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Januar 2006: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa
Der
Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts
Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich
aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU
verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der
Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu
verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen. FEE stellt fest, dass die
Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir
berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder
"in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner
darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:
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Man solle deutlich dazu ermuntern,
eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS
abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse
von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen. |
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Man solle dazu auffordern, dass
Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in
Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe,
nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).* |
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Man solle deutlich dazu ermuntern,
eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit
"International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU
angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und
vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen
bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen
unterschiedlich sind. |
* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1 Darstellung
des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung:
"Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese
Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang
anzugeben." Klicken Sie
hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).
Januar 2006: EU Bankenaufsichten
entwickeln Rahmenkonzept für IFRS-Berichterstattung
Der
Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) hat
Richtlinien veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für
Konzernrechnungslegung (Framework for Consolididated Financial Reporting
FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. FINREP richtet
sich an Kreditinstitute, die ihre veröffentlichten Abschlüsse nach IFRS
erstellen und die vergleichbare Informationen auch in den von ihnen
verpflichtend zu erstellenden, regelmäßigen Berichten an die jeweiligen
Aufsichtsbehörden liefern müssen. "Die Einführung der International
Accounting und International Financial Reporting Standards bietet eine
Chance die aufsichtsrechtliche Berichterstattung in Europa anzunähern und
schließlich zu harmonisieren." Es ist nicht beabsichtigt, mit dem
Rahmenkonzept alle Aspekte der IFRS abzudecken, sondern man konzentriert
sich auf die Informationen die aus aufsichtsrechtlicher Sicht wichtig oder
relevant sind. FINREP beabsichtigt, Kreditinstituten die Anwendung der
selben standardisierten Datenformate und Datendefinitionen in allen Ländern,
in denen das Rahmenkonzept genutzt werden wird, zu ermöglichen. Das CEBS
berät die Europäische Kommission in Fragen der Bankenpolitik, es fördert die
Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Verfahrensweisen innerhalb der EU und
unterstützt die einheitliche Anwendung der bankenrelevanten EU-Gesetzgebung.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen
Publikationen:
Januar 2006: CESR-Erklärung bezüglich
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR)
veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf
die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen
genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über
ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden. CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der
Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für
Abschlüsse in 2005 sind:
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Erstens enthalten die (von der
EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst
verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen
Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und
Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu
erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von
Wahlrechten. |
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Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch
nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von
Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten,
Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur
Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den
Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen
(siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff). |
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Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden
IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft
gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von
Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen
sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht
zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out"
von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich
für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden
werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard
anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen
unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser
Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen
angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären,
insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen. |
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Abschließend kommt es aufgrund des EU
Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der
Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren
verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den
Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen
zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der
Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen),
wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden
IFRS gestattet ist. |
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Zum Download der vollständigen Erklärung von CESR (in englischer
Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte
hier.
Januar 2006: Europäische Kommission
billigt jüngste IFRS
Die
Europäische Kommission hat die Verordnung Nr. 108/2006 vom 11. Januar 2006,
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend
die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf IFRS 1, 4, 6 und 7, IAS 1, 14, 17,
32, 33 und 39 sowie IFRIC 6 verabschiedet. Zum Download des Amtsblattes der
EU klicken Sie bitte hier
(418 KB - enthält die deutsche Fassung der verabschiedeten Standards).
Januar 2006: Auftritt des
IASB-Vorsitzenden vor EU-Parlamentsausschuss
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf zur Erörterung der Arbeit des
IASB und der Einführung der IFRS in der Europäischen Union mit dem Ausschuss
für Währungs- und Wirtschaftsfragen des Europäischen Parlaments zusammen.
Unter anderem behandelte Sir David den Fortschritt bei der Konvergenz
zwischen den IASB-Standards und denen des US-Standardsetters, des FASB, den
Stand in Sachen IAS 39, und das Ergebnis der Satzungsüberprüfung der IASC
Foundation. Zum Download von Sir Davids Erklärung klicken Sie bitte
hier
(in englischer Sprache, 52 KB).
