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Diese Tabelle reflektiert unser Verständnis über die Anwendung der International Financial Reporting Standards als grundlegende Rechnungslegungsprinzipien,
getrennt nach börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, im Konzernabschluss für externe Finanzberichterstattungszwecke. Das bedeutet, dass die
IFRS die Grundlage für die Erstellung des Abschlusses bilden und der Prüfungsbericht konstatiert, dass der Abschluss auf Grundlage der IFRS erstellt
wurde.
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Diese Internetseite und die darauf enthaltenen Informationen werden
von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur
Verfügung gestellt. Diese Internetseite enthält allgemeine
Informationen allein im Hinblick auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
geordnet nach Rechtskreisen. Diese Internetseite bietet keine
erschöpfende Abhandlung der IFRS nach Rechtskreis und wird allein
unter dem Verständnis zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt,
dass Sie den
rechtlichen Hinweisen für die Nutzung zustimmen. Die IAS PLUS
Webseite ist nicht dafür konzipiert, einen verbindlichen Rat (auch
nicht zu den Themen Bilanzierung, Steuern, Recht, Investitionen),
eine sonstige Dienst- oder Werkleistung oder etwa eine Antwort auf
eine damit im Zusammenhang stehende Frage zu geben. Dementsprechend
können Sie sich für eine Entscheidung oder Maßnahme nicht auf
Inhalte dieser Webseite stützen und sollten sich deshalb bei Fragen
Ihrer persönlichen Finanzen und Geschäfte stets an einen
entsprechend fachlich qualifizierten Berater wenden. Des Weiteren
weisen wir darauf hin, dass diese Seite keinerlei politische Aussage
enthält. Die Darstellung befasst sich allein mit der Anwendung der
IFRS in einem Rechtskreis, in dem die Anwendung der IFRS eindeutig
nachvollziehbar und abgrenzbar ist; es muss sich bei diesen
Rechtskreisen nicht um politisch eigenständige Staaten handeln. |
Falls Sie Ergänzungen oder Berichtigungen zu dieser Website haben, senden Sie uns bitte eine E-mail. Wenn möglich,
geben Sie bitte Links zu oder Quellen der Dokumente an, anhand derer die Information überprüft werden kann.
Im Anschluss an diese Tabelle folgt eine Auflistung der Rechtskreise, für die wir noch Informationen suchen.
Diese Seite wurde zuletzt am 24. November 2010 aktualisiert.
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Viele Rechtskreise, die ihre eigenen nationale Rechnungslegungsvorschrift aufrechterhalten, nehmen für sich in Anspruch, dass ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften
"auf den IFRS basieren" oder "den IFRS ähnlich sind" oder "mit den IFRS
konvergiert sind". In einigen Fällen sieht die sprachliche Änderung
gering aus, während in anderen Fällen die Sprachregelung deutlich
unterschiedlich ist. Manchmal sind die nationalen
Rechnungslegungsvorschriften nicht auf Englisch abgefasst. Oftmals
wurden nicht alle IAS/IFRS national übernommen. Häufig besteht ein
Zeitverzug in der Übernahme der IFRS als nationale
Rechnungslegungsvorschrift. Wir sehen uns nicht in der Lage, die
nationalen oder regionalen Rechnungslegungsvorschriften im Detail mit
den IFRS zu vergleichen. Daher ist in der Tabelle lediglich die
unmittelbare Anwendung der IFRS in einzelnen Ländern oder Regionen
wiedergegeben. Mit unmittelbarer Anwendung ist gemeint, dass die Angabe
zu den Grundlagen der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und der
Prüfungsbericht die Übereinstimmung mit den IFRS konstatiert.
Bei den nicht börsennotierten Unternehmen bedeutet die Angabe "IFRS für alle
vorgeschrieben", dass - falls ein nicht börsennotiertes Unternehmen verpflichtet
ist oder sich dafür entscheidet, allgemeine Mehrzweckabschlüsse zu erstellen -
es die IFRS anwenden muss. Sie bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle nicht
börsennotierten Unternehmen in diesem Rechtskreis verpflichtet sind,
IFRS-Abschlüsse zu erstellen.
