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Das ukrainische Gesellschaftsrecht und das ukrainische
Bilanzierungsgesetz schreiben vor, dass alle Unternehmen ihre Abschlüsse
nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting
Standards, UAS) erstellen müssen. Die UAS stimmen nicht mit den IFRS
überein. Es besteht auch ein vereinfachter Satz von UAS für kleine
Unternehmen. Unter dem Bilanzierungsgesetz ist ein Rat für
Rechnungslegungsmethodik eingerichtet, der auch die Befugnis hat, UAS zu
entwickeln.
Obgleich das Bilanzierungsgesetz IFRS nicht vorschreibt, existiert
eine Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine, nach der
Aktiengesellschaften (im Prinzip alle börsennotierten Unternehmen) nach
IFRS bilanzieren müssen.
Banken befolgen die Vorschriften des Bankgesetzes, das die
Nationalbank der Ukraine befugt, Bankbilanzierungsstandards zu erlassen.
Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der IAS/IFRS
anzuwenden sind, wird diese Vorschrift derzeit nicht für alle Banken
durchgesetzt.
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