rahmenkonzeptes zur angemessenen
Kapitalausstattung gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (Capital
Requirements Directive, CRD). Klicken Sie hier zur Ansicht des
englischsprachigen
CEBS-Arbeitsprogramms für 2007 (191 KB).
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Kontrolle der Entwicklungen von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards: CEBS wird weiterhin die
Entwicklungen im Bereich der internationalen Rechnungslegungs- und
Prüfungsstandards beobachten und wenn notwendig, beim
Standardsetzungsprozess unterstützend tätig sein.
Allgemeine Rahmenkonzepte zur Berichterstattung:
CEBS wird seine Rahmenkonzepte zur Berichterstattung und XBRL-Taxonomien
fortlaufend aktualisieren, um jegliche Entwicklungen von Änderungen der
internationalen Rechnungslegungsstandards, die durch die Umsetzung der
Eigenkapitalrichtlinie entstehen, aufzunehmen. Eine sowohl für
Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer zugängliche, internet-basierte
Einrichtung wird errichtet, um auftretende Fragen zur Umsetzung des
Rahmenkonzepte der Berichterstattung zu sammeln und zu beantworten. |
Januar 2007: Gemeinsames Arbeitsprogramm von CESR, CEBS und CEIOPS für das Jahr 2007
Die "Durchsetzung der IFRS" (Enforcement of IFRS) ist eines der
strategischen Ziele der "3 Level 3" ("3L3") Aufsichtsbehörden der
Europäischen Union für das Jahr 2007.
Diese drei Aufsichtsbehörden setzen sich zusammen aus dem Komitee
der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR), Komitee der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors,
CEBS) und Komitee der Europäischen Versicherungs- und
Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and
Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS). Klicken Sie hier zur
Ansicht des englischsprachigen
Arbeitsprogramms der "3L3"-Aufsichtsbehörden für 2007 (49 KB).
Januar 2007: Beratungen der EU zur Regulierung von
nicht-europäischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Europäische Kommission hat einen öffentlichen Beratungsprozess hinsichtlich
der zukünftigen Strategie und den Prioritäten zur gesetzlichen
Abschlussprüfung in Bezug auf Länder, die nicht der EU angehören (bekannt
als "Drittländer"), angestoßen. Die Kommission erwünscht sich Stellungnahmen
der Wirtschaft zur Überwachung von aus Drittländern stammenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Art der Zusammenarbeit der EU mit
Drittländern. Die Kommentierungsfrist läuft am 5. März 2007 aus. Klicken Sie
auf die folgenden Dokumente:
Februar 2007: Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (SARG)
Die
Europäische Kommission hat die Mitglieder der Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG)
bekannt gegeben. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu
untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen
neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat
normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige
Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Zu
den Mitgliedern von SARG zählen:
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Josef Jilek |
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Elisabeth Knorr |
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Carlos Soria Sendra |
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Herve Stolowy |
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Enrico Laghi |
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Jan Klaasen |
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Geoffrey Mitchell |
Klicken Sie hier für die
Kommissionsmitteilung (75 KB) im Amtsblatt der Europäischen
Union von 6. Februar 2007.
Februar 2007: Stellungnahme der Europäischen Kommission zu
Konzern- und separaten Einzelabschlüssen
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am
2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen
vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen"
beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten
Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen.
Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von
IAS 27 Konzern- und separate
Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:
 |
Wenn ein Unternehmen in der EU die Vorschriften der
7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen
IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten
Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS
aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von
Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27
aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein
Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der
separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen
zusätzlichen Jahresabschluss dar, der nach IAS 27 nicht
vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch
beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der
Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in
Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein
Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß
IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen
Konzernabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der
Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung".
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen
Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB). |
 |
Kann ein Unternehmen, das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa
anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor
dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch
die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat
IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des
Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als
IFRS-konform angesehen werden kann, da separate
Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um
den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie
gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission
festgestellt, dass die Interpretation der europäischen
IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die
Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß
den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es
ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss
aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz
in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des
Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch
vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der
englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken
Sie bitte
hier (25 KB). |
|
Februar 2007: Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der EU
Die Januarausgabe der
Single Market News (in englischer Sprache, 966 KB) – des
Newsletters der EU-Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen –
befasst sich mit einigen Rechnungslegungs- und
Abschlussprüfungsthemen, darunter:
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Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP sowie anderen Rechnungslegungsstandards |
 |
Beratung der Europäischen Kommission über Regulierung von nicht -EU
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
 |
Beratung der Europäischen Kommission über eine mögliche Reform der
Abschlussprüferhaftung in der EU |
März 2007: ICAEW-Studie zur Implementierung der IFRS in Europa
Die Europäische Kommission beauftragte das Institut der
Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered
Accountants in England & Wales, ICAEW) die europaweite
Implementierung der IFRS zu analysieren. Das von David Cairns
angeführte Projekt-Team überprüft die nach IFRS aufgestellten
Konzernabschlüsse von 200 börsennotierten Unternehmen. Das Projekt-Team wünscht
sich Unterstützung bei der Identifizierung von nicht-börsennotierten
Unternehmen, die IFRS-Konzernabschlüsse oder nach IFRS aufgestellte
Einzelabschlüsse veröffentlicht haben. Es besteht auch Interesse
daran, Informationen von Unternehmen innerhalb der EU (oder deren
Prüfern) zu erhalten, die die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert in ihren nationalen Abschlüssen angewendet haben (gemäß der
Fair Value-Richtlinie). In der Studie des ICAEW sind auch die
Ansichten von Abschlusserstellern, Nutzern und Prüfern von
IFRS-Abschlüssen wie auch die Erfahrungen von Wertpapierbehörden und
anderen Aufsichtsbehörden enthalten. David Cairns erwünscht sich
auch Informationen von Unternehmen innerhalb der EU, die IFRS
angewendet haben, von Prüfungsgesellschaften, die IFRS-Abschlüsse
geprüft haben und von Investoren, Kreditgebern und Analysten, die
IFRS-Informationen zur Entscheidungsfindung nutzen. Weitere
Informationen zu dem Projekt, einschließlich der
Kontakteinzelheiten, können auf der
Website des
Projektes gefunden werden.
März 2007: PCAOB-Vorsitzender und EU-Kommissar diskutieren Prüfungsaufsicht
Der Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting
Oversight Board, Mark Olson und der EU Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, trafen sich am
6. März 2007, um Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen dem PCAOB und den europäischen Prüferaufsichtsbehörden zu
diskutieren und gemeinschaftliche Bemühungen im
Jahr 2007 voranzubringen. Der Vorsitzende Mark Olson und Kommissar
Charlie McCreevy vereinbarten, "Fahrplan-Diskussionen bezüglich der
Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und EU-Aufsichtsbehörden" anzustoßen. Sie haben ihre
Mitarbeiterstäbe bevollmächtigt, mit der Arbeit zu
beginnen und werden den Fortschritt diesbezüglich auf ihrem nächsten
Treffen überprüfen. Ziel ist es, dem PCAOB und der europäischen
Prüfungsaufsicht, welche unabhängige und strenge Aufsichtssysteme
haben, die Möglichkeit zu geben, volles gegenseitiges Vertrauen bis
2009 aufzubauen. Beide Seiten werden im Oktober 2007 eine Bilanz
ziehen und den Fortschritt diesbezüglich überprüfen. Klicken Sie auf
die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen
Pressemitteilung des PCAOB und
Pressemitteilung der Europäischen Kommission (86 KB).
Nachfolgend ein Auszug:
| Zurzeit sind über 760 nicht-amerikanische Unternehmen aus
83 Ländern beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 265 Unternehmen
mit Sitz in der Europäischen Union, die zum Teil Überprüfung unterworfen
sind. Nicht US-amerikanische Unternehmen die bestimmte Kriterien erfüllen,
unterliegen, sind sie einmal beim PCAOB registriert, den
Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley-Acts. In ähnlicher Weise sind
bestimmte nicht-europäische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß der
Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von
Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen verpflichtet, sich einer
Prüfung durch europäische Prüfungsaufsicht zu unterziehen. Eine Ausnahme
hiervon besteht, wenn deren heimisches Rechnungslegungssystem als äquivalent
zu den in der Richtlinie enthaltenen öffentlichen Aufsichtsvorschriften
erachtet wird. |
März 2007: Regulierung der Kapitalmärkte in der EU
In einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel diskutiert der EU
Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy,
die Kapitalmarktregulierung im Allgemeinen sowie das Zusammenspiel
und die Integration der Regulierung transatlantischer Kapitalmärkte
im Besonderen. In seinen Ausführungen geht er auf den
prinzipienbasierten Regulierungsansatz, die IFRS – US GAAP
Überleitung sowie das gegenseitige Vertrauen der EU und USA auf die
jeweiligen Prüfungsaufsichtsbehörden ein. Klicken Sie hier für den
englischsprachigen
Artikel von Kommissar McCreevy (17 KB).
März 2007: Diskussionsrunde der Europäischen Kommission für die einheitliche Anwendung der IFRS
Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung des Meetings der
Diskussionsrunde vom 26. März 2007 zur einheitlichen Anwendung der
IFRSs ins Internet gestellt. Das Ziel dieser Diskussionsrunde, die
im Jahr 2006 gegründet wurde, ist es Sachverhalte zu identifizieren,
deren bilanzielle Behandlung in Europa nach IFRS so unterschiedlich,
bedeutend und weitverbreitet ist, dass eine einheitliche Grundlage
zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Ersteller,
Abschlussprüfer, nationalen Standardsettern und
Regulierungsbehörden) erreicht werden sollte. Wenn solche Fälle von
gemeinsam für wichtig erachteten Sachverhalten ermittelt wurden,
empfiehlt die Diskussionsrunde allgemein diese dem IFRIC zuzuleiten,
obwohl auch Umstände eintreten können, bei denen solche Sachverhalte
direkt an den IASB geleitet werden. Die Diskussionsrunde selber wird
keinerlei Interpretationen erarbeiten. Auf dem Meeting am
26. Januar 2007 wurden sechs neue Themen diskutiert. Zwei von diesen
Themen werden in Fachkonzepten für weitere Diskussionen auf dem
nächsten Meeting ausgearbeitet. Diese zwei Themen sind:
 |
Regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
 |
IAS 17 Leasingverhältnisse Ausübung von Erneuerungs-/Erweiterungsoptionen |
Während der Diskussionsrunde wurde weiterhin ein
Papier zur Behandlung von IFRIC Ablehnungen (in englischer
Sprache, 29 KB) behandelt. Die Mitglieder der Diskussionsrunde
stellten ebenfalls fest, dass die US-amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) von den bei ihr registrierten
Unternehmen, die ihre Abschlüsse auf Grundlage der „IFRS, wie sie in
der EU angewendet werden“, einreichen, eine Überleitung von den „IFRS,
wie sie der EU angewendet werden“ zu vollständigen IFRS, wie auch zu
US-GAAP, fordert. Klicken Sie hier für einen
Bericht
zum Meeting der Diskussionsrunde vom 26. Januar 2007 (in
englischer Sprache, 25KB).