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| Hinweis: Scrollen Sie bis an das Ende der Tabelle, um
die Spaltensummen zu sehen |
| | | Inländische
börsennotierte Unternehmen | . | Inländische
nicht börsennotierte Unternehmen |
| Code | Rechtskreis | IFRS nicht gestattet | IFRS
gestattet | IFRS für einige vorgeschrieben | IFRS für alle
vorgeschrieben | Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS
fest | . | Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte
Unternehmen |
| AE | Abu Dhabi - Vereinigte Arabische Emirate | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattetFn. 23 |
| EG |
Ägypten | | | | X |
Ja | . |
|
| AL | Albanien | Keine Börse in Albanien. |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| DZ | Algerien | Keine Börse in Algerien. |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| AS | Amerikanisch-Samoa | Keine Börse in Amerikanisch-Samoa. |
| . |
IFRS gestattet. |
| AI | Anguilla | |
| | XFn. 15 |
Ja |
|
|
| AG | Antigua und Barbuda |
|
| | XFn. 15 |
Ja |
|
|
| AR | Argentinien | |
| | ab 2012 |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| AM | Armenien | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| AW | Aruba | | X | | |
Ja | . |
|
| AZ | Aserbaidschan |
| | X | |
Ja | . |
IFRS-Einzelabschlüsse
für Banken (börsennotiert und nicht börsennotiert) und ab 2008 für große Staatsunternehmen vorgeschrieben. Für andere IFRS gestattet. |
| AU | Australien | | | | XFn. 2 |
Ja | . |
Australische IFRS-Gegenstücke für einige große vorgeschrieben, für andere gestattet. |
| BS | Bahamas | | | | X |
Ja | . |
|
| BH | Bahrain | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| BD | Bangladesch | X | | | |
| . |
|
| BB | Barbados | | | | X |
Ja | . |
|
| BE | Belgien | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS für
Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Banken und Kreditinstitute
vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet; IFRS im
Einzelabschluss nicht gestattet. |
| BZ | Belize | Keine Börse in Belize. |
| . |
Nicht börsennotierte Unternehmen können
IFRS oder andere international akzeptierte Standards anwenden (v.a. US und kanadische GAAP). |
| BJ | Benin | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| BM | Bermuda | | X | | |
Ja | . |
|
| BT | Bhutan | X | | | |
| . |
|
| BO | Bolivien | | X | | |
Ja | . |
|
| BA | Bosnien und Herzegowina | | | |
X
(alle großen und mittelgroßen) |
Ja |
. | |
| BW | Botswana | | | | X |
Ja | . |
IFRS gestattet. |
| BR |
Brasilien | | | | Alle börsennotierten und alle Finanzinstitute ab 2010.
Wahlrecht für börsennotierte Unternehmen vor 2010. |
Noch nicht bekanntgegeben. | . |
IFRS nicht
gestattet. |
| BN | Brunei Darussalam | Keine Börse in Brunei. |
| . |
IFRS gestattet, aber nicht häufig
verwendet. |
|---|
| BG |
Bulgarien | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss nicht börsennotierter
Finanzinstitute und aller großen nicht börsennotierten Unternehmen
mit beschränkter Haftung vorgeschrieben. Anderen nicht
börsennotierten Unternehmen wird die Anwendung von IFRS gestattet. |
| BF | Burkina Faso | X | | | |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| BI | Burundi | keine Wertpapierbörse in Burundi | |
. | IFRS nicht gestattet. |
| CL | Chile | | | | X (ab 2009) |
Ja | . |
IFRS ab 2009
vorgeschrieben. |
| CN | China | XFn. 14 | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| CR |
Costa Rica | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| DK |
Dänemark | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| DE | Deutschland | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit nationalem
Recht sind ebenfalls erforderlich. |
| DM | Dominica | | X | | |
Ja | . |
|
| DO |
Dominikanische Republik | | | | XFn. 20 |
Ja | . |
IFRS gestattet. |
| AE | Dubai - Vereinigte Arabische Emirate | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattetFn. 23 |
| EC | Ecuador | | | |
X Einführung schrittweise 2010-2012 |
Ja | . |
IFRS für manche 2011, alle
2012 vorgeschrieben. |
| CI | Elfenbeinküste | X | | | |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| SV | El Salvador | | X | | |
Ja | . |
|
| ER | Eritrea |
Keine Börse in Eritrea. |
| . |
IFRS vorgeschrieben für staatseigene Unternehmen, neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO)), Banken und Versicherungsunternehmen. |
| EE | Estland | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss von Finanzinstituten vorgeschrieben; IFRS sowohl im
Konzern- als auch im Einzelabschluss anderer Unternehmen gestattet. |
| FJ | Fidschi | | | |
X | Ja | . |
IFRS vorgeschrieben für
mehrheitlich staatliche Unternehmen, Banken und Finanzinstitute,
mittlere und große Unternehmen und weitere. |
| FI | Finnland | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| FR | Frankreich | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS im
Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. |
| GM | Gambia | Keine Börse in Gambia |
| . |
IFRS gestattet. |
| GE | Georgien | | | | X |
Ja | . |
IFRS im
Konzernabschluss und Einzelabschluss vorgeschrieben. |
| GH | Ghana | | | | X |
Ja | . |
IFRS
vorschrieben für nicht börsennotierte Banken, Versorger, Broker,
Versicherungen und Staatsunternehmen ab 2007. IFRS werden für alle
anderen nicht börsennotierten Unternehmen ab 2009 vorgeschrieben. |
| GI | Gibraltar | | X | | |
Ja | . |
IFRS gestattet mit Ausnahme
einiger regulierter Unternehmen, die UK GAAP anwenden. |
| GD | Grenada | |
| | XFn. 15 |
Ja | |
|
| GR | Griechenland | |
| | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS in geprüften
Konzern- und Einzelabschlüssen gestattet. |
| GL | Grönland | Keine Börse in Grönland |
| . |
Üblicherweise werden dänische Bilanzierungsstandards angewendet,
auch wenn IFRS gestattet sind. |
| UK |
Großbritannien | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| GU | Guam | Keine Börse in Guam. |
