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Diese Tabelle reflektiert unser Verständnis über die Anwendung der International Financial Reporting Standards als grundlegende Rechnungslegungsprinzipien, getrennt nach börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, im Konzernabschluss für externe Finanzberichterstattungszwecke. Das bedeutet, dass die IFRS die Grundlage für die Erstellung des Abschlusses bilden und der Prüfungsbericht konstatiert, dass der Abschluss auf Grundlage der IFRS erstellt wurde.

Diese Internetseite und die darauf enthaltenen Informationen werden von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Diese Internetseite enthält allgemeine Informationen allein im Hinblick auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geordnet nach Rechtskreisen. Diese Internetseite bietet keine erschöpfende Abhandlung der IFRS nach Rechtskreis und wird allein unter dem Verständnis zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, dass Sie den rechtlichen Hinweisen für die Nutzung zustimmen. Die IAS PLUS Webseite ist nicht dafür konzipiert, einen verbindlichen Rat (auch nicht zu den Themen Bilanzierung, Steuern, Recht, Investitionen), eine sonstige Dienst- oder Werkleistung oder etwa eine Antwort auf eine damit im Zusammenhang stehende Frage zu geben. Dementsprechend können Sie sich für eine Entscheidung oder Maßnahme nicht auf Inhalte dieser Webseite stützen und sollten sich deshalb bei Fragen Ihrer persönlichen Finanzen und Geschäfte stets an einen entsprechend fachlich qualifizierten Berater wenden. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass diese Seite keinerlei politische Aussage enthält. Die Darstellung befasst sich allein mit der Anwendung der IFRS in einem Rechtskreis, in dem die Anwendung der IFRS eindeutig nachvollziehbar und abgrenzbar ist; es muss sich bei diesen Rechtskreisen nicht um politisch eigenständige Staaten handeln.

Falls Sie Ergänzungen oder Berichtigungen zu dieser Website haben, senden Sie uns bitte eine E-mail. Wenn möglich, geben Sie bitte Links zu oder Quellen der Dokumente an, anhand derer die Information überprüft werden kann.

Im Anschluss an diese Tabelle folgt eine Auflistung der Rechtskreise, für die wir noch Informationen suchen.

Diese Seite wurde zuletzt am 24. November 2010 aktualisiert.

 

Viele Rechtskreise, die ihre eigenen nationale Rechnungslegungsvorschrift aufrechterhalten, nehmen für sich in Anspruch, dass ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften "auf den IFRS basieren" oder "den IFRS ähnlich sind" oder "mit den IFRS konvergiert sind". In einigen Fällen sieht die sprachliche Änderung gering aus, während in anderen Fällen die Sprachregelung deutlich unterschiedlich ist. Manchmal sind die nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht auf Englisch abgefasst. Oftmals wurden nicht alle IAS/IFRS national übernommen. Häufig besteht ein Zeitverzug in der Übernahme der IFRS als nationale Rechnungslegungsvorschrift. Wir sehen uns nicht in der Lage, die nationalen oder regionalen Rechnungslegungsvorschriften im Detail mit den IFRS zu vergleichen. Daher ist in der Tabelle lediglich die unmittelbare Anwendung der IFRS in einzelnen Ländern oder Regionen wiedergegeben. Mit unmittelbarer Anwendung ist gemeint, dass die Angabe zu den Grundlagen der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und der Prüfungsbericht die Übereinstimmung mit den IFRS konstatiert.

Bei den nicht börsennotierten Unternehmen bedeutet die Angabe "IFRS für alle vorgeschrieben", dass - falls ein nicht börsennotiertes Unternehmen verpflichtet ist oder sich dafür entscheidet, allgemeine Mehrzweckabschlüsse zu erstellen - es die IFRS anwenden muss. Sie bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle nicht börsennotierten Unternehmen in diesem Rechtskreis verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen.