März 2007: Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen
Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die
EU-Transparenzrichtlinie ergänzen. Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen
ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen
Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen
des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:
 |
Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten. |
 |
Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren. |
 |
untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von
aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind. |
 |
Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten
Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie. |
Die Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die
Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht
umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr
später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung
eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um
aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die
Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die
folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:
März 2007: CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen,
japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten
auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei
Sachverhalte bereithält:
 |
Arbeitspläne der kanadischen, japanischen
und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne
der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in
Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm
keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern
sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“. |
 |
Definition von Äquivalenz: Eine
empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das
Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran
fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen
getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder
Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen)
Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch
auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des
Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur
Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf
Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b)
prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um
sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen
Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet
werden. |
 |
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der
Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt
angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene
nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den
EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts
(17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht
EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer
verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR
stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in
EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen
Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten. |
Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer
Sprache klicken Sie bitte
hier
(866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die
Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen,
japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von
Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von
Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s
advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian,
Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list
of third country GAAP currently used on the EU capital markets).
|
März 2007: Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Kommission für das Jahr 2008 auf KMU ausgerichtet
In seiner gestrigen Rede vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (European Parliament’s
Legal Affairs Committee) umriss der Binnenmarktkommissar der
Europäischen Union, Charlie McCreevy, die grundlegende Strategie der
Binnenmarktpolitik im Jahr 2008. Er wie darauf hin, dass drei Ziele
zentraler Gegenstand der Strategie seien – Patente,
Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und Prüfung – und dass die
Strategie bezüglich der Rechnungslegung auf kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) fokussiert ist. Die vollständige Rede von
Kommissar McCreevy in englischer Sprache finden Sie
hier (83 KB). Nachfolgend ein Auszug:
|
Es stellt keine Überraschung dar, dass wir die
verwaltungstechnischen Kosten in den Gebieten des Gesellschaftsrechts,
Rechnungslegung und Prüfung reduzieren müssen. Die grundlegenden Merkmale
des Marktes haben sich geändert: neue Technologien, die Einführung des
Euros, EU-Erweiterung, Globalisierung und demografische Entwicklungen haben
in dramatischer Weise den übergreifenden Kontext der europäischen
Integration beeinflusst und übten so einen erheblichen Druck auf die
Anpassungsbemühungen aus. Das gesetzliche Umfeld hat sich durch die
Anwendung der internationalen Standards im Bereich der Rechnungslegung und
Prüfung auch weiterentwickelt. Dies gilt ebenso für Entwicklungen in der
Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Zentraler Gegenstand im Bereich der Rechnungslegung und
Prüfung liegt auf Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für KMU. Wir
müssen natürlich die Qualität der Rechnungslegung und Prüfung in der EU
verbessern, jedoch stellen die derzeitigen Vorschriften hohe administrative
Anforderungen an Unternehmen, vor allem KMU, die unnötigerweise erdrückend
sind. Unsere Aufgabe ist es, diese unterschiedlichen Interessen bestmöglich
zusammenzuführen.
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März 2007: Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt
In einer
Rede zu den Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt (in
englischer Sprache 75k) sprach Binnenmarktkommissar der Europäischen
Union, Charlie McCreevy über die Fortschritte der Roadmap der SEC,
die Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP abzuschaffen und
schlug vor, dass eine ähnliche Roadmap für die Prüfung angebracht
sein könnte. Nachfolgend ein Auszug:
|
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung ist ein erstklassiges Beispiel, wie die enge
Zusammenarbeit mit unserem amerikanischen Partner Früchte tragen kann. Die
EU und die USA treiben eine Roadmap zur Abschaffung der
Überleitungsvorschriften voran, die auf dem Äquivalenzprinzip beruhen. Die
Kommission arbeitet mit der amerikanischen SEC zusammen, um die
kostspieligen und unnötigen Überleitungsvorschriften für IFRS und US-GAAP
anzuschaffen. In diesem Monat traf ich den SEC Kommissar Christopher Cox im
Rahmen dessen wir eine Bestandsaufnahme zu den Fortschritten der Roadmap
vornahmen. Ich bin erfreut mitzuteilen, dass wir auf einem guten Weg sind.
Wir haben uns beide zu einer weiteren Verbesserung unserer regulativen
Zusammenarbeit verpflichtet.
Prüfung
Die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für einen offeneren transatlantischen
Markt fordert sowohl von der EU als auch von den USA die Bemühungen zur
Zusammenarbeit in Bereich der Prüfung. Beiden Seiten haben ihr eigenes
Regelwerk: die europäische Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung 2006
und den Sarbanes-Oxley Act 2002 in den USA. Beide Seiten wollen einen
zuverlässigen Investorenschutz sicherstellen, abgestimmt darauf, unseren
Märkten Handlungsfreiheit zu geben. Unsere wesentlichste Maßnahme um diese
Ziel zu erreichen, ist die Rolle eines unabhängigen „watchdogs“ für den
Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, die wir das öffentliche Aufsichtssystem
nennen. Was wir jetzt brauchen, ist die Suche nach Wegen, um sich
gegenseitig bei der Erreichung unseres gemeinsamen Ziels zu vertrauen, um
kostspielige und ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Ein System, das auf
gegenseitigem Vertrauen basiert, würde beide Seiten von der Last befreien,
Kontrolleure ins Ausland zu schicken. In diesem Monat verständigten der Vorsitzende der PCAOB Mark Olson und ich
uns in Washington darauf, die Roadmap-Diskussion zur Äquivalenz unserer
jeweiligen Prüfungssysteme in dem gleichen Sinne anzugehen, wie es bei der
Rechnungslegung geschieht. Dies erfordert nicht, dass Systeme oder Standards identisch sind, aber
robust genug, um das Vertrauen der Investoren sicherzustellen. Robust genug
für jeden von uns, um Vertrauen in jeden von uns zu haben.
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März 2007: EU-Kommissar diskutiert die transatlantische Zusammenarbeit
Auf einer Konferenz in Dublin diese Woche sprach der
Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, über
Die Zukunft des transatlantischen Kapitalmarkts – Regulierung,
Risiko, Steuerung. Er nahm zu verschiedenen Rechnungslegungs-
und Prüfungsthemen Stellung. Klicken Sie
hier für die Ausführungen des Kommissars McCreevy (in englischer
Sprache, 95 KB). Nachfolgend ein Auszug:
|
Wir arbeiten bei den Rechnungslegungsstandards zusammen, mit
dem Bemühen, die Konvergenz weiter voran zu bringen und eine Roadmap zu
gestalten, die zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften auf beiden
Seiten des Atlantiks bis Ende 2008 führt. Ich bin sicher, dass wir und die
USA unseren gemeinsamen Zeitplan einhalten werden…
Bei meinem letzten Besuch in den USA gaben der PCAOB Vorsitzende Olson und ich bekannt,
dass wir die Roadmap-Diskussionen zur Äquivalenz der gegenseitigen
Prüfungsaufsichtsbehörden auf den Weg bringen, um die Errungenschaften in
der Rechnungslegung abzubilden. Unser Ziel ist es, dass wir bis 2009 ein
System haben werden, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, in dem jeder
Rechtskreis auf unabhängige und strenge Überprüfung der im Land tätigen
Prüfungsgesellschaften von der dort ansässigen Aufsichtsbehörde vertrauen
kann.
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April 2007: Diskussion zu IFRS-Themen auf der Sitzung des ARC am 16. März 2007
Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung der Diskussion des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee,
ARC) und des Kontaktausschusses (Contact Committee) ins Internet gestellt.
Klicken Sie
hier, um die Zusammenfassung der ARC Sitzung herunterzuladen (in
englischer Sprache, 58 KB). Nachfolgend finden Sie eine kurze
Zusammenfassung ausgewählter Themen mit IFRS Bezug, die diskutiert wurden:
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Die Ansichten
der ARC Mitglieder waren geteilt darüber, ob das ARC die
Übernahme, einschließlich möglicher vorübergehender Änderung
an IFRIC 12 für die
Anwendung in Europa, empfehlen soll. Das ARC entschied, die
Überlegungen zur Übernahme auf der Sitzung am 6. Juni 2007
fortzusetzen. Während dessen wurden die ARC Mitglieder
eingeladen, ihre Ansichten schriftlich bis zum 30. April
2007 abzugeben. |
 |
Inkrafttreten von IFRSs: Die Dienststellen der Kommission stellten das
Problem der geeigneten Wortwahl für den Anwendungszeitpunkt
der IFRSs und der IFRICs vor, der in der Verordnung der
Kommission festgelegt ist. Es wurden zwei Alternativen
diskutiert. Die Mitgliedstaaten machten den Eindruck, als ob
sie einstimmig dem folgenden Ansatz zum Absatz des „Anwendungszeitpunkt“
in der gültigen Kommissionsverordnung zur Übernahme der
IFRSs und IFRICs zustimmen. Die übernommenen IFRSs oder
IFRICs sollten in dem ersten Jahresabschluss der Unternehmen
nach einem festgelegten Zeitpunkt angewendet werden. |
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Diskussionsrunden für die einheitliche Anwendung der IFRSs in Europa: Die
Dienststellen der Kommission berichteten von drei
Diskussionsrunden, die bereits stattgefunden haben (Mai und
September 2006 und Januar 2007). Es wurden 26 Themen
diskutiert, von denen 5 also von allgemeiner Relevanz
hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der IFRS eingestuft
wurden. |
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Die Erfahrungen der CESR bei der Einführung der IFRS: Der Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators (CESR)) wird im Frühsommer
einen Bericht veröffentlichen, der einen allgemeinen
Überblick über Problembereiche gibt. Die Veröffentlichung
eines anderen Berichts mit Informationen zu ca. 20
Übernahmeentscheidungen, die von den europäischen
Aufsichtsbehörden getroffen wurden, wird für Ende März
erwartet. Einige CESR Mitglieder haben ebenfalls Berichte
zur Anwendung der IFRS auf nationaler Ebene veröffentlicht. |
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Kennzeichnung "IFRS":
Das ARC diskutierte das Vorhaben des IASB IAS 1 so
abzuändern, dass von den Unternehmen die Angabe aller
Unterschiede zwischen den vollständigen IFRS und dem
Rahmenwerk der Berichterstattung des Unternehmens zu
fordern, wenn dieses Rahmenwerk auf den vollständigen IFRS
basiert, aber nicht in Gänze mit ihnen übereinstimmt. Das
ARC erörterte Sachverhalte wie:
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Ob es wahrscheinlich ist, dass
die Unterschiede zwischen den in der EU angewandten
IFRSs und den vollständigen IFRSs so wesentlich
sind, dass sie eine Angabe im Abschluss benötigen. |
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Ob die Vorschriften der SEC zu Verweisen auf die vollständigen IFRSs in
Übereinstimmung mit dem Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung von europäischen und US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards stehen. |
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Ob es eine Standardformulierung für solche Unternehmen geben
muss, die die modifizierte Version der Standards (carve
out) anwenden (eine standardisierte Beschreibung
dieser Unterschiede). |
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Gleichwertigkeit der IFRSs und der Rechnungslegungsgrundsätze eines
Drittlandes: Die Dienststellen der Kommission beschreiben die
wesentlichen Punkte, die in ihrem ersten Bericht an den
europäischen Wertpapierausschuss und das europäische
Parlament behandelt wurden, gemäß der beiden gesetzlichen
Maßnahmen, die Ende 2006 umgesetzt wurden. Er beschreibt den
Zeitplan in Richtung Konvergenz zu den IFRS in Kanada, Japan
und den USA. |
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Vereinfachung von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) – mögliche Änderung der 4. und 7.
Richtlinie: Das ARC diskutierte eine Reihe von Themen in
Bezug auf KMU, einschließlich der Einführung einer Kategorie
von „Mikrounternehmen“ und der Befreiung von Vorschriften
zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen
Unternehmen. Bezüglich des vom IASB vorgeschlagenen IFRS für
KMU: „Die Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt, dass der
Entwurf des IFRS für KMU für die meisten KMU in Europa nicht
geeignet sein wird, da er nicht genügend Vereinfachungen
enthält. Die Mitgliedstaaten äußerten darüber hinaus
deutlich ihren Widerstand gegen die verbindliche Anwendung
des KMU Standards für nicht-börsennotierte Unternehmen in
der Europäischen Union“. |
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April 2007: Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt
Die Europäische Kommission hat die
Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG),
welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website
eingestellt. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob
die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv
sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise
innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der
Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur
Ansicht der englischsprachigen
Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007
(31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen
Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:
|
Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die
Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom
IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur
Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein
Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten
Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur
Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen,
innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund
außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen
verlängert werden.
Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von
EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.
Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die
Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder
der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren
wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere
Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte
Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).
Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des
Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den
Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission
inne.
Die Aufgabe des ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten
bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren.
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.
Der Entwurf der Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen
Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen
Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die
Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.
Diese Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die
IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues regulatorisches
Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren
wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem
Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung
vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen
Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange
nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.
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Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll
noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.
April 2007: Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS
Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu
Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der
EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination
Sessions (EECS) teilnehmen. Hinsichtlich Finanzinformationen
überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der
Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und
anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen,
einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie
auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:
April 2007: Kommissar McCreevy äußert sich zu den IFRS
EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach kürzlich auf einer Sitzung
britischer Finanzchefs (Hundred Group of Finance Directors) zum
Thema International Financial Reporting Standards (IFRS) und
deren Umsetzung in der Europäischen Union. Klicken Sie
hier zum Download der Äußerungen von Kommissar McCreevy (in
englischer Sprache, 102 KB). Einige Auszüge:
|
Die Kommission begrüßt die verschiedenen bislang
unternommenen Schritte durch das Komitee der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) zur Sicherstellung eines
EU-weiten Vorgehens [zur konsistenten Umsetzung der IFRS].