| . |
IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen wenden US GAAP
an. |
| GT |
Guatemala | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| GY | Guyana | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| HT | Haiti | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| HN | Honduras | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| HK |
Hongkong | | | | XFn. 3 |
Ja für außerhalb von HK
domizilierte Unternehmen. In HK ansässige Unternehmen beziehen sich auf 'Hong Kong FRS' | . |
Hongkong IFRS-Gegenstücke
gestattet. |
| IN | Indien |
| X
(nur für konsolidierte Abschlüsse)
Fn. 8 | | |
Ja | . |
IFRS nicht gestattet. |
| ID | Indonesien | X | | | |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| IQ | Irak | | | | X |
Ja | . |
Alle Banken
einschließlich der nicht börsennotierten. |
| IR | Iran | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| IE | Irland | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| IS | Island | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| IL | Israel | | | X
alle mit Ausnahme von Banken | |
Ja | . |
IFRS gestattet (mit
Ausnahme von Banken). |
| IT | Italien | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS im Konzernabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen gestattet; im Einzelabschluss mit Ausnahme sehr
kleiner Unternehmen, Versicherungen und einigen regulierten Unternehmen gestattet. |
| JM | Jamaika | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| JP | Japan | XFn. 12 | | | |
Abhängig vom Stand der Designierung | . |
IFRS nicht gestattet. |
| YE | Jemen | Keine Börse im Jemen. |
| . |
IFRS gestattet. |
| JO | Jordanien | | | | X |
Ja | . |
|
| VG | Jungferninseln (Britisch) | | X | | |
Ja | . |
|
| VI | Jungferninseln (US) | Keine Börse
auf den Jungferninseln (US). |
| . |
IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte
Unternehmen wenden US GAAP an. |
| KY | Kaimaninseln | | X | | |
Ja | . |
|
| KH | Kambodscha | Keine Börse in Kambodscha. |
| . |
IFRS gestattet. |
| CA | Kanada |
| | | X (ab 2011)Fn. 7 |
Nein | . |
IFRS gestattet (ab 2011). |
| KZ |
Kasachstan | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle Banken, Aktiengesellschaften und andere Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse vorgeschrieben (einschließlich Unternehmen
der Rohstoffindustrie und Staatsunternehmen). |
| QA | Katar | | | | X |
Ja | . |
|
| KE | Kenia | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| KG |
Kirgistan | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| CO | Kolumbien | XFn. 25 | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| KR | (Süd-)Korea |
| | | X |
Ja | . |
IFRS vorgeschrieben für
Finanzinstitute und Staatsunternehmen, gestattet für alle anderen. |
| HR | Kroatien | XFn. 6 | | |
|
| . |
IFRS wie in Fußnote 6
beschrieben für alle Finanzinstitute und große nicht
börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, gestattet für andere. |
| CU | Kuba | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| KW | Kuwait | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| LA | Laos | | X | | |
Ja | . |
|
| LS | Lesotho | | X | | |
Ja | . |
|
| LV | Lettland | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitutionen, für andere nicht gestattet. |
| LB | Libanon | | | | X |
Ja | . |
IFRS vorgeschrieben für
Finanzinstitutionen, für andere nicht gestattet. |
| LR | Liberia |
Keine Börse in Liberia. |
| |
IFRS ab 2012 für alle
Banken vorgeschrieben; die meisten anderen Unternehmen wenden
US-GAAP an. |
| LY | Libyen | |
| |
XFn.
24 |
Information nicht verfügbarFn.
24 | . |
IFRS für alle
Geschäftsbanken vorgeschriebenFn.
24 |
| LI |
Liechtenstein | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| LT | Litauen | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS vorgeschrieben für
einige Finanzinstitutionen, für andere gestattet. |
| LU | Luxemburg | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern-
als auch im Einzelabschluss gestattet; Genehmigung in den meisten Fällen erforderlichFn.
22 |
| MO | Macao |
Keine Börse in Macao. |
| . |
IFRS gestattet. |
| MG | Madagaskar |
Keine Börse in Madagaskar. |
| . |
IFRS für einige
vorgeschrieben. |
| MW | Malawi | | | | X |
Ja | . |
IFRS nicht gestattet. |
| MY |
Malaysia | XFn.
16 | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| MV | Malediven | | X | | |
Ja | . |
IFRS gestattet. |
| ML | Mali | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| MT | Malta | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS für alle gestattet. |
| MA | Marokko | |
| X
Mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitute können börsennotierte Unternehmen
zwischen IFRS und marokkanischen Prinzipien wählen. Banken/Finanzinstitute müssen
ab 2008 IFRS anwenden. | |
Ja | . |
|
| MR | Mauretanien | Keine Börse in Mauretanien. |
| |
IFRS nicht gestattet. |
| MU | Mauritius | | | | X |
Ja | . |
|
| MK | Mazedonien | | | | X |
Ja | . |
IFRS nicht gestattet. |
| MX | Mexiko | XFn.
17 | | |
|
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| MD | Moldawien | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| MN |
Mongolei | | | | X |
<Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| ME |
Montenegro | | | |
X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| MZ |
Mosambik | | X | | |
Ja | . |
für Banken seit 2007 und Versicherungen seit 2008 vorgeschrieben. für große Unternehmen ab 2010
und mittelgroße Unternehmen ab 2011 vorgeschrieben. |
| MM | Myanmar | | X | | |
Ja | . |
|
| NA | Namibia | | | | X |
Ja | . |
|
| NP | Nepal | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| NC | Neukaledonien |
Keine Börse in Neukaledonien | |
|
Als französisches
Department folgt Neukaledonien den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im
Einzelabschluss jedoch verboten sind. |
| NZ | Neuseeland | |
| | XFn.