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Hinweis: Scrollen Sie bis an das Ende der Tabelle, um die Spaltensummen zu sehen
  Inländische börsennotierte Unternehmen.Inländische nicht börsennotierte Unternehmen
CodeRechtskreisIFRS nicht gestattetIFRS gestattetIFRS für einige vorgeschriebenIFRS für alle vorgeschriebenPrüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest.Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen
AEAbu Dhabi - Vereinigte Arabische Emirate   X Ja. IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattetFn. 23
EG Ägypten   X Ja.  
ALAlbanienKeine Börse in Albanien.  . IFRS nicht gestattet.
DZAlgerienKeine Börse in Algerien.  . IFRS nicht gestattet.
ASAmerikanisch-SamoaKeine Börse in Amerikanisch-Samoa.  . IFRS gestattet.
AIAnguilla    XFn. 15 Ja    
AGAntigua und Barbuda     XFn. 15 Ja    
ARArgentinien    ab 2012  . IFRS nicht gestattet.
AMArmenien   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
AWAruba X   Ja.  
AZAserbaidschan   X  Ja. IFRS-Einzelabschlüsse für Banken (börsennotiert und nicht börsennotiert) und ab 2008 für große Staatsunternehmen vorgeschrieben. Für andere IFRS gestattet.
AUAustralien   XFn. 2 Ja. Australische IFRS-Gegenstücke für einige große vorgeschrieben, für andere gestattet.
BSBahamas   X Ja.  
BHBahrain   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
BDBangladeschX     .  
BBBarbados   X Ja.  
BEBelgien   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS für Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Banken und Kreditinstitute vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet; IFRS im Einzelabschluss nicht gestattet.
BZBelizeKeine Börse in Belize.  . Nicht börsennotierte Unternehmen können IFRS oder andere international akzeptierte Standards anwenden (v.a. US und kanadische GAAP).
BJBeninX     . IFRS nicht gestattet.
BMBermuda X   Ja.  
BTBhutanX     .  
BOBolivien X   Ja.  
BABosnien und Herzegowina   

X
(alle großen und mittelgroßen)