Die Kommission hat auch eine informale Diskussionsrunde zur
Unterstützung ins Leben gerufen. Diese Diskussionsrunde ist
ein Forum, bei dem alle interessierten Parteien praktische
Anwendungsprobleme hinsichtlich der IFRS diskutieren können.
Besonders besorgniserregende Themen können bei Bedarf an das
IFRIC zur Interpretation verwiesen werden. Es ist jedoch
klar, dass wir nicht eine EU-Instanz sein wollen, die
Interpretationen und Leitlinien zur Verfügung stellt. Dies
widerspricht der Philosophie von weltweiten
prinzipienbasierten Standards […]
Es entspricht meiner festen Überzeugung, dass die
prinzipienbasierte Art der IFRS beibehalten werden muss. Die
Konvergenzagenda ist nicht heranzuziehen, um die
regelbasierten US-Rechnungslegungsstandards (US GAAP) durch
die Hintertür einzuführen. Um eine ausgewogene Entwicklung
vorzunehmen und zu gewährleisten, bestehen wir auf
angemessener Abstimmung bei dem Konvergenzprogramm und
Projekten zwischen dem IASB und dem FASB. Wir haben
klargestellt, dass gemeinsame Konvergenzprojekte Gegenstand
des vollständigen Abstimmungsprozesses mit allen
Stakeholdern sein müssen.
|
April 2007: CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu ändern
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS)
hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an
seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten. Diese
Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der
Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden,
die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden
in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien
waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im
Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen
Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung
betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an
Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt,
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in
der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der
erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält
dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe
von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20.
Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:
April 2007: CESR berät bei der Äquivalenz von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators (CESR)) sucht fachlichen Rat zu einem
Mechanismus für die Bestimmung der Äquivalenz von
Rechnungslegungsvorschriften in Nicht-EU Staaten mit den IFRS. Nach
EU-Recht müssen Emittenten aus Nicht-EU Staaten („Drittländern“),
die auf einem europäischen regulierten Markt handeln, ab 2009
entweder die in der EU zugelassenen IFRS oder ihre nationalen
Rechnungslegungsvorschriften beachten, wenn diese als gleichwertiger
Ersatz für die IFRS gelten. Die Entscheidung, ob die nationalen
Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertig gelten, verbleibt bei
der Europäischen Kommission. Die Kommission hat das CESR um Hinweise
hinsichtlich der Definition von Gleichwertigkeit und einem
Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertigkeit gebeten. Das CESR
bittet um Stellungnahmen zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus:
|
Die Hauptelemente des vorgeschlagenen Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertig des CESR sind:
 |
Die nationalen Standardsetter (NSS) der Länder, in denen
außereuropäische Wertpapiere gehandelt werden
oder wo die Absicht zum Handel besteht, sollten
feststellen, ob die Angaben und
Bewertungsprinzipien, die durch die
Rechnungslegungsvorschriften der betroffenen
Drittländern vorgeschrieben werden, im Wesentlichen
die Gleichen wie nach IFRS sind, und wo sie es nicht
sind, die Unterschiede feststellen:
 |
Wenn die NSS beschließen, dass es keine
signifikanten Unterschiede gibt, (weil zum
Beispiel ein Konvergenzprogramm den Punkt
erreicht hat, an dem keine Unterschiede mehr
bestehen), gelten solche
Rechnungslegungsvorschriften als
gleichwertiger Ersatz ohne die Pflicht
zu zusätzlichen „Nachbesserungsangaben“. |
 |
Selbst wenn die NSS beschließen, dass es
signifikante Unterschiede gibt, können die
Rechnungslegungsvorschriften des Drittlandes
als gleichwertig mit den IFRS gelten, wenn
solche Unterschiede auf Unternehmensebene
durch nicht komplizierte Angaben
„nachgebessert“ werden können. Diese nicht
komplizierten Angaben sollten Gegenstand der
Prüfung sein. |
|
 |
Vor der Abgabe von Hinweisen an die Kommission,
beabsichtigt das CESR die Reaktionen von
Marktteilnehmern hinsichtlich der
Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer in
Erfahrung zu bringen und der vorgeschlagenen
Verbesserungen mittels öffentlicher Befragung. |
 |
Eine „umfassende“ Bewertung der Gleichwertigkeit
sollte in letzter Instanz durch die Europäische
Kommission mittels eines Komitologieprozesses,
sobald alle anderen Schritte erfüllt wurden, und
durch Anwendung der Definition von
Gleichwertigkeit, die durch die CESR bereits
bereitgestellt wurde, erfolgen. |
 |
Für Zwecke der Erlangung von Gleichwertigkeit
vermutet die CESR, dass die
Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer
richtig angewendet werden, einschließlich der
Vorschriften zu allen notwendigen
Verbesserungsangaben. Das CESR vermutet
weiterhin, dass die notwendigen Filter zur
Sicherstellung des Marktvertrauens für
Emittenten aus Drittländern, die die
europäischen Kapitalmärkte nutzen oder an ihnen
teilnehmen, etabliert sind. |
 |
Letztendlich überlegt sich die CESR, dass die
Bewertung der Zuverlässigkeit der Prüfung des
Jahresabschlusses ein weiterer Schritt des
Mechanismus sein sollte. Die Übereinstimmung mit
der 8. Richtlinie sollte relative einfach für
jeden Rechtskreis zu schaffen sein, der für
seine Rechnungslegungsvorschriften beantragt,
dass sie als gleichwertig angesehen werden. |
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Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:
April 2007: Großbritannien und die USA wollen Informationen
hinsichtlich der Anwendung der IFRS austauschen
Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial
Reporting Council, FRC), die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde
(Securities and Exchange Commission, SEC) sowie die britische
Wertpapieraufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
haben ein Protokoll zur Implementierung des Arbeitsplans, der im
August 2006 zwischen der SEC und dem Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) beschlossen wurde, unterzeichnet, um Informationen
hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting
Standards von Emittenten, die in Großbritannien und den USA
börsennotiert sind, auszutauschen. Die Stäbe des FRC und der SEC
werden Informationen zur Anwendung der IFRS in den Abschlüssen der
Ersteller, die in Großbritannien börsennotiert sind und die bei der
SEC registriert sind, vertraulich austauschen. Der FRC wurde damit
beauftragt, die in Großbritannien veröffentlichten Jahresabschlüsse
der Ersteller zu prüfen. Klicken Sie hier für:
April 2007: Beschluss des Europäischen Parlaments auf Ablehnung von IFRS 8
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen
Parlaments hat einen parlamentarischen Beschluss
vorgeschlagen, der:
 |
wesentliche Bedenken über die Anwendung von
IFRS 8 Operative
Segmente in Europa äußert; |
 |
die Europäische Kommission dringend auffordert eine gründliche
Prüfung der Auswirkungen vorzunehmen, bevor sie den
Standard übernimmt; und |
 |
feststellt, dass, sollte es der Kommission nicht gelingen die Prüfung
durchzuführen, das Parlament seine eigene Prüfung
durchführen wird. |
Klicken Sie
hier um den Entwurf des Beschlusses (96 KB), der vom dem
Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments
vorgeschlagen wurde, herunterzuladen. Die Abstimmung zu diesem
Beschluss wurde bis zur Sitzung des Parlaments im September
verschoben.
April 2007: EU-Kommissionspräsident Barroso spricht über europäisch-amerikanische Konvergenz
In einer
Rede vor der New Yorker Börse (in englischer Sprache, 51 KB)
am 27. April 2007 diskutierte Jose Manuel Barroso, Präsident
der Europäischen Kommission, die transatlantischen Beziehungen und
das nächste Woche stattfindende Gipfeltreffen zwischen der EU und
den USA in Washington. Barroso sprach über die Notwendigkeit,
bestehende und unnötige Barrieren, die durch abweichendes
Vorschriften aufgestellt wurden, anzugehen und darüber die
Entstehung neuer zu vermeiden. Er sprach insbesondere über
transatlantische Fragen der Rechnungslegung und Prüfung:
|
Es ist meine Hoffnung, dass wir bis 2009 gemeinsam einen
Status quo erreicht haben, um die Äquivalenz der
Rechnungslegungsstandards zwischen der EU und den USA
anzuerkennen. Dies wird Kosten reduzieren und es für
Unternehmen einfacher machen, sich dort notieren zu lassen,
wo es für sie am geeignetsten scheint.
Es ist meine Hoffnung, dass die EU und die USA schnell einen
Punkt erreichen werden, an dem wir auf die Systeme zur
Prüfungsaufsicht des jeweils anderen vertrauen können und
wir die belastende und kostspielige Doppelarbeit und sogar
Widersprüche in der Gesetzgebung vermeiden können.
Es ist meine Hoffnung, dass wir in der Lage sein werden,
genau darauf zu achten, wie wir Wertpapiermärkte in der EU
und den USA regulieren. Wir teilen dieselben Ziele:
angemessener Investorenschutz und Marktintegrität. Wenn wir
zu dem Schluss kommen, dass diese Ziele auf beiden Seiten
des Atlantiks effektiv erreicht werden, sollten wir über die
Bedingungen nachdenken, die die gegenseitige Anerkennung
unserer Regeln durchführbar machen. |
April 2007: Europäische Kommission berichtet über Organisation von IASB/IASCF
Die Europäische Kommission hat einen
Bericht zu den Entwicklungen der Organisation von IASB und IASCF
(in englischer Sprache, 48 KB) auf ihrer Internetseite
veröffentlicht. Der Bericht wurde durch den Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)
vorgelegt. Durch den Bericht wird eingeräumt, dass „wesentliche Verbesserungen
in der Führungsstruktur der IASCF bzw. des IASB stattgefunden haben“, stellt
aber auch die folgenden „wesentlichen Bereiche, in denen weitere
Verbesserungen wünschenswert sind“, heraus:
- Die Kommission ist bezüglich der Führungsstruktur
des IASCF/IASB der Meinung, dass weitere Änderungen
die Rechenschaft des Boards und der Treuhänder
gegenüber ihren Adressaten, insbesondere der
Rechtskreise, die IFRS anwenden, verbessern würden.
- Bezüglich der Verfahrensweise des IASB mit den
Interessensgruppen sind verstärkte
Konsultationsprozesse notwendig, besonders für das
IFRIC. Speziell der IASB sollte, am besten
schriftlich, die Gründe erklären, warum Kommentare
von Interessengruppen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich würde die Glaubwürdigkeit der Standards
durch Prüfungen der Auswirkungen und durch
Felduntersuchungen weiter erhöht… (Daneben) könnte
der IASB seine informelle Abstimmung mit nationalen
Standardsettern und Erstellern wertvoll
intensivieren.
- Bezüglich des Themas der angemessenen Vertretung
von Interessengruppen in den Führungsgremien des
IASCF/IASB, sollte die Zusammensetzung dieser
Gremien eine angemessene Vertretung und Erfahrung
der Länder darstellen, die sich zur Anwendung der
IFRS verpflichtet haben, sicherstellen.
|
April 2007: CESR und SEC diskutieren IFRS-US GAAP und den Austausch von Informationen
Die Vorsitzenden der amerikanischen Wertpapieraussichtsbehörde (SEC) und
des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) trafen sich am 27. April
2007 in Brüssel, um Bilanz zum Gemeinsamen Arbeitsplan hinsichtlich
der Finanzberichterstattung der SEC und des CESR zu ziehen, der im
August 2006 veröffentlicht wurde und um die weitere zukünftige
Zusammenarbeit zu diskutieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf
die Entwicklungen in den USA und der Europäischen Union in Hinblick
auf IFRS und US GAAP-Themen. Die Vorsitzenden der SEC und des CESR
stimmten unter dem Vorbehalt der endgültigen Genehmigung ihrer
entsprechenden Gremien grundsätzlich auch einer Vorlage für
bilaterale Protokolle zwischen der SEC und jedem Rechtskreis, der
Mitglied der CESR ist, für einen vertraulichen Austausch von
Informationen betreffend die doppelt börsennotierten Unternehmen zu.
Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung der SEC (in englischer Sprache).