2 | Nein. 'NZ FRS' | . |
Neuseeländische IFRS-Gegenstücke für große nicht börsennotierte Unternehmen
vorgeschrieben, für andere gestattet. |
| NI |
Nicaragua | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| NL | Niederlande | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| AN | Niederländische Antillen | | X | | |
Ja | . |
|
| NE | Niger | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| NG | Nigeria | | | | X (ab 2012)Fn. 21 |
noch festzulegenFn. 21 | . |
|
| NO | Norwegen | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. |
| OM | Oman | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| AT |
Österreich | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. |
| PK | Pakistan | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| PA | Panama | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. Das Gesetz, das alle
Unternehmen zur Anwendung von IFRS verpflichtet, wird allerdings gegenwärtig rechtlich untersucht. |
| PG | Papua-Neuguinea | | | | X |
Ja | . |
|
| PY | Paraguay | | X | | |
Ja | . |
IFRS gestattet. |
| PE | Peru | | | | X |
Ja | . |
|
| PH | Philippinen | XFn. 11 | | |
| | . |
|
| PL | Polen | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie
in der EU anzuwenden' | . |
IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen,
die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder
deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen. |
| PT |
Portugal | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken und Finanzinstitutionen, gestattet für andere; IFRS im
Einzelabschluss für Unternehmen gestattet, die Teil eines Konzerns sind, der nach IFRS bilanziert, verboten für andere. |
| RE | Réunion |
Keine Börse in Réunion |
| . |
Als französisches
Department folgt Réunion den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im
Einzelabschluss jedoch verboten sind. |
| RO | Rumänien | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | . |
IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen,
die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder
deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen. |
| RU |
Russische Föderation | | | XFn.
26 | |
| . |
Nicht börsennotierte Unternehmen können IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Berichten aufstellen,
die russischen Prinzipien folgen. |
| ZM | Sambia | |
| | X |
| . |
IFRS gestattet. |
| WS | Samoa | Keine Börse in Samoa. |
| . |
IFRS gestattet. |
| SA |
Saudi-Arabien | | | X | |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| SE | Schweden | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | . |
IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss
verboten. |
| CH | Schweiz | | XMultinationale Unternehmen im Hauptsegment müssen seit 2005 entweder IFRS
oder US GAAP anwenden | | |
Ja | . |
|
|---|
| SN | Senegal | X |
| | |
Ja | . |
IFRS nicht gestattet. |
|---|
| RS |
Republik Serbien | |
| |
X |
Ja | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| SL |
Sierra Leone | Keine Börse in Sierra Leone (es befindet sich eine im Aufbau). |
| . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| ZW | Simbabwe | | X | | |
Ja | . |
|
| SG |
Singapur | XFn.
13 | | | |
|
. |
Nein.
Singapurische IFRS-Gegenstücke vorgeschrieben. |
| SK | Slowakei | | | | XFn.
1 | Nein.
'Wie in der EU anzuwenden' | . |
IFRS für alle vorgeschrieben. |
| SI | Slowenien | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS für
Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet. |
| ES | Spanien | | | | XFn.
1 | Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. |
| LK | Sri Lanka | | X | | |
Ja | . |
IFRS nicht gestattet. |
| KN |
St. Kitts und Nevis | | | | XFn.
15 |
Ja | |
|
| ZA |
Südafrika | | | | X |
Ja | . |
|
| SR | Surinam | | X | | |
Ja | . |
IFRS gestattet. |
| SZ | Swasiland | | X | | |
Ja | . |
|
| SY | Syrien | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| TJ |
Tadschikistan | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| TW | Taiwan | XFn. 18 | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| TZ | Tansania | | | | X |
Ja | . |
IFRS für 'internationale
Unternehmen' vorgeschrieben. |
| TH | Thailand | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| TG | Togo | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| TT |
Trinidad und Tobago | | | | X |
Ja | . |
IFRS für alle
vorgeschrieben. |
| CZ |
Tschechien | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS wie für die
Anwendung in Europa übernommen im Konzernabschluss gestattet.
Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die
Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach
den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können
IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen auch im separaten
Abschluss anwenden. |
| TN | Tunesien | X | | | |
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| TR | Türkei | | XFn. 5 | | |
Ja | . |
|
| TM |
Turkmenistan | X | |
| |
| |
|
| UG | Uganda | | X |
| |
Ja | . |
|
| UA |
Ukraine | X | | |
|
| . |
IFRS nicht gestattet. |
| HU | Ungarn | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU
anzuwenden' | . |
IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Zusätzlich sind Einzelabschlüsse nach nationalen
Grundsätzen erforderlich. |
| UY | Uruguay | XFn. 4 | | | |
| . |
|
| UZ | Usbekistan | X | | | |
| . |
IFRS nicht
gestattet. |
| VU | Vanuatu | Keine Börse in Vanuatu. |
| . |
IFRS gestattet. |
| VE | Venezuela | XFn. 19 | | |
|
| . |
IFRS mit Stand 2004 vorgeschrieben ab
2007. |
| US | Vereinigte Staaten | X
Fn. 10 | | | |
|
. | IFRS gestattet. |
| VN | Vietnam | X | | | |
| . |
|
| BY | Weißrussland | | | X
Banken ab 2008 | |
Ja | . |
IFRS für Banken
vorgeschrieben. |
| PS | Westbank/Gazastreifen | | |
| X |
Ja | . |
|
| CY | Zypern | | | | XFn. 1 |
Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' |
. | IFRS für alle vorgeschrieben. |
| Summe für börsennotierte Unternehmen | . |
Summe für nicht börsennotierte Unternehmen |
Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den
unten dargestellten Fußnoten zu lesen.