Ja . 
BWBotswana   X Ja. IFRS gestattet.
BR Brasilien   Alle börsennotierten und alle Finanzinstitute ab 2010. Wahlrecht für börsennotierte Unternehmen vor 2010. Noch nicht bekanntgegeben.. IFRS nicht gestattet.
BNBrunei DarussalamKeine Börse in Brunei.  . IFRS gestattet, aber nicht häufig verwendet.
BG Bulgarien   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss nicht börsennotierter Finanzinstitute und aller großen nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung vorgeschrieben. Anderen nicht börsennotierten Unternehmen wird die Anwendung von IFRS gestattet.
BFBurkina FasoX     . IFRS nicht gestattet.
BIBurundikeine Wertpapierbörse in Burundi  .IFRS nicht gestattet.
CLChile   X (ab 2009) Ja. IFRS ab 2009 vorgeschrieben.
CNChinaXFn. 14     . IFRS nicht gestattet.
CR Costa Rica   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
DK Dänemark   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
DEDeutschland   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit nationalem Recht sind ebenfalls erforderlich.
DMDominica X   Ja.  
DO Dominikanische Republik   XFn. 20 Ja. IFRS gestattet.
AEDubai - Vereinigte Arabische Emirate   X Ja. IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattetFn. 23
ECEcuador    X Einführung schrittweise 2010-2012 Ja. IFRS für manche 2011, alle 2012 vorgeschrieben.
CIElfenbeinküsteX     . IFRS nicht gestattet.
SVEl Salvador X   Ja.  
EREritrea Keine Börse in Eritrea.  . IFRS vorgeschrieben für staatseigene Unternehmen, neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO)), Banken und Versicherungsunternehmen.
EEEstland   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss von Finanzinstituten vorgeschrieben; IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss anderer Unternehmen gestattet.
FJFidschi    XJa. IFRS vorgeschrieben für mehrheitlich staatliche Unternehmen, Banken und Finanzinstitute, mittlere und große Unternehmen und weitere.
FIFinnland   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
FRFrankreich   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
GMGambiaKeine Börse in Gambia . IFRS gestattet.
GEGeorgien   X Ja. IFRS im Konzernabschluss und Einzelabschluss vorgeschrieben.
GHGhana   X Ja. IFRS vorschrieben für nicht börsennotierte Banken, Versorger, Broker, Versicherungen und Staatsunternehmen ab 2007. IFRS werden für alle anderen nicht börsennotierten Unternehmen ab 2009 vorgeschrieben.
GIGibraltar X   Ja. IFRS gestattet mit Ausnahme einiger regulierter Unternehmen, die UK GAAP anwenden.
GDGrenada    XFn. 15 Ja   
GRGriechenland    XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS in geprüften Konzern- und Einzelabschlüssen gestattet.
GLGrönlandKeine Börse in Grönland  . Üblicherweise werden dänische Bilanzierungsstandards angewendet, auch wenn IFRS gestattet sind.
UK Großbritannien   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
GUGuamKeine Börse in Guam.  . IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen wenden US GAAP an.
GT Guatemala   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
GYGuyana   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
HTHaiti   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
HNHonduras   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
HK Hongkong   XFn. 3 Ja für außerhalb von HK domizilierte Unternehmen. In HK ansässige Unternehmen beziehen sich auf 'Hong Kong FRS'. Hongkong IFRS-Gegenstücke gestattet.
INIndien  X
(nur für konsolidierte Abschlüsse) Fn. 8
   Ja. IFRS nicht gestattet.
IDIndonesienX     . IFRS nicht gestattet.
IQIrak   X Ja. Alle Banken einschließlich der nicht börsennotierten.
IRIranX     . IFRS nicht gestattet.
IEIrland   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
ISIsland   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
ILIsrael  X
alle mit Ausnahme von Banken
  Ja. IFRS gestattet (mit Ausnahme von Banken).
ITItalien   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS im Konzernabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen gestattet; im Einzelabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen, Versicherungen und einigen regulierten Unternehmen gestattet.
JMJamaika   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
JPJapanXFn. 12    Abhängig vom Stand der Designierung. IFRS nicht gestattet.
YEJemenKeine Börse im Jemen.  . IFRS gestattet.
JOJordanien   X Ja.  
VGJungferninseln (Britisch) X   Ja.  
VIJungferninseln (US)Keine Börse auf den Jungferninseln (US).  . IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen wenden US GAAP an.
KYKaimaninseln X   Ja.  
KHKambodschaKeine Börse in Kambodscha.  . IFRS gestattet.
CAKanada    X (ab 2011)Fn. 7 Nein. IFRS gestattet (ab 2011).
KZ Kasachstan    X Ja. IFRS für alle Banken, Aktiengesellschaften und andere Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse vorgeschrieben (einschließlich Unternehmen der Rohstoffindustrie und Staatsunternehmen).
QAKatar   X Ja.  
KEKenia   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
KG Kirgistan   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
COKolumbienXFn. 25     . IFRS nicht gestattet.
KR(Süd-)Korea    X Ja. IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitute und Staatsunternehmen, gestattet für alle anderen.
HRKroatienXFn. 6      . IFRS wie in Fußnote 6 beschrieben für alle Finanzinstitute und große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, gestattet für andere.
CUKubaX     . IFRS nicht gestattet.
KWKuwait   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
LALaos X   Ja.  
LSLesotho X   Ja.  
LVLettland   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitutionen, für andere nicht gestattet.
LBLibanon   X Ja. IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitutionen, für andere nicht gestattet.
LRLiberia Keine Börse in Liberia.    IFRS ab 2012 für alle Banken vorgeschrieben; die meisten anderen Unternehmen wenden US-GAAP an.
LYLibyen     XFn. 24 Information nicht verfügbarFn. 24. IFRS für alle Geschäftsbanken vorgeschriebenFn. 24