Mai 2007: USA-EU Gipfel vereinbart die Zielsetzung der
gemeinsamen Anerkennung von Rechnungslegungsvorschriften
Das Regierungsoberhäupter der USA (Präsident George W. Bush) und der Europäischen
Union (Angela Merkel, die derzeitige Präsidentin des Europäischen
Rates und Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen
Kommission) kamen am 30. April 2007 zu einem politischen Gipfel in
Washington zusammen. Neben anderen Themen erzielten sie eine
Übereinkunft zu einem Rahmenwerk für die Ausweitung der
transatlantischen wirtschaftlichen Integration zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Das
Rahmenwerk verpflichtet die USA und die EU die Arbeit an den
hautsächlichen „Prioritätsprojekten“ in den Bereichen der
gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, gesichertem Handel,
Beteiligungen, Finanzmärkte und Innovationen zu konzentrieren. Als
Teil des Projektes zu den Finanzmärkten vereinbarten die USA und die
EU, „die Bedingungen für die Anerkennung der US-GAAP und der IFRS
in beiden Rechtskreisen ohne die Notwendigkeit einer
Überleitungsrechnung ab 2009 oder möglicherweise früher
voranzutreiben“. Die USA und die EU verständigten sich ebenfalls
darauf, die Diskussion um die Roadmap zwischen der Europäischen Union und
dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) im Bereich der
Prüferaufsicht vollauf zu unterstützen. Klicken Sie hier für:
Mai 2007: Kommissar führt den Nutzen der IFRS für Europa an
Charlie McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen nahm
Stellung zu dem Nutzen der IFRS in einer Rede zu
Kapitalmärkten und Europäischer Wettbewerbsfähigkeit (in
englischer Sprache, 76 KB), auf dem Europäischen Finanzforum in Brüssel,
am 2. Mai 2007. McCreevy sagte: „Für ein attraktives
Europa müssen wir die besten internationalen Standards anwenden:
IFRS, Basel II und bald Solvency II, die prinzipienbasierte
Regelwerke sind. Wir sind angehalten die Hindernisse bei
grenzüberschreitenden Geschäften zu beseitigen und strikter
gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Tätigkeiten zu werden.
Mai 2007: SIC-7 Einführung des Euro bekommt neue Relevanz
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Zypern und Malta
zu erlauben, den Euro am 1. Januar 2008 einzuführen, zusammen
mit den derzeit 13 Eurostaaten. Die Europäische Zentralbank hat
eine ähnliche Empfehlung abgegeben. Die EU-Finanzminister werden
eine endgültige Entscheidung im Juli nach Beratung mit dem
Europäischen Parlament und einer Diskussion mit den europäischen
Staatsoberhäupter auf dem EU Gipfel im Juni herbeiführen.
Interpretation SIC-7 Einführung des Euro
stellt Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionen des
Unternehmens bei der Einführung des Euros zur Verfügung. Sie wurde
1998 in Erwartung des erstmaligen Gebrauchs des Euro als
Bilanzierungswährung in 1999 und als im Umlauf befindliche Währung
ab 2002 veröffentlicht.
Juni 2007: EU übernimmt IFRIC 10 und IFRIC 11 für die Anwendung in Europa
Die Europäische Union hat zwei Verordnungen im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht und damit
IFRIC 10
und IFRIC 11
für die Anwendung in Europa übernommen:
 |
Verordnung (EG) Nr. 610/2007 (54 KB) vom 1. Juni 2007
zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung. |
 |
Verordnung (EG) Nr. 611/2007 (58 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung
1725/2003 zur Einführung von IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen
nach IFRS 2. |
Juni 2007: Europäische Kommission fragt nach Meinungen zu IFRS 8 Operative Segmente
Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Erhebung bezüglich der
Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente durch. Dies soll zur
Abrundung eines Berichts über mögliche Auswirkungen einer Einführung
beitragen, der dem Europäischen Parlament im September 2007
vorgelegt werden soll. Die Kommission bittet um Meinungen einer
großen Bandbreite von Teilnehmern – Erstellern von Abschlüssen,
Adressaten, Prüfern, Standardsetzern und Wissenschaftlern – mit
Hilfe eines im Netz veröffentlichten Fragebogens. Antworten auf die
dort gestellten Fragen müssen bis zum 29. Juni 2007 eingehen. Laden
Sie den Fragebogen in englischer Sprache
hier herunter (33 KB). Die acht Fragen, zu denen die Kommission
Stellungnahme sucht, sind die folgenden:
 |
Frage 1: Haben Sie gegenüber dem IASB und/oder EFRAG während ihrer Beratungen
Stellungnahmen abgegeben? |
 |
Frage 2:
- Glauben Sie, dass die Informationen, die
nach dem „Management Approach“ erstellt werden, auf dem
IFRS 8 beruht, relevanter, verlässlicher, eher
vergleichbar, verständlicher und brauchbarer sind als
die Informationen, die nach IAS 14 erstellt werden?
- Glauben Sie, dass die nach dem „Management
Approach“ erstellten Informationen die den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Darstellung der
Geschäftstätigkeit verbessert?
- Glauben Sie, dass die Segmentinformationen
nach dem „Management Approach“ größere Genauigkeit bei
der Bewertung einzelner Segmente zur Folge haben werden
und schließlich zu genaueren Voraussagen führen als die
Segmentinformationen nach IAS 14?
|
 |
Frage 3:
- Schätzen Sie, dass die Kosten für die
Erstellung der Informationen unter IFRS 8
geringer sein werden als unter IAS 14?
- Glauben Sie, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis durch die Ersetzung
von IAS 14 mit IFRS 8 positiv sein wird
(d.h. geringere Kosten wiegen eine
möglicherweise geringere Qualität der
erstellten Informationen auf oder höhere
Kosten wiegen eine möglicherweise höhere
Qualität der erstellten Informationen auf)?
|
 |
Frage 4: Glauben Sie, dass die Prinzipien,
auf denen IFRS 8 fußt, insbesondere die Tatsache,
dass die Informationen für die
Segmentberichterstattung aus Sicht des
"verantwortlichen Entscheidungsträgers des
operativen Geschäfts" erfolgt, zu Problemen
hinsichtlich bestehender europäischer Praxis bspw.
in der Unternehmensführung führen könnte? |
 |
Frage 5: Teilen Sie die Ansicht, dass IFRS 8
von kleineren börsennotierten Unternehmen eine
segmentgenaue Analyse ihres Unternehmens erfordert
einschließlich sensibler Wirtschaftsdaten, so dass
im Endeffekt der Wettbewerb zwischen kleineren
börsennotierten Unternehmen in der EU in
Mitleidenschaft gezogen wird? Bitte begründen Sie
Ihre Meinung und geben Sie an, inwieweit sich hier
ein Unterschied zu den Anforderungen nach IAS 14
ergibt. |
 |
Frage 6:
- Glauben Sie, dass das Fehlen verpflichtender
Forderungen nach voller Segmentinformation
auf geographischer Basis in IFRS 8 genügend
Grund bieten könnte, dass man sich gegen die
Einführung entscheidet?
- Glauben Sie, dass andere verpflichtende
Forderungen nach Segmentinformationen in
IFRS 8 fehlen (im Vergleich zu IAS 14)?
Falls ja: Welche?
|
 |
Frage 7: Können Sie irgendwelche
Informationen aus Feldstudien, Forschung, internen
Untersuchungen ihrer Einrichtung oder Ihres
Rechtkreises zur Verfügung stellen? |
 |
Frage 8: Wenn Sie irgendwelche weiteren
Anregungen zu dieser Befragung haben, lassen Sie sie
uns bitte wissen. |
|
Juni 2007: Vorschlag von CESR zur Beurteilung der 'Gleichwertigkeit' mit den IFRS
Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat der Europäischen
Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der ein Verfahren für die
Beurteilung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von
Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) mit den IFRS, wie sie in
Europa anzuwenden sind, betrifft. Hauptpunkte des Vorschlags von
CESR sind die folgenden:
 |
Der nationale Standardsetzer (und/oder eine andere
gleichberechtigte öffentliche Institution) eines
Landes, das den Status der Gleichwertigkeit für sich
geltend machen will, muss (müssen) einschätzen, ob
die in dem Land geltenden Vorschriften zu Ansatz,
Bewertung, Angaben und die Darstellung im Abschluss
im Wesentlichen dieselben sind wie unter IFRS.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind die
Unterschiede zu benennen. |
 |
Falls keine bedeutenden Unterschiede zwischen den
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes und den
IFRS bestehen, können diese
Rechnungslegungsstandards als gleichwertig angesehen
werden, ohne dass ein Bedarf an berichtigenden
Angaben besteht. |
 |
Selbst wenn bedeutende Unterschiede bestehen, können
die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes als
den IFRS gleichwertig angesehen werden, falls die
festgestellten Unterschiede auf Unternehmensebene
durch zusätzliche Angaben, die nicht kompliziert
sein dürfen, berichtigt werden können. Diese
zusätzlichen, nicht komplizierten Angaben sollten
einer Prüfungspflicht unterliegen. |
 |
Bevor CESR der Kommission einen Rat erteilen würde,
ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit von
Rechnungslegungsstandards eines Drittlandes positiv
oder negativ ausfallen sollte, würde CESR Reaktionen
von Marktakteuren bezüglich dieser
Rechnungslegungsstandards und der vorgeschlagenen
berichtigenden Angaben durch eine öffentliche
Erhebung einholen. |
 |
Wenn alle Schritte getätigt worden sind, würde eine
Gesamtbeurteilung der Äquivalenz mit Hilfe der von
CESR bereits zur Verfügung gestellten Definition von
Gleichwertigkeit letztinstanzlich von der
Europäischen Kommission in einem Komitologieprozess
erfolgen. |
 |
Für Zwecke der Beurteilung der Gleichwertigkeit
würde CESR davon ausgehen, dass die
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes korrekt
angewendet und die notwendigen berichtigenden
Angaben gemacht würden. CESR würde außerdem davon
ausgehen, dass alle Filter, die für das Vertrauen in
den Markt notwendig seien, für alle Emittenten des
Drittlandes, die die europäischen Kapitalmärkte
nutzen oder in ihnen tätig sein wollten,
funktionieren würden. |
 |
ist CESR der Meinung, dass die Beurteilung der
Verlässlichkeit der Prüfung von Abschlüssen nach
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes ein
Schritt in dem Verfahren sein sollte. |
|
Zusätzlich zu dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zur Beurteilung
von Äquivalenz schlägt CESR der Europäischen Kommission vor, zu
überlegen, die bestehenden Übergangsregeln auf
Rechnungslegungsstandards von Drittländern, die derzeit mit IFRS
konvergieren, auszuweiten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten
werden. Sollte die Kommission solche Übergangsregeln einführen, rät
CESR dazu, diese nur bis 2012 gelten zu lassen. Eine
CESR-Untersuchung, die früher in diesem Jahr durchgeführt wurde, kam
zu dem Ergebnis, dass mindestens 33 verschiedene
Rechnungslegungsstandards aus Drittländern auf den geregelten
Märkten der EU verwendet werden. Laden Sie folgende Dokumente in
englischer Sprache herunter:
Juni 2007: IFRS helfen bei Verbesserung der Bankenregulierung in Europa
In seinem Jahresbericht 2006 hält das Komitee der europäischen
Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors,
CEBS) fest, dass “die Einführung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital
Requirements Directive, CRD) im Juni 2006 im Zusammenspiel mit den
internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS dem CEBS die
einmalige Möglichkeit eingeräumt hat, größere Konsistenz in den
Aufsichtsansätzen innerhalb der EU und der europäischen
Wirtschaftszone zu erreichen.” Die CDR setzt die Vorschriften zur
angemessenen Kapitalausstattung aus Basel II in der EU um. Die neuen
Vorschriften vereinheitlichen die Eigenkapitalanforderungen von
Kreditinstituten und Investmentunternehmen und fördern die
Verbesserung von deren Risikomanagement. Der
Jahresbericht 2006 des CEBS kann aus dem Internet
heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1.859 KB).
Juni 2007: CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von IFRS
In unserer
Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee
der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European
Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen
Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial
Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer
Sprache, 381 KB). Diese Leitlinien werden von europäischen Banken
bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der
Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen
aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für
Finanzdienstleistungen (Updated
Report to the EU Financial Services Committee, FSC)
veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem
angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche
größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen.
Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu
aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu
berücksichtigen.
| Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir
keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren,
um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings
wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand
halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass
die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden
müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein
anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon
aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen. |
Juni 2007: Einige Bedenken in Bezug auf den Vorschlag zur Überleitung der SEC
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben zwei führende Vertreter des
Ausschusses, der im Europäischen Parlament für Fragen der
Rechnungslegung verantwortlich ist, Bedenken im Hinblick auf die Art
und Weise geäußert, wie der Vorschlag der SEC zur Abschaffung der
Überleitungsrechnung auf US GAAP für ausländische Emittenten, die
nach IFRS bilanzieren, umgesetzt werden soll. Sie wollen
"sicherstellen, dass die Rolle des Gesetzgebers bei der Schaffung
internationaler Rechnungslegungsstandards nicht untergraben wird."