Informationen für 174 Rechtskreise (nach bestem Wissen und Gewissen):
 |
IFRS nicht gestattet 31 Rechtskreise |
 |
IFRS gestattet 25 Rechtskreise |
 |
IFRS für einige vorgeschrieben —
5
Rechtskreise |
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IFRS für alle vorgeschrieben — 92 Rechtskreise*
*beinhaltet 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten (Fn. 1) und fünf
Rechtskreise, die Gegenstücke zu vollen IFRS übernommen haben (Fußnoten
2, 3 und 7)
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Keine Börse —
21 Rechtskreise |
Von den 122 Rechtskreisen (25 + 5 + 92) die IFRS gestatten oder vorschreiben:
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In 87 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS |
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In 30 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sie in der
EU anzuwenden sind |
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In einem Rechtskreis (HK) bezieht sich der Prüfungsbericht für
in Honkong ansässige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf
IFRS |
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Für
einen Rechtskreis (NG) wurde
diese Entscheidung noch nicht bekannt gegeben |
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In einem Rechtkreis (JP) hängt dies von
Stand der Designierung ab |
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Für
zwei Rechtskreise (LY und ZM)
ist diese Information nicht
verfügbar |
| . |
Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den
unten dargestellten Fußnoten zu lesen.
Von den 174 Rechtskreisen in der Tabelle:
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IFRS nicht gestattet 37 Rechtskreise |
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IFRS für alle oder einige gestattet — 44 Rechtskreise |
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IFRS
für einige vorgeschrieben, 30 Rechtskreise |
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IFRS für alle vorgeschrieben 25 Rechtskreise |
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für 39 Rechtskreise fehlen uns diese
Informationen |
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Fn. 1
Dieses Land ist ein Mitgliedstaat der EU/des EWR. Der Prüfungsbericht und die
Angabe zu den Grundlagen der Darstellung beziehen sich die Übereinstimmung mit
"den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind". Gegenwärtig hat die EU
im Wesentlichen alle IFRS
übernommen, obwohl es eine zeitliche Verschiebung bei der Übernahme einiger der
neuesten IFRS gibt und ein Aspekt von IAS 39 verändert wurde. Die Änderung betrifft
ca. 50 nach IFRS bilanzierender europäischer Banken. Die EU gestattet ferner,
auch in Umständen, die nicht IAS 27 entsprechen, separate Einzelabschlüsse in
Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind" zu
veröffentlichen. Hier können Sie die aktuelle Information einsehen,
welche EU- und EWR-Mitglieder von diesem Wahlrecht Gebrauch machen werden. |
Fn. 2
Australien und Neuseeland haben nationale Standards übernommen, die sie als
IFRS-Gegenstücke bezeichnen. Diese Standards beinhalten die Anforderung nach IAS
1.14, nach der "ein Unternehmen, dessen Abschluss in Übereinstimmung mit den
IFRS steht, diese Übereinstimmung ausdrücklich und uneingeschränkt im Anhang
anzugeben hat." Eine derartige Äußerung muss in Australien im
Prüfungsbericht und im Anhang, in Neuseeland nur im Anhang getätigt werden.
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Fn. 3
Hongkong hat nationale Standards übernommen, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in
einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und
Übergangsvorschriften haben. Unternehmen, die ihren
Sitz in Hongkong haben aber in einem anderen Land registriert sind, dürfen IFRS-Abschlüsse statt nach Hongkong GAAP erstellte Abschlüsse herauszugeben.
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Fn. 4
Per Gesetz sind alle Unternehmen in Uruguay verpflichtet die zum 31. Juli 2007
bestehenden IFRS zu befolgen. Außerdem müssen einige nationale Standards
angewendet werden. Der Prüfungsbericht stellt die Übereinstimmung mit
den Rechnungslegungsprinzipien von Uruguay fest.
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Fn. 5
Börsennotierte Unternehmen in der Türkei können die IFRS aufgrund der
Verzögerungen bei der Übersetzung der IFRS ins Türkische auf zweierlei Art und
Weise anwenden:
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Ein börsennotiertes Unternehmen darf die
offizielle englische Fassung der IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht
werden, anwenden; in diesem Falls müssen sich der Prüfungsbericht und
die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung explizit auf die
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards
beziehen. |
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Ein börsennotiertes Unternehmen darf die
türkische Fassung der IFRS anwenden. Infolge der Verzögerung bei der
Übersetzung geben der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen
der Darstellung an, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit "den IFRS
wie sie in der Türkei anzuwenden sind" steht.
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Fn. 6
Das kroatische nationale Bilanzierungsrecht verpflichtet Unternehmen, die die
IFRS anwenden, die übersetzte und im Nationalanzeiger durch die Financial
Reporting Standards Board veröffentlichte Fassung der IFRS anzuwenden.