LI Liechtenstein   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
LTLitauen   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS vorgeschrieben für einige Finanzinstitutionen, für andere gestattet.
LULuxemburg   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet; Genehmigung in den meisten Fällen erforderlichFn. 22
MOMacao Keine Börse in Macao.  . IFRS gestattet.
MGMadagaskar Keine Börse in Madagaskar.  . IFRS für einige vorgeschrieben.
MWMalawi   X Ja. IFRS nicht gestattet.
MY MalaysiaXFn. 16     . IFRS nicht gestattet.
MVMalediven X   Ja. IFRS gestattet.
MLMaliX     . IFRS nicht gestattet.
MTMalta   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS für alle gestattet.
MAMarokko   X
Mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitute können börsennotierte Unternehmen zwischen IFRS und marokkanischen Prinzipien wählen. Banken/Finanzinstitute müssen ab 2008 IFRS anwenden.
  Ja.  
MRMauretanienKeine Börse in Mauretanien.    IFRS nicht gestattet.
MUMauritius   X Ja.  
MKMazedonien   X Ja. IFRS nicht gestattet.
MXMexikoXFn. 17      . IFRS nicht gestattet.
MDMoldawienX     . IFRS nicht gestattet.
MN Mongolei   XJa. IFRS für alle vorgeschrieben.
ME Montenegro    X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
MZ Mosambik X   Ja. für Banken seit 2007 und Versicherungen seit 2008 vorgeschrieben.
für große Unternehmen ab 2010 und mittelgroße Unternehmen ab 2011 vorgeschrieben.
MMMyanmar X   Ja.  
NANamibia   X Ja.  
NPNepal   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
NCNeukaledonien Keine Börse in Neukaledonien    Als französisches Department folgt Neukaledonien den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind.
NZNeuseeland    XFn. 2Nein. 'NZ FRS'. Neuseeländische IFRS-Gegenstücke für große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, für andere gestattet.
NI Nicaragua   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
NLNiederlande   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
ANNiederländische Antillen X   Ja.  
NENigerX     . IFRS nicht gestattet.
NGNigeria   X (ab 2012)Fn. 21 noch festzulegenFn. 21.  
NONorwegen   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
OMOman   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
AT Österreich   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
PKPakistanX     . IFRS nicht gestattet.
PAPanama   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben. Das Gesetz, das alle Unternehmen zur Anwendung von IFRS verpflichtet, wird allerdings gegenwärtig rechtlich untersucht.
PGPapua-Neuguinea   X Ja.  
PYParaguay X   Ja. IFRS gestattet.
PEPeru   X Ja.  
PHPhilippinenXFn. 11     .  
PLPolen   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen.
PT Portugal   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken und Finanzinstitutionen, gestattet für andere; IFRS im Einzelabschluss für Unternehmen gestattet, die Teil eines Konzerns sind, der nach IFRS bilanziert, verboten für andere.
RERéunion Keine Börse in Réunion  . Als französisches Department folgt Réunion den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind.
RORumänien   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen.
RU Russische Föderation  XFn. 26   . Nicht börsennotierte Unternehmen können IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Berichten aufstellen, die russischen Prinzipien folgen.
ZMSambia    X  . IFRS gestattet.
WSSamoaKeine Börse in Samoa.  . IFRS gestattet.
SA Saudi-Arabien  X   . IFRS nicht gestattet.
SESchweden   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
CHSchweiz 
X
Multinationale Unternehmen im Hauptsegment müssen seit 2005 entweder IFRS oder US GAAP anwenden
   Ja.
SNSenegalX     Ja. IFRS nicht gestattet.
RS Republik Serbien     X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
SL Sierra LeoneKeine Börse in Sierra Leone (es befindet sich eine im Aufbau).  . IFRS für alle vorgeschrieben.
ZWSimbabwe X   Ja.  
SG SingapurXFn. 13      . Nein. Singapurische IFRS-Gegenstücke vorgeschrieben.
SKSlowakei   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS für alle vorgeschrieben.
SISlowenien   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS für Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet.
ESSpanien   XFn. 1Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
LKSri Lanka X   Ja. IFRS nicht gestattet.
KN St. Kitts und Nevis   XFn. 15 Ja   
ZA Südafrika   X Ja.  
SRSurinam X   Ja. IFRS gestattet.
SZSwasiland X   Ja.  
SYSyrienX     . IFRS nicht gestattet.
TJ Tadschikistan   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
TWTaiwanXFn. 18     . IFRS nicht gestattet.
TZTansania   X Ja. IFRS für 'internationale Unternehmen' vorgeschrieben.
THThailandX     . IFRS nicht gestattet.
TGTogoX     . IFRS nicht gestattet.
TT Trinidad und Tobago   X Ja. IFRS für alle vorgeschrieben.
CZ Tschechien   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen im Konzernabschluss gestattet. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen auch im separaten Abschluss anwenden.
TNTunesienX     . IFRS nicht gestattet.
TRTürkei XFn. 5   Ja.  
TM TurkmenistanX         
UGUganda X    Ja.  
UA UkraineX      . IFRS nicht gestattet.
HUUngarn   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden'. IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Zusätzlich sind Einzelabschlüsse nach nationalen Grundsätzen erforderlich.
UYUruguayXFn. 4     .  
UZUsbekistanX     . IFRS nicht gestattet.
VUVanuatuKeine Börse in Vanuatu.  . IFRS gestattet.
VEVenezuelaXFn. 19      . IFRS mit Stand 2004 vorgeschrieben ab 2007.
USVereinigte StaatenX Fn. 10      .IFRS gestattet.
VNVietnamX     .  
BYWeißrussland  X
Banken ab 2008
  Ja. IFRS für Banken vorgeschrieben.
PSWestbank/Gazastreifen    X Ja.  
CYZypern   XFn. 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' .IFRS für alle vorgeschrieben.
Summe für börsennotierte Unternehmen. Summe für nicht börsennotierte Unternehmen
Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen.
Informationen für 174 Rechtskreise (nach bestem Wissen und Gewissen):
 