Februar 2006: Europäische
Aufsichtsbehörden planen Untersuchung der
Berichterstattungsvorschriften Die
drei wesentlichen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union der Ausschuss der
Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR), der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee
of European Banking Supervisors, CEBS) und der Ausschuss der Europäischen
Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance
and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben ein gemeinsames
branchenübergreifendes Arbeitsprogramm für 2006 veröffentlicht. Hauptziel
dieser Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ist die Verbesserung
Einheitlichkeit bei der Einführung von EU-Recht in der gesamten
Finanzbranche. Das Arbeitsprogramm umfasst unter anderem eine Prüfung der
Berichterstattungsvorschriften, einschließlich der IFRS:
| Die Ausschüsse werden die entsprechenden Marktteilnehmer für eine
Bestandsaufnahme möglicher, aus von beaufsichtigten Unternehmen und
Marktteilnehmern angewendeten, branchenbezogenen EU-Richtlinien herrührenden
Widersprüche um Input bitten, unter Beachtung der IFRS. Die Komitees
beabsichtigen ein erstes Ergebnis dieser Untersuchung innerhalb des zweiten
Halbjahres 2006 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme können
sich weitere, zukünftige Arbeitsempfehlungen ergeben. |
Für das Arbeitsprogramm 2006 (in englischer Sprache, 33 KB) klicken Sie bitte
hier.
Die zugehörige gemeinsame Pressemitteilung (in englischer Sprache, 108 KB)
finden Sie hier.
CESR, CEBS und CAIOPS werden auch manchmal als die „3 Level 3“
Aufsichtsbehörden oder „3L3“ bezeichnet.
Februar 2006: EU-Registrierung
ausländischer Prüfungsfirmen geplant
In einer Rede zum Transatlantischen
Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der
US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die
Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP
durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen
Aufsichtsrechtthemen. Außerdem beschrieb er die von der EU im Bereich
Kapitalmarktreform erreichten Fortschritte. Er deutete an, dass die EU in
Kürze Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung ausländischer
Prüfungsfirmen, die in der EU Abschlussprüfungen durchführen, beschließen
wird. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus Kommissar McCreevys Rede:
| Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade
erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie)
den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei
ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer
Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus
Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU
börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den
Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die
Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden
können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC
gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen
durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie
enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht
in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und
die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung
zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige
Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten.
Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der
Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation. |
Februar 2006: CESR untersucht
öffentlichen Zugang zu IFRS-Berichten
Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) ist auf der Suche nach adäquaten Methoden, die
Finanzberichte börsennotierter europäischer Unternehmen EU-weit verfügbar zu
machen. Hierbei würde es sich sowohl um Jahres-, Halbjahres- und andere
Zwischenberichte (einschließlich der entsprechenden IFRS-Abschlüsse)
handeln, als auch um Berichte über wesentlichen Anteilsbesitz und
Insiderinformationen. Die Einführung eines solchen europaweiten Speicher-
und Abrufmechanismus geschieht im Rahmen der Umsetzung der
"Transparenzrichtlinie". CESR wird eine Empfehlung an die Europäische
Kommission abgeben, die die Etablierung eines vorläufigen Systems bis Januar
2007 zum Ziel hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen CESR-Publikationen:
Die Kommentierungsfrist für das Konsultationsdokument endet am 31. März
2006. Stellungnahmen können auf der
CESR-Website online abgegeben werden. Am 2 März 2006 wird eine
öffentliche Anhörung zu diesen Themen in den Büroräumen von CESR in Paris
stattfinden.