Gegenwärtig bedeutet das die IFRS zum 31. März 2004. Daher wurden IFRS 6, 7 und
8 weder übersetzt noch veröffentlicht, und einige Änderungen an der IAS und IFRS
seit dem 31. März 2004 finden sich ebenfalls noch nicht wieder.
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Fn. 7
Kanada hat einen Plan bekanntgegeben, die IFRS vollständig ab 2011 als
kanadische Finanzberichtsstandards zu übernehmen.
Unternehmen dürfen mit Zustimmung der für die einzelnen Provinzen zuständigen
Wertpapierregulierungsbehörden die IFRS ab 2008 anwenden. |
Fn. 8
Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI)
die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens
ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach den in
Abschnitt 211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische
Rechnungslegungsstandards) oder nach den IFRS (mit Überleitungen) erstellt
einreichen
dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die
Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen
Rechnungslegungsstandards erfolgen.
Mit den IFRS konvergierte indische Rechnungslegungsstandards (Ind AS genannt)
sind im Februar 2011 veröffentlicht worden, aber das Datum des Inkrafttretens
dieser Standards wurde aufgeschoben, ohne dass ein neues Datum des
Inkrafttretens genannt wurde. Nach Aussage des Ministeriums für
Unternehmensangelegenheiten soll ein neues Datum des Inkrafttretens verkündet
werden, nachdem die Auswirkungen der Ind AS auf Ertragsteuern und andere
Verordnungen und Gesetze eruiert worden sind. Die bereits veröffentlichten Ind
AS können noch weiteren Änderungen unterworfen werden. |
Fn. 9
[derzeit nicht verwendet] |
Fn. 10
Am 14. November 2008 hat die US-amerikanische Wertpapieraufsicht einen
vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung von Abschlüssen, die in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt
werden, veröffentlicht. Derzeit müssen
amerikanischen Emittenten ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen, und eine
Anwendung der IFRS ist ihnen nicht gestattet. |
Fn. 12
Am 11. Dezember 2009 hat die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA)
auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht, nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen
gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am
31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der
FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs').
Der Prüfungsbericht bezieht sich entweder auf eine Übereinstimmung mit den IFRS
oder auf eine Übereinstimmung mit den von der FSA benannten IFRS (abhängig vom
Stand der Designierung). Wenn die benannten IFRS mit den geltenden IFRS
übereinstimmen, bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie vom IASB
herausgegeben. Ist dies nicht der Fall (beispielsweise wegen einer Verzögerung
bei der Designierung), bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie von der
FSA benannt.
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Fn. 13
Singapur hat die meisten IFRS praktisch
Wort für Wort als Singapur-Gegenstücke der IFRS übernommen, hat bei der
Übernahme als Singapur-Standards allerdings Änderungen an den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften bei mehreren IFRS vorgenommen und manche Standards nicht
übernommen. Im Mai 2009 hat die Regierung verkündet, dass die Singapore
Financial Reporting Standards bis 2012 vollständig mit den IFRS konvergiert sein
sollen. Die konvergierten Standards sollen für alle in Singapur domizilierten
Unternehmen, die an der Börse in Singapur notiert sind, gelten. |
Fn. 14
Die neuen chinesischen
Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen (Chinese Accounting Standards for Business Enterprises, CAS) wurden 2006 vom chinesischen Finanzimisterium (Ministry of Finance, MoF) herausgegeben und traten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Standards sind im Wesentlichen mit den IFRS konvergiert, es gibt allerdings bestimmte Änderungen, die aufgrund der besonderen Bedingungen in China vorgenommen wurden (so ist beispielsweise die Aufholung von Wertminderungsverlusten bei langfristigen Vermögenswerten verboten).
Im April 2010 veröffentlichte das MoF einen Fahrplan für die weitere Harmonisierung der CAS mit den IFRS. China hat die Absicht ausgesprochen, Konvergenz mit den IFRS zu erzielen. Die Harmonisierung der Standards ist ein fortlaufender Prozess, und das MoF widmet der Konvergenz zwischen CAS und IFRS weiterhin große Bemühungen.
Die Anwendung der CAS ist inzwischen für folgende Unternehmen verpflichtend: auf dem chinesischen Festland (Volksrepublik China) börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute (einschließlich Unternehmen, die mit Erlaubnis der chinesischen Wertpapieraufsicht im Wertpapiergeschäft tätig sind), bestimmte Unternehmen im Staatseigentum und nicht börsennotierte Unternehmen in bestimmten Provinzen. Im Harmonisierungsfahrplan hat das MoF zu erkennen gegeben, dass es beabsichtigt, dass alle großen und mittelgroßen Unternehmen (unabhängig von einer Börsennotierung) die CAS ab 2012 anwenden müssen sollen.
Im Dezember 2007 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (HKICPA) die CAS als gleichwertig zu den HKFRS anerkannt, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Seit der Zeit arbeiten das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) und das HKICPA mit dem IASB zusammen und haben einen kontinuierlichen Mechanismus geschaffen, der die Gleichwertigkeit fortwährend verstärken soll.