bullet IFRS nicht gestattet — 31 Rechtskreise
bullet IFRS gestattet — 25 Rechtskreise
bullet IFRS für einige vorgeschrieben — 5 Rechtskreise
bullet IFRS für alle vorgeschrieben — 92 Rechtskreise*
*beinhaltet 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten (Fn. 1) und fünf Rechtskreise, die Gegenstücke zu vollen IFRS übernommen haben (Fußnoten 2, 3 und 7)
bullet Keine Börse — 21 Rechtskreise

 

Von den 122 Rechtskreisen (25 + 5 + 92) die IFRS gestatten oder vorschreiben:

bullet In 87 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS
bullet In 30 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind
bullet In einem Rechtskreis (HK) bezieht sich der Prüfungsbericht für in Honkong ansässige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS
bullet Für einen Rechtskreis (NG) wurde diese Entscheidung noch nicht bekannt gegeben
bullet In einem Rechtkreis (JP) hängt dies von Stand der Designierung ab
bullet Für zwei Rechtskreise (LY und ZM) ist diese Information nicht verfügbar
. Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen.
Von den 174 Rechtskreisen in der Tabelle:
bullet IFRS nicht gestattet — 37 Rechtskreise
bullet IFRS für alle oder einige gestattet — 44 Rechtskreise
bullet IFRS für einige vorgeschrieben, — 30 Rechtskreise
bullet IFRS für alle vorgeschrieben — 25 Rechtskreise
bullet für 39 Rechtskreise fehlen uns diese Informationen

Fn. 1
Dieses Land ist ein Mitgliedstaat der EU/des EWR. Der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung beziehen sich die Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind". Gegenwärtig hat die EU im Wesentlichen alle IFRS übernommen, obwohl es eine zeitliche Verschiebung bei der Übernahme einiger der neuesten IFRS gibt und ein Aspekt von IAS 39 verändert wurde. Die Änderung betrifft ca. 50 nach IFRS bilanzierender europäischer Banken. Die EU gestattet ferner, auch in Umständen, die nicht IAS 27 entsprechen, separate Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind" zu veröffentlichen. Hier können Sie die aktuelle Information einsehen, welche EU- und EWR-Mitglieder von diesem Wahlrecht Gebrauch machen werden.

Fn. 2
Australien und Neuseeland haben nationale Standards übernommen, die sie als IFRS-Gegenstücke bezeichnen. Diese Standards beinhalten die Anforderung nach IAS 1.14, nach der "ein Unternehmen, dessen Abschluss in Übereinstimmung mit den IFRS steht, diese Übereinstimmung ausdrücklich und uneingeschränkt im Anhang anzugeben hat." Eine derartige Äußerung muss in Australien im Prüfungsbericht und im Anhang, in Neuseeland nur im Anhang getätigt werden.

Fn. 3
Hongkong hat nationale Standards übernommen, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Unternehmen, die ihren Sitz in Hongkong haben aber in einem anderen Land registriert sind, dürfen IFRS-Abschlüsse statt nach Hongkong GAAP erstellte Abschlüsse herauszugeben.

Fn. 4
Per Gesetz sind alle Unternehmen in Uruguay verpflichtet die zum 31. Juli 2007 bestehenden IFRS zu befolgen. Außerdem müssen einige nationale Standards angewendet werden. Der Prüfungsbericht stellt die Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsprinzipien von Uruguay fest.

Fn. 5
Börsennotierte Unternehmen in der Türkei können die IFRS aufgrund der Verzögerungen bei der Übersetzung der IFRS ins Türkische auf zweierlei Art und Weise anwenden:
 
bullet Ein börsennotiertes Unternehmen darf die offizielle englische Fassung der IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht werden, anwenden; in diesem Falls müssen sich der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung explizit auf die Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards beziehen.
bullet Ein börsennotiertes Unternehmen darf die türkische Fassung der IFRS anwenden. Infolge der Verzögerung bei der Übersetzung geben der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung an, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der Türkei anzuwenden sind" steht.

Fn. 6
Das kroatische nationale Bilanzierungsrecht verpflichtet Unternehmen, die die IFRS anwenden, die übersetzte und im Nationalanzeiger durch die Financial Reporting Standards Board veröffentlichte Fassung der IFRS anzuwenden. Gegenwärtig bedeutet das die IFRS zum 31. März 2004. Daher wurden IFRS 6, 7 und 8 weder übersetzt noch veröffentlicht, und einige Änderungen an der IAS und IFRS seit dem 31. März 2004 finden sich ebenfalls noch nicht wieder.

Fn. 7
Kanada hat einen Plan bekanntgegeben, die IFRS vollständig ab 2011 als kanadische Finanzberichtsstandards zu übernehmen. Unternehmen dürfen mit Zustimmung der für die einzelnen Provinzen zuständigen Wertpapierregulierungsbehörden die IFRS ab 2008 anwenden.

Fn. 8
Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach den in Abschnitt 211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische Rechnungslegungsstandards) oder nach den IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen.

Mit den IFRS konvergierte indische Rechnungslegungsstandards (Ind AS genannt) sind im Februar 2011 veröffentlicht worden, aber das Datum des Inkrafttretens dieser Standards wurde aufgeschoben, ohne dass ein neues Datum des Inkrafttretens genannt wurde. Nach Aussage des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten soll ein neues Datum des Inkrafttretens verkündet werden, nachdem die Auswirkungen der Ind AS auf Ertragsteuern und andere Verordnungen und Gesetze eruiert worden sind. Die bereits veröffentlichten Ind AS können noch weiteren Änderungen unterworfen werden.