Sie können die Presseerklärung
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 72 KB).
Juni 2007: Stellungnahme von Deloitte zur Übernahme von IFRS 8 in Europa
Wir haben in unserer Nachricht vom 5. Juni 2007
berichtet, dass die Europäische Kommission eine öffentliche Erhebung
bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente
durchführt, bevor sie einen Bericht über mögliche Auswirkungen einer
Einführung abschließt, der dem Europäischen Parlament im
September 2007 vorgelegt werden soll. Die öffentliche Erhebung
schloss einen Fragebogen ein, zu dem die Antworten bis zum 29. Juni
2007 eingehen sollten. Die Frage ist, ob es angemessen ist, IFRS 8
für die Anwendung in Europa zu übernehmen und damit IAS 14
Segmentberichterstattung zu ersetzen, der derzeit in der EU
angewendet wird. Die Deloitte IFRS Experten Centres einer Reihe von
Europäischen Firmen von Deloitte haben gemeinsam auf die Erhebung
der Kommission geantwortet und unterstützen die Einführung. Der
entsprechende Brief hält fest, dass IFRS 8 derzeit von der
Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) - der fachlichen Ebene des
EU-Prozesses zur Übernahme von Standards -, und vom
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting
Regulatory Committee, ARC) - der politischen Ebene des
Übernahmeprozesses -, positiv beurteilt wird. Deloitte befürwortet
die sofortige Übernahme von IFRS 8 für die Anwendung in Europa.
Nachfolgend finden Sie
Juli 2007: Neue CESR-Datenbank zu allen in Europa zum Handel zugelassenen Aktien
Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat eine neue Datenbank mit Informationen
zu allen auf den europäischen regulierten Märkten zum Handel
zugelassenen Aktien zur Verfügung gestellt. Aktien von über 7.000
Unternehmen sind aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden
Informationen schließen den durchschnittlichen Tagesumsatz, die
Anzahl der Transaktionen täglich, den Streubesitz, die zuständige
Aufsichtsbehörde und den Ländercode mit ein. Folgen Sie diesem
Link zur CESR-Datenbank.
Juli 2007: ECOFIN wird Verfassung und Finanzierung des IASB erörtern
Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der
Europäischen Union (ECOFIN) wird am Dienstag, den 10. Juli 2007, zu
einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Auf der
Tagesordnung
der ECOFIN-Sitzung (in englischer Sprache, 123 KB) steht u.a.
die "Verfassung und Finanzierung des International Accounting
Standards Board (IASB) und der International Accounting Standards
Committee Foundation (IASCF)". Es wird erwartet, dass die Minister
eine große Mischung an Maßnahmen mit Blick auf die Verfassung
diskutieren und dabei Sachverhalte wie die folgenden ansprechen
werden:
 |
die Berücksichtigung von Stellungnahmen des Roundtables zur konsistenten Anwendung
der IFRS in der EU durch den IASB; |
 |
Wirkungsanalysen im vorn- und nachhinein hinsichtlich der Funktionsweise herausgegebener
Standards und Interpretationen; |
 |
die geografische Balance bei der Besetzung aller wesentlichen Komitees der IASB-/IASCF-Struktur. |
Diese und damit in Beziehung stehende Sachverhalte wurden in dem
Bericht zu Entwicklungen bei der Verfassung des IASB und der IASCF
(in englischer Sprache, 49 KB) angesprochen, der von der Kommission
im April veröffentlicht und an den ECOFIN weitergeleitet wurde. In
dem Bericht wird festgestellt, dass "bedeutende Fortschritte in den
Verfassungsstrukturen von IASB und IASCF zu verzeichnen sind",
gleichzeitig aber eine Anzahl "Kerngebiete, auf denen weitere
Verbesserungen wünschenswert sind", genannt.
Juli 2007: Kommissar McCreevy - Vorzüge globaler Standards
Im Rahmen eines Vortrags mit dem Titel
Regulatoren
Hilfe oder Hindernis? (in englischer Sprache, 79 KB), den der
europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor dem
Internationalen Netzwerk für Unternehmensverfassung (International
Corporate Governance Network) hielt, sprach er über die Vorzüge, die
qualitativ hochwertige Standards den Kapitalmärkten der Welt bringen
können. Nachfolgend ein Ausschnitt:
|
Ich glaube fest an den internationalen
Wettbewerb und offene Märkte. Ich bin immer hart geblieben,
wenn sich in den Mitgliedstaaten protektionistische
Tendenzen bemerkbar machten. Das gilt in gleicher Weise für
Drittstaaten. Protektionismus ist etwas für die Historiker
des 20. Jahrhunderts, nicht für die Regulatoren des
21. Jahrhunderts.
Eine unserer wichtigsten Zielsetzungen ist
die Förderung internationaler Standards. Sorgsam erarbeitet
sind sie ein mächtiges Werkzeug, um das beste aus der
Globalisierung zu holen. Nehmen Sie z.B. die
IFRS-Bilanzierungsstandards. Wir hoffen, dass sie bald in
jedem bedeutenden Finanzzentrum akzeptiert werden: natürlich
in Europa, den USA, China und Japan. Ein Satz an
Rechnungslegungsvorschriften für jene Unternehmen, die sich
in den besten Finanzmärkten der Welt listen lassen möchten -
ist das nicht die richtige Mischung aus Wettbewerb,
Effizienz und Regulierung? |
Juli 2007: Bericht über die Erörterungen von ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB
Auf ihrer Sitzung am 10. Juli 2007 in Brüssel haben die Wirtschafts- und
Finanzminister der EU (ECOFIN) über die Verfassung und die
Finanzierung des IASB gesprochen. Der Rat fällte die nachstehend
aufgeführten Beschlüsse. Sie sind in einer
vorläufigen Presseerklärung zusammengefasst (in englischer
Sprache, 236 KB), die im Anschluss an die Sitzung herausgegeben
wurde.
|
Beschlüsse des Europäischen Rates für
Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der EU zu Verfassung
und Finanzierung des IASB, 10. Juli 2007
Der Rat hob die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
für die Finanzmärkte der EU hervor. Starke Führung und eine
stabile Finanzierung des International Accounting Standards
Boards (IASB) und der International Accounting Standards
Committee Foundation (IASC-Stiftung) sind unabdingbar für
die Europäische Union.
Auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 hatte der Rat Beschlüsse zur
Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB)
gefasst. Der Rat begrüßte seinerzeit die Anstrengungen aus
dem Privatsektor, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf
breiter Basis für den IASB zu finden. Darüber hinaus hob ECOFIN die Bedeutung von Verbesserungen in der
Führungsstruktur des IASB hervor und lud die Kommission und
das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Arbeit des IASB
zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu
erstatten, welcher Fortschritt in diesen Bereichen wirklich
zu beobachten sei.
Der Rat hielt fest, dass nach den beiden Fortschrittsberichten, die in der
Folge von der Kommission verfasst worden sind, die
Führungsstruktur des IASB und der IASC-Stiftung verbessert
worden ist. Während der Rat die Beschlüsse aus dem Juli 2006
bekräftigte und die durch IASB und IASCF erreichten
Verbesserungen würdigte, hob er doch hervor, dass er weitere
folgende Fortschritte zu sehen wünsche:
 |
Einführung dezidierter Maßnahmen zur Verbesserung der
Führungsstruktur des IASB durch einen angemessenes
Arbeitsprogramm; |
 |
vollständige Einbeziehung der Stellungnahmen des Runden Tisches zur
einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit
des IASB zu Standards und Interpretationen; |
 |
Ausführung strenger Auswirkungsanalysen im Voraus für jeden neuen
Standard durch den IASB und nachträgliche Analysen der
Auswirkungen und Funktionalität von bereits
herausgegebenen Standards und Interpretationen, um
sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht
worden sind und dass die Standards und Interpretationen
den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen
liefern; |
 |
regelmäßige frühzeitige Information der Mitgliedstaaten der EU und
des Europäischen Parlaments durch Mitglieder des IASB
über deren Absichten, neue Standards herauszugeben, und
durch die Treuhänder zu den Entwicklungen in der Führung
in der IASC-Stiftung; |
 |
rasche Durchsicht der Arbeitsweisen des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) durch die
IASC-Stiftung und Stärkung von dessen Rolle. |
Des Weiteren hebt der Rat weiterhin die Bedeutung/Notwendigkeit der folgenden
Aspekte hervor:
 |
vollständige Transparenz beim IASB auf jeder Ebene des
Konvergenzprozesses der internationalen
Rechnungslegungsstandards, die den Ansichten aller
relevanten Interessengruppen gerecht wird; |
 |
geografisch ausgewogene Besetzung in allen Schlüsselkomitees von IASB/IASC-Stiftung; |
 |
Sicherstellung, dass alle Interessengruppen angemessen
in den Führungsgremien der IASC-Stiftung, des IASB und
des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) vertreten sind, da sie weitere
fachliche Expertise bringen. |
Der Rat ist grundsätzlich zufrieden mit den Bemühungen der IASC-Stiftung,
eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für den IASB
zu erreichen. Der Rat hält dennoch die folgenden Maßnahmen
für notwendig, um weitere Fortschritte zu erzielen:
 |
Vor dem Hintergrund der Finanzierungsanforderungen ist eine breite
internationale Basis von Beiträgern auch aus kleineren
Rechtskreisen zu suchen; |
 |
eine Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Unternehmen
und anderen relevanten Organisationen muss aufgenommen
werden, um die Bemühungen des Privatsektors zu unterstützen,
ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis zu
entwickeln; |
 |
man muss klarstellen, dass andere Regionen der Welt zu gleichem
Anteil zum Finanzierungssystem beitragen; |
 |
Modalitäten für eine regelmäßige Beurteilung der Funktion des zukünftigen
Finanzierungssystems müssen vereinbart werden, um dessen
Effektivität und Stabilität zu gewährleisten. |
Der Rat lädt die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die
Überwachung der IASB/IASC-Stiftungssachverhalte fortzusetzen
und dem Rat regelmäßig Bericht über die Entwicklung von
Führung und Finanzierung von IASB und IASC-Stiftung zu
erstatten. |
Juli 2007: Bericht an ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB
Der Stab der Europäischen Kommission hat seinen zweiten Bericht zur
Entwicklung der Verfassung und Finanzierung des ISAB und der
IASC-Stiftung herausgegeben. Laden Sie sich den englischsprachigen
Bericht der
Europäischen Kommission herunter (122 KB). Nachfolgend finden
Sie die Schlussfolgerungen des Berichts.
|
Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von
IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen
wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die
Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen
wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den
Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein
Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue
Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf
Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des
Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer
Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse
beim Standardbeirat SAC.
Es bleibt dennoch abzuwarten, wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen
in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die
Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den
Standardbeirat, so dass ein regelkonformer
Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den
Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch
wichtig, dass die Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen
Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit
des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen
werden.
Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu
den Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit
ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der
Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und
Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre
Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den
Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.
Hinsichtlich der Legitimität des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es
von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die
Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert
werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein,
regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen
und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des
IASB stehen.
Hinsichtlich der Einführung eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut,
zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus
privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die
Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch
nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch
einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation
der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller
interessierten Rechtskreise. |
Juli 2007: Kommission plant Vereinfachung der
EU-Rechtsvorschriften zu Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und
Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission hat in einer
Mitteilung (191 KB) Maßnahmen zur Vereinfachung der
Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung
vorgestellt. Die Pläne sehen den Abbau und die Beseitigung als
überholt oder überzogen erachteter Verwaltungsvorschriften vor. Alle
Interessengruppen sind aufgerufen, bis Mitte Oktober 2007 zu den
Vorschlägen Stellung zu nehmen. Lesen Sie hierzu auch die
Pressemitteilung der Europäischen Kommission (82 KB).
