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IFRS in Europa – Ereignisse des Jahres 2006

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 Januar 2006: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen. FEE stellt fest, dass die Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:

 

bullet Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen.
bullet Man solle dazu auffordern, dass Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe, nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).*
bullet Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit "International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen unterschiedlich sind.

 

* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1  Darstellung des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung: "Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben." Klicken Sie hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).

 

 

Januar 2006: EU Bankenaufsichten entwickeln Rahmenkonzept für IFRS-Berichterstattung

Der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat Richtlinien veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für Konzernrechnungslegung (Framework for Consolididated Financial Reporting – FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. FINREP richtet sich an Kreditinstitute, die ihre veröffentlichten Abschlüsse nach IFRS erstellen und die vergleichbare Informationen auch in den von ihnen verpflichtend zu erstellenden, regelmäßigen Berichten an die jeweiligen Aufsichtsbehörden liefern müssen. "Die Einführung der International Accounting und International Financial Reporting Standards bietet eine Chance die aufsichtsrechtliche Berichterstattung in Europa anzunähern und schließlich zu harmonisieren." Es ist nicht beabsichtigt, mit dem Rahmenkonzept alle Aspekte der IFRS abzudecken, sondern man konzentriert sich auf die Informationen die aus aufsichtsrechtlicher Sicht wichtig oder relevant sind. FINREP beabsichtigt, Kreditinstituten die Anwendung der selben standardisierten Datenformate und Datendefinitionen in allen Ländern, in denen das Rahmenkonzept genutzt werden wird, zu ermöglichen. Das CEBS berät die Europäische Kommission in Fragen der Bankenpolitik, es fördert die Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Verfahrensweisen innerhalb der EU und unterstützt die einheitliche Anwendung der bankenrelevanten EU-Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Publikationen:

 

bullet FINREP-Rahmenkonzept (649 KB)
bullet Einführungshinweise (352 KB)
bullet Einführung in das Rahmenkonzept (123 KB)
bullet Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse (368 KB)
bullet CEBS-Pressemitteilung (133 KB)

 

 

Januar 2006: CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden. CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:

 

bullet Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.
bullet Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten, Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).
bullet Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären, insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.
bullet Abschließend kommt es aufgrund des EU Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS gestattet ist.

 

Zum Download der vollständigen Erklärung von CESR (in englischer Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte hier.

 

 

Januar 2006: Europäische Kommission billigt jüngste IFRS

Die Europäische Kommission hat die Verordnung Nr. 108/2006 vom 11. Januar 2006, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf IFRS 1, 4, 6 und 7, IAS 1, 14, 17, 32, 33 und 39 sowie IFRIC 6 verabschiedet. Zum Download des Amtsblattes der EU klicken Sie bitte hier (418 KB - enthält die deutsche Fassung der verabschiedeten Standards).

 

 

Januar 2006: Auftritt des IASB-Vorsitzenden vor EU-Parlamentsausschuss

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf zur Erörterung der Arbeit des IASB und der Einführung der IFRS in der Europäischen Union mit dem Ausschuss für Währungs- und Wirtschaftsfragen des Europäischen Parlaments zusammen. Unter anderem behandelte Sir David den Fortschritt bei der Konvergenz zwischen den IASB-Standards und denen des US-Standardsetters, des FASB, den Stand in Sachen IAS 39, und das Ergebnis der Satzungsüberprüfung der IASC Foundation. Zum Download von Sir Davids Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

Februar 2006: Europäische Aufsichtsbehörden planen Untersuchung der Berichterstattungsvorschriften

Die drei wesentlichen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union – der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) – haben ein gemeinsames branchenübergreifendes Arbeitsprogramm für 2006 veröffentlicht. Hauptziel dieser Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ist die Verbesserung Einheitlichkeit bei der Einführung von EU-Recht in der gesamten Finanzbranche. Das Arbeitsprogramm umfasst unter anderem eine Prüfung der Berichterstattungsvorschriften, einschließlich der IFRS:

 

Die Ausschüsse werden die entsprechenden Marktteilnehmer für eine Bestandsaufnahme möglicher, aus von beaufsichtigten Unternehmen und Marktteilnehmern angewendeten, branchenbezogenen EU-Richtlinien herrührenden Widersprüche um Input bitten, unter Beachtung der IFRS. Die Komitees beabsichtigen ein erstes Ergebnis dieser Untersuchung innerhalb des zweiten Halbjahres 2006 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme können sich weitere, zukünftige Arbeitsempfehlungen ergeben.

 

Für das Arbeitsprogramm 2006 (in englischer Sprache, 33 KB) klicken Sie bitte hier. Die zugehörige gemeinsame Pressemitteilung (in englischer Sprache, 108 KB) finden Sie hier. CESR, CEBS und CAIOPS werden auch manchmal als die „3 Level 3“ Aufsichtsbehörden oder „3L3“ bezeichnet.

 

 

Februar 2006: EU-Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen geplant

In einer Rede zum Transatlantischen Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen Aufsichtsrechtthemen. Außerdem beschrieb er die von der EU im Bereich Kapitalmarktreform erreichten Fortschritte. Er deutete an, dass die EU in Kürze Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen, die in der EU Abschlussprüfungen durchführen, beschließen wird. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus Kommissar McCreevys Rede:

 

Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie) den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten. Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation.