Im Dezember 2010 hat die Hongkonger Börse entschieden, dass Unternehmen mit Sitz auf dem chinesischen Festland die Wahlmöglichkeit haben, Abschlüsse einzureichen, die nach den CAS erstellt sind und von einer zugelassenen Prüfungsfirma des Festlands geprüft wurden. Eine Reihe von Unternehmen hat sich seitdem entschieden, nach CAS erstellte Abschlüsse einzureichen.
Die EU-Kommission hat im Dezember 2008 entschieden, Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas erstellt sind, vorerst für begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zuzulassen. Chinesische Emittenten können also bei Eintritt in den europäischen Markt nach CAS erstellte Abschlüsse ohne Überleitung auf die IFRS wie von der EU übernommen verwenden.
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Fn. 15
Die Ostkaribische Wertpapierbörse (Eastern Caribbean Securities Exchange, ECSE)
ist eine regionaler Wertpapiermarkt mit Sitz auf St. Kitts. Er wurde eingerichtet, um den Kauf und Verkauf
von Finanzprodukten einschließlich Unternehmensaktien und -anleihen und Staatspapieren
für die acht Mitgliedstaaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Kitts und Nevis,
St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen zu erleichtern. |
Fn. 16
Malaysia hat einen Plan verkündet, nach dem "die malaysischen
Rechnungslegungsstandards bis zum 1. Januar 2012 vollständig bis mit den IFRS konvergiert werden" sollen. |
Fn. 17
Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen
Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein
Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die
CNBV aufstellt. |
Fn. 18
Am 28. Oktober 2008 hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass sie eine
Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen.
Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der
Einführung (nur öffentlich gehandelte Unternehmen oder auch nicht börsennotierte
Unternehmen, konsolidierte oder Einzelabschlüsse etc.) werden von der
Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt.
Ausländische Emittenten, deren Wertpapiere in Taiwan gelistet sind
(unabhängig davon, ob es sich um die eigentliche Notierung oder eine zusätzliche
handelt), können IFRS anwenden. Es ist jedoch eine Überleitung auf taiwanische
Rechungslegungsstandards zusätzlich zur Verfügung zu stellen, die von einem
Prüfer geprüft sein muss. |
Fn. 19
2004 übernahm die venezolanischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer die IFRS mit
Stand 2004 als venezolanische Rechnunglegungstandards. Sie wurden verpflichtend
für börsennotierte Unternehmen 2005, für große, nicht börsennotierte Unternehmen
2006 und für andere Unternehmen ab 2007. Derzeit hat Venezuela keine der IFRS
oder Änderungen an den IAS übernommen, die seit 2004 herausgegeben wurden. |
Fn. 20
Mit einer Resolution des dominikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer vom
Februar 2010 werden die IFRS für börsennotierte unternehmen stufenweise
übernommen: Einige Standards werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014.
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Fn. 21
Am 28. Juli 2010 hat der nigerianische Bundesexekutivrat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der
Bilanzierungsstandards in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Der Rat hat den nigerianischen
Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und
Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat in Kraft treten kann.
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Fn. 22
Kreditinstitute sowie Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften können sowohl im
Konzern- als auch im separaten Abschluss
zwischen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und luxemburgische
Rechnungslegungsstandards wählen. Alle anderen Unternehmen müssen eine
Genehmigung des luxemburgischen
Justizministeriums beantragen, um Konzern- oder
separate Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in
der EU anzuwenden sind, erstellen zu dürfen. Das
Justizministerium gewährt oder verweigert die Ausnahme auf
Grundlage einer begründeten Stellungnahme des
luxemburgischen Standardsetzers Commission des Normes Comptables (CNC).
Die luxemburgischen Behörden haben Anfang 2009 einen Gesetzesentwurf
herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRS für Handelsgesellschaften
einzuführen. Daher wird erwartet, dass die IFRS in absehbarer Zeit in das
nationale luxemburgische Handelsrecht als Alternative zu den luxemburgischen
Rechnungslegungsstandards aufgenommen werden. |
Fn. 23
Obwohl IFRS für keine nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken
vorgeschrieben sind, wird es als beste ausgeübte Praxis angesehen, wenn diese
Unternehmen IFRS anwenden. |
Fn. 24
Obwohl die libyschen Börsenvorschriften die Anwendung der IFRS durch alle
börsennotierten Unternehmen vorschreiben und das lybische Bankgesetz alle
Geschäftsbanken verpflichtet, IFRS anzuwenden, wird dies nach unserem
Kenntnisstand in der Praxis bisher nicht umgesetzt. |
Fn. 25
Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das
Gesetz
Nr. 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und prüfungsnaher
Beratung in Kraft gesetzt, das sogenannte "Konvergenzgesetz". Darin wird die
Absicht kundgetan, kolumbianische Standards mit internationalen Standards zu
konvergieren (vermutlich IFRS und ISA). Dies soll ab dem Jahr 2014 geschehen.
Die praktischen Details dieser Konvergenz sind jedoch noch nicht festgelegt. |
Fn. 26
IFRS oder Standards, die zu einem bestimmten Grad von den IFRS abweichen, für einige vorgeschrieben:
Seit 2004 müssen russische Banken zusätzlich zu den statutarischen
Abschlüssen eigenständige IFRS-Abschlüsse erstellen.