Juli 2007: IFRS sind Vorteil der Globalisierung
Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie
McCreevy, sprach kürzlich in Dublin auf der irischen Konferenz für
öffentliche Angelegenheiten über das Thema
Nationale Regulierung und Binnenmarkt - eine Sicht aus Brüssel
(in englischer Sprache, 77 KB). Kommissar McCreevy vertrat darin die
Ansicht, dass internationale Standards wie IFRS und Basel II "ein
mächtiges Werkzeug seien, um das beste aus der Globalisierung
herauszuholen."
|
Mit den sich verflechtenden Märkten und der Globalisierung ist das Weltfinanzsystem
groß, weltumspannend und komplex geworden. Wir, die
Regulatoren, und die Aufsichtsbehörden haben große
Herausforderungen vor uns: die Risiken sorgsam zu bewerten,
auf globaler Ebene zusammenzuarbeiten und eine sich schnell
verändernde Landschaft zu verstehen - alles ohne
voranschreitende Neuerungen und gesundes Wachstum der
Kapitalmärkte. Eines unserer Werkzeuge ist der Dialog mit
den Regulatoren zu Finanzdienstleistungen in den USA, Japan,
China, Russland und Indien.
Wir sind pragmatisch: Wir wollen Probleme lösen und nicht endlos mit unseren
Gesprächspartnern im Wege unflexibler Maßnahmen diskutieren,
um die wirklichen regulatorischen Sachverhalte anzugehen,
die den Unternehmen Probleme bereiten; um mit den
Unternehmen in den einzelnen Branchen zu beraten; um
rechtliche Albträume zu bekämpfen. Wir glauben an Wettbewerb
und an gleiche Regeln für Unternehmen, aber nicht an externe
und auch nicht an überbordende Regulierung.
Wir verfolgen daher drei wesentliche Zielsetzungen bei unseren Gesprächen:
Erstens: beweisen, dass der europäische Ansatz bei der
Regulierung funktioniert. Die Zusammenführung von 27
Regelwerken zu einem ist eine gute Erfahrung. Argumente
gegenüber den 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen
Parlament zu finden verlangt Geduld und Mut. Aber dies führt
in aller Regel zu sorgsam ausgearbeiteten Rechtswerken. Wir
wollen dies dem Rest der Welt zeigen und auch, warum wir der
Ansicht sind, dass es funktioniert.
Zweitens: nach gleichen Bedingungen für alle Unternehmen
streben. Internationaler Wettbewerb und offene Märkten sind
Treiber der Modernisierung. Sie fördern Wachstum und
Innovation. Ich bin gegenüber den Mitgliedstaaten und den
nationalen Regulatoren immer deutlich geworden, wenn sich
protektionistische Tendenzen bemerkbar machen. Das gilt in
gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist nichts
für Regulatoren des 21. Jahrhunderts.
Drittens: Konvergenz auf internationale Standards.
Sorgsam erarbeitet stellen sie ein mächtiges Werkzeug dar,
um das beste aus der Globalisierung herauszuholen. Nehmen
Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Schon bald hoffen
wir, dass sie in allen bedeutenden Finanzzentren akzeptiert
werden: in Europa, den USA, China und Japan; ein Satz
Bilanzierungsregeln, um sich an den besten Finanzmärkten der
Welt listen zu lassen. Schauen Sie sich auch Basel II an:
Der risikobasierte Ansatz ist ebenfalls dabei, zum
weltweiten Standard zu werden. Und wie ich bereits
ausführte, haben wir die Solvency II-Vorschläge für die
Versicherungsindustrie auf dem Tisch. |
Juli 2007: Neue Leitlinien zur Finanzberichterstattung der CEBS
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS) hat die
endgültigen Änderungen der Leitlinien für die Implementierung des
Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (Guidelines
for the Implementation of the Framework for Consolidated Financial
Reporting, FINREP) veröffentlicht. Die Leitlinien waren am 20. April
zur Stellungnahme freigegeben worden (s. auch unsere
Nachricht
vom 22. April 2007). Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von
Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen
Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie
sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union
vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember
2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Bei
der Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien hielt das Komitee
folgendes fest:
|
Das CEBS möchte noch einmal auf die Verbindungen zwischen
den Leitlinien und die Angabeerfordernissen in den
International Financial Reporting Standards hinweisen.
Dieses Prinzip ist das Fundament, auf dem das CEBS ein
Rahmenkonzept aufbaut, das die Bürde der Berichterstattung
für die beaufsichtigten Institutionen erleichtern und
dennoch den Aufsichtsbehörden die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen als Sachverständige erlauben soll. In diesem
Zusammenhang wird das CEBS weitere Entwicklungen in den
Standards beobachten und sie daraufhin überprüfen, ob sie
Auswirkungen auf die derzeitige Fassung der Leitlinien
haben. |
Nachfolgend finden Sie:
September 2007: EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8
In einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der
Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley
McCreevy, die Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente
für die Anwendung in Europa. Er stellte die Analyse der Kommission
von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit
der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu
IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der
Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren
stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:
|
Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen
Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa
vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden
Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200
Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte,
die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den
Mittelpunkt.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von
IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies
stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die
während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit
den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit
Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der
Bericht zu den folgenden Schlüssen:
- Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat
einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der
Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und
Relevanz zunehmen würden.
- Die verbesserte Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der
Segmentinformationen, die auf den Managementansatz
zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich
der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden
waren.
- IFRS 8 widmet sich in einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen
von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben
und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die
entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.
- IFRS 8 führt bezüglich der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.
- IFRS 8 stellt angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die
Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte
Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner
börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur
Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte
Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern
sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines
Unternehmens ändern.
|
Oktober 2007: CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) hat
eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische
Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der
Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben. CEBS
nennt diese Anpassungen "Prudential Filter" ("bankaufsichtliche
Filter"). CEBS hat "Prudential Filter" 2004 eingeführt. CEBS wird
den Bericht und die darin getroffenen Schlussfolgerungen bei einer
öffentlichen Anhörung, die für den 16. Oktober 2007 angesetzt ist,
vorstellen und erörtern.
"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential
Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die
CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den
quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die
erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren
Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang
der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den
CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."
|
Die "Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:
 |
die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.
Anteile an Genossenschaften sowie bestimmte
Vorzugsaktien, die Schulden unter IFRS darstellen,
werden für die Berechnung des aufsichtsrechtlichen
Kapitals in Eigenkapital umgerechnet. |
 |
die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.
Ein eingebettetes Derivat, das nach IFRS eine
Eigenkapitalkomponente eines hybriden Finanzinstruments
darstellt, wird für aufsichtsrechtliche Zwecke als Teil
des Fremdkapitals klassifiziert. |
 |
Available-for-Sale (AFS)-Instrumente. Nach
IFRS werden alle AFS-Instrumente zum beizulegenden
Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen
vorbehaltlich des Ansatzes von Wertminderungen im
Eigenkapital erfasst werden.
 |
AFS-Eigenkapitaltitel. Nach den
CEBS-Leitlinien werden unrealisierte
Nachsteuerverluste bei AFS-Eigenkapitaltiteln von
den ursprünglichen Eigenmitteln abgezogen und
unrealisierte Gewinne nur teilweise dem
Ergänzungskapital vor Steuern hinzugerechnet. |
 |
Als AFS klassifizierte Kredite und
Forderungen. Nach den CEBS-Leitlinien werden
unrealisierte Nachsteuergewinne und -verluste,
soweit sie sich nicht auf Wertminderungen beziehen,
in den Eigenmitteln nach Steuern "neutralisiert"
(zurückgenommen). |
 |
Sonstige AFS-Vermögenswerte (bspw.
Schuldverschreibungen und Finanzinstrumente, die
Zinsrisiken unterliegen). Nach den
CEBS-Leitlinien kann eine Bank wählen, ob sie diese
entweder wie unter (a) Eigenkapitaltitel oder (b)
Forderungen und Krediten behandelt. |
|
 |
Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus
Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument,
die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet
werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne
aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt
werden, hat dies in gleicher Weise für die
korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu
erfolgen. |
 |
Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen
keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den
Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus
Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu
berücksichtigen und somit von den ursprünglichen
Eigenmitteln abzuziehen. |
|
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden
englischsprachigen Dokumenten:
Oktober 2007: IFRS und IASB auf der Tagesordnung des EU-Parlamentsausschusses
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlaments wird am Montag, den 8. Oktober 2007,
und Dienstag, den 9. Oktober 2007 tagen. Auf der
Tagesordnung
stehen u.a. folgende Sachverhalte:
 |
Erwägung des Entwurfs einer Stellungnahme ─ International
Financial Reporting Standard 8 zu Angaben operativer Segmente |
 |
Festlegung eines Mechanismus für Feststellung der
Gleichwertigkeit (mit den IFRS) von Rechnungslegungsstandards, die
von Wertpapieremittenten aus Drittstaaten verwendet werden, gemäß
der Richtlinien 2003/71/EC und 2004/109/EC des Europäischen
Parlaments und des Rates |
 |
Erwägung eines Entwurfs in Richtung einer Resolution ─
International Financial Reporting Standards und die Führung des
IASB |
Oktober 2007: Sonderveröffentlichung zum europäischen Binnenmarkt und zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat eine Sonderausgabe ihres Single Market News-Newsletters
herausgegeben, die sich den letzten 15 Jahren des europäischen
Binnenmarkts widmet. Folgen Sie dieser
Verknüpfung zur Inhaltsangabe der englischsprachigen
Sonderausgabe. Sie können dort die einzelnen Kapitel jeweils
anklicken. Der Abschnitt mit dem Titel
Accounting & Auditing Rules Redefined for the Global Marketplace
(„Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsvorschriften neu definiert für den globalen Markt",
1.089 KB) erörtert die „erfolgreiche Anwendung von IFRS" in der EU.
Oktober 2007: Bericht über die Umsetzung der IFRS in der EU im ersten Jahr
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht
veröffentlicht, der für die Europäische Kommission zur Umsetzung der
International Financial Reporting Standards und der Fair-Value-Richtlinie im ersten Jahr der Anwendung in Europa
erstellt wurde. Die Studie beinhaltet eine ausführliche Durchsicht
der Abschlüsse von 2005 von 200 Unternehmen aus 25
EU-Mitgliedstaaten.
| Kernbestandteile des ICAEW-Studie zur
Einführung der IFRS in der EU |
 |
eine Analyse der rechtlichen Umsetzung der
IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie auf der
Grundlage von Fragebögen, die an interessierte Kreise in
allen Mitgliedstaaten versendet wurden, und
Folgearbeiten, um miteinander in Konflikt stehende
Antworten zu lösen zu versuchen; |
 |
Durchsicht von Studien und anderweitiger Literatur
zur Einführung der IFRS in der EU; |
 |
Gespräche am Runden Tisch, v.a. mit
Unternehmensvertretern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen,
in Düsseldorf, London, Madrid, Paris, Rom und Warschau,
bei denen die vorläufigen Arbeitsergebnisses getestet
und untersucht wurden; |
 |
eine online-Befragung, die verwertbare Antworten aus
einer Stichprobe von 51 Anlegern, 162 Erstellern und 141
Prüfern aus 23 Mitgliedstaaten brachten und das
Verständnis für und die Verwendung von IFRS-Abschlüssen,
deren Aufstellung und Prüfung sowie die Grenzkosten der
Anwendung von IFRS durch die Unternehmen abdeckten; |
 |
eine Durchsicht der Verlautbarungen von Regulatoren
zur Umsetzung in der EU und ausgewählte Briefwechsel
zwischen der SEC und europäischen Unternehmen; |
 |
ein akademisches Forschungspapier zur Relevanz von
IFRS-Informationen bei der Erklärung von Marktpreisen
und Aktienrenditen französischer, italienischer,
spanischer und britischer börsennotierter Unternehmen; |
 |
die Anwendung der Gemeinsamen Methodologie der EU
zur Feststellung der Kosten der IAS-Verordnung; |
 |
eine detaillierte fachliche Auswertung der
IFRS-Konzernabschlüsse einer Stichprobe von 200
börsennotierten europäischen Unternehmen; |
 |
eine grobe fachliche Auswertung der
IFRS-Konzernabschlüsse von 18 nicht börsennotierten
europäischen Unternehmen sowie |
 |
eine grobe fachliche Auswertung von
IFRS-Einzelabschlüssen von 50 Unternehmen. |
|
| Abschnitte des ICAEW-Berichts zur Umsetzung
der IFRS in der EU |
- Zielsetzung, Begriffe und Ansatz
- Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
- Umsetzung der IAS-Verordnung
- Sichtweise der Unternehmen, Adressaten und Prüfer
- Die Rolle der Regulatoren
- Die Reaktion der Wertpapiermärkte
- Kosten der Einführung von IFRS
- IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter EU-Unternehmen
- IFRS-Konzernabschlüsse nicht börsennotierter EU-Unternehmen
- IFRS-Einzelabschlüsse
- Erstmalige Anwendung der IFRS
- Getreue Darstellung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Darstellung des Abschlusses
- Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
- Die Ausübung von Wahlrechten in den IFRS
- Konzernabschlüsse
- Banken
- Versicherungen
- Rohstoffindustrien
- Dienstleistungskonzessionen
- Immaterielle Vermögenswerte
- Angaben zu leistungsorientierten Plänen
- Anteilsbasierte Vergütungen
- Finanzinstrumente
|
Weiterführende Informationen:
Oktober 2007: Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften
Die Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf
Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und
ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für
Abschlussprüfungen veröffentlicht. In der Studie wird analysiert, ob
Änderungen der Eigentumsvorschriften für
Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der
internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen
beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über
die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der
Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den
Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer
Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter
folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission
abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.