 

 

Februar 2006: CESR untersucht öffentlichen Zugang zu IFRS-Berichten

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) ist auf der Suche nach adäquaten Methoden, die Finanzberichte börsennotierter europäischer Unternehmen EU-weit verfügbar zu machen. Hierbei würde es sich sowohl um Jahres-, Halbjahres- und andere Zwischenberichte (einschließlich der entsprechenden IFRS-Abschlüsse) handeln, als auch um Berichte über wesentlichen Anteilsbesitz und Insiderinformationen. Die Einführung eines solchen europaweiten Speicher- und Abrufmechanismus geschieht im Rahmen der Umsetzung der "Transparenzrichtlinie". CESR wird eine Empfehlung an die Europäische Kommission abgeben, die die Etablierung eines vorläufigen Systems bis Januar 2007 zum Ziel hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen CESR-Publikationen:

 

bullet Konsultationsdokument (681 KB)
bullet Pressemitteilung (64 KB)

 

Die Kommentierungsfrist für das Konsultationsdokument endet am 31. März 2006. Stellungnahmen können auf der CESR-Website online abgegeben werden. Am 2 März 2006 wird eine öffentliche Anhörung zu diesen Themen in den Büroräumen von CESR in Paris stattfinden.

 

 

Februar 2006: Eine globale Aufsichtsrechtsagenda

In einer Rede vor dem Council of Foreign Relations in Washington mit dem Titel A Framework for the 21st century - The New Global Regulatory Agenda in Financial Services (Ein Rahmenkonzept für das 21. Jahrhundert - die neue globale Aufsichtsrechtsagenda für Finanzdienstleistungen - in englischer Sprache, 79 KB) gab EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy einen Überblick über die, wie er es nannte, vier A-B-C-D-Themen im Bereich der transatlantischen Kapitalmärkte: Rechnungslegung, Basel II, Sicherheiten und Delisting. Zur Rechnungslegung führte Kommissar McCreevy aus: "Meiner Ansicht nach kann die vollständige Konvergenz der Standards nicht die Voraussetzung für die Abschaffung der Überleitungspflicht sein. Wir sollten stattdessen sicherstellen, dass unsere Standards für Investoren beiderseits des Atlantiks verständlich sind." Generell betonte er, es sei notwendig, dass die EU und die USA weltweit eine Vorreiterrolle, auch im Bereich Standardsetting, einnähmen:

 

Gemeinsam haben wir die zeitlich begrenzte Gelegenheit, die reibungslose Integration Chinas, Indiens, Brasiliens und anderer auf der weltwirtschaftlichen Bühne zu erleichtern. Die EU und die USA sollten mit gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie offene und wettbewerbsfähige Märkte mit soliden Anleger- und Verbraucherschutzstandards für florierende transatlantische Finanzmärkte sorgen können. In den Bereichen Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Wertpapier- und anderen Märkten können die EU und die USA einen speziellen Beitrag zum entstehenden globalen Aufsichtssystem machen. Wenn wir unsere Differenzen nicht überwinden können, was für ein Beispiel geben wir dann für andere ab. Dies ist eine Frage gemeinsamen Interesses und von Führungsstärke.

 

 

Februar 2006: ARC unterstützt IFRIC 7 und Änderungen an IAS 21

Auf seiner Sitzung am 17. Februar 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) dieser die Freigabe der folgenden Verlautbarung zur Anwendung in Europa:

 

bullet IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern, veröffentlicht am 24. November 2005
bullet Änderungen an IAS 21 bezüglich der Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb, veröffentlicht am 15. Dezember

 

Es wird erwartet, dass sich die Kommission im April oder Mai mit der Freigabe dieser Verlautbarungen befasst. Lediglich für IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2, veröffentlicht am 12. Januar 2006, steht eine Empfehlung des ARC noch aus. Es wird erwartet, dass das ARC im Mai über dieses Thema abstimmen wird und sich die Kommission im Sommer damit befasst. EFRAG hat seinen Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses entsprechend aktualisiert.

 

 

Februar 2006: EFRAG mahnt umfassende Diskussion zur Bewertung an

Der Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) empfahl dem IASB in einem Schreiben an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, eine umfassende, weltweite Erörterung des Themas Bewertung durchzuführen. Nachfolgend ein Auszug des Briefs:

 

Bewertungsfragen gehören zum Kern vieler langfristiger Projekte, mit denen sich der IASB zur Zeit beschäftigt (dies umfasst etwa die Projekte zur Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 37 und das Projekt zur Fair-Value-Bewertung). Viele dieser Projekte werden die Richtung vorgeben, in welche sich die Rechnungslegung entwickeln wird. Unserer Meinung nach wäre es unangebracht, wenn der IASB neue weitreichende Vorschläge oder Standards zur Bewertung veröffentlicht, bevor es zu einer umfassenden Diskussion zur Bewertung gekommen ist. Obwohl wir bereits in der Vergangenheit der Meinung waren, dass der IASB zuerst Fragen zum Rahmenkonzept klären sollte bevor er neue Vorschläge für Standards macht, die wiederum Annahmen über die Lösung dieser offenen Fragen treffen, verstehen wir die ablehnende Haltung des IASB zu unserer Ansicht. Dennoch sind im Hinblick auf die Bewertung die jeweiligen Fragen so grundlegend und die Bedenken, Missverständnisse etc. so bedeutend, dass wir nicht davon ausgehen, dass der IASB für irgendwelche Vorschläge dieser Art Unterstützung erhalten würde, bevor die grundlegenden Fragen geklärt wurden.

 

Bitte folgen Sie dem Link zum Download des EFRAG-Briefes (in englischer Sprache, 94 KB).

 

 

 

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