Fn. 9
[derzeit nicht verwendet]

Fn. 10
Am 14. November 2008 hat die US-amerikanische Wertpapieraufsicht einen vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt werden, veröffentlicht. Derzeit müssen amerikanischen Emittenten ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen, und eine Anwendung der IFRS ist ihnen nicht gestattet.

Fn. 11
Bei der Übernahme von IFRS als Philippines Financial Reporting Standards (PFRS) wurden verschiedene Änderungen an den IFRS vorgenommen einschließlich der folgenden Übergangserleichterungen":
 

bullet eingeschränkte Angaben bei der Segmentberichterstattung
bullet Ausnahme von der Anwendung der Regelungen zu Tainting" für einen bestimmten Satz von Finanzinstrumenten
bullet Warentermingeschäfte von Minengesellschaften mit Stichtag 1. Januar 2005 nicht von den Neuregelungen betroffen
bullet Versicherungsgesellschaften dürfen einen anderen Satz von Rechnungslegungsstandards verwenden (die ebenfalls Philippines Financial Reporting Standrads genannt werden)
bullet Banken dürfen Verluste aus dem Verkauf von notleidenden Vermögenswerten über einen bestimmten Zeitraum abschreiben
bullet einige weitere Änderungen an den IASB-Standards zu folgenden Themen: Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Devisen, Leasinggeschäfte

Fn. 12
Am 11. Dezember 2009 hat die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht, nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs').
Der Prüfungsbericht bezieht sich entweder auf eine Übereinstimmung mit den IFRS oder auf eine Übereinstimmung mit den von der FSA benannten IFRS (abhängig vom Stand der Designierung). Wenn die benannten IFRS mit den geltenden IFRS übereinstimmen, bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie vom IASB herausgegeben. Ist dies nicht der Fall (beispielsweise wegen einer Verzögerung bei der Designierung), bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie von der FSA benannt.

Fn. 13
Singapur hat die meisten IFRS praktisch Wort für Wort als Singapur-Gegenstücke der IFRS übernommen, hat bei der Übernahme als Singapur-Standards allerdings Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften bei mehreren IFRS vorgenommen und manche Standards nicht übernommen. Im Mai 2009 hat die Regierung verkündet, dass die Singapore Financial Reporting Standards bis 2012 vollständig mit den IFRS konvergiert sein sollen. Die konvergierten Standards sollen für alle in Singapur domizilierten Unternehmen, die an der Börse in Singapur notiert sind, gelten.

Fn. 14
Die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen (Chinese Accounting Standards for Business Enterprises, CAS) wurden 2006 vom chinesischen Finanzimisterium (Ministry of Finance, MoF) herausgegeben und traten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Standards sind im Wesentlichen mit den IFRS konvergiert, es gibt allerdings bestimmte Änderungen, die aufgrund der besonderen Bedingungen in China vorgenommen wurden (so ist beispielsweise die Aufholung von Wertminderungsverlusten bei langfristigen Vermögenswerten verboten).

Im April 2010 veröffentlichte das MoF einen Fahrplan für die weitere Harmonisierung der CAS mit den IFRS. China hat die Absicht ausgesprochen, Konvergenz mit den IFRS zu erzielen. Die Harmonisierung der Standards ist ein fortlaufender Prozess, und das MoF widmet der Konvergenz zwischen CAS und IFRS weiterhin große Bemühungen.

Die Anwendung der CAS ist inzwischen für folgende Unternehmen verpflichtend: auf dem chinesischen Festland (Volksrepublik China) börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute (einschließlich Unternehmen, die mit Erlaubnis der chinesischen Wertpapieraufsicht im Wertpapiergeschäft tätig sind), bestimmte Unternehmen im Staatseigentum und nicht börsennotierte Unternehmen in bestimmten Provinzen. Im Harmonisierungsfahrplan hat das MoF zu erkennen gegeben, dass es beabsichtigt, dass alle großen und mittelgroßen Unternehmen (unabhängig von einer Börsennotierung) die CAS ab 2012 anwenden müssen sollen.

Im Dezember 2007 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (HKICPA) die CAS als gleichwertig zu den HKFRS anerkannt, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Seit der Zeit arbeiten das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) und das HKICPA mit dem IASB zusammen und haben einen kontinuierlichen Mechanismus geschaffen, der die Gleichwertigkeit fortwährend verstärken soll.

Im Dezember 2010 hat die Hongkonger Börse entschieden, dass Unternehmen mit Sitz auf dem chinesischen Festland die Wahlmöglichkeit haben, Abschlüsse einzureichen, die nach den CAS erstellt sind und von einer zugelassenen Prüfungsfirma des Festlands geprüft wurden. Eine Reihe von Unternehmen hat sich seitdem entschieden, nach CAS erstellte Abschlüsse einzureichen.