| Wichtigste Schlussfolgerungen der Studie:
 |
Der Markt für Abschlussprüfungen großer
börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen
Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren
Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den
nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um
expandieren und auf dem internationalen Markt für
Abschlussprüfungen tätig werden zu können. |
 |
Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das
entwickelt wurde, um derartige potenzielle
Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass
Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer
Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden,
leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt
für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der
Gründe dafür ist, dass die bestehenden
Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft
für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern
dürften. |
 |
Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang
scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen
Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere
Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der
Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen
Deckung, internationale Managementstrukturen und das
Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in
erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu
einer Kapitalrationierung führen. |
 |
Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe
haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies
gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus
Regulierungssicht waren die bestehenden
Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit
gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der
Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der
Beschlussfassungsprozesse in großen
Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass
alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der
Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen
dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch
die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben
werden. |
|
November 2007: Die Rolle der Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt
Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy,
Hat auf dem Deutschen Wirtschaftsprüfer Congress am 7. November 2007
in Berlin einen Rede mit dem Titel „Das Streben nach einem
einheitlichen europäischen Binnenmarkt –
Die Rolle der Rechnungslegung" („Striving for a
Single European Market – The Role of Accounting") gehalten. Laden
Sie sich die vollständige
Rede von Kommissar McCreevy herunter (in englischer
Sprache, 86 KB). Nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie
übersetzt. In Hinblick auf Rechnungslegungsstandards äußerte sich
Kommissar McCreevy wie folgt:
|
Ein Eckpfeiler für den Aufbau eines
integrierten europäischen Kapitalmarkts ist das System der
Rechnungslegungsstandards. Damit Unternehmen in ganz Europa
Kapital aufnehmen können und Anleger Unternehmenserträge
über die Grenzen hinweg vergleichen können, brauchen wir
eine gemeinsame Berichterstattungssprache. Vor einigen
Jahren legte Europa den Kurs fest für den Aufbau
integrierten europäischen Kapitalmarkts. Wir waren an einem
Punkt angelangt, an dem die Praxis unserer Rechnungslegung
den neuen Anforderungen für integrierte Märkte nicht mehr
genügten. Wir mussten unseren Ansatz überdenken. Schließlich
kamen wir zu dem Beschluss, auf die internationalen
Rechnungslegungsstandards überzugehen. Dieser Beschluss war
kühn und voraussehend.
Der Übergang auf International Financial
Reporting Standards (IFRS) war nicht leicht. Es verlange
große Anstrengungen von unseren börsennotierten Unternehmen,
Prüfern und Aufsichtsbehörden, sich an das neue
Rechnungslegungsumfeld anzupassen.
Jetzt, über zwei Jahre später, können wir
zurückschauen und sehen, wie es ausgegangen ist. Eine Anzahl
von Studien sind über das erste Jahr der Anwendung von IFRS
durchgeführt worden. Eine davon ist erst kürzlich
herausgegeben worden – diejenige, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales
(Institute of Chartered Accountants in England and Wales,
ICAEW) im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde.
Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung von
IFRS „eine Herausforderung aber
erfolgreich" war. Andere Studien, einschließlich
derjenigen, die vom Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) zum Erfolg der Durchsetzung im
ersten Jahr herausgegeben wurde, zeigen das gleiche Ergebnis.
Forschungsergebnisse zeigen auch, dass die Gesamtqualität
von Rechnungslegung und Angaben zugenommen hat und dass der
Übergang zu IFRS ohne Störungen des Marktes vonstatten ging. |
Im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA) sagte Kommissar McCreevy:
| Wir erwägen derzeit den Nutzen der
Einführung von ISA in Europa. Noch vor Ende des Jahres wird
in meinem Auftrag eine Studie zu den Kosten und Nutzen der
Einführung von ISA sowie der möglichen Abweichungen im
Vergleich zu US-amerikanischen Standards begonnen werden.
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, können wir die Situation
neu beurteilen. |
November 2007: Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab
Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen
Verordnungsentwurf
ab (in englischer Sprache, 121 KB), der die
Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern
würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen
Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt
gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin
seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards")
und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei
Fälle gegeben ist:
- Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem
31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards
zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:
 |
Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem
31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl
umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen
zu werden; |
 |
das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub
implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen
sind der Implementierung zugewiesen. |
- Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die
International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es
werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den
zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum
sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum
31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung
abgeschlossen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit
nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der
Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere
Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss
in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den
Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung,
dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse
zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn
nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde,
„IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden.
Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten
Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und
Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen
gehandelt.
November 2007: Europäisches Parlament wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen
Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen
Verordnungsentwurf
(105 KB) abstimmen, der die
Übernahme von IFRS 8
Operative Segmente für die Anwendung in
Europa bedeuten würde. Obgleich die Übernahme von IFRS 8
empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe
von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern
ausgedrückt.
November 2007: Europäisches Parlament übernimmt IFRS für die Anwendung in Europa
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 14. November 2007, durch
Abstimmung per Handzeichen einen
Verordnungsentwurf
(105 KB) angenommen, der die
Übernahme von IFRS 8
Operative Segmente für die Anwendung in
Europa bedeutet. Obgleich die Übernahme von IFRS 8
empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe
von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern
ausgedrückt. Sobald der Standard im Amtsblatt veröffentlicht
worden ist, können Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden. Mit
der Veröffentlichung dürfte in jedem Fall noch in diesem Jahr zu
rechnen sein. Für Unternehmen, die 2007 zum ersten
Mal nach IFRS bilanzieren, dürfte dies von besonderem Interesse
sein, weil sie IAS 14 nicht mehr zwingend anwenden müssen, sondern
gleich auf IFRS 8 wechseln können. Lesen Sie den
Bericht über die Abstimmung.
November 2007: EU-Verordnung zum Übernahmeprozess für IFRS
Im November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die
Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für
die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von
der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge
einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für
„Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird. (Die
Entscheidungen vom November 2006 können Sie noch einmal im Amtsblatt
der Europäischen Union nachlesen:
Erklärung des EU-Parlaments (95 KB),
Beschluss des Rates (114 KB).) Auf der Sitzung der letzten Woche
erwog das Parlament, ob der Kommission die Durchführungsbefugnis für
die Entscheidung der Anwendbarkeit von IFRS „in wenigen und
wohlbegründeten Ausnahmefällen aufgrund von äußerster Dringlichkeit"
ohne das normale ‚Regelungsverfahren mit Kontrolle' gegeben werden
solle, d.h. die Übernahme von IFRS ohne Einbindung des Parlaments
selbst zu gestatten. Das Parlament entschied, der Kommission diese
Durchführungsbefugnis nicht zu geben. Die vom Parlament
verabschiedete Verordnung rief dagegen alle Parteien auf, im Falle
von Übernahmeprozessen rasch zu handeln. Lesen Sie die vollständige
Verordnung des Parlaments. Nachfolgend ein Auszug:
|
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des
Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten
Ausnahmesituationen schwierig machen könnte, neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder
Interpretationen geltender Rechnungslegungsstandards zeitgerecht für ihre
Anwendung durch die Unternehmen im betreffenden Finanzjahr zu verabschieden,
sollten die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament rasch handeln um
sicherzustellen, dass diese Rechnungslegungsstandards und
Interpretationen rechtzeitig verabschiedet werden, um das Verständnis der
Anleger und ihr Vertrauen nicht zu untergraben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sollte daher entsprechend
geändert werden. |
November 2007: IFRS 8 offiziell für die Anwendung in Europa übernommen
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 22. November 2007 die
Verordnung (EG) Nr. 1358/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Durch die
Verordnung wird IFRS 8 Operative Segmente offiziell für die
Anwendung in Europa übernommen.
November 2007: ‚3L3‛-Beratungen zu gemeinsamem Arbeitsprogramm
Die drei Finanzaufsichtsbehörden der ‚dritten Ebene' (der
Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht
(Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS)
und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR)) haben gemeinsam ein Dokument
zu ihren Beratungen im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms bis
2010 herausgegeben. Das gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst eine
Reihe von übergreifenden Sachverhalten. Das Ziel besteht darin, die
Einheitlichkeit der Erlasse, Aufsicht und Durchsetzung zu
gewährleisten. Einige der Sachverhalte betreffen die International
Financial Reporting Standards (IFRS); unter anderem gilt dies für
die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der
Einrichtung einer Datenbank zu Fragen und Antworten bezüglich IFRS.
Laden Sie sich das
vorgeschlagene Arbeitsprogramm herunter (in englischer Sprache,
98 KB). Stellungnahmen werden bis zum 18. Januar 2008 erbeten.
November 2007: Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei Rechnungslegung und Prüfung
Der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich heute auf der
Konferenz für Prüfungsregulierung des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Federation des Experts
Comptables Europeens, FEE) in Brüssel zur
europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei
Rechnungslegungsstandards, Prüfungsüberwachung und Regulierung.
Die Aussagen von Kommissar McCreevy zeichneten sich unter anderem
durch folgende Charakteristika aus:
 |
Er lehnt zukünftige modifizierte Versionen („carve outs")
von IFRS für die EU strikt ab; |
 |
er gab an, dass zukünftige Änderungen in der Führung und in
den Prozessen des IASB nötig seien, wenn diese aber erfolgen
würden sollte es in der EU keinen bedarf mehr geben, jeden IFRS
zur Anwendung zu übernehmen; |
 |
er war der Meinung, dass das Veränderungstempo der IFRS
verlangsamt werden solle; |
 |
er ist gegen eine Anforderung, nach der Unternehmen, die auf
europäischen Märkten tätig sind und nach US-GAAP bilanzieren,
eine Überleitungsrechung der US-GAAP Beträge auf IFRS vorlegen
müssen; und |
 |
er ermutigt die EU und die Vereinigten Staaten, sich jeweils
auf die Durchsetzung, die Überwachung und Prüfung von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verlassen. |
Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus den Äußerungen von
Kommissar McCreevy für Sie übersetzt. Die gesamte Ansprache in
englischer Sprache finden Sie
hier.
|
Zur Frage, ob die SEC IFRS „wie für
die Anwendung in Europa übernommen“ akzeptieren solle:
Und ich höre immer noch Stimmen, die sagen, dass dies ein armseliges Ergebnis ist
[dass die SEC die Überleitungsrechnung für diejenigen fallen lässt, die IFRS wie vom
IASB herausgegeben anwenden]. Sie sind der Meinung, die SEC hätte die europäische
Version der IFRS gemeinsam mit der vom IASB verabschiedeten Fassung akzeptieren sollen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kritiker nicht an Gedächtnisschwund leiden. Lassen
Sie uns doch nicht die Tatsachen vergessen. Wir in Europa haben uns dafür entschieden,
IFRS zu übernehmen, weil wir richtigerweise an die Vorzüge einer einzigen gemeinsamen
Sprache der Rechnungslegung glaubten. Und wenn ich „wir" sage, meine ich uns alle,
einschließlich des Ministerrats und des Europäischen Parlaments. Wir haben diesen
Grundsatz unseren amerikanischen Kollegen die letzten fünf Jahre lang gepredigt – sie
mit nicht nachlassender Ausdauer gebeten, IFRS zu akzeptieren. Und die Vereinigten
Staaten haben nicht nur entschieden, IFRS von unseren Unternehmen zu akzeptieren, sie
haben sogar ins Auge gefasst, ihren eigenen Unternehmen die Anwendung zu gestatten. So
lassen Sie es uns eingestehen. Wir haben das bekommen, worum wir gebeten haben.
Hundertprozentig.