Sonstiges:
Am 25. Februar 2011 hat die russische Regierung einen Prozess für die Übernahme
der IFRS festgelegt. Nach diesem Prozess hat das russische Finanzministerium am
25. November 2011 alle bestehenden IFRS, SIC und IFRIC mit Ausnahme von IFRS 9
bis 13 und IFRIC 20 für die Anwendung in Russland übernommen.
Bei künftigen Übernahmeentscheidungen in Bezug auf einzelne Standards wird sich
das Finanzministerium auf die Empfehlungen eines regierungsunabhängigen Expertenausschusses stützen (den nationalen Rat für
Rechnungslegungsstandards) und sich mit der Zentralbank und dem staatlichen
Ausschuss für Wertpapiermärkte (Federal Committee on Securities Markets, FCSM)
absprechen. Die Aufsicht über die IFRS-Einführung wurden dem FCSM und (für
Banken) der Zentralbank übertragen.
IFRS-Konzernabschlüsse werden für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public
Interest Entities, PIE) vorgeschrieben sein. PIE sind definiert als:
Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen gehandelt werden, Banken und
Versicherungen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ist in der Tat jedoch weiter
gefasst, da es darin heißt: "Wenn andere Russische Gesetze die
Erstellung/Einreichung/Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verlangen,
müssen diese Abschlüsse nach den IFRS erstellt werden." Daher müssen
beispielsweise diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Anteile im Rahmen
einer offenen Subscription (eines öffentlichen Zeichenangebots) einer großen Gruppe von Anlegern anbieten nach dieser
Vorschrift Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen, selbst wenn diese Anteile
nicht gehandelt werden.
Das Datum des Übergangs auf IFRS wird der 1. Januar 2011 sein, wobei der erste
vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2012 (mit
Vergleichszahlen für 2011) erstellt werden muss. Dies gilt für die folgenden
Unternehmen (sofern sie Erstanwender sind):
- Kreditinstitute (Banken etc.)
- Versicherungsunternehmen
- Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen/in Handelssystemen
gehandelt werden
- Emittenten deren Wertpapiere nicht gehandelt werden und die
Prospekte bei der FCSM für folgende Zwecke registriert haben:
- öffentliche Zeichenangebote (offene
Subscription) von Wertpapieren oder
- nicht öffentliche Zeichenangebote
(geschlossene Subscription) von Wertpapieren für
mehr als 500 Anleger
(es sei denn, der Emittent hat weniger als 500
Anteilseigner und eine Ausnahme von der
Einreichung wurde von mehr als Dreiviertel der
Anteilseigener und der FCSM genehmigt) *
* Für Unternehmen in der Kategorie 3 jedoch nur diejenigen, die a) nur in
Anleihen handeln oder b) ihre Abschlüsse bereits nach US-GAAP erstellen, ist das Datum des Übergangs auf IFRS der 1. Januar 2014, wobei der erste
vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2015 (mit
Vergleichszahlen für 2014) erstellt werden muss.
Nach russischen Gesetz müssen die IFRS-Jahresabschlüsse innerhalb von 120
Tagen nach dem Berichtsstichtag (normalerweise rund um den 1. Mai des
Folgejahres) den Anteilseignern vorgestellt und bei der FCSM eingereicht werden
(für Banken: bei der Zentralbank eingereicht werden). Es gibt außerdem eine
Vorschrift, dieses Abschlüsse zu veröffentlichen (beispielsweise im Internet).
Bitte beachten Sie, dass die IFRS in Russland die nationalen
Rechnungslegungsstandards nicht ersetzen die Erstellung eines
IFRS-Konzernabschlusses befreit nicht von der Vorschrift, einen eigenständigen
Abschluss nach den russischen statutarischen Vorschriften zu erstellen.
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uns bitte eine Email.
| | | Inländische
börsennotierte Unternehmen | . | Inländische
nicht börsennotierte Unternehmen |
| Code | Rechtskreis | IFRS nicht gestattet | IFRS gestattet | IFRS
für einige vorgeschrieben | IFRS für alle vorgeschrieben | Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS
fest | . | Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte
Unternehmen |
| AF | Afghanistan | | | | | |
. | |
| AD | Andorra | | | | | |
. | |
| AO | Angola | | | | | |
. | |
| GQ | Äquatorial-Guinea | | | | | |
. | |
| ET | Äthiopien | | | | | |
. | |
| DJ | Dschibuti | | | | | |
. | |
| GA | Gabun | | | | | |
. | |
| GN | Guinea | | | | | |
. | |
| GW | Guinea-Bissau | | | | | |
. | |
| CM | Kamerun | | | | | |
. | |
| CD | Demokratische Republik Kongo | | | | | |
. | |
| CG | Republik Kongo | | | | | |
. | |
| KP | (Nord-)Korea | | | | | |
. | |
| LR | Liberia | | | | | |
. | |
| MC | Monaco | | | | | |
. | |
| RW | Ruanda | | | | | |
. | |
| SC | Seychellen | | | | | |
. | |
| SO | Somalia | | | | | |
. | |
| SD | Sudan | | | | | |
. | |
| TO | Tonga | | | | | |
. | |
| TD | Tschad | | | | | |
. | |
| TC | Turks- und Caicosinseln | | | | | |
. | |
| EH | Westsahara | | | | | |
. | |
| CF | Zentralafrikanische Republik | | | | | |
. | |
|
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|