Die EU-Kommission hat im Dezember 2008 entschieden, Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas erstellt sind, vorerst für begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zuzulassen. Chinesische Emittenten können also bei Eintritt in den europäischen Markt nach CAS erstellte Abschlüsse ohne Überleitung auf die IFRS wie von der EU übernommen verwenden.

Fn. 15
Die Ostkaribische Wertpapierbörse (Eastern Caribbean Securities Exchange, ECSE) ist eine regionaler Wertpapiermarkt mit Sitz auf St. Kitts. Er wurde eingerichtet, um den Kauf und Verkauf von Finanzprodukten – einschließlich Unternehmensaktien und -anleihen und Staatspapieren – für die acht Mitgliedstaaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen zu erleichtern.

Fn. 16
Malaysia hat einen Plan verkündet, nach dem "die malaysischen Rechnungslegungsstandards bis zum 1. Januar 2012 vollständig bis mit den IFRS konvergiert werden" sollen.

Fn. 17
Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt.

Fn. 18
Am 28. Oktober 2008 hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen. Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung (nur öffentlich gehandelte Unternehmen oder auch nicht börsennotierte Unternehmen, konsolidierte oder Einzelabschlüsse etc.) werden von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt.

Ausländische Emittenten, deren Wertpapiere in Taiwan gelistet sind (unabhängig davon, ob es sich um die eigentliche Notierung oder eine zusätzliche handelt), können IFRS anwenden. Es ist jedoch eine Überleitung auf taiwanische Rechungslegungsstandards zusätzlich zur Verfügung zu stellen, die von einem Prüfer geprüft sein muss.

Fn. 19
2004 übernahm die venezolanischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer die IFRS mit Stand 2004 als venezolanische Rechnunglegungstandards. Sie wurden verpflichtend für börsennotierte Unternehmen 2005, für große, nicht börsennotierte Unternehmen 2006 und für andere Unternehmen ab 2007. Derzeit hat Venezuela keine der IFRS oder Änderungen an den IAS übernommen, die seit 2004 herausgegeben wurden.

Fn. 20
Mit einer Resolution des dominikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer vom Februar 2010 werden die IFRS für börsennotierte unternehmen stufenweise übernommen: Einige Standards werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014.

Fn. 21
Am 28. Juli 2010 hat der nigerianische Bundesexekutivrat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der Bilanzierungsstandards in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Der Rat hat den nigerianischen Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat in Kraft treten kann.

Fn. 22
Kreditinstitute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften können sowohl im Konzern- als auch im separaten Abschluss zwischen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und luxemburgische Rechnungslegungsstandards wählen. Alle anderen Unternehmen müssen eine Genehmigung des luxemburgischen Justizministeriums beantragen, um Konzern- oder separate Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellen zu dürfen. Das Justizministerium gewährt oder verweigert die Ausnahme auf Grundlage einer begründeten Stellungnahme des luxemburgischen Standardsetzers Commission des Normes Comptables (CNC). Die luxemburgischen Behörden haben Anfang 2009 einen Gesetzesentwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRS für Handelsgesellschaften einzuführen. Daher wird erwartet, dass die IFRS in absehbarer Zeit in das nationale luxemburgische Handelsrecht als Alternative zu den luxemburgischen Rechnungslegungsstandards aufgenommen werden.

Fn. 23
Obwohl IFRS für keine nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken vorgeschrieben sind, wird es als beste ausgeübte Praxis angesehen, wenn diese Unternehmen IFRS anwenden.

Fn. 24
Obwohl die libyschen Börsenvorschriften die Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen vorschreiben und das lybische Bankgesetz alle Geschäftsbanken verpflichtet, IFRS anzuwenden, wird dies nach unserem Kenntnisstand in der Praxis bisher nicht umgesetzt.

Fn. 25
Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das Gesetz Nr. 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und prüfungsnaher Beratung in Kraft gesetzt, das sogenannte "Konvergenzgesetz". Darin wird die Absicht kundgetan, kolumbianische Standards mit internationalen Standards zu konvergieren (vermutlich IFRS und ISA). Dies soll ab dem Jahr 2014 geschehen. Die praktischen Details dieser Konvergenz sind jedoch noch nicht festgelegt.
Fn. 26
IFRS oder Standards, die zu einem bestimmten Grad von den IFRS abweichen, für einige vorgeschrieben:
Seit 2004 müssen russische Banken zusätzlich zu den statutarischen Abschlüssen eigenständige IFRS-Abschlüsse erstellen.