Zur Führung des IASB und zum Wegfall der Notwendigkeit, IFRS
„für die Anwendung in Europa“ zu übernehmen:
Ich habe die ersten 18 Monate meiner Amtszeit damit verbracht, gegen diejenigen
zu kämpfen, die einen europäischen Standardsetzer wollten, weil sie mit dem
IASB so unzufrieden waren. Man hat immer wieder versucht, Mitglieder des Parlaments
zu beeinflussen, um die vorgeschlagenen Standards zu verändern. Deshalb haben wir
die modifizierte Version von IAS 39. Seit dem hat es Verbesserungen in der Führung des
IASB gegeben, und weitere sind notwendig.
Einer der Eckpfeiler meiner Strategie ist, dass wir in der Lage sein
sollten, jegliche neue Standards ohne weitere Probleme zu akzeptieren. Der
Übernahmeprozess von Rechnungslegungsstandards muss von der
politischen Bühne verschwinden. Das muss nicht notwendigerweise eine Aufsehen
erregender politischer Akt sein. Daher müssen wir sicherstellen, dass neue
Standards den Bedürfnissen der Interessengruppen entsprechen. Deutlicher
gesagt heißt das, wir müssen den Standardsetzungsprozess des IASB genauer
untersuchen: mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, frühzeitige
Auswirkungsanalysen und ausführliche Feldversuche neuer Standards, um ungewollte
oder gar unerwartete Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt aber sollten es nur
neue Standards geben, wo auch neue Standards gebraucht werden – darauf werde ich in
Zukunft sehr achten.
Zur Akzeptanz von US-GAAP auf europäischen Wertpapiermärkten
ohne Überleitung auf IFRS
Jetzt ist Europa an der Reihe, Abschlüsse nach US-GAAP zu akzeptieren. Diese
Entscheidung muss im nächsten Jahr getroffen werden. Und es ist ganz sicher meine
Absicht, vorzuschlagen, dass keine Überleitung auf IFRS für Unternehmen
notwendig sein soll, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP einreichen. Das ist der einzige
vernünftige Weg. |
Dezember 2007: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen
Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat seine zweite Sammlung von
Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen
veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für
Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit
veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als
Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher
Anwendung der IFRS in Europa.
Laden Sie sich auch die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:
Dezember 2007: CEBS-Bericht zu Säule 3 von Basel II adressiert Angabevorschriften nach IFRS 7
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse einer Studie zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Angaben durch Banken und andere
Kreditinstitute nach EU-Direktive 2006/48/CE veröffentlicht, die die Anforderungen aus Säule 3 von Basel II in EU-Recht
übersetzt. Der Säule 3 zugrunde legende logische Schluss besagt, dass angemessene Angaben Marktteilnehmern gestatten würde, die
Kapitalausstattung eines Unternehmens einzuschätzen. Aus diesem Grund müssen die Institute Angaben zum Grad der Anwendung, zum
Kapital, zum Kreditrisiko und zu den Prozessen der Risikobewertung auf höchster Konsolidierungsebene leisten. Der Bericht weist die
Wechselwirkung zwischen den Angaben nach Säule 3 und der Bilanzierungsangaben nach IFRS 7 als einen „Problembereich" aus.
| "Die Behandlung der Wechselwirkung mit der Bilanzierung ist äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung
und Säule 3 weitestgehend konsistent sind oder zumindest nicht zu einem solchen Grad inkonsistent , dass es zu größeren Problemen
aufgrund mangelnder Übereinstimmung kommt." |
Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass momentan die Mitgliedstaaten der EU in dieser Hinsicht davon Abstand genommen haben, Maßnahmen
zu ergreifen (seien es offizielle oder informelle), obwohl viele Mitgliedstaaten verlauten ließen, dass die Angaben in den Abschlüssen, die
aufgrund von IFRS 7 geleistete werden, nicht für Zwecke der Einhaltung von Säule 3 wiederholt werden müssten. Zwei Mitgliedstaaten
gaben an, dass sie eventuelle Leitlinien zu dieser Frage verabschieden wollten. Lesen Sie auf folgende Dokumente in englischer Sprache:
Dezember 2007: Vorschläge der Europäischen Kommission zur Abschlussprüferrichtlinie
EU-Binnenmarktkommissar Charlie
McCreevy hat Einzelheiten zu der
geplanten Überarbeitung der Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses veröffentlicht
(in englischer Sprache). Die bestehende Richtlinie, die auch als Abschlussprüferrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Mai 2006 eingeführt.
Darin wird eine Rahmenkonzept von Prinzipien beschrieben, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 29. Juni 2008 in ihre nationale
Gesetzgebung einbauen müssen. In ihr wird auch in Aussicht genommen, dass die Europäische Union weiterhin den Schwerpunkt auf einige
bestimmte Verfahrensbereiche legen wird, beispielsweise Prüferhaftung, internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA),
Überwachung von Prüfungsgesellschaften und Beziehungen zu außereuropäischen Staaten.
|
Kommissar McCreevy verkündete seine Absichten bezüglich der Abschlussprüferrichtlinie in sechs Bereichen:
 |
Prüferhaftung. Empfehlung im ersten Quartal 2008 an die Mitgliedstaaten, die Prüferhaftung zu
beschränken. Jeder Mitgliedstaat würde entscheiden, durch welche Mittel der die Prüferhaftung beschränken würde –
beispielsweise durch eine Haftungsobergrenze, anteilige Haftung oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und der
Prüfungsgesellschaft. Die Haftung würde in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Prüfers nicht beschränkt. |
 |
Beschränkung der Eigentumsrechte an Prüfungsgesellschaften. Öffentliche Beratungen werden im ersten
Quartal 2008 aufgenommen. |
 |
Prüfungsqualität und Überprüfungen. Unabhängige Überprüfungen von Prüfungsgesellschaften, die
börsennotierte Unternehmen prüfen, sind notwendig. Bevor diese jedoch gefordert werden kann, werden mehr unabhängige
Prüfer mit dem entsprechenden Fachwissen benötigt. Währenddessen sollte die EU den öffentlichen Aufsichtsgremien mehr
Verantwortung zugestehen und während einer Übergangsphase, den beruflichen Körperschaften und deren Mitgliedern
gestatten, am Überwachungsprozess teilzunehmen. Dies gälte der Ausübung einer untergeordneten Rolle unter der
Aufsicht von unabhängigen Prüfern. |
 |
Einführung der Abschlussprüferrichtlinie. Veröffentlichung einer "Trefferliste" im Frühjahr 2008,
der entnommen werden kann, wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten in der Einführung der Abschlussprüferrichtlinie vorangekommen
sind, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Überwachung von Prüfern von börsennotierten Unternehmen. |
 |
Internationale Prüfungsstandards. Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie erlaubt der Kommission, die
ISA in der Europäischen Union zwingend einzuführen. Die Kommission hat derzeit allerdings nicht die Absicht, eine Entscheidung
bezüglich der ISA zu fällen. Vielmehr soll dieser Sachverhalt Ende 2008 erneut erwogen werden – nach Abschluss des
Klarstellungsprojekts und von der EU geplanten Untersuchungen. |
 |
Kooperation mit außereuropäischen Ländern. Nach der Abschlussprüferrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten
verpflichtet, alle Prüfer von außerhalb der EU, die Unternehmen prüfen, die an europäischen Märkten notiert sind, zu
registrieren und sie in ihr System zur Überprüfung inländischer Prüfungsgesellschaften einzubeziehen. Die
Abschlussprüferrichtlinie gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, Prüfer aus außereuropäischen Ländern auszunehmen, wenn
deren heimatliches Überwachungssystem als dem der Europäischen Union gleichwertig angesehen wird. Im Januar 2008 wird
Kommissar McCreevy Übergangsmaßnahmen vorschlagen, um Prüfungsgesellschaften aus solchen außereuropäischen Ländern die
Registrierung weiterhin bis zum 1. Januar 2011 zu gestatten. Bis dahin wird die EU die Gleichwertigkeitseinschätzungen
dieser außereuropäischen Überwachungssystem abgeschlossen haben. |
|
Dezember 2007: Kommissar hält EU-Parlament zu Rechnungslegungsfragen auf dem Laufenden
In einer Rede vor dem Wirtschafts- und
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel brachte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen,
den Ausschuss auf den aktuellen Stand zu vier Themen - den regulatorischen Dialog zwischen EU und den USA, die Finanzmarktkrise, den
Binnenmarkt und den Einheitlichen Europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area, SEPA). Sein erstes Thema beinhaltete aktuelle
Fragen zur Rechnungslegung (siehe nachfolgend). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy
hier herunterladen (in englischer Sprache, 92 KB).
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Bilanzierung
Am 15. November fällte die US-amerikanische Börsenaufsicht die wichtige Entscheidung, ausländischen Emittenten die Börsennotiz
allein mit IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-Standards zu gestatten. Wir haben dies immer gewollt. Alle in den USA notieren
europäischen Unternehmen profitieren davon. Unseren Schätzungen zufolge belaufen sich die Einsparungen auf 2,5 Mrd. Euro - und das
sind nur die europäischen Unternehmen. Das ist ein eindeutiger Beweis für die Vorteile regulatorischer Dialoge auf internationaler
Ebene! Wir müssen fortwährend dafür Sorge tragen, dass neue Standards den wahren Bedürfnissen der Adressaten Rechnung tragen. Wir
müssen weiterhin auf Verbesserungen im Standardsetzungsprozess des IASB drängen, um erwünschte oder sogar unerwartete Folgen zu
vermeiden. Das bedeutet mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, Auswirkungsstudien zu einem frühen Zeitpunkt, gewissenhafte
Feldtests für jeden neuen Standard und ein rigoroses Management. Wir benötigen Standards nur dort, wo sie erforderlich sind.
Wir müssen auch die öffentliche Rechenschaftspflicht des IASB weiter verbessern. Das ist der Grund dafür, dass wir im letzten Monat
gemeinsam mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht, der japanischen Finanzmarktaufsicht und IOSCO eine Erklärung zu Kernbereichen
herausgegeben haben, bei denen etwas getan werden muss.
Nächstes Jahr wird die EU mit der Entscheidung an der Reihe sein, US GAAP zu akzeptieren - neben anderen Rechnungslegungssystemen
aus entwickelten Drittstaaten. Wir arbeiten hart mit den europäischen Regulatoren zusammen, um festzustellen, ob diese
Rechnungslegungssysteme den IFRS gleichwertig sind. Wir werden eine sorgsame und abgewogene Entscheidung treffen, bei der wir die
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität unsere Kapitalmärkte berücksichtigen werden. Als Regulatoren müssen wir daran mitarbeiten, dass
die Finanzmärkte so reibungslos wie möglich funktionieren.
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Dezember 2007: Protokoll von der ARC-Sitzung vom 20. November 2007
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine
Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC) vom 20. November 2007 eingestellt. Sachverhalte, die
auf dieser Sitzung erörtert wurden, beinhalteten die folgenden:
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IFRS 8 Geschäftssegmente.
Wurde nunmehr vollständig für die Anwendung in Europa übernommen. |
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IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungenn. Die
Kommission führt derzeit eine Auswirkungsanalyse durch, die
im März 2008 abgeschlossen sein sollte. Eine
Übernahmeentscheidung wird 'Mitte 2008' erwartet. |
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Richtlinie 2006/46/EC und IAS 24 Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen. Sind
diese miteinander vereinbar? |
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Überarbeitung der Funktionsweise der IAS-Verordnung und der
Fair-Value-Richtlinie. Die Kommission hat bereits
einen Bericht zur IAS-Umsetzung veröffentlicht, der vom
englisch-walisischen Prüferverband (Institute of Chartered
Accountants in England and Wales, ICAEW) erstellt wurde. |
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Gleichwertigkeit von IFRS und Rechnungslegungsgrundsätzen
aus Drittstaaten. "Die Kommissionsdienste stimmen
darin überein, dass die EU-Kontrolle über den IASB
verbessert werden muss, weil die EU der wichtigste Anwender
der IASB-Verlautbarungen ist. [...] Die Kommissionsdienste
luden die Mitgliedstaaten dazu ein, diesbezüglich
Vorstellungen vorzustellen, sowohl im Hinblick auf die
aufkommende Debatte zur Verfassung des IASB als auch
hinsichtlich des Bedarfs, die Fähigkeit der EU, die
Entscheidungen des IASB zu beeinflussen, zu stärken." |
Die nächste ARC-Sitzung ist für den 5. Februar 2008 vorgesehen.
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