Februar 2006: Eine globale
Aufsichtsrechtsagenda
In
einer Rede vor dem Council of Foreign Relations in Washington mit dem Titel
A Framework for
the 21st century - The New Global Regulatory Agenda in Financial Services
(Ein Rahmenkonzept für das 21. Jahrhundert - die neue globale
Aufsichtsrechtsagenda für Finanzdienstleistungen - in englischer Sprache,
79 KB) gab EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy einen Überblick über
die, wie er es nannte, vier A-B-C-D-Themen im Bereich der transatlantischen
Kapitalmärkte: Rechnungslegung, Basel II, Sicherheiten und Delisting. Zur
Rechnungslegung führte Kommissar McCreevy aus: "Meiner Ansicht nach kann die
vollständige Konvergenz der Standards nicht die Voraussetzung für die
Abschaffung der Überleitungspflicht sein. Wir sollten stattdessen
sicherstellen, dass unsere Standards für Investoren beiderseits des
Atlantiks verständlich sind." Generell betonte er, es sei notwendig,
dass die EU und die USA weltweit eine Vorreiterrolle, auch im Bereich
Standardsetting, einnähmen:
| Gemeinsam haben wir die zeitlich begrenzte Gelegenheit, die reibungslose
Integration Chinas, Indiens, Brasiliens und anderer auf der
weltwirtschaftlichen Bühne zu erleichtern. Die EU und die USA sollten mit
gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie offene und wettbewerbsfähige
Märkte mit soliden Anleger- und Verbraucherschutzstandards für florierende
transatlantische Finanzmärkte sorgen können. In den Bereichen
Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Wertpapier- und anderen Märkten können
die EU und die USA einen speziellen Beitrag zum entstehenden globalen
Aufsichtssystem machen. Wenn wir unsere Differenzen nicht überwinden können,
was für ein Beispiel geben wir dann für andere ab. Dies ist eine Frage
gemeinsamen Interesses und von Führungsstärke. |
Februar 2006: ARC unterstützt IFRIC
7 und Änderungen an IAS 21
Auf
seiner Sitzung am 17. Februar 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) dieser die Freigabe der folgenden Verlautbarung zur Anwendung in
Europa:
Es wird erwartet, dass sich die Kommission im April oder Mai mit der
Freigabe dieser Verlautbarungen befasst. Lediglich für
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2,
veröffentlicht am 12. Januar 2006, steht eine Empfehlung des ARC noch aus. Es wird
erwartet, dass das ARC im Mai über dieses Thema abstimmen wird und sich die Kommission
im Sommer damit befasst. EFRAG hat seinen
Bericht zum Stand des
Endorsement-Prozesses entsprechend aktualisiert.
Februar 2006: EFRAG mahnt umfassende
Diskussion zur Bewertung an
Der
Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) empfahl dem IASB in einem
Schreiben an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, eine umfassende,
weltweite Erörterung des Themas Bewertung durchzuführen. Nachfolgend ein
Auszug des Briefs:
| Bewertungsfragen gehören zum Kern vieler langfristiger Projekte, mit denen
sich der IASB zur Zeit beschäftigt (dies umfasst etwa die Projekte zur
Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 37 und das Projekt zur Fair-Value-Bewertung).
Viele dieser Projekte werden die Richtung vorgeben, in welche sich die
Rechnungslegung entwickeln wird. Unserer Meinung nach wäre es unangebracht,
wenn der IASB neue weitreichende Vorschläge oder Standards zur Bewertung
veröffentlicht, bevor es zu einer umfassenden Diskussion zur Bewertung
gekommen ist. Obwohl wir bereits in der Vergangenheit der Meinung waren,
dass der IASB zuerst Fragen zum Rahmenkonzept klären sollte bevor er neue
Vorschläge für Standards macht, die wiederum Annahmen über die Lösung dieser
offenen Fragen treffen, verstehen wir die ablehnende Haltung des IASB zu
unserer Ansicht. Dennoch sind im Hinblick auf die Bewertung die jeweiligen
Fragen so grundlegend und die Bedenken, Missverständnisse etc. so bedeutend,
dass wir nicht davon ausgehen, dass der IASB für irgendwelche Vorschläge
dieser Art Unterstützung erhalten würde, bevor die grundlegenden Fragen
geklärt wurden. |
Bitte folgen Sie dem Link zum
Download des EFRAG-Briefes (in englischer Sprache, 94 KB).
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