Sonstiges:

Am 25. Februar 2011 hat die russische Regierung einen Prozess für die Übernahme der IFRS festgelegt. Nach diesem Prozess hat das russische Finanzministerium am 25. November 2011 alle bestehenden IFRS, SIC und IFRIC mit Ausnahme von IFRS 9 bis 13 und IFRIC 20 für die Anwendung in Russland übernommen.

Bei künftigen Übernahmeentscheidungen in Bezug auf einzelne Standards wird sich das Finanzministerium auf die Empfehlungen eines regierungsunabhängigen Expertenausschusses stützen (den nationalen Rat für Rechnungslegungsstandards) und sich mit der Zentralbank und dem staatlichen Ausschuss für Wertpapiermärkte (Federal Committee on Securities Markets, FCSM) absprechen. Die Aufsicht über die IFRS-Einführung wurden dem FCSM und (für Banken) der Zentralbank übertragen.

IFRS-Konzernabschlüsse werden für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) vorgeschrieben sein. PIE sind definiert als: Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen gehandelt werden, Banken und Versicherungen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ist in der Tat jedoch weiter gefasst, da es darin heißt: "Wenn andere Russische Gesetze die Erstellung/Einreichung/Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verlangen, müssen diese Abschlüsse nach den IFRS erstellt werden." Daher müssen beispielsweise diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Anteile im Rahmen einer offenen Subscription (eines öffentlichen Zeichenangebots) einer großen Gruppe von Anlegern anbieten nach dieser Vorschrift Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen, selbst wenn diese Anteile nicht gehandelt werden.

Das Datum des Übergangs auf IFRS wird der 1. Januar 2011 sein, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2012 (mit Vergleichszahlen für 2011) erstellt werden muss. Dies gilt für die folgenden Unternehmen (sofern sie Erstanwender sind):

  1. Kreditinstitute (Banken etc.)
  2. Versicherungsunternehmen
  3. Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen/in Handelssystemen gehandelt werden
  4. Emittenten deren Wertpapiere nicht gehandelt werden und die Prospekte bei der FCSM für folgende Zwecke registriert haben:
    • öffentliche Zeichenangebote (offene Subscription) von Wertpapieren oder
    • nicht öffentliche Zeichenangebote (geschlossene Subscription) von Wertpapieren für mehr als 500 Anleger
      (es sei denn, der Emittent hat weniger als 500 Anteilseigner und eine Ausnahme von der Einreichung wurde von mehr als Dreiviertel der Anteilseigener und der FCSM genehmigt) *

* Für Unternehmen in der Kategorie 3 jedoch nur diejenigen, die a) nur in Anleihen handeln oder b) ihre Abschlüsse bereits nach US-GAAP erstellen, ist das Datum des Übergangs auf IFRS der 1. Januar 2014, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2015 (mit Vergleichszahlen für 2014) erstellt werden muss.

Nach russischen Gesetz müssen die IFRS-Jahresabschlüsse innerhalb von 120 Tagen nach dem Berichtsstichtag (normalerweise rund um den 1. Mai des Folgejahres) den Anteilseignern vorgestellt und bei der FCSM eingereicht werden (für Banken: bei der Zentralbank eingereicht werden). Es gibt außerdem eine Vorschrift, dieses Abschlüsse zu veröffentlichen (beispielsweise im Internet).

Bitte beachten Sie, dass die IFRS in Russland die nationalen Rechnungslegungsstandards nicht ersetzen – die Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses befreit nicht von der Vorschrift, einen eigenständigen Abschluss nach den russischen statutarischen Vorschriften zu erstellen.

 

Wir suchen Informationen für die nachfolgenden Rechtskreise. Falls Sie uns weiterhelfen können, senden Sie uns bitte eine Email.
 
  Inländische börsennotierte Unternehmen.Inländische nicht börsennotierte Unternehmen
CodeRechtskreisIFRS nicht gestattetIFRS gestattetIFRS für einige vorgeschriebenIFRS für alle vorgeschriebenPrüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest.Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen
AFAfghanistan      . 
ADAndorra      . 
AOAngola      . 
GQÄquatorial-Guinea      . 
ETÄthiopien      . 
DJDschibuti      . 
GAGabun      . 
GNGuinea      . 
GWGuinea-Bissau      . 
CMKamerun      . 
CDDemokratische Republik Kongo      . 
CGRepublik Kongo      . 
KP(Nord-)Korea      . 
LRLiberia      . 
MCMonaco      . 
RWRuanda      . 
SCSeychellen      . 
SOSomalia      . 
SDSudan      . 
TOTonga      . 
TDTschad      . 
TCTurks- und Caicosinseln      . 
EHWestsahara      . 
CFZentralafrikanische Republik      . 

 

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